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airbus a380 - Swiss Invest Group

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RECHTLICHE GRUNDLAGEN // TEIL C<br />

KONZEPTIONSVERTRAG<br />

Der Emittent hat am 2. September 2011 mit der Doric Emis -<br />

sionshaus GmbH&Co.KG („Doric Emissionshaus“) und der<br />

HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co.KG („HANSA<br />

TREUHAND Finance“), zusammen auch „die Anbieter“<br />

genannt, einen Konzeptionsvertrag abgeschlossen. Gemäß<br />

diesem Vertrag erstellen die Anbieter einen Verkaufsprospekt<br />

nebst Beitrittsunterlagen, durch den die Kapitalanteile Anlegern<br />

angeboten werden können. Die Anbieter müssen gemäß<br />

Konzeptionsvertrag den Emittenten bei der Auswahl eines<br />

geeigneten Unternehmens für den Prospektdruck sowie weiterer<br />

Vertriebsunterlagen beraten. Außerdem sind die Anbieter<br />

verpflichtet, eine Gestattung der Veröffentlichung des<br />

Verkaufsprospektes bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />

(„BaFin“) einzuholen.<br />

Für die Übernahme der vorstehenden Aufgaben erhalten<br />

die Anbieter vom Emittenten eine Pauschalvergütung i.H.v.<br />

1,1 Millionen EUR zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Diese<br />

Vergütung ist jeweils zur Hälfte an die Anbieter als Teilgläubiger<br />

zu leisten und deckt sämtliche Auslagen und Kosten ab,<br />

die ihnen im Zusammenhang mit den zu erbringenden Leistungen,<br />

einschließlich der Kosten für die Erstellung des Verkaufsprospektes,<br />

sowie sonstige Kosten wie beispielsweise<br />

auch Kosten für Werbegeschenke, Schulungsmaßnahmen<br />

und Informationsveranstaltungen für Vertriebspartner, entstehen.<br />

Die Kosten eines ggf. erforderlichen Prospektnachtrages<br />

sind vom Emittenten zu tragen und ggf. an die Anbieter<br />

zu erstatten. Die Pauschalvergütung entsteht mit der<br />

Gestattung der Veröffentlichung des Prospektes durch die<br />

BaFin sowie einer nach Abzug anderer bereits entstandener<br />

Zahlungsverpflichtungen vorliegenden ausreichenden Liquidität<br />

des Auftraggebers. Die Vergütung ist innerhalb von fünf<br />

Tagen nach Rechnungsstellung durch die Anbieter vom<br />

Emittenten zahlbar.<br />

Die Anbieter haften nur, soweit ihnen Vorsatz oder grobe<br />

Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Bei Verletzung<br />

wesentlicher Verpflichtungen haften sie für jede Form der<br />

Fahrlässigkeit. Ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung<br />

der Anbieter für Schäden aus der Verletzung von Leben,<br />

Körper oder Gesundheit erfolgt nicht. Die Höhe der Haftung<br />

der Anbieter ist auf die jeweils erhaltene Vergütung beschränkt.<br />

VERTRIEBSVEREINBARUNG<br />

Der Emittent hat am 2. September 2011 einen Vertrag mit<br />

der HANSA TREUHAND Finance abgeschlossen. Die<br />

HANSA TREUHAND Finance wird demnach auf der Grundlage<br />

eines von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />

(„BaFin“) zur Veröffentlichung gestatteten Verkaufsprospektes<br />

und der dazu gehörigen Platzierungsunterlagen,<br />

insbesondere Zeichnungsschein und Widerrufsbelehrung,<br />

die prognostizierte erforderliche Eigenkapitalerhöhung von<br />

61.990 TEUR zzgl. 5% Agio hierauf am Kapitalmarkt<br />

einwerben. Der Emittent wird der HANSA TREUHAND<br />

Finance hierzu alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung<br />

stellen und alle notwendigen Auskünfte erteilen.<br />

Der Emittent ist ebenfalls berechtigt, Vertriebsvereinbarungen<br />

direkt abzuschließen. Solche Vertriebsvereinbarungen be -<br />

dürfen der Zustimmung der HANSA TREUHAND Finance.<br />

Außerdem ist die HANSA TREUHAND Finance auch berechtigt,<br />

geeignete Untervermittler einzuschalten. Es ist beabsichtigt,<br />

einen Teil der Eigenkapitalerhöhung über den<br />

genossenschaftlichen FinanzVerbund einzuwerben. Die Vertriebskoordination<br />

hierfür übernimmt die PVA Pacta Vermögens-Anlage<br />

GmbH („PVA“). Für die Vertriebskoordination<br />

erhält die PVA von dem Emittenten eine Koordinationsgebühr.<br />

Die PVA wird hierfür eine Vertriebsvereinbarung mit<br />

dem Emittenten abschließen, nach deren Maßgabe sie im<br />

Auftrag und Namen des Emittenten berechtigt ist, Vertriebsvereinbarungen<br />

mit einzelnen Volks- und Raiffeisenbanken<br />

abzuschließen. Die Doric Asset Finance&Verwaltungs GmbH<br />

(„Doric“) hält 50% der Gesellschaftsanteile der PVA und partizipiert<br />

indirekt entsprechend diesem Gesellschaftsanteil an<br />

den Erträgen der PVA. Der Anteil von Gesellschaften der<br />

Doric Gruppe an dem Gesamtgebührenvolumen erhöht sich<br />

daher entsprechend, je grösser der Anteil der Eigenkapitalplatzierung<br />

über die Volks- und Raiffeisenbanken wird.<br />

Darüber hinaus erhält die Doric unter einem Geschäftsbesorgungsvertrag<br />

mit der PVA für die Informationsversorgung<br />

der von ihr eingeschalteten Vermittler, Bearbeitung von Beitrittsunterlagen<br />

und für die Erstellung von Abrechnungen<br />

eine jährliche Vergütung für das Jahr 2011 i.H.v. 248 TEUR<br />

zzgl. Umsatzsteuer, in den Folgejahren unterliegt diese Vergütung<br />

einem jährlichen Anpassungsmechanismus.<br />

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