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airbus a380 - Swiss Invest Group

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TEIL E // HAFTUNGS- UND ANGABENVORBEHALT //<br />

HAFTUNGS- UND ANGABENVORBEHALT<br />

HAFTUNGSVORBEHALT<br />

Im Zusammenhang mit dieser Beteiligung gilt folgende Haftungsregelung:<br />

Die Haftung der Fondsgesellschaft und ihrer Geschäftsleitung einschließlich deren<br />

Mitglieder sowie die Haftung der Prospektverantwortlichen, namentlich der Gründer,<br />

Gestalter, Initiatoren sowie die Haftung der Vertriebsbeauftragten und Anlageberater<br />

und des Treuhänders für Vermögensschäden aufgrund der Verletzung vertraglicher,<br />

vorvertraglicher oder gesetzlicher Pflichten – auch wenn und soweit sie auf dem<br />

Verhalten von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruht – wird ausgeschlossen,<br />

es sei denn, wesentliche Pflichten wurden fahrlässig verletzt oder es<br />

handelt sich um vorsätzlich oder grob fahrlässig begangene Pflichtverletzungen.<br />

Abweichend von dem vorstehenden Absatz wird die Haftung für Schäden gänzlich<br />

ausgeschlossen, soweit es sich um Ansprüche aus dem Gebiet des Gesellschaftsrechts<br />

(§ 310 Abs.4 BGB) handelt, es sei denn, es liegt vorsätzliches oder grob<br />

fahrlässiges Verhalten zugrunde. Für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen<br />

wird auch in diesem Fall nicht gehaftet.<br />

Eine Haftung für den Eintritt der mit einer Beteiligung verbundenen wirtschaftlichen<br />

und steuerlichen Ziele und Vorstellungen beim einzelnen Anleger wird vorbehaltlich<br />

der vorstehenden Absätze ausgeschlossen.<br />

Gleiches gilt für eine Haftung für Abweichungen gegenüber den Prospektangaben<br />

aufgrund von Änderungen der gesetzlichen Bestimmungen oder aufgrund von Maßnahmen<br />

der Steuerbehörden oder Änderungen der Steuerrechtsprechung.<br />

Die Haftung nach den §§13 Verkaufsprospektgesetz, 44 – 47 BörsG bleibt unberührt.<br />

Unberührt bleibt auch die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben,<br />

Körper oder Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung<br />

– auch von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen – beruht.<br />

ANGABENVORBEHALT<br />

Die Angaben und Berechnungen beruhen auf dem Stand der Prospektaufstellung<br />

(22. September 2011) sowie auf der Grundlage der in diesem Beteiligungsangebot<br />

erwähnten Verträge und der gegenwärtig geltenden gesetzlichen Bestimmungen.<br />

Niemand ist berechtigt, von diesem Prospekt abweichende Angaben zu machen.<br />

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