airbus a380 - Swiss Invest Group
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LEITFADEN ZUR ZEICHNUNG // TEIL E<br />
LEITFADEN ZUR ZEICHNUNG<br />
BEITRITTSERKLÄRUNG<br />
Senden Sie bitte das Original der vollständig in Druckschrift oder mit Schreibmaschine<br />
ausgefüllten Beitrittserklärung nach Abtrennung Ihrer Kopie und ggfs. der<br />
Kopie für Ihren Vermittler an die dort in der Kopfzeile genannte Adresse. Der Beitritt<br />
wird nach Annahme durch den Treuhandkommanditisten wirksam. Sie erhalten<br />
sodann eine unterzeichnete Ausfertigung der Beitrittserklärung zurück.<br />
MITTELBARER BEITRITT ALS TREUGEBER<br />
Anleger beteiligen sich am Emittenten ausschließlich als Treugeber über den Treuhänder,<br />
der hierzu seine Kapitaleinlage bei dem Emittenten entsprechend der jeweiligen<br />
Treugeberbeteiligung erhöht. Ein künftiger Wechsel in die Stellung des Direktkommanditisten<br />
ist möglich (siehe §7 Abs.1 des Treuhandvertrages). Die im Handelsregister<br />
einzutragende Haftsumme beträgt 10 EUR je volle 1.000 EUR der Kapitaleinlage,<br />
dies entspricht 1% der vom Gesellschafter übernommenen Kapitaleinlage.<br />
ANGEBOT<br />
Das Angebot erfolgt nur in der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz. Um<br />
nicht in den Anwendungsbereich des Bank- und Börsenaufsichtsrechts der USA zu<br />
gelangen, kann dem Emittenten eine Person nur beitreten, für die auszuschließen ist,<br />
dass es sich um eine „US-Person“ im Sinne des United States Securities Act of 1933<br />
in seiner jeweils gültigen Fassung („Securities Act“) handelt. Das Angebot richtet sich<br />
deshalb insbesondere nicht an Personen, die Staatsbürger der USA sind, dort wohnen<br />
oder über eine dauerhafte Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis für die USA (Greencard)<br />
verfügen und aus einem anderen Grund in den USA unbeschränkt einkommensteuerpflichtig<br />
sind oder einen Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in den USA oder<br />
ihren Hoheitsgebieten haben. Gesellschaften und sonstige Gemeinschaften, die nach<br />
dem Recht der USA errichtet worden sind oder dort ihren Sitz haben, sind von einer<br />
Beteiligung ebenso ausgeschlossen wie Vermögensmassen (z.B. Trusts), die in den<br />
USA steuerpflichtig sind (siehe Seite 138, §3 Nr.6 des Gesellschaftsvertrages).<br />
IDENTIFIKATION<br />
Auch Zeichner geschlossener Fonds sind grundsätzlich nach Maßgabe des Geld -<br />
wäschegesetzes („GwG“) zu identifizieren.<br />
Vor diesem Hintergrund ist eine Annahme der Zeichnung nur möglich, wenn die notwendige<br />
Identifizierung des Anlegers erfolgt ist. Diese Identifizierung kann bei persönlicher<br />
Anwesenheit über einen von der HANSA TREUHAND Finance autorisierten<br />
Vermittler erfolgen. Für den Fall, dass die Zeichnung nicht über einen autorisierten<br />
Vermittler vorgenommen wird, hat der Zeichner die Möglichkeit, seine Identität z.B.<br />
durch das Postident-Verfahren in einer Filiale der Deutschen Post bescheinigen zu<br />
lassen (ein entsprechendes Formular liegt dem Prospekt bei). Falls der Anleger seine<br />
Identität in anderer geeigneter Weise nachweist, z.B. durch eine beglaubigte Ausweis -<br />
kopie, hat er die entstehenden Kosten selbst zu tragen. In diesem Fall ist die<br />
beglaubigte Kopie der Beitrittserklärung beizufügen.<br />
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