airbus a380 - Swiss Invest Group
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TEIL D // INFORMATIONEN BEI FERNABSATZVERTRÄGEN //<br />
INFORMATIONEN BEI FERNABSATZVERTRÄGEN<br />
1. VERTRAGSABSCHLUSS, ERWERB UND<br />
WESENTLICHE MERKMALE DER BETEILIGUNG<br />
Gegenstand der Doric Flugzeugfonds Sechzehnte GmbH&<br />
Co.KG (nachfolgend auch: Fondsgesellschaft) ist der<br />
Erwerb, die Vermietung, Verleasung und Verwertung eines<br />
Passagierflugzeuges vom Typ Airbus A380-800. Die von<br />
den Anlegern eingebrachten Beteiligungsbeträge werden<br />
zur Finanzierung des Erwerbs des Flugzeuges sowie der<br />
Erwerbsneben- und sonstigen Transaktionskosten durch<br />
den Emittenten verwendet. Die Anleger partizipieren an<br />
den Erlösen, die der Emittent aus der Überlassung des<br />
Flugzeuges zur Nutzung an Dritte sowie einer etwaigen<br />
späteren Verwertung des Flugzeuges erzielt.<br />
Der auf Erwerb einer mittelbaren (treuhänderisch gehaltenen)<br />
Kommanditbeteiligung an der Fondsgesellschaft<br />
gerichtete Vertrag kommt durch die Annahme der Beitrittserklärung<br />
des Anlegers (Auftraggebers) durch den<br />
Treuhänder zustande. Es handelt sich um eine Euro-<br />
Beteiligung. Der Anleger zahlt den in der Beitrittserklärung<br />
genannten Euro-Betrag zzgl. Agio. Die Ergebnisrechnungen,<br />
die lediglich eine Prognose darstellen,<br />
finden sich auf Seite 72ff. des Prospektes. Die übrigen<br />
Merkmale der Beteiligung ergeben sich im Einzelnen<br />
aus dem Beteiligungsprospekt.<br />
2. VERTRAGLICHE MINDESTLAUFZEITEN UND<br />
BEFRISTUNG DER GÜLTIGKEITSDAUER<br />
Die Mindestvertragslaufzeit für die Beteiligungen<br />
erstreckt sich auf den 31. Dezember 2028.<br />
züglich 5% Agio auf diesen Betrag. In der Beitrittserklärung<br />
finden sich auch die Zahlungsbedingungen. Die<br />
Zahlungen erfolgen in Euro.<br />
4. GEGEBENENFALLS ZUSÄTZLICH ANFALLENDE<br />
KOSTEN<br />
Beim Erwerb der Beteiligung fallen keine Liefer- oder<br />
Versandkosten, zusätzliche Steuern oder Kosten an, die<br />
nicht über den Unternehmer abgeführt werden oder dem<br />
Anleger in Rechnung gestellt werden. Es können jedoch<br />
folgende zusätzliche Kosten Dritter anfallen:<br />
Für den Identitätsnachweis nach den Vorschriften des<br />
Geldwäschegesetzes können für den Anleger Kosten<br />
anfallen. Diese bestimmen sich nach der Art des Identitätsnachweises.<br />
Wird die Identität durch beglaubigte<br />
Kopie eines Ausweises nachgewiesen, richten sich die<br />
Gebühren nach den Sätzen der beglaubigenden Behörde<br />
oder nach den für die Notare geltenden gesetzlichen<br />
Regelungen. Im Fall des Rückgriffs oder der Durchführung<br />
des Identitätsnachweises durch eine Bank, ein<br />
Finanzdienstleistungsinstitut oder eine sonstige berechtigte<br />
Stelle, richten sich die zusätzlichen Kosten nach<br />
deren Gebührensätzen.<br />
Für die Kontenführung des Anlegers und den Zahlungsverkehr<br />
können Bankkosten anfallen, die vom Anleger<br />
zu tragen sind, wenn sie bei ihm entstehen, und deren<br />
Höhe sich nach den Kostensätzen der beteiligten Banken<br />
richtet.<br />
Eine Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung<br />
gestellten Informationen, insbesondere des Beteiligungsangebots,<br />
besteht nicht.<br />
3. GESAMTPREIS EINSCHLIESSLICH ALLER<br />
VERBUNDENEN PREISBESTANDTEILE UND<br />
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN<br />
Der Gesamtpreis der Beteiligung ergibt sich aus der<br />
Summe der vom Anleger selbst in die Beitrittserklärung<br />
einzutragenden Kapitaleinlage (Beteiligungsbetrag) zu -<br />
Im Übrigen können für den Anleger Kosten für Telefon,<br />
Fax, Internet und den postalischen Verkehr anfallen, die<br />
sich nach den Kostensätzen der Telekommunikationsanbieter<br />
bzw. der Post richten.<br />
Während der Laufzeit der erworbenen Beteiligung können<br />
sich zusätzliche Kosten ergeben, die im Gesellschaftsvertrag<br />
der Fondsgesellschaft sowie im Treuhandvertrag<br />
im Einzelnen geregelt sind. Dazu gehören z.B. Kosten<br />
bei Übertragung, Erbfall, Ausscheiden.<br />
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