07.09.2014 Aufrufe

airbus a380 - Swiss Invest Group

airbus a380 - Swiss Invest Group

airbus a380 - Swiss Invest Group

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

TEIL D // GESELLSCHAFTSVERTRAG //<br />

fällt die Kostenpauschale für jeden Erwerber gesondert<br />

an.<br />

5. Unbeschadet der Ziffern 1 bis 4 ist bei einer entgeltlichen<br />

Anteilsveräußerung – gleich, ob es sich um einen<br />

Kommanditanteil oder einen lediglich treuhänderisch<br />

gehaltenen Anteil handelt – dem Treuhänder für seinen<br />

zusätzlichen Aufwand der Anteilsverwaltung vom Veräußerer<br />

ein pauschales Entgelt in Höhe von 1,19% des<br />

Kaufpreises, inklusive 19% Umsatzsteuer, mindestens<br />

178,50 EUR, höchstens jedoch 357 EUR, pro Anteilsver -<br />

äußerung zu zahlen. Die Pauschale ist einer geänderten<br />

Umsatzsteuer anzupassen.<br />

§25 SCHLICHTUNGS-/OMBUDSVERFAHREN<br />

Die Gesellschafter und Treugeber sind berechtigt, bei Streitigkeiten<br />

mit der Gesellschaft aufgrund des durch ihre Beteiligung<br />

begründeten rechtlichen Verhältnisses die in Berlin<br />

ansässige Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V. anzurufen<br />

und ein Schlichtungsverfahren einzuleiten. Das Schlichtungsverfahren<br />

richtet sich nach den jeweils geltenden Regelungen<br />

der Verfahrensordnung Ombudsstelle Geschlossene<br />

Fonds e.V.<br />

§ 26 SCHLUSSBESTIMMUNGEN<br />

1. Soweit eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam<br />

ist oder werden sollte, behalten die übrigen Bestimmungen<br />

des Vertrages ihre Gültigkeit. Die unwirksame<br />

Bestimmung gilt als durch diejenige rechtswirksame<br />

Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck<br />

der unwirksamen Bestimmung entspricht oder möglichst<br />

nahe kommt. Im Falle von Lücken gilt die Regelung,<br />

die vereinbart worden wäre, hätten die Parteien die<br />

Angelegenheit von vornherein bedacht.<br />

2. Nebenabreden zu diesem Vertrag sowie Änderungen<br />

und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der<br />

Schriftform, sofern nicht kraft zwingenden Rechts eine<br />

strengere Form vorgeschrieben ist.<br />

3. Dieser Gesellschaftsvertrag unterliegt deutschem<br />

Recht. Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen und<br />

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang<br />

mit diesem Gesellschaftsvertrag ist der Sitz<br />

der Gesellschaft, soweit dies zulässig vereinbart werden<br />

kann.<br />

Offenbach am Main, den 22. September 2011<br />

Doric Flight Management 16 GmbH,<br />

gez. durch Dr. Peter E. Hein als Geschäftsführer<br />

Doric Flight Control 16 GmbH,<br />

gez. durch Sönke Fanslow als Geschäftsführer<br />

AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud IV“ mbH,<br />

gez. durch Rüdiger Dornhof und Martin Kloss<br />

als Geschäftsführer<br />

158

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!