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Bestandesaufnahme zum Thema Senken in der Schweiz

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nationalen Reduktionsverpflichtungen anrechnen lassen. Es wird erwartet, dass solche Klimaschutzprojekte<br />

wohl vor allem dort getätigt werden, wo sie am kostenwirksamsten s<strong>in</strong>d (<strong>in</strong><br />

Schwellen- und Entwicklungslän<strong>der</strong>n). Aus <strong>der</strong> Sicht des Klimaschutzes spielt es ke<strong>in</strong>e Rolle,<br />

<strong>in</strong> welchem Land treibhausgasreduzierende Projekte getätigt werden, da sie <strong>in</strong> jedem Fall<br />

weltweit klimawirksam s<strong>in</strong>d.<br />

• Jo<strong>in</strong>t Implementation (JI) s<strong>in</strong>d jene Projekte, die zwischen zwei Annex 1-Parteien<br />

durchgeführt werden (Art. 6). Das Investorland erhält Emissionsgutschriften, das<br />

Gastgeberland h<strong>in</strong>gegen kann von den lokalen Nutzen des Projektes profitieren. Alle<br />

JI-Projekte s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>em kontrollierten Projektzyklus unterworfen: Projekt-<br />

Identifizierung, Projekt-Genehmigung durch beide Parteien, Projekt-Validierung,<br />

Projekt-Registrierung, Projekt-Realisierung bis h<strong>in</strong> <strong>zum</strong> Projekt-Report<strong>in</strong>g durch das<br />

Betreiberland und <strong>der</strong> Projekt-Zertifizierung durch private Prüfstellen. Im Gegensatz<br />

zu CDM-Projekten s<strong>in</strong>d hier alle Aktivitäten erlaubt, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e auch forstwirtschaftliche<br />

"<strong>Senken</strong>projekte". Letztere s<strong>in</strong>d gemäss <strong>der</strong> politischen E<strong>in</strong>igung an <strong>der</strong><br />

COP 6 <strong>in</strong> Bonn und den Vere<strong>in</strong>barungen an <strong>der</strong> COP 7 <strong>in</strong> Marrakesch für jedes Land<br />

begrenzt worden. Die erzielten Emissionsgutschriften s<strong>in</strong>d genau gleich wie die unter<br />

Art. 3.4 erzielten Gutschriften mitzurechnen und unterliegen e<strong>in</strong>er län<strong>der</strong>spezifischen<br />

Gesamtbegrenzung (Cap, Details s. unten).<br />

• Clean Development Mechanism (CDM) s<strong>in</strong>d jene Projekte, die zwischen e<strong>in</strong>em<br />

Annex-1-Land und e<strong>in</strong>em Entwicklungsland durchgeführt werden (Art. 12). Hierbei<br />

ist damit zu rechnen, dass sich v. a. die entwickelten Län<strong>der</strong> für CDM-Projekte <strong>in</strong>teressieren<br />

werden. Emissionsgutschriften s<strong>in</strong>d nur für diejenigen Reduktionen an<br />

THG-Emissionen erzielbar, die e<strong>in</strong>e sog. "Base-L<strong>in</strong>e" übertreffen. Im Unterschied<br />

<strong>zum</strong> JI s<strong>in</strong>d im CDM nicht alle Aktivitäten erlaubt, d.h. <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e "<strong>Senken</strong>projekte"<br />

s<strong>in</strong>d auf Aufforstungs- und Wie<strong>der</strong>aufforstungsvorhaben beschränkt. Zudem<br />

wurde für diese Projekte hier auch e<strong>in</strong>e län<strong>der</strong>spezifische Obergrenze festgelegt,<br />

welche die Anrechenbarkeit regelt. Die Höhe dieser Grenze wurde gemäss <strong>der</strong> politischen<br />

E<strong>in</strong>igung <strong>in</strong> Bonn und den Vere<strong>in</strong>barungen von Marrakesch auf 1% <strong>der</strong> nationalen<br />

Emissionen im Basisjahr 1990 festgesetzt. Im Gegensatz dazu müssen, was<br />

die <strong>Senken</strong>projekte im CDM anbetrifft, noch zahlreiche Bestimmungen weiter ausgeführt<br />

und im Detail konkretisiert werden (COP 9, COP 10 18 ). Im Moment beispielsweise<br />

ist nicht festgelegt, wie die "Base-L<strong>in</strong>e" für <strong>Senken</strong>projekte im CDM zu<br />

bestimmen se<strong>in</strong> wird. Das IPCC ist auch e<strong>in</strong>geladen worden, zu diesen Fragen den<br />

Stand des Wissens zusammenzutragen und zuhanden <strong>der</strong> Vertragsstaaten Entscheidungsrundlagen<br />

auszuarbeiten (Marrakesh Accords 19 ).<br />

• International Emissions Trad<strong>in</strong>g (IET): Für alle Industrielän<strong>der</strong> besteht die Möglichkeit,<br />

mit Emissionsrechten für Treibhausgase zu handeln (Art. 17). Handelspartner<br />

s<strong>in</strong>d alle Annex 1-Län<strong>der</strong>, für die im Rahmen des KPs e<strong>in</strong>e Reduktionsverpflichtung<br />

festgesetzt wurde. Auch hier gibt es Beschränkungen. So müssen z. B. die<br />

e<strong>in</strong>zelnen Län<strong>der</strong> gemäss den Vere<strong>in</strong>barungen von Marrakesch je<strong>der</strong>zeit im Besitz<br />

von m<strong>in</strong>destens 90% ihres Emissionsguthabens se<strong>in</strong> (FCCC/CP/2001/13/Add.2 p.<br />

54).<br />

• Ob auch Zertifikate für <strong>in</strong>ländische Projekte handelbar s<strong>in</strong>d, kann <strong>zum</strong> jetzigen Zeitpunkt<br />

noch nicht gesagt werden. Gemäss KP ist es den e<strong>in</strong>zelnen Vertragsstaaten<br />

überlassen, dies zu regeln. Vorerst bleibt die Entwicklung auf <strong>in</strong>ternationaler Ebene<br />

abzuwarten. In <strong>der</strong> EU s<strong>in</strong>d <strong>der</strong>artige Bestrebungen jedenfalls zurzeit im Gange.<br />

18 FCCC/CP/2001/13/Add.1 p. 54<br />

19 Vollständig enthalten <strong>in</strong> den Dokumenten FCCC/CP/2001/13, FCCC/CP/2001/13/Add.1, FCCC/CP/2001/<br />

13/Add.1/Corr.1, FCCC/CP/2001/13/Add.2, FCCC/CP/2001/13/Add.3 und FCCC/CP/2001/13/Add.4.<br />

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