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airbus a380 - Swiss Invest Group

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TEIL A // DIE RISIKEN DER BETEILIGUNG //<br />

RISIKEN<br />

PROGNOSE-<br />

GEFÄHRDEND<br />

ANLAGE-<br />

GEFÄHRDEND<br />

ANLEGER-<br />

GEFÄHRDEND<br />

GUTHABENZINSEN<br />

✘<br />

✘<br />

Es besteht das Risiko, dass aus der Anlage der liquiden Mittel geringere Erträge erzielt werden können<br />

als kalkuliert. Eine Minderung der Guthabenzinsen führt zu einer Verringerung der Liquidität, die ins -<br />

gesamt für unvorhergesehene Ausgaben bzw. Ausschüttungen zur Verfügung steht. In der Prognose<br />

wird eine Verzinsung für liquide Mittel in Euro und US-Dollar von 2% p.a. ab dem Jahr 2014 angenommen,<br />

was den durchschnittlichen erzielbaren Zinssätzen für Euro- und US-Dollar-Geldmarktanlagen der<br />

letzten zehn Jahre entspricht. Sollten die prognostizierten Zinserträge für den Emittenten nicht erzielt<br />

werden, führt dies zu einer Reduktion der Liquidität des Emittenten bis hin zu einer Reduktion der Ausschüttungen,<br />

bis hin zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust der Kapitaleinlage zzgl. Agio.<br />

BESCHLUSSFASSUNG/MAJORISIERUNG<br />

✘<br />

✘<br />

Beschlüsse des Emittenten werden laut Gesellschaftsvertrag grundsätzlich mit einfacher Mehrheit<br />

gefasst.<br />

Der einzelne Anleger mit einer üblichen Zeichnungssumme befindet sich bei Beschlussfassungen in<br />

der Minderheit und kann seine Interessen möglicherweise nicht durchsetzen. Es kann auch nicht ausgeschlossen<br />

werden, dass ein einzelner Anleger, einschließlich des Platzierungsgaranten, wenn dieser<br />

unter der Platzierungsgarantie in Anspruch genommen wird, mit einer großen Zeichnungssumme die<br />

Stimmenmehrheit und damit einen beherrschenden Einfluss auf den Emittenten erlangt. Dies bedeutet<br />

für den einzelnen Anleger, dass ihm durch die Entscheidung eines Einzelnen bzw. Einzelner mit einer<br />

großen Zeichnungssumme Nachteile entstehen können.<br />

Die Mehrheit der Gesellschafter kann ferner Beschlüsse fassen, die aus Sicht des einzelnen Anlegers<br />

nachteilig sind, weil sie ihn etwa auf einen Nachschuss oder auf Maßnahmen verpflichten, die er in der<br />

Gesellschafterversammlung nicht bereit war, mitzutragen.<br />

RISIKEN IM ZUSAMMENHANG MIT HAUSTÜR- BZW. FERNABSATZGESCHÄFTEN<br />

✘<br />

✘<br />

Wird die Beteiligung im Wege des Haustürgeschäfts oder im Wege des Fernabsatzes vertrieben,<br />

besteht das Risiko, dass die Widerrufsbelehrung und/oder die Verbraucherinformationen nicht oder nur<br />

teilweise den gesetzlichen Anforderungen genügen und einzelne oder mehrere Anleger zu einem späteren<br />

Zeitpunkt, insbesondere nach Abschluss des öffentlichen Angebotes, ihre Beteiligung wirksam<br />

widerrufen können. Weiterhin besteht das Risiko, dass die Beifügung von Widerrufsbelehrungen zu<br />

diesem Prospekt von der Rechtsprechung als Einräumung eines allgemeinen Widerrufsrechts gewertet<br />

wird und insofern die Widerrufsbelehrungen nicht in erforderlichem Umfang oder erforderlicher Form<br />

erfolgen. Hierdruch können weitere Widerrufe berechtigt sein. In der Folge kann der Emittent verpflichtet<br />

sein, diesen Anlegern Rückzahlungen bis zur Höhe der erbrachten Zahlungen zu leisten. Hierdurch<br />

wird die Liquidität des Emittenten belastet, und die Ausschüttungen an die Anleger würden sich verringern.<br />

In Extremfällen kann es zur Insolvenz des Emittenten kommen, die Anleger können ihre Einlage<br />

teilweise oder vollständig verlieren.<br />

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