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airbus a380 - Swiss Invest Group

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RECHTLICHE GRUNDLAGEN // TEIL C<br />

Zudem erhalten die Doric und die HANSA TREUHAND<br />

Finance vom Emittenten erfolgsabhängige Vergütungen, die<br />

wie folgt entstehen:<br />

In jedem Jahr, in dem der Emittent aus einem von Doric<br />

oder einem von Doric beauftragten Dritten arrangierten<br />

Leasingvertrag, einschließlich dem Leasingvertrag mit<br />

Emirates, höhere Nettoleasingraten erzielt als die im<br />

Rahmen der Prognoserechnung prognostizierten Leasingraten<br />

(„jährliche überschüssige Leasingraten“), erhält<br />

die Doric und die HANSA TREUHAND Finance jeweils<br />

50% von 20% des Überschusses als zusätzliche Vergütung<br />

vom Emittenten („Promote“). Der Promote ist fällig<br />

und zahlbar zum 15. Januar des Jahres, das dem Jahr<br />

folgt, in dem die höhere Leasingrate erzielt worden ist,<br />

und nach Rechnungsstellung durch die Doric und die<br />

HANSA TREUHAND Finance.<br />

Bei einer Veräußerung des Flugzeuges, die durch die<br />

Doric arrangiert wurde, erhalten die Doric und die<br />

HANSA TREUHAND Finance eine zusätzliche Vergütung<br />

i.H.v. jeweils 50% von 20% des Übererlöses, wenn der<br />

vom Emittenten erzielte Veräußerungserlös über dem für<br />

das Flugzeug gutachterlich festgestellten Mittelwert<br />

(69,12 Millionen USD zum Juni 2027, siehe Seite 53) für<br />

das entsprechende Jahr liegt („Sales Fee“). Die Zahlung<br />

der Sales Fee ist innerhalb von 15 Arbeitstagen zu leisten,<br />

nachdem der Emittent den Veräußerungserlös vereinnahmt<br />

hat und seine Verbindlichkeiten zurückgezahlt<br />

worden sind.<br />

Gemäß einer Vereinbarung zwischen dem Emittenten, der<br />

Doric und der HANSA TREUHAND Finance vom 2. September<br />

2011 zum Asset-Management- und Remarketing-Vertrag<br />

hat die HANSA TREUHAND Finance das Recht, direkt vom<br />

Emittenten ihren Vergütungsanteil aus der Remarketing-Vergütung<br />

und allen erfolgsabhängigen Vergütungen gemäß<br />

dem Asset-Management- und Remarketing-Vertrag zu fordern<br />

und kann diese direkt dem Emittenten in Rechnung<br />

stellen.<br />

Die erfolgsabhängigen Vergütungen sind zzgl. Umsatzsteuer<br />

zu leisten, sofern der Emittent zum Vorsteuerabzug berechtigt<br />

ist, und werden in der Währung vom Emittenten geleistet,<br />

in der die Erlöse erzielt werden. Im Falle von außerordent -<br />

lichen Ereignissen ist die Doric berechtigt, erforderliche Projektmanager<br />

und Flugzeugtechniker entsprechend den dann<br />

vorherrschenden Marktsätzen zu engagieren und die dabei<br />

entstehenden Kosten dem Emittenten in Rechnung zu stellen.<br />

Im Übrigen werden der Doric die Kosten und Auslagen<br />

vom Emittenten ersetzt, die im Zusammenhang mit den<br />

beschriebenen Tätigkeiten anfallen, wie z.B. Kosten für<br />

Rechts- und Steuerberater, Hotelkosten etc.<br />

GESCHÄFTSBESORGUNGSVERTRAG<br />

Der Emittent hat am 2. September 2011 einen Vertrag mit<br />

der HANSA TREUHAND Finance abgeschlossen. Demnach<br />

verpflichtet sich die HANSA TREUHAND Finance, die nachfolgenden<br />

Tätigkeiten zu übernehmen:<br />

Unterstützung des Emittenten bei der Berichterstattung;<br />

Rechnerische und umsatzsteuerliche Vorprüfung von eingehenden<br />

Rechnungen, Vorbereitung der Überweisungsträger<br />

zur Freigabe durch die Geschäftsführung des<br />

Emittenten;<br />

Liquiditätsmanagement in Abstimmung mit der<br />

Geschäftsführung des Emittenten;<br />

Archivierung von Akten;<br />

Vorbereitende Korrespondenz im Zusammenhang mit<br />

allen von der HANSA TREUHAND Finance im Rahmen<br />

dieses Vertrages übernommenen Aufgaben;<br />

Fachliche Ausführung: Kontieren und Verbuchen der<br />

überlassenen Buchungsunterlagen nach bestem Wissen<br />

und Gewissen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer<br />

Buchhaltung und Vorbereitung des Jahresabschlusses;<br />

Geheimhaltung: Verpflichtung, über die ihr im Rahmen<br />

dieser Buchungsarbeiten bekannt gewordenen Geschäftsvorgänge<br />

des Emittenten Stillschweigen zu bewahren<br />

und sie Unbefugten oder Dritten weder absichtlich noch<br />

fahrlässig zugänglich zu machen. Beschäftigt die HANSA<br />

TREUHAND Finance Mitarbeiter im Rahmen ihres Ge -<br />

schäftsbetriebes mit den ihr übertragenen Arbeiten, so<br />

hat sie diese in gleichem Umfang zu verpflichten. Diese<br />

Verpflichtung der HANSA TREUHAND Finance gilt über<br />

das Vertragsverhältnis hinaus;<br />

Programmtechnische Voraussetzungen: Einsatz eines<br />

Rechnungswesenprogramms, in dem geltende steuerliche<br />

und buchhalterische Vorschriften lfd. berücksichtigt<br />

sind;<br />

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