airbus a380 - Swiss Invest Group
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RECHTLICHE GRUNDLAGEN // TEIL C<br />
händer übernimmt insbesondere keine Haftung für die<br />
Ertragsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit des Emittenten<br />
oder für die Erreichung der von den Treugebern verfolgten<br />
wirtschaftlichen Ziele.<br />
Jeder Treugeber wird wirtschaftlich so behandelt, als sei<br />
er Kommanditist des Emittenten. Die Regelungen des<br />
Gesellschaftsvertrages des Emittenten und des Treuhandvertrages<br />
sehen u.a. vor, dass entweder der Treugeber<br />
selbst seine Stimmrechte ausübt oder diese von<br />
dem Treuhänder nach der Weisung des Treugebers, evtl.<br />
anteilig, wahrgenommen werden. Ausschüttungen werden<br />
auf schriftliche Weisung des Treugebers an den Treuhänder<br />
und auf Weisung von diesem an den Emittenten und<br />
vom Emittenten direkt an die Treugeber geleistet. Sonstige<br />
Rechte und Pflichten entsprechen denjenigen aller<br />
Kommanditisten des Emittenten, mit Ausnahme solcher<br />
Rechte und Pflichten, die beim Emittenten dem Treuhänder<br />
in seiner Eigenschaft als Treuhänder zustehen. Zu<br />
den Einzelheiten wird auf die Ausführungen zum Gesellschaftsvertrag<br />
verwiesen. Dies gilt auch hinsichtlich des<br />
Datenschutzes bzw. der Speicherung und Nutzung personenbezogener<br />
Daten.<br />
Verfügungen über die Treugeberbeteiligungen oder Teilen<br />
hiervon bedürfen der schriftlichen Zustimmung des<br />
Geschäftsführenden Kommanditisten der Gesellschaft<br />
und des Treuhänders, die diese nur aus wichtigem Grund<br />
versagen dürfen. Ferner müssen bei Übertragungen der<br />
Treugeberbeteiligungen oder Teilen hiervon die Voraussetzungen<br />
gemäß §10 des Treuhandvertrages erfüllt werden.<br />
Eine ordentliche Kündigung des Treuhandvertrages ist<br />
erstmals zum 31. Dezember 2028 schriftlich möglich.<br />
Scheidet der Treuhänder in seiner Eigenschaft als Treuhandkommanditist<br />
aus dem Emittenten aus, gelten die<br />
gesetzlichen Regelungen. Der Geschäftsführende Kommanditist<br />
ist jedoch berechtigt, einen Vorschlag hinsichtlich<br />
eines neuen Treuhänders zu unterbreiten.<br />
Der Treuhänder erhält vom Emittenten ab 2011 eine Vergütung<br />
für seine Treuhändertätigkeit (siehe Seite 92). Die<br />
Vergütung versteht sich zzgl. ggf. anfallender gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer. Bei Übertragungen erhält der Treuhänder<br />
zusätzliche Kostenerstattungen. Der Emittent erstattet<br />
dem Treuhänder darüber hinaus solche Aufwendungen,<br />
die dem Treuhänder durch die Beantwortung von Anfragen<br />
von Gesellschaftern oder Treugebern entstehen,<br />
sofern hierzu Leistungen Dritter (z.B. Rechtsberater,<br />
Steuerberater) in Anspruch genommen werden oder es<br />
sich um Aufwendungen im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten<br />
mit Gesellschaftern oder Treugebern handelt.<br />
Es gibt keine Umstände oder Beziehungen, die Interessenkonflikte<br />
des Treuhänders begründen können.<br />
KAUFVERTRAGSÜBERNAHMEVEREINBARUNG<br />
(PURCHASE AGREEMENT ASSIGNMENT)<br />
Emirates hat mit Airbus S.A.S. („Airbus“) einen Kaufvertrag<br />
über den Erwerb eines Flugzeuges vom Typ Airbus A380-800<br />
abgeschlossen („Purchase Agreement“). Der Emittent hat<br />
mit Emirates im Rahmen des am 20. September 2011 ab -<br />
geschlossenen Leasingvertrages vereinbart, dass Emirates<br />
die Rechte auf Übertragung des Eigentums an dem Flugzeug<br />
vom Typ Airbus A380-800 mit der Herstellerserien -<br />
nummer 103, ausgestattet mit vier GP7270 Triebwerken von<br />
Engine Alliance LLC – ein Joint-Venture-Unternehmen zwischen<br />
General Electric Company und Pratt & Whitney – und<br />
mit der von Emirates bestellten Ausstattung (nachfolgend<br />
„Flugzeug“ oder „Leasingobjekt“ genannt), aus dem Kaufvertrag<br />
mit Airbus an den Emittenten überträgt.<br />
Zur Umsetzung dieser Vereinbarung wird der Emittent vor<br />
Auslieferung des Flugzeuges eine Kaufvertragsübernahmevereinbarung<br />
mit Emirates abschließen. Nach diesem<br />
Vertrag bleibt Emirates Vertragspartner von Airbus, d.h.<br />
Emirates obliegt die Erfüllung der sich aus dem Kaufvertrag<br />
mit Airbus ergebenden Käuferpflichten, bzw. hat für die<br />
Erfüllung dieser Pflichten Sorge zu tragen. Emirates stehen<br />
auch grundsätzlich die sich aus dem Kaufvertrag ergebenden<br />
Käuferrechte gegenüber Airbus, mit Ausnahme der an<br />
den Emittenten übertragenen Rechte, insbesondere des<br />
Rechts auf Übereignung des Flugzeuges, zu. Darüber hinaus<br />
wird der Emittent keine weiteren Verträge über die Anschaffung<br />
oder Herstellung des Anlageobjektes oder wesentlicher<br />
Teile davon abschliessen.<br />
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