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airbus a380 - Swiss Invest Group

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TEIL D // GESELLSCHAFTSVERTRAG //<br />

(xviii) die Erteilung von Prokuren und Handlungsvollmachten<br />

für den gesamten Geschäftsbetrieb<br />

sowie die Erteilung sonstiger Vollmachten im Hinblick<br />

auf die (Zwischen-)Finanzierung für den<br />

Erwerb des Flugzeuges (einschließlich aller damit<br />

zusammenhängenden Rechtshandlungen, wie<br />

etwa der Gewährung von Sicherheiten);<br />

(xix) Entscheidungen, die gemäß den Bestimmungen<br />

dieses Gesellschaftsvertrages dem Geschäftsführenden<br />

Kommanditisten oder der Gesellschaft<br />

zugewiesen sind;<br />

(xx) die Abgabe von Steuererklärungen der Gesellschaft<br />

und ggf. Vereinbarungen mit Steuerbehörden,<br />

insbesondere zur Verwaltungsvereinfachung<br />

der gesetzlichen Erklärungspflichten;<br />

(xxi) sonstige mit der Vermietung oder Verwertung des<br />

Flugzeuges zusammenhängende Tätigkeiten, mit<br />

Ausnahme der Veräußerung;<br />

(xxii) jedwede Maßnahme und Entscheidung, um<br />

gegenwärtige und/oder zukünftige gesetzliche<br />

Regulierungserfordernisse hinsichtlich des Emittenten<br />

einhalten zu können;<br />

(xxiii)alle Maßnahmen und Erklärungen (in der Gesellschafterversammlung<br />

oder anderweitig), die die<br />

Gesellschaft als Gesellschafter von Beteiligungsgesellschaften<br />

in Bezug auf Geschäftsführungsmaßnahmen<br />

gemäß der vorstehenden Ziffern (i)<br />

bis (xxii) auf der Ebene der Beteiligungsgesellschaft<br />

zu treffen hat oder trifft.<br />

Einer Zustimmung der Gesellschafter bzw. Treugeber<br />

bedarf es für diese Geschäfte nicht.<br />

5. Der Geschäftsführende Kommanditist darf in Ausnahmefällen<br />

auch außerhalb des gewöhnlichen Geschäftsbetriebes<br />

der Gesellschaft ohne eine erforderliche<br />

Beschlussfassung der Gesellschafter bzw. Treugeber<br />

Entscheidungen treffen und Rechtsgeschäfte vornehmen<br />

oder abschließen, soweit dies zur Abwehr erheblicher<br />

wirtschaftlicher Nachteile für die Gesellschaft<br />

geboten ist; der Geschäftsführende Kommanditist hat<br />

die Gesellschafter bzw. Treugeber hierüber unverzüglich<br />

zu unterrichten.<br />

6. Der Geschäftsführende Kommanditist ist darüber<br />

hinaus berechtigt, folgende Verträge abzuschließen und<br />

Rechtsgeschäfte vorzunehmen, die, wenn sie bereits<br />

abgeschlossen sind, hiermit genehmigt werden:<br />

(i) der Erwerb eines Flugzeuges;<br />

(ii) Darlehensverträge zur Zwischen- und Endfinanzierung<br />

der Anschaffung des Flugzeuges mit den<br />

finanzierenden Banken sowie die Bestellung der<br />

damit verbundenen Sicherheiten, einschließlich<br />

ggf. der Einräumung von Pfandrechten;<br />

(iii) Tilgung und Umschuldung von Darlehen sowie der<br />

Abschluss von Zinssicherungsgeschäften;<br />

(iv) Abschluss von Miet- und Leasingverträgen über<br />

das Flugzeug, insbesondere der prospektierte<br />

Leasingvertrag mit der Fluglinie Emirates;<br />

(v) einen Asset-Management- und Remarketing-<br />

Vertrag mit der Doric Asset Finance & Verwaltungs<br />

GmbH zu einer Vergütung i.H.v. 225.000 EUR für<br />

das Jahr 2012, ab 2013 zu einer jährlichen Ver -<br />

gütung i.H.v. 300.000 EUR, die sich erstmals mit<br />

Beginn des Jahres 2014 und sodann jährlich um<br />

2,5% der jeweiligen Vorjahresvergütung erhöht;<br />

(vi) eine Vereinbarung mit der Doric Asset Finance &<br />

Verwaltungs GmbH, durch die sie beauftragt wird,<br />

die Abwicklung im Fall der Veräußerung oder des<br />

Totalverlustes des Flugzeuges durchzuführen oder<br />

im Fall einer Anschlussvermietung diese zu arrangieren,<br />

gegen eine Vergütung i.H.v. zumindest 4%<br />

des Nettoverkaufserlöses bzw. – im Fall des Totalverlustes<br />

– der Entschädigung durch die Versicherung<br />

oder – im Fall der Anschlussvermietung –<br />

4% der Summe der unter einem Anschluss -<br />

leasingvertrag erzielten Leasingraten. Für ihre<br />

Unterstützung erhält die HANSA TREUHAND<br />

Finance GmbH & Co.KG 25% der jeweiligen Vergütung;<br />

(vii) eine Vereinbarung mit der Doric Asset Finance &<br />

Verwaltungs GmbH, wonach diese und die HANSA<br />

TREUHAND Finance GmbH & Co.KG jeweils 10%<br />

der kumulativen Überschüsse der erzielten Leasingraten<br />

gegenüber den budgetierten (prospektierten)<br />

Leasingraten erhalten, wobei der Zeitraum<br />

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