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airbus a380 - Swiss Invest Group

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RECHTLICHE GRUNDLAGEN // TEIL C<br />

sind oder werden. Der Leasingvertrag legt fest, dass der<br />

Betrieb des Flugzeuges, die Wartung und die Versicherung<br />

des Leasingobjektes, die Sicherstellung der technischen<br />

Verfügbarkeit, die Beschäftigung des zum Betrieb notwendigen<br />

Personals sowie die Erfüllung gesetzlicher Auflagen<br />

dem Leasingnehmer obliegen. Der Emittent übernimmt<br />

gemäß dem Leasingvertrag keine Gewähr für die Mängel -<br />

freiheit sowie die Funktions- und Leistungsfähigkeit des<br />

Leasing objektes. Der Emittent hat den Leasingnehmer unter<br />

Beachtung der Interessen des Emittenten bevollmächtigt,<br />

etwaige Garantie- und Gewährleistungsansprüche gegenüber<br />

dem Hersteller Airbus wahrzunehmen. Während der<br />

Laufzeit des Leasingvertrages trägt Emirates alle Risiken<br />

eines Verlusts, einer unberechtigten Nutzung, Beschädigung<br />

oder Zerstörung des Flugzeuges oder Teilen davon. Der<br />

Leasing nehmer ist verpflichtet, entsprechende Schäden<br />

zu beheben bzw. entsprechende Teile gleichwertig zu ersetzen.<br />

Diese Umstände haben keine Auswirkungen auf die<br />

Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Emittenten, es sei<br />

denn, es liegt ein vertraglich definierter Totalverlust des<br />

Flugzeuges vor (siehe Seite 108).<br />

Der Leasingnehmer ist bei der operativen Nutzung des Flugzeuges<br />

an die Auflagen und Anforderungen gebunden, die<br />

sich aus dem Leasingvertrag, aus den Gesetzen, den Regelungen<br />

der jeweiligen Luftverkehrsbehörde, der Flugzeugversicherung<br />

oder des Herstellers des Flugzeuges oder dessen<br />

Teilen (z.B. der vier Engine Alliance Triebwerke) ergeben.<br />

Im Rahmen des Leasingvertrages hat sich der Emittent verpflichtet,<br />

Emirates von allen die Fluggesellschaft betreffenden<br />

Prospekthaftungsansprüchen freizustellen.<br />

Der Leasingvertrag unterliegt englischem Recht. Streitigkeiten<br />

sind vor englischen Gerichten auszutragen.<br />

LAUFZEIT<br />

Der Leasingvertrag hat eine Laufzeit von zehn Jahren ab<br />

Übernahme des Flugzeuges („Grundlaufzeit“) und kann durch<br />

den Emittenten grundsätzlich nur gekündigt werden, wenn<br />

eine Vertragsstörung seitens Emirates (siehe Seite 106f.)<br />

vorliegt. Anschließend hat der Leasingnehmer die Option,<br />

das Flugzeug für weitere zwei Jahre zu leasen („1. Verlängerungsoption“).<br />

Nach Ablauf von zwölf Jahren hat der Leasingnehmer<br />

eine zweite Option, den Leasingvertrag um weitere<br />

drei Jahre zu verlängern („2. Verlängerungsoption“).<br />

Die Ausübung der Verlängerungsoptionen muss bis spätestens<br />

20 Monate vor Ablauf der entsprechenden Laufzeit<br />

gegenüber dem Emittenten mitgeteilt werden. Für den Fall,<br />

dass Emirates die Verlängerungsoption nach der Grundlaufzeit<br />

nicht ausübt, hat Emirates das Flugzeug zurückzugeben<br />

und eine Abstandszahlung am Ende der Grundlaufzeit zu<br />

leisten. Diese Abstandszahlung wird aus der Abdiskontierung<br />

der Leasingraten der folgenden 24 Monate 30 Tage vor<br />

Beendigung des Leasingvertrages berechnet. Bei Zugrundelegung<br />

eines 2-Jahres-USD-LIBOR-Satzes i.H.v. 1% p.a.<br />

beträgt der Anteil der USD-Leasingraten 12,5 Millionen USD,<br />

und bei einem 2-Jahres-EURIBOR-Satz von 2% p.a. beträgt<br />

der Anteil der Euro-Leasingraten 11,3 Millionen EUR. Der<br />

Emittent erhält beide Teile, d.h. sowohl eine Euro- als auch<br />

eine US-Dollar-Zahlung.<br />

Sollte Emirates die erste und/oder die zweite Verlängerungsoption<br />

des Leasingvertrages nicht wahrnehmen und der<br />

Emittent bzw. die Anleger durch eine Gesellschafterentscheidung<br />

sich entscheiden, dass das Flugzeug nicht weitervermietet,<br />

sondern veräußert werden soll, so hat Emirates das<br />

Recht, das Flugzeug zu kaufen. Darüber hinaus ist Emirates<br />

im Falle einer staatlichen Beschlagnahme durch den Registrierungsstaat<br />

verpflichtet, das Flugzeug zu erwerben. Die<br />

Benachrichtigung von Emirates über das Kaufinteresse<br />

muss 19 Monate vor Leasingvertragsbeendigung an den<br />

Emittenten übermittelt werden. Der Verkaufspreis entspricht<br />

dem Durchschnitt aus den von drei unabhängigen Wertgutachtern<br />

jeweils ermittelten Marktwerten des Flugzeuges.<br />

Die Wertgutachter werden von den Vertragsparteien zusammen<br />

bestimmt. Sollte man keine Einigung hinsichtlich der<br />

Ernennung der Wertgutachter erlangen, so hat jede Vertragspartei<br />

das Recht, einen Wertgutachter zu bestimmen. Der<br />

dritte Wertgutachter schließlich wird durch die beiden anderen<br />

Wertgutachter festgelegt.<br />

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