airbus a380 - Swiss Invest Group
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DIE RISIKEN DER BETEILIGUNG // TEIL A<br />
RISIKEN<br />
PROGNOSE-<br />
GEFÄHRDEND<br />
ANLAGE-<br />
GEFÄHRDEND<br />
ANLEGER-<br />
GEFÄHRDEND<br />
ANDERE RECHTSKREISE/RECHTSÄNDERUNGEN<br />
✘<br />
✘<br />
Wesentliche Verträge, die vom Emittenten abgeschlossen werden, unterliegen englischem und amerikanischem<br />
Recht. Es ist außerdem regelmäßig mit der Anwendung ausländischer Rechtsordnungen zu<br />
rechnen, da das Flugzeug überwiegend im Ausland von einem ausländischen Leasingnehmer eingesetzt<br />
wird. Dies gilt beispielsweise für eine Mithaftung des Flugzeuges für Flughafengebühren, Steuern,<br />
bei Unfällen, die Vollstreckung aus Verträgen vor Ort etc. Eventuelle gerichtliche Auseinandersetzungen<br />
in diesem Zu sammenhang richten sich grundsätzlich nach den dort geltenden gesetzlichen Regelungen<br />
oder den vertraglich vereinbarten ausländischen Regelungen, die erheblich vom deutschen Rechtsverständnis<br />
abweichen können. Aufgrund der Andersartigkeit dieser Rechtskreise kann sich die Durchsetzung<br />
und die Abwehr von Ansprüchen schwieriger gestalten und/oder mit erheblich höheren Kosten<br />
verbunden sein als geplant. Die Einschätzung etwaiger Prozessrisiken wird dadurch erschwert. Das<br />
Risiko erhöhter Prozesskosten für den Emittenten ist damit gegeben.<br />
Auch der deutsche Gesetzgeber kann jederzeit durch Gesetzesänderungen, auch rückwirkender Natur,<br />
die Rechtsgrundlagen für dieses Beteiligungsangebot ändern. Weiterhin können sich durch Kündigung<br />
bzw. Änderung von Doppelbesteuerungsabkommen geänderte steuerliche Rahmenbedingungen ergeben.<br />
Hierdurch kann es zu Abweichungen von den prognostizierten Ergebnissen bis hin zum Verlust<br />
der Kapitaleinlage zzgl. Agio kommen.<br />
HANDELBARKEIT DER VERMÖGENSANLAGE/FUNGIBILITÄT<br />
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Bei der Vermögensanlage handelt es sich um eine langfristige <strong>Invest</strong>ition. Verkauf und Übertragung der<br />
Vermögensanlage sind nur mit Zustimmung des Geschäftsführenden Kommanditisten und des Treuhänders<br />
(im Fall der Treugeberbeteiligung) möglich. Die Zustimmung darf aus wichtigem Grund versagt<br />
werden. Eine ordentliche Kündigung der Vermögensanlage ist frühestens zum 31. Dezember 2028<br />
möglich.<br />
Zudem besteht für den Handel von Anteilen an Personengesellschaften kein geregelter Markt, sodass<br />
der Anleger als Verkäufer einen Kaufinteressenten finden muss. Eine Veräußerung der Vermögensanlage<br />
kann im Einzelfall mit erheblichen Preisabschlägen verbunden sein (Fungibilitätsrisiko). Eventuell<br />
kann gar kein Käufer gefunden werden. Darüber hinaus kann eine Veräußerung für den Veräußerer mit<br />
nachteiligen steuerlichen Folgen verbunden sein. Zusätzlich sind mit der Übertragung des Kommanditanteils<br />
Kosten verbunden, die eine Veräußerung erschweren können. Die Möglichkeit der Rückgabe<br />
der Anteile besteht nicht.<br />
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