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airbus a380 - Swiss Invest Group

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DIE RISIKEN DER BETEILIGUNG // TEIL A<br />

RISIKEN<br />

PROGNOSE-<br />

GEFÄHRDEND<br />

ANLAGE-<br />

GEFÄHRDEND<br />

ANLEGER-<br />

GEFÄHRDEND<br />

ANDERE RECHTSKREISE/RECHTSÄNDERUNGEN<br />

✘<br />

✘<br />

Wesentliche Verträge, die vom Emittenten abgeschlossen werden, unterliegen englischem und amerikanischem<br />

Recht. Es ist außerdem regelmäßig mit der Anwendung ausländischer Rechtsordnungen zu<br />

rechnen, da das Flugzeug überwiegend im Ausland von einem ausländischen Leasingnehmer eingesetzt<br />

wird. Dies gilt beispielsweise für eine Mithaftung des Flugzeuges für Flughafengebühren, Steuern,<br />

bei Unfällen, die Vollstreckung aus Verträgen vor Ort etc. Eventuelle gerichtliche Auseinandersetzungen<br />

in diesem Zu sammenhang richten sich grundsätzlich nach den dort geltenden gesetzlichen Regelungen<br />

oder den vertraglich vereinbarten ausländischen Regelungen, die erheblich vom deutschen Rechtsverständnis<br />

abweichen können. Aufgrund der Andersartigkeit dieser Rechtskreise kann sich die Durchsetzung<br />

und die Abwehr von Ansprüchen schwieriger gestalten und/oder mit erheblich höheren Kosten<br />

verbunden sein als geplant. Die Einschätzung etwaiger Prozessrisiken wird dadurch erschwert. Das<br />

Risiko erhöhter Prozesskosten für den Emittenten ist damit gegeben.<br />

Auch der deutsche Gesetzgeber kann jederzeit durch Gesetzesänderungen, auch rückwirkender Natur,<br />

die Rechtsgrundlagen für dieses Beteiligungsangebot ändern. Weiterhin können sich durch Kündigung<br />

bzw. Änderung von Doppelbesteuerungsabkommen geänderte steuerliche Rahmenbedingungen ergeben.<br />

Hierdurch kann es zu Abweichungen von den prognostizierten Ergebnissen bis hin zum Verlust<br />

der Kapitaleinlage zzgl. Agio kommen.<br />

HANDELBARKEIT DER VERMÖGENSANLAGE/FUNGIBILITÄT<br />

✘<br />

✘<br />

Bei der Vermögensanlage handelt es sich um eine langfristige <strong>Invest</strong>ition. Verkauf und Übertragung der<br />

Vermögensanlage sind nur mit Zustimmung des Geschäftsführenden Kommanditisten und des Treuhänders<br />

(im Fall der Treugeberbeteiligung) möglich. Die Zustimmung darf aus wichtigem Grund versagt<br />

werden. Eine ordentliche Kündigung der Vermögensanlage ist frühestens zum 31. Dezember 2028<br />

möglich.<br />

Zudem besteht für den Handel von Anteilen an Personengesellschaften kein geregelter Markt, sodass<br />

der Anleger als Verkäufer einen Kaufinteressenten finden muss. Eine Veräußerung der Vermögensanlage<br />

kann im Einzelfall mit erheblichen Preisabschlägen verbunden sein (Fungibilitätsrisiko). Eventuell<br />

kann gar kein Käufer gefunden werden. Darüber hinaus kann eine Veräußerung für den Veräußerer mit<br />

nachteiligen steuerlichen Folgen verbunden sein. Zusätzlich sind mit der Übertragung des Kommanditanteils<br />

Kosten verbunden, die eine Veräußerung erschweren können. Die Möglichkeit der Rückgabe<br />

der Anteile besteht nicht.<br />

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