airbus a380 - Swiss Invest Group
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RECHTLICHE GRUNDLAGEN // TEIL C<br />
schaft abzugeben. Die Änderungsmitteilungen sind an den<br />
Treuhänder oder den Geschäftsführenden Kommanditisten<br />
zu senden, die mit der Erfassung beauftragt wurden. Auf<br />
entsprechende Anforderung des Geschäftsführenden Kommanditisten<br />
hat jeder Kommanditist den erforderlichen<br />
Nachweis über den Ort seiner „Ansässigkeit“ im Sinne des<br />
Steuerrechts zu erbringen. Der Geschäftsführende Kommanditist<br />
hat überdies das Recht, von den Kommanditisten<br />
Angaben zur Erteilung von Auskünften oder Erklärungen<br />
gegenüber in- und ausländischen Behörden, insbesondere<br />
Steuerbehörden oder kontoführenden Banken oder im<br />
Zusammenhang mit den Erfordernissen des Geldwäsche -<br />
gesetzes oder ähnlichen Vorschriften zu verlangen; dies gilt<br />
insbesondere, soweit dies gesetzlich geboten ist, von den<br />
Steuerbehörden gefordert wird oder zur Freistellung, Er -<br />
mäßigung oder Erstattung von Abzugsteuern erforderlich ist<br />
oder sich eine solche Pflicht für die Kommanditisten ergibt.<br />
In diesen Fällen hat der Kommanditist auf Verlangen des<br />
Treuhänders oder des Geschäftsführenden Kommanditisten<br />
innerhalb einer Frist von drei Wochen ggf. notwendige<br />
Steuerformulare und -erklärungen sowie Vollmachten aus -<br />
zufertigen oder bei deren Ausfertigung mitzuwirken. Diese<br />
Regelungen gelten für Treugeber gegenüber der Gesellschaft<br />
entsprechend.<br />
BEIRAT<br />
Der Emittent hat derzeit keinen Beirat und keine Aufsichtsgremien.<br />
Die Bestellung eines Beirates ist nicht vorgesehen.<br />
Die Gesellschafter des Emittenten und Treugeber können<br />
jedoch gemäß §12 Abs.4 des Gesellschaftsvertrages be -<br />
schließen, dass ein Beirat – bestehend aus bis zu drei Mitgliedern<br />
– bestellt wird. Bis zu zwei Beiratsmitglieder werden<br />
von den Gesellschaftern und Treugebern gewählt. Ein Beiratsmitglied<br />
kann vom Geschäftsführenden Kommanditisten des<br />
Emittenten entsandt werden. Die möglichen Mitglieder des<br />
Beirates stehen derzeit nicht fest.<br />
KOSTEN FÜR ANLEGER<br />
Zuzüglich zum Beteiligungsbetrag des Treugebers wird das<br />
Agio i.H.v. 5% auf die Zeichnungssumme erhoben. Im Falle<br />
eines Zahlungsverzuges ist der Geschäftsführende Kommanditist<br />
berechtigt, Verzugszinsen gemäß §288 BGB in<br />
Rechnung zu stellen, d.h. 5%-Punkte über dem jeweiligen<br />
Basiszinssatz. Der Basiszinssatz ist ein Referenzzinssatz,<br />
den die Deutsche Bundesbank anhand der Vorgaben der<br />
Europäischen Zentralbank (EZB) im Halbjahresrhythmus<br />
festsetzt und im Bundesanzeiger veröffentlicht.<br />
Wechselt ein Anleger von der Treugeber- in die Kommanditistenstellung,<br />
fallen die Kosten der Handelsregisteranmeldung<br />
und Handelsregistereintragung i.H.v. zusammen derzeit<br />
rund 100 EUR an. Zudem hat der Anleger stets die Kosten<br />
für die erforderliche notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht<br />
zu tragen. Diese und weitere Kosten, die im<br />
Zusammenhang mit der Kündigung oder Übertragung der<br />
Gesellschaftsanteile und dem Ausscheiden eines Gesellschafters<br />
ggf. anfallen, hat der Anleger zu tragen. Die jeweilige<br />
Höhe hängt individuell vom Einzelfall ab.<br />
Bei der Übertragung eines Kommanditanteils auf mehrere<br />
Erwerber, insbesondere im Erbfall, fallen die vorbezeichneten<br />
Kosten für jeden Erwerber gesondert an.<br />
Bei einer entgeltlichen Anteilsveräußerung ist dem Treuhänder<br />
für seinen zusätzlichen Aufwand der Anteilsverwaltung<br />
vom Veräußerer ein pauschales Entgelt i.H.v. 1,19% des<br />
Kaufpreises, inklusive 19% Umsatzsteuer, mindestens<br />
178,50 EUR, höchstens jedoch 357 EUR, pro Anteilsveräußerung<br />
zu zahlen. Die Pauschale ist einer geänderten<br />
Umsatzsteuer anzupassen.<br />
Darüber hinaus entstehen mit dem Erwerb, der Verwaltung<br />
und der Veräußerung der Vermögensanlage keine weiteren<br />
Kosten.<br />
SCHLICHTUNGS-/OMBUDSVERFAHREN<br />
Die Gesellschafter und Treugeber sind berechtigt, bei Streitigkeiten<br />
mit der Gesellschaft aufgrund des durch ihre Beteiligung<br />
begründeten rechtlichen Verhältnisses die in Berlin an -<br />
sässige Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V. anzurufen<br />
und ein Schlichtungsverfahren einzuleiten. Das Schlichtungsverfahren<br />
richtet sich nach den jeweils geltenden Regelungen<br />
der Verfahrensordnung Ombudsstelle Geschlossene<br />
Fonds e.V.<br />
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