airbus a380 - Swiss Invest Group
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TEIL D // INFORMATIONEN BEI FERNABSATZVERTRÄGEN //<br />
Alle Anleger sind berechtigt, bei Streitigkeiten mit den<br />
unter Ziff.14 a) und c) genannten Anbietern oder der<br />
Fondsgesellschaft die<br />
Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V.,<br />
Postfach 640222, 10048 Berlin,<br />
mit einer Beschwerde anzurufen und ein Schlichtungsverfahren<br />
einzuleiten. Gegenstand des Verfahrens können<br />
das durch eine Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />
zwischen Beschwerdeführerin und Beschwerdegegner<br />
begründete rechtliche Verhältnis sowie die mit der Verwaltung<br />
der Fondsbeteiligung im Zusammenhang stehenden<br />
Sachverhalte, mit Ausnahme von Gesellschafterbeschlüssen<br />
oder kaufmännischen Entscheidungen, sein.<br />
Die Beschwerde ist schriftlich mit vorhandenen Unterlagen<br />
und einer kurzen Sachverhaltsschilderung einzureichen.<br />
Ihr ist die Versicherung beizufügen, dass die Streitigkeit<br />
weder bei Gericht noch einer anderen Güte- oder<br />
Schlichtungsstelle anhängig ist und auch noch kein<br />
anderweitiger außergerichtlicher Vergleich abgeschlossen<br />
worden ist. Außerdem muss der Anleger sich damit<br />
einverstanden erklären, dass die Ombudsstelle mit dem<br />
Beschwerdegegner zum Zweck der Streitbeilegung in<br />
Kontakt tritt und dessen Informationen verwendet.<br />
Einzelheiten finden sich unter<br />
www.ombudsstelle-geschlossene-fonds.de<br />
11. SICHERUNGSSYSTEME<br />
Garantiefonds, Einlagensicherungssysteme und Systeme<br />
für die Entschädigung von Anlegern bestehen nicht.<br />
12. VERTRAGLICHE KÜNDIGUNGSBEDINGUNGEN UND<br />
VERTRAGSSTRAFEN<br />
a) Kündigung des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft:<br />
Jeder Kommanditist kann die Fondsgesellschaft<br />
nach §21 Ziff.6 des Gesellschaftsvertrages mit<br />
einer Frist von sechs Monaten zum Ablauf eines<br />
Ge schäftsjahres, erstmals jedoch zum 31. Dezember<br />
2028, kündigen. Die Kündigung hat gegenüber<br />
dem Geschäftsführenden Kommanditisten zu<br />
erfolgen. Sie bedarf der Schriftform.<br />
Der Geschäftsführende Kommanditist ist berechtigt,<br />
einen Kommanditisten nach §21 Ziff.2 des<br />
Gesellschaftsvertrages durch schriftliche, einseitige<br />
Kündigungserklärung fristlos aus der Gesellschaft<br />
auszuschließen, wenn einer der folgenden<br />
wichtigen Gründe vorliegt:<br />
(i) Über das Vermögen des betreffenden Kommanditisten<br />
wurde ein Insolvenzverfahren<br />
eröffnet oder die Eröffnung eines beantragten<br />
Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt;<br />
(ii) die Einzelzwangsvollstreckung wird in den<br />
Anteil des betreffenden Kommanditisten<br />
betrieben;<br />
(iii) der betreffende Kommanditist leistet eine<br />
Ausgleichszahlung gemäß §7 Abs.2 des<br />
Gesellschaftsvertrages trotz schriftlicher<br />
Mahnung und angemessener Nachfristsetzung<br />
durch den Geschäftsführenden Kommanditisten<br />
unter Androhung des Ausschlusses<br />
aus der Gesellschaft nicht;<br />
(iv) der betreffende Kommanditist erfüllt seine<br />
Verpflichtung zur vollständigen Einzahlung<br />
seiner Kapitaleinlage zzgl. Agio trotz schriftlicher<br />
Mahnung und angemessener Nachfristsetzung<br />
durch den Geschäftsführenden Kommanditisten<br />
unter Androhung des Ausschlusses<br />
aus der Gesellschaft nicht;<br />
(v) beim Tod eines Kommanditisten, wenn die<br />
Erben oder die Vermächtnisnehmer nicht<br />
gleichzeitig in die Kommanditistenstellung<br />
des verstorbenen Kommanditisten bei der<br />
Gesellschaft eintreten;<br />
(vi) der betreffende Kommanditist kommt seinen<br />
Pflichten gemäß § 18 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages<br />
nach schriftlicher Anforderung nicht<br />
nach und hieraus resultieren Nachteile für die<br />
Gesellschaft, andere Gesellschafter oder<br />
Treugeber;<br />
(vii) bei dem Kommanditisten liegt eine der in §3<br />
Ziffer 6 des Gesellschaftsvertrages genannten<br />
Voraussetzungen vor oder<br />
(viii)ein sonstiger wichtiger Grund liegt vor.<br />
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