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airbus a380 - Swiss Invest Group

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TEIL C // RECHTLICHE GRUNDLAGEN //<br />

Zwischenfinanzierungsdarlehensgebers in einem Abtretungsvertrag<br />

vom 14. September 2011 nach deutschem Recht 90%<br />

seiner zukünftigen Ansprüche gegen die Anleger auf Einzahlung<br />

der übernommenen Kapitaleinlagen (jeweils ohne Agio)<br />

an die NORD/LB abgetreten und am 14. September 2011<br />

seine Ansprüche aus der Platzierungsvereinbarung an die<br />

NORD/LB abgetreten. Des Weiteren hat sich der Emittent<br />

verpflichtet, sicherzustellen, dass alle Kapitaleinlagen der<br />

Anleger zzgl. Agio auf ein Treuhandkonto bei der Berenberg<br />

Bank geleistet werden. Dieses Konto wird an die NORD/LB<br />

aufgrund einer Verpfändungsvereinbarung verpfändet.<br />

Der Emittent hat sich außerdem verpflichtet, das Flugzeug<br />

nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Bank zu<br />

belasten oder zu veräußern, ausgenommen sind die bereits<br />

bestehenden Verpflichtungen unter den bestehenden Ver -<br />

trägen mit der NORD/LB. Vertritt die Bank die begründete<br />

Auffassung, dass der Emittent seinen Verpflichtungen unter<br />

dem Zwischenfinanzierungsdarlehen nicht nachkommen<br />

wird, so hat die Bank das Recht, von dem Emittenten<br />

zusätzliche Sicherheiten zu fordern.<br />

Das Zwischenfinanzierungsdarlehen unterliegt deutschem<br />

Recht. Als Gerichtsstand wurde Hannover vereinbart.<br />

PLATZIERUNGSGARANTIEVEREINBARUNG<br />

Herr Hermann Ebel (auch „Garantiegeber” genannt) hat mit<br />

der Doric Flugzeugfonds Sechzehnte GmbH & Co.KG eine<br />

Platzierungsgarantievereinbarung am 14. September 2011<br />

abgeschlossen.<br />

Herr Hermann Ebel ist Vorstandsvorsitzender und Mitbegründer<br />

der HANSA TREUHAND. Über die Hermann Ebel<br />

Maritime Beteiligungs GmbH & Co.KG ist er zu 74,9%<br />

Eigentümer der Unternehmensgruppe. 25,1% hält die Stiftung<br />

Maritim Hermann&Milena Ebel.<br />

Der Garantiegeber garantiert der Beteiligungsgesellschaft<br />

demnach unwiderruflich, dass sich bis zum Zeitpunkt des<br />

Auslaufens der Eigenkapitalzwischenfinanzierung (Stichtag)<br />

<strong>Invest</strong>oren mittelbar als Treugeber an der Beteiligungsgesellschaft<br />

mit Kapitaleinlagen in Höhe einer Summe von 51 Millionen<br />

EUR beteiligt haben und diese Einlagen bis zu diesem<br />

Zeitpunkt der Beteiligungsgesellschaft oder einem Treuhänder<br />

ausgezahlt worden sind.<br />

Für den Fall, dass Beteiligungen in dieser Höhe nicht zum<br />

Stichtag erfolgt sind, verpflichtet sich der Garantiegeber,<br />

sich in Höhe des fehlenden Betrages an der Gesellschaft<br />

Zug um Zug gegen Einräumung eines entsprechenden<br />

Anteils an der Beteiligungsgesellschaft zu beteiligen. In Fällen,<br />

in denen Platzierungen zum Stichtag bereits erfolgt sind,<br />

jedoch die Kapitaleinlage nicht in der genannten Weise<br />

erbracht wurde und der entsprechende Anteilszeichner aus<br />

diesem Grund sein Recht auf Einräumung einer Beteiligung<br />

an der Beteiligungsgesellschaft verliert oder aus der Beteiligungsgesellschaft<br />

ausgeschlossen wird, verpflichtet sich der<br />

Garantiegeber eine Beteiligung in der ausgefallenen Höhe<br />

Zug um Zug gegen Einzahlung der Kapitaleinlage zu übernehmen.<br />

Dem Garantiegeber wird gemäß Gesellschaftsvertrag von der<br />

Beteiligungsgesellschaft eine Vergütung i.H.v. 637,5 TEUR<br />

zzgl. einer etwaig anfallenden Umsatzsteuer gezahlt. Die<br />

Vergütung entsteht, sobald der Emittent nach Abzug anderer<br />

bereits entstandener Zahlungsverpflichtungen über ausreichend<br />

Liquidität verfügt und ist innerhalb von fünf Tagen<br />

nach Rechnungsstellung durch den Garantiegeber vom<br />

Emittenten zahlbar.<br />

DIENSTLEISTUNGS-/<br />

GESCHÄFTSBESORGUNGSVERTRÄGE<br />

Der Emittent hat verschiedene Dienstleistungs-/Geschäftsbesorgungsverträge<br />

mit dem Anbieter dieser Vermögens -<br />

anlage und anderen Parteien abgeschlossen. Hierbei handelt<br />

es sich um einmalig zu erbringende Leistungen, insbesondere<br />

während der <strong>Invest</strong>itions- und Einlagekapitalplatzierungsphase,<br />

sowie fortlaufende Leistungen während des<br />

Prognosezeitraums oder Teilen davon. Alle nachfolgenden<br />

Verträge unterliegen deutschem Recht.<br />

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