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airbus a380 - Swiss Invest Group

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TEIL C // RECHTLICHE GRUNDLAGEN //<br />

Der durch den Leasingvertrag zu vereinbarende Kündigungswert<br />

deckt das ausstehende Fremdkapital und das zum<br />

jeweiligen Zeitpunkt noch ausstehende Einlagekapital (exkl.<br />

Agio) ab, deshalb sind sowohl Euro- als auch USD-Zahlungen<br />

zu leisten. Nachdem der Emittent die vollständige Zahlung<br />

erhalten hat, überträgt er das Eigentum an dem Flugzeug<br />

auf Emirates. Sollte Emirates nicht alle Zahlungen leisten und<br />

der Emittent innerhalb von zwei Jahren das Flugzeug ver -<br />

äußern, so wird der dann erzielte Veräußerungserlös mit den<br />

noch ausstehenden Zahlungen von Emirates verrechnet.<br />

VORZEITIGE VERTRAGSBEENDIGUNG<br />

IN AUSSERORDENTLICHEN FÄLLEN<br />

Bei Eintritt von im Leasingvertrag definierten Ereignissen,<br />

die weder von Emirates noch von dem Emittenten zu vertreten<br />

sind (Change in Circumstances) und die eine Vertragsfortführung<br />

für Emirates bzw. für die an der Finanzierungsstruktur<br />

Beteiligten unzumutbar machen und die durch eine<br />

Umstrukturierung nicht vermieden werden können, haben<br />

Emirates oder der Emittent das Recht, den Leasingvertrag<br />

vorzeitig zu kündigen.<br />

Gründe hierfür sind beispielsweise Gesetzesänderungen,<br />

nach denen die Verpflichtungen unter den bereits abgeschlossenen<br />

Verträgen entweder für den Leasingnehmer<br />

oder den Leasinggeber nicht mehr rechtlich verbindlich sind;<br />

z.B. wenn es im Registrierungsstaat des Flugzeuges (Dubai)<br />

ungesetzlich sein sollte, dass der Leasinggeber das Eigentum<br />

an einem Flugzeug hat oder der Staat Dubai nicht mehr<br />

direkt oder indirekt mindestens 51% an Emirates besitzt.<br />

Der Emittent überträgt in diesem Fall das Eigentum an dem<br />

Flugzeug auf Emirates gegen Zahlung des vereinbarten Versicherungswertes<br />

(siehe Seite 106).<br />

Im Fall einer vorzeitigen Vertragsbeendigung des Leasingvertrages<br />

durch Verlust oder Zerstörung des Flugzeuges<br />

oder einem definierten Totalverlust des Flugzeuges ist von<br />

Emirates der durch entsprechende Versicherungen abgedeckte<br />

Verlustwert zu zahlen. Totalverlust wird im Leasingvertrag<br />

unter anderem als Verlust des Leasingobjektes<br />

gemäß den Versicherungsbedingungen, Beschädigung des<br />

Leasingobjektes mit der Folge des Entzugs der erforderlichen<br />

Genehmigungen für mehr als sechs Monate und<br />

andere Ereignisse wie Diebstahl, Beschlagnahme, Enteignung<br />

oder Entführung des Flugzeuges, wenn der Leasingnehmer<br />

das Leasingobjekt mehr als 90 aufeinander folgende<br />

Tage nicht nutzen kann, definiert. Der Verlustwert wird unter<br />

„Versicherungen“ in der Tabelle auf Seite 106 dargestellt.<br />

Bei Eintritt einer im Leasingvertrag definierten Vertrags -<br />

störung, die vom Emittenten oder einer seinem Umfeld zu -<br />

rechenbaren Gesellschaft zu vertreten ist, hat Emirates ein<br />

außerordentliches Kündigungsrecht. Dieses betrifft beispielsweise<br />

die Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Emittenten<br />

sowie das unrechtmäßige Eingreifen des Emittenten<br />

in den laufenden Betrieb des Flugzeuges. In diesem Fall kann<br />

Emirates das Flugzeug u.a. von dem Emittenten er werben.<br />

Der Verkaufspreis entspricht dem Durchschnitt aus den von<br />

drei unabhängigen Wertgutachtern jeweils ermittelten Marktwerten<br />

des Flugzeuges.<br />

Neben den vorstehend genannten außerordentlichen Kündigungen<br />

hat Emirates nach der Übernahme des Flugzeuges<br />

keine weiteren Rechte, den Leasingvertrag vorzeitig zu kündigen.<br />

RÜCKGABE DES FLUGZEUGES<br />

Der Leasingnehmer muss das Flugzeug bei Beendigung<br />

des Leasingvertrages an den Emittenten in einem Zustand<br />

zurückgeben, der sich aus einer sorgfältigen Nutzung des<br />

Flugzeuges entsprechend den im Leasingvertrag spezifizierten<br />

Verpflichtungen, ergibt.<br />

Bei einer ordentlichen Beendigung des Leasingvertrages<br />

nach dem 10. Jahr ist der Airbus A380 in einem Full Life<br />

Zustand zurückzugeben. Bei einer ordentlichen Beendigung<br />

des Leasingvertrages nach dem 12. Jahr hat Emirates die<br />

Option, das Flugzeug im Full Life Zustand oder im Half Life<br />

Zustand zuzüglich einer Zahlung von 12 Millionen USD<br />

zurückzugeben. Bei Beendigung des Leasingvertrages nach<br />

dem 15. Jahr gibt Emirates den Airbus A380 in einem Half<br />

Life Zustand zurück.<br />

Die Prognoserechnung des Emittenten unterstellt einen<br />

Veräußerungserlös von 69,12 Millionen USD im Jahr 2027,<br />

von dem ein Betrag von 7 Millionen USD für Wartungsarbei-<br />

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