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airbus a380 - Swiss Invest Group

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TEIL D // GESELLSCHAFTSVERTRAG //<br />

§ 1 FIRMA, SITZ, DAUER<br />

1. Die Firma der Gesellschaft lautet:<br />

Doric Flugzeugfonds Sechzehnte GmbH&Co.KG<br />

(nachstehend „Gesellschaft“).<br />

2. Sitz der Gesellschaft ist der Sitz des Geschäftsführenden<br />

Kommanditisten, derzeit Offenbach am Main. Im<br />

Falle einer Sitzverlegung sind die Gesellschafter bzw.<br />

Treugeber zu informieren.<br />

3. Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Zeit errichtet.<br />

§ 2 GESELLSCHAFTSGEGENSTAND<br />

1. Gegenstand der Gesellschaft ist der Erwerb eines Flugzeuges<br />

vom Typ Airbus A380-800 (nachstehend „Flugzeug“),<br />

dessen Vermietung, Verleasung und dessen<br />

Verwertung sowie die Durchführung sämtlicher damit<br />

zusammenhängender Geschäfte, einschließlich des<br />

Liquiditätsmanagements der Gesellschaft.<br />

2. Die Gesellschaft ist berechtigt, Rechtshandlungen und<br />

Rechtsgeschäfte aller Art durchzuführen und durchführen<br />

zu lassen sowie sich an Gesellschaften zu beteiligen,<br />

die geeignet sind, den Gesellschaftsgegenstand<br />

zu fördern oder damit zusammenhängen. Sie kann zu<br />

diesem Zweck auch Gesellschaften erwerben, gründen<br />

oder sich daran beteiligen sowie Zweigniederlassungen<br />

im In- und Ausland gründen.<br />

§ 3 GESELLSCHAFTER, TREUGEBER,<br />

AUFNAHME UND BEITRITT<br />

1. Persönlich haftender Gesellschafter ist die Doric Flight<br />

Control 16 GmbH (nachstehend „Komplementär“).<br />

Er erbringt keine Kapitaleinlage und ist am Vermögen<br />

der Gesellschaft nicht beteiligt.<br />

2. Kommanditisten sind, vorbehaltlich des Beitritts weiterer<br />

Kommanditisten, die Doric Flight Management 16<br />

GmbH als Geschäftsführender Kommanditist (nachstehend<br />

„Geschäftsführender Kommanditist“) mit einer<br />

Kapitaleinlage i.H.v. 5.000 EUR (in Worten: fünftausend<br />

Euro) und die AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud IV“<br />

mbH (nachstehend „Treuhänder“ oder „AGR“) mit<br />

einer Kapitaleinlage i.H.v. 5.000 EUR (in Worten: fünftausend<br />

Euro). Die im Handelsregister einzutragende<br />

Haftsumme der Kommanditisten beträgt 10 EUR (in<br />

Worten: zehn Euro) je 1.000 EUR (in Worten: eintausend<br />

Euro) Kapitaleinlage, dies entspricht 1% der von ihnen<br />

übernommenen Kapitaleinlage.<br />

3. Der Geschäftsführende Kommanditist ist berechtigt, für<br />

die ihm unter diesem Gesellschaftsvertrag zugewiesenen<br />

Aufgaben Dritte einzuschalten und diesen Dritten<br />

Untervollmachten zu erteilen.<br />

4. Der Treuhänder ist durch Erklärung gegenüber dem<br />

Geschäftsführenden Kommanditisten berechtigt, seine<br />

Beteiligung in einem oder mehreren Schritten zu erhöhen<br />

und diese ganz oder teilweise treuhänderisch für<br />

Dritte zu halten und für diese zu verwalten. Die Berechtigung<br />

zur Erhöhung der Beteiligung erlischt, sobald<br />

das Gesellschaftskapital gemäß §9 voll übernommen<br />

ist. Diese Beschränkung gilt insoweit nicht, sofern die<br />

Erhöhung aufgrund des Wechsels eines Kommanditisten<br />

gemäß §4 zurück in die Treugeberstellung veranlasst<br />

ist.<br />

5. Der Geschäftsführende Kommanditist wird hiermit unter<br />

Befreiung von den Beschränkungen des §181 BGB<br />

unwiderruflich ermächtigt und bevollmächtigt, ohne<br />

weitere Zustimmung der anderen Gesellschafter jederzeit<br />

durch Erhöhung der Beteiligung des Treuhänders<br />

das Gesellschaftskapital zur Finanzierung des Gesellschaftsgegenstandes<br />

gemäß Abs.8 i.V.m. §9 zu erhöhen<br />

oder das Gesellschaftskapital gemäß §9 herabzusetzen<br />

und diejenigen Erklärungen abzugeben und<br />

Handlungen vorzunehmen, die insoweit sachdienlich<br />

oder erforderlich sind.<br />

6. Der Gesellschaft kann eine Person nur beitreten, für die<br />

auszuschließen ist, dass es sich um eine „US-Person“<br />

im Sinne des United States Securities Act of 1933 in<br />

seiner jeweils gültigen Fassung („Securities Act“) handelt.<br />

Zweifel gehen zu Lasten des Beitretenden. Daher<br />

kann der Gesellschaft nur beitreten, wer weder Staatsbürger<br />

der USA noch Inhaber einer dauerhaften Aufenthalts-<br />

und Arbeitserlaubnis für die USA (Greencard) und<br />

nicht aus einem anderen Grund in den USA unbeschränkt<br />

einkommensteuerpflichtig ist und einen Wohnsitz oder<br />

ständigen Aufenthalt in den USA oder ihren Hoheitsgebieten<br />

hat. Es darf sich bei dem Anleger nicht um eine<br />

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