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airbus a380 - Swiss Invest Group

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RECHTLICHE GRUNDLAGEN // TEIL C<br />

dieselben Anforderungen an die Versicherungsstandards<br />

beinhalten wie der Leasingvertrag. Er muss zudem rechtlich<br />

gegenüber dem Leasingvertrag nachrangig sein oder alternativ<br />

eine Abtretung sämtlicher Rechte des Leasingnehmers<br />

unter dem Untermietvertrag an den Emittenten vorsehen.<br />

Die Laufzeit des Untermietvertrages darf nicht über die Laufzeit<br />

des Leasingvertrages des Emittenten mit Emirates<br />

hinausgehen. Im Falle eines Untermietvertrages bleibt Emirates<br />

dem Emittenten vollumfänglich zur Erfüllung sämtlicher<br />

Verpflichtungen aus dem Leasingvertrag verpflichtet.<br />

Emirates kann außerdem das Flugzeug für drei Monate verchartern,<br />

wenn die volle operative Kontrolle über das Flugzeug<br />

(inkl. der Stellung der Crew) bei Emirates verbleibt.<br />

Die Laufzeit solcher Charterverträge darf bis zu drei Jahren<br />

betragen, wenn das Flugzeug von einem genehmigten<br />

Untermieter gechartert wird. Die Vertragslaufzeit darf in keinem<br />

Fall länger als die mit dem Emittenten vereinbarte<br />

Leasingvertragslaufzeit sein.<br />

WARTUNG<br />

Der Leasingnehmer ist verpflichtet, das Flugzeug ordnungsgemäß<br />

zu warten und in einem Zustand zu halten, der einem<br />

neu ausgelieferten Flugzeug unter Berücksichtigung der<br />

üblichen Abnutzung entspricht. Der Leasingnehmer muss<br />

alle Wartungsarbeiten sowie mögliche Testmaßnahmen am<br />

Flugzeug durchführen, die entsprechend den Gesetzen<br />

und den Auflagen der Luftverkehrsbehörden zu erfüllen sind.<br />

Gemäß dem Flugzeugtyp wird von den Luftverkehrsbehörden<br />

ein Wartungsprogramm festgelegt.<br />

Dieses sieht aktuell einen im Aufwand intensiveren 2Year-<br />

Check alle 24 Monate vor. An den 6Year-Check und den<br />

12Year-Check (detaillierte Inspektion der Flugzeugstruktur<br />

und gründlicher Test der Systeme, teilweise Freilegung der<br />

Verkleidung für gründliche Überprüfungen) sind weitere<br />

höhere Kontrollanforderungen gestellt, d.h. nach rund sechs<br />

Jahren und nach rund zwölf Jahren wird ein nochmals wartungsintensiverer<br />

Check durchgeführt.<br />

INSPEKTIONSRECHTE<br />

Der Emittent hat das Recht, in bestimmten Abständen<br />

Inspektionen des Flugzeuges durchzuführen. Diese finden<br />

im Regelfall einmal im Jahr statt. Eine Verkürzung der Frist<br />

zwischen den Inspektionen wird gestattet sein, wenn Ereignisse<br />

eingetreten sind, die es dem Emittenten erlauben würden,<br />

den Leasingvertrag außerordentlich zu kündigen. Der<br />

Emittent und der Sicherheitentreuhänder sind vom Leasingnehmer<br />

auf Anfrage über den Zeitpunkt und Ort des nächsten<br />

größeren Checks wie z. B. einen C-Check zu informieren<br />

und haben das Recht, bei diesem Check durch eine oder<br />

mehrere entsprechend qualifizierte Parteien vertreten zu<br />

sein.<br />

VERSICHERUNG DES FLUGZEUGES<br />

Der Leasingnehmer ist verpflichtet, das Flugzeug auf eigene<br />

Kosten entweder unmittelbar durch eine für den Emittenten<br />

akzeptable Versicherung oder mittelbar durch einen für den<br />

Emittenten akzeptablen Versicherungsmakler nach internationalen<br />

Standards im Londoner Versicherungsmarkt für<br />

Flugzeuge zu versichern. Abzuschließen sind sowohl Kaskoals<br />

auch Haftpflichtversicherung. Der Emittent kann gemeinsam<br />

mit dem Sicherheitentreuhänder die Anpassung der im<br />

Leasingvertrag festgesetzten Versicherungsbedingungen<br />

verlangen, sofern sich die marktüblichen Praktiken des Londoner<br />

Flugzeugversicherungsmarktes für einen solchen<br />

Flugzeugtyp und die gängigen Standards in der Luftfahrt -<br />

industrie verändern. Können die Versicherungserfordernisse<br />

gemäß Leasingvertrag zeitweise nicht erfüllt werden und<br />

besteht infolgedessen kein vertragsgemäßer Versicherungsschutz,<br />

muss das Flugzeug so lange am Boden bleiben, bis<br />

der entsprechende Versicherungsschutz wieder hergestellt<br />

ist. Der Emittent hat unabhängig davon, ob das Flugzeug<br />

am Boden bleiben muss oder nicht, einen Anspruch auf<br />

Leasingratenzahlungen.<br />

Kaskoversicherung<br />

Gemäß Leasingvertrag hat Emirates durch die All-Gefahren-<br />

Kaskoversicherung (Krieg und Terrorismus werden gesondert<br />

versichert) unter Einbeziehung eines Selbstbehalts von<br />

derzeit bis zu einer Million USD je Schadensereignis einen<br />

im Leasingvertrag spezifizierten Versicherungswert abzu -<br />

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