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1. Sponsoring Grundlagen 1.2 Persönlichkeitsrecht Recht am eigenen Bild – Verletzungen - Verletzung durch unbefugte Veröffentlichung: zivilrechtliche Ansprüche - Unterlassungsanspruch Gegen das jeweilige Medium, um die Erstveröffentlichung des Bildes oder einer wiederholte Veröffentlichung zu verhindern - Schadenersatz Ersatz des konkreten Schadens sowie eine fiktive Lizenzgebühr für die Verwendung des Bildes - Schmerzensgeld Entschädigung in Geld für einen immateriellen Schaden Slide 15 Sponsoringvertrag 2.1 Sponsoring allgemein 2.2 Individualsponsoring 2.3 Sponsoringvertrag Slide 16

2. Sponsoringvertrag 2.1 Sponsoring Allgemein Definition „Sponsoring bedeutet die Planung, Organisation, Durchführung und Kontrolle sämtlicher Aktivitäten, die mit der Bereitstellung von Geld, Sachmitteln oder Dienstleistungen durch Unternehmen zur Förderung von Personen und/oder Organisationen im sportlichen, kulturellen und/oder sozialen Bereich verbunden sind, um damit gleichzeitig Ziele der Unternehmenskommunikation zu erreichen“ Quelle: Bruhn, Manfred (2003): Sponsoring – Systematische Planung und integrativer Einsatz Slide 17 2. Sponsoringvertrag 2.1 Sponsoring Allgemein Merkmale Sponsoring - Sponsoring basiert auf dem Prinzip Leistung und Gegenleistung: z.B. die werbewirksame Verwendung des Marken- oder Firmennamens des Sponsors oder die kommunikative Nutzung des Sponsorships im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit - Sponsoring ist ein Baustein zur integrativen Kommunikation und damit von Unternehmen nicht isoliert, sondern im Verbund mit anderen Marketing- und Kommunikationsinstrumenten zu nutzen - Bereiche Sponsoring: 80% Sport, 15% Kultur, 5% Sozio- und Umwelt Slide 18

1. Sponsoring Grundlagen<br />

1.2 Persönlichkeitsrecht<br />

Recht am eigenen Bild – Verletzungen<br />

- Verletzung durch unbefugte Veröffentlichung: zivilrechtliche Ansprüche<br />

- Unterlassungsanspruch<br />

Gegen das jeweilige Medium, um die Erstveröffentlichung des Bildes<br />

oder einer wiederholte Veröffentlichung zu verhindern<br />

- Schadenersatz<br />

Ersatz des konkreten Schadens sowie eine fiktive Lizenzgebühr für die<br />

Verwendung des Bildes<br />

- Schmerzensgeld<br />

Entschädigung in Geld für einen immateriellen Schaden<br />

Slide 15<br />

Sponsoringvertrag<br />

2.1 Sponsoring allgemein<br />

2.2 Individualsponsoring<br />

2.3 Sponsoringvertrag<br />

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