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airbus a380 - Swiss Invest Group

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TREUHANDVERTRAG // TEIL D<br />

im Zusammenhang mit der steuerlichen Abwicklung,<br />

speichern. Dies gilt auch für künftige Änderungen.<br />

Ferner wird der Treugeber vom Treuhänder für jede<br />

Treugeberbeteiligung an der Gesellschaft in ein Beteiligungsregister<br />

(nachstehend „Treugeberregister“) eingetragen.<br />

Der Treuhänder kann die Führung des Treugeberregisters<br />

und die damit verbundenen Aufgaben<br />

einem Dritten übertragen. Das Treugeberregister enthält<br />

Namen und Anschrift des Treugebers, die Höhe seiner<br />

Treugeberbeteiligung sowie eventuelle sonstige Angaben<br />

im unmittelbaren Zusammenhang mit der Beteiligung<br />

und im Hinblick auf deren steuerliche Abwicklung.<br />

Der Treugeber hat keinen Anspruch auf Einsicht in das<br />

Treugeberregister bezüglich der Auskünfte oder auf<br />

Erhalt von Auskünften über die übrigen Treugeber. Im<br />

Übrigen hat der Treugeber nur im Rahmen der gesetz -<br />

lichen Auskunftsansprüche das Recht auf Einsicht in<br />

seine im Treugeberregister gespeicherten personen -<br />

bezogenen Daten.<br />

2. Der Treuhänder darf Auskünfte an die Gesellschaft, den<br />

Geschäftsführenden Kommanditisten der Gesellschaft,<br />

die Anbieter, die mit dem Beteiligungsangebot befassten<br />

Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschafts -<br />

prüfer und, sofern erforderlich, in- und ausländische<br />

Behörden sowie von dem Treuhänder oder dem Ge -<br />

schäftsführenden Kommanditisten der Gesellschaft mit<br />

der Verwaltung der Gesellschaft und/oder der Treugeberbeteiligung<br />

beauftragte Parteien (inkl. beauftragte<br />

Vertragspartner für die Einlagekapitalplatzierung sowie<br />

Vertriebskoordination) erteilen, u.a. insbesondere wenn<br />

dies der (beschleunigten) Abwicklung der Verwaltung<br />

oder Betreuung dient. Außer an die vorgenannten Parteien<br />

darf der Treuhänder keine Auskünfte erteilen,<br />

soweit nicht gesetzliche oder behördliche Verpflichtungen<br />

bestehen oder der Treugeber ausdrücklich zugestimmt<br />

hat.<br />

3. Der Treugeber ist damit einverstanden, dass im Rahmen<br />

dieses Treuhandvertrages und Gesellschaftsvertrages<br />

der Gesellschaft von ihm erhobene personenbezogene<br />

Daten gespeichert und genutzt werden und, dass<br />

die Weitergabe der Daten auch an Gesellschaften oder<br />

staatliche Stellen mit Sitz in Ländern außerhalb der EU<br />

bzw. des EWR, deren Datenschutzniveau möglicherweise<br />

niedriger als in Deutschland ist, erfolgen kann,<br />

sofern dies zur Vermeidung von (Quellen-)Steuern oder<br />

sonstigen Nachteilen für die Gesellschaft führt.<br />

§17 SCHLUSSBESTIMMUNGEN<br />

1. Die Parteien stimmen darin überein, dass durch diesen<br />

Treuhandvertrag ausschließlich Rechte und Pflichten<br />

der Parteien untereinander begründet werden und insbesondere<br />

kein Rechtsverhältnis zwischen verschiedenen<br />

Treugebern, etwa in Form einer Gesellschaft bürgerlichen<br />

Rechts begründet wird bzw. begründet werden<br />

soll.<br />

2. Soweit eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam<br />

oder lückenhaft ist oder werden sollte, behalten die<br />

übrigen Bestimmungen des Vertrages ihre Gültigkeit,<br />

sofern nicht daraus einer Vertragspartei eine unzumutbare<br />

Härte entsteht. An die Stelle der unwirksamen<br />

Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.<br />

3. Nebenabreden zu diesem Vertrag sowie Änderungen<br />

und Ergänzungen dieses Vertrages – einschließlich dieser<br />

Schriftformabrede – bedürfen der Schriftform,<br />

sofern nicht kraft zwingenden Rechts eine strengere<br />

Form vorgeschrieben ist.<br />

4. Dieser Treuhandvertrag unterliegt deutschem Recht.<br />

Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen und Gerichtsstand<br />

für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang<br />

mit diesem Treuhandvertrag ist, soweit rechtlich<br />

zulässig, der Sitz des Treuhänders.<br />

Treugeber<br />

AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud IV“ mbH,<br />

gez. durch Rüdiger Dornhof und Martin Kloss<br />

jeweils als Geschäftsführer<br />

Doric Flight Management 16 GmbH,<br />

gez. durch Dr. Peter E. Hein als Geschäftsführer<br />

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