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airbus a380 - Swiss Invest Group

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RECHTLICHE GRUNDLAGEN // TEIL C<br />

Form der Fahrlässigkeit. Ein Ausschluss oder eine Begrenzung<br />

der Haftung für Schäden aus der Verletzung von<br />

Leben, Körper oder Gesundheit erfolgt nicht. Die Höhe der<br />

Haftung der HANSA TREUHAND Finance ist auf die erhaltene<br />

Vergütung beschränkt.<br />

zug anderer bereits entstandener Zahlungsverpflichtungen<br />

des Emittenten. Die Vergütung ist innerhalb von fünf Tagen<br />

nach Rechnungsstellung durch den Leasingvermittler vom<br />

Emittenten zu zahlen. Auf diese Vergütung fällt keine Um -<br />

satzsteuer an.<br />

VERTRAG ÜBER DIE VERMITTLUNG<br />

VON LANGFRISTIGEM FREMDKAPITAL<br />

Der Emittent hat am 15. April 2011 mit der Doric Asset<br />

Finance GmbH & Co.KG („Fremdkapitalvermittler“) einen<br />

Vertrag über die Vermittlung des langfristigen Fremdkapitals<br />

(„langfristiges Darlehen“) abgeschlossen. Danach steht dem<br />

Fremdkapitalvermittler für die erbrachten Leistungen eine<br />

Vergütung i.H.v. 1,36 Millionen EUR zu. Der Vergütungsanspruch<br />

entsteht mit der Unterzeichnung des langfristigen<br />

Darlehens durch die Darlehensgeber und sobald der Emittent<br />

nach Abzug anderer bereits entstandener Zahlungsverpflichtungen<br />

über ausreichend Liquidität verfügt.<br />

Die Vergütung ist innerhalb von fünf Tagen nach Rechnungsstellung<br />

durch den Fremdkapitalvermittler vom Emittenten<br />

zu zahlen. Die Vergütung ist zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer<br />

zu leisten.<br />

Jede Partei haftet der anderen Partei nur, soweit ihr Vorsatz<br />

oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Bei<br />

Verletzung wesentlicher Verpflichtungen haftet sie für jede<br />

Form der Fahrlässigkeit. Ein Ausschluss oder eine Begrenzung<br />

der Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben,<br />

Körper oder Gesundheit erfolgt nicht. Die Höhe der Haftung<br />

des Fremdkapitalvermittlers ist auf die erhaltene Vergütung<br />

beschränkt.<br />

VERTRAG ÜBER DIE LEASINGVERMITTLUNG<br />

Der Emittent hat am 15. April 2011 mit der Doric Asset<br />

Finance GmbH & Co.KG („Leasingvermittler“) einen Vertrag<br />

über die Vermittlung eines Flugzeuges vom Typ Airbus A380<br />

inklusive langfristigem Leasingvertrag mit Emirates abgeschlossen.<br />

Der Leasingvermittler erhält für die Vermittlung<br />

des Flugzeuges und des Leasingvertrages eine Vergütung<br />

i.H.v. 731 TEUR. Die Vergütung entsteht mit Abschluss des<br />

Leasingvertrages und bei ausreichender Liquidität nach Ab -<br />

Jede Partei haftet der anderen Partei nur, soweit ihr Vorsatz<br />

oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Bei<br />

Verletzung wesentlicher Verpflichtungen haftet sie für jede<br />

Form der Fahrlässigkeit. Ein Ausschluss oder eine Begrenzung<br />

der Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben,<br />

Körper oder Gesundheit erfolgt nicht. Die Höhe der Haftung<br />

des Leasingvermittlers ist auf die erhaltene Vergütung be -<br />

schränkt.<br />

ASSET-MANAGEMENT- UND REMARKETING-VERTRAG<br />

Der Emittent hat mit der Doric Asset Finance & Verwaltungs<br />

GmbH („Doric“) am 20. September 2011 einen Asset-<br />

Management- und Remarketing-Vertrag abgeschlossen,<br />

unter welchem die Doric mit einer Reihe von Tätigkeiten in<br />

Bezug auf die Verwaltung und Verwertung des Flugzeuges<br />

beauftragt wird.<br />

Der Vertrag sieht unter anderem vor, dass die Doric die Einhaltung<br />

der Verpflichtungen des Leasingnehmers Emirates<br />

überwacht, die dieser entsprechend dem bestehenden<br />

Leasingvertrag zu erfüllen hat („laufendes Asset Management“).<br />

Darunter fällt auch eine regelmäßige Inspektion des<br />

Flugzeuges, um den aktuellen Zustand des Flugzeuges in<br />

Bezug auf die notwendigen Wartungs- und Reparaturmaßnahmen<br />

zu überprüfen.<br />

Eine weitere Aufgabe ist die Erstellung eines Asset Monitoring<br />

Reports („Kontrollbericht“). Dieser soll unter anderem<br />

eine Zusammenfassung und eine Vorausschau in Bezug auf<br />

das Flugzeug, einen Soll-Ist-Vergleich der Einnahmen und<br />

Ausgaben des Emittenten sowie eine Aufstellung der geleisteten<br />

Ausschüttungen mit einem Vergleich zu den im Prospekt<br />

gemachten wirtschaftlichen Angaben beinhalten. Im<br />

Falle von Ereignissen, die nicht Teil des laufenden Asset<br />

Managements sind, z.B. bei Vertragsstörungen des Leasingnehmers,<br />

hat die Doric den Emittenten davon zu informieren,<br />

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