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airbus a380 - Swiss Invest Group

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RECHTLICHE GRUNDLAGEN // TEIL C<br />

händer übernimmt insbesondere keine Haftung für die<br />

Ertragsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit des Emittenten<br />

oder für die Erreichung der von den Treugebern verfolgten<br />

wirtschaftlichen Ziele.<br />

Jeder Treugeber wird wirtschaftlich so behandelt, als sei<br />

er Kommanditist des Emittenten. Die Regelungen des<br />

Gesellschaftsvertrages des Emittenten und des Treuhandvertrages<br />

sehen u.a. vor, dass entweder der Treugeber<br />

selbst seine Stimmrechte ausübt oder diese von<br />

dem Treuhänder nach der Weisung des Treugebers, evtl.<br />

anteilig, wahrgenommen werden. Ausschüttungen werden<br />

auf schriftliche Weisung des Treugebers an den Treuhänder<br />

und auf Weisung von diesem an den Emittenten und<br />

vom Emittenten direkt an die Treugeber geleistet. Sonstige<br />

Rechte und Pflichten entsprechen denjenigen aller<br />

Kommanditisten des Emittenten, mit Ausnahme solcher<br />

Rechte und Pflichten, die beim Emittenten dem Treuhänder<br />

in seiner Eigenschaft als Treuhänder zustehen. Zu<br />

den Einzelheiten wird auf die Ausführungen zum Gesellschaftsvertrag<br />

verwiesen. Dies gilt auch hinsichtlich des<br />

Datenschutzes bzw. der Speicherung und Nutzung personenbezogener<br />

Daten.<br />

Verfügungen über die Treugeberbeteiligungen oder Teilen<br />

hiervon bedürfen der schriftlichen Zustimmung des<br />

Geschäftsführenden Kommanditisten der Gesellschaft<br />

und des Treuhänders, die diese nur aus wichtigem Grund<br />

versagen dürfen. Ferner müssen bei Übertragungen der<br />

Treugeberbeteiligungen oder Teilen hiervon die Voraussetzungen<br />

gemäß §10 des Treuhandvertrages erfüllt werden.<br />

Eine ordentliche Kündigung des Treuhandvertrages ist<br />

erstmals zum 31. Dezember 2028 schriftlich möglich.<br />

Scheidet der Treuhänder in seiner Eigenschaft als Treuhandkommanditist<br />

aus dem Emittenten aus, gelten die<br />

gesetzlichen Regelungen. Der Geschäftsführende Kommanditist<br />

ist jedoch berechtigt, einen Vorschlag hinsichtlich<br />

eines neuen Treuhänders zu unterbreiten.<br />

Der Treuhänder erhält vom Emittenten ab 2011 eine Vergütung<br />

für seine Treuhändertätigkeit (siehe Seite 92). Die<br />

Vergütung versteht sich zzgl. ggf. anfallender gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer. Bei Übertragungen erhält der Treuhänder<br />

zusätzliche Kostenerstattungen. Der Emittent erstattet<br />

dem Treuhänder darüber hinaus solche Aufwendungen,<br />

die dem Treuhänder durch die Beantwortung von Anfragen<br />

von Gesellschaftern oder Treugebern entstehen,<br />

sofern hierzu Leistungen Dritter (z.B. Rechtsberater,<br />

Steuerberater) in Anspruch genommen werden oder es<br />

sich um Aufwendungen im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten<br />

mit Gesellschaftern oder Treugebern handelt.<br />

Es gibt keine Umstände oder Beziehungen, die Interessenkonflikte<br />

des Treuhänders begründen können.<br />

KAUFVERTRAGSÜBERNAHMEVEREINBARUNG<br />

(PURCHASE AGREEMENT ASSIGNMENT)<br />

Emirates hat mit Airbus S.A.S. („Airbus“) einen Kaufvertrag<br />

über den Erwerb eines Flugzeuges vom Typ Airbus A380-800<br />

abgeschlossen („Purchase Agreement“). Der Emittent hat<br />

mit Emirates im Rahmen des am 20. September 2011 ab -<br />

geschlossenen Leasingvertrages vereinbart, dass Emirates<br />

die Rechte auf Übertragung des Eigentums an dem Flugzeug<br />

vom Typ Airbus A380-800 mit der Herstellerserien -<br />

nummer 103, ausgestattet mit vier GP7270 Triebwerken von<br />

Engine Alliance LLC – ein Joint-Venture-Unternehmen zwischen<br />

General Electric Company und Pratt & Whitney – und<br />

mit der von Emirates bestellten Ausstattung (nachfolgend<br />

„Flugzeug“ oder „Leasingobjekt“ genannt), aus dem Kaufvertrag<br />

mit Airbus an den Emittenten überträgt.<br />

Zur Umsetzung dieser Vereinbarung wird der Emittent vor<br />

Auslieferung des Flugzeuges eine Kaufvertragsübernahmevereinbarung<br />

mit Emirates abschließen. Nach diesem<br />

Vertrag bleibt Emirates Vertragspartner von Airbus, d.h.<br />

Emirates obliegt die Erfüllung der sich aus dem Kaufvertrag<br />

mit Airbus ergebenden Käuferpflichten, bzw. hat für die<br />

Erfüllung dieser Pflichten Sorge zu tragen. Emirates stehen<br />

auch grundsätzlich die sich aus dem Kaufvertrag ergebenden<br />

Käuferrechte gegenüber Airbus, mit Ausnahme der an<br />

den Emittenten übertragenen Rechte, insbesondere des<br />

Rechts auf Übereignung des Flugzeuges, zu. Darüber hinaus<br />

wird der Emittent keine weiteren Verträge über die Anschaffung<br />

oder Herstellung des Anlageobjektes oder wesentlicher<br />

Teile davon abschliessen.<br />

101

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