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(Microsoft PowerPoint - Pr\344sentation ... - Swiss Olympic

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2. Sponsoring allgemein<br />

2.3 Beispiel Sponsoringvertrag<br />

Verpflichtungen der Parteien<br />

Leistungen des Athleten: Rechte an Bild und Namen<br />

- Sind geschützte Persönlichkeitsrechte und können nicht pauschal<br />

veräussert werden<br />

- Der Athlet kann dem Sponsor die Verwendung grundsätzlich<br />

erlauben, aber konkrete Verwendungsformen ablehnen<br />

- Konkrete Werbemassnahmen müssen dem Athleten rechtzeitig zur<br />

Stellungnahme vorgelegt werden<br />

- Der Athlet kann mit dem Unterzeichnen eine Einverständniserklärung<br />

den Sponsor berechtigen, Bilder, Fotos und Abbildungen von ihm vor<br />

und nach den Olympischen Spielen zu Werbezwecken zu verwenden<br />

Slide 27<br />

2. Sponsoring allgemein<br />

2.3 Beispiel Sponsoringvertrag<br />

Exklusivitäten<br />

- Bestehende Sponsorverhältnisse<br />

- Sponsoren von Vereinen und Verbänden<br />

- Konkurrenzverbot<br />

- Andere Engagements des Sponsors<br />

- Genaue Branche abmachen<br />

Gewährleistung<br />

- Der Athlet muss Klarheit schaffen, ob er die versprochenen<br />

Leistungen auch tatsächlich erbringen kann<br />

- Nennung möglicher Vorschriften von Seiten des nationalen oder<br />

internationalen Verbandes<br />

- Vorbehalt der Werbevorschriften in Zusammenhang mit den<br />

Olympischen Spielen<br />

Slide 28

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