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Bestandesaufnahme zum Thema Senken in der Schweiz

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Den Artikeln 3.3 und 3.4 kommt e<strong>in</strong>e beson<strong>der</strong>e Rolle zu, da sie auf nationaler Ebene von<br />

Bedeutung s<strong>in</strong>d. Diese beiden Artikel (siehe unten) werden <strong>in</strong> Watson et al. (2000 p. 139 and<br />

p. 189) genauer analysiert.<br />

Mit Artikel 3.3 sollen alle direkt vom Menschen verursachten Landnutzungsän<strong>der</strong>ungen<br />

erfasst werden, bei denen Waldflächen <strong>in</strong>volviert s<strong>in</strong>d. Für Aufforstungen bzw. Wie<strong>der</strong>aufforstungen<br />

sollen Anreize geschaffen werden. Entwaldungen sollen bestraft werden.<br />

Art. 3.3: Die Nettoän<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Emissionen von Treibhausgasen aus Quellen und des Abbaus<br />

solcher Gase durch <strong>Senken</strong> als Folge unmittelbar vom Menschen verursachter Landnutzungsän<strong>der</strong>ungen<br />

und forstwirtschaftlicher Massnahmen, die auf Aufforstung, Wie<strong>der</strong>aufforstung<br />

und Entwaldung seit 1990 begrenzt s<strong>in</strong>d, gemessen als nachprüfbare Verän<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong><br />

Kohlenstoffbestände <strong>in</strong> jedem Verpflichtungszeitraum, werden zur Erfüllung <strong>der</strong> je<strong>der</strong> <strong>in</strong> Anhang<br />

I aufgeführten Vertragspartei obliegenden Verpflichtungen nach diesem Artikel verwendet.<br />

Die Emissionen von Treibhausgasen aus Quellen und <strong>der</strong> Abbau solcher Gase durch <strong>Senken</strong>,<br />

die mit diesen Massnahmen verbunden s<strong>in</strong>d, werden nach Massgabe <strong>der</strong> Artikel 7 und 8 <strong>in</strong><br />

transparenter und nachprüfbarer Weise gemeldet und überprüft.<br />

aus übersetztem KP, das dem schweiz. Parlament zwecks Ratifikation vorgelegt wurde<br />

Damit wird <strong>der</strong> Begriff von Aktivitäten e<strong>in</strong>geführt, nämlich Aufforstungen,<br />

Wie<strong>der</strong>aufforstungen und Entwaldungen. Das Kyotoprotokoll gibt den e<strong>in</strong>zelnen Län<strong>der</strong>n<br />

ke<strong>in</strong>e Wahlmöglichkeiten, son<strong>der</strong>n verlangt, dass über alle <strong>der</strong>artigen Aktivitäten und <strong>der</strong>en<br />

Ausmass Bericht erstattet wird. Zudem müssen die Län<strong>der</strong> die Auswirkungen <strong>der</strong><br />

beschriebenen Landnutzungsän<strong>der</strong>ungen auf den Kohlenstoffvorrat <strong>der</strong> betroffenen<br />

Ökosysteme <strong>in</strong> ihrer nationalen Kohlenstoffbilanz voll berücksichtigen.<br />

Gemäss dem KP und den Vere<strong>in</strong>barungen von Bonn und Marrakesch s<strong>in</strong>d sämtliche Flächen<br />

mit e<strong>in</strong>er Auflösung von m<strong>in</strong>destens 1 ha, auf denen e<strong>in</strong>e <strong>der</strong> angeführten Aktivitäten<br />

zwischen 1990 und 2012 stattf<strong>in</strong>det, zu erfassen. Zudem müssen auch die im Verlauf <strong>der</strong><br />

ersten Verpflichtungsperiode vorgenommenen Än<strong>der</strong>ungen im Kohlenstoffgehalt bestimmt<br />

werden. Die festgestellten Än<strong>der</strong>ungen s<strong>in</strong>d als Senke o<strong>der</strong> Quelle <strong>in</strong> <strong>der</strong> nationalen Bilanz zu<br />

verrechnen.<br />

Aufforstungen und Wie<strong>der</strong>aufforstungen unterscheiden sich nur wenig. Im ersten Fall darf die<br />

fragliche Fläche vor Beg<strong>in</strong>n <strong>der</strong> Aktivität, d.h. <strong>der</strong> Aufforstung, während m<strong>in</strong>destens 50<br />

Jahren nicht mit Wald bestockt gewesen se<strong>in</strong>. Das bedeutet, dass sie an<strong>der</strong>s genutzt wurde,<br />

z. B. als Weideland. Im zweiten Fall muss gewährleistet se<strong>in</strong>, dass die fragliche Fläche am 31.<br />

Dezember 1989 nicht Wald gewesen ist 29 . Das KP versteht die Aktivitäten Aufforstung und<br />

Wie<strong>der</strong>aufforstung als direkt vom Menschen verursacht. Allerd<strong>in</strong>gs lassen die<br />

Vere<strong>in</strong>barungen von Bonn und Marrakesch sogar zu, dass die landwirtschaftlichen Flächen,<br />

<strong>der</strong>en natürliches E<strong>in</strong>wachsen direkt vom Menschen geför<strong>der</strong>t wird, als Aufforstung und<br />

Wie<strong>der</strong>aufforstung im S<strong>in</strong>ne des KPs verstanden werden dürfen.<br />

29 FCCC/CP/2001/13/Add.1 p. 58 spricht im Falle <strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>aufforstung ("reforestation") nur von Wald und<br />

nicht von Bestockung. Dies ist von Bedeutung, da die Vere<strong>in</strong>barungen von Bonn und Marrakesch bei <strong>der</strong> Def<strong>in</strong>ition<br />

des Begriffes "Wald" von e<strong>in</strong>er auf die Fläche bezogenen Nutzungsart ausgehen und nicht primär die<br />

aktuelle Bestockung im Auge haben. Demnach können auch temporär unbestockte Flächen als "Wald" gelten.<br />

Der sog. Erntezyklus ist bewusst aus dem Art. 3.3 herausgenommen worden und die Län<strong>der</strong> s<strong>in</strong>d aufgefor<strong>der</strong>t,<br />

hier e<strong>in</strong>e klare Unterscheidung zu machen. Nur wenn e<strong>in</strong>e Fläche am 31. Dez. 1989 e<strong>in</strong>deutig nicht als Wald<br />

genutzt wurde, kann sie unter Wie<strong>der</strong>aufforstung gemäss Art. 3.3 fallen.<br />

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