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airbus a380 - Swiss Invest Group

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RECHTLICHE GRUNDLAGEN // TEIL C<br />

MITTELVERWENDUNGSKONTROLLVERTRAG<br />

Als Mittelverwendungskontrolleur der angebotenen Vermögensanlage<br />

hat der Emittent die AGR Treuhandgesellschaft<br />

„Sky Cloud IV“ mbH („Mittelverwendungskontrolleur“) be -<br />

auftragt. Sitz und Geschäftsanschrift ist Brandstwiete 4,<br />

20457 Hamburg.<br />

Rechtsgrundlage der Tätigkeit des Mittelverwendungskontrolleurs<br />

ist der Mittelverwendungskontrollvertrag vom<br />

22. September 2011. Die Aufgabe des Mittelverwendungskontrolleurs<br />

besteht darin, die Kapitaleinlagen entgegenzunehmen<br />

und ihre Verwendung dahingehend zu überprüfen,<br />

ob sie den im Verkaufsprospekt beschriebenen Zwecken<br />

entsprechen. Die wesentlichen Rechte und Pflichten des<br />

Mittelverwendungskontrolleurs stellen sich wie folgt dar:<br />

Der Emittent wird auf seinen Namen ein Bankkonto (Mittelverwendungskonto)<br />

einrichten, das mit dem unwiderruflichen<br />

Recht des Treuhänders ver sehen sein muss, dass Zahlungen<br />

von dem Konto oder Verfügungen über das Konto (z.B. Verpfändungen)<br />

nur mit Zustimmung des Treuhänders erfolgen<br />

können. Der Treuhänder verpflichtet sich, die Beteiligungsbeträge<br />

(einschließlich Agio) der Kapitalanleger, die auf dem<br />

Treuhandkonto eingegangen sind, unverzüglich vom Treuhandkonto<br />

auf das Mittelverwendungskonto zu überweisen.<br />

Weiterhin verpflichtet sich der Treuhänder, Auszahlungen<br />

vom Mittelverwendungskonto oder Verfügungen über das<br />

Mittelverwendungskonto zuzustimmen, sofern die Auszahlungen<br />

bzw. Verfügungen den im Verkaufsprospekt beschriebenen<br />

Zwecken entsprechen. Der Treuhänder hat insbesondere<br />

solchen Zahlungen zuzustimmen, die der Erfüllung der<br />

im Prospekt vorgesehenen Vertragspflichten dienen, etwa<br />

der Auszahlung des Kaufpreises des Flugzeuges oder der<br />

Vermittlungsprovisionen. Eine darüber hinausgehende Prüfung<br />

erfolgt durch den Mittelverwendungskontrolleur nicht.<br />

Mit Beendigung der Einwerbung des Einlagekapitals erlöschen<br />

die Aufgaben des Mittelverwendungskontrolleurs.<br />

Die Tätigkeiten des Mittelverwendungskontrolleurs sind mit<br />

der Vergütung an den Treuhänder abgegolten (siehe Seite 92).<br />

Es gibt keine Umstände oder Beziehungen, die Interessenkonflikte<br />

des Mittelverwendungskontrolleurs begründen können.<br />

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