Normsondervertrag Erdgas - Stadtwerke Passau
Normsondervertrag Erdgas - Stadtwerke Passau
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mung mit § 5 Absatz 2 GasGVV vorzunehmen. Die GasGVV sowie die „Ergänzenden Bedingungen“ der SWP liegen diesem<br />
Vertrag als Anlagen bei. Sie können vom Kunden auch im Internet unter www.stadtwerke-passau.de oder direkt bei der<br />
<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Passau</strong> GmbH, Regensburger Str. 29, 94036 <strong>Passau</strong> eingesehen werden.<br />
4.2 Abweichend von den Bestimmungen der GasGVV wird in den nachstehenden Ziffern 4.2.1. bis 4.2.3. folgendes vereinbart:<br />
4.2.1 Der Vertrag hat eine Erstlaufzeit bis zum 30.09.2013. Das Sonderkündigungsrecht des Kunden gemäß Ziffer 3.1. des<br />
Vertrages für den Fall von Preisänderungen wird hierdurch nicht beschränkt.<br />
4.2.2 Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um 12 Monate, wenn der Vertrag nicht mindestens sechs Wochen vor<br />
Ablauf der jeweiligen Vertragsperiode gekündigt wird. Die Kündigung bedarf der Textform. Das Sonderkündigungsrecht<br />
des Kunden in Ziffer 3.1. des Vertrages für den Fall von Preisänderungen wird hierdurch nicht beschränkt.<br />
4.2.3 Im Falle eines Umzugs des Kunden innerhalb des Netzgebietes der SWP, den der Kunde unter Mitteilung der neuen<br />
Anschrift zwei Wochen zum Umzugstermin schriftlich anzuzeigen hat, wird der Vertrag auf Verlangen des Kunden auf<br />
die neue Lieferanschrift übertragen. Im Falle des Wegzugs des Kunden aus dem Netzgebiet der SWP ist der Vertrag mit<br />
einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende kündbar.<br />
5 Zahlungsmöglichkeiten<br />
Der Vertrag setzt das Bestehen einer Lastschrift-Einzugsermächtigung oder die Erklärung des Kunden voraus, dass die Zahlungen<br />
per Überweisung auf das nachfolgend angegebene Konto der SWP geleistet werden:<br />
Konto 42, Sparkasse <strong>Passau</strong>, Bankleitzahl 740 500 00<br />
Die SWP ist berechtigt, bei Wegfall der Einzugsermächtigung oder wenn der Kunde wegen einer Zahlung gemahnt werden<br />
muss, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat auf das Ende eines Kalendermonats zu kündigen. Gleiches gilt, wenn bei<br />
bestehender Einzugsermächtigung eine Zahlung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat (z.B. bei fehlender Deckung<br />
des Kontos des Kunden oder nicht rechtzeitig mitgeteilter Änderung der Kontodaten) wiederholt nicht erfolgt.<br />
6 Schlussbestimmungen<br />
6.1 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der anderen Bestimmungen<br />
hierdurch nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich vielmehr, die ungültige Bestimmung durch eine im wirtschaftlichen<br />
Erfolg nach Möglichkeit gleichkommende Bestimmung zu ersetzen. Dies gilt insbesondere für den Fall einer etwaigen<br />
Unwirksamkeit der in Ziffer 3.1 in Verbindung mit Ziff. 4.1 (gesetzliches Preisanpassungsrecht in § 5 Abs. 2 GasGVV) dieses<br />
Vertrages enthaltenen Preisanpassungsklausel.<br />
6.2 Die SWP darf sich zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten Dritter bedienen. Tritt an die Stelle der SWP ein anderes Unternehmen<br />
in die aus diesem Vertrag entstehenden Rechte und Pflichten ein, bedarf es hierfür nicht der Zustimmung des Kunden.<br />
Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem Monat auf das Ende des der<br />
Kenntnisnahme folgenden Monats zu kündigen.<br />
7 Widerrufsbelehrung<br />
7.1 Widerrufsrecht<br />
Der Kunde kann die Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief,<br />
Fax, E-Mail) oder – wenn dem Kunden die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache<br />
widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim<br />
Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und<br />
auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten der SWP gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1<br />
und 2 EGBGB sowie nicht vor Erfüllung der Pflichten der SWP gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit<br />
Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der<br />
Sache. Der Widerruf ist zu richten an:<br />
<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Passau</strong> GmbH, Regensburger Str. 29, 94036 <strong>Passau</strong>,<br />
Fax: 0851 560-177, E-Mail: servicezentrum@stadtwerke-passau.de, www.stadtwerke-passau.de<br />
7.2 Widerrufsfolgen<br />
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene<br />
Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Kunde die empfangenen Leistungen sowie Nutzungen<br />
(z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur im verschlechterten Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben,<br />
muss er insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen<br />
muss der Kunde Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der<br />
Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaft und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung<br />
der Eigenschaft und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es<br />
etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfertige Sachen sind auf Kosten und Gefahr der SWP zurückzusenden.<br />
Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Kunden abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von<br />
Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Kunden mit der Absendung der<br />
Widerrufserklärung oder der Sache, für die SWP mit deren Empfang.<br />
- Ende der Widerrufsbelehrung -<br />
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Ort, Datum<br />
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Unterschrift des Kunden für Auftragserteilung und Widerrufsbelehrung<br />
<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Passau</strong> GmbH<br />
Anlagen: Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) und Ergänzende Bedingungen der SWP zur GasGVV