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airbus a380 - Swiss Invest Group

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TEIL C // RECHTLICHE GRUNDLAGEN //<br />

Für die Vermittlung des Eigenkapitals erhält die HANSA<br />

TREUHAND Finance von dem Emittenten eine pauschale<br />

Provision i.H.v. 11% (inkl. 5% Agio) der geplanten Einlagekapitalerhöhung<br />

gemäß §9 des Gesellschaftsvertrages. Dies<br />

entspricht einer Gesamtvergütung i.H.v. 6,82 Millionen EUR.<br />

Die pauschale Provision schließt alle zu leistenden Vertriebsvergütungen,<br />

die auch an Drittparteien zu leisten sind, im<br />

Rahmen der geplanten Einlagekapitalerhöhung ein. Vergütungen,<br />

die durch Vertriebsvereinbarungen des Emittenten<br />

mit Dritten entstehen, sind von der Vergütung an die HANSA<br />

TREUHAND Finance abzuziehen. Hierzu gehören auch die<br />

Vergütungen der durch Koordination der PVA vertreibenden<br />

Volksbanken und auch die Vertriebskoordinationsvergütung<br />

der PVA in Höhe von bis zu 3% des unter ihrer Koordination<br />

vermittelten Eigenkapitals. Die pauschale Provision versteht<br />

sich zuzüglich einer anfallenden Umsatzsteuer, sofern zur<br />

Umsatzsteuer optiert wird, ansonsten fällt sie ohne Umsatzsteuer<br />

an.<br />

Sollte die Platzierungsgarantie in Anspruch genommen werden,<br />

würde dies zu einem Vergütungsanspruch i.H.v. 6% für<br />

das im Rahmen der Platzierungsgarantie übernommene<br />

Eigenkapital führen. Sollte die Platzierungsgarantie gezogen<br />

werden, würde dies zu einem Vergütungsanspruch entsprechend<br />

dem eingeworbenen Eigenkapital abzüglich des<br />

Agios führen.<br />

Der Vergütungsanspruch entsteht anteilig in Höhe des für<br />

den Emittenten eingeworbenen bzw. im Rahmen der Platzierungsgarantie<br />

übernommenen Eigenkapitals. Die Auszahlung<br />

der anteiligen Vergütungen erfolgt, sobald der Emittent<br />

nach Abzug anderer bereits entstandener Zahlungsverpflichtungen<br />

über ausreichend Liquidität verfügt und ist innerhalb<br />

von fünf Tagen nach Rechnungsstellung durch die HANSA<br />

TREUHAND Finance vom Emittenten zu zahlen.<br />

Neben dieser Vermittlungsvergütung vom Emittenten können<br />

die Vertriebspartner im Einzelfall auch weitere Zuwendungen<br />

erhalten (siehe unter „Konzeptionsvertrag“, Seite 113).<br />

MARKETING- UND<br />

VERTRIEBSUNTERSTÜTZUNGSVERTRAG<br />

Der Emittent hat am 2. September 2011 mit der HANSA<br />

TREUHAND Finance einen Vertrag über Marketing und Vertriebsunterstützung<br />

abgeschlossen. In diesem Vertrag hat<br />

sich die HANSA TREUHAND Finance verpflichtet, im Hinblick<br />

auf die Eigenkapitaleinwerbung des Emittenten ein<br />

geeignetes Konzept zu entwickeln. Ferner verpflichtet sie<br />

sich, das Marketing sowie alle werblichen Maßnahmen auszuarbeiten<br />

und umzusetzen. Hierzu gehört das Mitwirken bei<br />

der Erstellung von Kurzinformationen, Vertriebsdokumenten<br />

sowie allen weiteren, erforderlichen Vertriebsinformationen<br />

zum Beteiligungsangebot.<br />

Für die Übernahme dieser Aufgaben wird die HANSA TREU-<br />

HAND Finance vom Emittenten eine Pauschalvergütung<br />

i.H.v. 1,64 Millionen EUR zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer<br />

erhalten. Die Pauschalvergütung entsteht, sobald der Emittent<br />

nach Abzug anderer bereits entstandener Zahlungsverpflichtungen<br />

über ausreichend Liquidität verfügt und ist<br />

innerhalb von fünf Tagen nach Rechnungsstellung durch die<br />

HANSA TREUHAND Finance vom Emittenten zu zahlen.<br />

VERTRAG ÜBER DIE VERMITTLUNG EINER<br />

EIGENKAPITALZWISCHENFINANZIERUNG<br />

Der Emittent hat am 15. April 2011 mit der HANSA TREU-<br />

HAND Finance einen Vertrag über die Vermittlung einer<br />

Eigenkapitalzwischenfinanzierung abgeschlossen. Danach<br />

steht der HANSA TREUHAND Finance für die erbrachten<br />

Leistungen eine Vergütung i.H.v. 450 TEUR zu.<br />

Der Vergütungsanspruch entsteht mit der Unterzeichnung<br />

dieses Vertrages und sobald der Emittent nach Abzug anderer<br />

bereits entstandener Zahlungsverpflichtungen über ausreichend<br />

Liquidität verfügt. Die Vergütung ist innerhalb von<br />

fünf Tagen nach Rechnungsstellung durch die HANSA<br />

TREUHAND Finance vom Emittenten zu zahlen. Die Vergütung<br />

ist zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer zu leisten.<br />

Jede Partei haftet der anderen Partei nur, soweit ihr Vorsatz<br />

oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Bei<br />

Verletzung wesentlicher Verpflichtungen haftet sie für jede<br />

114

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