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airbus a380 - Swiss Invest Group

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VERMÖGENSANLAGEN-VERKAUFSPROSPEKTVERORDNUNG // TEIL D<br />

Control 17 GmbH und Doric Treuhand GmbH sowie die eingetretenen<br />

Gesellschafter Doric Flight Control 16 GmbH und<br />

Doric Flight Management 16 GmbH sind an Unternehmen,<br />

die mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlage be -<br />

auftragt sind, an Unternehmen, die dem Emittenten Fremdkapital<br />

zur Verfügung stellen oder Unternehmen, die im<br />

Zusammenhang mit der Herstellung des Anlageobjektes<br />

nicht nur geringfügige Lieferungen oder Leistungen erbringen,<br />

weder unmittelbar noch mittelbar beteiligt.<br />

§8 Abs. 1 Nr. 2 VermVerkProspV<br />

Es existieren keine Patente, Lizenzen, Verträge oder neuen<br />

Herstellungsverfahren, die von wesentlicher Bedeutung für<br />

die Geschäftstätigkeit oder die Ertragslage des Emittenten<br />

sind. Der Emittent ist damit von Patenten, Lizenzen, Verträgen<br />

oder neuen Herstellungsverfahren nicht abhängig.<br />

§8 Abs. 1 Nr. 3 VermVerkProspV<br />

Es bestehen keine Gerichts- oder Schiedsverfahren, die<br />

einen wesentlichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage des<br />

Emittenten haben können.<br />

zusammenhängender Geschäfte, einschließlich des Liquiditätsmanagements<br />

des Emittenten. Die Nettoeinnahmen aus<br />

dem Angebot werden für den Erwerb des Flugzeuges und<br />

die Bildung einer Liquiditätsreserve verwendet. Die Nettoeinnahmen<br />

aus dem Angebot sind für die Erreichung des Anlagezieles,<br />

d.h. dem Erwerb des Flugzeuges vom Typ Airbus<br />

A380-800 (Anlageobjekt), dessen langfristige Vermietung<br />

zur Nutzung durch Dritte sowie zur Bildung einer Liquiditätsreserve<br />

nicht ausreichend. Es werden deshalb zusätzliche<br />

Fremdmittel aufgenommen. Für sonstige Zwecke werden<br />

die Nettoeinnahmen nicht genutzt.<br />

In Bezug auf den Realisierungsgrad des Projektes hat der<br />

Emittent am 20. September 2011 einen Leasingvertrag mit<br />

Emirates und am 21. September 2011 einen Darlehensvertrag<br />

mit einem Bankenkonsortium abgeschlossen. Eine<br />

Kaufvertragsübernahmevereinbarung über den Erwerb des<br />

Airbus A380 mit der MSN 103 wurde noch nicht abgeschlossen.<br />

Diese wird planmäßig vor Auslieferung des Flugzeuges,<br />

welche im Juni 2012 erfolgen soll, von dem Emittenten,<br />

Emirates und Airbus unterzeichnet.<br />

§8 Abs. 1 Nr. 4 VermVerkProspV<br />

Die wichtigste laufende <strong>Invest</strong>ition des Emittenten, die<br />

durch die Unterzeichnung des Leasingvertrages und der<br />

Darlehensverträge im September 2011 initiiert wurde, ist der<br />

Erwerb eines Flugzeuges vom Typ Airbus A380-800, der<br />

gemäß Prognose im Juni 2012 abgeschlossen sein wird.<br />

Über die Finanzanlagen hinaus gibt es keine weiteren laufenden<br />

<strong>Invest</strong>itionen des Emittenten.<br />

§8 Abs. 2 VermVerkProspV<br />

Die Tätigkeit des Emittenten ist nicht durch außergewöhn -<br />

liche Ereignisse beeinflusst worden.<br />

§9 Abs. 1 VermVerkProspV<br />

§9 Abs. 2 Nr. 1 VermVerkProspV<br />

Anlageziele und Anlagepolitik des Emittenten sind der<br />

Erwerb, die langfristige Vermietung bzw. Verleasung und<br />

somit die Erzielung von Einnahmen aus Leasingraten sowie<br />

die Verwertung eines Flugzeuges vom Typ Airbus A380-800<br />

(Anlageobjekt) und die Durchführung sämtlicher damit<br />

§9 Abs. 2 Nr. 2 VermVerkProspV<br />

Den Prospektverantwortlichen (Doric Emissionshaus<br />

GmbH & Co.KG und HANSA TREUHAND Finance GmbH &<br />

Co.KG), den Gründungsgesellschaftern (Alpha Flight Control<br />

GmbH, Doric Flight Control 17 GmbH und Doric Treuhand<br />

GmbH), den eingetretenen Gesellschaftern (Doric Flight<br />

Control 16 GmbH und Doric Flight Management 16 GmbH),<br />

den Mitgliedern der Geschäftsführung des Emittenten<br />

(Dr. Peter E. Hein, Sönke Fanslow) und dem Treuhänder<br />

sowie dem Mittelverwendungskontrolleur (AGR Treuhandgesellschaft<br />

„Sky Cloud IV“ mbH) stand oder steht das Eigentum<br />

am Anlageobjekt oder wesentlichen Teilen desselben<br />

nicht zu, und es steht diesen Personen auch aus anderen<br />

Gründen eine dingliche Berechtigung am Anlageobjekt nicht<br />

zu.<br />

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