airbus a380 - Swiss Invest Group
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TEIL C // RECHTLICHE GRUNDLAGEN //<br />
Für die Vermittlung des Eigenkapitals erhält die HANSA<br />
TREUHAND Finance von dem Emittenten eine pauschale<br />
Provision i.H.v. 11% (inkl. 5% Agio) der geplanten Einlagekapitalerhöhung<br />
gemäß §9 des Gesellschaftsvertrages. Dies<br />
entspricht einer Gesamtvergütung i.H.v. 6,82 Millionen EUR.<br />
Die pauschale Provision schließt alle zu leistenden Vertriebsvergütungen,<br />
die auch an Drittparteien zu leisten sind, im<br />
Rahmen der geplanten Einlagekapitalerhöhung ein. Vergütungen,<br />
die durch Vertriebsvereinbarungen des Emittenten<br />
mit Dritten entstehen, sind von der Vergütung an die HANSA<br />
TREUHAND Finance abzuziehen. Hierzu gehören auch die<br />
Vergütungen der durch Koordination der PVA vertreibenden<br />
Volksbanken und auch die Vertriebskoordinationsvergütung<br />
der PVA in Höhe von bis zu 3% des unter ihrer Koordination<br />
vermittelten Eigenkapitals. Die pauschale Provision versteht<br />
sich zuzüglich einer anfallenden Umsatzsteuer, sofern zur<br />
Umsatzsteuer optiert wird, ansonsten fällt sie ohne Umsatzsteuer<br />
an.<br />
Sollte die Platzierungsgarantie in Anspruch genommen werden,<br />
würde dies zu einem Vergütungsanspruch i.H.v. 6% für<br />
das im Rahmen der Platzierungsgarantie übernommene<br />
Eigenkapital führen. Sollte die Platzierungsgarantie gezogen<br />
werden, würde dies zu einem Vergütungsanspruch entsprechend<br />
dem eingeworbenen Eigenkapital abzüglich des<br />
Agios führen.<br />
Der Vergütungsanspruch entsteht anteilig in Höhe des für<br />
den Emittenten eingeworbenen bzw. im Rahmen der Platzierungsgarantie<br />
übernommenen Eigenkapitals. Die Auszahlung<br />
der anteiligen Vergütungen erfolgt, sobald der Emittent<br />
nach Abzug anderer bereits entstandener Zahlungsverpflichtungen<br />
über ausreichend Liquidität verfügt und ist innerhalb<br />
von fünf Tagen nach Rechnungsstellung durch die HANSA<br />
TREUHAND Finance vom Emittenten zu zahlen.<br />
Neben dieser Vermittlungsvergütung vom Emittenten können<br />
die Vertriebspartner im Einzelfall auch weitere Zuwendungen<br />
erhalten (siehe unter „Konzeptionsvertrag“, Seite 113).<br />
MARKETING- UND<br />
VERTRIEBSUNTERSTÜTZUNGSVERTRAG<br />
Der Emittent hat am 2. September 2011 mit der HANSA<br />
TREUHAND Finance einen Vertrag über Marketing und Vertriebsunterstützung<br />
abgeschlossen. In diesem Vertrag hat<br />
sich die HANSA TREUHAND Finance verpflichtet, im Hinblick<br />
auf die Eigenkapitaleinwerbung des Emittenten ein<br />
geeignetes Konzept zu entwickeln. Ferner verpflichtet sie<br />
sich, das Marketing sowie alle werblichen Maßnahmen auszuarbeiten<br />
und umzusetzen. Hierzu gehört das Mitwirken bei<br />
der Erstellung von Kurzinformationen, Vertriebsdokumenten<br />
sowie allen weiteren, erforderlichen Vertriebsinformationen<br />
zum Beteiligungsangebot.<br />
Für die Übernahme dieser Aufgaben wird die HANSA TREU-<br />
HAND Finance vom Emittenten eine Pauschalvergütung<br />
i.H.v. 1,64 Millionen EUR zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer<br />
erhalten. Die Pauschalvergütung entsteht, sobald der Emittent<br />
nach Abzug anderer bereits entstandener Zahlungsverpflichtungen<br />
über ausreichend Liquidität verfügt und ist<br />
innerhalb von fünf Tagen nach Rechnungsstellung durch die<br />
HANSA TREUHAND Finance vom Emittenten zu zahlen.<br />
VERTRAG ÜBER DIE VERMITTLUNG EINER<br />
EIGENKAPITALZWISCHENFINANZIERUNG<br />
Der Emittent hat am 15. April 2011 mit der HANSA TREU-<br />
HAND Finance einen Vertrag über die Vermittlung einer<br />
Eigenkapitalzwischenfinanzierung abgeschlossen. Danach<br />
steht der HANSA TREUHAND Finance für die erbrachten<br />
Leistungen eine Vergütung i.H.v. 450 TEUR zu.<br />
Der Vergütungsanspruch entsteht mit der Unterzeichnung<br />
dieses Vertrages und sobald der Emittent nach Abzug anderer<br />
bereits entstandener Zahlungsverpflichtungen über ausreichend<br />
Liquidität verfügt. Die Vergütung ist innerhalb von<br />
fünf Tagen nach Rechnungsstellung durch die HANSA<br />
TREUHAND Finance vom Emittenten zu zahlen. Die Vergütung<br />
ist zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer zu leisten.<br />
Jede Partei haftet der anderen Partei nur, soweit ihr Vorsatz<br />
oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Bei<br />
Verletzung wesentlicher Verpflichtungen haftet sie für jede<br />
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