airbus a380 - Swiss Invest Group
airbus a380 - Swiss Invest Group
airbus a380 - Swiss Invest Group
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
TEIL C // RECHTLICHE GRUNDLAGEN //<br />
12. alle sonstigen Maßnahmen, die über den gewöhnlichen<br />
Geschäftsbetrieb hinausgehen und/oder<br />
13. alle sonstigen in diesem Gesellschaftsvertrag den<br />
Gesellschaftern und Treugebern zur Beschlussfassung<br />
vorzulegenden oder von dem Geschäftsführenden Kommanditisten<br />
zur Beschlussfassung vorgelegten Angelegenheiten.<br />
Die Gesellschafter und Treugeber beschließen grundsätzlich<br />
mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Jeder<br />
Beschluss über eine Änderung des Gesellschaftsvertrages<br />
oder eine Beendigung (inkl. Liquidation) der Gesellschaft<br />
bedarf einer Dreiviertelmehrheit der abgegebenen Stimmen<br />
sowie der Zustimmung des Geschäftsführenden Kommanditisten,<br />
soweit sie seine Rechtsstellung betreffen.<br />
JAHRESABSCHLUSS<br />
Der Jahresabschluss für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr<br />
ist innerhalb der gesetzlichen Fristen zu erstellen. Für<br />
die Aufstellung des Jahresabschlusses gelten die gesetzlichen<br />
Bestimmungen und die Grundsätze ordnungsgemäßer<br />
Buchführung. Der Jahresabschluss ist durch den Geschäftsführenden<br />
Kommanditisten zu unterzeichnen. Eine Kopie<br />
des festzustellenden Jahresabschlusses oder eine Kurzfassung<br />
hiervon (bestehend aus der Bilanz und der Gewinnund<br />
Verlustrechnung) ist allen Kommanditisten und Treugebern<br />
zusammen mit den Beschlussfassungsunterlagen zur<br />
Feststellung des Jahresabschlusses gemäß §13 des Gesellschaftsvertrages<br />
zu übermitteln.<br />
Eine Prüfung des Jahresabschlusses erfolgt durch einen<br />
Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.<br />
KÜNDIGUNG ODER VERFÜGUNG ÜBER GESELL-<br />
SCHAFTSANTEILE<br />
Eine ordentliche Kündigung der Beteiligung durch einen<br />
Kommanditisten bzw. Treugeber ist mit sechsmonatiger<br />
Kündigungsfrist zum Ablauf eines Geschäftsjahres, frühestens<br />
jedoch zum 31. Dezember 2028 möglich. Die Kündigung<br />
hat schriftlich gegenüber dem Geschäftsführenden<br />
Kommanditisten zu erfolgen.<br />
Jeder Kommanditist kann seinen Gesellschaftsanteil bzw.<br />
jeder Treugeber kann seine Treugeberbeteiligung im Ganzen<br />
übertragen oder in sonstiger Weise darüber verfügen. Die<br />
Übertragung oder sonstige Verfügung erfolgt im Rahmen<br />
einer Abtretung oder als Gesamtrechtsnachfolge und bedarf<br />
der Zustimmung des Geschäftsführenden Kommanditisten,<br />
die nur aus wichtigem Grund verweigert werden darf. Eine<br />
Zustimmung der anderen Gesellschafter ist nicht erforderlich.<br />
Die Übertragung von Gesellschaftsanteilen oder eine<br />
sonstige Verfügung darüber ist nur mit Wirkung zum Beginn<br />
eines Kalenderjahres zulässig, sofern nicht der Geschäftsführende<br />
Kommanditist einer Abweichung hiervon zustimmt.<br />
Eine rückwirkende Übertragung oder sonstige Verfügung ist<br />
nicht zulässig.<br />
Entsprechendes gilt für die Übertragung oder sonstige Verfügung<br />
über Teile eines Gesellschaftsanteils. Die beabsichtigte<br />
Übertragung oder sonstige Verfügung über den Gesellschaftsanteil<br />
(oder Teile davon) ist dem Geschäftsführenden<br />
Kommanditisten vorab schriftlich anzuzeigen. Für den Handel<br />
von Anteilen an Personengesellschaften gibt es keinen<br />
geregelten Markt.<br />
Die Handelbarkeit der Vermögensanlage wird durch folgendes<br />
eingeschränkt:<br />
die Übertragung oder sonstige Verfügung bedarf der<br />
Zustimmung des Geschäftsführenden Kommanditisten;<br />
die Übertragung ist nur mit Wirkung zum Beginn eines<br />
Kalenderjahres zulässig, sofern nicht der Geschäftsführende<br />
Kommanditist einer Abweichung hiervon zustimmt;<br />
es gibt keinen geregelten Markt für den Handel von<br />
Anteilen an Personengesellschaften;<br />
der Anleger als Verkäufer muss einen Kaufinteressenten<br />
finden.<br />
Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für Treugeber<br />
in Bezug auf eine Übertragung einer Treugeberbeteiligung<br />
oder eine sonstige Verfügung darüber. Geht im Falle<br />
der Übertragung oder sonstigen Verfügung ein Gesellschaftsanteil<br />
auf einen Dritten über, werden alle Kapitalkonten<br />
gemäß §8 des Gesellschaftsvertrages unverändert und einheitlich<br />
fortgeführt. Entsprechendes gilt für Treugeberanteile.<br />
Jeder Kommanditist stellt die Gesellschaft und die anderen<br />
96