airbus a380 - Swiss Invest Group
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RECHTLICHE GRUNDLAGEN // TEIL C<br />
22. jedwede Maßnahme und Entscheidung, um gegenwärtige<br />
und/oder zukünftige gesetzliche Regulierungserfordernisse<br />
des Emittenten einhalten zu können;<br />
23. alle Maßnahmen und Erklärungen (in der Gesellschafterversammlung<br />
oder anderweitig), die die Gesellschaft von<br />
Beteiligungsgesellschaften in Bezug auf Geschäftsführungsmaßnahmen<br />
gemäß der vorstehenden Ziffern 1. bis<br />
22. auf der Ebene der Beteiligungsgesellschaft zu treffen<br />
hat oder trifft.<br />
Darüber hinaus wird gemäß §10 Abs.6 des Gesellschaftsvertrages<br />
der Geschäftsführende Kommanditist berechtigt,<br />
den Erwerb eines Flugzeuges durchzuführen sowie dessen<br />
Vermietung und die langfristige Finanzierung sicherzustellen.<br />
Allen sonstigen bereits abgeschlossenen Verträgen des<br />
Emittenten zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung wird außerdem<br />
die Genehmigung erteilt. Einer Zustimmung der Gesellschafter<br />
bzw. Treugeber bedarf es für diese Geschäfte nicht.<br />
BESCHLUSSFASSUNG<br />
Gesellschafterbeschlüsse werden grundsätzlich im Umlaufverfahren<br />
gefasst, es sei denn, es findet eine Gesellschafterversammlung<br />
statt. Eine Gesellschafterversammlung wird<br />
vom Geschäftsführenden Kommanditisten einberufen.<br />
Jeder Treugeber kann wie ein Kommanditist an Gesellschafterentscheidungen<br />
mitwirken. Soweit Treugeber in dieser<br />
Weise mitwirken, reduziert sich die Stimmberechtigung des<br />
Treuhänders entsprechend. Je volle 100 EUR des gezeichneten<br />
Einlagekapitals eines Gesellschafters bzw. Treugebers<br />
gewährt eine Stimme.<br />
Der Geschäftsführende Kommanditist verfügt somit über<br />
50 Stimmen. Die AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud IV“<br />
mbH hat beim Emittenten 50 eigene Stimmen (d.h. Stimmen,<br />
die ihr aufgrund ihrer auf eigene Rechnung gehaltenen Kapitaleinlage<br />
zustehen und nicht aufgrund der Erhöhung ihrer<br />
Kapitaleinlage auf Rechnung der Treugeber). Sofern ein Treugeber<br />
sein Stimmrecht nicht selbst ausübt und auch nicht in<br />
zulässiger Weise durch einen Dritten vertreten wird, wird der<br />
Treuhänder das auf diesen Treugeber entfallende Stimmrecht<br />
nach dessen Weisungen gemäß den Regelungen des Treuhandvertrages<br />
ausüben. Der Komplementär hat keine Stimme.<br />
Das gesetzliche Widerspruchsrecht der übrigen Kommanditisten/Treugeber<br />
aus §164 HGB ist in den Fällen ausgeschlossen,<br />
in denen eine Beschlussfassung der Gesellschafter<br />
gemäß §13 des Gesellschaftsvertrages des Emittenten<br />
vorgesehen ist. Der Geschäftsführende Kommanditist darf in<br />
Ausnahmefällen auch ohne die aufgrund des Gesellschaftsvertrages<br />
erforderliche Zustimmung der Gesellschafter Entscheidungen<br />
treffen und Rechtsgeschäfte vornehmen oder<br />
abschließen, die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb<br />
hinausgehen, soweit dies zur Abwehr erheblicher wirtschaftlicher<br />
Nachteile für den Emittenten geboten ist.<br />
GESELLSCHAFTERBESCHLÜSSE<br />
Die Gesellschafter bzw. Treugeber beschließen insbesondere<br />
über:<br />
1. die Feststellung des Jahresabschlusses;<br />
2. die Ausschüttung von Gewinnen und Liquiditätsüberschüssen;<br />
3. die Wahl des Abschlussprüfers für das neue Geschäftsjahr,<br />
mit Ausnahme des Abschlussprüfers für die Ge -<br />
schäftsjahre bis einschließlich 2012;<br />
4. die Entlastung des Geschäftsführenden Kommanditisten<br />
für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr;<br />
5. die Wahl eines Beirates und die Festlegung von Bestimmungen<br />
hierzu gemäß §23;<br />
6. die Entlastung des Beirates, sofern ein Beirat vorhanden<br />
ist;<br />
7. die Liquidation der Gesellschaft, sofern nicht Abweichendes<br />
in diesem Vertrag geregelt ist;<br />
8. Umwandlung nach dem Umwandlungsgesetz;<br />
9. die Aufnahme neuer oder anderer als der in §2 beschriebenen<br />
Geschäftstätigkeiten, die Aufgabe wesentlicher<br />
Geschäftstätigkeiten sowie die Veräußerung des Flugzeuges<br />
oder von Teilen davon durch die Gesellschaft, es<br />
sei denn, die Veräußerung ist Folge von Sicherungsoder<br />
sonstigen Rechten von Kreditgebern;<br />
10. Erhöhungen oder Herabsetzungen des Gesellschafts -<br />
kapitals mit Ausnahme von (i) Abweichungen, die in<br />
§9 vorgesehen sind, und (ii) Kapitalherabsetzungen, die<br />
gemäß §21 im Zusammenhang mit dem Ausscheiden<br />
eines Kommanditisten oder der Beendigung einer Treugeberbeteiligung<br />
erfolgen;<br />
11. eine Änderung des Gesellschaftsvertrages;<br />
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