Private Equity Partners 2 - Swiss Invest Group
Private Equity Partners 2 - Swiss Invest Group
Private Equity Partners 2 - Swiss Invest Group
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Berenberg <strong>Private</strong> Capital & Hansa Treuhand<br />
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong><br />
2Asien
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Überblick<br />
Vorteile der <strong>Invest</strong>ition<br />
Die Wachstumsregion Asien-Pazifik<br />
Beteiligung an der weiterhin dynamischsten Wirtschaftsregion der Welt (Asien-Pazifik), für<br />
die langfristig Wachstumsraten von bis zu 10% p.a. prognostiziert werden.<br />
Das Potenzial<br />
Beteiligung am Wertschöpfungspotenzial, das sich aus strukturellem Wandel ergibt, mit<br />
einem selektiven Portfolio von Zielfonds.<br />
Das Konzept<br />
Beteiligung an einem breit diversifizierten Dachfonds, der an voraussichtlich 500 Unternehmen<br />
beteiligt sein wird. <strong>Invest</strong>ition gemeinsam mit institutionellen Anlegern, erste <strong>Invest</strong>itionen<br />
sind bereits getätigt.<br />
Die Depot-Ergänzung<br />
Beitrag zur Diversifizierung eines <strong>Invest</strong>oren-Portfolios dank zunehmender Unabhängigkeit<br />
des asiatischen <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Marktes von der Dynamik in der westlichen Welt und durch<br />
weitgehend unabhängige Entwicklung von anderen Anlageklassen.<br />
Die Partner<br />
Mit der HANSA TREUHAND und der Berenberg <strong>Private</strong> Capital stehen zwei sehr erfahrene<br />
und renommierte Initiatoren zur Verfügung, die bereits einen erfolgreichen <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong><br />
Fonds realisiert haben.<br />
Der Manager<br />
Partizipation an der globalen und lokalen Erfahrung von Adveq, einem der führenden<br />
Dachfondsmanager in Europa, und Nutzung dessen Beziehungs-Netzwerks in der asiatisch-pazifischen<br />
Region.<br />
Die Exklusivität<br />
Über den <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 haben erstmal auch private Anleger die Gelegenheit,<br />
neben institutionellen <strong>Invest</strong>oren mit dem <strong>Invest</strong>mentmanager Adveq in zugangsbeschränkte<br />
Fonds zu investieren.
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Überblick<br />
Vorwort<br />
In den vergangenen Jahren hat sich das Anlagespektrum für<br />
den vermögenden Privatanleger deutlich erweitert. <strong>Private</strong>s<br />
Beteiligungskapital (<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong>) konnte sich als renditestarke<br />
Form der Kapitalanlage durchsetzen und hat sich als<br />
Portfoliobestandteil etabliert.<br />
Der <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Markt umfasst im Wesentlichen außerbörsliche<br />
Eigenkapitalbeteiligungen an Unternehmen in unterschiedlichen<br />
Stadien ihrer Entwicklung. Diese reichen von der<br />
Frühphase (Venture Capital) bis hin zur Finanzierung von etablierten<br />
mittelständischen oder sogar größeren Unternehmen<br />
(Buyout). Insbesondere im angloamerikanischen Raum ist diese<br />
Finanzierungsart seit Jahrzehnten üblich und geschätzt. So<br />
konnten Unternehmen erfolgreich gegründet, entwickelt und<br />
somit für die <strong>Invest</strong>oren hohe Renditen erzielt werden. Im Zuge<br />
erhöhter Eigenkapitalanforderungen an Unternehmen hat sich<br />
das Instrument auch in Europa und Asien etabliert und gewinnt<br />
angesichts des aktuell erschwerten Zugangs zu den Fremdkapitalmärkten<br />
weiter an Bedeutung.<br />
Nur wenige Anlageklassen ermöglichen vergleichbar attraktive<br />
Renditen wie <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong>. Die Wahrscheinlichkeit überdurchschnittlicher<br />
Gewinne hängt dabei maßgeblich von der<br />
Expertise des Initiators und des <strong>Invest</strong>mentmanagers ab. Für<br />
den <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 (PEP 2) haben drei erfahrene und<br />
erfolgreiche Partner – die Berenberg <strong>Private</strong> Capital, die HANSA<br />
TREUHAND-Gruppe sowie die Adveq Management AG – ihre<br />
Kompetenzen gebündelt und in einem Beteiligungsangebot<br />
zusammengeführt.<br />
Der PEP 2 wird in die Wachstumsmärkte Asien-Pazifik<br />
investieren und hier ein Portfolio aufbauen, welches Unternehmensinvestitionen<br />
verschiedener Regionen, Branchen und<br />
Stadien umfasst. Die Märkte des asiatisch-pazifischen Raums,<br />
allen voran China und Indien, haben in den letzten Jahren ein<br />
beispielloses Wachstum erlebt. Struktureller Wandel, insbesondere<br />
die fortschreitende Privatisierung ehemals staatlicher<br />
Betriebe, verbunden mit einer wachsenden Mittelschicht haben<br />
die Voraussetzungen für einen <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Markt geschaffen.<br />
Das nachhaltige Streben nach Prosperität, ein steigendes Bildungsniveau<br />
sowie die Motivation, die Entwicklungslücke zu<br />
westlichen Ländern zu schließen, lassen auch künftig auf überdurchschnittliche<br />
Wachstumsquoten schließen.<br />
Neben der Identifikation erstklassiger Fonds muss auch der<br />
Zugang zu den Top-Fonds gegeben sein, um eine Wertsteigerung<br />
realisieren zu können. Dies war in der Vergangenheit meist<br />
institutionellen <strong>Invest</strong>oren vorbehalten. Über den PEP 2 hat nun<br />
auch der private Anleger die Möglichkeit, in zugangsbeschränkte<br />
Fonds zu investieren, die Adveq nur aufgrund ihrer langjährigen<br />
internationalen aber auch lokalen Erfahrungen offen stehen.<br />
Adveq unterhält bereits seit Jahren ein hochrangiges Expertenteam<br />
im asiatisch-pazifischen Raum und verfügt über ein wirksames<br />
Beziehungsnetzwerk in diesem chancenreichen Markt.<br />
Mit dem vorliegenden Beteiligungsangebot bieten wir Ihnen<br />
die Gelegenheit, an diesem Netzwerk der Adveq in der Region<br />
Asien-Pazifik bestmöglich zu partizipieren. Erstmals ist es dabei<br />
gelungen, die Managementqualität der Adveq auch privaten<br />
<strong>Invest</strong>oren zugänglich zu machen. Dies war bisher ausschließlich<br />
institutionellen <strong>Invest</strong>oren, wie z.B. British Petrol p.l.c. oder<br />
der Daimler AG, vorbehalten.<br />
Profitieren Sie von der strukturellen Dynamik der größten<br />
Wirtschaftsregion der Welt und der Kompetenz eines erfahrenen<br />
Fondsmanagers mit lokaler Präsenz. Nutzen Sie den günstigen<br />
Einstiegszeitpunkt und die gesunkenen Unternehmenspreise,<br />
die mit den jüngsten Entwicklungen am Kapitalmarkt einhergehen,<br />
zu Ihrem Vorteil und investieren Sie gemeinsam mit institutionellen<br />
<strong>Invest</strong>oren im sicherlich wachstumsstärksten Markt der<br />
Welt. Wir freuen uns auf Sie!<br />
Die Geschäftsleitung<br />
HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG<br />
Berenberg <strong>Private</strong> Capital GmbH<br />
3
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Inhalt<br />
Inhalt<br />
Der Fonds<br />
a<br />
Das<br />
Beteiligungsangebot<br />
b<br />
Vorteile der <strong>Invest</strong>ition 2<br />
Vorwort 3<br />
1. Die Beteiligung im Überblick 7<br />
2. Prospektverantwortung 11<br />
3. Risiken der Beteiligung 12<br />
4. Ihre Partner – Bündelung 20<br />
von Kompetenzen<br />
1. Der <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Markt 23<br />
2. Asien/Pazifik – Wirtschaftliche 29<br />
Entwicklung und Potenziale<br />
für <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong><br />
3. Adveq: Fondsmanager mit 35<br />
globaler Kompetenz und<br />
ausgeprägter Asien-Erfahrung<br />
4. <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 – 37<br />
Das <strong>Invest</strong>ment<br />
5. Erfolgreiche Vorgänger Fonds<br />
von <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 41<br />
4
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Inhalt<br />
Die wirtschaftlichen<br />
Grundlagen<br />
Die rechtlichen und<br />
c d steuerlichen Grundlagen<br />
Anhang e<br />
1. Mittelverwendungs- und<br />
Mittelherkunftsprognose 43<br />
2. Die Ergebnisverteilung 46<br />
3. Zweitmarkt<br />
47<br />
1. Die Vermögensanlage<br />
49<br />
2. Gesellschaftsvertrag<br />
54<br />
3. Der Treuhandauftrag<br />
62<br />
4. Der Emittent<br />
64<br />
5. Steuerliche Grundlagen 81<br />
6. Informationen bei<br />
88<br />
Fernabsatzverträgen<br />
7. Übersicht der<br />
91<br />
beteiligten Partner<br />
1. Mitreisegelegenheiten<br />
92<br />
2. Pressespiegel<br />
93<br />
3. Leitfaden zur Zeichnung 94<br />
4. Haftungs- und<br />
95<br />
Angabenvorbehalt<br />
5. Begriffserläuterungen<br />
96<br />
6. Stichwortverzeichnis<br />
98<br />
7. Muster<br />
99<br />
Handelsregistervollmacht<br />
Anlage<br />
1. Beitrittserklärung inkl. GWG<br />
2. Abwicklungshinweise<br />
Hinweis nach § 2 Abs. 2 Satz 2 VermVerkProspV:<br />
Die inhaltliche Richtigkeit der im Prospekt gemachten<br />
Angaben ist nicht Gegenstand der Prüfung des Prospektes<br />
durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.<br />
5
Der Fonds<br />
Beteiligung im Überblick<br />
aTeil 1.<br />
Vermögensanlage Seite 49<br />
Art der angebotenen<br />
Vermögensanlage:<br />
Anzahl<br />
Gesamtbetrag<br />
(Emissionskapital)<br />
Geschlossener Fonds, Dachfonds (Fund-of-funds). Unmittelbare oder mittelbare<br />
(treuhänderische) Beteiligung als Kommanditist oder Treugeber (Treuhandvermögen)<br />
an einer Gesellschaft in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft.<br />
Die Mindestzeichnungssumme beträgt 20.000 USD zzgl. 3% Agio. Höhere<br />
Beträge müssen durch 5.000 USD teilbar sein. Unter Berücksichtigung des<br />
mit diesem Prospekt vorgesehenen Emissionskapitals in Höhe<br />
von 24.720.000 USD ergeben sich rechnerisch eine Mindestanzahl von<br />
1 Anleger und eine Höchstanzahl von 1.236 Anlegern.<br />
Sollte bis zum 31.12.2009, ggf. zzgl. zwei Verlängerungsperioden von jeweils<br />
einem halben Jahr nach Ermessen der Geschäftsführung, nicht das erforderliche<br />
Mindestkapital von 10.000.000 USD gezeichnet sein, wird der Fonds<br />
rückabgewickelt.<br />
Es wird Kommanditkapital i.H.v. 24.720.000 USD (Pflichteinlagen) zur Zeichnung<br />
angeboten.<br />
Die Höhe des Kommanditkapitals kann nach oben oder nach unten abweichen.<br />
Sie steht erst nach Schließung des Fonds fest. Etwaige Abweichungen liegen im<br />
Ermessen der Geschäftsführung.<br />
Mit der Vermögensanlage<br />
verbundene Rechte (vgl.<br />
auch den im Prospekt abgedruckten<br />
Gesellschaftsvertrag<br />
und Treuhandauftrag)<br />
Recht auf Wechsel von der Treugeberstellung in die Direkt-Kommanditistenstellung.<br />
Teilnahme, Rede-, Antrags- und Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung<br />
bzw. im schriftlichen Umlaufverfahren.<br />
Die Stimmrechte richten sich nach der Höhe der Beteiligung am Kommanditkapital.<br />
Je 1.000 USD Kommanditkapital gewähren eine Stimme.<br />
Beteiligung am Gewinn und Verlust der Gesellschaft gemäß der im Gesellschaftsvertrag<br />
geregelten Ergebnisverteilungen dem Kommanditanteil<br />
entsprechend.<br />
Auskunfts- und Einsichtsrechte, insbesondere Anspruch auf den Geschäftsbericht<br />
und Jahresabschluss.<br />
Die Gesellschafter beschließen u.a. die folgenden Angelegenheiten:<br />
1. Feststellung des geprüften Jahresabschlusses des abgelaufenen Geschäftsjahres<br />
der Gesellschaft;<br />
2. Entlastung des Komplementärs und der Geschäftsführenden Kommanditisten<br />
für ihre Tätigkeiten im abgelaufenen Geschäftsjahr;<br />
3. Änderungen und Ergänzungen des Gesellschaftsvertrags;<br />
4. alle sonstigen Angelegenheiten, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder nach<br />
dem Gesetz der Entscheidungskompetenz der Gesellschafterversammlung<br />
vorbehalten sind.<br />
Der Anleger ist am Liquidationserlös der Gesellschaft im Verhältnis seiner Einlage<br />
beteiligt. An Stillen Reserven nimmt er teil.<br />
Haftung:<br />
Beschränkte Haftung als Kommanditist gemäß den Regelungen des<br />
Gesellschafts vertrages.<br />
Keine Nachschusspflicht.<br />
7
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Der Fonds | Beteiligung im Überblick<br />
<strong>Invest</strong>itionsgegenstand:<br />
Beteiligung an dem <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Dachfonds Adveq Asia II C.V. (im Folgenden<br />
auch Dachfonds sowie Adveq Asia II genannt) über eine der Gesellschaft zu<br />
100% gehörende Kapitalgesellschaft (Berenberg HANSA TREUHAND Asien<br />
Beteiligungs GmbH, im Folgenden auch <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft genannt).<br />
Anbieter/Initiatoren Seite 20<br />
HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG (im Folgenden auch HANSA<br />
TREUHAND Finance oder HTF genannt), An der Alster 9, 20099 Hamburg<br />
Berenberg <strong>Private</strong> Capital GmbH (im Folgenden auch Berenberg <strong>Private</strong> Capital<br />
oder BPC genannt), Neuer Jungfernstieg 20, 20354 Hamburg<br />
Beteiligungsgesellschaft/ Emittent Seite 64<br />
Beteiligungsgesellschaft:<br />
Geschäftsführung:<br />
Fondslaufzeit:<br />
Mindestzeichnungssumme:<br />
Einzahlungstermine:<br />
Zweiter Berenberg HANSA TREUHAND <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH & Co. KG<br />
(im Folgenden auch <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2, PEP 2 KG sowie Beteiligungsgesellschaft<br />
genannt).<br />
Geschäftsführende Kommanditisten: HANSA TREUHAND Finance<br />
Berenberg <strong>Private</strong> Capital<br />
Geplante Laufzeit bis zum 31.12.2021, die Geschäftsführenden Kommanditisten<br />
sind abweichend hiervon berechtigt, die Laufzeit der Gesellschaft zu verlängern<br />
bis der Dachfonds Adveq Asia II beendet ist. Verkauf des Anteils ist mit Zustimmung<br />
einer Geschäftsführenden Kommanditistin jederzeit möglich.<br />
Die Mindestzeichnungssumme beträgt 20.000 USD zzgl. 3% Agio. Höhere<br />
Beträge müssen durch 5.000 USD teilbar sein.<br />
30% plus 3% Agio bezogen auf die gesamte Zeichnungssumme nach Beitritt<br />
und Aufforderung durch die Treuhänderin oder eines Geschäftsführenden Kommanditisten.<br />
Weitere Kapitalabrufe erfolgen – mit mindestens sechswöchiger<br />
Ankündigungsfrist – nach Ermessen der Geschäftsführung. Geplant sind weitere<br />
Kapitalabrufe in Höhe von voraussichtlich jeweils 10% bis 30% in den folgenden<br />
5 Kalenderjahren, ggf. auch später.<br />
Gesamtfinanzierung Seite 43<br />
Kommanditkapital (geplant):<br />
25.000.000 USD davon 250.000 USD durch HANSA TREUHAND Finance und<br />
25.000 USD durch Berenberg <strong>Private</strong> Capital.<br />
Zielfonds Seite 40<br />
Zeichnung des <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Dachfonds Adveq Asia II; Geographischer Schwerpunkt<br />
des Dachfonds: asiatisch-pazifischer Raum; Segmentierung des Dachfonds:<br />
kleine und mittlere Buyouts, Entwicklungs- und Wachstumskapital. Zum<br />
Zeitpunkt der Prospektaufstellung (30.05.2009) stehen bereits acht Ziefonds mit<br />
einer Kapitaleinlageverpflichtung in Höhe von 94.000.000 USD fest.<br />
8<br />
Auszahlungen<br />
Ausschüttungen an die Anleger erfolgen insbesondere, wenn der Dachfonds<br />
Erlöse erwirtschaft und ausschüttet. Dies kann vor allem dann erfolgen, wenn ein<br />
Zielfonds einen erfolgreichen Beteiligungsverkauf getätigt hat und diese Erträge<br />
an die Dachfondsgesellschaft ausschüttet. Erfahrungsgemäß ist mit ersten<br />
Rückflüssen nach ca. drei bis vier Jahren zu rechnen.<br />
Ausschüttungen erfolgen grundsätzlich einmal jährlich und dann, wenn die<br />
Summe der ausschüttungsfähigen Liquidität 5% der gesamten Kapitaleinlageverpflichtungen<br />
übersteigt. Ausnahmsweise können Ausschüttungen auch in<br />
geringerer Höhe erfolgen.<br />
Ausschüttungen können die Rückführung des eingesetzten Kapitals beinhalten.
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Der Fonds | Beteiligung im Überblick<br />
Ergebnisverteilung Seite 46<br />
Das Ergebnis der Beteiligungsgesellschaft umfasst alle Einnahmen aus ihrem<br />
Beteiligungsgeschäft und sämtliche Ausgaben der Beteiligungsgesellschaft. Die<br />
Geschäftsführenden Kommanditisten erhalten eine Erfolgsbeteiligung von 8%<br />
des Gesamtgewinns der Beteiligungsgesellschaft. Gesamtgewinn ist derjenige<br />
Betrag der Beteiligungsgesellschaft, der nach Rückzahlung sämtlicher Kapitaleinlagen<br />
der Anleger verbleibt. Vor der Ergebnisbeteiligung der Geschäftsführenden<br />
Kommanditisten erhalten die Anleger jedoch eine Vorzugsrendite in Höhe<br />
von 12% p.a. (IRR) 1 für die Zeit der effektiven Kapitalbindung. Um sicherzustellen,<br />
dass die Geschäftsführenden Kommanditisten ihre Erfolgsbeteiligung erst<br />
erhalten, wenn tatsächlich ein Gesamtgewinn entstanden ist, wird das Ergebnis<br />
der Gesellschaft in der folgenden Reihenfolge verteilt:<br />
1. Ergebnisvorab für Geschäftsführung und Haftung;<br />
2. Bonusverzinsung für Frühzeichner;<br />
3. 100% an alle <strong>Invest</strong>oren, bis die Kapitaleinlagen zurückgeführt sind;<br />
4. 12% p.a. Vorzugsrendite (IRR) an die <strong>Invest</strong>oren für die Zeit der effektiven<br />
Kapitalbindung (Hurdle);<br />
5. 8% an die Geschäftsführenden Kommanditisten, 92% an die <strong>Invest</strong>oren.<br />
Steuerliche Konzeption Seite 81<br />
Vermögensverwaltend konzipierte Personengesellschaft.<br />
Rentabilität<br />
Bei <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Invest</strong>itionen lassen sich Höhe und Zeitpunkt der Auszahlungen<br />
an die Anleger nicht prognostizieren. Es wird eine zweistellige Zielrendite<br />
p.a. nach Methode des internen Zinsfußes (IRR) angestrebt.<br />
Besonderheiten<br />
• Drei renommierte, leistungsstarke Partner<br />
• Marktzugang zu einem institutionellen <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds<br />
mit Anlageschwerpunkt im asiatisch-pazifischen Raum<br />
• Hohe Risikodiversifikation durch <strong>Invest</strong>ition in einen Dachfonds<br />
– dadurch mittelbare Beteiligung an über 400 Unternehmen<br />
• Das <strong>Invest</strong>itionsobjekt auf Ebene des Emittenten sowie ein Teil der<br />
Zielfonds auf Ebene des Dachfonds sind identifiziert und gesichert<br />
• Attraktive Bonusverzinsung für Frühzeichner<br />
• Unabhängige Treuhänderin<br />
Anlegerkreis<br />
Das Angebot richtet sich an Anleger, die an den wirtschaftlichen Ergebnissen<br />
eines <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds teilhaben wollen und über Kenntnisse und Erfahrungen<br />
mit alternativen Kapitalanlageformen verfügen. Anlegern, die keine<br />
Kenntnisse und Erfahrungen mit <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fondsbeteiligungen haben, wird<br />
dringend angeraten, die Umstände und Folgen einer Beteiligung mit fachkundigen<br />
Beratern zu erörtern. Diese <strong>Invest</strong>ition ist mittel- bis langfristig angelegt.<br />
1<br />
Zur Methode des internen Zinsfußes (IRR) vgl. S. 10.<br />
9
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Der Fonds | Beteiligung im Überblick<br />
Beispiel<br />
Ein <strong>Invest</strong>itionsprojekt hat voraussichtlich den folgenden Zahlungsplan<br />
(Angaben in USD):<br />
Methode des internen Zinsfußes<br />
(IRR, Internal Rate of Return):<br />
Soweit nicht anders bezeichnet sind alle Renditeangaben in diesem<br />
Prospekt nach der Methode des internen Zinsfußes (IRR)<br />
berechnet. Die Rendite nach Methode des internen Zinsfußes<br />
ist eine Kennziffer zur Ermittlung der Rentabilität einer <strong>Invest</strong>ition.<br />
Hierbei werden unter Beachtung der Zahlungszeitpunkte,<br />
den Kapitaleinzahlungen die Kapitalauszahlungen gegenübergestellt.<br />
Der sich hieraus ergebende interne Zinsfuß ist nicht<br />
vergleichbar mit den Renditeangaben bei z.B. festverzinslichen<br />
Wertpapieren, da er sich nicht auf die volle Beteiligungssumme<br />
bezieht, sondern nur auf das durch Ausschüttungen reduzierte<br />
noch gebundene Kapital.<br />
t 0<br />
t 1<br />
t 2<br />
t 3<br />
t 4<br />
-100.000 10.000 20.000 50.000 60.000<br />
Nach der Anfangszahlung in t 0<br />
von 100.000 USD folgen in t 1<br />
bis t 4<br />
Auszahlungen von insgesamt 140.000 USD. Der Gesamtüberschuss<br />
aus der <strong>Invest</strong>ition beträgt somit 40.000 USD. Nach<br />
Methode des internen Zinsfußes ergibt sich hieraus eine rechnerische<br />
Verzinsung von 11,48% p.a.<br />
Ein umfassendes Verständnis über die Aussagen von Renditeangaben,<br />
die auf der Methode des internen Zinsfußes beruhen, ist<br />
Der interne Zinsfuß ist derjenige gedachte Kalkulationszinsfuß,<br />
nur mit detaillierten finanzmathematischen Kenntnissen möglich.<br />
der zu einem Kapitalwert von null führt.<br />
r:=i, wenn<br />
C = -a 0<br />
+ ∑ n<br />
t=1 d t · q-t = 0<br />
mit<br />
r<br />
i<br />
C<br />
a 0<br />
d t<br />
interner Zinsfuß<br />
Kalkulationszinsfuß<br />
Kapitalwert<br />
Anschaffungsauszahlung<br />
jährlicher Einzahlungsüberschuss in Bezug auf den<br />
Zeitpunkt<br />
q Aufzinsungsfaktor (= 1 + r)<br />
t<br />
n<br />
Periodenindex<br />
Nutzungsdauer<br />
10
Der Fonds<br />
Die Prospektverantwortung<br />
aTeil 2.<br />
Für die Richtigkeit der Angaben in diesem Verkaufsprospekt<br />
übernehmen die Anbieter, die<br />
HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG, Sitz und Geschäftsanschrift:<br />
An der Alster 9, 20099 Hamburg, diese vertreten<br />
durch die persönlich haftende Gesellschafterin, der Verwaltung<br />
HANSA TREUHAND Finance GmbH, diese vertreten durch<br />
ihre Geschäftsführer Hermann Ebel und Sönke Fanslow, beide<br />
Hamburg<br />
und die<br />
Berenberg <strong>Private</strong> Capital GmbH, Sitz und Geschäftsanschrift:<br />
Neuer Jungfernstieg 20, 20354 Hamburg, diese vertreten durch<br />
ihre Geschäftsführer Jürgen Raeke und Andreas Renner, beide<br />
Hamburg<br />
gemeinsam die Verantwortung.<br />
Datum der Prospektaufstellung: 30.05.2009<br />
Erklärung:<br />
Die Prospektverantwortlichen erklären, dass ihres<br />
Wissens die Angaben in diesem Prospekt richtig<br />
und keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind.<br />
HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG<br />
durch Verwaltung HANSA TREUHAND Finance GmbH<br />
durch ihren Geschäftsführer Hermann Ebel<br />
HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG<br />
durch Verwaltung HANSA TREUHAND Finance GmbH<br />
durch ihren Geschäftsführer Sönke Fanslow<br />
Berenberg <strong>Private</strong> Capital GmbH<br />
durch ihren Geschäftsführer Jürgen Raeke<br />
Berenberg <strong>Private</strong> Capital GmbH<br />
durch ihren Geschäftsführer Andreas Renner<br />
11
Der Fonds<br />
Risiken der Beteiligung<br />
aTeil 3.<br />
Bei dem vorliegenden Angebot handelt es sich um eine<br />
Beteiligung mit finanziellen Risiken. Die zukünftige Entwicklung<br />
dieser Beteiligung ist nicht vorhersehbar. Bei<br />
einem negativen Verlauf der Beteiligungsaktivitäten der Zielfonds<br />
können Verluste bei den Beteiligungen entstehen, die bis zum<br />
Totalverlust des vom Anleger eingesetzten Kapitals einschließlich<br />
des Agios führen können. Jeder Anleger sollte daher vor<br />
einer <strong>Invest</strong>itionsentscheidung selbst alle Risiken genau prüfen<br />
und, soweit erforderlich, sich fachkundiger Berater bedienen.<br />
Die nachfolgende Darstellung der Risiken beschreibt die aus<br />
Sicht der Prospektverantwortlichen wesentlichen tatsächlichen<br />
und rechtlichen Risiken. Mögliche individuelle Risiken auf Ebene<br />
des einzelnen Anlegers werden nicht berücksichtigt.<br />
Etwaige in der Vergangenheit mit <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds erzielte<br />
Renditen können lediglich als Indikation für zu erwartende Wertzuwächse<br />
angesehen werden, sind aber keine Garantie dafür,<br />
dass diese auch in der Zukunft realisiert werden können.<br />
Die hier aufgeführten Risiken wurden in drei Risikoklassen eingeordnet.<br />
Prognosegefährdende Risiken bewirken ein schwächeres<br />
als prognostiziertes Ergebnis der Beteiligung. Bei Eintritt<br />
von anlagegefährdenden Risiken kann die Einlage ganz oder<br />
teilweise verloren gehen. Realisieren sich anlegergefährdende<br />
Risiken, können beim <strong>Invest</strong>or auch über seinen Beteiligungsbetrag<br />
hinaus Vermögensverluste entstehen.<br />
Eine genaue Abgrenzung der einzelnen Risiken in diese drei<br />
Klassen ist allerdings nicht immer eindeutig möglich. Sollten<br />
einzelne Risiken besonders intensiv auftreten oder sich mehrere<br />
Risiken kumulativ realisieren, kann dies immer auch zu Vermögensverlusten,<br />
bis hin zum Totalverlust, für den Anleger führen.<br />
Risiken<br />
prognosegefährdend<br />
anlagegefährdend<br />
anlegergefährdend<br />
Gründungs-, Anlauf- und Platzierungskosten √ √<br />
Die angesetzten Gründungskosten der Beteiligungsgesellschaft wurden nach Erfahrungswerten kalkuliert.<br />
Die prognostizierten Kosten für Prospektgestaltung, Konzeption, Marketing und Platzierung wurden<br />
vertraglich vereinbart. Die nicht vertraglich festgelegten Positionen der Mittelverwendungsprognose (z.B.<br />
Handelsregisteranmeldungen, sonstige Verwaltungskosten) können höher als kalkuliert ausfallen. In<br />
diesem Falle würde zunächst das für die <strong>Invest</strong>ition in den Zielfonds vorgesehene Kommanditkapital nicht<br />
in geplanter Höhe zur Verfügung stehen und somit nur eine geringere Beteiligung am Zielfonds gezeichnet<br />
werden können. Es ist davon auszugehen, dass später getätigte <strong>Invest</strong>itionen das Gesamtergebnis des<br />
Emittenten negativ beeinflussen.<br />
<strong>Invest</strong>itionsrisiko/Blindpoolrisiko √ √<br />
Die Gesellschaft kann zu einem Teil mittelbar als Blindpool charakterisiert werden. Zwar steht die<br />
Beteiligung an dem Dachfonds Adveq Asia II ebenso bereits fest, wie ein Teil der von diesem ausgewählten<br />
Zielfonds. Einige Zielfonds müssen auf Ebene des Dachfonds allerdings noch endgültig identifiziert<br />
werden. Der Anleger weiß zum Zeitpunkt der Zeichnung daher noch nicht vollumfänglich, in welche Zielfonds<br />
der Dachfonds investieren wird. Gleiches gilt für die Beteiligungsunternehmen, in die die Zielfonds<br />
investieren werden.<br />
Die Suche nach geeigneten <strong>Invest</strong>itionsmöglichkeiten kann für die verbleibenden Kapitaleinlagen auf<br />
Ebene des Dachfonds und insbesondere auf der Ebene der Zielfonds länger dauern als erwartet. In<br />
diesem Fall könnte bereits eingezahltes Kommanditkapital auf Ebene des Dachfonds teilweise nicht<br />
sofort investiert, sondern müsste zu vergleichsweise unattraktiven Konditionen angelegt werden. Ebenso<br />
besteht das Risiko, dass die Zielfonds das Zeichnungskapital des Dachfonds nicht vollständig investieren<br />
12
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Der Fonds | Risiken der Beteiligung<br />
Risiken<br />
prognosegefährdend<br />
anlagegefährdend<br />
anlegergefährdend<br />
können. Es ist denkbar, dass sich keine geeigneten <strong>Invest</strong>itionsmöglichkeiten bieten und das Kommanditkapital<br />
ganz oder teilweise zwar in den Dachfonds Adveq Asia II und die gezeichneten Zielfonds,<br />
allerdings nicht weiter in die jeweiligen Beteiligungsunternehmen der Zielfonds investiert wird.<br />
Abweichungen von den genannten Anlagebeschränkungen vermindern die Risikostreuung und verstärken<br />
die Abhängigkeit des Beteiligungserfolges von den Ergebnissen einzelner Zielfonds.<br />
Es ist weiterhin denkbar, dass der Dachfonds bereits vor dem Ende der geplanten Fondslaufzeit aufgelöst<br />
wird. In diesem Fall würde auch die Beteiligungsgesellschaft bereits vor dem geplanten Laufzeitende der<br />
PEP 2 KG aufgelöst werden, was zu einer Minderung der erwarteten Fondsrendite bis zum Totalverlust<br />
führen kann.<br />
Gesellschaftskosten √ √<br />
Abweichungen von den Planansätzen sind aufgrund unvorhersehbarer Faktoren nicht auszuschließen.<br />
Diese können das Ergebnis der Gesellschaft belasten.<br />
Außerordentliche Ereignisse oder unerwartet hohe Gesellschaftskosten haben Auswirkungen auf die<br />
Liquidität der Beteiligungsgesellschaft und somit auch auf die möglichen Ausschüttungen an die Anleger.<br />
Zwischenfinanzierungsrisiko √ √<br />
Sollten Anleger ihren Verpflichtungen zur termingerechten Einzahlung des Kommanditkapitals nicht nachkommen<br />
oder Kredite zur Zwischenfinanzierung von Einzahlungsverpflichtungen aufgenommen werden,<br />
können diese Kredite durch die finanzierenden Banken gekündigt werden und es kann ein Rückgriff auf<br />
das Fondsvermögen des Emittenten erfolgen. Die bei ggf. aufgenommenen Krediten zur Überbrückung<br />
einer Einzahlungsfrist entstehenden Fremdfinanzierungskosten sind vom Emittenten zu tragen und<br />
belasten das Ergebnis der Anleger entsprechend. Zudem hat der Anleger Verzugszinsen in Höhe der<br />
gesetzlichen Regelungen zu zahlen.<br />
Einzahlungsverpflichtung √ √<br />
Sollten Anleger mit ihren Einzahlungen in Verzug geraten und gleichzeitig zur Zwischenfinanzierung des<br />
ausbleibenden Kommanditkapitals dem Emittenten notwendig gewordene Kredite verwehrt bleiben, kann<br />
auch die Beteiligungsgesellschaft ihren Verpflichtungen gegenüber dem Dachfonds Adveq Asia II nicht<br />
nachkommen und wäre den Verzugsregeln des Fonds ausgesetzt. Der Dachfonds kann wiederum den<br />
Verzugsregeln der einzelnen Zielfonds ausgesetzt sein, woraus zusätzliche Haftungen der Gesellschaft im<br />
Falle eines Verzuges gegenüber dem Dachfonds resultieren können. Dies hätte entsprechende negative<br />
Folgen für das Ergebnis der Beteiligungsgesellschaft und somit für die Anleger.<br />
Bei unvorhergesehen hohen Kosten oder Zusatzbelastungen kann auch bei Bildung einer entsprechenden<br />
Reserve nicht ausgeschlossen werden, dass die Verpflichtungen im Zeitverlauf das verfügbare Kapital<br />
der Gesellschaft überschreiten und die Gesellschaft ihren Verpflichtungen gegenüber dem Dachfonds<br />
nicht nachkommen kann.<br />
Beteiligungsstruktur √ √<br />
Durch die mehrstöckige Struktur der Beteiligung, in die durch die Anleger, den Emittenten und die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft,<br />
die Dachfondsgesellschaft bis zur Abwicklung der Transaktionen in die Zielgesellschaften<br />
zahlreiche Personen und Unternehmen involviert sind, können vermehrt Risiken auftreten. So besteht<br />
jeweils das Risiko, dass ein oder mehrere Vertragspartner ihren vertraglichen Verpflichtungen während der<br />
Fondslaufzeit nicht nachkommen.<br />
Zum Teil können sich die in diesem Abschnitt beschriebenen Risiken auf verschiedenen Ebenen realisieren<br />
und ggf. verstärken, was negative Auswirkungen auf die Ausschüttungen und den Kapitalerhalt haben kann.<br />
13
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Der Fonds | Risiken der Beteiligung<br />
Risiken<br />
prognosegefährdend<br />
anlagegefährdend<br />
anlegergefährdend<br />
Beschränkte Einflussmöglichkeit √ √<br />
Nach Erwerb von Anteilen an dem Dachfonds Adveq Asia II ist die Geschäftsführung des Emittenten<br />
lediglich auf die Wahrnehmung vertraglicher und gesetzlicher Gesellschaftsrechte in dem Dachfonds<br />
beschränkt. Ein Weisungsrecht gegenüber dem Management des Dachfonds besteht nicht. Somit<br />
kann weder Einfluss auf Kauf- und Verkaufsentscheidungen des Dachfonds noch auf deren Zeitpunkte<br />
ausgeübt werden. Gleiches gilt für die <strong>Invest</strong>ments des Dachfonds und der Gesellschaft in die Zielfonds<br />
sowie für die <strong>Invest</strong>ments der Zielfonds in die Beteiligungsunternehmen, die zudem regelmäßig als Gesellschaften<br />
nach ausländischem Recht organisiert sind. Die Einflussmöglichkeiten sind in diesen Fällen<br />
ebenfalls lediglich auf die Wahrnehmung vertraglicher und gesetzlicher Gesellschafterrechte beschränkt.<br />
Ein darüber hinausgehendes Weisungsrecht besteht regelmäßig nicht.<br />
Es ist somit davon auszugehen, dass der Emittent, der Dach- sowie die Zielfonds mit ihren jeweiligen<br />
Beteiligungen nicht über eine beschlussfähige Mehrheit verfügen und auf den jeweiligen Gesellschafterversammlungen<br />
überstimmt werden können.<br />
Schlüsselpersonenrisiko √ √<br />
Das Ergebnis des Emittenten hängt in hohem Maße von den Fähigkeiten, persönlichen Kontakten und<br />
Erfahrungen der handelnden Personen ab. Sollten Entscheidungsträger in der Geschäftsführung des<br />
Emittenten, des Dachfonds oder der Zielfonds aus den jeweiligen Unternehmen ausscheiden, kann sich<br />
dies negativ auf die Entwicklung der Beteiligung auswirken. Ein entsprechendes Risiko besteht auch für<br />
das Management und die Know-how-Träger der Zielunternehmen.<br />
Majorisierung √ √<br />
Bei üblichen Zeichnungssummen befindet sich der Einzelinvestor bei Beschlussfassungen der Beteiligungsgesellschaft<br />
in der Minderheit und kann ggf. seine gesellschaftsrechtlichen Interessen nicht durchsetzen.<br />
Sollten einzelne Anleger sehr hohe Kommanditbeteiligungen am Emittenten zeichnen, besteht die<br />
Gefahr, dass diese mit ihren Stimmrechten einen beherrschenden Einfluss auf den Emittenten ausüben<br />
können. Bei Gesellschaftsbeschlüssen könnten so Entscheidungen herbeigeführt werden, die nur von<br />
einer Minderheit der Gesellschafter, aber der Mehrheit des stimmberechtigten Kapitals, gewünscht<br />
werden.<br />
Steuern √ √ √<br />
Änderungen in der Anwendung bestehender Gesetze durch die Behörden in Deutschland und in anderen<br />
Ländern sowie künftige Gesetzesänderungen können für die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft, die Beteiligungsgesellschaft<br />
und ihre Anleger negative Folgen haben. Insbesondere gibt es keine Gewähr dafür, dass die<br />
zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Verkaufsprospektes geltenden Steuergesetze und –verordnungen<br />
sowie die Finanzrechtsprechung und Verwaltungspraxis in unveränderter Form bestehen bleiben.<br />
Änderungen können zu einer Besteuerung der Erträge aus der <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft sowie aus der<br />
Beteiligungsgesellschaft führen, die nachteilig von der Darstellung im Abschnitt „Steuerliche Grundlagen“<br />
(Seite 81-87) abweicht. Die steuerliche Behandlung der Erträge steht erst nach Bestandskraft der<br />
Steuerbescheide der Beteiligungsgesellschaft endgültig fest. Ebenso kann nicht ausgeschlossen werden,<br />
dass die Finanzverwaltung in Hinblick auf die umsatzsteuerliche Behandlung der Gesellschaft und der<br />
Beiträge der Geschäftsführenden Kommanditisten zu einer nachteiligen von der im Abschnitt „Steuerliche<br />
Aspekte“ abweichenden Beurteilung kommt.<br />
Die Ausführungen zu den steuerlichen Folgen einer Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft geben<br />
die Auffassung der Prospektverantwortlichen wieder, beruhen aber nicht auf einer verbindlichen Auskunft<br />
der zuständigen Finanzbehörden. Eine abweichende Auffassung der Finanzbehörden oder Finanzgerichte<br />
kann nicht ausgeschlossen werden.<br />
14
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Der Fonds | Risiken der Beteiligung<br />
Risiken<br />
prognosegefährdend<br />
anlagegefährdend<br />
anlegergefährdend<br />
Insbesondere die Struktur und die Tätigkeit von ausländischen <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds können Elemente<br />
beinhalten, die von der deutschen Finanzverwaltungspraxis im Rahmen der steuerlichen Qualifikation von<br />
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds bisher nicht erörtert worden sind. Daraus können sich nachteilige Folgen für die steuerliche<br />
Behandlung der <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft, der Beteiligungsgesellschaft und ihrer Anleger ergeben.<br />
Im Rahmen der Beteiligung eines Zielfonds an seinen Portfoliogesellschaften können Änderungen in der<br />
Beteiligungsstruktur oder andere Vorgänge dazu führen, dass steuerlich relevante Tatbestände verwirklicht<br />
werden, die zu einer Steuerbelastung der <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft, der Beteiligungsgesellschaft und<br />
des Anlegers führen, obwohl keine entsprechenden Gewinnzuweisungen oder Ausschüttungen erfolgen.<br />
Dies kann z.B. der Fall sein, wenn ein Zusammenschluss von Unternehmen aus deutscher steuerlicher<br />
Sicht als eine Veräußerung angesehen wird, bei welcher der Wert des Unternehmens realisiert wird,<br />
obwohl in dem Ansässigkeitsstaat des Zielfonds oder der Portfoliogesellschaft die Verwirklichung des<br />
Sachverhalts steuerlich keine Auswirkungen hat.<br />
Zielfonds können häufig nicht alle Auswirkungen für ihre beteiligten <strong>Invest</strong>oren, insbesondere für ihre ausländischen<br />
<strong>Invest</strong>oren, berücksichtigen. Im Ergebnis kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein beteiligter<br />
Anleger zur Zahlung von Steuern verpflichtet ist, obwohl an ihn von der Beteiligungsgesellschaft keine<br />
entsprechenden Ausschüttungen erfolgt sind oder diese erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.<br />
Darüber hinaus können die Erträge der <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft oder der Beteiligungsgesellschaft mit Steuern<br />
belastet sein, die in den Ansässigkeitsstaaten des Dachfonds oder der Zielfonds bzw. ihrer Portfoliogesellschaften<br />
erhoben werden (insbesondere Quellensteuern). Rechtliche und tatsächliche Hindernisse<br />
können dazu führen, dass eine Verringerung oder Anrechnung dieser Steuern nicht ermöglicht wird.<br />
Rückabwicklung/Platzierungsrisiko √ √<br />
Sollten außerordentliche Ereignisse eintreten oder das erforderliche Mindestkapital nicht eingeworben<br />
werden können, kann im äußersten Fall eine Rückabwicklung des Fonds unumgänglich sein. Nach § 29<br />
des Gesellschaftsvertrages ist für die Durchführung des <strong>Invest</strong>itionsvorhabens ein Mindestkapital von<br />
10.000 TUSD erforderlich. Eine Platzierungsgarantie für das einzuwerbende Kapital wird nicht gegeben,<br />
auch nicht für das Mindestkapital. Sollte das geforderte Mindestkapital nicht bis zum Ende des verlängerten<br />
Platzierungszeitraumes platziert sein, wäre die Rückabwicklung der Gesellschaft nicht vermeidbar.<br />
Wertentwicklung √ √<br />
Eine Sicherheit, dass sich die vorgenommenen Prognose- und Wahrscheinlichkeitsrechnungen realisieren,<br />
besteht nicht. Die Entwicklung der hier angebotenen Vermögensanlage ist im Wesentlichen abhängig<br />
von der Wert- und Ertragsentwicklung der im Portfolio des Dachfonds Adveq Asia II befindlichen Zielfonds<br />
sowie der Beteiligungen an den Unternehmen, die im Portfolio der jeweiligen Zielfonds enthalten sind.<br />
Darüber hinaus spielen auch die Konditionen bei Erwerb und Veräußerung der Beteiligungen eine Rolle.<br />
Bei den Zielunternehmen handelt es sich teilweise um junge Unternehmen mit entsprechenden Insolvenzrisiken.<br />
Es besteht die Möglichkeit, dass sich die jeweiligen Geschäftsideen der Zielunternehmen nicht<br />
wie erwartet entwickeln oder es zu regionalen, nationalen oder globalen Krisen kommt. Daher sind <strong>Private</strong><br />
<strong>Equity</strong> <strong>Invest</strong>itionen grundsätzlich besonders risikobehaftet.<br />
Auf Ebene der Beteiligungsgesellschaft müssen die entstehenden Anfangsaufwendungen für Konzeption,<br />
Emission und sonstigen Vertriebs- und Verwaltungskosten sowie die Kosten des laufenden Ergebnisvorab<br />
und der laufenden Verwaltung erst durch Erträge aus den Rückflüssen der Zielfonds aufgeholt werden,<br />
bevor sich eine Wertsteigerung für den Anleger einstellt. Unternehmensbewertungen unterliegen einer<br />
Vielzahl von relevanten Einflussgrößen, so dass eine verlässliche Prognose über den Verlauf der Zielunternehmen<br />
und somit auch dieser Vermögensanlage nicht möglich ist. Die in der Vergangenheit mit<br />
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> erzielten Erfolge sind keine Garantie dafür, dass diese Renditen auch in Zukunft erzielt oder<br />
übertroffen werden können.<br />
15
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Der Fonds | Risiken der Beteiligung<br />
Risiken<br />
prognosegefährdend<br />
anlagegefährdend<br />
anlegergefährdend<br />
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Misserfolge den Wert der Beteiligungen an einzelnen oder<br />
mehreren Portfoliounternehmen und somit über den entstandenen Wertverlust der Zielfonds auch der<br />
Wert der Beteiligung am Dachfonds Adveq Asia II mindern oder vollständig aufzehren. Sollten ein oder<br />
mehrere Unternehmen, an denen der Emittent mittelbar über den Dachfonds und die Zielfonds beteiligt<br />
ist, insolvent werden, können auch die Anteile des Emittenten an dem Dachfonds teilweise oder komplett<br />
wertlos werden. Im Extremfall kann es bei Beteiligungen an dem Emittenten auch zum Totalverlust der<br />
von den Anlegern geleisteten Einlagen kommen.<br />
Ausfallrisiko von Zielunternehmen √ √<br />
Mit <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> werden Unternehmen zusätzliche Eigenmittel zur Verfügung gestellt. Im Unterschied<br />
zu Fremdkapitalgebern, wie zum Beispiel Banken, erhalten <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Invest</strong>oren weder Sicherheiten<br />
noch feste Zins- und Tilgungszahlungen. Sie erhalten stattdessen Beteiligungen an dem jeweiligen<br />
Unternehmen und partizipieren so an dessen Wertentwicklung und erwirtschafteten Erträgen. Bei den<br />
Portfoliounternehmen, an denen sich der Dachfonds über die Zielfonds beteiligt, handelt es sich in der<br />
Regel um nicht börsennotierte Unternehmen, die sich ggf. noch in der Verlustphase befinden. Wirtschaftliche,<br />
technische oder Management-Probleme können dazu führen, dass <strong>Invest</strong>itionen teilweise oder<br />
vollständig abgeschrieben werden müssen und für den Zielfonds und damit auch für den Dachfonds<br />
Adveq Asia II und die Beteiligungsgesellschaft wertlos werden.<br />
Handelt es sich bei den Portfoliounternehmen um junge Unternehmen, so sind diese entwicklungsbedingt<br />
mit größeren Risiken behaftet. Informationen über solche jungen Unternehmen, die eine Bewertung und<br />
Einschätzung der Risiken ermöglichen sollen, sind in der Regel nur schwer und nur in einem begrenzten<br />
Umfang zu erhalten. Probleme bei der Geschäftsentwicklung der Zielunternehmen können auch zu einer<br />
Insolvenz des jeweiligen Unternehmens führen. Inhaber der Unternehmensanteile hätten in diesem Fall<br />
erst nach Befriedigung aller sonstigen Gläubiger einen Anspruch auf Rückzahlung ihres eingesetzten<br />
Kapitals. Im Insolvenzfall kommt es für <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Invest</strong>oren deshalb nicht oder nur teilweise zur<br />
Rückzahlung ihres Kapitals. Dies hätte entsprechend geringere Rückflüsse des betreffenden Zielfonds<br />
und somit auch des Dachfonds und der Beteiligungsgesellschaft zur Folge.<br />
Es ist auch denkbar, dass die beabsichtigte Entwicklung von Portfoliounternehmen nicht planmäßig<br />
verläuft und die Aufnahme von zusätzlichem Eigenkapital erforderlich ist, um die weitere Entwicklung des<br />
Unternehmens zu ermöglichen. Kann der Zielfonds dieses zusätzliche Kapital nicht aufbringen, z.B. weil<br />
die ihm zur Verfügung gestellten Gelder bereits investiert sind oder weil er aus anderen Gründen daran<br />
gehindert ist, können sich durch Aufnahme weiteren Kapitals Dritter bei dem Portfoliounternehmen die<br />
Beteiligungsverhältnisse zu Ungunsten des Zielfonds verändern. Zudem können dadurch die Stimmrechte<br />
des Zielfonds an dem Portfoliounternehmen verringert oder beschränkt werden. In diesen Fällen kann der<br />
Zielfonds ggf. nur geringere oder auch keine Erlöse aus dem Zielunternehmen erzielen.<br />
Auslandsbezug und Währungsrisiken √ √<br />
Die Einzahlungen der Anleger und die geplanten Auszahlungen an die Anleger erfolgen in USD. Die<br />
Beteiligung am Dachfonds Adveq Asia II erfolgt ebenfalls in USD. Währungsrisiken entstehen dann,<br />
wenn USD-Zahlungsströme in andere oder aus anderen Währungen transferiert werden. Soweit einzelne<br />
Gründungs-, Anlauf- und Platzierungskosten sowie laufende Kosten in EUR anfallen, sind diese mit einem<br />
unterstellten Wechselkurs von EUR/USD 1,40 angesetzt. Ein höherer Wechselkurs hat daher negative<br />
Auswirkungen auf die Liquidität. Somit können sich aus einer Änderung des USD-Wechselkurses zum<br />
EUR unmittelbare Auswirkungen auf die Fondsentwicklung ergeben. Ebenso ergeben sich negative<br />
Abweichungen, wenn ein größerer als kalkulierter Teil der laufenden Kosten in einer anderen Währung als<br />
USD anfällt.<br />
Sollten Anleger ihre USD-Ausschüttungen in andere Währungen tauschen, bestehen weitere Wechselkursrisiken<br />
hinsichtlich des Verhältnisses des USD zu der entsprechenden anderen Währung.<br />
16
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Der Fonds | Risiken der Beteiligung<br />
Risiken<br />
prognosegefährdend<br />
anlagegefährdend<br />
anlegergefährdend<br />
Die Zielfonds und die Beteiligungsunternehmen hingegen werden zu einem noch nicht absehbaren<br />
Teil auch in anderen Währungen als dem USD (z.B. unbestimmte lokale Währungen in Asien) geführt.<br />
Schwankungen der Handelswährungen der Zielfonds und/oder Beteiligungsunternehmen, unterschiedliche<br />
Wechselkursrelationen zwischen An- und Verkaufszeitpunkt der Beteiligungen oder Veränderungen<br />
der Währung, in der die Zielfonds geführt werden oder agieren, können bei der in USD geführten Beteiligungsgesellschaft<br />
indirekt über die Zielfonds und bei dem Dachfonds zu Wechselkursverlusten führen. Es<br />
ist nicht vorgesehen, die Kapitalanlagen gegen Währungsschwankungen abzusichern.<br />
Es ist auch denkbar, dass es in einzelnen Ländern zu Veränderungen der politischen und wirtschaftlichen<br />
Situation kommt oder Beschränkungen des Kapitalverkehrs verhängt werden und dies zu Nachteilen für<br />
die Anleger führt. Es ist gemäß Fondskonzept davon auszugehen, dass der Großteil der <strong>Invest</strong>itionen<br />
sowohl auf Ebene des Dachfonds als auch auf Ebene der Zielfonds und der Beteiligungsunternehmen im<br />
Ausland, insbesondere im asiatisch-pazifischen Raum, erfolgen wird. Alle rechtlichen Fragen richten sich<br />
dann nach der entsprechenden ausländischen Rechtsordnung und deren Rechts- und Verfahrensgrundsätzen.<br />
Die Durchsetzung eventueller Ansprüche aus Unternehmensbeteiligungen oder Rechtsstreitigkeiten,<br />
die ausländischen Rechtsordnungen unterliegen, kann ggf. schwieriger und/oder erheblich kostenintensiver<br />
erfolgen oder auch ganz verwehrt werden. Ebenso können Änderungen der jeweiligen ausländischen<br />
Rechts- und Steuersysteme negative Folgen für das Beteiligungsergebnis der Anleger haben.<br />
Auszahlungen √ √<br />
Höhe und Termin der möglichen Auszahlungen hängen maßgeblich vom Zeitpunkt der <strong>Invest</strong>ition, der<br />
Wertentwicklung während der Haltedauer sowie vom Zeitpunkt und den Konditionen des abschließenden<br />
Verkaufs der Unternehmensbeteiligungen ab. Genaue Prognosen über die Vornahme von Auszahlungen<br />
und deren Höhe können nicht gemacht werden. Die Erzielung laufender Erträge steht nicht im Vordergrund.<br />
Typischerweise entstehen Rückflüsse bei <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Invest</strong>itionen aus Veräußerungen von<br />
Unternehmensbeteiligungen. Erfahrungsgemäß ist mit ersten Rückflüssen aus Beteiligungsverkäufen der<br />
Zielfonds und somit Ausschüttungen des Dachfonds nach ca. drei bis vier Jahren zu rechnen. Es ist auch<br />
möglich, dass Auszahlungen aus Rückflüssen erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen können.<br />
Fremdfinanzierung auf Ebene der Zielfonds √ √<br />
Die Beteiligungsgesellschaft finanziert sich ausschließlich aus Eigenkapital. Auf den Ebenen des Dachfonds<br />
werden die <strong>Invest</strong>itionen mit dem bereitgestellten Eigenkapital, vorbehaltlich einer Zwischenfinanzierung<br />
zum Erwerb von Beteiligungen zur Überbrückung einer Abruffrist, durchgeführt. Auf Ebene der<br />
Zielfonds kann nicht ausgeschlossen werden, dass Beteiligungen an Unternehmen teilweise fremdfinanziert<br />
werden. Insbesondere im Bereich Buyout Capital wird bei der Finanzierung der Portfoliounternehmen<br />
regelmäßig auch Fremdkapital seitens der Zielfonds eingesetzt. Sollten einzelne Portfoliounternehmen,<br />
deren Anteile von Zielfonds zum Teil mit Fremdkapital erworben wurden, keine ausreichenden Erträge<br />
erwirtschaften, könnten die Zielfonds nicht über entsprechende Liquiditätsrückflüsse verfügen, um den<br />
Kapitaldienst zu bedienen. Es besteht die Möglichkeit, dass die finanzierenden Kreditinstitute die zugesagten<br />
Kredite kündigen oder ggf. ihre Kreditsicherheiten (z.B. Anteile an den entsprechenden Zielunternehmen)<br />
verwerten. Dies hätte eine Wertminderung der Anteile des Emittenten an dem Dachfonds Adveq<br />
Asia II, unter Umständen bis hin zur vollständigen Wertlosigkeit der Beteiligung, zur Folge.<br />
VeräuSSerungserlös √ √<br />
Der wesentliche Teil der Rückflüsse an die Anleger wird bei <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Invest</strong>itionen aus den Verkäufen<br />
von Unternehmensanteilen generiert. Die erzielbaren Veräußerungserlöse können auch niedriger als<br />
erwartet ausfallen. Die tatsächlich erzielbaren Veräußerungserlöse sind von einer Vielzahl von Faktoren<br />
abhängig, z.B. von der allgemeinen konjunkturellen Situation, den Marktverhältnissen spezifischer<br />
Branchen, ggf. von Wechselkursverhältnissen oder der Ertragslage sowie den zukünftigen Aussichten des<br />
jeweiligen Unternehmens.<br />
17
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Der Fonds | Risiken der Beteiligung<br />
Risiken<br />
prognosegefährdend<br />
anlagegefährdend<br />
anlegergefährdend<br />
Über einen Verkauf von Unternehmensbeteiligungen entscheiden die Manager der Zielfonds, über einen<br />
evtl. Beteiligungsverkauf der Zielfonds entscheiden wiederum die Manager des Dachfonds. Zeitpunkt<br />
und Höhe der erzielbaren Veräußerungserlöse können unter Umständen nicht eingehalten werden bzw.<br />
unterliegen großen Schwankungen. Somit ist es auch denkbar, dass Rückflüsse aus Veräußerungen von<br />
Unternehmensbeteiligungen bzw. aus evtl. Beteiligungsveräußerungen der Zielfonds später erfolgen und/<br />
oder geringer ausfallen als erwartet. Dies würde das Ergebnis des Dachfonds Adveq Asia II und somit<br />
ebenfalls das Ergebnis für die Gesellschafter der Beteiligungsgesellschaft entsprechend negativ verändern.<br />
Im Extremfall können alle Beteiligungen wertlos oder unverkäuflich sein.<br />
Haftung √ √ √<br />
Die Haftung des Anlegers ist auf den Zeichnungsbetrag beschränkt. Nach Einzahlung des vollen<br />
Zeichnungsbetrages besteht für den Anleger keine weitere Haftung oder Nachschusspflicht. Die Ausschüttungen<br />
können (nach den gesetzlichen Regelungen) zu einem Wiederaufleben der Haftung führen,<br />
insbesondere wenn die Einlage zurückbezahlt oder der Kapitalanteil durch Entnahme unter die geleistete<br />
Einlage herabgemindert wird (§ 172 HGB).<br />
Darüber hinaus können Rückzahlungsverpflichtungen gegenüber der Adveq Asia II C.V. zu entsprechenden<br />
Rückzahlungsforderungen der Beteiligungsgesellschaft gegenüber den Anlegern führen (vgl. § 14<br />
Abs. 6 des Gesellschaftsvertrages).<br />
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass ausländische Gerichte die begrenzte Haftung eines<br />
Kommanditisten nach deutschem Recht nicht anerkennen. Bei Klagen geschädigter Dritter ist es möglich,<br />
dass Ansprüche an ausländischen Gerichten zu verhandeln sind und Risiken hinsichtlich eines ausländischen<br />
Rechtssystems, das vom deutschen Rechtsverständnis abweicht, entstehen. Alle rechtlichen<br />
Fragen richten sich dann nach der entsprechenden ausländischen Rechtsordnung und deren Rechtsund<br />
Verfahrensgrundsätzen. Durch Rechtsstreitigkeiten, die ausländischen Rechtsordnungen unterliegen,<br />
kann die Durchsetzung eventueller Ansprüche ggf. schwieriger und/oder erheblich kostenintensiver<br />
erfolgen oder auch ganz verwehrt werden.<br />
Interessenkonflikte √ √<br />
Die Geschäftsführenden Kommanditisten unterliegen keinem Wettbewerbsverbot gegenüber dem<br />
Emittenten. Neben ihrer Tätigkeit als Geschäftsführer für den Emittenten sind die Geschäftsführer der<br />
Komplementärin des Emittenten (Berenberg <strong>Private</strong> Capital und HANSA TREUHAND Finance) ebenfalls<br />
Geschäftsführer anderer <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fondsgesellschaften. Hieraus können sich Interessenkonflikte<br />
ergeben. Bei zukünftigen Fondsprojekten ist es denkbar, dass für alle Geschäftsführenden Kommanditisten<br />
Interessenkonflikte entstehen. Darüber hinaus ist die Adveq Management AG ebenfalls in weitere<br />
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Dachfondsgesellschaften involviert.<br />
Kapitalmäßige und/oder personelle Verflechtungen der an diesem Fondskonzept Beteiligten oder Mehrfachfunktionen<br />
einzelner Personen können potenzielle Interessenkonflikte bei den handelnden Parteien<br />
verursachen.<br />
Fungibilität der Beteiligung √ √<br />
Die Beteiligung an dem Emittenten hat eine gesellschaftsvertraglich vorgesehene Laufzeit bis zum<br />
31.12.2021. Die Geschäftsführenden Kommanditisten sind abweichend hiervon berechtigt, die Laufzeit<br />
der Gesellschaft zu verlängern, bis der Dachfonds Adveq Asia II beendet ist. Aufgrund der Konzeption<br />
der Beteiligungsgesellschaft als geschlossener Fonds und der mit der Produktklasse <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong><br />
zusammenhängenden spezifischen Merkmale ist ein Ausscheiden aus der Gesellschaft oder die Kündigung<br />
der Stellung als Anleger grundsätzlich nicht vor diesem Datum möglich. Eine vorzeitige Übertragung<br />
oder Verfügung der Beteiligung an Dritte ist nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages mit Einwilligung<br />
der Geschäftsführenden Kommanditisten möglich. Es ist darauf hinzuweisen, dass eine Veräußerung<br />
18
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Der Fonds | Risiken der Beteiligung<br />
Risiken<br />
prognosegefährdend<br />
anlagegefährdend<br />
anlegergefährdend<br />
für Beteiligungen dieser Art unter Umständen schwer zu realisieren ist oder dass ein Verkauf nur mit<br />
erheblichen Preisabschlägen erfolgen kann. Die Anteile an dem Emittenten können nicht an diesen<br />
zurückgegeben werden.<br />
Fremdfinanzierung der Beteiligung √ √ √<br />
Eine Fremdfinanzierung der Beteiligung des einzelnen Anlegers ist nach dem Konzept der Beteiligungsgesellschaft<br />
nicht vorgesehen. Sollten Anleger ihre Kommanditbeteiligung ganz oder teilweise durch Kredite<br />
finanzieren, entstehen Risiken hinsichtlich des für diese Kredite zu leistenden Kapitaldienstes. Rückflüsse<br />
aus dieser Beteiligung können aufgrund einer schlechteren als prognostizierten Entwicklung der Beteiligung,<br />
insbesondere der Liquiditätslage des Emittenten, geringer als erwartet oder ganz ausfallen. Die vorgesehenen<br />
Tilgungs- und Zinszahlungen der Fremdfinanzierung auf Anlegerebene können dann u.U. nicht<br />
planmäßig erfolgen. Dies kann im Extremfall auch zu einer Privatinsolvenz des Anlegers führen. Insgesamt<br />
erhöhen sich die Risiken einer Beteiligung durch eine individuelle Fremdfinanzierung des Anteils.<br />
Maximales Risiko √ √ √<br />
Die in diesem Kapitel beschriebenen Risiken können sowohl einzeln als auch kumuliert auftreten. Hinzu<br />
können individuelle Risiken auf Ebene des einzelnen Anlegers kommen.<br />
Anleger, die diese Vermögensanlage zeichnen, können ihre Einlage inkl. Agio vollständig verlieren, z.B.<br />
durch negative Entwicklung sämtlicher Portfoliounternehmen. Neben dem Verlust der Einlage inkl. Agio<br />
können zusätzlich auch steuerliche Belastungen aus bereits geleisteten, nicht erstattungsfähigen, Steuern<br />
kommen.<br />
Maximales Risiko:<br />
• vollständiger Verlust der Einlage plus Agio, ggf. zusätzliche steuerliche Belastungen,<br />
• Insolvenz des Anlegers im Falle einer finanzierten Beteiligung.<br />
Sollten Rechtsstreitigkeiten an ausländischen Gerichten, deren Rechtssystem vom deutschen Rechtsverständnis<br />
abweicht, verhandelt werden müssen, ist beispielsweise nicht auszuschließen, dass ausländische<br />
Gerichte die begrenzte Haftung eines Kommanditisten nach deutschem Recht nicht anerkennen.<br />
Sollten Anleger ihre Beteiligung ganz oder teilweise über Kredite finanzieren, kann der zu leistende<br />
Kapitaldienst u.U. nicht aus den Rückflüssen dieser Beteiligung geleistet werden. Sollten auch andere<br />
Einkommensquellen der Anleger nicht ausreichen, den Kapitaldienst für die Finanzierung der Beteiligung<br />
zu leisten, kann dies zu einer Privatinsolvenz des Anlegers führen.<br />
Nach Kenntnis der Prospektverantwortlichen existieren zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung über die zuvor genannten Risiken<br />
hinaus keine weiteren wesentlichen, tatsächlichen und rechtlichen Risiken im Zusammenhang mit der Vermögensanlage.<br />
19
Der Fonds<br />
Ihre Partner –<br />
Bündelung von Kompetenzen<br />
aTeil 4.<br />
Unser gemeinsames Ziel ist es, Ihnen mit dem vorliegenden<br />
Angebot den hoch spezialisierten asiatischen <strong>Private</strong><br />
<strong>Equity</strong> Markt ab einer Zeichnungssumme von 20.000<br />
USD zu erschließen. Wir sind von diesem <strong>Invest</strong>ment überzeugt<br />
– daher werden sich die Berenberg <strong>Private</strong> Capital und<br />
die HANSA TREUHAND-Gruppe selbst als <strong>Invest</strong>or gemeinsam<br />
mit 275.000 USD beteiligen. Auf den folgenden Seiten möchten<br />
wir Ihnen die Partner und im Späteren die Konzeption dieses<br />
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Invest</strong>ments näher bringen.<br />
Berenberg – Tradition und Innovation<br />
Die Berenberg <strong>Private</strong> Capital GmbH ist ein hundertprozentiges<br />
Tochterunternehmen der 1590 gegründeten Berenberg Bank,<br />
der ältesten Bank Deutschlands. Eingebunden in die Tradition<br />
des über 400 Jahre alten hanseatischen Familienunternehmens<br />
entwickelt die Berenberg <strong>Private</strong> Capital GmbH für die<br />
Kunden der Berenberg Bank individuelle Lösungen außerhalb<br />
des klassischen Wertpapierbereichs. So wie in den Anfangsjahren<br />
der Berenberg Bank, zur Zeit des Seehandels und der<br />
Entdeckungsreisen, kommt es im Finanzgeschäft auch heute<br />
auf Risikobereitschaft mit Augenmaß an. Damals wie heute gilt<br />
es, Neues zu entdecken und nutzbar zu machen, ohne dabei<br />
den Boden der Realität unter den Füßen zu verlieren. Die hanseatischen<br />
Eigenschaften Zurückhaltung, Unabhängigkeit und<br />
Realitätssinn prägen seit Generationen das Geschäft – und die<br />
Leidenschaft, für die Kunden stets die besten Vermögenslösungen<br />
zu finden. Das Bankhaus Joh. Berenberg, Gossler & Co.<br />
gehört heute zu den führenden deutschen Privatbanken und<br />
besitzt darüber hinaus durch die langjährige Erfahrung eine<br />
besondere Marktstellung. Ein traditioneller Schwerpunkt des<br />
Bankhauses ist die Anlageberatung und Vermögensverwaltung.<br />
Durch ständigen Kontakt zu den Börsen, Banken und Brokern<br />
in aller Welt erhalten Kunden eine individuelle und fachkundige<br />
Beratung in allen Fragen der Vermögensanlage. Dabei verfolgen<br />
das Bankhaus und dessen spezialisierte Tochtergesellschaften<br />
einen ganzheitlichen Ansatz in der Vermögensberatung – und<br />
sind deshalb stets auf der Suche nach <strong>Invest</strong>ments, die das<br />
individuelle Portfolio ihrer Kunden sinnvoll ergänzen. Die Berenberg<br />
<strong>Private</strong> Capital hat im Jahr 2002 bereits einen <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong><br />
Dachfonds, den Berenberg <strong>Private</strong> Capital Nr. 1 und im Jahr<br />
2006 gemeinsam mit der HANSA TREUHAND einen weiteren<br />
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Dachfonds, den Berenberg HANSA TREUHAND<br />
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 1 aufgelegt. An diesen beiden Fonds haben<br />
sich private <strong>Invest</strong>oren mit rund 43 Mio. Euro beteiligt. Die<br />
bisherige <strong>Invest</strong>itionen entwickeln sich sehr positiv (detailliertere<br />
Informationen zu den beiden Fonds finden Sie auf Seite 41). Mit<br />
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 soll daran angeknüpft werden.<br />
HANSA TREUHAND-Gruppe – Erfahrung und Weitblick<br />
Die HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG gehört zur<br />
HANSA TREUHAND-Gruppe, die 1983 gegründet wurde und<br />
als renommierter Initiator für geschlossene Fonds bekannt ist.<br />
Inzwischen wurden über 100 Projekte mit rund 1,7 Mrd.<br />
EUR Eigenkapital an ca. 18.000 Anleger emittiert. Damit wurde<br />
ein Gesamtinvestitionsvolumen von mehr als 3,6 Mrd. EUR<br />
realisiert. Die Scope <strong>Group</strong> hat die HANSA TREUHAND als<br />
Initiator im Jahr 2008 mit AA (=sehr hohe Qualität) bewertet.<br />
Die Leistungsbilanzen werden regelmäßig mit Bestnoten ausgezeichnet.<br />
So bewertete das Deutsche Finanzdienstleistungs-<br />
Informationszentrum die aktuelle Bilanz der Gruppe mit der<br />
Note „ausgezeichnet“ (6 Sterne), dieses Ergebnis erreichte kein<br />
weiterer Anbieter.<br />
Mit innovativen Konzepten hat das Unternehmen seine<br />
Vorreiterrolle innerhalb des Marktes stets unterstrichen und beispielsweise<br />
als Mitinitiator des Zweitmarktes für Geschlossene<br />
Fonds an der Hamburger Börse die Gründung eines neutralen,<br />
transparenten und kontrollierten Zweitmarktmodells maßgeblich<br />
unterstützt. Die Fondsbörse Deutschland ist heute eine äußert<br />
anerkannte und erfolgreich arbeitende Plattform, die im Jahr<br />
2008 einen Umsatz von 107,6 Mio. Euro realisierte.<br />
Die HANSA TREUHAND-Gruppe vereinigt verschiedene<br />
Geschäftsbereiche unter ihrem Dach, die überwiegend den<br />
Schwerpunkt auf <strong>Invest</strong>itionen im Bereich Schifffahrt legen. Die<br />
Tochtergesellschaft HANSA TREUHAND Finance ist innerhalb<br />
der Unternehmensgruppe für die Beobachtung und Analyse<br />
des Segments „Alternative <strong>Invest</strong>ments“ zuständig und konzipiert<br />
darauf aufbauende eigene Anlageangebote. Die Konzeptionsqualität<br />
wurde auch von Experten gewürdigt: So erhielt der<br />
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 1, der gemeinsam mit der Berenberg<br />
<strong>Private</strong> Capital GmbH entwickelt und erfolgreich platziert wurde,<br />
im September 2006 den „Financial Advisors Award“ im Bereich<br />
Geschlossene Fonds.<br />
20
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Der Fonds | Ihre Partner – Bündelung von Kompetenzen<br />
Adveq – Führender unabhängiger <strong>Invest</strong>mentmanager<br />
Die Adveq Management AG wurde im Jahr 1997 von Bruno E.<br />
Raschle gegründet und legte im selben Jahr ihr erstes Dachfondsprogramm<br />
auf. In den folgenden Jahren hat sich Adveq<br />
zu einem führenden globalen <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Dachfondsmanager<br />
mit einer diversifizierten institutionellen <strong>Invest</strong>oren-Basis entwickelt.<br />
Die Firma ist im Besitz des Managements. Heute verwaltet<br />
Adveq ein Fondsvolumen von ungefähr 4 Milliarden USD und<br />
beschäftigt ca. 70 Mitarbeiter an vier Standorten: Zürich, Frankfurt,<br />
New York und Peking. Adveq ist bei der US-amerikanischen<br />
SEC (Security and Exchange Commission) als Fund Advisor<br />
unter dem „<strong>Invest</strong>ment Advisers Act“ registriert. Darüber hinaus<br />
hat Adveq zum 31. Dezember 2008 die SAS 70-Zertifizierung<br />
erhalten. Der SAS 70 (Statement on Auditing Standards Nr.<br />
70) ist ein international anerkannter Prüfungsstandard, der<br />
vom American Institute of Certified Public Accountants (AICPA)<br />
entwickelt wurde. Die Zertifizierung, die von Pricewaterhouse-<br />
Coopers erteilt wurde, liefert eine formale Bestätigung für die<br />
Stabilität von Adveqs operativen Prozessen und Kontrollen.<br />
Seit seiner Gründung hat Adveq im Rahmen von vier<br />
<strong>Invest</strong>itionsprogrammen 15 Dachfonds aufgelegt und Kapitalverpflichtungen<br />
in ca. 250 <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds übernommen.<br />
Dabei verfolgte Adveq einen globalen <strong>Invest</strong>itionsansatz – mit<br />
<strong>Invest</strong>ments in den USA, Europa und Asien – und deckt von<br />
Venture Capital bis hin zu Buyouts das gesamte <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong><br />
<strong>Invest</strong>itionsspektrum ab.<br />
21
Das Beteiligungsangebot<br />
Der <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Markt<br />
bTeil 1.<br />
Seit mehr als 50 Jahren ist <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> als Finanzierungsart<br />
und Anlageform bekannt. Ursprünglich aus den<br />
USA und Großbritannien kommend, hat <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong><br />
längst weltweite Bedeutung erlangt. Heute hat sich <strong>Private</strong><br />
<strong>Equity</strong> in allen Industrienationen als wichtiger Teil der Wirtschaft<br />
etabliert. Vor allem in den vergangenen 15 Jahren stieg das<br />
Fundraisingvolumen – also das Volumen des eingeworbenen<br />
Kapitals – rasant: 1995 waren es weltweit nicht einmal 50 Mrd.<br />
USD, 2008 schon mehr als 330 Mrd. USD.<br />
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> im Überblick<br />
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> steht für privates Beteiligungskapital – Geld, über<br />
das sich institutionelle <strong>Invest</strong>oren wie Banken oder Versicherungen<br />
und auch Privatleute an nicht börsennotierten Unternehmen<br />
beteiligen. Hierfür gibt es drei Beteiligungsarten:<br />
<strong>Invest</strong>itionsmöglichkeiten in <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong><br />
<strong>Invest</strong>or<br />
Globales Fundraisingvolumen<br />
1. <strong>Invest</strong>ition über<br />
einen Fondsmanager<br />
Unternehmen 1<br />
Milliarden USD<br />
400<br />
350<br />
2. <strong>Invest</strong>ition über einen<br />
Dachfondsmanager<br />
Dachfonds<br />
PE Fonds<br />
PE Fonds<br />
Unternehmen 1<br />
Unternehmen 1<br />
300<br />
3. Direktinvestition<br />
PE Fonds<br />
250<br />
Unternehmen<br />
200<br />
150<br />
100<br />
50<br />
0<br />
1995 ’96 ’97 ’98 ’99 ’00 ’01 ’02 ’03 ’04 ’05 ’06 ’07 ’08<br />
Quelle: Preqin, Adveq, 2009<br />
Einer aktuellen Veröffentlichung des <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Branchendienstes<br />
Preqin 1 zufolge verwalten heute weltweit mehr als<br />
5.200 <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Gesellschaften ein Anlagevermögen von<br />
rund zwei Billionen USD in etwa 10.000 <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds.<br />
Im Vergleich mit anderen Märkten – etwa den weltweiten Aktienmärkten<br />
mit einer Kapitalisierung von fast 60 Billionen USD – ist<br />
der Markt allerdings noch vergleichsweise klein und bietet viel<br />
Wachstumspotenzial. In Folge der Finanzkrise wird die Bedeutung<br />
von <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> finanzierten Unternehmenstransaktionen<br />
weiter steigen. Durch die restriktivere Kreditvergabepolitik der<br />
Banken müssen sich Unternehmen alternative Finanzierungsmöglichkeiten<br />
erschließen. Für <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Invest</strong>oren können<br />
sich daraus interessante <strong>Invest</strong>itionsmöglichkeiten ergeben.<br />
1<br />
Preqin: The 2008 Preqin Global <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Review, 2008<br />
Die meisten <strong>Invest</strong>itionen erfolgen über spezielle <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong><br />
Fonds, die in der Regel Personengesellschaften sind. Diese bündeln<br />
das Kapital mehrerer <strong>Invest</strong>oren (Fundraising) und beteiligen<br />
sich an verschiedenen Zielunternehmen. Der <strong>Invest</strong>or profitiert<br />
dadurch vom Portfolioeffekt über verschiedene Unternehmen,<br />
Branchen und Sektoren sowie vom Know-how des Fondsmanagers<br />
zum Beispiel bei der Auswahl und dem Management der<br />
Zielunternehmen. Hierbei steht der operative Einsatz des Managers<br />
zur Wertgenerierung im Unternehmen im Vordergrund.<br />
Dachfonds wiederum investieren in eine Vielzahl von <strong>Private</strong><br />
<strong>Equity</strong> Fonds und bieten ihren <strong>Invest</strong>oren damit eine noch<br />
breitere Streuung ihres Portfolios. Darüber hinaus ermöglichen<br />
Dachfonds ihren <strong>Invest</strong>oren Zugang zu den Top-Fonds, die<br />
meist zugangsbeschränkt sind und nur einem limitierten <strong>Invest</strong>orenkreis<br />
offen stehen.<br />
Direktinvestitionen in ein oder einige wenige Zielunternehmen<br />
sind nur für <strong>Invest</strong>oren mit großer Erfahrung und unter<br />
großem Kapitaleinsatz möglich.<br />
Bedeutung von <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong><br />
Ziel von <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Invest</strong>oren ist es, den Wert von Unternehmen<br />
mit Wachstumspotenzial zu erhöhen. Davon profitieren<br />
auf der einen Seite junge Unternehmen in der Aufbauphase, die<br />
23
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Das Beteiligungsangebot | Der <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Markt<br />
hohe Vorlaufkosten haben, um zum Beispiel technische Innovationen<br />
in marktreife Produkte umzusetzen. Auf der anderen<br />
Seite können reifere Unternehmen ihre Marktposition sichern<br />
oder wirtschaftliche Probleme abwenden, indem sie mit Hilfe<br />
von <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> beispielsweise in Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen<br />
investieren oder ihre Strategie neu ausrichten.<br />
Häufig sichert <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> auch den Fortbestand von<br />
Unternehmen – bei fehlenden Nachfolgeregelungen oder wirtschaftlichen<br />
Problemen zum Beispiel.<br />
Für diese Unternehmen ist <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> eine Unterstützung<br />
auf Zeit – mit einer durchschnittlichen Dauer von drei bis zehn<br />
Jahren. Die Rendite des Kapitalgebers resultiert im Wesentlichen<br />
aus dem Verkaufserlös der Beteiligung. Der unternehmerische<br />
Erfolg der <strong>Invest</strong>ition wird daher erst durch den so genannten<br />
„Exit“ realisiert.<br />
Für den „Exit“, also den Verkauf der Unternehmensanteile,<br />
kommen grundsätzlich folgende Transaktionsarten in Frage:<br />
• Tradesale – Verkauf an ein anderes Unternehmen<br />
• Secondary – Verkauf an einen anderen <strong>Invest</strong>or<br />
• IPO (Initial Public Offering) – Börsengang<br />
Segmente von <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong><br />
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Invest</strong>itionen sind über den gesamten Lebenszyklus<br />
von Unternehmen möglich. Die Bandbreite erstreckt sich von<br />
Venture Capital <strong>Invest</strong>itionen in junge Unternehmen über Distressed<br />
<strong>Invest</strong>itionen in Unternehmen in Krisen bis hin zu Buyout<br />
<strong>Invest</strong>itionen in etablierte Unternehmen.<br />
Venture Capital<br />
Typisch für Venture Capital sind Minderheitsbeteiligungen an<br />
jungen, wachstumsstarken, oft technologieintensiven Unternehmen<br />
von der Forschung und Produktkonzeption über die Unternehmensgründung<br />
bis zur Aufnahme der operativen Geschäftstätigkeit.<br />
Es handelt sich um die unternehmerisch risikoreichste<br />
und gleichzeitig auch chancenreichste <strong>Invest</strong>itionsphase. Man<br />
unterscheidet in diesem Stadium je nach Entwicklungsphase<br />
der Unternehmen folgende Arten von Venture Capital:<br />
• Seed-Capital: Manager, die in dieser Unternehmensphase<br />
investieren, stellen Kapital bereit<br />
und unterstützen die Umsetzung der Business-<br />
Idee in einen tragfähigen Business-Plan.<br />
• Early Stage: Manager, die in dieser Unternehmensphase<br />
investieren, unterstützen die Aufbauphase der<br />
Geschäftstätigkeit, um die entwickelten Produktideen zur<br />
Marktreife zu bringen und erste Kunden zu gewinnen.<br />
• Later Stage: Manager, die in dieser Unternehmensphase<br />
investieren, treiben den weiteren Auf- und Ausbau<br />
der Produktion und des Vertriebs voran. Ziel ist die<br />
Marktdurchdringung mit hohen Umsatzsteigerungen.<br />
• Expansion: Manager, die in dieser Unternehmensphase<br />
investieren, unterstützen das Unternehmen,<br />
welches bereits stabile Umsätze erwirtschaftet,<br />
weiteres Wachstum zu generieren, beispielsweise<br />
durch das Erschließen neuer Märkte (Ausland).<br />
Übersicht der einzelnen Finanzierungsstufen orientiert am Unternehmenszyklus<br />
Unternehmens größe<br />
Venture Capital<br />
Buyout<br />
Seed Early Stage Later Stage Expansion Growth Small Mid Large<br />
Fokus <strong>Invest</strong>itionsstadien <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2<br />
Distressed/Turnaround<br />
Unternehmensalter<br />
Secondaries<br />
Quelle: eigene Darstellung<br />
24
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Das Beteiligungsangebot | Der <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Markt<br />
Die Kapitalbereitstellung im Venture Capital Segment ist vorwiegend<br />
durch Eigenkapitalfinanzierungen gekennzeichnet.<br />
Buyout<br />
Das Buyout Segment fokussiert sich auf Mehrheitsbeteiligungen<br />
an etablierten Unternehmen, welche sich in einer späteren<br />
Entwicklungsphase befinden. Für den Unternehmenskauf wird<br />
neben einem Eigenkapitalanteil auch Fremdkapital eingesetzt.<br />
Dieser Anteil variiert je nach Unternehmenstransaktionsgröße<br />
sowie Strategie des Managers.<br />
Die einzelnen Buyout-Segmente sind durch die Größe der<br />
Unternehmenstransaktion bzw. die Fondsgröße definiert:<br />
Segment<br />
Typische Größe der<br />
Unternehmenstransaktion<br />
Typische<br />
Fondsgröße<br />
Kleine Buyout < 100 Mio. USD < 500 Mio. USD<br />
Mittlere Buyout 100 - 500 Mio. USD<br />
500 - 2.000 Mio. USD<br />
Große Buyout 0,5 - 2 Mrd. USD 2 Mrd. - 10 Mrd. USD<br />
Mega Buyout > 2 Mrd. USD 10 Mrd. USD<br />
Quelle: eigene Darstellung<br />
Der Bereich „Growth Capital“ wird je nach Definition entweder<br />
dem Venture Capital oder Buyout Segment zugeordnet, meistens<br />
jedoch dem Small Buyout Segment. Die Manager, die im<br />
Bereich „Growth Capital“ tätig sind, investieren in etablierte Unternehmen,<br />
die bereits stabile Gewinne durch den Verkauf ihrer<br />
Produkte aufweisen. In diesem Segment wird das Wachstum<br />
beispielsweise durch das Einstellen neuer Mitarbeiter, Produktionsstättenexpansionen<br />
und verstärkte Marktpenetration vorangetrieben.<br />
Der in der Vergangenheit häufig verwendete Begriff „Leveraged<br />
Buyout“ wird vor allem im Zusammenhang mit großen<br />
Transaktionen, also Large Buyouts, verwendet. Dabei handelt<br />
es sich um Fremdkapital-finanzierte Unternehmensübernahmen.<br />
Vor allem in den Jahren 2006 bis 2007 waren Fondsmanager im<br />
Large Buyout Segment sehr aktiv, bedingt durch die äußerst<br />
günstige Fremdkapitalverfügbarkeit.<br />
Distressed/Turnaround<br />
Manager, die sich auf Distressed, beziehungsweise Turnaround<br />
Transaktionen spezialisieren, sind sowohl im Venture Capital, als<br />
auch im Buyout Segment aktiv. Ziel ist es, in Unternehmen zu<br />
investieren, die sich in operativen und/oder finanziellen Schwierigkeiten<br />
befinden und diese zu restrukturieren. Auch Unternehmen<br />
in speziellen Wachstumssituationen oder Unternehmen<br />
mit Führungs- oder Nachfolgeproblemen sind mögliche <strong>Invest</strong>itionsziele.<br />
Ein weiterer Bereich ist der Ankauf von Krediten in<br />
potenziellen Problemsituationen.<br />
Secondaries<br />
Sogenannte Secondaries, also Anteile von <strong>Invest</strong>oren, die sich<br />
vor dem planmäßigen Ende der Beteiligung von ihren Anteilen<br />
trennen wollen oder müssen, werden von spezialisierten Fondsmanagern<br />
übernommen. Diese sogenannten Zweitmarktfonds<br />
haben, abhängig vom Alter des erworbenen Portfolios, den Vorteil,<br />
schnellere Rückflüsse zu generieren. Des Weiteren können<br />
sie die Laufzeit einer Beteiligung verkürzen. Hauptzielsetzung<br />
ist die gründliche Analyse der <strong>Invest</strong>ition sowie die Verhandlung<br />
von Abschlägen auf den Anschaffungswert.<br />
Lebenszyklus von <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Invest</strong>itionen<br />
Der typische Lebenszyklus eines (Ziel-) Fonds kann in die folgenden<br />
drei Phasen unterteilt werden:<br />
1. Fundraising- und <strong>Invest</strong>itionsphase (0 - 3 Jahre)<br />
• Lancierung des Fonds<br />
• Generierung von Beteiligungsmöglichkeiten (Deal Flow)<br />
• Einwerben von <strong>Invest</strong>orengeldern<br />
• Prüfung von Unternehmen (Due Diligence) und<br />
<strong>Invest</strong>itionen<br />
• Kapitalabrufe bei Fondsinvestoren zur<br />
Finanzierung der <strong>Invest</strong>itionen<br />
2. Reifephase (3 - 6 Jahre)<br />
• Umsetzung erster Wertsteigerungsmaßnahmen<br />
in den Portfoliounternehmen<br />
• Entwicklung der Portfoliounternehmen, evtl.<br />
Folgeinvestitionen<br />
25
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Das Beteiligungsangebot | Der <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Markt<br />
3. Veräußerungsphase (bis zum Ende der Fondslaufzeit)<br />
• Veräußerung der Beteiligungen (Exit)<br />
• Ausschüttungen der Veräußerungserlöse<br />
an die Fondsinvestoren<br />
• Abwicklung und Schließung der Fondsgesellschaft<br />
Lebenszyklus eines Fonds und die J-Kurve<br />
USD<br />
100.000<br />
80.000<br />
60.000<br />
40.000<br />
20.000<br />
0<br />
-20.000<br />
<strong>Invest</strong>mentphase Reifephase Rückzahlungsphase<br />
-40.000<br />
-60.000<br />
Kapitaleinzahlung<br />
Ausschüttung<br />
J-Kurve<br />
-80.000<br />
Jahr 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12<br />
Quelle: eigene Darstellung<br />
Die drei Phasen überschneiden sich zeitlich. Beispielsweise<br />
können bereits während der <strong>Invest</strong>itionsphase Gelder aus ersten<br />
Veräußerungen an die <strong>Invest</strong>oren ausgeschüttet werden. Die<br />
Abbildung oben stellt beispielhaft die Zahlungsströme dar, die<br />
über die Fondslebenszeit anfallen. Daran ist zu erkennen, dass<br />
aufgrund der Kumulierung der Einzahlungen in den ersten Jahren<br />
mit den Ausschüttungen aus realisierten Gewinnen in den<br />
Folgejahren eine sogenannte J-Kurve entsteht.<br />
Diese Zahlungsströme sind jedoch nicht exakt planbar. Da<br />
eine Unternehmensbeteiligung sehr komplex und langwierig ist,<br />
lassen sich Kapitalabrufe nämlich nur eingeschränkt vorhersehen.<br />
Gleiches gilt für die Bestimmung der Verkaufszeitpunkte<br />
und damit der Auszahlungen, die sich im Hinblick auf die Optimierung<br />
der Rendite nach den jeweiligen Unternehmenskennzahlen<br />
und Marktbedingungen richten. Der IRR (Internal Rate of<br />
Return, also die Verzinsung des eingesetzten Kapitals) verhält<br />
sich in der Regel ähnlich wie die J-Kurve und ist in den ersten<br />
Jahren der <strong>Invest</strong>ition negativ. Die exakte Rendite lässt sich erst<br />
nach Ablauf der Veräußerungsphase bestimmen.<br />
Erfolgsfaktoren von <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds<br />
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds haben in der Vergangenheit durchschnittlich<br />
höhere Renditen als <strong>Invest</strong>ments in Aktienindizes erzielt.<br />
Dazu tragen verschiedene Faktoren bei:<br />
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds analysieren ein Unternehmen von verschiedensten<br />
Blickwinkeln (Geschäftsmodell, Marktanalyse, finanzwirtschaftliche<br />
Analyse, Untersuchung auf Umwelt- und Versicherungsrisiken<br />
etc.), bevor sie eine Beteiligung eingehen. Viele <strong>Private</strong><br />
<strong>Equity</strong> Fonds sind zudem auf bestimmte Unternehmensphasen,<br />
Branchen und Regionen spezialisiert und verfügen in ihrem Bereich<br />
über Expertenwissen. Daher sind sie in der Lage, Unternehmen mit<br />
großem Wertschöpfungspotenzial zu identifizieren.<br />
Weiterer wesentlicher Erfolgsfaktor für <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> ist die<br />
Ausrichtung von Unternehmensmanagement und Corporate<br />
Governance Strukturen auf die Steigerung des Unternehmenswertes.<br />
Dies ist insbesondere bei Unternehmen von Relevanz,<br />
bei denen die Unternehmenswertsteigerung bisher im Hintergrund<br />
stand (z. B. bei der Privatisierung von Staatsbetrieben).<br />
Dritter wesentlicher Faktor für den langfristigen Erfolg von <strong>Private</strong><br />
<strong>Equity</strong> ist die Möglichkeit, das operative Geschäft von Beteiligungsunternehmen<br />
zu verbessern – sei es durch das Bereitstellen<br />
von Expertenwissen, etwa in Finanzierungsfragen, durch<br />
die Ausrichtung der Unternehmensstrategie und die Optimierung<br />
operativer Abläufe oder das Nutzen des Netzwerkes des <strong>Private</strong><br />
<strong>Equity</strong> Fonds etwa zur Verstärkung des Management Teams oder<br />
des Vorstellens potenzieller neuer Geschäftspartner.<br />
Grundlage für den Erfolg von <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds sind die<br />
umfangreichen Mitsprache- und Vetorechte bei ihren Portfoliounternehmen,<br />
mit denen sie positive Veränderungen anstoßen<br />
aber beispielsweise auch <strong>Invest</strong>itionen in zu riskante Projekte<br />
verhindern können. Die Ausgestaltung der Vertragsbeziehungen<br />
führt zudem zu einer hohen Interessenkongruenz zwischen<br />
<strong>Invest</strong>oren, Fondsmanagern und Portfoliounternehmen.<br />
Der Dachfonds als ideale <strong>Invest</strong>ition für private <strong>Invest</strong>oren<br />
Um das Risiko von <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Invest</strong>itionen zu reduzieren, ist<br />
ein hoher Diversifizierungsgrad erforderlich. Das Risiko, Geld zu<br />
verlieren, ist bei einem Einzelinvestment (also einer Beteiligung<br />
an einem <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds direkt) äußerst hoch. Berenberg<br />
<strong>Private</strong> Capital hat umfangreiche Untersuchungen zu dem Thema<br />
angestellt und 1.246 <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds ausgewertet, die<br />
zwischen 1978 und 2007 in den USA aufgelegt wurden. Diese<br />
26
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Das Beteiligungsangebot | Der <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Markt<br />
Fonds aus allen Segmenten von Venture Capital bis zu Buyout<br />
Transaktionen bilden einen erheblichen Teil des US-Marktes ab.<br />
Die Ergebnisse der Fonds werden in Form des sogenannten<br />
Multiplikators (Vervielfältiger) ausgewiesen. Ein Multiplikator von<br />
1 bedeutet, dass der Kapitaleinsatz zu 100% zurückgeflossen<br />
ist, der Multiplikator von 1,5 demnach, dass ein Gesamtrückfluss<br />
von 150% erfolgt ist. Die Streuungsbreite der Multiplikatoren<br />
erwies sich als erwartungsgemäß hoch. Der schlechteste<br />
Fonds hatte einen Multiplikator von 0,03 – es wurden also nur<br />
3% des eingesetzten Kapitals zurückgeführt. Der beste Fonds<br />
hat mit einem Multiplikator von 26,64 den Einsatz mehr als<br />
26-fach zurückgezahlt. Insgesamt hatten 36% der Fonds einen<br />
Multiplikator von weniger als 1, das heißt, der Wert des Fonds<br />
inklusive Ausschüttungen war geringer als das eingesetzte<br />
Kapital. Dies bedeutet ein relativ hohes Risiko bei nur einem<br />
Einzelinvestment. Das Risiko, Geld zu verlieren, konnte aber auf<br />
7% der Fonds verringert werden, indem per Zufallsgenerator<br />
1.120 Portfolios mit jeweils 10 Fonds zusammengestellt wurden.<br />
Nach Berechnungen von Berenberg <strong>Private</strong> Capital hätten<br />
dann ca. 1.041 dieser Portfolios neben dem eingesetzten<br />
Kapital positive Renditen für die Anleger erzielen können.<br />
Hintergrund dieser Schwankungsbreite ist die Komplexität,<br />
die das Geschäft von <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds ausmacht. Einige<br />
Fondsmanager sind in der Lage, sehr schwer kopierbare Wettbewerbsvorteile<br />
aufzubauen und nachhaltig bessere Renditen zu<br />
erzielen als der Durchschnitt aller <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds. Erfahrene<br />
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Dachfonds (Fund of Funds) können diese <strong>Private</strong><br />
<strong>Equity</strong> Fonds mittels umfangreicher Analysen und Marktkenntnis<br />
identifizieren. Im Vergleich zu einem zufällig zusammengestellten<br />
Portfolio kann man von einem Dachfondsmanager daher eine<br />
deutlich bessere als die zufällige Portfoliozusammenstellung<br />
erwarten. Für die weitere Analyse wird hierfür vereinfachend<br />
folgende Auswahl angenommen:<br />
• zwei Fonds stammen aus dem besten Quartil aller Fonds,<br />
• vier aus dem mittleren oberen Quartil sowie<br />
• zwei aus dem mittleren unteren Quartil und<br />
• zwei Fonds aus dem unteren Quartil<br />
Unter Quartil versteht man dabei die Unterteilung der erwirtschafteten<br />
Rendite aller Fondsmanager in 25-Prozent-Tranchen.<br />
Das bedeutet, dass Fondsmanager im Top Quartil zu den besten<br />
25% aller Fondsmanager zählen.<br />
Wie die Abbildung unten zeigt, war es bei dieser insgesamt<br />
durchschnittlichen Auswahl in der Vergangenheit weitgehend<br />
ausgeschlossen, Kapital zu verlieren.<br />
Wahrscheinlichkeitsverteilung der Multiplikatoren ausgewählter Analyseannahmen<br />
Professionelle Dachfonds<br />
Häufigkeit<br />
800<br />
700<br />
Einzelne<br />
PE-Fonds<br />
Zufällige<br />
Dachfonds<br />
Professionelle<br />
Dachfonds<br />
600<br />
Streuung 0,03 – 26,64 0,69 – 4,80 1,07 – 3,84<br />
Kursverlust risiko 36% 7% 0%<br />
500<br />
Einzelne<br />
Fonds<br />
Zufällige<br />
Dachfonds<br />
400<br />
Veteilung der Multiplikatoren „zufällige“ Dachfonds<br />
Gesamtverteilung der Multiplikatoren (1157)<br />
Veteilung der Multiplikatoren „professionell gemanagte“ Dachfonds<br />
300<br />
200<br />
100<br />
0<br />
0 – 0,5 0,5 – 1,0 1,0 – 1,5 1,5 – 2,0 2,0 – 2,5 2,5 – 3,0 > 3,0<br />
Quelle: Berenberg <strong>Private</strong> Capital, 2008<br />
Multiplikatoren<br />
27
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Das Beteiligungsangebot | Der <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Markt<br />
Das Ergebnis der Untersuchung der Berenberg <strong>Private</strong> Capital,<br />
die diese 2002 erstmals durchführte und seither regelmäßig<br />
aktualisiert (letztmalig im Dezember 2008), wurde im Übrigen<br />
durch ähnliche wissenschaftliche Studien, wie „Das Risikoprofil<br />
von PE-<strong>Invest</strong>itionen“ (WeidigMathonet 2004) bestätigt.<br />
Im Hinblick auf die vorstehenden Renditeangaben, Prognosen<br />
und Wahrscheinlichkeitsrechnungen wird hiermit auf den<br />
Hinweis „Wertentwicklung“ im vorstehenden Abschnitt „Risiken<br />
der Beteiligung“ dieses Verkaufsprospektes verwiesen.<br />
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> als sinnvolle Ergänzung<br />
zum Portfolio privater Anleger<br />
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Invest</strong>itionen konnten sich in der Vergangenheit<br />
weitgehend unabhängig von anderen Anlageklassen entwickeln.<br />
Daher kann <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> das Rendite-Risiko-Profil eines Gesamtportfolios<br />
deutlich verbessern. Nach den Studien von Berenberg<br />
<strong>Private</strong> Capital ergeben sich seit 1984 durchschnittlich<br />
die folgenden Korrelationskoeffizienten.<br />
Dabei bedeutet der Wert von +1 eine absolut parallele Entwicklung<br />
und -1 eine absolut gegenläufige Wertentwicklung zu<br />
anderen Anlagen. Konkret bedeutet dies während einer kurzfristigen<br />
Krisensituation an Aktienmärkten einen stabilisierenden<br />
Effekt für das Portfolio. Im Wesentlichen werden dadurch die<br />
psychologischen Faktoren, wie sie typischerweise bei liquiden<br />
börsennotierten Werten festzustellen sind, aus den Bewertungen<br />
eliminiert. Festzuhalten bleibt allerdings, dass sich <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong><br />
<strong>Invest</strong>ments bei lang andauernden Baissephasen nicht vollständig<br />
von den Aktienmärkten abkoppeln können und langfristig<br />
eine entsprechende Korrelation von etwa 0,58 aufweisen.<br />
Die Folgen der Finanzkrise<br />
Die Finanzkrise dürfte eine verstärkte Regulierung und Rückbesinnung<br />
auf Finanzprodukte mit solidem Fundament nach<br />
sich ziehen. Für <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds werden daher die aktive<br />
Akquisition geeigneter Zielunternehmen, die Schaffung eines<br />
echten operativen und strategischen Mehrwerts und eine<br />
starke Exitorientierung wieder an Bedeutung gewinnen. Gleichzeitig<br />
ist Fremdkapital jetzt und voraussichtlich für längere Zeit<br />
nur eingeschränkt verfügbar. In der Folge werden die Kernsegmente<br />
von <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> das attraktivste Ertragspotenzial aufweisen<br />
– nämlich kleine und mittlere Buyouts, Venture Capital<br />
und Distressed <strong>Invest</strong>itionen mit geringem Fremdkapitaleinsatz<br />
und entsprechend geringer Leverage-Abhängigkeit. Die Mega-<br />
Buyouts, die vor allem in den USA und Europa zuletzt einen<br />
großen Anteil an den Fondsvolumina hatten, werden dagegen<br />
gesundschrumpfen und sich verstärkt auf wertorientierte und<br />
Distressed <strong>Invest</strong>ments orientieren. Die kleinen bis mittleren<br />
Buyouts in Europa und Asien könnten auf der anderen Seite von<br />
den gemäßigten Unternehmensbewertungen und ihrer geringeren<br />
Fremdkapital-Abhängigkeit profitieren. Auch Venture Capital<br />
<strong>Invest</strong>itionen in Unternehmen mit guter Substanz könnten aufgrund<br />
dieser Trends zu den Gewinnern der Krise gehören.<br />
Korrelation von <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> (1984 - 2008) mit anderen Anlageklassen<br />
Cash Renten Aktien<br />
Wohnimmobilien<br />
Gewerbeimmobilien<br />
Schiffe Hedge Fonds Rohstoffe<br />
-0,22 -0,11 0,58 -0,22 -0,24 0,22 0,63 0,33<br />
Quelle: Berenberg <strong>Private</strong> Capitel, 2009<br />
28
Das Beteiligungsangebot<br />
Asien/Pazifik – Wirtschaftliche<br />
Entwicklung und Potenziale für <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong><br />
bTeil 2.<br />
Asiens wirtschaftliche Bedeutung war lange Zeit gering.<br />
Durch den wirtschaftlichen Aufstieg zuerst Japans,<br />
dann der Tigerstaaten und zuletzt Chinas und Indiens<br />
ist die Region Asien-Pazifik jedoch inzwischen der größte Wirtschaftsraum<br />
der Welt (gemessen an der Kaufkraftparität; siehe<br />
Abbildung unten) und noch dazu der am schnellsten wachsende<br />
– vor Europa und Nordamerika.<br />
Weltweiter Vergleich des Bruttoinlandsprodukts<br />
auf Basis der Kaufkraftparität (2008 geschätzt)<br />
Billionen USD<br />
21<br />
18<br />
15<br />
12<br />
9<br />
6<br />
3<br />
0<br />
Asien<br />
Europa<br />
Nordamerika<br />
Afrika<br />
Mittlerer<br />
Osten<br />
Südamerika<br />
Zentralamerika<br />
u. Karibik<br />
Australien<br />
u.<br />
Ozeanien<br />
Quelle: Adveq Research 2009<br />
Die Region Asien-Pazifik unterteilt sich in die entwickelten Volkswirtschaften<br />
mit moderaten Wachstumsraten – wie Japan oder<br />
Australien – und die bevölkerungsreichen, sich schnell entwickelnden<br />
Volkswirtschaften wie China und Indien, die aber noch<br />
ein relativ geringes Pro-Kopf Einkommen aufweisen.<br />
China und Indien auf dem Weg zu alter Stärke<br />
Über Jahrzehnte hinweg spielte Asien für die Weltwirtschaft nur<br />
eine untergeordnete Rolle. Insbesondere China und Indien waren<br />
im Zuge der Industrialisierung anderer Länder, der Kolonialisierung<br />
und schließlich während der Jahre des Sozialismus in ihrer relativen<br />
Entwicklung deutlich zurückgefallen. So stellten China und Indien<br />
im Laufe der Geschichte zusammen immer nahezu die Hälfte<br />
der Weltbevölkerung, und bis zum Anfang des 19. Jahrhunderts<br />
war ihnen auch fast die Hälfte der Weltproduktion zuzuschreiben.<br />
Seit Ende des 19. Jahrhunderts sank dieser Anteil jedoch rapide.<br />
In den 70er Jahren des 20. Jahrhunderts trugen beide Länder zusammen<br />
gerade 10% zum weltweiten BIP bei.<br />
Öffnung, marktwirtschaftliche Orientierung<br />
und Aufbau von Institutionen<br />
Sowohl China als auch Indien haben eine stark ausgeprägte<br />
sozialistische jüngere Vergangenheit. Auch wenn es in Indien,<br />
anders als in China, immer <strong>Private</strong>igentum gab, waren beide<br />
Länder von zentraler Planwirtschaft geprägt, was hier wie dort<br />
zur Entstehung großer aber ineffizienter Industrien führte. Das<br />
Fehlen von marktwirtschaftlicher Allokation von Ressourcen, der<br />
– insbesondere in China – begrenzte Austausch mit entwickelten<br />
Volkswirtschaften und das nur begrenzte Vorhandensein von<br />
rechtsstaatlichen Strukturen und Infrastruktur behinderten die<br />
wirtschaftliche Entwicklung massiv.<br />
Dies änderte sich für China, als die Regierung unter Deng Xiao<br />
Ping vor rund 30 Jahren mit der wirtschaftlichen Öffnung begann.<br />
Zu diesem Zeitpunkt war China planwirtschaftlich organisiert.<br />
Entwicklung des Pro-Kopf-Bruttoinlandprodukts (nach Kaufkraftparität) 1980 - 2008<br />
BIP pro Kopf in USD<br />
40.000<br />
30.000<br />
USA<br />
Australien<br />
Deutschland<br />
Japan<br />
China<br />
Indien<br />
20.000<br />
Wachstumspotenzial<br />
10.000<br />
0<br />
1980 ’82 ’84 ’86 ’88 ’90 ’92 ’94 ’96 ’98 ’00 ’02 ’04 ’06 ’08<br />
Quelle: International Monetary Fund 2009<br />
29
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Das Beteiligungsangebot | Asien/Pazifik – Wirtschaftliche Entwicklung und Potenziale für <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong><br />
Kaufkraftparität als Maßstab<br />
Die Kaufkraftparität zwischen zwei Ländern liegt vor, wenn<br />
Waren und Dienstleistungen für gleich hohe Geldbeträge<br />
erworben werden können und somit das Geld den gleichen<br />
realen Wert besitzt. Für einen <strong>Invest</strong>or mit langfristiger Perspektive<br />
ist es sinnvoll, die Wirtschaftskraft Asiens nicht auf<br />
Basis der aktuellen Wechselkurse sondern nach Kaufkraftparitäten<br />
zu bewerten. Denn mittel- bis langfristig schwanken<br />
Wechselkurse um die Kaufkraftparität. Insbesondere in China<br />
hat eine strenge Devisenbewirtschaftung über die Jahre eine<br />
Kluft zwischen Kaufkraftparität und Wechselkurs entstehen<br />
lassen. Die Landeswährung Yuan war dadurch gegenüber<br />
anderen unterbewertet. Da seit Mitte 2005 aber eine allmähliche<br />
Aufwertung zugelassen wird, schließt sich diese Lücke<br />
gegenüber Währungen wie dem US-Dollar nach und nach.<br />
Bruttoinlandsprodukt<br />
wichtiger asiatischer Länder (2008 geschätzt)<br />
Billionen USD<br />
Billionen USD<br />
8<br />
6<br />
4<br />
2<br />
0<br />
4.000<br />
3.000<br />
2.000<br />
1.000<br />
0<br />
Bruttoinlandsprodukt nach Kaufkraftparität<br />
China Indien Japan<br />
Bruttoinlandsprodukt auf Wechselkursbasis<br />
Südkorea u.<br />
Südost-Asien<br />
Südkorea u.<br />
China Indien Japan<br />
Südost-Asien<br />
Quelle: Adveq Research 2009<br />
Durch die frühen Reformen und Liberalisierungen der Wirtschaft<br />
ist China mittlerweile aus der Planwirtschaft herausgewachsen.<br />
Indien begann erst Anfang der 90er Jahre mit der Modernisierung,<br />
so dass die Reformen weniger Zeit hatten, ihre volle Wirkung zu<br />
entfalten. Dennoch haben beide Volkswirtschaften in den letzten<br />
25 beziehungsweise 15 Jahren massive wirtschaftliche Fortschritte<br />
erzielt, die sich in einer Vielzahl von Veränderungen widerspiegeln.<br />
Bildung<br />
Derzeit lebt mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung in Asien –<br />
der größte Teil davon in China, gefolgt von Indien. Dies ist eine<br />
wichtige Stütze des anhaltenden Wirtschaftswachstums – vor<br />
allem in Anbetracht der Tatsache, dass das Bildungswesen in<br />
den vergangenen Dekaden massiv ausgebaut wurde. Infolgedessen<br />
konnten China, Indien aber auch einige andere Länder<br />
der Region signifikante Teile ihrer Bevölkerungen in relativ kurzer<br />
Zeit solide ausbilden und damit einen wachstumshemmenden<br />
Nachteil gegenüber Europa und den USA weitgehend beheben.<br />
Schon jetzt bringt China beispielsweise mehr Ingenieure hervor<br />
als die USA und die EU zusammen, und gleich mehrere chinesische<br />
Universitäten finden sich unter den 100 besten weltweit.<br />
Die große und weiter wachsende Zahl gut ausgebildeter Menschen<br />
ist schon jetzt ein wichtiger Faktor der Wirtschaftsentwicklung<br />
und wird es auch künftig sein.<br />
Konsum<br />
Hohe Bevölkerungszahlen sorgen nicht nur für ein großes Potenzial<br />
an immer besser ausgebildeten Arbeitskräften, sondern<br />
auch für das schnelle Entstehen von international bedeutenden<br />
Märkten. So gehören zum Beispiel der chinesische und indische<br />
Mobiltelefonmarkt zu den interessantesten der Welt: In China<br />
gibt es beispielsweise 530 Millionen Mobilfunkkunden – mehr<br />
als in jedem anderen Land der Welt. Dennoch ist das Wachstumspotenzial<br />
gleichzeitig noch immer groß, denn die Marktdurchdringung<br />
beträgt lediglich 40%. In Japan sind es zum Vergleich<br />
80%.<br />
Aufgrund der hohen Bevölkerungszahlen bringt es darüber<br />
hinaus auch die relativ kleine Mittelschicht zu einer großen und –<br />
in Folge der dynamischen wirtschaftlichen Entwicklung – schnell<br />
wachsenden Kaufkraft. Insbesondere Dienstleistungen und<br />
Produkte aus den Bereichen Bildung, Gesundheit, Transport,<br />
Kommunikation und Wohnen werden zunehmend nachgefragt.<br />
Dadurch entstehen zahlreiche neue <strong>Invest</strong>itionsmöglichkeiten<br />
entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Auch der Inlandskonsum<br />
wird sich weiter verstärken. Denn obwohl der Lebensstandard<br />
in China, Indien, Südkorea und Südostasien in den<br />
vergangenen Jahren rasant gestiegen ist, sind diese Länder<br />
noch weit vom Niveau stärker entwickelter Regionen entfernt.<br />
Eindrucksvoll lässt sich das am Bruttoinlandsprodukt nachweisen:<br />
Chinas Pro-Kopf-BIP beträgt nach Kaufkraftparität gerade<br />
30
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Das Beteiligungsangebot | Asien/Pazifik – Wirtschaftliche Entwicklung und Potenziale für <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong><br />
ein Zehntel des Pro-Kopf-BIP der USA, Indiens Pro-Kopf-BIP<br />
sogar nur 6%. Das Wachstumspotenzial ist also enorm. Schätzungen<br />
zufolge werden China und Indien in den kommenden<br />
20 Jahren zu einem Konsumgütermarkt heranwachsen, der<br />
gemessen an der Kaufkraft fünfmal so groß wie der heutige USamerikanische<br />
Gütermarkt sein wird.<br />
asphaltiert und auch die Elektrifizierungsrate liegt noch weit hinter<br />
der Chinas. Der indische Staat hat infolgedessen ein verstärktes<br />
Augenmerk auf diese Bereiche gelegt: So entsteht beispielsweise<br />
aktuell ein mehr als 13.000 Kilometer umfassendes<br />
Straßennetz. Um den Ausbau der Infrastruktur weiter zu fördern,<br />
sind seit einiger Zeit auch private <strong>Invest</strong>itionen erlaubt.<br />
Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt nach<br />
Kaufkraftparität (2008 geschätzt)<br />
USD<br />
50.000<br />
40.000<br />
30.000<br />
20.000<br />
10.000<br />
0<br />
China Indien Japan<br />
Europäische<br />
USA<br />
Union<br />
Quelle: Adveq Research 2009<br />
Gleichzeitig wird die Region – unter anderem durch die stetig<br />
steigende Inlandsnachfrage – zunehmend unabhängiger vom<br />
Export in andere Teile der Welt. So gehen heute beispielsweise<br />
jeweils nur 15% bis 20% der Exporte von China, Indien und<br />
Japan in die USA und nach Europa. Die meisten Waren bleiben<br />
im Asien-Pazifik-Raum. Daher ist die Region auch von wirtschaftlichen<br />
Entwicklungen in anderen Teilen der Welt unabhängiger<br />
als andere und bietet <strong>Invest</strong>oren in wachsendem Maße<br />
Diversifizierungs-Potenzial für das Portfolio.<br />
Infrastruktur<br />
In den vergangenen Jahren wurde in Indien und vor allem in<br />
China massiv in den Ausbau der Infrastruktur investiert, die<br />
eine Grundlage des ökonomischen Aufschwungs ist. Mit einer<br />
Elektrifizierungsrate von 99% und 90% asphaltierter Straßen<br />
ist China inzwischen bereits gut entwickelt. Gleichzeitig muss<br />
die Infrastruktur auf anderen Gebieten weiter ausgebaut werden,<br />
um mit dem Wirtschaftswachstum mitzuhalten und um<br />
Engpässen, z. B. in der Energieversorgung, vorzubeugen. Insbesondere<br />
im Bereich der erneuerbaren Energien wie Solar<br />
und Wind liegt enormes Wachstumspotenzial. In Indien ist der<br />
Ausbaubedarf der Infrastruktur sogar noch größer als in China.<br />
So sind beispielsweise weniger als 50% der indischen Straßen<br />
Technologischer Fortschritt<br />
Im Zuge der gesamtwirtschaftlichen Fokussierung auf Internationalisierung<br />
und Modernisierung ist auch der technische Stand<br />
sowohl in Unternehmen als auch im täglichen Leben gestiegen<br />
und entspricht zum Teil bereits der „International Best Practice“.<br />
Insbesondere durch die Integration von China und Indien in globale<br />
Wertschöpfungsketten, unter anderem aufgrund von Direktinvestitionen<br />
multinationaler Unternehmen, haben sich nicht nur<br />
die Anforderungen sondern auch die Fähigkeiten der in diesen<br />
Ländern operierenden Unternehmen signifikant gesteigert.<br />
Die zunehmende Interaktion zwischen den Menschen in<br />
China, Indien und anderen technologisch führenden Ländern<br />
– etwa durch akademischen Austausch, Arbeitsaufenthalte im<br />
Ausland oder Forschungskooperationen – hat einen weiteren<br />
signifikanten Einfluss auf den großen technologischen Fortschritt,<br />
den Indien und China in den vergangenen Dekaden<br />
erreicht haben. Dieser technologische „Catch up“ sowie das<br />
Entstehen eines großen Heimatmarktes haben dazu geführt,<br />
dass Unternehmen aus China und Indien in einigen Bereichen<br />
bereits zur Weltspitze aufgeschlossen haben.<br />
Rechtsstaatliche Strukturen<br />
Die institutionellen Rahmenbedingungen sind in den vergangenen<br />
Dekaden umfassend reformiert worden – vor allem in China.<br />
Seit der Öffnung entstand unter anderem ein Rechtssystem,<br />
welches zwar nicht mit westlichen Standards vergleichbar ist,<br />
aber im Vergleich zu früheren chinesischen Rechtssystemen<br />
deutliche Verbesserungen zeigt. Auch die Entwicklung der Finanzmärkte<br />
ist in China und Indien vorangeschritten: Die Börsen<br />
in Shanghai, Shenzhen und Mumbai sind zu wichtigen regionalen<br />
Handelszentren mit einer beträchtlichen Zahl an Börsengängen<br />
aufgestiegen, unterliegen aber nach wie vor vielen staatlichen<br />
Reglementierungen. Bezüglich der Kreditmärkte ergibt<br />
sich in China ein gemischtes Bild: In der Vergangenheit erfolgte<br />
die Kreditvergabe zumeist nicht nach finanzwirtschaftlichen Ge-<br />
31
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Das Beteiligungsangebot | Asien/Pazifik – Wirtschaftliche Entwicklung und Potenziale für <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong><br />
sichtspunkten, so dass unwirtschaftliche staatliche Unternehmen<br />
traditionell einen besseren Zugang zu Krediten haben als<br />
zum Beispiel junge innovative Unternehmen. Sowohl China als<br />
auch Indien treiben derzeit die Reformierung der Finanzmärkte<br />
aktiv voran.<br />
Weiteres Wachstum durch Strukturwandel<br />
und Fokus auf Binnenmarkt<br />
Ein wesentlicher Treiber für das zukünftige Wachstum Chinas<br />
und Indiens liegt in weiteren strukturellen Reformen. Noch sind<br />
viele Aspekte verbesserungswürdig: Auf der einen Seite zählen<br />
hierzu institutionelle Faktoren wie effiziente Unternehmensführung,<br />
Transparenz von Entscheidungen der Administration und<br />
ein modernes Rechtssystem, auf der anderen Seite der Ausbau<br />
der Infrastruktur und die Privatisierung ineffizienter staatlicher<br />
Industrien. Neben der Fortführung des mit der Öffnungspolitik<br />
begonnenen Prozesses ist auch eine stärkere Ausrichtung<br />
auf die eigene Binnennachfrage notwendig. Denn der indische<br />
und chinesische Heimatmarkt haben nun eine kritische Größe<br />
erreicht, die es ihnen ermöglicht, sich von den Folgen der Wirtschaftskrise<br />
in Nordamerika und Europa zumindest teilweise<br />
unabhängig zu machen.<br />
Entwickelte Volkswirtschaften<br />
Neben den asiatischen Wachstumsmotoren China und Indien<br />
sind auch die entwickelten Volkswirtschaften Japan und Australien<br />
für die asiatisch-pazifische Wirtschaft relevant. Japan und<br />
Australien zeigen im Vergleich zu China und Indien relativ moderate<br />
Wachstumsraten. Gleichzeitig aber zeichnen sie sich durch<br />
ein deutlich höheres Pro-Kopf-Einkommen sowie entwickelte<br />
rechtsstaatliche Strukturen, Märkte und Unternehmen aus.<br />
Die australische Volkswirtschaft ist geprägt von etablierten<br />
marktwirtschaftlichen Strukturen, transparenten Kapital- und<br />
Kreditmärkten und einer generell unternehmerfreundlichen<br />
Grundstimmung. Sie ist somit den anglo-amerikanischen Volkswirtschaften<br />
ähnlich. Kennzeichnend für Australien ist darüber<br />
hinaus die relativ hohe Zahl an etablierten und Cash-Flow starken<br />
Unternehmen mit relativ überschaubarem Wachstum. Dies<br />
hat dazu geführt, dass vor allem Buyout-Opportunitäten in den<br />
letzten Jahren mehr und mehr in den Vordergrund des <strong>Invest</strong>oreninteresses<br />
gerückt sind. Ähnlich den USA und West-Europa<br />
ist auch Australien von der Finanzkrise betroffen. Allerdings<br />
sollte diese, aufgrund eines vergleichsweise höheren Gewichts<br />
von Asien als Handelspartner, eines prinzipiell stabilisierend wirkenden,<br />
etablierten Rohstoffsektors und einer relativ gesunden<br />
Bankenstruktur relativ milde verlaufen.<br />
Die japanische Volkswirtschaft zählt zwar zu den am weitesten<br />
entwickelten Volkswirtschaften der Welt, ist aber in einer<br />
deutlich anderen Situation als die westlichen Volkswirtschaften:<br />
So sind marktwirtschaftliche Mechanismen und rechtstaatliche<br />
Strukturen etabliert, gleichzeitig führen jedoch weniger entwickelte<br />
Kapitalmärkte und eine Fokussierung der Wirtschaft<br />
auf große multinationale Unternehmen zu einem grundlegend<br />
anderen Umfeld für <strong>Invest</strong>oren. In Japan etablieren sich nur<br />
schwer neue Wettbewerber, die meisten großen Unternehmen<br />
sind untereinander querbeteiligt, und die japanische Gesellschaft<br />
ist von einer konservativen konsensorientierten Kultur<br />
geprägt. Aus diesen Gründen ist es für internationale <strong>Invest</strong>oren<br />
oft schwer, auf dem japanischen Markt <strong>Invest</strong>itionen durchzuführen.<br />
Auf der anderen Seite bringt aber das ausgeprägte<br />
Stärken-Schwächen-Profil vieler Unternehmen für kulturell affine<br />
<strong>Invest</strong>oren die Möglichkeit mit sich, technologisch oft weltweit<br />
führende Unternehmen zu vertretbaren Bewertungen zu erwerben.<br />
Als Folge dessen ist die Bedeutung von Buyout-<strong>Invest</strong>oren<br />
relativ groß, wobei der Fokus der Manager auf der ausführlichen<br />
und überlegten Prüfung möglicher Kaufobjekte und anschließender<br />
Optimierung der betrieblichen Abläufe liegt und weniger<br />
auf Transaktionen mit hohem Fremdkapitalanteil.<br />
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> in Asien folgt der<br />
makroökonomischen Entwicklung<br />
Angesichts der wirtschaftlichen Bedeutung des asiatisch-pazifischen<br />
Raumes und seines anhaltenden Wachstums in den letzten<br />
Jahren überrascht es nicht, dass die Region viel Aufmerksamkeit<br />
von <strong>Invest</strong>oren, einschliesslich <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds, erhalten<br />
hat. Dieses Interesse spiegelt sich im Volumen asiatischer <strong>Private</strong><br />
<strong>Equity</strong> <strong>Invest</strong>itionen und in der Höhe des aufgenommenen Kapitals<br />
wider, die jeweils einen starken Zuwachs aufweisen. Machten<br />
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Invest</strong>itionen in Nordamerika im Jahr 2008 0,3%<br />
des Bruttoinlandsprodukts aus, so waren es in Europa – selbst<br />
wenn man Vorreiter Großbritannien einrechnet – nur 0,2%. In<br />
Asien flossen bereits 0,4% des Buttoinlandproduktes in <strong>Private</strong><br />
<strong>Equity</strong> <strong>Invest</strong>itionen. Auch beim Betrachten des absoluten Anteils<br />
steht Asien mit einem Mittelzufluss von 55 Mrd. USD in <strong>Private</strong><br />
32
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Das Beteiligungsangebot | Asien/Pazifik – Wirtschaftliche Entwicklung und Potenziale für <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong><br />
<strong>Equity</strong> an der Spitze (siehe Abbildung unten). Aus diesen Zahlen<br />
ergibt sich, dass <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> in Asien bereits eine ernstzunehmende<br />
Größe erreicht hat und in einem breit aufgestellten <strong>Private</strong><br />
<strong>Equity</strong> Programm nicht fehlen sollte.<br />
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Invest</strong>itionen im Jahr 2008<br />
Milliarden USD<br />
Milliarden USD<br />
15<br />
12<br />
9<br />
6<br />
3<br />
0<br />
50<br />
40<br />
30<br />
20<br />
10<br />
0<br />
13,1<br />
10,5<br />
China Indien Japan<br />
55<br />
Südkorea u.<br />
Südost-Asien<br />
Übriges<br />
Asien<br />
Quelle: Adveq Research 2009<br />
Die Opportunitäten im asiatischen <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Markt orientieren<br />
sich naturgemäß an den Strukturen, Chancen und Herausforderungen<br />
der verschiedenen Volkswirtschaften und sind<br />
daher von Land zu Land unterschiedlich.<br />
China und Indien<br />
Wie oben beschrieben sind die chinesische und indische Volkswirtschaft<br />
von generell starkem Wachstum und sich schnell<br />
entwickelnden Märkten geprägt, vor allem in den Bereichen<br />
Inter net- und Mobiltelefonnutzung, erneuerbare Energien, Clean<br />
7,7<br />
48<br />
11,2<br />
51<br />
12,6<br />
Asien Europa Nordamerika<br />
Quelle: Adveq Research 2009<br />
Tech, Werbung, Halbleiterindustrien, Softwareentwicklung etc.<br />
Gerade für kleinere und innovative Unternehmen sind Finanzierungen<br />
nur begrenzt verfügbar, was sowohl im Hinblick auf<br />
Kapital, als auch im Hinblick auf Know-how und Kontakte zu<br />
Engpässen führt. In Folge dieses Umfeldes konzentrieren sich<br />
viele <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds in China und Indien auf die Bereitstellung<br />
von Wachstumskapital, damit die besten Unternehmen<br />
die Chancen infolge der dynamischen wirtschaftlichen Entwicklung<br />
auch nutzen können.<br />
Buyout Transaktionen haben hingegen eine deutlich geringere<br />
Bedeutung, da die regulatorischen Hürden für den Erwerb<br />
von Mehrheitsbeteiligungen hoch sind. Eine Ausnahme bilden<br />
die <strong>Invest</strong>itionsmöglichkeiten, die sich in China durch die Privatisierung<br />
von Staatsunternehmen ergeben.<br />
Japan<br />
In Japan, der reifsten asiatischen Wirtschaftsregion, wird <strong>Private</strong><br />
<strong>Equity</strong> weniger zur Förderung neuer Technologien und<br />
Märkte eingesetzt als in China und Indien. Statt Venture Capital<br />
dominieren hier Buyouts den Markt. Nur ein Viertel der institutionellen<br />
<strong>Invest</strong>oren Japans ist derzeit an <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> beteiligt<br />
– die meisten davon haben auch erst nach dem Jahr 2000<br />
damit begonnen. Anders als in China und Indien ist die Zahl der<br />
Fondsmanager in Japan recht stabil. Mehr als die Hälfte der<br />
200 Fondsmanager mit Fokus Japan sind zudem so genannte<br />
„Captive Funds“, die von Unternehmen oder der Regierung<br />
kontrolliert werden.<br />
Australien<br />
Der australische <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Markt ist den europäischen <strong>Private</strong><br />
<strong>Equity</strong> Märkten sehr ähnlich: Aufgrund etablierter industrieller<br />
und institutioneller Strukturen auf der einen und moderater<br />
Wachstumsraten auf der anderen Seite, sind die <strong>Invest</strong>itionsmöglichkeiten<br />
im Bereich der Wachstumsfinanzierungen eher<br />
begrenzt. Der Buyout Bereich hingegen ist attraktiv, da es viele<br />
solide positionierte Cash-Flow generierende Unternehmen gibt.<br />
Des Weiteren sind die Genehmigungsverfahren von Mehrheitserwerben<br />
einfach und Finanzierungsmärkte für Fremdkapital<br />
vorhanden. (Die Vergabe von Fremdkapital kann durch die<br />
Finanzkrise allerdings auch hier teilweise beeinträchtigt sein.)<br />
Auswirkungen der Finanzkrise<br />
Asiens Finanzsystem hat im Verlauf der Finanzkrise hohe Stabilität<br />
bewiesen (nur sehr begrenzte Abschreibungen). Vor allem<br />
Chinas Finanzsystem ist weniger als andere mit den Finanzmärkten<br />
der westlichen Welt verbunden. Aus diesen Gründen besteht<br />
der größte Effekt der Finanzkrise in Asien in einem negativen<br />
Nachfrageschock. In dessen Folge hat sich das Wirtschafts-<br />
33
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Das Beteiligungsangebot | Asien/Pazifik – Wirtschaftliche Entwicklung und Potenziale für <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong><br />
China<br />
Bevölkerung<br />
1,33 Mrd.<br />
unter 15 Jahre 20,1%<br />
über 65 Jahre 8,9%<br />
Millionenstädte 43<br />
Pro-Kopf-BIP 2008 3.315 USD<br />
Ø Wachstumsrate seit 2002 10,4% p.a.<br />
Japan<br />
Bevölkerung<br />
127,69 Mio.<br />
unter 15 Jahre 13,7%<br />
über 65 Jahre 21,6%<br />
Millionenstädte 12<br />
Pro-Kopf-BIP 2008 38.559 USD<br />
Ø Wachstumsrate seit 2002 2,0% p.a.<br />
Indien<br />
Bevölkerung<br />
1,19 Mrd.<br />
unter 15 Jahre 31,5%<br />
über 65 Jahre 5,2%<br />
Millionenstädte 34<br />
Pro-Kopf-BIP 2008 1.016 USD<br />
Ø Wachstumsrate seit 2002 8,5% p.a.<br />
wachstum in Asien spürbar abgeschwächt. Das Grundvertrauen<br />
in wesentliche Aspekte des Wirtschaftssystems ist allerdings<br />
Australien<br />
Bevölkerung<br />
21,32 Mio.<br />
unter 15 Jahre 18,8%<br />
über 65 Jahre 13,3%<br />
Millionenstädte 5<br />
Pro-Kopf-BIP 2008 47.400 USD<br />
Ø Wachstumsrate seit 2002 3,5% p.a.<br />
ungebrochen. Die chinesische Regierung hat, um die ausbleibende<br />
Nachfrage aus USA und Europa auszugleichen, bereits<br />
ein Konjunkturprogramm verabschiedet. Indien und Japan sind<br />
von der Finanzkrise stärker betroffen, da beide Volkswirtschaften<br />
entweder über Kapitalmärkte (Indien) oder Gütermärkte (Japan)<br />
stärker auf den Westen angewiesen sind als China. Es ist davon<br />
auszugehen, dass insbesondere für China und Indien auf<br />
zunächst niedrigere wieder sehr hohe Wachstumsraten folgen.<br />
Dazu sollten vor allem der zunehmende Inlandskonsum und der<br />
hohe Anteil des innerasiatischen Handels beitragen. Des Weiteren<br />
dürfte die Nettogläubigerposition Asiens, vor allem durch<br />
die enormen Währungsreserven Chinas und Japans, zusätzliche<br />
Stabilität bringen.<br />
Eine temporäre Verlangsamung des Wirtschaftswachstums<br />
schafft zwar ein schwierigeres Umfeld für bereits bestehende<br />
Portfolios von <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds, bedeutet aber auch neue<br />
Chancen für <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Invest</strong>oren. Denn während Kapitalgeber<br />
im Zuge der Finanzkrise zunächst zurückhaltend agieren,<br />
steigt der Bedarf an Eigenkapital in vielen Unternehmen. Schon<br />
jetzt ist das Angebot an Kapital in allen Ländern der Region<br />
knapp, und in China wird bereits an Finanzmarktreformen gearbeitet,<br />
die den Zufluss von <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> fördern sollen. Gleichzeitig<br />
hat die Wirtschaftskrise bereits dazu geführt, dass die Einstiegspreise<br />
sowohl im Venture- als auch im Buyout-Bereich in<br />
allen asiatischen Ländern deutlich gesunken sind und dadurch<br />
an Attraktivität gewonnen haben.<br />
Auch für die Qualität von <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> könnte die Finanzkrise<br />
positive Auswirkungen haben, da sich sämtliche im <strong>Private</strong><br />
<strong>Equity</strong> Markt agierende Akteure auf die Identifizierung von<br />
soliden Partnern fokussieren werden und damit opportunistisch<br />
agierende <strong>Invest</strong>oren an Bedeutung verlieren.<br />
34
Das Beteiligungsangebot<br />
Adveq: Fondsmanager mit globaler<br />
Kompetenz und Asien-Erfahrung<br />
bTeil 3.<br />
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 investiert in ein Asienprogramm<br />
eines erfahrenen Dachfondsmanagers: die Adveq Management<br />
AG. Adveq hat seit 1997 15 Dachfonds aufgelegt und<br />
Kapitalverpflichtungen in ca. 250 <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds übernommen.<br />
Dabei verfolgte Adveq immer einen globalen <strong>Invest</strong>itionsansatz<br />
– mit <strong>Invest</strong>itionen in den USA, Europa und Asien – und<br />
deckt von Venture Capital bis hin zu großen Buyouts das gesamte<br />
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Invest</strong>itionsspektrum ab. Grundlage für alle neuen<br />
Programme und Fonds ist die Kompetenz und die Kontakte zu führenden<br />
Fondsmanagern, die in den vergangenen Jahren aufgebaut<br />
wurden, ebenso wie die bewährten Abläufe in Bereichen wie Portfoliokonstruktion,<br />
Risikomanagement, Prozessen oder Reporting.<br />
Adveq Technology<br />
Venture Capital und<br />
Technologie Buyouts in<br />
den USA<br />
Adveq Europe<br />
kleine und mittlere<br />
Buyouts in Europa<br />
Adveq Opportunity<br />
Turnaround/Distressed<br />
und Special Situations<br />
Buyouts in den USA<br />
Adveq Asia<br />
Venture Capital,<br />
Wachstumskapital<br />
und Buyouts in Asien,<br />
vor allem Australien,<br />
China, Indien, Japan<br />
<strong>Invest</strong>itionsprogramm<br />
Dachfonds<br />
Jahr Fondsgröße<br />
I 1997 USD 66 Mio.<br />
II 1999 USD 230 Mio.<br />
III 2001 USD 300 Mio.<br />
IV 2004 USD 325 Mio.<br />
V 2006 USD 425 Mio.<br />
VI 2008 (Q4) USD 425 Mio.*<br />
I 1998 EUR 95 Mio.<br />
II 2001 EUR 250 Mio.<br />
III 2005 EUR 350 Mio.<br />
IV<br />
A + B<br />
2007 (Q4) EUR 250 Mio.<br />
+ 250 Mio.*<br />
I 2005 USD 170 Mio.<br />
II 2007 USD 458 Mio.<br />
I 2006 USD 217 Mio.<br />
II 2008 (Q4) USD 350 Mio.*<br />
* geplantes Fondskapital, Fonds befindet sich noch in Platzierung<br />
Schon seit ihrer Gründung vor mehr als zehn Jahren hat Adveq<br />
kontinuierlich <strong>Invest</strong>itionsbeziehungen in Asien aufgebaut und<br />
zahlreiche Fondsmanager mit dem <strong>Invest</strong>itionsschwerpunkt<br />
Asien-Pazifik analysiert und bewertet – zunächst im Rahmen<br />
des Adveq Technology Programms. Nachdem die Attraktivität<br />
und die Möglichkeiten für <strong>Invest</strong>itionen in Asien zugenommen<br />
haben, hat Adveq sich im Jahr 2006 entschlossen, ein eigenständiges<br />
Asienprogramm aufzulegen. Adveq unterhält durch<br />
seine Kontakte über das World Economic Forum enge Beziehungen<br />
zu halbstaatlichen <strong>Invest</strong>itionsgesellschaften. Durch<br />
die langjährige Zugehörigkeit des Adveq Head of Business<br />
Development in China zur Industrial and Commercial Bank<br />
of China (ICBC) verfügt Adveq über exzellente Kontakte zu<br />
Regierungen, ihren Ämtern und den Regulierungsbehörden.<br />
So hat Adveq beispielsweise an der Erarbeitung der <strong>Private</strong><br />
<strong>Equity</strong> Richtlinien für Indien und China im Rahmen des World<br />
Economic Forum mitgewirkt. In Japan und Australien wiederum<br />
gab es eine ähnliche Zusammenarbeit mit akademischen<br />
Einrichtungen, wie beispielsweise der Kyoto University und<br />
University of New South Wales. Bereits seit 2002 sind zudem<br />
lokale <strong>Invest</strong>itionsexperten bei Adveq beschäftigt, die sich<br />
auf die Analyse der kulturellen und historischen Aspekte der<br />
Region spezialisiert haben. Seit 2008 hat Adveq eine selbständige<br />
Tochtergesellschaft in Peking, China, etabliert, um die<br />
Präsenz in der Region weiter auszubauen. Diese Verbindung<br />
eröffnet Adveq ein zusätzliches unabhängiges Netzwerk von<br />
erstklassigen Kontakten zu Behörden und zur Industrie Chinas.<br />
Diese regionale Vernetzung und das Verstehen der Kulturen<br />
stellen die wesentliche Grundlage für erfolgreiches Agieren im<br />
asiatischen Raum dar.<br />
Management: Erfahrung in Industrie und <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong><br />
Das Mangement von Adveq verfügt über langjährige <strong>Private</strong><br />
<strong>Equity</strong>- und Industrieerfahrung.<br />
Bruno Raschle gründete die Adveq Management AG im Jahr<br />
1997 und ist heute Managing Director/CEO des Unternehmens.<br />
Bereits Mitte der 80er Jahre baute Bruno Raschle das MC<br />
<strong>Partners</strong> <strong>Invest</strong>itionsprogramm des Schweizer Unternehmens<br />
Motor-Columbus auf, wo er zwei Dachfonds leitete, die in amerikanische<br />
Venture Capital Fund Manager investierten. Darüber<br />
hinaus war Raschle für verschiedene andere Gesellschaften als<br />
<strong>Invest</strong>or und Verwaltungsrat verantwortlich, unter anderem acht<br />
35
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Das Beteiligungsangebot | Adveq: Fondsmanager mit globaler Kompetenz und Asien-Erfahrung<br />
Jahre lang für das Unternehmen Ballard Power Systems in Vancouver/Kanada.<br />
Bruno Raschle hat Industrial Engineering an der<br />
Stanford University/USA und Bauingenieurwesen an der ETH<br />
in Zürich studiert. Des Weiteren absolvierte er das Advanced<br />
Management Programm der Harvard University.<br />
Dr. Peter Laib ist seit 1999 Managing Director und Partner<br />
der Adveq Management AG. Zuvor leitete er bei A.T. Kearney<br />
Management Consultants internationale Projekte mit Schwerpunkt<br />
Restrukturierung, Markteintrittsstrategien und neue Geschäftsfelder<br />
für führende Industrieunternehmen. Peter Laib hat an der<br />
Universität Augsburg ein Studium der Betriebswirtschaftslehre<br />
(Dipl.-Kfm.) und an der Wayne State University in Detroit/USA<br />
ein Studium der Volkswirtschaftslehre (M.A.) abgeschlossen.<br />
Anschließend promovierte er im Bereich Strategische Unternehmensführung<br />
an der Ludwig-Maximilians-Universität München.<br />
Darren Wong leitet seit 1. April 2009 als Managing Director bei<br />
Adveq in Peking das asiatische Dachfonds-<strong>Invest</strong>mentprogramm.<br />
Darren Wong verfügt über acht Jahre Erfahrung auf dem Gebiet<br />
von <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Invest</strong>itionen. Zuletzt war er für die globalen<br />
Venture Capital und die asiatischen <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Dachfonds bei<br />
HRJ Capital verantwortlich. Davor investierte er für GIC Special<br />
<strong>Invest</strong>ments in den USA in Venture Capital Firmen und junge<br />
Technologieunternehmen. Er studierte Maschinenbau an der<br />
Universität Tasmanien, Australien, und machte seinen Master am<br />
Massachusetts Institute of Technology in den USA.<br />
Mit Adveq Asia II baut Adveq auf ihr erfolgreiches Vorgängerprogramm<br />
Adveq Asia I aus dem Jahr 2006 auf. Ebenso wie<br />
sein Vorgängerfonds legt Adveq Asia II seinen Schwerpunkt auf<br />
die am attraktivsten bewerteten Marktsegmente in Asien. Adveq<br />
Asia II wird über eine breite Palette von <strong>Invest</strong>itionsstadien<br />
investieren, einschließlich kleine und mittlere Buyout-Segmente,<br />
sowie Development Capital und Seed/Early Stage Venture<br />
Capital. Regional fokussiert sich der Dachfonds Adveq Asia II<br />
auf China und Indien, wobei das Portfolio mit <strong>Invest</strong>itionen in<br />
reiferen Wirtschaftsregionen des asiatisch-pazifischen Raumes,<br />
wie Japan und Australien, ausbalanciert wird. Der Fonds hat ein<br />
Zielvolumen von 350 Mio. USD.<br />
Advisory Board: Enger Austausch mit Industrie und <strong>Invest</strong>oren<br />
Adveqs <strong>Invest</strong>oren sind angesehene internationale Institutionen.<br />
Einige davon sind auch in Adveqs Advisory Board vertreten. Zu<br />
diesem Beirat gehören neben den <strong>Invest</strong>orenvertretern auch<br />
erfahrene <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Spezialisten, die Adveq unter anderem<br />
im Hinblick auf Richtungsfragen zum Geschäftsverlauf der<br />
Dachfonds beraten. Für jeden Dachfonds kann ausgewählten<br />
<strong>Invest</strong>oren und Industrievertretern ein Sitz im Advisory Board<br />
angeboten werden. Zu den ständigen Mitgliedern des Advisory<br />
Board gehören unter anderem Repräsentanten von Baloise Insurance,<br />
Bayerische Versorgungskammer, PB <strong>Invest</strong>ment Management,<br />
comPlan (<strong>Swiss</strong>com Pension Plan), Daimler Pension<br />
Trust, MEAG (Munich Re <strong>Group</strong>), UBS Global Asset Management,<br />
University of Michigan, Versicherungskammer Bayern und<br />
<strong>Swiss</strong>life. Als Industrieexperten sind Allan S. Bufferd, ehemaliger<br />
Treasurer des MIT (Massachusetts Institute of Technology) und<br />
J. Burgess Jamieson, Gründer der Firma Sigma <strong>Partners</strong>, im<br />
Advisory Board vertreten.<br />
Übersicht Advisory Board<br />
Frank Amberg<br />
Allan S. Bufferd<br />
Anette Grögner<br />
Pierre Guillemin<br />
Thomas Haueter<br />
Christian S. Holzer<br />
Munich Re <strong>Group</strong><br />
Treasurer Emeritus, Cambridge<br />
Massachusetts/MA, USA<br />
Versicherungskammer Bayern<br />
<strong>Swiss</strong> Life Asset Managment<br />
Baloise Insurance<br />
Daimler<br />
J. Burgess Jamieson Founder Sigma <strong>Partners</strong>, Menlo<br />
Park/CA, USA<br />
Ulrich Niederer<br />
Louis Schmid<br />
Anselm Wagner<br />
Vicky Wilson<br />
UBS Global Asset Managment<br />
<strong>Swiss</strong>com Pension (comPlan)<br />
Bayerische Versorgungskammer<br />
BP <strong>Invest</strong>ment Managment<br />
Überdurchschnittliche Leistungsbilanz<br />
Mit ihren seit 1997 getätigten Fondsinvestitionen hat Adveq mit<br />
Ausnahme des ersten Jahres immer eine positive Rendite erzielt.<br />
Bei den <strong>Invest</strong>itionen in Buyout Fonds (Schwerpunkt für<br />
Adveq Asia II) wurde mit zwei Ausnahmen jedes Jahr eine Rendite<br />
von mehr als 15% erreicht. Diese Ergebnisse konnten über<br />
die letzten elf Jahre trotz der zwei massiven Konjunktureinbrüche<br />
(2000-2002; 2008) erwirtschaftet werden.<br />
36
Das Beteiligungsangebot<br />
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 –<br />
Das <strong>Invest</strong>ment<br />
bTeil 4.<br />
Adveq Asia II steht grundsätzlich nur institutionellen <strong>Invest</strong>oren<br />
offen. Mit <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 haben Berenberg<br />
<strong>Private</strong> Capital und HANSA TREUHAND Finance<br />
einen Fonds aufgelegt, der in Adveq Asia II investiert und auf diese<br />
Weise auch Privatinvestoren einen Zugang zu diesem <strong>Invest</strong>ment<br />
eröffnet. Die Anleger beteiligen sich neben den Gründungskommanditisten<br />
unmittelbar als Kommanditisten oder mittelbar (treuhänderisch)<br />
über die AGR Zweiter <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH an<br />
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 (Zweiter Berenberg HANSA TREUHAND<br />
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH & Co. KG). Diese investiert über ihre<br />
100%ige Tochtergesellschaft Berenberg HANSA TREUHAND<br />
Asien Beteiligungs GmbH in den Dachfonds Adveq Asia II.<br />
Adveq Asia II investiert in ein breit gefächertes Portfolio an<br />
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds mit Fokus Asien-Pazifik. Dabei soll insbesondere<br />
das Wertschöpfungspotenzial genutzt werden, das<br />
sich aus dem strukturellen Wandel in der Region ergibt. Zu diesem<br />
Zweck will Adveq Asia II ein selektives Portfolio aus <strong>Private</strong><br />
<strong>Equity</strong> Fondsmanagern aufbauen, die in Unternehmen verschiedener<br />
<strong>Invest</strong>itionsregionen, -branchen und -stadien investieren.<br />
Auf diese Weise sollen attraktive <strong>Invest</strong>itionsmöglichkeiten<br />
genutzt und das Verlustrisiko gering gehalten werden. Bei der<br />
Identifizierung geeigneter <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds steht mit Adveq<br />
ein international wie regional erfahrener Fondsmanager mit großer<br />
Erfahrung und einem umfangreichen Beziehungsnetzwerk<br />
im Asien-Pazifik-Raum zur Verfügung.<br />
Anleger können mit einer <strong>Invest</strong>ition in <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong><br />
2 an der Entwicklung der größten und am schnellsten<br />
wachsenden Wirtschaftsregion der Welt teilhaben und von der<br />
Kompetenz des erfahrenen Fondsmanagers profitieren. Durch<br />
die zunehmende Unabhängigkeit Asiens vom Rest der Weltwirtschaft<br />
kann eine Beteiligung überdies zur Diversifikation eines<br />
Anlegerportfolios beitragen.<br />
Die angestrebte Kapitalisierung von Adveq Asia II beträgt<br />
350 Mio. USD. Ziel ist eine Nettorendite von mehr als 12% für<br />
<strong>Invest</strong>oren, was über dem Durchschnitt der meisten anderen<br />
Assetklassen liegt.<br />
Das <strong>Invest</strong>ment im Überblick<br />
Treuhänderin<br />
AGR Zweiter <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH<br />
Zweiter Berenberg Hansa Treuhand<br />
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH & Co. KG<br />
Adveq Asia II C.V.<br />
PE Fonds 1<br />
Portfolio-konstruktionsprozess<br />
Portfolio Monitoring<br />
PE Fonds 2<br />
PE Fonds 3<br />
Top-Down-Analyse<br />
Adveq<br />
Asia II<br />
Bottom-Up-Analyse<br />
<strong>Invest</strong>oren<br />
Berenberg Hansa Treuhand<br />
Asien Beteiligungs GmbH<br />
PE Fonds …<br />
<strong>Invest</strong>ition in 400 – 500 Zielunternehmen<br />
Portfolio Monitoring<br />
PE Fonds …<br />
Das <strong>Invest</strong>itionskonzept<br />
Adveq hat sich zum Ziel gesetzt, eine möglichst hohe Rendite<br />
bei gleichzeitig möglichst geringem Risiko zu erwirtschaften.<br />
Dies erfolgt primär mittels Durchführung folgender Tätigkeiten,<br />
wie auch in der Abbildung rechts unten dargestellt.<br />
• Top-Down-Analyse: Die attraktivsten Marktsegmente<br />
werden durch eine umfangreiche makroökonomische<br />
Analyse der asiatischen Volkswirtschaften<br />
sowie <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Märkte identifiziert.<br />
37
• Bottom-Up-Analyse: Die besten Fonds in den jeweiligen<br />
Teilsegmenten werden identifiziert und selektiert<br />
• Portfolio-Monitoring: Die Programmstrategie wird<br />
kontinuierlich überprüft und gegebenenfalls werden<br />
Adjustierungen in der Programmstrategie vorgenommen.<br />
Bei all ihren Produkten nutzt Adveq diese Bausteine für eine<br />
solide Strukturierung und um sicher zu gehen, dass nur in die<br />
interessantesten Marktsegmente investiert wird und dass in den<br />
identifizierten Marksegmenten auch eine hinreichende Zahl an<br />
qualitativ hochwertigen <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Funds zur Auswahl steht.<br />
Um internationale Best Practise über die gesamte Organisation<br />
sicherzustellen, hat Adveq sämtliche relevante Tätigkeiten in<br />
Prozessschritten definiert.<br />
Für Adveq Asia II hat diese Vorgehensweise zu folgenden<br />
Resultaten geführt:<br />
Adveq sieht speziell in den Märkten China und Indien Potenziale<br />
für erfolgreiche <strong>Invest</strong>itionen. Hintergrund hierfür sind unter<br />
anderem das dynamische Wachstum, das zahlreiche <strong>Invest</strong>itionsmöglichkeiten<br />
nach sich zieht, sowie die Tatsache, dass<br />
viele Unternehmen relativ jung sind und damit viele Ansätze zu<br />
Wertsteigerungsmöglichkeiten durch <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds mit<br />
entsprechenden Fähigkeiten bieten.<br />
<strong>Invest</strong>itionen in reifere Wirtschaftsregionen wie Japan und<br />
Australien sorgen für Ausgewogenheit im Portfolio. Aufgrund<br />
des begrenzten Vorhandenseins guter Manager in den übrigen<br />
Teilen Asiens sind <strong>Invest</strong>itionen, wenn überhaupt, nur in geringem<br />
Umfang vorgesehen.<br />
Konkret ist geplant, dass 40% bis 50% in China, 20% bis 25%<br />
in Indien, 15% bis 20% in Japan und 5% bis 15% in Australien<br />
investiert werden. Hinzu kommen kleinere <strong>Invest</strong>itionen in anderen<br />
Ländern der Region mit einem Gesamtanteil von bis zu 10%.<br />
Adveq orientiert sich in seinen Überlegungen, in welche<br />
Finanzierungsphasen investiert werden soll, nach den jeweiligen<br />
Einzelmärkten. Daher stellt die sich ergebende Gesamtstruktur<br />
eher eine Kontrollgröße dar. Adveq plant, sich in jeder Region auf<br />
das dort am attraktivsten bewertete Segment zu konzentrieren:<br />
So soll in China und Indien beispielsweise vor allem in Wachstumskapital<br />
und Venture Capital investiert werden. In diesen<br />
Bereichen gibt es nach Einschätzung des Fondsmanagers bei der<br />
Bottom-up-Betrachtung die aussichtsreichsten Fondsmanager<br />
und bei der Top-down-Betrachtung erscheinen die wirtschaftlichen<br />
Rahmendaten am attraktivsten. In Japan und Australien ist<br />
dagegen eine Konzentration auf Buyout Fonds geplant. Um eine<br />
diversifizierte und ausgewogene Portfoliostruktur aufzubauen<br />
plant Adveq darüber hinaus, in unterschiedliche Industriesegmente<br />
zu investieren: Zu je 20% bis 30% in die drei Bereiche<br />
Einzelhandel/Konsum, Technologie und Produktion/Industrie, zu<br />
5% bis 15% in Unternehmen des Gesundheitswesens und zu<br />
10% bis 20% in andere Branchen.<br />
Sollten die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und/oder<br />
der Selektionsprozess dies erfordern, ändert der Fondsmanager<br />
bei Bedarf die erwartete Portfolioallokation.<br />
In Summe ergibt sich als Folge dieser Überlegungen für<br />
Adveq Asia II folgende geplante Portfoliostruktur:<br />
Für Adveq Asia II plant Adveq, ein Portfolio von 25 bis 30<br />
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds <strong>Invest</strong>ments mit insgesamt 400 bis 500<br />
Portfoliounternehmen aufzubauen. Diese Strategie hat sich<br />
bereits bei Adveq Asia I bewährt, da sie eine hinreichend große<br />
Diversifikation ermöglicht und gleichzeitig ausreichend Ressourcen<br />
für die detaillierte Analyse jedes einzelnen <strong>Invest</strong>ments zur<br />
Verfügung stehen. Adveq Asia II plant zudem, Zielfonds aus drei<br />
Auflegungsjahren ins Portfolio aufzunehmen, um einen größeren<br />
<strong>Invest</strong>itionszeitraum abzudecken und auf diese Weise eine weitere<br />
Diversifizierung zu erreichen.<br />
Geplante Portfolioallokation von adveq asia II nach<br />
unternehmensphasen, regionen und branchen<br />
0-10%<br />
Sonstige<br />
35-45% kleine und<br />
mittelgroße<br />
Buyouts<br />
0-10%<br />
5-15%<br />
Sonstige<br />
Australien<br />
15-20% Japan<br />
20-25% Indien<br />
40-50% China<br />
10-20% Sonstige<br />
PHASE REGION BRANCHE<br />
20-25% Wachstumskapital<br />
30-35% Entwicklungskapital<br />
5-15% Gesundheitswesen<br />
20-30% Produktion/<br />
Industrie<br />
20-30% Technologie<br />
20-30% Einzelhandel/<br />
Konsum<br />
38
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Das Beteiligungsangebot | <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 - Das <strong>Invest</strong>ment<br />
Vergütungsstrukturen von <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Invest</strong>ments (Carried Interest/Hurdle Rate)<br />
Der Vorteil der Vergütungsstruktur liegt unter anderen am hohen erfolgsabhängigen Anteil.<br />
Die Kapitalrückzahlung erfolgt bevorrechtigt an die <strong>Invest</strong>oren. Erst wenn diese ihr eingezahltes<br />
Kapital plus einer jährlichen Rendite (Hurdle Rate) erhalten haben, erhält der <strong>Private</strong><br />
<strong>Equity</strong> Fondsmanager eine Gewinnbeteiligung (Carried Interest).<br />
Die Grafik zeigt modellhaft die Zahlungshöhen und Zahlungszeitpunkte unter Berücksichtigung<br />
der jährlichen Managementvergütung und erfolgsabhängigen Gewinnbeteiligung auf<br />
Ebene des Dachfondsmanagers Adveq. Da die <strong>Invest</strong>ition über drei Ebenen (<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong><br />
<strong>Partners</strong> 2 – Adveq Asia II – Zielfonds) erfolgt, ist diese Systematik auch auf der Ebene<br />
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 sowie den Zielfonds zu berücksichtigen. Die im Erfolgsfall anfallenden<br />
Gewinnbeteiligungen beim <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 sind identisch zu denen bei Adveq<br />
Asia II (siehe S. 40 „Adveq Asia II C.V. im Überblick“ und S. 46 „Die Ergebnisverteilung“).<br />
Die Vergütungen auf Ebene der Zielfonds betragen im Durchschnitt 1,5% - 2,0% p.a. Die<br />
Hurdle Rate liegt üblicherweise bei 8% und die Gewinnbeteiligung des Managements beträgt<br />
durchschnittlich 20%.<br />
Beispielrechnung Carried Interest<br />
92%<br />
1,6 Mio. USD<br />
12% IRR (Einfache<br />
Verzinsung p.a.)<br />
8%<br />
8%<br />
1,0 Mio. USD<br />
Zeit<br />
Kapitaleinzahlung<br />
über die Laufzeit<br />
Kapitalrückzahlung<br />
über die Laufzeit<br />
Auszahlung des<br />
Gewinns bis zur<br />
Hurdle Rate<br />
Carried Interest<br />
Gewinnsplit<br />
(Aufteilung<br />
aller weiteren<br />
Rückzahlungen)<br />
Kapitaleinzahlung 1 Mio. USD<br />
Rückzahlung an <strong>Invest</strong>or<br />
Gewinnbeteiligung Management (nach Rückzahlung des eingezahlten<br />
Kapitals und 12% Jahresrendite nach IRR an den <strong>Invest</strong>or)<br />
39
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Das Beteiligungsangebot | <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 - Das <strong>Invest</strong>ment<br />
Adveq Asia II C.V. im Überblick<br />
<strong>Invest</strong>ment<br />
Rechtsform, Sitz<br />
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Dachfonds für institutionelle <strong>Invest</strong>oren<br />
Niederländische Antillen C.V. (Commanditaire vennootschap), Curaçao<br />
Gründungsdatum 29. Oktober 2008<br />
<strong>Invest</strong>itionsfokus<br />
Zielkapitalisierung<br />
Laufzeit<br />
Eigenkapitalbeteiligung<br />
des Managements<br />
Managementgebühr<br />
Gründungskosten<br />
Hurdle Rate und Carry<br />
Ausgleichszins<br />
<strong>Invest</strong>itionsphase<br />
<strong>Invest</strong>ments<br />
Mit Adveq Asia II baut Adveq auf ihr erfolgreiches Vorgängerprogramm Adveq Asia I auf.<br />
Mit breit gestreutem <strong>Invest</strong>itionsfokus wird in kleine und mittlere Buyout Segmente sowie Development<br />
Capital und Venture Capital investiert. Regionaler Fokus liegt auf China und Indien sowie Japan und<br />
Australien.<br />
350 Mio. USD<br />
12 Jahre, zusätzlich 3 x 1 Jahr Verlängerung möglich<br />
1% des Fondskapitals<br />
0,8% p.a. – ab 2016 jährliche Reduzierung um 0,05%-Punkte<br />
0,2% der Zielkapitalisierung, max. 750.000 USD<br />
Nach Rückzahlung des investierten Kapitals an die <strong>Invest</strong>oren und nach Erreichung einer Ren dite von<br />
12% p.a. (IRR) für die <strong>Invest</strong>oren erhält Adveq eine Gewinnbeteiligung i.H.v. 8% (siehe Grafik auf S. 39)<br />
Nach dem 1. Closing beitretende <strong>Invest</strong>oren zahlen auf das bis dato abgerufene Kapital einen sog.<br />
Ausgleichzins von 9% p.a. Dieser dient dem Ausgleich der Ausschüttungsberechtigung der zwischen<br />
den zu verschiedenen Closings beitretenden <strong>Invest</strong>oren.<br />
4 - 6 Jahre für ca. 25 Zielfonds<br />
Kein reiner Blindpool, bereits 8 Zielfonds gezeichnet<br />
Die <strong>Invest</strong>oren (u.a. Berenberg HANSA TREUHAND Asien Beteiligungs GmbH) erwerben Anteile<br />
(limited partnership interest) an der Adveq Asia II C.V. (Rechtsform vergleichbar einer deutschen KG).<br />
Die Hauptmerkmale dieser Beteiligung stellen sich für die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft wie folgt dar:<br />
Haftung: Die Haftung ist auf die Kapitalverpflichtung beschränkt.<br />
Hauptmerkmale<br />
der Beteiligung<br />
Stimmrecht: Adveq Asia II C.V. wird vom General Partner geführt und verwaltet. Änderungen des<br />
limited partnership agreement bedürfen je nach Inhalt und Umfang der zu ändernden Klausel der einfachen<br />
oder qualifizierten Mehrheit der <strong>Invest</strong>oren (limited partners). Die Änderung besonders wichtiger<br />
Punkte wie den Anlagerichtlinien oder der Gebührenstruktur bedarf der Zustimmung aller <strong>Invest</strong>oren.<br />
Information und Berichterstattung: Die Berichterstattung über die <strong>Invest</strong>itionstätigkeiten erfolgt<br />
durch den Quartalsbericht und den Finanzbericht. Jährlich erhalten die <strong>Invest</strong>oren den geprüften<br />
Jahresabschluss.<br />
Übertragbarkeit der Anteile: Der Anteil eines <strong>Invest</strong>ors kann mit der Zustimmung des General<br />
<strong>Partners</strong> der Adveq Asia II C.V. auf einen anderen <strong>Invest</strong>or übertragen werden.<br />
Seit dem ersten Closing im Oktober 2008 verfügt die Adveq<br />
Asia II C.V. über Kapital in Höhe von 61,4 Mio. USD. Mit diesem<br />
Kapital hat sich die Fondsgesellschaft bereits an fünf Zielfonds<br />
beteiligt. Der <strong>Invest</strong>itionsfokus dieser ersten <strong>Invest</strong>ments liegt in<br />
China und Indien. Weitere drei Zielfonds wurden von der Adveq<br />
Management AG für Adveq Asia II gezeichnet. Diese werden<br />
nach dem nächsten Closing in die Fondsgesellschaft eingebracht.<br />
Somit stehen bereits acht Zielfonds mit Kapitalverpflichtungen<br />
in Höhe von 94 Mio. USD fest. Dies entspricht bereits<br />
27% der Zielgröße des Fonds.<br />
40
Das Beteiligungsangebot<br />
Erfolgreiche Vorgänger Fonds<br />
von <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2<br />
bTeil 5.<br />
Berenberg <strong>Private</strong> Capital Nr. 1 GmbH & Co. Beteiligungs KG<br />
Im Jahr 2002 hat die Berenberg <strong>Private</strong> Capital den ersten<br />
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds aufgelegt. Die Berenberg <strong>Private</strong> Capital<br />
Nr. 1 (BPC 1) ist ein breit diversifizierter, global investierender<br />
Dachfonds über verschiedene Regionen, Branchen und <strong>Private</strong><br />
<strong>Equity</strong> Segmente.<br />
Der Fonds wurde im März 2003 mit einem Zeichnungskapital<br />
von 8,25 Mio. EUR geschlossen.<br />
Die BPC 1 ist über elf Zielfonds insgesamt 181 Beteiligungen<br />
eingegangen. Insgesamt wurden bisher davon 42 Unternehmen<br />
veräußert sowie drei Unternehmen abgeschrieben. Somit befinden<br />
sich noch 136 Unternehmen im Portfolio des Fonds. Mit<br />
dem Erlös aus den bereits veräußerten Unternehmen konnten<br />
bereits 51% der Zeichnungssumme über Ausschüttungen wieder<br />
an die <strong>Invest</strong>oren zurückgeführt werden.<br />
90% des Kapitals sind abgerufen, einige Zielfonds haben die<br />
<strong>Invest</strong>itionsperiode bereits abgeschlossen. Die Fondsbeteiligungen<br />
werden inklusive der Ausschüttungen zum 30. Juni 2008 mit<br />
dem 1,6-fachen des eingezahlten Kapitals bewertet.<br />
Geographische Ist-Allokation der gezeichneten Fonds<br />
1.<br />
2.<br />
1. Nordamerika 40%<br />
2. Europa 60%<br />
Portfoliostruktur per 31.12.2008<br />
Berenberg HANSA TREUHAND <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 1<br />
Im Jahr 2006 begründeten Berenberg <strong>Private</strong> Capital und HANSA<br />
TREUHAND eine strategische <strong>Partners</strong>chaft zur Initiierung von<br />
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Invest</strong>ments. Mit dem <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 1 legten<br />
sie den ersten gemeinsamen Fonds auf. Der <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong><br />
<strong>Partners</strong> 1 ist ein breit diversifizierter, global investierender Dachfonds<br />
über verschiedene Regionen, Branchen und <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong><br />
Segmente. Der Fonds wurde Ende 2007 mit einem platzierten<br />
Fondskapital von über 34 Mio. EUR geschlossen. Damit wurde<br />
bislang ein breit diversifiziertes Portfolio von 22 Zielfonds aufgebaut.<br />
Aktuell befindet sich der Fonds noch in der <strong>Invest</strong>itionsphase.<br />
Die <strong>Invest</strong>itionszusagen belaufen sich auf ca. 29 Mio. EUR, dies<br />
entspricht ca. 85% des Fondsvolumens. 55% plus 5% Agio wurden<br />
bisher bei den <strong>Invest</strong>oren abgerufen und etwa 8,2 Mio. EUR<br />
bisher von den Zielfonds in Unternehmen investiert.<br />
Die Fondsgesellschaft hat bereits Rückflüsse aus den ersten<br />
Unternehmensverkäufen erhalten, die gemäß Beteiligungskonzept<br />
zunächst für weitere Kapitaleinlageverpflichtungen gegenüber<br />
den Zielfonds verwendet werden. Da der Fonds aktuell<br />
noch investiert, profitieren auch die Zeichner des <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong><br />
<strong>Partners</strong> 1 von den gesunkenen Unternehmensbewertungen<br />
und daraus resultierenden Chancen günstiger <strong>Invest</strong>ments.<br />
Geographische Ziel-Allokation der gezeichneten Fonds<br />
4.<br />
3.<br />
1. Europa 56%<br />
2.<br />
1.<br />
2. Nordamerika 36%<br />
3. Asien 6%<br />
4. Südamerika 2%<br />
Portfoliostruktur per 31.12.2008<br />
41
Die Wirtschaftlichen Grundlagen<br />
Mittelverwendungs- und<br />
Mittelherkunftsprognose*<br />
cTeil 1.<br />
Mittelverwendungsprognose<br />
USD<br />
USD<br />
in % des<br />
Gesamtkapitals<br />
inkl. Agio<br />
in % des<br />
Eigenkapitals<br />
1. <strong>Invest</strong>ition in Adveq Asia II (maximal)** 22.750.000 88,35% 91,00%<br />
2. Gründungs-, Anlauf- und Plazierungskosten***<br />
Handelsregisteranmeldung und sonstige Verwaltungskosten 30.000 0,12% 0,12%<br />
Rechts- u. Steuerberatung 85.000 0,33% 0,34%<br />
Prospektgestaltung 135.000 0,52% 0,54%<br />
Konzeption 375.000 1,46% 1,50%<br />
Marketing 125.000 0,49% 0,50%<br />
Vermittlungsprovision für Zeichnungskapital 1.500.000 5,83% 6,00%<br />
Summe Gründungs-, Anlauf- und Plazierungskosten 2.250.000 8,74% 9,00%<br />
Gesamtsumme ohne Agio 25.000.000 97,09% 100,00%<br />
Agio 3% 750.000 2,91% 3,00%<br />
Gesamtsumme 25.750.000 100,00% 103,00%<br />
Mittelherkunftsprognose<br />
USD<br />
USD<br />
in % des<br />
Gesamtkapitals<br />
inkl. Agio<br />
in % des<br />
Eigenkapitals<br />
1. Komplementär<br />
"Verwaltung Zweiter Berenberg HANSA TREUHAND<br />
ohne Einlage<br />
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH"<br />
2. Gründungskommanditisten<br />
HANSA TREUHAND Finance Gmbh & Co. KG 250.000 0,97% 1,00%<br />
Berenberg <strong>Private</strong> Capital GmbH 25.000 0,10% 0,10%<br />
3. Fondskapital<br />
AGR Zweiter <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH **** 24.725.000 96,02% 98,90%<br />
Summe Eigenkapital 25.000.000 97,09% 100,00%<br />
Gesamtsumme ohne Agio 25.000.000 97,09% 100,00%<br />
Agio 3% 750.000 2,91% 3,00%<br />
Gesamtsumme 25.750.000 100,00% 103,00%<br />
* Geringfügige Abweichungen basieren auf Rundungsdifferenzen. Da keine langfristigen Fremdmittel verwendet werden, findet keine Unterteilung von<br />
Zwischen- und Endfinanzierung statt. Es handelt sich um eine stichtagsbezogene Aufstellung zum voraussichtlichen Platzierungsende am 31.12.2009.<br />
** Abzüglich der zur Deckung von Kosten und der laufenden Ergebnisvorab erforderlichen Beträge, einschließlich einer Reserve für Währungsschwankungen<br />
und einer Liquiditätsreserve.<br />
*** Die Positionen verstehen sich zuzüglich einer etwaig anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />
**** In dieser Position ist die Beteiligung der Treuhänderin AGR Zweiter <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH von 5.000 USD enthalten.<br />
43
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Die Wirtschaftlichen Grundlagen | Mittelverwendungs- und Mittelherkunftsprognose<br />
Erläuterungen zur Mittelherkunftsund<br />
Mittelverwendungsprognose<br />
Vorbemerkung<br />
Die vorstehende tabellarische Aufstellung spiegelt die prognostizierte<br />
Mittelherkunft und Mittelverwendung des Emittenten wider<br />
(vgl. auch das Kapitel „Verringerte Prospektanforderungen<br />
gem. §15 VermVerkProspV“ auf Seite 75). Das tatsächlich eingeworbene<br />
Kommanditkapital kann sowohl nach oben als auch<br />
nach unten von den prospektierten Werten abweichen. Entsprechend<br />
würden sich auch die Positionen Vermittlungsprovision für<br />
Zeichnungskapital und ggf. auch weitere Positionen der Gründungs-,<br />
Anlauf- und Platzierungskosten verändern. Kalkulierte<br />
Werte beruhen auf Erfahrungswerten der Initiatoren. Kostenbestandteile,<br />
die in Euro anfallen, sind mit einem Wechselkurs von<br />
EUR/USD 1,40 kalkuliert.<br />
Das Platzierungsende des Fonds ist für den 31.12.2009<br />
vorgesehen. Die Geschäftsführenden Kommanditisten sind<br />
berechtigt, den Platzierungszeitraum zweimal um jeweils ein<br />
halbes Jahr zu verlängern. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt nicht<br />
das erforderliche Mindestkapital von 10.000 TUSD gezeichnet<br />
worden sein, wird der Fonds rückabgewickelt.<br />
Die aufgeführten Positionen der Mittelverwendungsprognose<br />
verstehen sich – sofern sie anfällt – zuzüglich gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer.<br />
Anlagekonzept und <strong>Invest</strong>itionsquote<br />
Die Beteiligungsgesellschaft wird an dem <strong>Invest</strong>itionsobjekt (Adveq<br />
Asia II) mittelbar Einlageverpflichtungen bis zur Höhe der<br />
Summe der Einlageverpflichtungen der Anleger an der Beteiligungsgesellschaft<br />
abzüglich der entstehenden Kosten (insbesondere<br />
der Gründungs-, Anlauf und Platzierungskosten der<br />
<strong>Invest</strong>itionsphase sowie weiteren laufenden Kosten der Gesellschaft)<br />
und einer angemessenen Liquiditätsreserve eingehen.<br />
Die Dachfondsgesellschaft Adveq Asia II wird im Folgenden<br />
die gezeichneten Einlagen dazu verwenden, wiederum in <strong>Private</strong><br />
<strong>Equity</strong> Fonds hauptsächlich im asiatisch-pazifischen Raum zu<br />
investieren. Hierbei zielt das mittelbare <strong>Invest</strong>ment in <strong>Private</strong><br />
<strong>Equity</strong> Beteiligungen darauf ab, langfristig an den erwarteten<br />
Wertsteigerungen der <strong>Invest</strong>itionsobjekte und deren Gewinnen<br />
zu partizipieren. Über den Dachfonds würde dies ebenfalls den<br />
Wert der Beteiligung steigern.<br />
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 wird voraussichtlich mittelbare Einlageverpflichtungen<br />
bei der Dachfondsgesellschaft Adveq Asia II bis<br />
zu einer geplanten Höhe von 22.750 TUSD eingehen. Soweit die<br />
Gesellschaft in den ersten Jahren Aufwendungen und Ergebnisvorab-Zahlungen<br />
an die Geschäftsführenden Kommanditisten<br />
zu tragen hat, werden diese Zahlungen aus den Kapitaleinlagen<br />
der Anleger der Beteiligungsgesellschaft bedient. Soweit erforderlich,<br />
werden spätere Rückflüsse aus den Beteiligungen an<br />
dem Dachfonds nicht an die Anleger ausgeschüttet, sondern<br />
zur Erfüllung der Verpflichtungen gegenüber dem Dachfonds<br />
verwendet. Diese Verwendung der Rückflüsse ist jedoch auf die<br />
Aufwendungen und Ergebnisvorab-Zahlungen der Beteiligungsgesellschaft<br />
beschränkt.<br />
Steuerlicher Hinweis: Soweit im Rahmen des Anlagekonzeptes<br />
Einnahmen aus den Zielfonds verwendet werden, die bei<br />
den Anlegern einer Besteuerung unterliegen, erfolgt die Zuweisung<br />
der Einkünfte bei den Anlegern unabhängig davon, ob<br />
diese Einnahmen an die Anleger ausgeschüttet werden oder im<br />
Rahmen des Anlagekonzeptes für Kapitaleinlageverpflichtungen<br />
bei den Zielfonds verwendet werden. Das bedeutet, dass beim<br />
Anleger steuerpflichtige Einkünfte entstehen könnten, die eine<br />
entsprechende Steuerbelastung auslösen würden, ohne dass<br />
diesem Steuerereignis entsprechende Ausschüttungen (Liquiditätszuflüsse)<br />
gegenüberstehen würden.<br />
Mittelverwendung<br />
<strong>Invest</strong>ition in das Beteiligungsobjekt<br />
Unter Berücksichtigung der Gründungs-, Anlauf- und Platzierungskosten<br />
steht der Beteiligungsgesellschaft insgesamt voraussichtlich<br />
bis zu 91% (dies entspricht bis zu 22.750 TUSD bei<br />
einem Emissionsvolumen von 25.000 TUSD) von dem eingeworbenen<br />
Kommanditkapital für die mittelbare <strong>Invest</strong>ition in den<br />
Dachfonds Adveq Asia II und die damit verbundenen Nebenkosten<br />
zur Verfügung. Die Bildung einer Liquiditätsreserve liegt<br />
im Ermessen der Geschäftsführenden Kommanditisten und ist<br />
in diesem Betrag erfasst.<br />
Gründungs- und Anlaufkosten<br />
Die Gründungs- und Anlaufkosten der Gesellschaft setzen sich<br />
aus Handelsregisteranmeldungen und sonstigen Verwaltungskosten<br />
(30 TUSD) sowie Kosten für Rechts- u. Steuerberatung<br />
44
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Die Wirtschaftlichen Grundlagen | Mittelverwendungs- und Mittelherkunftsprognose<br />
(85 TUSD) zusammen. Diese prognostizierten Angaben beruhen<br />
auf Erfahrungswerten der Anbieter und können von den kalkulierten<br />
Werten abweichen. Sollten die tatsächlichen Kosten von<br />
den kalkulierten Werten abweichen, kann dies entsprechende<br />
Auswirkungen auf den Erfolg der Gesellschaft haben, indem<br />
Mehrkosten zu Lasten und Minderkosten zu Gunsten der Beteiligungsgesellschaft<br />
gebucht werden.<br />
Mittelherkunft<br />
Komplementär<br />
Persönlich haftende Gesellschafterin des Emittenten ist die Verwaltung<br />
Zweiter Berenberg HANSA TREUHAND <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong><br />
Fonds GmbH. Sie leistet keine Einlage und ist am Vermögen der<br />
Gesellschaft nicht beteiligt.<br />
Platzierungskosten<br />
Die Platzierungskosten der Gesellschaft beinhalten die Kosten<br />
für die Prospektgestaltung (135 TUSD), die Konzeptionskosten<br />
(375 TUSD) sowie die Kosten für die Prospekterstellung und<br />
Marketingkosten (125 TUSD). Die entsprechenden Vergütungen<br />
sind vertraglich vereinbart und verstehen sich zzgl. etwaiger gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer.<br />
Weiterhin hat der Emittent am 30.04.2009 einen Vertrag<br />
mit der HANSA TREUHAND Finance und der Berenberg <strong>Private</strong><br />
Capital (im Folgenden auch gemeinsam Vertriebspartner<br />
genannt) abgeschlossen. Demnach übernehmen die Vertriebspartner<br />
gemeinsam die Einwerbung des Emissionskapitals<br />
zzgl. 3% Agio am Kapitalmarkt. Der Emittent ist jedoch mit<br />
Zustimmung der Vertriebspartner auch berechtigt, einen Teil des<br />
Kapitals durch Drittvermittler zu besorgen. Die Vertriebspartner<br />
sind ebenfalls berechtigt, geeignete Untervermittler einzuschalten.<br />
Für die Vermittlung des Kommanditkapitals erhalten die<br />
Vertriebspartner gemeinsam eine pauschale Provision von 9%<br />
(inkl. 3% Agio) des von ihnen vermittelten Kommanditkapitals.<br />
Bei einem Emissionskapital von 25.000 TUSD entspricht dies<br />
einer Vergütung von 2.250 TUSD inklusive 750 TUSD Agio.<br />
Die Vermittlungsprovision entsteht mit Annahme der jeweiligen<br />
Zeichnung und wird mit Mittelfreigabe durch die Treuhänderin<br />
fällig.<br />
Agio<br />
Es wird ein Agio in Höhe von 3% des gezeichneten Kommanditkapitals<br />
erhoben, das die HANSA TREUHAND Finance und<br />
die Berenberg <strong>Private</strong> Capital entsprechend der Höhe des von<br />
Ihnen vermittelten Kommanditkapitals erhalten. Das Agio wird<br />
für weitere Vertriebszwecke verwendet.<br />
Initiatoren<br />
HANSA TREUHAND Finance (250 TUSD) und Berenberg <strong>Private</strong><br />
Capital (25 TUSD) haben eine Kapitaleinlageverpflichtung<br />
(Kommanditbeteiligung) in Höhe von insgesamt 275 TUSD<br />
gezeichnet. Des Weiteren hat die AGR Zweiter <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong><br />
Fonds GmbH eine Kapitaleinlageverpflichtung in Höhe von<br />
5 TUSD übernommen. Die Gesamthöhe der gezeichneten Kapitaleinlagen<br />
beträgt somit zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
280 TUSD.<br />
HANSA TREUHAND Finance und Berenberg <strong>Private</strong> Capital<br />
sind berechtigt, ihre Kapitaleinlageverpflichtung auf verbundene<br />
Unternehmen oder Personen zu übertragen. In jedem Fall muss<br />
jedoch eine Kapitaleinlageverpflichtung in Höhe von 1 TUSD<br />
bei der HANSA TREUHAND Finance und Berenberg <strong>Private</strong><br />
Capital verbleiben. Von einer Übertragung unberührt bleiben<br />
die Ansprüche auf Ergebnisvorab und die Erfolgsbeteiligung der<br />
HANSA TREUHAND Finance und Berenberg <strong>Private</strong> Capital.<br />
Diese werden nicht übertragen.<br />
Emissionskapital<br />
Das mit diesem Prospekt angebotene Emissionskapital hat unter<br />
Berücksichtigung der Beteiligung der Gründungskommanditisten<br />
ein Zielvolumen von 24.720 TUSD.<br />
Fremdkapital<br />
Auf der Ebene des Emittenten findet keine Aufnahme von<br />
Fremd kapital statt. Eine Zwischenfinanzierung von Kapitaleinzahlungen<br />
ist im Ausnahmefall möglich.<br />
45
Die Wirtschaftlichen Grundlagen<br />
Die Ergebnisverteilung<br />
cTeil 2.<br />
Die Ergebnisverteilung der Beteiligungsgesellschaft ist im<br />
Gesellschaftsvertrag detailliert bestimmt. Die wesentlichen<br />
Grundzüge werden nachfolgend dargestellt.<br />
Das Ergebnis der Beteiligungsgesellschaft umfasst alle Einnahmen<br />
aus ihrem Beteiligungsgeschäft und sämtliche Ausgaben<br />
der Beteiligungsgesellschaft. Die Anleger erhalten eine Vorzugsrendite<br />
in Höhe von 12% p.a. nach Methode des internen<br />
Zinfußes (IRR) des Gesamtgewinns der Beteiligungsgesellschaft<br />
für die Zeit der effektiven Kapitalbindung. Gesamtgewinn ist derjenige<br />
Betrag der Beteiligungsgesellschaft, der nach Rückzahlung<br />
sämtlicher Kapitaleinlagen der Anleger verbleibt. Anschließend<br />
erhalten die Geschäftsführenden Kommanditisten eine<br />
Erfolgsbeteiligung in Höhe von 8%. Um sicherzustellen, dass<br />
die Geschäftsführenden Kommanditisten ihre Erfolgsbeteiligung<br />
erst erhalten, wenn tatsächlich ein Gesamtgewinn entstanden<br />
ist, wird das Ergebnis der Gesellschaft in der nachfolgend dargestellten<br />
Reihenfolge verteilt:<br />
Laufende Ergebnisvorab<br />
Im Rahmen der jährlichen Ergebnisverteilung erhalten die Geschäftsführenden<br />
Kommanditisten HANSA TREUHAND Finance<br />
und Berenberg <strong>Private</strong> Capital im Folgenden einen Ergebnisvorab<br />
von insgesamt 0,7% p.a. bezogen auf die Summe der zum<br />
Letzten Zeichnungsschluss gezeichneten Kapitaleinlagen. Der<br />
Ergebnisvorab versteht sich zzgl. etwaig anfallender gesetz licher<br />
Umsatzsteuer (vgl. Abschnitt „Umsatzsteuer“, Seite 84 f.).<br />
Mit Beginn des Steuerjahres am 01.01.2017 und ab jedem<br />
darauf folgenden Jahr reduziert sich der anzuwendende Prozentsatz<br />
der Ergebnisvorab an die Geschäftsführenden Kommanditisten<br />
um 0,05%-Punkte p.a. des Vorjahreswertes.<br />
Die Komplementärin erhält für die Übernahme der persönlichen<br />
Haftung einen jährlichen Ergebnisvorab von 2.500 USD.<br />
Im ersten Geschäftsjahr entsteht der Ergebnisvorab anteilig,<br />
beginnend am 01.07.2009.<br />
Die Zahlung der Ergebnisvorab setzt Mittelfreigabe voraus.<br />
Bonusverzinsung für Frühzeichner<br />
Anleger, die Kapitaleinzahlungen vor dem letzten Zeichnungsschluss<br />
der Gesellschaft geleistet haben, erhalten auf die von<br />
ihnen geleisteten Kapitaleinzahlungen (ohne Agio) einen individuellen<br />
Vorzug bei der Ergebnisverteilung in Höhe von 5,0%<br />
p.a. (taggenaue Abrechnung), jeweils berechnet vom ersten Tag<br />
des Monats, der auf die jeweilige Kapitaleinzahlung folgt bis einschließlich<br />
dem letzten Tag des Monats, der dem letzten Zeichnungsschluss<br />
der Gesellschaft vorausgeht (ohne Zinseszins).<br />
Die Auszahlung der Bonusverzinsung erfolgt nach Mittelfreigabe<br />
aus ausschüttungsfähigen Erlösen der Gesellschaft, nach Berücksichtigung<br />
des Ergebnisvorab für die Geschäftsführenden<br />
Kommanditisten und die Komplementärin.<br />
Ergebnisberechtigung der Anleger<br />
Nach Berücksichtigung der Ergebnisvorab sowie der Ansprüche<br />
der Frühzeichner auf Bonusverzinsung wird das weitere von der<br />
Gesellschaft erwirtschaftete Ergebnis allen Kommanditisten im<br />
Verhältnis ihrer Kapitaleinlagen zueinander zugewiesen bis sie<br />
insgesamt Ausschüttungen erhalten haben, die den von ihnen<br />
gezeichneten Kapitaleinlagen entsprechen. Für den Fall, dass<br />
bei der Gesellschaft nicht sämtliche Kapitaleinlagen abgerufen<br />
werden, erfolgt die Ergebnisverteilung im Verhältnis der gezeichneten<br />
Kapitaleinlagen nur bis zu dem Zeitpunkt, zu dem<br />
die Anleger Ausschüttungen in Höhe der bei ihnen insgesamt<br />
abgerufenen Kapitalzusagen erhalten haben.<br />
Hurdle Rate<br />
Bei der Hurdle Rate handelt es sich um eine (rechnerische) Verzinsung<br />
der von den Anlegern geleisteten Kapitaleinzahlung in<br />
Höhe von 12% p.a. für die Zeit der effektiven Kapitalbindung der<br />
von ihnen bei der Gesellschaft geleisteten Kapitaleinzahlungen<br />
ab dem Zeitpunkt des letzten Zeichnungsschlusses der Gesellschaft.<br />
Die Hurdle Rate wird nur soweit und solange berechnet,<br />
wie die Summe der geleisteten Kapitaleinzahlungen die Summe<br />
der empfangenen Ausschüttungen übersteigt. Ihre Berechnung<br />
erfolgt nach der Methode des internen Zinsfußes (IRR).<br />
Bis zum Zeitpunkt, zu dem die Anleger zusätzlich zur Ausschüttung<br />
der von ihnen gezeichneten Kapitaleinlagen auch<br />
einen Betrag in Höhe der Hurdle Rate erhalten haben, wird das<br />
Ergebnis der Gesellschaft zwischen den Kommanditisten weiterhin<br />
im Verhältnis ihrer Kapitaleinlagen verteilt.<br />
Gewinnbeteiligung der Geschäftsführenden Kommanditisten<br />
Die Geschäftsführenden Kommanditisten erhalten eine Erfolgsbeteiligung<br />
von 8% des Gesamtgewinns. Gesamtgewinn ist derjenige<br />
Betrag, der nach Rückzahlung sämtlicher Kapitaleinlagen<br />
verbleibt. Bevor jedoch eine Zuweisung der Erfolgsbeteiligung<br />
46
Die Wirtschaftlichen Grundlagen<br />
Zweitmarkt<br />
cTeil 3.<br />
erfolgt, erhalten die Anleger zunächst ihre geleisteten Kapitaleinlagen<br />
und die Hurdle Rate.<br />
Danach wird das von der Gesellschaft erwirtschaftete Ergebnis<br />
im Verhältnis von 8:92 zwischen den Geschäftsführenden Kommanditisten<br />
und allen Kommanditisten aufgeteilt.<br />
Ergebnisermittlung<br />
Das Ergebnis der Gesellschaft umfasst gemäß den vorstehenden<br />
Darstellungen sämtliche von der Gesellschaft realisierten<br />
Erlöse, insbesondere die von dem <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Dachfonds<br />
empfangenen Ausschüttungen (einschließlich Kapitalrückzahlungen),<br />
nach Abzug aller getätigten Aufwendungen, jedoch vor<br />
Berücksichtigung des Ergebnisvorab für Geschäftsführung und<br />
Haftung.<br />
Anlagekonzept<br />
Nach dem Anlagekonzept wird beabsichtigt, Kapitaleinlageverpflichtungen<br />
bei dem Dachfonds in Höhe von bis zu 91% des<br />
bei der Gesellschaft gezeichneten Kapitals einzugehen. Dies<br />
führt dazu, dass zum Teil zunächst Ergebnisvorab Zahlungen<br />
sowie Kosten aus Kapitaleinlagen der Anleger finanziert werden.<br />
Spätere Rückflüsse aus den Zielfonds könnten damit teilweise<br />
nicht ausgeschüttet werden, sondern würden für die Erfüllung<br />
der Kapitaleinlageverpflichtungen bei dem Dachfonds benötigt,<br />
um die hohe <strong>Invest</strong>itionsquote zu gewährleisten. Erzielt die<br />
Gesellschaft Einnahmen, die grundsätzlich zu steuerpflichtigen<br />
Einkünften bei den Anlegern führen, erfolgt die Zuweisung der<br />
Einkünfte gegenüber den Anlegern unabhängig davon, ob die<br />
entsprechenden Einnahmen an die Anleger ausgeschüttet werden<br />
oder zur Erfüllung der Kapitaleinlageverpflichtungen bei den<br />
Zielfonds verwendet werden. Das bedeutet, dass beim Anleger<br />
steuerpflichtige Einkünfte entstehen könnten, die eine entsprechende<br />
Steuerbelastung auslösen würden, ohne dass diesem<br />
Steuerereignis entsprechende Ausschüttungen (Liquiditätszuflüsse)<br />
beim Anleger gegenüberstehen würden.<br />
Der Zweitmarkt bietet dem Anleger die Möglichkeit,<br />
seine Beteiligung erfolgreich zu verkaufen, ohne dass<br />
der Fonds aufgelöst oder die Beteiligungen an dem<br />
Dach- bzw. den Zielfonds und den Portfoliounternehmen veräußert<br />
werden. Dieser Verkauf wird – gegen eine marktübliche<br />
Gebühr – u.a. von der Börsen AG, der gemeinsamen Trägergesellschaft<br />
der Börsen Hamburg, Hannover und München,<br />
organisiert. Unter der Marke Fondsbörse Deutschland besteht<br />
ein neutrales und börsenkontrolliertes Zweitmarktmodell, das<br />
alle Segmente geschlossener Fonds anbietet. Als Makler nimmt<br />
die Fondsbörse Deutschland Beteiligungsmakler AG Kauf- und<br />
Verkaufsanträge von Anlegern entgegen und vermittelt diese.<br />
Die Preisfeststellung richtet sich nach Angebot und Nachfrage<br />
und ist im Internet einsehbar. Da die Börse einen sehr umfangreichen<br />
Kreis von Kaufinteressenten sowie große Transparenz<br />
bietet, hat die HANSA TREUHAND in der Fungibilität über die<br />
Börse ein großes Potenzial gesehen und die Idee von Anfang an<br />
unterstützt und aktiv begleitet.<br />
Eine Besonderheit des Zweitmarkts an der Fondsbörse<br />
Deutschland ist das so genannte Premiumsegment, in dem die<br />
Fonds ausgewählter Initiatoren, wie der HANSA TREUHAND,<br />
gehandelt werden. Im Premiumsegment existiert eine Ausführungsgarantie,<br />
d. h., es besteht eine Garantie der für den Zweitmarkt<br />
zuständigen Maklergesellschaft, bestimmte Fondsanteile<br />
jederzeit zu einem festgelegten Mindestpreis zu kaufen. Zum<br />
Jahresende 2008 entfielen 251 der insgesamt 4.026 Fonds, die<br />
an der Fondsbörse gelistet waren, auf das Premiumsegment.<br />
Insgesamt wurden im Jahr 2008 geschlossene Fonds im<br />
Wert von nominal 107,6 Mio. EUR gehandelt. Dabei wechselten<br />
537 verschiedene Fonds von 85 Emissionshäusern den Besitzer,<br />
vornehmlich aus den Bereichen Immobilien- und Schiffsfonds.<br />
Im Vergleich dazu steckt der Anteilshandel im Bereich<br />
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> noch in den Kinderschuhen. Das Segment stellte<br />
nur 0,25 Prozent des Handels. Dies macht deutlich, dass die<br />
Möglichkeit des Verkaufs von <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Anteilen am Zweitmarkt<br />
nicht zu jeder Zeit realisierbar ist oder mit signifikanten<br />
Preisabschlägen verbunden sein kann.<br />
Nähere Informationen z.B. zu aktuellen Kursen, Abwicklungshinweisen,<br />
etc. können unter den Internetadressen<br />
www.zweitmarkt.de oder www.fondsboerse.de eingesehen<br />
werden.<br />
47
Die rechtlichen und steuerlichen Grundlagen<br />
Die Vermögensanlage<br />
dTeil 1.<br />
Die Vermögensanlage<br />
Anbieter<br />
Vermögensart<br />
Anzahl<br />
HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG, Hamburg, Berenberg <strong>Private</strong> Capital GmbH,<br />
Hamburg.<br />
Geschlossener Fonds, Dachfonds (Fund-of-funds). Unmittelbare oder mittelbare (treuhänderische)<br />
Beteiligung als Kommanditist oder Treugeber (Treuhandvermögen) an einer Gesellschaft<br />
in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft.<br />
Die Mindestzeichnungssumme beträgt 20.000 USD zzgl. 3% Agio. Höhere Beträge<br />
müssen durch 5.000 USD teilbar sein. Unter Berücksichtigung des mit diesem Prospekt<br />
vorgesehenen Emissionskapitals in Höhe von 24.720 TUSD ergeben sich rechnerisch<br />
eine Mindestanzahl von 1 Anleger und eine Höchstanzahl von 1.236 Anlegern.<br />
Sollte bis zum 31.12.2009, ggf. zzgl. zwei Verlängerungsperioden von jeweils einem halben<br />
Jahr nach Ermessen der Geschäftsführung, nicht der erforderliche Mindestbetrag von<br />
10.000 TUSD gezeichnet sein, wird der Fonds rückabgewickelt.<br />
Gesamtbetrag<br />
(Emissionskapital)<br />
Mit der Vermögensanlage<br />
verbundene Rechte<br />
(vgl. auch den im<br />
Prospekt abgedruckten<br />
Gesellschaftsvertrag<br />
und Treuhandauftrag)<br />
Es wird Kommanditkapital i.H.v. 24.720 TUSD (Pflichteinlagen) zur Zeichnung angeboten. Die<br />
Höhe des Kommanditkapitals kann nach oben oder nach unten abweichen. Sie steht erst nach<br />
Schließung des Fonds fest. Etwaige Abweichungen liegen im Ermessen der Geschäftsführung.<br />
Recht auf Wechsel von der Treugeberstellung in die Direkt-Kommanditistenstellung.<br />
Teilnahme, Rede-, Antrags- und Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung bzw. im<br />
schriftlichen Umlaufverfahren.<br />
Die Stimmrechte richten sich nach der Höhe der Beteiligung am Kommanditkapital.<br />
Je 1.000 USD Kommanditkapital gewähren eine Stimme.<br />
Beteiligung am Gewinn und Verlust der Gesellschaft gemäß der im Gesellschaftsvertrag<br />
geregelten Ergebnisverteilungen dem Kommanditanteil entsprechend.<br />
Auskunfts- und Einsichtsrechte, insbesondere Anspruch auf den Geschäftsbericht und<br />
Jahresabschluss.<br />
Die Gesellschafter beschließen u.a. die folgenden Angelegenheiten:<br />
1. Feststellung des geprüften Jahresabschlusses des abgelaufenen Geschäftsjahres<br />
der Gesellschaft;<br />
2. Entlastung des Komplementärs und der Geschäftsführenden Kommanditisten für<br />
ihre Tätigkeiten im abgelaufenen Geschäftsjahr;<br />
3. Änderungen und Ergänzungen des Gesellschaftsvertrags;<br />
4. alle sonstigen Angelegenheiten, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder nach<br />
dem Gesetz der Entscheidungskompetenz der Gesellschafterversammlung vorbehalten sind<br />
(siehe S. 37).<br />
Der Anleger ist am Liquidationserlös der Gesellschaft im Verhältnis seiner Einlage beteiligt.<br />
An Stillen Reserven nimmt er teil.<br />
Wesentliche Grundlagen der<br />
steuerlichen Konzeption (vgl.<br />
Kapitel: „Steuerliche Aspekte“)<br />
Die Anleger beteiligen sich neben den Gründungskommanditisten unmittelbar als Kommanditist<br />
oder mittelbar (treuhänderisch) über die AGR Zweiter <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH an der<br />
Beteiligungsgesellschaft. Diese wird ihre Aktivitäten ausschließlich in den Dachfonds Adveq<br />
Asia II über eine der Gesellschaft zu 100% gehörende Kapitalgesellschaft (Berenberg HANSA<br />
TREUHAND Asien Beteiligungs GmbH) entfalten.<br />
49
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Die rechtlichen und steuerlichen Grundlagen | Rechtliche Grundlagen<br />
Die Beteiligungsgesellschaft ist als vermögensverwaltende Personengesellschaft konzipiert,<br />
damit natürlichen Personen, die ihre Beteiligung im Privatvermögen halten, Gewinne aus der<br />
Veräußerung von Beteiligungen durch den von der Beteiligungsgesellschaft erworbenen <strong>Private</strong><br />
<strong>Equity</strong> Dachfonds Adveq Asia II im Gegensatz zu einer gewerblichen Gestaltungsstruktur<br />
steuerlich bestmöglich vereinnahmen können.<br />
Ausschüttungen und Veräußerungsgewinne an die Beteiligungsgesellschaft unterliegen den<br />
Bestimmungen über die Abgeltungssteuer. <strong>Private</strong> Anleger haben demnach Einkünfte aus<br />
Kapitalvermögen mit einem pauschalen Steuersatz in Höhe von 25% zzgl. Solidaritätszuschlag<br />
und ggfs. Kirchensteuer zu versteuern (Steuerbelastung exkl. Kirchensteuer insgesamt ca. 26,4%).<br />
Übernahme der Zahlung von<br />
Steuern durch den Anbieter<br />
Übertragung der<br />
Vermögensanlage<br />
Einschränkungen der Übertragung<br />
der Vermögensanlage<br />
Die Anbieter übernehmen keine Steuerzahlungen der Gesellschaft oder der Anleger.<br />
Die Übertragung erfolgt durch Abtretungserklärungen der Parteien unter schriftlicher Zustimmung<br />
eines geschäftsführenden Kommanditisten und Übersendung einer Ausfertigung der<br />
Verfügungsurkunde oder durch Erbfall.<br />
Bei Übertragung oder Verfügung der Beteiligung auf Dritte ist die Zustimmung einer Geschäftsführenden<br />
Kommanditistin notwendig, die ihre Zustimmung verweigern darf, wenn finanzielle<br />
Belastungen auf die Gesellschaft zukommen, die von den Verfügungsparteien oder Dritten<br />
nicht ausgeglichen werden. Eine Übertragung oder Verfügung auf Dritte ist nur unter Übernahme<br />
der sich aus dem Gesellschaftsvertrag und ggf. aus dem Treuhandauftrag ergebenden<br />
Rechte und Pflichten möglich. Die Geschäftsführenden Kommanditisten haben ein Vorkaufsrecht,<br />
wenn ein Kommanditist seinen Anteil an der Gesellschaft ganz oder zum Teil an einen<br />
anderen verkauft, der nicht Familienangehöriger ist.<br />
Grundsätzlich besteht eingeschränkte Fungibilität von Anteilen an geschlossenen Fonds. Es<br />
besteht die Möglichkeit der Veräußerung über Zweitmarktplattformen für geschlossene Fonds<br />
wie z.B. der Fondsbörse Deutschland.<br />
Zahlstelle 1 (Auszahlungen an<br />
die Kommanditisten)<br />
Zahlstelle 2 (Bereithaltung<br />
und kostenlose Ausgabe des<br />
Verkaufsprospektes)<br />
Zahlung des Erwerbspreises<br />
Währung<br />
Einzahlungstermine<br />
Verzugszinsen<br />
Einzahlungskonto<br />
Entgegennehmende Stelle von<br />
Zeichnungen<br />
AGR Zweiter <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH, Brandstwiete 4, 20457 Hamburg<br />
HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG, An der Alster 9, 20099 Hamburg;<br />
Berenberg <strong>Private</strong> Capital GmbH, Neuer Jungfernstieg 20, 20354 Hamburg<br />
Per Überweisung<br />
US-Dollar<br />
30% plus 3% Agio bezogen auf die gesamte Zeichnungssumme nach Beitritt und Aufforderung<br />
durch die Treuhänderin oder eines Geschäftsführenden Kommanditisten. Weitere<br />
Kapitalabrufe erfolgen – mit mindestens sechswöchiger Ankündigungsfrist – nach Ermessen<br />
der Geschäftsführung, geplant sind weitere Kapitalabrufe in Höhe von voraussichtlich jeweils<br />
10% bis 30% in den folgenden fünf Kalenderjahren, ggf. auch später. Die Kapitaleinzahlungen<br />
der Direktkommanditisten erfolgen analog zu den Treugebern, auch nach Aufforderung durch<br />
die Treuhänderin.<br />
Für nach dem Fälligkeitstermin geleistete Zahlungen auf die Einlage fallen Verzugszinsen p.a. in<br />
Höhe der gesetzlichen Regelungen an.<br />
Anderkonto:<br />
AGR Aktiengesellschaft für Revision und Treuhand, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
Berenberg Bank Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG, Hamburg,<br />
Konto-Nr.: 05-56425-007<br />
BLZ: 201 200 00<br />
IBAN: DE65201200000556425007<br />
S.W.I.F.T.Adresse/BIC: BEGODEHH<br />
AGR Zweiter <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH<br />
Brandstwiete 4, 20457 Hamburg<br />
Telefon-Nr.: 040-32 57 45-0<br />
Fax-Nr.: 040-32 57 45-48<br />
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<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Die rechtlichen und steuerlichen Grundlagen | Rechtliche Grundlagen<br />
Zeichnungsfrist<br />
Das öffentliche Angebot beginnt einen Werktag nach Veröffentlichung des Angebotes.<br />
Die Veröffentlichung erfolgt durch Hinweisbekanntmachung in einem überregionalen<br />
Börsenpflichtblatt.<br />
Es ist vorgesehen, das in diesem Prospekt ausgewiesene Eigenkapital bis zum 31.12.2009<br />
einzuwerben und den Fonds zu schließen. Die Geschäftsführung hat das Recht,<br />
den Platzierungszeitraum zweimal um je ein halbes Jahr zu verlängern. Das öffentliche Angebot<br />
endet in jedem Fall zum Ende der letzten Verlängerungsoption.<br />
Eine vorzeitige Schließung der Emission kann nach Ermessen der Geschäftsführung erfolgen.<br />
Eine Kürzung von Zeichnungen, Anteilen oder Beteiligungen ist nicht möglich.<br />
Fondslaufzeit<br />
Ausschluss und Ausscheiden<br />
von Gesellschaftern aus der<br />
Beteiligungsgesellschaft<br />
Geplante Laufzeit bis zum 31.12.2021. Die Geschäftsführenden Kommanditisten sind<br />
abweichend hiervon berechtigt, die Laufzeit der Gesellschaft zu verlängern, bis der Dachfonds<br />
Adveq Asia II beendet ist. Verkauf des Anteils ist mit Zustimmung einer Geschäftsführenden<br />
Kommanditistin jederzeit möglich.<br />
Außer aus wichtigem Grund sind das Ausscheiden von Gesellschaftern aus der Vermögensanlage<br />
und die Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses durch einen Gesellschafter<br />
ausgeschlossen.<br />
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann nicht vor, wenn sich die Vermögenslage eines<br />
Gesellschafters verschlechtert oder sich die Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft nicht<br />
erwartungsgemäß entwickelt.<br />
Dessen ungeachtet, können Gesellschafter bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen aus der<br />
Gesellschaft ausgeschlossen werden.<br />
1. Verzug<br />
Leistet ein Gesellschafter seine Kapitaleinzahlungen nicht bei Fälligkeit, kann er aus der Gesellschaft<br />
ausgeschlossen werden. Der Ausschluss kann durch Einziehung seiner Geschäftsanteile<br />
oder durch Übernahme der Geschäftsanteile von Gesellschaftern oder Dritten erfolgen. In<br />
beiden Fällen wird auf den Ausschlusszeitpunkt ein Abfindungsguthaben berechnet, das sich<br />
auf den Referenzbetrag abzüglich der bis zum Ausschlusszeitpunkt aufgelaufenen Verzugszinsen<br />
und abzüglich der weiteren bei der Gesellschaft in Folge des Verzugs entstandenen<br />
Kosten beläuft. Der Referenzbetrag ist dabei der handelsrechtliche Buchwert der Kapitalkonten<br />
des ausgeschlossenen säumigen Kommanditisten – nicht aber über den Verkehrswert der<br />
Beteiligung hinaus – ermittelt auf den Ausschlusszeitpunkt.<br />
2. Weitere Ausschlussgründe<br />
Ein Gesellschafter kann durch die übrigen Gesellschafter mit einer Mehrheit von 75% der<br />
gezeichneten Kapitaleinlagen aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden, wenn in dem<br />
Beschluss festgestellt wird, dass der auszuschließende Gesellschafter grob fahrlässig oder<br />
vorsätzlich wesentliche Pflichten zu Lasten der Gesellschaft verletzt hat. Darüber hinaus erfolgt<br />
ein Ausschluss aus der Gesellschaft, wenn der Anteil des Gesellschafters am Gesellschaftsvermögen<br />
gepfändet wird oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des<br />
Gesellschafters oder eine Pfändung seines Anspruches auf Liquidationserlös erfolgt.<br />
3. Zahlung von Abfindungen<br />
Die Gesellschaft zahlt die Abfindung aufgrund eines Ausschlusses in Raten zu denjenigen Zeitpunkten,<br />
zu denen die Gesellschaft Ausschüttungen vornimmt. Die einzelnen Raten belaufen<br />
sich auf denjenigen Betrag, den der ausscheidende Gesellschafter als Ausschüttung erhalten<br />
hätte, wäre er nicht aus der Gesellschaft ausgeschieden. Die Abfindung ist mit 5% pro Jahr zu<br />
verzinsen und spätestens nach 9 Jahren und 6 Monaten vollständig zu zahlen. Die Geschäftsführenden<br />
Kommanditisten sind berechtigt, die Abfindung zu einem früheren Zeitpunkt auszuzahlen.<br />
Ein ausscheidender Gesellschafter kann für seinen Abfindungsanspruch keine Stellung<br />
von Sicherheiten verlangen. Für die Abfindung haftet lediglich das Gesellschaftsvermögen.<br />
Kein Gesellschafter haftet persönlich für die Abfindung.<br />
4. Treugeber<br />
Anleger, die ihre Beteiligung mittelbar über einen Treuhänder halten, treffen die gleichen<br />
Rechtsfolgen wie einen unmittelbar beteiligten Gesellschafter. Darüber hinaus kann der Treuhänder<br />
vom Treuhandvertrag zurücktreten, wenn der Treugeber seine Einzahlungsverpflichtung<br />
nicht fristgemäß leistet.<br />
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<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Die rechtlichen und steuerlichen Grundlagen | Rechtliche Grundlagen<br />
Emission von Teilbeträgen<br />
im Ausland<br />
Erwerbspreis der<br />
Vermögensanlage<br />
Mit dem Erwerb, der Verwaltung<br />
oder Veräußerung<br />
verbundene weitere Kosten<br />
Das Angebot erfolgt in Deutschland und der Schweiz. Die Höhe der Teilbeträge steht nicht<br />
fest.<br />
Zeichnungssumme: Der Erwerbspreis entspricht der Zeichnungssumme. Die Zeichnungssumme<br />
wird vom Anleger mit der Zeichnung der Beitrittserklärung selbst festgesetzt. Die<br />
Mindestzeichnungssumme beträgt 20.000 USD. Höhere Beträge müssen durch 5.000 USD<br />
teilbar sein.<br />
Mit dem Erwerb ist das Agio in Höhe von 3% der Zeichnungssumme zu zahlen. Es wird für<br />
weitere Vertriebskosten verwendet.<br />
Der Anleger, der direkt als Kommanditist ins Handelsregister eingetragen wird, hat die mit der<br />
Handelsregistereintragung verbundenen Kosten zu tragen, wenn und soweit er selbst davon<br />
betroffen ist, in Höhe von pauschal 75 USD pro Angelegenheit. Zuzüglich hat der Anleger<br />
die Kosten für seine notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht zu tragen, deren Höhe<br />
sich nach den gesetzlichen Regelungen der Kostenordnung, an die die Notare gebunden<br />
sind, bestimmt. Der im Einzelnen sich ergebene Betrag verändert sich je nach Höhe der<br />
Kommanditbeteiligung.<br />
Für die Kontenführung des Anlegers und den Zahlungsverkehr fallen Bankgebühren an. Im<br />
Falle eines nicht auf US-Dollar lautenden Kontos können darüber hinaus weitere Gebühren,<br />
insbesondere aus dem Umtausch von Ein- und Auszahlungen in US-Dollar anfallen. Alle<br />
Gebühren sind vom Anleger zu tragen, sofern sie bei ihm entstehen. Die Höhe der Bankgebühren<br />
ist institutsabhängig und kann daher bei den einzelnen Anlegern unterschiedlich ausfallen.<br />
Gegebenenfalls sind vom Anleger Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu zahlen.<br />
Bei einer Anteilsübertragung fallen die Kosten der Erstellung der Ergänzungsbilanzen an. Bei<br />
einer entgeltlichen Anteilsveräußerung ist der Treuhänderin für ihren Aufwand ein pauschales<br />
Entgelt in Höhe von 210 USD (zzgl. Umsatzsteuer) pro Anteilsveräußerung vom Verkäufer<br />
zu zahlen. Die Treuhänderin hat sich vorbehalten, die Preise einer geänderten Umsatzsteuer<br />
anzupassen. Wird über eine Börse oder anderweitig veräußert, so können von dort erhobene<br />
Kosten anfallen.<br />
Wird ein Kommanditanteil übertragen, so trägt der Erwerber (insbesondere der Erbe,<br />
Beschenkte, Käufer) die Kosten der Handelsregisteranmeldung und der Handelsregistereintragung<br />
in Höhe von pauschal 75 USD pro Kommanditanteilsübertragung der Gesellschaft.<br />
Für die Teilnahme an Gesellschafterversammlungen können Anfahrts- und Reisekosten<br />
anfallen. Im Übrigen können Kosten für Telefon, Fax, Internet und den postalischen Verkehr<br />
anfallen.<br />
Für den Identitätsnachweis nach den Vorschriften des Geldwäschegesetzes können Kosten<br />
anfallen. Diese bestimmen sich nach der Art des Identitätsnachweises. Wird die Identität<br />
durch beglaubigte Kopie eines Ausweises nachgewiesen, richten sich die Gebühren nach den<br />
Sätzen der beglaubigenden Behörde oder den für Notare geltenden gesetzlichen Regelungen.<br />
Im Fall des Rückgriffs oder der Durchführung des Identitätsnachweises durch eine Bank, ein<br />
Finanzdienstleistungsinstitut oder eine sonstige berechtigte Stelle, richten sich die zusätzlichen<br />
Kosten nach deren Gebührensätzen.<br />
Neben der Einlageverpflichtung fallen über die vorstehend erläuterten Kosten hinaus keine<br />
weiteren mit dem Erwerb, der Verwaltung oder Veräußerung verbundenen unmittelbaren<br />
Kosten des Anlegers an.<br />
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<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Die rechtlichen und steuerlichen Grundlagen | Rechtliche Grundlagen<br />
Verpflichtung des Anlegers zu<br />
weiteren Leistungen<br />
Den Anleger treffen ausschließlich Zahlungsverpflichtungen. Unter folgenden Umständen kann<br />
der Anleger zu Zahlungen verpflichtet sein, die über seine Kapitaleinlageverpflichtung hinaus<br />
gehen:<br />
1. Beitritt als Direktkommanditist vor Eintragung im Handelsregister (unbeschränkte Haftung);<br />
2. keine Anerkennung der beschränkten Kommanditistenhaftung durch ausländische<br />
Gerichte;<br />
3. Rückforderung von Ausschüttungen durch die Gesellschaft gemäß § 14 Abs. 6 des<br />
Gesellschaftsvertrages;<br />
4. die Ausschüttungen können (nach den gesetzlichen Regelungen) zu einem Wiederaufleben<br />
der Haftung führen, insbesondere wenn die Einlage zurückbezahlt wird oder wenn<br />
der Kapitalanteil durch Entnahme unter die geleistete Einlage herabgemindert wird<br />
(§ 172 HGB)<br />
Über die in diesem Abschnitt „Die Vermögensanlage“ dargestellten Zahlungsverpflichtungen<br />
des Anlegers hinaus hat der Anleger keine weiteren Leistungen zu erbringen, insbesondere<br />
keine weiteren Zahlungen zu leisten.<br />
Anleger, die ihre Beteiligung an der Emittentin über den Treuhänder halten, treffen die gleichen<br />
Verpflichtungen, da sie den Treuhänder vollumfänglich von den entsprechenden Verpflichtungen<br />
freistellen. Wird die Treuhänderin aus solchen Verbindlichkeiten in Anspruch genommen,<br />
ist seitens des Treugebers in vollem Umfang Ersatz zu leisten.<br />
Gesamthöhe der Provisionen,<br />
insbesondere Vermittlungsprovisionen<br />
oder vergleichbare<br />
Vergütungen<br />
Anfallende Provisionen:<br />
HANSA TREUHAND Finance und Berenberg <strong>Private</strong> Capital erhalten zusammen insgesamt 6%<br />
der Summe der bei der Emittentin gezeichneten Kapitaleinlagen. Darüber hinaus erhalten sie<br />
das Agio in Höhe von 3% der Summe der gezeichneten Kapitaleinlagen. Die Gesamthöhe der<br />
Provisionen ist folglich abhängig von den tatsächlich bei der Emittentin gezeichneten Kapitaleinlagen.<br />
Bei einem angestrebten Zielvolumen von 25.000 TUSD beträgt die Gesamthöhe<br />
2.250 TUSD.<br />
HANSA TREUHAND Finance und Berenberg <strong>Private</strong> Capital erhalten weiterhin eine Vergütung<br />
i.H.v. insgesamt 635 TUSD für die Prospektgestaltung (135 TUSD), Konzeption (375 TUSD)<br />
sowie für Marketing inkl. Prospekterstellung (125 TUSD).<br />
Die dargestellten Vergütungen verstehen sich – sofern sie anfällt – zuzüglich gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer.<br />
Laufende Vergütungen und Ergebnisbeteiligung:<br />
Im Rahmen der jährlichen Ergebnisverteilung erhalten die Geschäftsführenden Kommanditisten<br />
HANSA TREUHAND Finance und Berenberg <strong>Private</strong> Capital gemeinsam einen Ergebnisvorab<br />
von insgesamt 0,7% p.a. bezogen auf die Summe der zum Letzten Zeichnungsschluss<br />
gezeichneten Kapitaleinlagen, zzgl. einer etwaig anfallenden Umsatzsteuer (vgl. Abschnitt<br />
„Umsatzsteuer“, Seite 84 f.).<br />
Für die Übernahme der persönlichen Haftung erhält die Komplementärin zudem einen jährlichen<br />
Ergebnisvorab in Höhe von 2.500 USD.<br />
Die AGR Zweiter <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH erhält eine Vergütung für die Übernahme der<br />
Treuhandschaft sowie u.a. der Durchführung der Finanzbuchhaltung und der Erstellung der<br />
Jahresabschlüsse in Höhe von 35.000 EUR p.a. (zzgl. USt. sowie Auslagenersatz).<br />
Nach Vollrückzahlung, dem Zeitpunkt, zu dem die Gesellschaft Ausschüttungen an die<br />
Gesellschafter in Höhe des gesamten Zeichnungskapitals zzgl. der Bonusverzinsung und der<br />
Vorzugsrendite geleistet hat, erhalten die Geschäftsführenden Kommanditisten nach Berücksichtigung<br />
der genannten Ergebnisvorab jeweils 4% des verbleibenden Gesamtgewinns, 92%<br />
verbleiben bei den Gesellschaftern.<br />
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Die rechtlichen und steuerlichen Grundlagen<br />
Gesellschaftsvertrag<br />
der Zweiter Berenberg HANSA TREUHAND <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH & Co. KG<br />
dTeil 2.<br />
Artikel 1<br />
(§§ 1 – 5) Errichtung der Gesellschaft<br />
Artikel 2<br />
(§§ 6 – 11) Gesellschaftskapital und Gesellschaftsvermögen<br />
Artikel 3<br />
(§ 12) Kapitalkonten und Ergebnisverteilung<br />
Artikel 4<br />
(§§ 13 – 17) Ergebnisvorab, Kosten, Gebühren<br />
Artikel 5<br />
(§§ 18 – 21) Geschäftsführung und Vertretung<br />
Artikel 6<br />
(§§ 22 – 24) Ausscheiden und Kündigung von Gesellschaftern<br />
Artikel 7<br />
(§ 25) Gesellschafterversammlung<br />
Artikel 8<br />
(§§ 26 – 28) Rechtsstellung der Gesellschafter<br />
Artikel 9<br />
(§§ 29 – 31) Laufzeit, Beendigung und Auflösung<br />
Artikel 10<br />
(§§ 32 – 34) Bewertung, Buchführung und Berichtswesen<br />
Artikel 11<br />
(§§ 35 – 38) Schlussbestimmungen<br />
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<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Die rechtlichen und steuerlichen Grundlagen | GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />
ARTIKEL 1 ERRICHTUNG DER GESELLSCHAFT<br />
§ 1 Errichtung, Beginn<br />
1. Die Gesellschafter<br />
• Verwaltung Zweiter Berenberg HANSA TREUHAND <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds<br />
GmbH, München, als Komplementär,<br />
sowie die Kommanditisten<br />
• HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG, Hamburg<br />
• Berenberg <strong>Private</strong> Capital GmbH, Hamburg<br />
• AGR Zweiter <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH, Hamburg<br />
sind übereingekommen, den Gesellschaftsvertrag der Kommanditgesellschaft<br />
wie folgt vollständig neu zu fassen:<br />
2. Die Gesellschaft beginnt im Außenverhältnis mit ihrer Eintragung im Handelsregister.<br />
Im Innenverhältnis der Gesellschafter gilt dieser Gesellschaftsvertrag<br />
mit seiner Unterzeichnung. Diese Gesellschaft endet nach Maßgabe<br />
des § 29.<br />
§ 2 Firma<br />
Die Firma der Gesellschaft lautet:<br />
Zweiter Berenberg HANSA TREUHAND <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH & Co. KG<br />
§ 3 Zweck der Gesellschaft<br />
1. Zweck der Gesellschaft ist der Erwerb, das Halten und das Verwalten einer<br />
oder mehrerer mittelbarer Beteiligungen an der Adveq Asia II C.V. – einem<br />
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds – über die Berenberg HANSA TREUHAND Asien Beteiligungs<br />
GmbH, einer der Gesellschaft zu 100% gehörenden Tochterkapitalgesellschaft<br />
(hiernach „Tochterkapitalgesellschaft“).<br />
2. Zur Erreichung des Gesellschaftszwecks können Kommanditeinlagen bis zu<br />
25.000.000 USD (in Worten: fünfundzwanzig Millionen US-Dollar) eingeworben<br />
werden. Die Geschäftsführer sind in ihrem Ermessen frei, diese Grenze<br />
zu erhöhen. Die Gesellschaft erstrebt keine unternehmerische Führung in<br />
den mittelbar gehaltenen Beteiligungsgesellschaften an und wird sich auch<br />
nicht aktiv an deren Geschäftsführung beteiligen.<br />
§ 4 Anlageform<br />
Die Kapitalanlage der Gesellschaft besteht aus mittelbaren Eigenkapital- und<br />
eigenkapitalähnlichen Beteiligungen an der Adveq Asia II. C.V. Die Gesellschaft<br />
kann Liquiditätsreserven in Festgeld und freie Liquidität in Geldmarkttiteln<br />
oder -fonds investieren.<br />
§ 5 Geschäftsjahr, Sitz<br />
1. Das Geschäftsjahr der Gesellschaft entspricht dem Kalenderjahr. Das erste<br />
Geschäftsjahr ist ein Rumpfgeschäftsjahr und läuft vom Beginn der Gesellschaft<br />
bis zum Ablauf des 31. Dezember des Kalenderjahres, in dem das<br />
Rumpfgeschäftsjahr beginnt.<br />
2. Sitz der Gesellschaft ist München<br />
ARTIKEL 2 GESELLSCHAFTSKAPITAL<br />
UND GESELLSCHAFTSVERMÖGEN<br />
§ 6 Gesellschafter<br />
1. Die Verwaltung Zweiter Berenberg HANSA TREUHAND <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds<br />
GmbH ist der Komplementär der Gesellschaft.<br />
2. HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG und Berenberg <strong>Private</strong> Capital<br />
GmbH (zusammen die „Geschäftsführenden Kommanditisten“) sind<br />
Kommanditisten mit den Rechten und Pflichten gemäß diesem Vertrag, insbesondere<br />
mit dem Recht zur Geschäftsführung.<br />
3. Die AGR Zweiter <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH ist Treuhandkommanditistin<br />
(die „Treuhandkommanditistin“) mit den Rechten und Pflichten gemäß diesem<br />
Vertrag.<br />
4. Weitere Kommanditen sind die gemäß den Bestimmungen des § 7 aufgenommen<br />
Personen.<br />
§ 7 Aufnahme weiterer Kommanditisten<br />
– Letzter Zeichnungsschluss<br />
1. Die Treuhandkommanditistin ist berechtigt, mit Wirkung für alle Gesellschafter<br />
und ohne das Erfordernis einer Zustimmung der übrigen Gesellschafter weitere<br />
Kommanditisten in die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar über die<br />
Treuhandkommanditistin aufzunehmen. Der Mindestzeichnungsbetrag beträgt<br />
20.000 USD. Höhere Zeichnungen müssen grundsätzlich durch 5.000 USD<br />
teilbar sein. Die geschäftsführenden Kommanditisten können in ihrem freien<br />
Ermessen niedrigere Zeichnungsbeträge zulassen.<br />
2. Die Aufnahme weiterer Kommanditisten erfolgt durch Unterzeichnung des<br />
Zeichnungsscheins durch den Beitrittswilligen, die Annahme des Zeichnungsscheins<br />
durch die Treuhandkommanditistin und die Unterzeichung<br />
einer Handelsregistervollmacht durch den Beitrittswilligen nach Maßgabe<br />
des § 28 dieses Vertrages in notariell beglaubigter Form, letzteres sofern<br />
der weitere Kommanditist der Gesellschaft unmittelbar beitritt.<br />
3. Die Aufnahme weiterer unmittelbarer Kommanditisten in die Gesellschaft<br />
erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung ihrer Eintragung in das Handelsregister<br />
der Gesellschaft. Für den Zeitraum ab Annahme des Zeichnungsscheins<br />
bis zur Eintragung in das Handelsregister ist der unmittelbar<br />
Beitretende als atypisch stiller Gesellschafter beteiligt, wobei sämtliche<br />
Regelungen dieses Vertrages für diese Zeit entsprechende Anwendung<br />
finden. Weitere Kommanditisten können längstens bis zum 31.12.2009<br />
(„Letzter Zeichnungsschluss“) aufgenommen werden, wobei die Geschäftsführenden<br />
Kommanditisten berechtigt sind, in ihrem freien gemeinsamen<br />
Ermessen ohne das Erfordernis der Zustimmung der übrigen Gesellschafter<br />
den Letzten Zeichnungsschluss zweimal um jeweils bis zu einem halben<br />
Jahr zu verlängern. Darüber hinaus können die Geschäftsführenden Kommanditisten<br />
in ihrem freien Ermessen ohne das Erfordernis der Zustimmung<br />
der übrigen Gesellschafter jederzeit die Aufnahme weiterer Kommanditisten<br />
beenden und einen letzten Zeichnungsschluss durchführen.<br />
4. Die Treuhandkommanditistin erwirbt, hält und verwaltet ihre erhöhte Gesellschaftereinlage<br />
treuhänderisch für die Treugeber, mit denen sie entsprechende<br />
Treuhandverträge schließt. Die Treuhandkommanditistin wird ihre<br />
Gesellschafterrechte im Interesse der Treugeber ausüben und dabei den<br />
Weisungen der Treugeber Folge leisten.<br />
5. Im Innenverhältnis der Gesellschafter untereinander werden die Treugeber,<br />
für die die Treuhandkommanditistin ihre Gesellschaftsbeteiligung anteilig<br />
treuhänderisch hält, wie unmittelbar beteiligte Gesellschafter behandelt.<br />
Dies gilt insbesondere für die Beteiligung an Gesellschaftsvermögen, am<br />
Gewinn und Verlust, an einem Auseinandersetzungsguthaben, einem Liquidationserlös<br />
sowie die Ausübung mitgliedschaftlicher Rechte.<br />
6. Die Gesellschafter nehmen davon einvernehmlich Kenntnis, dass die Treuhandkommanditistin<br />
jeweils die Treugeber bevollmächtigt, unmittelbar an<br />
den Gesellschafterversammlungen teilzunehmen und das der Treuhandkommanditistin<br />
aus der treuhänderischen Beteiligung des Treugebers zustehende<br />
Stimmrecht anteilig auszuüben. Diese Bevollmächtigung ist wirksam,<br />
solange sie nicht von der Treuhandkommanditistin gegenüber dem Treugeber<br />
und der Gesellschaft widerrufen wird.<br />
7. Gerät ein Treugeber mit dem auf ihn entfallenden Teil einer abgerufenen<br />
Kapitaleinzahlung gemäß § 9 in Verzug, gilt folgendes: Übt der Treuhänder<br />
das gemäß Treuhandvertrag eingeräumte Recht aus, das Treuhandverhältnis<br />
mit dem säumigen Treugeber fristlos zu kündigen, richten sich die in § 9<br />
Abs. 4 geregelten Rechtsfolgen bei Verzug unmittelbar gegen den säumigen<br />
Treugeber, wenn und sobald er unmittelbarer Kommanditist ist.<br />
§ 8 Kapitaleinlagen<br />
1. Der Komplementär ist am Gesellschaftskapital nicht beteiligt. Er zeichnet<br />
keine Kapitaleinlage.<br />
2. HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG zeichnet eine Kapitaleinlage<br />
von 250.000 USD und Berenberg <strong>Private</strong> Capital GmbH zeichnet eine Kapitaleinlage<br />
von 25.000 USD.<br />
Die AGR Zweiter <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH zeichnet eine Kapitaleinlage in<br />
Höhe von 5.000 USD.<br />
3. Die gemäß § 7 aufgenommen weiteren Kommanditisten zeichnen eine Kapitaleinlage<br />
in Höhe des jeweiligen Zeichnungsbetrags gemäß Zeichnungsschein.<br />
4. Die Treuhandkommanditistin zeichnet über ihre eigene Kapitaleinlage hinaus<br />
Kapitaleinlagen in der Höhe, wie sie dazu von Treugebern entsprechende<br />
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<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Die rechtlichen und steuerlichen Grundlagen | GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />
Weisungen erhält. Sie ist berechtigt, ihre Kapitaleinlage nach Maßgabe dieses<br />
Vertrages jederzeit entsprechend anzupassen.<br />
5. Ein Betrag in Höhe von 1% der Kapitaleinlagen der Kommanditisten stellt<br />
die Kapitalanteile i.S.v. § 264c Abs. 2 Ziffer I. HGB dar, die restlichen 99%<br />
der Kapitaleinlagen der Kommanditisten bilden die Rücklagen i.S.v. § 264c<br />
Abs.2 Ziffer II. HGB.<br />
6. Alle Kommanditisten im Sinne der §§ 6 und 7 haben ein Agio in Höhe von<br />
3% der gezeichneten Kapitaleinlagen an die Gesellschaft zu zahlen.<br />
§ 9 Kapitaleinzahlungen<br />
Erste Rate<br />
1. Die erste Kapitaleinzahlung in Höhe von 30% zuzüglich des Agios in Höhe<br />
von 3% der gezeichneten Kapitaleinlage ist mit Annahme des Zeichnungsscheins<br />
und Aufforderung durch einen Geschäftsführenden Kommanditisten<br />
oder die Treuhandkommanditistin fällig. Die Eintragung eines unmittelbar<br />
beitretenden Gesellschafters berührt die Fälligkeit der Kapitaleinzahlungen<br />
nicht.<br />
Folgerate<br />
2. Der Restbetrag der Kapitaleinlagen wird von der Treuhandkommanditistin<br />
in Raten, deren jeweilige Höhe von den Geschäftsführenden Kommanditisten<br />
bestimmt wird, zur Einzahlung bei der Gesellschaft abgerufen. Der<br />
Zeitpunkt und die Höhe der Abrufe richten sich nach dem Mittelbedarf der<br />
Gesellschaft für Kapitalanlagen, für die Bestreitung von Ausgaben sowie für<br />
die Deckung der Vorabausschüttungen auf den Vorabanteil am Bilanzgewinn<br />
gemäß § 15. Zur Ausschüttung an die Gesellschafter fällige Beiträge<br />
können mit Rateneinzahlungsverpflichtungen bezüglich der Kapitaleinlagen<br />
verrechnet werden.<br />
Zahlbarkeit<br />
3. Die erste Rate ist nach Maßgabe des Absatzes 1 einzuzahlen. Die Folgeraten<br />
in Höhe von voraussichtlich jeweils 10% bis 30% der gezeichneten<br />
Kapitaleinlage werden durch die Treuhandkommanditistin schriftlich unter<br />
Angabe einer Zahlungsfrist abgerufen. Die Zahlungsfrist soll zumindest 6<br />
Wochen betragen.<br />
Verzug<br />
4. Wird eine Zahlung nicht fristgerecht geleistet, tritt mit Fristablauf ohne das<br />
Erfordernis einer Mahnung Verzug ein. Bei Verzug fallen Verzugszinsen<br />
p.a. in Höhe der gesetzlichen Regelungen an. Neben den gesetzlichen<br />
Rechtsbehelfen bei Verzug gelten die Bestimmungen gemäß diesem Absatz<br />
4. Leistet ein Kommanditist eine Zahlung nicht fristgerecht, so haben die<br />
Geschäftsführenden Kommanditisten je einzeln das Recht, in Ergänzung zu<br />
den gesetzlichen Rechtsbehelfen bei Verzug die nachfolgenden Rechtsbehelfe<br />
zu ergreifen:<br />
a) Die Gesellschaft kann den säumigen Kommanditisten auf Zahlung des<br />
rückständigen Betrags nebst aller Nebenkosten, einschließlich Kosten der<br />
Rechtsverfolgung verklagen.<br />
b) Der säumige Kommanditist kann durch schriftliche Erklärung von mindestens<br />
zwei Geschäftsführenden Kommanditisten aus der Gesellschaft ausgeschlossen<br />
werden. Sein Gesellschaftsanteil wächst den übrigen Gesellschaftern<br />
an im Verhältnis ihrer gezeichneten Kapitaleinlagen zueinander.<br />
Der ausgeschlossene säumige Kommanditist erhält einen Abfindungsanspruch<br />
in Höhe des Referenzbetrages abzüglich der bis zum Ausschlusszeitpunkt<br />
aufgelaufenen Verzugszinsen und abzüglich der weiteren bei der<br />
Gesellschaft in Folge des Verzugs entstandenen Kosten. Der Referenzbetrag<br />
beläuft sich auf den handelsrechtlichen Buchwert der Kapitalkonten<br />
des ausgeschlossenen säumigen Kommanditisten – nicht aber über den<br />
Verkehrswert der Beteiligung hinaus – ermittelt auf den Ausschlusszeitpunkt.<br />
Die Abfindung ist zahlbar in Raten. Die einzelnen Raten sind zur Zahlung<br />
fällig zu den Zeitpunkten, zu denen die Gesellschaft Ausschüttungen<br />
an die weiteren Kommanditisten vornimmt. Die Höhe der einzelnen Raten<br />
entspricht dem Betrag der Ausschüttung multipliziert mit einem Bruch, in<br />
dessen Nenner die Summe der gezeichneten Kapitaleinlagen aller weiteren<br />
Kommanditisten (einschließlich des ausgeschlossenen säumigen Kommanditisten)<br />
steht und in dessen Zähler die vom ausgeschlossenen säumigen<br />
Kommanditisten gezeichnete Kapitaleinlage steht. Die einzelnen Raten sind<br />
unverzinslich. Ein Anspruch auf Sicherheitsleistung besteht nicht. Jede<br />
persönliche Haftung des Komplementärs und der Kommanditisten für die<br />
Abfindungsschuld der Gesellschaft ist ausgeschlossen.<br />
c) Statt des Ausschlusses gemäß lit. b) haben die Geschäftsführenden Kommanditisten<br />
je einzeln das Recht, den Geschäftsanteil des säumigen Kommanditisten<br />
selbst zu erwerben – oder wenn keiner der Geschäftsführenden<br />
Kommanditisten erwerben will – ihn zur Veräußerung anzubieten gegen<br />
Zahlung eines Kaufpreises an den säumigen Kommanditisten in Höhe der<br />
Abfindung gemäß lit. b) und Übernahme der Zahlungspflichten des säumigen<br />
Kommanditisten gegenüber der Gesellschaft.<br />
§ 10 Beteiligung am Gesellschaftsvermögen<br />
Die Gesellschafter sind am Gesellschaftsvermögen im Verhältnis ihrer Kapitaleinlagen<br />
zueinander beteiligt. Gesellschafter ohne Kapitaleinlage sind am<br />
Gesellschaftsvermögen nicht beteiligt.<br />
§ 11 Haftung der Gesellschafter<br />
1. Der Komplementär haftet für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft unbeschränkt<br />
gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Handelsgesetzbuches.<br />
2. Die Kommanditisten haften für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft<br />
beschränkt nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches für die<br />
Kommanditisten einer Kommanditgesellschaft. 1% ihrer jeweiligen USD-<br />
Kapitaleinlage ist als Hafteinlage im Sinne des § 172 HGB in das Handelsregister<br />
der Gesellschaft in EUR einzutragen, wobei für diesen Zweck und<br />
unabhängig vom wirklichen Umrechnungskurs eine Festsetzung von 1 USD<br />
= 1 EUR erfolgt. Für die Geschäftsführenden Kommanditisten sowie die<br />
Treuhandkommanditistin wird, unabhängig von ihrer Kapitaleinlage, jeweils<br />
eine unveränderliche Hafteinlage von EUR 100 in das Handelsregister eingetragen.<br />
ARTIKEL 3 KAPITALKONTeN, ERGEBNISVERTEILUNG<br />
§ 12 Kapitalkonten<br />
1. Für jeden Gesellschafter werden die folgenden Kapitalkonten geführt:<br />
• ein Kapitalkonto I („Kapitalanteil“);<br />
• ein Kapitalkonto II („Rücklagen“);<br />
• ein Kapitalkonto III („laufendes Konto“); und<br />
• ein Kapitalkonto IV („Verlustvortragskonto“).<br />
2. Auf dem Kapitalkonto I werden Einzahlungen und Rückzahlungen der Kapitalanteile<br />
und auf dem Kapitalkonto II die Einzahlungen und Rückzahlungen<br />
der Rücklagen verbucht. Alle sonstigen Geschäftsvorfälle im Verhältnis<br />
zu den Gesellschaftern werden auf den laufenden Konten verbucht, soweit<br />
sie nicht auf dem Verlustvortragskonto zu verbuchen sind. Die Anteile an<br />
einem möglichen Verlust der Gesellschaft werden den Verlustvortragskonten<br />
belastet und nachfolgende Gewinne werden den Verlustvortragskonten so<br />
lange gutgeschrieben, bis diese wieder ausgeglichen sind.<br />
3. Die Kapitalkonten sind weder im Soll noch im Haben verzinslich.<br />
ARTIKEL 4 ERGEBNISVORAB, KOSTEN UND GEBÜHREN<br />
§ 13 Ergebnisverteilung<br />
1. Es gelten die folgenden Begriffsbestimmungen:<br />
a) „Bonus-Verzinsung“ ist ein individueller Vorzug bei der Ergebnisbeteiligung,<br />
der sich wie folgt berechnet: 5% pro Jahr (taggenaue Abrechnung)<br />
bezüglich der von dem jeweiligen Gesellschafter geleisteten Kapitaleinzahlungen,<br />
jeweils berechnet vom ersten Tag des Monats, der auf die<br />
jeweilige Kapitaleinzahlung folgt bis einschließlich dem letzten Tag des<br />
Monats, der dem Letzten Zeichnungsschluss der Gesellschaft gem. § 7<br />
Abs. 3 vorausgeht ohne Zinseszinsberechnung. Kapitaleinzahlungen ab<br />
dem Monat nach dem Letzten Zeichnungsschluss werden nicht mehr<br />
berücksichtigt.<br />
b) „Ergebnis“ umfasst sämtliche in einem Geschäftsjahr von der Gesellschaft<br />
realisierten Erlöse, insbesondere die empfangenen Ausschüttungen nach<br />
Abzug aller in dem betreffenden Geschäftsjahr getätigten Aufwendungen,<br />
jedoch vor Berücksichtigung des Ergebnisvorab für die Geschäftsführung<br />
und Haftung gemäß § 15.<br />
c) „Vorzugs-Rendite“ ist eine interne (rechnerische) Verzinsung der von den<br />
Gesellschaftern geleisteten Kapitaleinzahlung in Höhe von 12% p.a. für<br />
die Zeit der effektiven Kapitalbindung bei der Gesellschaft ab dem Zeitpunkt<br />
des letzten Zeichnungsschlusses mit jährlicher Zinseszinsberechnung.<br />
Die Vorzugs-Rendite wird nur soweit und solange berechnet, als<br />
die Summe der geleisteten Kapitaleinzahlungen die Summe der empfangenen<br />
Ausschüttungen übersteigt.<br />
d) „Voll-Rückzahlung“ ist der Zeitpunkt, zu dem die Gesellschaft Ausschüttungen<br />
an die Gesellschafter in Höhe des gesamten Zeichnungskapitals<br />
zuzüglich der Bonus-Verzinsung und Vorzugs-Rendite geleistet hat.<br />
Wird nicht das gesamte Zeichnungskapital der Gesellschaft abgerufen,<br />
ist „Voll-Rückzahlung“ der Zeitpunkt, zu dem die Gesellschaft Ausschüttungen<br />
an die Gesellschafter in Höhe des gesamten abgerufenen Zeichnungskapitals<br />
zuzüglich der Bonus-Verzinsung und Vorzugs-Rendite<br />
geleistet hat.<br />
2. Vor Voll-Rückzahlung wird das Ergebnis der Gesellschaft wie folgt verteilt:<br />
a) Zunächst haben der Komplementär und die Geschäftsführenden Kommanditisten<br />
Anspruch auf den Vorabanteil am Bilanzgewinn gemäß § 15.<br />
b) Danach wird das von der Gesellschaft erwirtschaftete Ergebnis vorbehaltlich<br />
der Bestimmungen in dem nachfolgenden Unterabsatz d) den<br />
laufenden Konten der Gesellschafter im Verhältnis ihrer Ansprüche auf<br />
Bonus-Verzinsung zueinander zugewiesen bis sämtliche Ansprüche auf<br />
Bonus-Verzinsung erfüllt sind.<br />
c) Danach wird bis zur Voll-Rückzahlung das Ergebnis der Gesellschaft den<br />
56
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Die rechtlichen und steuerlichen Grundlagen | GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />
laufenden Konten der Gesellschafter zugewiesen im Verhältnis ihrer Kapitaleinlagen<br />
zueinander.<br />
d) Verluste der Gesellschaft werden den Verlustvortragskonten der Gesellschafter<br />
im Verhältnis ihrer Kapitaleinlagen zueinander belastet. Gewinne<br />
der Gesellschaft in nachfolgenden Geschäftsjahren werden den Verlustvortragskonten<br />
der Gesellschafter im Verhältnis ihrer Kapitaleinlagen<br />
zueinander solange gutgeschrieben, bis die Verlustzuweisungen wieder<br />
ausgeglichen sind.<br />
e) Zum Ende des Kalenderjahres, in dem der Letzte Zeichnungsschluss der<br />
Gesellschaft erfolgt, sind im Rahmen der Ergebnisverteilung der Ergebnisvorab<br />
für den Komplementär und die Geschäftsführenden Kommanditisten<br />
gemäß § 15 sowie die Aufwendungen und Kosten der Gesellschaft<br />
auf die vorhandenen Gesellschafter in der Weise umzulegen, dass die<br />
Gesamtsumme aller bisherigen Ergebnisvorab an den Komplementär<br />
und die Geschäftsführenden Kommanditisten sowie die Gesamtsumme<br />
aller bisherigen Aufwendungen und Kosten der Gesellschaft auf alle vorhandenen<br />
Gesellschafter im Verhältnis ihrer Kapitaleinlagen zueinander<br />
aufgeteilt ist.<br />
3. Nach Voll-Rückzahlung wird das Ergebnis der Gesellschaft in folgender Reihenfolge<br />
verteilt:<br />
a) Zunächst haben der Komplementär und die Geschäftsführenden Kommanditisten<br />
Anspruch auf den Vorabanteil am Bilanzgewinn gemäß § 15.<br />
b) Von dem danach verbleibenden Rest des Ergebnisses werden 92% den<br />
laufenden Konten aller Gesellschafter zugewiesen im Verhältnis ihrer<br />
Kapitaleinlagen zueinander sowie 4% dem laufenden Konto der HANSA<br />
TREUHAND Finance GmbH & Co. KG und 4% dem laufenden Konto der<br />
Berenberg <strong>Private</strong> Capital GmbH.<br />
4. Wenn und soweit aufgrund der Verteilung des Jahresergebnisses der Gesellschaft<br />
der Saldo sämtlicher Kapitalkonten der Kommanditisten negativ<br />
würde, sind die überschießenden Verlustanteile wie folgt zuzuweisen:<br />
a) Diese Verluste werden dem Verlustvortragskonto des Komplementärs<br />
belastet.<br />
b) Nachfolgend realisierte Gewinne der Gesellschaft, die gemäß den<br />
Bestimmungen in dem vorstehenden Absatz 2 den Kommanditisten<br />
gutzuschreiben wären, werden solange dem Verlustvortragskonto des<br />
Komplementärs gutgeschrieben, bis die besonderen Verlustzuweisungen<br />
gemäß vorstehendem Buchstaben a) ausgeglichen sind.<br />
5. Vorbehaltlich der Bestimmungen in dem nachfolgenden Absatz 6 haben der<br />
Komplementär und die Geschäftsführenden Kommanditisten im Rahmen<br />
der jährlichen Ergebnisverteilung Anspruch auf Zuweisung und Auszahlung<br />
der ihnen gemäß den Bestimmungen in dem nachfolgenden § 15 gebührenden<br />
Vorabanteile am Bilanzgewinn der Gesellschaft.<br />
6. Die Bestimmungen dieses § 13 begründen keine Nachschusspflicht der<br />
Gesellschafter und erweitern ihren Haftungsumfang, wie in § 11 niedergelegt,<br />
nicht.<br />
7. Steuerliche Vor- oder Nachteile, die in der Person eines Gesellschafters<br />
begründet sind und sich bei der Ermittlung des Ergebnisses der Gesellschaft<br />
auswirken, sind zu berücksichtigen und auszugleichen. Die Berücksichtigung<br />
und der Ausgleich von steuerlichen Vor- oder Nachteilen haben<br />
so zu erfolgen, dass sich Vor- oder Nachteile nur bei den Gesellschaftern<br />
auswirken, in deren Person die Vor- oder Nachteile begründet sind. Dies<br />
gilt insbesondere, wenn aufgrund des Nichtvorliegens der Voraussetzungen<br />
zur Inanspruchnahme von Vergünstigungen unter einem Doppelbesteuerungsabkommen<br />
einem Gesellschafter die Abkommensvorteile anteilig nicht<br />
gewährt werden.<br />
§ 14 Ausschüttungen, Mittelfreigabe, Rückzahlung<br />
1. Die Gesellschaft schüttet freie Liquidität so bald als möglich nach Vereinnahmung<br />
aus. Der Betrag sollte jedoch grundsätzlich mindestens 5% der<br />
Summe der bei der Gesellschaft gezeichneten Kapitaleinlagen betragen.<br />
Frei verfügbare Liquidität umfasst die von der Gesellschaft realisierten liquiden<br />
Mittel (nach Abzug der Kosten und nach Abzug der Einzahlungen in die<br />
Rücklagen) abzüglich einer angemessenen Liquiditätsreserve für die Auszahlung<br />
des künftigen Ergebnisvorab gemäß § 15 und die künftigen von der<br />
Gesellschaft zu zahlenden Kosten und Auslagen gemäß § 16.<br />
2. Erlöse aus den Kapitalanlagen der Gesellschaft werden grundsätzlich nicht<br />
wieder angelegt. Von dem Wiederanlageverbot sind ausgenommen Erlöse bis<br />
zu dem Betrag, zu dem aus den Kapitaleinzahlungen Vorabausschüttungen<br />
auf den Vorabanteil des Komplementärs und der Geschäftsführenden Kommanditisten<br />
am Bilanzgewinn der Gesellschaft gemäß § 15 sowie die von der<br />
Gesellschaft gemäß diesem Vertrag zu tragenden Kosten finanziert werden.<br />
Ausgenommen sind weiterhin Erlöse aus der kurzfristigen Anlage der Liquiditätsreserve<br />
und der freien Liquidität der Gesellschaft auf dem Geldmarkt.<br />
3. Ausschüttungen werden wie folgt verteilt und verbucht:<br />
a) Vorbehaltlich der Bestimmungen in § 15 Abs. 2 erfolgen bis zum Zeitpunkt<br />
der Abgeltung sämtlicher Ansprüche auf Bonus-Verzinsung Ausschüttungen<br />
an diejenigen Gesellschafter mit Anspruch auf Bonus-Verzinsung<br />
im Verhältnis ihrer Ansprüche auf Bonus-Verzinsung zueinander.<br />
Danach erfolgen Ausschüttungen bis zum Zeitpunkt der Voll-Rückzahlung<br />
an die Gesellschafter im Verhältnis ihrer Kapitaleinlagen zueinander.<br />
b) Nach Voll-Rückzahlung erfolgen vorbehaltlich der Bestimmungen in<br />
§ 15 Abs. 2 Barausschüttungen an die Gesellschafter in der Reihenfolge<br />
und in dem Verhältnis wie nachstehend angegeben:<br />
aa) zunächst zu Lasten der Guthabensalden auf den laufenden Konten<br />
der HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG und der Berenberg<br />
<strong>Private</strong> Capital GmbH in Bezug auf ihre Ergebniszuweisungen<br />
gemäß § 13 Abs. 3 b);<br />
bb) sodann in Bezug auf die Guthabensalden auf den laufenden Konten<br />
aller Kommanditisten im Verhältnis ihrer Kapitaleinlagen zueinander;<br />
cc) sodann zu Lasten der Einlagenkonten in Bezug auf Kapitalrückführungen<br />
im Verhältnis der gezeichneten Kapitaleinlagen zueinander<br />
in jedem Fall unter dem Vorbehalt, dass der an einen Gesellschafter<br />
auszuschüttende Betrag nicht höher sein darf als der Saldo seiner<br />
sämtlichen Kapitalkonten.<br />
4. Ausschüttungen – auch hinsichtlich des Ergebnisvorab – erfolgen frühestens<br />
nach Mittelfreigabe. Die Voraussetzungen der Mittelfreigabe sind:<br />
• Zeichnung von Kapitaleinlagen durch Kommanditisten in Höhe von insgesamt<br />
10.000.000 USD.<br />
• Vorlage einer schriftlichen und im Wesentlichen beanstandungsfreien Begutachtung<br />
der wesentlichen Aspekte der Vermögensanlage.<br />
Die Mittelfreigabe erfolgt durch die Treuhandkommanditistin. Sie wird zuvor<br />
eine formale Prüfung der Voraussetzungen der Mittelfreigabe vornehmen.<br />
5. Das Entnahmerecht des Komplementärs und der Geschäftsführenden Kommanditisten<br />
hinsichtlich des ihnen jeweils zustehenden Ergebnisvorab bleibt<br />
– vorbehaltlich des Absatzes 4 – unberührt.<br />
6. Ist die Gesellschaft, bzw. ihre Tochterkapitalgesellschaft zur Rückzahlung<br />
erhaltener Ausschüttungen gegenüber der Adveq Asia II C.V. verpflichtet,<br />
ist die Gesellschaft berechtigt, bereits vorgenommene Ausschüttungen von<br />
den Kommanditisten wieder zurückzufordern.<br />
§ 15 Ergebnisvorab für Haftung und Geschäftsführung<br />
1. Im Rahmen der jährlichen Ergebnisverteilung werden dem Komplementär<br />
und den Geschäftsführenden Kommanditisten für ihre Geschäftsführung<br />
und Haftung ein Vorab-Anteil am Bilanzgewinn in der folgenden Höhe zugewiesen,<br />
abhängig davon, dass die Gesellschaft in der entsprechenden Höhe<br />
für das betreffende Geschäftsjahr einen Bilanzgewinn ausgewiesen hat,<br />
mit der Maßgabe, dass die Geschäftsführenden Kommanditisten ggf. zur<br />
Auflösung von Rücklagen zu Gunsten des Bilanzgewinns verpflichtet und<br />
berechtigt sind.<br />
a) Im Rahmen der jährlichen Ergebnisverteilung erhält der Komplementär<br />
für die Übernahme der unbeschränkten Haftung einen Ergebnisvorab in<br />
Höhe von 2.500 USD. Im ersten Geschäftsjahr entsteht der Ergebnisvorab<br />
anteilig beginnend am 01.07.2009.<br />
b) Im Rahmen der jährlichen Ergebnisverteilung erhalten die Geschäftsführenden<br />
Kommanditisten HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co.<br />
KG und Berenberg <strong>Private</strong> Capital GmbH bis zum 31.12.2016 für die<br />
Geschäftsführung einen Ergebnisvorab in Höhe von insgesamt 0,7%<br />
bezogen auf die Summe der zum Letzten Zeichnungsschluss insgesamt<br />
gezeichneten Kapitaleinlagen, zzgl. einer etwaig anfallenden Umsatzsteuer.<br />
Davon entfällt auf jeden der Geschäftsführenden Kommanditisten<br />
ein Anteil, der dem Verhältnis der von ihm unmittelbar oder mittelbar<br />
eingeworbenen Kapitaleinlagen zu den insgesamt eingeworbenen Kapitaleinlagen<br />
entspricht.<br />
Der Ergebnisvorab entsteht ab 01.01.2010. Ab dem 01.01.2017 bis zum<br />
Laufzeitende der Gesellschaft reduziert sich der unter den Geschäftsführenden<br />
Kommanditisten zu verteilende Ergebnisvorab in Höhe von 0,7% um<br />
0,05%-Punkte jährlich.<br />
2. Auf den jährlichen Ergebnisvorab für Haftung und Geschäftsführung erfolgen<br />
Vorabausschüttungen jeweils zu Beginn eines Kalenderquartals, beginnend<br />
am 01.04.2010. Sie werden ausgezahlt aus freier Liquidität der Gesellschaft<br />
(einschließlich Einzahlungen in die Kapitalrücklagen). Die Bemessungsgrundlage<br />
wird zu Beginn des Kalenderquartals ermittelt. Ist der Letzte<br />
Zeichnungsschluss noch nicht eingetreten, werden als vorläufige Bemessungsgrundlage<br />
die bis zu Beginn des Kalenderquartals gezeichneten Kapitaleinlagen<br />
zugrunde gelegt. Bei Aufnahme weiterer Kommanditisten in die<br />
Gesellschaft erhöht sich die Bemessungsgrundlage rückwirkend entsprechend<br />
dem Stand des Letzten Zeichnungsschlusses.<br />
§ 16 Sonstige Kosten<br />
1. Die Gesellschaft trägt die Kosten der Gründungs- und Anlaufphase der<br />
Gesellschaft und ihrer Tochterkapitalgesellschaft, insbesondere die Kosten<br />
für die Erstellung der Platzierungsunterlagen (Beteiligungsprospekt,<br />
Gesellschaftsvertrag, Treuhandvertrag, Zeichnungsschein) sowie weiterer<br />
Marketingunterlagen, außerdem die Kosten für Rechts-, Steuer- und sonstige<br />
Beratung, Prospektdruck und -prüfungen. Sie trägt darüber hinaus alle<br />
Kosten ihrer Verwaltung und der ihrer Tochterkapitalgesellschaft, soweit sie<br />
nicht gemäß den Bestimmungen der nachfolgenden Absätze (2) und (3) von<br />
den Kommanditisten zu tragen sind. Zu den von der Gesellschaft zu tragenden<br />
Kosten zählen insbesondere die folgenden:<br />
a) ihre Kosten und die ihrer Tochterkapitalgesellschaft für den Erwerb und die<br />
Veräußerung von Kapitalanlagen (einschließlich Rechts-, Steuer- und sonstiger<br />
Beratungsgebühren) an dem Adveq Asia II C.V. <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds;<br />
57
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Die rechtlichen und steuerlichen Grundlagen | GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />
b) ihre Kosten und die ihrer Tochterkapitalgesellschaft im Zusammenhang<br />
mit einem nicht zur Ausführung gelangenden Erwerb oder der Veräußerung<br />
von Kapitalanlagen (einschließlich Rechts-, Steuer-, und sonstiger<br />
Beratungsgebühren), soweit diese nicht von Dritten zu zahlen sind;<br />
c) die Kosten der Prüfung des Jahresabschlusses der Gesellschaft und der<br />
Stellungnahme der Wirtschaftsprüfer der Gesellschaft zur Bewertung des<br />
Gesellschaftsvermögens;<br />
d) die Kosten des Drucks und Versands von Berichten an die Gesellschafter<br />
sowie die Kosten für die Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen;<br />
e) die Kosten und Gebühren für die eigene Rechts-, Steuer- und sonstige<br />
Beratung der Gesellschaft und ihrer Tochterkapitalgesellschaft, insbesondere<br />
für die Erstellung der Steuerbilanz und Steuererklärungen der<br />
Gesellschaft und ihrer Tochterkapitalgesellschaft;<br />
f) die Kosten der Handelsregisteranmeldungen und Handelsregistereintragungen,<br />
soweit sie nicht die Kommanditisten zu tragen haben;<br />
g) die Kosten des Geldverkehrs;<br />
h) Gebühren und Zinsen, die die Gesellschaft, bzw. ihre Tochterkapitalgesellschaft<br />
– gegebenenfalls auch an Dritte – für die Einführung bei dem<br />
Adveq Asia II. C.V. <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds bezahlen muss;<br />
i) angefallene Zinsen für die bereits vor dem Zeitpunkt des Letzten Zeichnungsschlusses<br />
von einem der Geschäftsführenden Kommanditisten vorfinanzierten<br />
Einzahlungen in den Adveq Asia II C.V <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds;<br />
j) etwaige Steuern und Abgaben jeglicher Art der Gesellschaft, einschließlich<br />
etwaiger Umsatzsteuer auf Zahlungen an Gesellschafter gemäß diesem<br />
Vertrag;<br />
k) die Kosten der Ermittlung des Verkehrswertes der Beteiligung eines ausscheidenden<br />
Gesellschafters gemäß § 22 Abs. 2, § 23 Abs. 2, soweit sie<br />
nicht vom ausscheidenden Gesellschafter zu tragen sind;<br />
l) die Kosten der Vermittlung von Eigenkapital bis zu einer Höhe von<br />
9% des gesamten Zeichnungskapitals der Gesellschaft (einschließlich 3%<br />
Agio) zzgl. einer etwaig anfallenden Umsatzsteuer;<br />
m) die Kosten der Vergütung der Treuhandkommanditistin in Höhe von jährlich<br />
35.000 EUR zuzüglich Umsatzsteuer (für das Jahr 2009 in Höhe von<br />
30.000 EUR zzgl. Umsatzsteuer) für deren Tätigkeiten im Zusammenhang<br />
mit der Verwaltung der mittelbar und unmittelbar beteiligten Kommanditisten,<br />
einschließlich der Abwicklung der Kapitaleinzahlungen der Gesellschafter<br />
sowie der Ausschüttungen der Gesellschaft; des Mahnwesens;<br />
der Finanzbuchhaltung; der Erstellung der Jahresabschlüsse (Handelsbilanz)<br />
und deren Veröffentlichung; der <strong>Invest</strong>orenbetreuung mit Ausnahme<br />
der Fragen zu Prospekt, Geschäftsbericht, Geschäftstätigkeit der Gesellschaft;<br />
der Mittelfreigabe und der sonstigen Aufgaben der Treuhänderin<br />
nach diesem Vertrag;<br />
n) Kosten in Höhe der Aufwendungen, die der Treuhandkommanditistin für<br />
die Identifikation der Anleger und Anteilserwerber nach den Vorschriften<br />
des Geldwäschegesetzes entstehen, insbesondere die Aufwendungen<br />
für Maßnahmen im Wege des Postident-Verfahrens; darüber hinaus die<br />
Aufwendungen für Porto und postalischen Verkehr für ihre Aufgaben<br />
nach den Buchstaben m) und n);<br />
o) Kosten (jeweils zzgl. einer etwaig anfallenden Umsatzsteuer) für Prospektgestaltung<br />
in Höhe von 135.000 USD für Konzeption des Beteiligungsmodells<br />
in Höhe von 375.000 USD sowie für Marketing in Höhe<br />
von 125.000 USD, jeweils hälftig zugunsten der HANSA TREUHAND<br />
Finance GmbH & Co. KG und der Berenberg <strong>Private</strong> Capital GmbH;<br />
p) die Kosten einer D & O-Versicherung (Directors‘ and Officers‘ Versicherung)<br />
für die Komplementärin, die Geschäftsführenden Kommanditisten<br />
sowie ihre jeweiligen Organmitglieder.<br />
2. Die Geschäftsführenden Kommanditisten bestreiten aus dem ihnen gemäß<br />
§ 15 zustehenden Ergebnisvorab die folgenden Kosten der Verwaltung der<br />
Gesellschaft:<br />
a) Personalkosten für die Beschäftigten der Geschäftsführenden Kommanditisten;<br />
b) die Bürokosten der Geschäftsführenden Kommanditisten;<br />
c) Post- und Telekommunikationskosten der Geschäftsführenden Kommanditisten<br />
und die Kosten ihrer eigenen allgemeinen Verwaltung;<br />
d) die Kosten der Buchhaltung und Buchführung der Geschäftsführenden<br />
Kommanditisten sowie die Kosten für die Erstellung und Prüfung ihrer<br />
eigenen Jahresabschlüsse;<br />
e) die Kosten und Gebühren für die Rechts-, Steuer, und sonstige Beratung<br />
der Geschäftsführenden Kommanditisten in ihren eigenen Angelegenheiten;<br />
f) Reisekosten der Geschäftsführenden Kommanditisten, auch soweit sie<br />
durch den Gesellschaftszweck veranlasst sind;<br />
g) die internen Kosten der Erstellung des Jahresabschlusses der Gesellschaft;<br />
h) Kosten für die Erstellung von Berichten an die Gesellschafter.<br />
3. Die Kommanditisten tragen<br />
a) Kosten der Handelsregisteranmeldung und Handelsregistereintragung,<br />
wenn und soweit sie selbst dadurch betroffen sind in Höhe von pauschal<br />
75 USD pro Angelegenheit, zuzüglich der Kosten einer beglaubigten<br />
Handelsregistervollmacht;<br />
b) die Kosten, die mit der Übertragung ihrer Anteile verbunden sind, insbesondere<br />
Gebühren, die bei der Treuhänderin aufgrund des Treuhandvertrages<br />
entstehen, etwa für die Umschreibung der Anteile;<br />
c) Kosten der Gesellschaft, die im Zusammenhang mit dem Nachweis der<br />
persönlichen Voraussetzungen eines Gesellschafters zum Erhalt der<br />
Berechtigung von Quellensteuerreduktionen unter einem Doppelbesteuerungsabkommen<br />
stehen.<br />
§ 17 Dienstleistungsverträge<br />
Die Geschäftsführenden Kommanditisten haben das Recht, über die ihnen<br />
gemäß diesem Vertrag obliegenden Geschäftsführungsaufgaben Dienstleistungsverträge<br />
auf ihre Kosten mit Dritten abzuschließen.<br />
ARTIKEL 5 GESCHÄFTSFÜHRUNG UND VERTRETUNG<br />
§ 18 Anlageentscheidungen<br />
1. Anlageentscheidungen treffen die Geschäftsführenden Kommanditisten einstimmig.<br />
2. Anlageentscheidungen werden erst getroffen, nachdem die Vorraussetzungen<br />
der Mittelfreigabe gemäß § 14 Absatz (4) erfüllt sind. Davon ausgenommen<br />
sind Anlageentscheidungen bis zur Höhe der Summe der Kapitaleinlageverpflichtungen<br />
der Geschäftsführenden Kommanditisten.<br />
§ 19 Geschäftsführungsbefugnis<br />
1. Die Geschäfte der Gesellschaft werden nach Maßgabe der Bestimmungen<br />
dieses Vertrags durch die Geschäftsführenden Kommanditisten geführt. Die<br />
Geschäftsführung wird als Gesellschafterbeitrag geschuldet und erbracht<br />
und ist mit dem Anteil am Bilanzgewinn gemäß § 15 abgegolten. Die<br />
Geschäftsführung ist der Gesellschafterbeitrag der Geschäftsführenden<br />
Kommanditisten zur Erreichung des Gesellschaftszwecks. Auseinandersetzungen<br />
über die Geschäftsführung sind gesellschaftsrechtlicher Art und<br />
unterliegen den Bestimmungen der §§ 105 ff. HGB.<br />
2. Den Geschäftsführenden Kommanditisten steht im Rahmen des § 18 sowie<br />
bei der Organisation und Durchführung von Gesellschafterversammlungen<br />
gemeinschaftliche Geschäftsführungsbefugnis zu, im Übrigen sind sie<br />
jeweils allein geschäftsführungsbefugt. Die Geschäftsführungsbefugnis der<br />
Geschäftsführenden Kommanditisten endet automatisch bei ihrem Ausscheiden<br />
aus der Gesellschaft.<br />
Die Geschäftsführungsbefugnis von HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co.<br />
KG und Berenberg <strong>Private</strong> Capital GmbH erstreckt sich insbesondere auf<br />
• Verwaltung der Gesellschaft und ihrer Tochterkapitalgesellschaft; einschließlich<br />
der liquiden Mittel;<br />
• Erstellung der Berichte der Gesellschaft an die Gesellschafter;<br />
• Buchführung in Zusammenarbeit mit der AGR Zweiter <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds<br />
GmbH;<br />
• Abgabe der Steuererklärungen für die Gesellschaft und die Erstellung der<br />
Besteuerungsmerkmale für die Gesellschafter in Zusammenarbeit mit einer<br />
Steuerberatungs- bzw. Wirtschaftsprüfungsgesellschaft;<br />
• Laufende Überwachung der Beteiligung an der Tochterkapitalgesellschaft<br />
und deren Beteiligung an der Adveq Asia II C.V.;<br />
• Steuerung der Jahresabschlussarbeiten;<br />
• Überwachung der Einhaltung der Zahlungsverpflichtungen durch die <strong>Invest</strong>oren;<br />
• Organisation des Vertriebs;<br />
• Erstellung von Marketingmaterial und Platzierungsunterlagen.<br />
3. Die Geschäftsführenden Kommanditisten und die Komplementärin haben<br />
sich jederzeit gegenseitig uneingeschränkte Auskunft über die Angelegenheit<br />
der Gesellschaft und der Geschäftsführung zu erteilen und jederzeit<br />
uneingeschränkte Einsichtnahme in diesen Angelegenheiten zu gewähren.<br />
Die Verpflichtung zur Gewährung der Einsichtnahme umfasst die Pflicht,<br />
sämtliche geschäftlichen Unterlagen in Kopie zur Verfügung zu stellen.<br />
§ 20 Umfang der Geschäftsführungsbefugnis<br />
1. Die Geschäftsführungsbefugnis der Geschäftsführenden Kommanditisten<br />
beschränkt sich auf das Gesellschaftsvermögen. Kreditaufnahmen zu Lasten<br />
des Gesellschaftsvermögens sind ausgeschlossen. Von dem vorstehenden<br />
Kreditaufnahmeverbot ausgenommen ist die Zwischenfinanzierung<br />
von Kapitaleinzahlungen zur Überbrückung von Abruffristen. Eine Zwischenfinanzierung<br />
bedarf der Abstimmung zwischen den Geschäftsführenden<br />
Kommanditisten.<br />
2. Beim Aufbau und der Verwaltung des Portefeuilles der Gesellschaft sind folgende<br />
Grundsätze zu beachten:<br />
a) Das Gesellschaftskapital wird in Anlagen gemäß § 4 durch den Erwerb<br />
von mittelbaren Beteiligungen an dem entsprechenden Adveq Asia II C.V.<br />
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds investiert.<br />
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<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Die rechtlichen und steuerlichen Grundlagen | GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />
b) Freie Liquidität kann zur Überbrückung als Festgeld oder in Geldmarkttiteln<br />
oder -fonds angelegt werden.<br />
c) Die Geschäftsführenden Kommanditisten können Währungsrisiken, die<br />
durch Zahlungen in anderen Währungen als in USD zu leisten sind, nach<br />
pflichtgemäßem Ermessen absichern.<br />
d) Die Anlagen der Gesellschaft bzw. ihrer Tochterkapitalgesellschaft können<br />
von einem Treuhänder der Gesellschaft im Namen des Treuhänders,<br />
aber auf Rechnung der Gesellschaft bzw. ihrer Tochterkapitalgesellschaft<br />
erworben und gehalten werden.<br />
§ 21 Vertretungsbefugnis<br />
1. Der Komplementär und die Geschäftsführenden Kommanditisten sind<br />
jeweils einzelvertretungsbefugt und von den Beschränkungen des § 181<br />
BGB befreit. Die Geschäftsführer des Komplementärs sind von § 181 BGB<br />
befreit, soweit sie bei der Vertretung des Komplementärs entsprechend<br />
befugt sind. Das gleiche gilt für die Organe der Geschäftsführenden Kommanditisten.<br />
2. Der Komplementär und die Geschäftsführenden Kommanditisten haften der<br />
Gesellschaft und den Gesellschaftern auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts<br />
für Handeln oder Unterlassen nur, soweit ihnen Vorsatz oder grobe<br />
Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit<br />
von Erfüllungsgehilfen wird auch in diesem Fall nicht gehaftet.<br />
ARTIKEL 6 AUSSCHEIDEN UND KÜNDIGUNG<br />
VON GESELLSCHAFTERN<br />
§ 22 Ausscheiden von Gesellschaftern<br />
1. Vorbehaltlich der Bestimmungen dieses Vertrages können Gesellschafter nur<br />
aus wichtigem Grund das Gesellschaftsverhältnis kündigen.<br />
2. Das Ausscheiden eines Gesellschafters aus der Gesellschaft vollzieht sich<br />
wie folgt:<br />
a) Der ausscheidende Gesellschafter hat Anspruch auf eine Abfindung für<br />
dessen Gesellschaftsanteil in Höhe des Verkehrswerts des Gesellschaftsanteils<br />
zum Tag des Ausscheidens. Vorbehaltlich einer separaten Einigung<br />
über die Höhe des Verkehrswerts wird der Verkehrswert durch die<br />
Geschäftsführenden Kommanditisten ermittelt. Die Geschäftsführenden<br />
Kommanditisten sind berechtigt, eine Stellungnahme der Abschlussprüfer<br />
der Gesellschaft einzuholen. Akzeptiert der ausscheidende Gesellschafter<br />
die Höhe des ihm mitgeteilten Verkehrswertes nicht und kommt es auch<br />
anderweitig zu keiner Einigung, so wird der Verkehrswert durch einen<br />
Sachverständigen als Schiedsgutachter festgestellt. Die Feststellung ist<br />
sowohl für die Gesellschaft als auch für den ausscheidenden Gesellschafter<br />
verbindlich. Der Sachverständige wird vom Institut der Wirtschaftsprüfer<br />
e. V, Berlin, benannt. Die Kosten des Sachverständigen trägt die Gesellschaft<br />
nur, wenn ein höherer, als der von der Gesellschaft ermittelte und<br />
dem ausscheidenden Gesellschafter mitgeteilte Verkehrswert festgestellt<br />
wird. Anderenfalls trägt der ausscheidende Gesellschafter die Kosten.<br />
b) Die Gesellschaft zahlt die Abfindung in Raten zu denjenigen Zeitpunkten,<br />
zu denen die Gesellschaft Ausschüttungen vornimmt. Die einzelnen<br />
Raten belaufen sich auf denjenigen Betrag, den der ausscheidende<br />
Gesellschafter als Ausschüttung erhalten hätte, wäre er nicht aus der<br />
Gesellschaft ausgeschieden. Die Abfindung ist mit 5% pro Jahr zu verzinsen.<br />
Soweit die Abfindung zuzüglich aufgelaufener Zinsen nach<br />
9 Jahren nicht ausgezahlt ist, erfolgt spätestens mit Ablauf von weiteren<br />
6 Monaten die Restzahlung. Die Geschäftsführenden Kommanditisten<br />
sind berechtigt, die Abfindung zu einem früheren Zeitpunkt auszuzahlen.<br />
c) Ein ausscheidender Gesellschafter kann für seinen Abfindungsanspruch<br />
keine Stellung von Sicherheiten verlangen. Für die Abfindung haftet lediglich<br />
das Gesellschaftsvermögen; kein Gesellschafter haftet persönlich für<br />
die Abfindung.<br />
d) Mit Ausnahme des Anspruchs auf Zahlung der Abfindung hat ein ausscheidender<br />
Gesellschafter keine weiteren Ansprüche gegen die Gesellschaft<br />
oder einen Gesellschafter aus und im Zusammenhang mit seinem<br />
Ausscheiden aus der Gesellschaft.<br />
3. Vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen wird die Gesellschaft bei<br />
Eintritt eines oder mehrerer der nachfolgenden Ereignisse nicht aufgelöst:<br />
a) Kündigung durch Gesellschafter aus wichtigem Grund;<br />
b) Kündigung durch Privatgläubiger eines Gesellschafters;<br />
c) Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Gesellschafters<br />
oder Pfändung des Anspruchs auf Liquidationserlös;<br />
d) Tod von Gesellschaftern.<br />
Der Gesellschafter scheidet in diesen Fällen nach Maßgabe der gesetzlichen<br />
Bestimmungen aus der Gesellschaft aus. Im Fall der Eröffnung des<br />
Insolvenz verfahrens scheidet ein Kommanditist jedoch nur dann und erst<br />
dann aus, wenn sein Anteil nicht binnen eines Zeitraumes von 12 Monaten,<br />
nachdem die persönlich haftende Gesellschafterin tatsächlich Kenntnis von<br />
der Eröffnung des Insolvenzverfahrens – insbesondere durch Mitteilung des<br />
Insolvenzverwalters – erlangt hat, auf einen Dritten übertragen wird.<br />
§ 23 Ausschließung von Gesellschaftern<br />
1. Vorbehaltlich der Bestimmungen in Abs. 4 kann ein Gesellschafter durch<br />
die übrigen Gesellschafter mit einer Mehrheit von 75% der gezeichneten<br />
Kapitaleinlagen aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden, wenn in dem<br />
Beschluss festgestellt wird, dass der auszuschließende Gesellschafter grob<br />
fahrlässig oder vorsätzlich wesentliche Pflichten zu Lasten der Gesellschaft<br />
verletzt hat. Der Ausschluss eines säumigen Kommanditisten gemäß § 9<br />
Abs. (4) bleibt unberührt. Die Gesellschaft wird unter den übrigen Gesellschaftern<br />
ohne den ausgeschlossenen Gesellschafter fortgesetzt.<br />
2. Vorbehaltlich der Bestimmungen in § 7 Abs. (4) gelten die Bestimmungen in<br />
§ 22 Absatz (2) entsprechend für den Vollzug eines Ausschlusses.<br />
3. Widerruf der Geschäftsführungsbefugnis<br />
Werden der Komplementär oder ein Geschäftsführender Kommanditist gemäß<br />
den Bestimmungen in Absatz (1) durch Beschluss aus der Gesellschaft<br />
ausgeschlossen, endet die Geschäftsführungsbefugnis des Ausgeschlossenen<br />
mit Fassung des Beschlusses. Der Anspruch auf den Ergebnisvorab<br />
gemäß § 15 wird für das Quartal der Beschlussfassung zeitanteilig abgegrenzt.<br />
4. Nachfolger für Geschäftsführenden Kommanditisten<br />
Scheidet ein Geschäftsführender Kommanditist aus anderen als den in Absatz<br />
1 genannten Gründen aus der Gesellschaft aus, endet die Geschäftsführungsbefugnis<br />
des Ausscheidenden mit der Wirksamkeit seines Ausscheidens.<br />
Der Anspruch auf den Ergebnisvorab gemäß § 15 wird für das<br />
Quartal des Ausscheidens zeitanteilig abgegrenzt. Im Übrigen steht ihm das<br />
Recht zu, einen neuen Geschäftsführenden Kommanditisten zu benennen,<br />
der ohne weiteren Beschluss der Gesellschafterversammlung, jedoch mit<br />
Zustimmung des verbliebenen Geschäftsführenden Kommanditisten in die<br />
Rechte und Pflichten des ausgeschiedenen Geschäftsführenden Kommanditisten<br />
eintritt.<br />
§ 24 Übertragung von Geschäftsanteilen<br />
1. Vorbehaltlich der Bestimmungen in diesem Absatz 1 bedürfen Verfügungen<br />
des Komplementärs und der Geschäftsführenden Kommanditisten über<br />
ihren Gesellschaftsanteil der vorherigen Zustimmung der übrigen Gesellschafter<br />
mit einer Mehrheit von 50% der abgegebenen Stimmen der übrigen<br />
Gesellschafter.<br />
Nicht der Zustimmung gemäß Satz 1 bedürfen Übertragungen zwischen den<br />
Geschäftsführenden Kommanditisten sowie Übertragungen zwischen verbundenen<br />
Unternehmen im Sinne von § 15 AktG.<br />
Unabhängig von beiden vorhergehenden Unterabsätzen sind die Berenberg<br />
<strong>Private</strong> Capital GmbH und die HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG<br />
berechtigt, ihre Kommanditanteile zum Teil auf eine noch zu benennende<br />
Person oder Gesellschaft ohne Zustimmung der übrigen Gesellschafter zu<br />
übertragen. Die Verwaltungsrechte, insbesondere die Geschäftsführungsbefugnis<br />
und die Vertretungsmacht sowie die Ansprüche auf Ergebnisvorab<br />
gemäß § 15 gehen nicht über und verbleiben uneingeschränkt bei Berenberg<br />
<strong>Private</strong> Capital GmbH bzw. HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG.<br />
2. Verfügungen über den Gesellschaftsanteil bedürfen der vorherigen Zustimmung<br />
der Geschäftsführenden Kommanditisten und der Treuhandkommanditistin<br />
auf Grund eines einvernehmlich gefassten Beschlusses. Die Zustimmung<br />
darf nicht unbillig verweigert werden. Sie darf verweigert werden,<br />
wenn auf die Gesellschaft durch die Verfügung finanzielle, insbesondere<br />
steuerliche Belastungen zukommen, die von den Verfügungsparteien oder<br />
Dritten nicht ausgeglichen werden. Vorbehaltlich dessen sind Zustimmungen<br />
zu Verfügungen zu Gunsten von Familienangehörigen im Sinne der<br />
Vorschriften der Abgabenordnung zu erteilen. Verfügung im Sinne dieser<br />
Bestimmung umfasst insbesondere die Übertragung, Verpfändung und<br />
sonstige Belastung des Gesellschaftsanteils.<br />
Die Zustimmung der übrigen Gesellschafter ist nicht erforderlich. Verfügungen<br />
sind im Verhältnis zur Gesellschaft nur wirksam mit schriftlicher Zustimmung<br />
eines Geschäftsführenden Kommanditisten und nach Übersendung<br />
einer Ausfertigung der Urkunde über die Verfügung in einer vom Geschäftsführenden<br />
Kommanditisten zu bestimmenden Form. Bei Übertragungen hat<br />
die Verfügungsurkunde insbesondere die Bestimmung zu enthalten, dass<br />
der Verfügungsempfänger als Gesellschafter diesem Vertrag beitritt. Sie<br />
muss regeln, wer die im Zusammenhang mit der Übertragung entstehenden<br />
Kosten, einschließlich etwaiger Maklercourtagen trägt.<br />
Die Geschäftsführenden Kommanditisten HANSA TREUHAND Finance<br />
GmbH & Co. KG und Berenberg Privat Capital GmbH sind jeweils einzeln<br />
berechtigt, ein Vorkaufsrecht auszuüben, wenn ein Kommanditist seinen<br />
Kommanditanteil an der Gesellschaft ganz oder zum Teil an einen anderen<br />
verkauft, der nicht Familienangehöriger im Sinne der Vorschriften der Abgabenordnung<br />
ist. Die Ausübung erfolgt durch Erklärung eines der beiden<br />
Vorkaufsberechtigten gegenüber dem Verkäufer. Mit wirksamer Ausübung<br />
des Vorkaufsrechts eines der Vorkaufsberechtigten, erlischt das Vorkaufsrecht<br />
des anderen Vorkaufsberechtigten. Das Vorkaufsrecht muss bis zum<br />
Ablauf von zwei Wochen ausgeübt werden. Die Frist beginnt für jeden der<br />
Vorkaufsberechtigten jeweils individuell, sobald ihm der Verkäufer den Inhalt<br />
des mit dem Käufer geschlossenen Vertrages mitgeteilt hat oder der<br />
Vertrag ihm anderweitig zugegangen ist. Werden die für eine Kommanditanteilsübertragung<br />
erforderlichen Erklärungen des Veräußerers und Erwerbers<br />
abgegeben, obwohl ein Vorkaufsrecht besteht und wird hierdurch – im Fall<br />
59
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Die rechtlichen und steuerlichen Grundlagen | GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />
der Ausübung des Vorkaufsrechts – die Übertragung des Kommanditanteils<br />
auf einen der Vorkaufsberechtigten gefährdet, so ist die in den ersten beiden<br />
Unterabsätzen genannte Zustimmung zur Übertragung zu versagen.<br />
3. Bei Tod eines Kommanditisten geht sein Gesellschaftsanteil auf den oder<br />
die Erben über. Bei mehreren Erben müssen die Kommanditeinlagen jeweils<br />
zumindest 1.000 USD betragen. Solange und soweit das nicht der Fall<br />
ist, ruhen die Rechte aus der Beteiligung, längstens bis zur Auflösung der<br />
Gesellschaft.<br />
Beim Tod des Kommanditisten ist die Testamentsvollstreckung zulässig.<br />
Nach dem Tod eines Kommanditisten kann die Gesellschaft durch ihre Komplementärin,<br />
eine der Geschäftsführenden Kommanditisten oder die Treuhandkommanditistin<br />
zur Klärung der Verfügungsberechtigung und insbesondere<br />
der Empfangsberechtigung, die Vorlegung eines Erbscheins, eines<br />
Testamentsvollstreckerzeugnisses oder weiterer hierfür notwendiger Unterlagen<br />
verlangen; fremdsprachige Urkunden sind auf Verlangen in deutscher<br />
Übersetzung vorzulegen. Die Gesellschaft kann auf die Vorlage eines Erbscheins<br />
oder eines Testamentsvollstreckerzeugnisses verzichten, wenn ihr<br />
eine Ausfertigung oder eine beglaubigte Abschrift vom Testament oder vom<br />
Erbvertrag nebst zugehöriger Eröffnungsniederschrift vorgelegt wird. Die Gesellschaft<br />
darf denjenigen, der darin als Erbe oder Testamentsvollstrecker<br />
bezeichnet ist, als berechtigt ansehen, ihn verfügen lassen und insbesondere<br />
mit befreiender Wirkung Zahlungen an ihn leisten. Dies gilt nicht, wenn der<br />
Gesellschaft bekannt ist, dass der dort genannte (z. B. nach Anfechtung<br />
oder Nichtigkeit des Testaments oder wegen eines späteren Testaments)<br />
nicht verfügungsberechtigt ist oder wenn ihr dies infolge von Fahrlässigkeit<br />
nicht bekannt geworden ist.<br />
4. Die vorstehenden Regelungen finden auch bei der Verfügung über treuhänderisch<br />
gehaltene Beteiligungen oder Teile hiervon durch den Treugeber<br />
Anwendung. Die Treuhandkommanditistin kann ihre Beteiligung im Ganzen<br />
oder in Teilbeträgen hiervon nur mit Genehmigung des jeweiligen Treugebers<br />
abtreten oder in sonstiger Weise darüber verfügen.<br />
ARTIKEL 7 GESELLSCHAFTERVERSAMMLUNG<br />
§ 25 Gesellschafterversammlung<br />
1. Die Gesellschafter beschließen über die folgenden Angelegenheiten:<br />
a) Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der Gesellschaft;<br />
b) Entlastung des Komplementärs und der Geschäftsführenden Kommanditisten<br />
für ihre Tätigkeiten im abgelaufenen Geschäftsjahr;<br />
c) Änderungen und Ergänzungen dieses Gesellschaftsvertrags;<br />
d) alle sonstigen Angelegenheiten, die in diesem Gesellschaftsvertrag oder<br />
nach Gesetz der Entscheidungskompetenz der Gesellschafterversammlung<br />
vorbehalten sind.<br />
Die Beschlüsse gemäß a) und b) sind jährlich zu fassen.<br />
2. Gesellschafterbeschlüsse werden wie folgt gefasst:<br />
a) Gesellschafterbeschlüsse werden im Ermessen der Geschäftsführenden<br />
Kommanditisten in Gesellschafterversammlungen oder außerhalb von<br />
Gesellschafterversammlungen nach Unterabsatz b) gefasst.<br />
b) Beschlüsse können außerhalb einer Gesellschafterversammlung gefasst<br />
werden, indem die Gesellschafter ihre Stimme schriftlich oder per Telefax<br />
abgeben. Einer der Geschäftsführenden Kommanditisten, der sich<br />
durch die Treuhandkommanditistin vertreten lassen kann, hat die Gesellschafter<br />
hierzu schriftlich unter Bezeichnung der zur Entscheidung stehenden<br />
Beschlussgegenstände aufzufordern. Die Gesellschafter haben<br />
ihre Stimme so rechtzeitig abzugeben, dass sie innerhalb von 6 Wochen<br />
seit Absendung der Aufforderung bei dieser eingetroffen ist. Das Absendedatum<br />
ist im Aufforderungsschreiben zu vermerken. Nicht oder nicht<br />
rechtzeitig eingetroffene Stimmen gelten als Enthaltung. Das jeweilige<br />
Beschlussergebnis ist – nachdem die Treuhandkommanditistin die formelle<br />
Richtigkeit des Beschlusses geprüft und das Stimmergebnis bestätigt<br />
hat – unverzüglich nach Fristablauf zu protokollieren. Das Protokoll ist<br />
den Gesellschaftern durch einen der Geschäftsführenden Kommanditisten<br />
zu übersenden. Gleichzeitig ist den Gesellschaftern das Absendedatum<br />
des Protokolls mitzuteilen.<br />
c) Hält ein Gesellschafter seinen Gesellschaftsanteil als Treuhänder, wie z.<br />
B. die Treuhandkommanditistin und ist dies der Gesellschaft nachgewiesen,<br />
kann er die auf seinen Gesellschaftsanteil entfallenden Stimmrechte<br />
unterschiedlich ausüben, je nach den von den Treugebern erteilten Weisungen.<br />
Im Falle des Absatzes 2 b) ist die Stimme unmittelbar durch die<br />
Treugeber abzugeben.<br />
d) Je 1.000 USD eines Gesellschaftsanteils gewähren eine Stimme.<br />
3. Soweit nicht in diesem Gesellschaftsvertrag oder gesetzlich zwingend eine<br />
höhere Mehrheit vorgesehen ist, werden Gesellschafterbeschlüsse mit der<br />
einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Beschlüsse über<br />
die Änderungen dieses Gesellschaftsvertrags bedürfen einer Mehrheit von<br />
75% aller abgegebenen Stimmen.<br />
4. Gesellschafterversammlungen finden nach Wahl der Geschäftsführenden<br />
Kommanditisten am Sitz der Gesellschaft, in München oder in Hamburg<br />
statt. Sie werden durch den Komplementär, die Geschäftsführenden Kommanditisten<br />
oder auf Verlangen von Gesellschaftern, die mindestens 20%<br />
des Kommanditkapitals auf sich vereinigen, schriftlich durch einfachen Brief<br />
unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Ladungsfrist beträgt vier<br />
Wochen gerechnet ab dem Tag der Aufgabe der Ladung zur Post.<br />
5. Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn insgesamt mindestens<br />
30% der Kommanditeinlagen teilnehmen oder vertreten sind. Hinsichtlich<br />
der Änderung des Gesellschaftsvertrages oder der Auflösung der<br />
Gesellschaft ist die Gesellschafterversammlung beschlussfähig, wenn insgesamt<br />
mindestens 50% der Kommanditeinlagen teilnehmen oder vertreten<br />
sind. Nimmt die Treuhandkommanditistin an der Gesellschafterversammlung<br />
teil und ist sie an der Gesellschaft beteiligt, ist die Gesellschafterversammlung<br />
in jedem Falle beschlussfähig. Bei Beschlussunfähigkeit ist unverzüglich<br />
eine neue Gesellschafterversammlung mit einer Frist von 10 Tagen,<br />
gerechnet vom Tage der Absendung, einzuberufen, die ohne Rücksicht auf<br />
die Höhe der vertretenen Kommanditeinlagen und der Teilnahme der Treuhandkommanditistin<br />
beschlussfähig ist.<br />
6. Den Vorsitz der Gesellschafterversammlung führt einer der Geschäftsführenden<br />
Kommanditisten. Die Treuhandkommanditistin führt ein Ergebnisprotokoll<br />
über den Verlauf der Gesellschafterversammlung sowie alle gefassten<br />
Beschlüsse. Das Protokoll ist jedem Gesellschafter möglichst zeitnah nach<br />
der Gesellschafterversammlung zuzusenden.<br />
7. Gesellschafterbeschlüsse können innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs<br />
Wochen nach Beschlussfassung – im Fall des Abs. 2 b) nach Absendung<br />
des Protokolls – durch gerichtliche Klageerhebung angefochten werden. Die<br />
Klage richtet sich gegen die Gesellschaft.<br />
ARTIKEL 8 RECHTSSTELLUNG DER GESELLSCHAFTER<br />
§ 26 Wettbewerb<br />
Der Komplementär, die Geschäftsführenden Kommanditisten, ihre Organe<br />
und die übrigen Kommanditisten unterliegen keinem Wettbewerbsverbot.<br />
Die Einschränkungen des § 112 HBG gelten nicht.<br />
Die Geschäftsführenden Kommanditisten können insbesondere neben dem<br />
Portfolio der Gesellschaft allein oder gemeinsam oder mit anderen Partnern<br />
die Kapitalanlagen anderer Gesellschaften und Pools mit ähnlichen <strong>Invest</strong>itionskriterien<br />
verwalten. Zugunsten oder zu Lasten der Gesellschaft bestehen<br />
keine gesonderten Absprachen über die Zuteilung von Beteiligungsmöglichkeiten<br />
zwischen der Gesellschaft und den derzeitigen und künftigen Anlagekonzepten<br />
für die die Geschäftsführenden Kommanditisten verwaltend,<br />
beratend oder in sonstiger Weise tätig sind.<br />
§ 27 Interessenwahrnehmung<br />
1. Kenntnisse über die <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds und deren Beteiligungsunternehmen,<br />
die den Gesellschaftern über die Gesellschaft zugänglich gemacht<br />
werden, dürfen von den Gesellschaftern nicht zum Nachteil der Gesellschaft,<br />
der <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds oder ihrer Beteiligungsunternehmen und<br />
nicht zu Wettbewerbszwecken verwendet werden.<br />
2. Sämtliche Kenntnisse, die die Gesellschafter in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter<br />
über die Gesellschaft, die übrigen Gesellschafter, die <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong><br />
Fonds und ihre Beteiligungsunternehmen erlangen, sind vertraulich zu<br />
behandeln. Diese Vertraulichkeitsverpflichtung gilt auch über die Beendigung<br />
der Gesellschafterstellung und der Gesellschaft hinaus. Die Geschäftsführenden<br />
Kommanditisten sind zur Herausgabe von Informationen an die<br />
Gesellschafter über andere Gesellschafter nur berechtigt, wenn ihnen dazu<br />
jeweils die schriftliche Zustimmung der betroffenen anderen Gesellschafter<br />
erteilt wird.<br />
§ 28 Besondere Gesellschafterpflichten<br />
1. Jeder Kommanditist, der statt einer Treuhandbeteiligung eine unmittelbare<br />
Beteiligung als Kommanditist halten will, hat die Treuhänderin in der gehörigen<br />
Form umfassend zu bevollmächtigen, Anmeldungen zum Handelsregister<br />
für ihn vorzunehmen. Die Vollmacht muss unwiderruflich und über den<br />
Tod hinaus erteilt sein. Die Handelsregistervollmacht muss der Vorlage auf<br />
Seite 99 des Verkaufsprospektes entsprechen. Der Kommanditist hat die in<br />
diesem Zusammenhang entstehenden Kosten im Rahmen des § 16 Absatz<br />
3 a), b) zu übernehmen.<br />
2. Jeder Kommanditist – auch Treugeber – hat Änderungen seiner bei der<br />
Gesellschaft festgehaltenen persönlichen und steuerlichen Angaben schriftlich<br />
der Treuhänderin mitzuteilen. Im Verhältnis der Gesellschaft zu den<br />
Gesellschaftern gelten die mitgeteilten Angaben als maßgebend.<br />
ARTIKEL 9 LAUFZEIT, BEENDIGUNG UND AUFLÖSUNG<br />
§ 29 Laufzeit – Rückabwicklung<br />
1. Die Gesellschaft beginnt nach Maßgabe des § 1 Abs. 2. Sie endet am<br />
31.12.2021. Die Geschäftsführenden Kommanditisten sind abweichend<br />
hiervon berechtigt, die Laufzeit der Gesellschaft zu verlängern, bis der<br />
60
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Die rechtlichen und steuerlichen Grundlagen | GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />
Adveq Asia II C.V. beendet ist. Die Entscheidung bedarf keines Gesellschafterbeschlusses,<br />
sondern steht im gemeinsamen Ermessen der Geschäftsführenden<br />
Kommanditisten. Die vorzeitige Beendigung nach § 30 bleibt<br />
unberührt.<br />
2. Sind bis zum Letzten Zeichnungsschluss nicht zumindest Kapitaleinlagen<br />
in Höhe von insgesamt 10.000.000 USD gezeichnet, so wird die Gesellschaft<br />
beendet, wobei zunächst den weiteren Kommanditisten (§ 7 Abs. 2)<br />
ihre Kapitaleinlagen nebst Agio durch die Treuhandkommanditistin zurück<br />
gezahlt werden, soweit sie bereits geleistet wurden. Der Anspruch ist unverzinslich.<br />
Etwaige, an die weiteren Kommanditisten geflossene Beträge sind<br />
von dem Rückzahlungsanspruch in Abzug zu bringen. Im Übrigen nehmen<br />
die weiteren Kommanditisten an der Liquidation der Gesellschaft nicht teil.<br />
3. Sind im Fall des Absatz 2 den weiteren Kommanditisten ihre Kapitaleinlagen<br />
nebst Agio zurückgezahlt, erfolgt die Liquidation der Gesellschaft unter den<br />
in § 1 Absatz 1 genannten Kommanditisten nach Maßgabe der gesetzlichen<br />
Regelung. Reicht das Gesellschaftsvermögen zur Berichtigung der gemeinschaftlichen<br />
Schulden und zur Rückerstattung der Einlagen nicht aus, so<br />
haben die HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG und Berenberg<br />
<strong>Private</strong> Capital GmbH für den Fehlbetrag jeweils hälftig aufzukommen.<br />
§ 30 Ausscheiden des Komplementärs<br />
Wird über das Vermögen des Komplementärs das Insolvenzverfahren eröffnet<br />
oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt,<br />
scheidet der Komplementär aus der Gesellschaft aus. In jedem Fall des Ausscheidens<br />
des Komplementärs haben die geschäftsführenden Kommanditisten<br />
gemeinsam das Recht, eine Gesellschaft zu benennen, die als Komplementär<br />
der Gesellschaft an die Stelle des bisherigen Komplementärs tritt,<br />
es sei denn, die übrigen Gesellschafter bestimmen mit einer Mehrheit von<br />
75% aller vorhandenen Stimmen einen anderen Komplementär. Wird kein<br />
Komplementär als Nachfolger bestellt, ist die Gesellschaft beendet und in<br />
entsprechender Anwendung der Bestimmungen des § 31 zu liquidieren<br />
§ 31 Auflösung<br />
1. Bei Auflösung der Gesellschaft wird das Gesellschaftsvermögen der Gesellschaft<br />
durch die Geschäftsführenden Kommanditisten abgewickelt.<br />
2. Gewinne und Verluste aus der Abwicklung des Gesellschaftsvermögens<br />
werden den Gesellschaftern zugewiesen in entsprechender Anwendung der<br />
Bestimmungen des § 13.<br />
2. Vorbehaltlich entgegenstehender Auflagen der <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds und<br />
ihrer Beteiligungsunternehmen erhalten die Gesellschafter jeweils bis zum<br />
Kalenderjahresende einen Zwischenbericht über die Entwicklung der Kapitalanlage<br />
am Adveq Asia II C.V.<br />
3. Die Gesellschafter erhalten für jedes Kalenderjahr eine Mitteilung ihrer steuerlichen<br />
Ergebnisse aus der Gesellschaft.<br />
ARTIKEL 11 SCHLUSSBESTIMMUNGEN<br />
§ 35 Änderungen des Gesellschaftsvertrages<br />
1. Änderungen und Ergänzungen dieses Gesellschaftsvertrags bedürfen der<br />
Schriftform, soweit nicht zwingend ein strengeres Formerfordernis gilt.<br />
Schriftform gilt auch für die Abänderung dieser Schriftformklausel. Die Schriftform<br />
gilt als gewahrt bei Änderung des Gesellschaftsvertrags durch einen in<br />
Übereinstimmung mit den Bestimmungen des § 25 gefassten Gesellschafterbeschluss.<br />
2. Dieser Gesellschaftsvertrag enthält alle Regelungen zwischen den Gesellschaftern<br />
bezüglich des Gesellschaftsverhältnisses.<br />
§ 36 Teilnichtigkeit<br />
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar<br />
sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon<br />
nicht berührt. Statt der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung<br />
ist die wirksame und durchführbare Bestimmung zu vereinbaren, die dem<br />
wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Vorschrift am nächsten kommt.<br />
Entsprechendes gilt für die ergänzende Vertragsauslegung.<br />
§ 37 Mitteilungen<br />
Mitteilungen an die Kommanditisten erfolgen durch einfachen Brief an die<br />
auf dem Zeichnungsschein für jeden Kommanditisten angegebene Adresse.<br />
Jeder Kommanditist kann seine Adresse durch schriftliche Mitteilung (Einschreiben)<br />
an die Treuhandkommanditistin abändern; die Abänderung wird<br />
wirksam zwei Wochen nach Eingang der Mitteilung.<br />
Hamburg, den 30.04.2009<br />
ARTIKEL 10 BEWERTUNG, BUCHFÜHRUNG<br />
UND BERICHTSWESEN<br />
§ 32 Bewertung des Gesellschaftsvermögens<br />
1. Soweit nach den Bestimmungen dieses Vertrags eine Bewertung von Kapitalanlagen<br />
erforderlich ist, gelten folgende Bewertungsregeln:<br />
a) Börsennotierte Kapitalanlagen werden zum amtlichen Börsenkurs am<br />
Bewertungsstichtag angesetzt; bei Verfügungsbeschränkungen über die<br />
Kapitalanlagen können angemessene Bewertungsabschläge vorgenommen<br />
werden;<br />
b) in allen übrigen Fällen, insbesondere für indirekte Beteiligungen über <strong>Private</strong><br />
<strong>Equity</strong> Fonds, werden Kapitalanlagen mit dem Verkehrswert angesetzt,<br />
den die Geschäftsführenden Kommanditisten – sei es auch nur<br />
mittelbar über andere Beteiligungen oder Dienstleistungen – von den Verwaltern<br />
der <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds mitgeteilt bekommen haben.<br />
2. Zu jeder Bewertung der Geschäftsführenden Kommanditisten gemäß Absatz<br />
1) b) ist auf Beschluss der Gesellschafterversammlung eine Stellungnahme<br />
des Abschlussprüfers der Gesellschaft einzuholen. Bei Meinungsverschiedenheiten<br />
zwischen den Geschäftsführenden Kommanditisten und dem<br />
Abschlussprüfer entscheidet eine vom Institut der Wirtschaftsprüfer e.V.,<br />
Berlin, zu benennende international anerkannte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
über die Meinungsverschiedenheiten als Schiedsgutachter.<br />
Verwaltung Zweiter Berenberg HANSA TREUHAND<br />
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH<br />
gezeichnet durch: Sönke Fanslow, Andreas Renner<br />
HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG<br />
gezeichnet durch: Hermann Ebel, Sönke Fanslow<br />
Berenberg <strong>Private</strong> Capital GmbH<br />
gezeichnet durch: Jürgen Raeke, Andreas Renner<br />
AGR Zweiter <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH<br />
gezeichnet durch: Martin Kloss<br />
§ 33 Jahresabschluss und Prüfung<br />
Die Geschäftsführenden Kommanditisten haben das Recht, die Aufstellung<br />
des Jahresabschlusses der Gesellschaft nach den gesetzlichen Bestimmungen<br />
für Kapitalgesellschaften zu veranlassen. Der Jahresabschluss der Gesellschaft<br />
ist durch einen Abschlussprüfer zu prüfen.<br />
§ 34 Berichtswesen<br />
1. Innerhalb von 180 Tagen nach Geschäftsjahresende erhalten die Gesellschafter<br />
von den Geschäftsführenden Kommanditisten einen Jahresbericht,<br />
bestehend aus:<br />
a) dem geprüften Jahresabschluss der Gesellschaft;<br />
b) einer Bewertung des Gesellschaftsvermögens gemäß den Bewertungsregeln<br />
in § 32 jedoch ohne Stellungnahme des Abschlussprüfers gemäß<br />
§ 32 Abs. 2;<br />
c) einen Bericht über die Entwicklung der Gesellschaft und die Kapitalanlagen<br />
im abgelaufenen Geschäftsjahr.<br />
61
Die rechtlichen und steuerlichen Grundlagen<br />
Der Treuhandauftrag<br />
dTeil 3.<br />
Die Firma AGR Zweiter <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH – nachstehend Treuhänderin<br />
genannt – ist als Kommanditistin an der Zweiter Berenberg HAN-<br />
SA TREUHAND <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH & Co. KG (nachstehend auch:<br />
Kommanditgesellschaft) beteiligt. Nach dem Kommanditgesellschaftsvertrag<br />
steht der Treuhänderin das Recht zu, die bisherige Beteiligung für Rechnung<br />
Dritter zu erhöhen und treuhänderisch für Dritte zu halten. Dementsprechend<br />
beteiligt sich die Treuhänderin im eigenen Namen für Rechnung Dritter –<br />
nachstehend Treugeber genannt – an der Kommanditgesellschaft.<br />
§ 1 Treuhandverhältnis<br />
1. Das Treuhandverhältnis wird durch Annahme der unterzeichneten Beitrittserklärung<br />
durch die Treuhänderin begründet.<br />
2. Mit Unterzeichnen der Beitrittserklärung beauftragt jeder Treugeber die Treuhänderin<br />
nach Maßgabe dieses Treuhandauftrages und des Kommanditgesellschaftsvertrages,<br />
ihre Beteiligung um den jeweiligen Zeichnungsbetrag<br />
zu erhöhen. Die jeweilige Erhöhung erfolgt im Namen der Treuhänderin,<br />
jedoch für Rechnung des Treugebers.<br />
3. Die Treuhänderin ist verpflichtet, die Erhöhung ihrer Beteiligung unter die<br />
aufschiebende Bedingung des Eintritts der für die Mittelfreigabe vorgesehenen<br />
Voraussetzungen zu stellen. Sie ist erst mit Vorliegen dieser<br />
Bedingungen berechtigt, die von den Treugebern auf ihr Treuhandkonto<br />
eingezahlten Beträge auf die zu leistende Pflichteinlage der Kommanditgesellschaft<br />
zu zahlen.<br />
4. a) Die Treuhänderin ist berechtigt, vom Treuhandauftrag zurückzutreten,<br />
wenn der Treugeber die erste Rate seiner Einzahlungsverpflichtung nicht<br />
fristgemäß zu dem in der Beitrittserklärung genannten Termin leistet. Für<br />
Folgeraten gilt insbesondere § 8 Ziffer 5, 6.<br />
b) Die Treuhänderin ist berechtigt, die Einzahlungsverpflichtung des Treugebers<br />
an Erfüllung Statt an die Kommanditgesellschaft abzutreten.<br />
c) Für die nach dem Fälligkeitstermin geleisteten Zahlungen auf die Einlage<br />
fallen Verzugszinsen p.a. in Höhe der gesetzlichen Regelungen an.<br />
5. Die Treuhänderin wird die erhöhte Kommanditbeteiligung an der Kommanditgesellschaft<br />
treuhänderisch und uneigennützig für den jeweiligen Treugeber<br />
verwalten. Sie wird die Rechte des Treugebers unter Berücksichtigung<br />
des dem Treugeber bekannten Kommanditgesellschaftsvertrages, dieses<br />
Treuhandauftrages und der Interessen der Gesamtheit der Treugeber wahrnehmen.<br />
6. Die Treuhänderin ist verpflichtet, das im Rahmen des Treuhandverhältnisses<br />
erworbene Vermögen von ihrem eigenen Vermögen getrennt zu halten und<br />
zu verwalten. Sie wird alles, was sie aufgrund ihrer formalen Stellung als<br />
Kommanditistin erlangt, an den Treugeber herausgeben bzw. zu Gunsten<br />
des Treugebers verwenden.<br />
7. Der Treugeber ist wirtschaftlich wie ein im Handelsregister eingetragener<br />
Kommanditist an der Kommanditgesellschaft beteiligt. Die mittelbare Beteiligung<br />
erstreckt sich auf das anteilige Gesellschaftsvermögen, einschließlich<br />
der stillen Reserven, sowie auf Gewinn und Verlust der Kommanditgesellschaft<br />
nach Maßgabe des Kommanditgesellschaftsvertrages. Der Treugeber<br />
trägt in Höhe seiner Beteiligung das anteilige wirtschaftliche Risiko wie ein<br />
im Handelsregister eingetragener Kommanditist.<br />
8. Der Treugeber stellt die Treuhänderin von allen Verbindlichkeiten frei, die sich<br />
aus dem Treuhandverhältnis ergeben können. Wird die Treuhänderin aus<br />
solchen Verbindlichkeiten in Anspruch genommen, ist seitens des Treugebers<br />
in vollem Umfang Ersatz zu leisten.<br />
§ 2 Treuhandverwaltung<br />
1. Die Treuhänderin wird ihre Rechte und Pflichten mit der Sorgfalt eines<br />
ordentlichen Kaufmanns wahrnehmen.<br />
2. Die Rechte und Pflichten, die der treuhänderischen Verwaltung unterliegen,<br />
ergeben sich aus dem Kommanditgesellschaftsvertrag und aus diesem<br />
Treuhandauftrag.<br />
3. Über die die Kommanditgesellschaft betreffenden Vorgänge wird die Treuhänderin<br />
den Treugeber schriftlich unterrichten.<br />
§ 3 Haftung<br />
1. Die Treuhänderin und ihre Organe haften – auch für ein vor Vertragsschluss<br />
liegendes Verhalten – nur, soweit ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit<br />
zur Last gelegt werden kann. Bei Verletzung wesentlicher Verpflichtungen<br />
aus diesem Vertrag haftet sie für leichte Fahrlässigkeit. Der Umfang der Haftung<br />
ist auf die jeweilige Höhe des in der Beitrittserklärung angegebenen<br />
Betrages begrenzt.<br />
2. Wenn, solange und soweit der Treugeber nur mittelbar an der Kommanditgesellschaft<br />
beteiligt ist, haftet er mit Beginn seiner mittelbaren Beteiligung<br />
im Innenverhältnis gegenüber dem Treuhänder so, als sei er selbst unmittelbar<br />
eingetragener Kommanditist.<br />
§ 4 Weisungsrechte und Beschlussfassung<br />
1. Vor Ausübung des Stimmrechts bei Gesellschafterbeschlüssen der Kommanditgesellschaft<br />
sind von der Treuhänderin die Weisungen des jeweiligen<br />
Treugebers einzuholen, in welcher Weise die Treuhänderin ihr Stimmrecht<br />
ausüben soll. Die Weisungen des Treugebers müssen 3 volle Werktage<br />
(Samstag gilt nicht als Werktag) vor Beginn des Tages der Gesellschafterversammlung<br />
vorliegen. Später eingehende Weisungen finden keine<br />
Berücksichtigung. Nach den Bestimmungen des Kommanditgesellschaftsvertrages<br />
ist die Treuhandkommanditistin berechtigt, von ihrem Stimmrecht<br />
unter Berücksichtigung der ihr aufgrund des Treuhandvertrages von den<br />
Treugebern erteilten Weisungen unterschiedlich Gebrauch zu machen, um<br />
auf diese Weise auch dem Willen einer Minderheit der Treugeber Beachtung<br />
zu verleihen.<br />
2. Die Treugeber erteilen Weisungen zu den Beschlussgegenständen der<br />
Gesellschafterversammlung der Kommanditgesellschaft. Weisungen werden<br />
von Treugebern schriftlich oder per email erteilt. Bei Weisungen und<br />
Beschlussfassungen repräsentieren je 1.000 EUR der treuhänderisch gehaltenen<br />
Kommanditeinlage eine Stimme.<br />
3. Werden Beschlüsse außerhalb einer Gesellschafterversammlung nach § 25<br />
Absatz 2b) des Gesellschaftsvertrages der Kommanditgesellschaft gefasst,<br />
so geben die Treugeber ihre Stimme unmittelbar selbst ab.<br />
§ 5 Bevollmächtigung<br />
Treugeber sind bevollmächtigt, das Stimmrecht der Treuhandkommanditistin<br />
anteilig, d.h. entsprechend der Stimmkraft ihrer durch das Treuhandverhältnis<br />
begründeten wirtschaftlichen Beteiligung an der Gesellschaft, unmittelbar<br />
selbst auszuüben. Die Vollmacht ist widerruflich.<br />
§ 6 Unmittelbare Eintragung des Treugebers<br />
in das Handelsregister<br />
1. Soweit gemäß Beitrittserklärung nach Erfüllung der Einzahlungsverpflichtung<br />
des Treugebers eine unmittelbare Eintragung des Treugebers in das Handelsregister<br />
erfolgen soll, verpflichtet sich der Treugeber bereits mit Unterzeichnung<br />
der Beitrittserklärung und der entsprechenden Beauftragung der<br />
Treuhänderin, ein von der Treuhänderin abgegebenes Angebot auf Übertragung<br />
einer der Beteiligung des Treugebers entsprechenden Teilkommanditeinlage<br />
auf den Treugeber anzunehmen.<br />
2. Soweit kein ausdrückliches schriftliches Angebot abgegeben wird, liegt das<br />
Angebot in der Aufforderung der Treuhänderin gegenüber dem Treugeber,<br />
sich zum Handelsregister anzumelden. Die Annahme des Angebotes<br />
wird wirksam, wenn der Treuhänderin die Anmeldung des Treugebers zum<br />
Handelsregister in notariell beglaubigter Form vorliegt oder der Treugeber<br />
der Treuhänderin eine entsprechende Handelsregistervollmacht in notariell<br />
beglaubigter Form übermittelt hat. Die Handelsregistervollmacht hat § 28<br />
Absatz 1 des Kommanditgesellschaftsvertrags zu entsprechen.<br />
3. Auch wenn der Treugeber in der Beitrittserklärung eine unmittelbare Eintragung<br />
in das Handelsregister als Kommanditist nicht gewünscht hat, kann er<br />
von der Treuhänderin die Übertragung eines seiner mittelbaren Beteiligung<br />
entsprechenden Teilkommanditanteils im Weg der Sonderrechtsnachfolge –<br />
mit der Folge seiner unmittelbaren Handelsregistereintragung – verlangen.<br />
Das Verlangen des Treugebers bedarf der Schriftform. Der Treugeber hat<br />
die für die Eintragung notwendigen Erklärungen in der erforderlichen Form<br />
abzugeben. Er hat die für die Eintragung anfallenden Kosten nach Maßgabe<br />
des Kommanditgesellschaftsvertrags zu tragen.<br />
4. Die Treuhänderin wird von ihrem Recht, die treuhänderisch gehaltene Kommanditbeteiligung<br />
auf den Treugeber zu übertragen, nur aus besonderem<br />
Grund Gebrauch machen.<br />
62
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Die rechtlichen und steuerlichen Grundlagen | Der Treuhandauftrag<br />
§ 7 Kontenführung<br />
Für die Kontenführung und die Ausschüttungen gelten die gesellschaftsvertraglichen<br />
Regelungen der Kommanditgesellschaft entsprechend.<br />
§ 8 Übertragung, Verpfändung, Beendigung<br />
des Treuhandverhältnisses<br />
1. Jeder Treugeber kann seine Beteiligung mit Einwilligung der Treuhänderin<br />
auf einen Dritten übertragen, verpfänden oder in sonstiger Weise darüber<br />
verfügen. Die Treuhänderin kann die Einwilligung nur verweigern, wenn ein<br />
Grund vorliegt, nach dem die Zustimmung nach § 24 Abs. 2 des Kommanditgesellschaftsvertrages<br />
verweigert werden könnte. Als Übertragung gilt<br />
insbesondere auch eine Sicherungsübertragung. Bei einer entgeltlichen<br />
Anteilsveräußerung ist der Treuhänderin für Ihren Aufwand ein pauschales<br />
Entgelt in Höhe von 210 USD zuzüglich Umsatzsteuer pro Anteilsveräußerung<br />
vom Verkäufer zu zahlen (zurzeit somit 249,90 USD). Die Treuhänderin<br />
ist berechtigt, Änderungen der Umsatzsteuer auf das Entgelt weiterzugeben.<br />
2. Der Erwerber tritt mit allen Rechten und Pflichten an die Stelle des bisherigen<br />
Treugebers, der die hierfür notwendigen Erklärungen beizubringen hat. Die<br />
Treuhänderin ist berechtigt, einen Nachweis des Überganges zu verlangen.<br />
3. Stirbt ein Treugeber, so gehen alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag<br />
auf seinen Rechtsnachfolger über. Dieser tritt an seine Stelle. Das Erbrecht<br />
ist durch Erbschein nachzuweisen.<br />
4. Dieser Vertrag kann vom Treugeber mit einer Frist von 4 Wochen zum<br />
Monatsende ordentlich gekündigt werden. Er kann darüber hinaus von<br />
der Treuhänderin und von dem Treugeber nur aus wichtigem Grund fristlos<br />
gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der<br />
Treugeber mit einer Folgerate in Verzug gerät.<br />
5. Dieser Treuhandvertrag endet, wenn er gekündigt wird oder auf den Treugeber<br />
die Voraussetzungen zutreffen, die an das Ausscheiden eines Kommanditisten<br />
aus der Gesellschaft geknüpft sind.<br />
6. Endet das Treuhandverhältnis, so ist das Treugut auf den Treugeber zu<br />
übertragen. Ist der Kommanditanteil zu übertragen, so hat der Treugeber<br />
die durch ihn unterzeichnete Anmeldung zum Handelsregister in notariell<br />
beglaubigter Form der Treuhänderin vorzulegen oder der Treuhänderin<br />
eine entsprechende Handelsregistervollmacht in notariell beglaubigter Form<br />
zu übermitteln. Die Kosten trägt der Treugeber. Im Fall der fristlosen Kündigung<br />
wegen Verzugs einer Folgerate überträgt der Treuhänder bereits mit<br />
Annahme der Beitrittserklärung den auf den Treugeber entfallenden Kommanditanteil<br />
an der Kommanditgesellschaft aufschiebend bedingt durch<br />
die Kündigung auf den Treugeber. Der Treugeber nimmt mit Erteilung des<br />
Treuhandauftrages die aufschiebend bedingte Übertragung ausdrücklich an.<br />
Im Ergebnis richten sich die im Gesellschaftsvertrag der Kommanditgesellschaft<br />
unter § 9 Abs. 4 geregelten Rechtsfolgen bei Verzug dann unmittelbar<br />
gegen den säumigen Treugeber.<br />
Hamburg, den 30.04.2009<br />
AGR Zweiter <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH<br />
gezeichnet durch: Martin Kloss<br />
Zustimmend zur Kenntnis genommen:<br />
Zweiter Berenberg HANSA TREUHAND<br />
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH & Co. KG<br />
gezeichnet durch: Andreas Renner, Sönke Fanslow<br />
§ 9 Unterrichtung von Kommanditisten<br />
Im Interesse aller wirtschaftlich an der Gesellschaft Beteiligten wird die Treuhänderin<br />
alle schriftlichen Informationen, die sie ihren Treugebern durch<br />
Rundschreiben gewährt, auch den Kommanditisten erteilen, die nicht oder<br />
nicht mehr Treugeber sind.<br />
§ 10 Verjährung<br />
1. Ansprüche gegen die Treuhänderin und ihre Organe verjähren in drei Jahren<br />
von dem Zeitpunkt an, an dem der Anspruch entstanden ist, soweit sich<br />
nicht ohne diese Regelung eine kürzere Verjährungsfrist ergibt.<br />
2. Ziff. 1 gilt insbesondere auch für etwaige vorvertragliche Pflichtverletzungen.<br />
§ 11 Teilnichtigkeit, Regelungslücke<br />
Sollten Bestimmungen dieses Vertrages oder eine künftig aufgenommene<br />
Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein<br />
oder ihre Wirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so wird hierdurch<br />
die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Das Gleiche gilt,<br />
soweit sich herausstellen sollte, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält.<br />
Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder<br />
zur Ausfüllung der Lücke soll eine Regelung gelten, mit der der beabsichtigte<br />
wirtschaftliche Zweck am besten erreicht wird.<br />
63
Die rechtlichen und steuerlichen Grundlagen<br />
Der Emittent<br />
dTeil 4.<br />
Firma, Sitz und Geschäftsanschrift:<br />
Die Firma des Emittenten lautet:<br />
Zweiter Berenberg HANSA TREUHAND <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds<br />
GmbH & Co. KG (ehemals Achte Schiffahrts-Gesellschaft<br />
HANSE-GATE mbH & Co.KG).<br />
Sitz der Gesellschaft ist München. Die Geschäftsanschrift lautet:<br />
c/o Rölfs WP Partner AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,<br />
Mies-van-der-Rohe-Straße 6, 80807 München.<br />
Gründungsdatum und Laufzeit<br />
Die Gesellschaft wurde am 01.07.2008 als Kommanditgesellschaft<br />
juristisch gegründet. Die wirtschaftliche Neugründung<br />
erfolgte am 05.02.2009 mit Umfirmierung der Gesellschaft. Der<br />
Gesellschaftsvertrag wurde am 30.04.2009 geschlossen.<br />
Die Laufzeit der Gesellschaft ist begrenzt. Geplant ist eine Laufzeit<br />
bis zum 31.12.2021. Dies entspricht einer Laufzeit von ca. 12<br />
Jahren. Die Geschäftsführenden Kommanditisten sind abweichend<br />
hiervon berechtigt, die Laufzeit der Gesellschaft zu verlängern,<br />
bis der Dachfonds Adveq Asia II beendet ist.<br />
Maßgebliche Rechtsordnung und Rechtsform<br />
Der Emittent unterliegt deutschem Recht. Er hat die Rechtsform<br />
einer Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG).<br />
Die persönlich haftende Gesellschafterin ist einzelvertretungsbefugt<br />
und von den Beschränkungen des § 181 BGB<br />
befreit. Ihre Geschäftsführer sind von § 181 BGB befreit, soweit<br />
sie bei der Vertretung der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />
entsprechend befugt sind.<br />
Geschäftsführende Kommanditisten<br />
Geschäftsführende Kommanditisten sind die<br />
• HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG, Hamburg<br />
und<br />
• Berenberg <strong>Private</strong> Capital GmbH, Hamburg.<br />
Sie sind jeweils gemäß den Bestimmungen der §§ 19 und 20<br />
des Gesellschaftsvertrages zur Geschäftsführung berechtigt und<br />
verpflichtet. Die Geschäftsführenden Kommanditisten sind zur<br />
Vertretung des Emittenten jeweils einzeln befugt (§ 21 des Gesellschaftsvertrages).<br />
Geschäftsführer der HANSA TREUHAND<br />
Finance sind Hermann Ebel und Sönke Fanslow, beide Hamburg.<br />
Geschäftsführer der Berenberg <strong>Private</strong> Capital GmbH sind<br />
Jürgen Raeke, Klaus Johann Ehler, Dr. Jörg Liesner, Andreas<br />
Renner und Markus Taubert, alle Hamburg. Die Geschäftsführenden<br />
Kommanditisten sind einzelvertretungsbefugt und von<br />
den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Ihre Organe sind<br />
von § 181 BGB befreit, soweit sie bei der Vertretung der Geschäftsführenden<br />
Kommanditisten entsprechend befugt sind.<br />
Persönlich haftende Gesellschafterin<br />
Persönlich haftende Gesellschafterin ist die<br />
Verwaltung Zweiter Berenberg HANSA TREUHAND <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong><br />
Fonds GmbH (ehemals Verwaltung Achte Schiffahrts-Gesellschaft<br />
HANSE-GATE mbH),<br />
c/o Rölfs WP Partner AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,<br />
Mies-van-der-Rohe-Straße 6, 80807 München.<br />
Gegenstand der Gesellschaft ist die Geschäftsführung und Vertretung<br />
der Zweiter Berenberg HANSA TREUHAND <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong><br />
Fonds GmbH & Co. KG sowie die Beteiligung an dieser Gesellschaft<br />
als persönlich haftende Gesellschafterin. Die Gesellschaft<br />
kann gleichartige oder ähnliche Unternehmen erwerben, sich an<br />
solchen beteiligen und deren Vertretung übernehmen sowie Zweigniederlassungen<br />
errichten. Geschäftsführer sind die Herren Sönke<br />
Fanslow, Torsten Schlüter, Jürgen Raeke und Andreas Renner. Das<br />
Stammkapital der persönlich haftenden Gesellschafterin beträgt<br />
25.000 EUR und wurde bereits eingezahlt.<br />
Vom Gesetz abweichende Regelungen des Gesellschaftsvertrages<br />
bzgl. der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />
Die Haftung der persönlich haftenden Gesellschafterin ist unbeschränkt.<br />
Da es sich bei der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />
um eine Kapitalgesellschaft in der Form einer Gesellschaft<br />
mit beschränkter Haftung (GmbH) handelt, haftet diese insoweit<br />
nur beschränkt auf ihr Vermögen. Abweichend von den gesetzlichen<br />
Bestimmungen übernimmt die Komplementärin auf der<br />
Grundlage des Gesellschaftsvertrages der Zweiter Berenberg<br />
HANSA TREUHAND <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH & Co. KG<br />
ausschließlich die Funktion der unbeschränkt haftenden Gesellschafterin<br />
und nimmt keine Geschäftsführungsaufgaben wahr.<br />
Sie ist am Gesellschaftskapital nicht beteiligt und zeichnet keine<br />
Kapitaleinlage. Sie erhält für die Übernahme ihrer Haftung<br />
jährlich ein Ergebnisvorab in Höhe von 2.500 USD. Sie ist einzelvertretungsbefugt<br />
und von den Beschränkungen des § 181<br />
BGB befreit. Auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts haftet<br />
64
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Die rechtlichen und steuerlichen Grundlagen | Der Emittent<br />
die Komplementärin der Gesellschaft gegenüber nur für Vorsatz<br />
oder grobe Fahrlässigkeit. Der Komplementäranteil kann<br />
nur mit vorheriger Zustimmung der übrigen Gesellschafter mit<br />
einer Mehrheit von zumindest 50 % der abgegebenen Stimmen<br />
übertragen werden. Die Komplementärin unterliegt keinem<br />
Wettbewerbsverbot. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus dem<br />
Gesellschaftsvertrag (Seite 54-61).<br />
Die Satzung der Komplementärin weicht im Hinblick auf die<br />
gesetzlichen Regelungen in folgenden Punkten ab: Die Vertretung<br />
der Gesellschaft ist mit einem Geschäftsführer und einem<br />
Prokuristen (unechte Gesamtvertretungsbefugnis) zulässig. Die<br />
Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181, 2.<br />
Var. BGB befreit. Jeder Gesellschafter, der mit mindestens 40<br />
% am Stammkapital der Gesellschaft beteiligt ist, ist berechtigt,<br />
einen Geschäftsführer zu ernennen und abzuberufen.<br />
Die Gesellschafter sind vom Wettbewerbsverbot befreit. Die<br />
Geschäftsführer können durch Beschluss vom Wettbewerbsverbot<br />
befreit werden, was geschehen ist. Die Übertragung der<br />
Geschäftsanteile bedarf der Zustimmung der Gesellschafter.<br />
Gegenstand des Unternehmens<br />
Gegenstand des Unternehmens sind der Erwerb, das Halten<br />
und das Verwalten einer oder mehrerer mittelbarer Beteiligungen<br />
an der Adveq Asia II C.V. – einem <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds<br />
– über die Berenberg HANSA TREUHAND Asien Beteiligungs<br />
GmbH, eine der Gesellschaft zu 100% gehörende Tochterkapitalgesellschaft.<br />
Zur Erreichung des Gesellschaftszwecks können Kommanditeinlagen<br />
bis zu 25.000.000 USD (in Worten: fünfundzwanzig<br />
Millionen US-Dollar) eingeworben werden. Die Geschäftsführer<br />
sind in ihrem Ermessen frei, diese Grenze zu erhöhen. Die<br />
Gesellschaft erstrebt keine unternehmerische Führung in den<br />
mittelbar gehaltenen Beteiligungsgesellschaften und wird sich<br />
auch nicht aktiv an deren Geschäftsführung beteiligen.<br />
Die Kapitalanlage der Gesellschaft besteht aus mittelbaren<br />
Eigenkapital- und eigenkapitalähnlichen Beteiligungen an der Adveq<br />
Asia II. C.V. Die Gesellschaft kann Liquiditätsreserven in Festgeld<br />
und freie Liquidität in Geldmarkttiteln oder -fonds investieren.<br />
Registergericht<br />
Der Emittent ist beim Registergericht des Amtsgerichtes München<br />
unter der Registernummer HRA 93501 eingetragen.<br />
Konzernunternehmen<br />
Zur Zeit der Prospektaufstellung werden die Gesellschaftsanteile<br />
des Emittenten von der HANSA TREUHAND Finance, der<br />
Berenberg <strong>Private</strong> Capital und der AGR Zweiter <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong><br />
Fonds GmbH gehalten.<br />
Nach Beitritt von Anlegern und Erhöhung des Kommanditkapitals<br />
ist der Emittent in der vorgesehenen Struktur kein Konzernunternehmen<br />
im Sinne des § 18 AktG i.V.m. § 290 HGB.<br />
Das Kapital des Emittenten<br />
Höhe und Art des gezeichneten Kapitals<br />
Der Emittent verfügt zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung über<br />
Kommanditkapital in Höhe von 280 TUSD, das von den Gründungsgesellschaftern<br />
gezeichnet wurde. Das Kapital besteht<br />
nur aus Kommanditkapital. Der Emittent beabsichtigt weitere<br />
Gesellschafter nur in Form von Kommanditisten aufzunehmen.<br />
Gesellschafter (Gründungsgesellschafter) mit jeweils<br />
gezeichnetem Kommanditkapital des Emittenten sind:<br />
• Verwaltung Zweiter Berenberg HANSA TREUHAND <strong>Private</strong><br />
<strong>Equity</strong> Fonds GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin<br />
ohne Einlage<br />
• HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG als<br />
Kommanditist mit einer Einlage von 250 TUSD, davon<br />
eingezahlt 40,203 TUSD<br />
• Berenberg <strong>Private</strong> Capital GmbH als Kommanditist mit<br />
einer Einlage von 25 TUSD, davon eingezahlt 25 TUSD<br />
• AGR Zweiter <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH als Kommanditistin<br />
mit einer Einlage von 5 TUSD, davon eingezahlt<br />
0 TUSD<br />
Hauptmerkmale und Höhe der ausstehenden Einlagen<br />
Die Anleger nehmen mit Übernahme/Zeichnung von Kommanditkapital<br />
eine Gesellschafterstellung oder eine Treugerberstellung<br />
beim Emittenten ein. Die Hauptmerkmale einer Kommanditbeteiligung<br />
beim Emittenten sind die auf die Einlage beschränkte<br />
Haftung, die Teilnahme am Gewinn und Verlust sowie an Stillen<br />
Reserven des Emittenten, Informationsrechte und Rechte auf<br />
Einsicht in die Bücher sowie Recht auf Teilnahme an und Stimmrecht<br />
auf der Gesellschafterversammlung bzw. im schriftlichen<br />
Umlaufverfahren.<br />
65
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Die rechtlichen und steuerlichen Grundlagen | Der Emittent<br />
Die wesentlichen Rechte und Pflichten (Hauptmerkmale) der<br />
von den derzeitigen Gesellschaftern gezeichneten Beteiligungals<br />
Komplementär bzw. Kommanditist der Gesellschaft stellen sich<br />
wie folgt dar: Die Gründungskommanditisten HANSA TREU-<br />
HAND Finance GmbH & Co. KG und Berenberg <strong>Private</strong> Capital<br />
GmbH sind Geschäftsführende Kommanditisten. Sie sind zur<br />
Geschäftsführung und nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages<br />
zur Vertretung der Gesellschaft befugt. Die Gründungskommanditisten<br />
haben mit ihrer Beteiligung im Hinblick auf Gewinnbeteiligungen<br />
und Bezüge verbundene Sonderrechte (vgl. S.<br />
67-68). Die Geschäftsführenden Kommanditisten bedürfen zur<br />
Übertragung ihrer Kommanditanteile keiner Zustimmung, sofern<br />
die Übertragung zwischen ihnen oder zwischen verbundenen<br />
Unternehmen i. S. d. § 15 AktG erfolgt. Sie sind ferner befugt,<br />
ihre Kommanditanteile zum Teil auf eine noch zu benennende<br />
Person oder Gesellschaft ohne jegliches Zustimmungserfordernis<br />
zu übertragen. Einzelheiten ergeben sich aus § 24 Ziff. 1 des<br />
Gesellschaftsvertrages. Die Geschäftsführenden Kommanditisten<br />
dürfen im Rahmen ihres Ermessens entscheiden, ob Gesellschafterbeschlüsse<br />
in Gesellschafterversammlungen oder außerhalb<br />
von Gesellschafterversammlungen schriftlich gefasst werden. Sie<br />
entscheiden, ob Gesellschafterversammlungen in München oder<br />
Hamburg stattfinden. Einer der Geschäftsführenden Kommanditisten<br />
ist berechtigt, den Vorsitz in der Gesellschafterversammlung<br />
zu führen. Die Geschäftsführenden Kommanditisten unterliegen<br />
keinem Wettbewerbsverbot. Weitere Einzelheiten ergeben sich<br />
aus dem Gesellschaftsvertrag (Seite 54-61). Die wesentlichen<br />
Rechte und Pflichten der Komplementärin wurden bereits auf den<br />
Seiten 64f. dargestellt, die der Treuhandkommanditistin folgen auf<br />
den Seiten 74f. Außer den vorgenannten Hauptmerkmalen stehen<br />
den derzeitigen Gesellschaftern im Vergleich zu den zukünftig<br />
beitretenden Kommanditisten keine abweichenden Rechte zu.<br />
Die Gründungsgesellschafter haben bis zum Datum der<br />
Prospektaufstellung insgesamt 65,203 TUSD ihrer gezeichneten<br />
Einlage von insgesamt 280 TUSD eingezahlt. Die Höhe der ausstehenden<br />
Einlage beträgt 214,797 TUSD. Als Hafteinlagen im<br />
Handelsregister wurden für die Gründungsgesellschafter jeweils<br />
100 EUR eingetragen.<br />
Es ist vorgesehen, dass weitere Anleger unmittelbar oder<br />
mittelbar über die Treuhandkommanditistin weiteres Kommanditkapital<br />
zzgl. 3% Agio zeichnen, bis das Gesamtkommanditkapital<br />
der Gesellschaft 25.000 TUSD beträgt. Die Hafteinlage<br />
der weiteren Anleger beträgt 1% ihrer jeweiligen Kapitaleinlage.<br />
Unabhängig vom tatsächlichen Wechselkurs ist bei der ins Handelsregister<br />
einzutragenden Haftsumme von einem feststehenden<br />
Wechselkurs von EUR/USD 1,00 auszugehen.<br />
Die Gründungsgesellschafter des Emittenten<br />
Gründungsgesellschafter,<br />
Firma<br />
Sitz<br />
Geschäftsanschrift<br />
Art der Einlage /<br />
Gesellschafterstellung<br />
Gezeichnete<br />
Einlage<br />
Davon<br />
eingezahlt<br />
Verwaltung Zweiter Berenberg<br />
HANSA TREUHAND<br />
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH<br />
(ehemals Verwaltung Achte<br />
Schiffahrts-Gesellschaft<br />
HANSE-GATE mbH)<br />
München<br />
c/o Rölfs WP Partner<br />
AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,<br />
Mies-vander-Rohe-Straße<br />
6,<br />
80807 München<br />
Ohne Einlage / persönlich<br />
haftende Gesellschafterin<br />
Ohne Einlage<br />
Entfällt<br />
HANSA TREUHAND<br />
Finance GmbH & Co. KG<br />
Hamburg An der Alster 9,<br />
20099 Hamburg<br />
Kommanditbeteiligung /<br />
Kommanditistin<br />
250.000 USD 40.203 USD<br />
Berenberg <strong>Private</strong> Capital<br />
GmbH<br />
Hamburg Neuer Jungfernstieg 20,<br />
20354 Hamburg<br />
Kommanditbeteiligung /<br />
Kommanditistin<br />
25.000 USD 25.000 USD<br />
AGR Zweiter <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong><br />
Fonds GmbH<br />
Hamburg Brandstwiete 4,<br />
20457 Hamburg<br />
Kommanditbeteiligung /<br />
Treuhandkommanditistin<br />
5.000 USD 0 USD<br />
66
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Die rechtlichen und steuerlichen Grundlagen | Der Emittent<br />
Ausgegebene Wertpapiere oder Vermögensanlagen im<br />
Sinne des § 8f Abs. 1 des Verkaufsprospektgesetztes<br />
Von dem Emittent wurden bisher weder Wertpapiere ausgegeben<br />
noch Vermögensanlagen im Sinne des § 8f Abs. 1 des<br />
VerkProspG emittiert. Eine Ausgabe von Wertpapieren ist auch<br />
zukünftig nicht vorgesehen. Bei der mit diesem Angebot emittierten<br />
Vermögensanlage handelt es sich um unverbriefte Vermögensrechte<br />
an einer Kommanditgesellschaft.<br />
Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien<br />
Der Emittent hat die Rechtsform einer Kommanditgesellschaft<br />
(GmbH & Co. KG). Er ist weder eine Aktiengesellschaft noch<br />
eine Kommanditgesellschaft auf Aktien. Es bestehen keine<br />
Umtausch- oder Bezugsrechte auf Aktien.<br />
Gewinnbeteiligungen und Bezüge der Gründungsgesellschafter<br />
Soweit die Gründungsgesellschafter eine Kapitaleinlage leisten,<br />
sind sie am Ergebnis der Gesellschaft wie ein Anleger beteiligt.<br />
HANSA TREUHAND Finance und Berenberg <strong>Private</strong> Capital sind<br />
berechtigt, ihre Kapitaleinlage auf verbundene Unternehmen<br />
oder Personen zu übertragen. In jedem Fall muss jedoch eine<br />
Kapitaleinlageverpflichtung in Höhe von 1 TUSD bei der HANSA<br />
TREUHAND Finance und Berenberg <strong>Private</strong> Capital verbleiben.<br />
Von einer Übertragung unberührt bleiben die Ansprüche auf Ergebnisvorab<br />
der HANSA TREUHAND Finance und Berenberg<br />
<strong>Private</strong> Capital. Diese werden nicht übertragen.<br />
Zusätzlich zu den Ansprüchen, die den Gründungsgesellschaftern<br />
durch ihren mit einer Kapitaleinlage unterlegten<br />
Geschäftsanteil zustehen, erhalten die Gründungsgesellschafter<br />
die folgenden Gewinnbeteiligungen und Bezüge:<br />
Der persönlich haftenden Gesellschafterin werden die aus<br />
der Geschäftsführung entstehenden Kosten und Auslagen, mit<br />
Ausnahme der Vergütung der Geschäftsführer, erstattet. Für ihre<br />
Tätigkeit und die Übernahme der persönlichen Haftung erhält die<br />
Komplementärin einen jährlichen Ergebnisvorab von 2.500 USD.<br />
Für das erste Geschäftsjahr erhält die Komplementärin den<br />
Ergebnisvorab anteilig, beginnend am 01.07.2009.<br />
Für die Übernahme der Geschäftsführung erhalten die Ge schäfts -<br />
führenden Kommanditisten gemeinsam einen Ergebnisvorab in<br />
Höhe von 0,7% p.a. bezogen auf die Summe der zum letzten<br />
Zeichnungsschluss gezeichneten Kapitaleinlagen. Der Ergebnisvorab<br />
entsteht ab 01.01.2010 und versteht sich zzgl. einer<br />
etwaig anfallenden Umsatzsteuer. Ab dem Jahr 2017 bis zum<br />
Ende der Laufzeit reduziert sich der auf die Summe der gezeichneten<br />
Kapitaleinlagen anzuwendende Prozentsatz um 0,05%-<br />
Punkte des Vorjahreswertes.<br />
Weiterhin erhalten die HANSA TREUHAND Finance und<br />
Berenberg <strong>Private</strong> Capital jeweils hälftig eine Vergütung i.H.v.<br />
insgesamt 635 TUSD für die Prospektgestaltung (135 TUSD),<br />
Konzeption (375 TUSD) sowie für Prospekterstellung und Marketing<br />
(125 TUSD). Die Vergütungen verstehen sich zzgl. einer<br />
etwaig anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />
Die Zahlung der genannten Ergebnisvorab und sonstiger Vergütungen<br />
setzt Mittelfreigabe voraus. Den Geschäftsführenden<br />
Kommanditisten HANSA TREUHAND Finance und Berenberg<br />
<strong>Private</strong> Capital ist auf Ebene der Beteiligungsgesellschaft – nach<br />
Rückzahlung sämtlicher Kapitaleinlagen und einer Hurdle Rate<br />
von 12% – neben dem jährlichen Ergebnisvorab eine besondere<br />
Ergebnisbeteiligung (Carried Interest) in Höhe von 8% eingeräumt<br />
worden (vgl. Kapitel „Die Ergebnisverteilung“).<br />
Die HANSA TREUHAND Finance und die Berenberg <strong>Private</strong><br />
Capital sind gleichzeitig Gründungsgesellschafter des<br />
Emittenten, Vertriebspartner, Zahlstelle (Bereithaltung und<br />
kostenlose Ausgabe des Verkaufsprospektes) und Anbieter der<br />
Vermögensanlage.<br />
Die HANSA TREUHAND Finance und die Berenberg <strong>Private</strong><br />
Capital sind vom Emittenten mit dem Vertrieb der Vermögensanlage<br />
beauftragt worden. Sie erhalten hierfür zusammen insgesamt<br />
6% der gezeichneten Kapitaleinlage als Provision sowie<br />
das Agio in Höhe von 3% der gezeichneten Kapitaleinlage.<br />
Die AGR Zweiter <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH erhält für die<br />
Übernahme der Treuhandschaft sowie u.a. der Durchführung<br />
der Finanzbuchhaltung und der Erstellung der Jahresabschlüsse<br />
eine jährliche Vergütung von 35.000 EUR zzgl. der gesetzlichen<br />
Umsatzsteuer sowie Auslagenersatz. Im ersten Geschäftsjahr<br />
2009 entsteht die Vergütung der Treuhandkommanditistin<br />
anteilig in Höhe von 30.000 EUR zzgl. Umsatzsteuer sowie<br />
Auslagenersatz.<br />
Sämtliche Ansprüche der Gründungsgesellschafter sind<br />
vorstehend dargestellt.<br />
Bezüge, Vergütungen, Gehälter, Provisionen oder sonstige<br />
Leistungen jeder Art, die den Gründungsgesellschaftern und<br />
Geschäftsführenden Kommanditisten zustehen, sind ausschließlich<br />
im Gesellschaftsvertrag und in der mit HANSA TREUHAND<br />
67
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Die rechtlichen und steuerlichen Grundlagen | Der Emittent<br />
Finance und Berenberg <strong>Private</strong> Capital gesondert abgeschlossener<br />
Vertriebsvereinbarung geregelt. Darüber hinaus stehen<br />
den Gründungsgesellschaftern innerhalb und außerhalb des<br />
Gesellschaftsvertrages keine Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte<br />
und sonstige Gesamtbezüge zu.<br />
Beteiligungen der Gründungsgesellschafter mit<br />
den am Vertrieb beauftragten Gesellschaften<br />
Der Emittent hat mit dem Vertrieb des mit diesem Prospekt zu<br />
emittierenden Eigenkapitals die HANSA TREUHAND Finance<br />
und die Berenberg <strong>Private</strong> Capital beauftragt. Ihnen stehen die<br />
hierfür vertraglich vereinbarte Provision sowie das Agio zu. Der<br />
Emittent ist berechtigt, einen Teil dieses Kapitals durch Drittvermittler<br />
zu besorgen, die direkt mit dem Emittenten Vertriebsvereinbarungen<br />
schließen. Solche Vertriebsvereinbarungen bedürfen<br />
der Zustimmung der HANSA TREUHAND Finance und der<br />
Berenberg <strong>Private</strong> Capital. Die HANSA TREUHAND Finance und<br />
die Berenberg <strong>Private</strong> Capital sind unabhängig hiervon jedoch<br />
auch berechtigt, geeignete Untervermittler einzuschalten. Insofern<br />
organisieren und steuern sie den Vertrieb über mit ihnen in<br />
Geschäftsbeziehungen stehende Vertriebspartner.<br />
Darüber hinaus sind die Gründungsgesellschafter nicht<br />
mittelbar oder unmittelbar an mit dem Vertrieb der emittierten<br />
Vermögensanlage beauftragten Unternehmen beteiligt.<br />
Es bestehen nach Kenntnis der Anbieter keine kapitalmäßigen<br />
oder personellen Verflechtungen der Gründungsgesellschafter<br />
zu unterbeauftragten Drittvermittlern bzw. Vertriebspartnern.<br />
Beteiligung der Gründungsgesellschafter an Unternehmen,<br />
die dem Emittenten Fremdkapital zur Verfügung stellen<br />
Es bestehen nach Kenntnis der Anbieter keine mittelbaren oder<br />
unmittelbaren Beteiligungen der Gründungsgesellschafter an<br />
Unternehmen, die dem Emittenten Fremdkapital zur Verfügung<br />
stellen.<br />
Beteiligung der Gründungsgesellschafter an Unternehmen, die<br />
im Zusammenhang mit der Herstellung des Anlageobjektes<br />
nicht nur geringfügige Lieferungen und Leistungen erbringen<br />
Mittelbare oder unmittelbare Beteiligungen der Gründungsgesellschafter<br />
an Unternehmen, die im Zusammenhang mit der Herstellung<br />
des Anlageobjektes nicht nur geringfügige Lieferungen und<br />
Leistungen erbringen, bestehen nach Kenntnis der Anbieter nicht.<br />
Geschäftstätigkeit des Emittenten<br />
Tätigkeitsbereiche des Emittenten<br />
Wichtigste Tätigkeitsbereiche des Emittenten sind gemäß §§ 3<br />
und 4 des Gesellschaftsvertrages der Erwerb, das Halten und<br />
das Verwalten einer oder mehrerer mittelbarer Beteiligungen an<br />
der Adveq Asia II C.V. – einem <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds – über die<br />
Berenberg HANSA TREUHAND Asien Beteiligungs GmbH, eine<br />
der Gesellschaft zu 100% gehörende Tochterkapitalgesellschaft.<br />
Zur Erreichung des Gesellschaftszwecks können Kommanditeinlagen<br />
bis zu 25.000.000 USD (in Worten: fünfundzwanzig<br />
Millionen US-Dollar) eingeworben werden. Die Geschäftsführer<br />
sind in ihrem Ermessen frei, diese Grenze zu erhöhen. Die<br />
Gesellschaft erstrebt keine unternehmerische Führung in den<br />
mittelbar gehaltenen Beteiligungsgesellschaften an und wird<br />
sich auch nicht aktiv an deren Geschäftsführung beteiligen.<br />
Die Kapitalanlage der Gesellschaft besteht aus mittelbaren<br />
Eigenkapital- und eigenkapitalähnlichen Beteiligungen an der Adveq<br />
Asia II. C.V. Die Gesellschaft kann Liquiditätsreserven in Festgeld<br />
und freie Liquidität in Geldmarkttiteln oder -fonds investieren.<br />
Abhängigkeiten des Emittenten<br />
Der Erfolg der Geschäftstätigkeit der Beteiligungsgesellschaft<br />
hängt neben zahlreichen anderen Faktoren davon ab, ob die Anleger<br />
der Beteiligungsgesellschaft ihren gesellschaftsvertraglichen<br />
Pflichten zur Leistung der übernommenen Kapitaleinlagen nachkommen.<br />
Das gleiche gilt auf Ebene des Dachfonds Adveq Asia<br />
II, an dem sich die Beteiligungsgesellschaft mittelbar mit anderen<br />
<strong>Invest</strong>oren gemeinsam beteiligt. Ebenso von wesentlicher Bedeutung<br />
ist, dass die vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Beteiligungsgesellschaft<br />
und dem Dachfonds, dem Dachfonds und<br />
den <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds, in die der Dachfonds investiert, sowie<br />
den <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds und den Portfoliounternehmen, an denen<br />
sie sich beteiligen, erfüllt werden (vgl. Kapitel „Risiken der Beteiligung“,<br />
S. 13). Darüber hinaus bestehen keine Abhängigkeiten des<br />
Emittenten von Patenten, Lizenzen, weiteren Verträgen oder neuen<br />
Herstellungsverfahren, die von wesentlicher Bedeutung für die Geschäftstätigkeit<br />
oder Ertragslage des Emittenten sind.<br />
Gerichts- oder Schiedsverfahren<br />
Es bestehen zur Prospektaufstellung keine Gerichts- oder<br />
Schiedsverfahren, die einen wesentlichen Einfluss auf die wirt-<br />
68
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Die rechtlichen und steuerlichen Grundlagen | Der Emittent<br />
schaftliche Lage der Emittentin haben können. Es kann aber<br />
grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden, dass sowohl die<br />
Emittentin als auch die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft, die Dachfondsgesellschaft<br />
oder die <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds, in die die Dachfondsgesellschaft<br />
investiert, zukünftig Partei von Gerichts- oder<br />
Schiedsverfahren sind, die einen wesentlichen Einfluss auf die<br />
wirtschaftliche Lage der <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds, des Dachfonds<br />
oder der Emittentin haben können.<br />
Laufende <strong>Invest</strong>itionen<br />
Der Emittent beabsichtigt, sich mit den im <strong>Invest</strong>itionsplan ausgewiesenen<br />
Mitteln nach Mittelfreigabe mittelbar an dem Dachfonds<br />
Adveq Asia II zu beteiligen, der in ausgesuchte <strong>Private</strong><br />
<strong>Equity</strong> Zielfonds mit dem <strong>Invest</strong>itionsschwerpunkt „Asien“ investiert,<br />
die ihrerseits Beteiligungen an Unternehmen erwerben.<br />
Andere <strong>Invest</strong>itionen als Beteiligungen an dem Dachfonds<br />
Adveq Asia II sind nicht vorgesehen.<br />
Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung wurden noch keine<br />
<strong>Invest</strong>itionen getätigt.<br />
Außergewöhnliche Ereignisse<br />
Die Tätigkeit des Emittenten ist nicht durch außergewöhnliche<br />
Ereignisse beeinflusst worden.<br />
Anlageziele und Anlagepolitik<br />
der Vermögensanlage<br />
Verwendung der Nettoeinnahmen<br />
Anlageziel des Emittenten ist es, durch mittelbaren Erwerb<br />
von Anteilen an dem Dachfond Adveq Asia II C.V. und deren<br />
ausgesuchten Zielfonds mit dem Anlageschwerpunkt Asien-<br />
Pazifik mittelbare <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Beteiligungen an verschieden<br />
Unternehmen einzugehen und durch Wertsteigerungen während<br />
der Haltedauer dieser Beteiligungen und der anschließenden<br />
Veräußerung überdurchschnittliche Renditen zu erzielen.<br />
Typischerweise erhalten <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds keine Einnahmen<br />
in den ersten Jahren nach Auflegung und <strong>Invest</strong>ition in Zielunternehmen,<br />
wodurch ebenfalls keine Einnahmen des Dachfonds<br />
zu erwarten sind.<br />
Die Beteiligungsgesellschaft wird mittelbar Einlageverpflichtungen<br />
bei der Dachfondsgesellschaft Adveq Asia II bis zu einer geplanten<br />
Höhe von 22.750 TUSD eingehen. Soweit die Gesellschaft in<br />
den ersten Jahren Aufwendungen und Ergebnisvorab-Zahlungen<br />
an die Geschäftsführenden Kommanditisten zu tragen hat, werden<br />
diese Zahlungen aus den Kapitaleinlagen der Anleger der Beteiligungsgesellschaft<br />
bedient. Soweit erforderlich, werden spätere<br />
Rückflüsse aus den Beteiligungen an dem Dachfonds nicht an die<br />
Anleger ausgeschüttet, sondern zur Erfüllung der Verpflichtungen<br />
gegenüber dem Dachfonds verwendet. Diese Verwendung der<br />
Rückflüsse ist jedoch auf die Aufwendungen und Ergebnisvorab-<br />
Zahlungen der Beteiligungsgesellschaft beschränkt. Auf diese<br />
Weise kann die Beteiligungsgesellschaft erreichen, dass Einlagen<br />
am Dachfonds in angemessener Höhe übernommen werden und<br />
somit eine hohe <strong>Invest</strong>itionsquote erzielt werden kann.<br />
Die Beteiligung am Emittenten ist in USD zu bezahlen. Die<br />
mittelbare Beteiligung des Emittenten an dem Dachfonds Adveq<br />
Asia II ist ebenfalls in USD zu bezahlen. Die Beteiligung des<br />
Dachfonds an Zielfonds kann hingegen auch in anderen Währungen<br />
erfolgen.<br />
Weitere <strong>Invest</strong>itionen des Emittenten neben der <strong>Invest</strong>ition in<br />
den Dachfonds Adveq Asia II sind nicht vorgesehen.<br />
Die Nettoeinnahmen werden ausschließlich für den Erwerb<br />
von Anteilen an dem Dachfonds Adveq Asia II, zur Finanzierung<br />
der laufenden Kosten des Emittenten und des Ergebnisvorab,<br />
bis diese durch Rückflüsse aufgeholt sind, sowie zur Bildung<br />
einer Liquiditätsreserve verwendet. Die Gesellschaft kann Liquiditätsreserven<br />
in Festgeld und freie Liquidität in Geldmarkttiteln<br />
oder -fonds investieren. Eine weitere Verwendung der Nettoeinnahmen<br />
für sonstige Zwecke gibt es nicht.<br />
Anlageobjekt:<br />
Die Zweiter Berenberg HANSA TREUHAND <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds<br />
GmbH & Co. KG investiert mittelbar über die Berenberg HANSA<br />
TREUHAND Asien Beteiligungs GmbH in Anteile des Dachfonds<br />
Adveq Asia II der in ausgesuchte <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Zielfonds investiert,<br />
die ihrerseits eine Vielzahl von <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Beteiligungen<br />
an einzelnen Unternehmen erwerben. Insofern sind Anlageobjekte<br />
des Emittenten die Anteile an dem <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Dachfonds<br />
Adveq Asia II. Das Anlageobjekt ist auf der Seite 37ff.<br />
ausführlich beschrieben.<br />
69
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Die rechtlichen und steuerlichen Grundlagen | Der Emittent<br />
Eigentum am Anlageobjekt<br />
Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung steht oder stand den<br />
Prospektverantwortlichen, den Gründungsgesellschaftern, den<br />
Mitgliedern der Geschäftsführung und der Treuhänderin/Mittelverwendungskontrolleurin<br />
kein Eigentum am Anlageobjekt oder<br />
wesentlichen Teil des selbigen zu. Diesen Personen steht ebenfalls<br />
aus anderen Gründen keine dingliche Berechtigung am Anlageobjekt<br />
zu. Weitere Eigentumsrechte Dritter bestehen nicht.<br />
Dies schließt allerdings nicht aus, dass die Gründungsgesellschafter<br />
oder mit ihnen verbundene Unternehmen im Rahmen<br />
ihrer weiteren Tätigkeit mittelbare oder unmittelbare Beteiligungen<br />
an dem Dachfonds halten, an denen auch die Beteiligungsgesellschaft<br />
eine Beteiligung hält.<br />
Dingliche Belastungen des Anlageobjektes<br />
Die Zweiter Berenberg HANSA TREUHAND <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds<br />
GmbH & Co. KG ist als reiner Eigenkapitalfonds konzipiert.<br />
Grundsätzlich ist keine Aufnahme von Fremdkapital vorgesehen.<br />
Jedoch können zur Überbrückung von Abruffristen von Kapitaleinzahlungen<br />
Zwischenfinanzierungen aufgenommen werden. In<br />
diesem Fall werden diese aus den Kommanditeinzahlungen der<br />
Anleger zurückgeführt. Zwischenfinanzierungen werden regelmäßig<br />
ausschließlich zur Überbrückung der Abruffrist von Kapitaleinlagen<br />
bei den <strong>Invest</strong>oren aufgenommen. Die Gesellschaft wird<br />
Beteiligungen an Dachfonds maximal in Höhe ihres gezeichneten<br />
Kommanditkapitals abzgl. anfallender Kosten eingehen. Zum<br />
Zeitpunkt der Prospektaufstellung bestehen nach Kenntnis der<br />
Anbieter keine weiteren nicht nur unerheblichen dinglichen Belastungen<br />
an den Anlageobjekten.<br />
Rechtliche und tatsächliche Beschränkungen der<br />
Verwendungsmöglichkeit des Anlageobjektes:<br />
Die mittelbaren Beteiligungen des Emittenten am Dachfonds Adveq<br />
Asia II unterliegen grundsätzlich vergleichbaren rechtlichen und<br />
tatsächlichen Beschränkungen wie eine Beteiligung an dem Emittenten.<br />
Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Übertragbarkeit und<br />
Fungibilität, beschränkter Einflussmöglichkeiten sowie Risiken hinsichtlich<br />
Beschränkungen des Kapitalverkehrs in einzelnen Ländern,<br />
in denen investiert wurde (vgl. das Kapitel „Risiken der Beteiligung“).<br />
Weitere rechtliche und tatsächliche Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeit<br />
des Anlageobjektes, insbesondere im Hinblick<br />
auf das Anlageziel, bestehen nach Kenntnis der Anbieter nicht.<br />
Behördliche Genehmigungen:<br />
Behördliche Genehmigungen sind nach Kenntnis der Anbieter<br />
nicht erforderlich.<br />
Verträge zur Anschaffung des Anlageobjektes:<br />
Im Gesellschaftsvertrag wurden die Geschäftsführenden Kommanditisten<br />
HANSA TREUHAND Finance und Berenberg <strong>Private</strong><br />
Capital befugt und verpflichtet, das Gesellschaftskapital<br />
abzüglich der entstehenden Kosten (insbesondere der Anschaffungsnebenkosten,<br />
Gründungs-, Anlauf- und Platzierungskosten<br />
der <strong>Invest</strong>itionsphase sowie weitere laufenden Kosten der<br />
Gesellschaft) und einer angemessenen Liquiditätsreserve im<br />
Namen und auf Rechnung des Emittenten in mittelbaren Eigenkapital-<br />
und eigenkapitalähnlichen Beteiligungen an dem Dachfonds<br />
Adveq Asia II C.V. zu investieren.<br />
Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung wurden noch keine<br />
Kapitaleinlageverpflichtungen bei dem Dachfonds Adveq Asia II<br />
C.V. übernommen. Die Zeichnung erfolgt, sobald die Mittelfreigabevoraussetzungen<br />
der Beteiligungsgesellschaft erfüllt sind.<br />
Insgesamt ist beabsichtigt, sich mit einem Zeichnungsvolumen<br />
von bis zu 22.750 TUSD (inkl. der damit verbundenen Nebenkosten)<br />
mittelbar an dem Adveq Asia II C.V. zu beteiligen. Der<br />
Zeitpunkt und die Höhe der Zeichnungen am <strong>Invest</strong>itionsobjekt<br />
sind nicht bestimmt. Sie sind u.a. von der Platzierungsgeschwindigkeit<br />
des Emissionskapitals der Beteiligungsgesellschaft<br />
abhängig. Eine ausführliche Beschreibung des Anlageobjektes<br />
befindet sich im Kapitel „PEP 2 – Das <strong>Invest</strong>ment“.<br />
Zwischen der Adveq Management AG und der Berenberg<br />
HANSA TREUHAND Asien Beteiligungs GmbH (<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft)<br />
sowie den Initiatoren wurde am 30.04.2009 eine Vereinbarung<br />
geschlossen, deren wesentlicher Inhalt im Folgenden<br />
dargestellt wird:<br />
Die Beteiligung der PEP 2 KG in die Adveq Asia II C.V. erfolgt<br />
ausschließlich über die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft. Diese erhält von<br />
der Adveq Management AG die Garantie, das durch die Beteiligungsgesellschaft<br />
akquirierte Kapital in die Adveq Asia II C.V.<br />
investieren zu können, um sicherzustellen, dass für das platzierte<br />
Kapital auch vollständig Anteile am Dachfonds gezeichnet werden<br />
können. Die Garantie beläuft sich auf ein Kapital in Höhe<br />
von maximal 100.000 TUSD und endet zum Final Closing des<br />
Zielfonds Adveq Asia II C.V., frühestens jedoch am 29. Januar<br />
2010.<br />
70
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Die rechtlichen und steuerlichen Grundlagen | Der Emittent<br />
Weitere Verträge über die Anschaffung oder Herstellung des<br />
Anlageobjektes oder wesentlicher Teile davon existieren zum<br />
Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht.<br />
Gutachten:<br />
Nach Kenntnis der Anbieter existieren keine Bewertungsgutachten<br />
für das Anlageobjekt.<br />
Leistungen und Lieferungen der Prospektverantwortlichen,<br />
der Gründungsgesellschafter, der Mitglieder der<br />
Geschäftsführung, der Treuhänderin und sonstigen Personen:<br />
Leistungen der HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG:<br />
• Konzeption, Prospekterstellung, Prospektgestaltung<br />
und Werbung<br />
• Einwerbung des Zeichnungskapitals<br />
• Geschäftsführende Kommanditistin, insbesondere<br />
·· Überwachung der Einhaltung der Zahlungsverpflichtungen<br />
durch die <strong>Invest</strong>oren<br />
·· Organisation des Vertriebs<br />
·· Erstellung von Marketingmaterial und Platzierungs unterlagen<br />
·· Verwaltung der Gesellschaft; einschließlich der liquiden Mittel;<br />
·· Erstellung der Berichte der Gesellschaft an die<br />
Gesellschafter;<br />
·· Buchführung in Zusammenarbeit mit der AGR<br />
Zweiter <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH;<br />
·· Abgabe der Steuererklärungen für die Gesellschaft<br />
und die Erstellung der Besteuerungsmerkmale für<br />
die Gesellschafter in Zusammenarbeit mit einer Steuerberatungs-<br />
bzw. Wirtschaftsprüfungsgesellschaft;<br />
·· Laufende Überwachung der Beteiligung an<br />
der 100%-igen Tochtergesellschaft und deren<br />
Beteiligung an der Adveq Asia II C.V.;<br />
·· Steuerung der Jahresabschlussarbeiten<br />
• Gründungskommanditistin<br />
• Zahlstelle (Bereithaltung und kostenlose<br />
Ausgabe des Verkaufsprospektes)<br />
Leistungen der Berenberg <strong>Private</strong> Capital GmbH:<br />
• Konzeption, Prospekterstellung, Prospektgestaltung<br />
und Werbung<br />
• Einwerbung des Zeichnungskapitals<br />
• Geschäftsführende Kommanditistin, insbesondere<br />
·· Überwachung der Einhaltung der Zahlungs-<br />
verpflichtungen durch die <strong>Invest</strong>oren<br />
·· Organisation des Vertriebs<br />
·· Erstellung von Marketingmaterial und<br />
Platzierungsunterlagen<br />
·· Verwaltung der Gesellschaft; einschließlich der liquiden Mittel;<br />
·· Erstellung der Berichte der Gesellschaft an die<br />
Gesellschafter;<br />
·· Buchführung in Zusammenarbeit mit der AGR<br />
Zweiter <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH;<br />
·· Abgabe der Steuererklärungen für die Gesellschaft<br />
und die Erstellung der Besteuerungsmerkmale für die<br />
Gesellschafter in Zusammenarbeit mit einer Steuerberatungs-<br />
bzw. Wirtschaftsprüfungsgesellschaft;<br />
·· Laufende Überwachung der Beteiligung an<br />
der 100%-igen Tochtergesellschaft und deren<br />
Beteiligung an der Adveq Asia II C.V.;<br />
·· Steuerung der Jahresabschlussarbeiten<br />
• Gründungskommanditistin<br />
• Zahlstelle (Bereithaltung und kostenlose<br />
Ausgabe des Verkaufsprospektes)<br />
Leistungen der AGR Zweiter <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH:<br />
• Treuhänderische Verwaltung der Beteiligungen der<br />
Treugeber<br />
• Zahlstelle (Auszahlungen an die Kommanditisten)<br />
• Gründungskommanditistin<br />
• Mittelfreigabe<br />
• Buchführung<br />
• Erstellung der Jahresabschlussarbeiten<br />
Leistungen der Verwaltung Zweiter Berenberg<br />
Hansa Treuhand <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH:<br />
• Übernahme der persönlichen Haftung des Emittenten<br />
Die Prospektverantwortlichen, Gründungsgesellschafter, Mitglieder<br />
der Geschäftsführung und Treuhänderin/Mittelverwendungskontolleurin<br />
erbringen keine weiteren nicht nur geringfühgigen Lieferungen<br />
und Leistungen.<br />
Gesamtkosten des Anlageobjektes:<br />
Es ist beabsichtigt, die Finanzierung des Anlageobjektes ausschließlich<br />
mit Eigenmitteln durchzuführen. Die voraussichtlichen<br />
Gesamtkosten des Anlageobjektes sind in der nachfolgenden<br />
Übersicht dargestellt.<br />
71
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Die rechtlichen und steuerlichen Grundlagen | Der Emittent<br />
Mittelverwendungsprognose*<br />
USD<br />
USD<br />
1. Anschaffungskosten (maximal)** 22.750.000<br />
2. Gründungs-, Anlauf- und Plazierungskosten***<br />
Handelsregisteranmeldung und sonstige Verwaltungskosten 30.000<br />
Rechts- u. Steuerberatung 85.000<br />
Prospektgestaltung 135.000<br />
Konzeption 375.000<br />
Marketing 125.000<br />
Vermittlungsprovision für Zeichnungskapital 1.500.000<br />
Summe Gründungs-, Anlauf- und Plazierungskosten 2.250.000<br />
Gesamtsumme ohne Agio 25.000.000<br />
Agio 3% 750.000<br />
Gesamtsumme 25.750.000<br />
* Geringfügige Abweichungen basieren auf Rundungsdifferenzen. Da keine langfristigen Fremdmittel verwendet werden, findet keine Unterteilung von<br />
Zwischen- und Endfinanzierung statt. Es handelt sich um eine stichtagsbezogene Aufstellung zum voraussichtlichen Platzierungsende am 31.12.2009.<br />
** Abzüglich der zur Deckung von Kosten und der laufenden Ergebnisvorab erforderlichen Beträge, einschließlich einer Reserve für Währungsschwankungen<br />
und einer Liquiditätsreserve.<br />
*** Die Positionen verstehen sich zuzüglich einer etwaig anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />
Konzeption, Marketing und Vertrieb<br />
Die Durchführung von Konzeption, Marketing und Vertrieb der<br />
Beteiligung liegt bei der HANSA TREUHAND Finance und der<br />
Berenberg <strong>Private</strong> Capital. Darüber hinaus hat die Beteiligungsgesellschaft<br />
die Möglichkeit, auch direkte Verträge mit anderen<br />
Vertriebspartnern zu schließen. HANSA TREUHAND Finance<br />
und Berenberg <strong>Private</strong> Capital erhalten eine Vergütung i.H.v.<br />
zusammen insgesamt 635 TUSD für die Prospektgestaltung<br />
(135 TUSD), Konzeption (375 TUSD) sowie für Prospekterstellung<br />
und Marketing (125 TUSD). Für die Platzierung der Kommanditanteile<br />
erhalten diese zudem eine Vergütung in Höhe<br />
von 6% des gezeichneten Kommanditkapitals (entspricht 1.500<br />
TUSD bei einem Zielvolumen von 25.000 TUSD) zzgl. Agio in<br />
Höhe von 3% des gezeichneten Kommanditkapitals (entspricht<br />
750 TUSD bei einem Zielvolumen von 25.000 TUSD). Die dargestellten<br />
Vergütungen verstehen sich – sofern sie anfällt – zuzüglich<br />
gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />
Treuhänderin/Treuhandkommanditistin<br />
Treuhandkommanditistin für die Zeichner ist die AGR Zweiter<br />
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH. Für ihre Tätigkeit erhält sie eine<br />
jährliche Vergütung von 35 TEUR, im ersten Geschäftsjahr 2009<br />
anteilig in Höhe von 30 TEUR. Die Vergütung versteht sich zzgl.<br />
Umsatzsteuer und Auslagenersatz.<br />
Mittelfreigabe<br />
Alle Zahlungen der Treugeber werden über das Anderkonto der<br />
AGR Aktiengesellschaft für Revision und Treuhand, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,<br />
bei der Berenberg Bank Joh. Berenberg,<br />
Gossler & Co. KG, Hamburg, abgewickelt. Die Weiterleitung des<br />
Zeichnungskapitals an die Beteiligungsgesellschaft erfolgt ausschließlich<br />
nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages. Hiernach<br />
muss ein Mindestvolumen von insgesamt 10.000 TUSD (inkl.<br />
Gründungskapital) gezeichnet worden und die weitere Freigabevoraussetzung<br />
des Gesellschaftsvertrages erfüllt sein. Die Mittelfreigabe<br />
erfolgt durch die AGR Zweiter <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds<br />
GmbH. Darüber hinaus wird die AGR Zweiter <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong><br />
Fonds GmbH keine Kontrolltätigkeiten ausüben, insbesondere<br />
nicht die Bonität von beteiligten Personen, Unternehmen und<br />
72
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Die rechtlichen und steuerlichen Grundlagen | Der Emittent<br />
Mittelherkunftsprognose<br />
USD<br />
USD<br />
1. Komplementär<br />
"Verwaltung Zweiter Berenberg HANSA TREUHAND<br />
ohne Einlage<br />
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH"<br />
2. Gründungskommanditisten<br />
HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG 250.000<br />
Berenberg <strong>Private</strong> Capital GmbH 25.000<br />
3. Fondskapital<br />
AGR Zweiter <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH 24.725.000<br />
Summe Eigenkapital 25.000.000<br />
Gesamtsumme ohne Agio 25.000.000<br />
Agio 3% 750.000<br />
Gesamtsumme 25.750.000<br />
Vertragspartnern oder die Werthaltigkeit von Garantien prüfen.<br />
Ferner prüft die AGR Zweiter <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH nicht,<br />
ob die von der Gesellschaft erwünschten Zahlungen rechtmäßig<br />
oder unter wirtschaftlichen, rechtlichen oder steuerlichen Gesichtspunkten<br />
notwendig, zweckdienlich oder sinnvoll sind. Ein<br />
gesonderter Vergütungsanspruch für Leistungen der AGR Zweiter<br />
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH hinsichtlich der Mittelfreigabe<br />
besteht nicht.<br />
Finanzierung des Anlageobjektes<br />
Die Finanzierung der voraussichtlichen Gesamtkosten ist der<br />
oben stehenden Übersicht zu entnehmen.<br />
Der Emittent hat zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
noch keine Kapitaleinlageverpflichtungen bei dem Dachfonds<br />
Adveq Asia II übernommen. Die Zeichnung erfolgt, sobald die<br />
Mittelfreigabevoraussetzungen erfüllt sind.<br />
Das mit diesem Prospekt angebotene Emissionskapital inkl.<br />
Agio ist zu folgenden Terminen einzuzahlen:<br />
Die erste Kapitaleinzahlung in Höhe von 30% zuzüglich<br />
des Agios in Höhe von 3% der gezeichneten Kapitaleinlage ist<br />
mit Annahme des Zeichnungsscheins und Aufforderung durch<br />
einen Geschäftsführenden Kommanditisten oder die Treuhandkommanditistin<br />
fällig. Darüber hinaus sind weitere Kapitalabrufe<br />
geplant, die in Raten von voraussichtlich jeweils 10% bis 30%<br />
der gezeichneten Kapitaleinlage bis einschließlich 2014 und ggf.<br />
auch später vorgenommen werden sollen. Weitere Kapitalabrufe<br />
erfolgen mit zumindest sechswöchiger Ankündigungsfrist.<br />
Die Kapitalabrufe des Dachfonds Adveq Asia II erfolgen nach<br />
den Erfahrungen der Geschäftsführung unregelmäßig und sind<br />
schwer vorhersehbar. Deswegen kann die Geschäftsführung die<br />
Einzahlung noch offener Beträge mit einer Ankündigungsfrist<br />
von mindestens sechs Wochen verlangen, wenn der Kapitalbedarf<br />
des Dachfonds dies erfordert.<br />
Zu den voraussichtlichen Gesamtkosten des Anlageobjektes<br />
und deren Finanzierung vgl. auch die Mittelherkunfts- und<br />
Mittelverwendungsprognose auf der Seite 43.<br />
Weitere Kosten des Anlageobjektes und andere Planungen<br />
zur Finanzierung dieser Kosten bestehen nach Kenntnis der<br />
Anbieter nicht.<br />
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />
Der Emittent ist vor weniger als 18 Monaten gegründet worden<br />
und hat noch keinen Jahresabschluss im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr.<br />
1 VermVerkProspV erstellt. Abweichend von den Anforderungen<br />
nach den §§ 10, 11 und 13 der VermVerkProspV enthält der Prospekt<br />
daher die Angaben nach § 15 VermVerkProspV im Abschnitt<br />
„Verringerte Prospektanforderungen“ in diesem Kapitel.<br />
73
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Die rechtlichen und steuerlichen Grundlagen | Der Emittent<br />
Angaben über die Prüfung des Jahresabschlusses<br />
Der Emittent ist am 01.07.2008 als Kommanditgesellschaft ins<br />
Handelsregister eingetragen worden. Der Gesellschaftsvertrag<br />
wurde am 30.04.2009 geschlossen. Er hat noch keinen Jahresabschluss<br />
aufgestellt. Die Aufstellung und Prüfung eines Jahresabschlusses<br />
ist erstmalig zum 31.12.2009 vorgesehen. Mangels<br />
Jahresabschlussprüfung zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
entfällt auch eine Bestätigung des Jahresabschlusses bzw. ihrer<br />
Versagung und deren Begründung.<br />
Angaben über Mitglieder der Geschäftsführung<br />
und des Beirates des Emittenten, der<br />
Treuhänderin und sonstige Personen<br />
Geschäftsführung<br />
Geschäftsführer des Emittenten mit der Befugnis, diese auch im<br />
Außenverhältnis zu vertreten, sind die Geschäftsführenden Kommanditisten,<br />
die HANSA TREUHAND Finance und die Berenberg<br />
<strong>Private</strong> Capital, diese vertreten durch ihre Geschäftsführer<br />
Hermann Ebel und Sönke Fanslow (Geschäfts anschrift: HANSA<br />
TREUHAND Finance, An der Alster 9, 20099 Hamburg) sowie<br />
Jürgen Raeke, Klaus Johann Ehler, Andreas Renner, Dr. Jörg<br />
Liesner und Markus Taubert (Geschäfts anschrift: Berenberg<br />
<strong>Private</strong> Capital, Neuer Jungfernstieg 20, 20354 Hamburg).<br />
Die organschaftliche Vertretung erfolgt durch die persönlich haftende<br />
Gesellschafterin, die Verwaltung Zweiter Berenberg HANSA<br />
TREUHAND <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH, diese vertreten durch ihre<br />
Geschäftsführer Sönke Fanslow, Torsten Schlüter (Geschäfts anschrift:<br />
Hansa Treuhand Finance, An der Alster 9, 20099 Hamburg) sowie<br />
Jürgen Raeke und Andreas Renner (Geschäfts anschrift: Berenberg<br />
<strong>Private</strong> Capital, Neuer Jungfernstieg 20, 20354 Hamburg).<br />
Eine spezielle Funktionsverteilung innerhalb der Geschäftsführung<br />
existiert nicht. Es besteht jeweils Gesamtverantwortung<br />
für die Geschäftsführung.<br />
Da es bei dem Emittenten bisher kein abgeschlossenes<br />
Geschäftsjahr gibt, sind den Mitgliedern der Geschäftsführung<br />
und Aufsichtsgremien keine Gesamtbezüge im Sinne von § 12<br />
Abs. 1 Nr. 2 VermVerkProspV gewährt worden.<br />
HANSA TREUHAND Finance und Berenberg <strong>Private</strong> Capital<br />
sind neben ihrer Funktion als Geschäftsführer auch Anbieter der<br />
Vermögensanlage, Kommanditisten, Vertriebspartner und Zahlstelle<br />
(Bereithaltung und kostenlose Ausgabe des Verkaufsprospektes).<br />
Der Emittent hat mit der HANSA TREUHAND Finance und<br />
der Berenberg <strong>Private</strong> Capital (im Folgenden auch Vertriebspartner<br />
genannt) eine Vereinbarung über den Vertrieb der angebotenen<br />
Vermögensanlage getroffen. Danach übernehmen die Vertriebspartner<br />
den Vertrieb der angebotenen Vermögensanlage.<br />
Geschäftsführer der HANSA TREUHAND Finance sind Hermann<br />
Ebel und Sönke Fanslow. Geschäftsführer der Berenberg <strong>Private</strong><br />
Capital sind Jürgen Raeke, Klaus Johann Ehler, Andreas<br />
Renner, Dr. Jörg Liesner und Markus Taubert. Darüber hinaus<br />
sind die Mitglieder der Geschäftsführung nicht tätig für Unternehmen,<br />
die mit dem Vertrieb der Vermögensanlage beauftragt<br />
sind, die der Beteiligungsgesellschaft Fremdkapital zur Verfügung<br />
stellen oder die mit der Herstellung des Anlageobjektes<br />
nicht nur geringfügige Lieferungen oder Leistungen erbringen.<br />
Treuhänderin<br />
Als Treuhänderin der angebotenen Vermögensanlage hat der<br />
Emittent die AGR Zweiter <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH beauftragt.<br />
Sitz und Geschäftsanschrift ist Brandstwiete 4, 20457 Hamburg.<br />
Rechtsgrundlage der Tätigkeit der Treuhänderin ist der Treuhandauftrag.<br />
Das Treuhandverhältnis wird durch Annahme der<br />
vom Anleger unterzeichneten Beitrittserklärung zwischen der Treuhänderin<br />
und dem Anleger begründet. Die Aufgaben, Rechte und<br />
Pflichten der Treuhänderin ergeben sich aus dem Gesellschaftsvertrag<br />
und dem Treuhandauftrag. Danach beteiligt sich die Treuhänderin<br />
in ihrem Namen aber für Rechnung des jeweiligen Anlegers<br />
an dem Emittenten. Die Treuhänderin wird die übernommene<br />
Kommanditbeteiligung treuhänderisch und uneigennützig für den<br />
jeweiligen Treugeber verwalten. Sie wird die Rechte des Treugebers<br />
nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung des<br />
dem Treugeber bekannten Kommanditgesellschaftsvertrages, des<br />
Treuhandauftrages und der Interessen der Gesamtheit der Treugeber<br />
wahrnehmen. Bei Beschlussfassungen ist sie an die Weisungen<br />
der Treugeber gebunden. Ein vertragliches Kündigungsrecht<br />
des Treuhandvertrages besteht für den Treugeber mit einer Frist<br />
von 4 Wochen zum Monatsende. Die Treuhänderin kann den<br />
Treuhandvertrag fristlos kündigen, wenn der Treugeber hinsichtlich<br />
seiner Kapitaleinzahlungen mit einer Folgerate in Verzug ist.<br />
Die Kündigungsrechte ergeben sich aus § 8 Ziff. 4 des Treuhandvertrages.<br />
Die Treuhänderin erhält gem. § 14 Ziff. 1 (m) des Gesellschaftsvertrages<br />
jährlich eine Vergütung von 35.000 EUR zzgl.<br />
der gesetzlichen USt. sowie Auslagenersatz. Dies entspricht einer<br />
Gesamtvergütung von 420.000 EUR zzgl. USt. und Auslagener-<br />
74
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Die rechtlichen und steuerlichen Grundlagen | Der Emittent<br />
satz über die angenommene Gesamtlaufzeit (ohne Berücksichtigung<br />
der Verlängerungsmöglichkeiten). Die Vergütungen an die<br />
Treuhänderin werden vom Emittenten getragen.<br />
Der Treuhandauftrag und der Gesellschaftsvertrag sind in<br />
diesem Prospekt in vollem Wortlaut abgedruckt.<br />
Nach Kenntnis der Anbieter bestehen zwischen der Treuhänderin<br />
und den sonstigen an diesem Projekt beteiligten<br />
Gesellschaften und Personen keine personellen oder kapitalmäßigen<br />
Verflechtungen mit Ausnahme der Beteiligung des<br />
Treuhänders als Gründungskommanditist an dem Emittenten.<br />
Umstände oder Beziehungen, die Interessenkonflikte auslösen<br />
können, sind den Anbietern nicht bekannt.<br />
Mittelfreigabe<br />
Die AGR Zweiter <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH, Hamburg, übernimmt<br />
gem. § 14, Ziffer 4 des Gesellschaftsvertrages auch die<br />
Mittelfreigabe der von den Anlegern einzuzahlenden Mittel. Alle<br />
Zahlungen der Treugeber werden über das Anderkonto der<br />
AGR Aktiengesellschaft für Revision und Treuhand, Wirtschaftprüfungsgesellschaft<br />
bei der Berenberg Bank Joh. Berenberg,<br />
Gossler & Co. KG, Hamburg, abgewickelt. Die Weiterleitung des<br />
Zeichnungskapitals an die Beteiligungsgesellschaft erfolgt ausschließlich<br />
nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages. Hiernach<br />
muss Kommanditkapital in Höhe von insgesamt mindestens<br />
10.000 TUSD (inkl. Gründungskapital) gezeichnet sein und eine<br />
schriftliche und im wesentlichen beanstandungsfreie Begutachtung<br />
der wesentlichen Aspekte der Vermögensanlage vorliegen.<br />
Sollte das Mindestkapital von 10.000 TUSD nicht bis zum<br />
Letzten Zeichnungsschluss durch Anleger gezeichnet worden<br />
sein, wird der Fonds rückabgewickelt und die Anleger erhalten<br />
ihre auf das Anderkonto eingezahlten Kommanditeinlagen sowie<br />
das Agio zurück. Der Anspruch auf Rückzahlung der Einlage<br />
und dem Agio ist unverzinslich.<br />
Für die Mittelverwendungskontrolle fällt keine gesonderte Vergütung<br />
an. Nach Kenntnis der Anbieter bestehen zwischen der Mittelverwendungskontrolleurin<br />
und den sonstigen an diesem Projekt<br />
beteiligten Gesellschaften und Personen keine personellen oder<br />
kapitalmäßigen Verpflechtungen mit Ausnahme der Beteiligung<br />
der Mittelverwendungskontrolleurin als Gründungskommanditist<br />
an dem Emittenten. Umstände oder Beziehungen, die Interessenkonflikte<br />
auslösen können, sind den Anbietern nicht bekannt.<br />
Beirat<br />
Die Einrichtung eines Beirates ist nicht geplant.<br />
Sonstige Personen<br />
Es bestehen keine sonstigen Personen, die nicht in den Kreis<br />
der nach VermVerkProspV angabepflichtigen Personen fallen,<br />
die die Herausgabe oder den Inhalt des Prospektes oder die<br />
Abgabe oder den Inhalt des Angebots der Vermögensanlage<br />
aber wesentlich beeinflusst haben.<br />
Gewährleistete Vermögensanlagen<br />
Eine juristische Person oder Gesellschaft hat für das Angebot der<br />
Vermögensanlagen die Gewährleistung für die Verzinsung oder Rück -<br />
zahlung im Sinne des § 14 VermVerkProspV nicht übernommen.<br />
Verringerte Prospektanforderungen<br />
gem. § 15 VermVerkProspV<br />
Da die Beteiligungsgesellschaft „Zweiter Berenberg HANSA<br />
TREUHAND <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH & Co. KG“ vor weniger<br />
als 18 Monaten gegründet worden ist, folgen für die Gesellschaft<br />
die Angaben gemäß § 15 VermVerkProspV. Dargestellt<br />
werden somit die Eröffnungsbilanz zur wirtschaftlichen Neugründung<br />
des Emittenten zum 05.02.2009, eine Zwischenbilanz<br />
zum Stichtag 29.04.2009 sowie die Prognosebilanzen der Geschäftsjahre<br />
2009 bis 2011. Die prognostizierten Gewinn- und<br />
Verlustrechnungen und die Finanzlage des gleichen Zeitraumes<br />
sowie die Planzahlen der Geschäftsjahre 2009 bis 2012 werden<br />
ebenfalls in diesem Abschnitt abgebildet.<br />
Prognose der Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage des<br />
Emittenten (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 VermVerkProspV)<br />
Wie in Kapitel „Der <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Markt“ erläutert, stehen in den<br />
ersten Jahren des Lebenszyklus von <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds und<br />
Dachfonds das Fundraising und erste <strong>Invest</strong>itionen im Vordergrund.<br />
Die damit verbundenen Aufwendungen haben zunächst<br />
einen negativen Einfluss auf das Ergebnis der Zielfonds wie auch<br />
des Dachfonds. Erst im Rahmen der Veräußerungsphase, d.h.<br />
ab dem vierten bis sechsten Jahr, werden im Rahmen der Exits<br />
signifikante Erlöse erzielt.<br />
Die Eröffnungsbilanz und die Zwischenübersicht wurden<br />
nicht durch den Abschlussprüfer des Emittenten geprüft.<br />
75
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Die rechtlichen und steuerlichen Grundlagen | Der Emittent<br />
Eröffnungsbilanz „Zweiter Berenberg HANSA TREUHAND <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH & Co.KG“ zum 05.02.2009<br />
Aktiva in TEur Passiva in TEUR<br />
Ausstehende Einlagen auf das Kommanditkapital 12 Eigenkapital<br />
Anlagevermögen I. Kapitalanteile der Kommanditisten 12<br />
Finanzanlagen II. Kapitalrücklagen 0<br />
Beteiligungen 0<br />
Umlaufvermögen Rückstellungen 0<br />
Kassenbestand, Bundesbankguthaben,<br />
Verbindlichkeiten<br />
Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 0 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0<br />
2. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 0<br />
Summe Aktiva 12 Summe Passiva 12<br />
Zwischenbilanz „Zweiter Berenberg HANSA TREUHAND <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH & Co.KG“ zum 29.04.2009<br />
Aktiva in TEUR Passiva in TEUR<br />
Ausstehende Einlagen auf das Kommanditkapital 19 Eigenkapital<br />
Anlagevermögen I. Kapitalanteile der Kommanditisten 48<br />
Finanzanlagen II. Kapitalrücklagen 0<br />
Beteiligungen 25<br />
Umlaufvermögen Rückstellungen 0<br />
Kassenbestand, Bundesbankguthaben,<br />
Verbindlichkeiten<br />
Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 5 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1<br />
2. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 0<br />
Summe Aktiva 49 Summe Passiva 49<br />
Zwischen GuV „Zweiter Berenberg HANSA TREUHAND <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH & Co.KG“ 05.02.2009 - 29.04.2009<br />
sonstige betriebliche Aufwendungen -1<br />
in TEUR<br />
Ergebnis der gewöhnlichen<br />
Geschäftstätigkeit<br />
-1<br />
76
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Die rechtlichen und steuerlichen Grundlagen | Der Emittent<br />
Annahmen<br />
Die Prognose der Vermögens- und Finanz- und Ertragslage beruht<br />
auf einer Reihe von Annahmen. Jede dieser Annahmen ist<br />
mit gewissen Unwägbarkeiten verbunden, so dass die unten<br />
stehenden Aufstellungen lediglich einen möglichen Verlauf der<br />
Vermögens- und Ertragslage des Emittenten darstellen. Die wesentlichen<br />
Annahmen sind jeweils nachfolgend dargestellt.<br />
Die Annahmen stellen hierbei lediglich Prognosen dar. Der<br />
Eintritt kann somit nicht garantiert werden (vgl. auch Kapitel<br />
„Risiken der Beteiligung“, S. 12 ff.). Anleger, die weitere<br />
Erläuterungen zu den Ausführungen in diesem Kapitel wünschen,<br />
können sich vor einer Beteiligungsentscheidung an<br />
die Geschäftsführenden Kommanditisten wenden. Die Angaben<br />
in den Prognosebilanzen basieren durchgehend auf einem für<br />
die Umrechnung von USD in EUR zugrunde gelegten Wechselkurs<br />
von EUR/USD 1,40.<br />
Annahmen „Zweiter Berenberg HANSA TREUHAND <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH & Co.KG“ (Prognose)<br />
2009 2010 2011 2012<br />
A1 Emissionsvolumen in TEUR 17.857 17.857 17.857 17.857<br />
A2 Anzahl der gezeichneten Dachfonds 1 1 1 1<br />
A3 Kapitalabrufe des gezeichneten Fonds in TEUR 2.438 4.875 4.875 2.763<br />
A4 Kapitalabrufe in % 30% 27,5% 25% 15%<br />
A5 Ausschüttungen in % 0% 0% 0% 5%<br />
A6 Kapitalabrufe in TEUR 5.357 4.911 4.464 2.679<br />
A7 Kumulierte Kapitalabrufe in TEUR 5.357 10.268 14.732 17.411<br />
A8 Ausschüttungen in TEUR 0 0 0 893<br />
A9 Ausstehende Einlagen in TEUR 12.500 7.589 3.125 446<br />
Das Fondsvolumen (Zeile A1) hängt vom Platzierungserfolg des<br />
Emittenten ab, der nicht vorhersehbar ist. Zum 31.12.2009<br />
wird eine Zeichnungshöhe von 25.000 TUSD erwartet. Das<br />
tatsächliche Volumen kann sowohl mehr als auch weniger als<br />
25.000 TUSD betragen. Ferner kann das angestrebte Volumen<br />
von 25.000 TUSD ggf. erst in 2010 erreicht werden. Es ist<br />
vorgesehen, mittelbar Anteile an dem Dachfonds Adveq Asia II<br />
C.V. in Höhe von insgesamt bis zu 22.750 TUSD zu zeichnen.<br />
Weitere <strong>Invest</strong>itionen außer der Beteiligung an dem Dachfond<br />
Adveq Asia II sind nicht vorgesehen (A2). Die Beteiligungshöhe<br />
am Dachfonds und die Kapitalabrufe des Adveq Asia II hängen<br />
in den ersten Jahren von dem Fondsvolumen des Emittenten<br />
sowie der <strong>Invest</strong>itionsgeschwindigkeit des Dachfonds ab. Es<br />
sind bereits für 2009 Kapitalabrufe des Dachfonds in Höhe von<br />
3.375 TUSD (Zeile A3) vorgesehen. In den Folgejahren soll diese<br />
Beteiligung bis zu einer <strong>Invest</strong>itionshöhe von 22.750 TUSD erhöht<br />
werden.<br />
Zeitpunkt und Höhe der Kapitalabrufe bei den <strong>Invest</strong>oren<br />
(Zeilen A4 und A6) werden in erster Linie von der Höhe der<br />
Beteiligung am Dachfonds Adveq Asia II und deren Kapitalabrufe<br />
(Zeile A3) determiniert. Die Ausschüttungen (Zeilen A5 und A8)<br />
hängen vom Zeitpunkt und Erfolg der Exits des Dachfonds Adveq<br />
Asia II ab. Da beides mit erheblichen Unsicherheiten verbunden<br />
ist, wurden für die Jahre 2009 bis 2011 keine Ausschüttungen<br />
angenommen. Die ausstehenden Kapitaleinlagen ergeben sich<br />
aus dem Emissionsvolumen (Zeile A1) abzüglich der kumulierten<br />
Kapitalabrufe (Zeile A7). Es wurde angenommen, dass bis zum<br />
Jahresende 2012 insgesamt 97,5% des Zeichnungskapitals<br />
abgerufen wird; es könnte sein, dass ein geringerer oder ein<br />
höherer Prozentsatz (bis zu 100%) abgerufen wird.<br />
77
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Die rechtlichen und steuerlichen Grundlagen | Der Emittent<br />
Prognose-Bilanz „Zweiter Berenberg HANSA TREUHAND<br />
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH & Co.KG“<br />
31.12.2009 31.12.2010 31.12.2011<br />
Prognose-GuV „Zweiter Berenberg HANSA TREUHAND<br />
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH & Co.KG“<br />
05.02.-31.12. 01.01.-31.12. 01.01.-31.12.<br />
2009 2010 2011<br />
Aktiva in TEUR in TEUR in TEUR<br />
in TEUR in TEUR in TEUR<br />
Anlagevermögen<br />
B1 Finanzanlagen<br />
Beteiligungen 2.438 7.313 11.944<br />
G1<br />
G2<br />
Sonstige betriebliche<br />
Erträge<br />
Abschreibungen auf<br />
Finanzanlagen<br />
0 0 0<br />
0 0 -244<br />
Umlaufvermögen<br />
B2 Kassenbestand,<br />
Bundesbankguthaben,<br />
Guthaben bei<br />
Kreditinstituten und<br />
Schecks<br />
1.147 962 329<br />
G3<br />
Sonstige betriebliche<br />
Aufwendungen<br />
a) Eigenkapitalvermittlungsprovision<br />
b) Gründungs-, Anlauf- und<br />
Platzierungskosten<br />
-1.071 0 0<br />
-638 0 0<br />
c) Sonstige Aufwendungen -70 -77 -77<br />
Passiva<br />
Eigenkapital<br />
3.584 8.274 12.273<br />
G4<br />
G5<br />
Sonstige Zinsen und<br />
ähnliche Erträge<br />
Ergebnis der gewöhnlichen<br />
Geschäftstätigkeit<br />
7 6 6<br />
-1.772 -70 -315<br />
B3 I. Kapitalanteile der<br />
Kommanditisten<br />
179 179 179<br />
G6<br />
Entnahmen aus<br />
Kapitalrücklagen<br />
1.773 221 465<br />
B4 II. Kapitalrücklagen 3.406 8.096 12.095<br />
Rückstellungen 0 0 0<br />
Verbindlichkeiten 0 0 0<br />
G7 Zu verteilendes Ergebnis 1 151 151<br />
G8 Laufender Ergebnis Vorab -1 -151 -151<br />
G9 Bilanzgewinn 0 0 0<br />
3.584 8.274 12.273<br />
Der Wert der Fondsbeteiligungen (Zeile B1) hängt von der <strong>Invest</strong>itionsgeschwindigkeit<br />
(d.h. den Kapitalabrufen Zeile A3), den<br />
Ausschüttungen (Zeile A8) und den Abschreibungen auf Finanzanlagen<br />
(Zeile G2) ab. Alle diese Größen sind mit erheblichen<br />
Prognoseunsicherheiten behaftet. Der Kassenbestand (Zeile B2)<br />
hängt von allen Cashflow-relevanten Größen ab (vgl. auch die<br />
folgenden Abschnitte). Ein Betrag in Höhe von 1% der Kapitaleinlagen<br />
der Kommanditisten stellt die Kapitalanteile (Zeile B3)<br />
im Sinne von § 264 c Abs. 2 Ziffer I HGB dar, die restlichen 99%<br />
der Kapitaleinlagen bilden die Rücklagen (Zeile B4) im Sinne von<br />
§ 264 c Abs. 2 Ziffer II HGB.<br />
Die sonstigen betrieblichen Erträge (Zeile G1) sind abhängig<br />
von der Wertsteigerung der Portfoliounternehmen und dem<br />
Zeitpunkt der Veräußerung durch die <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds sowie<br />
des Dachfonds und sind praktisch nicht prognostizierbar. Die<br />
Abschreibungen auf Finanzanlagen (Zeile G2) hängen von den<br />
Kapitalabrufen des gezeichneten Dachfonds (Zeile A3) und der<br />
Wertentwicklung dessen Beteiligungsportfolios und der einzel-<br />
78
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Die rechtlichen und steuerlichen Grundlagen | Der Emittent<br />
nen <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds ab, in die der Dachfonds investiert<br />
und die wiederum von dem wirtschaftlichen Erfolg der einzelnen<br />
Portfoliounternehmen abhängt. Der Erfolg kann zudem zusätzlich<br />
erheblich von Wechselkursschwankungen beeinflusst werden,<br />
sofern <strong>Invest</strong>itionen außerhalb des USD-Währungsraumes<br />
betroffen sind. Für den dargestellten Prognosezeitraum wurde<br />
unterstellt, dass keine sonstigen betrieblichen Erträge (Zeile G1)<br />
und nur geringe Abschreibungen auf Finanzanlagen (Zeile G2)<br />
anfallen, da die Beteiligungen bis 2011 sehr jung sind.<br />
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen (Zeile G3) setzen<br />
sich aus der Eigenkapitalvermittlungsprovision (Zeile G3a), den<br />
weiteren Gründungs-, Anlauf- und Platzierungskosten (Zeile<br />
G3b) sowie den sonstigen Aufwendungen (Zeile G3c) zusammen.<br />
Die Eigenkapitalvermittlungsprovision ist abhängig von<br />
dem Fondsvolumen, welches annahmegemäß 25.000 TUSD<br />
(Zeile A1) beträgt. Die weiteren Gründungs-, Anlauf- und Platzierungskosten<br />
beinhalten u.a. die einmaligen Kosten für Handelsregisteranmeldung<br />
und sonstigen Verwaltungsgebühren sowie<br />
Rechts- und Steuerberatung. Des Weiteren beinhaltet diese<br />
Position die Vergütung für die Prospektgestaltung, Konzeption<br />
sowie Prospekterstellung und Marketing, wobei die entsprechenden<br />
Vergütungen im Gesellschaftsvertrag festgelegt sind.<br />
Die sonstigen Aufwendungen umfassen unter anderem die laufenden<br />
Kosten für die Wirtschaftsprüfung, die Steuerberatung,<br />
die Buchhaltung sowie die Treuhänderin und stellen Schätzungen<br />
dar, die aus Erfahrungswerten abgeleitet wurden.<br />
Die sonstigen Zinsen und ähnliche Beträge (Zeile G4) sind<br />
Zinseinkünfte aus der kurzfristigen Anlage der bei der Zweiter<br />
Berenberg HANSA TREUHAND <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH &<br />
Co. KG vorhandenen Liquidität (Zeile B2), die für Kapitalabrufe<br />
des Dachfonds und die Aufwendungen des Emittenten reserviert<br />
wird und nur grob abgeschätzt werden kann. Die Höhe<br />
sonstiger Zinsen (Zeile G4) hängt ferner von der Verzinsung<br />
dieser liquiden Mittel ab, die ebenfalls nur ungefähr geschätzt<br />
werden kann. (Es wurde in dem obigen Modell eine Verzinsung<br />
von 2% angenommen).<br />
Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (Zeile G5)<br />
ist gleich dem Saldo der Zeilen G1 bis G4. Die Eigenkapitalvermittlungs-Provision<br />
(Zeile G3a) und der Laufende Ergebnisvorab<br />
(Zeile G8) sind im Gesellschaftsvertrag festgelegt, hängen jedoch<br />
von der Höhe der insgesamt bei dem Emittenten gezeichneten<br />
Kapitaleinlagen (Zeile A1) ab, so dass die genannten Zahlen<br />
unter dem Vorbehalt der Erreichung des Emissionsvolumens<br />
stehen.<br />
In der Aufstellung nicht enthalten sind die weiteren Kosten,<br />
die auf Ebene des Dachfonds anfallen. Die Adveq Management<br />
AG erhält von der Dachfondsgesellschaft Adveq Asia II eine<br />
Managementgebühr in Höhe von 0,8% der gesamten Kapitalzusagen<br />
für Managementleistungen. Zudem behält die Adveq<br />
Management AG eine Gewinnbeteiligung in Höhe von 8% nach<br />
Rückzahlung des investierten Kapitals und nach Erreichung<br />
einer Hurdle Rate von 12% ein (vgl. auch „Adveq Asia II C.V. im<br />
Überblick“, Seite 40).<br />
Weiterhin sind die Kosten, die auf der Ebene der <strong>Private</strong><br />
<strong>Equity</strong> Zielfonds anfallen, nicht in der Aufstellung enthalten.<br />
Sie betragen in der Regel etwa 1% der Zeichnungssumme an<br />
einmaligen Kosten, 1,5% – 2,5% der Zeichnungssumme an<br />
laufenden Kosten (Managementgebühren plus sonstige Kosten)<br />
zuzüglich einer Gewinnbeteiligung, die in der Regel etwa 20%<br />
beträgt.<br />
79
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Die rechtlichen und steuerlichen Grundlagen | Der Emittent<br />
Prognose-Cashflowrechnung „Zweiter Berenberg HANSA<br />
TREUHAND <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH & Co.KG“<br />
2009 2010 2011<br />
in TEUR in TEUR<br />
in TEuR<br />
C1 Stand Jahresanfang 0 1.147 962<br />
Einzahlungen<br />
C2 Einzahlungen Kapital 5.357 4.911 4.464<br />
C3 Einzahlungen Agio 536 0 0<br />
C4 Zinsen 7 6 6<br />
Summe 5.900 4.917 4.470<br />
Auszahlungen<br />
C5 Ausschüttungen 0 0 0<br />
C6 Fondsinvestitionen -2.438 -4.875 -4.875<br />
C7 Provisionen -1.071 0 0<br />
C8 Agio -536 0 0<br />
C9<br />
Gründungs-, Anlauf- und<br />
Platzierungskosten<br />
-638 0 0<br />
C10 Laufender Ergebnis Vorab -1 -151 -151<br />
C11 Aufwendungen -70 -77 -77<br />
Summe -4.753 -5.102 -5.102<br />
C12 Stand Jahresende 1.147 962 329<br />
Die in der Prognose-Cashflowrechnung angegebenen Größen<br />
sowie die Einschränkungen hinsichtlich ihrer Prognostizierbarkeit<br />
wurden bereits vorstehend kommentiert. Das Agio ist ein<br />
durchlaufender Posten, der zu Ein- und Auszahlungen in identischer<br />
Höhe führt (C3 und C8) und im Gesellschaftsvertrag geregelt<br />
ist.<br />
Der Stand am Jahresende (Zeile C12) ist der Residualwert der<br />
einzelnen Ein- und Auszahlungen.<br />
Planzahlen (§ 15 Abs. 1 Nr. 4 VermVerkProspV)<br />
Wie die Prognose, so beruht auch die Planung der Vermögensund<br />
Finanz- und Ertragslage auf einer Reihe von Annahmen. Jede<br />
dieser Annahmen ist mit gewissen, mehr oder weniger großen<br />
Unwägbarkeiten verbunden, so dass die unten stehenden Aufstellungen<br />
lediglich einen möglichen Verlauf der Vermögens- und Ertragslage<br />
des <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 zeigen. Die wesentlichen<br />
Annahmen sind jeweils nachfolgend dargestellt. Die Annahmen<br />
stellen hierbei lediglich Prognosen dar. Der Eintritt<br />
kann somit nicht garantiert werden (vgl. Kapitel „Risiken<br />
der Beteiligung“, S. 12 ff.). Anleger, die weitere Erläuterungen<br />
zu den Ausführungen in diesem Kapitel wünschen,<br />
können sich vor einer Beteiligungsentscheidung an die<br />
Geschäftsführenden Kommanditisten wenden.<br />
Für die Planzahlen gelten die gleichen Anmerkungen wie für<br />
die Prognosezahlen. Daher sei an dieser Stelle auf die Anmerkungen<br />
zu den Prognosen auf Seite 77f. verwiesen.<br />
Planzahlen „Zweiter Berenberg HANSA TREUHAND<br />
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH & Co.KG“ (Prognose)<br />
2009 2010 2011 2012<br />
in TEUR in TEUR in TEuR in TEuR<br />
Produktion - - - -<br />
Umsatz - - - -<br />
<strong>Invest</strong>itionen 2.438 4.875 4.875 2.763<br />
Ergebnis der gewöhnlichen<br />
Geschäftstätigkeit<br />
-1.772 -70 -315 -33<br />
Der Emittent plant, neben der Anschaffung von Anteilen an<br />
dem <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Dachfonds Adveq Asia II über die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft,<br />
keine weiteren <strong>Invest</strong>itionen zu tätigen. Einnahmen<br />
wird der Emittent vorwiegend in Form von Dividenden<br />
des Dachfonds Adveq Asia II über die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
erhalten. Der Emittent wird keinen Umsatz aus dem Verkauf<br />
von Waren oder Dienstleistungen erzielen. Eine Produktion im<br />
Sinne einer Herstellung oder Weiterverarbeitung von Gütern und<br />
Dienstleistungen ist nicht Gegenstand des Unternehmens.<br />
80
Die rechtlichen und steuerlichen Grundlagen<br />
Steuerliche Grundlagen<br />
dTeil 5.<br />
Allgemeine Hinweise<br />
In diesem Kapitel werden die wesentlichen deutschen steuerlichen<br />
Aspekte für in Deutschland ansässige unbeschränkt<br />
steuerpflichtige Anleger dargestellt. Die Darstellung ist nicht allumfassend<br />
bzw. abgeschlossen, da Aspekte, die sich aus der<br />
persönlichen Situation des Anlegers ergeben könnten, nicht<br />
berücksichtigt werden können. Die nachfolgenden Erläuterungen<br />
sollten daher nicht als alleinige Grundlage für die steuerliche<br />
Beurteilung einer <strong>Invest</strong>itionsentscheidung in die Beteiligungsgesellschaft<br />
herangezogen werden. Die Ausführungen<br />
beschränken sich auf eine allgemeine Darstellung möglicher<br />
steuerlicher Auswirkungen in Deutschland und ersetzen keine<br />
individuelle Rechts- oder Steuerberatung des Anlegers. Es wird<br />
den Anlegern daher empfohlen, die jeweiligen Konsequenzen<br />
einer Beteiligung im Vorwege mit dem persönlichen steuerlichen<br />
Berater zu besprechen.<br />
Die nachfolgenden Erläuterungen beziehen sich nur auf in<br />
Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Personen,<br />
die Ihre Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft im Privatvermögen<br />
halten. Für gewerbliche Anleger, die Ihre Beteiligung an<br />
der Beteiligungsgesellschaft im Betriebsvermögen halten und<br />
für im Ausland ansässige Anleger, ergeben sich abweichende<br />
Konsequenzen bzw. Besteuerungsmerkmale, welche hier nicht<br />
dargestellt werden. Es wird gewerblichen und im Ausland<br />
ansässigen Anlegern daher empfohlen, steuerliche und rechtliche<br />
Beratung einzuholen.<br />
Die nachfolgend dargestellten Steueraspekte beruhen auf<br />
dem Rechtsstand Januar 2009 einschließlich weiterer rechtlicher<br />
Vorschriften und rechtskräftiger Urteile sowie veröffentlichter<br />
Anweisungen und Erlasse der deutschen Finanzverwaltung.<br />
Im Hinblick auf mögliche zukünftige Gesetzesänderungen,<br />
Gerichtsurteile oder Änderungen der Verwaltungsansicht mit<br />
möglicherweise negativen steuerlichen Auswirkungen für die<br />
Beteiligungsgesellschaft und ihre Anleger, wird auf den Hinweis<br />
„Steuern“ im Abschnitt „Risiken der Beteiligung“ dieses Verkaufsprospektes<br />
verwiesen.<br />
Beteiligung<br />
Die Anleger zeichnen Beteiligungen an der Zweiter Berenberg<br />
HANSA TREUHAND <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH & Co. KG (PEP 2<br />
KG) und halten ihre Beteiligungen direkt oder über die AGR Zweiter<br />
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH als Treuhandkommanditistin.<br />
Hinsichtlich der Treuhandkommanditistin ist zu beachten,<br />
dass zivilrechtlich allein der Treuhänder Gesellschafter der PEP<br />
2 KG wird. Steuerlich sind Wirtschaftsgüter bei Treuhandverhältnissen<br />
dem Treugeber zuzurechnen (§ 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz<br />
AO). Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um eine Beteiligung<br />
an einer vermögensverwaltenden oder an einer gewerblichen<br />
Personengesellschaft handelt. Die Zwischenschaltung eines<br />
Treuhänders, der die Anteile an der PEP 2 KG für einen <strong>Invest</strong>or<br />
hält, ändert somit nichts an dessen Besteuerung. An dieser<br />
Auffassung ändert auch die Beurteilung sogenannter Treuhandmodelle<br />
durch die Finanzverwaltung nichts. Die nachfolgenden<br />
Ausführungen hinsichtlich der steuerlichen Aspekte der Beteiligung<br />
werden daher für Treugeber und unmittelbar beteiligte<br />
Kommanditisten einheitlich dargestellt.<br />
Die Berenberg <strong>Private</strong> Capital GmbH und die HANSA TREU-<br />
HAND Finance GmbH & Co. KG werden als weitere Kommanditisten<br />
und die Verwaltung Zweiter Berenberg HANSA TREU-<br />
HAND <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH als alleinige Komplementärin<br />
(letztere ohne Einlage) beteiligt sein. Die Beteiligung der Adveq-<br />
Management-Gesellschaft ist nicht vorgesehen.<br />
Einziger Geschäftsgegenstand der PEP 2 KG wird nach der<br />
vorgesehenen Struktur das Halten einer 100% Beteiligung an<br />
der Berenberg HANSA TREUHAND Asien Beteiligungs GmbH<br />
sein, die sich ihrerseits als limited partner an der Adveq Asia II<br />
C.V. beteiligt.<br />
Der Adveq Asia II beteiligt sich an Zielfonds mit <strong>Invest</strong>itionsfokus<br />
im asiatisch-pazifischen Raum („Targetfonds“) mit<br />
dem Ziel der mittelfristigen Wertsteigerung der erworbenen<br />
Beteiligungen. Die Wertsteigerungen werden wie bei <strong>Private</strong><br />
<strong>Equity</strong>-<strong>Invest</strong>itionen üblich regelmäßig durch die Veräußerung<br />
der Beteiligungen realisiert.<br />
Entscheidend für die steuerliche Konzeption des Emittenten<br />
ist, dass dieser steuerlich als Vermögensverwaltende Personengesellschaft<br />
und nicht als Gewerbebetrieb angesehen wird. Eine<br />
Personengesellschaft kann als Gewerbebetrieb eingestuft werden,<br />
wenn sie entweder „originär gewerblich tätig“, „gewerblich<br />
geprägt“ oder „gewerblich infiziert“ ist. Die PEP2 KG wird als<br />
Vermögensverwaltende Personengesellschaft konzipiert, wie<br />
folgende Ausführungen darlegen:<br />
81
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Die rechtlichen und steuerlichen Grundlagen | Steuerliche Grundlagen<br />
a) Originär gewerbliche Tätigkeit<br />
Eine originär gewerbliche Tätigkeit der PEP 2 KG käme in Betracht,<br />
wenn im Rahmen des <strong>Invest</strong>ments in die Berenberg<br />
HANSA TREUHAND Asien Beteiligungs GmbH (<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft)<br />
die Grenzen der privaten Vermögensverwaltung auf<br />
Ebene der PEP 2 KG überschritten würden.<br />
Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom<br />
16.12.2003 (BStBl. I 2004, 40) allgemein verbindlich festgehalten,<br />
dass eine private Vermögensverwaltung vorliegt, wenn sich<br />
die Beteiligung der Beteiligungsgesellschaft noch als Nutzung<br />
von Vermögen im Sinne einer Fruchtziehung aus zu erhaltenden<br />
Substanzwerten darstellt und die Ausnutzung substantieller Vermögenswerte<br />
durch Umschichtung nicht entscheidend in den<br />
Vordergrund tritt.<br />
Ein Gewerbebetrieb liegt dagegen vor, wenn eine selbständige<br />
nachhaltige Beteiligung mit Gewinnerzielungsabsicht<br />
unternommen wird, die sich als Beteiligung am allgemeinen<br />
wirtschaftlichen Verkehr darstellt und über den Rahmen der<br />
Vermögensverwaltung hinausgeht.<br />
Nach Auffassung der Finanzverwaltung begründen <strong>Private</strong><br />
<strong>Equity</strong>-Fonds dann keinen steuerlichen Gewerbebetrieb, wenn<br />
bestimmte Kriterien erfüllt werden, wobei die Finanzverwaltung<br />
nicht nur die im Folgenden aufgeführten Kriterien einzeln in eine<br />
Prüfung einbezieht, sondern vielmehr diese Kriterien in einer<br />
Gesamtbetrachtung würdigt:<br />
• kein Einsatz von Bankkrediten / keine Übernahme von<br />
Sicherheiten für den Erwerb von Beteiligungen, wobei<br />
die Zwischenfinanzierung von ausstehenden Kapitaleinlagen<br />
und die Inanspruchnahme staatlicher Förderung<br />
unschädlich sind,<br />
• keine eigene (umfangreiche) Organisation zur<br />
Verwaltung des Vermögens,<br />
• keine Reinvestition von Veräußerungserlösen, es<br />
sei denn, es handelt sich um Ergebnisvorab der<br />
Fondsgesellschaften,<br />
• kein unternehmerisches Tätigwerden in Portfolio-<br />
Gesellschaften,<br />
• keine Besicherung und Rückdeckung von Verbind-lich keiten<br />
der Portfoliogesellschaften durch den <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds,<br />
• mindestens mittelfristige Beteiligung an den Portfoliogesellschaften,<br />
d.h. mindestens drei bis fünf Jahre,<br />
• kein Anbieten gegenüber der breiten Öffentlichkeit.<br />
Nach Ansicht der Initiatoren sollte es eher unwahrscheinlich<br />
sein, dass die PEP 2 KG die Grenze zur gewerblichen Tätigkeit<br />
überschreitet.<br />
b) Gewerbliche Prägung<br />
Eine gewerbliche Prägung der PEP 2 KG liegt vor, wenn ausschließlich<br />
Kapitalgesellschaften oder gewerblich geprägte<br />
Personengesellschaften unbeschränkt haftende Gesellschafter<br />
(Komplementäre) des Fonds sind und neben diesen keine weiteren<br />
Gesellschafter (Kommanditisten) zur Geschäftsführung des<br />
Fonds berechtigt und verpflichtet sind. Dies bedeutet, dass neben<br />
der oben aufgeführten, geschäftsführenden Komplementärin<br />
ausschließlich weitere Kapitalgesellschaften oder gewerblich<br />
geprägte Personengesellschaften als unbeschränkt haftende<br />
Gesellschafter Geschäftsführer des Fonds sein dürfen.<br />
Der Komplementär der Beteiligungsgesellschaft ist zwar eine<br />
Kapitalgesellschaft, nach dem Gesellschaftsvertrag sind aber die<br />
geschäftsführenden Kommanditisten Berenberg <strong>Private</strong> Capital<br />
und HANSA TREUHAND Finance zur Geschäftsführung befugt.<br />
Nach dieser rechtlichen Struktur ist die Beteiligungsgesellschaft<br />
nicht gemäß §15, Abs.3, Nr.2 EStG gewerblich geprägt.<br />
c) Gewerbliche Infizierung<br />
Eine gewerbliche Infizierung kommt wegen der Zwischenschaltung<br />
der Berenberg HANSA TREUHAND Asien Beteiligungs<br />
GmbH nicht in Betracht.<br />
Qualifizierung der Einkünfte<br />
Auf der Ebene der <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft:<br />
Die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft ist eine deutsche Kapitalgesellschaft<br />
in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung<br />
(GmbH). Diese zwischengeschaltete Gesellschaft wird das ihr<br />
zur Verfügung gestellte Kapital der Beteiligungsgesellschaft<br />
verwenden, um Beteiligungen an dem Dachfonds Adveq Asia<br />
II zu erwerben. Somit ermöglicht sie es den Anlegern, sich mittelbar<br />
an dem Dachfonds zu beteiligen. Die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
erzielt aus den mittelbar erworbenen Beteiligungen unter<br />
Umständen Dividenden oder auch Zinsen aus Kapitalforderungen.<br />
Haupteinnahmequelle werden jedoch Veräußerungserlöse<br />
aus dem zukünftigen Verkauf von durch den Dachfonds oder<br />
diesem nachgelagerte Zielfonds gehaltene Beteiligungen sein.<br />
82
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Die rechtlichen und steuerlichen Grundlagen | Steuerliche Grundlagen<br />
Ein kurzfristiger Eigenhandelserfolg im Sinne des § 8b Abs. 7<br />
S. 2 KStG bzw. § 3 Nr. 40 S. 3 EStG ist weder Ziel der Beteiligungsgesellschaft<br />
noch der <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft.<br />
Die steuerliche Transparenz des Adveq Asia II und etwaiger<br />
nachgelagerter Fonds unterstellt, erzielt die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
im Wesentlichen Erlöse aus dem Verkauf von Beteiligungen<br />
ausländischer Beteiligungsgesellschaften. Von untergeordneter<br />
Bedeutung dürften dagegen Dividenden- und Zinserträge sein.<br />
Veräußerungsgewinne und Dividenden unterliegen auf<br />
Ebene der <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft keiner Gewerbesteuer und<br />
sind gemäß § 8b KStG körperschaftsteuerfrei, wobei 5% der<br />
steuerfreien Erträge als nichtabzugfähige Betriebsausgabe<br />
der Körperschaftsteuer unterfallen. Zinseinnahmen unterliegen<br />
in voller Höhe der Körperschaftsteuer, nicht dagegen der<br />
Gewerbesteuer.<br />
Soweit die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft mittelbar über den Dachfonds<br />
oder über Zielfonds Beteiligungen an ausländischen Zielunternehmen<br />
hält, wird im Hinblick auf die Dividendenerträge<br />
der Gesellschaft gegebenenfalls ein Doppelbesteuerungsabkommen<br />
Anwendung finden. Bei Dividenden wird regelmäßig<br />
im Ansässigkeitsstaat des Zielunternehmens eine Quellensteuer<br />
einbehalten, die je nach Doppelbesteuerungsabkommen in der<br />
Höhe eingeschränkt ist, bzw. grundsätzlich auf die inländische<br />
Steuer angerechnet wird. Da die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft grundsätzlich<br />
körperschaftsteuerfreie Beteiligungserträge erzielt und<br />
ausländische Quellensteuern auch nicht auf die Besteuerung<br />
der nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben in Höhe von 5%<br />
der Erträge angerechnet werden können, wird eine Anrechnung<br />
allerdings voraussichtlich nicht zum Tragen kommen.<br />
Nach den meisten Doppelbesteuerungsabkommen unterliegen<br />
Veräußerungsgewinne der Erfassung im Ansässigkeitsstaat<br />
des Veräußerers, d.h. es findet grundsätzlich keine Besteuerung<br />
im Ansässigkeitsland der Beteiligungsgesellschaft statt.<br />
Folgen bei Vermögensverwaltung<br />
Auf der Ebene der Beteiligungsgesellschaft:<br />
Ausgehend von der Konzeption, dass die durch den Adveq Asia<br />
II erzielten Erträge der Berenberg HANSA TREUHAND Asien<br />
Beteiligungs GmbH (<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft) entsprechend deren<br />
Beteiligung am Adveq Asia II zugewiesen werden, wird die<br />
PEP 2 KG vorwiegend Einkünfte aus Ausschüttungen (Dividenden)<br />
der <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft erzielen.<br />
Die vermögensverwaltende Personengesellschaft PEP 2 KG ist<br />
selbst allerdings kein Besteuerungssubjekt.<br />
Die Einkünfte der Personengesellschaft werden vielmehr im<br />
Rahmen einer gesonderten und einheitlichen Feststellung der<br />
Besteuerungsgrundlagen den einzelnen wirtschaftlich Berechtigten<br />
(Treugeber und direkt Beteiligte) gemäß den gesellschaftsvertraglichen<br />
Bestimmungen zugewiesen und ausschließlich<br />
auf deren Ebene versteuert. Lediglich die Einkünfte werden auf<br />
Ebene der Beteiligungsgesellschaft ermittelt.<br />
Veräußerungsgewinne auf Ebene der PEP 2 KG können vorliegend<br />
nur durch Veräußerung von Anteilen an der <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
erzielt werden. Für einen solchen Veräußerungsgewinn<br />
der PEP 2 KG gilt, dass er ertragsteuerlich als anteiliger<br />
Veräußerungsgewinn des Anlegers zu betrachten ist. Insofern<br />
gelten die folgenden Ausführungen zu den steuerlichen Konsequenzen<br />
bei Veräußerung der Fondsbeteiligung auf Ebene des<br />
Anlegers entsprechend.<br />
Auf der Ebene der Anleger:<br />
Bezüglich der steuerlichen Folgen ist auf der Ebene der Anleger<br />
zwischen den unterschiedlichen Einkünften zu unterscheiden.<br />
a) Dividenden<br />
Ausschüttungen der <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft an die PEP 2 KG<br />
stellen für die Anleger grundsätzlich Einkünfte aus Kapitalvermögen<br />
im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG dar und unterliegen seit<br />
dem 01.01.2009 der Abgeltungsteuer.<br />
Die Anleger haben hiernach ihre Einkünfte aus Kapitalvermögen<br />
mit einem pauschalen Steuersatz in Höhe von 25%<br />
zzgl. Solidaritätszuschlag und ggfs. Kirchensteuer zu versteuern<br />
(Steuerbelastung exkl. Kirchensteuer insgesamt ca. 26,4%). Die<br />
<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft hat bei der Ausschüttung in entsprechendem<br />
Umfang Kapitalertragsteuer einzubehalten und an das für sie<br />
zuständige Finanzamt abzuführen. Mit der einbehaltenen Steuer<br />
ist die auf den Anleger entfallende Einkommensteuer auf die Dividenden<br />
abgegolten.<br />
Im Zusammenhang mit den Einkünften aus Dividenden<br />
wird von Anlegern unabhängig von der Höhe der tatsächlichen<br />
Aufwendungen nur noch ein Sparerpauschbetrag in Höhe von<br />
801 EUR, bzw. 1.602 EUR bei zusammen veranlagten Ehegatten,<br />
als Werbungskosten in Abzug gebracht.<br />
Schuldzinsen aufgrund einer Fremdfinanzierung zum Erwerb<br />
der Beteiligung an der PEP 2 KG werden somit ebenfalls nur noch<br />
83
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Die rechtlichen und steuerlichen Grundlagen | Steuerliche Grundlagen<br />
im Rahmen der oben genannten Pauschbeträge berücksichtigt.<br />
b) Veräußerungsgewinne<br />
Die Veräußerung der Fondsbeteiligung eines Anlegers an der PEP<br />
2 KG gilt steuerlich als Veräußerung des entsprechenden über<br />
die PEP 2 KG mittelbar gehaltenen Anteils an der <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft.<br />
Der hieraus erzielte Veräußerungsgewinn unterliegt<br />
grundsätzlich ebenfalls der Abgeltungsteuer. Soweit der Veräußerungsgewinn<br />
bei einem Anleger unter § 17 EStG fällt, d.h. er in den<br />
letzten fünf Jahren vor Veräußerung unmittelbar oder mittelbar zu<br />
mindestens 1% an der <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft beteiligt war, unterliegt<br />
der Veräußerungsgewinn oder –Verlust dem Teileinkünfteverfahren.<br />
Hiernach sind 60% des Ertrags einkommensteuerpflichtig<br />
(zzgl. Solidaritätszuschlag und ggfs. Kirchensteuer) und in gleicher<br />
Höhe können Aufwendungen berücksichtigt werden.<br />
c) Liquidationsgewinne<br />
Die Liquidation der Berenberg HANSA TREUHAND Asien Beteiligungs<br />
GmbH stellt zwar keine Veräußerung der Anteile an dieser<br />
Kapitalgesellschaft dar. Bezüge, die nach einer Auflösung der <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
anfallen und die nicht in der Rückzahlung von<br />
Nennkapital bestehen, gehören beim Anleger der Beteiligung an<br />
der PEP 2 KG grundsätzlich zu den Einkünften aus Kapitalvermögen<br />
und unterliegen somit der Abgeltungssteuer. Ist der Anleger im<br />
Sinne des § 17 EStG beteiligt, unterliegt der entsprechende Ertrag<br />
wiederum dem Teileinkünfteverfahren.<br />
d) Zinseinkünfte<br />
Zinseinkünfte des Fonds unterliegen bei Anlegern als Kapitaleinkünfte<br />
der Abgeltungsteuer.<br />
e) Sonderwerbungskosten<br />
Werbungskosten, die auf der Ebene des Anlegers im Zusammenhang<br />
mit der Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft anfallen<br />
(Sonderwerbungskosten) werden grundsätzlich lediglich mit dem<br />
Sparerpauschbetrag (801 EUR je Anleger, bzw 1.602 EUR bei zusammen<br />
veranlagten Ehegatten) berücksichtigt. Aufwendungen im<br />
Zusammenhang mit der Veräußerung der Beteiligung werden bei<br />
Vorliegen einer wesentlichen Beteiligung im Sinne des § 17 EStG<br />
im Rahmen des Teileinkünfteverfahrens zu 60% berücksichtigt.<br />
Folgen bei Gewerblichkeit<br />
Beteiligen sich Anleger an einer gewerblichen Personengesellschaft,<br />
gehören sämtliche Gewinnanteile (aus Dividenden, Veräußerungsgewinnen<br />
und Zinsen) zu den laufenden Einkünften aus<br />
Gewerbebetrieb nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 EStG, wobei<br />
die Einkünfte der Personengesellschaft im Rahmen einer gesonderten<br />
und einheitlichen Feststellung der Besteuerungsgrundlagen<br />
den einzelnen wirtschaftlich Berechtigten (Treugeber und direkt<br />
Beteiligte) gemäß den gesellschaftsvertraglichen Bestimmungen<br />
zugewiesen und ausschließlich auf deren Ebene versteuert<br />
werden.<br />
Daneben ist zu beachten, dass die Beteiligungsgesellschaft<br />
selbst Gewerbesteuersubjekt ist und die durch den Fonds erzielten<br />
Gewinne daher grundsätzlich der Gewerbesteuer unterliegen. Dividenden<br />
aus der <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft sind wegen der 100%-Beteiligung<br />
der Beteiligungsgesellschaft an der <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
nach § 9 Nr. 2a GewStG (gewerbesteuerliches Schachtelprivileg)<br />
jedoch nicht Gegenstand der gewerbesteuerlichen Bemessungsgrundlage<br />
und grundsätzlich gewerbesteuerfrei.<br />
Soweit der Gewinnanteil des Anlegers „Dividenden“ enthält,<br />
unterliegen diese dem Teileinkünfteverfahren. Hiernach sind 60%<br />
der Gewinne einkommensteuerpflichtig, (Sonder-) Betriebsausgaben<br />
(wie z.B. Schuldzinsen) in Zusammenhang mit diesen Einkünften<br />
in gleicher Höhe berücksichtigt werden können.<br />
Entsprechende Gewinnanteile aus der Veräußerung der Beteiligung<br />
an der <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft als auch Gewinne aus der<br />
Veräußerung der Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft unterliegen<br />
bei Anlegern ebenfalls dem Teileinkünfteverfahren, d.h. 60%<br />
des Gewinns unterliegen der persönlichen Steuerpflicht des Anlegers.<br />
Im Zusammenhang mit den Erträgen erlittene Aufwendungen<br />
sind ebenfalls mit 60% in Abzug zu bringen.<br />
Zinseinkünfte unterliegen der vollen Besteuerung, d.h. der<br />
Anleger kann die Bestimmungen der Abgeltungsteuer nicht<br />
für sich beanspruchen. Daneben unterliegen die Zinseinkünfte<br />
in vollem Umfang auch der Gewerbesteuer auf Ebene der<br />
Beteiligungsgesellschaft.<br />
Umsatzsteuer<br />
Die Tätigkeit der PEP 2 KG sowie die der von ihr gehaltenen<br />
<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft beschränken sich ausschließlich auf den<br />
Erwerb, das Halten und die Veräußerung von Beteiligungen,<br />
bzw. einem Anteil an dem Adveq Asia II.<br />
Eine solche Holding-Struktur, deren Tätigkeit lediglich im<br />
Erwerb, Halten und Veräußern von gesellschaftsrechtlichen<br />
Beteiligungen besteht, begründet nach Auffassung der Finanzverwaltung<br />
und der Rechtsprechung keine umsatzsteuerliche<br />
84
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Die rechtlichen und steuerlichen Grundlagen | Steuerliche Grundlagen<br />
unternehmerische Tätigkeit im Sinne des § 2 Abs. 1 UStG. Damit<br />
ist mangels Unternehmereigenschaft keine der beiden Gesellschaften<br />
zum Vorsteuerabzug aus bezogenen Eingangsleistungen<br />
berechtigt. Die durch sie gezahlten Umsatzsteuerbeträge<br />
sind insofern als definitiver Kostenfaktor zu berücksichtigen.<br />
Im Hinblick auf diese fehlende Unternehmereigenschaft insbesondere<br />
der PEP 2 KG kommt der Frage, ob entsprechende<br />
fondsspezifische Leistungen, die an diese erbracht werden, als<br />
umsatzsteuerpflichtige Sonderentgelte (und damit als echter<br />
Kostenfaktor) oder nicht umsatzsteuerbare Gesellschafterbeiträge<br />
ausgestaltet werden können, maßgebliche Bedeutung zu.<br />
Steuerbare Leistungen im Sinne des Umsatzsteuergesetzes<br />
werden im Falle von Geschäftsführungs- und Vertretungsleistungen<br />
immer dann bejaht, wenn der Gesellschafter (Komplementär<br />
oder Kommanditist) seine Leistung gegen Sonderentgelt erbringt<br />
und ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der erbrachten<br />
Leistung und der Gegenleistung in Form des empfangenen<br />
Sonderentgeltes besteht. Das Bundesministerium der Finanzen<br />
hat mit Schreiben vom 31.05.2007 (BStBl. I 2007, 503 ff.) zur<br />
Abgrenzung dieser Frage umfassend Stellung genommen:<br />
a) Haftungsvergütung der Komplementärin<br />
Gemäß Abschnitt 6 Abs. 6 der Umsatzsteuerrichtlinien 2008<br />
wird die Vergütung, die seitens einer Kommanditgesellschaft<br />
an die Komplementärin für die Übernahme der persönlichen<br />
Haftung bezahlt wird, nicht als im Rahmen eines eigenen Leistungsaustausches<br />
vereinbart angesehen und ist mithin nicht<br />
umsatzsteuerbar.<br />
b) Diverse Vergütungen für die Geschäftsführenden Kommanditistinnen<br />
Was die Vergütung für die Geschäftsführenden Kommanditistinnen<br />
(HTF / BPC) angeht, gelten nach dem o.g. BMF-Schreiben<br />
vom 31.05.2007 die nachfolgenden Grundsätze.<br />
Ist die Vergütung für die Leistungen des Gesellschafters im<br />
Gesellschaftsvertrag als Teil der Ergebnisverwendung geregelt,<br />
liegt ein Leistungsaustausch vor, wenn sich aus den geschlossenen<br />
Vereinbarungen und deren tatsächlichen Durchführung<br />
ergibt, dass die Leistungen nicht lediglich durch eine Beteiligung<br />
am Gewinn und Verlust der Gesellschaft abgegolten, sondern<br />
gegen Sonderentgelt ausgeführt werden. Nach Auffassung<br />
der Finanzverwaltung kann ein Leistungsaustausch zwischen<br />
Gesellschaft und Gesellschafter auch dann vorliegen, wenn<br />
die Vergütung des Gesellschafters zwar nicht im Rahmen der<br />
Ergebnisermittlung als Aufwand behandelt wird, sich jedoch<br />
gleichwohl ergebnismindernd auswirkt, oder es sich aus den<br />
Gesamtumständen des Einzelfalls ergibt, dass sie nach den Vorstellungen<br />
der Gesellschafter als Sonderentgelt gewährt werden<br />
soll. Als Beispiel hierfür wird seitens der Finanzverwaltung der<br />
Fall angeführt, dass zur Finanzierung von Managementvergütungen<br />
eigens dafür gebildeten Kapitalrücklagen aufgelöst werden,<br />
soweit die erwirtschafteten Jahresüberschüsse hierfür nicht ausreichen.<br />
Auch im Ausgangsfalle werden, um zu vermeiden, dass<br />
in den Anfangsjahren generell negative Geschäftsergebnisse der<br />
Beteiligungsgesellschaft ausgewiesen werden, konzeptionsgemäß<br />
Kapitalrücklagen aufgelöst. Die Auflösung dieser Kapitalrücklagen<br />
dient generell zur Deckung der Aufwendungen der<br />
Beteiligungsgesellschaft in den Anfangsjahren, denen typischerweise<br />
in der <strong>Invest</strong>itionsphase von <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Dachfonds keine<br />
Erträge gegenüberstehen. Die Initiatoren sind der Ansicht, dass<br />
diese Leistungen nicht steuerbar und damit nicht umsatzsteuerpflichtig<br />
im Sinne der Grundsätze des o.g. BMF-Schreibens<br />
vom 21.05.2007 und der aktuellen UStR 2008 sind, da die für<br />
die Finanzierung der Management-Fee aufgelösten Kapitalrücklagen<br />
nicht eigens für Zwecke der Finanzierung von laufenden<br />
Geschäftsführungsvergütungen gebildet wurden, sondern wie<br />
oben erwähnt, generell um negative Geschäftsergebnisse der<br />
Beteiligungsgesellschaft in den Anfangsjahren zu vermeiden.<br />
Es kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass die<br />
Finanzverwaltung diese gesellschaftsvertragliche Regelung<br />
zukünftig insofern nicht anerkennt, als dass derartige Managementleistungen<br />
dennoch der Umsatzsteuer unterliegen und bei<br />
der PEP 2 KG somit einen zusätzlichen Kostenfaktor darstellen<br />
würden. Im Hinblick auf die möglicherweise abweichende<br />
Beurteilung durch die Finanzverwaltung wird auf den Hinweis<br />
„Steuern“ im Abschnitt „Risiken der Beteiligung“ dieses Verkaufsprospektes<br />
verwiesen. Zur Vermeidung einer etwaig anfallenden<br />
Zinsforderung gem. § 233a Abs.1 AO bei einer gegebenenfalls<br />
von der obigen Auffassung abweichenden Beurteilung<br />
der Finanzverwaltung werden die oben beschriebenen Ergebnisvorab<br />
im vorliegenden Fall vorbeugend umsatzsteuerbar und<br />
damit umsatzsteuerpflichtig behandelt.<br />
Bei Eigenkapitalvermittlungsleistungen, die an die PEP 2 KG<br />
erbracht werden, handelt es sich grundsätzlich um nach § 4 Nr.<br />
8f UStG steuerbefreite Leistungen (Vermittlung von Umsätzen<br />
mit Anteilen an Gesellschaften).<br />
85
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Die rechtlichen und steuerlichen Grundlagen | Steuerliche Grundlagen<br />
Gewerbesteuer<br />
Die Beteiligungsgesellschaft ist als vermögensverwaltend konzipiert.<br />
Die Anbieter gehen deshalb davon aus, dass die Beteiligungsgesellschaft<br />
aufgrund ihrer vermögensverwaltenden<br />
Tätigkeit nicht der Gewerbesteuer unterliegt. Veräußerungsgewinne,<br />
Zinsen und Dividenden unterliegen unter dieser Annahme<br />
daher bei der Beteiligungsgesellschaft keiner Gewerbesteuerbelastung.<br />
Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer)<br />
Die Übertragung von Vermögen von Todes wegen (Erbschaft)<br />
oder unter Lebenden (Schenkung) unterliegt grundsätzlich der<br />
Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer). Die Ermittlung der Höhe<br />
der jeweils anfallenden Steuer hängt in erster Linie von der Höhe<br />
der Vermögensübertragung, dem Verwandtschaftsgrad zum<br />
Erblasser bzw. Schenker und der Höhe des für den Erwerber<br />
anzuwendenden Freibetrages ab. Soweit eine Beteiligung an der<br />
Beteiligungsgesellschaft von Todes wegen oder im Wege der<br />
Schenkung übertragen wird, gilt für Zwecke der Erbschaft- und<br />
Schenkungsteuer die Beteiligung als Übertragungsgegenstand.<br />
Hinsichtlich der steuerlichen Bewertung der Beteiligung wird<br />
aber im Wesentlichen letztendlich auf die mittelbar gehaltenen<br />
Zielunternehmen abzustellen sein.<br />
Am 01.01.2009 ist das neue Erbschaftsteuer- und Bewertungsrecht<br />
in Kraft getreten und grundsätzlich auf ab diesem<br />
Zeitpunkt eintretende Erbfälle bzw. ab diesem Zeitpunkt<br />
ausgeführte Schenkungen anzuwenden. Nach diesem Erbschaftsteuerreformgesetz<br />
gilt, dass der erbschaftsteuerliche<br />
(schenkungsteuerlich) maßgebliche Wert des Anteils an einer<br />
vermögensverwaltenden Personengesellschaft – als solche die<br />
PEP 2 KG konzipiert ist – aufgrund der anteiligen Werte der von<br />
dieser Gesellschaft gehaltenen Wirtschaftsgüter zu ermitteln ist.<br />
Die Wirtschaftsgüter sind grundsätzlich mit dem gemeinen Wert<br />
zu bewerten. Vorliegend wird die PEP 2 KG ausschließlich ihre<br />
Beteiligung an der <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft halten. Der gemeine<br />
Wert dieser Beteiligung ist vorrangig aus Beteiligungsverkäufen<br />
unter fremden Dritten abzuleiten, die weniger als ein Jahr<br />
zurückliegen. Soweit solche Wertermittlungen nicht möglich<br />
sind, ist der gemeine Wert unter Berücksichtigung der Ertragsaussichten<br />
oder einer anderen anerkannten Methode zu ermitteln.<br />
Ist grundsätzlich ein Ertragswertverfahren zulässig, kann<br />
anhand eines gesetzlich geregelten sogenannten vereinfachten<br />
Ertragswertverfahrens der gemeine Wert der Beteiligung ermittelt<br />
werden, wobei der sogenannte Substanzwert nicht unterschritten<br />
werden darf. Im Rahmen des vereinfachten Ertragswertverfahrens<br />
ist für Beteiligungen an anderen Kapitalgesellschaften<br />
oder gewerblichen Personengesellschaften wiederum jeweils<br />
eigenständig der gemeine Wert zu bestimmen. Auch insoweit<br />
ist der gemeine Wert zunächst aus Beteiligungsverkäufen unter<br />
fremden Dritten abzuleiten, die weniger als 1 Jahr zurückliegen.<br />
Ist dies nicht möglich, ist wiederum das vereinfachte Ertragswertverfahren<br />
oder eine andere marktübliche Methode der<br />
Wertermittlung heranzuziehen, wobei der Substanzwert nicht<br />
unterschritten werden darf.<br />
Insgesamt ist daher davon auszugehen, dass sich der maßgebliche<br />
steuerliche Wert einer Beteiligung an der PEP 2 KG<br />
nach den gemeinen Werten der – unmittelbar oder mittelbar<br />
gehaltenen – Beteiligungen an den im Portfolio der Zielfonds<br />
gehaltenen Unternehmen (Portfoliounternehmen) bestimmt.<br />
Sofern einzelne Beteiligungen an Portfoliounternehmen weniger<br />
als 1 Jahr vor dem maßgeblichen Bewertungsstichtag von fremden<br />
Dritten erworben wurden, gilt für diese Beteiligungen der<br />
Kaufpreis als gemeiner Wert.<br />
Falls ein Anleger mittelbar zu mehr als 25% an der <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
beteiligt ist, kann diese Beteiligung grundsätzlich<br />
begünstigtes, verschonungsfähiges Vermögen im Sinne des<br />
Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes darstellen. Die Beteiligung<br />
wäre jedoch nur insoweit begünstigt, als die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
selbst mittelbar zu mehr als 25% an den Zielgesellschaften<br />
beteiligt ist.<br />
Sofern die Beteiligungsgesellschaft von der Finanzverwaltung<br />
entgegen seiner Konzeption als gewerblicher Fonds betrachtet<br />
wird, stellen die Beteiligungen der Anleger zwar grundsätzlich<br />
begünstigtes Betriebsvermögen im Sinne des Erbschaft- und<br />
Schenkungsteuerrechts dar. Eine Begünstigung käme letztendlich<br />
aber nur in Betracht, wenn die gehaltenen Beteiligungen an<br />
den Zielkapitalgesellschaften mehr als 25% betragen würden.<br />
Das Erbschaftsteuerreformgesetz sieht des Weiteren eine<br />
Anhebung der steuerlichen Freibeträge vor. Ehegatten und eingetragene<br />
Lebenspartner erhalten einen persönlichen Freibetrag<br />
von 500.000 EUR, Kinder und Enkel einen Freibetrag von<br />
400.000 EUR bzw. 200.000 EUR. Personen der Steuerklasse II<br />
86
(u.a. Geschwister und geschiedene Ehegatten) und III (u.a. Personen,<br />
die mit dem Erblasser bzw. Schenker weder verwandt, noch<br />
verschwägert sind) erhalten einen Freibetrag von 20.000 EUR.<br />
Für die Übertragung einer treuhänderisch gehaltenen Kommanditbeteiligung<br />
soll nach einem koordinierten Ländererlass<br />
vom 27.06.2005 für erbschaft- und schenkungsteuerliche Zwecke<br />
davon auszugehen sein, dass der Herausgabeanspruch des<br />
Treugebers gegenüber dem Treuhänder nicht eine Beteiligung an<br />
einer Personengesellschaft, sondern ein Sachleistungsanspruch<br />
sei, der ebenfalls mit dem gemeinen Wert zu bewerten ist.<br />
Insofern ergeben sich im Ergebnis im Vergleich zu der direkten<br />
Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft jedoch keine hiervon<br />
abweichenden Feststellungen. Sollte die PEP 2 KG entgegen<br />
der Konzeption als gewerblich eingestuft werden, würde eine<br />
treuhänderische Beteiligung an der PEP 2 KG ebenso gleich<br />
der unmittelbaren Beteiligung besteuert werden, wenn davon<br />
ausgegangen werden kann, dass die Beteiligungen an den Zielgesellschaften<br />
jedenfalls nicht mehr als 25% betragen.<br />
passive Einkünfte im Rahmen des abschließenden Tätigkeitskatalogs<br />
des § 8 Abs. 1 AStG erzielt. Abweichend hiervon kann<br />
auch bei einer Beteiligung von mindestens 1% an der ausländischen<br />
Zwischengesellschaft eine Hinzurechnungsbesteuerung<br />
eintreten, wenn diese Zwischeneinkünfte mit Kapitalanlagecharakter<br />
im Sinne des § 7 Abs. 6a AStG erzielt. Da die mittelbar<br />
gehaltenen Portfoliounternehmen selber aktiv tätig sind und Dividenden-<br />
und Veräußerungsgewinne in der Regel ebenfalls als<br />
aktive Einkünfte anzusehen sind, gehen die Initiatoren nicht von<br />
dem Vorliegen passiver Einkünfte aus.<br />
<strong>Invest</strong>mentsteuergesetz<br />
Das <strong>Invest</strong>mentsteuergesetz ist auf die PEP 2 KG schon vom<br />
Grundsatz her nicht anwendbar, weil der Fonds in Form einer<br />
Personengesellschaft strukturiert ist und kein Sondervermögen<br />
darstellt.<br />
Nach dem Gesellschaftsvertrag des Adveq Asia II ist das<br />
Recht zur Rückgabe von Anteilen ausgeschlossen. Das <strong>Invest</strong>mentsteuergesetz<br />
ist nicht auf diesen Fonds anzuwenden, vgl. §<br />
1 Abs. 2 InvStG i.v.m. § 2 Abs. 8, 9 InvG. Die Beteiligung der <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
an dem Adveq Asia II unterliegt daher ebenfalls<br />
nicht den Bestimmungen des <strong>Invest</strong>mentsteuergesetzes.<br />
AuSSensteuerrecht<br />
Nach § 7 Abs. 1 und 2 Außensteuergesetz (AStG) kann es nur<br />
dann zu einer Hinzurechnungsbesteuerung auf Ebene der <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
kommen, wenn diese allein oder gemeinschaftlich<br />
mit anderen inländischen Steuerpflichtigen unmittelbar<br />
zu mehr als 50% an einer ausländischen Zwischengesellschaft<br />
beteiligt ist (sog. Deutschbeherrschung), die Zwischengesellschaft<br />
niedrig besteuert wird (Ertragsteuerbelastung von weniger<br />
als 25%) und die Zwischengesellschaft schädliche, sog.<br />
87
Die rechtlichen und steuerlichen Grundlagen<br />
Informationen bei<br />
Fernabsatzverträgen<br />
dTeil 6 .<br />
1. VERTRAGSABSCHLUSS, ERWERB UND<br />
WESENTLICHE MERKMALE DER BETEILIGUNG<br />
Die Zweiter Berenberg HANSA TREUHAND <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds<br />
GmbH & Co. KG wird mittelbare Beteiligungen an der Adveq<br />
Asia II C. V., einem <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds, über die Berenberg<br />
HANSA TREUHAND Asien Beteiligungs GmbH, einer der Gesellschaft<br />
zu 100% gehörende Tochterkapitalgesellschaft erwerben,<br />
halten und verwalten. Die Kapitalanlage der Gesellschaft<br />
besteht aus mittelbaren Eigenkapital- und eigenkapitalähnlichen<br />
Beteiligungen an der Adveq Asia II C.V.<br />
Der auf Erwerb der mittelbaren oder unmittelbaren Kommanditbeteiligung<br />
an der Zweiter Berenberg HANSA TREU-<br />
HAND <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH & Co. KG gerichtete Vertrag<br />
kommt durch die Annahme der Beitrittserklärung des Anlegers<br />
(Auftraggebers) durch die Treuhänderin und die auf Seite 94<br />
des Beteiligungsprospektes beschriebene „Identifikation“ des<br />
Anlegers gemäß dem Geldwäschegesetz zustande. Ob sich der<br />
Anleger lediglich mittelbar über die Treuhänderin beteiligt oder<br />
eine direkte Kommanditanteilsübertragung auf sich wünscht,<br />
obliegt ihm und kann wahlweise auf der Beitrittserklärung von<br />
ihm festgelegt werden. Es handelt sich um eine USD-Beteiligung.<br />
Der Anleger zahlt den in der Beitrittserklärung genannten<br />
USD Betrag. Die für den Kommanditanteil in das Handelsregister<br />
einzutragende Haftsumme erfolgt in EUR. Sie beträgt 1%<br />
der USD-Pflichteinlage und wird zum Zweck der Handelsregistereintragung<br />
unabhängig vom wirklichen Umrechnungskurs zu<br />
einem festen Kurs von 1,00 USD = 1,00 EUR umgerechnet. Die<br />
übrigen Merkmale der Beteiligung ergeben sich im Einzelnen<br />
aus dem Beteiligungsprospekt.<br />
2. VERTRAGLICHE MINDESTLAUFZEIT UND<br />
BEFRISTUNG DER GÜLTIGKEITSDAUER<br />
Die Mindestvertragslaufzeit für die Beteiligung erstreckt sich auf<br />
den 31. Dezember 2021.<br />
Eine Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung<br />
gestellten Informationen, insbesondere des Beteiligungsangebots,<br />
besteht nicht.<br />
3. GESAMTPREIS EINSCHLIESSLICH ALLER<br />
VERBUNDENEN PREISBESTANDTEILE<br />
Der Gesamtpreis der Beteiligung ergibt sich aus der vom Anleger<br />
selbst in die Beitrittserklärung einzutragenden Pflichteinlage<br />
(Beteiligungsbetrag) zuzüglich 3% Agio auf diesen Betrag. Hier<br />
finden sich auch die Zahlungsbedingungen. Die Zahlungen erfolgen<br />
in USD.<br />
4. GEGEBENENFALLS ZUSÄTZLICH ANFALLENDE KOSTEN<br />
Der Anleger, der direkt als Kommanditist ins Handelsregister eingetragen<br />
wird, hat die mit der Handelsregistereintragung verbundenen<br />
Kosten in Höhe von pauschal 75 USD zu tragen, zuzüglich<br />
der Kosten einer notariell beglaubigten Handelsregistervollmacht.<br />
Die Höhe dieser Kosten bestimmt sich nach den gesetzlichen Regelungen<br />
der Kostenordnung, an die die Notare gebunden sind.<br />
Der im Einzelnen sich ergebende Betrag verändert sich je nach<br />
Höhe der Kommanditbeteiligung. Die gleichen Kosten trägt im<br />
Fall der Übertragung einer Kommanditbeteiligung der Erwerber.<br />
Im Fall mehrerer Erwerber fallen die Kosten für jeden Erwerber<br />
gesondert an. Wird über eine Börse oder anderweitig veräußert,<br />
so können von dort erhobene Kosten anfallen.<br />
Bei einer entgeltlichen Anteilsübertragung fallen gegenüber<br />
der Treuhänderin Kosten in Höhe von zurzeit 249,90 USD (inkl.<br />
39,90 USD Umsatzsteuer) gemäß §8 Ziff.1 des Treuhandauftrages<br />
(Prospekt, Seite 62) an, wobei sich die Treuhänderin vorbehalten<br />
hat, die Preise einer geänderten Umsatzsteuer anzupassen.<br />
Für die Kontenführung des Anlegers, den Zahlungsverkehr,<br />
der vom Anleger auch in USD ermöglicht werden muss, sowie<br />
den Währungswechsel zwischen USD und EUR fallen Bankkosten<br />
an, die vom Anleger zu tragen sind, wenn sie bei ihm<br />
entstehen, und deren Höhe sich nach den Kostensätzen der<br />
beteiligten Banken richten.<br />
Für den Identitätsnachweis nach Vorschriften des Geldwäschegesetzes<br />
können Kosten anfallen. Diese bestimmen sich<br />
nach der Art des Identitätsnachweises. Wird die Identität durch<br />
beglaubigte Kopie eines Ausweises nachgewiesen, richten sich<br />
die Gebühren nach den Sätzen der beglaubigenden Behörde<br />
oder nach den für Notare geltenden gesetzlichen Regelungen.<br />
Im Fall des Rückgriffs oder der Durchführung des Identitätsnachweises<br />
durch eine Bank, ein Finanzdienstleistungsinstitut<br />
88
oder eine sonstige berechtigte Stelle, richten sich die zusätzlichen<br />
Kosten nach deren Gebührensätzen.<br />
Für die Teilnahme an Gesellschafterversammlungen können<br />
Anfahrtskosten anfallen. Im Übrigen können Kosten für Telefon,<br />
Fax, Internet und den postalischen Verkehr anfallen.<br />
7. LEISTUNGSVORBEHALT<br />
Ein Vorbehalt, eine gleichwertige Leistung oder im Falle der<br />
Nichtverfügbarkeit überhaupt keine Leistung zu erbringen, ist<br />
nicht vereinbart.<br />
5. HAUPTGESCHÄFTSTÄTIGKEIT UND AUFSICHTSBEHÖRDE<br />
AGR Zweiter <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH (Treuhänderin):<br />
Hauptgeschäftstätigkeit ist die Übernahme von Treuhand- und<br />
Verwaltungsgeschäften für geschlossene <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds.<br />
Aufsichtsbehörde: Bezirksamt Hamburg-Mitte, Wirtschaftsund<br />
Ordnungsamt, Klosterwall 2, 20095 Hamburg<br />
6. SPEZIELLE RISIKEN UND ERTRÄGE<br />
Die Risiken der Anlage sowie die Preisschwankungen auf dem<br />
Finanzmarkt sind im Abschnitt „Risiken der Beteiligung“ dieses<br />
Verkaufsprospekts dargestellt. Insbesondere sind folgende Risiken<br />
zu nennen, die vor allem auf den nachstehend bezeichneten<br />
Prospektseiten näher erläutert werden:<br />
• Risiken fehlender <strong>Invest</strong>itionsmöglichkeiten<br />
(Prospekt, Seite 12f.)<br />
• Risiken aufgrund von beschränkten Einflussmöglichkeiten<br />
(Prospekt, Seite 14)<br />
• Schlüsselpersonenrisiko (Prospekt, Seite 14)<br />
• Steuerliche Risiken (Prospekt, Seite 14f.)<br />
• Risiken bezüglich der Wertentwicklung der<br />
Beteiligung (Prospekt, Seite 15f.)<br />
• Ausfallrisiken von Zielunternehmen (Prospekt, Seite 16)<br />
• Risiken bezüglich <strong>Invest</strong>itionen im Ausland und<br />
Währungsrisiken (Prospekt, Seite 16f.)<br />
• Risiken hinsichtlich einer Fremdfinanzierung auf<br />
Ebene der Zielfonds (Prospekt, Seite17)<br />
• Risiken bezüglich möglicher Interessenkonflikte<br />
(Prospekt, Seite 18)<br />
• Eingeschränkte Fungibilität der Beteiligung<br />
(Prospekt, Seite 18f.)<br />
• Totalverlustrisiko des eingesetzten Kapitals<br />
(Prospekt, Seite 19)<br />
In der Vergangenheit erwirtschaftete Erträge sind kein Indikator<br />
für künftige Erträge.<br />
8. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND<br />
Der Aufnahme von Beziehungen zum Verbraucher vor Abschluss<br />
des Fernabsatzvertrages liegt deutsches Recht zugrunde.<br />
Mit den Anlegern bestehen keine Vereinbarungen über das<br />
im Verhältnis zu ihnen anzuwendende Recht. Eine Gerichtsstandsvereinbarung<br />
wurde mit den Anlegern ebenfalls nicht<br />
vereinbart.<br />
9. VERTRAGSSPRACHE<br />
Die Sprache für Vertragsbedingungen, Vorabinformationen sowie<br />
die Sprache, in der wir uns mit Zustimmung des Anlegers<br />
verpflichten, während der Laufzeit des Vertrages zu kommunizieren,<br />
ist deutsch.<br />
10. AUSSERGERICHTLICHE BESCHWERDE-<br />
UND RECHTSBEHELFSVERFAHREN<br />
Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Fernabsatzverträgen<br />
betreffend Finanzdienstleistungen kann sich ein Verbraucher<br />
schriftlich unter kurzer Schilderung des Sachverhalts und unter<br />
Beifügung der zum Verständnis der Beschwerde erforderlichen<br />
Unterlagen an folgende öffentliche Schlichtungsstelle wenden:<br />
Deutsche Bundesbank, Schlichtungsstelle, Postfach 11 12 32,<br />
60047 Frankfurt am Main, www.bundesbank.de.<br />
11. SiCHERUNGSSYSTEME - ENTSCHÄDIGUNGSREGELUNGEN<br />
Wenn bis zum Letzten Zeichnungsschluss (§ 7 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages<br />
der Kommanditgesellschaft) nicht zumindest<br />
10.000.000 USD an Kommanditeinlagen gezeichnet sind,<br />
so erhalten die Anleger ihre eingezahlten Kommanditeinlagen<br />
plus Agio von der Treuhandkommanditistin zurück. Die Einzelheiten<br />
ergeben sich aus § 29 Absatz 2, 3 des Gesellschaftsvertrages<br />
der Kommanditgesellschaft.<br />
89
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Die rechtlichen und steuerlichen Grundlagen | Informationen bei Fernabsatzverträgen<br />
Garantiefonds und Systeme für die Entschädigung von Anlegern<br />
bestehen im Übrigen nicht.<br />
12. VERTRAGLICHE KÜNDIGUNGSBEDINGUNGEN<br />
UND VERTRAGSSTRAFEN<br />
a. Ein vertragliches Kündigungsrecht der Kommanditbeteiligung<br />
oder der Gesellschaft besteht nicht.<br />
Ist ein Kommanditist mit einer Kapitaleinzahlung in<br />
Verzug, kann er nach § 9 Abs. 4 b), c) des Gesellschaftsvertrages<br />
jedoch aus der Gesellschaft<br />
ausgeschlossen werden. Ein Gesellschafter kann<br />
nach § 23 des Gesellschaftsvertrages durch die übrigen<br />
Gesellschafter mit einer Mehrheit von 75% der<br />
gezeichneten Kapitaleinlagen aus der Gesellschaft<br />
ausgeschlossen werden, wenn in dem Beschluss<br />
festgestellt wird, dass der auszuschließende Gesellschafter<br />
grob fahrlässig oder vorsätzlich wesentliche<br />
Pflichten zu Lasten der Gesellschaft verletzt hat.<br />
b. Ein vertragliches Kündigungsrecht des Treuhandvertrages<br />
besteht für den Treugeber mit einer Frist von<br />
4 Wochen zum Monatsende. Die Treuhänderin kann<br />
den Treuhandvertrag fristlos kündigen, wenn der<br />
Treugeber hinsichtlich seiner Kapitaleinzahlungen<br />
mit einer Folgerate in Verzug ist. Beide Vertragsparteien<br />
können den Vertrag aus wichtigem Grund<br />
kündigen. Die Kündigungsrechte ergeben sich im<br />
Einzelnen aus § 8 Ziff. 4 des Treuhandvertrages.<br />
c. Vertragsstrafen sind nicht vereinbart.<br />
14. VERTRAGS- UND GESCHÄFTSKONTAKTE DES ANLEGERS<br />
a. Initiatoren:<br />
• HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG,<br />
vertreten durch die Komplementärin, die Verwaltung<br />
HANSA TREUHAND Finance GmbH, diese vertreten<br />
durch die Geschäftsführer Hermann Ebel und Sönke<br />
Fanslow, Anschrift: An der Alster 9, 20099 Hamburg<br />
• Berenberg <strong>Private</strong> Capital GmbH, vertreten durch die<br />
Geschäftsführer Jürgen Raeke, Andreas Renner,<br />
Klaus Johann Ehler, Dr. Jörg Liesner und Markus<br />
Taubert, Anschrift: Neuer Jungfernstieg 20,<br />
20354 Hamburg<br />
b. Treuhänderin:<br />
AGR Zweiter <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH, vertreten<br />
durch die Geschäftsführer Martin Kloss und Norbert<br />
Berlinski, Anschrift: Brandstwiete 4, 20457 Hamburg<br />
c. Fondsgesellschaft:<br />
Zweiter Berenberg HANSA TREUHAND <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong><br />
Fonds GmbH & Co. KG, vertreten durch<br />
• die Komplementärin, Verwaltung Zweiter Berenberg<br />
HANSA TREUHAND <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH,<br />
diese vertreten durch die Geschäftsführer<br />
Sönke Fanslow, Torsten Schlüter, Jürgen Raeke<br />
und Andreas Renner, Anschrift: c/o Rölfs WP<br />
Partner AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,<br />
Mies-van-der-Rohe-Straße 6, 80807 München<br />
• die unter a) jeweils bezeichneten Initiatoren<br />
jeweils als Geschäftsführende Kommanditisten.<br />
13. WIDERRUFSRECHT<br />
Der Anleger kann seinen Beitritt widerrufen, wenn es<br />
sich um ein Fernabsatzgeschäft (§ 312 b BGB) oder ein<br />
Haustürwiderrufsgeschäft (§ 312 BGB) gehandelt hat oder<br />
wenn der Beitritt mit einem Verbraucherdarlehensvertrag<br />
(§ 358 BGB) verbunden wurde. Die Einzelheiten des Widerrufsrechts,<br />
insbesondere seine Ausübung und seine<br />
Rechtsfolgen, ergeben sich aus der den Prospektunterlagen<br />
beiliegenden Widerrufsbelehrung.<br />
Das Unternehmensregister und die jeweilige Handelsregisternummer<br />
ergeben sich für Initiator, Treuhänderin und Fondsgesellschaft<br />
aus der Übersicht der beteiligten Partner auf Seite 91<br />
des Prospektes.<br />
90
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Die rechtlichen und steuerlichen Grundlagen | Informationen bei Fernabsatzverträgen<br />
d<br />
Die rechtlichen und steuerlichen Grundlagen<br />
Übersicht der beteiligten Partner<br />
Teil 7.<br />
Funktion<br />
Gesellschaft Sitz<br />
Handelsregister,<br />
Gründungsjahr<br />
Kapital<br />
Kommanditisten,<br />
Aktionäre,<br />
Gesellschafter<br />
Komplementär,<br />
Geschäfts führung,<br />
Vorstand<br />
Mittelbare Beteiligungsgesellschaft<br />
Zweiter Berenberg<br />
HANSA<br />
TREUHAND<br />
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong><br />
Fonds GmbH &<br />
Co.KG<br />
München<br />
Amtsgericht<br />
München<br />
HRA 93501,<br />
2008<br />
25.000.000<br />
USD<br />
(vorgesehen)<br />
HANSA TREUHAND<br />
Finance GmbH &<br />
Co. KG, Berenberg<br />
<strong>Private</strong> Capital<br />
GmbH, AGR Zweiter<br />
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds<br />
GmbH als Treuhandkommanditistin<br />
Verwaltung Zweiter Berenberg<br />
HANSA TREUHAND<br />
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds<br />
GmbH; Geschäftsführende<br />
Kommanditisten: HANSA<br />
TREUHAND Finance GmbH<br />
& Co. KG, Berenberg<br />
<strong>Private</strong> Capital GmbH<br />
Komplementärin<br />
der Beteiligungsgesellschaft<br />
Verwaltung<br />
Zweiter Berenberg<br />
HANSA<br />
TREUHAND<br />
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong><br />
Fonds GmbH<br />
München<br />
Amtsgericht<br />
München<br />
HRB 177323,<br />
2008<br />
25.000 EUR HANSA TREUHAND<br />
Holding AG<br />
Sönke Fanslow,<br />
Torsten Schlüter,<br />
Jürgen Raeke, Andreas<br />
Renner<br />
Prospektherausgeber,<br />
Anbieter,<br />
Geschäftsbesorgung,<br />
Konzeption,<br />
Geschäftsführende<br />
Kommanditisten,<br />
Zahlstelle,<br />
(Bereithaltung<br />
und kostenlose<br />
Ausgabe des Verkaufsprospektes)<br />
HANSA TREU-<br />
HAND Finance<br />
GmbH & Co. KG<br />
Berenberg<br />
<strong>Private</strong> Capital<br />
GmbH<br />
Hamburg<br />
Hamburg<br />
Amtsgericht<br />
Hamburg<br />
HRA 101341,<br />
2004<br />
Amtsgericht<br />
Hamburg<br />
HRB 50479,<br />
1992<br />
100.000 EUR Hermann Ebel<br />
Maritime Beteiligungs<br />
GmbH & Co. KG<br />
Sönke Fanslow<br />
250.000 EUR Berenberg Beteiligungsholding<br />
GmbH<br />
Verwaltung<br />
HANSA TREUHAND<br />
Finance GmbH; GF: Hermann<br />
Ebel, Sönke Fanslow<br />
Jürgen Raeke,<br />
Dr. Jörg Liesner,<br />
Klaus Johann Ehler,<br />
Andreas Renner,<br />
Markus Taubert<br />
Tochterkapitalgesellschaft<br />
der<br />
Beteiligungsgesellschaft<br />
Berenberg<br />
HANSA TREU-<br />
HAND Asien<br />
Beteiligungs<br />
GmbH<br />
München<br />
Amtsgericht<br />
München<br />
HRB 178951,<br />
2009<br />
25.000 EUR Zweiter Berenberg<br />
HANSA TREUHAND<br />
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds<br />
GmbH & Co. KG<br />
Sönke Fanslow,<br />
Torsten Schlüter,<br />
Jürgen Raeke,<br />
Andreas Renner<br />
Treuhänderin,<br />
Mittelfreigabe,<br />
Zahlstelle (Auszahlungen<br />
an die<br />
Kommanditisten)<br />
AGR Zweiter<br />
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong><br />
Fonds GmbH<br />
Hamburg<br />
Amtsgericht<br />
Hamburg<br />
HRB 107383,<br />
2008<br />
26.000 EUR AGR Aktiengesellschaft<br />
für Revision<br />
und Treuhand,<br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
Norbert Berlinski,<br />
Martin Kloss<br />
Zielfonds<br />
Adveq Asia II<br />
C. V.<br />
Curaçao,<br />
Niederländische<br />
Antillen<br />
Curaçao Dossiernummer:<br />
105904(0)<br />
61.414.141 USD Adveq Asia Management<br />
II L.P. (Cayman Islands);<br />
GF: Adveq Management<br />
N.V. (Curaçao, Niederländische<br />
Antillen); Managing<br />
Directors: Dr. Peter Laib,<br />
Bruno E. Raschle, Philippe<br />
Bucher, Dr. Rainer Ender,<br />
Stephanie Burkhalter<br />
91
Anhang<br />
Mitreisegelegenheiten<br />
eTeil 1.<br />
Containerschiffe<br />
Nutzen Sie als Anleger der HANSA TREUHAND die Möglichkeit,<br />
auf ausgewählten Containerschiffen der Unternehmens-Flotte<br />
mitzureisen. Ihnen - und gegebenenfalls Ihrem Partner - steht<br />
grundsätzlich die Eignerkabine zur Verfügung, die gegen einen<br />
Selbstkostenpreis von rund 25 Euro pro Tag und Person gemietet<br />
werden kann. Im Preis enthalten ist Kost & Logis. Pro<br />
Reise müssen auf eigene Kosten eine gesonderte Unfall- und<br />
Krankenversicherung sowie eine Deviationsversicherung abgeschlossen<br />
werden. Die Deviationsversicherung tritt in dem Fall<br />
ein, wenn durch Krankheit, Unfallverletzung oder Tod der versicherten<br />
Person das Schiff gezwungen ist, vom ursprünglich<br />
geplanten Kurs abzuweichen, um z. B. einen Nothafen anzulaufen<br />
bzw. die entsprechende Person abzubergen. Die in diesem<br />
Fall entstehenden Kosten, wie z. B. Charterausfall, Brennstoffkosten,<br />
Hafengebühren, etc. werden durch den Abschluss der<br />
Deviationsversicherung abgedeckt. Die Kosten für diese Versicherungen<br />
liegen bei ca. 250 Euro. Zudem fallen Agentengebühren<br />
von ca. 150 Euro an. Eventuell erforderliche Visa sind<br />
vom Reisenden selbst zu besorgen.<br />
Lernen Sie das Leben auf einem modernen Containerschiff<br />
und die Metropolen des Welthandels kennen, zum Beispiel in<br />
vier Tagen von Hong Kong nach Shanghai oder in zwei Wochen<br />
von New York durch den Panama-Kanal nach Los Angeles.<br />
Wenn Sie mehr Informationen zu den Reisen und den Fahrplänen<br />
wünschen, schicken Sie uns eine E-Mail mit dem Stichwort<br />
„Containerschiffreisen“ an: info@hansatreuhand.de<br />
Kreuzfahrtschiffe<br />
Reisen auf „Fünf-Sterne-Niveau“ bieten die Kreuzfahrtschiffe<br />
der zur HANSA TREUHAND-Gruppe zählenden Reederei SEA<br />
CLOUD CRUISES. Die beiden Windjammer lassen Segelträume<br />
sowohl in der Karibik als auch im Mittelmeer wahr werden. Die<br />
»SEA CLOUD II« kreuzt zudem auf der Ostsee. Die Reisen der<br />
Flussyachten »RIVER CLOUD« und »RIVER CLOUD II« führen<br />
über die schönsten Wasserstraßen Europas wie Rhein, Main,<br />
Donau und Mosel und bringen Sie zu attraktiven Metropolen und<br />
berühmten Sehenswürdigkeiten. Für Anleger der HANSA TREU-<br />
HAND werden auf den beiden Segelyachten »SEA CLOUD« und<br />
»SEA CLOUD II« sowie den Flussyachten »RIVER CLOUD« und<br />
»RIVER CLOUD II« ausgewählte Reisen zu Sonderkonditionen<br />
angeboten.<br />
Anleger des <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 reisen grundsätzlich<br />
vergünstigt auf den Fünf-Sterne-Kreuzfahrtschiffen der SEA<br />
CLOUD CRUISES Reederei. So erhalten unsere Kunden 15%<br />
Nachlass auf die ab/bis Hafenpreise aller von SEA CLOUD CRUI-<br />
SES direkt vermarkteten Kreuzfahrten. Weitere Informationen zu<br />
den Schiffen und Reisen von SEA CLOUD CRUISES erhalten<br />
Sie unter: www.seacloud.de oder Tel. 040 / 30 95 92-0.<br />
92
Anhang<br />
Pressespiegel<br />
eTeil 2.<br />
Handelsblatt, 4. Februar 2009<br />
Die Wandlung der Heuschrecke<br />
… wahrscheinlich war niemals in der Geschichte der Bedarf<br />
an Eigenkapital, Cleverness und Restrukturierungsexpertise so<br />
groß wie in der jetzigen Wirtschaftskrise. Und gerade das sind<br />
die eigentlichen Stärken von <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> – auf die es nun<br />
gilt, sich zurückzubesinnen.<br />
… die Zahl der Firmen, die frisches Kapital benötigen und es<br />
sich nicht mehr am Markt beschaffen können, wächst weltweit<br />
von Tag zu Tag.<br />
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> in seiner ursprünglichen Form bietet ihnen in<br />
dieser angespannten Situation sogar noch weit mehr als nur<br />
bilanzielle Hilfe. Denn fast immer wird es nötig sein, Abläufe zu<br />
verbessern, Kosten zu senken, Bereiche abzuspalten, Werke<br />
zu verlagern oder mit Konkurrenten zu fusionieren. All das sind<br />
Aufgaben, die zumindest die guten Fonds und ihre Manager<br />
beherrschen. … Weil die Not groß ist, winken zudem günstige<br />
Einstiegspreise und hohe Renditen.<br />
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong>-finanzierte Firmen<br />
sind besser gemanagt<br />
World Economic Forum publiziert Studie über die Auswirkung<br />
von <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> auf die Weltwirtschaft Das World Economic<br />
Forum in Davos hat sich in diesem Jahr erneut auf die Auswirkungen<br />
von <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> auf die Weltwirtschaft konzentriert.<br />
Das Ergebnis der diesjährigen Studie: <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong>-finanzierte<br />
Unternehmen werden besser gemanagt als Firmen, die sich<br />
in Staats- oder Privatbesitz befinden. Außerdem verzeichnen<br />
Firmen, die von privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften<br />
übernommen worden sind, eine höhere Produktivität und<br />
höhere Wachstumsraten als andere Firmen. Es wurden 4.000<br />
Unternehmen aus zwölf Ländern in Asien, Europa und USA<br />
untersucht.<br />
Reuters, 23. Februar 2009<br />
<strong>Private</strong>-<strong>Equity</strong>-Branche hält in Krise<br />
nach Gelegenheiten Ausschau<br />
Die Beteiligungsbranche hält in der Wirtschaftskrise nach günstigen<br />
Kaufgelegenheiten Ausschau. Zurzeit sähen sich die <strong>Private</strong>-<strong>Equity</strong>-Häuser<br />
nach interessanten <strong>Invest</strong>itionsmöglichkeiten<br />
um, sagte das Vorstandsmitglied des Branchenverbandes BVK,<br />
Hanns Ostmeier, am Montag in Berlin. Manche Zielunternehmen<br />
könnten heute zu einem Drittel ihres Wertes von vor zwei Jahren<br />
übernommen werden: „Die Erfahrung zeigt, Krisenjahre waren<br />
keine schlechten Jahre.“ …<br />
Im Schnitt hielten die <strong>Private</strong>-<strong>Equity</strong>-<strong>Invest</strong>oren … ihre Beteiligungen<br />
knapp fünf Jahre. Nach Darstellung von Jörg Rocholl<br />
von der European School of Management and Technology Berlin<br />
lag der Umsatz der Firmen anschließend im Schnitt um 15,5<br />
Prozent höher. Die Zahl der Mitarbeiter stieg um vier Prozent.<br />
Cash, 1/2009<br />
Weltherrscher?<br />
Die globale Wirtschaft steht am Abgrund. Ausgerechnet der<br />
chinesische Drache schwingt sich auf, sie zu retten.<br />
Ein asiatisches Jahrhundert bricht an - da waren sich bereits<br />
vor der Jahrtausendwende zahlreiche Experten einig. Auf lange<br />
Sicht übernähmen asiatische Staaten, allen voran China und<br />
Indien, die Rolle der führenden Mächte. Dass aber bereits<br />
heute nach nur wenigen Jahren im neuen Millennium das Reich<br />
der Mitte als Heilsbringer gefeiert wird und alle Hoffnungen<br />
auf eine Gesundung des infizierten Wirtschaftssystems in sich<br />
vereint, hat allerdings keiner der Propheten zu prognostizieren<br />
gewagt. Neuer Tenor: Die kommunistische Diktatur bedroht die<br />
westlichen Demokratien und deren Ökonomie nicht mehr, sondern<br />
soll sie retten … Heute wird den Vermögensreserven des<br />
Landes zugetraut, das weltweite Finanzsystem zu stabilisieren.<br />
… Während in den Vereinigten Staaten über die Art und Weise<br />
einer staatlichen Stützung der heimischen Wirtschaft noch<br />
fleißig diskutiert wird … , beschloss die chinesische Regierung<br />
ein staatliches Hilfspaket mit einem gigantischen Volumen von<br />
knapp 600 Milliarden US-Dollar. Für die beiden kommenden<br />
Jahre sind <strong>Invest</strong>itionen in Höhe von sieben Prozent des Bruttoinlandsprodukts<br />
verabschiedet. …<br />
6 Sterne für HANSA TREUHAND<br />
Leistungsbilanz 2007<br />
ausgezeichnet<br />
L E I S T U N G S B I L A N Z<br />
- A N A LY S E<br />
I L A N Z<br />
I S T U N G S B<br />
2007<br />
DFI . ..<br />
Erstmalig hat das auf die Analyse von geschlossenen Fonds<br />
spezialisierte Deutsche Finanzdienstleistungs-Informationszentrum<br />
(D.F.I.) die Höchstnote von sechs Sternen („ausgezeichnet“)<br />
im Bereich Schiffsfonds vergeben.<br />
Fazit der D.F.I.-Analyse<br />
„Die HANSA TREUHAND zählt zu den Initiatoren von Schiffsbeteiligungen<br />
mit der größten Emissionserfahrung. Fast 100<br />
Schiffe mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von rund 3,7<br />
Milliarden Euro wurden finanziert. Die kumulierten Betriebsüberschüsse<br />
erreichen bei drei Viertel der Gesellschaften mindestens<br />
die Planwerte und liegen in der Hälfte der Fälle sogar<br />
darüber. In der Summe übertreffen sie die Prognosen um fast<br />
20 Prozent – ein ausgezeichneter Wert. Kein Fonds verzeichnet<br />
einen Tilgungsrückstand. Im Gegenteil. Über 50 Prozent der<br />
auswertbaren Gesellschaften verfügen über einen Tilgungsvorsprung.<br />
Alle 16 Schiffsgesellschaften, deren Prognosen<br />
schon abgelaufen sind, haben das Anlegerkapital nach Steuern<br />
bereits zurückgeführt und darüber hinaus Überschüsse erzielt“.<br />
Die vollständige DFI-Leistungsbilanz-Analyse kann bei der<br />
HANSA TREUHAND, An der Alster 9, 20099 Hamburg kostenlos<br />
bezogen werden.<br />
L E<br />
93
Anhang<br />
Leitfaden zur Zeichnung (mit GWG)<br />
eTeil 3.<br />
BEITRITTSERKLÄRUNG<br />
Senden Sie bitte das Original der vollständig in Druckschrift<br />
oder mit Schreibmaschine ausgefüllten Beitrittserklärung nach<br />
Abtrennung Ihrer Kopie und ggfs. der Kopie für Ihren Vermittler<br />
an die dort in der Kopfzeile genannte Adresse. Der Beitritt wird<br />
nach Annahme durch die Treuhandkommanditistin wirksam. Sie<br />
erhalten sodann eine unterzeichnete Ausfertigung der Beitrittserklärung<br />
zurück.<br />
MITTELBARER BEITRITT ALS TREUGEBER<br />
Es ist vorgesehen, dass der Anleger sich treuhänderisch (mittelbar)<br />
an der Kommanditgesellschaft beteiligen wird. In diesem<br />
Fall erfolgt keine direkte Eintragung in das Handelsregister. Der<br />
Beitritt erfolgt über die Treuhandkommanditistin AGR Zweiter<br />
<strong>Private</strong> Equtiy Fonds GmbH.<br />
UNMITTELBARER BEITRITT ALS KOMMANDITIST<br />
Es besteht die Möglichkeit, sich nach Maßgabe der Beitrittserklärung<br />
und des Gesellschaftsvertrages auch unmittelbar als<br />
Kommanditist an der Gesellschaft zu beteiligen, mit der Folge,<br />
dass der Anleger selbst/direkt in das Handelsregister eingetragen<br />
wird. In diesem Fall erhalten Sie mit Beitrittsannahme von<br />
der Treuhänderin eine vorbereitete Handelsregistervollmacht,<br />
die Sie bitte nach notariell beglaubigter Unterschrift an diese<br />
zurücksenden.<br />
IDENTIFIKATION<br />
Seit Inkrafttreten des neuen Geldwäschegesetzes („GwG“) am<br />
21. 08. 2008 sind auch Zeichner geschlossener Fonds grundsätzlich<br />
gemäß dem GwG zu identifizieren.<br />
Vor diesem Hintergrund ist eine Annahme der Zeichnung nur<br />
möglich, wenn die notwendige Identifizierung des Anlegers erfolgt<br />
ist. Diese Identifizierung kann bei persönlicher Anwesenheit über<br />
einen von der Hansa Treuhand autorisierten Vermittler erfolgen. Für<br />
den Fall, dass die Zeichnung nicht über einen autorisierten Vermittler<br />
vorgenommen wird, hat der Zeichner die Möglichkeit, seine Identität<br />
z.B. durch das Postident – Verfahren in einer Filiale der Deutschen<br />
Post bescheinigen zu lassen (ein entsprechendes Formular liegt dem<br />
Prospekt bei). Falls der Anleger seine Identität in anderer geeigneter<br />
Weise nachweist, z.B. durch eine beglaubigte Ausweiskopie, hat<br />
er die entstehenden Kosten selbst zu tragen. In diesem Fall ist die<br />
beglaubigte Kopie der Beitrittserklärung beizufügen.<br />
HINWEIS<br />
Die Einzahlung der Zeichnungssumme und des Agios<br />
muss nach den Regelungen des Geldwäschegesetzes<br />
unmittelbar von einem auf den Namen des Zeichners<br />
lautenden Konto erfolgen.<br />
Weitere Informationen zum Thema „Geldwäsche-Gesetz“, insbesondere<br />
ein Identifizierungsleitfaden für Vermittler, steht Ihnen<br />
zum Download unter www.hansatreuhand.de bereit.<br />
ZAHLUNGSWEISE<br />
Die Zahlung erfolgt durch Überweisung auf das unten genannte<br />
Anderkonto nach Aufforderung durch die Treuhänderin. Die<br />
Zahlung ist in USD zu leisten. Etwaige Kosten der Überweisung<br />
sind vom Anleger zu tragen.<br />
EINZAHLUNGSTERMINE<br />
30% plus 3% Agio bezogen auf die gesamte Zeichnungssumme<br />
nach Beitritt und Aufforderung durch die Treuhänderin oder eines<br />
Geschäftsführenden Kommanditisten. Weitere Kapitalabrufe<br />
erfolgen – mit mindestens sechswöchiger Ankündigungsfrist<br />
– nach Ermessen der Geschäftsführung. Geplant sind weitere<br />
Kapitalabrufe in Höhe von voraussichtlich jeweils 10% bis 30%<br />
in den folgenden 5 Kalenderjahren, ggf. auch später.<br />
HINWEIS<br />
Sofern die vorgenannten Einzahlungen ihrer Höhe und Fälligkeit<br />
nach nicht oder nicht in vollem Umfang geleistet wird, kann sich<br />
dies negativ auf das wirtschaftliche Ergebnis auswirken.<br />
AUSSCHÜTTUNGEN<br />
Die Ausschüttungen erfolgen in USD. Hierfür ist ein entsprechendes<br />
Bankkonto vom Anleger anzugeben. Etwaige Gebühren<br />
für die Gutschrift der Ausschüttungen auf dem Bankkonto<br />
oder ggf. für die Umrechnung in eine andere Währung als USD<br />
sind vom Anleger zu tragen.<br />
94
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Anhang | haftungs- und Angabenvorbehalt<br />
Anhang<br />
Haftungs- und<br />
Angabenvorbehalt<br />
eTeil<br />
4.<br />
TREUHÄNDERIN<br />
AGR Zweiter <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH<br />
Brandstwiete 4, 20457 Hamburg, Telefon: 040/32 57 45-0<br />
ANDERKONTO<br />
AGR Aktiengesellschaft für Revision und Treuhand,<br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
Berenberg Bank, Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG, Hamburg<br />
BLZ 201 200 00<br />
Konto-Nr. 05-56425-007<br />
IBAN: DE65201200000556425007<br />
S.W.I.F.T. Adresse/BIC: BEGODEHH<br />
HERAUSGEBER<br />
1. HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG<br />
An der Alster 9, 20099 Hamburg<br />
Telefon: 040/30 95 91-0, Telefax: 040/30 95 91-13<br />
Internet: http://www.hansatreuhand.de<br />
E-Mail: info@hansatreuhand.de<br />
2. Berenberg <strong>Private</strong> Capital GmbH<br />
Neuer Jungfernstieg 20, 20354 Hamburg<br />
Telefon: 040/350 60-173, Telefax: 040/350 60-959<br />
Internet: http://www.berenberg.de<br />
E-Mail: privatecapital@berenberg.de<br />
VERTRIEBSHINWEIS<br />
Das Kommanditkapital wird durch Vertriebsbeauftragte platziert,<br />
mit denen entsprechende Vertriebsvereinbarungen getroffen<br />
werden. Die Vertriebsbeauftragten sind selbstständige Unternehmer.<br />
Sie und ihre Mitarbeiter treten nicht als Repräsentanten<br />
der im Prospekt genannten Gesellschaft auf.<br />
Haftungsvorbehalt<br />
Die Haftung der Fondsgesellschaft und ihrer Geschäftsleitung einschließlich<br />
deren Mitglieder sowie die Haftung der Prospektverantwortlichen,<br />
namentlich der Gründer, Gestalter, Initiatoren sowie<br />
die Haftung der Vertriebsbeauftragten und Anlageberater und der<br />
Treuhänderin für Vermögensschäden aufgrund der Verletzung vertraglicher,<br />
vorvertraglicher oder gesetzlicher Pflichten – auch wenn<br />
und soweit sie auf dem Verhalten von gesetzlichen Vertretern oder<br />
Erfüllungsgehilfen beruht – wird ausgeschlossen, es sei denn, wesentliche<br />
Pflichten wurden fahrlässig verletzt oder es handelt sich<br />
um vorsätzlich oder grob fahrlässig begangene Pflichtverletzungen.<br />
Abweichend von dem vorstehenden Absatz wird die Haftung<br />
für Schäden gänzlich ausgeschlossen, soweit es sich um Ansprüche<br />
aus dem Gebiet des Gesellschaftsrechts (§ 310 Abs. 4 BGB)<br />
handelt, es sei denn, es liegt vorsätzliches oder grob fahrlässiges<br />
Verhalten zugrunde. Für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen<br />
wird auch in diesem Fall nicht gehaftet.<br />
Eine Haftung für den Eintritt der mit einer Beteiligung verbundenen<br />
wirtschaftlichen und steuerlichen Ziele und Vorstellungen beim<br />
einzelnen Anleger wird vorbehaltlich der vorstehenden Absätze<br />
ausgeschlossen.<br />
Gleiches gilt für eine Haftung für Abweichungen gegenüber<br />
den Prospektangaben aufgrund von Änderungen der gesetzlichen<br />
Bestimmungen oder aufgrund von Maßnahmen der Steuerbehörden<br />
oder Änderungen der Steuerrechtsprechung.<br />
Die Haftung nach den §§ 13 Verkaufsprospektgesetz, 44 – 47<br />
BörsG bleibt unberührt.<br />
Unberührt bleibt auch die Haftung für Schäden aus der Verletzung<br />
von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen<br />
oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch von gesetzlichen<br />
Vertretern oder Erfüllungsgehilfen – beruht.<br />
Angabenvorbehalt<br />
Die Angaben und Berechnungen beruhen auf dem Stand der Prospektaufstellung<br />
(30.05.2009) sowie auf der Grundlage der in diesem<br />
Beteiligungsangebot erwähnten Verträge und der gegenwärtig geltenden<br />
gesetzlichen Bestimmungen. Niemand ist berechtigt, von<br />
diesem Prospekt abweichende Angaben zu machen. Mündliche<br />
Nebenabreden haben nur Gültigkeit, wenn sie durch die Herausgeber<br />
schriftlich bestätigt worden sind.<br />
95
Anhang<br />
Begriffserläuterungen<br />
eTeil 5.<br />
Agio<br />
Ausgabeaufschlag, Teil der<br />
Vermittlerprovision<br />
Dachfonds<br />
Geschlossener Fonds, der Kapital in<br />
mehrere andere Fonds investiert<br />
Anbieter/<br />
Initiator<br />
Berenberg <strong>Private</strong> Capital GmbH, HANSA<br />
TREUHAND Finance GmbH & Co. KG.<br />
Deal-flow<br />
Beteiligungsmöglichkeiten, die einem <strong>Private</strong><br />
<strong>Equity</strong> Fonds angetragen werden<br />
Auflegungsjahr<br />
Blindpool<br />
Bottom up<br />
Buyout Capital<br />
Brutto IRR<br />
Buy & Build<br />
Carried<br />
Interest/ Carry<br />
Catch-up<br />
Closing<br />
Commitment<br />
Das Auflegungsjahr (engl. „vintage year“)<br />
eines <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds ist das Jahr, in<br />
dem die ersten <strong>Invest</strong>itionen getätigt werden<br />
Fonds, dessen Beteiligungen bei Beitritt<br />
des <strong>Invest</strong>ors noch nicht bekannt sind. In<br />
der Regel sind sowohl <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds<br />
als auch Dachfonds zum Zeitpunkt der<br />
<strong>Invest</strong>ition zumindest größtenteils Blindpools<br />
Bezeichnet die Analyse „von unten nach<br />
oben“: Erst werden die einzelnen Unternehmen<br />
ausführlich untersucht, bevor die<br />
Aussichten ganzer Branchen und Marktregionen<br />
betrachtet werden<br />
Eigenkapitalinvestitionen in reifere Unternehmen,<br />
meist als Mehrheitsbeteiligung und<br />
oft durch einen Fremdkapitalanteil ergänzt<br />
(siehe auch MBI, MBO)<br />
IRR (siehe unten) vor Managementvergütung<br />
und Ergebniszuweisung an das<br />
Management<br />
Wachstumsstrategie eines Unternehmens,<br />
die durch Akquisition anderer, kleinerer<br />
Unternehmen umgesetzt wird.<br />
Gängige Beteiligung des Managements<br />
eines <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds in Abhängigkeit<br />
des Erfolges am Fonds<br />
Gängige Gewinnbeteiligung des Managements,<br />
die das Gewinnverteilungsverhältnis<br />
zwischen Anleger und den Geschäftsführenden<br />
Kommanditisten und der Komplementärin<br />
herstellt, nachdem die Anleger die<br />
Vorzugsrendite erhalten haben<br />
Zeitpunkt, an dem neue Gesellschafter in<br />
einen Fonds bzw. Dachfonds aufgenommen<br />
werden (zum „Final closing“ siehe „Letzter<br />
Zeichnungsschluss“).<br />
Einzahlungsverpflichtung in einen Fonds, die<br />
meist in Raten zu leisten ist<br />
Distressed /<br />
Special<br />
Situations<br />
Due Diligence<br />
Early Stage<br />
Capital<br />
Emittent<br />
Exit<br />
Finanzierung von etablierten Unternehmen,<br />
wenn sich diese in momentanen Schwierigkeiten<br />
befinden; Ziel ist, diese Unternehmen<br />
zu restrukturieren und gewinnbringend<br />
weiterzuverkaufen<br />
Die detaillierte Untersuchung, Prüfung<br />
und Bewertung eines potentiellen Anlageobjektes<br />
(Portfoliounternehmen oder<br />
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds) als Grundlage für die<br />
<strong>Invest</strong>itionsentscheidung<br />
Finanzierungen in der Gründungs- und<br />
Aufbauphase junger Unternehmen (Seed<br />
und Start up Capital)<br />
Beteiligungsgesellschaft:<br />
Zweiter Berenberg HANSA TREUHAND<br />
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH & Co. KG<br />
Ausstieg eines <strong>Invest</strong>ors aus einer Beteiligung<br />
durch Veräußerung seiner Anteile<br />
Expansion Capital Wachstums- und Expansionsfinanzierung<br />
Fundraising<br />
Geschäftsführende<br />
Kommanditisten<br />
des<br />
PRIVATE EQUITY<br />
PARTNERS 2<br />
Hurdle rate<br />
IPO (Initial Public<br />
Offering)<br />
IRR (internal<br />
rate of return)<br />
Beschaffung von Eigenkapital für <strong>Private</strong><br />
<strong>Equity</strong> Fonds, das diese anschließend in<br />
Unternehmen investieren können<br />
Berenberg <strong>Private</strong> Capital und HANSA<br />
TREUHAND Finance sind Kommanditisten<br />
des <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 mit dem Recht<br />
und der Pflicht zur Geschäftsführung gemäß<br />
den Regelungen des Gesellschaftsvertrages<br />
(Siehe Vorzugsrendite)<br />
Öffentliche Erstemission von Anteilen junger<br />
und mittelständischer Unternehmen<br />
Rendite eines Zahlungsstromes, die nach<br />
der internen Zinsfußrechnung ermittelt wird.<br />
Die IRR eines <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds ist der<br />
interne Zinsfuß, der auf Basis aller ein- und<br />
ausgehenden Zahlungen dieses <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong><br />
berechnet wird. Die IRR Renditevorgaben sind<br />
nur eingeschränkt vergleichbar mit den Renditeangaben<br />
bei klassischen Anlageformen.<br />
96
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Partners</strong> 2 | Anhang | Begriffserläuterungen<br />
J-Curve<br />
Typischer Verlauf eines <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong><br />
<strong>Invest</strong>ments, dessen Kurve Ähnlichkeit<br />
mit dem Buchstaben „J“ aufweist: nach<br />
anfänglich negativem Rendite- und Liquiditätsverlauf<br />
aufgrund von Anlaufverlusten und<br />
Managementgebühren (unterer Teil des „J“)<br />
in den ersten 2 bis 3 Jahren stellt sich ein<br />
steiler Trend nach oben ein<br />
Seed<br />
Capital<br />
Start-up<br />
Capital<br />
Finanzierung in der Frühstphase eines<br />
Unternehmens zur Erarbeitung eines Konzeptes<br />
oder Entwicklung eines Prototypen<br />
Gründungsfinanzierung im Anschluss an<br />
die „Seed Phase“ zur Weiterentwicklung<br />
der Produkte und Gewinnung der ersten<br />
Kunden<br />
Later Stage<br />
Capital<br />
Bezeichnet die fortgeschrittene Phase von<br />
Unternehmen, in der diese in der Regel<br />
eine etablierte Marktposition mit entsprechendem<br />
Umsatz und positivem Cash-flow<br />
haben (Expansionsfinanzierung).<br />
Stuttgarter<br />
Verfahren<br />
Rechenschema, mit dessen Hilfe die Finanzverwaltung<br />
den Wert einer nicht börsennotierten<br />
Kapitalgesellschaft ermittelt. Dieser<br />
Wert kann als Grundlage zur Berechnung<br />
der Erbschaft- und Schenkungsteuer dienen<br />
Letzter Zeichnungsschluss<br />
Leverage<br />
Buy out<br />
MBI (Management<br />
Buyin)<br />
MBO (Management<br />
Buyout)<br />
Mezzanine<br />
Capital<br />
Zeitpunkt, an dem die letzten neuen Gesellschafter<br />
in einen Fonds bzw. Dachfonds<br />
aufgenommen werden<br />
Überwiegend durch Fremdkapital finanzierte<br />
Unternehmensübernahme<br />
Übernehmensübernahme durch ein externes<br />
Management.<br />
Übernehmensübernahme durch das<br />
vorhandene Management.<br />
Mischfinanzierungsform zwischen Eigenund<br />
Fremdkapital.<br />
Milestone Fest vereinbarte Ziele, bei deren Erreichen z.<br />
B. weiteres Kapital fließt<br />
Top down<br />
Top Half<br />
Top Quartil<br />
Trade Sale<br />
Bezeichnet die Analyse „von oben nach<br />
unten“: Dabei werden zunächst das makroökonomische<br />
und das Branchenumfeld<br />
betrachtet, bevor einzelne Unternehmen<br />
analysiert werden.<br />
Die besten 50%; ein Top Half <strong>Private</strong><br />
<strong>Equity</strong> Fonds gehört zu den 50% renditestärksten<br />
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds seines<br />
Auflegungsjahres.<br />
Die besten 25%; ein Top Quartil <strong>Private</strong><br />
<strong>Equity</strong> Fonds gehört zu den 25% renditestärksten<br />
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds seines<br />
Auflegungsjahres.<br />
Verkauf eines Portfoliounternehmens an ein<br />
anderes Unternehmen<br />
Multiple /<br />
Multiplikator<br />
Portfoliounternehmen<br />
Renditemaß, das definiert ist als das Verhältnis<br />
zwischen dem Wert des eingezahlten<br />
Kapitals zuzüglich der Ausschüttungen und<br />
den Einzahlungen.<br />
Unternehmen, in das ein <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong><br />
Fonds investiert hat.<br />
Track Record<br />
Turnaround<br />
Erfolgs- und Erfahrungswerte einer Beteiligungsgesellschaft<br />
bzw. eines Unternehmens<br />
oder auch eines Managers/Unternehmers.<br />
Finanzierung eines Unternehmens, das sich<br />
nach Überwindung von Schwierigkeiten<br />
wieder aufwärts entwickeln soll<br />
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong><br />
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong><br />
<strong>Partners</strong> 2<br />
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> ist der Oberbegriff für alle<br />
außerbörslichen Eigenkapitalfinanzierungsformen.<br />
Er umfasst u.a. Buyouts und<br />
Venture Capital<br />
Zweiter Berenberg HANSA TREUHAND<br />
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH & Co. KG<br />
Venture Capital<br />
Vorzugsrendite/-<br />
verzinsung<br />
Untersegment von <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong>; Eigenkapitalfinanzierung<br />
von jüngeren, wachstumsorientierten<br />
Unternehmen<br />
Teil der Ausschüttungen, die die <strong>Invest</strong>oren<br />
erhalten, bevor die Gewinnbeteiligung des<br />
Managements wirksam wird<br />
Secondary<br />
Transaktion<br />
Kauf von Anteilen an einem <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong><br />
Fonds von einem anderen <strong>Invest</strong>or; in der<br />
Regel ist die <strong>Invest</strong>itionsphase des <strong>Private</strong><br />
<strong>Equity</strong> Fonds bereits abgeschlossen bzw. es<br />
wurden bereits mehrere <strong>Invest</strong>itionen getätigt<br />
Zielfonds<br />
Zielunternehmen<br />
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds, in die ein Dachfonds<br />
beabsichtigt zu investieren<br />
Unternehmen, in das ein <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong><br />
Fonds investiert hat<br />
97
Anhang<br />
Stichwortverzeichnis<br />
eTeil 6.<br />
A<br />
Agio 19, 43 ff., 52 f., 67, 72 f., 96<br />
Anbieter 8, 20, 49, 91<br />
Anschaffungskosten 43, 72<br />
Anlagekonzept 44, 47<br />
Anlaufkosten<br />
12, 43 ff.<br />
B<br />
Begriffserläuterungen 96<br />
Beirat 36, 75<br />
Beitritt 88, 94<br />
Beteiligung im Überblick<br />
7 ff.<br />
Beteiligungsform<br />
7, 49 ff.<br />
Beteiligungsgesellschaft<br />
8, 64 ff.<br />
Bonusverzinsung 46<br />
Buyout Capital<br />
25 ff.<br />
C<br />
Carried Interest / Carry 39 f., 46 f.<br />
Catch-up 96<br />
D<br />
Dachfonds<br />
23, 26 f., 37 ff.<br />
Due Diligence 25, 96<br />
E<br />
Einkommensteuer<br />
81 ff.<br />
Einzahlungstermine 8, 50, 94<br />
Emittent 8, 64 ff., 91, 96<br />
Erbschaftssteuer 86 f.<br />
Ergebnisermittlung 47<br />
Ergebnisverteilung 9, 46 f.<br />
Ergebnisvorab 46, 53, 56 ff., 66 f.<br />
F<br />
Fondslebenszyklus<br />
24 ff.<br />
Fungibilität 18, 47, 50<br />
G<br />
Gesamtfinanzierung<br />
8, 43 ff.,<br />
Gesellschaftskosten 13<br />
Gesellschaftsvertrag<br />
54 ff.<br />
Gründungs-, Anlauf- und<br />
Platzierungskosten<br />
12, 43 ff.<br />
H<br />
Haftung 7, 18, 56, 62, 95<br />
Handelsregistervollmacht 99<br />
Hurdle Rate 39, 40, 46<br />
I<br />
Initiator 8, 20 f., 45, 91<br />
<strong>Invest</strong>itionsquote 43 f.<br />
Interner Zinsfuß (IRR) 10<br />
K<br />
Kapitalbindung 9, 46, 56<br />
Komplementärin 43 ff., 91<br />
L<br />
Laufzeit 8, 64, 88<br />
Leitfaden zur Zeichnung 94<br />
M<br />
Markt<br />
23 ff.<br />
Mindestzeichnungssumme 7, 8, 49<br />
Mitreisegelegenheiten 92<br />
Mittelherkunftsprognose<br />
43 ff.<br />
Mittelverwendungsprognose 43 ff.<br />
Multiplikator / Multiple 27 ff., 97<br />
P<br />
Partner 20f.<br />
Platzierungskosten<br />
12, 43 ff.<br />
Portfolio<br />
37 ff.<br />
Pressespiegel 93<br />
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong><br />
23 ff.<br />
Prospektherausgeber 11, 91<br />
Prospektverantwortung 11<br />
Prognose der Vermögens- Finanzund<br />
Ertragslage<br />
75 ff.<br />
Q<br />
Quartil 27, 97<br />
R<br />
Rendite 9 f.<br />
Risiken der Beteiligung<br />
12 ff.<br />
S<br />
Schenkungsteuer 86 f.<br />
Steuerliche Aspekte<br />
81 ff.<br />
T<br />
Totalverlust 12, 19<br />
Treuhandauftrag 62 f.<br />
Treugeber 7, 49, 62<br />
Treuhänderin 62f., 71, 90, 91<br />
U<br />
Umsatzsteuer 84 f.<br />
V<br />
Venture Capital 24 f., 97<br />
Veräußerung 18 f., 26, 52, 84<br />
Vermögensanlage<br />
7, 49 ff.<br />
Vertrieb 45, 67, 72<br />
Vorzugsrendite 39, 40, 46, 97<br />
W<br />
Währungsschwankungen 16 f., 43<br />
Z<br />
Zahlungsweise 94<br />
Zeichnungskapital<br />
12 f., 43 ff.<br />
Zielfonds<br />
8, 12 ff., 37 ff., 40 ff.<br />
Zweitmarkt 47<br />
Zwischenfinanzierung 13, 69<br />
98
Muster Handelsregistervollmacht<br />
REGISTERVOLLMACHT<br />
Ich, der/die Unterzeichner(in)<br />
Name Vorname Geburtsdatum<br />
Strasse<br />
PLZ / Ort<br />
werde der Kommanditgesellschaft in Firma<br />
Zweiter Berenberg HANSA TREUHAND <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH & Co. KG<br />
mit Sitz in München, eingetragen beim Amtsgericht München (HRA 93501) als Kommanditist/in mit einer Haftsumme von<br />
____________________ EUR<br />
(1% der Kapitaleinlage)<br />
unter der Bedingung meiner Eintragung in das Handelsregister beitreten. Ich erteile unter Befreiung von den Bestimmungen des<br />
§ 181 BGB der AGR Zweiter <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH<br />
VOLLMACHT,<br />
1. meinen Beitritt zu der vorgenannten Gesellschaft in Höhe der genannten Haftsumme anzumelden,<br />
2. für mich die gesetzlich vorgesehenen Anmeldungen zum Handelsregister hinsichtlich der vorgenannten Kommanditgesellschaft<br />
vorzunehmen; davon ausgenommen ist die Erhöhung meiner Kommanditeinlage.<br />
Die AGR Zweiter <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH ist berechtigt, Untervollmachten zu erteilen und den Unterbevollmächtigten von den<br />
Beschränkungen des § 181 BGB zu befreien sowie meine Zustimmung zur Verwaltung eines fremden Kommanditanteils durch<br />
einen Testamentsvollstrecker zu erteilen.<br />
Die Vollmacht gilt über meinen Tod hinaus und ist für die Dauer meiner Zugehörigkeit zur Gesellschaft unwiderruflich.<br />
Ort, Datum<br />
notariell beglaubigte Unterschrift<br />
Änderungen und Streichungen können die Eintragung im Handelsregister verhindern und sind nur nach Rücksprache zulässig.<br />
99
© Copyright<br />
HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG, Hamburg<br />
Berenberg <strong>Private</strong> Capital GmbH, Hamburg
Zweiter Berenberg HANSA TREUHAND <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds<br />
Ihre Kunden-Nummer<br />
Fonds-Nummer<br />
6 0 0 0<br />
Ich, der/die Unterzeichnende (Auftraggeber)<br />
Vertragsformular selbstdurchschreibend.<br />
Eine Kopie behält der Auftraggeber,<br />
die zweite Kopie ist ggf. für den Vermittler.<br />
Original bitte an:<br />
HANSA TREUHAND Finance GmbH &Co. KG<br />
Postfach 10 30 05, 20020 Hamburg<br />
Telefon 040/30 95 91-0, Telefax 040/30 95 91-13<br />
Name Vorname Geb.-Datum<br />
Straße Beruf Geb.-Ort<br />
PLZ/Ort Telefon E-Mail<br />
zust. Wohnsitz-Finanzamt Steuer-Nr. Staatsangehörigkeit<br />
Bankverbindung BLZ Konto-Nr.<br />
Konto-Währung: USD andere Währung (ggf. welche) IBAN SWIFT<br />
Konfession: evangelisch katholisch sonstiges keine<br />
ZEICHNUNGSSCHEIN (BEITRITTSERKLÄRUNG)<br />
Zweiter Berenberg HANSA TREUHAND <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH & Co. KG<br />
beauftrage die AGR Zweiter <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH, treuhänderisch für mich auf eigene Rechnung eine Kommanditbeteiligung an der nachfolgend bezeichneten<br />
Kommanditgesellschaft nach Maßgabe des Treuhandauftrages zu erwerben, zu halten und zu verwalten: Zweiter Berenberg HANSA TREUHAND <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH &<br />
Co. KG (Amtsgericht München, HRA 93501). Die Zeichnungssumme bemisst sich wie folgt:<br />
Summe der Pflichteinlagen: USD<br />
plus 3% Agio:<br />
USD<br />
gesamt:<br />
USD<br />
in Worten (gesamt)<br />
Ich kann meinen Beitritt widerrufen, wenn er den Regeln über ein Haustürgeschäft<br />
(§ 312 BGB) oder über ein Fernabsatzgeschäft (§ 312 b BGB) unterliegt<br />
oder mit einem Verbraucherdarlehensvertrag (§ 358 BGB) verbunden ist.<br />
Widerrufsrecht und Widerrufsfolgen kann ich der beiliegenden Widerrufsbelehrung<br />
entnehmen.<br />
Die von mir mittelbar erworbene Kommanditbeteiligung wird von der Treuhänderin<br />
nach Erfüllung meiner Einzahlungsverpflichtung auf mich direkt übertragen und in<br />
das Handelsregister eingetragen, wenn ich dies durch Ankreuzen des nachstehenden<br />
Kästchens deutlich mache.<br />
Ja, ich wünsche eine direkte Kommanditanteilsübertragung auf mich und meine<br />
Handelsregistereintragung. Ansonsten (kein Kreuz) bleibt es im Rahmen der vertraglichen<br />
Regelungen bei meiner mittelbaren Beteiligung, ohne dass ich unmittelbar Kommanditist<br />
werde und ohne dass ich in das Handelsregister eingetragen werde.<br />
Der Beteiligungsbetrag, zuzüglich Agio, ist wie folgt auf das Anderkonto der AGR Aktiengesellschaft<br />
für Revision und Treuhand, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Konto-Nr.<br />
05 56425 007 bei der Berenberg Bank Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG, Hamburg,<br />
BLZ 201 200 00 mit dem Verwendungszweck Zweiter <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds zu zahlen:<br />
30 % plus 3 % Agio nach Annahme des Zeichnungsscheins und Aufforderung durch<br />
den Treuhänder oder einen Geschäftsführenden Kommanditisten.<br />
70 % später durch gesonderte Abrufe nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages (Folgerate)<br />
in Höhe von voraussichtlich jeweils 10 % – 30 % der Pflichteinlage mit jeweils<br />
zumindest 6 Wochen Zahlungsfrist.<br />
Die Beteiligung wird ganz oder zum Teil finanziert.<br />
Für meine Beteiligung sind ausschließlich der Inhalt des Beteiligungsprospekts, des<br />
Kommanditgesellschaftsvertrages und des Treuhandauftrages maßgebend. Nebenabreden<br />
wurden nicht getroffen. Nebenabreden haben nur Gültigkeit, wenn sie mit<br />
der HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG und der Berenberg <strong>Private</strong><br />
Capital GmbH schriftlich vereinbart werden.<br />
Ich erwerbe und halte die Beteiligung auf eigene Rechnung. Sollte sich dies ändern,<br />
werde ich dies unverzüglich der Treuhänderin mitteilen. Ich habe mich vor<br />
Gegenzeichnung dieser Beitrittserklärung durch die Treuhänderin dieser gegenüber zu<br />
identifizieren.<br />
Niemand außer dem Prospektherausgeber und Anbieter ist berechtigt, vom Prospekt<br />
abweichende Angaben zu machen. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass Ausschüttungen<br />
auf mein o. a. Konto überwiesen werden. Kosten, die durch den Zahlungsverkehr<br />
bei mir entstehen, sind von mir zu tragen.<br />
Ich bin damit einverstanden, dass meine persönlichen Daten über eine EDV-Anlage<br />
gespeichert werden. Sie werden ausschließlich zur Verwaltung meiner Beteiligung<br />
und zu meiner Betreuung verwendet.<br />
Die Haftung, die im Zusammenhang mit dieser Beteiligung und dem Prospekt<br />
steht, ist im Rahmen des Haftungsvorbehalts, der auf Seite 95 des Emissionsprospektes<br />
abgedruckt ist, gegenüber den dort genannten Vertragspartnern und Dritten,<br />
insbesondere gegenüber den Prospektverantwortlichen, Initiatoren, Anlageberatern<br />
und der Treuhänderin beschränkt.<br />
<br />
Ort, Datum<br />
Unterschrift des Auftraggebers<br />
Der vorstehende Auftrag wird angenommen:<br />
Hamburg, den<br />
AGR Zweiter <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH<br />
EMPFANGSBEKENNTNIS<br />
Ich, der Unterzeichnende, erkläre, dass ich die nachfolgenden Unterlagen<br />
bezüglich des treuhänderischen Erwerbs einer Kommanditbeteiligung an der<br />
Zweiter Berenberg HANSA TREUHAND <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds<br />
GmbH & Co. KG<br />
(Amtsgericht München, HRA 93501)<br />
erhalten habe:<br />
1. Widerrufsbelehrung<br />
2. Beteiligungsprospekt<br />
3. Kommanditgesellschaftsvertrag<br />
4. Treuhandauftrag<br />
5. Informationen bei Fernabsatzverträgen<br />
<br />
Ort, Datum<br />
Unterschrift des Auftraggebers
Widerrufsbelehrung<br />
Widerrufsrecht<br />
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax,<br />
E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch<br />
nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-<br />
InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:<br />
AGR Zweiter <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Fonds GmbH, Brandstwiete 4, 20457 Hamburg.<br />
Widerrufsfolgen<br />
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen<br />
(z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem<br />
Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die<br />
vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur<br />
Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer<br />
Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.<br />
Besondere Hinweise<br />
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt<br />
ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.<br />
Finanzierte Geschäfte<br />
Haben Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanziert und widerrufen Sie den finanzierten Vertrag, sind Sie auch an den<br />
Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere anzunehmen,<br />
wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung<br />
unserer Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder der Rückgabe bereits zugeflossen<br />
ist, tritt Ihr Darlehensgeber im Verhältnis zu Ihnen hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe in<br />
unsere Rechte und Pflichten aus dem finanzierten Vertrag ein. Letzteres gilt nicht, wenn der vorliegende Vertrag den Erwerb<br />
von Wertpapieren, Devisen, Derivaten oder Edelmetallen zum Gegenstand hat.<br />
Wollen Sie eine vertragliche Bindung so weitgehend wie möglich vermeiden, widerrufen Sie beide Vertragserklärungen gesondert.<br />
Ende der Widerrufsbelehrung
Identifizierung gemäSS Geldwäschegesetz<br />
Vom Zeichner auszufüllen:<br />
Ich handle auf eigene Rechnung<br />
Ich handle auf Rechnung von:<br />
Zweck der Zeichnung<br />
private Vermögensanlage<br />
Name und Adresse des wirtschaftlich Berechtigten)<br />
Sonstiges:<br />
Hinweis<br />
Ändern sich meine oben genannten Angaben oder meine Anschrift, Staatsangehörigkeit oder mein Name, so bin ich<br />
verpflichtet, dies der Treuhänderin unverzüglich mitzuteilen.<br />
Wir weisen darauf hin, dass die Zahlung (Zeichnungssumme und Agio) unmittelbar von einem auf den Namen des<br />
Zeichners lautenden Konto, das den Anforderungen des Geldwäschegesetzes entspricht, erfolgen muss. Das ist in der<br />
Regel bei inländischen Konten der Fall.<br />
Ort, Datum<br />
Unterschrift des Zeichners<br />
Identitätsprüfung*<br />
Der Identitätsnachweis erfolgt (zutreffendes bitte ankreuzen) durch:<br />
Postident-Verfahren (Der Zeichner hat die für das Postident-Verfahren erforderlichen Unterlagen erhalten und wird<br />
die Identitätsprüfung in einer Postfiliale seiner Wahl durchführen.)<br />
oder<br />
persönliche Identitätsprüfung<br />
Vom Identifizierenden auszufüllen:<br />
Im Fall persönlicher Identifizierung bestätige ich, dass der Zeichner für die Identifizierung anwesend war und ich die<br />
Angaben des Zeichners anhand des Originals eines gültigen amtlichen Ausweises mit Lichtbild überprüft habe. Eine<br />
Kopie dieses Ausweises (Vorder- und Rückseite) habe ich beigefügt.<br />
Ausweis-Nr.<br />
gültig bis<br />
ausstellende Behörde<br />
Ich unterliege selbst den Pflichten nach dem Geldwäschegesetz und habe die Identifizierung durchgeführt in meiner<br />
Eigenschaft als:<br />
Kreditinstitut<br />
Finanzdienstleistungsinstitut<br />
Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter<br />
Versicherungsvermittler<br />
Ich unterliege selbst nicht den Pflichten nach dem Geldwäschegesetz und habe die Identifizierung durchgeführt, in<br />
meiner Eigenschaft als<br />
Vermittler unter Anwendung des Identifizierungsleitfadens der HANSA TREUHAND<br />
Ort, Datum<br />
Name und Anschrift des Identifizierenden (in Druckbuchstaben)<br />
Unterschrift des Identifizierenden<br />
Anlage: Ausweiskopie (Vorder- und Rückseite)<br />
* Für die Identitätsprüfung bei juristischen Personen und anderen Gesellschaften ist – vorbehaltlich weiterer Erfordernisse – die Vorlage eines Registerauszuges (Handelsregister, Genossenschaftsregister<br />
oder ein vergleichbares amtliches Register oder Verzeichnis) erforderlich und daher der Beitrittserklärung beizufügen.<br />
Ist eine natürliche Person mit mehr als 25 % unmittelbar oder mittelbar an der juristischen Person oder Gesellschaft beteiligt oder kontrolliert sie mehr als 25 % der Stimmrechte, so ist ein<br />
Beteiligungsnachweis, z. B. eine Gesellschafterliste, beizufügen.
Das PostIdent-Verfahren<br />
Gemäß dem Geldwäschegesetz sind wir verpfl ichtet, bei allen Zeichnern von geschlossenen Fonds eine<br />
Identifi kationsfeststellung durchzuführen.<br />
Falls dies nicht über den Vermittler erfolgt, nutzen wir die Unterstützung der Deutschen Post.<br />
Bitte gehen Sie für die Identifi kation per PostIdent wie folgt vor:<br />
1. Gehen Sie bitte mit den folgenden Unterlagen (ohne Briefumschlag) in eine Postfi liale:<br />
Reisepass<br />
Personalausweis<br />
+ —›<br />
Gültiger Personalausweis oder Reisepass und beigefügter Coupon (siehe unten).<br />
2. In der Postfi liale wird ein Postmitarbeiter Ihre Personalien überprüfen und<br />
die Daten auf ein Formular übertragen.<br />
3. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie die Angaben.<br />
4. Die Deutsche Post sendet das unterschriebene Formular für Sie kostenlos an die AGR.<br />
5. Bitte senden Sie die ausgefüllte Beitrittserklärung separat an die in der Kopfzeile Ihres<br />
Zeichnungsscheins genannte Adresse.<br />
Wir freuen uns auf Ihren Beitritt!<br />
Achtung MaV!<br />
Formular und diesen Coupon im<br />
Postsache-Fensterbriefumschlag<br />
oder im Kundenrückumschlag an<br />
angegebene Anschrift schicken!<br />
AGR AG für Revision und Treuhand<br />
Postfach 11 23 66<br />
20423 Hamburg<br />
Wichtig! Bitte nehmen Sie diesen Coupon und<br />
lassen sich bei einer Postfi liale mit einem gültigen<br />
Personalausweis oder Reisepass identifi zieren.<br />
Abrechnungsnummer<br />
61124559153701<br />
Referenznummer<br />
A G R P E P 2<br />
Achtung MaV!<br />
Barcode einscannen<br />
POSTIDENT ® BASIC Formular nutzen<br />
Formular an Absender<br />
MaV: Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter-Hotline