airbus a380 - Swiss Invest Group
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TEIL A // DIE RISIKEN DER BETEILIGUNG //<br />
RISIKEN<br />
PROGNOSE-<br />
GEFÄHRDEND<br />
ANLAGE-<br />
GEFÄHRDEND<br />
ANLEGER-<br />
GEFÄHRDEND<br />
PROSPEKTHAFTUNGSANSPRÜCHE<br />
✘<br />
✘<br />
Prospekthaftungsansprüche gegen die Anbieter sind gemäß §13 VerkProspG i.V.m. §44 Abs.1 Satz 1<br />
Börsengesetz für solche Anleger, die nach Ablauf von sechs Monaten nach dem ersten öffentlichen<br />
Angebot beitreten, ausgeschlossen, unabhängig davon, ob ein Prospektfehler vorliegt oder nicht. Das<br />
erste öffentliche Angebot beginnt einen Tag nach Veröffentlichung bzw. Bekanntmachung des Verkaufsprospektes<br />
gem. §9 Abs.1 und 2 VerkProspG in einem überregionalen Börsenpflichtblatt. Für den Anleger<br />
bedeutet dies, dass nach Ablauf dieser Frist Prospekthaftungsansprüche gegebenenfalls nicht<br />
geltend gemacht werden können.<br />
MARKTRISIKO<br />
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Wie andere Wirtschaftsgüter werden auch <strong>Invest</strong>itionen in Flugzeuge von der allgemeinen wirtschaft -<br />
lichen Entwicklung beeinflusst. Ob die in der Prognoserechnung unterstellten Annahmen eintreten,<br />
wird unter anderem davon bestimmt, wie sich langfristig die Angebots- und Nachfragesituation ent -<br />
wickelt. Des Weiteren können Flugzeugneuentwicklungen, weitere Erhöhungen bei den Betriebskosten,<br />
geänderte Gewinnsituationen in der Gesamtbranche oder neue Geschäftsmodelle in der Luftfahrt -<br />
industrie die Nachfragesituation negativ beeinflussen. Insbesondere ist derzeit nicht voraussehbar, wie<br />
sich Kerosinpreisschwankungen auf den Markt auswirken werden und ob die Fluggesellschaften in der<br />
Lage sind, diese Schwankungen zu kompensieren. Umwelteinflüsse (wie z.B. das Auftreten der Vulkan -<br />
aschewolke über Island oder das Erdbeben mit anschließendem Tsunami in Japan), neue Umweltauf -<br />
lagen oder anderweitige Fluggebühren können zu erheblichen Belastungen oder Einschränkungen des<br />
Flugverkehrs bzw. für die Fluggesellschaften führen. Infolge der vorstehenden Entwicklungen kann sich<br />
der Bedarf an Flugzeugen negativ verändern. Nicht ausgeschlossen werden kann, die Einführung von<br />
Alterslimits, Lärm- und Emissionslimits, die einen Weiterbetrieb des Flugzeuges unmöglich machen<br />
können. Dies hätte Auswirkungen auf erzielbare Leasingraten nach Vertragsablauf sowie auf erzielbare<br />
Verkaufserlöse für das Flugzeug und kann zu einem Kapitalverlust für den Anleger führen.<br />
POLITISCHE RISIKEN<br />
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In vielen Staaten der Arabischen Liga 1 erhebt sich die Bevölkerung gegen die herrschenden Autokraten.<br />
Die Vereinigten Arabischen Emirate sind bislang von diesen Aufständen nicht betroffen. Ob sich<br />
deren Regierung als stabil erweisen wird, kann gegenwärtig nicht abgeschätzt werden. Falls es aber<br />
auch dort zu Unruhen kommen sollte, würden diese auch die Fluggesellschaft Emirates betreffen, da<br />
diese mittelbar im Eigentum des Emirates Dubai steht und ihr Hauptsitz in Dubai angesiedelt ist. In diesem<br />
Fall kann dies zu einer Nichterfüllung von Leasingratenzahlungen bzw. vorzeitigen Auflösung des<br />
Leasingvertrages mit Emirates führen und es kann somit zu einer Reduktion von Ausschüttungen für<br />
die Anleger bis hin zum teilweisen oder gesamten Verlust der Kapitaleinlage zzgl. Agio kommen.<br />
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Mitglieder: Ägypten, Algerien, Bahrain, Dschibuti, Irak, Jemen, Jordanien, Katar, Komoren, Kuweit, Libanon, Libyen, Marokko,<br />
Mauretanien, Oman, Palästina, Saudi-Arabien, Somalia, Sudan, Syrien, Tunesien, Vereinigte Arabische Emirate<br />
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