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airbus a380 - Swiss Invest Group

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GESELLSCHAFTSVERTRAG // TEIL D<br />

2. Jeder Kommanditist ist verpflichtet, der Gesellschaft<br />

unverzüglich und unaufgefordert etwaige Änderungen<br />

seiner Anschrift, seiner in der Beitrittserklärung oder<br />

sonstigen gemäß dem Geldwäschegesetz oder ähnlichen<br />

Vorschriften erforderlichen Angaben sowie seine<br />

deutsche Steuer-Identifikationsnummer mitzuteilen,<br />

sowie entsprechende Angaben auf Anforderung zu<br />

bestätigen. Jeder Kommanditist ist auch verpflichtet,<br />

der Gesellschaft unaufgefordert jede Änderung seiner<br />

steuerlichen „Ansässigkeit“ sowie eine steuerrechtliche<br />

„Ansässigkeit“ außerhalb der Bundesrepublik Deutschland<br />

mitzuteilen oder entsprechende Erklärungen<br />

gegenüber der Gesellschaft abzugeben. Dies gilt auch<br />

für jede künftige Änderung hiervon. Die Änderungsmitteilungen<br />

sind an den Geschäftsführenden Kommanditisten<br />

oder die AGR zu senden, die mit der Erfassung<br />

beauftragt wurde. Auf entsprechende Anforderung des<br />

Geschäftsführenden Kommanditisten hat jeder Kommanditist<br />

den erforderlichen Nachweis über den Ort<br />

seiner „Ansässigkeit“ im Sinne des Steuerrechts zu<br />

erbringen. Der Geschäftsführende Kommanditist hat<br />

überdies das Recht, von den Kommanditisten Angaben<br />

zur Erteilung von Auskünften oder Erklärungen gegenüber<br />

in- und ausländischen Behörden, insbesondere<br />

Steuerbehörden, oder kontoführenden Banken oder im<br />

Zusammenhang mit den Erfordernissen des Geldwäschegesetzes<br />

oder ähnlichen Vorschriften zu verlangen;<br />

dies gilt insbesondere, soweit dies gesetzlich geboten<br />

ist, von den Steuerbehörden gefordert wird oder zur<br />

Freistellung, Ermäßigung oder Erstattung von Abzugsteuern<br />

erforderlich ist oder sich eine solche Pflicht für<br />

die Kommanditisten ergibt. In diesen Fällen hat der<br />

Kommanditist auf Verlangen des Geschäftsführenden<br />

Kommanditisten bzw. der AGR innerhalb einer Frist von<br />

drei (3) Wochen ggf. notwendige Steuerformulare und -<br />

erklärungen sowie Vollmachen auszufertigen oder bei<br />

deren Ausfertigung mitzuwirken.<br />

3. Abs.1 und Abs.2 gelten für Treugeber entsprechend.<br />

Soweit zusätzliche Kosten gemäß Abs.1 durch Treugeber<br />

veranlasst sind, ist der Treuhänder gegenüber der<br />

Gesellschaft zu deren Tragung verpflichtet.<br />

§ 19 ENTNAHMEN, AUSSCHÜTTUNGEN<br />

1. Entnahmen, Ausschüttungen für ein Kalenderjahr erfolgen<br />

gemäß Gesellschafterbeschluss aus Liquiditätsüberschüssen<br />

der Gesellschaft, soweit diese nach Einschätzung<br />

des Geschäftsführenden Kommanditisten<br />

nicht zur Erfüllung gesetzlicher, vertraglicher oder<br />

budgetierter Verpflichtungen (inkl. der Vergütungen<br />

gemäß §17) oder erforderlicher (künftiger) Aufwendungen<br />

benötigt werden und eine angemessene Liquiditätsreserve<br />

vorhanden bleibt. Sofern der Treuhänder die<br />

Gesellschaft entsprechend anweist, kann die Gesellschaft<br />

schuldbefreiend auch unmittelbar an Treugeber<br />

Ausschüttungen gemäß den nachfolgenden Absätzen<br />

vornehmen („Direktausschüttung“). Direkt an die<br />

Treugeber zu leistende Ausschüttungen reduzieren die<br />

an den Treuhänder zu leistenden Ausschüttungen.<br />

Sofern in den nachfolgenden Absätzen von Treugebern<br />

gesprochen wird, sind damit nur die Treugeber gemeint,<br />

für die die Gesellschaft vom Treuhänder zur Direktausschüttung<br />

angewiesen wurde.<br />

2. Der Geschäftsführende Kommanditist wird hiermit<br />

ermächtigt und bevollmächtigt, Entnahmen und Ausschüttungen<br />

unter Berücksichtigung von Abs.1 und 4<br />

im Verhältnis des Kapitalkontos I der Kommanditisten<br />

und Treugeber zum Ende eines Kalenderjahres vorzunehmen.<br />

Ausschüttungen können auch Rückzahlungen<br />

der geleisteten Kapitaleinlagen bzw. Beteiligungsbeträge<br />

beinhalten. Ist eine Kapitaleinlage bzw. ein Beteiligungsbetrag<br />

(zzgl. Agio) während eines Geschäftsjahres nicht<br />

über die gesamte Zeit eingezahlt gewesen, so sind die<br />

Gesellschafter bzw. Treugeber entsprechend anteilig<br />

ausschüttungsberechtigt. Eine Ausschüttungsberechtigung<br />

entsteht erstmals für das Geschäftsjahr 2012.<br />

Kommanditisten und Treugeber, die bis zum 31. Dezember<br />

2011 beigetreten sind und ihre Kapitaleinlage bzw.<br />

ihren Beteiligungsbetrag (jeweils zzgl. Agio) geleistet<br />

haben, erhalten eine einmalige Bonusausschüttung<br />

i.H.v. 1% ihrer Kapitaleinlage bzw. ihres Beteiligungsbetrages,<br />

die zusammen mit der laufenden Ausschüttung<br />

für das Geschäftsjahr 2012 bis zum 31. Dezember<br />

2012 zu leisten ist. Leistet ein Kommanditist oder Treugeber<br />

seine Kapitaleinlage bzw. seinen Beteiligungsbe-<br />

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