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airbus a380 - Swiss Invest Group

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RECHTLICHE GRUNDLAGEN // TEIL C<br />

22. jedwede Maßnahme und Entscheidung, um gegenwärtige<br />

und/oder zukünftige gesetzliche Regulierungserfordernisse<br />

des Emittenten einhalten zu können;<br />

23. alle Maßnahmen und Erklärungen (in der Gesellschafterversammlung<br />

oder anderweitig), die die Gesellschaft von<br />

Beteiligungsgesellschaften in Bezug auf Geschäftsführungsmaßnahmen<br />

gemäß der vorstehenden Ziffern 1. bis<br />

22. auf der Ebene der Beteiligungsgesellschaft zu treffen<br />

hat oder trifft.<br />

Darüber hinaus wird gemäß §10 Abs.6 des Gesellschaftsvertrages<br />

der Geschäftsführende Kommanditist berechtigt,<br />

den Erwerb eines Flugzeuges durchzuführen sowie dessen<br />

Vermietung und die langfristige Finanzierung sicherzustellen.<br />

Allen sonstigen bereits abgeschlossenen Verträgen des<br />

Emittenten zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung wird außerdem<br />

die Genehmigung erteilt. Einer Zustimmung der Gesellschafter<br />

bzw. Treugeber bedarf es für diese Geschäfte nicht.<br />

BESCHLUSSFASSUNG<br />

Gesellschafterbeschlüsse werden grundsätzlich im Umlaufverfahren<br />

gefasst, es sei denn, es findet eine Gesellschafterversammlung<br />

statt. Eine Gesellschafterversammlung wird<br />

vom Geschäftsführenden Kommanditisten einberufen.<br />

Jeder Treugeber kann wie ein Kommanditist an Gesellschafterentscheidungen<br />

mitwirken. Soweit Treugeber in dieser<br />

Weise mitwirken, reduziert sich die Stimmberechtigung des<br />

Treuhänders entsprechend. Je volle 100 EUR des gezeichneten<br />

Einlagekapitals eines Gesellschafters bzw. Treugebers<br />

gewährt eine Stimme.<br />

Der Geschäftsführende Kommanditist verfügt somit über<br />

50 Stimmen. Die AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud IV“<br />

mbH hat beim Emittenten 50 eigene Stimmen (d.h. Stimmen,<br />

die ihr aufgrund ihrer auf eigene Rechnung gehaltenen Kapitaleinlage<br />

zustehen und nicht aufgrund der Erhöhung ihrer<br />

Kapitaleinlage auf Rechnung der Treugeber). Sofern ein Treugeber<br />

sein Stimmrecht nicht selbst ausübt und auch nicht in<br />

zulässiger Weise durch einen Dritten vertreten wird, wird der<br />

Treuhänder das auf diesen Treugeber entfallende Stimmrecht<br />

nach dessen Weisungen gemäß den Regelungen des Treuhandvertrages<br />

ausüben. Der Komplementär hat keine Stimme.<br />

Das gesetzliche Widerspruchsrecht der übrigen Kommanditisten/Treugeber<br />

aus §164 HGB ist in den Fällen ausgeschlossen,<br />

in denen eine Beschlussfassung der Gesellschafter<br />

gemäß §13 des Gesellschaftsvertrages des Emittenten<br />

vorgesehen ist. Der Geschäftsführende Kommanditist darf in<br />

Ausnahmefällen auch ohne die aufgrund des Gesellschaftsvertrages<br />

erforderliche Zustimmung der Gesellschafter Entscheidungen<br />

treffen und Rechtsgeschäfte vornehmen oder<br />

abschließen, die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb<br />

hinausgehen, soweit dies zur Abwehr erheblicher wirtschaftlicher<br />

Nachteile für den Emittenten geboten ist.<br />

GESELLSCHAFTERBESCHLÜSSE<br />

Die Gesellschafter bzw. Treugeber beschließen insbesondere<br />

über:<br />

1. die Feststellung des Jahresabschlusses;<br />

2. die Ausschüttung von Gewinnen und Liquiditätsüberschüssen;<br />

3. die Wahl des Abschlussprüfers für das neue Geschäftsjahr,<br />

mit Ausnahme des Abschlussprüfers für die Ge -<br />

schäftsjahre bis einschließlich 2012;<br />

4. die Entlastung des Geschäftsführenden Kommanditisten<br />

für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr;<br />

5. die Wahl eines Beirates und die Festlegung von Bestimmungen<br />

hierzu gemäß §23;<br />

6. die Entlastung des Beirates, sofern ein Beirat vorhanden<br />

ist;<br />

7. die Liquidation der Gesellschaft, sofern nicht Abweichendes<br />

in diesem Vertrag geregelt ist;<br />

8. Umwandlung nach dem Umwandlungsgesetz;<br />

9. die Aufnahme neuer oder anderer als der in §2 beschriebenen<br />

Geschäftstätigkeiten, die Aufgabe wesentlicher<br />

Geschäftstätigkeiten sowie die Veräußerung des Flugzeuges<br />

oder von Teilen davon durch die Gesellschaft, es<br />

sei denn, die Veräußerung ist Folge von Sicherungsoder<br />

sonstigen Rechten von Kreditgebern;<br />

10. Erhöhungen oder Herabsetzungen des Gesellschafts -<br />

kapitals mit Ausnahme von (i) Abweichungen, die in<br />

§9 vorgesehen sind, und (ii) Kapitalherabsetzungen, die<br />

gemäß §21 im Zusammenhang mit dem Ausscheiden<br />

eines Kommanditisten oder der Beendigung einer Treugeberbeteiligung<br />

erfolgen;<br />

11. eine Änderung des Gesellschaftsvertrages;<br />

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