airbus a380 - Swiss Invest Group
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TEIL C // RECHTLICHE GRUNDLAGEN //<br />
Der Auseinandersetzungswert ergibt sich aus einer Ausein -<br />
andersetzungsbilanz zum Kalenderjahresende, zu dem die<br />
Kündigung wirksam wird, in der sämtliche Wirtschaftsgüter<br />
unter Auflösung stiller Reserven mit ihrem Verkehrswert an -<br />
zusetzen sind; ein etwaiger Firmenwert bleibt außer Betracht.<br />
Abzuziehen sind ebenfalls mit ihrem Verkehrswert anzusetzende<br />
Verbindlichkeiten. Im Falle einer ordentlichen Kündigung<br />
eines Treuhandvertrages durch einen Treugeber (ohne<br />
gleichzeitig in die Stellung eines Kommanditisten zu wechseln)<br />
ermittelt sich das Abfindungsguthaben entsprechend.<br />
Ein Abfindungsguthaben ist in drei gleichen Raten zahlbar.<br />
Die erste Rate ist zwölf Monate nach dem Kalendertag zahlbar,<br />
zu dem das Ausscheiden beim Emittenten wirksam wird,<br />
jede weitere Rate jeweils zwölf Monate später. Der Emittent<br />
ist berechtigt, ein Abfindungsguthaben ganz oder teilweise<br />
früher zu tilgen. Der Geschäftsführende Kommanditist kann<br />
eine Stundung der Zahlung des Abfindungsguthabens verlangen,<br />
wenn sonst die Liquidität des Emittenten nachhaltig<br />
gefährdet würde. Abfindungsguthaben werden nicht verzinst.<br />
Jedoch erhält der ausscheidende Kommanditist bzw.<br />
Treugeber bis zur Zahlung des Abfindungsguthabens einen<br />
Betrag, der dem auf handelsrechtlichen Gewinnen beruhenden<br />
Ausschüttungsbetrag entspricht, der dem Kommanditisten<br />
bzw. dem Treugeber im Falle eines Verbleibens in der<br />
Gesellschaft bzw. ohne Kapitalherabsetzung zugeflossen<br />
wäre, höchstens jedoch einen Betrag, der der Verzinsung<br />
des Abfindungsguthabens mit dem jeweils geltenden Basiszinssatz<br />
gemäß §247 BGB entspricht.<br />
DATENSCHUTZ<br />
Mit Annahme der Beitrittserklärung werden der Treuhänder,<br />
die Anbieter und der Geschäftsführende Kommanditist die<br />
von dem betreffenden Treugeber in der Beitrittserklärung<br />
gemachten Angaben zusammen mit eventuellen sonstigen<br />
im Zusammenhang mit der Beteiligung stehenden Angaben,<br />
einschließlich solcher im Zusammenhang mit der steuerlichen<br />
Abwicklung, speichern. Entsprechendes gilt hinsichtlich des<br />
vom Treuhänder an die Gesellschaft bzw. den Geschäftsführenden<br />
Kommanditisten bzw. von ihm beauftragten Dritten<br />
übermittelten Treugeberregisters und der darin enthaltenen<br />
Angaben zu den Treugebern.<br />
Der Geschäftsführende Kommanditist darf Auskünfte an den<br />
Treuhänder, die Anbieter, die mit dem Beteiligungsangebot<br />
und/oder der fortlaufenden Abwicklung dieses Beteiligungsangebotes<br />
befassten Rechtsanwälte, Steuerberater oder<br />
Wirtschaftsprüfer und in- und ausländische Behörden sowie<br />
vom Geschäftsführenden Kommanditisten mit der Verwaltung<br />
der Gesellschaft und/ oder der Beteiligungen der Kommanditisten<br />
bzw. Treugeber beauftragte Parteien (inkl. be -<br />
auftragte Vertragspartner für die Einlagekapitalplatzierung<br />
und Vertriebskoordination) erteilen, insbesondere sofern<br />
dies der (beschleunigten) Abwicklung der Verwaltung oder<br />
Betreuung dient. Außer an die vorgenannten Parteien darf<br />
der Geschäftsführende Kommanditist keine Auskünfte erteilen,<br />
soweit nicht gesetzliche oder behördliche Verpflichtungen<br />
bestehen oder der Kommanditist bzw. Treugeber ausdrücklich<br />
zugestimmt hat.<br />
Jeder Kommanditist bzw. Treugeber ist damit einverstanden,<br />
dass im Rahmen dieses Gesellschaftsvertrages von ihm<br />
erhobene personenbezogene Daten gespeichert und genutzt<br />
werden und dass die Weitergabe der Daten auch an Gesellschaften<br />
oder staatliche Stellen mit Sitz in Ländern außerhalb<br />
der EU bzw. des EWR, deren Datenschutzniveau mög -<br />
licherweise niedriger als in Deutschland ist, erfolgen kann,<br />
sofern dies zur Vermeidung von (Quellen-)Steuern oder<br />
sonstigen Nachteilen für die Gesellschaft führt.<br />
Voranstehendes gilt gemäß dem Treuhandvertrag entsprechend<br />
für Treugeber.<br />
AUSKUNFTSPFLICHTEN<br />
Jeder Kommanditist bzw. Treugeber ist verpflichtet, der<br />
Gesellschaft unverzüglich und unaufgefordert etwaige<br />
Änderungen seiner Anschrift, seiner in der Beitrittserklärung<br />
oder sonstigen gemäß dem Geldwäschegesetz oder ähn -<br />
lichen Vorschriften erforderlichen Angaben sowie seine deutsche<br />
Steuer-Identifikationsnummer mitzuteilen, sowie entsprechende<br />
Angaben auf Anforderung zu bestätigen. Jeder<br />
Kommanditist bzw. Treugeber ist auch verpflichtet, der<br />
Gesellschaft unaufgefordert jede Änderung seiner steuer -<br />
lichen „Ansässigkeit“ sowie eine steuerrechtliche „Ansässigkeit“<br />
außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mitzuteilen<br />
oder entsprechende Erklärungen gegenüber der Gesell-<br />
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