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airbus a380 - Swiss Invest Group

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TEIL D // VERMÖGENSANLAGEN-VERKAUFSPROSPEKTVERORDNUNG //<br />

§9 Abs. 2 Nr. 3 VermVerkProspV<br />

Das Flugzeug vom Typ Airbus A380-800 wird im Rahmen<br />

des abgeschlossenen Darlehensvertrages bis zur Rückführung<br />

aller Darlehensverpflichtungen durch ein Pfandrecht<br />

zugunsten des Sicherheitentreu händers verpfändet. Darüber<br />

hinaus gibt es keine nicht nur unerheblichen dinglichen<br />

Belastungen des Flugzeuges.<br />

§9 Abs. 2 Nr. 4 VermVerkProspV<br />

Das Flugzeug vom Typ Airbus A380 wird im Rahmen des<br />

Darlehensvertrages bis zur Rückführung aller Darlehensverpflichtungen<br />

durch ein Pfandrecht verpfändet. Darüber<br />

hinaus existieren keine rechtlichen oder tatsächlichen<br />

Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten des Anlageobjektes,<br />

insbesondere nicht im Hinblick auf das Anlageziel.<br />

§9 Abs. 2 Nr. 5 VermVerkProspV<br />

Es liegen gegenwärtig alle erforderlichen behördlichen<br />

Genehmigungen zur Erreichung des Anlageziels vor.<br />

§9 Abs. 2 Nr. 6 VermVerkProspV<br />

Die Verträge, die der Emittent über die Anschaffung oder<br />

Herstellung des Anlageobjektes oder wesentlicher Teile<br />

davon zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung geschlossen<br />

hat, sind auf Seite 101f. beschrieben.<br />

§9 Abs. 2 Nr. 8 VermVerkProspV<br />

Von den Prospektverantwortlichen (Doric Emissionshaus<br />

GmbH & Co.KG und HANSA TREUHAND Finance GmbH &<br />

Co.KG), den Gründungsgesellschaftern (Alpha Flight Control<br />

GmbH, Doric Flight Control 17 GmbH und Doric Treuhand<br />

GmbH) sowie den eingetretenen Gesellschaftern (Doric Flight<br />

Control 16 GmbH, Doric Flight Management 16 GmbH), den<br />

Mitgliedern der Geschäftsführung des Emittenten (Dr. Peter E.<br />

Hein, Sönke Fanslow) und dem Treuhänder sowie dem Mittelverwendungskontrolleur<br />

(AGR Treuhandgesellschaft „Sky<br />

Cloud IV“ mbH) werden keine nicht nur geringfügigen Leistungen<br />

und Lieferungen er bracht.<br />

§12 Abs. 1 Nr. 1 VermVerkProspV<br />

Eine gesonderte Funktionsverteilung bei den Mitgliedern der<br />

Geschäftsführung des Emittenten findet nicht statt.<br />

§12 Abs. 1 Nr. 2 VermVerkProspV<br />

Der Emittent wurde am 8. Dezember 2008 gegründet. Das<br />

erste Geschäftsjahr war ein Rumpfgeschäftsjahr und endete<br />

am 31. Dezember 2008. Die beiden darauf folgenden Ge -<br />

schäftsjahre 2009 und 2010 endeten jeweils am 31. Dezember<br />

eines jeden Jahres. Es wurden weder den Mitgliedern<br />

der Geschäftsführung des Emittenten der vergangenen<br />

Jahre noch den Mitgliedern der Geschäftsführung des Emittenten<br />

des Geschäftsjahres 2011 Gesamtbezüge (insbesondere<br />

Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen,<br />

Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen<br />

jeder Art) für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr<br />

gewährt.<br />

§12 Abs. 4 VermVerkProspV<br />

Es gibt keine solchen Personen, die nicht in den Kreis der<br />

nach dieser Verordnung angabepflichtigen Personen fallen,<br />

die die Herausgabe oder den Inhalt des Prospektes oder die<br />

Abgabe oder den Inhalt des Angebotes der Vermögensanlage<br />

aber wesentlich beeinflusst haben.<br />

§14 VermVerkProspV<br />

Für die Verzinsung oder Rückzahlung der angebotenen Vermögensanlage<br />

hat keine juristische Person oder Gesellschaft<br />

die Gewährleistung übernommen.<br />

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