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airbus a380 - Swiss Invest Group

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DIE RISIKEN DER BETEILIGUNG // TEIL A<br />

RISIKEN<br />

PROGNOSE-<br />

GEFÄHRDEND<br />

ANLAGE-<br />

GEFÄHRDEND<br />

ANLEGER-<br />

GEFÄHRDEND<br />

BONITÄTSRISIKEN<br />

✘<br />

✘<br />

Risiken aus der Bonität der Vertragspartner (u.a. des Leasingnehmers oder gegebenenfalls eines<br />

zukünftigen Leasingnehmers oder eines Käufers, der Versicherer, der Rückversicherer, der Gewährleistungspartner<br />

und der Finanzierungspartner) können nicht ausgeschlossen werden, sodass einzelne<br />

Ansprüche des Emittenten nicht durchsetzbar sein könnten, weil entweder Insolvenz einzelner Vertragspartner<br />

eintritt oder diese ihre Verpflichtungen nicht oder nur unzureichend erfüllen. Hieraus können<br />

höhere Aufwendungen bzw. verringerte Einnahmen entstehen und eventuell kann ein Verlust der<br />

Kapitaleinlage zzgl. Agio die Folge sein.<br />

EU-RICHTLINIEN: REGULIERUNG ALTERNATIVER<br />

INVESTMENTFONDS-MANAGER/NATIONALES RECHT<br />

✘<br />

✘<br />

Die Richtlinie zur Aufsicht alternativer <strong>Invest</strong>mentfonds-Manager („AIFM“) ist seit 21. Juli 2011 in Kraft<br />

und sieht umfassende Zulassungs- und Aufsichtsanforderungen für sämtliche Manager sogenannter<br />

„alternativer <strong>Invest</strong>mentfonds“ vor, wozu auch geschlossene Fonds gehören. Der Gesetzgeber hat zwei<br />

Jahre Zeit für die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht. Wer im Rahmen eines geschlossenen<br />

Fonds AIFM ist und ob die in der Richtlinie genannten erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen von<br />

dem jeweiligen AIFM erfüllbar sind, ist allerdings noch nicht abschließend geklärt.<br />

Darüber hinaus und zusätzlich wird von der Bundesregierung beabsichtigt, ein Gesetz über Vermögensanlagen<br />

zu erlassen. Welche Pflichten und Zusatzkosten sich hieraus für die Beteiligungsgesellschaft<br />

ergeben, ist derzeit nicht absehbar. Es wird derzeit davon ausgegangen, dass die neuen Regeln<br />

bis Juli 2013 in Kraft treten.<br />

Es besteht daher das Risiko, dass bei Umsetzung und Inkrafttreten der AIFM-Richtlinie in nationales<br />

Recht oder des Gesetzes über Vermögensanlagen oder zukünftige ähnliche Regelungen, deren Regularien<br />

nicht erfüllbar sind und daher im Extremfall der Emittent aufgelöst werden muss, was zu einem<br />

erheblichen Verlust bis hin zum Gesamtverlust der Kapitaleinlage führen kann. Gegebenenfalls können<br />

auch für die Erfüllung der Voraussetzungen und durch Umsetzung erforderlicher Regelungen im Vergleich<br />

zur Prognose höhere Verwaltungskosten beim Emittenten entstehen, die das Gesamtergebnis<br />

für den Anleger entsprechend reduzieren.<br />

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