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airbus a380 - Swiss Invest Group

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TEIL C // RECHTLICHE GRUNDLAGEN //<br />

den Umfang der zusätzlichen Maßnahmen zu benennen, die<br />

aufgrund des Eintritts des Ereignisses voraussichtlich erforderlich<br />

sind, und den Emittenten bei der Umsetzung der<br />

Maßnahmen zu unterstützen („Außerordentliche Ereignisse“).<br />

Des Weiteren hat die Doric das Recht, unter bestimmten<br />

Umständen als exklusiver Remarketing-Beauftragter des<br />

Emittenten zu handeln. Sollte sie diese Aufgabe nicht übernehmen,<br />

wird sie den Emittenten bei der Suche nach einem<br />

Remarketing-Beauftragten unterstützen. Sämtliche Kosten,<br />

die hierfür entstehen, sowie dessen Vergütung sind vom<br />

Emittenten zu tragen.<br />

Im Rahmen des Remarketing wird die Doric Gespräche mit<br />

potenziellen Käufern und Anschlussleasingnehmern führen<br />

und entsprechende Vertragsverhandlungen für den Emittenten<br />

initiieren und ggf. führen. In Bezug auf das Flugzeug und<br />

alle Verpflichtungen aus dem Asset-Management- und<br />

Remarketing-Vertrag ist die Doric berechtigt, gegenüber<br />

Dritten (Behörden, Darlehensgebern, Versicherungsunternehmen<br />

und ähnlichen Institutionen), den Emittenten vollumfänglich<br />

zu vertreten. Sie kann hierfür auch andere Personen<br />

beauftragen, bleibt aber weiterhin für die Erbringung der<br />

Leistungen im Zusammenhang mit dem Asset-Management-<br />

und Remarketing-Vertrag verantwortlich.<br />

Die Doric ist nicht berechtigt, unternehmerische oder<br />

geschäftsführende Tätigkeiten auszuüben sowie für oder im<br />

Namen des Emittenten finanzielle Verpflichtungen einzugehen,<br />

die einen Betrag von einer Million USD übersteigen. Die<br />

Doric ist mit Einwilligung des Emittenten berechtigt, Dritte<br />

mit den oben genannten Aufgaben unterzubeauftragen,<br />

bleibt aber weiterhin für die Erfüllung dieser Aufgaben vollumfänglich<br />

verantwortlich.<br />

Der Asset-Management- und Remarketing-Vertrag hat eine<br />

Laufzeit bis zum 31. Dezember 2028. Der Vertrag endet<br />

automatisch mit der Beendigung der Liquidation des Emittenten.<br />

Als Vergütung für die Übernahme des laufenden<br />

Asset Managements sowie die Erstellung des Kontrollberichts<br />

etc. erhält die Doric von dem Emittenten eine Vergütung<br />

i.H.v. 225 TEUR für das Jahr 2012, die in drei gleichen<br />

Beträgen, beginnend mit Auslieferung des Flugzeuges,<br />

gezahlt wird. Ab dem Jahr 2013 erhält die Doric eine Vergütung<br />

i.H.v. 300 TEUR, die in vier gleichen Beträgen, jeweils<br />

zu Beginn eines Kalenderquartals, geleistet wird. Die jähr -<br />

liche Vergütung ist zzgl. Umsatzsteuer zu leisten. Ab dem<br />

Geschäftsjahr 2014 erhöht sich die Vergütung gegen über<br />

der für das Vorjahr anfallenden Vergütung um 2,5% p.a.<br />

Daneben erhält die Doric im Falle eines Totalverlustes des<br />

Flugzeuges eine Vergütung i.H.v. 3% und die HANSA<br />

TREUHAND Finance GmbH & Co.KG („HANSA TREUHAND<br />

Finance“) 1% der Versicherungszahlungen. Die Vergütung<br />

ist zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer zu leisten und hat in der<br />

Währung zu erfolgen, in der die Zahlung der Versicherungsleistungen<br />

erfolgt. Die Vergütung ist fällig und innerhalb von<br />

15 Arbeitstagen nach Erhalt der Versicherungsleistungen<br />

durch den Emittenten zahlbar.<br />

Ist das Flugzeug für einen Zeitraum von mehr als sechs<br />

Monaten nicht in Betrieb und der Emittent generiert währenddessen<br />

keine Einkünfte, ist der Emittent berechtigt, die<br />

Zahlung der jährlichen Vergütung an die Doric aufzuschieben,<br />

bis wieder Einkünfte erzielt werden und der Emittent in der<br />

Lage ist, ausstehende Verpflichtungen zu erfüllen. Die Doric<br />

und die HANSA TREUHAND Finance erhalten weiterhin im<br />

Falle eines Verkaufs oder einer Weitervermietung (außer einer<br />

Weitervermietung an Emirates), die von der Doric oder einem<br />

von der Doric beauftragten Dritten arrangiert wurde, sowie<br />

im Falle eines Kaufs des Flugzeuges durch Emirates oder<br />

ein mit Emirates verbundenes Unternehmen, eine Remarketing-Vergütung.<br />

Die Remarketing-Vergütung beträgt 4% des<br />

Veräußerungserlöses bzw. 4% der Summe der unter einem<br />

Anschlussleasingvertrag erzielten Leasingraten. Diese Ver -<br />

gütung wird zwischen der Doric und HANSA TREUHAND<br />

Finance im Verhältnis 75%/25% aufgeteilt. Die Vergütung ist<br />

ggf. zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer zu leisten, sofern der<br />

Emittent zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, und hat in der<br />

Währung zu erfolgen, in der der Erlös erfolgt. Die Remarketing-Vergütung<br />

ist fällig und zahlbar nach Rechnungsstellung<br />

durch die Doric und die HANSA TREUHAND Finance. Im<br />

Falle eines Anschlussmietvertrages ist die Remarketing-<br />

Vergütung bei Eintritt der Fälligkeit der jeweiligen Leasingrate<br />

fällig und zahlbar.<br />

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