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(Microsoft PowerPoint - Pr\344sentation ... - Swiss Olympic

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1. Sponsoring Grundlagen<br />

1.2 Persönlichkeitsrecht<br />

Persönlichkeitsrecht<br />

Das Persönlichkeitsrecht beruht auf dem Gedanken, dass jeder<br />

Persönlichkeit um ihrer selbst Willen ein Wert zusteht, der des rechtlichen<br />

Schutzes bedarf. Der Schutz und das Recht besteht gegenüber<br />

jedermann.<br />

Einzelne Bereiche sind gesetzlich besonders geschützt:<br />

- Recht am eigenen Bild (Erfindung Fotografie Ende 19. Jahrhundert,<br />

1883 erstes Gesetz)<br />

- Recht am Namen<br />

Slide 11<br />

1. Sponsoring Grundlagen<br />

1.2 Persönlichkeitsrecht<br />

Persönlichkeitsschutz<br />

Den Schutz dieses Rechts kann das Zivilrecht nicht allein gewähren.<br />

Vielmehr handelt es sich um eine Aufgabe der ganzen Rechtsordnung.<br />

Bestimmungen über den Schutz des Persönlichkeit finden sich:<br />

- in der Schweizerischen Bundesverfassung (Art. 10 Abs. 2 BV)<br />

- im Strafrecht (Art. 179quater StGB)<br />

- im Zivilgesetzbuch (ZGB, Art. ZGB, Grundsatz)<br />

- in der Datenschutzgesetzgebung (DSG)<br />

- in der Opferhilfegesetzgebung (OHG)<br />

Slide 12

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