airbus a380 - Swiss Invest Group
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TEIL A // DIE RISIKEN DER BETEILIGUNG //<br />
RISIKEN<br />
PROGNOSE-<br />
GEFÄHRDEND<br />
ANLAGE-<br />
GEFÄHRDEND<br />
ANLEGER-<br />
GEFÄHRDEND<br />
GUTHABENZINSEN<br />
✘<br />
✘<br />
Es besteht das Risiko, dass aus der Anlage der liquiden Mittel geringere Erträge erzielt werden können<br />
als kalkuliert. Eine Minderung der Guthabenzinsen führt zu einer Verringerung der Liquidität, die ins -<br />
gesamt für unvorhergesehene Ausgaben bzw. Ausschüttungen zur Verfügung steht. In der Prognose<br />
wird eine Verzinsung für liquide Mittel in Euro und US-Dollar von 2% p.a. ab dem Jahr 2014 angenommen,<br />
was den durchschnittlichen erzielbaren Zinssätzen für Euro- und US-Dollar-Geldmarktanlagen der<br />
letzten zehn Jahre entspricht. Sollten die prognostizierten Zinserträge für den Emittenten nicht erzielt<br />
werden, führt dies zu einer Reduktion der Liquidität des Emittenten bis hin zu einer Reduktion der Ausschüttungen,<br />
bis hin zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust der Kapitaleinlage zzgl. Agio.<br />
BESCHLUSSFASSUNG/MAJORISIERUNG<br />
✘<br />
✘<br />
Beschlüsse des Emittenten werden laut Gesellschaftsvertrag grundsätzlich mit einfacher Mehrheit<br />
gefasst.<br />
Der einzelne Anleger mit einer üblichen Zeichnungssumme befindet sich bei Beschlussfassungen in<br />
der Minderheit und kann seine Interessen möglicherweise nicht durchsetzen. Es kann auch nicht ausgeschlossen<br />
werden, dass ein einzelner Anleger, einschließlich des Platzierungsgaranten, wenn dieser<br />
unter der Platzierungsgarantie in Anspruch genommen wird, mit einer großen Zeichnungssumme die<br />
Stimmenmehrheit und damit einen beherrschenden Einfluss auf den Emittenten erlangt. Dies bedeutet<br />
für den einzelnen Anleger, dass ihm durch die Entscheidung eines Einzelnen bzw. Einzelner mit einer<br />
großen Zeichnungssumme Nachteile entstehen können.<br />
Die Mehrheit der Gesellschafter kann ferner Beschlüsse fassen, die aus Sicht des einzelnen Anlegers<br />
nachteilig sind, weil sie ihn etwa auf einen Nachschuss oder auf Maßnahmen verpflichten, die er in der<br />
Gesellschafterversammlung nicht bereit war, mitzutragen.<br />
RISIKEN IM ZUSAMMENHANG MIT HAUSTÜR- BZW. FERNABSATZGESCHÄFTEN<br />
✘<br />
✘<br />
Wird die Beteiligung im Wege des Haustürgeschäfts oder im Wege des Fernabsatzes vertrieben,<br />
besteht das Risiko, dass die Widerrufsbelehrung und/oder die Verbraucherinformationen nicht oder nur<br />
teilweise den gesetzlichen Anforderungen genügen und einzelne oder mehrere Anleger zu einem späteren<br />
Zeitpunkt, insbesondere nach Abschluss des öffentlichen Angebotes, ihre Beteiligung wirksam<br />
widerrufen können. Weiterhin besteht das Risiko, dass die Beifügung von Widerrufsbelehrungen zu<br />
diesem Prospekt von der Rechtsprechung als Einräumung eines allgemeinen Widerrufsrechts gewertet<br />
wird und insofern die Widerrufsbelehrungen nicht in erforderlichem Umfang oder erforderlicher Form<br />
erfolgen. Hierdruch können weitere Widerrufe berechtigt sein. In der Folge kann der Emittent verpflichtet<br />
sein, diesen Anlegern Rückzahlungen bis zur Höhe der erbrachten Zahlungen zu leisten. Hierdurch<br />
wird die Liquidität des Emittenten belastet, und die Ausschüttungen an die Anleger würden sich verringern.<br />
In Extremfällen kann es zur Insolvenz des Emittenten kommen, die Anleger können ihre Einlage<br />
teilweise oder vollständig verlieren.<br />
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