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airbus a380 - Swiss Invest Group

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LEITFADEN ZUR ZEICHNUNG // TEIL E<br />

LEITFADEN ZUR ZEICHNUNG<br />

BEITRITTSERKLÄRUNG<br />

Senden Sie bitte das Original der vollständig in Druckschrift oder mit Schreibmaschine<br />

ausgefüllten Beitrittserklärung nach Abtrennung Ihrer Kopie und ggfs. der<br />

Kopie für Ihren Vermittler an die dort in der Kopfzeile genannte Adresse. Der Beitritt<br />

wird nach Annahme durch den Treuhandkommanditisten wirksam. Sie erhalten<br />

sodann eine unterzeichnete Ausfertigung der Beitrittserklärung zurück.<br />

MITTELBARER BEITRITT ALS TREUGEBER<br />

Anleger beteiligen sich am Emittenten ausschließlich als Treugeber über den Treuhänder,<br />

der hierzu seine Kapitaleinlage bei dem Emittenten entsprechend der jeweiligen<br />

Treugeberbeteiligung erhöht. Ein künftiger Wechsel in die Stellung des Direktkommanditisten<br />

ist möglich (siehe §7 Abs.1 des Treuhandvertrages). Die im Handelsregister<br />

einzutragende Haftsumme beträgt 10 EUR je volle 1.000 EUR der Kapitaleinlage,<br />

dies entspricht 1% der vom Gesellschafter übernommenen Kapitaleinlage.<br />

ANGEBOT<br />

Das Angebot erfolgt nur in der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz. Um<br />

nicht in den Anwendungsbereich des Bank- und Börsenaufsichtsrechts der USA zu<br />

gelangen, kann dem Emittenten eine Person nur beitreten, für die auszuschließen ist,<br />

dass es sich um eine „US-Person“ im Sinne des United States Securities Act of 1933<br />

in seiner jeweils gültigen Fassung („Securities Act“) handelt. Das Angebot richtet sich<br />

deshalb insbesondere nicht an Personen, die Staatsbürger der USA sind, dort wohnen<br />

oder über eine dauerhafte Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis für die USA (Greencard)<br />

verfügen und aus einem anderen Grund in den USA unbeschränkt einkommensteuerpflichtig<br />

sind oder einen Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in den USA oder<br />

ihren Hoheitsgebieten haben. Gesellschaften und sonstige Gemeinschaften, die nach<br />

dem Recht der USA errichtet worden sind oder dort ihren Sitz haben, sind von einer<br />

Beteiligung ebenso ausgeschlossen wie Vermögensmassen (z.B. Trusts), die in den<br />

USA steuerpflichtig sind (siehe Seite 138, §3 Nr.6 des Gesellschaftsvertrages).<br />

IDENTIFIKATION<br />

Auch Zeichner geschlossener Fonds sind grundsätzlich nach Maßgabe des Geld -<br />

wäschegesetzes („GwG“) zu identifizieren.<br />

Vor diesem Hintergrund ist eine Annahme der Zeichnung nur möglich, wenn die notwendige<br />

Identifizierung des Anlegers erfolgt ist. Diese Identifizierung kann bei persönlicher<br />

Anwesenheit über einen von der HANSA TREUHAND Finance autorisierten<br />

Vermittler erfolgen. Für den Fall, dass die Zeichnung nicht über einen autorisierten<br />

Vermittler vorgenommen wird, hat der Zeichner die Möglichkeit, seine Identität z.B.<br />

durch das Postident-Verfahren in einer Filiale der Deutschen Post bescheinigen zu<br />

lassen (ein entsprechendes Formular liegt dem Prospekt bei). Falls der Anleger seine<br />

Identität in anderer geeigneter Weise nachweist, z.B. durch eine beglaubigte Ausweis -<br />

kopie, hat er die entstehenden Kosten selbst zu tragen. In diesem Fall ist die<br />

beglaubigte Kopie der Beitrittserklärung beizufügen.<br />

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