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airbus a380 - Swiss Invest Group

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TEIL A // DIE RISIKEN DER BETEILIGUNG //<br />

RISIKEN<br />

PROGNOSE-<br />

GEFÄHRDEND<br />

ANLAGE-<br />

GEFÄHRDEND<br />

ANLEGER-<br />

GEFÄHRDEND<br />

Änderungen von bestehenden Vorschriften/Gesetzesänderungen<br />

Es kann ferner nicht ausgeschlossen werden, dass sich die für dieses Beteiligungsangebot relevanten<br />

steuerlichen Vorschriften (insbesondere in Bezug auf die Einkunftsart und die Besteuerung eines<br />

Veräußerungsgewinns) künftig auch rückwirkend ändern, oder neue Steuern eingeführt werden, und<br />

es deshalb zu höheren steuerlichen Belastungen für den Anleger oder den Emittenten kommt.<br />

Abweichung vom Beteiligungskonzept<br />

Sollten der Emittent oder die Anleger durch eine Gesellschafterentscheidung das Beteiligungskonzept<br />

abweichend von dem in diesem Beteiligungsangebot dargestellten Plan umsetzen oder anders als<br />

gegenwärtig geplant eine Umstrukturierung der Fremdfinanzierung vorgenommen werden oder die<br />

Platzierungsgarantie anders als gegenwärtig geplant nicht erfüllt werden und sich dadurch das Fremdkapital<br />

des Emittenten erhöhen, besteht das Risiko, dass die Finanzverwaltung die steuerliche Konzeption<br />

in Teilen oder insgesamt anders beurteilt. Dies kann zu höheren Steuerbelastungen für den Emittenten<br />

und die Anleger führen.<br />

Steuerliche Risiken auf Anlegerebene<br />

Eine persönliche Fremdfinanzierung der Kapitaleinlage eines Anlegers kann dazu führen, dass dieser<br />

Anleger keinen Totalüberschuss im Rahmen der Beteiligung erzielt. Dies kann zu erheblichen negativen<br />

steuerlichen Konsequenzen bei dem Anleger führen.<br />

Internationale steuerliche Aspekte<br />

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass bei der Nutzung ausländischer Flughäfen für den Emittenten<br />

als Eigentümer des Flugzeuges oder für die Anleger als direkte oder indirekte Gesellschafter des<br />

Emittenten nach dem Recht ausländischer Staaten steuerliche Verpflichtungen entstehen. Diese können<br />

z.B. eine Pflicht zur Abgabe von Steuererklärungen oder auch eine unmittelbare Steuerpflicht<br />

begründen. Die Kosten zur Erfüllung der steuerlichen Verpflichtungen sowie etwaige Steuerzahlungen<br />

durch den Emittenten, sofern sie diesem nicht aufgrund eines Leasingvertrages vom Leasingnehmer<br />

zu erstatten sind, würden den Mittelrückfluss aus der Beteiligung an dem Emittenten entsprechend<br />

verringern. Zudem können sich zusätzliche Steuerzahlungen für die Anleger ergeben. Es besteht ferner<br />

das Risiko, dass auf Zahlungen an den Emittenten oder auf die Einkünfte aus der Vermietung durch<br />

Rechtsänderungen von nationalem Recht, zwischenstaatlichen Abkommen oder dem Recht in dem<br />

Staat des jeweiligen Leasingnehmers zukünftig ausländische (Quellen-)Steuern anfallen (beispielsweise<br />

bei Wechsel des Leasingnehmers mit einem anderen Ansässigkeitsstaat als Emirates) und diese nicht<br />

erstattet oder reduziert werden können, was zu einer Verringerung der Auszahlungen an die Anleger<br />

führen kann. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass Maßnahmen zur Reduzierung solcher<br />

Steuern unterlassen oder einzelne Anleger durch Nichtabgabe geforderter Erklärungen mit solchen<br />

Steuern belastet bleiben oder hierdurch sogar andere Anleger mit Steuern belasten, was zu einer Verringerung<br />

ihrer Ausschüttungen, aber auch zu einem Ausschluss dieser Anleger führen kann.<br />

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