(Microsoft PowerPoint - Pr\344sentation ... - Swiss Olympic
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2. Sponsoring allgemein<br />
2.3 Beispiel Sponsoringvertrag<br />
Verpflichtungen der Parteien<br />
Leistungen des Athleten: Rechte an Bild und Namen<br />
- Sind geschützte Persönlichkeitsrechte und können nicht pauschal<br />
veräussert werden<br />
- Der Athlet kann dem Sponsor die Verwendung grundsätzlich<br />
erlauben, aber konkrete Verwendungsformen ablehnen<br />
- Konkrete Werbemassnahmen müssen dem Athleten rechtzeitig zur<br />
Stellungnahme vorgelegt werden<br />
- Der Athlet kann mit dem Unterzeichnen eine Einverständniserklärung<br />
den Sponsor berechtigen, Bilder, Fotos und Abbildungen von ihm vor<br />
und nach den Olympischen Spielen zu Werbezwecken zu verwenden<br />
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2. Sponsoring allgemein<br />
2.3 Beispiel Sponsoringvertrag<br />
Exklusivitäten<br />
- Bestehende Sponsorverhältnisse<br />
- Sponsoren von Vereinen und Verbänden<br />
- Konkurrenzverbot<br />
- Andere Engagements des Sponsors<br />
- Genaue Branche abmachen<br />
Gewährleistung<br />
- Der Athlet muss Klarheit schaffen, ob er die versprochenen<br />
Leistungen auch tatsächlich erbringen kann<br />
- Nennung möglicher Vorschriften von Seiten des nationalen oder<br />
internationalen Verbandes<br />
- Vorbehalt der Werbevorschriften in Zusammenhang mit den<br />
Olympischen Spielen<br />
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