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airbus a380 - Swiss Invest Group

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RECHTLICHE GRUNDLAGEN // TEIL C<br />

schaft abzugeben. Die Änderungsmitteilungen sind an den<br />

Treuhänder oder den Geschäftsführenden Kommanditisten<br />

zu senden, die mit der Erfassung beauftragt wurden. Auf<br />

entsprechende Anforderung des Geschäftsführenden Kommanditisten<br />

hat jeder Kommanditist den erforderlichen<br />

Nachweis über den Ort seiner „Ansässigkeit“ im Sinne des<br />

Steuerrechts zu erbringen. Der Geschäftsführende Kommanditist<br />

hat überdies das Recht, von den Kommanditisten<br />

Angaben zur Erteilung von Auskünften oder Erklärungen<br />

gegenüber in- und ausländischen Behörden, insbesondere<br />

Steuerbehörden oder kontoführenden Banken oder im<br />

Zusammenhang mit den Erfordernissen des Geldwäsche -<br />

gesetzes oder ähnlichen Vorschriften zu verlangen; dies gilt<br />

insbesondere, soweit dies gesetzlich geboten ist, von den<br />

Steuerbehörden gefordert wird oder zur Freistellung, Er -<br />

mäßigung oder Erstattung von Abzugsteuern erforderlich ist<br />

oder sich eine solche Pflicht für die Kommanditisten ergibt.<br />

In diesen Fällen hat der Kommanditist auf Verlangen des<br />

Treuhänders oder des Geschäftsführenden Kommanditisten<br />

innerhalb einer Frist von drei Wochen ggf. notwendige<br />

Steuerformulare und -erklärungen sowie Vollmachten aus -<br />

zufertigen oder bei deren Ausfertigung mitzuwirken. Diese<br />

Regelungen gelten für Treugeber gegenüber der Gesellschaft<br />

entsprechend.<br />

BEIRAT<br />

Der Emittent hat derzeit keinen Beirat und keine Aufsichtsgremien.<br />

Die Bestellung eines Beirates ist nicht vorgesehen.<br />

Die Gesellschafter des Emittenten und Treugeber können<br />

jedoch gemäß §12 Abs.4 des Gesellschaftsvertrages be -<br />

schließen, dass ein Beirat – bestehend aus bis zu drei Mitgliedern<br />

– bestellt wird. Bis zu zwei Beiratsmitglieder werden<br />

von den Gesellschaftern und Treugebern gewählt. Ein Beiratsmitglied<br />

kann vom Geschäftsführenden Kommanditisten des<br />

Emittenten entsandt werden. Die möglichen Mitglieder des<br />

Beirates stehen derzeit nicht fest.<br />

KOSTEN FÜR ANLEGER<br />

Zuzüglich zum Beteiligungsbetrag des Treugebers wird das<br />

Agio i.H.v. 5% auf die Zeichnungssumme erhoben. Im Falle<br />

eines Zahlungsverzuges ist der Geschäftsführende Kommanditist<br />

berechtigt, Verzugszinsen gemäß §288 BGB in<br />

Rechnung zu stellen, d.h. 5%-Punkte über dem jeweiligen<br />

Basiszinssatz. Der Basiszinssatz ist ein Referenzzinssatz,<br />

den die Deutsche Bundesbank anhand der Vorgaben der<br />

Europäischen Zentralbank (EZB) im Halbjahresrhythmus<br />

festsetzt und im Bundesanzeiger veröffentlicht.<br />

Wechselt ein Anleger von der Treugeber- in die Kommanditistenstellung,<br />

fallen die Kosten der Handelsregisteranmeldung<br />

und Handelsregistereintragung i.H.v. zusammen derzeit<br />

rund 100 EUR an. Zudem hat der Anleger stets die Kosten<br />

für die erforderliche notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht<br />

zu tragen. Diese und weitere Kosten, die im<br />

Zusammenhang mit der Kündigung oder Übertragung der<br />

Gesellschaftsanteile und dem Ausscheiden eines Gesellschafters<br />

ggf. anfallen, hat der Anleger zu tragen. Die jeweilige<br />

Höhe hängt individuell vom Einzelfall ab.<br />

Bei der Übertragung eines Kommanditanteils auf mehrere<br />

Erwerber, insbesondere im Erbfall, fallen die vorbezeichneten<br />

Kosten für jeden Erwerber gesondert an.<br />

Bei einer entgeltlichen Anteilsveräußerung ist dem Treuhänder<br />

für seinen zusätzlichen Aufwand der Anteilsverwaltung<br />

vom Veräußerer ein pauschales Entgelt i.H.v. 1,19% des<br />

Kaufpreises, inklusive 19% Umsatzsteuer, mindestens<br />

178,50 EUR, höchstens jedoch 357 EUR, pro Anteilsveräußerung<br />

zu zahlen. Die Pauschale ist einer geänderten<br />

Umsatzsteuer anzupassen.<br />

Darüber hinaus entstehen mit dem Erwerb, der Verwaltung<br />

und der Veräußerung der Vermögensanlage keine weiteren<br />

Kosten.<br />

SCHLICHTUNGS-/OMBUDSVERFAHREN<br />

Die Gesellschafter und Treugeber sind berechtigt, bei Streitigkeiten<br />

mit der Gesellschaft aufgrund des durch ihre Beteiligung<br />

begründeten rechtlichen Verhältnisses die in Berlin an -<br />

sässige Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V. anzurufen<br />

und ein Schlichtungsverfahren einzuleiten. Das Schlichtungsverfahren<br />

richtet sich nach den jeweils geltenden Regelungen<br />

der Verfahrensordnung Ombudsstelle Geschlossene<br />

Fonds e.V.<br />

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