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Private Equity Partners 2 - Swiss Invest Group

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Berenberg <strong>Private</strong> Capital & Hansa Treuhand<br />

<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong><br />

2Asien


<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Überblick<br />

Vorteile der <strong>Invest</strong>ition<br />

Die Wachstumsregion Asien-Pazifik<br />

Beteiligung an der weiterhin dynamischsten Wirtschaftsregion der Welt (Asien-Pazifik), für<br />

die langfristig Wachstumsraten von bis zu 10% p.a. prognostiziert werden.<br />

Das Potenzial<br />

Beteiligung am Wertschöpfungspotenzial, das sich aus strukturellem Wandel ergibt, mit<br />

einem selektiven Portfolio von Zielfonds.<br />

Das Konzept<br />

Beteiligung an einem breit diversifizierten Dachfonds, der an voraussichtlich 500 Unternehmen<br />

beteiligt sein wird. <strong>Invest</strong>ition gemeinsam mit institutionellen Anlegern, erste <strong>Invest</strong>itionen<br />

sind bereits getätigt.<br />

Die Depot-Ergänzung<br />

Beitrag zur Diversifizierung eines <strong>Invest</strong>oren-Portfolios dank zunehmender Unabhängigkeit<br />

des asiatischen <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Marktes von der Dynamik in der westlichen Welt und durch<br />

weitgehend unabhängige Entwicklung von anderen Anlageklassen.<br />

Die Partner<br />

Mit der HANSA TREUHAND und der Berenberg <strong>Private</strong> Capital stehen zwei sehr erfahrene<br />

und renommierte Initiatoren zur Verfügung, die bereits einen erfolgreichen <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong><br />

Fonds realisiert haben.<br />

Der Manager<br />

Partizipation an der globalen und lokalen Erfahrung von Adveq, einem der führenden<br />

Dachfondsmanager in Europa, und Nutzung dessen Beziehungs-Netzwerks in der asiatisch-pazifischen<br />

Region.<br />

Die Exklusivität<br />

Über den <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 haben erstmal auch private Anleger die Gelegenheit,<br />

neben institutionellen <strong>Invest</strong>oren mit dem <strong>Invest</strong>mentmanager Adveq in zugangsbeschränkte<br />

Fonds zu investieren.


<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Überblick<br />

Vorwort<br />

In den vergangenen Jahren hat sich das Anlagespektrum für<br />

den vermögenden Privatanleger deutlich erweitert. <strong>Private</strong>s<br />

Beteiligungskapital (<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong>) konnte sich als renditestarke<br />

Form der Kapitalanlage durchsetzen und hat sich als<br />

Portfoliobestandteil etabliert.<br />

Der <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Markt umfasst im Wesentlichen außerbörsliche<br />

Eigenkapitalbeteiligungen an Unternehmen in unterschiedlichen<br />

Stadien ihrer Entwicklung. Diese reichen von der<br />

Frühphase (Venture Capital) bis hin zur Finanzierung von etablierten<br />

mittelständischen oder sogar größeren Unternehmen<br />

(Buyout). Insbesondere im angloamerikanischen Raum ist diese<br />

Finanzierungsart seit Jahrzehnten üblich und geschätzt. So<br />

konnten Unternehmen erfolgreich gegründet, entwickelt und<br />

somit für die <strong>Invest</strong>oren hohe Renditen erzielt werden. Im Zuge<br />

erhöhter Eigenkapitalanforderungen an Unternehmen hat sich<br />

das Instrument auch in Europa und Asien etabliert und gewinnt<br />

angesichts des aktuell erschwerten Zugangs zu den Fremdkapitalmärkten<br />

weiter an Bedeutung.<br />

Nur wenige Anlageklassen ermöglichen vergleichbar attraktive<br />

Renditen wie <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong>. Die Wahrscheinlichkeit überdurchschnittlicher<br />

Gewinne hängt dabei maßgeblich von der<br />

Expertise des Initiators und des <strong>Invest</strong>mentmanagers ab. Für<br />

den <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 (PEP 2) haben drei erfahrene und<br />

erfolgreiche Partner – die Berenberg <strong>Private</strong> Capital, die HANSA<br />

TREUHAND-Gruppe sowie die Adveq Management AG – ihre<br />

Kompetenzen gebündelt und in einem Beteiligungsangebot<br />

zusammengeführt.<br />

Der PEP 2 wird in die Wachstumsmärkte Asien-Pazifik<br />

investieren und hier ein Portfolio aufbauen, welches Unternehmensinvestitionen<br />

verschiedener Regionen, Branchen und<br />

Stadien umfasst. Die Märkte des asiatisch-pazifischen Raums,<br />

allen voran China und Indien, haben in den letzten Jahren ein<br />

beispielloses Wachstum erlebt. Struktureller Wandel, insbesondere<br />

die fortschreitende Privatisierung ehemals staatlicher<br />

Betriebe, verbunden mit einer wachsenden Mittelschicht haben<br />

die Voraussetzungen für einen <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Markt geschaffen.<br />

Das nachhaltige Streben nach Prosperität, ein steigendes Bildungsniveau<br />

sowie die Motivation, die Entwicklungslücke zu<br />

westlichen Ländern zu schließen, lassen auch künftig auf überdurchschnittliche<br />

Wachstumsquoten schließen.<br />

Neben der Identifikation erstklassiger Fonds muss auch der<br />

Zugang zu den Top-Fonds gegeben sein, um eine Wertsteigerung<br />

realisieren zu können. Dies war in der Vergangenheit meist<br />

institutionellen <strong>Invest</strong>oren vorbehalten. Über den PEP 2 hat nun<br />

auch der private Anleger die Möglichkeit, in zugangsbeschränkte<br />

Fonds zu investieren, die Adveq nur aufgrund ihrer langjährigen<br />

internationalen aber auch lokalen Erfahrungen offen stehen.<br />

Adveq unterhält bereits seit Jahren ein hochrangiges Expertenteam<br />

im asiatisch-pazifischen Raum und verfügt über ein wirksames<br />

Beziehungsnetzwerk in diesem chancenreichen Markt.<br />

Mit dem vorliegenden Beteiligungsangebot bieten wir Ihnen<br />

die Gelegenheit, an diesem Netzwerk der Adveq in der Region<br />

Asien-Pazifik bestmöglich zu partizipieren. Erstmals ist es dabei<br />

gelungen, die Managementqualität der Adveq auch privaten<br />

<strong>Invest</strong>oren zugänglich zu machen. Dies war bisher ausschließlich<br />

institutionellen <strong>Invest</strong>oren, wie z.B. British Petrol p.l.c. oder<br />

der Daimler AG, vorbehalten.<br />

Profitieren Sie von der strukturellen Dynamik der größten<br />

Wirtschaftsregion der Welt und der Kompetenz eines erfahrenen<br />

Fondsmanagers mit lokaler Präsenz. Nutzen Sie den günstigen<br />

Einstiegszeitpunkt und die gesunkenen Unternehmenspreise,<br />

die mit den jüngsten Entwicklungen am Kapitalmarkt einhergehen,<br />

zu Ihrem Vorteil und investieren Sie gemeinsam mit institutionellen<br />

<strong>Invest</strong>oren im sicherlich wachstumsstärksten Markt der<br />

Welt. Wir freuen uns auf Sie!<br />

Die Geschäftsleitung<br />

HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG<br />

Berenberg <strong>Private</strong> Capital GmbH<br />

3


<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Inhalt<br />

Inhalt<br />

Der Fonds<br />

a<br />

Das<br />

Beteiligungsangebot<br />

b<br />

Vorteile der <strong>Invest</strong>ition 2<br />

Vorwort 3<br />

1. Die Beteiligung im Überblick 7<br />

2. Prospektverantwortung 11<br />

3. Risiken der Beteiligung 12<br />

4. Ihre Partner – Bündelung 20<br />

von Kompetenzen<br />

1. Der <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Markt 23<br />

2. Asien/Pazifik – Wirtschaftliche 29<br />

Entwicklung und Potenziale<br />

für <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong><br />

3. Adveq: Fondsmanager mit 35<br />

globaler Kompetenz und<br />

ausgeprägter Asien-Erfahrung<br />

4. <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 – 37<br />

Das <strong>Invest</strong>ment<br />

5. Erfolgreiche Vorgänger Fonds<br />

von <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 41<br />

4


<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Inhalt<br />

Die wirtschaftlichen<br />

Grundlagen<br />

Die rechtlichen und<br />

c d steuerlichen Grundlagen<br />

Anhang e<br />

1. Mittelverwendungs- und<br />

Mittelherkunftsprognose 43<br />

2. Die Ergebnisverteilung 46<br />

3. Zweitmarkt<br />

47<br />

1. Die Vermögensanlage<br />

49<br />

2. Gesellschaftsvertrag<br />

54<br />

3. Der Treuhandauftrag<br />

62<br />

4. Der Emittent<br />

64<br />

5. Steuerliche Grundlagen 81<br />

6. Informationen bei<br />

88<br />

Fernabsatzverträgen<br />

7. Übersicht der<br />

91<br />

beteiligten Partner<br />

1. Mitreisegelegenheiten<br />

92<br />

2. Pressespiegel<br />

93<br />

3. Leitfaden zur Zeichnung 94<br />

4. Haftungs- und<br />

95<br />

Angabenvorbehalt<br />

5. Begriffserläuterungen<br />

96<br />

6. Stichwortverzeichnis<br />

98<br />

7. Muster<br />

99<br />

Handelsregistervollmacht<br />

Anlage<br />

1. Beitrittserklärung inkl. GWG<br />

2. Abwicklungshinweise<br />

Hinweis nach § 2 Abs. 2 Satz 2 VermVerkProspV:<br />

Die inhaltliche Richtigkeit der im Prospekt gemachten<br />

Angaben ist nicht Gegenstand der Prüfung des Prospektes<br />

durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.<br />

5


Der Fonds<br />

Beteiligung im Überblick<br />

aTeil 1.<br />

Vermögensanlage Seite 49<br />

Art der angebotenen<br />

Vermögensanlage:<br />

Anzahl<br />

Gesamtbetrag<br />

(Emissionskapital)<br />

Geschlossener Fonds, Dachfonds (Fund-of-funds). Unmittelbare oder mittelbare<br />

(treuhänderische) Beteiligung als Kommanditist oder Treugeber (Treuhandvermögen)<br />

an einer Gesellschaft in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft.<br />

Die Mindestzeichnungssumme beträgt 20.000 USD zzgl. 3% Agio. Höhere<br />

Beträge müssen durch 5.000 USD teilbar sein. Unter Berücksichtigung des<br />

mit diesem Prospekt vorgesehenen Emissionskapitals in Höhe<br />

von 24.720.000 USD ergeben sich rechnerisch eine Mindestanzahl von<br />

1 Anleger und eine Höchstanzahl von 1.236 Anlegern.<br />

Sollte bis zum 31.12.2009, ggf. zzgl. zwei Verlängerungsperioden von jeweils<br />

einem halben Jahr nach Ermessen der Geschäftsführung, nicht das erforderliche<br />

Mindestkapital von 10.000.000 USD gezeichnet sein, wird der Fonds<br />

rückabgewickelt.<br />

Es wird Kommanditkapital i.H.v. 24.720.000 USD (Pflichteinlagen) zur Zeichnung<br />

angeboten.<br />

Die Höhe des Kommanditkapitals kann nach oben oder nach unten abweichen.<br />

Sie steht erst nach Schließung des Fonds fest. Etwaige Abweichungen liegen im<br />

Ermessen der Geschäftsführung.<br />

Mit der Vermögensanlage<br />

verbundene Rechte (vgl.<br />

auch den im Prospekt abgedruckten<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

und Treuhandauftrag)<br />

Recht auf Wechsel von der Treugeberstellung in die Direkt-Kommanditistenstellung.<br />

Teilnahme, Rede-, Antrags- und Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung<br />

bzw. im schriftlichen Umlaufverfahren.<br />

Die Stimmrechte richten sich nach der Höhe der Beteiligung am Kommanditkapital.<br />

Je 1.000 USD Kommanditkapital gewähren eine Stimme.<br />

Beteiligung am Gewinn und Verlust der Gesellschaft gemäß der im Gesellschaftsvertrag<br />

geregelten Ergebnisverteilungen dem Kommanditanteil<br />

entsprechend.<br />

Auskunfts- und Einsichtsrechte, insbesondere Anspruch auf den Geschäftsbericht<br />

und Jahresabschluss.<br />

Die Gesellschafter beschließen u.a. die folgenden Angelegenheiten:<br />

1. Feststellung des geprüften Jahresabschlusses des abgelaufenen Geschäftsjahres<br />

der Gesellschaft;<br />

2. Entlastung des Komplementärs und der Geschäftsführenden Kommanditisten<br />

für ihre Tätigkeiten im abgelaufenen Geschäftsjahr;<br />

3. Änderungen und Ergänzungen des Gesellschaftsvertrags;<br />

4. alle sonstigen Angelegenheiten, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder nach<br />

dem Gesetz der Entscheidungskompetenz der Gesellschafterversammlung<br />

vorbehalten sind.<br />

Der Anleger ist am Liquidationserlös der Gesellschaft im Verhältnis seiner Einlage<br />

beteiligt. An Stillen Reserven nimmt er teil.<br />

Haftung:<br />

Beschränkte Haftung als Kommanditist gemäß den Regelungen des<br />

Gesellschafts vertrages.<br />

Keine Nachschusspflicht.<br />

7


<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Der Fonds | Beteiligung im Überblick<br />

<strong>Invest</strong>itionsgegenstand:<br />

Beteiligung an dem <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Dachfonds Adveq Asia II C.V. (im Folgenden<br />

auch Dachfonds sowie Adveq Asia II genannt) über eine der Gesellschaft zu<br />

100% gehörende Kapitalgesellschaft (Berenberg HANSA TREUHAND Asien<br />

Beteiligungs GmbH, im Folgenden auch <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft genannt).<br />

Anbieter/Initiatoren Seite 20<br />

HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG (im Folgenden auch HANSA<br />

TREUHAND Finance oder HTF genannt), An der Alster 9, 20099 Hamburg<br />

Berenberg <strong>Private</strong> Capital GmbH (im Folgenden auch Berenberg <strong>Private</strong> Capital<br />

oder BPC genannt), Neuer Jungfernstieg 20, 20354 Hamburg<br />

Beteiligungsgesellschaft/ Emittent Seite 64<br />

Beteiligungsgesellschaft:<br />

Geschäftsführung:<br />

Fondslaufzeit:<br />

Mindestzeichnungssumme:<br />

Einzahlungstermine:<br />

Zweiter Berenberg HANSA TREUHAND <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH & Co. KG<br />

(im Folgenden auch <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2, PEP 2 KG sowie Beteiligungsgesellschaft<br />

genannt).<br />

Geschäftsführende Kommanditisten: HANSA TREUHAND Finance<br />

Berenberg <strong>Private</strong> Capital<br />

Geplante Laufzeit bis zum 31.12.2021, die Geschäftsführenden Kommanditisten<br />

sind abweichend hiervon berechtigt, die Laufzeit der Gesellschaft zu verlängern<br />

bis der Dachfonds Adveq Asia II beendet ist. Verkauf des Anteils ist mit Zustimmung<br />

einer Geschäftsführenden Kommanditistin jederzeit möglich.<br />

Die Mindestzeichnungssumme beträgt 20.000 USD zzgl. 3% Agio. Höhere<br />

Beträge müssen durch 5.000 USD teilbar sein.<br />

30% plus 3% Agio bezogen auf die gesamte Zeichnungssumme nach Beitritt<br />

und Aufforderung durch die Treuhänderin oder eines Geschäftsführenden Kommanditisten.<br />

Weitere Kapitalabrufe erfolgen – mit mindestens sechswöchiger<br />

Ankündigungsfrist – nach Ermessen der Geschäftsführung. Geplant sind weitere<br />

Kapitalabrufe in Höhe von voraussichtlich jeweils 10% bis 30% in den folgenden<br />

5 Kalenderjahren, ggf. auch später.<br />

Gesamtfinanzierung Seite 43<br />

Kommanditkapital (geplant):<br />

25.000.000 USD davon 250.000 USD durch HANSA TREUHAND Finance und<br />

25.000 USD durch Berenberg <strong>Private</strong> Capital.<br />

Zielfonds Seite 40<br />

Zeichnung des <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Dachfonds Adveq Asia II; Geographischer Schwerpunkt<br />

des Dachfonds: asiatisch-pazifischer Raum; Segmentierung des Dachfonds:<br />

kleine und mittlere Buyouts, Entwicklungs- und Wachstumskapital. Zum<br />

Zeitpunkt der Prospektaufstellung (30.05.2009) stehen bereits acht Ziefonds mit<br />

einer Kapitaleinlageverpflichtung in Höhe von 94.000.000 USD fest.<br />

8<br />

Auszahlungen<br />

Ausschüttungen an die Anleger erfolgen insbesondere, wenn der Dachfonds<br />

Erlöse erwirtschaft und ausschüttet. Dies kann vor allem dann erfolgen, wenn ein<br />

Zielfonds einen erfolgreichen Beteiligungsverkauf getätigt hat und diese Erträge<br />

an die Dachfondsgesellschaft ausschüttet. Erfahrungsgemäß ist mit ersten<br />

Rückflüssen nach ca. drei bis vier Jahren zu rechnen.<br />

Ausschüttungen erfolgen grundsätzlich einmal jährlich und dann, wenn die<br />

Summe der ausschüttungsfähigen Liquidität 5% der gesamten Kapitaleinlageverpflichtungen<br />

übersteigt. Ausnahmsweise können Ausschüttungen auch in<br />

geringerer Höhe erfolgen.<br />

Ausschüttungen können die Rückführung des eingesetzten Kapitals beinhalten.


<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Der Fonds | Beteiligung im Überblick<br />

Ergebnisverteilung Seite 46<br />

Das Ergebnis der Beteiligungsgesellschaft umfasst alle Einnahmen aus ihrem<br />

Beteiligungsgeschäft und sämtliche Ausgaben der Beteiligungsgesellschaft. Die<br />

Geschäftsführenden Kommanditisten erhalten eine Erfolgsbeteiligung von 8%<br />

des Gesamtgewinns der Beteiligungsgesellschaft. Gesamtgewinn ist derjenige<br />

Betrag der Beteiligungsgesellschaft, der nach Rückzahlung sämtlicher Kapitaleinlagen<br />

der Anleger verbleibt. Vor der Ergebnisbeteiligung der Geschäftsführenden<br />

Kommanditisten erhalten die Anleger jedoch eine Vorzugsrendite in Höhe<br />

von 12% p.a. (IRR) 1 für die Zeit der effektiven Kapitalbindung. Um sicherzustellen,<br />

dass die Geschäftsführenden Kommanditisten ihre Erfolgsbeteiligung erst<br />

erhalten, wenn tatsächlich ein Gesamtgewinn entstanden ist, wird das Ergebnis<br />

der Gesellschaft in der folgenden Reihenfolge verteilt:<br />

1. Ergebnisvorab für Geschäftsführung und Haftung;<br />

2. Bonusverzinsung für Frühzeichner;<br />

3. 100% an alle <strong>Invest</strong>oren, bis die Kapitaleinlagen zurückgeführt sind;<br />

4. 12% p.a. Vorzugsrendite (IRR) an die <strong>Invest</strong>oren für die Zeit der effektiven<br />

Kapitalbindung (Hurdle);<br />

5. 8% an die Geschäftsführenden Kommanditisten, 92% an die <strong>Invest</strong>oren.<br />

Steuerliche Konzeption Seite 81<br />

Vermögensverwaltend konzipierte Personengesellschaft.<br />

Rentabilität<br />

Bei <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Invest</strong>itionen lassen sich Höhe und Zeitpunkt der Auszahlungen<br />

an die Anleger nicht prognostizieren. Es wird eine zweistellige Zielrendite<br />

p.a. nach Methode des internen Zinsfußes (IRR) angestrebt.<br />

Besonderheiten<br />

• Drei renommierte, leistungsstarke Partner<br />

• Marktzugang zu einem institutionellen <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds<br />

mit Anlageschwerpunkt im asiatisch-pazifischen Raum<br />

• Hohe Risikodiversifikation durch <strong>Invest</strong>ition in einen Dachfonds<br />

– dadurch mittelbare Beteiligung an über 400 Unternehmen<br />

• Das <strong>Invest</strong>itionsobjekt auf Ebene des Emittenten sowie ein Teil der<br />

Zielfonds auf Ebene des Dachfonds sind identifiziert und gesichert<br />

• Attraktive Bonusverzinsung für Frühzeichner<br />

• Unabhängige Treuhänderin<br />

Anlegerkreis<br />

Das Angebot richtet sich an Anleger, die an den wirtschaftlichen Ergebnissen<br />

eines <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds teilhaben wollen und über Kenntnisse und Erfahrungen<br />

mit alternativen Kapitalanlageformen verfügen. Anlegern, die keine<br />

Kenntnisse und Erfahrungen mit <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fondsbeteiligungen haben, wird<br />

dringend angeraten, die Umstände und Folgen einer Beteiligung mit fachkundigen<br />

Beratern zu erörtern. Diese <strong>Invest</strong>ition ist mittel- bis langfristig angelegt.<br />

1<br />

Zur Methode des internen Zinsfußes (IRR) vgl. S. 10.<br />

9


<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Der Fonds | Beteiligung im Überblick<br />

Beispiel<br />

Ein <strong>Invest</strong>itionsprojekt hat voraussichtlich den folgenden Zahlungsplan<br />

(Angaben in USD):<br />

Methode des internen Zinsfußes<br />

(IRR, Internal Rate of Return):<br />

Soweit nicht anders bezeichnet sind alle Renditeangaben in diesem<br />

Prospekt nach der Methode des internen Zinsfußes (IRR)<br />

berechnet. Die Rendite nach Methode des internen Zinsfußes<br />

ist eine Kennziffer zur Ermittlung der Rentabilität einer <strong>Invest</strong>ition.<br />

Hierbei werden unter Beachtung der Zahlungszeitpunkte,<br />

den Kapitaleinzahlungen die Kapitalauszahlungen gegenübergestellt.<br />

Der sich hieraus ergebende interne Zinsfuß ist nicht<br />

vergleichbar mit den Renditeangaben bei z.B. festverzinslichen<br />

Wertpapieren, da er sich nicht auf die volle Beteiligungssumme<br />

bezieht, sondern nur auf das durch Ausschüttungen reduzierte<br />

noch gebundene Kapital.<br />

t 0<br />

t 1<br />

t 2<br />

t 3<br />

t 4<br />

-100.000 10.000 20.000 50.000 60.000<br />

Nach der Anfangszahlung in t 0<br />

von 100.000 USD folgen in t 1<br />

bis t 4<br />

Auszahlungen von insgesamt 140.000 USD. Der Gesamtüberschuss<br />

aus der <strong>Invest</strong>ition beträgt somit 40.000 USD. Nach<br />

Methode des internen Zinsfußes ergibt sich hieraus eine rechnerische<br />

Verzinsung von 11,48% p.a.<br />

Ein umfassendes Verständnis über die Aussagen von Renditeangaben,<br />

die auf der Methode des internen Zinsfußes beruhen, ist<br />

Der interne Zinsfuß ist derjenige gedachte Kalkulationszinsfuß,<br />

nur mit detaillierten finanzmathematischen Kenntnissen möglich.<br />

der zu einem Kapitalwert von null führt.<br />

r:=i, wenn<br />

C = -a 0<br />

+ ∑ n<br />

t=1 d t · q-t = 0<br />

mit<br />

r<br />

i<br />

C<br />

a 0<br />

d t<br />

interner Zinsfuß<br />

Kalkulationszinsfuß<br />

Kapitalwert<br />

Anschaffungsauszahlung<br />

jährlicher Einzahlungsüberschuss in Bezug auf den<br />

Zeitpunkt<br />

q Aufzinsungsfaktor (= 1 + r)<br />

t<br />

n<br />

Periodenindex<br />

Nutzungsdauer<br />

10


Der Fonds<br />

Die Prospektverantwortung<br />

aTeil 2.<br />

Für die Richtigkeit der Angaben in diesem Verkaufsprospekt<br />

übernehmen die Anbieter, die<br />

HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG, Sitz und Geschäftsanschrift:<br />

An der Alster 9, 20099 Hamburg, diese vertreten<br />

durch die persönlich haftende Gesellschafterin, der Verwaltung<br />

HANSA TREUHAND Finance GmbH, diese vertreten durch<br />

ihre Geschäftsführer Hermann Ebel und Sönke Fanslow, beide<br />

Hamburg<br />

und die<br />

Berenberg <strong>Private</strong> Capital GmbH, Sitz und Geschäftsanschrift:<br />

Neuer Jungfernstieg 20, 20354 Hamburg, diese vertreten durch<br />

ihre Geschäftsführer Jürgen Raeke und Andreas Renner, beide<br />

Hamburg<br />

gemeinsam die Verantwortung.<br />

Datum der Prospektaufstellung: 30.05.2009<br />

Erklärung:<br />

Die Prospektverantwortlichen erklären, dass ihres<br />

Wissens die Angaben in diesem Prospekt richtig<br />

und keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind.<br />

HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG<br />

durch Verwaltung HANSA TREUHAND Finance GmbH<br />

durch ihren Geschäftsführer Hermann Ebel<br />

HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG<br />

durch Verwaltung HANSA TREUHAND Finance GmbH<br />

durch ihren Geschäftsführer Sönke Fanslow<br />

Berenberg <strong>Private</strong> Capital GmbH<br />

durch ihren Geschäftsführer Jürgen Raeke<br />

Berenberg <strong>Private</strong> Capital GmbH<br />

durch ihren Geschäftsführer Andreas Renner<br />

11


Der Fonds<br />

Risiken der Beteiligung<br />

aTeil 3.<br />

Bei dem vorliegenden Angebot handelt es sich um eine<br />

Beteiligung mit finanziellen Risiken. Die zukünftige Entwicklung<br />

dieser Beteiligung ist nicht vorhersehbar. Bei<br />

einem negativen Verlauf der Beteiligungsaktivitäten der Zielfonds<br />

können Verluste bei den Beteiligungen entstehen, die bis zum<br />

Totalverlust des vom Anleger eingesetzten Kapitals einschließlich<br />

des Agios führen können. Jeder Anleger sollte daher vor<br />

einer <strong>Invest</strong>itionsentscheidung selbst alle Risiken genau prüfen<br />

und, soweit erforderlich, sich fachkundiger Berater bedienen.<br />

Die nachfolgende Darstellung der Risiken beschreibt die aus<br />

Sicht der Prospektverantwortlichen wesentlichen tatsächlichen<br />

und rechtlichen Risiken. Mögliche individuelle Risiken auf Ebene<br />

des einzelnen Anlegers werden nicht berücksichtigt.<br />

Etwaige in der Vergangenheit mit <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds erzielte<br />

Renditen können lediglich als Indikation für zu erwartende Wertzuwächse<br />

angesehen werden, sind aber keine Garantie dafür,<br />

dass diese auch in der Zukunft realisiert werden können.<br />

Die hier aufgeführten Risiken wurden in drei Risikoklassen eingeordnet.<br />

Prognosegefährdende Risiken bewirken ein schwächeres<br />

als prognostiziertes Ergebnis der Beteiligung. Bei Eintritt<br />

von anlagegefährdenden Risiken kann die Einlage ganz oder<br />

teilweise verloren gehen. Realisieren sich anlegergefährdende<br />

Risiken, können beim <strong>Invest</strong>or auch über seinen Beteiligungsbetrag<br />

hinaus Vermögensverluste entstehen.<br />

Eine genaue Abgrenzung der einzelnen Risiken in diese drei<br />

Klassen ist allerdings nicht immer eindeutig möglich. Sollten<br />

einzelne Risiken besonders intensiv auftreten oder sich mehrere<br />

Risiken kumulativ realisieren, kann dies immer auch zu Vermögensverlusten,<br />

bis hin zum Totalverlust, für den Anleger führen.<br />

Risiken<br />

prognosegefährdend<br />

anlagegefährdend<br />

anlegergefährdend<br />

Gründungs-, Anlauf- und Platzierungskosten √ √<br />

Die angesetzten Gründungskosten der Beteiligungsgesellschaft wurden nach Erfahrungswerten kalkuliert.<br />

Die prognostizierten Kosten für Prospektgestaltung, Konzeption, Marketing und Platzierung wurden<br />

vertraglich vereinbart. Die nicht vertraglich festgelegten Positionen der Mittelverwendungsprognose (z.B.<br />

Handelsregisteranmeldungen, sonstige Verwaltungskosten) können höher als kalkuliert ausfallen. In<br />

diesem Falle würde zunächst das für die <strong>Invest</strong>ition in den Zielfonds vorgesehene Kommanditkapital nicht<br />

in geplanter Höhe zur Verfügung stehen und somit nur eine geringere Beteiligung am Zielfonds gezeichnet<br />

werden können. Es ist davon auszugehen, dass später getätigte <strong>Invest</strong>itionen das Gesamtergebnis des<br />

Emittenten negativ beeinflussen.<br />

<strong>Invest</strong>itionsrisiko/Blindpoolrisiko √ √<br />

Die Gesellschaft kann zu einem Teil mittelbar als Blindpool charakterisiert werden. Zwar steht die<br />

Beteiligung an dem Dachfonds Adveq Asia II ebenso bereits fest, wie ein Teil der von diesem ausgewählten<br />

Zielfonds. Einige Zielfonds müssen auf Ebene des Dachfonds allerdings noch endgültig identifiziert<br />

werden. Der Anleger weiß zum Zeitpunkt der Zeichnung daher noch nicht vollumfänglich, in welche Zielfonds<br />

der Dachfonds investieren wird. Gleiches gilt für die Beteiligungsunternehmen, in die die Zielfonds<br />

investieren werden.<br />

Die Suche nach geeigneten <strong>Invest</strong>itionsmöglichkeiten kann für die verbleibenden Kapitaleinlagen auf<br />

Ebene des Dachfonds und insbesondere auf der Ebene der Zielfonds länger dauern als erwartet. In<br />

diesem Fall könnte bereits eingezahltes Kommanditkapital auf Ebene des Dachfonds teilweise nicht<br />

sofort investiert, sondern müsste zu vergleichsweise unattraktiven Konditionen angelegt werden. Ebenso<br />

besteht das Risiko, dass die Zielfonds das Zeichnungskapital des Dachfonds nicht vollständig investieren<br />

12


<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Der Fonds | Risiken der Beteiligung<br />

Risiken<br />

prognosegefährdend<br />

anlagegefährdend<br />

anlegergefährdend<br />

können. Es ist denkbar, dass sich keine geeigneten <strong>Invest</strong>itionsmöglichkeiten bieten und das Kommanditkapital<br />

ganz oder teilweise zwar in den Dachfonds Adveq Asia II und die gezeichneten Zielfonds,<br />

allerdings nicht weiter in die jeweiligen Beteiligungsunternehmen der Zielfonds investiert wird.<br />

Abweichungen von den genannten Anlagebeschränkungen vermindern die Risikostreuung und verstärken<br />

die Abhängigkeit des Beteiligungserfolges von den Ergebnissen einzelner Zielfonds.<br />

Es ist weiterhin denkbar, dass der Dachfonds bereits vor dem Ende der geplanten Fondslaufzeit aufgelöst<br />

wird. In diesem Fall würde auch die Beteiligungsgesellschaft bereits vor dem geplanten Laufzeitende der<br />

PEP 2 KG aufgelöst werden, was zu einer Minderung der erwarteten Fondsrendite bis zum Totalverlust<br />

führen kann.<br />

Gesellschaftskosten √ √<br />

Abweichungen von den Planansätzen sind aufgrund unvorhersehbarer Faktoren nicht auszuschließen.<br />

Diese können das Ergebnis der Gesellschaft belasten.<br />

Außerordentliche Ereignisse oder unerwartet hohe Gesellschaftskosten haben Auswirkungen auf die<br />

Liquidität der Beteiligungsgesellschaft und somit auch auf die möglichen Ausschüttungen an die Anleger.<br />

Zwischenfinanzierungsrisiko √ √<br />

Sollten Anleger ihren Verpflichtungen zur termingerechten Einzahlung des Kommanditkapitals nicht nachkommen<br />

oder Kredite zur Zwischenfinanzierung von Einzahlungsverpflichtungen aufgenommen werden,<br />

können diese Kredite durch die finanzierenden Banken gekündigt werden und es kann ein Rückgriff auf<br />

das Fondsvermögen des Emittenten erfolgen. Die bei ggf. aufgenommenen Krediten zur Überbrückung<br />

einer Einzahlungsfrist entstehenden Fremdfinanzierungskosten sind vom Emittenten zu tragen und<br />

belasten das Ergebnis der Anleger entsprechend. Zudem hat der Anleger Verzugszinsen in Höhe der<br />

gesetzlichen Regelungen zu zahlen.<br />

Einzahlungsverpflichtung √ √<br />

Sollten Anleger mit ihren Einzahlungen in Verzug geraten und gleichzeitig zur Zwischenfinanzierung des<br />

ausbleibenden Kommanditkapitals dem Emittenten notwendig gewordene Kredite verwehrt bleiben, kann<br />

auch die Beteiligungsgesellschaft ihren Verpflichtungen gegenüber dem Dachfonds Adveq Asia II nicht<br />

nachkommen und wäre den Verzugsregeln des Fonds ausgesetzt. Der Dachfonds kann wiederum den<br />

Verzugsregeln der einzelnen Zielfonds ausgesetzt sein, woraus zusätzliche Haftungen der Gesellschaft im<br />

Falle eines Verzuges gegenüber dem Dachfonds resultieren können. Dies hätte entsprechende negative<br />

Folgen für das Ergebnis der Beteiligungsgesellschaft und somit für die Anleger.<br />

Bei unvorhergesehen hohen Kosten oder Zusatzbelastungen kann auch bei Bildung einer entsprechenden<br />

Reserve nicht ausgeschlossen werden, dass die Verpflichtungen im Zeitverlauf das verfügbare Kapital<br />

der Gesellschaft überschreiten und die Gesellschaft ihren Verpflichtungen gegenüber dem Dachfonds<br />

nicht nachkommen kann.<br />

Beteiligungsstruktur √ √<br />

Durch die mehrstöckige Struktur der Beteiligung, in die durch die Anleger, den Emittenten und die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft,<br />

die Dachfondsgesellschaft bis zur Abwicklung der Transaktionen in die Zielgesellschaften<br />

zahlreiche Personen und Unternehmen involviert sind, können vermehrt Risiken auftreten. So besteht<br />

jeweils das Risiko, dass ein oder mehrere Vertragspartner ihren vertraglichen Verpflichtungen während der<br />

Fondslaufzeit nicht nachkommen.<br />

Zum Teil können sich die in diesem Abschnitt beschriebenen Risiken auf verschiedenen Ebenen realisieren<br />

und ggf. verstärken, was negative Auswirkungen auf die Ausschüttungen und den Kapitalerhalt haben kann.<br />

13


<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Der Fonds | Risiken der Beteiligung<br />

Risiken<br />

prognosegefährdend<br />

anlagegefährdend<br />

anlegergefährdend<br />

Beschränkte Einflussmöglichkeit √ √<br />

Nach Erwerb von Anteilen an dem Dachfonds Adveq Asia II ist die Geschäftsführung des Emittenten<br />

lediglich auf die Wahrnehmung vertraglicher und gesetzlicher Gesellschaftsrechte in dem Dachfonds<br />

beschränkt. Ein Weisungsrecht gegenüber dem Management des Dachfonds besteht nicht. Somit<br />

kann weder Einfluss auf Kauf- und Verkaufsentscheidungen des Dachfonds noch auf deren Zeitpunkte<br />

ausgeübt werden. Gleiches gilt für die <strong>Invest</strong>ments des Dachfonds und der Gesellschaft in die Zielfonds<br />

sowie für die <strong>Invest</strong>ments der Zielfonds in die Beteiligungsunternehmen, die zudem regelmäßig als Gesellschaften<br />

nach ausländischem Recht organisiert sind. Die Einflussmöglichkeiten sind in diesen Fällen<br />

ebenfalls lediglich auf die Wahrnehmung vertraglicher und gesetzlicher Gesellschafterrechte beschränkt.<br />

Ein darüber hinausgehendes Weisungsrecht besteht regelmäßig nicht.<br />

Es ist somit davon auszugehen, dass der Emittent, der Dach- sowie die Zielfonds mit ihren jeweiligen<br />

Beteiligungen nicht über eine beschlussfähige Mehrheit verfügen und auf den jeweiligen Gesellschafterversammlungen<br />

überstimmt werden können.<br />

Schlüsselpersonenrisiko √ √<br />

Das Ergebnis des Emittenten hängt in hohem Maße von den Fähigkeiten, persönlichen Kontakten und<br />

Erfahrungen der handelnden Personen ab. Sollten Entscheidungsträger in der Geschäftsführung des<br />

Emittenten, des Dachfonds oder der Zielfonds aus den jeweiligen Unternehmen ausscheiden, kann sich<br />

dies negativ auf die Entwicklung der Beteiligung auswirken. Ein entsprechendes Risiko besteht auch für<br />

das Management und die Know-how-Träger der Zielunternehmen.<br />

Majorisierung √ √<br />

Bei üblichen Zeichnungssummen befindet sich der Einzelinvestor bei Beschlussfassungen der Beteiligungsgesellschaft<br />

in der Minderheit und kann ggf. seine gesellschaftsrechtlichen Interessen nicht durchsetzen.<br />

Sollten einzelne Anleger sehr hohe Kommanditbeteiligungen am Emittenten zeichnen, besteht die<br />

Gefahr, dass diese mit ihren Stimmrechten einen beherrschenden Einfluss auf den Emittenten ausüben<br />

können. Bei Gesellschaftsbeschlüssen könnten so Entscheidungen herbeigeführt werden, die nur von<br />

einer Minderheit der Gesellschafter, aber der Mehrheit des stimmberechtigten Kapitals, gewünscht<br />

werden.<br />

Steuern √ √ √<br />

Änderungen in der Anwendung bestehender Gesetze durch die Behörden in Deutschland und in anderen<br />

Ländern sowie künftige Gesetzesänderungen können für die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft, die Beteiligungsgesellschaft<br />

und ihre Anleger negative Folgen haben. Insbesondere gibt es keine Gewähr dafür, dass die<br />

zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Verkaufsprospektes geltenden Steuergesetze und –verordnungen<br />

sowie die Finanzrechtsprechung und Verwaltungspraxis in unveränderter Form bestehen bleiben.<br />

Änderungen können zu einer Besteuerung der Erträge aus der <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft sowie aus der<br />

Beteiligungsgesellschaft führen, die nachteilig von der Darstellung im Abschnitt „Steuerliche Grundlagen“<br />

(Seite 81-87) abweicht. Die steuerliche Behandlung der Erträge steht erst nach Bestandskraft der<br />

Steuerbescheide der Beteiligungsgesellschaft endgültig fest. Ebenso kann nicht ausgeschlossen werden,<br />

dass die Finanzverwaltung in Hinblick auf die umsatzsteuerliche Behandlung der Gesellschaft und der<br />

Beiträge der Geschäftsführenden Kommanditisten zu einer nachteiligen von der im Abschnitt „Steuerliche<br />

Aspekte“ abweichenden Beurteilung kommt.<br />

Die Ausführungen zu den steuerlichen Folgen einer Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft geben<br />

die Auffassung der Prospektverantwortlichen wieder, beruhen aber nicht auf einer verbindlichen Auskunft<br />

der zuständigen Finanzbehörden. Eine abweichende Auffassung der Finanzbehörden oder Finanzgerichte<br />

kann nicht ausgeschlossen werden.<br />

14


<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Der Fonds | Risiken der Beteiligung<br />

Risiken<br />

prognosegefährdend<br />

anlagegefährdend<br />

anlegergefährdend<br />

Insbesondere die Struktur und die Tätigkeit von ausländischen <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds können Elemente<br />

beinhalten, die von der deutschen Finanzverwaltungspraxis im Rahmen der steuerlichen Qualifikation von<br />

<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds bisher nicht erörtert worden sind. Daraus können sich nachteilige Folgen für die steuerliche<br />

Behandlung der <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft, der Beteiligungsgesellschaft und ihrer Anleger ergeben.<br />

Im Rahmen der Beteiligung eines Zielfonds an seinen Portfoliogesellschaften können Änderungen in der<br />

Beteiligungsstruktur oder andere Vorgänge dazu führen, dass steuerlich relevante Tatbestände verwirklicht<br />

werden, die zu einer Steuerbelastung der <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft, der Beteiligungsgesellschaft und<br />

des Anlegers führen, obwohl keine entsprechenden Gewinnzuweisungen oder Ausschüttungen erfolgen.<br />

Dies kann z.B. der Fall sein, wenn ein Zusammenschluss von Unternehmen aus deutscher steuerlicher<br />

Sicht als eine Veräußerung angesehen wird, bei welcher der Wert des Unternehmens realisiert wird,<br />

obwohl in dem Ansässigkeitsstaat des Zielfonds oder der Portfoliogesellschaft die Verwirklichung des<br />

Sachverhalts steuerlich keine Auswirkungen hat.<br />

Zielfonds können häufig nicht alle Auswirkungen für ihre beteiligten <strong>Invest</strong>oren, insbesondere für ihre ausländischen<br />

<strong>Invest</strong>oren, berücksichtigen. Im Ergebnis kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein beteiligter<br />

Anleger zur Zahlung von Steuern verpflichtet ist, obwohl an ihn von der Beteiligungsgesellschaft keine<br />

entsprechenden Ausschüttungen erfolgt sind oder diese erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.<br />

Darüber hinaus können die Erträge der <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft oder der Beteiligungsgesellschaft mit Steuern<br />

belastet sein, die in den Ansässigkeitsstaaten des Dachfonds oder der Zielfonds bzw. ihrer Portfoliogesellschaften<br />

erhoben werden (insbesondere Quellensteuern). Rechtliche und tatsächliche Hindernisse<br />

können dazu führen, dass eine Verringerung oder Anrechnung dieser Steuern nicht ermöglicht wird.<br />

Rückabwicklung/Platzierungsrisiko √ √<br />

Sollten außerordentliche Ereignisse eintreten oder das erforderliche Mindestkapital nicht eingeworben<br />

werden können, kann im äußersten Fall eine Rückabwicklung des Fonds unumgänglich sein. Nach § 29<br />

des Gesellschaftsvertrages ist für die Durchführung des <strong>Invest</strong>itionsvorhabens ein Mindestkapital von<br />

10.000 TUSD erforderlich. Eine Platzierungsgarantie für das einzuwerbende Kapital wird nicht gegeben,<br />

auch nicht für das Mindestkapital. Sollte das geforderte Mindestkapital nicht bis zum Ende des verlängerten<br />

Platzierungszeitraumes platziert sein, wäre die Rückabwicklung der Gesellschaft nicht vermeidbar.<br />

Wertentwicklung √ √<br />

Eine Sicherheit, dass sich die vorgenommenen Prognose- und Wahrscheinlichkeitsrechnungen realisieren,<br />

besteht nicht. Die Entwicklung der hier angebotenen Vermögensanlage ist im Wesentlichen abhängig<br />

von der Wert- und Ertragsentwicklung der im Portfolio des Dachfonds Adveq Asia II befindlichen Zielfonds<br />

sowie der Beteiligungen an den Unternehmen, die im Portfolio der jeweiligen Zielfonds enthalten sind.<br />

Darüber hinaus spielen auch die Konditionen bei Erwerb und Veräußerung der Beteiligungen eine Rolle.<br />

Bei den Zielunternehmen handelt es sich teilweise um junge Unternehmen mit entsprechenden Insolvenzrisiken.<br />

Es besteht die Möglichkeit, dass sich die jeweiligen Geschäftsideen der Zielunternehmen nicht<br />

wie erwartet entwickeln oder es zu regionalen, nationalen oder globalen Krisen kommt. Daher sind <strong>Private</strong><br />

<strong>Equity</strong> <strong>Invest</strong>itionen grundsätzlich besonders risikobehaftet.<br />

Auf Ebene der Beteiligungsgesellschaft müssen die entstehenden Anfangsaufwendungen für Konzeption,<br />

Emission und sonstigen Vertriebs- und Verwaltungskosten sowie die Kosten des laufenden Ergebnisvorab<br />

und der laufenden Verwaltung erst durch Erträge aus den Rückflüssen der Zielfonds aufgeholt werden,<br />

bevor sich eine Wertsteigerung für den Anleger einstellt. Unternehmensbewertungen unterliegen einer<br />

Vielzahl von relevanten Einflussgrößen, so dass eine verlässliche Prognose über den Verlauf der Zielunternehmen<br />

und somit auch dieser Vermögensanlage nicht möglich ist. Die in der Vergangenheit mit<br />

<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> erzielten Erfolge sind keine Garantie dafür, dass diese Renditen auch in Zukunft erzielt oder<br />

übertroffen werden können.<br />

15


<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Der Fonds | Risiken der Beteiligung<br />

Risiken<br />

prognosegefährdend<br />

anlagegefährdend<br />

anlegergefährdend<br />

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Misserfolge den Wert der Beteiligungen an einzelnen oder<br />

mehreren Portfoliounternehmen und somit über den entstandenen Wertverlust der Zielfonds auch der<br />

Wert der Beteiligung am Dachfonds Adveq Asia II mindern oder vollständig aufzehren. Sollten ein oder<br />

mehrere Unternehmen, an denen der Emittent mittelbar über den Dachfonds und die Zielfonds beteiligt<br />

ist, insolvent werden, können auch die Anteile des Emittenten an dem Dachfonds teilweise oder komplett<br />

wertlos werden. Im Extremfall kann es bei Beteiligungen an dem Emittenten auch zum Totalverlust der<br />

von den Anlegern geleisteten Einlagen kommen.<br />

Ausfallrisiko von Zielunternehmen √ √<br />

Mit <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> werden Unternehmen zusätzliche Eigenmittel zur Verfügung gestellt. Im Unterschied<br />

zu Fremdkapitalgebern, wie zum Beispiel Banken, erhalten <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Invest</strong>oren weder Sicherheiten<br />

noch feste Zins- und Tilgungszahlungen. Sie erhalten stattdessen Beteiligungen an dem jeweiligen<br />

Unternehmen und partizipieren so an dessen Wertentwicklung und erwirtschafteten Erträgen. Bei den<br />

Portfoliounternehmen, an denen sich der Dachfonds über die Zielfonds beteiligt, handelt es sich in der<br />

Regel um nicht börsennotierte Unternehmen, die sich ggf. noch in der Verlustphase befinden. Wirtschaftliche,<br />

technische oder Management-Probleme können dazu führen, dass <strong>Invest</strong>itionen teilweise oder<br />

vollständig abgeschrieben werden müssen und für den Zielfonds und damit auch für den Dachfonds<br />

Adveq Asia II und die Beteiligungsgesellschaft wertlos werden.<br />

Handelt es sich bei den Portfoliounternehmen um junge Unternehmen, so sind diese entwicklungsbedingt<br />

mit größeren Risiken behaftet. Informationen über solche jungen Unternehmen, die eine Bewertung und<br />

Einschätzung der Risiken ermöglichen sollen, sind in der Regel nur schwer und nur in einem begrenzten<br />

Umfang zu erhalten. Probleme bei der Geschäftsentwicklung der Zielunternehmen können auch zu einer<br />

Insolvenz des jeweiligen Unternehmens führen. Inhaber der Unternehmensanteile hätten in diesem Fall<br />

erst nach Befriedigung aller sonstigen Gläubiger einen Anspruch auf Rückzahlung ihres eingesetzten<br />

Kapitals. Im Insolvenzfall kommt es für <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Invest</strong>oren deshalb nicht oder nur teilweise zur<br />

Rückzahlung ihres Kapitals. Dies hätte entsprechend geringere Rückflüsse des betreffenden Zielfonds<br />

und somit auch des Dachfonds und der Beteiligungsgesellschaft zur Folge.<br />

Es ist auch denkbar, dass die beabsichtigte Entwicklung von Portfoliounternehmen nicht planmäßig<br />

verläuft und die Aufnahme von zusätzlichem Eigenkapital erforderlich ist, um die weitere Entwicklung des<br />

Unternehmens zu ermöglichen. Kann der Zielfonds dieses zusätzliche Kapital nicht aufbringen, z.B. weil<br />

die ihm zur Verfügung gestellten Gelder bereits investiert sind oder weil er aus anderen Gründen daran<br />

gehindert ist, können sich durch Aufnahme weiteren Kapitals Dritter bei dem Portfoliounternehmen die<br />

Beteiligungsverhältnisse zu Ungunsten des Zielfonds verändern. Zudem können dadurch die Stimmrechte<br />

des Zielfonds an dem Portfoliounternehmen verringert oder beschränkt werden. In diesen Fällen kann der<br />

Zielfonds ggf. nur geringere oder auch keine Erlöse aus dem Zielunternehmen erzielen.<br />

Auslandsbezug und Währungsrisiken √ √<br />

Die Einzahlungen der Anleger und die geplanten Auszahlungen an die Anleger erfolgen in USD. Die<br />

Beteiligung am Dachfonds Adveq Asia II erfolgt ebenfalls in USD. Währungsrisiken entstehen dann,<br />

wenn USD-Zahlungsströme in andere oder aus anderen Währungen transferiert werden. Soweit einzelne<br />

Gründungs-, Anlauf- und Platzierungskosten sowie laufende Kosten in EUR anfallen, sind diese mit einem<br />

unterstellten Wechselkurs von EUR/USD 1,40 angesetzt. Ein höherer Wechselkurs hat daher negative<br />

Auswirkungen auf die Liquidität. Somit können sich aus einer Änderung des USD-Wechselkurses zum<br />

EUR unmittelbare Auswirkungen auf die Fondsentwicklung ergeben. Ebenso ergeben sich negative<br />

Abweichungen, wenn ein größerer als kalkulierter Teil der laufenden Kosten in einer anderen Währung als<br />

USD anfällt.<br />

Sollten Anleger ihre USD-Ausschüttungen in andere Währungen tauschen, bestehen weitere Wechselkursrisiken<br />

hinsichtlich des Verhältnisses des USD zu der entsprechenden anderen Währung.<br />

16


<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Der Fonds | Risiken der Beteiligung<br />

Risiken<br />

prognosegefährdend<br />

anlagegefährdend<br />

anlegergefährdend<br />

Die Zielfonds und die Beteiligungsunternehmen hingegen werden zu einem noch nicht absehbaren<br />

Teil auch in anderen Währungen als dem USD (z.B. unbestimmte lokale Währungen in Asien) geführt.<br />

Schwankungen der Handelswährungen der Zielfonds und/oder Beteiligungsunternehmen, unterschiedliche<br />

Wechselkursrelationen zwischen An- und Verkaufszeitpunkt der Beteiligungen oder Veränderungen<br />

der Währung, in der die Zielfonds geführt werden oder agieren, können bei der in USD geführten Beteiligungsgesellschaft<br />

indirekt über die Zielfonds und bei dem Dachfonds zu Wechselkursverlusten führen. Es<br />

ist nicht vorgesehen, die Kapitalanlagen gegen Währungsschwankungen abzusichern.<br />

Es ist auch denkbar, dass es in einzelnen Ländern zu Veränderungen der politischen und wirtschaftlichen<br />

Situation kommt oder Beschränkungen des Kapitalverkehrs verhängt werden und dies zu Nachteilen für<br />

die Anleger führt. Es ist gemäß Fondskonzept davon auszugehen, dass der Großteil der <strong>Invest</strong>itionen<br />

sowohl auf Ebene des Dachfonds als auch auf Ebene der Zielfonds und der Beteiligungsunternehmen im<br />

Ausland, insbesondere im asiatisch-pazifischen Raum, erfolgen wird. Alle rechtlichen Fragen richten sich<br />

dann nach der entsprechenden ausländischen Rechtsordnung und deren Rechts- und Verfahrensgrundsätzen.<br />

Die Durchsetzung eventueller Ansprüche aus Unternehmensbeteiligungen oder Rechtsstreitigkeiten,<br />

die ausländischen Rechtsordnungen unterliegen, kann ggf. schwieriger und/oder erheblich kostenintensiver<br />

erfolgen oder auch ganz verwehrt werden. Ebenso können Änderungen der jeweiligen ausländischen<br />

Rechts- und Steuersysteme negative Folgen für das Beteiligungsergebnis der Anleger haben.<br />

Auszahlungen √ √<br />

Höhe und Termin der möglichen Auszahlungen hängen maßgeblich vom Zeitpunkt der <strong>Invest</strong>ition, der<br />

Wertentwicklung während der Haltedauer sowie vom Zeitpunkt und den Konditionen des abschließenden<br />

Verkaufs der Unternehmensbeteiligungen ab. Genaue Prognosen über die Vornahme von Auszahlungen<br />

und deren Höhe können nicht gemacht werden. Die Erzielung laufender Erträge steht nicht im Vordergrund.<br />

Typischerweise entstehen Rückflüsse bei <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Invest</strong>itionen aus Veräußerungen von<br />

Unternehmensbeteiligungen. Erfahrungsgemäß ist mit ersten Rückflüssen aus Beteiligungsverkäufen der<br />

Zielfonds und somit Ausschüttungen des Dachfonds nach ca. drei bis vier Jahren zu rechnen. Es ist auch<br />

möglich, dass Auszahlungen aus Rückflüssen erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen können.<br />

Fremdfinanzierung auf Ebene der Zielfonds √ √<br />

Die Beteiligungsgesellschaft finanziert sich ausschließlich aus Eigenkapital. Auf den Ebenen des Dachfonds<br />

werden die <strong>Invest</strong>itionen mit dem bereitgestellten Eigenkapital, vorbehaltlich einer Zwischenfinanzierung<br />

zum Erwerb von Beteiligungen zur Überbrückung einer Abruffrist, durchgeführt. Auf Ebene der<br />

Zielfonds kann nicht ausgeschlossen werden, dass Beteiligungen an Unternehmen teilweise fremdfinanziert<br />

werden. Insbesondere im Bereich Buyout Capital wird bei der Finanzierung der Portfoliounternehmen<br />

regelmäßig auch Fremdkapital seitens der Zielfonds eingesetzt. Sollten einzelne Portfoliounternehmen,<br />

deren Anteile von Zielfonds zum Teil mit Fremdkapital erworben wurden, keine ausreichenden Erträge<br />

erwirtschaften, könnten die Zielfonds nicht über entsprechende Liquiditätsrückflüsse verfügen, um den<br />

Kapitaldienst zu bedienen. Es besteht die Möglichkeit, dass die finanzierenden Kreditinstitute die zugesagten<br />

Kredite kündigen oder ggf. ihre Kreditsicherheiten (z.B. Anteile an den entsprechenden Zielunternehmen)<br />

verwerten. Dies hätte eine Wertminderung der Anteile des Emittenten an dem Dachfonds Adveq<br />

Asia II, unter Umständen bis hin zur vollständigen Wertlosigkeit der Beteiligung, zur Folge.<br />

VeräuSSerungserlös √ √<br />

Der wesentliche Teil der Rückflüsse an die Anleger wird bei <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Invest</strong>itionen aus den Verkäufen<br />

von Unternehmensanteilen generiert. Die erzielbaren Veräußerungserlöse können auch niedriger als<br />

erwartet ausfallen. Die tatsächlich erzielbaren Veräußerungserlöse sind von einer Vielzahl von Faktoren<br />

abhängig, z.B. von der allgemeinen konjunkturellen Situation, den Marktverhältnissen spezifischer<br />

Branchen, ggf. von Wechselkursverhältnissen oder der Ertragslage sowie den zukünftigen Aussichten des<br />

jeweiligen Unternehmens.<br />

17


<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Der Fonds | Risiken der Beteiligung<br />

Risiken<br />

prognosegefährdend<br />

anlagegefährdend<br />

anlegergefährdend<br />

Über einen Verkauf von Unternehmensbeteiligungen entscheiden die Manager der Zielfonds, über einen<br />

evtl. Beteiligungsverkauf der Zielfonds entscheiden wiederum die Manager des Dachfonds. Zeitpunkt<br />

und Höhe der erzielbaren Veräußerungserlöse können unter Umständen nicht eingehalten werden bzw.<br />

unterliegen großen Schwankungen. Somit ist es auch denkbar, dass Rückflüsse aus Veräußerungen von<br />

Unternehmensbeteiligungen bzw. aus evtl. Beteiligungsveräußerungen der Zielfonds später erfolgen und/<br />

oder geringer ausfallen als erwartet. Dies würde das Ergebnis des Dachfonds Adveq Asia II und somit<br />

ebenfalls das Ergebnis für die Gesellschafter der Beteiligungsgesellschaft entsprechend negativ verändern.<br />

Im Extremfall können alle Beteiligungen wertlos oder unverkäuflich sein.<br />

Haftung √ √ √<br />

Die Haftung des Anlegers ist auf den Zeichnungsbetrag beschränkt. Nach Einzahlung des vollen<br />

Zeichnungsbetrages besteht für den Anleger keine weitere Haftung oder Nachschusspflicht. Die Ausschüttungen<br />

können (nach den gesetzlichen Regelungen) zu einem Wiederaufleben der Haftung führen,<br />

insbesondere wenn die Einlage zurückbezahlt oder der Kapitalanteil durch Entnahme unter die geleistete<br />

Einlage herabgemindert wird (§ 172 HGB).<br />

Darüber hinaus können Rückzahlungsverpflichtungen gegenüber der Adveq Asia II C.V. zu entsprechenden<br />

Rückzahlungsforderungen der Beteiligungsgesellschaft gegenüber den Anlegern führen (vgl. § 14<br />

Abs. 6 des Gesellschaftsvertrages).<br />

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass ausländische Gerichte die begrenzte Haftung eines<br />

Kommanditisten nach deutschem Recht nicht anerkennen. Bei Klagen geschädigter Dritter ist es möglich,<br />

dass Ansprüche an ausländischen Gerichten zu verhandeln sind und Risiken hinsichtlich eines ausländischen<br />

Rechtssystems, das vom deutschen Rechtsverständnis abweicht, entstehen. Alle rechtlichen<br />

Fragen richten sich dann nach der entsprechenden ausländischen Rechtsordnung und deren Rechtsund<br />

Verfahrensgrundsätzen. Durch Rechtsstreitigkeiten, die ausländischen Rechtsordnungen unterliegen,<br />

kann die Durchsetzung eventueller Ansprüche ggf. schwieriger und/oder erheblich kostenintensiver<br />

erfolgen oder auch ganz verwehrt werden.<br />

Interessenkonflikte √ √<br />

Die Geschäftsführenden Kommanditisten unterliegen keinem Wettbewerbsverbot gegenüber dem<br />

Emittenten. Neben ihrer Tätigkeit als Geschäftsführer für den Emittenten sind die Geschäftsführer der<br />

Komplementärin des Emittenten (Berenberg <strong>Private</strong> Capital und HANSA TREUHAND Finance) ebenfalls<br />

Geschäftsführer anderer <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fondsgesellschaften. Hieraus können sich Interessenkonflikte<br />

ergeben. Bei zukünftigen Fondsprojekten ist es denkbar, dass für alle Geschäftsführenden Kommanditisten<br />

Interessenkonflikte entstehen. Darüber hinaus ist die Adveq Management AG ebenfalls in weitere<br />

<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Dachfondsgesellschaften involviert.<br />

Kapitalmäßige und/oder personelle Verflechtungen der an diesem Fondskonzept Beteiligten oder Mehrfachfunktionen<br />

einzelner Personen können potenzielle Interessenkonflikte bei den handelnden Parteien<br />

verursachen.<br />

Fungibilität der Beteiligung √ √<br />

Die Beteiligung an dem Emittenten hat eine gesellschaftsvertraglich vorgesehene Laufzeit bis zum<br />

31.12.2021. Die Geschäftsführenden Kommanditisten sind abweichend hiervon berechtigt, die Laufzeit<br />

der Gesellschaft zu verlängern, bis der Dachfonds Adveq Asia II beendet ist. Aufgrund der Konzeption<br />

der Beteiligungsgesellschaft als geschlossener Fonds und der mit der Produktklasse <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong><br />

zusammenhängenden spezifischen Merkmale ist ein Ausscheiden aus der Gesellschaft oder die Kündigung<br />

der Stellung als Anleger grundsätzlich nicht vor diesem Datum möglich. Eine vorzeitige Übertragung<br />

oder Verfügung der Beteiligung an Dritte ist nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages mit Einwilligung<br />

der Geschäftsführenden Kommanditisten möglich. Es ist darauf hinzuweisen, dass eine Veräußerung<br />

18


<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Der Fonds | Risiken der Beteiligung<br />

Risiken<br />

prognosegefährdend<br />

anlagegefährdend<br />

anlegergefährdend<br />

für Beteiligungen dieser Art unter Umständen schwer zu realisieren ist oder dass ein Verkauf nur mit<br />

erheblichen Preisabschlägen erfolgen kann. Die Anteile an dem Emittenten können nicht an diesen<br />

zurückgegeben werden.<br />

Fremdfinanzierung der Beteiligung √ √ √<br />

Eine Fremdfinanzierung der Beteiligung des einzelnen Anlegers ist nach dem Konzept der Beteiligungsgesellschaft<br />

nicht vorgesehen. Sollten Anleger ihre Kommanditbeteiligung ganz oder teilweise durch Kredite<br />

finanzieren, entstehen Risiken hinsichtlich des für diese Kredite zu leistenden Kapitaldienstes. Rückflüsse<br />

aus dieser Beteiligung können aufgrund einer schlechteren als prognostizierten Entwicklung der Beteiligung,<br />

insbesondere der Liquiditätslage des Emittenten, geringer als erwartet oder ganz ausfallen. Die vorgesehenen<br />

Tilgungs- und Zinszahlungen der Fremdfinanzierung auf Anlegerebene können dann u.U. nicht<br />

planmäßig erfolgen. Dies kann im Extremfall auch zu einer Privatinsolvenz des Anlegers führen. Insgesamt<br />

erhöhen sich die Risiken einer Beteiligung durch eine individuelle Fremdfinanzierung des Anteils.<br />

Maximales Risiko √ √ √<br />

Die in diesem Kapitel beschriebenen Risiken können sowohl einzeln als auch kumuliert auftreten. Hinzu<br />

können individuelle Risiken auf Ebene des einzelnen Anlegers kommen.<br />

Anleger, die diese Vermögensanlage zeichnen, können ihre Einlage inkl. Agio vollständig verlieren, z.B.<br />

durch negative Entwicklung sämtlicher Portfoliounternehmen. Neben dem Verlust der Einlage inkl. Agio<br />

können zusätzlich auch steuerliche Belastungen aus bereits geleisteten, nicht erstattungsfähigen, Steuern<br />

kommen.<br />

Maximales Risiko:<br />

• vollständiger Verlust der Einlage plus Agio, ggf. zusätzliche steuerliche Belastungen,<br />

• Insolvenz des Anlegers im Falle einer finanzierten Beteiligung.<br />

Sollten Rechtsstreitigkeiten an ausländischen Gerichten, deren Rechtssystem vom deutschen Rechtsverständnis<br />

abweicht, verhandelt werden müssen, ist beispielsweise nicht auszuschließen, dass ausländische<br />

Gerichte die begrenzte Haftung eines Kommanditisten nach deutschem Recht nicht anerkennen.<br />

Sollten Anleger ihre Beteiligung ganz oder teilweise über Kredite finanzieren, kann der zu leistende<br />

Kapitaldienst u.U. nicht aus den Rückflüssen dieser Beteiligung geleistet werden. Sollten auch andere<br />

Einkommensquellen der Anleger nicht ausreichen, den Kapitaldienst für die Finanzierung der Beteiligung<br />

zu leisten, kann dies zu einer Privatinsolvenz des Anlegers führen.<br />

Nach Kenntnis der Prospektverantwortlichen existieren zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung über die zuvor genannten Risiken<br />

hinaus keine weiteren wesentlichen, tatsächlichen und rechtlichen Risiken im Zusammenhang mit der Vermögensanlage.<br />

19


Der Fonds<br />

Ihre Partner –<br />

Bündelung von Kompetenzen<br />

aTeil 4.<br />

Unser gemeinsames Ziel ist es, Ihnen mit dem vorliegenden<br />

Angebot den hoch spezialisierten asiatischen <strong>Private</strong><br />

<strong>Equity</strong> Markt ab einer Zeichnungssumme von 20.000<br />

USD zu erschließen. Wir sind von diesem <strong>Invest</strong>ment überzeugt<br />

– daher werden sich die Berenberg <strong>Private</strong> Capital und<br />

die HANSA TREUHAND-Gruppe selbst als <strong>Invest</strong>or gemeinsam<br />

mit 275.000 USD beteiligen. Auf den folgenden Seiten möchten<br />

wir Ihnen die Partner und im Späteren die Konzeption dieses<br />

<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Invest</strong>ments näher bringen.<br />

Berenberg – Tradition und Innovation<br />

Die Berenberg <strong>Private</strong> Capital GmbH ist ein hundertprozentiges<br />

Tochterunternehmen der 1590 gegründeten Berenberg Bank,<br />

der ältesten Bank Deutschlands. Eingebunden in die Tradition<br />

des über 400 Jahre alten hanseatischen Familienunternehmens<br />

entwickelt die Berenberg <strong>Private</strong> Capital GmbH für die<br />

Kunden der Berenberg Bank individuelle Lösungen außerhalb<br />

des klassischen Wertpapierbereichs. So wie in den Anfangsjahren<br />

der Berenberg Bank, zur Zeit des Seehandels und der<br />

Entdeckungsreisen, kommt es im Finanzgeschäft auch heute<br />

auf Risikobereitschaft mit Augenmaß an. Damals wie heute gilt<br />

es, Neues zu entdecken und nutzbar zu machen, ohne dabei<br />

den Boden der Realität unter den Füßen zu verlieren. Die hanseatischen<br />

Eigenschaften Zurückhaltung, Unabhängigkeit und<br />

Realitätssinn prägen seit Generationen das Geschäft – und die<br />

Leidenschaft, für die Kunden stets die besten Vermögenslösungen<br />

zu finden. Das Bankhaus Joh. Berenberg, Gossler & Co.<br />

gehört heute zu den führenden deutschen Privatbanken und<br />

besitzt darüber hinaus durch die langjährige Erfahrung eine<br />

besondere Marktstellung. Ein traditioneller Schwerpunkt des<br />

Bankhauses ist die Anlageberatung und Vermögensverwaltung.<br />

Durch ständigen Kontakt zu den Börsen, Banken und Brokern<br />

in aller Welt erhalten Kunden eine individuelle und fachkundige<br />

Beratung in allen Fragen der Vermögensanlage. Dabei verfolgen<br />

das Bankhaus und dessen spezialisierte Tochtergesellschaften<br />

einen ganzheitlichen Ansatz in der Vermögensberatung – und<br />

sind deshalb stets auf der Suche nach <strong>Invest</strong>ments, die das<br />

individuelle Portfolio ihrer Kunden sinnvoll ergänzen. Die Berenberg<br />

<strong>Private</strong> Capital hat im Jahr 2002 bereits einen <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong><br />

Dachfonds, den Berenberg <strong>Private</strong> Capital Nr. 1 und im Jahr<br />

2006 gemeinsam mit der HANSA TREUHAND einen weiteren<br />

<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Dachfonds, den Berenberg HANSA TREUHAND<br />

<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 1 aufgelegt. An diesen beiden Fonds haben<br />

sich private <strong>Invest</strong>oren mit rund 43 Mio. Euro beteiligt. Die<br />

bisherige <strong>Invest</strong>itionen entwickeln sich sehr positiv (detailliertere<br />

Informationen zu den beiden Fonds finden Sie auf Seite 41). Mit<br />

<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 soll daran angeknüpft werden.<br />

HANSA TREUHAND-Gruppe – Erfahrung und Weitblick<br />

Die HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG gehört zur<br />

HANSA TREUHAND-Gruppe, die 1983 gegründet wurde und<br />

als renommierter Initiator für geschlossene Fonds bekannt ist.<br />

Inzwischen wurden über 100 Projekte mit rund 1,7 Mrd.<br />

EUR Eigenkapital an ca. 18.000 Anleger emittiert. Damit wurde<br />

ein Gesamtinvestitionsvolumen von mehr als 3,6 Mrd. EUR<br />

realisiert. Die Scope <strong>Group</strong> hat die HANSA TREUHAND als<br />

Initiator im Jahr 2008 mit AA (=sehr hohe Qualität) bewertet.<br />

Die Leistungsbilanzen werden regelmäßig mit Bestnoten ausgezeichnet.<br />

So bewertete das Deutsche Finanzdienstleistungs-<br />

Informationszentrum die aktuelle Bilanz der Gruppe mit der<br />

Note „ausgezeichnet“ (6 Sterne), dieses Ergebnis erreichte kein<br />

weiterer Anbieter.<br />

Mit innovativen Konzepten hat das Unternehmen seine<br />

Vorreiterrolle innerhalb des Marktes stets unterstrichen und beispielsweise<br />

als Mitinitiator des Zweitmarktes für Geschlossene<br />

Fonds an der Hamburger Börse die Gründung eines neutralen,<br />

transparenten und kontrollierten Zweitmarktmodells maßgeblich<br />

unterstützt. Die Fondsbörse Deutschland ist heute eine äußert<br />

anerkannte und erfolgreich arbeitende Plattform, die im Jahr<br />

2008 einen Umsatz von 107,6 Mio. Euro realisierte.<br />

Die HANSA TREUHAND-Gruppe vereinigt verschiedene<br />

Geschäftsbereiche unter ihrem Dach, die überwiegend den<br />

Schwerpunkt auf <strong>Invest</strong>itionen im Bereich Schifffahrt legen. Die<br />

Tochtergesellschaft HANSA TREUHAND Finance ist innerhalb<br />

der Unternehmensgruppe für die Beobachtung und Analyse<br />

des Segments „Alternative <strong>Invest</strong>ments“ zuständig und konzipiert<br />

darauf aufbauende eigene Anlageangebote. Die Konzeptionsqualität<br />

wurde auch von Experten gewürdigt: So erhielt der<br />

<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 1, der gemeinsam mit der Berenberg<br />

<strong>Private</strong> Capital GmbH entwickelt und erfolgreich platziert wurde,<br />

im September 2006 den „Financial Advisors Award“ im Bereich<br />

Geschlossene Fonds.<br />

20


<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Der Fonds | Ihre Partner – Bündelung von Kompetenzen<br />

Adveq – Führender unabhängiger <strong>Invest</strong>mentmanager<br />

Die Adveq Management AG wurde im Jahr 1997 von Bruno E.<br />

Raschle gegründet und legte im selben Jahr ihr erstes Dachfondsprogramm<br />

auf. In den folgenden Jahren hat sich Adveq<br />

zu einem führenden globalen <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Dachfondsmanager<br />

mit einer diversifizierten institutionellen <strong>Invest</strong>oren-Basis entwickelt.<br />

Die Firma ist im Besitz des Managements. Heute verwaltet<br />

Adveq ein Fondsvolumen von ungefähr 4 Milliarden USD und<br />

beschäftigt ca. 70 Mitarbeiter an vier Standorten: Zürich, Frankfurt,<br />

New York und Peking. Adveq ist bei der US-amerikanischen<br />

SEC (Security and Exchange Commission) als Fund Advisor<br />

unter dem „<strong>Invest</strong>ment Advisers Act“ registriert. Darüber hinaus<br />

hat Adveq zum 31. Dezember 2008 die SAS 70-Zertifizierung<br />

erhalten. Der SAS 70 (Statement on Auditing Standards Nr.<br />

70) ist ein international anerkannter Prüfungsstandard, der<br />

vom American Institute of Certified Public Accountants (AICPA)<br />

entwickelt wurde. Die Zertifizierung, die von Pricewaterhouse-<br />

Coopers erteilt wurde, liefert eine formale Bestätigung für die<br />

Stabilität von Adveqs operativen Prozessen und Kontrollen.<br />

Seit seiner Gründung hat Adveq im Rahmen von vier<br />

<strong>Invest</strong>itionsprogrammen 15 Dachfonds aufgelegt und Kapitalverpflichtungen<br />

in ca. 250 <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds übernommen.<br />

Dabei verfolgte Adveq einen globalen <strong>Invest</strong>itionsansatz – mit<br />

<strong>Invest</strong>ments in den USA, Europa und Asien – und deckt von<br />

Venture Capital bis hin zu Buyouts das gesamte <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong><br />

<strong>Invest</strong>itionsspektrum ab.<br />

21


Das Beteiligungsangebot<br />

Der <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Markt<br />

bTeil 1.<br />

Seit mehr als 50 Jahren ist <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> als Finanzierungsart<br />

und Anlageform bekannt. Ursprünglich aus den<br />

USA und Großbritannien kommend, hat <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong><br />

längst weltweite Bedeutung erlangt. Heute hat sich <strong>Private</strong><br />

<strong>Equity</strong> in allen Industrienationen als wichtiger Teil der Wirtschaft<br />

etabliert. Vor allem in den vergangenen 15 Jahren stieg das<br />

Fundraisingvolumen – also das Volumen des eingeworbenen<br />

Kapitals – rasant: 1995 waren es weltweit nicht einmal 50 Mrd.<br />

USD, 2008 schon mehr als 330 Mrd. USD.<br />

<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> im Überblick<br />

<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> steht für privates Beteiligungskapital – Geld, über<br />

das sich institutionelle <strong>Invest</strong>oren wie Banken oder Versicherungen<br />

und auch Privatleute an nicht börsennotierten Unternehmen<br />

beteiligen. Hierfür gibt es drei Beteiligungsarten:<br />

<strong>Invest</strong>itionsmöglichkeiten in <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong><br />

<strong>Invest</strong>or<br />

Globales Fundraisingvolumen<br />

1. <strong>Invest</strong>ition über<br />

einen Fondsmanager<br />

Unternehmen 1<br />

Milliarden USD<br />

400<br />

350<br />

2. <strong>Invest</strong>ition über einen<br />

Dachfondsmanager<br />

Dachfonds<br />

PE Fonds<br />

PE Fonds<br />

Unternehmen 1<br />

Unternehmen 1<br />

300<br />

3. Direktinvestition<br />

PE Fonds<br />

250<br />

Unternehmen<br />

200<br />

150<br />

100<br />

50<br />

0<br />

1995 ’96 ’97 ’98 ’99 ’00 ’01 ’02 ’03 ’04 ’05 ’06 ’07 ’08<br />

Quelle: Preqin, Adveq, 2009<br />

Einer aktuellen Veröffentlichung des <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Branchendienstes<br />

Preqin 1 zufolge verwalten heute weltweit mehr als<br />

5.200 <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Gesellschaften ein Anlagevermögen von<br />

rund zwei Billionen USD in etwa 10.000 <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds.<br />

Im Vergleich mit anderen Märkten – etwa den weltweiten Aktienmärkten<br />

mit einer Kapitalisierung von fast 60 Billionen USD – ist<br />

der Markt allerdings noch vergleichsweise klein und bietet viel<br />

Wachstumspotenzial. In Folge der Finanzkrise wird die Bedeutung<br />

von <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> finanzierten Unternehmenstransaktionen<br />

weiter steigen. Durch die restriktivere Kreditvergabepolitik der<br />

Banken müssen sich Unternehmen alternative Finanzierungsmöglichkeiten<br />

erschließen. Für <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Invest</strong>oren können<br />

sich daraus interessante <strong>Invest</strong>itionsmöglichkeiten ergeben.<br />

1<br />

Preqin: The 2008 Preqin Global <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Review, 2008<br />

Die meisten <strong>Invest</strong>itionen erfolgen über spezielle <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong><br />

Fonds, die in der Regel Personengesellschaften sind. Diese bündeln<br />

das Kapital mehrerer <strong>Invest</strong>oren (Fundraising) und beteiligen<br />

sich an verschiedenen Zielunternehmen. Der <strong>Invest</strong>or profitiert<br />

dadurch vom Portfolioeffekt über verschiedene Unternehmen,<br />

Branchen und Sektoren sowie vom Know-how des Fondsmanagers<br />

zum Beispiel bei der Auswahl und dem Management der<br />

Zielunternehmen. Hierbei steht der operative Einsatz des Managers<br />

zur Wertgenerierung im Unternehmen im Vordergrund.<br />

Dachfonds wiederum investieren in eine Vielzahl von <strong>Private</strong><br />

<strong>Equity</strong> Fonds und bieten ihren <strong>Invest</strong>oren damit eine noch<br />

breitere Streuung ihres Portfolios. Darüber hinaus ermöglichen<br />

Dachfonds ihren <strong>Invest</strong>oren Zugang zu den Top-Fonds, die<br />

meist zugangsbeschränkt sind und nur einem limitierten <strong>Invest</strong>orenkreis<br />

offen stehen.<br />

Direktinvestitionen in ein oder einige wenige Zielunternehmen<br />

sind nur für <strong>Invest</strong>oren mit großer Erfahrung und unter<br />

großem Kapitaleinsatz möglich.<br />

Bedeutung von <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong><br />

Ziel von <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Invest</strong>oren ist es, den Wert von Unternehmen<br />

mit Wachstumspotenzial zu erhöhen. Davon profitieren<br />

auf der einen Seite junge Unternehmen in der Aufbauphase, die<br />

23


<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Das Beteiligungsangebot | Der <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Markt<br />

hohe Vorlaufkosten haben, um zum Beispiel technische Innovationen<br />

in marktreife Produkte umzusetzen. Auf der anderen<br />

Seite können reifere Unternehmen ihre Marktposition sichern<br />

oder wirtschaftliche Probleme abwenden, indem sie mit Hilfe<br />

von <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> beispielsweise in Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen<br />

investieren oder ihre Strategie neu ausrichten.<br />

Häufig sichert <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> auch den Fortbestand von<br />

Unternehmen – bei fehlenden Nachfolgeregelungen oder wirtschaftlichen<br />

Problemen zum Beispiel.<br />

Für diese Unternehmen ist <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> eine Unterstützung<br />

auf Zeit – mit einer durchschnittlichen Dauer von drei bis zehn<br />

Jahren. Die Rendite des Kapitalgebers resultiert im Wesentlichen<br />

aus dem Verkaufserlös der Beteiligung. Der unternehmerische<br />

Erfolg der <strong>Invest</strong>ition wird daher erst durch den so genannten<br />

„Exit“ realisiert.<br />

Für den „Exit“, also den Verkauf der Unternehmensanteile,<br />

kommen grundsätzlich folgende Transaktionsarten in Frage:<br />

• Tradesale – Verkauf an ein anderes Unternehmen<br />

• Secondary – Verkauf an einen anderen <strong>Invest</strong>or<br />

• IPO (Initial Public Offering) – Börsengang<br />

Segmente von <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong><br />

<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Invest</strong>itionen sind über den gesamten Lebenszyklus<br />

von Unternehmen möglich. Die Bandbreite erstreckt sich von<br />

Venture Capital <strong>Invest</strong>itionen in junge Unternehmen über Distressed<br />

<strong>Invest</strong>itionen in Unternehmen in Krisen bis hin zu Buyout<br />

<strong>Invest</strong>itionen in etablierte Unternehmen.<br />

Venture Capital<br />

Typisch für Venture Capital sind Minderheitsbeteiligungen an<br />

jungen, wachstumsstarken, oft technologieintensiven Unternehmen<br />

von der Forschung und Produktkonzeption über die Unternehmensgründung<br />

bis zur Aufnahme der operativen Geschäftstätigkeit.<br />

Es handelt sich um die unternehmerisch risikoreichste<br />

und gleichzeitig auch chancenreichste <strong>Invest</strong>itionsphase. Man<br />

unterscheidet in diesem Stadium je nach Entwicklungsphase<br />

der Unternehmen folgende Arten von Venture Capital:<br />

• Seed-Capital: Manager, die in dieser Unternehmensphase<br />

investieren, stellen Kapital bereit<br />

und unterstützen die Umsetzung der Business-<br />

Idee in einen tragfähigen Business-Plan.<br />

• Early Stage: Manager, die in dieser Unternehmensphase<br />

investieren, unterstützen die Aufbauphase der<br />

Geschäftstätigkeit, um die entwickelten Produktideen zur<br />

Marktreife zu bringen und erste Kunden zu gewinnen.<br />

• Later Stage: Manager, die in dieser Unternehmensphase<br />

investieren, treiben den weiteren Auf- und Ausbau<br />

der Produktion und des Vertriebs voran. Ziel ist die<br />

Marktdurchdringung mit hohen Umsatzsteigerungen.<br />

• Expansion: Manager, die in dieser Unternehmensphase<br />

investieren, unterstützen das Unternehmen,<br />

welches bereits stabile Umsätze erwirtschaftet,<br />

weiteres Wachstum zu generieren, beispielsweise<br />

durch das Erschließen neuer Märkte (Ausland).<br />

Übersicht der einzelnen Finanzierungsstufen orientiert am Unternehmenszyklus<br />

Unternehmens größe<br />

Venture Capital<br />

Buyout<br />

Seed Early Stage Later Stage Expansion Growth Small Mid Large<br />

Fokus <strong>Invest</strong>itionsstadien <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2<br />

Distressed/Turnaround<br />

Unternehmensalter<br />

Secondaries<br />

Quelle: eigene Darstellung<br />

24


<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Das Beteiligungsangebot | Der <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Markt<br />

Die Kapitalbereitstellung im Venture Capital Segment ist vorwiegend<br />

durch Eigenkapitalfinanzierungen gekennzeichnet.<br />

Buyout<br />

Das Buyout Segment fokussiert sich auf Mehrheitsbeteiligungen<br />

an etablierten Unternehmen, welche sich in einer späteren<br />

Entwicklungsphase befinden. Für den Unternehmenskauf wird<br />

neben einem Eigenkapitalanteil auch Fremdkapital eingesetzt.<br />

Dieser Anteil variiert je nach Unternehmenstransaktionsgröße<br />

sowie Strategie des Managers.<br />

Die einzelnen Buyout-Segmente sind durch die Größe der<br />

Unternehmenstransaktion bzw. die Fondsgröße definiert:<br />

Segment<br />

Typische Größe der<br />

Unternehmenstransaktion<br />

Typische<br />

Fondsgröße<br />

Kleine Buyout < 100 Mio. USD < 500 Mio. USD<br />

Mittlere Buyout 100 - 500 Mio. USD<br />

500 - 2.000 Mio. USD<br />

Große Buyout 0,5 - 2 Mrd. USD 2 Mrd. - 10 Mrd. USD<br />

Mega Buyout > 2 Mrd. USD 10 Mrd. USD<br />

Quelle: eigene Darstellung<br />

Der Bereich „Growth Capital“ wird je nach Definition entweder<br />

dem Venture Capital oder Buyout Segment zugeordnet, meistens<br />

jedoch dem Small Buyout Segment. Die Manager, die im<br />

Bereich „Growth Capital“ tätig sind, investieren in etablierte Unternehmen,<br />

die bereits stabile Gewinne durch den Verkauf ihrer<br />

Produkte aufweisen. In diesem Segment wird das Wachstum<br />

beispielsweise durch das Einstellen neuer Mitarbeiter, Produktionsstättenexpansionen<br />

und verstärkte Marktpenetration vorangetrieben.<br />

Der in der Vergangenheit häufig verwendete Begriff „Leveraged<br />

Buyout“ wird vor allem im Zusammenhang mit großen<br />

Transaktionen, also Large Buyouts, verwendet. Dabei handelt<br />

es sich um Fremdkapital-finanzierte Unternehmensübernahmen.<br />

Vor allem in den Jahren 2006 bis 2007 waren Fondsmanager im<br />

Large Buyout Segment sehr aktiv, bedingt durch die äußerst<br />

günstige Fremdkapitalverfügbarkeit.<br />

Distressed/Turnaround<br />

Manager, die sich auf Distressed, beziehungsweise Turnaround<br />

Transaktionen spezialisieren, sind sowohl im Venture Capital, als<br />

auch im Buyout Segment aktiv. Ziel ist es, in Unternehmen zu<br />

investieren, die sich in operativen und/oder finanziellen Schwierigkeiten<br />

befinden und diese zu restrukturieren. Auch Unternehmen<br />

in speziellen Wachstumssituationen oder Unternehmen<br />

mit Führungs- oder Nachfolgeproblemen sind mögliche <strong>Invest</strong>itionsziele.<br />

Ein weiterer Bereich ist der Ankauf von Krediten in<br />

potenziellen Problemsituationen.<br />

Secondaries<br />

Sogenannte Secondaries, also Anteile von <strong>Invest</strong>oren, die sich<br />

vor dem planmäßigen Ende der Beteiligung von ihren Anteilen<br />

trennen wollen oder müssen, werden von spezialisierten Fondsmanagern<br />

übernommen. Diese sogenannten Zweitmarktfonds<br />

haben, abhängig vom Alter des erworbenen Portfolios, den Vorteil,<br />

schnellere Rückflüsse zu generieren. Des Weiteren können<br />

sie die Laufzeit einer Beteiligung verkürzen. Hauptzielsetzung<br />

ist die gründliche Analyse der <strong>Invest</strong>ition sowie die Verhandlung<br />

von Abschlägen auf den Anschaffungswert.<br />

Lebenszyklus von <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Invest</strong>itionen<br />

Der typische Lebenszyklus eines (Ziel-) Fonds kann in die folgenden<br />

drei Phasen unterteilt werden:<br />

1. Fundraising- und <strong>Invest</strong>itionsphase (0 - 3 Jahre)<br />

• Lancierung des Fonds<br />

• Generierung von Beteiligungsmöglichkeiten (Deal Flow)<br />

• Einwerben von <strong>Invest</strong>orengeldern<br />

• Prüfung von Unternehmen (Due Diligence) und<br />

<strong>Invest</strong>itionen<br />

• Kapitalabrufe bei Fondsinvestoren zur<br />

Finanzierung der <strong>Invest</strong>itionen<br />

2. Reifephase (3 - 6 Jahre)<br />

• Umsetzung erster Wertsteigerungsmaßnahmen<br />

in den Portfoliounternehmen<br />

• Entwicklung der Portfoliounternehmen, evtl.<br />

Folgeinvestitionen<br />

25


<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Das Beteiligungsangebot | Der <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Markt<br />

3. Veräußerungsphase (bis zum Ende der Fondslaufzeit)<br />

• Veräußerung der Beteiligungen (Exit)<br />

• Ausschüttungen der Veräußerungserlöse<br />

an die Fondsinvestoren<br />

• Abwicklung und Schließung der Fondsgesellschaft<br />

Lebenszyklus eines Fonds und die J-Kurve<br />

USD<br />

100.000<br />

80.000<br />

60.000<br />

40.000<br />

20.000<br />

0<br />

-20.000<br />

<strong>Invest</strong>mentphase Reifephase Rückzahlungsphase<br />

-40.000<br />

-60.000<br />

Kapitaleinzahlung<br />

Ausschüttung<br />

J-Kurve<br />

-80.000<br />

Jahr 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12<br />

Quelle: eigene Darstellung<br />

Die drei Phasen überschneiden sich zeitlich. Beispielsweise<br />

können bereits während der <strong>Invest</strong>itionsphase Gelder aus ersten<br />

Veräußerungen an die <strong>Invest</strong>oren ausgeschüttet werden. Die<br />

Abbildung oben stellt beispielhaft die Zahlungsströme dar, die<br />

über die Fondslebenszeit anfallen. Daran ist zu erkennen, dass<br />

aufgrund der Kumulierung der Einzahlungen in den ersten Jahren<br />

mit den Ausschüttungen aus realisierten Gewinnen in den<br />

Folgejahren eine sogenannte J-Kurve entsteht.<br />

Diese Zahlungsströme sind jedoch nicht exakt planbar. Da<br />

eine Unternehmensbeteiligung sehr komplex und langwierig ist,<br />

lassen sich Kapitalabrufe nämlich nur eingeschränkt vorhersehen.<br />

Gleiches gilt für die Bestimmung der Verkaufszeitpunkte<br />

und damit der Auszahlungen, die sich im Hinblick auf die Optimierung<br />

der Rendite nach den jeweiligen Unternehmenskennzahlen<br />

und Marktbedingungen richten. Der IRR (Internal Rate of<br />

Return, also die Verzinsung des eingesetzten Kapitals) verhält<br />

sich in der Regel ähnlich wie die J-Kurve und ist in den ersten<br />

Jahren der <strong>Invest</strong>ition negativ. Die exakte Rendite lässt sich erst<br />

nach Ablauf der Veräußerungsphase bestimmen.<br />

Erfolgsfaktoren von <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds<br />

<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds haben in der Vergangenheit durchschnittlich<br />

höhere Renditen als <strong>Invest</strong>ments in Aktienindizes erzielt.<br />

Dazu tragen verschiedene Faktoren bei:<br />

<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds analysieren ein Unternehmen von verschiedensten<br />

Blickwinkeln (Geschäftsmodell, Marktanalyse, finanzwirtschaftliche<br />

Analyse, Untersuchung auf Umwelt- und Versicherungsrisiken<br />

etc.), bevor sie eine Beteiligung eingehen. Viele <strong>Private</strong><br />

<strong>Equity</strong> Fonds sind zudem auf bestimmte Unternehmensphasen,<br />

Branchen und Regionen spezialisiert und verfügen in ihrem Bereich<br />

über Expertenwissen. Daher sind sie in der Lage, Unternehmen mit<br />

großem Wertschöpfungspotenzial zu identifizieren.<br />

Weiterer wesentlicher Erfolgsfaktor für <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> ist die<br />

Ausrichtung von Unternehmensmanagement und Corporate<br />

Governance Strukturen auf die Steigerung des Unternehmenswertes.<br />

Dies ist insbesondere bei Unternehmen von Relevanz,<br />

bei denen die Unternehmenswertsteigerung bisher im Hintergrund<br />

stand (z. B. bei der Privatisierung von Staatsbetrieben).<br />

Dritter wesentlicher Faktor für den langfristigen Erfolg von <strong>Private</strong><br />

<strong>Equity</strong> ist die Möglichkeit, das operative Geschäft von Beteiligungsunternehmen<br />

zu verbessern – sei es durch das Bereitstellen<br />

von Expertenwissen, etwa in Finanzierungsfragen, durch<br />

die Ausrichtung der Unternehmensstrategie und die Optimierung<br />

operativer Abläufe oder das Nutzen des Netzwerkes des <strong>Private</strong><br />

<strong>Equity</strong> Fonds etwa zur Verstärkung des Management Teams oder<br />

des Vorstellens potenzieller neuer Geschäftspartner.<br />

Grundlage für den Erfolg von <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds sind die<br />

umfangreichen Mitsprache- und Vetorechte bei ihren Portfoliounternehmen,<br />

mit denen sie positive Veränderungen anstoßen<br />

aber beispielsweise auch <strong>Invest</strong>itionen in zu riskante Projekte<br />

verhindern können. Die Ausgestaltung der Vertragsbeziehungen<br />

führt zudem zu einer hohen Interessenkongruenz zwischen<br />

<strong>Invest</strong>oren, Fondsmanagern und Portfoliounternehmen.<br />

Der Dachfonds als ideale <strong>Invest</strong>ition für private <strong>Invest</strong>oren<br />

Um das Risiko von <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Invest</strong>itionen zu reduzieren, ist<br />

ein hoher Diversifizierungsgrad erforderlich. Das Risiko, Geld zu<br />

verlieren, ist bei einem Einzelinvestment (also einer Beteiligung<br />

an einem <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds direkt) äußerst hoch. Berenberg<br />

<strong>Private</strong> Capital hat umfangreiche Untersuchungen zu dem Thema<br />

angestellt und 1.246 <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds ausgewertet, die<br />

zwischen 1978 und 2007 in den USA aufgelegt wurden. Diese<br />

26


<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Das Beteiligungsangebot | Der <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Markt<br />

Fonds aus allen Segmenten von Venture Capital bis zu Buyout<br />

Transaktionen bilden einen erheblichen Teil des US-Marktes ab.<br />

Die Ergebnisse der Fonds werden in Form des sogenannten<br />

Multiplikators (Vervielfältiger) ausgewiesen. Ein Multiplikator von<br />

1 bedeutet, dass der Kapitaleinsatz zu 100% zurückgeflossen<br />

ist, der Multiplikator von 1,5 demnach, dass ein Gesamtrückfluss<br />

von 150% erfolgt ist. Die Streuungsbreite der Multiplikatoren<br />

erwies sich als erwartungsgemäß hoch. Der schlechteste<br />

Fonds hatte einen Multiplikator von 0,03 – es wurden also nur<br />

3% des eingesetzten Kapitals zurückgeführt. Der beste Fonds<br />

hat mit einem Multiplikator von 26,64 den Einsatz mehr als<br />

26-fach zurückgezahlt. Insgesamt hatten 36% der Fonds einen<br />

Multiplikator von weniger als 1, das heißt, der Wert des Fonds<br />

inklusive Ausschüttungen war geringer als das eingesetzte<br />

Kapital. Dies bedeutet ein relativ hohes Risiko bei nur einem<br />

Einzelinvestment. Das Risiko, Geld zu verlieren, konnte aber auf<br />

7% der Fonds verringert werden, indem per Zufallsgenerator<br />

1.120 Portfolios mit jeweils 10 Fonds zusammengestellt wurden.<br />

Nach Berechnungen von Berenberg <strong>Private</strong> Capital hätten<br />

dann ca. 1.041 dieser Portfolios neben dem eingesetzten<br />

Kapital positive Renditen für die Anleger erzielen können.<br />

Hintergrund dieser Schwankungsbreite ist die Komplexität,<br />

die das Geschäft von <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds ausmacht. Einige<br />

Fondsmanager sind in der Lage, sehr schwer kopierbare Wettbewerbsvorteile<br />

aufzubauen und nachhaltig bessere Renditen zu<br />

erzielen als der Durchschnitt aller <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds. Erfahrene<br />

<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Dachfonds (Fund of Funds) können diese <strong>Private</strong><br />

<strong>Equity</strong> Fonds mittels umfangreicher Analysen und Marktkenntnis<br />

identifizieren. Im Vergleich zu einem zufällig zusammengestellten<br />

Portfolio kann man von einem Dachfondsmanager daher eine<br />

deutlich bessere als die zufällige Portfoliozusammenstellung<br />

erwarten. Für die weitere Analyse wird hierfür vereinfachend<br />

folgende Auswahl angenommen:<br />

• zwei Fonds stammen aus dem besten Quartil aller Fonds,<br />

• vier aus dem mittleren oberen Quartil sowie<br />

• zwei aus dem mittleren unteren Quartil und<br />

• zwei Fonds aus dem unteren Quartil<br />

Unter Quartil versteht man dabei die Unterteilung der erwirtschafteten<br />

Rendite aller Fondsmanager in 25-Prozent-Tranchen.<br />

Das bedeutet, dass Fondsmanager im Top Quartil zu den besten<br />

25% aller Fondsmanager zählen.<br />

Wie die Abbildung unten zeigt, war es bei dieser insgesamt<br />

durchschnittlichen Auswahl in der Vergangenheit weitgehend<br />

ausgeschlossen, Kapital zu verlieren.<br />

Wahrscheinlichkeitsverteilung der Multiplikatoren ausgewählter Analyseannahmen<br />

Professionelle Dachfonds<br />

Häufigkeit<br />

800<br />

700<br />

Einzelne<br />

PE-Fonds<br />

Zufällige<br />

Dachfonds<br />

Professionelle<br />

Dachfonds<br />

600<br />

Streuung 0,03 – 26,64 0,69 – 4,80 1,07 – 3,84<br />

Kursverlust risiko 36% 7% 0%<br />

500<br />

Einzelne<br />

Fonds<br />

Zufällige<br />

Dachfonds<br />

400<br />

Veteilung der Multiplikatoren „zufällige“ Dachfonds<br />

Gesamtverteilung der Multiplikatoren (1157)<br />

Veteilung der Multiplikatoren „professionell gemanagte“ Dachfonds<br />

300<br />

200<br />

100<br />

0<br />

0 – 0,5 0,5 – 1,0 1,0 – 1,5 1,5 – 2,0 2,0 – 2,5 2,5 – 3,0 > 3,0<br />

Quelle: Berenberg <strong>Private</strong> Capital, 2008<br />

Multiplikatoren<br />

27


<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Das Beteiligungsangebot | Der <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Markt<br />

Das Ergebnis der Untersuchung der Berenberg <strong>Private</strong> Capital,<br />

die diese 2002 erstmals durchführte und seither regelmäßig<br />

aktualisiert (letztmalig im Dezember 2008), wurde im Übrigen<br />

durch ähnliche wissenschaftliche Studien, wie „Das Risikoprofil<br />

von PE-<strong>Invest</strong>itionen“ (WeidigMathonet 2004) bestätigt.<br />

Im Hinblick auf die vorstehenden Renditeangaben, Prognosen<br />

und Wahrscheinlichkeitsrechnungen wird hiermit auf den<br />

Hinweis „Wertentwicklung“ im vorstehenden Abschnitt „Risiken<br />

der Beteiligung“ dieses Verkaufsprospektes verwiesen.<br />

<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> als sinnvolle Ergänzung<br />

zum Portfolio privater Anleger<br />

<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Invest</strong>itionen konnten sich in der Vergangenheit<br />

weitgehend unabhängig von anderen Anlageklassen entwickeln.<br />

Daher kann <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> das Rendite-Risiko-Profil eines Gesamtportfolios<br />

deutlich verbessern. Nach den Studien von Berenberg<br />

<strong>Private</strong> Capital ergeben sich seit 1984 durchschnittlich<br />

die folgenden Korrelationskoeffizienten.<br />

Dabei bedeutet der Wert von +1 eine absolut parallele Entwicklung<br />

und -1 eine absolut gegenläufige Wertentwicklung zu<br />

anderen Anlagen. Konkret bedeutet dies während einer kurzfristigen<br />

Krisensituation an Aktienmärkten einen stabilisierenden<br />

Effekt für das Portfolio. Im Wesentlichen werden dadurch die<br />

psychologischen Faktoren, wie sie typischerweise bei liquiden<br />

börsennotierten Werten festzustellen sind, aus den Bewertungen<br />

eliminiert. Festzuhalten bleibt allerdings, dass sich <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong><br />

<strong>Invest</strong>ments bei lang andauernden Baissephasen nicht vollständig<br />

von den Aktienmärkten abkoppeln können und langfristig<br />

eine entsprechende Korrelation von etwa 0,58 aufweisen.<br />

Die Folgen der Finanzkrise<br />

Die Finanzkrise dürfte eine verstärkte Regulierung und Rückbesinnung<br />

auf Finanzprodukte mit solidem Fundament nach<br />

sich ziehen. Für <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds werden daher die aktive<br />

Akquisition geeigneter Zielunternehmen, die Schaffung eines<br />

echten operativen und strategischen Mehrwerts und eine<br />

starke Exitorientierung wieder an Bedeutung gewinnen. Gleichzeitig<br />

ist Fremdkapital jetzt und voraussichtlich für längere Zeit<br />

nur eingeschränkt verfügbar. In der Folge werden die Kernsegmente<br />

von <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> das attraktivste Ertragspotenzial aufweisen<br />

– nämlich kleine und mittlere Buyouts, Venture Capital<br />

und Distressed <strong>Invest</strong>itionen mit geringem Fremdkapitaleinsatz<br />

und entsprechend geringer Leverage-Abhängigkeit. Die Mega-<br />

Buyouts, die vor allem in den USA und Europa zuletzt einen<br />

großen Anteil an den Fondsvolumina hatten, werden dagegen<br />

gesundschrumpfen und sich verstärkt auf wertorientierte und<br />

Distressed <strong>Invest</strong>ments orientieren. Die kleinen bis mittleren<br />

Buyouts in Europa und Asien könnten auf der anderen Seite von<br />

den gemäßigten Unternehmensbewertungen und ihrer geringeren<br />

Fremdkapital-Abhängigkeit profitieren. Auch Venture Capital<br />

<strong>Invest</strong>itionen in Unternehmen mit guter Substanz könnten aufgrund<br />

dieser Trends zu den Gewinnern der Krise gehören.<br />

Korrelation von <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> (1984 - 2008) mit anderen Anlageklassen<br />

Cash Renten Aktien<br />

Wohnimmobilien<br />

Gewerbeimmobilien<br />

Schiffe Hedge Fonds Rohstoffe<br />

-0,22 -0,11 0,58 -0,22 -0,24 0,22 0,63 0,33<br />

Quelle: Berenberg <strong>Private</strong> Capitel, 2009<br />

28


Das Beteiligungsangebot<br />

Asien/Pazifik – Wirtschaftliche<br />

Entwicklung und Potenziale für <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong><br />

bTeil 2.<br />

Asiens wirtschaftliche Bedeutung war lange Zeit gering.<br />

Durch den wirtschaftlichen Aufstieg zuerst Japans,<br />

dann der Tigerstaaten und zuletzt Chinas und Indiens<br />

ist die Region Asien-Pazifik jedoch inzwischen der größte Wirtschaftsraum<br />

der Welt (gemessen an der Kaufkraftparität; siehe<br />

Abbildung unten) und noch dazu der am schnellsten wachsende<br />

– vor Europa und Nordamerika.<br />

Weltweiter Vergleich des Bruttoinlandsprodukts<br />

auf Basis der Kaufkraftparität (2008 geschätzt)<br />

Billionen USD<br />

21<br />

18<br />

15<br />

12<br />

9<br />

6<br />

3<br />

0<br />

Asien<br />

Europa<br />

Nordamerika<br />

Afrika<br />

Mittlerer<br />

Osten<br />

Südamerika<br />

Zentralamerika<br />

u. Karibik<br />

Australien<br />

u.<br />

Ozeanien<br />

Quelle: Adveq Research 2009<br />

Die Region Asien-Pazifik unterteilt sich in die entwickelten Volkswirtschaften<br />

mit moderaten Wachstumsraten – wie Japan oder<br />

Australien – und die bevölkerungsreichen, sich schnell entwickelnden<br />

Volkswirtschaften wie China und Indien, die aber noch<br />

ein relativ geringes Pro-Kopf Einkommen aufweisen.<br />

China und Indien auf dem Weg zu alter Stärke<br />

Über Jahrzehnte hinweg spielte Asien für die Weltwirtschaft nur<br />

eine untergeordnete Rolle. Insbesondere China und Indien waren<br />

im Zuge der Industrialisierung anderer Länder, der Kolonialisierung<br />

und schließlich während der Jahre des Sozialismus in ihrer relativen<br />

Entwicklung deutlich zurückgefallen. So stellten China und Indien<br />

im Laufe der Geschichte zusammen immer nahezu die Hälfte<br />

der Weltbevölkerung, und bis zum Anfang des 19. Jahrhunderts<br />

war ihnen auch fast die Hälfte der Weltproduktion zuzuschreiben.<br />

Seit Ende des 19. Jahrhunderts sank dieser Anteil jedoch rapide.<br />

In den 70er Jahren des 20. Jahrhunderts trugen beide Länder zusammen<br />

gerade 10% zum weltweiten BIP bei.<br />

Öffnung, marktwirtschaftliche Orientierung<br />

und Aufbau von Institutionen<br />

Sowohl China als auch Indien haben eine stark ausgeprägte<br />

sozialistische jüngere Vergangenheit. Auch wenn es in Indien,<br />

anders als in China, immer <strong>Private</strong>igentum gab, waren beide<br />

Länder von zentraler Planwirtschaft geprägt, was hier wie dort<br />

zur Entstehung großer aber ineffizienter Industrien führte. Das<br />

Fehlen von marktwirtschaftlicher Allokation von Ressourcen, der<br />

– insbesondere in China – begrenzte Austausch mit entwickelten<br />

Volkswirtschaften und das nur begrenzte Vorhandensein von<br />

rechtsstaatlichen Strukturen und Infrastruktur behinderten die<br />

wirtschaftliche Entwicklung massiv.<br />

Dies änderte sich für China, als die Regierung unter Deng Xiao<br />

Ping vor rund 30 Jahren mit der wirtschaftlichen Öffnung begann.<br />

Zu diesem Zeitpunkt war China planwirtschaftlich organisiert.<br />

Entwicklung des Pro-Kopf-Bruttoinlandprodukts (nach Kaufkraftparität) 1980 - 2008<br />

BIP pro Kopf in USD<br />

40.000<br />

30.000<br />

USA<br />

Australien<br />

Deutschland<br />

Japan<br />

China<br />

Indien<br />

20.000<br />

Wachstumspotenzial<br />

10.000<br />

0<br />

1980 ’82 ’84 ’86 ’88 ’90 ’92 ’94 ’96 ’98 ’00 ’02 ’04 ’06 ’08<br />

Quelle: International Monetary Fund 2009<br />

29


<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Das Beteiligungsangebot | Asien/Pazifik – Wirtschaftliche Entwicklung und Potenziale für <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong><br />

Kaufkraftparität als Maßstab<br />

Die Kaufkraftparität zwischen zwei Ländern liegt vor, wenn<br />

Waren und Dienstleistungen für gleich hohe Geldbeträge<br />

erworben werden können und somit das Geld den gleichen<br />

realen Wert besitzt. Für einen <strong>Invest</strong>or mit langfristiger Perspektive<br />

ist es sinnvoll, die Wirtschaftskraft Asiens nicht auf<br />

Basis der aktuellen Wechselkurse sondern nach Kaufkraftparitäten<br />

zu bewerten. Denn mittel- bis langfristig schwanken<br />

Wechselkurse um die Kaufkraftparität. Insbesondere in China<br />

hat eine strenge Devisenbewirtschaftung über die Jahre eine<br />

Kluft zwischen Kaufkraftparität und Wechselkurs entstehen<br />

lassen. Die Landeswährung Yuan war dadurch gegenüber<br />

anderen unterbewertet. Da seit Mitte 2005 aber eine allmähliche<br />

Aufwertung zugelassen wird, schließt sich diese Lücke<br />

gegenüber Währungen wie dem US-Dollar nach und nach.<br />

Bruttoinlandsprodukt<br />

wichtiger asiatischer Länder (2008 geschätzt)<br />

Billionen USD<br />

Billionen USD<br />

8<br />

6<br />

4<br />

2<br />

0<br />

4.000<br />

3.000<br />

2.000<br />

1.000<br />

0<br />

Bruttoinlandsprodukt nach Kaufkraftparität<br />

China Indien Japan<br />

Bruttoinlandsprodukt auf Wechselkursbasis<br />

Südkorea u.<br />

Südost-Asien<br />

Südkorea u.<br />

China Indien Japan<br />

Südost-Asien<br />

Quelle: Adveq Research 2009<br />

Durch die frühen Reformen und Liberalisierungen der Wirtschaft<br />

ist China mittlerweile aus der Planwirtschaft herausgewachsen.<br />

Indien begann erst Anfang der 90er Jahre mit der Modernisierung,<br />

so dass die Reformen weniger Zeit hatten, ihre volle Wirkung zu<br />

entfalten. Dennoch haben beide Volkswirtschaften in den letzten<br />

25 beziehungsweise 15 Jahren massive wirtschaftliche Fortschritte<br />

erzielt, die sich in einer Vielzahl von Veränderungen widerspiegeln.<br />

Bildung<br />

Derzeit lebt mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung in Asien –<br />

der größte Teil davon in China, gefolgt von Indien. Dies ist eine<br />

wichtige Stütze des anhaltenden Wirtschaftswachstums – vor<br />

allem in Anbetracht der Tatsache, dass das Bildungswesen in<br />

den vergangenen Dekaden massiv ausgebaut wurde. Infolgedessen<br />

konnten China, Indien aber auch einige andere Länder<br />

der Region signifikante Teile ihrer Bevölkerungen in relativ kurzer<br />

Zeit solide ausbilden und damit einen wachstumshemmenden<br />

Nachteil gegenüber Europa und den USA weitgehend beheben.<br />

Schon jetzt bringt China beispielsweise mehr Ingenieure hervor<br />

als die USA und die EU zusammen, und gleich mehrere chinesische<br />

Universitäten finden sich unter den 100 besten weltweit.<br />

Die große und weiter wachsende Zahl gut ausgebildeter Menschen<br />

ist schon jetzt ein wichtiger Faktor der Wirtschaftsentwicklung<br />

und wird es auch künftig sein.<br />

Konsum<br />

Hohe Bevölkerungszahlen sorgen nicht nur für ein großes Potenzial<br />

an immer besser ausgebildeten Arbeitskräften, sondern<br />

auch für das schnelle Entstehen von international bedeutenden<br />

Märkten. So gehören zum Beispiel der chinesische und indische<br />

Mobiltelefonmarkt zu den interessantesten der Welt: In China<br />

gibt es beispielsweise 530 Millionen Mobilfunkkunden – mehr<br />

als in jedem anderen Land der Welt. Dennoch ist das Wachstumspotenzial<br />

gleichzeitig noch immer groß, denn die Marktdurchdringung<br />

beträgt lediglich 40%. In Japan sind es zum Vergleich<br />

80%.<br />

Aufgrund der hohen Bevölkerungszahlen bringt es darüber<br />

hinaus auch die relativ kleine Mittelschicht zu einer großen und –<br />

in Folge der dynamischen wirtschaftlichen Entwicklung – schnell<br />

wachsenden Kaufkraft. Insbesondere Dienstleistungen und<br />

Produkte aus den Bereichen Bildung, Gesundheit, Transport,<br />

Kommunikation und Wohnen werden zunehmend nachgefragt.<br />

Dadurch entstehen zahlreiche neue <strong>Invest</strong>itionsmöglichkeiten<br />

entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Auch der Inlandskonsum<br />

wird sich weiter verstärken. Denn obwohl der Lebensstandard<br />

in China, Indien, Südkorea und Südostasien in den<br />

vergangenen Jahren rasant gestiegen ist, sind diese Länder<br />

noch weit vom Niveau stärker entwickelter Regionen entfernt.<br />

Eindrucksvoll lässt sich das am Bruttoinlandsprodukt nachweisen:<br />

Chinas Pro-Kopf-BIP beträgt nach Kaufkraftparität gerade<br />

30


<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Das Beteiligungsangebot | Asien/Pazifik – Wirtschaftliche Entwicklung und Potenziale für <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong><br />

ein Zehntel des Pro-Kopf-BIP der USA, Indiens Pro-Kopf-BIP<br />

sogar nur 6%. Das Wachstumspotenzial ist also enorm. Schätzungen<br />

zufolge werden China und Indien in den kommenden<br />

20 Jahren zu einem Konsumgütermarkt heranwachsen, der<br />

gemessen an der Kaufkraft fünfmal so groß wie der heutige USamerikanische<br />

Gütermarkt sein wird.<br />

asphaltiert und auch die Elektrifizierungsrate liegt noch weit hinter<br />

der Chinas. Der indische Staat hat infolgedessen ein verstärktes<br />

Augenmerk auf diese Bereiche gelegt: So entsteht beispielsweise<br />

aktuell ein mehr als 13.000 Kilometer umfassendes<br />

Straßennetz. Um den Ausbau der Infrastruktur weiter zu fördern,<br />

sind seit einiger Zeit auch private <strong>Invest</strong>itionen erlaubt.<br />

Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt nach<br />

Kaufkraftparität (2008 geschätzt)<br />

USD<br />

50.000<br />

40.000<br />

30.000<br />

20.000<br />

10.000<br />

0<br />

China Indien Japan<br />

Europäische<br />

USA<br />

Union<br />

Quelle: Adveq Research 2009<br />

Gleichzeitig wird die Region – unter anderem durch die stetig<br />

steigende Inlandsnachfrage – zunehmend unabhängiger vom<br />

Export in andere Teile der Welt. So gehen heute beispielsweise<br />

jeweils nur 15% bis 20% der Exporte von China, Indien und<br />

Japan in die USA und nach Europa. Die meisten Waren bleiben<br />

im Asien-Pazifik-Raum. Daher ist die Region auch von wirtschaftlichen<br />

Entwicklungen in anderen Teilen der Welt unabhängiger<br />

als andere und bietet <strong>Invest</strong>oren in wachsendem Maße<br />

Diversifizierungs-Potenzial für das Portfolio.<br />

Infrastruktur<br />

In den vergangenen Jahren wurde in Indien und vor allem in<br />

China massiv in den Ausbau der Infrastruktur investiert, die<br />

eine Grundlage des ökonomischen Aufschwungs ist. Mit einer<br />

Elektrifizierungsrate von 99% und 90% asphaltierter Straßen<br />

ist China inzwischen bereits gut entwickelt. Gleichzeitig muss<br />

die Infrastruktur auf anderen Gebieten weiter ausgebaut werden,<br />

um mit dem Wirtschaftswachstum mitzuhalten und um<br />

Engpässen, z. B. in der Energieversorgung, vorzubeugen. Insbesondere<br />

im Bereich der erneuerbaren Energien wie Solar<br />

und Wind liegt enormes Wachstumspotenzial. In Indien ist der<br />

Ausbaubedarf der Infrastruktur sogar noch größer als in China.<br />

So sind beispielsweise weniger als 50% der indischen Straßen<br />

Technologischer Fortschritt<br />

Im Zuge der gesamtwirtschaftlichen Fokussierung auf Internationalisierung<br />

und Modernisierung ist auch der technische Stand<br />

sowohl in Unternehmen als auch im täglichen Leben gestiegen<br />

und entspricht zum Teil bereits der „International Best Practice“.<br />

Insbesondere durch die Integration von China und Indien in globale<br />

Wertschöpfungsketten, unter anderem aufgrund von Direktinvestitionen<br />

multinationaler Unternehmen, haben sich nicht nur<br />

die Anforderungen sondern auch die Fähigkeiten der in diesen<br />

Ländern operierenden Unternehmen signifikant gesteigert.<br />

Die zunehmende Interaktion zwischen den Menschen in<br />

China, Indien und anderen technologisch führenden Ländern<br />

– etwa durch akademischen Austausch, Arbeitsaufenthalte im<br />

Ausland oder Forschungskooperationen – hat einen weiteren<br />

signifikanten Einfluss auf den großen technologischen Fortschritt,<br />

den Indien und China in den vergangenen Dekaden<br />

erreicht haben. Dieser technologische „Catch up“ sowie das<br />

Entstehen eines großen Heimatmarktes haben dazu geführt,<br />

dass Unternehmen aus China und Indien in einigen Bereichen<br />

bereits zur Weltspitze aufgeschlossen haben.<br />

Rechtsstaatliche Strukturen<br />

Die institutionellen Rahmenbedingungen sind in den vergangenen<br />

Dekaden umfassend reformiert worden – vor allem in China.<br />

Seit der Öffnung entstand unter anderem ein Rechtssystem,<br />

welches zwar nicht mit westlichen Standards vergleichbar ist,<br />

aber im Vergleich zu früheren chinesischen Rechtssystemen<br />

deutliche Verbesserungen zeigt. Auch die Entwicklung der Finanzmärkte<br />

ist in China und Indien vorangeschritten: Die Börsen<br />

in Shanghai, Shenzhen und Mumbai sind zu wichtigen regionalen<br />

Handelszentren mit einer beträchtlichen Zahl an Börsengängen<br />

aufgestiegen, unterliegen aber nach wie vor vielen staatlichen<br />

Reglementierungen. Bezüglich der Kreditmärkte ergibt<br />

sich in China ein gemischtes Bild: In der Vergangenheit erfolgte<br />

die Kreditvergabe zumeist nicht nach finanzwirtschaftlichen Ge-<br />

31


<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Das Beteiligungsangebot | Asien/Pazifik – Wirtschaftliche Entwicklung und Potenziale für <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong><br />

sichtspunkten, so dass unwirtschaftliche staatliche Unternehmen<br />

traditionell einen besseren Zugang zu Krediten haben als<br />

zum Beispiel junge innovative Unternehmen. Sowohl China als<br />

auch Indien treiben derzeit die Reformierung der Finanzmärkte<br />

aktiv voran.<br />

Weiteres Wachstum durch Strukturwandel<br />

und Fokus auf Binnenmarkt<br />

Ein wesentlicher Treiber für das zukünftige Wachstum Chinas<br />

und Indiens liegt in weiteren strukturellen Reformen. Noch sind<br />

viele Aspekte verbesserungswürdig: Auf der einen Seite zählen<br />

hierzu institutionelle Faktoren wie effiziente Unternehmensführung,<br />

Transparenz von Entscheidungen der Administration und<br />

ein modernes Rechtssystem, auf der anderen Seite der Ausbau<br />

der Infrastruktur und die Privatisierung ineffizienter staatlicher<br />

Industrien. Neben der Fortführung des mit der Öffnungspolitik<br />

begonnenen Prozesses ist auch eine stärkere Ausrichtung<br />

auf die eigene Binnennachfrage notwendig. Denn der indische<br />

und chinesische Heimatmarkt haben nun eine kritische Größe<br />

erreicht, die es ihnen ermöglicht, sich von den Folgen der Wirtschaftskrise<br />

in Nordamerika und Europa zumindest teilweise<br />

unabhängig zu machen.<br />

Entwickelte Volkswirtschaften<br />

Neben den asiatischen Wachstumsmotoren China und Indien<br />

sind auch die entwickelten Volkswirtschaften Japan und Australien<br />

für die asiatisch-pazifische Wirtschaft relevant. Japan und<br />

Australien zeigen im Vergleich zu China und Indien relativ moderate<br />

Wachstumsraten. Gleichzeitig aber zeichnen sie sich durch<br />

ein deutlich höheres Pro-Kopf-Einkommen sowie entwickelte<br />

rechtsstaatliche Strukturen, Märkte und Unternehmen aus.<br />

Die australische Volkswirtschaft ist geprägt von etablierten<br />

marktwirtschaftlichen Strukturen, transparenten Kapital- und<br />

Kreditmärkten und einer generell unternehmerfreundlichen<br />

Grundstimmung. Sie ist somit den anglo-amerikanischen Volkswirtschaften<br />

ähnlich. Kennzeichnend für Australien ist darüber<br />

hinaus die relativ hohe Zahl an etablierten und Cash-Flow starken<br />

Unternehmen mit relativ überschaubarem Wachstum. Dies<br />

hat dazu geführt, dass vor allem Buyout-Opportunitäten in den<br />

letzten Jahren mehr und mehr in den Vordergrund des <strong>Invest</strong>oreninteresses<br />

gerückt sind. Ähnlich den USA und West-Europa<br />

ist auch Australien von der Finanzkrise betroffen. Allerdings<br />

sollte diese, aufgrund eines vergleichsweise höheren Gewichts<br />

von Asien als Handelspartner, eines prinzipiell stabilisierend wirkenden,<br />

etablierten Rohstoffsektors und einer relativ gesunden<br />

Bankenstruktur relativ milde verlaufen.<br />

Die japanische Volkswirtschaft zählt zwar zu den am weitesten<br />

entwickelten Volkswirtschaften der Welt, ist aber in einer<br />

deutlich anderen Situation als die westlichen Volkswirtschaften:<br />

So sind marktwirtschaftliche Mechanismen und rechtstaatliche<br />

Strukturen etabliert, gleichzeitig führen jedoch weniger entwickelte<br />

Kapitalmärkte und eine Fokussierung der Wirtschaft<br />

auf große multinationale Unternehmen zu einem grundlegend<br />

anderen Umfeld für <strong>Invest</strong>oren. In Japan etablieren sich nur<br />

schwer neue Wettbewerber, die meisten großen Unternehmen<br />

sind untereinander querbeteiligt, und die japanische Gesellschaft<br />

ist von einer konservativen konsensorientierten Kultur<br />

geprägt. Aus diesen Gründen ist es für internationale <strong>Invest</strong>oren<br />

oft schwer, auf dem japanischen Markt <strong>Invest</strong>itionen durchzuführen.<br />

Auf der anderen Seite bringt aber das ausgeprägte<br />

Stärken-Schwächen-Profil vieler Unternehmen für kulturell affine<br />

<strong>Invest</strong>oren die Möglichkeit mit sich, technologisch oft weltweit<br />

führende Unternehmen zu vertretbaren Bewertungen zu erwerben.<br />

Als Folge dessen ist die Bedeutung von Buyout-<strong>Invest</strong>oren<br />

relativ groß, wobei der Fokus der Manager auf der ausführlichen<br />

und überlegten Prüfung möglicher Kaufobjekte und anschließender<br />

Optimierung der betrieblichen Abläufe liegt und weniger<br />

auf Transaktionen mit hohem Fremdkapitalanteil.<br />

<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> in Asien folgt der<br />

makroökonomischen Entwicklung<br />

Angesichts der wirtschaftlichen Bedeutung des asiatisch-pazifischen<br />

Raumes und seines anhaltenden Wachstums in den letzten<br />

Jahren überrascht es nicht, dass die Region viel Aufmerksamkeit<br />

von <strong>Invest</strong>oren, einschliesslich <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds, erhalten<br />

hat. Dieses Interesse spiegelt sich im Volumen asiatischer <strong>Private</strong><br />

<strong>Equity</strong> <strong>Invest</strong>itionen und in der Höhe des aufgenommenen Kapitals<br />

wider, die jeweils einen starken Zuwachs aufweisen. Machten<br />

<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Invest</strong>itionen in Nordamerika im Jahr 2008 0,3%<br />

des Bruttoinlandsprodukts aus, so waren es in Europa – selbst<br />

wenn man Vorreiter Großbritannien einrechnet – nur 0,2%. In<br />

Asien flossen bereits 0,4% des Buttoinlandproduktes in <strong>Private</strong><br />

<strong>Equity</strong> <strong>Invest</strong>itionen. Auch beim Betrachten des absoluten Anteils<br />

steht Asien mit einem Mittelzufluss von 55 Mrd. USD in <strong>Private</strong><br />

32


<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Das Beteiligungsangebot | Asien/Pazifik – Wirtschaftliche Entwicklung und Potenziale für <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong><br />

<strong>Equity</strong> an der Spitze (siehe Abbildung unten). Aus diesen Zahlen<br />

ergibt sich, dass <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> in Asien bereits eine ernstzunehmende<br />

Größe erreicht hat und in einem breit aufgestellten <strong>Private</strong><br />

<strong>Equity</strong> Programm nicht fehlen sollte.<br />

<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Invest</strong>itionen im Jahr 2008<br />

Milliarden USD<br />

Milliarden USD<br />

15<br />

12<br />

9<br />

6<br />

3<br />

0<br />

50<br />

40<br />

30<br />

20<br />

10<br />

0<br />

13,1<br />

10,5<br />

China Indien Japan<br />

55<br />

Südkorea u.<br />

Südost-Asien<br />

Übriges<br />

Asien<br />

Quelle: Adveq Research 2009<br />

Die Opportunitäten im asiatischen <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Markt orientieren<br />

sich naturgemäß an den Strukturen, Chancen und Herausforderungen<br />

der verschiedenen Volkswirtschaften und sind<br />

daher von Land zu Land unterschiedlich.<br />

China und Indien<br />

Wie oben beschrieben sind die chinesische und indische Volkswirtschaft<br />

von generell starkem Wachstum und sich schnell<br />

entwickelnden Märkten geprägt, vor allem in den Bereichen<br />

Inter net- und Mobiltelefonnutzung, erneuerbare Energien, Clean<br />

7,7<br />

48<br />

11,2<br />

51<br />

12,6<br />

Asien Europa Nordamerika<br />

Quelle: Adveq Research 2009<br />

Tech, Werbung, Halbleiterindustrien, Softwareentwicklung etc.<br />

Gerade für kleinere und innovative Unternehmen sind Finanzierungen<br />

nur begrenzt verfügbar, was sowohl im Hinblick auf<br />

Kapital, als auch im Hinblick auf Know-how und Kontakte zu<br />

Engpässen führt. In Folge dieses Umfeldes konzentrieren sich<br />

viele <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds in China und Indien auf die Bereitstellung<br />

von Wachstumskapital, damit die besten Unternehmen<br />

die Chancen infolge der dynamischen wirtschaftlichen Entwicklung<br />

auch nutzen können.<br />

Buyout Transaktionen haben hingegen eine deutlich geringere<br />

Bedeutung, da die regulatorischen Hürden für den Erwerb<br />

von Mehrheitsbeteiligungen hoch sind. Eine Ausnahme bilden<br />

die <strong>Invest</strong>itionsmöglichkeiten, die sich in China durch die Privatisierung<br />

von Staatsunternehmen ergeben.<br />

Japan<br />

In Japan, der reifsten asiatischen Wirtschaftsregion, wird <strong>Private</strong><br />

<strong>Equity</strong> weniger zur Förderung neuer Technologien und<br />

Märkte eingesetzt als in China und Indien. Statt Venture Capital<br />

dominieren hier Buyouts den Markt. Nur ein Viertel der institutionellen<br />

<strong>Invest</strong>oren Japans ist derzeit an <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> beteiligt<br />

– die meisten davon haben auch erst nach dem Jahr 2000<br />

damit begonnen. Anders als in China und Indien ist die Zahl der<br />

Fondsmanager in Japan recht stabil. Mehr als die Hälfte der<br />

200 Fondsmanager mit Fokus Japan sind zudem so genannte<br />

„Captive Funds“, die von Unternehmen oder der Regierung<br />

kontrolliert werden.<br />

Australien<br />

Der australische <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Markt ist den europäischen <strong>Private</strong><br />

<strong>Equity</strong> Märkten sehr ähnlich: Aufgrund etablierter industrieller<br />

und institutioneller Strukturen auf der einen und moderater<br />

Wachstumsraten auf der anderen Seite, sind die <strong>Invest</strong>itionsmöglichkeiten<br />

im Bereich der Wachstumsfinanzierungen eher<br />

begrenzt. Der Buyout Bereich hingegen ist attraktiv, da es viele<br />

solide positionierte Cash-Flow generierende Unternehmen gibt.<br />

Des Weiteren sind die Genehmigungsverfahren von Mehrheitserwerben<br />

einfach und Finanzierungsmärkte für Fremdkapital<br />

vorhanden. (Die Vergabe von Fremdkapital kann durch die<br />

Finanzkrise allerdings auch hier teilweise beeinträchtigt sein.)<br />

Auswirkungen der Finanzkrise<br />

Asiens Finanzsystem hat im Verlauf der Finanzkrise hohe Stabilität<br />

bewiesen (nur sehr begrenzte Abschreibungen). Vor allem<br />

Chinas Finanzsystem ist weniger als andere mit den Finanzmärkten<br />

der westlichen Welt verbunden. Aus diesen Gründen besteht<br />

der größte Effekt der Finanzkrise in Asien in einem negativen<br />

Nachfrageschock. In dessen Folge hat sich das Wirtschafts-<br />

33


<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Das Beteiligungsangebot | Asien/Pazifik – Wirtschaftliche Entwicklung und Potenziale für <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong><br />

China<br />

Bevölkerung<br />

1,33 Mrd.<br />

unter 15 Jahre 20,1%<br />

über 65 Jahre 8,9%<br />

Millionenstädte 43<br />

Pro-Kopf-BIP 2008 3.315 USD<br />

Ø Wachstumsrate seit 2002 10,4% p.a.<br />

Japan<br />

Bevölkerung<br />

127,69 Mio.<br />

unter 15 Jahre 13,7%<br />

über 65 Jahre 21,6%<br />

Millionenstädte 12<br />

Pro-Kopf-BIP 2008 38.559 USD<br />

Ø Wachstumsrate seit 2002 2,0% p.a.<br />

Indien<br />

Bevölkerung<br />

1,19 Mrd.<br />

unter 15 Jahre 31,5%<br />

über 65 Jahre 5,2%<br />

Millionenstädte 34<br />

Pro-Kopf-BIP 2008 1.016 USD<br />

Ø Wachstumsrate seit 2002 8,5% p.a.<br />

wachstum in Asien spürbar abgeschwächt. Das Grundvertrauen<br />

in wesentliche Aspekte des Wirtschaftssystems ist allerdings<br />

Australien<br />

Bevölkerung<br />

21,32 Mio.<br />

unter 15 Jahre 18,8%<br />

über 65 Jahre 13,3%<br />

Millionenstädte 5<br />

Pro-Kopf-BIP 2008 47.400 USD<br />

Ø Wachstumsrate seit 2002 3,5% p.a.<br />

ungebrochen. Die chinesische Regierung hat, um die ausbleibende<br />

Nachfrage aus USA und Europa auszugleichen, bereits<br />

ein Konjunkturprogramm verabschiedet. Indien und Japan sind<br />

von der Finanzkrise stärker betroffen, da beide Volkswirtschaften<br />

entweder über Kapitalmärkte (Indien) oder Gütermärkte (Japan)<br />

stärker auf den Westen angewiesen sind als China. Es ist davon<br />

auszugehen, dass insbesondere für China und Indien auf<br />

zunächst niedrigere wieder sehr hohe Wachstumsraten folgen.<br />

Dazu sollten vor allem der zunehmende Inlandskonsum und der<br />

hohe Anteil des innerasiatischen Handels beitragen. Des Weiteren<br />

dürfte die Nettogläubigerposition Asiens, vor allem durch<br />

die enormen Währungsreserven Chinas und Japans, zusätzliche<br />

Stabilität bringen.<br />

Eine temporäre Verlangsamung des Wirtschaftswachstums<br />

schafft zwar ein schwierigeres Umfeld für bereits bestehende<br />

Portfolios von <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds, bedeutet aber auch neue<br />

Chancen für <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Invest</strong>oren. Denn während Kapitalgeber<br />

im Zuge der Finanzkrise zunächst zurückhaltend agieren,<br />

steigt der Bedarf an Eigenkapital in vielen Unternehmen. Schon<br />

jetzt ist das Angebot an Kapital in allen Ländern der Region<br />

knapp, und in China wird bereits an Finanzmarktreformen gearbeitet,<br />

die den Zufluss von <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> fördern sollen. Gleichzeitig<br />

hat die Wirtschaftskrise bereits dazu geführt, dass die Einstiegspreise<br />

sowohl im Venture- als auch im Buyout-Bereich in<br />

allen asiatischen Ländern deutlich gesunken sind und dadurch<br />

an Attraktivität gewonnen haben.<br />

Auch für die Qualität von <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> könnte die Finanzkrise<br />

positive Auswirkungen haben, da sich sämtliche im <strong>Private</strong><br />

<strong>Equity</strong> Markt agierende Akteure auf die Identifizierung von<br />

soliden Partnern fokussieren werden und damit opportunistisch<br />

agierende <strong>Invest</strong>oren an Bedeutung verlieren.<br />

34


Das Beteiligungsangebot<br />

Adveq: Fondsmanager mit globaler<br />

Kompetenz und Asien-Erfahrung<br />

bTeil 3.<br />

<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 investiert in ein Asienprogramm<br />

eines erfahrenen Dachfondsmanagers: die Adveq Management<br />

AG. Adveq hat seit 1997 15 Dachfonds aufgelegt und<br />

Kapitalverpflichtungen in ca. 250 <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds übernommen.<br />

Dabei verfolgte Adveq immer einen globalen <strong>Invest</strong>itionsansatz<br />

– mit <strong>Invest</strong>itionen in den USA, Europa und Asien – und<br />

deckt von Venture Capital bis hin zu großen Buyouts das gesamte<br />

<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Invest</strong>itionsspektrum ab. Grundlage für alle neuen<br />

Programme und Fonds ist die Kompetenz und die Kontakte zu führenden<br />

Fondsmanagern, die in den vergangenen Jahren aufgebaut<br />

wurden, ebenso wie die bewährten Abläufe in Bereichen wie Portfoliokonstruktion,<br />

Risikomanagement, Prozessen oder Reporting.<br />

Adveq Technology<br />

Venture Capital und<br />

Technologie Buyouts in<br />

den USA<br />

Adveq Europe<br />

kleine und mittlere<br />

Buyouts in Europa<br />

Adveq Opportunity<br />

Turnaround/Distressed<br />

und Special Situations<br />

Buyouts in den USA<br />

Adveq Asia<br />

Venture Capital,<br />

Wachstumskapital<br />

und Buyouts in Asien,<br />

vor allem Australien,<br />

China, Indien, Japan<br />

<strong>Invest</strong>itionsprogramm<br />

Dachfonds<br />

Jahr Fondsgröße<br />

I 1997 USD 66 Mio.<br />

II 1999 USD 230 Mio.<br />

III 2001 USD 300 Mio.<br />

IV 2004 USD 325 Mio.<br />

V 2006 USD 425 Mio.<br />

VI 2008 (Q4) USD 425 Mio.*<br />

I 1998 EUR 95 Mio.<br />

II 2001 EUR 250 Mio.<br />

III 2005 EUR 350 Mio.<br />

IV<br />

A + B<br />

2007 (Q4) EUR 250 Mio.<br />

+ 250 Mio.*<br />

I 2005 USD 170 Mio.<br />

II 2007 USD 458 Mio.<br />

I 2006 USD 217 Mio.<br />

II 2008 (Q4) USD 350 Mio.*<br />

* geplantes Fondskapital, Fonds befindet sich noch in Platzierung<br />

Schon seit ihrer Gründung vor mehr als zehn Jahren hat Adveq<br />

kontinuierlich <strong>Invest</strong>itionsbeziehungen in Asien aufgebaut und<br />

zahlreiche Fondsmanager mit dem <strong>Invest</strong>itionsschwerpunkt<br />

Asien-Pazifik analysiert und bewertet – zunächst im Rahmen<br />

des Adveq Technology Programms. Nachdem die Attraktivität<br />

und die Möglichkeiten für <strong>Invest</strong>itionen in Asien zugenommen<br />

haben, hat Adveq sich im Jahr 2006 entschlossen, ein eigenständiges<br />

Asienprogramm aufzulegen. Adveq unterhält durch<br />

seine Kontakte über das World Economic Forum enge Beziehungen<br />

zu halbstaatlichen <strong>Invest</strong>itionsgesellschaften. Durch<br />

die langjährige Zugehörigkeit des Adveq Head of Business<br />

Development in China zur Industrial and Commercial Bank<br />

of China (ICBC) verfügt Adveq über exzellente Kontakte zu<br />

Regierungen, ihren Ämtern und den Regulierungsbehörden.<br />

So hat Adveq beispielsweise an der Erarbeitung der <strong>Private</strong><br />

<strong>Equity</strong> Richtlinien für Indien und China im Rahmen des World<br />

Economic Forum mitgewirkt. In Japan und Australien wiederum<br />

gab es eine ähnliche Zusammenarbeit mit akademischen<br />

Einrichtungen, wie beispielsweise der Kyoto University und<br />

University of New South Wales. Bereits seit 2002 sind zudem<br />

lokale <strong>Invest</strong>itionsexperten bei Adveq beschäftigt, die sich<br />

auf die Analyse der kulturellen und historischen Aspekte der<br />

Region spezialisiert haben. Seit 2008 hat Adveq eine selbständige<br />

Tochtergesellschaft in Peking, China, etabliert, um die<br />

Präsenz in der Region weiter auszubauen. Diese Verbindung<br />

eröffnet Adveq ein zusätzliches unabhängiges Netzwerk von<br />

erstklassigen Kontakten zu Behörden und zur Industrie Chinas.<br />

Diese regionale Vernetzung und das Verstehen der Kulturen<br />

stellen die wesentliche Grundlage für erfolgreiches Agieren im<br />

asiatischen Raum dar.<br />

Management: Erfahrung in Industrie und <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong><br />

Das Mangement von Adveq verfügt über langjährige <strong>Private</strong><br />

<strong>Equity</strong>- und Industrieerfahrung.<br />

Bruno Raschle gründete die Adveq Management AG im Jahr<br />

1997 und ist heute Managing Director/CEO des Unternehmens.<br />

Bereits Mitte der 80er Jahre baute Bruno Raschle das MC<br />

<strong>Partners</strong> <strong>Invest</strong>itionsprogramm des Schweizer Unternehmens<br />

Motor-Columbus auf, wo er zwei Dachfonds leitete, die in amerikanische<br />

Venture Capital Fund Manager investierten. Darüber<br />

hinaus war Raschle für verschiedene andere Gesellschaften als<br />

<strong>Invest</strong>or und Verwaltungsrat verantwortlich, unter anderem acht<br />

35


<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Das Beteiligungsangebot | Adveq: Fondsmanager mit globaler Kompetenz und Asien-Erfahrung<br />

Jahre lang für das Unternehmen Ballard Power Systems in Vancouver/Kanada.<br />

Bruno Raschle hat Industrial Engineering an der<br />

Stanford University/USA und Bauingenieurwesen an der ETH<br />

in Zürich studiert. Des Weiteren absolvierte er das Advanced<br />

Management Programm der Harvard University.<br />

Dr. Peter Laib ist seit 1999 Managing Director und Partner<br />

der Adveq Management AG. Zuvor leitete er bei A.T. Kearney<br />

Management Consultants internationale Projekte mit Schwerpunkt<br />

Restrukturierung, Markteintrittsstrategien und neue Geschäftsfelder<br />

für führende Industrieunternehmen. Peter Laib hat an der<br />

Universität Augsburg ein Studium der Betriebswirtschaftslehre<br />

(Dipl.-Kfm.) und an der Wayne State University in Detroit/USA<br />

ein Studium der Volkswirtschaftslehre (M.A.) abgeschlossen.<br />

Anschließend promovierte er im Bereich Strategische Unternehmensführung<br />

an der Ludwig-Maximilians-Universität München.<br />

Darren Wong leitet seit 1. April 2009 als Managing Director bei<br />

Adveq in Peking das asiatische Dachfonds-<strong>Invest</strong>mentprogramm.<br />

Darren Wong verfügt über acht Jahre Erfahrung auf dem Gebiet<br />

von <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Invest</strong>itionen. Zuletzt war er für die globalen<br />

Venture Capital und die asiatischen <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Dachfonds bei<br />

HRJ Capital verantwortlich. Davor investierte er für GIC Special<br />

<strong>Invest</strong>ments in den USA in Venture Capital Firmen und junge<br />

Technologieunternehmen. Er studierte Maschinenbau an der<br />

Universität Tasmanien, Australien, und machte seinen Master am<br />

Massachusetts Institute of Technology in den USA.<br />

Mit Adveq Asia II baut Adveq auf ihr erfolgreiches Vorgängerprogramm<br />

Adveq Asia I aus dem Jahr 2006 auf. Ebenso wie<br />

sein Vorgängerfonds legt Adveq Asia II seinen Schwerpunkt auf<br />

die am attraktivsten bewerteten Marktsegmente in Asien. Adveq<br />

Asia II wird über eine breite Palette von <strong>Invest</strong>itionsstadien<br />

investieren, einschließlich kleine und mittlere Buyout-Segmente,<br />

sowie Development Capital und Seed/Early Stage Venture<br />

Capital. Regional fokussiert sich der Dachfonds Adveq Asia II<br />

auf China und Indien, wobei das Portfolio mit <strong>Invest</strong>itionen in<br />

reiferen Wirtschaftsregionen des asiatisch-pazifischen Raumes,<br />

wie Japan und Australien, ausbalanciert wird. Der Fonds hat ein<br />

Zielvolumen von 350 Mio. USD.<br />

Advisory Board: Enger Austausch mit Industrie und <strong>Invest</strong>oren<br />

Adveqs <strong>Invest</strong>oren sind angesehene internationale Institutionen.<br />

Einige davon sind auch in Adveqs Advisory Board vertreten. Zu<br />

diesem Beirat gehören neben den <strong>Invest</strong>orenvertretern auch<br />

erfahrene <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Spezialisten, die Adveq unter anderem<br />

im Hinblick auf Richtungsfragen zum Geschäftsverlauf der<br />

Dachfonds beraten. Für jeden Dachfonds kann ausgewählten<br />

<strong>Invest</strong>oren und Industrievertretern ein Sitz im Advisory Board<br />

angeboten werden. Zu den ständigen Mitgliedern des Advisory<br />

Board gehören unter anderem Repräsentanten von Baloise Insurance,<br />

Bayerische Versorgungskammer, PB <strong>Invest</strong>ment Management,<br />

comPlan (<strong>Swiss</strong>com Pension Plan), Daimler Pension<br />

Trust, MEAG (Munich Re <strong>Group</strong>), UBS Global Asset Management,<br />

University of Michigan, Versicherungskammer Bayern und<br />

<strong>Swiss</strong>life. Als Industrieexperten sind Allan S. Bufferd, ehemaliger<br />

Treasurer des MIT (Massachusetts Institute of Technology) und<br />

J. Burgess Jamieson, Gründer der Firma Sigma <strong>Partners</strong>, im<br />

Advisory Board vertreten.<br />

Übersicht Advisory Board<br />

Frank Amberg<br />

Allan S. Bufferd<br />

Anette Grögner<br />

Pierre Guillemin<br />

Thomas Haueter<br />

Christian S. Holzer<br />

Munich Re <strong>Group</strong><br />

Treasurer Emeritus, Cambridge<br />

Massachusetts/MA, USA<br />

Versicherungskammer Bayern<br />

<strong>Swiss</strong> Life Asset Managment<br />

Baloise Insurance<br />

Daimler<br />

J. Burgess Jamieson Founder Sigma <strong>Partners</strong>, Menlo<br />

Park/CA, USA<br />

Ulrich Niederer<br />

Louis Schmid<br />

Anselm Wagner<br />

Vicky Wilson<br />

UBS Global Asset Managment<br />

<strong>Swiss</strong>com Pension (comPlan)<br />

Bayerische Versorgungskammer<br />

BP <strong>Invest</strong>ment Managment<br />

Überdurchschnittliche Leistungsbilanz<br />

Mit ihren seit 1997 getätigten Fondsinvestitionen hat Adveq mit<br />

Ausnahme des ersten Jahres immer eine positive Rendite erzielt.<br />

Bei den <strong>Invest</strong>itionen in Buyout Fonds (Schwerpunkt für<br />

Adveq Asia II) wurde mit zwei Ausnahmen jedes Jahr eine Rendite<br />

von mehr als 15% erreicht. Diese Ergebnisse konnten über<br />

die letzten elf Jahre trotz der zwei massiven Konjunktureinbrüche<br />

(2000-2002; 2008) erwirtschaftet werden.<br />

36


Das Beteiligungsangebot<br />

<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 –<br />

Das <strong>Invest</strong>ment<br />

bTeil 4.<br />

Adveq Asia II steht grundsätzlich nur institutionellen <strong>Invest</strong>oren<br />

offen. Mit <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 haben Berenberg<br />

<strong>Private</strong> Capital und HANSA TREUHAND Finance<br />

einen Fonds aufgelegt, der in Adveq Asia II investiert und auf diese<br />

Weise auch Privatinvestoren einen Zugang zu diesem <strong>Invest</strong>ment<br />

eröffnet. Die Anleger beteiligen sich neben den Gründungskommanditisten<br />

unmittelbar als Kommanditisten oder mittelbar (treuhänderisch)<br />

über die AGR Zweiter <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH an<br />

<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 (Zweiter Berenberg HANSA TREUHAND<br />

<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH & Co. KG). Diese investiert über ihre<br />

100%ige Tochtergesellschaft Berenberg HANSA TREUHAND<br />

Asien Beteiligungs GmbH in den Dachfonds Adveq Asia II.<br />

Adveq Asia II investiert in ein breit gefächertes Portfolio an<br />

<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds mit Fokus Asien-Pazifik. Dabei soll insbesondere<br />

das Wertschöpfungspotenzial genutzt werden, das<br />

sich aus dem strukturellen Wandel in der Region ergibt. Zu diesem<br />

Zweck will Adveq Asia II ein selektives Portfolio aus <strong>Private</strong><br />

<strong>Equity</strong> Fondsmanagern aufbauen, die in Unternehmen verschiedener<br />

<strong>Invest</strong>itionsregionen, -branchen und -stadien investieren.<br />

Auf diese Weise sollen attraktive <strong>Invest</strong>itionsmöglichkeiten<br />

genutzt und das Verlustrisiko gering gehalten werden. Bei der<br />

Identifizierung geeigneter <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds steht mit Adveq<br />

ein international wie regional erfahrener Fondsmanager mit großer<br />

Erfahrung und einem umfangreichen Beziehungsnetzwerk<br />

im Asien-Pazifik-Raum zur Verfügung.<br />

Anleger können mit einer <strong>Invest</strong>ition in <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong><br />

2 an der Entwicklung der größten und am schnellsten<br />

wachsenden Wirtschaftsregion der Welt teilhaben und von der<br />

Kompetenz des erfahrenen Fondsmanagers profitieren. Durch<br />

die zunehmende Unabhängigkeit Asiens vom Rest der Weltwirtschaft<br />

kann eine Beteiligung überdies zur Diversifikation eines<br />

Anlegerportfolios beitragen.<br />

Die angestrebte Kapitalisierung von Adveq Asia II beträgt<br />

350 Mio. USD. Ziel ist eine Nettorendite von mehr als 12% für<br />

<strong>Invest</strong>oren, was über dem Durchschnitt der meisten anderen<br />

Assetklassen liegt.<br />

Das <strong>Invest</strong>ment im Überblick<br />

Treuhänderin<br />

AGR Zweiter <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH<br />

Zweiter Berenberg Hansa Treuhand<br />

<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH & Co. KG<br />

Adveq Asia II C.V.<br />

PE Fonds 1<br />

Portfolio-konstruktionsprozess<br />

Portfolio Monitoring<br />

PE Fonds 2<br />

PE Fonds 3<br />

Top-Down-Analyse<br />

Adveq<br />

Asia II<br />

Bottom-Up-Analyse<br />

<strong>Invest</strong>oren<br />

Berenberg Hansa Treuhand<br />

Asien Beteiligungs GmbH<br />

PE Fonds …<br />

<strong>Invest</strong>ition in 400 – 500 Zielunternehmen<br />

Portfolio Monitoring<br />

PE Fonds …<br />

Das <strong>Invest</strong>itionskonzept<br />

Adveq hat sich zum Ziel gesetzt, eine möglichst hohe Rendite<br />

bei gleichzeitig möglichst geringem Risiko zu erwirtschaften.<br />

Dies erfolgt primär mittels Durchführung folgender Tätigkeiten,<br />

wie auch in der Abbildung rechts unten dargestellt.<br />

• Top-Down-Analyse: Die attraktivsten Marktsegmente<br />

werden durch eine umfangreiche makroökonomische<br />

Analyse der asiatischen Volkswirtschaften<br />

sowie <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Märkte identifiziert.<br />

37


• Bottom-Up-Analyse: Die besten Fonds in den jeweiligen<br />

Teilsegmenten werden identifiziert und selektiert<br />

• Portfolio-Monitoring: Die Programmstrategie wird<br />

kontinuierlich überprüft und gegebenenfalls werden<br />

Adjustierungen in der Programmstrategie vorgenommen.<br />

Bei all ihren Produkten nutzt Adveq diese Bausteine für eine<br />

solide Strukturierung und um sicher zu gehen, dass nur in die<br />

interessantesten Marktsegmente investiert wird und dass in den<br />

identifizierten Marksegmenten auch eine hinreichende Zahl an<br />

qualitativ hochwertigen <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Funds zur Auswahl steht.<br />

Um internationale Best Practise über die gesamte Organisation<br />

sicherzustellen, hat Adveq sämtliche relevante Tätigkeiten in<br />

Prozessschritten definiert.<br />

Für Adveq Asia II hat diese Vorgehensweise zu folgenden<br />

Resultaten geführt:<br />

Adveq sieht speziell in den Märkten China und Indien Potenziale<br />

für erfolgreiche <strong>Invest</strong>itionen. Hintergrund hierfür sind unter<br />

anderem das dynamische Wachstum, das zahlreiche <strong>Invest</strong>itionsmöglichkeiten<br />

nach sich zieht, sowie die Tatsache, dass<br />

viele Unternehmen relativ jung sind und damit viele Ansätze zu<br />

Wertsteigerungsmöglichkeiten durch <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds mit<br />

entsprechenden Fähigkeiten bieten.<br />

<strong>Invest</strong>itionen in reifere Wirtschaftsregionen wie Japan und<br />

Australien sorgen für Ausgewogenheit im Portfolio. Aufgrund<br />

des begrenzten Vorhandenseins guter Manager in den übrigen<br />

Teilen Asiens sind <strong>Invest</strong>itionen, wenn überhaupt, nur in geringem<br />

Umfang vorgesehen.<br />

Konkret ist geplant, dass 40% bis 50% in China, 20% bis 25%<br />

in Indien, 15% bis 20% in Japan und 5% bis 15% in Australien<br />

investiert werden. Hinzu kommen kleinere <strong>Invest</strong>itionen in anderen<br />

Ländern der Region mit einem Gesamtanteil von bis zu 10%.<br />

Adveq orientiert sich in seinen Überlegungen, in welche<br />

Finanzierungsphasen investiert werden soll, nach den jeweiligen<br />

Einzelmärkten. Daher stellt die sich ergebende Gesamtstruktur<br />

eher eine Kontrollgröße dar. Adveq plant, sich in jeder Region auf<br />

das dort am attraktivsten bewertete Segment zu konzentrieren:<br />

So soll in China und Indien beispielsweise vor allem in Wachstumskapital<br />

und Venture Capital investiert werden. In diesen<br />

Bereichen gibt es nach Einschätzung des Fondsmanagers bei der<br />

Bottom-up-Betrachtung die aussichtsreichsten Fondsmanager<br />

und bei der Top-down-Betrachtung erscheinen die wirtschaftlichen<br />

Rahmendaten am attraktivsten. In Japan und Australien ist<br />

dagegen eine Konzentration auf Buyout Fonds geplant. Um eine<br />

diversifizierte und ausgewogene Portfoliostruktur aufzubauen<br />

plant Adveq darüber hinaus, in unterschiedliche Industriesegmente<br />

zu investieren: Zu je 20% bis 30% in die drei Bereiche<br />

Einzelhandel/Konsum, Technologie und Produktion/Industrie, zu<br />

5% bis 15% in Unternehmen des Gesundheitswesens und zu<br />

10% bis 20% in andere Branchen.<br />

Sollten die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und/oder<br />

der Selektionsprozess dies erfordern, ändert der Fondsmanager<br />

bei Bedarf die erwartete Portfolioallokation.<br />

In Summe ergibt sich als Folge dieser Überlegungen für<br />

Adveq Asia II folgende geplante Portfoliostruktur:<br />

Für Adveq Asia II plant Adveq, ein Portfolio von 25 bis 30<br />

<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds <strong>Invest</strong>ments mit insgesamt 400 bis 500<br />

Portfoliounternehmen aufzubauen. Diese Strategie hat sich<br />

bereits bei Adveq Asia I bewährt, da sie eine hinreichend große<br />

Diversifikation ermöglicht und gleichzeitig ausreichend Ressourcen<br />

für die detaillierte Analyse jedes einzelnen <strong>Invest</strong>ments zur<br />

Verfügung stehen. Adveq Asia II plant zudem, Zielfonds aus drei<br />

Auflegungsjahren ins Portfolio aufzunehmen, um einen größeren<br />

<strong>Invest</strong>itionszeitraum abzudecken und auf diese Weise eine weitere<br />

Diversifizierung zu erreichen.<br />

Geplante Portfolioallokation von adveq asia II nach<br />

unternehmensphasen, regionen und branchen<br />

0-10%<br />

Sonstige<br />

35-45% kleine und<br />

mittelgroße<br />

Buyouts<br />

0-10%<br />

5-15%<br />

Sonstige<br />

Australien<br />

15-20% Japan<br />

20-25% Indien<br />

40-50% China<br />

10-20% Sonstige<br />

PHASE REGION BRANCHE<br />

20-25% Wachstumskapital<br />

30-35% Entwicklungskapital<br />

5-15% Gesundheitswesen<br />

20-30% Produktion/<br />

Industrie<br />

20-30% Technologie<br />

20-30% Einzelhandel/<br />

Konsum<br />

38


<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Das Beteiligungsangebot | <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 - Das <strong>Invest</strong>ment<br />

Vergütungsstrukturen von <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Invest</strong>ments (Carried Interest/Hurdle Rate)<br />

Der Vorteil der Vergütungsstruktur liegt unter anderen am hohen erfolgsabhängigen Anteil.<br />

Die Kapitalrückzahlung erfolgt bevorrechtigt an die <strong>Invest</strong>oren. Erst wenn diese ihr eingezahltes<br />

Kapital plus einer jährlichen Rendite (Hurdle Rate) erhalten haben, erhält der <strong>Private</strong><br />

<strong>Equity</strong> Fondsmanager eine Gewinnbeteiligung (Carried Interest).<br />

Die Grafik zeigt modellhaft die Zahlungshöhen und Zahlungszeitpunkte unter Berücksichtigung<br />

der jährlichen Managementvergütung und erfolgsabhängigen Gewinnbeteiligung auf<br />

Ebene des Dachfondsmanagers Adveq. Da die <strong>Invest</strong>ition über drei Ebenen (<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong><br />

<strong>Partners</strong> 2 – Adveq Asia II – Zielfonds) erfolgt, ist diese Systematik auch auf der Ebene<br />

<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 sowie den Zielfonds zu berücksichtigen. Die im Erfolgsfall anfallenden<br />

Gewinnbeteiligungen beim <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 sind identisch zu denen bei Adveq<br />

Asia II (siehe S. 40 „Adveq Asia II C.V. im Überblick“ und S. 46 „Die Ergebnisverteilung“).<br />

Die Vergütungen auf Ebene der Zielfonds betragen im Durchschnitt 1,5% - 2,0% p.a. Die<br />

Hurdle Rate liegt üblicherweise bei 8% und die Gewinnbeteiligung des Managements beträgt<br />

durchschnittlich 20%.<br />

Beispielrechnung Carried Interest<br />

92%<br />

1,6 Mio. USD<br />

12% IRR (Einfache<br />

Verzinsung p.a.)<br />

8%<br />

8%<br />

1,0 Mio. USD<br />

Zeit<br />

Kapitaleinzahlung<br />

über die Laufzeit<br />

Kapitalrückzahlung<br />

über die Laufzeit<br />

Auszahlung des<br />

Gewinns bis zur<br />

Hurdle Rate<br />

Carried Interest<br />

Gewinnsplit<br />

(Aufteilung<br />

aller weiteren<br />

Rückzahlungen)<br />

Kapitaleinzahlung 1 Mio. USD<br />

Rückzahlung an <strong>Invest</strong>or<br />

Gewinnbeteiligung Management (nach Rückzahlung des eingezahlten<br />

Kapitals und 12% Jahresrendite nach IRR an den <strong>Invest</strong>or)<br />

39


<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Das Beteiligungsangebot | <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 - Das <strong>Invest</strong>ment<br />

Adveq Asia II C.V. im Überblick<br />

<strong>Invest</strong>ment<br />

Rechtsform, Sitz<br />

<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Dachfonds für institutionelle <strong>Invest</strong>oren<br />

Niederländische Antillen C.V. (Commanditaire vennootschap), Curaçao<br />

Gründungsdatum 29. Oktober 2008<br />

<strong>Invest</strong>itionsfokus<br />

Zielkapitalisierung<br />

Laufzeit<br />

Eigenkapitalbeteiligung<br />

des Managements<br />

Managementgebühr<br />

Gründungskosten<br />

Hurdle Rate und Carry<br />

Ausgleichszins<br />

<strong>Invest</strong>itionsphase<br />

<strong>Invest</strong>ments<br />

Mit Adveq Asia II baut Adveq auf ihr erfolgreiches Vorgängerprogramm Adveq Asia I auf.<br />

Mit breit gestreutem <strong>Invest</strong>itionsfokus wird in kleine und mittlere Buyout Segmente sowie Development<br />

Capital und Venture Capital investiert. Regionaler Fokus liegt auf China und Indien sowie Japan und<br />

Australien.<br />

350 Mio. USD<br />

12 Jahre, zusätzlich 3 x 1 Jahr Verlängerung möglich<br />

1% des Fondskapitals<br />

0,8% p.a. – ab 2016 jährliche Reduzierung um 0,05%-Punkte<br />

0,2% der Zielkapitalisierung, max. 750.000 USD<br />

Nach Rückzahlung des investierten Kapitals an die <strong>Invest</strong>oren und nach Erreichung einer Ren dite von<br />

12% p.a. (IRR) für die <strong>Invest</strong>oren erhält Adveq eine Gewinnbeteiligung i.H.v. 8% (siehe Grafik auf S. 39)<br />

Nach dem 1. Closing beitretende <strong>Invest</strong>oren zahlen auf das bis dato abgerufene Kapital einen sog.<br />

Ausgleichzins von 9% p.a. Dieser dient dem Ausgleich der Ausschüttungsberechtigung der zwischen<br />

den zu verschiedenen Closings beitretenden <strong>Invest</strong>oren.<br />

4 - 6 Jahre für ca. 25 Zielfonds<br />

Kein reiner Blindpool, bereits 8 Zielfonds gezeichnet<br />

Die <strong>Invest</strong>oren (u.a. Berenberg HANSA TREUHAND Asien Beteiligungs GmbH) erwerben Anteile<br />

(limited partnership interest) an der Adveq Asia II C.V. (Rechtsform vergleichbar einer deutschen KG).<br />

Die Hauptmerkmale dieser Beteiligung stellen sich für die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft wie folgt dar:<br />

Haftung: Die Haftung ist auf die Kapitalverpflichtung beschränkt.<br />

Hauptmerkmale<br />

der Beteiligung<br />

Stimmrecht: Adveq Asia II C.V. wird vom General Partner geführt und verwaltet. Änderungen des<br />

limited partnership agreement bedürfen je nach Inhalt und Umfang der zu ändernden Klausel der einfachen<br />

oder qualifizierten Mehrheit der <strong>Invest</strong>oren (limited partners). Die Änderung besonders wichtiger<br />

Punkte wie den Anlagerichtlinien oder der Gebührenstruktur bedarf der Zustimmung aller <strong>Invest</strong>oren.<br />

Information und Berichterstattung: Die Berichterstattung über die <strong>Invest</strong>itionstätigkeiten erfolgt<br />

durch den Quartalsbericht und den Finanzbericht. Jährlich erhalten die <strong>Invest</strong>oren den geprüften<br />

Jahresabschluss.<br />

Übertragbarkeit der Anteile: Der Anteil eines <strong>Invest</strong>ors kann mit der Zustimmung des General<br />

<strong>Partners</strong> der Adveq Asia II C.V. auf einen anderen <strong>Invest</strong>or übertragen werden.<br />

Seit dem ersten Closing im Oktober 2008 verfügt die Adveq<br />

Asia II C.V. über Kapital in Höhe von 61,4 Mio. USD. Mit diesem<br />

Kapital hat sich die Fondsgesellschaft bereits an fünf Zielfonds<br />

beteiligt. Der <strong>Invest</strong>itionsfokus dieser ersten <strong>Invest</strong>ments liegt in<br />

China und Indien. Weitere drei Zielfonds wurden von der Adveq<br />

Management AG für Adveq Asia II gezeichnet. Diese werden<br />

nach dem nächsten Closing in die Fondsgesellschaft eingebracht.<br />

Somit stehen bereits acht Zielfonds mit Kapitalverpflichtungen<br />

in Höhe von 94 Mio. USD fest. Dies entspricht bereits<br />

27% der Zielgröße des Fonds.<br />

40


Das Beteiligungsangebot<br />

Erfolgreiche Vorgänger Fonds<br />

von <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2<br />

bTeil 5.<br />

Berenberg <strong>Private</strong> Capital Nr. 1 GmbH & Co. Beteiligungs KG<br />

Im Jahr 2002 hat die Berenberg <strong>Private</strong> Capital den ersten<br />

<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds aufgelegt. Die Berenberg <strong>Private</strong> Capital<br />

Nr. 1 (BPC 1) ist ein breit diversifizierter, global investierender<br />

Dachfonds über verschiedene Regionen, Branchen und <strong>Private</strong><br />

<strong>Equity</strong> Segmente.<br />

Der Fonds wurde im März 2003 mit einem Zeichnungskapital<br />

von 8,25 Mio. EUR geschlossen.<br />

Die BPC 1 ist über elf Zielfonds insgesamt 181 Beteiligungen<br />

eingegangen. Insgesamt wurden bisher davon 42 Unternehmen<br />

veräußert sowie drei Unternehmen abgeschrieben. Somit befinden<br />

sich noch 136 Unternehmen im Portfolio des Fonds. Mit<br />

dem Erlös aus den bereits veräußerten Unternehmen konnten<br />

bereits 51% der Zeichnungssumme über Ausschüttungen wieder<br />

an die <strong>Invest</strong>oren zurückgeführt werden.<br />

90% des Kapitals sind abgerufen, einige Zielfonds haben die<br />

<strong>Invest</strong>itionsperiode bereits abgeschlossen. Die Fondsbeteiligungen<br />

werden inklusive der Ausschüttungen zum 30. Juni 2008 mit<br />

dem 1,6-fachen des eingezahlten Kapitals bewertet.<br />

Geographische Ist-Allokation der gezeichneten Fonds<br />

1.<br />

2.<br />

1. Nordamerika 40%<br />

2. Europa 60%<br />

Portfoliostruktur per 31.12.2008<br />

Berenberg HANSA TREUHAND <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 1<br />

Im Jahr 2006 begründeten Berenberg <strong>Private</strong> Capital und HANSA<br />

TREUHAND eine strategische <strong>Partners</strong>chaft zur Initiierung von<br />

<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Invest</strong>ments. Mit dem <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 1 legten<br />

sie den ersten gemeinsamen Fonds auf. Der <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong><br />

<strong>Partners</strong> 1 ist ein breit diversifizierter, global investierender Dachfonds<br />

über verschiedene Regionen, Branchen und <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong><br />

Segmente. Der Fonds wurde Ende 2007 mit einem platzierten<br />

Fondskapital von über 34 Mio. EUR geschlossen. Damit wurde<br />

bislang ein breit diversifiziertes Portfolio von 22 Zielfonds aufgebaut.<br />

Aktuell befindet sich der Fonds noch in der <strong>Invest</strong>itionsphase.<br />

Die <strong>Invest</strong>itionszusagen belaufen sich auf ca. 29 Mio. EUR, dies<br />

entspricht ca. 85% des Fondsvolumens. 55% plus 5% Agio wurden<br />

bisher bei den <strong>Invest</strong>oren abgerufen und etwa 8,2 Mio. EUR<br />

bisher von den Zielfonds in Unternehmen investiert.<br />

Die Fondsgesellschaft hat bereits Rückflüsse aus den ersten<br />

Unternehmensverkäufen erhalten, die gemäß Beteiligungskonzept<br />

zunächst für weitere Kapitaleinlageverpflichtungen gegenüber<br />

den Zielfonds verwendet werden. Da der Fonds aktuell<br />

noch investiert, profitieren auch die Zeichner des <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong><br />

<strong>Partners</strong> 1 von den gesunkenen Unternehmensbewertungen<br />

und daraus resultierenden Chancen günstiger <strong>Invest</strong>ments.<br />

Geographische Ziel-Allokation der gezeichneten Fonds<br />

4.<br />

3.<br />

1. Europa 56%<br />

2.<br />

1.<br />

2. Nordamerika 36%<br />

3. Asien 6%<br />

4. Südamerika 2%<br />

Portfoliostruktur per 31.12.2008<br />

41


Die Wirtschaftlichen Grundlagen<br />

Mittelverwendungs- und<br />

Mittelherkunftsprognose*<br />

cTeil 1.<br />

Mittelverwendungsprognose<br />

USD<br />

USD<br />

in % des<br />

Gesamtkapitals<br />

inkl. Agio<br />

in % des<br />

Eigenkapitals<br />

1. <strong>Invest</strong>ition in Adveq Asia II (maximal)** 22.750.000 88,35% 91,00%<br />

2. Gründungs-, Anlauf- und Plazierungskosten***<br />

Handelsregisteranmeldung und sonstige Verwaltungskosten 30.000 0,12% 0,12%<br />

Rechts- u. Steuerberatung 85.000 0,33% 0,34%<br />

Prospektgestaltung 135.000 0,52% 0,54%<br />

Konzeption 375.000 1,46% 1,50%<br />

Marketing 125.000 0,49% 0,50%<br />

Vermittlungsprovision für Zeichnungskapital 1.500.000 5,83% 6,00%<br />

Summe Gründungs-, Anlauf- und Plazierungskosten 2.250.000 8,74% 9,00%<br />

Gesamtsumme ohne Agio 25.000.000 97,09% 100,00%<br />

Agio 3% 750.000 2,91% 3,00%<br />

Gesamtsumme 25.750.000 100,00% 103,00%<br />

Mittelherkunftsprognose<br />

USD<br />

USD<br />

in % des<br />

Gesamtkapitals<br />

inkl. Agio<br />

in % des<br />

Eigenkapitals<br />

1. Komplementär<br />

"Verwaltung Zweiter Berenberg HANSA TREUHAND<br />

ohne Einlage<br />

<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH"<br />

2. Gründungskommanditisten<br />

HANSA TREUHAND Finance Gmbh & Co. KG 250.000 0,97% 1,00%<br />

Berenberg <strong>Private</strong> Capital GmbH 25.000 0,10% 0,10%<br />

3. Fondskapital<br />

AGR Zweiter <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH **** 24.725.000 96,02% 98,90%<br />

Summe Eigenkapital 25.000.000 97,09% 100,00%<br />

Gesamtsumme ohne Agio 25.000.000 97,09% 100,00%<br />

Agio 3% 750.000 2,91% 3,00%<br />

Gesamtsumme 25.750.000 100,00% 103,00%<br />

* Geringfügige Abweichungen basieren auf Rundungsdifferenzen. Da keine langfristigen Fremdmittel verwendet werden, findet keine Unterteilung von<br />

Zwischen- und Endfinanzierung statt. Es handelt sich um eine stichtagsbezogene Aufstellung zum voraussichtlichen Platzierungsende am 31.12.2009.<br />

** Abzüglich der zur Deckung von Kosten und der laufenden Ergebnisvorab erforderlichen Beträge, einschließlich einer Reserve für Währungsschwankungen<br />

und einer Liquiditätsreserve.<br />

*** Die Positionen verstehen sich zuzüglich einer etwaig anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />

**** In dieser Position ist die Beteiligung der Treuhänderin AGR Zweiter <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH von 5.000 USD enthalten.<br />

43


<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Die Wirtschaftlichen Grundlagen | Mittelverwendungs- und Mittelherkunftsprognose<br />

Erläuterungen zur Mittelherkunftsund<br />

Mittelverwendungsprognose<br />

Vorbemerkung<br />

Die vorstehende tabellarische Aufstellung spiegelt die prognostizierte<br />

Mittelherkunft und Mittelverwendung des Emittenten wider<br />

(vgl. auch das Kapitel „Verringerte Prospektanforderungen<br />

gem. §15 VermVerkProspV“ auf Seite 75). Das tatsächlich eingeworbene<br />

Kommanditkapital kann sowohl nach oben als auch<br />

nach unten von den prospektierten Werten abweichen. Entsprechend<br />

würden sich auch die Positionen Vermittlungsprovision für<br />

Zeichnungskapital und ggf. auch weitere Positionen der Gründungs-,<br />

Anlauf- und Platzierungskosten verändern. Kalkulierte<br />

Werte beruhen auf Erfahrungswerten der Initiatoren. Kostenbestandteile,<br />

die in Euro anfallen, sind mit einem Wechselkurs von<br />

EUR/USD 1,40 kalkuliert.<br />

Das Platzierungsende des Fonds ist für den 31.12.2009<br />

vorgesehen. Die Geschäftsführenden Kommanditisten sind<br />

berechtigt, den Platzierungszeitraum zweimal um jeweils ein<br />

halbes Jahr zu verlängern. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt nicht<br />

das erforderliche Mindestkapital von 10.000 TUSD gezeichnet<br />

worden sein, wird der Fonds rückabgewickelt.<br />

Die aufgeführten Positionen der Mittelverwendungsprognose<br />

verstehen sich – sofern sie anfällt – zuzüglich gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer.<br />

Anlagekonzept und <strong>Invest</strong>itionsquote<br />

Die Beteiligungsgesellschaft wird an dem <strong>Invest</strong>itionsobjekt (Adveq<br />

Asia II) mittelbar Einlageverpflichtungen bis zur Höhe der<br />

Summe der Einlageverpflichtungen der Anleger an der Beteiligungsgesellschaft<br />

abzüglich der entstehenden Kosten (insbesondere<br />

der Gründungs-, Anlauf und Platzierungskosten der<br />

<strong>Invest</strong>itionsphase sowie weiteren laufenden Kosten der Gesellschaft)<br />

und einer angemessenen Liquiditätsreserve eingehen.<br />

Die Dachfondsgesellschaft Adveq Asia II wird im Folgenden<br />

die gezeichneten Einlagen dazu verwenden, wiederum in <strong>Private</strong><br />

<strong>Equity</strong> Fonds hauptsächlich im asiatisch-pazifischen Raum zu<br />

investieren. Hierbei zielt das mittelbare <strong>Invest</strong>ment in <strong>Private</strong><br />

<strong>Equity</strong> Beteiligungen darauf ab, langfristig an den erwarteten<br />

Wertsteigerungen der <strong>Invest</strong>itionsobjekte und deren Gewinnen<br />

zu partizipieren. Über den Dachfonds würde dies ebenfalls den<br />

Wert der Beteiligung steigern.<br />

<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 wird voraussichtlich mittelbare Einlageverpflichtungen<br />

bei der Dachfondsgesellschaft Adveq Asia II bis<br />

zu einer geplanten Höhe von 22.750 TUSD eingehen. Soweit die<br />

Gesellschaft in den ersten Jahren Aufwendungen und Ergebnisvorab-Zahlungen<br />

an die Geschäftsführenden Kommanditisten<br />

zu tragen hat, werden diese Zahlungen aus den Kapitaleinlagen<br />

der Anleger der Beteiligungsgesellschaft bedient. Soweit erforderlich,<br />

werden spätere Rückflüsse aus den Beteiligungen an<br />

dem Dachfonds nicht an die Anleger ausgeschüttet, sondern<br />

zur Erfüllung der Verpflichtungen gegenüber dem Dachfonds<br />

verwendet. Diese Verwendung der Rückflüsse ist jedoch auf die<br />

Aufwendungen und Ergebnisvorab-Zahlungen der Beteiligungsgesellschaft<br />

beschränkt.<br />

Steuerlicher Hinweis: Soweit im Rahmen des Anlagekonzeptes<br />

Einnahmen aus den Zielfonds verwendet werden, die bei<br />

den Anlegern einer Besteuerung unterliegen, erfolgt die Zuweisung<br />

der Einkünfte bei den Anlegern unabhängig davon, ob<br />

diese Einnahmen an die Anleger ausgeschüttet werden oder im<br />

Rahmen des Anlagekonzeptes für Kapitaleinlageverpflichtungen<br />

bei den Zielfonds verwendet werden. Das bedeutet, dass beim<br />

Anleger steuerpflichtige Einkünfte entstehen könnten, die eine<br />

entsprechende Steuerbelastung auslösen würden, ohne dass<br />

diesem Steuerereignis entsprechende Ausschüttungen (Liquiditätszuflüsse)<br />

gegenüberstehen würden.<br />

Mittelverwendung<br />

<strong>Invest</strong>ition in das Beteiligungsobjekt<br />

Unter Berücksichtigung der Gründungs-, Anlauf- und Platzierungskosten<br />

steht der Beteiligungsgesellschaft insgesamt voraussichtlich<br />

bis zu 91% (dies entspricht bis zu 22.750 TUSD bei<br />

einem Emissionsvolumen von 25.000 TUSD) von dem eingeworbenen<br />

Kommanditkapital für die mittelbare <strong>Invest</strong>ition in den<br />

Dachfonds Adveq Asia II und die damit verbundenen Nebenkosten<br />

zur Verfügung. Die Bildung einer Liquiditätsreserve liegt<br />

im Ermessen der Geschäftsführenden Kommanditisten und ist<br />

in diesem Betrag erfasst.<br />

Gründungs- und Anlaufkosten<br />

Die Gründungs- und Anlaufkosten der Gesellschaft setzen sich<br />

aus Handelsregisteranmeldungen und sonstigen Verwaltungskosten<br />

(30 TUSD) sowie Kosten für Rechts- u. Steuerberatung<br />

44


<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Die Wirtschaftlichen Grundlagen | Mittelverwendungs- und Mittelherkunftsprognose<br />

(85 TUSD) zusammen. Diese prognostizierten Angaben beruhen<br />

auf Erfahrungswerten der Anbieter und können von den kalkulierten<br />

Werten abweichen. Sollten die tatsächlichen Kosten von<br />

den kalkulierten Werten abweichen, kann dies entsprechende<br />

Auswirkungen auf den Erfolg der Gesellschaft haben, indem<br />

Mehrkosten zu Lasten und Minderkosten zu Gunsten der Beteiligungsgesellschaft<br />

gebucht werden.<br />

Mittelherkunft<br />

Komplementär<br />

Persönlich haftende Gesellschafterin des Emittenten ist die Verwaltung<br />

Zweiter Berenberg HANSA TREUHAND <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong><br />

Fonds GmbH. Sie leistet keine Einlage und ist am Vermögen der<br />

Gesellschaft nicht beteiligt.<br />

Platzierungskosten<br />

Die Platzierungskosten der Gesellschaft beinhalten die Kosten<br />

für die Prospektgestaltung (135 TUSD), die Konzeptionskosten<br />

(375 TUSD) sowie die Kosten für die Prospekterstellung und<br />

Marketingkosten (125 TUSD). Die entsprechenden Vergütungen<br />

sind vertraglich vereinbart und verstehen sich zzgl. etwaiger gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer.<br />

Weiterhin hat der Emittent am 30.04.2009 einen Vertrag<br />

mit der HANSA TREUHAND Finance und der Berenberg <strong>Private</strong><br />

Capital (im Folgenden auch gemeinsam Vertriebspartner<br />

genannt) abgeschlossen. Demnach übernehmen die Vertriebspartner<br />

gemeinsam die Einwerbung des Emissionskapitals<br />

zzgl. 3% Agio am Kapitalmarkt. Der Emittent ist jedoch mit<br />

Zustimmung der Vertriebspartner auch berechtigt, einen Teil des<br />

Kapitals durch Drittvermittler zu besorgen. Die Vertriebspartner<br />

sind ebenfalls berechtigt, geeignete Untervermittler einzuschalten.<br />

Für die Vermittlung des Kommanditkapitals erhalten die<br />

Vertriebspartner gemeinsam eine pauschale Provision von 9%<br />

(inkl. 3% Agio) des von ihnen vermittelten Kommanditkapitals.<br />

Bei einem Emissionskapital von 25.000 TUSD entspricht dies<br />

einer Vergütung von 2.250 TUSD inklusive 750 TUSD Agio.<br />

Die Vermittlungsprovision entsteht mit Annahme der jeweiligen<br />

Zeichnung und wird mit Mittelfreigabe durch die Treuhänderin<br />

fällig.<br />

Agio<br />

Es wird ein Agio in Höhe von 3% des gezeichneten Kommanditkapitals<br />

erhoben, das die HANSA TREUHAND Finance und<br />

die Berenberg <strong>Private</strong> Capital entsprechend der Höhe des von<br />

Ihnen vermittelten Kommanditkapitals erhalten. Das Agio wird<br />

für weitere Vertriebszwecke verwendet.<br />

Initiatoren<br />

HANSA TREUHAND Finance (250 TUSD) und Berenberg <strong>Private</strong><br />

Capital (25 TUSD) haben eine Kapitaleinlageverpflichtung<br />

(Kommanditbeteiligung) in Höhe von insgesamt 275 TUSD<br />

gezeichnet. Des Weiteren hat die AGR Zweiter <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong><br />

Fonds GmbH eine Kapitaleinlageverpflichtung in Höhe von<br />

5 TUSD übernommen. Die Gesamthöhe der gezeichneten Kapitaleinlagen<br />

beträgt somit zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

280 TUSD.<br />

HANSA TREUHAND Finance und Berenberg <strong>Private</strong> Capital<br />

sind berechtigt, ihre Kapitaleinlageverpflichtung auf verbundene<br />

Unternehmen oder Personen zu übertragen. In jedem Fall muss<br />

jedoch eine Kapitaleinlageverpflichtung in Höhe von 1 TUSD<br />

bei der HANSA TREUHAND Finance und Berenberg <strong>Private</strong><br />

Capital verbleiben. Von einer Übertragung unberührt bleiben<br />

die Ansprüche auf Ergebnisvorab und die Erfolgsbeteiligung der<br />

HANSA TREUHAND Finance und Berenberg <strong>Private</strong> Capital.<br />

Diese werden nicht übertragen.<br />

Emissionskapital<br />

Das mit diesem Prospekt angebotene Emissionskapital hat unter<br />

Berücksichtigung der Beteiligung der Gründungskommanditisten<br />

ein Zielvolumen von 24.720 TUSD.<br />

Fremdkapital<br />

Auf der Ebene des Emittenten findet keine Aufnahme von<br />

Fremd kapital statt. Eine Zwischenfinanzierung von Kapitaleinzahlungen<br />

ist im Ausnahmefall möglich.<br />

45


Die Wirtschaftlichen Grundlagen<br />

Die Ergebnisverteilung<br />

cTeil 2.<br />

Die Ergebnisverteilung der Beteiligungsgesellschaft ist im<br />

Gesellschaftsvertrag detailliert bestimmt. Die wesentlichen<br />

Grundzüge werden nachfolgend dargestellt.<br />

Das Ergebnis der Beteiligungsgesellschaft umfasst alle Einnahmen<br />

aus ihrem Beteiligungsgeschäft und sämtliche Ausgaben<br />

der Beteiligungsgesellschaft. Die Anleger erhalten eine Vorzugsrendite<br />

in Höhe von 12% p.a. nach Methode des internen<br />

Zinfußes (IRR) des Gesamtgewinns der Beteiligungsgesellschaft<br />

für die Zeit der effektiven Kapitalbindung. Gesamtgewinn ist derjenige<br />

Betrag der Beteiligungsgesellschaft, der nach Rückzahlung<br />

sämtlicher Kapitaleinlagen der Anleger verbleibt. Anschließend<br />

erhalten die Geschäftsführenden Kommanditisten eine<br />

Erfolgsbeteiligung in Höhe von 8%. Um sicherzustellen, dass<br />

die Geschäftsführenden Kommanditisten ihre Erfolgsbeteiligung<br />

erst erhalten, wenn tatsächlich ein Gesamtgewinn entstanden<br />

ist, wird das Ergebnis der Gesellschaft in der nachfolgend dargestellten<br />

Reihenfolge verteilt:<br />

Laufende Ergebnisvorab<br />

Im Rahmen der jährlichen Ergebnisverteilung erhalten die Geschäftsführenden<br />

Kommanditisten HANSA TREUHAND Finance<br />

und Berenberg <strong>Private</strong> Capital im Folgenden einen Ergebnisvorab<br />

von insgesamt 0,7% p.a. bezogen auf die Summe der zum<br />

Letzten Zeichnungsschluss gezeichneten Kapitaleinlagen. Der<br />

Ergebnisvorab versteht sich zzgl. etwaig anfallender gesetz licher<br />

Umsatzsteuer (vgl. Abschnitt „Umsatzsteuer“, Seite 84 f.).<br />

Mit Beginn des Steuerjahres am 01.01.2017 und ab jedem<br />

darauf folgenden Jahr reduziert sich der anzuwendende Prozentsatz<br />

der Ergebnisvorab an die Geschäftsführenden Kommanditisten<br />

um 0,05%-Punkte p.a. des Vorjahreswertes.<br />

Die Komplementärin erhält für die Übernahme der persönlichen<br />

Haftung einen jährlichen Ergebnisvorab von 2.500 USD.<br />

Im ersten Geschäftsjahr entsteht der Ergebnisvorab anteilig,<br />

beginnend am 01.07.2009.<br />

Die Zahlung der Ergebnisvorab setzt Mittelfreigabe voraus.<br />

Bonusverzinsung für Frühzeichner<br />

Anleger, die Kapitaleinzahlungen vor dem letzten Zeichnungsschluss<br />

der Gesellschaft geleistet haben, erhalten auf die von<br />

ihnen geleisteten Kapitaleinzahlungen (ohne Agio) einen individuellen<br />

Vorzug bei der Ergebnisverteilung in Höhe von 5,0%<br />

p.a. (taggenaue Abrechnung), jeweils berechnet vom ersten Tag<br />

des Monats, der auf die jeweilige Kapitaleinzahlung folgt bis einschließlich<br />

dem letzten Tag des Monats, der dem letzten Zeichnungsschluss<br />

der Gesellschaft vorausgeht (ohne Zinseszins).<br />

Die Auszahlung der Bonusverzinsung erfolgt nach Mittelfreigabe<br />

aus ausschüttungsfähigen Erlösen der Gesellschaft, nach Berücksichtigung<br />

des Ergebnisvorab für die Geschäftsführenden<br />

Kommanditisten und die Komplementärin.<br />

Ergebnisberechtigung der Anleger<br />

Nach Berücksichtigung der Ergebnisvorab sowie der Ansprüche<br />

der Frühzeichner auf Bonusverzinsung wird das weitere von der<br />

Gesellschaft erwirtschaftete Ergebnis allen Kommanditisten im<br />

Verhältnis ihrer Kapitaleinlagen zueinander zugewiesen bis sie<br />

insgesamt Ausschüttungen erhalten haben, die den von ihnen<br />

gezeichneten Kapitaleinlagen entsprechen. Für den Fall, dass<br />

bei der Gesellschaft nicht sämtliche Kapitaleinlagen abgerufen<br />

werden, erfolgt die Ergebnisverteilung im Verhältnis der gezeichneten<br />

Kapitaleinlagen nur bis zu dem Zeitpunkt, zu dem<br />

die Anleger Ausschüttungen in Höhe der bei ihnen insgesamt<br />

abgerufenen Kapitalzusagen erhalten haben.<br />

Hurdle Rate<br />

Bei der Hurdle Rate handelt es sich um eine (rechnerische) Verzinsung<br />

der von den Anlegern geleisteten Kapitaleinzahlung in<br />

Höhe von 12% p.a. für die Zeit der effektiven Kapitalbindung der<br />

von ihnen bei der Gesellschaft geleisteten Kapitaleinzahlungen<br />

ab dem Zeitpunkt des letzten Zeichnungsschlusses der Gesellschaft.<br />

Die Hurdle Rate wird nur soweit und solange berechnet,<br />

wie die Summe der geleisteten Kapitaleinzahlungen die Summe<br />

der empfangenen Ausschüttungen übersteigt. Ihre Berechnung<br />

erfolgt nach der Methode des internen Zinsfußes (IRR).<br />

Bis zum Zeitpunkt, zu dem die Anleger zusätzlich zur Ausschüttung<br />

der von ihnen gezeichneten Kapitaleinlagen auch<br />

einen Betrag in Höhe der Hurdle Rate erhalten haben, wird das<br />

Ergebnis der Gesellschaft zwischen den Kommanditisten weiterhin<br />

im Verhältnis ihrer Kapitaleinlagen verteilt.<br />

Gewinnbeteiligung der Geschäftsführenden Kommanditisten<br />

Die Geschäftsführenden Kommanditisten erhalten eine Erfolgsbeteiligung<br />

von 8% des Gesamtgewinns. Gesamtgewinn ist derjenige<br />

Betrag, der nach Rückzahlung sämtlicher Kapitaleinlagen<br />

verbleibt. Bevor jedoch eine Zuweisung der Erfolgsbeteiligung<br />

46


Die Wirtschaftlichen Grundlagen<br />

Zweitmarkt<br />

cTeil 3.<br />

erfolgt, erhalten die Anleger zunächst ihre geleisteten Kapitaleinlagen<br />

und die Hurdle Rate.<br />

Danach wird das von der Gesellschaft erwirtschaftete Ergebnis<br />

im Verhältnis von 8:92 zwischen den Geschäftsführenden Kommanditisten<br />

und allen Kommanditisten aufgeteilt.<br />

Ergebnisermittlung<br />

Das Ergebnis der Gesellschaft umfasst gemäß den vorstehenden<br />

Darstellungen sämtliche von der Gesellschaft realisierten<br />

Erlöse, insbesondere die von dem <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Dachfonds<br />

empfangenen Ausschüttungen (einschließlich Kapitalrückzahlungen),<br />

nach Abzug aller getätigten Aufwendungen, jedoch vor<br />

Berücksichtigung des Ergebnisvorab für Geschäftsführung und<br />

Haftung.<br />

Anlagekonzept<br />

Nach dem Anlagekonzept wird beabsichtigt, Kapitaleinlageverpflichtungen<br />

bei dem Dachfonds in Höhe von bis zu 91% des<br />

bei der Gesellschaft gezeichneten Kapitals einzugehen. Dies<br />

führt dazu, dass zum Teil zunächst Ergebnisvorab Zahlungen<br />

sowie Kosten aus Kapitaleinlagen der Anleger finanziert werden.<br />

Spätere Rückflüsse aus den Zielfonds könnten damit teilweise<br />

nicht ausgeschüttet werden, sondern würden für die Erfüllung<br />

der Kapitaleinlageverpflichtungen bei dem Dachfonds benötigt,<br />

um die hohe <strong>Invest</strong>itionsquote zu gewährleisten. Erzielt die<br />

Gesellschaft Einnahmen, die grundsätzlich zu steuerpflichtigen<br />

Einkünften bei den Anlegern führen, erfolgt die Zuweisung der<br />

Einkünfte gegenüber den Anlegern unabhängig davon, ob die<br />

entsprechenden Einnahmen an die Anleger ausgeschüttet werden<br />

oder zur Erfüllung der Kapitaleinlageverpflichtungen bei den<br />

Zielfonds verwendet werden. Das bedeutet, dass beim Anleger<br />

steuerpflichtige Einkünfte entstehen könnten, die eine entsprechende<br />

Steuerbelastung auslösen würden, ohne dass diesem<br />

Steuerereignis entsprechende Ausschüttungen (Liquiditätszuflüsse)<br />

beim Anleger gegenüberstehen würden.<br />

Der Zweitmarkt bietet dem Anleger die Möglichkeit,<br />

seine Beteiligung erfolgreich zu verkaufen, ohne dass<br />

der Fonds aufgelöst oder die Beteiligungen an dem<br />

Dach- bzw. den Zielfonds und den Portfoliounternehmen veräußert<br />

werden. Dieser Verkauf wird – gegen eine marktübliche<br />

Gebühr – u.a. von der Börsen AG, der gemeinsamen Trägergesellschaft<br />

der Börsen Hamburg, Hannover und München,<br />

organisiert. Unter der Marke Fondsbörse Deutschland besteht<br />

ein neutrales und börsenkontrolliertes Zweitmarktmodell, das<br />

alle Segmente geschlossener Fonds anbietet. Als Makler nimmt<br />

die Fondsbörse Deutschland Beteiligungsmakler AG Kauf- und<br />

Verkaufsanträge von Anlegern entgegen und vermittelt diese.<br />

Die Preisfeststellung richtet sich nach Angebot und Nachfrage<br />

und ist im Internet einsehbar. Da die Börse einen sehr umfangreichen<br />

Kreis von Kaufinteressenten sowie große Transparenz<br />

bietet, hat die HANSA TREUHAND in der Fungibilität über die<br />

Börse ein großes Potenzial gesehen und die Idee von Anfang an<br />

unterstützt und aktiv begleitet.<br />

Eine Besonderheit des Zweitmarkts an der Fondsbörse<br />

Deutschland ist das so genannte Premiumsegment, in dem die<br />

Fonds ausgewählter Initiatoren, wie der HANSA TREUHAND,<br />

gehandelt werden. Im Premiumsegment existiert eine Ausführungsgarantie,<br />

d. h., es besteht eine Garantie der für den Zweitmarkt<br />

zuständigen Maklergesellschaft, bestimmte Fondsanteile<br />

jederzeit zu einem festgelegten Mindestpreis zu kaufen. Zum<br />

Jahresende 2008 entfielen 251 der insgesamt 4.026 Fonds, die<br />

an der Fondsbörse gelistet waren, auf das Premiumsegment.<br />

Insgesamt wurden im Jahr 2008 geschlossene Fonds im<br />

Wert von nominal 107,6 Mio. EUR gehandelt. Dabei wechselten<br />

537 verschiedene Fonds von 85 Emissionshäusern den Besitzer,<br />

vornehmlich aus den Bereichen Immobilien- und Schiffsfonds.<br />

Im Vergleich dazu steckt der Anteilshandel im Bereich<br />

<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> noch in den Kinderschuhen. Das Segment stellte<br />

nur 0,25 Prozent des Handels. Dies macht deutlich, dass die<br />

Möglichkeit des Verkaufs von <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Anteilen am Zweitmarkt<br />

nicht zu jeder Zeit realisierbar ist oder mit signifikanten<br />

Preisabschlägen verbunden sein kann.<br />

Nähere Informationen z.B. zu aktuellen Kursen, Abwicklungshinweisen,<br />

etc. können unter den Internetadressen<br />

www.zweitmarkt.de oder www.fondsboerse.de eingesehen<br />

werden.<br />

47


Die rechtlichen und steuerlichen Grundlagen<br />

Die Vermögensanlage<br />

dTeil 1.<br />

Die Vermögensanlage<br />

Anbieter<br />

Vermögensart<br />

Anzahl<br />

HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG, Hamburg, Berenberg <strong>Private</strong> Capital GmbH,<br />

Hamburg.<br />

Geschlossener Fonds, Dachfonds (Fund-of-funds). Unmittelbare oder mittelbare (treuhänderische)<br />

Beteiligung als Kommanditist oder Treugeber (Treuhandvermögen) an einer Gesellschaft<br />

in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft.<br />

Die Mindestzeichnungssumme beträgt 20.000 USD zzgl. 3% Agio. Höhere Beträge<br />

müssen durch 5.000 USD teilbar sein. Unter Berücksichtigung des mit diesem Prospekt<br />

vorgesehenen Emissionskapitals in Höhe von 24.720 TUSD ergeben sich rechnerisch<br />

eine Mindestanzahl von 1 Anleger und eine Höchstanzahl von 1.236 Anlegern.<br />

Sollte bis zum 31.12.2009, ggf. zzgl. zwei Verlängerungsperioden von jeweils einem halben<br />

Jahr nach Ermessen der Geschäftsführung, nicht der erforderliche Mindestbetrag von<br />

10.000 TUSD gezeichnet sein, wird der Fonds rückabgewickelt.<br />

Gesamtbetrag<br />

(Emissionskapital)<br />

Mit der Vermögensanlage<br />

verbundene Rechte<br />

(vgl. auch den im<br />

Prospekt abgedruckten<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

und Treuhandauftrag)<br />

Es wird Kommanditkapital i.H.v. 24.720 TUSD (Pflichteinlagen) zur Zeichnung angeboten. Die<br />

Höhe des Kommanditkapitals kann nach oben oder nach unten abweichen. Sie steht erst nach<br />

Schließung des Fonds fest. Etwaige Abweichungen liegen im Ermessen der Geschäftsführung.<br />

Recht auf Wechsel von der Treugeberstellung in die Direkt-Kommanditistenstellung.<br />

Teilnahme, Rede-, Antrags- und Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung bzw. im<br />

schriftlichen Umlaufverfahren.<br />

Die Stimmrechte richten sich nach der Höhe der Beteiligung am Kommanditkapital.<br />

Je 1.000 USD Kommanditkapital gewähren eine Stimme.<br />

Beteiligung am Gewinn und Verlust der Gesellschaft gemäß der im Gesellschaftsvertrag<br />

geregelten Ergebnisverteilungen dem Kommanditanteil entsprechend.<br />

Auskunfts- und Einsichtsrechte, insbesondere Anspruch auf den Geschäftsbericht und<br />

Jahresabschluss.<br />

Die Gesellschafter beschließen u.a. die folgenden Angelegenheiten:<br />

1. Feststellung des geprüften Jahresabschlusses des abgelaufenen Geschäftsjahres<br />

der Gesellschaft;<br />

2. Entlastung des Komplementärs und der Geschäftsführenden Kommanditisten für<br />

ihre Tätigkeiten im abgelaufenen Geschäftsjahr;<br />

3. Änderungen und Ergänzungen des Gesellschaftsvertrags;<br />

4. alle sonstigen Angelegenheiten, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder nach<br />

dem Gesetz der Entscheidungskompetenz der Gesellschafterversammlung vorbehalten sind<br />

(siehe S. 37).<br />

Der Anleger ist am Liquidationserlös der Gesellschaft im Verhältnis seiner Einlage beteiligt.<br />

An Stillen Reserven nimmt er teil.<br />

Wesentliche Grundlagen der<br />

steuerlichen Konzeption (vgl.<br />

Kapitel: „Steuerliche Aspekte“)<br />

Die Anleger beteiligen sich neben den Gründungskommanditisten unmittelbar als Kommanditist<br />

oder mittelbar (treuhänderisch) über die AGR Zweiter <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH an der<br />

Beteiligungsgesellschaft. Diese wird ihre Aktivitäten ausschließlich in den Dachfonds Adveq<br />

Asia II über eine der Gesellschaft zu 100% gehörende Kapitalgesellschaft (Berenberg HANSA<br />

TREUHAND Asien Beteiligungs GmbH) entfalten.<br />

49


<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Die rechtlichen und steuerlichen Grundlagen | Rechtliche Grundlagen<br />

Die Beteiligungsgesellschaft ist als vermögensverwaltende Personengesellschaft konzipiert,<br />

damit natürlichen Personen, die ihre Beteiligung im Privatvermögen halten, Gewinne aus der<br />

Veräußerung von Beteiligungen durch den von der Beteiligungsgesellschaft erworbenen <strong>Private</strong><br />

<strong>Equity</strong> Dachfonds Adveq Asia II im Gegensatz zu einer gewerblichen Gestaltungsstruktur<br />

steuerlich bestmöglich vereinnahmen können.<br />

Ausschüttungen und Veräußerungsgewinne an die Beteiligungsgesellschaft unterliegen den<br />

Bestimmungen über die Abgeltungssteuer. <strong>Private</strong> Anleger haben demnach Einkünfte aus<br />

Kapitalvermögen mit einem pauschalen Steuersatz in Höhe von 25% zzgl. Solidaritätszuschlag<br />

und ggfs. Kirchensteuer zu versteuern (Steuerbelastung exkl. Kirchensteuer insgesamt ca. 26,4%).<br />

Übernahme der Zahlung von<br />

Steuern durch den Anbieter<br />

Übertragung der<br />

Vermögensanlage<br />

Einschränkungen der Übertragung<br />

der Vermögensanlage<br />

Die Anbieter übernehmen keine Steuerzahlungen der Gesellschaft oder der Anleger.<br />

Die Übertragung erfolgt durch Abtretungserklärungen der Parteien unter schriftlicher Zustimmung<br />

eines geschäftsführenden Kommanditisten und Übersendung einer Ausfertigung der<br />

Verfügungsurkunde oder durch Erbfall.<br />

Bei Übertragung oder Verfügung der Beteiligung auf Dritte ist die Zustimmung einer Geschäftsführenden<br />

Kommanditistin notwendig, die ihre Zustimmung verweigern darf, wenn finanzielle<br />

Belastungen auf die Gesellschaft zukommen, die von den Verfügungsparteien oder Dritten<br />

nicht ausgeglichen werden. Eine Übertragung oder Verfügung auf Dritte ist nur unter Übernahme<br />

der sich aus dem Gesellschaftsvertrag und ggf. aus dem Treuhandauftrag ergebenden<br />

Rechte und Pflichten möglich. Die Geschäftsführenden Kommanditisten haben ein Vorkaufsrecht,<br />

wenn ein Kommanditist seinen Anteil an der Gesellschaft ganz oder zum Teil an einen<br />

anderen verkauft, der nicht Familienangehöriger ist.<br />

Grundsätzlich besteht eingeschränkte Fungibilität von Anteilen an geschlossenen Fonds. Es<br />

besteht die Möglichkeit der Veräußerung über Zweitmarktplattformen für geschlossene Fonds<br />

wie z.B. der Fondsbörse Deutschland.<br />

Zahlstelle 1 (Auszahlungen an<br />

die Kommanditisten)<br />

Zahlstelle 2 (Bereithaltung<br />

und kostenlose Ausgabe des<br />

Verkaufsprospektes)<br />

Zahlung des Erwerbspreises<br />

Währung<br />

Einzahlungstermine<br />

Verzugszinsen<br />

Einzahlungskonto<br />

Entgegennehmende Stelle von<br />

Zeichnungen<br />

AGR Zweiter <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH, Brandstwiete 4, 20457 Hamburg<br />

HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG, An der Alster 9, 20099 Hamburg;<br />

Berenberg <strong>Private</strong> Capital GmbH, Neuer Jungfernstieg 20, 20354 Hamburg<br />

Per Überweisung<br />

US-Dollar<br />

30% plus 3% Agio bezogen auf die gesamte Zeichnungssumme nach Beitritt und Aufforderung<br />

durch die Treuhänderin oder eines Geschäftsführenden Kommanditisten. Weitere<br />

Kapitalabrufe erfolgen – mit mindestens sechswöchiger Ankündigungsfrist – nach Ermessen<br />

der Geschäftsführung, geplant sind weitere Kapitalabrufe in Höhe von voraussichtlich jeweils<br />

10% bis 30% in den folgenden fünf Kalenderjahren, ggf. auch später. Die Kapitaleinzahlungen<br />

der Direktkommanditisten erfolgen analog zu den Treugebern, auch nach Aufforderung durch<br />

die Treuhänderin.<br />

Für nach dem Fälligkeitstermin geleistete Zahlungen auf die Einlage fallen Verzugszinsen p.a. in<br />

Höhe der gesetzlichen Regelungen an.<br />

Anderkonto:<br />

AGR Aktiengesellschaft für Revision und Treuhand, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

Berenberg Bank Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG, Hamburg,<br />

Konto-Nr.: 05-56425-007<br />

BLZ: 201 200 00<br />

IBAN: DE65201200000556425007<br />

S.W.I.F.T.Adresse/BIC: BEGODEHH<br />

AGR Zweiter <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH<br />

Brandstwiete 4, 20457 Hamburg<br />

Telefon-Nr.: 040-32 57 45-0<br />

Fax-Nr.: 040-32 57 45-48<br />

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<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Die rechtlichen und steuerlichen Grundlagen | Rechtliche Grundlagen<br />

Zeichnungsfrist<br />

Das öffentliche Angebot beginnt einen Werktag nach Veröffentlichung des Angebotes.<br />

Die Veröffentlichung erfolgt durch Hinweisbekanntmachung in einem überregionalen<br />

Börsenpflichtblatt.<br />

Es ist vorgesehen, das in diesem Prospekt ausgewiesene Eigenkapital bis zum 31.12.2009<br />

einzuwerben und den Fonds zu schließen. Die Geschäftsführung hat das Recht,<br />

den Platzierungszeitraum zweimal um je ein halbes Jahr zu verlängern. Das öffentliche Angebot<br />

endet in jedem Fall zum Ende der letzten Verlängerungsoption.<br />

Eine vorzeitige Schließung der Emission kann nach Ermessen der Geschäftsführung erfolgen.<br />

Eine Kürzung von Zeichnungen, Anteilen oder Beteiligungen ist nicht möglich.<br />

Fondslaufzeit<br />

Ausschluss und Ausscheiden<br />

von Gesellschaftern aus der<br />

Beteiligungsgesellschaft<br />

Geplante Laufzeit bis zum 31.12.2021. Die Geschäftsführenden Kommanditisten sind<br />

abweichend hiervon berechtigt, die Laufzeit der Gesellschaft zu verlängern, bis der Dachfonds<br />

Adveq Asia II beendet ist. Verkauf des Anteils ist mit Zustimmung einer Geschäftsführenden<br />

Kommanditistin jederzeit möglich.<br />

Außer aus wichtigem Grund sind das Ausscheiden von Gesellschaftern aus der Vermögensanlage<br />

und die Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses durch einen Gesellschafter<br />

ausgeschlossen.<br />

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann nicht vor, wenn sich die Vermögenslage eines<br />

Gesellschafters verschlechtert oder sich die Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft nicht<br />

erwartungsgemäß entwickelt.<br />

Dessen ungeachtet, können Gesellschafter bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen aus der<br />

Gesellschaft ausgeschlossen werden.<br />

1. Verzug<br />

Leistet ein Gesellschafter seine Kapitaleinzahlungen nicht bei Fälligkeit, kann er aus der Gesellschaft<br />

ausgeschlossen werden. Der Ausschluss kann durch Einziehung seiner Geschäftsanteile<br />

oder durch Übernahme der Geschäftsanteile von Gesellschaftern oder Dritten erfolgen. In<br />

beiden Fällen wird auf den Ausschlusszeitpunkt ein Abfindungsguthaben berechnet, das sich<br />

auf den Referenzbetrag abzüglich der bis zum Ausschlusszeitpunkt aufgelaufenen Verzugszinsen<br />

und abzüglich der weiteren bei der Gesellschaft in Folge des Verzugs entstandenen<br />

Kosten beläuft. Der Referenzbetrag ist dabei der handelsrechtliche Buchwert der Kapitalkonten<br />

des ausgeschlossenen säumigen Kommanditisten – nicht aber über den Verkehrswert der<br />

Beteiligung hinaus – ermittelt auf den Ausschlusszeitpunkt.<br />

2. Weitere Ausschlussgründe<br />

Ein Gesellschafter kann durch die übrigen Gesellschafter mit einer Mehrheit von 75% der<br />

gezeichneten Kapitaleinlagen aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden, wenn in dem<br />

Beschluss festgestellt wird, dass der auszuschließende Gesellschafter grob fahrlässig oder<br />

vorsätzlich wesentliche Pflichten zu Lasten der Gesellschaft verletzt hat. Darüber hinaus erfolgt<br />

ein Ausschluss aus der Gesellschaft, wenn der Anteil des Gesellschafters am Gesellschaftsvermögen<br />

gepfändet wird oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des<br />

Gesellschafters oder eine Pfändung seines Anspruches auf Liquidationserlös erfolgt.<br />

3. Zahlung von Abfindungen<br />

Die Gesellschaft zahlt die Abfindung aufgrund eines Ausschlusses in Raten zu denjenigen Zeitpunkten,<br />

zu denen die Gesellschaft Ausschüttungen vornimmt. Die einzelnen Raten belaufen<br />

sich auf denjenigen Betrag, den der ausscheidende Gesellschafter als Ausschüttung erhalten<br />

hätte, wäre er nicht aus der Gesellschaft ausgeschieden. Die Abfindung ist mit 5% pro Jahr zu<br />

verzinsen und spätestens nach 9 Jahren und 6 Monaten vollständig zu zahlen. Die Geschäftsführenden<br />

Kommanditisten sind berechtigt, die Abfindung zu einem früheren Zeitpunkt auszuzahlen.<br />

Ein ausscheidender Gesellschafter kann für seinen Abfindungsanspruch keine Stellung<br />

von Sicherheiten verlangen. Für die Abfindung haftet lediglich das Gesellschaftsvermögen.<br />

Kein Gesellschafter haftet persönlich für die Abfindung.<br />

4. Treugeber<br />

Anleger, die ihre Beteiligung mittelbar über einen Treuhänder halten, treffen die gleichen<br />

Rechtsfolgen wie einen unmittelbar beteiligten Gesellschafter. Darüber hinaus kann der Treuhänder<br />

vom Treuhandvertrag zurücktreten, wenn der Treugeber seine Einzahlungsverpflichtung<br />

nicht fristgemäß leistet.<br />

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<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Die rechtlichen und steuerlichen Grundlagen | Rechtliche Grundlagen<br />

Emission von Teilbeträgen<br />

im Ausland<br />

Erwerbspreis der<br />

Vermögensanlage<br />

Mit dem Erwerb, der Verwaltung<br />

oder Veräußerung<br />

verbundene weitere Kosten<br />

Das Angebot erfolgt in Deutschland und der Schweiz. Die Höhe der Teilbeträge steht nicht<br />

fest.<br />

Zeichnungssumme: Der Erwerbspreis entspricht der Zeichnungssumme. Die Zeichnungssumme<br />

wird vom Anleger mit der Zeichnung der Beitrittserklärung selbst festgesetzt. Die<br />

Mindestzeichnungssumme beträgt 20.000 USD. Höhere Beträge müssen durch 5.000 USD<br />

teilbar sein.<br />

Mit dem Erwerb ist das Agio in Höhe von 3% der Zeichnungssumme zu zahlen. Es wird für<br />

weitere Vertriebskosten verwendet.<br />

Der Anleger, der direkt als Kommanditist ins Handelsregister eingetragen wird, hat die mit der<br />

Handelsregistereintragung verbundenen Kosten zu tragen, wenn und soweit er selbst davon<br />

betroffen ist, in Höhe von pauschal 75 USD pro Angelegenheit. Zuzüglich hat der Anleger<br />

die Kosten für seine notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht zu tragen, deren Höhe<br />

sich nach den gesetzlichen Regelungen der Kostenordnung, an die die Notare gebunden<br />

sind, bestimmt. Der im Einzelnen sich ergebene Betrag verändert sich je nach Höhe der<br />

Kommanditbeteiligung.<br />

Für die Kontenführung des Anlegers und den Zahlungsverkehr fallen Bankgebühren an. Im<br />

Falle eines nicht auf US-Dollar lautenden Kontos können darüber hinaus weitere Gebühren,<br />

insbesondere aus dem Umtausch von Ein- und Auszahlungen in US-Dollar anfallen. Alle<br />

Gebühren sind vom Anleger zu tragen, sofern sie bei ihm entstehen. Die Höhe der Bankgebühren<br />

ist institutsabhängig und kann daher bei den einzelnen Anlegern unterschiedlich ausfallen.<br />

Gegebenenfalls sind vom Anleger Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu zahlen.<br />

Bei einer Anteilsübertragung fallen die Kosten der Erstellung der Ergänzungsbilanzen an. Bei<br />

einer entgeltlichen Anteilsveräußerung ist der Treuhänderin für ihren Aufwand ein pauschales<br />

Entgelt in Höhe von 210 USD (zzgl. Umsatzsteuer) pro Anteilsveräußerung vom Verkäufer<br />

zu zahlen. Die Treuhänderin hat sich vorbehalten, die Preise einer geänderten Umsatzsteuer<br />

anzupassen. Wird über eine Börse oder anderweitig veräußert, so können von dort erhobene<br />

Kosten anfallen.<br />

Wird ein Kommanditanteil übertragen, so trägt der Erwerber (insbesondere der Erbe,<br />

Beschenkte, Käufer) die Kosten der Handelsregisteranmeldung und der Handelsregistereintragung<br />

in Höhe von pauschal 75 USD pro Kommanditanteilsübertragung der Gesellschaft.<br />

Für die Teilnahme an Gesellschafterversammlungen können Anfahrts- und Reisekosten<br />

anfallen. Im Übrigen können Kosten für Telefon, Fax, Internet und den postalischen Verkehr<br />

anfallen.<br />

Für den Identitätsnachweis nach den Vorschriften des Geldwäschegesetzes können Kosten<br />

anfallen. Diese bestimmen sich nach der Art des Identitätsnachweises. Wird die Identität<br />

durch beglaubigte Kopie eines Ausweises nachgewiesen, richten sich die Gebühren nach den<br />

Sätzen der beglaubigenden Behörde oder den für Notare geltenden gesetzlichen Regelungen.<br />

Im Fall des Rückgriffs oder der Durchführung des Identitätsnachweises durch eine Bank, ein<br />

Finanzdienstleistungsinstitut oder eine sonstige berechtigte Stelle, richten sich die zusätzlichen<br />

Kosten nach deren Gebührensätzen.<br />

Neben der Einlageverpflichtung fallen über die vorstehend erläuterten Kosten hinaus keine<br />

weiteren mit dem Erwerb, der Verwaltung oder Veräußerung verbundenen unmittelbaren<br />

Kosten des Anlegers an.<br />

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<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Die rechtlichen und steuerlichen Grundlagen | Rechtliche Grundlagen<br />

Verpflichtung des Anlegers zu<br />

weiteren Leistungen<br />

Den Anleger treffen ausschließlich Zahlungsverpflichtungen. Unter folgenden Umständen kann<br />

der Anleger zu Zahlungen verpflichtet sein, die über seine Kapitaleinlageverpflichtung hinaus<br />

gehen:<br />

1. Beitritt als Direktkommanditist vor Eintragung im Handelsregister (unbeschränkte Haftung);<br />

2. keine Anerkennung der beschränkten Kommanditistenhaftung durch ausländische<br />

Gerichte;<br />

3. Rückforderung von Ausschüttungen durch die Gesellschaft gemäß § 14 Abs. 6 des<br />

Gesellschaftsvertrages;<br />

4. die Ausschüttungen können (nach den gesetzlichen Regelungen) zu einem Wiederaufleben<br />

der Haftung führen, insbesondere wenn die Einlage zurückbezahlt wird oder wenn<br />

der Kapitalanteil durch Entnahme unter die geleistete Einlage herabgemindert wird<br />

(§ 172 HGB)<br />

Über die in diesem Abschnitt „Die Vermögensanlage“ dargestellten Zahlungsverpflichtungen<br />

des Anlegers hinaus hat der Anleger keine weiteren Leistungen zu erbringen, insbesondere<br />

keine weiteren Zahlungen zu leisten.<br />

Anleger, die ihre Beteiligung an der Emittentin über den Treuhänder halten, treffen die gleichen<br />

Verpflichtungen, da sie den Treuhänder vollumfänglich von den entsprechenden Verpflichtungen<br />

freistellen. Wird die Treuhänderin aus solchen Verbindlichkeiten in Anspruch genommen,<br />

ist seitens des Treugebers in vollem Umfang Ersatz zu leisten.<br />

Gesamthöhe der Provisionen,<br />

insbesondere Vermittlungsprovisionen<br />

oder vergleichbare<br />

Vergütungen<br />

Anfallende Provisionen:<br />

HANSA TREUHAND Finance und Berenberg <strong>Private</strong> Capital erhalten zusammen insgesamt 6%<br />

der Summe der bei der Emittentin gezeichneten Kapitaleinlagen. Darüber hinaus erhalten sie<br />

das Agio in Höhe von 3% der Summe der gezeichneten Kapitaleinlagen. Die Gesamthöhe der<br />

Provisionen ist folglich abhängig von den tatsächlich bei der Emittentin gezeichneten Kapitaleinlagen.<br />

Bei einem angestrebten Zielvolumen von 25.000 TUSD beträgt die Gesamthöhe<br />

2.250 TUSD.<br />

HANSA TREUHAND Finance und Berenberg <strong>Private</strong> Capital erhalten weiterhin eine Vergütung<br />

i.H.v. insgesamt 635 TUSD für die Prospektgestaltung (135 TUSD), Konzeption (375 TUSD)<br />

sowie für Marketing inkl. Prospekterstellung (125 TUSD).<br />

Die dargestellten Vergütungen verstehen sich – sofern sie anfällt – zuzüglich gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer.<br />

Laufende Vergütungen und Ergebnisbeteiligung:<br />

Im Rahmen der jährlichen Ergebnisverteilung erhalten die Geschäftsführenden Kommanditisten<br />

HANSA TREUHAND Finance und Berenberg <strong>Private</strong> Capital gemeinsam einen Ergebnisvorab<br />

von insgesamt 0,7% p.a. bezogen auf die Summe der zum Letzten Zeichnungsschluss<br />

gezeichneten Kapitaleinlagen, zzgl. einer etwaig anfallenden Umsatzsteuer (vgl. Abschnitt<br />

„Umsatzsteuer“, Seite 84 f.).<br />

Für die Übernahme der persönlichen Haftung erhält die Komplementärin zudem einen jährlichen<br />

Ergebnisvorab in Höhe von 2.500 USD.<br />

Die AGR Zweiter <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH erhält eine Vergütung für die Übernahme der<br />

Treuhandschaft sowie u.a. der Durchführung der Finanzbuchhaltung und der Erstellung der<br />

Jahresabschlüsse in Höhe von 35.000 EUR p.a. (zzgl. USt. sowie Auslagenersatz).<br />

Nach Vollrückzahlung, dem Zeitpunkt, zu dem die Gesellschaft Ausschüttungen an die<br />

Gesellschafter in Höhe des gesamten Zeichnungskapitals zzgl. der Bonusverzinsung und der<br />

Vorzugsrendite geleistet hat, erhalten die Geschäftsführenden Kommanditisten nach Berücksichtigung<br />

der genannten Ergebnisvorab jeweils 4% des verbleibenden Gesamtgewinns, 92%<br />

verbleiben bei den Gesellschaftern.<br />

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Die rechtlichen und steuerlichen Grundlagen<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

der Zweiter Berenberg HANSA TREUHAND <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH & Co. KG<br />

dTeil 2.<br />

Artikel 1<br />

(§§ 1 – 5) Errichtung der Gesellschaft<br />

Artikel 2<br />

(§§ 6 – 11) Gesellschaftskapital und Gesellschaftsvermögen<br />

Artikel 3<br />

(§ 12) Kapitalkonten und Ergebnisverteilung<br />

Artikel 4<br />

(§§ 13 – 17) Ergebnisvorab, Kosten, Gebühren<br />

Artikel 5<br />

(§§ 18 – 21) Geschäftsführung und Vertretung<br />

Artikel 6<br />

(§§ 22 – 24) Ausscheiden und Kündigung von Gesellschaftern<br />

Artikel 7<br />

(§ 25) Gesellschafterversammlung<br />

Artikel 8<br />

(§§ 26 – 28) Rechtsstellung der Gesellschafter<br />

Artikel 9<br />

(§§ 29 – 31) Laufzeit, Beendigung und Auflösung<br />

Artikel 10<br />

(§§ 32 – 34) Bewertung, Buchführung und Berichtswesen<br />

Artikel 11<br />

(§§ 35 – 38) Schlussbestimmungen<br />

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<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Die rechtlichen und steuerlichen Grundlagen | GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />

ARTIKEL 1 ERRICHTUNG DER GESELLSCHAFT<br />

§ 1 Errichtung, Beginn<br />

1. Die Gesellschafter<br />

• Verwaltung Zweiter Berenberg HANSA TREUHAND <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds<br />

GmbH, München, als Komplementär,<br />

sowie die Kommanditisten<br />

• HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG, Hamburg<br />

• Berenberg <strong>Private</strong> Capital GmbH, Hamburg<br />

• AGR Zweiter <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH, Hamburg<br />

sind übereingekommen, den Gesellschaftsvertrag der Kommanditgesellschaft<br />

wie folgt vollständig neu zu fassen:<br />

2. Die Gesellschaft beginnt im Außenverhältnis mit ihrer Eintragung im Handelsregister.<br />

Im Innenverhältnis der Gesellschafter gilt dieser Gesellschaftsvertrag<br />

mit seiner Unterzeichnung. Diese Gesellschaft endet nach Maßgabe<br />

des § 29.<br />

§ 2 Firma<br />

Die Firma der Gesellschaft lautet:<br />

Zweiter Berenberg HANSA TREUHAND <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH & Co. KG<br />

§ 3 Zweck der Gesellschaft<br />

1. Zweck der Gesellschaft ist der Erwerb, das Halten und das Verwalten einer<br />

oder mehrerer mittelbarer Beteiligungen an der Adveq Asia II C.V. – einem<br />

<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds – über die Berenberg HANSA TREUHAND Asien Beteiligungs<br />

GmbH, einer der Gesellschaft zu 100% gehörenden Tochterkapitalgesellschaft<br />

(hiernach „Tochterkapitalgesellschaft“).<br />

2. Zur Erreichung des Gesellschaftszwecks können Kommanditeinlagen bis zu<br />

25.000.000 USD (in Worten: fünfundzwanzig Millionen US-Dollar) eingeworben<br />

werden. Die Geschäftsführer sind in ihrem Ermessen frei, diese Grenze<br />

zu erhöhen. Die Gesellschaft erstrebt keine unternehmerische Führung in<br />

den mittelbar gehaltenen Beteiligungsgesellschaften an und wird sich auch<br />

nicht aktiv an deren Geschäftsführung beteiligen.<br />

§ 4 Anlageform<br />

Die Kapitalanlage der Gesellschaft besteht aus mittelbaren Eigenkapital- und<br />

eigenkapitalähnlichen Beteiligungen an der Adveq Asia II. C.V. Die Gesellschaft<br />

kann Liquiditätsreserven in Festgeld und freie Liquidität in Geldmarkttiteln<br />

oder -fonds investieren.<br />

§ 5 Geschäftsjahr, Sitz<br />

1. Das Geschäftsjahr der Gesellschaft entspricht dem Kalenderjahr. Das erste<br />

Geschäftsjahr ist ein Rumpfgeschäftsjahr und läuft vom Beginn der Gesellschaft<br />

bis zum Ablauf des 31. Dezember des Kalenderjahres, in dem das<br />

Rumpfgeschäftsjahr beginnt.<br />

2. Sitz der Gesellschaft ist München<br />

ARTIKEL 2 GESELLSCHAFTSKAPITAL<br />

UND GESELLSCHAFTSVERMÖGEN<br />

§ 6 Gesellschafter<br />

1. Die Verwaltung Zweiter Berenberg HANSA TREUHAND <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds<br />

GmbH ist der Komplementär der Gesellschaft.<br />

2. HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG und Berenberg <strong>Private</strong> Capital<br />

GmbH (zusammen die „Geschäftsführenden Kommanditisten“) sind<br />

Kommanditisten mit den Rechten und Pflichten gemäß diesem Vertrag, insbesondere<br />

mit dem Recht zur Geschäftsführung.<br />

3. Die AGR Zweiter <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH ist Treuhandkommanditistin<br />

(die „Treuhandkommanditistin“) mit den Rechten und Pflichten gemäß diesem<br />

Vertrag.<br />

4. Weitere Kommanditen sind die gemäß den Bestimmungen des § 7 aufgenommen<br />

Personen.<br />

§ 7 Aufnahme weiterer Kommanditisten<br />

– Letzter Zeichnungsschluss<br />

1. Die Treuhandkommanditistin ist berechtigt, mit Wirkung für alle Gesellschafter<br />

und ohne das Erfordernis einer Zustimmung der übrigen Gesellschafter weitere<br />

Kommanditisten in die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar über die<br />

Treuhandkommanditistin aufzunehmen. Der Mindestzeichnungsbetrag beträgt<br />

20.000 USD. Höhere Zeichnungen müssen grundsätzlich durch 5.000 USD<br />

teilbar sein. Die geschäftsführenden Kommanditisten können in ihrem freien<br />

Ermessen niedrigere Zeichnungsbeträge zulassen.<br />

2. Die Aufnahme weiterer Kommanditisten erfolgt durch Unterzeichnung des<br />

Zeichnungsscheins durch den Beitrittswilligen, die Annahme des Zeichnungsscheins<br />

durch die Treuhandkommanditistin und die Unterzeichung<br />

einer Handelsregistervollmacht durch den Beitrittswilligen nach Maßgabe<br />

des § 28 dieses Vertrages in notariell beglaubigter Form, letzteres sofern<br />

der weitere Kommanditist der Gesellschaft unmittelbar beitritt.<br />

3. Die Aufnahme weiterer unmittelbarer Kommanditisten in die Gesellschaft<br />

erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung ihrer Eintragung in das Handelsregister<br />

der Gesellschaft. Für den Zeitraum ab Annahme des Zeichnungsscheins<br />

bis zur Eintragung in das Handelsregister ist der unmittelbar<br />

Beitretende als atypisch stiller Gesellschafter beteiligt, wobei sämtliche<br />

Regelungen dieses Vertrages für diese Zeit entsprechende Anwendung<br />

finden. Weitere Kommanditisten können längstens bis zum 31.12.2009<br />

(„Letzter Zeichnungsschluss“) aufgenommen werden, wobei die Geschäftsführenden<br />

Kommanditisten berechtigt sind, in ihrem freien gemeinsamen<br />

Ermessen ohne das Erfordernis der Zustimmung der übrigen Gesellschafter<br />

den Letzten Zeichnungsschluss zweimal um jeweils bis zu einem halben<br />

Jahr zu verlängern. Darüber hinaus können die Geschäftsführenden Kommanditisten<br />

in ihrem freien Ermessen ohne das Erfordernis der Zustimmung<br />

der übrigen Gesellschafter jederzeit die Aufnahme weiterer Kommanditisten<br />

beenden und einen letzten Zeichnungsschluss durchführen.<br />

4. Die Treuhandkommanditistin erwirbt, hält und verwaltet ihre erhöhte Gesellschaftereinlage<br />

treuhänderisch für die Treugeber, mit denen sie entsprechende<br />

Treuhandverträge schließt. Die Treuhandkommanditistin wird ihre<br />

Gesellschafterrechte im Interesse der Treugeber ausüben und dabei den<br />

Weisungen der Treugeber Folge leisten.<br />

5. Im Innenverhältnis der Gesellschafter untereinander werden die Treugeber,<br />

für die die Treuhandkommanditistin ihre Gesellschaftsbeteiligung anteilig<br />

treuhänderisch hält, wie unmittelbar beteiligte Gesellschafter behandelt.<br />

Dies gilt insbesondere für die Beteiligung an Gesellschaftsvermögen, am<br />

Gewinn und Verlust, an einem Auseinandersetzungsguthaben, einem Liquidationserlös<br />

sowie die Ausübung mitgliedschaftlicher Rechte.<br />

6. Die Gesellschafter nehmen davon einvernehmlich Kenntnis, dass die Treuhandkommanditistin<br />

jeweils die Treugeber bevollmächtigt, unmittelbar an<br />

den Gesellschafterversammlungen teilzunehmen und das der Treuhandkommanditistin<br />

aus der treuhänderischen Beteiligung des Treugebers zustehende<br />

Stimmrecht anteilig auszuüben. Diese Bevollmächtigung ist wirksam,<br />

solange sie nicht von der Treuhandkommanditistin gegenüber dem Treugeber<br />

und der Gesellschaft widerrufen wird.<br />

7. Gerät ein Treugeber mit dem auf ihn entfallenden Teil einer abgerufenen<br />

Kapitaleinzahlung gemäß § 9 in Verzug, gilt folgendes: Übt der Treuhänder<br />

das gemäß Treuhandvertrag eingeräumte Recht aus, das Treuhandverhältnis<br />

mit dem säumigen Treugeber fristlos zu kündigen, richten sich die in § 9<br />

Abs. 4 geregelten Rechtsfolgen bei Verzug unmittelbar gegen den säumigen<br />

Treugeber, wenn und sobald er unmittelbarer Kommanditist ist.<br />

§ 8 Kapitaleinlagen<br />

1. Der Komplementär ist am Gesellschaftskapital nicht beteiligt. Er zeichnet<br />

keine Kapitaleinlage.<br />

2. HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG zeichnet eine Kapitaleinlage<br />

von 250.000 USD und Berenberg <strong>Private</strong> Capital GmbH zeichnet eine Kapitaleinlage<br />

von 25.000 USD.<br />

Die AGR Zweiter <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH zeichnet eine Kapitaleinlage in<br />

Höhe von 5.000 USD.<br />

3. Die gemäß § 7 aufgenommen weiteren Kommanditisten zeichnen eine Kapitaleinlage<br />

in Höhe des jeweiligen Zeichnungsbetrags gemäß Zeichnungsschein.<br />

4. Die Treuhandkommanditistin zeichnet über ihre eigene Kapitaleinlage hinaus<br />

Kapitaleinlagen in der Höhe, wie sie dazu von Treugebern entsprechende<br />

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<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Die rechtlichen und steuerlichen Grundlagen | GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />

Weisungen erhält. Sie ist berechtigt, ihre Kapitaleinlage nach Maßgabe dieses<br />

Vertrages jederzeit entsprechend anzupassen.<br />

5. Ein Betrag in Höhe von 1% der Kapitaleinlagen der Kommanditisten stellt<br />

die Kapitalanteile i.S.v. § 264c Abs. 2 Ziffer I. HGB dar, die restlichen 99%<br />

der Kapitaleinlagen der Kommanditisten bilden die Rücklagen i.S.v. § 264c<br />

Abs.2 Ziffer II. HGB.<br />

6. Alle Kommanditisten im Sinne der §§ 6 und 7 haben ein Agio in Höhe von<br />

3% der gezeichneten Kapitaleinlagen an die Gesellschaft zu zahlen.<br />

§ 9 Kapitaleinzahlungen<br />

Erste Rate<br />

1. Die erste Kapitaleinzahlung in Höhe von 30% zuzüglich des Agios in Höhe<br />

von 3% der gezeichneten Kapitaleinlage ist mit Annahme des Zeichnungsscheins<br />

und Aufforderung durch einen Geschäftsführenden Kommanditisten<br />

oder die Treuhandkommanditistin fällig. Die Eintragung eines unmittelbar<br />

beitretenden Gesellschafters berührt die Fälligkeit der Kapitaleinzahlungen<br />

nicht.<br />

Folgerate<br />

2. Der Restbetrag der Kapitaleinlagen wird von der Treuhandkommanditistin<br />

in Raten, deren jeweilige Höhe von den Geschäftsführenden Kommanditisten<br />

bestimmt wird, zur Einzahlung bei der Gesellschaft abgerufen. Der<br />

Zeitpunkt und die Höhe der Abrufe richten sich nach dem Mittelbedarf der<br />

Gesellschaft für Kapitalanlagen, für die Bestreitung von Ausgaben sowie für<br />

die Deckung der Vorabausschüttungen auf den Vorabanteil am Bilanzgewinn<br />

gemäß § 15. Zur Ausschüttung an die Gesellschafter fällige Beiträge<br />

können mit Rateneinzahlungsverpflichtungen bezüglich der Kapitaleinlagen<br />

verrechnet werden.<br />

Zahlbarkeit<br />

3. Die erste Rate ist nach Maßgabe des Absatzes 1 einzuzahlen. Die Folgeraten<br />

in Höhe von voraussichtlich jeweils 10% bis 30% der gezeichneten<br />

Kapitaleinlage werden durch die Treuhandkommanditistin schriftlich unter<br />

Angabe einer Zahlungsfrist abgerufen. Die Zahlungsfrist soll zumindest 6<br />

Wochen betragen.<br />

Verzug<br />

4. Wird eine Zahlung nicht fristgerecht geleistet, tritt mit Fristablauf ohne das<br />

Erfordernis einer Mahnung Verzug ein. Bei Verzug fallen Verzugszinsen<br />

p.a. in Höhe der gesetzlichen Regelungen an. Neben den gesetzlichen<br />

Rechtsbehelfen bei Verzug gelten die Bestimmungen gemäß diesem Absatz<br />

4. Leistet ein Kommanditist eine Zahlung nicht fristgerecht, so haben die<br />

Geschäftsführenden Kommanditisten je einzeln das Recht, in Ergänzung zu<br />

den gesetzlichen Rechtsbehelfen bei Verzug die nachfolgenden Rechtsbehelfe<br />

zu ergreifen:<br />

a) Die Gesellschaft kann den säumigen Kommanditisten auf Zahlung des<br />

rückständigen Betrags nebst aller Nebenkosten, einschließlich Kosten der<br />

Rechtsverfolgung verklagen.<br />

b) Der säumige Kommanditist kann durch schriftliche Erklärung von mindestens<br />

zwei Geschäftsführenden Kommanditisten aus der Gesellschaft ausgeschlossen<br />

werden. Sein Gesellschaftsanteil wächst den übrigen Gesellschaftern<br />

an im Verhältnis ihrer gezeichneten Kapitaleinlagen zueinander.<br />

Der ausgeschlossene säumige Kommanditist erhält einen Abfindungsanspruch<br />

in Höhe des Referenzbetrages abzüglich der bis zum Ausschlusszeitpunkt<br />

aufgelaufenen Verzugszinsen und abzüglich der weiteren bei der<br />

Gesellschaft in Folge des Verzugs entstandenen Kosten. Der Referenzbetrag<br />

beläuft sich auf den handelsrechtlichen Buchwert der Kapitalkonten<br />

des ausgeschlossenen säumigen Kommanditisten – nicht aber über den<br />

Verkehrswert der Beteiligung hinaus – ermittelt auf den Ausschlusszeitpunkt.<br />

Die Abfindung ist zahlbar in Raten. Die einzelnen Raten sind zur Zahlung<br />

fällig zu den Zeitpunkten, zu denen die Gesellschaft Ausschüttungen<br />

an die weiteren Kommanditisten vornimmt. Die Höhe der einzelnen Raten<br />

entspricht dem Betrag der Ausschüttung multipliziert mit einem Bruch, in<br />

dessen Nenner die Summe der gezeichneten Kapitaleinlagen aller weiteren<br />

Kommanditisten (einschließlich des ausgeschlossenen säumigen Kommanditisten)<br />

steht und in dessen Zähler die vom ausgeschlossenen säumigen<br />

Kommanditisten gezeichnete Kapitaleinlage steht. Die einzelnen Raten sind<br />

unverzinslich. Ein Anspruch auf Sicherheitsleistung besteht nicht. Jede<br />

persönliche Haftung des Komplementärs und der Kommanditisten für die<br />

Abfindungsschuld der Gesellschaft ist ausgeschlossen.<br />

c) Statt des Ausschlusses gemäß lit. b) haben die Geschäftsführenden Kommanditisten<br />

je einzeln das Recht, den Geschäftsanteil des säumigen Kommanditisten<br />

selbst zu erwerben – oder wenn keiner der Geschäftsführenden<br />

Kommanditisten erwerben will – ihn zur Veräußerung anzubieten gegen<br />

Zahlung eines Kaufpreises an den säumigen Kommanditisten in Höhe der<br />

Abfindung gemäß lit. b) und Übernahme der Zahlungspflichten des säumigen<br />

Kommanditisten gegenüber der Gesellschaft.<br />

§ 10 Beteiligung am Gesellschaftsvermögen<br />

Die Gesellschafter sind am Gesellschaftsvermögen im Verhältnis ihrer Kapitaleinlagen<br />

zueinander beteiligt. Gesellschafter ohne Kapitaleinlage sind am<br />

Gesellschaftsvermögen nicht beteiligt.<br />

§ 11 Haftung der Gesellschafter<br />

1. Der Komplementär haftet für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft unbeschränkt<br />

gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Handelsgesetzbuches.<br />

2. Die Kommanditisten haften für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft<br />

beschränkt nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches für die<br />

Kommanditisten einer Kommanditgesellschaft. 1% ihrer jeweiligen USD-<br />

Kapitaleinlage ist als Hafteinlage im Sinne des § 172 HGB in das Handelsregister<br />

der Gesellschaft in EUR einzutragen, wobei für diesen Zweck und<br />

unabhängig vom wirklichen Umrechnungskurs eine Festsetzung von 1 USD<br />

= 1 EUR erfolgt. Für die Geschäftsführenden Kommanditisten sowie die<br />

Treuhandkommanditistin wird, unabhängig von ihrer Kapitaleinlage, jeweils<br />

eine unveränderliche Hafteinlage von EUR 100 in das Handelsregister eingetragen.<br />

ARTIKEL 3 KAPITALKONTeN, ERGEBNISVERTEILUNG<br />

§ 12 Kapitalkonten<br />

1. Für jeden Gesellschafter werden die folgenden Kapitalkonten geführt:<br />

• ein Kapitalkonto I („Kapitalanteil“);<br />

• ein Kapitalkonto II („Rücklagen“);<br />

• ein Kapitalkonto III („laufendes Konto“); und<br />

• ein Kapitalkonto IV („Verlustvortragskonto“).<br />

2. Auf dem Kapitalkonto I werden Einzahlungen und Rückzahlungen der Kapitalanteile<br />

und auf dem Kapitalkonto II die Einzahlungen und Rückzahlungen<br />

der Rücklagen verbucht. Alle sonstigen Geschäftsvorfälle im Verhältnis<br />

zu den Gesellschaftern werden auf den laufenden Konten verbucht, soweit<br />

sie nicht auf dem Verlustvortragskonto zu verbuchen sind. Die Anteile an<br />

einem möglichen Verlust der Gesellschaft werden den Verlustvortragskonten<br />

belastet und nachfolgende Gewinne werden den Verlustvortragskonten so<br />

lange gutgeschrieben, bis diese wieder ausgeglichen sind.<br />

3. Die Kapitalkonten sind weder im Soll noch im Haben verzinslich.<br />

ARTIKEL 4 ERGEBNISVORAB, KOSTEN UND GEBÜHREN<br />

§ 13 Ergebnisverteilung<br />

1. Es gelten die folgenden Begriffsbestimmungen:<br />

a) „Bonus-Verzinsung“ ist ein individueller Vorzug bei der Ergebnisbeteiligung,<br />

der sich wie folgt berechnet: 5% pro Jahr (taggenaue Abrechnung)<br />

bezüglich der von dem jeweiligen Gesellschafter geleisteten Kapitaleinzahlungen,<br />

jeweils berechnet vom ersten Tag des Monats, der auf die<br />

jeweilige Kapitaleinzahlung folgt bis einschließlich dem letzten Tag des<br />

Monats, der dem Letzten Zeichnungsschluss der Gesellschaft gem. § 7<br />

Abs. 3 vorausgeht ohne Zinseszinsberechnung. Kapitaleinzahlungen ab<br />

dem Monat nach dem Letzten Zeichnungsschluss werden nicht mehr<br />

berücksichtigt.<br />

b) „Ergebnis“ umfasst sämtliche in einem Geschäftsjahr von der Gesellschaft<br />

realisierten Erlöse, insbesondere die empfangenen Ausschüttungen nach<br />

Abzug aller in dem betreffenden Geschäftsjahr getätigten Aufwendungen,<br />

jedoch vor Berücksichtigung des Ergebnisvorab für die Geschäftsführung<br />

und Haftung gemäß § 15.<br />

c) „Vorzugs-Rendite“ ist eine interne (rechnerische) Verzinsung der von den<br />

Gesellschaftern geleisteten Kapitaleinzahlung in Höhe von 12% p.a. für<br />

die Zeit der effektiven Kapitalbindung bei der Gesellschaft ab dem Zeitpunkt<br />

des letzten Zeichnungsschlusses mit jährlicher Zinseszinsberechnung.<br />

Die Vorzugs-Rendite wird nur soweit und solange berechnet, als<br />

die Summe der geleisteten Kapitaleinzahlungen die Summe der empfangenen<br />

Ausschüttungen übersteigt.<br />

d) „Voll-Rückzahlung“ ist der Zeitpunkt, zu dem die Gesellschaft Ausschüttungen<br />

an die Gesellschafter in Höhe des gesamten Zeichnungskapitals<br />

zuzüglich der Bonus-Verzinsung und Vorzugs-Rendite geleistet hat.<br />

Wird nicht das gesamte Zeichnungskapital der Gesellschaft abgerufen,<br />

ist „Voll-Rückzahlung“ der Zeitpunkt, zu dem die Gesellschaft Ausschüttungen<br />

an die Gesellschafter in Höhe des gesamten abgerufenen Zeichnungskapitals<br />

zuzüglich der Bonus-Verzinsung und Vorzugs-Rendite<br />

geleistet hat.<br />

2. Vor Voll-Rückzahlung wird das Ergebnis der Gesellschaft wie folgt verteilt:<br />

a) Zunächst haben der Komplementär und die Geschäftsführenden Kommanditisten<br />

Anspruch auf den Vorabanteil am Bilanzgewinn gemäß § 15.<br />

b) Danach wird das von der Gesellschaft erwirtschaftete Ergebnis vorbehaltlich<br />

der Bestimmungen in dem nachfolgenden Unterabsatz d) den<br />

laufenden Konten der Gesellschafter im Verhältnis ihrer Ansprüche auf<br />

Bonus-Verzinsung zueinander zugewiesen bis sämtliche Ansprüche auf<br />

Bonus-Verzinsung erfüllt sind.<br />

c) Danach wird bis zur Voll-Rückzahlung das Ergebnis der Gesellschaft den<br />

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laufenden Konten der Gesellschafter zugewiesen im Verhältnis ihrer Kapitaleinlagen<br />

zueinander.<br />

d) Verluste der Gesellschaft werden den Verlustvortragskonten der Gesellschafter<br />

im Verhältnis ihrer Kapitaleinlagen zueinander belastet. Gewinne<br />

der Gesellschaft in nachfolgenden Geschäftsjahren werden den Verlustvortragskonten<br />

der Gesellschafter im Verhältnis ihrer Kapitaleinlagen<br />

zueinander solange gutgeschrieben, bis die Verlustzuweisungen wieder<br />

ausgeglichen sind.<br />

e) Zum Ende des Kalenderjahres, in dem der Letzte Zeichnungsschluss der<br />

Gesellschaft erfolgt, sind im Rahmen der Ergebnisverteilung der Ergebnisvorab<br />

für den Komplementär und die Geschäftsführenden Kommanditisten<br />

gemäß § 15 sowie die Aufwendungen und Kosten der Gesellschaft<br />

auf die vorhandenen Gesellschafter in der Weise umzulegen, dass die<br />

Gesamtsumme aller bisherigen Ergebnisvorab an den Komplementär<br />

und die Geschäftsführenden Kommanditisten sowie die Gesamtsumme<br />

aller bisherigen Aufwendungen und Kosten der Gesellschaft auf alle vorhandenen<br />

Gesellschafter im Verhältnis ihrer Kapitaleinlagen zueinander<br />

aufgeteilt ist.<br />

3. Nach Voll-Rückzahlung wird das Ergebnis der Gesellschaft in folgender Reihenfolge<br />

verteilt:<br />

a) Zunächst haben der Komplementär und die Geschäftsführenden Kommanditisten<br />

Anspruch auf den Vorabanteil am Bilanzgewinn gemäß § 15.<br />

b) Von dem danach verbleibenden Rest des Ergebnisses werden 92% den<br />

laufenden Konten aller Gesellschafter zugewiesen im Verhältnis ihrer<br />

Kapitaleinlagen zueinander sowie 4% dem laufenden Konto der HANSA<br />

TREUHAND Finance GmbH & Co. KG und 4% dem laufenden Konto der<br />

Berenberg <strong>Private</strong> Capital GmbH.<br />

4. Wenn und soweit aufgrund der Verteilung des Jahresergebnisses der Gesellschaft<br />

der Saldo sämtlicher Kapitalkonten der Kommanditisten negativ<br />

würde, sind die überschießenden Verlustanteile wie folgt zuzuweisen:<br />

a) Diese Verluste werden dem Verlustvortragskonto des Komplementärs<br />

belastet.<br />

b) Nachfolgend realisierte Gewinne der Gesellschaft, die gemäß den<br />

Bestimmungen in dem vorstehenden Absatz 2 den Kommanditisten<br />

gutzuschreiben wären, werden solange dem Verlustvortragskonto des<br />

Komplementärs gutgeschrieben, bis die besonderen Verlustzuweisungen<br />

gemäß vorstehendem Buchstaben a) ausgeglichen sind.<br />

5. Vorbehaltlich der Bestimmungen in dem nachfolgenden Absatz 6 haben der<br />

Komplementär und die Geschäftsführenden Kommanditisten im Rahmen<br />

der jährlichen Ergebnisverteilung Anspruch auf Zuweisung und Auszahlung<br />

der ihnen gemäß den Bestimmungen in dem nachfolgenden § 15 gebührenden<br />

Vorabanteile am Bilanzgewinn der Gesellschaft.<br />

6. Die Bestimmungen dieses § 13 begründen keine Nachschusspflicht der<br />

Gesellschafter und erweitern ihren Haftungsumfang, wie in § 11 niedergelegt,<br />

nicht.<br />

7. Steuerliche Vor- oder Nachteile, die in der Person eines Gesellschafters<br />

begründet sind und sich bei der Ermittlung des Ergebnisses der Gesellschaft<br />

auswirken, sind zu berücksichtigen und auszugleichen. Die Berücksichtigung<br />

und der Ausgleich von steuerlichen Vor- oder Nachteilen haben<br />

so zu erfolgen, dass sich Vor- oder Nachteile nur bei den Gesellschaftern<br />

auswirken, in deren Person die Vor- oder Nachteile begründet sind. Dies<br />

gilt insbesondere, wenn aufgrund des Nichtvorliegens der Voraussetzungen<br />

zur Inanspruchnahme von Vergünstigungen unter einem Doppelbesteuerungsabkommen<br />

einem Gesellschafter die Abkommensvorteile anteilig nicht<br />

gewährt werden.<br />

§ 14 Ausschüttungen, Mittelfreigabe, Rückzahlung<br />

1. Die Gesellschaft schüttet freie Liquidität so bald als möglich nach Vereinnahmung<br />

aus. Der Betrag sollte jedoch grundsätzlich mindestens 5% der<br />

Summe der bei der Gesellschaft gezeichneten Kapitaleinlagen betragen.<br />

Frei verfügbare Liquidität umfasst die von der Gesellschaft realisierten liquiden<br />

Mittel (nach Abzug der Kosten und nach Abzug der Einzahlungen in die<br />

Rücklagen) abzüglich einer angemessenen Liquiditätsreserve für die Auszahlung<br />

des künftigen Ergebnisvorab gemäß § 15 und die künftigen von der<br />

Gesellschaft zu zahlenden Kosten und Auslagen gemäß § 16.<br />

2. Erlöse aus den Kapitalanlagen der Gesellschaft werden grundsätzlich nicht<br />

wieder angelegt. Von dem Wiederanlageverbot sind ausgenommen Erlöse bis<br />

zu dem Betrag, zu dem aus den Kapitaleinzahlungen Vorabausschüttungen<br />

auf den Vorabanteil des Komplementärs und der Geschäftsführenden Kommanditisten<br />

am Bilanzgewinn der Gesellschaft gemäß § 15 sowie die von der<br />

Gesellschaft gemäß diesem Vertrag zu tragenden Kosten finanziert werden.<br />

Ausgenommen sind weiterhin Erlöse aus der kurzfristigen Anlage der Liquiditätsreserve<br />

und der freien Liquidität der Gesellschaft auf dem Geldmarkt.<br />

3. Ausschüttungen werden wie folgt verteilt und verbucht:<br />

a) Vorbehaltlich der Bestimmungen in § 15 Abs. 2 erfolgen bis zum Zeitpunkt<br />

der Abgeltung sämtlicher Ansprüche auf Bonus-Verzinsung Ausschüttungen<br />

an diejenigen Gesellschafter mit Anspruch auf Bonus-Verzinsung<br />

im Verhältnis ihrer Ansprüche auf Bonus-Verzinsung zueinander.<br />

Danach erfolgen Ausschüttungen bis zum Zeitpunkt der Voll-Rückzahlung<br />

an die Gesellschafter im Verhältnis ihrer Kapitaleinlagen zueinander.<br />

b) Nach Voll-Rückzahlung erfolgen vorbehaltlich der Bestimmungen in<br />

§ 15 Abs. 2 Barausschüttungen an die Gesellschafter in der Reihenfolge<br />

und in dem Verhältnis wie nachstehend angegeben:<br />

aa) zunächst zu Lasten der Guthabensalden auf den laufenden Konten<br />

der HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG und der Berenberg<br />

<strong>Private</strong> Capital GmbH in Bezug auf ihre Ergebniszuweisungen<br />

gemäß § 13 Abs. 3 b);<br />

bb) sodann in Bezug auf die Guthabensalden auf den laufenden Konten<br />

aller Kommanditisten im Verhältnis ihrer Kapitaleinlagen zueinander;<br />

cc) sodann zu Lasten der Einlagenkonten in Bezug auf Kapitalrückführungen<br />

im Verhältnis der gezeichneten Kapitaleinlagen zueinander<br />

in jedem Fall unter dem Vorbehalt, dass der an einen Gesellschafter<br />

auszuschüttende Betrag nicht höher sein darf als der Saldo seiner<br />

sämtlichen Kapitalkonten.<br />

4. Ausschüttungen – auch hinsichtlich des Ergebnisvorab – erfolgen frühestens<br />

nach Mittelfreigabe. Die Voraussetzungen der Mittelfreigabe sind:<br />

• Zeichnung von Kapitaleinlagen durch Kommanditisten in Höhe von insgesamt<br />

10.000.000 USD.<br />

• Vorlage einer schriftlichen und im Wesentlichen beanstandungsfreien Begutachtung<br />

der wesentlichen Aspekte der Vermögensanlage.<br />

Die Mittelfreigabe erfolgt durch die Treuhandkommanditistin. Sie wird zuvor<br />

eine formale Prüfung der Voraussetzungen der Mittelfreigabe vornehmen.<br />

5. Das Entnahmerecht des Komplementärs und der Geschäftsführenden Kommanditisten<br />

hinsichtlich des ihnen jeweils zustehenden Ergebnisvorab bleibt<br />

– vorbehaltlich des Absatzes 4 – unberührt.<br />

6. Ist die Gesellschaft, bzw. ihre Tochterkapitalgesellschaft zur Rückzahlung<br />

erhaltener Ausschüttungen gegenüber der Adveq Asia II C.V. verpflichtet,<br />

ist die Gesellschaft berechtigt, bereits vorgenommene Ausschüttungen von<br />

den Kommanditisten wieder zurückzufordern.<br />

§ 15 Ergebnisvorab für Haftung und Geschäftsführung<br />

1. Im Rahmen der jährlichen Ergebnisverteilung werden dem Komplementär<br />

und den Geschäftsführenden Kommanditisten für ihre Geschäftsführung<br />

und Haftung ein Vorab-Anteil am Bilanzgewinn in der folgenden Höhe zugewiesen,<br />

abhängig davon, dass die Gesellschaft in der entsprechenden Höhe<br />

für das betreffende Geschäftsjahr einen Bilanzgewinn ausgewiesen hat,<br />

mit der Maßgabe, dass die Geschäftsführenden Kommanditisten ggf. zur<br />

Auflösung von Rücklagen zu Gunsten des Bilanzgewinns verpflichtet und<br />

berechtigt sind.<br />

a) Im Rahmen der jährlichen Ergebnisverteilung erhält der Komplementär<br />

für die Übernahme der unbeschränkten Haftung einen Ergebnisvorab in<br />

Höhe von 2.500 USD. Im ersten Geschäftsjahr entsteht der Ergebnisvorab<br />

anteilig beginnend am 01.07.2009.<br />

b) Im Rahmen der jährlichen Ergebnisverteilung erhalten die Geschäftsführenden<br />

Kommanditisten HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co.<br />

KG und Berenberg <strong>Private</strong> Capital GmbH bis zum 31.12.2016 für die<br />

Geschäftsführung einen Ergebnisvorab in Höhe von insgesamt 0,7%<br />

bezogen auf die Summe der zum Letzten Zeichnungsschluss insgesamt<br />

gezeichneten Kapitaleinlagen, zzgl. einer etwaig anfallenden Umsatzsteuer.<br />

Davon entfällt auf jeden der Geschäftsführenden Kommanditisten<br />

ein Anteil, der dem Verhältnis der von ihm unmittelbar oder mittelbar<br />

eingeworbenen Kapitaleinlagen zu den insgesamt eingeworbenen Kapitaleinlagen<br />

entspricht.<br />

Der Ergebnisvorab entsteht ab 01.01.2010. Ab dem 01.01.2017 bis zum<br />

Laufzeitende der Gesellschaft reduziert sich der unter den Geschäftsführenden<br />

Kommanditisten zu verteilende Ergebnisvorab in Höhe von 0,7% um<br />

0,05%-Punkte jährlich.<br />

2. Auf den jährlichen Ergebnisvorab für Haftung und Geschäftsführung erfolgen<br />

Vorabausschüttungen jeweils zu Beginn eines Kalenderquartals, beginnend<br />

am 01.04.2010. Sie werden ausgezahlt aus freier Liquidität der Gesellschaft<br />

(einschließlich Einzahlungen in die Kapitalrücklagen). Die Bemessungsgrundlage<br />

wird zu Beginn des Kalenderquartals ermittelt. Ist der Letzte<br />

Zeichnungsschluss noch nicht eingetreten, werden als vorläufige Bemessungsgrundlage<br />

die bis zu Beginn des Kalenderquartals gezeichneten Kapitaleinlagen<br />

zugrunde gelegt. Bei Aufnahme weiterer Kommanditisten in die<br />

Gesellschaft erhöht sich die Bemessungsgrundlage rückwirkend entsprechend<br />

dem Stand des Letzten Zeichnungsschlusses.<br />

§ 16 Sonstige Kosten<br />

1. Die Gesellschaft trägt die Kosten der Gründungs- und Anlaufphase der<br />

Gesellschaft und ihrer Tochterkapitalgesellschaft, insbesondere die Kosten<br />

für die Erstellung der Platzierungsunterlagen (Beteiligungsprospekt,<br />

Gesellschaftsvertrag, Treuhandvertrag, Zeichnungsschein) sowie weiterer<br />

Marketingunterlagen, außerdem die Kosten für Rechts-, Steuer- und sonstige<br />

Beratung, Prospektdruck und -prüfungen. Sie trägt darüber hinaus alle<br />

Kosten ihrer Verwaltung und der ihrer Tochterkapitalgesellschaft, soweit sie<br />

nicht gemäß den Bestimmungen der nachfolgenden Absätze (2) und (3) von<br />

den Kommanditisten zu tragen sind. Zu den von der Gesellschaft zu tragenden<br />

Kosten zählen insbesondere die folgenden:<br />

a) ihre Kosten und die ihrer Tochterkapitalgesellschaft für den Erwerb und die<br />

Veräußerung von Kapitalanlagen (einschließlich Rechts-, Steuer- und sonstiger<br />

Beratungsgebühren) an dem Adveq Asia II C.V. <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds;<br />

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<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Die rechtlichen und steuerlichen Grundlagen | GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />

b) ihre Kosten und die ihrer Tochterkapitalgesellschaft im Zusammenhang<br />

mit einem nicht zur Ausführung gelangenden Erwerb oder der Veräußerung<br />

von Kapitalanlagen (einschließlich Rechts-, Steuer-, und sonstiger<br />

Beratungsgebühren), soweit diese nicht von Dritten zu zahlen sind;<br />

c) die Kosten der Prüfung des Jahresabschlusses der Gesellschaft und der<br />

Stellungnahme der Wirtschaftsprüfer der Gesellschaft zur Bewertung des<br />

Gesellschaftsvermögens;<br />

d) die Kosten des Drucks und Versands von Berichten an die Gesellschafter<br />

sowie die Kosten für die Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen;<br />

e) die Kosten und Gebühren für die eigene Rechts-, Steuer- und sonstige<br />

Beratung der Gesellschaft und ihrer Tochterkapitalgesellschaft, insbesondere<br />

für die Erstellung der Steuerbilanz und Steuererklärungen der<br />

Gesellschaft und ihrer Tochterkapitalgesellschaft;<br />

f) die Kosten der Handelsregisteranmeldungen und Handelsregistereintragungen,<br />

soweit sie nicht die Kommanditisten zu tragen haben;<br />

g) die Kosten des Geldverkehrs;<br />

h) Gebühren und Zinsen, die die Gesellschaft, bzw. ihre Tochterkapitalgesellschaft<br />

– gegebenenfalls auch an Dritte – für die Einführung bei dem<br />

Adveq Asia II. C.V. <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds bezahlen muss;<br />

i) angefallene Zinsen für die bereits vor dem Zeitpunkt des Letzten Zeichnungsschlusses<br />

von einem der Geschäftsführenden Kommanditisten vorfinanzierten<br />

Einzahlungen in den Adveq Asia II C.V <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds;<br />

j) etwaige Steuern und Abgaben jeglicher Art der Gesellschaft, einschließlich<br />

etwaiger Umsatzsteuer auf Zahlungen an Gesellschafter gemäß diesem<br />

Vertrag;<br />

k) die Kosten der Ermittlung des Verkehrswertes der Beteiligung eines ausscheidenden<br />

Gesellschafters gemäß § 22 Abs. 2, § 23 Abs. 2, soweit sie<br />

nicht vom ausscheidenden Gesellschafter zu tragen sind;<br />

l) die Kosten der Vermittlung von Eigenkapital bis zu einer Höhe von<br />

9% des gesamten Zeichnungskapitals der Gesellschaft (einschließlich 3%<br />

Agio) zzgl. einer etwaig anfallenden Umsatzsteuer;<br />

m) die Kosten der Vergütung der Treuhandkommanditistin in Höhe von jährlich<br />

35.000 EUR zuzüglich Umsatzsteuer (für das Jahr 2009 in Höhe von<br />

30.000 EUR zzgl. Umsatzsteuer) für deren Tätigkeiten im Zusammenhang<br />

mit der Verwaltung der mittelbar und unmittelbar beteiligten Kommanditisten,<br />

einschließlich der Abwicklung der Kapitaleinzahlungen der Gesellschafter<br />

sowie der Ausschüttungen der Gesellschaft; des Mahnwesens;<br />

der Finanzbuchhaltung; der Erstellung der Jahresabschlüsse (Handelsbilanz)<br />

und deren Veröffentlichung; der <strong>Invest</strong>orenbetreuung mit Ausnahme<br />

der Fragen zu Prospekt, Geschäftsbericht, Geschäftstätigkeit der Gesellschaft;<br />

der Mittelfreigabe und der sonstigen Aufgaben der Treuhänderin<br />

nach diesem Vertrag;<br />

n) Kosten in Höhe der Aufwendungen, die der Treuhandkommanditistin für<br />

die Identifikation der Anleger und Anteilserwerber nach den Vorschriften<br />

des Geldwäschegesetzes entstehen, insbesondere die Aufwendungen<br />

für Maßnahmen im Wege des Postident-Verfahrens; darüber hinaus die<br />

Aufwendungen für Porto und postalischen Verkehr für ihre Aufgaben<br />

nach den Buchstaben m) und n);<br />

o) Kosten (jeweils zzgl. einer etwaig anfallenden Umsatzsteuer) für Prospektgestaltung<br />

in Höhe von 135.000 USD für Konzeption des Beteiligungsmodells<br />

in Höhe von 375.000 USD sowie für Marketing in Höhe<br />

von 125.000 USD, jeweils hälftig zugunsten der HANSA TREUHAND<br />

Finance GmbH & Co. KG und der Berenberg <strong>Private</strong> Capital GmbH;<br />

p) die Kosten einer D & O-Versicherung (Directors‘ and Officers‘ Versicherung)<br />

für die Komplementärin, die Geschäftsführenden Kommanditisten<br />

sowie ihre jeweiligen Organmitglieder.<br />

2. Die Geschäftsführenden Kommanditisten bestreiten aus dem ihnen gemäß<br />

§ 15 zustehenden Ergebnisvorab die folgenden Kosten der Verwaltung der<br />

Gesellschaft:<br />

a) Personalkosten für die Beschäftigten der Geschäftsführenden Kommanditisten;<br />

b) die Bürokosten der Geschäftsführenden Kommanditisten;<br />

c) Post- und Telekommunikationskosten der Geschäftsführenden Kommanditisten<br />

und die Kosten ihrer eigenen allgemeinen Verwaltung;<br />

d) die Kosten der Buchhaltung und Buchführung der Geschäftsführenden<br />

Kommanditisten sowie die Kosten für die Erstellung und Prüfung ihrer<br />

eigenen Jahresabschlüsse;<br />

e) die Kosten und Gebühren für die Rechts-, Steuer, und sonstige Beratung<br />

der Geschäftsführenden Kommanditisten in ihren eigenen Angelegenheiten;<br />

f) Reisekosten der Geschäftsführenden Kommanditisten, auch soweit sie<br />

durch den Gesellschaftszweck veranlasst sind;<br />

g) die internen Kosten der Erstellung des Jahresabschlusses der Gesellschaft;<br />

h) Kosten für die Erstellung von Berichten an die Gesellschafter.<br />

3. Die Kommanditisten tragen<br />

a) Kosten der Handelsregisteranmeldung und Handelsregistereintragung,<br />

wenn und soweit sie selbst dadurch betroffen sind in Höhe von pauschal<br />

75 USD pro Angelegenheit, zuzüglich der Kosten einer beglaubigten<br />

Handelsregistervollmacht;<br />

b) die Kosten, die mit der Übertragung ihrer Anteile verbunden sind, insbesondere<br />

Gebühren, die bei der Treuhänderin aufgrund des Treuhandvertrages<br />

entstehen, etwa für die Umschreibung der Anteile;<br />

c) Kosten der Gesellschaft, die im Zusammenhang mit dem Nachweis der<br />

persönlichen Voraussetzungen eines Gesellschafters zum Erhalt der<br />

Berechtigung von Quellensteuerreduktionen unter einem Doppelbesteuerungsabkommen<br />

stehen.<br />

§ 17 Dienstleistungsverträge<br />

Die Geschäftsführenden Kommanditisten haben das Recht, über die ihnen<br />

gemäß diesem Vertrag obliegenden Geschäftsführungsaufgaben Dienstleistungsverträge<br />

auf ihre Kosten mit Dritten abzuschließen.<br />

ARTIKEL 5 GESCHÄFTSFÜHRUNG UND VERTRETUNG<br />

§ 18 Anlageentscheidungen<br />

1. Anlageentscheidungen treffen die Geschäftsführenden Kommanditisten einstimmig.<br />

2. Anlageentscheidungen werden erst getroffen, nachdem die Vorraussetzungen<br />

der Mittelfreigabe gemäß § 14 Absatz (4) erfüllt sind. Davon ausgenommen<br />

sind Anlageentscheidungen bis zur Höhe der Summe der Kapitaleinlageverpflichtungen<br />

der Geschäftsführenden Kommanditisten.<br />

§ 19 Geschäftsführungsbefugnis<br />

1. Die Geschäfte der Gesellschaft werden nach Maßgabe der Bestimmungen<br />

dieses Vertrags durch die Geschäftsführenden Kommanditisten geführt. Die<br />

Geschäftsführung wird als Gesellschafterbeitrag geschuldet und erbracht<br />

und ist mit dem Anteil am Bilanzgewinn gemäß § 15 abgegolten. Die<br />

Geschäftsführung ist der Gesellschafterbeitrag der Geschäftsführenden<br />

Kommanditisten zur Erreichung des Gesellschaftszwecks. Auseinandersetzungen<br />

über die Geschäftsführung sind gesellschaftsrechtlicher Art und<br />

unterliegen den Bestimmungen der §§ 105 ff. HGB.<br />

2. Den Geschäftsführenden Kommanditisten steht im Rahmen des § 18 sowie<br />

bei der Organisation und Durchführung von Gesellschafterversammlungen<br />

gemeinschaftliche Geschäftsführungsbefugnis zu, im Übrigen sind sie<br />

jeweils allein geschäftsführungsbefugt. Die Geschäftsführungsbefugnis der<br />

Geschäftsführenden Kommanditisten endet automatisch bei ihrem Ausscheiden<br />

aus der Gesellschaft.<br />

Die Geschäftsführungsbefugnis von HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co.<br />

KG und Berenberg <strong>Private</strong> Capital GmbH erstreckt sich insbesondere auf<br />

• Verwaltung der Gesellschaft und ihrer Tochterkapitalgesellschaft; einschließlich<br />

der liquiden Mittel;<br />

• Erstellung der Berichte der Gesellschaft an die Gesellschafter;<br />

• Buchführung in Zusammenarbeit mit der AGR Zweiter <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds<br />

GmbH;<br />

• Abgabe der Steuererklärungen für die Gesellschaft und die Erstellung der<br />

Besteuerungsmerkmale für die Gesellschafter in Zusammenarbeit mit einer<br />

Steuerberatungs- bzw. Wirtschaftsprüfungsgesellschaft;<br />

• Laufende Überwachung der Beteiligung an der Tochterkapitalgesellschaft<br />

und deren Beteiligung an der Adveq Asia II C.V.;<br />

• Steuerung der Jahresabschlussarbeiten;<br />

• Überwachung der Einhaltung der Zahlungsverpflichtungen durch die <strong>Invest</strong>oren;<br />

• Organisation des Vertriebs;<br />

• Erstellung von Marketingmaterial und Platzierungsunterlagen.<br />

3. Die Geschäftsführenden Kommanditisten und die Komplementärin haben<br />

sich jederzeit gegenseitig uneingeschränkte Auskunft über die Angelegenheit<br />

der Gesellschaft und der Geschäftsführung zu erteilen und jederzeit<br />

uneingeschränkte Einsichtnahme in diesen Angelegenheiten zu gewähren.<br />

Die Verpflichtung zur Gewährung der Einsichtnahme umfasst die Pflicht,<br />

sämtliche geschäftlichen Unterlagen in Kopie zur Verfügung zu stellen.<br />

§ 20 Umfang der Geschäftsführungsbefugnis<br />

1. Die Geschäftsführungsbefugnis der Geschäftsführenden Kommanditisten<br />

beschränkt sich auf das Gesellschaftsvermögen. Kreditaufnahmen zu Lasten<br />

des Gesellschaftsvermögens sind ausgeschlossen. Von dem vorstehenden<br />

Kreditaufnahmeverbot ausgenommen ist die Zwischenfinanzierung<br />

von Kapitaleinzahlungen zur Überbrückung von Abruffristen. Eine Zwischenfinanzierung<br />

bedarf der Abstimmung zwischen den Geschäftsführenden<br />

Kommanditisten.<br />

2. Beim Aufbau und der Verwaltung des Portefeuilles der Gesellschaft sind folgende<br />

Grundsätze zu beachten:<br />

a) Das Gesellschaftskapital wird in Anlagen gemäß § 4 durch den Erwerb<br />

von mittelbaren Beteiligungen an dem entsprechenden Adveq Asia II C.V.<br />

<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds investiert.<br />

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b) Freie Liquidität kann zur Überbrückung als Festgeld oder in Geldmarkttiteln<br />

oder -fonds angelegt werden.<br />

c) Die Geschäftsführenden Kommanditisten können Währungsrisiken, die<br />

durch Zahlungen in anderen Währungen als in USD zu leisten sind, nach<br />

pflichtgemäßem Ermessen absichern.<br />

d) Die Anlagen der Gesellschaft bzw. ihrer Tochterkapitalgesellschaft können<br />

von einem Treuhänder der Gesellschaft im Namen des Treuhänders,<br />

aber auf Rechnung der Gesellschaft bzw. ihrer Tochterkapitalgesellschaft<br />

erworben und gehalten werden.<br />

§ 21 Vertretungsbefugnis<br />

1. Der Komplementär und die Geschäftsführenden Kommanditisten sind<br />

jeweils einzelvertretungsbefugt und von den Beschränkungen des § 181<br />

BGB befreit. Die Geschäftsführer des Komplementärs sind von § 181 BGB<br />

befreit, soweit sie bei der Vertretung des Komplementärs entsprechend<br />

befugt sind. Das gleiche gilt für die Organe der Geschäftsführenden Kommanditisten.<br />

2. Der Komplementär und die Geschäftsführenden Kommanditisten haften der<br />

Gesellschaft und den Gesellschaftern auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts<br />

für Handeln oder Unterlassen nur, soweit ihnen Vorsatz oder grobe<br />

Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit<br />

von Erfüllungsgehilfen wird auch in diesem Fall nicht gehaftet.<br />

ARTIKEL 6 AUSSCHEIDEN UND KÜNDIGUNG<br />

VON GESELLSCHAFTERN<br />

§ 22 Ausscheiden von Gesellschaftern<br />

1. Vorbehaltlich der Bestimmungen dieses Vertrages können Gesellschafter nur<br />

aus wichtigem Grund das Gesellschaftsverhältnis kündigen.<br />

2. Das Ausscheiden eines Gesellschafters aus der Gesellschaft vollzieht sich<br />

wie folgt:<br />

a) Der ausscheidende Gesellschafter hat Anspruch auf eine Abfindung für<br />

dessen Gesellschaftsanteil in Höhe des Verkehrswerts des Gesellschaftsanteils<br />

zum Tag des Ausscheidens. Vorbehaltlich einer separaten Einigung<br />

über die Höhe des Verkehrswerts wird der Verkehrswert durch die<br />

Geschäftsführenden Kommanditisten ermittelt. Die Geschäftsführenden<br />

Kommanditisten sind berechtigt, eine Stellungnahme der Abschlussprüfer<br />

der Gesellschaft einzuholen. Akzeptiert der ausscheidende Gesellschafter<br />

die Höhe des ihm mitgeteilten Verkehrswertes nicht und kommt es auch<br />

anderweitig zu keiner Einigung, so wird der Verkehrswert durch einen<br />

Sachverständigen als Schiedsgutachter festgestellt. Die Feststellung ist<br />

sowohl für die Gesellschaft als auch für den ausscheidenden Gesellschafter<br />

verbindlich. Der Sachverständige wird vom Institut der Wirtschaftsprüfer<br />

e. V, Berlin, benannt. Die Kosten des Sachverständigen trägt die Gesellschaft<br />

nur, wenn ein höherer, als der von der Gesellschaft ermittelte und<br />

dem ausscheidenden Gesellschafter mitgeteilte Verkehrswert festgestellt<br />

wird. Anderenfalls trägt der ausscheidende Gesellschafter die Kosten.<br />

b) Die Gesellschaft zahlt die Abfindung in Raten zu denjenigen Zeitpunkten,<br />

zu denen die Gesellschaft Ausschüttungen vornimmt. Die einzelnen<br />

Raten belaufen sich auf denjenigen Betrag, den der ausscheidende<br />

Gesellschafter als Ausschüttung erhalten hätte, wäre er nicht aus der<br />

Gesellschaft ausgeschieden. Die Abfindung ist mit 5% pro Jahr zu verzinsen.<br />

Soweit die Abfindung zuzüglich aufgelaufener Zinsen nach<br />

9 Jahren nicht ausgezahlt ist, erfolgt spätestens mit Ablauf von weiteren<br />

6 Monaten die Restzahlung. Die Geschäftsführenden Kommanditisten<br />

sind berechtigt, die Abfindung zu einem früheren Zeitpunkt auszuzahlen.<br />

c) Ein ausscheidender Gesellschafter kann für seinen Abfindungsanspruch<br />

keine Stellung von Sicherheiten verlangen. Für die Abfindung haftet lediglich<br />

das Gesellschaftsvermögen; kein Gesellschafter haftet persönlich für<br />

die Abfindung.<br />

d) Mit Ausnahme des Anspruchs auf Zahlung der Abfindung hat ein ausscheidender<br />

Gesellschafter keine weiteren Ansprüche gegen die Gesellschaft<br />

oder einen Gesellschafter aus und im Zusammenhang mit seinem<br />

Ausscheiden aus der Gesellschaft.<br />

3. Vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen wird die Gesellschaft bei<br />

Eintritt eines oder mehrerer der nachfolgenden Ereignisse nicht aufgelöst:<br />

a) Kündigung durch Gesellschafter aus wichtigem Grund;<br />

b) Kündigung durch Privatgläubiger eines Gesellschafters;<br />

c) Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Gesellschafters<br />

oder Pfändung des Anspruchs auf Liquidationserlös;<br />

d) Tod von Gesellschaftern.<br />

Der Gesellschafter scheidet in diesen Fällen nach Maßgabe der gesetzlichen<br />

Bestimmungen aus der Gesellschaft aus. Im Fall der Eröffnung des<br />

Insolvenz verfahrens scheidet ein Kommanditist jedoch nur dann und erst<br />

dann aus, wenn sein Anteil nicht binnen eines Zeitraumes von 12 Monaten,<br />

nachdem die persönlich haftende Gesellschafterin tatsächlich Kenntnis von<br />

der Eröffnung des Insolvenzverfahrens – insbesondere durch Mitteilung des<br />

Insolvenzverwalters – erlangt hat, auf einen Dritten übertragen wird.<br />

§ 23 Ausschließung von Gesellschaftern<br />

1. Vorbehaltlich der Bestimmungen in Abs. 4 kann ein Gesellschafter durch<br />

die übrigen Gesellschafter mit einer Mehrheit von 75% der gezeichneten<br />

Kapitaleinlagen aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden, wenn in dem<br />

Beschluss festgestellt wird, dass der auszuschließende Gesellschafter grob<br />

fahrlässig oder vorsätzlich wesentliche Pflichten zu Lasten der Gesellschaft<br />

verletzt hat. Der Ausschluss eines säumigen Kommanditisten gemäß § 9<br />

Abs. (4) bleibt unberührt. Die Gesellschaft wird unter den übrigen Gesellschaftern<br />

ohne den ausgeschlossenen Gesellschafter fortgesetzt.<br />

2. Vorbehaltlich der Bestimmungen in § 7 Abs. (4) gelten die Bestimmungen in<br />

§ 22 Absatz (2) entsprechend für den Vollzug eines Ausschlusses.<br />

3. Widerruf der Geschäftsführungsbefugnis<br />

Werden der Komplementär oder ein Geschäftsführender Kommanditist gemäß<br />

den Bestimmungen in Absatz (1) durch Beschluss aus der Gesellschaft<br />

ausgeschlossen, endet die Geschäftsführungsbefugnis des Ausgeschlossenen<br />

mit Fassung des Beschlusses. Der Anspruch auf den Ergebnisvorab<br />

gemäß § 15 wird für das Quartal der Beschlussfassung zeitanteilig abgegrenzt.<br />

4. Nachfolger für Geschäftsführenden Kommanditisten<br />

Scheidet ein Geschäftsführender Kommanditist aus anderen als den in Absatz<br />

1 genannten Gründen aus der Gesellschaft aus, endet die Geschäftsführungsbefugnis<br />

des Ausscheidenden mit der Wirksamkeit seines Ausscheidens.<br />

Der Anspruch auf den Ergebnisvorab gemäß § 15 wird für das<br />

Quartal des Ausscheidens zeitanteilig abgegrenzt. Im Übrigen steht ihm das<br />

Recht zu, einen neuen Geschäftsführenden Kommanditisten zu benennen,<br />

der ohne weiteren Beschluss der Gesellschafterversammlung, jedoch mit<br />

Zustimmung des verbliebenen Geschäftsführenden Kommanditisten in die<br />

Rechte und Pflichten des ausgeschiedenen Geschäftsführenden Kommanditisten<br />

eintritt.<br />

§ 24 Übertragung von Geschäftsanteilen<br />

1. Vorbehaltlich der Bestimmungen in diesem Absatz 1 bedürfen Verfügungen<br />

des Komplementärs und der Geschäftsführenden Kommanditisten über<br />

ihren Gesellschaftsanteil der vorherigen Zustimmung der übrigen Gesellschafter<br />

mit einer Mehrheit von 50% der abgegebenen Stimmen der übrigen<br />

Gesellschafter.<br />

Nicht der Zustimmung gemäß Satz 1 bedürfen Übertragungen zwischen den<br />

Geschäftsführenden Kommanditisten sowie Übertragungen zwischen verbundenen<br />

Unternehmen im Sinne von § 15 AktG.<br />

Unabhängig von beiden vorhergehenden Unterabsätzen sind die Berenberg<br />

<strong>Private</strong> Capital GmbH und die HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG<br />

berechtigt, ihre Kommanditanteile zum Teil auf eine noch zu benennende<br />

Person oder Gesellschaft ohne Zustimmung der übrigen Gesellschafter zu<br />

übertragen. Die Verwaltungsrechte, insbesondere die Geschäftsführungsbefugnis<br />

und die Vertretungsmacht sowie die Ansprüche auf Ergebnisvorab<br />

gemäß § 15 gehen nicht über und verbleiben uneingeschränkt bei Berenberg<br />

<strong>Private</strong> Capital GmbH bzw. HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG.<br />

2. Verfügungen über den Gesellschaftsanteil bedürfen der vorherigen Zustimmung<br />

der Geschäftsführenden Kommanditisten und der Treuhandkommanditistin<br />

auf Grund eines einvernehmlich gefassten Beschlusses. Die Zustimmung<br />

darf nicht unbillig verweigert werden. Sie darf verweigert werden,<br />

wenn auf die Gesellschaft durch die Verfügung finanzielle, insbesondere<br />

steuerliche Belastungen zukommen, die von den Verfügungsparteien oder<br />

Dritten nicht ausgeglichen werden. Vorbehaltlich dessen sind Zustimmungen<br />

zu Verfügungen zu Gunsten von Familienangehörigen im Sinne der<br />

Vorschriften der Abgabenordnung zu erteilen. Verfügung im Sinne dieser<br />

Bestimmung umfasst insbesondere die Übertragung, Verpfändung und<br />

sonstige Belastung des Gesellschaftsanteils.<br />

Die Zustimmung der übrigen Gesellschafter ist nicht erforderlich. Verfügungen<br />

sind im Verhältnis zur Gesellschaft nur wirksam mit schriftlicher Zustimmung<br />

eines Geschäftsführenden Kommanditisten und nach Übersendung<br />

einer Ausfertigung der Urkunde über die Verfügung in einer vom Geschäftsführenden<br />

Kommanditisten zu bestimmenden Form. Bei Übertragungen hat<br />

die Verfügungsurkunde insbesondere die Bestimmung zu enthalten, dass<br />

der Verfügungsempfänger als Gesellschafter diesem Vertrag beitritt. Sie<br />

muss regeln, wer die im Zusammenhang mit der Übertragung entstehenden<br />

Kosten, einschließlich etwaiger Maklercourtagen trägt.<br />

Die Geschäftsführenden Kommanditisten HANSA TREUHAND Finance<br />

GmbH & Co. KG und Berenberg Privat Capital GmbH sind jeweils einzeln<br />

berechtigt, ein Vorkaufsrecht auszuüben, wenn ein Kommanditist seinen<br />

Kommanditanteil an der Gesellschaft ganz oder zum Teil an einen anderen<br />

verkauft, der nicht Familienangehöriger im Sinne der Vorschriften der Abgabenordnung<br />

ist. Die Ausübung erfolgt durch Erklärung eines der beiden<br />

Vorkaufsberechtigten gegenüber dem Verkäufer. Mit wirksamer Ausübung<br />

des Vorkaufsrechts eines der Vorkaufsberechtigten, erlischt das Vorkaufsrecht<br />

des anderen Vorkaufsberechtigten. Das Vorkaufsrecht muss bis zum<br />

Ablauf von zwei Wochen ausgeübt werden. Die Frist beginnt für jeden der<br />

Vorkaufsberechtigten jeweils individuell, sobald ihm der Verkäufer den Inhalt<br />

des mit dem Käufer geschlossenen Vertrages mitgeteilt hat oder der<br />

Vertrag ihm anderweitig zugegangen ist. Werden die für eine Kommanditanteilsübertragung<br />

erforderlichen Erklärungen des Veräußerers und Erwerbers<br />

abgegeben, obwohl ein Vorkaufsrecht besteht und wird hierdurch – im Fall<br />

59


<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Die rechtlichen und steuerlichen Grundlagen | GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />

der Ausübung des Vorkaufsrechts – die Übertragung des Kommanditanteils<br />

auf einen der Vorkaufsberechtigten gefährdet, so ist die in den ersten beiden<br />

Unterabsätzen genannte Zustimmung zur Übertragung zu versagen.<br />

3. Bei Tod eines Kommanditisten geht sein Gesellschaftsanteil auf den oder<br />

die Erben über. Bei mehreren Erben müssen die Kommanditeinlagen jeweils<br />

zumindest 1.000 USD betragen. Solange und soweit das nicht der Fall<br />

ist, ruhen die Rechte aus der Beteiligung, längstens bis zur Auflösung der<br />

Gesellschaft.<br />

Beim Tod des Kommanditisten ist die Testamentsvollstreckung zulässig.<br />

Nach dem Tod eines Kommanditisten kann die Gesellschaft durch ihre Komplementärin,<br />

eine der Geschäftsführenden Kommanditisten oder die Treuhandkommanditistin<br />

zur Klärung der Verfügungsberechtigung und insbesondere<br />

der Empfangsberechtigung, die Vorlegung eines Erbscheins, eines<br />

Testamentsvollstreckerzeugnisses oder weiterer hierfür notwendiger Unterlagen<br />

verlangen; fremdsprachige Urkunden sind auf Verlangen in deutscher<br />

Übersetzung vorzulegen. Die Gesellschaft kann auf die Vorlage eines Erbscheins<br />

oder eines Testamentsvollstreckerzeugnisses verzichten, wenn ihr<br />

eine Ausfertigung oder eine beglaubigte Abschrift vom Testament oder vom<br />

Erbvertrag nebst zugehöriger Eröffnungsniederschrift vorgelegt wird. Die Gesellschaft<br />

darf denjenigen, der darin als Erbe oder Testamentsvollstrecker<br />

bezeichnet ist, als berechtigt ansehen, ihn verfügen lassen und insbesondere<br />

mit befreiender Wirkung Zahlungen an ihn leisten. Dies gilt nicht, wenn der<br />

Gesellschaft bekannt ist, dass der dort genannte (z. B. nach Anfechtung<br />

oder Nichtigkeit des Testaments oder wegen eines späteren Testaments)<br />

nicht verfügungsberechtigt ist oder wenn ihr dies infolge von Fahrlässigkeit<br />

nicht bekannt geworden ist.<br />

4. Die vorstehenden Regelungen finden auch bei der Verfügung über treuhänderisch<br />

gehaltene Beteiligungen oder Teile hiervon durch den Treugeber<br />

Anwendung. Die Treuhandkommanditistin kann ihre Beteiligung im Ganzen<br />

oder in Teilbeträgen hiervon nur mit Genehmigung des jeweiligen Treugebers<br />

abtreten oder in sonstiger Weise darüber verfügen.<br />

ARTIKEL 7 GESELLSCHAFTERVERSAMMLUNG<br />

§ 25 Gesellschafterversammlung<br />

1. Die Gesellschafter beschließen über die folgenden Angelegenheiten:<br />

a) Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der Gesellschaft;<br />

b) Entlastung des Komplementärs und der Geschäftsführenden Kommanditisten<br />

für ihre Tätigkeiten im abgelaufenen Geschäftsjahr;<br />

c) Änderungen und Ergänzungen dieses Gesellschaftsvertrags;<br />

d) alle sonstigen Angelegenheiten, die in diesem Gesellschaftsvertrag oder<br />

nach Gesetz der Entscheidungskompetenz der Gesellschafterversammlung<br />

vorbehalten sind.<br />

Die Beschlüsse gemäß a) und b) sind jährlich zu fassen.<br />

2. Gesellschafterbeschlüsse werden wie folgt gefasst:<br />

a) Gesellschafterbeschlüsse werden im Ermessen der Geschäftsführenden<br />

Kommanditisten in Gesellschafterversammlungen oder außerhalb von<br />

Gesellschafterversammlungen nach Unterabsatz b) gefasst.<br />

b) Beschlüsse können außerhalb einer Gesellschafterversammlung gefasst<br />

werden, indem die Gesellschafter ihre Stimme schriftlich oder per Telefax<br />

abgeben. Einer der Geschäftsführenden Kommanditisten, der sich<br />

durch die Treuhandkommanditistin vertreten lassen kann, hat die Gesellschafter<br />

hierzu schriftlich unter Bezeichnung der zur Entscheidung stehenden<br />

Beschlussgegenstände aufzufordern. Die Gesellschafter haben<br />

ihre Stimme so rechtzeitig abzugeben, dass sie innerhalb von 6 Wochen<br />

seit Absendung der Aufforderung bei dieser eingetroffen ist. Das Absendedatum<br />

ist im Aufforderungsschreiben zu vermerken. Nicht oder nicht<br />

rechtzeitig eingetroffene Stimmen gelten als Enthaltung. Das jeweilige<br />

Beschlussergebnis ist – nachdem die Treuhandkommanditistin die formelle<br />

Richtigkeit des Beschlusses geprüft und das Stimmergebnis bestätigt<br />

hat – unverzüglich nach Fristablauf zu protokollieren. Das Protokoll ist<br />

den Gesellschaftern durch einen der Geschäftsführenden Kommanditisten<br />

zu übersenden. Gleichzeitig ist den Gesellschaftern das Absendedatum<br />

des Protokolls mitzuteilen.<br />

c) Hält ein Gesellschafter seinen Gesellschaftsanteil als Treuhänder, wie z.<br />

B. die Treuhandkommanditistin und ist dies der Gesellschaft nachgewiesen,<br />

kann er die auf seinen Gesellschaftsanteil entfallenden Stimmrechte<br />

unterschiedlich ausüben, je nach den von den Treugebern erteilten Weisungen.<br />

Im Falle des Absatzes 2 b) ist die Stimme unmittelbar durch die<br />

Treugeber abzugeben.<br />

d) Je 1.000 USD eines Gesellschaftsanteils gewähren eine Stimme.<br />

3. Soweit nicht in diesem Gesellschaftsvertrag oder gesetzlich zwingend eine<br />

höhere Mehrheit vorgesehen ist, werden Gesellschafterbeschlüsse mit der<br />

einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Beschlüsse über<br />

die Änderungen dieses Gesellschaftsvertrags bedürfen einer Mehrheit von<br />

75% aller abgegebenen Stimmen.<br />

4. Gesellschafterversammlungen finden nach Wahl der Geschäftsführenden<br />

Kommanditisten am Sitz der Gesellschaft, in München oder in Hamburg<br />

statt. Sie werden durch den Komplementär, die Geschäftsführenden Kommanditisten<br />

oder auf Verlangen von Gesellschaftern, die mindestens 20%<br />

des Kommanditkapitals auf sich vereinigen, schriftlich durch einfachen Brief<br />

unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Ladungsfrist beträgt vier<br />

Wochen gerechnet ab dem Tag der Aufgabe der Ladung zur Post.<br />

5. Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn insgesamt mindestens<br />

30% der Kommanditeinlagen teilnehmen oder vertreten sind. Hinsichtlich<br />

der Änderung des Gesellschaftsvertrages oder der Auflösung der<br />

Gesellschaft ist die Gesellschafterversammlung beschlussfähig, wenn insgesamt<br />

mindestens 50% der Kommanditeinlagen teilnehmen oder vertreten<br />

sind. Nimmt die Treuhandkommanditistin an der Gesellschafterversammlung<br />

teil und ist sie an der Gesellschaft beteiligt, ist die Gesellschafterversammlung<br />

in jedem Falle beschlussfähig. Bei Beschlussunfähigkeit ist unverzüglich<br />

eine neue Gesellschafterversammlung mit einer Frist von 10 Tagen,<br />

gerechnet vom Tage der Absendung, einzuberufen, die ohne Rücksicht auf<br />

die Höhe der vertretenen Kommanditeinlagen und der Teilnahme der Treuhandkommanditistin<br />

beschlussfähig ist.<br />

6. Den Vorsitz der Gesellschafterversammlung führt einer der Geschäftsführenden<br />

Kommanditisten. Die Treuhandkommanditistin führt ein Ergebnisprotokoll<br />

über den Verlauf der Gesellschafterversammlung sowie alle gefassten<br />

Beschlüsse. Das Protokoll ist jedem Gesellschafter möglichst zeitnah nach<br />

der Gesellschafterversammlung zuzusenden.<br />

7. Gesellschafterbeschlüsse können innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs<br />

Wochen nach Beschlussfassung – im Fall des Abs. 2 b) nach Absendung<br />

des Protokolls – durch gerichtliche Klageerhebung angefochten werden. Die<br />

Klage richtet sich gegen die Gesellschaft.<br />

ARTIKEL 8 RECHTSSTELLUNG DER GESELLSCHAFTER<br />

§ 26 Wettbewerb<br />

Der Komplementär, die Geschäftsführenden Kommanditisten, ihre Organe<br />

und die übrigen Kommanditisten unterliegen keinem Wettbewerbsverbot.<br />

Die Einschränkungen des § 112 HBG gelten nicht.<br />

Die Geschäftsführenden Kommanditisten können insbesondere neben dem<br />

Portfolio der Gesellschaft allein oder gemeinsam oder mit anderen Partnern<br />

die Kapitalanlagen anderer Gesellschaften und Pools mit ähnlichen <strong>Invest</strong>itionskriterien<br />

verwalten. Zugunsten oder zu Lasten der Gesellschaft bestehen<br />

keine gesonderten Absprachen über die Zuteilung von Beteiligungsmöglichkeiten<br />

zwischen der Gesellschaft und den derzeitigen und künftigen Anlagekonzepten<br />

für die die Geschäftsführenden Kommanditisten verwaltend,<br />

beratend oder in sonstiger Weise tätig sind.<br />

§ 27 Interessenwahrnehmung<br />

1. Kenntnisse über die <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds und deren Beteiligungsunternehmen,<br />

die den Gesellschaftern über die Gesellschaft zugänglich gemacht<br />

werden, dürfen von den Gesellschaftern nicht zum Nachteil der Gesellschaft,<br />

der <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds oder ihrer Beteiligungsunternehmen und<br />

nicht zu Wettbewerbszwecken verwendet werden.<br />

2. Sämtliche Kenntnisse, die die Gesellschafter in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter<br />

über die Gesellschaft, die übrigen Gesellschafter, die <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong><br />

Fonds und ihre Beteiligungsunternehmen erlangen, sind vertraulich zu<br />

behandeln. Diese Vertraulichkeitsverpflichtung gilt auch über die Beendigung<br />

der Gesellschafterstellung und der Gesellschaft hinaus. Die Geschäftsführenden<br />

Kommanditisten sind zur Herausgabe von Informationen an die<br />

Gesellschafter über andere Gesellschafter nur berechtigt, wenn ihnen dazu<br />

jeweils die schriftliche Zustimmung der betroffenen anderen Gesellschafter<br />

erteilt wird.<br />

§ 28 Besondere Gesellschafterpflichten<br />

1. Jeder Kommanditist, der statt einer Treuhandbeteiligung eine unmittelbare<br />

Beteiligung als Kommanditist halten will, hat die Treuhänderin in der gehörigen<br />

Form umfassend zu bevollmächtigen, Anmeldungen zum Handelsregister<br />

für ihn vorzunehmen. Die Vollmacht muss unwiderruflich und über den<br />

Tod hinaus erteilt sein. Die Handelsregistervollmacht muss der Vorlage auf<br />

Seite 99 des Verkaufsprospektes entsprechen. Der Kommanditist hat die in<br />

diesem Zusammenhang entstehenden Kosten im Rahmen des § 16 Absatz<br />

3 a), b) zu übernehmen.<br />

2. Jeder Kommanditist – auch Treugeber – hat Änderungen seiner bei der<br />

Gesellschaft festgehaltenen persönlichen und steuerlichen Angaben schriftlich<br />

der Treuhänderin mitzuteilen. Im Verhältnis der Gesellschaft zu den<br />

Gesellschaftern gelten die mitgeteilten Angaben als maßgebend.<br />

ARTIKEL 9 LAUFZEIT, BEENDIGUNG UND AUFLÖSUNG<br />

§ 29 Laufzeit – Rückabwicklung<br />

1. Die Gesellschaft beginnt nach Maßgabe des § 1 Abs. 2. Sie endet am<br />

31.12.2021. Die Geschäftsführenden Kommanditisten sind abweichend<br />

hiervon berechtigt, die Laufzeit der Gesellschaft zu verlängern, bis der<br />

60


<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Die rechtlichen und steuerlichen Grundlagen | GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />

Adveq Asia II C.V. beendet ist. Die Entscheidung bedarf keines Gesellschafterbeschlusses,<br />

sondern steht im gemeinsamen Ermessen der Geschäftsführenden<br />

Kommanditisten. Die vorzeitige Beendigung nach § 30 bleibt<br />

unberührt.<br />

2. Sind bis zum Letzten Zeichnungsschluss nicht zumindest Kapitaleinlagen<br />

in Höhe von insgesamt 10.000.000 USD gezeichnet, so wird die Gesellschaft<br />

beendet, wobei zunächst den weiteren Kommanditisten (§ 7 Abs. 2)<br />

ihre Kapitaleinlagen nebst Agio durch die Treuhandkommanditistin zurück<br />

gezahlt werden, soweit sie bereits geleistet wurden. Der Anspruch ist unverzinslich.<br />

Etwaige, an die weiteren Kommanditisten geflossene Beträge sind<br />

von dem Rückzahlungsanspruch in Abzug zu bringen. Im Übrigen nehmen<br />

die weiteren Kommanditisten an der Liquidation der Gesellschaft nicht teil.<br />

3. Sind im Fall des Absatz 2 den weiteren Kommanditisten ihre Kapitaleinlagen<br />

nebst Agio zurückgezahlt, erfolgt die Liquidation der Gesellschaft unter den<br />

in § 1 Absatz 1 genannten Kommanditisten nach Maßgabe der gesetzlichen<br />

Regelung. Reicht das Gesellschaftsvermögen zur Berichtigung der gemeinschaftlichen<br />

Schulden und zur Rückerstattung der Einlagen nicht aus, so<br />

haben die HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG und Berenberg<br />

<strong>Private</strong> Capital GmbH für den Fehlbetrag jeweils hälftig aufzukommen.<br />

§ 30 Ausscheiden des Komplementärs<br />

Wird über das Vermögen des Komplementärs das Insolvenzverfahren eröffnet<br />

oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt,<br />

scheidet der Komplementär aus der Gesellschaft aus. In jedem Fall des Ausscheidens<br />

des Komplementärs haben die geschäftsführenden Kommanditisten<br />

gemeinsam das Recht, eine Gesellschaft zu benennen, die als Komplementär<br />

der Gesellschaft an die Stelle des bisherigen Komplementärs tritt,<br />

es sei denn, die übrigen Gesellschafter bestimmen mit einer Mehrheit von<br />

75% aller vorhandenen Stimmen einen anderen Komplementär. Wird kein<br />

Komplementär als Nachfolger bestellt, ist die Gesellschaft beendet und in<br />

entsprechender Anwendung der Bestimmungen des § 31 zu liquidieren<br />

§ 31 Auflösung<br />

1. Bei Auflösung der Gesellschaft wird das Gesellschaftsvermögen der Gesellschaft<br />

durch die Geschäftsführenden Kommanditisten abgewickelt.<br />

2. Gewinne und Verluste aus der Abwicklung des Gesellschaftsvermögens<br />

werden den Gesellschaftern zugewiesen in entsprechender Anwendung der<br />

Bestimmungen des § 13.<br />

2. Vorbehaltlich entgegenstehender Auflagen der <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds und<br />

ihrer Beteiligungsunternehmen erhalten die Gesellschafter jeweils bis zum<br />

Kalenderjahresende einen Zwischenbericht über die Entwicklung der Kapitalanlage<br />

am Adveq Asia II C.V.<br />

3. Die Gesellschafter erhalten für jedes Kalenderjahr eine Mitteilung ihrer steuerlichen<br />

Ergebnisse aus der Gesellschaft.<br />

ARTIKEL 11 SCHLUSSBESTIMMUNGEN<br />

§ 35 Änderungen des Gesellschaftsvertrages<br />

1. Änderungen und Ergänzungen dieses Gesellschaftsvertrags bedürfen der<br />

Schriftform, soweit nicht zwingend ein strengeres Formerfordernis gilt.<br />

Schriftform gilt auch für die Abänderung dieser Schriftformklausel. Die Schriftform<br />

gilt als gewahrt bei Änderung des Gesellschaftsvertrags durch einen in<br />

Übereinstimmung mit den Bestimmungen des § 25 gefassten Gesellschafterbeschluss.<br />

2. Dieser Gesellschaftsvertrag enthält alle Regelungen zwischen den Gesellschaftern<br />

bezüglich des Gesellschaftsverhältnisses.<br />

§ 36 Teilnichtigkeit<br />

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar<br />

sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon<br />

nicht berührt. Statt der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung<br />

ist die wirksame und durchführbare Bestimmung zu vereinbaren, die dem<br />

wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Vorschrift am nächsten kommt.<br />

Entsprechendes gilt für die ergänzende Vertragsauslegung.<br />

§ 37 Mitteilungen<br />

Mitteilungen an die Kommanditisten erfolgen durch einfachen Brief an die<br />

auf dem Zeichnungsschein für jeden Kommanditisten angegebene Adresse.<br />

Jeder Kommanditist kann seine Adresse durch schriftliche Mitteilung (Einschreiben)<br />

an die Treuhandkommanditistin abändern; die Abänderung wird<br />

wirksam zwei Wochen nach Eingang der Mitteilung.<br />

Hamburg, den 30.04.2009<br />

ARTIKEL 10 BEWERTUNG, BUCHFÜHRUNG<br />

UND BERICHTSWESEN<br />

§ 32 Bewertung des Gesellschaftsvermögens<br />

1. Soweit nach den Bestimmungen dieses Vertrags eine Bewertung von Kapitalanlagen<br />

erforderlich ist, gelten folgende Bewertungsregeln:<br />

a) Börsennotierte Kapitalanlagen werden zum amtlichen Börsenkurs am<br />

Bewertungsstichtag angesetzt; bei Verfügungsbeschränkungen über die<br />

Kapitalanlagen können angemessene Bewertungsabschläge vorgenommen<br />

werden;<br />

b) in allen übrigen Fällen, insbesondere für indirekte Beteiligungen über <strong>Private</strong><br />

<strong>Equity</strong> Fonds, werden Kapitalanlagen mit dem Verkehrswert angesetzt,<br />

den die Geschäftsführenden Kommanditisten – sei es auch nur<br />

mittelbar über andere Beteiligungen oder Dienstleistungen – von den Verwaltern<br />

der <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds mitgeteilt bekommen haben.<br />

2. Zu jeder Bewertung der Geschäftsführenden Kommanditisten gemäß Absatz<br />

1) b) ist auf Beschluss der Gesellschafterversammlung eine Stellungnahme<br />

des Abschlussprüfers der Gesellschaft einzuholen. Bei Meinungsverschiedenheiten<br />

zwischen den Geschäftsführenden Kommanditisten und dem<br />

Abschlussprüfer entscheidet eine vom Institut der Wirtschaftsprüfer e.V.,<br />

Berlin, zu benennende international anerkannte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

über die Meinungsverschiedenheiten als Schiedsgutachter.<br />

Verwaltung Zweiter Berenberg HANSA TREUHAND<br />

<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH<br />

gezeichnet durch: Sönke Fanslow, Andreas Renner<br />

HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG<br />

gezeichnet durch: Hermann Ebel, Sönke Fanslow<br />

Berenberg <strong>Private</strong> Capital GmbH<br />

gezeichnet durch: Jürgen Raeke, Andreas Renner<br />

AGR Zweiter <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH<br />

gezeichnet durch: Martin Kloss<br />

§ 33 Jahresabschluss und Prüfung<br />

Die Geschäftsführenden Kommanditisten haben das Recht, die Aufstellung<br />

des Jahresabschlusses der Gesellschaft nach den gesetzlichen Bestimmungen<br />

für Kapitalgesellschaften zu veranlassen. Der Jahresabschluss der Gesellschaft<br />

ist durch einen Abschlussprüfer zu prüfen.<br />

§ 34 Berichtswesen<br />

1. Innerhalb von 180 Tagen nach Geschäftsjahresende erhalten die Gesellschafter<br />

von den Geschäftsführenden Kommanditisten einen Jahresbericht,<br />

bestehend aus:<br />

a) dem geprüften Jahresabschluss der Gesellschaft;<br />

b) einer Bewertung des Gesellschaftsvermögens gemäß den Bewertungsregeln<br />

in § 32 jedoch ohne Stellungnahme des Abschlussprüfers gemäß<br />

§ 32 Abs. 2;<br />

c) einen Bericht über die Entwicklung der Gesellschaft und die Kapitalanlagen<br />

im abgelaufenen Geschäftsjahr.<br />

61


Die rechtlichen und steuerlichen Grundlagen<br />

Der Treuhandauftrag<br />

dTeil 3.<br />

Die Firma AGR Zweiter <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH – nachstehend Treuhänderin<br />

genannt – ist als Kommanditistin an der Zweiter Berenberg HAN-<br />

SA TREUHAND <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH & Co. KG (nachstehend auch:<br />

Kommanditgesellschaft) beteiligt. Nach dem Kommanditgesellschaftsvertrag<br />

steht der Treuhänderin das Recht zu, die bisherige Beteiligung für Rechnung<br />

Dritter zu erhöhen und treuhänderisch für Dritte zu halten. Dementsprechend<br />

beteiligt sich die Treuhänderin im eigenen Namen für Rechnung Dritter –<br />

nachstehend Treugeber genannt – an der Kommanditgesellschaft.<br />

§ 1 Treuhandverhältnis<br />

1. Das Treuhandverhältnis wird durch Annahme der unterzeichneten Beitrittserklärung<br />

durch die Treuhänderin begründet.<br />

2. Mit Unterzeichnen der Beitrittserklärung beauftragt jeder Treugeber die Treuhänderin<br />

nach Maßgabe dieses Treuhandauftrages und des Kommanditgesellschaftsvertrages,<br />

ihre Beteiligung um den jeweiligen Zeichnungsbetrag<br />

zu erhöhen. Die jeweilige Erhöhung erfolgt im Namen der Treuhänderin,<br />

jedoch für Rechnung des Treugebers.<br />

3. Die Treuhänderin ist verpflichtet, die Erhöhung ihrer Beteiligung unter die<br />

aufschiebende Bedingung des Eintritts der für die Mittelfreigabe vorgesehenen<br />

Voraussetzungen zu stellen. Sie ist erst mit Vorliegen dieser<br />

Bedingungen berechtigt, die von den Treugebern auf ihr Treuhandkonto<br />

eingezahlten Beträge auf die zu leistende Pflichteinlage der Kommanditgesellschaft<br />

zu zahlen.<br />

4. a) Die Treuhänderin ist berechtigt, vom Treuhandauftrag zurückzutreten,<br />

wenn der Treugeber die erste Rate seiner Einzahlungsverpflichtung nicht<br />

fristgemäß zu dem in der Beitrittserklärung genannten Termin leistet. Für<br />

Folgeraten gilt insbesondere § 8 Ziffer 5, 6.<br />

b) Die Treuhänderin ist berechtigt, die Einzahlungsverpflichtung des Treugebers<br />

an Erfüllung Statt an die Kommanditgesellschaft abzutreten.<br />

c) Für die nach dem Fälligkeitstermin geleisteten Zahlungen auf die Einlage<br />

fallen Verzugszinsen p.a. in Höhe der gesetzlichen Regelungen an.<br />

5. Die Treuhänderin wird die erhöhte Kommanditbeteiligung an der Kommanditgesellschaft<br />

treuhänderisch und uneigennützig für den jeweiligen Treugeber<br />

verwalten. Sie wird die Rechte des Treugebers unter Berücksichtigung<br />

des dem Treugeber bekannten Kommanditgesellschaftsvertrages, dieses<br />

Treuhandauftrages und der Interessen der Gesamtheit der Treugeber wahrnehmen.<br />

6. Die Treuhänderin ist verpflichtet, das im Rahmen des Treuhandverhältnisses<br />

erworbene Vermögen von ihrem eigenen Vermögen getrennt zu halten und<br />

zu verwalten. Sie wird alles, was sie aufgrund ihrer formalen Stellung als<br />

Kommanditistin erlangt, an den Treugeber herausgeben bzw. zu Gunsten<br />

des Treugebers verwenden.<br />

7. Der Treugeber ist wirtschaftlich wie ein im Handelsregister eingetragener<br />

Kommanditist an der Kommanditgesellschaft beteiligt. Die mittelbare Beteiligung<br />

erstreckt sich auf das anteilige Gesellschaftsvermögen, einschließlich<br />

der stillen Reserven, sowie auf Gewinn und Verlust der Kommanditgesellschaft<br />

nach Maßgabe des Kommanditgesellschaftsvertrages. Der Treugeber<br />

trägt in Höhe seiner Beteiligung das anteilige wirtschaftliche Risiko wie ein<br />

im Handelsregister eingetragener Kommanditist.<br />

8. Der Treugeber stellt die Treuhänderin von allen Verbindlichkeiten frei, die sich<br />

aus dem Treuhandverhältnis ergeben können. Wird die Treuhänderin aus<br />

solchen Verbindlichkeiten in Anspruch genommen, ist seitens des Treugebers<br />

in vollem Umfang Ersatz zu leisten.<br />

§ 2 Treuhandverwaltung<br />

1. Die Treuhänderin wird ihre Rechte und Pflichten mit der Sorgfalt eines<br />

ordentlichen Kaufmanns wahrnehmen.<br />

2. Die Rechte und Pflichten, die der treuhänderischen Verwaltung unterliegen,<br />

ergeben sich aus dem Kommanditgesellschaftsvertrag und aus diesem<br />

Treuhandauftrag.<br />

3. Über die die Kommanditgesellschaft betreffenden Vorgänge wird die Treuhänderin<br />

den Treugeber schriftlich unterrichten.<br />

§ 3 Haftung<br />

1. Die Treuhänderin und ihre Organe haften – auch für ein vor Vertragsschluss<br />

liegendes Verhalten – nur, soweit ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit<br />

zur Last gelegt werden kann. Bei Verletzung wesentlicher Verpflichtungen<br />

aus diesem Vertrag haftet sie für leichte Fahrlässigkeit. Der Umfang der Haftung<br />

ist auf die jeweilige Höhe des in der Beitrittserklärung angegebenen<br />

Betrages begrenzt.<br />

2. Wenn, solange und soweit der Treugeber nur mittelbar an der Kommanditgesellschaft<br />

beteiligt ist, haftet er mit Beginn seiner mittelbaren Beteiligung<br />

im Innenverhältnis gegenüber dem Treuhänder so, als sei er selbst unmittelbar<br />

eingetragener Kommanditist.<br />

§ 4 Weisungsrechte und Beschlussfassung<br />

1. Vor Ausübung des Stimmrechts bei Gesellschafterbeschlüssen der Kommanditgesellschaft<br />

sind von der Treuhänderin die Weisungen des jeweiligen<br />

Treugebers einzuholen, in welcher Weise die Treuhänderin ihr Stimmrecht<br />

ausüben soll. Die Weisungen des Treugebers müssen 3 volle Werktage<br />

(Samstag gilt nicht als Werktag) vor Beginn des Tages der Gesellschafterversammlung<br />

vorliegen. Später eingehende Weisungen finden keine<br />

Berücksichtigung. Nach den Bestimmungen des Kommanditgesellschaftsvertrages<br />

ist die Treuhandkommanditistin berechtigt, von ihrem Stimmrecht<br />

unter Berücksichtigung der ihr aufgrund des Treuhandvertrages von den<br />

Treugebern erteilten Weisungen unterschiedlich Gebrauch zu machen, um<br />

auf diese Weise auch dem Willen einer Minderheit der Treugeber Beachtung<br />

zu verleihen.<br />

2. Die Treugeber erteilen Weisungen zu den Beschlussgegenständen der<br />

Gesellschafterversammlung der Kommanditgesellschaft. Weisungen werden<br />

von Treugebern schriftlich oder per email erteilt. Bei Weisungen und<br />

Beschlussfassungen repräsentieren je 1.000 EUR der treuhänderisch gehaltenen<br />

Kommanditeinlage eine Stimme.<br />

3. Werden Beschlüsse außerhalb einer Gesellschafterversammlung nach § 25<br />

Absatz 2b) des Gesellschaftsvertrages der Kommanditgesellschaft gefasst,<br />

so geben die Treugeber ihre Stimme unmittelbar selbst ab.<br />

§ 5 Bevollmächtigung<br />

Treugeber sind bevollmächtigt, das Stimmrecht der Treuhandkommanditistin<br />

anteilig, d.h. entsprechend der Stimmkraft ihrer durch das Treuhandverhältnis<br />

begründeten wirtschaftlichen Beteiligung an der Gesellschaft, unmittelbar<br />

selbst auszuüben. Die Vollmacht ist widerruflich.<br />

§ 6 Unmittelbare Eintragung des Treugebers<br />

in das Handelsregister<br />

1. Soweit gemäß Beitrittserklärung nach Erfüllung der Einzahlungsverpflichtung<br />

des Treugebers eine unmittelbare Eintragung des Treugebers in das Handelsregister<br />

erfolgen soll, verpflichtet sich der Treugeber bereits mit Unterzeichnung<br />

der Beitrittserklärung und der entsprechenden Beauftragung der<br />

Treuhänderin, ein von der Treuhänderin abgegebenes Angebot auf Übertragung<br />

einer der Beteiligung des Treugebers entsprechenden Teilkommanditeinlage<br />

auf den Treugeber anzunehmen.<br />

2. Soweit kein ausdrückliches schriftliches Angebot abgegeben wird, liegt das<br />

Angebot in der Aufforderung der Treuhänderin gegenüber dem Treugeber,<br />

sich zum Handelsregister anzumelden. Die Annahme des Angebotes<br />

wird wirksam, wenn der Treuhänderin die Anmeldung des Treugebers zum<br />

Handelsregister in notariell beglaubigter Form vorliegt oder der Treugeber<br />

der Treuhänderin eine entsprechende Handelsregistervollmacht in notariell<br />

beglaubigter Form übermittelt hat. Die Handelsregistervollmacht hat § 28<br />

Absatz 1 des Kommanditgesellschaftsvertrags zu entsprechen.<br />

3. Auch wenn der Treugeber in der Beitrittserklärung eine unmittelbare Eintragung<br />

in das Handelsregister als Kommanditist nicht gewünscht hat, kann er<br />

von der Treuhänderin die Übertragung eines seiner mittelbaren Beteiligung<br />

entsprechenden Teilkommanditanteils im Weg der Sonderrechtsnachfolge –<br />

mit der Folge seiner unmittelbaren Handelsregistereintragung – verlangen.<br />

Das Verlangen des Treugebers bedarf der Schriftform. Der Treugeber hat<br />

die für die Eintragung notwendigen Erklärungen in der erforderlichen Form<br />

abzugeben. Er hat die für die Eintragung anfallenden Kosten nach Maßgabe<br />

des Kommanditgesellschaftsvertrags zu tragen.<br />

4. Die Treuhänderin wird von ihrem Recht, die treuhänderisch gehaltene Kommanditbeteiligung<br />

auf den Treugeber zu übertragen, nur aus besonderem<br />

Grund Gebrauch machen.<br />

62


<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Die rechtlichen und steuerlichen Grundlagen | Der Treuhandauftrag<br />

§ 7 Kontenführung<br />

Für die Kontenführung und die Ausschüttungen gelten die gesellschaftsvertraglichen<br />

Regelungen der Kommanditgesellschaft entsprechend.<br />

§ 8 Übertragung, Verpfändung, Beendigung<br />

des Treuhandverhältnisses<br />

1. Jeder Treugeber kann seine Beteiligung mit Einwilligung der Treuhänderin<br />

auf einen Dritten übertragen, verpfänden oder in sonstiger Weise darüber<br />

verfügen. Die Treuhänderin kann die Einwilligung nur verweigern, wenn ein<br />

Grund vorliegt, nach dem die Zustimmung nach § 24 Abs. 2 des Kommanditgesellschaftsvertrages<br />

verweigert werden könnte. Als Übertragung gilt<br />

insbesondere auch eine Sicherungsübertragung. Bei einer entgeltlichen<br />

Anteilsveräußerung ist der Treuhänderin für Ihren Aufwand ein pauschales<br />

Entgelt in Höhe von 210 USD zuzüglich Umsatzsteuer pro Anteilsveräußerung<br />

vom Verkäufer zu zahlen (zurzeit somit 249,90 USD). Die Treuhänderin<br />

ist berechtigt, Änderungen der Umsatzsteuer auf das Entgelt weiterzugeben.<br />

2. Der Erwerber tritt mit allen Rechten und Pflichten an die Stelle des bisherigen<br />

Treugebers, der die hierfür notwendigen Erklärungen beizubringen hat. Die<br />

Treuhänderin ist berechtigt, einen Nachweis des Überganges zu verlangen.<br />

3. Stirbt ein Treugeber, so gehen alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag<br />

auf seinen Rechtsnachfolger über. Dieser tritt an seine Stelle. Das Erbrecht<br />

ist durch Erbschein nachzuweisen.<br />

4. Dieser Vertrag kann vom Treugeber mit einer Frist von 4 Wochen zum<br />

Monatsende ordentlich gekündigt werden. Er kann darüber hinaus von<br />

der Treuhänderin und von dem Treugeber nur aus wichtigem Grund fristlos<br />

gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der<br />

Treugeber mit einer Folgerate in Verzug gerät.<br />

5. Dieser Treuhandvertrag endet, wenn er gekündigt wird oder auf den Treugeber<br />

die Voraussetzungen zutreffen, die an das Ausscheiden eines Kommanditisten<br />

aus der Gesellschaft geknüpft sind.<br />

6. Endet das Treuhandverhältnis, so ist das Treugut auf den Treugeber zu<br />

übertragen. Ist der Kommanditanteil zu übertragen, so hat der Treugeber<br />

die durch ihn unterzeichnete Anmeldung zum Handelsregister in notariell<br />

beglaubigter Form der Treuhänderin vorzulegen oder der Treuhänderin<br />

eine entsprechende Handelsregistervollmacht in notariell beglaubigter Form<br />

zu übermitteln. Die Kosten trägt der Treugeber. Im Fall der fristlosen Kündigung<br />

wegen Verzugs einer Folgerate überträgt der Treuhänder bereits mit<br />

Annahme der Beitrittserklärung den auf den Treugeber entfallenden Kommanditanteil<br />

an der Kommanditgesellschaft aufschiebend bedingt durch<br />

die Kündigung auf den Treugeber. Der Treugeber nimmt mit Erteilung des<br />

Treuhandauftrages die aufschiebend bedingte Übertragung ausdrücklich an.<br />

Im Ergebnis richten sich die im Gesellschaftsvertrag der Kommanditgesellschaft<br />

unter § 9 Abs. 4 geregelten Rechtsfolgen bei Verzug dann unmittelbar<br />

gegen den säumigen Treugeber.<br />

Hamburg, den 30.04.2009<br />

AGR Zweiter <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH<br />

gezeichnet durch: Martin Kloss<br />

Zustimmend zur Kenntnis genommen:<br />

Zweiter Berenberg HANSA TREUHAND<br />

<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH & Co. KG<br />

gezeichnet durch: Andreas Renner, Sönke Fanslow<br />

§ 9 Unterrichtung von Kommanditisten<br />

Im Interesse aller wirtschaftlich an der Gesellschaft Beteiligten wird die Treuhänderin<br />

alle schriftlichen Informationen, die sie ihren Treugebern durch<br />

Rundschreiben gewährt, auch den Kommanditisten erteilen, die nicht oder<br />

nicht mehr Treugeber sind.<br />

§ 10 Verjährung<br />

1. Ansprüche gegen die Treuhänderin und ihre Organe verjähren in drei Jahren<br />

von dem Zeitpunkt an, an dem der Anspruch entstanden ist, soweit sich<br />

nicht ohne diese Regelung eine kürzere Verjährungsfrist ergibt.<br />

2. Ziff. 1 gilt insbesondere auch für etwaige vorvertragliche Pflichtverletzungen.<br />

§ 11 Teilnichtigkeit, Regelungslücke<br />

Sollten Bestimmungen dieses Vertrages oder eine künftig aufgenommene<br />

Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein<br />

oder ihre Wirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so wird hierdurch<br />

die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Das Gleiche gilt,<br />

soweit sich herausstellen sollte, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält.<br />

Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder<br />

zur Ausfüllung der Lücke soll eine Regelung gelten, mit der der beabsichtigte<br />

wirtschaftliche Zweck am besten erreicht wird.<br />

63


Die rechtlichen und steuerlichen Grundlagen<br />

Der Emittent<br />

dTeil 4.<br />

Firma, Sitz und Geschäftsanschrift:<br />

Die Firma des Emittenten lautet:<br />

Zweiter Berenberg HANSA TREUHAND <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds<br />

GmbH & Co. KG (ehemals Achte Schiffahrts-Gesellschaft<br />

HANSE-GATE mbH & Co.KG).<br />

Sitz der Gesellschaft ist München. Die Geschäftsanschrift lautet:<br />

c/o Rölfs WP Partner AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,<br />

Mies-van-der-Rohe-Straße 6, 80807 München.<br />

Gründungsdatum und Laufzeit<br />

Die Gesellschaft wurde am 01.07.2008 als Kommanditgesellschaft<br />

juristisch gegründet. Die wirtschaftliche Neugründung<br />

erfolgte am 05.02.2009 mit Umfirmierung der Gesellschaft. Der<br />

Gesellschaftsvertrag wurde am 30.04.2009 geschlossen.<br />

Die Laufzeit der Gesellschaft ist begrenzt. Geplant ist eine Laufzeit<br />

bis zum 31.12.2021. Dies entspricht einer Laufzeit von ca. 12<br />

Jahren. Die Geschäftsführenden Kommanditisten sind abweichend<br />

hiervon berechtigt, die Laufzeit der Gesellschaft zu verlängern,<br />

bis der Dachfonds Adveq Asia II beendet ist.<br />

Maßgebliche Rechtsordnung und Rechtsform<br />

Der Emittent unterliegt deutschem Recht. Er hat die Rechtsform<br />

einer Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG).<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin ist einzelvertretungsbefugt<br />

und von den Beschränkungen des § 181 BGB<br />

befreit. Ihre Geschäftsführer sind von § 181 BGB befreit, soweit<br />

sie bei der Vertretung der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

entsprechend befugt sind.<br />

Geschäftsführende Kommanditisten<br />

Geschäftsführende Kommanditisten sind die<br />

• HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG, Hamburg<br />

und<br />

• Berenberg <strong>Private</strong> Capital GmbH, Hamburg.<br />

Sie sind jeweils gemäß den Bestimmungen der §§ 19 und 20<br />

des Gesellschaftsvertrages zur Geschäftsführung berechtigt und<br />

verpflichtet. Die Geschäftsführenden Kommanditisten sind zur<br />

Vertretung des Emittenten jeweils einzeln befugt (§ 21 des Gesellschaftsvertrages).<br />

Geschäftsführer der HANSA TREUHAND<br />

Finance sind Hermann Ebel und Sönke Fanslow, beide Hamburg.<br />

Geschäftsführer der Berenberg <strong>Private</strong> Capital GmbH sind<br />

Jürgen Raeke, Klaus Johann Ehler, Dr. Jörg Liesner, Andreas<br />

Renner und Markus Taubert, alle Hamburg. Die Geschäftsführenden<br />

Kommanditisten sind einzelvertretungsbefugt und von<br />

den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Ihre Organe sind<br />

von § 181 BGB befreit, soweit sie bei der Vertretung der Geschäftsführenden<br />

Kommanditisten entsprechend befugt sind.<br />

Persönlich haftende Gesellschafterin<br />

Persönlich haftende Gesellschafterin ist die<br />

Verwaltung Zweiter Berenberg HANSA TREUHAND <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong><br />

Fonds GmbH (ehemals Verwaltung Achte Schiffahrts-Gesellschaft<br />

HANSE-GATE mbH),<br />

c/o Rölfs WP Partner AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,<br />

Mies-van-der-Rohe-Straße 6, 80807 München.<br />

Gegenstand der Gesellschaft ist die Geschäftsführung und Vertretung<br />

der Zweiter Berenberg HANSA TREUHAND <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong><br />

Fonds GmbH & Co. KG sowie die Beteiligung an dieser Gesellschaft<br />

als persönlich haftende Gesellschafterin. Die Gesellschaft<br />

kann gleichartige oder ähnliche Unternehmen erwerben, sich an<br />

solchen beteiligen und deren Vertretung übernehmen sowie Zweigniederlassungen<br />

errichten. Geschäftsführer sind die Herren Sönke<br />

Fanslow, Torsten Schlüter, Jürgen Raeke und Andreas Renner. Das<br />

Stammkapital der persönlich haftenden Gesellschafterin beträgt<br />

25.000 EUR und wurde bereits eingezahlt.<br />

Vom Gesetz abweichende Regelungen des Gesellschaftsvertrages<br />

bzgl. der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

Die Haftung der persönlich haftenden Gesellschafterin ist unbeschränkt.<br />

Da es sich bei der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

um eine Kapitalgesellschaft in der Form einer Gesellschaft<br />

mit beschränkter Haftung (GmbH) handelt, haftet diese insoweit<br />

nur beschränkt auf ihr Vermögen. Abweichend von den gesetzlichen<br />

Bestimmungen übernimmt die Komplementärin auf der<br />

Grundlage des Gesellschaftsvertrages der Zweiter Berenberg<br />

HANSA TREUHAND <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH & Co. KG<br />

ausschließlich die Funktion der unbeschränkt haftenden Gesellschafterin<br />

und nimmt keine Geschäftsführungsaufgaben wahr.<br />

Sie ist am Gesellschaftskapital nicht beteiligt und zeichnet keine<br />

Kapitaleinlage. Sie erhält für die Übernahme ihrer Haftung<br />

jährlich ein Ergebnisvorab in Höhe von 2.500 USD. Sie ist einzelvertretungsbefugt<br />

und von den Beschränkungen des § 181<br />

BGB befreit. Auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts haftet<br />

64


<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Die rechtlichen und steuerlichen Grundlagen | Der Emittent<br />

die Komplementärin der Gesellschaft gegenüber nur für Vorsatz<br />

oder grobe Fahrlässigkeit. Der Komplementäranteil kann<br />

nur mit vorheriger Zustimmung der übrigen Gesellschafter mit<br />

einer Mehrheit von zumindest 50 % der abgegebenen Stimmen<br />

übertragen werden. Die Komplementärin unterliegt keinem<br />

Wettbewerbsverbot. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus dem<br />

Gesellschaftsvertrag (Seite 54-61).<br />

Die Satzung der Komplementärin weicht im Hinblick auf die<br />

gesetzlichen Regelungen in folgenden Punkten ab: Die Vertretung<br />

der Gesellschaft ist mit einem Geschäftsführer und einem<br />

Prokuristen (unechte Gesamtvertretungsbefugnis) zulässig. Die<br />

Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181, 2.<br />

Var. BGB befreit. Jeder Gesellschafter, der mit mindestens 40<br />

% am Stammkapital der Gesellschaft beteiligt ist, ist berechtigt,<br />

einen Geschäftsführer zu ernennen und abzuberufen.<br />

Die Gesellschafter sind vom Wettbewerbsverbot befreit. Die<br />

Geschäftsführer können durch Beschluss vom Wettbewerbsverbot<br />

befreit werden, was geschehen ist. Die Übertragung der<br />

Geschäftsanteile bedarf der Zustimmung der Gesellschafter.<br />

Gegenstand des Unternehmens<br />

Gegenstand des Unternehmens sind der Erwerb, das Halten<br />

und das Verwalten einer oder mehrerer mittelbarer Beteiligungen<br />

an der Adveq Asia II C.V. – einem <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds<br />

– über die Berenberg HANSA TREUHAND Asien Beteiligungs<br />

GmbH, eine der Gesellschaft zu 100% gehörende Tochterkapitalgesellschaft.<br />

Zur Erreichung des Gesellschaftszwecks können Kommanditeinlagen<br />

bis zu 25.000.000 USD (in Worten: fünfundzwanzig<br />

Millionen US-Dollar) eingeworben werden. Die Geschäftsführer<br />

sind in ihrem Ermessen frei, diese Grenze zu erhöhen. Die<br />

Gesellschaft erstrebt keine unternehmerische Führung in den<br />

mittelbar gehaltenen Beteiligungsgesellschaften und wird sich<br />

auch nicht aktiv an deren Geschäftsführung beteiligen.<br />

Die Kapitalanlage der Gesellschaft besteht aus mittelbaren<br />

Eigenkapital- und eigenkapitalähnlichen Beteiligungen an der Adveq<br />

Asia II. C.V. Die Gesellschaft kann Liquiditätsreserven in Festgeld<br />

und freie Liquidität in Geldmarkttiteln oder -fonds investieren.<br />

Registergericht<br />

Der Emittent ist beim Registergericht des Amtsgerichtes München<br />

unter der Registernummer HRA 93501 eingetragen.<br />

Konzernunternehmen<br />

Zur Zeit der Prospektaufstellung werden die Gesellschaftsanteile<br />

des Emittenten von der HANSA TREUHAND Finance, der<br />

Berenberg <strong>Private</strong> Capital und der AGR Zweiter <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong><br />

Fonds GmbH gehalten.<br />

Nach Beitritt von Anlegern und Erhöhung des Kommanditkapitals<br />

ist der Emittent in der vorgesehenen Struktur kein Konzernunternehmen<br />

im Sinne des § 18 AktG i.V.m. § 290 HGB.<br />

Das Kapital des Emittenten<br />

Höhe und Art des gezeichneten Kapitals<br />

Der Emittent verfügt zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung über<br />

Kommanditkapital in Höhe von 280 TUSD, das von den Gründungsgesellschaftern<br />

gezeichnet wurde. Das Kapital besteht<br />

nur aus Kommanditkapital. Der Emittent beabsichtigt weitere<br />

Gesellschafter nur in Form von Kommanditisten aufzunehmen.<br />

Gesellschafter (Gründungsgesellschafter) mit jeweils<br />

gezeichnetem Kommanditkapital des Emittenten sind:<br />

• Verwaltung Zweiter Berenberg HANSA TREUHAND <strong>Private</strong><br />

<strong>Equity</strong> Fonds GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin<br />

ohne Einlage<br />

• HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG als<br />

Kommanditist mit einer Einlage von 250 TUSD, davon<br />

eingezahlt 40,203 TUSD<br />

• Berenberg <strong>Private</strong> Capital GmbH als Kommanditist mit<br />

einer Einlage von 25 TUSD, davon eingezahlt 25 TUSD<br />

• AGR Zweiter <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH als Kommanditistin<br />

mit einer Einlage von 5 TUSD, davon eingezahlt<br />

0 TUSD<br />

Hauptmerkmale und Höhe der ausstehenden Einlagen<br />

Die Anleger nehmen mit Übernahme/Zeichnung von Kommanditkapital<br />

eine Gesellschafterstellung oder eine Treugerberstellung<br />

beim Emittenten ein. Die Hauptmerkmale einer Kommanditbeteiligung<br />

beim Emittenten sind die auf die Einlage beschränkte<br />

Haftung, die Teilnahme am Gewinn und Verlust sowie an Stillen<br />

Reserven des Emittenten, Informationsrechte und Rechte auf<br />

Einsicht in die Bücher sowie Recht auf Teilnahme an und Stimmrecht<br />

auf der Gesellschafterversammlung bzw. im schriftlichen<br />

Umlaufverfahren.<br />

65


<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Die rechtlichen und steuerlichen Grundlagen | Der Emittent<br />

Die wesentlichen Rechte und Pflichten (Hauptmerkmale) der<br />

von den derzeitigen Gesellschaftern gezeichneten Beteiligungals<br />

Komplementär bzw. Kommanditist der Gesellschaft stellen sich<br />

wie folgt dar: Die Gründungskommanditisten HANSA TREU-<br />

HAND Finance GmbH & Co. KG und Berenberg <strong>Private</strong> Capital<br />

GmbH sind Geschäftsführende Kommanditisten. Sie sind zur<br />

Geschäftsführung und nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages<br />

zur Vertretung der Gesellschaft befugt. Die Gründungskommanditisten<br />

haben mit ihrer Beteiligung im Hinblick auf Gewinnbeteiligungen<br />

und Bezüge verbundene Sonderrechte (vgl. S.<br />

67-68). Die Geschäftsführenden Kommanditisten bedürfen zur<br />

Übertragung ihrer Kommanditanteile keiner Zustimmung, sofern<br />

die Übertragung zwischen ihnen oder zwischen verbundenen<br />

Unternehmen i. S. d. § 15 AktG erfolgt. Sie sind ferner befugt,<br />

ihre Kommanditanteile zum Teil auf eine noch zu benennende<br />

Person oder Gesellschaft ohne jegliches Zustimmungserfordernis<br />

zu übertragen. Einzelheiten ergeben sich aus § 24 Ziff. 1 des<br />

Gesellschaftsvertrages. Die Geschäftsführenden Kommanditisten<br />

dürfen im Rahmen ihres Ermessens entscheiden, ob Gesellschafterbeschlüsse<br />

in Gesellschafterversammlungen oder außerhalb<br />

von Gesellschafterversammlungen schriftlich gefasst werden. Sie<br />

entscheiden, ob Gesellschafterversammlungen in München oder<br />

Hamburg stattfinden. Einer der Geschäftsführenden Kommanditisten<br />

ist berechtigt, den Vorsitz in der Gesellschafterversammlung<br />

zu führen. Die Geschäftsführenden Kommanditisten unterliegen<br />

keinem Wettbewerbsverbot. Weitere Einzelheiten ergeben sich<br />

aus dem Gesellschaftsvertrag (Seite 54-61). Die wesentlichen<br />

Rechte und Pflichten der Komplementärin wurden bereits auf den<br />

Seiten 64f. dargestellt, die der Treuhandkommanditistin folgen auf<br />

den Seiten 74f. Außer den vorgenannten Hauptmerkmalen stehen<br />

den derzeitigen Gesellschaftern im Vergleich zu den zukünftig<br />

beitretenden Kommanditisten keine abweichenden Rechte zu.<br />

Die Gründungsgesellschafter haben bis zum Datum der<br />

Prospektaufstellung insgesamt 65,203 TUSD ihrer gezeichneten<br />

Einlage von insgesamt 280 TUSD eingezahlt. Die Höhe der ausstehenden<br />

Einlage beträgt 214,797 TUSD. Als Hafteinlagen im<br />

Handelsregister wurden für die Gründungsgesellschafter jeweils<br />

100 EUR eingetragen.<br />

Es ist vorgesehen, dass weitere Anleger unmittelbar oder<br />

mittelbar über die Treuhandkommanditistin weiteres Kommanditkapital<br />

zzgl. 3% Agio zeichnen, bis das Gesamtkommanditkapital<br />

der Gesellschaft 25.000 TUSD beträgt. Die Hafteinlage<br />

der weiteren Anleger beträgt 1% ihrer jeweiligen Kapitaleinlage.<br />

Unabhängig vom tatsächlichen Wechselkurs ist bei der ins Handelsregister<br />

einzutragenden Haftsumme von einem feststehenden<br />

Wechselkurs von EUR/USD 1,00 auszugehen.<br />

Die Gründungsgesellschafter des Emittenten<br />

Gründungsgesellschafter,<br />

Firma<br />

Sitz<br />

Geschäftsanschrift<br />

Art der Einlage /<br />

Gesellschafterstellung<br />

Gezeichnete<br />

Einlage<br />

Davon<br />

eingezahlt<br />

Verwaltung Zweiter Berenberg<br />

HANSA TREUHAND<br />

<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH<br />

(ehemals Verwaltung Achte<br />

Schiffahrts-Gesellschaft<br />

HANSE-GATE mbH)<br />

München<br />

c/o Rölfs WP Partner<br />

AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,<br />

Mies-vander-Rohe-Straße<br />

6,<br />

80807 München<br />

Ohne Einlage / persönlich<br />

haftende Gesellschafterin<br />

Ohne Einlage<br />

Entfällt<br />

HANSA TREUHAND<br />

Finance GmbH & Co. KG<br />

Hamburg An der Alster 9,<br />

20099 Hamburg<br />

Kommanditbeteiligung /<br />

Kommanditistin<br />

250.000 USD 40.203 USD<br />

Berenberg <strong>Private</strong> Capital<br />

GmbH<br />

Hamburg Neuer Jungfernstieg 20,<br />

20354 Hamburg<br />

Kommanditbeteiligung /<br />

Kommanditistin<br />

25.000 USD 25.000 USD<br />

AGR Zweiter <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong><br />

Fonds GmbH<br />

Hamburg Brandstwiete 4,<br />

20457 Hamburg<br />

Kommanditbeteiligung /<br />

Treuhandkommanditistin<br />

5.000 USD 0 USD<br />

66


<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Die rechtlichen und steuerlichen Grundlagen | Der Emittent<br />

Ausgegebene Wertpapiere oder Vermögensanlagen im<br />

Sinne des § 8f Abs. 1 des Verkaufsprospektgesetztes<br />

Von dem Emittent wurden bisher weder Wertpapiere ausgegeben<br />

noch Vermögensanlagen im Sinne des § 8f Abs. 1 des<br />

VerkProspG emittiert. Eine Ausgabe von Wertpapieren ist auch<br />

zukünftig nicht vorgesehen. Bei der mit diesem Angebot emittierten<br />

Vermögensanlage handelt es sich um unverbriefte Vermögensrechte<br />

an einer Kommanditgesellschaft.<br />

Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien<br />

Der Emittent hat die Rechtsform einer Kommanditgesellschaft<br />

(GmbH & Co. KG). Er ist weder eine Aktiengesellschaft noch<br />

eine Kommanditgesellschaft auf Aktien. Es bestehen keine<br />

Umtausch- oder Bezugsrechte auf Aktien.<br />

Gewinnbeteiligungen und Bezüge der Gründungsgesellschafter<br />

Soweit die Gründungsgesellschafter eine Kapitaleinlage leisten,<br />

sind sie am Ergebnis der Gesellschaft wie ein Anleger beteiligt.<br />

HANSA TREUHAND Finance und Berenberg <strong>Private</strong> Capital sind<br />

berechtigt, ihre Kapitaleinlage auf verbundene Unternehmen<br />

oder Personen zu übertragen. In jedem Fall muss jedoch eine<br />

Kapitaleinlageverpflichtung in Höhe von 1 TUSD bei der HANSA<br />

TREUHAND Finance und Berenberg <strong>Private</strong> Capital verbleiben.<br />

Von einer Übertragung unberührt bleiben die Ansprüche auf Ergebnisvorab<br />

der HANSA TREUHAND Finance und Berenberg<br />

<strong>Private</strong> Capital. Diese werden nicht übertragen.<br />

Zusätzlich zu den Ansprüchen, die den Gründungsgesellschaftern<br />

durch ihren mit einer Kapitaleinlage unterlegten<br />

Geschäftsanteil zustehen, erhalten die Gründungsgesellschafter<br />

die folgenden Gewinnbeteiligungen und Bezüge:<br />

Der persönlich haftenden Gesellschafterin werden die aus<br />

der Geschäftsführung entstehenden Kosten und Auslagen, mit<br />

Ausnahme der Vergütung der Geschäftsführer, erstattet. Für ihre<br />

Tätigkeit und die Übernahme der persönlichen Haftung erhält die<br />

Komplementärin einen jährlichen Ergebnisvorab von 2.500 USD.<br />

Für das erste Geschäftsjahr erhält die Komplementärin den<br />

Ergebnisvorab anteilig, beginnend am 01.07.2009.<br />

Für die Übernahme der Geschäftsführung erhalten die Ge schäfts -<br />

führenden Kommanditisten gemeinsam einen Ergebnisvorab in<br />

Höhe von 0,7% p.a. bezogen auf die Summe der zum letzten<br />

Zeichnungsschluss gezeichneten Kapitaleinlagen. Der Ergebnisvorab<br />

entsteht ab 01.01.2010 und versteht sich zzgl. einer<br />

etwaig anfallenden Umsatzsteuer. Ab dem Jahr 2017 bis zum<br />

Ende der Laufzeit reduziert sich der auf die Summe der gezeichneten<br />

Kapitaleinlagen anzuwendende Prozentsatz um 0,05%-<br />

Punkte des Vorjahreswertes.<br />

Weiterhin erhalten die HANSA TREUHAND Finance und<br />

Berenberg <strong>Private</strong> Capital jeweils hälftig eine Vergütung i.H.v.<br />

insgesamt 635 TUSD für die Prospektgestaltung (135 TUSD),<br />

Konzeption (375 TUSD) sowie für Prospekterstellung und Marketing<br />

(125 TUSD). Die Vergütungen verstehen sich zzgl. einer<br />

etwaig anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />

Die Zahlung der genannten Ergebnisvorab und sonstiger Vergütungen<br />

setzt Mittelfreigabe voraus. Den Geschäftsführenden<br />

Kommanditisten HANSA TREUHAND Finance und Berenberg<br />

<strong>Private</strong> Capital ist auf Ebene der Beteiligungsgesellschaft – nach<br />

Rückzahlung sämtlicher Kapitaleinlagen und einer Hurdle Rate<br />

von 12% – neben dem jährlichen Ergebnisvorab eine besondere<br />

Ergebnisbeteiligung (Carried Interest) in Höhe von 8% eingeräumt<br />

worden (vgl. Kapitel „Die Ergebnisverteilung“).<br />

Die HANSA TREUHAND Finance und die Berenberg <strong>Private</strong><br />

Capital sind gleichzeitig Gründungsgesellschafter des<br />

Emittenten, Vertriebspartner, Zahlstelle (Bereithaltung und<br />

kostenlose Ausgabe des Verkaufsprospektes) und Anbieter der<br />

Vermögensanlage.<br />

Die HANSA TREUHAND Finance und die Berenberg <strong>Private</strong><br />

Capital sind vom Emittenten mit dem Vertrieb der Vermögensanlage<br />

beauftragt worden. Sie erhalten hierfür zusammen insgesamt<br />

6% der gezeichneten Kapitaleinlage als Provision sowie<br />

das Agio in Höhe von 3% der gezeichneten Kapitaleinlage.<br />

Die AGR Zweiter <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH erhält für die<br />

Übernahme der Treuhandschaft sowie u.a. der Durchführung<br />

der Finanzbuchhaltung und der Erstellung der Jahresabschlüsse<br />

eine jährliche Vergütung von 35.000 EUR zzgl. der gesetzlichen<br />

Umsatzsteuer sowie Auslagenersatz. Im ersten Geschäftsjahr<br />

2009 entsteht die Vergütung der Treuhandkommanditistin<br />

anteilig in Höhe von 30.000 EUR zzgl. Umsatzsteuer sowie<br />

Auslagenersatz.<br />

Sämtliche Ansprüche der Gründungsgesellschafter sind<br />

vorstehend dargestellt.<br />

Bezüge, Vergütungen, Gehälter, Provisionen oder sonstige<br />

Leistungen jeder Art, die den Gründungsgesellschaftern und<br />

Geschäftsführenden Kommanditisten zustehen, sind ausschließlich<br />

im Gesellschaftsvertrag und in der mit HANSA TREUHAND<br />

67


<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Die rechtlichen und steuerlichen Grundlagen | Der Emittent<br />

Finance und Berenberg <strong>Private</strong> Capital gesondert abgeschlossener<br />

Vertriebsvereinbarung geregelt. Darüber hinaus stehen<br />

den Gründungsgesellschaftern innerhalb und außerhalb des<br />

Gesellschaftsvertrages keine Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte<br />

und sonstige Gesamtbezüge zu.<br />

Beteiligungen der Gründungsgesellschafter mit<br />

den am Vertrieb beauftragten Gesellschaften<br />

Der Emittent hat mit dem Vertrieb des mit diesem Prospekt zu<br />

emittierenden Eigenkapitals die HANSA TREUHAND Finance<br />

und die Berenberg <strong>Private</strong> Capital beauftragt. Ihnen stehen die<br />

hierfür vertraglich vereinbarte Provision sowie das Agio zu. Der<br />

Emittent ist berechtigt, einen Teil dieses Kapitals durch Drittvermittler<br />

zu besorgen, die direkt mit dem Emittenten Vertriebsvereinbarungen<br />

schließen. Solche Vertriebsvereinbarungen bedürfen<br />

der Zustimmung der HANSA TREUHAND Finance und der<br />

Berenberg <strong>Private</strong> Capital. Die HANSA TREUHAND Finance und<br />

die Berenberg <strong>Private</strong> Capital sind unabhängig hiervon jedoch<br />

auch berechtigt, geeignete Untervermittler einzuschalten. Insofern<br />

organisieren und steuern sie den Vertrieb über mit ihnen in<br />

Geschäftsbeziehungen stehende Vertriebspartner.<br />

Darüber hinaus sind die Gründungsgesellschafter nicht<br />

mittelbar oder unmittelbar an mit dem Vertrieb der emittierten<br />

Vermögensanlage beauftragten Unternehmen beteiligt.<br />

Es bestehen nach Kenntnis der Anbieter keine kapitalmäßigen<br />

oder personellen Verflechtungen der Gründungsgesellschafter<br />

zu unterbeauftragten Drittvermittlern bzw. Vertriebspartnern.<br />

Beteiligung der Gründungsgesellschafter an Unternehmen,<br />

die dem Emittenten Fremdkapital zur Verfügung stellen<br />

Es bestehen nach Kenntnis der Anbieter keine mittelbaren oder<br />

unmittelbaren Beteiligungen der Gründungsgesellschafter an<br />

Unternehmen, die dem Emittenten Fremdkapital zur Verfügung<br />

stellen.<br />

Beteiligung der Gründungsgesellschafter an Unternehmen, die<br />

im Zusammenhang mit der Herstellung des Anlageobjektes<br />

nicht nur geringfügige Lieferungen und Leistungen erbringen<br />

Mittelbare oder unmittelbare Beteiligungen der Gründungsgesellschafter<br />

an Unternehmen, die im Zusammenhang mit der Herstellung<br />

des Anlageobjektes nicht nur geringfügige Lieferungen und<br />

Leistungen erbringen, bestehen nach Kenntnis der Anbieter nicht.<br />

Geschäftstätigkeit des Emittenten<br />

Tätigkeitsbereiche des Emittenten<br />

Wichtigste Tätigkeitsbereiche des Emittenten sind gemäß §§ 3<br />

und 4 des Gesellschaftsvertrages der Erwerb, das Halten und<br />

das Verwalten einer oder mehrerer mittelbarer Beteiligungen an<br />

der Adveq Asia II C.V. – einem <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds – über die<br />

Berenberg HANSA TREUHAND Asien Beteiligungs GmbH, eine<br />

der Gesellschaft zu 100% gehörende Tochterkapitalgesellschaft.<br />

Zur Erreichung des Gesellschaftszwecks können Kommanditeinlagen<br />

bis zu 25.000.000 USD (in Worten: fünfundzwanzig<br />

Millionen US-Dollar) eingeworben werden. Die Geschäftsführer<br />

sind in ihrem Ermessen frei, diese Grenze zu erhöhen. Die<br />

Gesellschaft erstrebt keine unternehmerische Führung in den<br />

mittelbar gehaltenen Beteiligungsgesellschaften an und wird<br />

sich auch nicht aktiv an deren Geschäftsführung beteiligen.<br />

Die Kapitalanlage der Gesellschaft besteht aus mittelbaren<br />

Eigenkapital- und eigenkapitalähnlichen Beteiligungen an der Adveq<br />

Asia II. C.V. Die Gesellschaft kann Liquiditätsreserven in Festgeld<br />

und freie Liquidität in Geldmarkttiteln oder -fonds investieren.<br />

Abhängigkeiten des Emittenten<br />

Der Erfolg der Geschäftstätigkeit der Beteiligungsgesellschaft<br />

hängt neben zahlreichen anderen Faktoren davon ab, ob die Anleger<br />

der Beteiligungsgesellschaft ihren gesellschaftsvertraglichen<br />

Pflichten zur Leistung der übernommenen Kapitaleinlagen nachkommen.<br />

Das gleiche gilt auf Ebene des Dachfonds Adveq Asia<br />

II, an dem sich die Beteiligungsgesellschaft mittelbar mit anderen<br />

<strong>Invest</strong>oren gemeinsam beteiligt. Ebenso von wesentlicher Bedeutung<br />

ist, dass die vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Beteiligungsgesellschaft<br />

und dem Dachfonds, dem Dachfonds und<br />

den <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds, in die der Dachfonds investiert, sowie<br />

den <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds und den Portfoliounternehmen, an denen<br />

sie sich beteiligen, erfüllt werden (vgl. Kapitel „Risiken der Beteiligung“,<br />

S. 13). Darüber hinaus bestehen keine Abhängigkeiten des<br />

Emittenten von Patenten, Lizenzen, weiteren Verträgen oder neuen<br />

Herstellungsverfahren, die von wesentlicher Bedeutung für die Geschäftstätigkeit<br />

oder Ertragslage des Emittenten sind.<br />

Gerichts- oder Schiedsverfahren<br />

Es bestehen zur Prospektaufstellung keine Gerichts- oder<br />

Schiedsverfahren, die einen wesentlichen Einfluss auf die wirt-<br />

68


<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Die rechtlichen und steuerlichen Grundlagen | Der Emittent<br />

schaftliche Lage der Emittentin haben können. Es kann aber<br />

grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden, dass sowohl die<br />

Emittentin als auch die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft, die Dachfondsgesellschaft<br />

oder die <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds, in die die Dachfondsgesellschaft<br />

investiert, zukünftig Partei von Gerichts- oder<br />

Schiedsverfahren sind, die einen wesentlichen Einfluss auf die<br />

wirtschaftliche Lage der <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds, des Dachfonds<br />

oder der Emittentin haben können.<br />

Laufende <strong>Invest</strong>itionen<br />

Der Emittent beabsichtigt, sich mit den im <strong>Invest</strong>itionsplan ausgewiesenen<br />

Mitteln nach Mittelfreigabe mittelbar an dem Dachfonds<br />

Adveq Asia II zu beteiligen, der in ausgesuchte <strong>Private</strong><br />

<strong>Equity</strong> Zielfonds mit dem <strong>Invest</strong>itionsschwerpunkt „Asien“ investiert,<br />

die ihrerseits Beteiligungen an Unternehmen erwerben.<br />

Andere <strong>Invest</strong>itionen als Beteiligungen an dem Dachfonds<br />

Adveq Asia II sind nicht vorgesehen.<br />

Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung wurden noch keine<br />

<strong>Invest</strong>itionen getätigt.<br />

Außergewöhnliche Ereignisse<br />

Die Tätigkeit des Emittenten ist nicht durch außergewöhnliche<br />

Ereignisse beeinflusst worden.<br />

Anlageziele und Anlagepolitik<br />

der Vermögensanlage<br />

Verwendung der Nettoeinnahmen<br />

Anlageziel des Emittenten ist es, durch mittelbaren Erwerb<br />

von Anteilen an dem Dachfond Adveq Asia II C.V. und deren<br />

ausgesuchten Zielfonds mit dem Anlageschwerpunkt Asien-<br />

Pazifik mittelbare <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Beteiligungen an verschieden<br />

Unternehmen einzugehen und durch Wertsteigerungen während<br />

der Haltedauer dieser Beteiligungen und der anschließenden<br />

Veräußerung überdurchschnittliche Renditen zu erzielen.<br />

Typischerweise erhalten <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds keine Einnahmen<br />

in den ersten Jahren nach Auflegung und <strong>Invest</strong>ition in Zielunternehmen,<br />

wodurch ebenfalls keine Einnahmen des Dachfonds<br />

zu erwarten sind.<br />

Die Beteiligungsgesellschaft wird mittelbar Einlageverpflichtungen<br />

bei der Dachfondsgesellschaft Adveq Asia II bis zu einer geplanten<br />

Höhe von 22.750 TUSD eingehen. Soweit die Gesellschaft in<br />

den ersten Jahren Aufwendungen und Ergebnisvorab-Zahlungen<br />

an die Geschäftsführenden Kommanditisten zu tragen hat, werden<br />

diese Zahlungen aus den Kapitaleinlagen der Anleger der Beteiligungsgesellschaft<br />

bedient. Soweit erforderlich, werden spätere<br />

Rückflüsse aus den Beteiligungen an dem Dachfonds nicht an die<br />

Anleger ausgeschüttet, sondern zur Erfüllung der Verpflichtungen<br />

gegenüber dem Dachfonds verwendet. Diese Verwendung der<br />

Rückflüsse ist jedoch auf die Aufwendungen und Ergebnisvorab-<br />

Zahlungen der Beteiligungsgesellschaft beschränkt. Auf diese<br />

Weise kann die Beteiligungsgesellschaft erreichen, dass Einlagen<br />

am Dachfonds in angemessener Höhe übernommen werden und<br />

somit eine hohe <strong>Invest</strong>itionsquote erzielt werden kann.<br />

Die Beteiligung am Emittenten ist in USD zu bezahlen. Die<br />

mittelbare Beteiligung des Emittenten an dem Dachfonds Adveq<br />

Asia II ist ebenfalls in USD zu bezahlen. Die Beteiligung des<br />

Dachfonds an Zielfonds kann hingegen auch in anderen Währungen<br />

erfolgen.<br />

Weitere <strong>Invest</strong>itionen des Emittenten neben der <strong>Invest</strong>ition in<br />

den Dachfonds Adveq Asia II sind nicht vorgesehen.<br />

Die Nettoeinnahmen werden ausschließlich für den Erwerb<br />

von Anteilen an dem Dachfonds Adveq Asia II, zur Finanzierung<br />

der laufenden Kosten des Emittenten und des Ergebnisvorab,<br />

bis diese durch Rückflüsse aufgeholt sind, sowie zur Bildung<br />

einer Liquiditätsreserve verwendet. Die Gesellschaft kann Liquiditätsreserven<br />

in Festgeld und freie Liquidität in Geldmarkttiteln<br />

oder -fonds investieren. Eine weitere Verwendung der Nettoeinnahmen<br />

für sonstige Zwecke gibt es nicht.<br />

Anlageobjekt:<br />

Die Zweiter Berenberg HANSA TREUHAND <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds<br />

GmbH & Co. KG investiert mittelbar über die Berenberg HANSA<br />

TREUHAND Asien Beteiligungs GmbH in Anteile des Dachfonds<br />

Adveq Asia II der in ausgesuchte <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Zielfonds investiert,<br />

die ihrerseits eine Vielzahl von <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Beteiligungen<br />

an einzelnen Unternehmen erwerben. Insofern sind Anlageobjekte<br />

des Emittenten die Anteile an dem <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Dachfonds<br />

Adveq Asia II. Das Anlageobjekt ist auf der Seite 37ff.<br />

ausführlich beschrieben.<br />

69


<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Die rechtlichen und steuerlichen Grundlagen | Der Emittent<br />

Eigentum am Anlageobjekt<br />

Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung steht oder stand den<br />

Prospektverantwortlichen, den Gründungsgesellschaftern, den<br />

Mitgliedern der Geschäftsführung und der Treuhänderin/Mittelverwendungskontrolleurin<br />

kein Eigentum am Anlageobjekt oder<br />

wesentlichen Teil des selbigen zu. Diesen Personen steht ebenfalls<br />

aus anderen Gründen keine dingliche Berechtigung am Anlageobjekt<br />

zu. Weitere Eigentumsrechte Dritter bestehen nicht.<br />

Dies schließt allerdings nicht aus, dass die Gründungsgesellschafter<br />

oder mit ihnen verbundene Unternehmen im Rahmen<br />

ihrer weiteren Tätigkeit mittelbare oder unmittelbare Beteiligungen<br />

an dem Dachfonds halten, an denen auch die Beteiligungsgesellschaft<br />

eine Beteiligung hält.<br />

Dingliche Belastungen des Anlageobjektes<br />

Die Zweiter Berenberg HANSA TREUHAND <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds<br />

GmbH & Co. KG ist als reiner Eigenkapitalfonds konzipiert.<br />

Grundsätzlich ist keine Aufnahme von Fremdkapital vorgesehen.<br />

Jedoch können zur Überbrückung von Abruffristen von Kapitaleinzahlungen<br />

Zwischenfinanzierungen aufgenommen werden. In<br />

diesem Fall werden diese aus den Kommanditeinzahlungen der<br />

Anleger zurückgeführt. Zwischenfinanzierungen werden regelmäßig<br />

ausschließlich zur Überbrückung der Abruffrist von Kapitaleinlagen<br />

bei den <strong>Invest</strong>oren aufgenommen. Die Gesellschaft wird<br />

Beteiligungen an Dachfonds maximal in Höhe ihres gezeichneten<br />

Kommanditkapitals abzgl. anfallender Kosten eingehen. Zum<br />

Zeitpunkt der Prospektaufstellung bestehen nach Kenntnis der<br />

Anbieter keine weiteren nicht nur unerheblichen dinglichen Belastungen<br />

an den Anlageobjekten.<br />

Rechtliche und tatsächliche Beschränkungen der<br />

Verwendungsmöglichkeit des Anlageobjektes:<br />

Die mittelbaren Beteiligungen des Emittenten am Dachfonds Adveq<br />

Asia II unterliegen grundsätzlich vergleichbaren rechtlichen und<br />

tatsächlichen Beschränkungen wie eine Beteiligung an dem Emittenten.<br />

Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Übertragbarkeit und<br />

Fungibilität, beschränkter Einflussmöglichkeiten sowie Risiken hinsichtlich<br />

Beschränkungen des Kapitalverkehrs in einzelnen Ländern,<br />

in denen investiert wurde (vgl. das Kapitel „Risiken der Beteiligung“).<br />

Weitere rechtliche und tatsächliche Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeit<br />

des Anlageobjektes, insbesondere im Hinblick<br />

auf das Anlageziel, bestehen nach Kenntnis der Anbieter nicht.<br />

Behördliche Genehmigungen:<br />

Behördliche Genehmigungen sind nach Kenntnis der Anbieter<br />

nicht erforderlich.<br />

Verträge zur Anschaffung des Anlageobjektes:<br />

Im Gesellschaftsvertrag wurden die Geschäftsführenden Kommanditisten<br />

HANSA TREUHAND Finance und Berenberg <strong>Private</strong><br />

Capital befugt und verpflichtet, das Gesellschaftskapital<br />

abzüglich der entstehenden Kosten (insbesondere der Anschaffungsnebenkosten,<br />

Gründungs-, Anlauf- und Platzierungskosten<br />

der <strong>Invest</strong>itionsphase sowie weitere laufenden Kosten der<br />

Gesellschaft) und einer angemessenen Liquiditätsreserve im<br />

Namen und auf Rechnung des Emittenten in mittelbaren Eigenkapital-<br />

und eigenkapitalähnlichen Beteiligungen an dem Dachfonds<br />

Adveq Asia II C.V. zu investieren.<br />

Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung wurden noch keine<br />

Kapitaleinlageverpflichtungen bei dem Dachfonds Adveq Asia II<br />

C.V. übernommen. Die Zeichnung erfolgt, sobald die Mittelfreigabevoraussetzungen<br />

der Beteiligungsgesellschaft erfüllt sind.<br />

Insgesamt ist beabsichtigt, sich mit einem Zeichnungsvolumen<br />

von bis zu 22.750 TUSD (inkl. der damit verbundenen Nebenkosten)<br />

mittelbar an dem Adveq Asia II C.V. zu beteiligen. Der<br />

Zeitpunkt und die Höhe der Zeichnungen am <strong>Invest</strong>itionsobjekt<br />

sind nicht bestimmt. Sie sind u.a. von der Platzierungsgeschwindigkeit<br />

des Emissionskapitals der Beteiligungsgesellschaft<br />

abhängig. Eine ausführliche Beschreibung des Anlageobjektes<br />

befindet sich im Kapitel „PEP 2 – Das <strong>Invest</strong>ment“.<br />

Zwischen der Adveq Management AG und der Berenberg<br />

HANSA TREUHAND Asien Beteiligungs GmbH (<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft)<br />

sowie den Initiatoren wurde am 30.04.2009 eine Vereinbarung<br />

geschlossen, deren wesentlicher Inhalt im Folgenden<br />

dargestellt wird:<br />

Die Beteiligung der PEP 2 KG in die Adveq Asia II C.V. erfolgt<br />

ausschließlich über die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft. Diese erhält von<br />

der Adveq Management AG die Garantie, das durch die Beteiligungsgesellschaft<br />

akquirierte Kapital in die Adveq Asia II C.V.<br />

investieren zu können, um sicherzustellen, dass für das platzierte<br />

Kapital auch vollständig Anteile am Dachfonds gezeichnet werden<br />

können. Die Garantie beläuft sich auf ein Kapital in Höhe<br />

von maximal 100.000 TUSD und endet zum Final Closing des<br />

Zielfonds Adveq Asia II C.V., frühestens jedoch am 29. Januar<br />

2010.<br />

70


<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Die rechtlichen und steuerlichen Grundlagen | Der Emittent<br />

Weitere Verträge über die Anschaffung oder Herstellung des<br />

Anlageobjektes oder wesentlicher Teile davon existieren zum<br />

Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht.<br />

Gutachten:<br />

Nach Kenntnis der Anbieter existieren keine Bewertungsgutachten<br />

für das Anlageobjekt.<br />

Leistungen und Lieferungen der Prospektverantwortlichen,<br />

der Gründungsgesellschafter, der Mitglieder der<br />

Geschäftsführung, der Treuhänderin und sonstigen Personen:<br />

Leistungen der HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG:<br />

• Konzeption, Prospekterstellung, Prospektgestaltung<br />

und Werbung<br />

• Einwerbung des Zeichnungskapitals<br />

• Geschäftsführende Kommanditistin, insbesondere<br />

·· Überwachung der Einhaltung der Zahlungsverpflichtungen<br />

durch die <strong>Invest</strong>oren<br />

·· Organisation des Vertriebs<br />

·· Erstellung von Marketingmaterial und Platzierungs unterlagen<br />

·· Verwaltung der Gesellschaft; einschließlich der liquiden Mittel;<br />

·· Erstellung der Berichte der Gesellschaft an die<br />

Gesellschafter;<br />

·· Buchführung in Zusammenarbeit mit der AGR<br />

Zweiter <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH;<br />

·· Abgabe der Steuererklärungen für die Gesellschaft<br />

und die Erstellung der Besteuerungsmerkmale für<br />

die Gesellschafter in Zusammenarbeit mit einer Steuerberatungs-<br />

bzw. Wirtschaftsprüfungsgesellschaft;<br />

·· Laufende Überwachung der Beteiligung an<br />

der 100%-igen Tochtergesellschaft und deren<br />

Beteiligung an der Adveq Asia II C.V.;<br />

·· Steuerung der Jahresabschlussarbeiten<br />

• Gründungskommanditistin<br />

• Zahlstelle (Bereithaltung und kostenlose<br />

Ausgabe des Verkaufsprospektes)<br />

Leistungen der Berenberg <strong>Private</strong> Capital GmbH:<br />

• Konzeption, Prospekterstellung, Prospektgestaltung<br />

und Werbung<br />

• Einwerbung des Zeichnungskapitals<br />

• Geschäftsführende Kommanditistin, insbesondere<br />

·· Überwachung der Einhaltung der Zahlungs-<br />

verpflichtungen durch die <strong>Invest</strong>oren<br />

·· Organisation des Vertriebs<br />

·· Erstellung von Marketingmaterial und<br />

Platzierungsunterlagen<br />

·· Verwaltung der Gesellschaft; einschließlich der liquiden Mittel;<br />

·· Erstellung der Berichte der Gesellschaft an die<br />

Gesellschafter;<br />

·· Buchführung in Zusammenarbeit mit der AGR<br />

Zweiter <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH;<br />

·· Abgabe der Steuererklärungen für die Gesellschaft<br />

und die Erstellung der Besteuerungsmerkmale für die<br />

Gesellschafter in Zusammenarbeit mit einer Steuerberatungs-<br />

bzw. Wirtschaftsprüfungsgesellschaft;<br />

·· Laufende Überwachung der Beteiligung an<br />

der 100%-igen Tochtergesellschaft und deren<br />

Beteiligung an der Adveq Asia II C.V.;<br />

·· Steuerung der Jahresabschlussarbeiten<br />

• Gründungskommanditistin<br />

• Zahlstelle (Bereithaltung und kostenlose<br />

Ausgabe des Verkaufsprospektes)<br />

Leistungen der AGR Zweiter <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH:<br />

• Treuhänderische Verwaltung der Beteiligungen der<br />

Treugeber<br />

• Zahlstelle (Auszahlungen an die Kommanditisten)<br />

• Gründungskommanditistin<br />

• Mittelfreigabe<br />

• Buchführung<br />

• Erstellung der Jahresabschlussarbeiten<br />

Leistungen der Verwaltung Zweiter Berenberg<br />

Hansa Treuhand <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH:<br />

• Übernahme der persönlichen Haftung des Emittenten<br />

Die Prospektverantwortlichen, Gründungsgesellschafter, Mitglieder<br />

der Geschäftsführung und Treuhänderin/Mittelverwendungskontolleurin<br />

erbringen keine weiteren nicht nur geringfühgigen Lieferungen<br />

und Leistungen.<br />

Gesamtkosten des Anlageobjektes:<br />

Es ist beabsichtigt, die Finanzierung des Anlageobjektes ausschließlich<br />

mit Eigenmitteln durchzuführen. Die voraussichtlichen<br />

Gesamtkosten des Anlageobjektes sind in der nachfolgenden<br />

Übersicht dargestellt.<br />

71


<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Die rechtlichen und steuerlichen Grundlagen | Der Emittent<br />

Mittelverwendungsprognose*<br />

USD<br />

USD<br />

1. Anschaffungskosten (maximal)** 22.750.000<br />

2. Gründungs-, Anlauf- und Plazierungskosten***<br />

Handelsregisteranmeldung und sonstige Verwaltungskosten 30.000<br />

Rechts- u. Steuerberatung 85.000<br />

Prospektgestaltung 135.000<br />

Konzeption 375.000<br />

Marketing 125.000<br />

Vermittlungsprovision für Zeichnungskapital 1.500.000<br />

Summe Gründungs-, Anlauf- und Plazierungskosten 2.250.000<br />

Gesamtsumme ohne Agio 25.000.000<br />

Agio 3% 750.000<br />

Gesamtsumme 25.750.000<br />

* Geringfügige Abweichungen basieren auf Rundungsdifferenzen. Da keine langfristigen Fremdmittel verwendet werden, findet keine Unterteilung von<br />

Zwischen- und Endfinanzierung statt. Es handelt sich um eine stichtagsbezogene Aufstellung zum voraussichtlichen Platzierungsende am 31.12.2009.<br />

** Abzüglich der zur Deckung von Kosten und der laufenden Ergebnisvorab erforderlichen Beträge, einschließlich einer Reserve für Währungsschwankungen<br />

und einer Liquiditätsreserve.<br />

*** Die Positionen verstehen sich zuzüglich einer etwaig anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />

Konzeption, Marketing und Vertrieb<br />

Die Durchführung von Konzeption, Marketing und Vertrieb der<br />

Beteiligung liegt bei der HANSA TREUHAND Finance und der<br />

Berenberg <strong>Private</strong> Capital. Darüber hinaus hat die Beteiligungsgesellschaft<br />

die Möglichkeit, auch direkte Verträge mit anderen<br />

Vertriebspartnern zu schließen. HANSA TREUHAND Finance<br />

und Berenberg <strong>Private</strong> Capital erhalten eine Vergütung i.H.v.<br />

zusammen insgesamt 635 TUSD für die Prospektgestaltung<br />

(135 TUSD), Konzeption (375 TUSD) sowie für Prospekterstellung<br />

und Marketing (125 TUSD). Für die Platzierung der Kommanditanteile<br />

erhalten diese zudem eine Vergütung in Höhe<br />

von 6% des gezeichneten Kommanditkapitals (entspricht 1.500<br />

TUSD bei einem Zielvolumen von 25.000 TUSD) zzgl. Agio in<br />

Höhe von 3% des gezeichneten Kommanditkapitals (entspricht<br />

750 TUSD bei einem Zielvolumen von 25.000 TUSD). Die dargestellten<br />

Vergütungen verstehen sich – sofern sie anfällt – zuzüglich<br />

gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

Treuhänderin/Treuhandkommanditistin<br />

Treuhandkommanditistin für die Zeichner ist die AGR Zweiter<br />

<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH. Für ihre Tätigkeit erhält sie eine<br />

jährliche Vergütung von 35 TEUR, im ersten Geschäftsjahr 2009<br />

anteilig in Höhe von 30 TEUR. Die Vergütung versteht sich zzgl.<br />

Umsatzsteuer und Auslagenersatz.<br />

Mittelfreigabe<br />

Alle Zahlungen der Treugeber werden über das Anderkonto der<br />

AGR Aktiengesellschaft für Revision und Treuhand, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,<br />

bei der Berenberg Bank Joh. Berenberg,<br />

Gossler & Co. KG, Hamburg, abgewickelt. Die Weiterleitung des<br />

Zeichnungskapitals an die Beteiligungsgesellschaft erfolgt ausschließlich<br />

nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages. Hiernach<br />

muss ein Mindestvolumen von insgesamt 10.000 TUSD (inkl.<br />

Gründungskapital) gezeichnet worden und die weitere Freigabevoraussetzung<br />

des Gesellschaftsvertrages erfüllt sein. Die Mittelfreigabe<br />

erfolgt durch die AGR Zweiter <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds<br />

GmbH. Darüber hinaus wird die AGR Zweiter <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong><br />

Fonds GmbH keine Kontrolltätigkeiten ausüben, insbesondere<br />

nicht die Bonität von beteiligten Personen, Unternehmen und<br />

72


<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Die rechtlichen und steuerlichen Grundlagen | Der Emittent<br />

Mittelherkunftsprognose<br />

USD<br />

USD<br />

1. Komplementär<br />

"Verwaltung Zweiter Berenberg HANSA TREUHAND<br />

ohne Einlage<br />

<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH"<br />

2. Gründungskommanditisten<br />

HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG 250.000<br />

Berenberg <strong>Private</strong> Capital GmbH 25.000<br />

3. Fondskapital<br />

AGR Zweiter <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH 24.725.000<br />

Summe Eigenkapital 25.000.000<br />

Gesamtsumme ohne Agio 25.000.000<br />

Agio 3% 750.000<br />

Gesamtsumme 25.750.000<br />

Vertragspartnern oder die Werthaltigkeit von Garantien prüfen.<br />

Ferner prüft die AGR Zweiter <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH nicht,<br />

ob die von der Gesellschaft erwünschten Zahlungen rechtmäßig<br />

oder unter wirtschaftlichen, rechtlichen oder steuerlichen Gesichtspunkten<br />

notwendig, zweckdienlich oder sinnvoll sind. Ein<br />

gesonderter Vergütungsanspruch für Leistungen der AGR Zweiter<br />

<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH hinsichtlich der Mittelfreigabe<br />

besteht nicht.<br />

Finanzierung des Anlageobjektes<br />

Die Finanzierung der voraussichtlichen Gesamtkosten ist der<br />

oben stehenden Übersicht zu entnehmen.<br />

Der Emittent hat zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

noch keine Kapitaleinlageverpflichtungen bei dem Dachfonds<br />

Adveq Asia II übernommen. Die Zeichnung erfolgt, sobald die<br />

Mittelfreigabevoraussetzungen erfüllt sind.<br />

Das mit diesem Prospekt angebotene Emissionskapital inkl.<br />

Agio ist zu folgenden Terminen einzuzahlen:<br />

Die erste Kapitaleinzahlung in Höhe von 30% zuzüglich<br />

des Agios in Höhe von 3% der gezeichneten Kapitaleinlage ist<br />

mit Annahme des Zeichnungsscheins und Aufforderung durch<br />

einen Geschäftsführenden Kommanditisten oder die Treuhandkommanditistin<br />

fällig. Darüber hinaus sind weitere Kapitalabrufe<br />

geplant, die in Raten von voraussichtlich jeweils 10% bis 30%<br />

der gezeichneten Kapitaleinlage bis einschließlich 2014 und ggf.<br />

auch später vorgenommen werden sollen. Weitere Kapitalabrufe<br />

erfolgen mit zumindest sechswöchiger Ankündigungsfrist.<br />

Die Kapitalabrufe des Dachfonds Adveq Asia II erfolgen nach<br />

den Erfahrungen der Geschäftsführung unregelmäßig und sind<br />

schwer vorhersehbar. Deswegen kann die Geschäftsführung die<br />

Einzahlung noch offener Beträge mit einer Ankündigungsfrist<br />

von mindestens sechs Wochen verlangen, wenn der Kapitalbedarf<br />

des Dachfonds dies erfordert.<br />

Zu den voraussichtlichen Gesamtkosten des Anlageobjektes<br />

und deren Finanzierung vgl. auch die Mittelherkunfts- und<br />

Mittelverwendungsprognose auf der Seite 43.<br />

Weitere Kosten des Anlageobjektes und andere Planungen<br />

zur Finanzierung dieser Kosten bestehen nach Kenntnis der<br />

Anbieter nicht.<br />

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />

Der Emittent ist vor weniger als 18 Monaten gegründet worden<br />

und hat noch keinen Jahresabschluss im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr.<br />

1 VermVerkProspV erstellt. Abweichend von den Anforderungen<br />

nach den §§ 10, 11 und 13 der VermVerkProspV enthält der Prospekt<br />

daher die Angaben nach § 15 VermVerkProspV im Abschnitt<br />

„Verringerte Prospektanforderungen“ in diesem Kapitel.<br />

73


<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Die rechtlichen und steuerlichen Grundlagen | Der Emittent<br />

Angaben über die Prüfung des Jahresabschlusses<br />

Der Emittent ist am 01.07.2008 als Kommanditgesellschaft ins<br />

Handelsregister eingetragen worden. Der Gesellschaftsvertrag<br />

wurde am 30.04.2009 geschlossen. Er hat noch keinen Jahresabschluss<br />

aufgestellt. Die Aufstellung und Prüfung eines Jahresabschlusses<br />

ist erstmalig zum 31.12.2009 vorgesehen. Mangels<br />

Jahresabschlussprüfung zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

entfällt auch eine Bestätigung des Jahresabschlusses bzw. ihrer<br />

Versagung und deren Begründung.<br />

Angaben über Mitglieder der Geschäftsführung<br />

und des Beirates des Emittenten, der<br />

Treuhänderin und sonstige Personen<br />

Geschäftsführung<br />

Geschäftsführer des Emittenten mit der Befugnis, diese auch im<br />

Außenverhältnis zu vertreten, sind die Geschäftsführenden Kommanditisten,<br />

die HANSA TREUHAND Finance und die Berenberg<br />

<strong>Private</strong> Capital, diese vertreten durch ihre Geschäftsführer<br />

Hermann Ebel und Sönke Fanslow (Geschäfts anschrift: HANSA<br />

TREUHAND Finance, An der Alster 9, 20099 Hamburg) sowie<br />

Jürgen Raeke, Klaus Johann Ehler, Andreas Renner, Dr. Jörg<br />

Liesner und Markus Taubert (Geschäfts anschrift: Berenberg<br />

<strong>Private</strong> Capital, Neuer Jungfernstieg 20, 20354 Hamburg).<br />

Die organschaftliche Vertretung erfolgt durch die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin, die Verwaltung Zweiter Berenberg HANSA<br />

TREUHAND <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH, diese vertreten durch ihre<br />

Geschäftsführer Sönke Fanslow, Torsten Schlüter (Geschäfts anschrift:<br />

Hansa Treuhand Finance, An der Alster 9, 20099 Hamburg) sowie<br />

Jürgen Raeke und Andreas Renner (Geschäfts anschrift: Berenberg<br />

<strong>Private</strong> Capital, Neuer Jungfernstieg 20, 20354 Hamburg).<br />

Eine spezielle Funktionsverteilung innerhalb der Geschäftsführung<br />

existiert nicht. Es besteht jeweils Gesamtverantwortung<br />

für die Geschäftsführung.<br />

Da es bei dem Emittenten bisher kein abgeschlossenes<br />

Geschäftsjahr gibt, sind den Mitgliedern der Geschäftsführung<br />

und Aufsichtsgremien keine Gesamtbezüge im Sinne von § 12<br />

Abs. 1 Nr. 2 VermVerkProspV gewährt worden.<br />

HANSA TREUHAND Finance und Berenberg <strong>Private</strong> Capital<br />

sind neben ihrer Funktion als Geschäftsführer auch Anbieter der<br />

Vermögensanlage, Kommanditisten, Vertriebspartner und Zahlstelle<br />

(Bereithaltung und kostenlose Ausgabe des Verkaufsprospektes).<br />

Der Emittent hat mit der HANSA TREUHAND Finance und<br />

der Berenberg <strong>Private</strong> Capital (im Folgenden auch Vertriebspartner<br />

genannt) eine Vereinbarung über den Vertrieb der angebotenen<br />

Vermögensanlage getroffen. Danach übernehmen die Vertriebspartner<br />

den Vertrieb der angebotenen Vermögensanlage.<br />

Geschäftsführer der HANSA TREUHAND Finance sind Hermann<br />

Ebel und Sönke Fanslow. Geschäftsführer der Berenberg <strong>Private</strong><br />

Capital sind Jürgen Raeke, Klaus Johann Ehler, Andreas<br />

Renner, Dr. Jörg Liesner und Markus Taubert. Darüber hinaus<br />

sind die Mitglieder der Geschäftsführung nicht tätig für Unternehmen,<br />

die mit dem Vertrieb der Vermögensanlage beauftragt<br />

sind, die der Beteiligungsgesellschaft Fremdkapital zur Verfügung<br />

stellen oder die mit der Herstellung des Anlageobjektes<br />

nicht nur geringfügige Lieferungen oder Leistungen erbringen.<br />

Treuhänderin<br />

Als Treuhänderin der angebotenen Vermögensanlage hat der<br />

Emittent die AGR Zweiter <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH beauftragt.<br />

Sitz und Geschäftsanschrift ist Brandstwiete 4, 20457 Hamburg.<br />

Rechtsgrundlage der Tätigkeit der Treuhänderin ist der Treuhandauftrag.<br />

Das Treuhandverhältnis wird durch Annahme der<br />

vom Anleger unterzeichneten Beitrittserklärung zwischen der Treuhänderin<br />

und dem Anleger begründet. Die Aufgaben, Rechte und<br />

Pflichten der Treuhänderin ergeben sich aus dem Gesellschaftsvertrag<br />

und dem Treuhandauftrag. Danach beteiligt sich die Treuhänderin<br />

in ihrem Namen aber für Rechnung des jeweiligen Anlegers<br />

an dem Emittenten. Die Treuhänderin wird die übernommene<br />

Kommanditbeteiligung treuhänderisch und uneigennützig für den<br />

jeweiligen Treugeber verwalten. Sie wird die Rechte des Treugebers<br />

nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung des<br />

dem Treugeber bekannten Kommanditgesellschaftsvertrages, des<br />

Treuhandauftrages und der Interessen der Gesamtheit der Treugeber<br />

wahrnehmen. Bei Beschlussfassungen ist sie an die Weisungen<br />

der Treugeber gebunden. Ein vertragliches Kündigungsrecht<br />

des Treuhandvertrages besteht für den Treugeber mit einer Frist<br />

von 4 Wochen zum Monatsende. Die Treuhänderin kann den<br />

Treuhandvertrag fristlos kündigen, wenn der Treugeber hinsichtlich<br />

seiner Kapitaleinzahlungen mit einer Folgerate in Verzug ist.<br />

Die Kündigungsrechte ergeben sich aus § 8 Ziff. 4 des Treuhandvertrages.<br />

Die Treuhänderin erhält gem. § 14 Ziff. 1 (m) des Gesellschaftsvertrages<br />

jährlich eine Vergütung von 35.000 EUR zzgl.<br />

der gesetzlichen USt. sowie Auslagenersatz. Dies entspricht einer<br />

Gesamtvergütung von 420.000 EUR zzgl. USt. und Auslagener-<br />

74


<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Die rechtlichen und steuerlichen Grundlagen | Der Emittent<br />

satz über die angenommene Gesamtlaufzeit (ohne Berücksichtigung<br />

der Verlängerungsmöglichkeiten). Die Vergütungen an die<br />

Treuhänderin werden vom Emittenten getragen.<br />

Der Treuhandauftrag und der Gesellschaftsvertrag sind in<br />

diesem Prospekt in vollem Wortlaut abgedruckt.<br />

Nach Kenntnis der Anbieter bestehen zwischen der Treuhänderin<br />

und den sonstigen an diesem Projekt beteiligten<br />

Gesellschaften und Personen keine personellen oder kapitalmäßigen<br />

Verflechtungen mit Ausnahme der Beteiligung des<br />

Treuhänders als Gründungskommanditist an dem Emittenten.<br />

Umstände oder Beziehungen, die Interessenkonflikte auslösen<br />

können, sind den Anbietern nicht bekannt.<br />

Mittelfreigabe<br />

Die AGR Zweiter <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH, Hamburg, übernimmt<br />

gem. § 14, Ziffer 4 des Gesellschaftsvertrages auch die<br />

Mittelfreigabe der von den Anlegern einzuzahlenden Mittel. Alle<br />

Zahlungen der Treugeber werden über das Anderkonto der<br />

AGR Aktiengesellschaft für Revision und Treuhand, Wirtschaftprüfungsgesellschaft<br />

bei der Berenberg Bank Joh. Berenberg,<br />

Gossler & Co. KG, Hamburg, abgewickelt. Die Weiterleitung des<br />

Zeichnungskapitals an die Beteiligungsgesellschaft erfolgt ausschließlich<br />

nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages. Hiernach<br />

muss Kommanditkapital in Höhe von insgesamt mindestens<br />

10.000 TUSD (inkl. Gründungskapital) gezeichnet sein und eine<br />

schriftliche und im wesentlichen beanstandungsfreie Begutachtung<br />

der wesentlichen Aspekte der Vermögensanlage vorliegen.<br />

Sollte das Mindestkapital von 10.000 TUSD nicht bis zum<br />

Letzten Zeichnungsschluss durch Anleger gezeichnet worden<br />

sein, wird der Fonds rückabgewickelt und die Anleger erhalten<br />

ihre auf das Anderkonto eingezahlten Kommanditeinlagen sowie<br />

das Agio zurück. Der Anspruch auf Rückzahlung der Einlage<br />

und dem Agio ist unverzinslich.<br />

Für die Mittelverwendungskontrolle fällt keine gesonderte Vergütung<br />

an. Nach Kenntnis der Anbieter bestehen zwischen der Mittelverwendungskontrolleurin<br />

und den sonstigen an diesem Projekt<br />

beteiligten Gesellschaften und Personen keine personellen oder<br />

kapitalmäßigen Verpflechtungen mit Ausnahme der Beteiligung<br />

der Mittelverwendungskontrolleurin als Gründungskommanditist<br />

an dem Emittenten. Umstände oder Beziehungen, die Interessenkonflikte<br />

auslösen können, sind den Anbietern nicht bekannt.<br />

Beirat<br />

Die Einrichtung eines Beirates ist nicht geplant.<br />

Sonstige Personen<br />

Es bestehen keine sonstigen Personen, die nicht in den Kreis<br />

der nach VermVerkProspV angabepflichtigen Personen fallen,<br />

die die Herausgabe oder den Inhalt des Prospektes oder die<br />

Abgabe oder den Inhalt des Angebots der Vermögensanlage<br />

aber wesentlich beeinflusst haben.<br />

Gewährleistete Vermögensanlagen<br />

Eine juristische Person oder Gesellschaft hat für das Angebot der<br />

Vermögensanlagen die Gewährleistung für die Verzinsung oder Rück -<br />

zahlung im Sinne des § 14 VermVerkProspV nicht übernommen.<br />

Verringerte Prospektanforderungen<br />

gem. § 15 VermVerkProspV<br />

Da die Beteiligungsgesellschaft „Zweiter Berenberg HANSA<br />

TREUHAND <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH & Co. KG“ vor weniger<br />

als 18 Monaten gegründet worden ist, folgen für die Gesellschaft<br />

die Angaben gemäß § 15 VermVerkProspV. Dargestellt<br />

werden somit die Eröffnungsbilanz zur wirtschaftlichen Neugründung<br />

des Emittenten zum 05.02.2009, eine Zwischenbilanz<br />

zum Stichtag 29.04.2009 sowie die Prognosebilanzen der Geschäftsjahre<br />

2009 bis 2011. Die prognostizierten Gewinn- und<br />

Verlustrechnungen und die Finanzlage des gleichen Zeitraumes<br />

sowie die Planzahlen der Geschäftsjahre 2009 bis 2012 werden<br />

ebenfalls in diesem Abschnitt abgebildet.<br />

Prognose der Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage des<br />

Emittenten (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 VermVerkProspV)<br />

Wie in Kapitel „Der <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Markt“ erläutert, stehen in den<br />

ersten Jahren des Lebenszyklus von <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds und<br />

Dachfonds das Fundraising und erste <strong>Invest</strong>itionen im Vordergrund.<br />

Die damit verbundenen Aufwendungen haben zunächst<br />

einen negativen Einfluss auf das Ergebnis der Zielfonds wie auch<br />

des Dachfonds. Erst im Rahmen der Veräußerungsphase, d.h.<br />

ab dem vierten bis sechsten Jahr, werden im Rahmen der Exits<br />

signifikante Erlöse erzielt.<br />

Die Eröffnungsbilanz und die Zwischenübersicht wurden<br />

nicht durch den Abschlussprüfer des Emittenten geprüft.<br />

75


<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Die rechtlichen und steuerlichen Grundlagen | Der Emittent<br />

Eröffnungsbilanz „Zweiter Berenberg HANSA TREUHAND <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH & Co.KG“ zum 05.02.2009<br />

Aktiva in TEur Passiva in TEUR<br />

Ausstehende Einlagen auf das Kommanditkapital 12 Eigenkapital<br />

Anlagevermögen I. Kapitalanteile der Kommanditisten 12<br />

Finanzanlagen II. Kapitalrücklagen 0<br />

Beteiligungen 0<br />

Umlaufvermögen Rückstellungen 0<br />

Kassenbestand, Bundesbankguthaben,<br />

Verbindlichkeiten<br />

Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 0 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0<br />

2. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 0<br />

Summe Aktiva 12 Summe Passiva 12<br />

Zwischenbilanz „Zweiter Berenberg HANSA TREUHAND <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH & Co.KG“ zum 29.04.2009<br />

Aktiva in TEUR Passiva in TEUR<br />

Ausstehende Einlagen auf das Kommanditkapital 19 Eigenkapital<br />

Anlagevermögen I. Kapitalanteile der Kommanditisten 48<br />

Finanzanlagen II. Kapitalrücklagen 0<br />

Beteiligungen 25<br />

Umlaufvermögen Rückstellungen 0<br />

Kassenbestand, Bundesbankguthaben,<br />

Verbindlichkeiten<br />

Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 5 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1<br />

2. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 0<br />

Summe Aktiva 49 Summe Passiva 49<br />

Zwischen GuV „Zweiter Berenberg HANSA TREUHAND <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH & Co.KG“ 05.02.2009 - 29.04.2009<br />

sonstige betriebliche Aufwendungen -1<br />

in TEUR<br />

Ergebnis der gewöhnlichen<br />

Geschäftstätigkeit<br />

-1<br />

76


<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Die rechtlichen und steuerlichen Grundlagen | Der Emittent<br />

Annahmen<br />

Die Prognose der Vermögens- und Finanz- und Ertragslage beruht<br />

auf einer Reihe von Annahmen. Jede dieser Annahmen ist<br />

mit gewissen Unwägbarkeiten verbunden, so dass die unten<br />

stehenden Aufstellungen lediglich einen möglichen Verlauf der<br />

Vermögens- und Ertragslage des Emittenten darstellen. Die wesentlichen<br />

Annahmen sind jeweils nachfolgend dargestellt.<br />

Die Annahmen stellen hierbei lediglich Prognosen dar. Der<br />

Eintritt kann somit nicht garantiert werden (vgl. auch Kapitel<br />

„Risiken der Beteiligung“, S. 12 ff.). Anleger, die weitere<br />

Erläuterungen zu den Ausführungen in diesem Kapitel wünschen,<br />

können sich vor einer Beteiligungsentscheidung an<br />

die Geschäftsführenden Kommanditisten wenden. Die Angaben<br />

in den Prognosebilanzen basieren durchgehend auf einem für<br />

die Umrechnung von USD in EUR zugrunde gelegten Wechselkurs<br />

von EUR/USD 1,40.<br />

Annahmen „Zweiter Berenberg HANSA TREUHAND <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH & Co.KG“ (Prognose)<br />

2009 2010 2011 2012<br />

A1 Emissionsvolumen in TEUR 17.857 17.857 17.857 17.857<br />

A2 Anzahl der gezeichneten Dachfonds 1 1 1 1<br />

A3 Kapitalabrufe des gezeichneten Fonds in TEUR 2.438 4.875 4.875 2.763<br />

A4 Kapitalabrufe in % 30% 27,5% 25% 15%<br />

A5 Ausschüttungen in % 0% 0% 0% 5%<br />

A6 Kapitalabrufe in TEUR 5.357 4.911 4.464 2.679<br />

A7 Kumulierte Kapitalabrufe in TEUR 5.357 10.268 14.732 17.411<br />

A8 Ausschüttungen in TEUR 0 0 0 893<br />

A9 Ausstehende Einlagen in TEUR 12.500 7.589 3.125 446<br />

Das Fondsvolumen (Zeile A1) hängt vom Platzierungserfolg des<br />

Emittenten ab, der nicht vorhersehbar ist. Zum 31.12.2009<br />

wird eine Zeichnungshöhe von 25.000 TUSD erwartet. Das<br />

tatsächliche Volumen kann sowohl mehr als auch weniger als<br />

25.000 TUSD betragen. Ferner kann das angestrebte Volumen<br />

von 25.000 TUSD ggf. erst in 2010 erreicht werden. Es ist<br />

vorgesehen, mittelbar Anteile an dem Dachfonds Adveq Asia II<br />

C.V. in Höhe von insgesamt bis zu 22.750 TUSD zu zeichnen.<br />

Weitere <strong>Invest</strong>itionen außer der Beteiligung an dem Dachfond<br />

Adveq Asia II sind nicht vorgesehen (A2). Die Beteiligungshöhe<br />

am Dachfonds und die Kapitalabrufe des Adveq Asia II hängen<br />

in den ersten Jahren von dem Fondsvolumen des Emittenten<br />

sowie der <strong>Invest</strong>itionsgeschwindigkeit des Dachfonds ab. Es<br />

sind bereits für 2009 Kapitalabrufe des Dachfonds in Höhe von<br />

3.375 TUSD (Zeile A3) vorgesehen. In den Folgejahren soll diese<br />

Beteiligung bis zu einer <strong>Invest</strong>itionshöhe von 22.750 TUSD erhöht<br />

werden.<br />

Zeitpunkt und Höhe der Kapitalabrufe bei den <strong>Invest</strong>oren<br />

(Zeilen A4 und A6) werden in erster Linie von der Höhe der<br />

Beteiligung am Dachfonds Adveq Asia II und deren Kapitalabrufe<br />

(Zeile A3) determiniert. Die Ausschüttungen (Zeilen A5 und A8)<br />

hängen vom Zeitpunkt und Erfolg der Exits des Dachfonds Adveq<br />

Asia II ab. Da beides mit erheblichen Unsicherheiten verbunden<br />

ist, wurden für die Jahre 2009 bis 2011 keine Ausschüttungen<br />

angenommen. Die ausstehenden Kapitaleinlagen ergeben sich<br />

aus dem Emissionsvolumen (Zeile A1) abzüglich der kumulierten<br />

Kapitalabrufe (Zeile A7). Es wurde angenommen, dass bis zum<br />

Jahresende 2012 insgesamt 97,5% des Zeichnungskapitals<br />

abgerufen wird; es könnte sein, dass ein geringerer oder ein<br />

höherer Prozentsatz (bis zu 100%) abgerufen wird.<br />

77


<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Die rechtlichen und steuerlichen Grundlagen | Der Emittent<br />

Prognose-Bilanz „Zweiter Berenberg HANSA TREUHAND<br />

<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH & Co.KG“<br />

31.12.2009 31.12.2010 31.12.2011<br />

Prognose-GuV „Zweiter Berenberg HANSA TREUHAND<br />

<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH & Co.KG“<br />

05.02.-31.12. 01.01.-31.12. 01.01.-31.12.<br />

2009 2010 2011<br />

Aktiva in TEUR in TEUR in TEUR<br />

in TEUR in TEUR in TEUR<br />

Anlagevermögen<br />

B1 Finanzanlagen<br />

Beteiligungen 2.438 7.313 11.944<br />

G1<br />

G2<br />

Sonstige betriebliche<br />

Erträge<br />

Abschreibungen auf<br />

Finanzanlagen<br />

0 0 0<br />

0 0 -244<br />

Umlaufvermögen<br />

B2 Kassenbestand,<br />

Bundesbankguthaben,<br />

Guthaben bei<br />

Kreditinstituten und<br />

Schecks<br />

1.147 962 329<br />

G3<br />

Sonstige betriebliche<br />

Aufwendungen<br />

a) Eigenkapitalvermittlungsprovision<br />

b) Gründungs-, Anlauf- und<br />

Platzierungskosten<br />

-1.071 0 0<br />

-638 0 0<br />

c) Sonstige Aufwendungen -70 -77 -77<br />

Passiva<br />

Eigenkapital<br />

3.584 8.274 12.273<br />

G4<br />

G5<br />

Sonstige Zinsen und<br />

ähnliche Erträge<br />

Ergebnis der gewöhnlichen<br />

Geschäftstätigkeit<br />

7 6 6<br />

-1.772 -70 -315<br />

B3 I. Kapitalanteile der<br />

Kommanditisten<br />

179 179 179<br />

G6<br />

Entnahmen aus<br />

Kapitalrücklagen<br />

1.773 221 465<br />

B4 II. Kapitalrücklagen 3.406 8.096 12.095<br />

Rückstellungen 0 0 0<br />

Verbindlichkeiten 0 0 0<br />

G7 Zu verteilendes Ergebnis 1 151 151<br />

G8 Laufender Ergebnis Vorab -1 -151 -151<br />

G9 Bilanzgewinn 0 0 0<br />

3.584 8.274 12.273<br />

Der Wert der Fondsbeteiligungen (Zeile B1) hängt von der <strong>Invest</strong>itionsgeschwindigkeit<br />

(d.h. den Kapitalabrufen Zeile A3), den<br />

Ausschüttungen (Zeile A8) und den Abschreibungen auf Finanzanlagen<br />

(Zeile G2) ab. Alle diese Größen sind mit erheblichen<br />

Prognoseunsicherheiten behaftet. Der Kassenbestand (Zeile B2)<br />

hängt von allen Cashflow-relevanten Größen ab (vgl. auch die<br />

folgenden Abschnitte). Ein Betrag in Höhe von 1% der Kapitaleinlagen<br />

der Kommanditisten stellt die Kapitalanteile (Zeile B3)<br />

im Sinne von § 264 c Abs. 2 Ziffer I HGB dar, die restlichen 99%<br />

der Kapitaleinlagen bilden die Rücklagen (Zeile B4) im Sinne von<br />

§ 264 c Abs. 2 Ziffer II HGB.<br />

Die sonstigen betrieblichen Erträge (Zeile G1) sind abhängig<br />

von der Wertsteigerung der Portfoliounternehmen und dem<br />

Zeitpunkt der Veräußerung durch die <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds sowie<br />

des Dachfonds und sind praktisch nicht prognostizierbar. Die<br />

Abschreibungen auf Finanzanlagen (Zeile G2) hängen von den<br />

Kapitalabrufen des gezeichneten Dachfonds (Zeile A3) und der<br />

Wertentwicklung dessen Beteiligungsportfolios und der einzel-<br />

78


<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Die rechtlichen und steuerlichen Grundlagen | Der Emittent<br />

nen <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds ab, in die der Dachfonds investiert<br />

und die wiederum von dem wirtschaftlichen Erfolg der einzelnen<br />

Portfoliounternehmen abhängt. Der Erfolg kann zudem zusätzlich<br />

erheblich von Wechselkursschwankungen beeinflusst werden,<br />

sofern <strong>Invest</strong>itionen außerhalb des USD-Währungsraumes<br />

betroffen sind. Für den dargestellten Prognosezeitraum wurde<br />

unterstellt, dass keine sonstigen betrieblichen Erträge (Zeile G1)<br />

und nur geringe Abschreibungen auf Finanzanlagen (Zeile G2)<br />

anfallen, da die Beteiligungen bis 2011 sehr jung sind.<br />

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen (Zeile G3) setzen<br />

sich aus der Eigenkapitalvermittlungsprovision (Zeile G3a), den<br />

weiteren Gründungs-, Anlauf- und Platzierungskosten (Zeile<br />

G3b) sowie den sonstigen Aufwendungen (Zeile G3c) zusammen.<br />

Die Eigenkapitalvermittlungsprovision ist abhängig von<br />

dem Fondsvolumen, welches annahmegemäß 25.000 TUSD<br />

(Zeile A1) beträgt. Die weiteren Gründungs-, Anlauf- und Platzierungskosten<br />

beinhalten u.a. die einmaligen Kosten für Handelsregisteranmeldung<br />

und sonstigen Verwaltungsgebühren sowie<br />

Rechts- und Steuerberatung. Des Weiteren beinhaltet diese<br />

Position die Vergütung für die Prospektgestaltung, Konzeption<br />

sowie Prospekterstellung und Marketing, wobei die entsprechenden<br />

Vergütungen im Gesellschaftsvertrag festgelegt sind.<br />

Die sonstigen Aufwendungen umfassen unter anderem die laufenden<br />

Kosten für die Wirtschaftsprüfung, die Steuerberatung,<br />

die Buchhaltung sowie die Treuhänderin und stellen Schätzungen<br />

dar, die aus Erfahrungswerten abgeleitet wurden.<br />

Die sonstigen Zinsen und ähnliche Beträge (Zeile G4) sind<br />

Zinseinkünfte aus der kurzfristigen Anlage der bei der Zweiter<br />

Berenberg HANSA TREUHAND <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH &<br />

Co. KG vorhandenen Liquidität (Zeile B2), die für Kapitalabrufe<br />

des Dachfonds und die Aufwendungen des Emittenten reserviert<br />

wird und nur grob abgeschätzt werden kann. Die Höhe<br />

sonstiger Zinsen (Zeile G4) hängt ferner von der Verzinsung<br />

dieser liquiden Mittel ab, die ebenfalls nur ungefähr geschätzt<br />

werden kann. (Es wurde in dem obigen Modell eine Verzinsung<br />

von 2% angenommen).<br />

Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (Zeile G5)<br />

ist gleich dem Saldo der Zeilen G1 bis G4. Die Eigenkapitalvermittlungs-Provision<br />

(Zeile G3a) und der Laufende Ergebnisvorab<br />

(Zeile G8) sind im Gesellschaftsvertrag festgelegt, hängen jedoch<br />

von der Höhe der insgesamt bei dem Emittenten gezeichneten<br />

Kapitaleinlagen (Zeile A1) ab, so dass die genannten Zahlen<br />

unter dem Vorbehalt der Erreichung des Emissionsvolumens<br />

stehen.<br />

In der Aufstellung nicht enthalten sind die weiteren Kosten,<br />

die auf Ebene des Dachfonds anfallen. Die Adveq Management<br />

AG erhält von der Dachfondsgesellschaft Adveq Asia II eine<br />

Managementgebühr in Höhe von 0,8% der gesamten Kapitalzusagen<br />

für Managementleistungen. Zudem behält die Adveq<br />

Management AG eine Gewinnbeteiligung in Höhe von 8% nach<br />

Rückzahlung des investierten Kapitals und nach Erreichung<br />

einer Hurdle Rate von 12% ein (vgl. auch „Adveq Asia II C.V. im<br />

Überblick“, Seite 40).<br />

Weiterhin sind die Kosten, die auf der Ebene der <strong>Private</strong><br />

<strong>Equity</strong> Zielfonds anfallen, nicht in der Aufstellung enthalten.<br />

Sie betragen in der Regel etwa 1% der Zeichnungssumme an<br />

einmaligen Kosten, 1,5% – 2,5% der Zeichnungssumme an<br />

laufenden Kosten (Managementgebühren plus sonstige Kosten)<br />

zuzüglich einer Gewinnbeteiligung, die in der Regel etwa 20%<br />

beträgt.<br />

79


<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Die rechtlichen und steuerlichen Grundlagen | Der Emittent<br />

Prognose-Cashflowrechnung „Zweiter Berenberg HANSA<br />

TREUHAND <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH & Co.KG“<br />

2009 2010 2011<br />

in TEUR in TEUR<br />

in TEuR<br />

C1 Stand Jahresanfang 0 1.147 962<br />

Einzahlungen<br />

C2 Einzahlungen Kapital 5.357 4.911 4.464<br />

C3 Einzahlungen Agio 536 0 0<br />

C4 Zinsen 7 6 6<br />

Summe 5.900 4.917 4.470<br />

Auszahlungen<br />

C5 Ausschüttungen 0 0 0<br />

C6 Fondsinvestitionen -2.438 -4.875 -4.875<br />

C7 Provisionen -1.071 0 0<br />

C8 Agio -536 0 0<br />

C9<br />

Gründungs-, Anlauf- und<br />

Platzierungskosten<br />

-638 0 0<br />

C10 Laufender Ergebnis Vorab -1 -151 -151<br />

C11 Aufwendungen -70 -77 -77<br />

Summe -4.753 -5.102 -5.102<br />

C12 Stand Jahresende 1.147 962 329<br />

Die in der Prognose-Cashflowrechnung angegebenen Größen<br />

sowie die Einschränkungen hinsichtlich ihrer Prognostizierbarkeit<br />

wurden bereits vorstehend kommentiert. Das Agio ist ein<br />

durchlaufender Posten, der zu Ein- und Auszahlungen in identischer<br />

Höhe führt (C3 und C8) und im Gesellschaftsvertrag geregelt<br />

ist.<br />

Der Stand am Jahresende (Zeile C12) ist der Residualwert der<br />

einzelnen Ein- und Auszahlungen.<br />

Planzahlen (§ 15 Abs. 1 Nr. 4 VermVerkProspV)<br />

Wie die Prognose, so beruht auch die Planung der Vermögensund<br />

Finanz- und Ertragslage auf einer Reihe von Annahmen. Jede<br />

dieser Annahmen ist mit gewissen, mehr oder weniger großen<br />

Unwägbarkeiten verbunden, so dass die unten stehenden Aufstellungen<br />

lediglich einen möglichen Verlauf der Vermögens- und Ertragslage<br />

des <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 zeigen. Die wesentlichen<br />

Annahmen sind jeweils nachfolgend dargestellt. Die Annahmen<br />

stellen hierbei lediglich Prognosen dar. Der Eintritt<br />

kann somit nicht garantiert werden (vgl. Kapitel „Risiken<br />

der Beteiligung“, S. 12 ff.). Anleger, die weitere Erläuterungen<br />

zu den Ausführungen in diesem Kapitel wünschen,<br />

können sich vor einer Beteiligungsentscheidung an die<br />

Geschäftsführenden Kommanditisten wenden.<br />

Für die Planzahlen gelten die gleichen Anmerkungen wie für<br />

die Prognosezahlen. Daher sei an dieser Stelle auf die Anmerkungen<br />

zu den Prognosen auf Seite 77f. verwiesen.<br />

Planzahlen „Zweiter Berenberg HANSA TREUHAND<br />

<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH & Co.KG“ (Prognose)<br />

2009 2010 2011 2012<br />

in TEUR in TEUR in TEuR in TEuR<br />

Produktion - - - -<br />

Umsatz - - - -<br />

<strong>Invest</strong>itionen 2.438 4.875 4.875 2.763<br />

Ergebnis der gewöhnlichen<br />

Geschäftstätigkeit<br />

-1.772 -70 -315 -33<br />

Der Emittent plant, neben der Anschaffung von Anteilen an<br />

dem <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Dachfonds Adveq Asia II über die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft,<br />

keine weiteren <strong>Invest</strong>itionen zu tätigen. Einnahmen<br />

wird der Emittent vorwiegend in Form von Dividenden<br />

des Dachfonds Adveq Asia II über die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

erhalten. Der Emittent wird keinen Umsatz aus dem Verkauf<br />

von Waren oder Dienstleistungen erzielen. Eine Produktion im<br />

Sinne einer Herstellung oder Weiterverarbeitung von Gütern und<br />

Dienstleistungen ist nicht Gegenstand des Unternehmens.<br />

80


Die rechtlichen und steuerlichen Grundlagen<br />

Steuerliche Grundlagen<br />

dTeil 5.<br />

Allgemeine Hinweise<br />

In diesem Kapitel werden die wesentlichen deutschen steuerlichen<br />

Aspekte für in Deutschland ansässige unbeschränkt<br />

steuerpflichtige Anleger dargestellt. Die Darstellung ist nicht allumfassend<br />

bzw. abgeschlossen, da Aspekte, die sich aus der<br />

persönlichen Situation des Anlegers ergeben könnten, nicht<br />

berücksichtigt werden können. Die nachfolgenden Erläuterungen<br />

sollten daher nicht als alleinige Grundlage für die steuerliche<br />

Beurteilung einer <strong>Invest</strong>itionsentscheidung in die Beteiligungsgesellschaft<br />

herangezogen werden. Die Ausführungen<br />

beschränken sich auf eine allgemeine Darstellung möglicher<br />

steuerlicher Auswirkungen in Deutschland und ersetzen keine<br />

individuelle Rechts- oder Steuerberatung des Anlegers. Es wird<br />

den Anlegern daher empfohlen, die jeweiligen Konsequenzen<br />

einer Beteiligung im Vorwege mit dem persönlichen steuerlichen<br />

Berater zu besprechen.<br />

Die nachfolgenden Erläuterungen beziehen sich nur auf in<br />

Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Personen,<br />

die Ihre Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft im Privatvermögen<br />

halten. Für gewerbliche Anleger, die Ihre Beteiligung an<br />

der Beteiligungsgesellschaft im Betriebsvermögen halten und<br />

für im Ausland ansässige Anleger, ergeben sich abweichende<br />

Konsequenzen bzw. Besteuerungsmerkmale, welche hier nicht<br />

dargestellt werden. Es wird gewerblichen und im Ausland<br />

ansässigen Anlegern daher empfohlen, steuerliche und rechtliche<br />

Beratung einzuholen.<br />

Die nachfolgend dargestellten Steueraspekte beruhen auf<br />

dem Rechtsstand Januar 2009 einschließlich weiterer rechtlicher<br />

Vorschriften und rechtskräftiger Urteile sowie veröffentlichter<br />

Anweisungen und Erlasse der deutschen Finanzverwaltung.<br />

Im Hinblick auf mögliche zukünftige Gesetzesänderungen,<br />

Gerichtsurteile oder Änderungen der Verwaltungsansicht mit<br />

möglicherweise negativen steuerlichen Auswirkungen für die<br />

Beteiligungsgesellschaft und ihre Anleger, wird auf den Hinweis<br />

„Steuern“ im Abschnitt „Risiken der Beteiligung“ dieses Verkaufsprospektes<br />

verwiesen.<br />

Beteiligung<br />

Die Anleger zeichnen Beteiligungen an der Zweiter Berenberg<br />

HANSA TREUHAND <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH & Co. KG (PEP 2<br />

KG) und halten ihre Beteiligungen direkt oder über die AGR Zweiter<br />

<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH als Treuhandkommanditistin.<br />

Hinsichtlich der Treuhandkommanditistin ist zu beachten,<br />

dass zivilrechtlich allein der Treuhänder Gesellschafter der PEP<br />

2 KG wird. Steuerlich sind Wirtschaftsgüter bei Treuhandverhältnissen<br />

dem Treugeber zuzurechnen (§ 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz<br />

AO). Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um eine Beteiligung<br />

an einer vermögensverwaltenden oder an einer gewerblichen<br />

Personengesellschaft handelt. Die Zwischenschaltung eines<br />

Treuhänders, der die Anteile an der PEP 2 KG für einen <strong>Invest</strong>or<br />

hält, ändert somit nichts an dessen Besteuerung. An dieser<br />

Auffassung ändert auch die Beurteilung sogenannter Treuhandmodelle<br />

durch die Finanzverwaltung nichts. Die nachfolgenden<br />

Ausführungen hinsichtlich der steuerlichen Aspekte der Beteiligung<br />

werden daher für Treugeber und unmittelbar beteiligte<br />

Kommanditisten einheitlich dargestellt.<br />

Die Berenberg <strong>Private</strong> Capital GmbH und die HANSA TREU-<br />

HAND Finance GmbH & Co. KG werden als weitere Kommanditisten<br />

und die Verwaltung Zweiter Berenberg HANSA TREU-<br />

HAND <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH als alleinige Komplementärin<br />

(letztere ohne Einlage) beteiligt sein. Die Beteiligung der Adveq-<br />

Management-Gesellschaft ist nicht vorgesehen.<br />

Einziger Geschäftsgegenstand der PEP 2 KG wird nach der<br />

vorgesehenen Struktur das Halten einer 100% Beteiligung an<br />

der Berenberg HANSA TREUHAND Asien Beteiligungs GmbH<br />

sein, die sich ihrerseits als limited partner an der Adveq Asia II<br />

C.V. beteiligt.<br />

Der Adveq Asia II beteiligt sich an Zielfonds mit <strong>Invest</strong>itionsfokus<br />

im asiatisch-pazifischen Raum („Targetfonds“) mit<br />

dem Ziel der mittelfristigen Wertsteigerung der erworbenen<br />

Beteiligungen. Die Wertsteigerungen werden wie bei <strong>Private</strong><br />

<strong>Equity</strong>-<strong>Invest</strong>itionen üblich regelmäßig durch die Veräußerung<br />

der Beteiligungen realisiert.<br />

Entscheidend für die steuerliche Konzeption des Emittenten<br />

ist, dass dieser steuerlich als Vermögensverwaltende Personengesellschaft<br />

und nicht als Gewerbebetrieb angesehen wird. Eine<br />

Personengesellschaft kann als Gewerbebetrieb eingestuft werden,<br />

wenn sie entweder „originär gewerblich tätig“, „gewerblich<br />

geprägt“ oder „gewerblich infiziert“ ist. Die PEP2 KG wird als<br />

Vermögensverwaltende Personengesellschaft konzipiert, wie<br />

folgende Ausführungen darlegen:<br />

81


<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Die rechtlichen und steuerlichen Grundlagen | Steuerliche Grundlagen<br />

a) Originär gewerbliche Tätigkeit<br />

Eine originär gewerbliche Tätigkeit der PEP 2 KG käme in Betracht,<br />

wenn im Rahmen des <strong>Invest</strong>ments in die Berenberg<br />

HANSA TREUHAND Asien Beteiligungs GmbH (<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft)<br />

die Grenzen der privaten Vermögensverwaltung auf<br />

Ebene der PEP 2 KG überschritten würden.<br />

Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom<br />

16.12.2003 (BStBl. I 2004, 40) allgemein verbindlich festgehalten,<br />

dass eine private Vermögensverwaltung vorliegt, wenn sich<br />

die Beteiligung der Beteiligungsgesellschaft noch als Nutzung<br />

von Vermögen im Sinne einer Fruchtziehung aus zu erhaltenden<br />

Substanzwerten darstellt und die Ausnutzung substantieller Vermögenswerte<br />

durch Umschichtung nicht entscheidend in den<br />

Vordergrund tritt.<br />

Ein Gewerbebetrieb liegt dagegen vor, wenn eine selbständige<br />

nachhaltige Beteiligung mit Gewinnerzielungsabsicht<br />

unternommen wird, die sich als Beteiligung am allgemeinen<br />

wirtschaftlichen Verkehr darstellt und über den Rahmen der<br />

Vermögensverwaltung hinausgeht.<br />

Nach Auffassung der Finanzverwaltung begründen <strong>Private</strong><br />

<strong>Equity</strong>-Fonds dann keinen steuerlichen Gewerbebetrieb, wenn<br />

bestimmte Kriterien erfüllt werden, wobei die Finanzverwaltung<br />

nicht nur die im Folgenden aufgeführten Kriterien einzeln in eine<br />

Prüfung einbezieht, sondern vielmehr diese Kriterien in einer<br />

Gesamtbetrachtung würdigt:<br />

• kein Einsatz von Bankkrediten / keine Übernahme von<br />

Sicherheiten für den Erwerb von Beteiligungen, wobei<br />

die Zwischenfinanzierung von ausstehenden Kapitaleinlagen<br />

und die Inanspruchnahme staatlicher Förderung<br />

unschädlich sind,<br />

• keine eigene (umfangreiche) Organisation zur<br />

Verwaltung des Vermögens,<br />

• keine Reinvestition von Veräußerungserlösen, es<br />

sei denn, es handelt sich um Ergebnisvorab der<br />

Fondsgesellschaften,<br />

• kein unternehmerisches Tätigwerden in Portfolio-<br />

Gesellschaften,<br />

• keine Besicherung und Rückdeckung von Verbind-lich keiten<br />

der Portfoliogesellschaften durch den <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds,<br />

• mindestens mittelfristige Beteiligung an den Portfoliogesellschaften,<br />

d.h. mindestens drei bis fünf Jahre,<br />

• kein Anbieten gegenüber der breiten Öffentlichkeit.<br />

Nach Ansicht der Initiatoren sollte es eher unwahrscheinlich<br />

sein, dass die PEP 2 KG die Grenze zur gewerblichen Tätigkeit<br />

überschreitet.<br />

b) Gewerbliche Prägung<br />

Eine gewerbliche Prägung der PEP 2 KG liegt vor, wenn ausschließlich<br />

Kapitalgesellschaften oder gewerblich geprägte<br />

Personengesellschaften unbeschränkt haftende Gesellschafter<br />

(Komplementäre) des Fonds sind und neben diesen keine weiteren<br />

Gesellschafter (Kommanditisten) zur Geschäftsführung des<br />

Fonds berechtigt und verpflichtet sind. Dies bedeutet, dass neben<br />

der oben aufgeführten, geschäftsführenden Komplementärin<br />

ausschließlich weitere Kapitalgesellschaften oder gewerblich<br />

geprägte Personengesellschaften als unbeschränkt haftende<br />

Gesellschafter Geschäftsführer des Fonds sein dürfen.<br />

Der Komplementär der Beteiligungsgesellschaft ist zwar eine<br />

Kapitalgesellschaft, nach dem Gesellschaftsvertrag sind aber die<br />

geschäftsführenden Kommanditisten Berenberg <strong>Private</strong> Capital<br />

und HANSA TREUHAND Finance zur Geschäftsführung befugt.<br />

Nach dieser rechtlichen Struktur ist die Beteiligungsgesellschaft<br />

nicht gemäß §15, Abs.3, Nr.2 EStG gewerblich geprägt.<br />

c) Gewerbliche Infizierung<br />

Eine gewerbliche Infizierung kommt wegen der Zwischenschaltung<br />

der Berenberg HANSA TREUHAND Asien Beteiligungs<br />

GmbH nicht in Betracht.<br />

Qualifizierung der Einkünfte<br />

Auf der Ebene der <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft:<br />

Die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft ist eine deutsche Kapitalgesellschaft<br />

in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung<br />

(GmbH). Diese zwischengeschaltete Gesellschaft wird das ihr<br />

zur Verfügung gestellte Kapital der Beteiligungsgesellschaft<br />

verwenden, um Beteiligungen an dem Dachfonds Adveq Asia<br />

II zu erwerben. Somit ermöglicht sie es den Anlegern, sich mittelbar<br />

an dem Dachfonds zu beteiligen. Die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

erzielt aus den mittelbar erworbenen Beteiligungen unter<br />

Umständen Dividenden oder auch Zinsen aus Kapitalforderungen.<br />

Haupteinnahmequelle werden jedoch Veräußerungserlöse<br />

aus dem zukünftigen Verkauf von durch den Dachfonds oder<br />

diesem nachgelagerte Zielfonds gehaltene Beteiligungen sein.<br />

82


<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Die rechtlichen und steuerlichen Grundlagen | Steuerliche Grundlagen<br />

Ein kurzfristiger Eigenhandelserfolg im Sinne des § 8b Abs. 7<br />

S. 2 KStG bzw. § 3 Nr. 40 S. 3 EStG ist weder Ziel der Beteiligungsgesellschaft<br />

noch der <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft.<br />

Die steuerliche Transparenz des Adveq Asia II und etwaiger<br />

nachgelagerter Fonds unterstellt, erzielt die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

im Wesentlichen Erlöse aus dem Verkauf von Beteiligungen<br />

ausländischer Beteiligungsgesellschaften. Von untergeordneter<br />

Bedeutung dürften dagegen Dividenden- und Zinserträge sein.<br />

Veräußerungsgewinne und Dividenden unterliegen auf<br />

Ebene der <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft keiner Gewerbesteuer und<br />

sind gemäß § 8b KStG körperschaftsteuerfrei, wobei 5% der<br />

steuerfreien Erträge als nichtabzugfähige Betriebsausgabe<br />

der Körperschaftsteuer unterfallen. Zinseinnahmen unterliegen<br />

in voller Höhe der Körperschaftsteuer, nicht dagegen der<br />

Gewerbesteuer.<br />

Soweit die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft mittelbar über den Dachfonds<br />

oder über Zielfonds Beteiligungen an ausländischen Zielunternehmen<br />

hält, wird im Hinblick auf die Dividendenerträge<br />

der Gesellschaft gegebenenfalls ein Doppelbesteuerungsabkommen<br />

Anwendung finden. Bei Dividenden wird regelmäßig<br />

im Ansässigkeitsstaat des Zielunternehmens eine Quellensteuer<br />

einbehalten, die je nach Doppelbesteuerungsabkommen in der<br />

Höhe eingeschränkt ist, bzw. grundsätzlich auf die inländische<br />

Steuer angerechnet wird. Da die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft grundsätzlich<br />

körperschaftsteuerfreie Beteiligungserträge erzielt und<br />

ausländische Quellensteuern auch nicht auf die Besteuerung<br />

der nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben in Höhe von 5%<br />

der Erträge angerechnet werden können, wird eine Anrechnung<br />

allerdings voraussichtlich nicht zum Tragen kommen.<br />

Nach den meisten Doppelbesteuerungsabkommen unterliegen<br />

Veräußerungsgewinne der Erfassung im Ansässigkeitsstaat<br />

des Veräußerers, d.h. es findet grundsätzlich keine Besteuerung<br />

im Ansässigkeitsland der Beteiligungsgesellschaft statt.<br />

Folgen bei Vermögensverwaltung<br />

Auf der Ebene der Beteiligungsgesellschaft:<br />

Ausgehend von der Konzeption, dass die durch den Adveq Asia<br />

II erzielten Erträge der Berenberg HANSA TREUHAND Asien<br />

Beteiligungs GmbH (<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft) entsprechend deren<br />

Beteiligung am Adveq Asia II zugewiesen werden, wird die<br />

PEP 2 KG vorwiegend Einkünfte aus Ausschüttungen (Dividenden)<br />

der <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft erzielen.<br />

Die vermögensverwaltende Personengesellschaft PEP 2 KG ist<br />

selbst allerdings kein Besteuerungssubjekt.<br />

Die Einkünfte der Personengesellschaft werden vielmehr im<br />

Rahmen einer gesonderten und einheitlichen Feststellung der<br />

Besteuerungsgrundlagen den einzelnen wirtschaftlich Berechtigten<br />

(Treugeber und direkt Beteiligte) gemäß den gesellschaftsvertraglichen<br />

Bestimmungen zugewiesen und ausschließlich<br />

auf deren Ebene versteuert. Lediglich die Einkünfte werden auf<br />

Ebene der Beteiligungsgesellschaft ermittelt.<br />

Veräußerungsgewinne auf Ebene der PEP 2 KG können vorliegend<br />

nur durch Veräußerung von Anteilen an der <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

erzielt werden. Für einen solchen Veräußerungsgewinn<br />

der PEP 2 KG gilt, dass er ertragsteuerlich als anteiliger<br />

Veräußerungsgewinn des Anlegers zu betrachten ist. Insofern<br />

gelten die folgenden Ausführungen zu den steuerlichen Konsequenzen<br />

bei Veräußerung der Fondsbeteiligung auf Ebene des<br />

Anlegers entsprechend.<br />

Auf der Ebene der Anleger:<br />

Bezüglich der steuerlichen Folgen ist auf der Ebene der Anleger<br />

zwischen den unterschiedlichen Einkünften zu unterscheiden.<br />

a) Dividenden<br />

Ausschüttungen der <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft an die PEP 2 KG<br />

stellen für die Anleger grundsätzlich Einkünfte aus Kapitalvermögen<br />

im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG dar und unterliegen seit<br />

dem 01.01.2009 der Abgeltungsteuer.<br />

Die Anleger haben hiernach ihre Einkünfte aus Kapitalvermögen<br />

mit einem pauschalen Steuersatz in Höhe von 25%<br />

zzgl. Solidaritätszuschlag und ggfs. Kirchensteuer zu versteuern<br />

(Steuerbelastung exkl. Kirchensteuer insgesamt ca. 26,4%). Die<br />

<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft hat bei der Ausschüttung in entsprechendem<br />

Umfang Kapitalertragsteuer einzubehalten und an das für sie<br />

zuständige Finanzamt abzuführen. Mit der einbehaltenen Steuer<br />

ist die auf den Anleger entfallende Einkommensteuer auf die Dividenden<br />

abgegolten.<br />

Im Zusammenhang mit den Einkünften aus Dividenden<br />

wird von Anlegern unabhängig von der Höhe der tatsächlichen<br />

Aufwendungen nur noch ein Sparerpauschbetrag in Höhe von<br />

801 EUR, bzw. 1.602 EUR bei zusammen veranlagten Ehegatten,<br />

als Werbungskosten in Abzug gebracht.<br />

Schuldzinsen aufgrund einer Fremdfinanzierung zum Erwerb<br />

der Beteiligung an der PEP 2 KG werden somit ebenfalls nur noch<br />

83


<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Die rechtlichen und steuerlichen Grundlagen | Steuerliche Grundlagen<br />

im Rahmen der oben genannten Pauschbeträge berücksichtigt.<br />

b) Veräußerungsgewinne<br />

Die Veräußerung der Fondsbeteiligung eines Anlegers an der PEP<br />

2 KG gilt steuerlich als Veräußerung des entsprechenden über<br />

die PEP 2 KG mittelbar gehaltenen Anteils an der <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft.<br />

Der hieraus erzielte Veräußerungsgewinn unterliegt<br />

grundsätzlich ebenfalls der Abgeltungsteuer. Soweit der Veräußerungsgewinn<br />

bei einem Anleger unter § 17 EStG fällt, d.h. er in den<br />

letzten fünf Jahren vor Veräußerung unmittelbar oder mittelbar zu<br />

mindestens 1% an der <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft beteiligt war, unterliegt<br />

der Veräußerungsgewinn oder –Verlust dem Teileinkünfteverfahren.<br />

Hiernach sind 60% des Ertrags einkommensteuerpflichtig<br />

(zzgl. Solidaritätszuschlag und ggfs. Kirchensteuer) und in gleicher<br />

Höhe können Aufwendungen berücksichtigt werden.<br />

c) Liquidationsgewinne<br />

Die Liquidation der Berenberg HANSA TREUHAND Asien Beteiligungs<br />

GmbH stellt zwar keine Veräußerung der Anteile an dieser<br />

Kapitalgesellschaft dar. Bezüge, die nach einer Auflösung der <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

anfallen und die nicht in der Rückzahlung von<br />

Nennkapital bestehen, gehören beim Anleger der Beteiligung an<br />

der PEP 2 KG grundsätzlich zu den Einkünften aus Kapitalvermögen<br />

und unterliegen somit der Abgeltungssteuer. Ist der Anleger im<br />

Sinne des § 17 EStG beteiligt, unterliegt der entsprechende Ertrag<br />

wiederum dem Teileinkünfteverfahren.<br />

d) Zinseinkünfte<br />

Zinseinkünfte des Fonds unterliegen bei Anlegern als Kapitaleinkünfte<br />

der Abgeltungsteuer.<br />

e) Sonderwerbungskosten<br />

Werbungskosten, die auf der Ebene des Anlegers im Zusammenhang<br />

mit der Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft anfallen<br />

(Sonderwerbungskosten) werden grundsätzlich lediglich mit dem<br />

Sparerpauschbetrag (801 EUR je Anleger, bzw 1.602 EUR bei zusammen<br />

veranlagten Ehegatten) berücksichtigt. Aufwendungen im<br />

Zusammenhang mit der Veräußerung der Beteiligung werden bei<br />

Vorliegen einer wesentlichen Beteiligung im Sinne des § 17 EStG<br />

im Rahmen des Teileinkünfteverfahrens zu 60% berücksichtigt.<br />

Folgen bei Gewerblichkeit<br />

Beteiligen sich Anleger an einer gewerblichen Personengesellschaft,<br />

gehören sämtliche Gewinnanteile (aus Dividenden, Veräußerungsgewinnen<br />

und Zinsen) zu den laufenden Einkünften aus<br />

Gewerbebetrieb nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 EStG, wobei<br />

die Einkünfte der Personengesellschaft im Rahmen einer gesonderten<br />

und einheitlichen Feststellung der Besteuerungsgrundlagen<br />

den einzelnen wirtschaftlich Berechtigten (Treugeber und direkt<br />

Beteiligte) gemäß den gesellschaftsvertraglichen Bestimmungen<br />

zugewiesen und ausschließlich auf deren Ebene versteuert<br />

werden.<br />

Daneben ist zu beachten, dass die Beteiligungsgesellschaft<br />

selbst Gewerbesteuersubjekt ist und die durch den Fonds erzielten<br />

Gewinne daher grundsätzlich der Gewerbesteuer unterliegen. Dividenden<br />

aus der <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft sind wegen der 100%-Beteiligung<br />

der Beteiligungsgesellschaft an der <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

nach § 9 Nr. 2a GewStG (gewerbesteuerliches Schachtelprivileg)<br />

jedoch nicht Gegenstand der gewerbesteuerlichen Bemessungsgrundlage<br />

und grundsätzlich gewerbesteuerfrei.<br />

Soweit der Gewinnanteil des Anlegers „Dividenden“ enthält,<br />

unterliegen diese dem Teileinkünfteverfahren. Hiernach sind 60%<br />

der Gewinne einkommensteuerpflichtig, (Sonder-) Betriebsausgaben<br />

(wie z.B. Schuldzinsen) in Zusammenhang mit diesen Einkünften<br />

in gleicher Höhe berücksichtigt werden können.<br />

Entsprechende Gewinnanteile aus der Veräußerung der Beteiligung<br />

an der <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft als auch Gewinne aus der<br />

Veräußerung der Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft unterliegen<br />

bei Anlegern ebenfalls dem Teileinkünfteverfahren, d.h. 60%<br />

des Gewinns unterliegen der persönlichen Steuerpflicht des Anlegers.<br />

Im Zusammenhang mit den Erträgen erlittene Aufwendungen<br />

sind ebenfalls mit 60% in Abzug zu bringen.<br />

Zinseinkünfte unterliegen der vollen Besteuerung, d.h. der<br />

Anleger kann die Bestimmungen der Abgeltungsteuer nicht<br />

für sich beanspruchen. Daneben unterliegen die Zinseinkünfte<br />

in vollem Umfang auch der Gewerbesteuer auf Ebene der<br />

Beteiligungsgesellschaft.<br />

Umsatzsteuer<br />

Die Tätigkeit der PEP 2 KG sowie die der von ihr gehaltenen<br />

<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft beschränken sich ausschließlich auf den<br />

Erwerb, das Halten und die Veräußerung von Beteiligungen,<br />

bzw. einem Anteil an dem Adveq Asia II.<br />

Eine solche Holding-Struktur, deren Tätigkeit lediglich im<br />

Erwerb, Halten und Veräußern von gesellschaftsrechtlichen<br />

Beteiligungen besteht, begründet nach Auffassung der Finanzverwaltung<br />

und der Rechtsprechung keine umsatzsteuerliche<br />

84


<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Die rechtlichen und steuerlichen Grundlagen | Steuerliche Grundlagen<br />

unternehmerische Tätigkeit im Sinne des § 2 Abs. 1 UStG. Damit<br />

ist mangels Unternehmereigenschaft keine der beiden Gesellschaften<br />

zum Vorsteuerabzug aus bezogenen Eingangsleistungen<br />

berechtigt. Die durch sie gezahlten Umsatzsteuerbeträge<br />

sind insofern als definitiver Kostenfaktor zu berücksichtigen.<br />

Im Hinblick auf diese fehlende Unternehmereigenschaft insbesondere<br />

der PEP 2 KG kommt der Frage, ob entsprechende<br />

fondsspezifische Leistungen, die an diese erbracht werden, als<br />

umsatzsteuerpflichtige Sonderentgelte (und damit als echter<br />

Kostenfaktor) oder nicht umsatzsteuerbare Gesellschafterbeiträge<br />

ausgestaltet werden können, maßgebliche Bedeutung zu.<br />

Steuerbare Leistungen im Sinne des Umsatzsteuergesetzes<br />

werden im Falle von Geschäftsführungs- und Vertretungsleistungen<br />

immer dann bejaht, wenn der Gesellschafter (Komplementär<br />

oder Kommanditist) seine Leistung gegen Sonderentgelt erbringt<br />

und ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der erbrachten<br />

Leistung und der Gegenleistung in Form des empfangenen<br />

Sonderentgeltes besteht. Das Bundesministerium der Finanzen<br />

hat mit Schreiben vom 31.05.2007 (BStBl. I 2007, 503 ff.) zur<br />

Abgrenzung dieser Frage umfassend Stellung genommen:<br />

a) Haftungsvergütung der Komplementärin<br />

Gemäß Abschnitt 6 Abs. 6 der Umsatzsteuerrichtlinien 2008<br />

wird die Vergütung, die seitens einer Kommanditgesellschaft<br />

an die Komplementärin für die Übernahme der persönlichen<br />

Haftung bezahlt wird, nicht als im Rahmen eines eigenen Leistungsaustausches<br />

vereinbart angesehen und ist mithin nicht<br />

umsatzsteuerbar.<br />

b) Diverse Vergütungen für die Geschäftsführenden Kommanditistinnen<br />

Was die Vergütung für die Geschäftsführenden Kommanditistinnen<br />

(HTF / BPC) angeht, gelten nach dem o.g. BMF-Schreiben<br />

vom 31.05.2007 die nachfolgenden Grundsätze.<br />

Ist die Vergütung für die Leistungen des Gesellschafters im<br />

Gesellschaftsvertrag als Teil der Ergebnisverwendung geregelt,<br />

liegt ein Leistungsaustausch vor, wenn sich aus den geschlossenen<br />

Vereinbarungen und deren tatsächlichen Durchführung<br />

ergibt, dass die Leistungen nicht lediglich durch eine Beteiligung<br />

am Gewinn und Verlust der Gesellschaft abgegolten, sondern<br />

gegen Sonderentgelt ausgeführt werden. Nach Auffassung<br />

der Finanzverwaltung kann ein Leistungsaustausch zwischen<br />

Gesellschaft und Gesellschafter auch dann vorliegen, wenn<br />

die Vergütung des Gesellschafters zwar nicht im Rahmen der<br />

Ergebnisermittlung als Aufwand behandelt wird, sich jedoch<br />

gleichwohl ergebnismindernd auswirkt, oder es sich aus den<br />

Gesamtumständen des Einzelfalls ergibt, dass sie nach den Vorstellungen<br />

der Gesellschafter als Sonderentgelt gewährt werden<br />

soll. Als Beispiel hierfür wird seitens der Finanzverwaltung der<br />

Fall angeführt, dass zur Finanzierung von Managementvergütungen<br />

eigens dafür gebildeten Kapitalrücklagen aufgelöst werden,<br />

soweit die erwirtschafteten Jahresüberschüsse hierfür nicht ausreichen.<br />

Auch im Ausgangsfalle werden, um zu vermeiden, dass<br />

in den Anfangsjahren generell negative Geschäftsergebnisse der<br />

Beteiligungsgesellschaft ausgewiesen werden, konzeptionsgemäß<br />

Kapitalrücklagen aufgelöst. Die Auflösung dieser Kapitalrücklagen<br />

dient generell zur Deckung der Aufwendungen der<br />

Beteiligungsgesellschaft in den Anfangsjahren, denen typischerweise<br />

in der <strong>Invest</strong>itionsphase von <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Dachfonds keine<br />

Erträge gegenüberstehen. Die Initiatoren sind der Ansicht, dass<br />

diese Leistungen nicht steuerbar und damit nicht umsatzsteuerpflichtig<br />

im Sinne der Grundsätze des o.g. BMF-Schreibens<br />

vom 21.05.2007 und der aktuellen UStR 2008 sind, da die für<br />

die Finanzierung der Management-Fee aufgelösten Kapitalrücklagen<br />

nicht eigens für Zwecke der Finanzierung von laufenden<br />

Geschäftsführungsvergütungen gebildet wurden, sondern wie<br />

oben erwähnt, generell um negative Geschäftsergebnisse der<br />

Beteiligungsgesellschaft in den Anfangsjahren zu vermeiden.<br />

Es kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass die<br />

Finanzverwaltung diese gesellschaftsvertragliche Regelung<br />

zukünftig insofern nicht anerkennt, als dass derartige Managementleistungen<br />

dennoch der Umsatzsteuer unterliegen und bei<br />

der PEP 2 KG somit einen zusätzlichen Kostenfaktor darstellen<br />

würden. Im Hinblick auf die möglicherweise abweichende<br />

Beurteilung durch die Finanzverwaltung wird auf den Hinweis<br />

„Steuern“ im Abschnitt „Risiken der Beteiligung“ dieses Verkaufsprospektes<br />

verwiesen. Zur Vermeidung einer etwaig anfallenden<br />

Zinsforderung gem. § 233a Abs.1 AO bei einer gegebenenfalls<br />

von der obigen Auffassung abweichenden Beurteilung<br />

der Finanzverwaltung werden die oben beschriebenen Ergebnisvorab<br />

im vorliegenden Fall vorbeugend umsatzsteuerbar und<br />

damit umsatzsteuerpflichtig behandelt.<br />

Bei Eigenkapitalvermittlungsleistungen, die an die PEP 2 KG<br />

erbracht werden, handelt es sich grundsätzlich um nach § 4 Nr.<br />

8f UStG steuerbefreite Leistungen (Vermittlung von Umsätzen<br />

mit Anteilen an Gesellschaften).<br />

85


<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Die rechtlichen und steuerlichen Grundlagen | Steuerliche Grundlagen<br />

Gewerbesteuer<br />

Die Beteiligungsgesellschaft ist als vermögensverwaltend konzipiert.<br />

Die Anbieter gehen deshalb davon aus, dass die Beteiligungsgesellschaft<br />

aufgrund ihrer vermögensverwaltenden<br />

Tätigkeit nicht der Gewerbesteuer unterliegt. Veräußerungsgewinne,<br />

Zinsen und Dividenden unterliegen unter dieser Annahme<br />

daher bei der Beteiligungsgesellschaft keiner Gewerbesteuerbelastung.<br />

Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer)<br />

Die Übertragung von Vermögen von Todes wegen (Erbschaft)<br />

oder unter Lebenden (Schenkung) unterliegt grundsätzlich der<br />

Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer). Die Ermittlung der Höhe<br />

der jeweils anfallenden Steuer hängt in erster Linie von der Höhe<br />

der Vermögensübertragung, dem Verwandtschaftsgrad zum<br />

Erblasser bzw. Schenker und der Höhe des für den Erwerber<br />

anzuwendenden Freibetrages ab. Soweit eine Beteiligung an der<br />

Beteiligungsgesellschaft von Todes wegen oder im Wege der<br />

Schenkung übertragen wird, gilt für Zwecke der Erbschaft- und<br />

Schenkungsteuer die Beteiligung als Übertragungsgegenstand.<br />

Hinsichtlich der steuerlichen Bewertung der Beteiligung wird<br />

aber im Wesentlichen letztendlich auf die mittelbar gehaltenen<br />

Zielunternehmen abzustellen sein.<br />

Am 01.01.2009 ist das neue Erbschaftsteuer- und Bewertungsrecht<br />

in Kraft getreten und grundsätzlich auf ab diesem<br />

Zeitpunkt eintretende Erbfälle bzw. ab diesem Zeitpunkt<br />

ausgeführte Schenkungen anzuwenden. Nach diesem Erbschaftsteuerreformgesetz<br />

gilt, dass der erbschaftsteuerliche<br />

(schenkungsteuerlich) maßgebliche Wert des Anteils an einer<br />

vermögensverwaltenden Personengesellschaft – als solche die<br />

PEP 2 KG konzipiert ist – aufgrund der anteiligen Werte der von<br />

dieser Gesellschaft gehaltenen Wirtschaftsgüter zu ermitteln ist.<br />

Die Wirtschaftsgüter sind grundsätzlich mit dem gemeinen Wert<br />

zu bewerten. Vorliegend wird die PEP 2 KG ausschließlich ihre<br />

Beteiligung an der <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft halten. Der gemeine<br />

Wert dieser Beteiligung ist vorrangig aus Beteiligungsverkäufen<br />

unter fremden Dritten abzuleiten, die weniger als ein Jahr<br />

zurückliegen. Soweit solche Wertermittlungen nicht möglich<br />

sind, ist der gemeine Wert unter Berücksichtigung der Ertragsaussichten<br />

oder einer anderen anerkannten Methode zu ermitteln.<br />

Ist grundsätzlich ein Ertragswertverfahren zulässig, kann<br />

anhand eines gesetzlich geregelten sogenannten vereinfachten<br />

Ertragswertverfahrens der gemeine Wert der Beteiligung ermittelt<br />

werden, wobei der sogenannte Substanzwert nicht unterschritten<br />

werden darf. Im Rahmen des vereinfachten Ertragswertverfahrens<br />

ist für Beteiligungen an anderen Kapitalgesellschaften<br />

oder gewerblichen Personengesellschaften wiederum jeweils<br />

eigenständig der gemeine Wert zu bestimmen. Auch insoweit<br />

ist der gemeine Wert zunächst aus Beteiligungsverkäufen unter<br />

fremden Dritten abzuleiten, die weniger als 1 Jahr zurückliegen.<br />

Ist dies nicht möglich, ist wiederum das vereinfachte Ertragswertverfahren<br />

oder eine andere marktübliche Methode der<br />

Wertermittlung heranzuziehen, wobei der Substanzwert nicht<br />

unterschritten werden darf.<br />

Insgesamt ist daher davon auszugehen, dass sich der maßgebliche<br />

steuerliche Wert einer Beteiligung an der PEP 2 KG<br />

nach den gemeinen Werten der – unmittelbar oder mittelbar<br />

gehaltenen – Beteiligungen an den im Portfolio der Zielfonds<br />

gehaltenen Unternehmen (Portfoliounternehmen) bestimmt.<br />

Sofern einzelne Beteiligungen an Portfoliounternehmen weniger<br />

als 1 Jahr vor dem maßgeblichen Bewertungsstichtag von fremden<br />

Dritten erworben wurden, gilt für diese Beteiligungen der<br />

Kaufpreis als gemeiner Wert.<br />

Falls ein Anleger mittelbar zu mehr als 25% an der <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

beteiligt ist, kann diese Beteiligung grundsätzlich<br />

begünstigtes, verschonungsfähiges Vermögen im Sinne des<br />

Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes darstellen. Die Beteiligung<br />

wäre jedoch nur insoweit begünstigt, als die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

selbst mittelbar zu mehr als 25% an den Zielgesellschaften<br />

beteiligt ist.<br />

Sofern die Beteiligungsgesellschaft von der Finanzverwaltung<br />

entgegen seiner Konzeption als gewerblicher Fonds betrachtet<br />

wird, stellen die Beteiligungen der Anleger zwar grundsätzlich<br />

begünstigtes Betriebsvermögen im Sinne des Erbschaft- und<br />

Schenkungsteuerrechts dar. Eine Begünstigung käme letztendlich<br />

aber nur in Betracht, wenn die gehaltenen Beteiligungen an<br />

den Zielkapitalgesellschaften mehr als 25% betragen würden.<br />

Das Erbschaftsteuerreformgesetz sieht des Weiteren eine<br />

Anhebung der steuerlichen Freibeträge vor. Ehegatten und eingetragene<br />

Lebenspartner erhalten einen persönlichen Freibetrag<br />

von 500.000 EUR, Kinder und Enkel einen Freibetrag von<br />

400.000 EUR bzw. 200.000 EUR. Personen der Steuerklasse II<br />

86


(u.a. Geschwister und geschiedene Ehegatten) und III (u.a. Personen,<br />

die mit dem Erblasser bzw. Schenker weder verwandt, noch<br />

verschwägert sind) erhalten einen Freibetrag von 20.000 EUR.<br />

Für die Übertragung einer treuhänderisch gehaltenen Kommanditbeteiligung<br />

soll nach einem koordinierten Ländererlass<br />

vom 27.06.2005 für erbschaft- und schenkungsteuerliche Zwecke<br />

davon auszugehen sein, dass der Herausgabeanspruch des<br />

Treugebers gegenüber dem Treuhänder nicht eine Beteiligung an<br />

einer Personengesellschaft, sondern ein Sachleistungsanspruch<br />

sei, der ebenfalls mit dem gemeinen Wert zu bewerten ist.<br />

Insofern ergeben sich im Ergebnis im Vergleich zu der direkten<br />

Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft jedoch keine hiervon<br />

abweichenden Feststellungen. Sollte die PEP 2 KG entgegen<br />

der Konzeption als gewerblich eingestuft werden, würde eine<br />

treuhänderische Beteiligung an der PEP 2 KG ebenso gleich<br />

der unmittelbaren Beteiligung besteuert werden, wenn davon<br />

ausgegangen werden kann, dass die Beteiligungen an den Zielgesellschaften<br />

jedenfalls nicht mehr als 25% betragen.<br />

passive Einkünfte im Rahmen des abschließenden Tätigkeitskatalogs<br />

des § 8 Abs. 1 AStG erzielt. Abweichend hiervon kann<br />

auch bei einer Beteiligung von mindestens 1% an der ausländischen<br />

Zwischengesellschaft eine Hinzurechnungsbesteuerung<br />

eintreten, wenn diese Zwischeneinkünfte mit Kapitalanlagecharakter<br />

im Sinne des § 7 Abs. 6a AStG erzielt. Da die mittelbar<br />

gehaltenen Portfoliounternehmen selber aktiv tätig sind und Dividenden-<br />

und Veräußerungsgewinne in der Regel ebenfalls als<br />

aktive Einkünfte anzusehen sind, gehen die Initiatoren nicht von<br />

dem Vorliegen passiver Einkünfte aus.<br />

<strong>Invest</strong>mentsteuergesetz<br />

Das <strong>Invest</strong>mentsteuergesetz ist auf die PEP 2 KG schon vom<br />

Grundsatz her nicht anwendbar, weil der Fonds in Form einer<br />

Personengesellschaft strukturiert ist und kein Sondervermögen<br />

darstellt.<br />

Nach dem Gesellschaftsvertrag des Adveq Asia II ist das<br />

Recht zur Rückgabe von Anteilen ausgeschlossen. Das <strong>Invest</strong>mentsteuergesetz<br />

ist nicht auf diesen Fonds anzuwenden, vgl. §<br />

1 Abs. 2 InvStG i.v.m. § 2 Abs. 8, 9 InvG. Die Beteiligung der <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

an dem Adveq Asia II unterliegt daher ebenfalls<br />

nicht den Bestimmungen des <strong>Invest</strong>mentsteuergesetzes.<br />

AuSSensteuerrecht<br />

Nach § 7 Abs. 1 und 2 Außensteuergesetz (AStG) kann es nur<br />

dann zu einer Hinzurechnungsbesteuerung auf Ebene der <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />

kommen, wenn diese allein oder gemeinschaftlich<br />

mit anderen inländischen Steuerpflichtigen unmittelbar<br />

zu mehr als 50% an einer ausländischen Zwischengesellschaft<br />

beteiligt ist (sog. Deutschbeherrschung), die Zwischengesellschaft<br />

niedrig besteuert wird (Ertragsteuerbelastung von weniger<br />

als 25%) und die Zwischengesellschaft schädliche, sog.<br />

87


Die rechtlichen und steuerlichen Grundlagen<br />

Informationen bei<br />

Fernabsatzverträgen<br />

dTeil 6 .<br />

1. VERTRAGSABSCHLUSS, ERWERB UND<br />

WESENTLICHE MERKMALE DER BETEILIGUNG<br />

Die Zweiter Berenberg HANSA TREUHAND <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds<br />

GmbH & Co. KG wird mittelbare Beteiligungen an der Adveq<br />

Asia II C. V., einem <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds, über die Berenberg<br />

HANSA TREUHAND Asien Beteiligungs GmbH, einer der Gesellschaft<br />

zu 100% gehörende Tochterkapitalgesellschaft erwerben,<br />

halten und verwalten. Die Kapitalanlage der Gesellschaft<br />

besteht aus mittelbaren Eigenkapital- und eigenkapitalähnlichen<br />

Beteiligungen an der Adveq Asia II C.V.<br />

Der auf Erwerb der mittelbaren oder unmittelbaren Kommanditbeteiligung<br />

an der Zweiter Berenberg HANSA TREU-<br />

HAND <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH & Co. KG gerichtete Vertrag<br />

kommt durch die Annahme der Beitrittserklärung des Anlegers<br />

(Auftraggebers) durch die Treuhänderin und die auf Seite 94<br />

des Beteiligungsprospektes beschriebene „Identifikation“ des<br />

Anlegers gemäß dem Geldwäschegesetz zustande. Ob sich der<br />

Anleger lediglich mittelbar über die Treuhänderin beteiligt oder<br />

eine direkte Kommanditanteilsübertragung auf sich wünscht,<br />

obliegt ihm und kann wahlweise auf der Beitrittserklärung von<br />

ihm festgelegt werden. Es handelt sich um eine USD-Beteiligung.<br />

Der Anleger zahlt den in der Beitrittserklärung genannten<br />

USD Betrag. Die für den Kommanditanteil in das Handelsregister<br />

einzutragende Haftsumme erfolgt in EUR. Sie beträgt 1%<br />

der USD-Pflichteinlage und wird zum Zweck der Handelsregistereintragung<br />

unabhängig vom wirklichen Umrechnungskurs zu<br />

einem festen Kurs von 1,00 USD = 1,00 EUR umgerechnet. Die<br />

übrigen Merkmale der Beteiligung ergeben sich im Einzelnen<br />

aus dem Beteiligungsprospekt.<br />

2. VERTRAGLICHE MINDESTLAUFZEIT UND<br />

BEFRISTUNG DER GÜLTIGKEITSDAUER<br />

Die Mindestvertragslaufzeit für die Beteiligung erstreckt sich auf<br />

den 31. Dezember 2021.<br />

Eine Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung<br />

gestellten Informationen, insbesondere des Beteiligungsangebots,<br />

besteht nicht.<br />

3. GESAMTPREIS EINSCHLIESSLICH ALLER<br />

VERBUNDENEN PREISBESTANDTEILE<br />

Der Gesamtpreis der Beteiligung ergibt sich aus der vom Anleger<br />

selbst in die Beitrittserklärung einzutragenden Pflichteinlage<br />

(Beteiligungsbetrag) zuzüglich 3% Agio auf diesen Betrag. Hier<br />

finden sich auch die Zahlungsbedingungen. Die Zahlungen erfolgen<br />

in USD.<br />

4. GEGEBENENFALLS ZUSÄTZLICH ANFALLENDE KOSTEN<br />

Der Anleger, der direkt als Kommanditist ins Handelsregister eingetragen<br />

wird, hat die mit der Handelsregistereintragung verbundenen<br />

Kosten in Höhe von pauschal 75 USD zu tragen, zuzüglich<br />

der Kosten einer notariell beglaubigten Handelsregistervollmacht.<br />

Die Höhe dieser Kosten bestimmt sich nach den gesetzlichen Regelungen<br />

der Kostenordnung, an die die Notare gebunden sind.<br />

Der im Einzelnen sich ergebende Betrag verändert sich je nach<br />

Höhe der Kommanditbeteiligung. Die gleichen Kosten trägt im<br />

Fall der Übertragung einer Kommanditbeteiligung der Erwerber.<br />

Im Fall mehrerer Erwerber fallen die Kosten für jeden Erwerber<br />

gesondert an. Wird über eine Börse oder anderweitig veräußert,<br />

so können von dort erhobene Kosten anfallen.<br />

Bei einer entgeltlichen Anteilsübertragung fallen gegenüber<br />

der Treuhänderin Kosten in Höhe von zurzeit 249,90 USD (inkl.<br />

39,90 USD Umsatzsteuer) gemäß §8 Ziff.1 des Treuhandauftrages<br />

(Prospekt, Seite 62) an, wobei sich die Treuhänderin vorbehalten<br />

hat, die Preise einer geänderten Umsatzsteuer anzupassen.<br />

Für die Kontenführung des Anlegers, den Zahlungsverkehr,<br />

der vom Anleger auch in USD ermöglicht werden muss, sowie<br />

den Währungswechsel zwischen USD und EUR fallen Bankkosten<br />

an, die vom Anleger zu tragen sind, wenn sie bei ihm<br />

entstehen, und deren Höhe sich nach den Kostensätzen der<br />

beteiligten Banken richten.<br />

Für den Identitätsnachweis nach Vorschriften des Geldwäschegesetzes<br />

können Kosten anfallen. Diese bestimmen sich<br />

nach der Art des Identitätsnachweises. Wird die Identität durch<br />

beglaubigte Kopie eines Ausweises nachgewiesen, richten sich<br />

die Gebühren nach den Sätzen der beglaubigenden Behörde<br />

oder nach den für Notare geltenden gesetzlichen Regelungen.<br />

Im Fall des Rückgriffs oder der Durchführung des Identitätsnachweises<br />

durch eine Bank, ein Finanzdienstleistungsinstitut<br />

88


oder eine sonstige berechtigte Stelle, richten sich die zusätzlichen<br />

Kosten nach deren Gebührensätzen.<br />

Für die Teilnahme an Gesellschafterversammlungen können<br />

Anfahrtskosten anfallen. Im Übrigen können Kosten für Telefon,<br />

Fax, Internet und den postalischen Verkehr anfallen.<br />

7. LEISTUNGSVORBEHALT<br />

Ein Vorbehalt, eine gleichwertige Leistung oder im Falle der<br />

Nichtverfügbarkeit überhaupt keine Leistung zu erbringen, ist<br />

nicht vereinbart.<br />

5. HAUPTGESCHÄFTSTÄTIGKEIT UND AUFSICHTSBEHÖRDE<br />

AGR Zweiter <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH (Treuhänderin):<br />

Hauptgeschäftstätigkeit ist die Übernahme von Treuhand- und<br />

Verwaltungsgeschäften für geschlossene <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds.<br />

Aufsichtsbehörde: Bezirksamt Hamburg-Mitte, Wirtschaftsund<br />

Ordnungsamt, Klosterwall 2, 20095 Hamburg<br />

6. SPEZIELLE RISIKEN UND ERTRÄGE<br />

Die Risiken der Anlage sowie die Preisschwankungen auf dem<br />

Finanzmarkt sind im Abschnitt „Risiken der Beteiligung“ dieses<br />

Verkaufsprospekts dargestellt. Insbesondere sind folgende Risiken<br />

zu nennen, die vor allem auf den nachstehend bezeichneten<br />

Prospektseiten näher erläutert werden:<br />

• Risiken fehlender <strong>Invest</strong>itionsmöglichkeiten<br />

(Prospekt, Seite 12f.)<br />

• Risiken aufgrund von beschränkten Einflussmöglichkeiten<br />

(Prospekt, Seite 14)<br />

• Schlüsselpersonenrisiko (Prospekt, Seite 14)<br />

• Steuerliche Risiken (Prospekt, Seite 14f.)<br />

• Risiken bezüglich der Wertentwicklung der<br />

Beteiligung (Prospekt, Seite 15f.)<br />

• Ausfallrisiken von Zielunternehmen (Prospekt, Seite 16)<br />

• Risiken bezüglich <strong>Invest</strong>itionen im Ausland und<br />

Währungsrisiken (Prospekt, Seite 16f.)<br />

• Risiken hinsichtlich einer Fremdfinanzierung auf<br />

Ebene der Zielfonds (Prospekt, Seite17)<br />

• Risiken bezüglich möglicher Interessenkonflikte<br />

(Prospekt, Seite 18)<br />

• Eingeschränkte Fungibilität der Beteiligung<br />

(Prospekt, Seite 18f.)<br />

• Totalverlustrisiko des eingesetzten Kapitals<br />

(Prospekt, Seite 19)<br />

In der Vergangenheit erwirtschaftete Erträge sind kein Indikator<br />

für künftige Erträge.<br />

8. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND<br />

Der Aufnahme von Beziehungen zum Verbraucher vor Abschluss<br />

des Fernabsatzvertrages liegt deutsches Recht zugrunde.<br />

Mit den Anlegern bestehen keine Vereinbarungen über das<br />

im Verhältnis zu ihnen anzuwendende Recht. Eine Gerichtsstandsvereinbarung<br />

wurde mit den Anlegern ebenfalls nicht<br />

vereinbart.<br />

9. VERTRAGSSPRACHE<br />

Die Sprache für Vertragsbedingungen, Vorabinformationen sowie<br />

die Sprache, in der wir uns mit Zustimmung des Anlegers<br />

verpflichten, während der Laufzeit des Vertrages zu kommunizieren,<br />

ist deutsch.<br />

10. AUSSERGERICHTLICHE BESCHWERDE-<br />

UND RECHTSBEHELFSVERFAHREN<br />

Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Fernabsatzverträgen<br />

betreffend Finanzdienstleistungen kann sich ein Verbraucher<br />

schriftlich unter kurzer Schilderung des Sachverhalts und unter<br />

Beifügung der zum Verständnis der Beschwerde erforderlichen<br />

Unterlagen an folgende öffentliche Schlichtungsstelle wenden:<br />

Deutsche Bundesbank, Schlichtungsstelle, Postfach 11 12 32,<br />

60047 Frankfurt am Main, www.bundesbank.de.<br />

11. SiCHERUNGSSYSTEME - ENTSCHÄDIGUNGSREGELUNGEN<br />

Wenn bis zum Letzten Zeichnungsschluss (§ 7 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages<br />

der Kommanditgesellschaft) nicht zumindest<br />

10.000.000 USD an Kommanditeinlagen gezeichnet sind,<br />

so erhalten die Anleger ihre eingezahlten Kommanditeinlagen<br />

plus Agio von der Treuhandkommanditistin zurück. Die Einzelheiten<br />

ergeben sich aus § 29 Absatz 2, 3 des Gesellschaftsvertrages<br />

der Kommanditgesellschaft.<br />

89


<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Die rechtlichen und steuerlichen Grundlagen | Informationen bei Fernabsatzverträgen<br />

Garantiefonds und Systeme für die Entschädigung von Anlegern<br />

bestehen im Übrigen nicht.<br />

12. VERTRAGLICHE KÜNDIGUNGSBEDINGUNGEN<br />

UND VERTRAGSSTRAFEN<br />

a. Ein vertragliches Kündigungsrecht der Kommanditbeteiligung<br />

oder der Gesellschaft besteht nicht.<br />

Ist ein Kommanditist mit einer Kapitaleinzahlung in<br />

Verzug, kann er nach § 9 Abs. 4 b), c) des Gesellschaftsvertrages<br />

jedoch aus der Gesellschaft<br />

ausgeschlossen werden. Ein Gesellschafter kann<br />

nach § 23 des Gesellschaftsvertrages durch die übrigen<br />

Gesellschafter mit einer Mehrheit von 75% der<br />

gezeichneten Kapitaleinlagen aus der Gesellschaft<br />

ausgeschlossen werden, wenn in dem Beschluss<br />

festgestellt wird, dass der auszuschließende Gesellschafter<br />

grob fahrlässig oder vorsätzlich wesentliche<br />

Pflichten zu Lasten der Gesellschaft verletzt hat.<br />

b. Ein vertragliches Kündigungsrecht des Treuhandvertrages<br />

besteht für den Treugeber mit einer Frist von<br />

4 Wochen zum Monatsende. Die Treuhänderin kann<br />

den Treuhandvertrag fristlos kündigen, wenn der<br />

Treugeber hinsichtlich seiner Kapitaleinzahlungen<br />

mit einer Folgerate in Verzug ist. Beide Vertragsparteien<br />

können den Vertrag aus wichtigem Grund<br />

kündigen. Die Kündigungsrechte ergeben sich im<br />

Einzelnen aus § 8 Ziff. 4 des Treuhandvertrages.<br />

c. Vertragsstrafen sind nicht vereinbart.<br />

14. VERTRAGS- UND GESCHÄFTSKONTAKTE DES ANLEGERS<br />

a. Initiatoren:<br />

• HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG,<br />

vertreten durch die Komplementärin, die Verwaltung<br />

HANSA TREUHAND Finance GmbH, diese vertreten<br />

durch die Geschäftsführer Hermann Ebel und Sönke<br />

Fanslow, Anschrift: An der Alster 9, 20099 Hamburg<br />

• Berenberg <strong>Private</strong> Capital GmbH, vertreten durch die<br />

Geschäftsführer Jürgen Raeke, Andreas Renner,<br />

Klaus Johann Ehler, Dr. Jörg Liesner und Markus<br />

Taubert, Anschrift: Neuer Jungfernstieg 20,<br />

20354 Hamburg<br />

b. Treuhänderin:<br />

AGR Zweiter <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH, vertreten<br />

durch die Geschäftsführer Martin Kloss und Norbert<br />

Berlinski, Anschrift: Brandstwiete 4, 20457 Hamburg<br />

c. Fondsgesellschaft:<br />

Zweiter Berenberg HANSA TREUHAND <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong><br />

Fonds GmbH & Co. KG, vertreten durch<br />

• die Komplementärin, Verwaltung Zweiter Berenberg<br />

HANSA TREUHAND <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH,<br />

diese vertreten durch die Geschäftsführer<br />

Sönke Fanslow, Torsten Schlüter, Jürgen Raeke<br />

und Andreas Renner, Anschrift: c/o Rölfs WP<br />

Partner AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,<br />

Mies-van-der-Rohe-Straße 6, 80807 München<br />

• die unter a) jeweils bezeichneten Initiatoren<br />

jeweils als Geschäftsführende Kommanditisten.<br />

13. WIDERRUFSRECHT<br />

Der Anleger kann seinen Beitritt widerrufen, wenn es<br />

sich um ein Fernabsatzgeschäft (§ 312 b BGB) oder ein<br />

Haustürwiderrufsgeschäft (§ 312 BGB) gehandelt hat oder<br />

wenn der Beitritt mit einem Verbraucherdarlehensvertrag<br />

(§ 358 BGB) verbunden wurde. Die Einzelheiten des Widerrufsrechts,<br />

insbesondere seine Ausübung und seine<br />

Rechtsfolgen, ergeben sich aus der den Prospektunterlagen<br />

beiliegenden Widerrufsbelehrung.<br />

Das Unternehmensregister und die jeweilige Handelsregisternummer<br />

ergeben sich für Initiator, Treuhänderin und Fondsgesellschaft<br />

aus der Übersicht der beteiligten Partner auf Seite 91<br />

des Prospektes.<br />

90


<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Die rechtlichen und steuerlichen Grundlagen | Informationen bei Fernabsatzverträgen<br />

d<br />

Die rechtlichen und steuerlichen Grundlagen<br />

Übersicht der beteiligten Partner<br />

Teil 7.<br />

Funktion<br />

Gesellschaft Sitz<br />

Handelsregister,<br />

Gründungsjahr<br />

Kapital<br />

Kommanditisten,<br />

Aktionäre,<br />

Gesellschafter<br />

Komplementär,<br />

Geschäfts führung,<br />

Vorstand<br />

Mittelbare Beteiligungsgesellschaft<br />

Zweiter Berenberg<br />

HANSA<br />

TREUHAND<br />

<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong><br />

Fonds GmbH &<br />

Co.KG<br />

München<br />

Amtsgericht<br />

München<br />

HRA 93501,<br />

2008<br />

25.000.000<br />

USD<br />

(vorgesehen)<br />

HANSA TREUHAND<br />

Finance GmbH &<br />

Co. KG, Berenberg<br />

<strong>Private</strong> Capital<br />

GmbH, AGR Zweiter<br />

<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds<br />

GmbH als Treuhandkommanditistin<br />

Verwaltung Zweiter Berenberg<br />

HANSA TREUHAND<br />

<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds<br />

GmbH; Geschäftsführende<br />

Kommanditisten: HANSA<br />

TREUHAND Finance GmbH<br />

& Co. KG, Berenberg<br />

<strong>Private</strong> Capital GmbH<br />

Komplementärin<br />

der Beteiligungsgesellschaft<br />

Verwaltung<br />

Zweiter Berenberg<br />

HANSA<br />

TREUHAND<br />

<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong><br />

Fonds GmbH<br />

München<br />

Amtsgericht<br />

München<br />

HRB 177323,<br />

2008<br />

25.000 EUR HANSA TREUHAND<br />

Holding AG<br />

Sönke Fanslow,<br />

Torsten Schlüter,<br />

Jürgen Raeke, Andreas<br />

Renner<br />

Prospektherausgeber,<br />

Anbieter,<br />

Geschäftsbesorgung,<br />

Konzeption,<br />

Geschäftsführende<br />

Kommanditisten,<br />

Zahlstelle,<br />

(Bereithaltung<br />

und kostenlose<br />

Ausgabe des Verkaufsprospektes)<br />

HANSA TREU-<br />

HAND Finance<br />

GmbH & Co. KG<br />

Berenberg<br />

<strong>Private</strong> Capital<br />

GmbH<br />

Hamburg<br />

Hamburg<br />

Amtsgericht<br />

Hamburg<br />

HRA 101341,<br />

2004<br />

Amtsgericht<br />

Hamburg<br />

HRB 50479,<br />

1992<br />

100.000 EUR Hermann Ebel<br />

Maritime Beteiligungs<br />

GmbH & Co. KG<br />

Sönke Fanslow<br />

250.000 EUR Berenberg Beteiligungsholding<br />

GmbH<br />

Verwaltung<br />

HANSA TREUHAND<br />

Finance GmbH; GF: Hermann<br />

Ebel, Sönke Fanslow<br />

Jürgen Raeke,<br />

Dr. Jörg Liesner,<br />

Klaus Johann Ehler,<br />

Andreas Renner,<br />

Markus Taubert<br />

Tochterkapitalgesellschaft<br />

der<br />

Beteiligungsgesellschaft<br />

Berenberg<br />

HANSA TREU-<br />

HAND Asien<br />

Beteiligungs<br />

GmbH<br />

München<br />

Amtsgericht<br />

München<br />

HRB 178951,<br />

2009<br />

25.000 EUR Zweiter Berenberg<br />

HANSA TREUHAND<br />

<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds<br />

GmbH & Co. KG<br />

Sönke Fanslow,<br />

Torsten Schlüter,<br />

Jürgen Raeke,<br />

Andreas Renner<br />

Treuhänderin,<br />

Mittelfreigabe,<br />

Zahlstelle (Auszahlungen<br />

an die<br />

Kommanditisten)<br />

AGR Zweiter<br />

<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong><br />

Fonds GmbH<br />

Hamburg<br />

Amtsgericht<br />

Hamburg<br />

HRB 107383,<br />

2008<br />

26.000 EUR AGR Aktiengesellschaft<br />

für Revision<br />

und Treuhand,<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

Norbert Berlinski,<br />

Martin Kloss<br />

Zielfonds<br />

Adveq Asia II<br />

C. V.<br />

Curaçao,<br />

Niederländische<br />

Antillen<br />

Curaçao Dossiernummer:<br />

105904(0)<br />

61.414.141 USD Adveq Asia Management<br />

II L.P. (Cayman Islands);<br />

GF: Adveq Management<br />

N.V. (Curaçao, Niederländische<br />

Antillen); Managing<br />

Directors: Dr. Peter Laib,<br />

Bruno E. Raschle, Philippe<br />

Bucher, Dr. Rainer Ender,<br />

Stephanie Burkhalter<br />

91


Anhang<br />

Mitreisegelegenheiten<br />

eTeil 1.<br />

Containerschiffe<br />

Nutzen Sie als Anleger der HANSA TREUHAND die Möglichkeit,<br />

auf ausgewählten Containerschiffen der Unternehmens-Flotte<br />

mitzureisen. Ihnen - und gegebenenfalls Ihrem Partner - steht<br />

grundsätzlich die Eignerkabine zur Verfügung, die gegen einen<br />

Selbstkostenpreis von rund 25 Euro pro Tag und Person gemietet<br />

werden kann. Im Preis enthalten ist Kost & Logis. Pro<br />

Reise müssen auf eigene Kosten eine gesonderte Unfall- und<br />

Krankenversicherung sowie eine Deviationsversicherung abgeschlossen<br />

werden. Die Deviationsversicherung tritt in dem Fall<br />

ein, wenn durch Krankheit, Unfallverletzung oder Tod der versicherten<br />

Person das Schiff gezwungen ist, vom ursprünglich<br />

geplanten Kurs abzuweichen, um z. B. einen Nothafen anzulaufen<br />

bzw. die entsprechende Person abzubergen. Die in diesem<br />

Fall entstehenden Kosten, wie z. B. Charterausfall, Brennstoffkosten,<br />

Hafengebühren, etc. werden durch den Abschluss der<br />

Deviationsversicherung abgedeckt. Die Kosten für diese Versicherungen<br />

liegen bei ca. 250 Euro. Zudem fallen Agentengebühren<br />

von ca. 150 Euro an. Eventuell erforderliche Visa sind<br />

vom Reisenden selbst zu besorgen.<br />

Lernen Sie das Leben auf einem modernen Containerschiff<br />

und die Metropolen des Welthandels kennen, zum Beispiel in<br />

vier Tagen von Hong Kong nach Shanghai oder in zwei Wochen<br />

von New York durch den Panama-Kanal nach Los Angeles.<br />

Wenn Sie mehr Informationen zu den Reisen und den Fahrplänen<br />

wünschen, schicken Sie uns eine E-Mail mit dem Stichwort<br />

„Containerschiffreisen“ an: info@hansatreuhand.de<br />

Kreuzfahrtschiffe<br />

Reisen auf „Fünf-Sterne-Niveau“ bieten die Kreuzfahrtschiffe<br />

der zur HANSA TREUHAND-Gruppe zählenden Reederei SEA<br />

CLOUD CRUISES. Die beiden Windjammer lassen Segelträume<br />

sowohl in der Karibik als auch im Mittelmeer wahr werden. Die<br />

»SEA CLOUD II« kreuzt zudem auf der Ostsee. Die Reisen der<br />

Flussyachten »RIVER CLOUD« und »RIVER CLOUD II« führen<br />

über die schönsten Wasserstraßen Europas wie Rhein, Main,<br />

Donau und Mosel und bringen Sie zu attraktiven Metropolen und<br />

berühmten Sehenswürdigkeiten. Für Anleger der HANSA TREU-<br />

HAND werden auf den beiden Segelyachten »SEA CLOUD« und<br />

»SEA CLOUD II« sowie den Flussyachten »RIVER CLOUD« und<br />

»RIVER CLOUD II« ausgewählte Reisen zu Sonderkonditionen<br />

angeboten.<br />

Anleger des <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 reisen grundsätzlich<br />

vergünstigt auf den Fünf-Sterne-Kreuzfahrtschiffen der SEA<br />

CLOUD CRUISES Reederei. So erhalten unsere Kunden 15%<br />

Nachlass auf die ab/bis Hafenpreise aller von SEA CLOUD CRUI-<br />

SES direkt vermarkteten Kreuzfahrten. Weitere Informationen zu<br />

den Schiffen und Reisen von SEA CLOUD CRUISES erhalten<br />

Sie unter: www.seacloud.de oder Tel. 040 / 30 95 92-0.<br />

92


Anhang<br />

Pressespiegel<br />

eTeil 2.<br />

Handelsblatt, 4. Februar 2009<br />

Die Wandlung der Heuschrecke<br />

… wahrscheinlich war niemals in der Geschichte der Bedarf<br />

an Eigenkapital, Cleverness und Restrukturierungsexpertise so<br />

groß wie in der jetzigen Wirtschaftskrise. Und gerade das sind<br />

die eigentlichen Stärken von <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> – auf die es nun<br />

gilt, sich zurückzubesinnen.<br />

… die Zahl der Firmen, die frisches Kapital benötigen und es<br />

sich nicht mehr am Markt beschaffen können, wächst weltweit<br />

von Tag zu Tag.<br />

<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> in seiner ursprünglichen Form bietet ihnen in<br />

dieser angespannten Situation sogar noch weit mehr als nur<br />

bilanzielle Hilfe. Denn fast immer wird es nötig sein, Abläufe zu<br />

verbessern, Kosten zu senken, Bereiche abzuspalten, Werke<br />

zu verlagern oder mit Konkurrenten zu fusionieren. All das sind<br />

Aufgaben, die zumindest die guten Fonds und ihre Manager<br />

beherrschen. … Weil die Not groß ist, winken zudem günstige<br />

Einstiegspreise und hohe Renditen.<br />

<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong>-finanzierte Firmen<br />

sind besser gemanagt<br />

World Economic Forum publiziert Studie über die Auswirkung<br />

von <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> auf die Weltwirtschaft Das World Economic<br />

Forum in Davos hat sich in diesem Jahr erneut auf die Auswirkungen<br />

von <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> auf die Weltwirtschaft konzentriert.<br />

Das Ergebnis der diesjährigen Studie: <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong>-finanzierte<br />

Unternehmen werden besser gemanagt als Firmen, die sich<br />

in Staats- oder Privatbesitz befinden. Außerdem verzeichnen<br />

Firmen, die von privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften<br />

übernommen worden sind, eine höhere Produktivität und<br />

höhere Wachstumsraten als andere Firmen. Es wurden 4.000<br />

Unternehmen aus zwölf Ländern in Asien, Europa und USA<br />

untersucht.<br />

Reuters, 23. Februar 2009<br />

<strong>Private</strong>-<strong>Equity</strong>-Branche hält in Krise<br />

nach Gelegenheiten Ausschau<br />

Die Beteiligungsbranche hält in der Wirtschaftskrise nach günstigen<br />

Kaufgelegenheiten Ausschau. Zurzeit sähen sich die <strong>Private</strong>-<strong>Equity</strong>-Häuser<br />

nach interessanten <strong>Invest</strong>itionsmöglichkeiten<br />

um, sagte das Vorstandsmitglied des Branchenverbandes BVK,<br />

Hanns Ostmeier, am Montag in Berlin. Manche Zielunternehmen<br />

könnten heute zu einem Drittel ihres Wertes von vor zwei Jahren<br />

übernommen werden: „Die Erfahrung zeigt, Krisenjahre waren<br />

keine schlechten Jahre.“ …<br />

Im Schnitt hielten die <strong>Private</strong>-<strong>Equity</strong>-<strong>Invest</strong>oren … ihre Beteiligungen<br />

knapp fünf Jahre. Nach Darstellung von Jörg Rocholl<br />

von der European School of Management and Technology Berlin<br />

lag der Umsatz der Firmen anschließend im Schnitt um 15,5<br />

Prozent höher. Die Zahl der Mitarbeiter stieg um vier Prozent.<br />

Cash, 1/2009<br />

Weltherrscher?<br />

Die globale Wirtschaft steht am Abgrund. Ausgerechnet der<br />

chinesische Drache schwingt sich auf, sie zu retten.<br />

Ein asiatisches Jahrhundert bricht an - da waren sich bereits<br />

vor der Jahrtausendwende zahlreiche Experten einig. Auf lange<br />

Sicht übernähmen asiatische Staaten, allen voran China und<br />

Indien, die Rolle der führenden Mächte. Dass aber bereits<br />

heute nach nur wenigen Jahren im neuen Millennium das Reich<br />

der Mitte als Heilsbringer gefeiert wird und alle Hoffnungen<br />

auf eine Gesundung des infizierten Wirtschaftssystems in sich<br />

vereint, hat allerdings keiner der Propheten zu prognostizieren<br />

gewagt. Neuer Tenor: Die kommunistische Diktatur bedroht die<br />

westlichen Demokratien und deren Ökonomie nicht mehr, sondern<br />

soll sie retten … Heute wird den Vermögensreserven des<br />

Landes zugetraut, das weltweite Finanzsystem zu stabilisieren.<br />

… Während in den Vereinigten Staaten über die Art und Weise<br />

einer staatlichen Stützung der heimischen Wirtschaft noch<br />

fleißig diskutiert wird … , beschloss die chinesische Regierung<br />

ein staatliches Hilfspaket mit einem gigantischen Volumen von<br />

knapp 600 Milliarden US-Dollar. Für die beiden kommenden<br />

Jahre sind <strong>Invest</strong>itionen in Höhe von sieben Prozent des Bruttoinlandsprodukts<br />

verabschiedet. …<br />

6 Sterne für HANSA TREUHAND<br />

Leistungsbilanz 2007<br />

ausgezeichnet<br />

L E I S T U N G S B I L A N Z<br />

- A N A LY S E<br />

I L A N Z<br />

I S T U N G S B<br />

2007<br />

DFI . ..<br />

Erstmalig hat das auf die Analyse von geschlossenen Fonds<br />

spezialisierte Deutsche Finanzdienstleistungs-Informationszentrum<br />

(D.F.I.) die Höchstnote von sechs Sternen („ausgezeichnet“)<br />

im Bereich Schiffsfonds vergeben.<br />

Fazit der D.F.I.-Analyse<br />

„Die HANSA TREUHAND zählt zu den Initiatoren von Schiffsbeteiligungen<br />

mit der größten Emissionserfahrung. Fast 100<br />

Schiffe mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von rund 3,7<br />

Milliarden Euro wurden finanziert. Die kumulierten Betriebsüberschüsse<br />

erreichen bei drei Viertel der Gesellschaften mindestens<br />

die Planwerte und liegen in der Hälfte der Fälle sogar<br />

darüber. In der Summe übertreffen sie die Prognosen um fast<br />

20 Prozent – ein ausgezeichneter Wert. Kein Fonds verzeichnet<br />

einen Tilgungsrückstand. Im Gegenteil. Über 50 Prozent der<br />

auswertbaren Gesellschaften verfügen über einen Tilgungsvorsprung.<br />

Alle 16 Schiffsgesellschaften, deren Prognosen<br />

schon abgelaufen sind, haben das Anlegerkapital nach Steuern<br />

bereits zurückgeführt und darüber hinaus Überschüsse erzielt“.<br />

Die vollständige DFI-Leistungsbilanz-Analyse kann bei der<br />

HANSA TREUHAND, An der Alster 9, 20099 Hamburg kostenlos<br />

bezogen werden.<br />

L E<br />

93


Anhang<br />

Leitfaden zur Zeichnung (mit GWG)<br />

eTeil 3.<br />

BEITRITTSERKLÄRUNG<br />

Senden Sie bitte das Original der vollständig in Druckschrift<br />

oder mit Schreibmaschine ausgefüllten Beitrittserklärung nach<br />

Abtrennung Ihrer Kopie und ggfs. der Kopie für Ihren Vermittler<br />

an die dort in der Kopfzeile genannte Adresse. Der Beitritt wird<br />

nach Annahme durch die Treuhandkommanditistin wirksam. Sie<br />

erhalten sodann eine unterzeichnete Ausfertigung der Beitrittserklärung<br />

zurück.<br />

MITTELBARER BEITRITT ALS TREUGEBER<br />

Es ist vorgesehen, dass der Anleger sich treuhänderisch (mittelbar)<br />

an der Kommanditgesellschaft beteiligen wird. In diesem<br />

Fall erfolgt keine direkte Eintragung in das Handelsregister. Der<br />

Beitritt erfolgt über die Treuhandkommanditistin AGR Zweiter<br />

<strong>Private</strong> Equtiy Fonds GmbH.<br />

UNMITTELBARER BEITRITT ALS KOMMANDITIST<br />

Es besteht die Möglichkeit, sich nach Maßgabe der Beitrittserklärung<br />

und des Gesellschaftsvertrages auch unmittelbar als<br />

Kommanditist an der Gesellschaft zu beteiligen, mit der Folge,<br />

dass der Anleger selbst/direkt in das Handelsregister eingetragen<br />

wird. In diesem Fall erhalten Sie mit Beitrittsannahme von<br />

der Treuhänderin eine vorbereitete Handelsregistervollmacht,<br />

die Sie bitte nach notariell beglaubigter Unterschrift an diese<br />

zurücksenden.<br />

IDENTIFIKATION<br />

Seit Inkrafttreten des neuen Geldwäschegesetzes („GwG“) am<br />

21. 08. 2008 sind auch Zeichner geschlossener Fonds grundsätzlich<br />

gemäß dem GwG zu identifizieren.<br />

Vor diesem Hintergrund ist eine Annahme der Zeichnung nur<br />

möglich, wenn die notwendige Identifizierung des Anlegers erfolgt<br />

ist. Diese Identifizierung kann bei persönlicher Anwesenheit über<br />

einen von der Hansa Treuhand autorisierten Vermittler erfolgen. Für<br />

den Fall, dass die Zeichnung nicht über einen autorisierten Vermittler<br />

vorgenommen wird, hat der Zeichner die Möglichkeit, seine Identität<br />

z.B. durch das Postident – Verfahren in einer Filiale der Deutschen<br />

Post bescheinigen zu lassen (ein entsprechendes Formular liegt dem<br />

Prospekt bei). Falls der Anleger seine Identität in anderer geeigneter<br />

Weise nachweist, z.B. durch eine beglaubigte Ausweiskopie, hat<br />

er die entstehenden Kosten selbst zu tragen. In diesem Fall ist die<br />

beglaubigte Kopie der Beitrittserklärung beizufügen.<br />

HINWEIS<br />

Die Einzahlung der Zeichnungssumme und des Agios<br />

muss nach den Regelungen des Geldwäschegesetzes<br />

unmittelbar von einem auf den Namen des Zeichners<br />

lautenden Konto erfolgen.<br />

Weitere Informationen zum Thema „Geldwäsche-Gesetz“, insbesondere<br />

ein Identifizierungsleitfaden für Vermittler, steht Ihnen<br />

zum Download unter www.hansatreuhand.de bereit.<br />

ZAHLUNGSWEISE<br />

Die Zahlung erfolgt durch Überweisung auf das unten genannte<br />

Anderkonto nach Aufforderung durch die Treuhänderin. Die<br />

Zahlung ist in USD zu leisten. Etwaige Kosten der Überweisung<br />

sind vom Anleger zu tragen.<br />

EINZAHLUNGSTERMINE<br />

30% plus 3% Agio bezogen auf die gesamte Zeichnungssumme<br />

nach Beitritt und Aufforderung durch die Treuhänderin oder eines<br />

Geschäftsführenden Kommanditisten. Weitere Kapitalabrufe<br />

erfolgen – mit mindestens sechswöchiger Ankündigungsfrist<br />

– nach Ermessen der Geschäftsführung. Geplant sind weitere<br />

Kapitalabrufe in Höhe von voraussichtlich jeweils 10% bis 30%<br />

in den folgenden 5 Kalenderjahren, ggf. auch später.<br />

HINWEIS<br />

Sofern die vorgenannten Einzahlungen ihrer Höhe und Fälligkeit<br />

nach nicht oder nicht in vollem Umfang geleistet wird, kann sich<br />

dies negativ auf das wirtschaftliche Ergebnis auswirken.<br />

AUSSCHÜTTUNGEN<br />

Die Ausschüttungen erfolgen in USD. Hierfür ist ein entsprechendes<br />

Bankkonto vom Anleger anzugeben. Etwaige Gebühren<br />

für die Gutschrift der Ausschüttungen auf dem Bankkonto<br />

oder ggf. für die Umrechnung in eine andere Währung als USD<br />

sind vom Anleger zu tragen.<br />

94


<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Anhang | haftungs- und Angabenvorbehalt<br />

Anhang<br />

Haftungs- und<br />

Angabenvorbehalt<br />

eTeil<br />

4.<br />

TREUHÄNDERIN<br />

AGR Zweiter <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH<br />

Brandstwiete 4, 20457 Hamburg, Telefon: 040/32 57 45-0<br />

ANDERKONTO<br />

AGR Aktiengesellschaft für Revision und Treuhand,<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

Berenberg Bank, Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG, Hamburg<br />

BLZ 201 200 00<br />

Konto-Nr. 05-56425-007<br />

IBAN: DE65201200000556425007<br />

S.W.I.F.T. Adresse/BIC: BEGODEHH<br />

HERAUSGEBER<br />

1. HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG<br />

An der Alster 9, 20099 Hamburg<br />

Telefon: 040/30 95 91-0, Telefax: 040/30 95 91-13<br />

Internet: http://www.hansatreuhand.de<br />

E-Mail: info@hansatreuhand.de<br />

2. Berenberg <strong>Private</strong> Capital GmbH<br />

Neuer Jungfernstieg 20, 20354 Hamburg<br />

Telefon: 040/350 60-173, Telefax: 040/350 60-959<br />

Internet: http://www.berenberg.de<br />

E-Mail: privatecapital@berenberg.de<br />

VERTRIEBSHINWEIS<br />

Das Kommanditkapital wird durch Vertriebsbeauftragte platziert,<br />

mit denen entsprechende Vertriebsvereinbarungen getroffen<br />

werden. Die Vertriebsbeauftragten sind selbstständige Unternehmer.<br />

Sie und ihre Mitarbeiter treten nicht als Repräsentanten<br />

der im Prospekt genannten Gesellschaft auf.<br />

Haftungsvorbehalt<br />

Die Haftung der Fondsgesellschaft und ihrer Geschäftsleitung einschließlich<br />

deren Mitglieder sowie die Haftung der Prospektverantwortlichen,<br />

namentlich der Gründer, Gestalter, Initiatoren sowie<br />

die Haftung der Vertriebsbeauftragten und Anlageberater und der<br />

Treuhänderin für Vermögensschäden aufgrund der Verletzung vertraglicher,<br />

vorvertraglicher oder gesetzlicher Pflichten – auch wenn<br />

und soweit sie auf dem Verhalten von gesetzlichen Vertretern oder<br />

Erfüllungsgehilfen beruht – wird ausgeschlossen, es sei denn, wesentliche<br />

Pflichten wurden fahrlässig verletzt oder es handelt sich<br />

um vorsätzlich oder grob fahrlässig begangene Pflichtverletzungen.<br />

Abweichend von dem vorstehenden Absatz wird die Haftung<br />

für Schäden gänzlich ausgeschlossen, soweit es sich um Ansprüche<br />

aus dem Gebiet des Gesellschaftsrechts (§ 310 Abs. 4 BGB)<br />

handelt, es sei denn, es liegt vorsätzliches oder grob fahrlässiges<br />

Verhalten zugrunde. Für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen<br />

wird auch in diesem Fall nicht gehaftet.<br />

Eine Haftung für den Eintritt der mit einer Beteiligung verbundenen<br />

wirtschaftlichen und steuerlichen Ziele und Vorstellungen beim<br />

einzelnen Anleger wird vorbehaltlich der vorstehenden Absätze<br />

ausgeschlossen.<br />

Gleiches gilt für eine Haftung für Abweichungen gegenüber<br />

den Prospektangaben aufgrund von Änderungen der gesetzlichen<br />

Bestimmungen oder aufgrund von Maßnahmen der Steuerbehörden<br />

oder Änderungen der Steuerrechtsprechung.<br />

Die Haftung nach den §§ 13 Verkaufsprospektgesetz, 44 – 47<br />

BörsG bleibt unberührt.<br />

Unberührt bleibt auch die Haftung für Schäden aus der Verletzung<br />

von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen<br />

oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch von gesetzlichen<br />

Vertretern oder Erfüllungsgehilfen – beruht.<br />

Angabenvorbehalt<br />

Die Angaben und Berechnungen beruhen auf dem Stand der Prospektaufstellung<br />

(30.05.2009) sowie auf der Grundlage der in diesem<br />

Beteiligungsangebot erwähnten Verträge und der gegenwärtig geltenden<br />

gesetzlichen Bestimmungen. Niemand ist berechtigt, von<br />

diesem Prospekt abweichende Angaben zu machen. Mündliche<br />

Nebenabreden haben nur Gültigkeit, wenn sie durch die Herausgeber<br />

schriftlich bestätigt worden sind.<br />

95


Anhang<br />

Begriffserläuterungen<br />

eTeil 5.<br />

Agio<br />

Ausgabeaufschlag, Teil der<br />

Vermittlerprovision<br />

Dachfonds<br />

Geschlossener Fonds, der Kapital in<br />

mehrere andere Fonds investiert<br />

Anbieter/<br />

Initiator<br />

Berenberg <strong>Private</strong> Capital GmbH, HANSA<br />

TREUHAND Finance GmbH & Co. KG.<br />

Deal-flow<br />

Beteiligungsmöglichkeiten, die einem <strong>Private</strong><br />

<strong>Equity</strong> Fonds angetragen werden<br />

Auflegungsjahr<br />

Blindpool<br />

Bottom up<br />

Buyout Capital<br />

Brutto IRR<br />

Buy & Build<br />

Carried<br />

Interest/ Carry<br />

Catch-up<br />

Closing<br />

Commitment<br />

Das Auflegungsjahr (engl. „vintage year“)<br />

eines <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds ist das Jahr, in<br />

dem die ersten <strong>Invest</strong>itionen getätigt werden<br />

Fonds, dessen Beteiligungen bei Beitritt<br />

des <strong>Invest</strong>ors noch nicht bekannt sind. In<br />

der Regel sind sowohl <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds<br />

als auch Dachfonds zum Zeitpunkt der<br />

<strong>Invest</strong>ition zumindest größtenteils Blindpools<br />

Bezeichnet die Analyse „von unten nach<br />

oben“: Erst werden die einzelnen Unternehmen<br />

ausführlich untersucht, bevor die<br />

Aussichten ganzer Branchen und Marktregionen<br />

betrachtet werden<br />

Eigenkapitalinvestitionen in reifere Unternehmen,<br />

meist als Mehrheitsbeteiligung und<br />

oft durch einen Fremdkapitalanteil ergänzt<br />

(siehe auch MBI, MBO)<br />

IRR (siehe unten) vor Managementvergütung<br />

und Ergebniszuweisung an das<br />

Management<br />

Wachstumsstrategie eines Unternehmens,<br />

die durch Akquisition anderer, kleinerer<br />

Unternehmen umgesetzt wird.<br />

Gängige Beteiligung des Managements<br />

eines <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds in Abhängigkeit<br />

des Erfolges am Fonds<br />

Gängige Gewinnbeteiligung des Managements,<br />

die das Gewinnverteilungsverhältnis<br />

zwischen Anleger und den Geschäftsführenden<br />

Kommanditisten und der Komplementärin<br />

herstellt, nachdem die Anleger die<br />

Vorzugsrendite erhalten haben<br />

Zeitpunkt, an dem neue Gesellschafter in<br />

einen Fonds bzw. Dachfonds aufgenommen<br />

werden (zum „Final closing“ siehe „Letzter<br />

Zeichnungsschluss“).<br />

Einzahlungsverpflichtung in einen Fonds, die<br />

meist in Raten zu leisten ist<br />

Distressed /<br />

Special<br />

Situations<br />

Due Diligence<br />

Early Stage<br />

Capital<br />

Emittent<br />

Exit<br />

Finanzierung von etablierten Unternehmen,<br />

wenn sich diese in momentanen Schwierigkeiten<br />

befinden; Ziel ist, diese Unternehmen<br />

zu restrukturieren und gewinnbringend<br />

weiterzuverkaufen<br />

Die detaillierte Untersuchung, Prüfung<br />

und Bewertung eines potentiellen Anlageobjektes<br />

(Portfoliounternehmen oder<br />

<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds) als Grundlage für die<br />

<strong>Invest</strong>itionsentscheidung<br />

Finanzierungen in der Gründungs- und<br />

Aufbauphase junger Unternehmen (Seed<br />

und Start up Capital)<br />

Beteiligungsgesellschaft:<br />

Zweiter Berenberg HANSA TREUHAND<br />

<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH & Co. KG<br />

Ausstieg eines <strong>Invest</strong>ors aus einer Beteiligung<br />

durch Veräußerung seiner Anteile<br />

Expansion Capital Wachstums- und Expansionsfinanzierung<br />

Fundraising<br />

Geschäftsführende<br />

Kommanditisten<br />

des<br />

PRIVATE EQUITY<br />

PARTNERS 2<br />

Hurdle rate<br />

IPO (Initial Public<br />

Offering)<br />

IRR (internal<br />

rate of return)<br />

Beschaffung von Eigenkapital für <strong>Private</strong><br />

<strong>Equity</strong> Fonds, das diese anschließend in<br />

Unternehmen investieren können<br />

Berenberg <strong>Private</strong> Capital und HANSA<br />

TREUHAND Finance sind Kommanditisten<br />

des <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 mit dem Recht<br />

und der Pflicht zur Geschäftsführung gemäß<br />

den Regelungen des Gesellschaftsvertrages<br />

(Siehe Vorzugsrendite)<br />

Öffentliche Erstemission von Anteilen junger<br />

und mittelständischer Unternehmen<br />

Rendite eines Zahlungsstromes, die nach<br />

der internen Zinsfußrechnung ermittelt wird.<br />

Die IRR eines <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds ist der<br />

interne Zinsfuß, der auf Basis aller ein- und<br />

ausgehenden Zahlungen dieses <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong><br />

berechnet wird. Die IRR Renditevorgaben sind<br />

nur eingeschränkt vergleichbar mit den Renditeangaben<br />

bei klassischen Anlageformen.<br />

96


<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Anhang | Begriffserläuterungen<br />

J-Curve<br />

Typischer Verlauf eines <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong><br />

<strong>Invest</strong>ments, dessen Kurve Ähnlichkeit<br />

mit dem Buchstaben „J“ aufweist: nach<br />

anfänglich negativem Rendite- und Liquiditätsverlauf<br />

aufgrund von Anlaufverlusten und<br />

Managementgebühren (unterer Teil des „J“)<br />

in den ersten 2 bis 3 Jahren stellt sich ein<br />

steiler Trend nach oben ein<br />

Seed<br />

Capital<br />

Start-up<br />

Capital<br />

Finanzierung in der Frühstphase eines<br />

Unternehmens zur Erarbeitung eines Konzeptes<br />

oder Entwicklung eines Prototypen<br />

Gründungsfinanzierung im Anschluss an<br />

die „Seed Phase“ zur Weiterentwicklung<br />

der Produkte und Gewinnung der ersten<br />

Kunden<br />

Later Stage<br />

Capital<br />

Bezeichnet die fortgeschrittene Phase von<br />

Unternehmen, in der diese in der Regel<br />

eine etablierte Marktposition mit entsprechendem<br />

Umsatz und positivem Cash-flow<br />

haben (Expansionsfinanzierung).<br />

Stuttgarter<br />

Verfahren<br />

Rechenschema, mit dessen Hilfe die Finanzverwaltung<br />

den Wert einer nicht börsennotierten<br />

Kapitalgesellschaft ermittelt. Dieser<br />

Wert kann als Grundlage zur Berechnung<br />

der Erbschaft- und Schenkungsteuer dienen<br />

Letzter Zeichnungsschluss<br />

Leverage<br />

Buy out<br />

MBI (Management<br />

Buyin)<br />

MBO (Management<br />

Buyout)<br />

Mezzanine<br />

Capital<br />

Zeitpunkt, an dem die letzten neuen Gesellschafter<br />

in einen Fonds bzw. Dachfonds<br />

aufgenommen werden<br />

Überwiegend durch Fremdkapital finanzierte<br />

Unternehmensübernahme<br />

Übernehmensübernahme durch ein externes<br />

Management.<br />

Übernehmensübernahme durch das<br />

vorhandene Management.<br />

Mischfinanzierungsform zwischen Eigenund<br />

Fremdkapital.<br />

Milestone Fest vereinbarte Ziele, bei deren Erreichen z.<br />

B. weiteres Kapital fließt<br />

Top down<br />

Top Half<br />

Top Quartil<br />

Trade Sale<br />

Bezeichnet die Analyse „von oben nach<br />

unten“: Dabei werden zunächst das makroökonomische<br />

und das Branchenumfeld<br />

betrachtet, bevor einzelne Unternehmen<br />

analysiert werden.<br />

Die besten 50%; ein Top Half <strong>Private</strong><br />

<strong>Equity</strong> Fonds gehört zu den 50% renditestärksten<br />

<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds seines<br />

Auflegungsjahres.<br />

Die besten 25%; ein Top Quartil <strong>Private</strong><br />

<strong>Equity</strong> Fonds gehört zu den 25% renditestärksten<br />

<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds seines<br />

Auflegungsjahres.<br />

Verkauf eines Portfoliounternehmens an ein<br />

anderes Unternehmen<br />

Multiple /<br />

Multiplikator<br />

Portfoliounternehmen<br />

Renditemaß, das definiert ist als das Verhältnis<br />

zwischen dem Wert des eingezahlten<br />

Kapitals zuzüglich der Ausschüttungen und<br />

den Einzahlungen.<br />

Unternehmen, in das ein <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong><br />

Fonds investiert hat.<br />

Track Record<br />

Turnaround<br />

Erfolgs- und Erfahrungswerte einer Beteiligungsgesellschaft<br />

bzw. eines Unternehmens<br />

oder auch eines Managers/Unternehmers.<br />

Finanzierung eines Unternehmens, das sich<br />

nach Überwindung von Schwierigkeiten<br />

wieder aufwärts entwickeln soll<br />

<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong><br />

<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong><br />

<strong>Partners</strong> 2<br />

<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> ist der Oberbegriff für alle<br />

außerbörslichen Eigenkapitalfinanzierungsformen.<br />

Er umfasst u.a. Buyouts und<br />

Venture Capital<br />

Zweiter Berenberg HANSA TREUHAND<br />

<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH & Co. KG<br />

Venture Capital<br />

Vorzugsrendite/-<br />

verzinsung<br />

Untersegment von <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong>; Eigenkapitalfinanzierung<br />

von jüngeren, wachstumsorientierten<br />

Unternehmen<br />

Teil der Ausschüttungen, die die <strong>Invest</strong>oren<br />

erhalten, bevor die Gewinnbeteiligung des<br />

Managements wirksam wird<br />

Secondary<br />

Transaktion<br />

Kauf von Anteilen an einem <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong><br />

Fonds von einem anderen <strong>Invest</strong>or; in der<br />

Regel ist die <strong>Invest</strong>itionsphase des <strong>Private</strong><br />

<strong>Equity</strong> Fonds bereits abgeschlossen bzw. es<br />

wurden bereits mehrere <strong>Invest</strong>itionen getätigt<br />

Zielfonds<br />

Zielunternehmen<br />

<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds, in die ein Dachfonds<br />

beabsichtigt zu investieren<br />

Unternehmen, in das ein <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong><br />

Fonds investiert hat<br />

97


Anhang<br />

Stichwortverzeichnis<br />

eTeil 6.<br />

A<br />

Agio 19, 43 ff., 52 f., 67, 72 f., 96<br />

Anbieter 8, 20, 49, 91<br />

Anschaffungskosten 43, 72<br />

Anlagekonzept 44, 47<br />

Anlaufkosten<br />

12, 43 ff.<br />

B<br />

Begriffserläuterungen 96<br />

Beirat 36, 75<br />

Beitritt 88, 94<br />

Beteiligung im Überblick<br />

7 ff.<br />

Beteiligungsform<br />

7, 49 ff.<br />

Beteiligungsgesellschaft<br />

8, 64 ff.<br />

Bonusverzinsung 46<br />

Buyout Capital<br />

25 ff.<br />

C<br />

Carried Interest / Carry 39 f., 46 f.<br />

Catch-up 96<br />

D<br />

Dachfonds<br />

23, 26 f., 37 ff.<br />

Due Diligence 25, 96<br />

E<br />

Einkommensteuer<br />

81 ff.<br />

Einzahlungstermine 8, 50, 94<br />

Emittent 8, 64 ff., 91, 96<br />

Erbschaftssteuer 86 f.<br />

Ergebnisermittlung 47<br />

Ergebnisverteilung 9, 46 f.<br />

Ergebnisvorab 46, 53, 56 ff., 66 f.<br />

F<br />

Fondslebenszyklus<br />

24 ff.<br />

Fungibilität 18, 47, 50<br />

G<br />

Gesamtfinanzierung<br />

8, 43 ff.,<br />

Gesellschaftskosten 13<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

54 ff.<br />

Gründungs-, Anlauf- und<br />

Platzierungskosten<br />

12, 43 ff.<br />

H<br />

Haftung 7, 18, 56, 62, 95<br />

Handelsregistervollmacht 99<br />

Hurdle Rate 39, 40, 46<br />

I<br />

Initiator 8, 20 f., 45, 91<br />

<strong>Invest</strong>itionsquote 43 f.<br />

Interner Zinsfuß (IRR) 10<br />

K<br />

Kapitalbindung 9, 46, 56<br />

Komplementärin 43 ff., 91<br />

L<br />

Laufzeit 8, 64, 88<br />

Leitfaden zur Zeichnung 94<br />

M<br />

Markt<br />

23 ff.<br />

Mindestzeichnungssumme 7, 8, 49<br />

Mitreisegelegenheiten 92<br />

Mittelherkunftsprognose<br />

43 ff.<br />

Mittelverwendungsprognose 43 ff.<br />

Multiplikator / Multiple 27 ff., 97<br />

P<br />

Partner 20f.<br />

Platzierungskosten<br />

12, 43 ff.<br />

Portfolio<br />

37 ff.<br />

Pressespiegel 93<br />

<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong><br />

23 ff.<br />

Prospektherausgeber 11, 91<br />

Prospektverantwortung 11<br />

Prognose der Vermögens- Finanzund<br />

Ertragslage<br />

75 ff.<br />

Q<br />

Quartil 27, 97<br />

R<br />

Rendite 9 f.<br />

Risiken der Beteiligung<br />

12 ff.<br />

S<br />

Schenkungsteuer 86 f.<br />

Steuerliche Aspekte<br />

81 ff.<br />

T<br />

Totalverlust 12, 19<br />

Treuhandauftrag 62 f.<br />

Treugeber 7, 49, 62<br />

Treuhänderin 62f., 71, 90, 91<br />

U<br />

Umsatzsteuer 84 f.<br />

V<br />

Venture Capital 24 f., 97<br />

Veräußerung 18 f., 26, 52, 84<br />

Vermögensanlage<br />

7, 49 ff.<br />

Vertrieb 45, 67, 72<br />

Vorzugsrendite 39, 40, 46, 97<br />

W<br />

Währungsschwankungen 16 f., 43<br />

Z<br />

Zahlungsweise 94<br />

Zeichnungskapital<br />

12 f., 43 ff.<br />

Zielfonds<br />

8, 12 ff., 37 ff., 40 ff.<br />

Zweitmarkt 47<br />

Zwischenfinanzierung 13, 69<br />

98


Muster Handelsregistervollmacht<br />

REGISTERVOLLMACHT<br />

Ich, der/die Unterzeichner(in)<br />

Name Vorname Geburtsdatum<br />

Strasse<br />

PLZ / Ort<br />

werde der Kommanditgesellschaft in Firma<br />

Zweiter Berenberg HANSA TREUHAND <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH & Co. KG<br />

mit Sitz in München, eingetragen beim Amtsgericht München (HRA 93501) als Kommanditist/in mit einer Haftsumme von<br />

____________________ EUR<br />

(1% der Kapitaleinlage)<br />

unter der Bedingung meiner Eintragung in das Handelsregister beitreten. Ich erteile unter Befreiung von den Bestimmungen des<br />

§ 181 BGB der AGR Zweiter <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH<br />

VOLLMACHT,<br />

1. meinen Beitritt zu der vorgenannten Gesellschaft in Höhe der genannten Haftsumme anzumelden,<br />

2. für mich die gesetzlich vorgesehenen Anmeldungen zum Handelsregister hinsichtlich der vorgenannten Kommanditgesellschaft<br />

vorzunehmen; davon ausgenommen ist die Erhöhung meiner Kommanditeinlage.<br />

Die AGR Zweiter <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH ist berechtigt, Untervollmachten zu erteilen und den Unterbevollmächtigten von den<br />

Beschränkungen des § 181 BGB zu befreien sowie meine Zustimmung zur Verwaltung eines fremden Kommanditanteils durch<br />

einen Testamentsvollstrecker zu erteilen.<br />

Die Vollmacht gilt über meinen Tod hinaus und ist für die Dauer meiner Zugehörigkeit zur Gesellschaft unwiderruflich.<br />

Ort, Datum<br />

notariell beglaubigte Unterschrift<br />

Änderungen und Streichungen können die Eintragung im Handelsregister verhindern und sind nur nach Rücksprache zulässig.<br />

99


© Copyright<br />

HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG, Hamburg<br />

Berenberg <strong>Private</strong> Capital GmbH, Hamburg


Zweiter Berenberg HANSA TREUHAND <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds<br />

Ihre Kunden-Nummer<br />

Fonds-Nummer<br />

6 0 0 0<br />

Ich, der/die Unterzeichnende (Auftraggeber)<br />

Vertragsformular selbstdurchschreibend.<br />

Eine Kopie behält der Auftraggeber,<br />

die zweite Kopie ist ggf. für den Vermittler.<br />

Original bitte an:<br />

HANSA TREUHAND Finance GmbH &Co. KG<br />

Postfach 10 30 05, 20020 Hamburg<br />

Telefon 040/30 95 91-0, Telefax 040/30 95 91-13<br />

Name Vorname Geb.-Datum<br />

Straße Beruf Geb.-Ort<br />

PLZ/Ort Telefon E-Mail<br />

zust. Wohnsitz-Finanzamt Steuer-Nr. Staatsangehörigkeit<br />

Bankverbindung BLZ Konto-Nr.<br />

Konto-Währung: USD andere Währung (ggf. welche) IBAN SWIFT<br />

Konfession: evangelisch katholisch sonstiges keine<br />

ZEICHNUNGSSCHEIN (BEITRITTSERKLÄRUNG)<br />

Zweiter Berenberg HANSA TREUHAND <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH & Co. KG<br />

beauftrage die AGR Zweiter <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH, treuhänderisch für mich auf eigene Rechnung eine Kommanditbeteiligung an der nachfolgend bezeichneten<br />

Kommanditgesellschaft nach Maßgabe des Treuhandauftrages zu erwerben, zu halten und zu verwalten: Zweiter Berenberg HANSA TREUHAND <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH &<br />

Co. KG (Amtsgericht München, HRA 93501). Die Zeichnungssumme bemisst sich wie folgt:<br />

Summe der Pflichteinlagen: USD<br />

plus 3% Agio:<br />

USD<br />

gesamt:<br />

USD<br />

in Worten (gesamt)<br />

Ich kann meinen Beitritt widerrufen, wenn er den Regeln über ein Haustürgeschäft<br />

(§ 312 BGB) oder über ein Fernabsatzgeschäft (§ 312 b BGB) unterliegt<br />

oder mit einem Verbraucherdarlehensvertrag (§ 358 BGB) verbunden ist.<br />

Widerrufsrecht und Widerrufsfolgen kann ich der beiliegenden Widerrufsbelehrung<br />

entnehmen.<br />

Die von mir mittelbar erworbene Kommanditbeteiligung wird von der Treuhänderin<br />

nach Erfüllung meiner Einzahlungsverpflichtung auf mich direkt übertragen und in<br />

das Handelsregister eingetragen, wenn ich dies durch Ankreuzen des nachstehenden<br />

Kästchens deutlich mache.<br />

Ja, ich wünsche eine direkte Kommanditanteilsübertragung auf mich und meine<br />

Handelsregistereintragung. Ansonsten (kein Kreuz) bleibt es im Rahmen der vertraglichen<br />

Regelungen bei meiner mittelbaren Beteiligung, ohne dass ich unmittelbar Kommanditist<br />

werde und ohne dass ich in das Handelsregister eingetragen werde.<br />

Der Beteiligungsbetrag, zuzüglich Agio, ist wie folgt auf das Anderkonto der AGR Aktiengesellschaft<br />

für Revision und Treuhand, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Konto-Nr.<br />

05 56425 007 bei der Berenberg Bank Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG, Hamburg,<br />

BLZ 201 200 00 mit dem Verwendungszweck Zweiter <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds zu zahlen:<br />

30 % plus 3 % Agio nach Annahme des Zeichnungsscheins und Aufforderung durch<br />

den Treuhänder oder einen Geschäftsführenden Kommanditisten.<br />

70 % später durch gesonderte Abrufe nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages (Folgerate)<br />

in Höhe von voraussichtlich jeweils 10 % – 30 % der Pflichteinlage mit jeweils<br />

zumindest 6 Wochen Zahlungsfrist.<br />

Die Beteiligung wird ganz oder zum Teil finanziert.<br />

Für meine Beteiligung sind ausschließlich der Inhalt des Beteiligungsprospekts, des<br />

Kommanditgesellschaftsvertrages und des Treuhandauftrages maßgebend. Nebenabreden<br />

wurden nicht getroffen. Nebenabreden haben nur Gültigkeit, wenn sie mit<br />

der HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG und der Berenberg <strong>Private</strong><br />

Capital GmbH schriftlich vereinbart werden.<br />

Ich erwerbe und halte die Beteiligung auf eigene Rechnung. Sollte sich dies ändern,<br />

werde ich dies unverzüglich der Treuhänderin mitteilen. Ich habe mich vor<br />

Gegenzeichnung dieser Beitrittserklärung durch die Treuhänderin dieser gegenüber zu<br />

identifizieren.<br />

Niemand außer dem Prospektherausgeber und Anbieter ist berechtigt, vom Prospekt<br />

abweichende Angaben zu machen. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass Ausschüttungen<br />

auf mein o. a. Konto überwiesen werden. Kosten, die durch den Zahlungsverkehr<br />

bei mir entstehen, sind von mir zu tragen.<br />

Ich bin damit einverstanden, dass meine persönlichen Daten über eine EDV-Anlage<br />

gespeichert werden. Sie werden ausschließlich zur Verwaltung meiner Beteiligung<br />

und zu meiner Betreuung verwendet.<br />

Die Haftung, die im Zusammenhang mit dieser Beteiligung und dem Prospekt<br />

steht, ist im Rahmen des Haftungsvorbehalts, der auf Seite 95 des Emissionsprospektes<br />

abgedruckt ist, gegenüber den dort genannten Vertragspartnern und Dritten,<br />

insbesondere gegenüber den Prospektverantwortlichen, Initiatoren, Anlageberatern<br />

und der Treuhänderin beschränkt.<br />

<br />

Ort, Datum<br />

Unterschrift des Auftraggebers<br />

Der vorstehende Auftrag wird angenommen:<br />

Hamburg, den<br />

AGR Zweiter <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH<br />

EMPFANGSBEKENNTNIS<br />

Ich, der Unterzeichnende, erkläre, dass ich die nachfolgenden Unterlagen<br />

bezüglich des treuhänderischen Erwerbs einer Kommanditbeteiligung an der<br />

Zweiter Berenberg HANSA TREUHAND <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds<br />

GmbH & Co. KG<br />

(Amtsgericht München, HRA 93501)<br />

erhalten habe:<br />

1. Widerrufsbelehrung<br />

2. Beteiligungsprospekt<br />

3. Kommanditgesellschaftsvertrag<br />

4. Treuhandauftrag<br />

5. Informationen bei Fernabsatzverträgen<br />

<br />

Ort, Datum<br />

Unterschrift des Auftraggebers


Widerrufsbelehrung<br />

Widerrufsrecht<br />

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax,<br />

E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch<br />

nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-<br />

InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:<br />

AGR Zweiter <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH, Brandstwiete 4, 20457 Hamburg.<br />

Widerrufsfolgen<br />

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen<br />

(z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem<br />

Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die<br />

vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur<br />

Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer<br />

Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.<br />

Besondere Hinweise<br />

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt<br />

ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.<br />

Finanzierte Geschäfte<br />

Haben Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanziert und widerrufen Sie den finanzierten Vertrag, sind Sie auch an den<br />

Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere anzunehmen,<br />

wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung<br />

unserer Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder der Rückgabe bereits zugeflossen<br />

ist, tritt Ihr Darlehensgeber im Verhältnis zu Ihnen hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe in<br />

unsere Rechte und Pflichten aus dem finanzierten Vertrag ein. Letzteres gilt nicht, wenn der vorliegende Vertrag den Erwerb<br />

von Wertpapieren, Devisen, Derivaten oder Edelmetallen zum Gegenstand hat.<br />

Wollen Sie eine vertragliche Bindung so weitgehend wie möglich vermeiden, widerrufen Sie beide Vertragserklärungen gesondert.<br />

Ende der Widerrufsbelehrung


Identifizierung gemäSS Geldwäschegesetz<br />

Vom Zeichner auszufüllen:<br />

Ich handle auf eigene Rechnung<br />

Ich handle auf Rechnung von:<br />

Zweck der Zeichnung<br />

private Vermögensanlage<br />

Name und Adresse des wirtschaftlich Berechtigten)<br />

Sonstiges:<br />

Hinweis<br />

Ändern sich meine oben genannten Angaben oder meine Anschrift, Staatsangehörigkeit oder mein Name, so bin ich<br />

verpflichtet, dies der Treuhänderin unverzüglich mitzuteilen.<br />

Wir weisen darauf hin, dass die Zahlung (Zeichnungssumme und Agio) unmittelbar von einem auf den Namen des<br />

Zeichners lautenden Konto, das den Anforderungen des Geldwäschegesetzes entspricht, erfolgen muss. Das ist in der<br />

Regel bei inländischen Konten der Fall.<br />

Ort, Datum<br />

Unterschrift des Zeichners<br />

Identitätsprüfung*<br />

Der Identitätsnachweis erfolgt (zutreffendes bitte ankreuzen) durch:<br />

Postident-Verfahren (Der Zeichner hat die für das Postident-Verfahren erforderlichen Unterlagen erhalten und wird<br />

die Identitätsprüfung in einer Postfiliale seiner Wahl durchführen.)<br />

oder<br />

persönliche Identitätsprüfung<br />

Vom Identifizierenden auszufüllen:<br />

Im Fall persönlicher Identifizierung bestätige ich, dass der Zeichner für die Identifizierung anwesend war und ich die<br />

Angaben des Zeichners anhand des Originals eines gültigen amtlichen Ausweises mit Lichtbild überprüft habe. Eine<br />

Kopie dieses Ausweises (Vorder- und Rückseite) habe ich beigefügt.<br />

Ausweis-Nr.<br />

gültig bis<br />

ausstellende Behörde<br />

Ich unterliege selbst den Pflichten nach dem Geldwäschegesetz und habe die Identifizierung durchgeführt in meiner<br />

Eigenschaft als:<br />

Kreditinstitut<br />

Finanzdienstleistungsinstitut<br />

Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter<br />

Versicherungsvermittler<br />

Ich unterliege selbst nicht den Pflichten nach dem Geldwäschegesetz und habe die Identifizierung durchgeführt, in<br />

meiner Eigenschaft als<br />

Vermittler unter Anwendung des Identifizierungsleitfadens der HANSA TREUHAND<br />

Ort, Datum<br />

Name und Anschrift des Identifizierenden (in Druckbuchstaben)<br />

Unterschrift des Identifizierenden<br />

Anlage: Ausweiskopie (Vorder- und Rückseite)<br />

* Für die Identitätsprüfung bei juristischen Personen und anderen Gesellschaften ist – vorbehaltlich weiterer Erfordernisse – die Vorlage eines Registerauszuges (Handelsregister, Genossenschaftsregister<br />

oder ein vergleichbares amtliches Register oder Verzeichnis) erforderlich und daher der Beitrittserklärung beizufügen.<br />

Ist eine natürliche Person mit mehr als 25 % unmittelbar oder mittelbar an der juristischen Person oder Gesellschaft beteiligt oder kontrolliert sie mehr als 25 % der Stimmrechte, so ist ein<br />

Beteiligungsnachweis, z. B. eine Gesellschafterliste, beizufügen.


Das PostIdent-Verfahren<br />

Gemäß dem Geldwäschegesetz sind wir verpfl ichtet, bei allen Zeichnern von geschlossenen Fonds eine<br />

Identifi kationsfeststellung durchzuführen.<br />

Falls dies nicht über den Vermittler erfolgt, nutzen wir die Unterstützung der Deutschen Post.<br />

Bitte gehen Sie für die Identifi kation per PostIdent wie folgt vor:<br />

1. Gehen Sie bitte mit den folgenden Unterlagen (ohne Briefumschlag) in eine Postfi liale:<br />

Reisepass<br />

Personalausweis<br />

+ —›<br />

Gültiger Personalausweis oder Reisepass und beigefügter Coupon (siehe unten).<br />

2. In der Postfi liale wird ein Postmitarbeiter Ihre Personalien überprüfen und<br />

die Daten auf ein Formular übertragen.<br />

3. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie die Angaben.<br />

4. Die Deutsche Post sendet das unterschriebene Formular für Sie kostenlos an die AGR.<br />

5. Bitte senden Sie die ausgefüllte Beitrittserklärung separat an die in der Kopfzeile Ihres<br />

Zeichnungsscheins genannte Adresse.<br />

Wir freuen uns auf Ihren Beitritt!<br />

Achtung MaV!<br />

Formular und diesen Coupon im<br />

Postsache-Fensterbriefumschlag<br />

oder im Kundenrückumschlag an<br />

angegebene Anschrift schicken!<br />

AGR AG für Revision und Treuhand<br />

Postfach 11 23 66<br />

20423 Hamburg<br />

Wichtig! Bitte nehmen Sie diesen Coupon und<br />

lassen sich bei einer Postfi liale mit einem gültigen<br />

Personalausweis oder Reisepass identifi zieren.<br />

Abrechnungsnummer<br />

61124559153701<br />

Referenznummer<br />

A G R P E P 2<br />

Achtung MaV!<br />

Barcode einscannen<br />

POSTIDENT ® BASIC Formular nutzen<br />

Formular an Absender<br />

MaV: Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter-Hotline

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