airbus a380 - Swiss Invest Group
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TREUHANDVERTRAG // TEIL D<br />
im Zusammenhang mit der steuerlichen Abwicklung,<br />
speichern. Dies gilt auch für künftige Änderungen.<br />
Ferner wird der Treugeber vom Treuhänder für jede<br />
Treugeberbeteiligung an der Gesellschaft in ein Beteiligungsregister<br />
(nachstehend „Treugeberregister“) eingetragen.<br />
Der Treuhänder kann die Führung des Treugeberregisters<br />
und die damit verbundenen Aufgaben<br />
einem Dritten übertragen. Das Treugeberregister enthält<br />
Namen und Anschrift des Treugebers, die Höhe seiner<br />
Treugeberbeteiligung sowie eventuelle sonstige Angaben<br />
im unmittelbaren Zusammenhang mit der Beteiligung<br />
und im Hinblick auf deren steuerliche Abwicklung.<br />
Der Treugeber hat keinen Anspruch auf Einsicht in das<br />
Treugeberregister bezüglich der Auskünfte oder auf<br />
Erhalt von Auskünften über die übrigen Treugeber. Im<br />
Übrigen hat der Treugeber nur im Rahmen der gesetz -<br />
lichen Auskunftsansprüche das Recht auf Einsicht in<br />
seine im Treugeberregister gespeicherten personen -<br />
bezogenen Daten.<br />
2. Der Treuhänder darf Auskünfte an die Gesellschaft, den<br />
Geschäftsführenden Kommanditisten der Gesellschaft,<br />
die Anbieter, die mit dem Beteiligungsangebot befassten<br />
Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschafts -<br />
prüfer und, sofern erforderlich, in- und ausländische<br />
Behörden sowie von dem Treuhänder oder dem Ge -<br />
schäftsführenden Kommanditisten der Gesellschaft mit<br />
der Verwaltung der Gesellschaft und/oder der Treugeberbeteiligung<br />
beauftragte Parteien (inkl. beauftragte<br />
Vertragspartner für die Einlagekapitalplatzierung sowie<br />
Vertriebskoordination) erteilen, u.a. insbesondere wenn<br />
dies der (beschleunigten) Abwicklung der Verwaltung<br />
oder Betreuung dient. Außer an die vorgenannten Parteien<br />
darf der Treuhänder keine Auskünfte erteilen,<br />
soweit nicht gesetzliche oder behördliche Verpflichtungen<br />
bestehen oder der Treugeber ausdrücklich zugestimmt<br />
hat.<br />
3. Der Treugeber ist damit einverstanden, dass im Rahmen<br />
dieses Treuhandvertrages und Gesellschaftsvertrages<br />
der Gesellschaft von ihm erhobene personenbezogene<br />
Daten gespeichert und genutzt werden und, dass<br />
die Weitergabe der Daten auch an Gesellschaften oder<br />
staatliche Stellen mit Sitz in Ländern außerhalb der EU<br />
bzw. des EWR, deren Datenschutzniveau möglicherweise<br />
niedriger als in Deutschland ist, erfolgen kann,<br />
sofern dies zur Vermeidung von (Quellen-)Steuern oder<br />
sonstigen Nachteilen für die Gesellschaft führt.<br />
§17 SCHLUSSBESTIMMUNGEN<br />
1. Die Parteien stimmen darin überein, dass durch diesen<br />
Treuhandvertrag ausschließlich Rechte und Pflichten<br />
der Parteien untereinander begründet werden und insbesondere<br />
kein Rechtsverhältnis zwischen verschiedenen<br />
Treugebern, etwa in Form einer Gesellschaft bürgerlichen<br />
Rechts begründet wird bzw. begründet werden<br />
soll.<br />
2. Soweit eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam<br />
oder lückenhaft ist oder werden sollte, behalten die<br />
übrigen Bestimmungen des Vertrages ihre Gültigkeit,<br />
sofern nicht daraus einer Vertragspartei eine unzumutbare<br />
Härte entsteht. An die Stelle der unwirksamen<br />
Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.<br />
3. Nebenabreden zu diesem Vertrag sowie Änderungen<br />
und Ergänzungen dieses Vertrages – einschließlich dieser<br />
Schriftformabrede – bedürfen der Schriftform,<br />
sofern nicht kraft zwingenden Rechts eine strengere<br />
Form vorgeschrieben ist.<br />
4. Dieser Treuhandvertrag unterliegt deutschem Recht.<br />
Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen und Gerichtsstand<br />
für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang<br />
mit diesem Treuhandvertrag ist, soweit rechtlich<br />
zulässig, der Sitz des Treuhänders.<br />
Treugeber<br />
AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud IV“ mbH,<br />
gez. durch Rüdiger Dornhof und Martin Kloss<br />
jeweils als Geschäftsführer<br />
Doric Flight Management 16 GmbH,<br />
gez. durch Dr. Peter E. Hein als Geschäftsführer<br />
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