airbus a380 - Swiss Invest Group
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TEIL C // RECHTLICHE GRUNDLAGEN //<br />
sein Stammkapital i.H.v. 25 TEUR beschränkt. Das Stammkapital<br />
des Komplementärs ist vollständig eingezahlt. Der<br />
Komplementär wird durch seine Geschäftsführer Dr. Peter E.<br />
Hein, Westport, Connecticut, USA, sowie Sönke Fanslow,<br />
Hamburg, vertreten. Änderungen des Gesellschaftsvertrages<br />
können nur einstimmig beschlossen werden. Jede Verfügung<br />
über Geschäftsanteile oder Teile von solchen ist nur mit<br />
schriftlicher Zustimmung der übrigen Gesellschafter zulässig,<br />
es sei denn, die Verfügung erfolgt zugunsten eines Mitgesellschafters<br />
oder eines mit ihm verbundenen Unternehmens.<br />
Diese sind von den Beschränkungen des §181 BGB<br />
befreit.<br />
Im Gesellschaftsvertrag des Komplementärs gibt es keine<br />
weiteren von den gesetzlichen Regelungen abweichenden<br />
Bestimmungen. Geschäftsführender Kommanditist ist die<br />
Doric Flight Management 16 GmbH, Offenbach am Main,<br />
mit einer Hafteinlage von 50 EUR und einer eingezahlten<br />
Kapitaleinlage von 5 TEUR. Treuhandkommanditist ist die<br />
AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud IV“ mbH, Hamburg<br />
(nachstehend „Treuhänder“), mit einer Hafteinlage von<br />
50 EUR und einer eingezahlten Kapitaleinlage von 5 TEUR.<br />
Weitere Kapitalanteile sind bisher nicht gezeichnet.<br />
Der Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlage<br />
beträgt 61.990.000 EUR (Einlagekapital). Die Mindestzeichnungssumme<br />
beträgt 10.000 EUR zzgl. 5% Agio, woraus<br />
sich rechnerisch eine Gesamtzahl der angebotenen Kommanditanteile<br />
von 6.199 ergibt. Der Geschäftsführende<br />
Kommanditist ist berechtigt, das geplante Einlage kapital<br />
nach seinem Ermessen um maximal 2% zu erhöhen oder<br />
zu verringern.<br />
Für die Höhe der Eigenkapitalvorfinanzierung von 51 Millionen<br />
EUR 1 liegt dem Emittenten eine Platzierungsgarantie<br />
von Herrn Hermann Ebel vor.<br />
Anleger beteiligen sich am Emittenten ausschließlich als<br />
Treugeber über den Treuhänder, der hierzu seine Kapitaleinlage<br />
bei dem Emittenten entsprechend der jeweiligen Treugeberbeteiligung<br />
erhöht. Ein künftiger Wechsel in die Stel-<br />
1<br />
Umgerechnet mit einem Wechselkurs i.H.v. EUR/USD 1,33.<br />
lung des Direktkommanditisten ist möglich (siehe §7 Abs.1<br />
des Treuhandvertrages). Die im Handelsregister einzutragende<br />
Haftsumme beträgt 10 EUR je volle 1.000 EUR der<br />
Kapitaleinlage, dies entspricht 1% der vom Gesellschafter<br />
übernommenen Kapitaleinlage.<br />
Die mit der Vermögensanlage verbundenen Rechte sowie<br />
die Hauptmerkmale der Anteile ergeben sich wie folgt:<br />
Die Rechte und Pflichten der Treugeber sind im Treuhandvertrag<br />
und Gesellschaftsvertrag des Emittenten festgelegt.<br />
Der Anleger hat Stimm-, Informations- und Kontrollrechte,<br />
das Recht auf Beteiligung am Ergebnis und Vermögen, Verfügungsrechte<br />
über die Vermögensanlage, das Recht auf<br />
Kündigung der Vermögensanlage und das Recht auf Abfindung.<br />
So sind den Treugebern im Gesellschaftsvertrag<br />
Stimmrechte eingeräumt, die es den Treugebern ermöglichen,<br />
wie Kommanditisten an Gesellschafterbeschlüssen<br />
mitzuwirken. Die Beteiligung der Treugeber an den Entnahmen/Ausschüttungen<br />
bestimmt sich nach dem Verhältnis<br />
ihrer Treugeberbeteiligung zum Gesamtkapital des Emittenten.<br />
Die Beteiligung der Kommanditisten (inkl. Treuhänder)<br />
an Entnahmen/Ausschüttungen bestimmt sich nach dem<br />
Verhältnis ihrer Kapitaleinlage zum Gesamtkapital des Emittenten.<br />
Im Gegensatz zum Komplementär ist die Haftung<br />
der Anleger auf ihre Hafteinlage begrenzt. Die Haftung der<br />
Anleger beträgt 10 EUR pro 1.000 EUR Kapitaleinlage. Im<br />
Falle des geschäftsführenden Kommanditisten und des<br />
Treuhandkommanditisten beträgt die Hafteinlage 50 EUR.<br />
Abweichend von den Rechten der Anleger haben die gegenwärtigen<br />
Gesellschafter folgende zusätzliche Rechte:<br />
Der Geschäftsführende Kommanditist ist zur Vertretung des<br />
Emittenten gegenüber Dritten berechtigt und führt die Ge -<br />
schäfte der Gesellschaft. Handlungen, die über den gewöhnlichen<br />
Geschäftsbetrieb hinausgehen, müssen die Gesellschafter<br />
in einem Gesellschafterbeschluss zustimmen. Dem<br />
Geschäftsführenden Kommanditisten, dem Komplementär<br />
und dem Treuhänder stehen auf Grundlage des Gesellschaftsvertrages<br />
Vergütungen zu. Der Komplementär, Doric<br />
Flight Control 16 GmbH, ist am Vermögen und am Gewinn<br />
des Emittenten nicht beteiligt; er ist von der Geschäftsführung<br />
ausgeschlossen.<br />
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