airbus a380 - Swiss Invest Group
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RECHTLICHE GRUNDLAGEN // TEIL C<br />
KONZEPTIONSVERTRAG<br />
Der Emittent hat am 2. September 2011 mit der Doric Emis -<br />
sionshaus GmbH&Co.KG („Doric Emissionshaus“) und der<br />
HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co.KG („HANSA<br />
TREUHAND Finance“), zusammen auch „die Anbieter“<br />
genannt, einen Konzeptionsvertrag abgeschlossen. Gemäß<br />
diesem Vertrag erstellen die Anbieter einen Verkaufsprospekt<br />
nebst Beitrittsunterlagen, durch den die Kapitalanteile Anlegern<br />
angeboten werden können. Die Anbieter müssen gemäß<br />
Konzeptionsvertrag den Emittenten bei der Auswahl eines<br />
geeigneten Unternehmens für den Prospektdruck sowie weiterer<br />
Vertriebsunterlagen beraten. Außerdem sind die Anbieter<br />
verpflichtet, eine Gestattung der Veröffentlichung des<br />
Verkaufsprospektes bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />
(„BaFin“) einzuholen.<br />
Für die Übernahme der vorstehenden Aufgaben erhalten<br />
die Anbieter vom Emittenten eine Pauschalvergütung i.H.v.<br />
1,1 Millionen EUR zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Diese<br />
Vergütung ist jeweils zur Hälfte an die Anbieter als Teilgläubiger<br />
zu leisten und deckt sämtliche Auslagen und Kosten ab,<br />
die ihnen im Zusammenhang mit den zu erbringenden Leistungen,<br />
einschließlich der Kosten für die Erstellung des Verkaufsprospektes,<br />
sowie sonstige Kosten wie beispielsweise<br />
auch Kosten für Werbegeschenke, Schulungsmaßnahmen<br />
und Informationsveranstaltungen für Vertriebspartner, entstehen.<br />
Die Kosten eines ggf. erforderlichen Prospektnachtrages<br />
sind vom Emittenten zu tragen und ggf. an die Anbieter<br />
zu erstatten. Die Pauschalvergütung entsteht mit der<br />
Gestattung der Veröffentlichung des Prospektes durch die<br />
BaFin sowie einer nach Abzug anderer bereits entstandener<br />
Zahlungsverpflichtungen vorliegenden ausreichenden Liquidität<br />
des Auftraggebers. Die Vergütung ist innerhalb von fünf<br />
Tagen nach Rechnungsstellung durch die Anbieter vom<br />
Emittenten zahlbar.<br />
Die Anbieter haften nur, soweit ihnen Vorsatz oder grobe<br />
Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Bei Verletzung<br />
wesentlicher Verpflichtungen haften sie für jede Form der<br />
Fahrlässigkeit. Ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung<br />
der Anbieter für Schäden aus der Verletzung von Leben,<br />
Körper oder Gesundheit erfolgt nicht. Die Höhe der Haftung<br />
der Anbieter ist auf die jeweils erhaltene Vergütung beschränkt.<br />
VERTRIEBSVEREINBARUNG<br />
Der Emittent hat am 2. September 2011 einen Vertrag mit<br />
der HANSA TREUHAND Finance abgeschlossen. Die<br />
HANSA TREUHAND Finance wird demnach auf der Grundlage<br />
eines von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />
(„BaFin“) zur Veröffentlichung gestatteten Verkaufsprospektes<br />
und der dazu gehörigen Platzierungsunterlagen,<br />
insbesondere Zeichnungsschein und Widerrufsbelehrung,<br />
die prognostizierte erforderliche Eigenkapitalerhöhung von<br />
61.990 TEUR zzgl. 5% Agio hierauf am Kapitalmarkt<br />
einwerben. Der Emittent wird der HANSA TREUHAND<br />
Finance hierzu alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung<br />
stellen und alle notwendigen Auskünfte erteilen.<br />
Der Emittent ist ebenfalls berechtigt, Vertriebsvereinbarungen<br />
direkt abzuschließen. Solche Vertriebsvereinbarungen be -<br />
dürfen der Zustimmung der HANSA TREUHAND Finance.<br />
Außerdem ist die HANSA TREUHAND Finance auch berechtigt,<br />
geeignete Untervermittler einzuschalten. Es ist beabsichtigt,<br />
einen Teil der Eigenkapitalerhöhung über den<br />
genossenschaftlichen FinanzVerbund einzuwerben. Die Vertriebskoordination<br />
hierfür übernimmt die PVA Pacta Vermögens-Anlage<br />
GmbH („PVA“). Für die Vertriebskoordination<br />
erhält die PVA von dem Emittenten eine Koordinationsgebühr.<br />
Die PVA wird hierfür eine Vertriebsvereinbarung mit<br />
dem Emittenten abschließen, nach deren Maßgabe sie im<br />
Auftrag und Namen des Emittenten berechtigt ist, Vertriebsvereinbarungen<br />
mit einzelnen Volks- und Raiffeisenbanken<br />
abzuschließen. Die Doric Asset Finance&Verwaltungs GmbH<br />
(„Doric“) hält 50% der Gesellschaftsanteile der PVA und partizipiert<br />
indirekt entsprechend diesem Gesellschaftsanteil an<br />
den Erträgen der PVA. Der Anteil von Gesellschaften der<br />
Doric Gruppe an dem Gesamtgebührenvolumen erhöht sich<br />
daher entsprechend, je grösser der Anteil der Eigenkapitalplatzierung<br />
über die Volks- und Raiffeisenbanken wird.<br />
Darüber hinaus erhält die Doric unter einem Geschäftsbesorgungsvertrag<br />
mit der PVA für die Informationsversorgung<br />
der von ihr eingeschalteten Vermittler, Bearbeitung von Beitrittsunterlagen<br />
und für die Erstellung von Abrechnungen<br />
eine jährliche Vergütung für das Jahr 2011 i.H.v. 248 TEUR<br />
zzgl. Umsatzsteuer, in den Folgejahren unterliegt diese Vergütung<br />
einem jährlichen Anpassungsmechanismus.<br />
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