airbus a380 - Swiss Invest Group
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SKY CLOUD IV – A380 // EMIRATES //<br />
DIE NÄCHSTE GENERATION
DIE INVESTITION – DIE NÄCHSTE GENERATION //<br />
DIE INVESTITION –<br />
DIE NÄCHSTE GENERATION<br />
Partner:<br />
Die HANSA TREUHAND und die Doric Gruppe verfügen über langjährige<br />
Erfahrung sowohl als Initiatoren als auch im Management von Assets, die<br />
Doric Gruppe insbesondere im Asset Management von Flugzeugen.<br />
Flugzeug:<br />
Der Airbus A380-800 ist eines der modernsten, leisesten und<br />
ökoeffizientesten Passagierflugzeuge seiner Größenklasse.<br />
Leasingnehmer Emirates:<br />
Renommierter Leasingnehmer Emirates mit Sitz in Dubai, einem der<br />
Luftverkehrsdrehkreuze der Welt.<br />
Beschäftigung:<br />
Leasingvertrag mit einer Laufzeit von zehn Jahren ab Auslieferung des Flug -<br />
zeuges und zwei Verlängerungsoptionen von zwei und drei Jahren 1 ; dadurch<br />
ist eine hohe Prognosesicherheit gegeben.<br />
Fremdkapital:<br />
Gemäß Prognose vollständige Tilgung des Fremdkapitals über die ersten<br />
zehn Jahre.<br />
Marktanpassung der Leasingraten:<br />
Marktanpassung der Leasingraten nach Jahr 12 vereinbart. 2<br />
Prognostizierte Ausschüttungen plus Bonusausschüttung:<br />
Prognostizierte Gesamtausschüttungen in Euro von rund 259% 3 bezogen<br />
auf die Zeichnungssumme einschließlich Kapitalrückzahlungen.<br />
Zusätzliche Vereinbarungen:<br />
Langfristige Zinsfestschreibung des Fremdkapitals. Zudem wurden gesplittete<br />
Leasingraten in Euro und US-Dollar vereinbart, wobei der US-Dollar-Anteil den<br />
Kapitaldienst des US-Dollar-Fremdkapitals und der Euro-Anteil die Gesellschaftskosten<br />
und die Ausschüttungen decken soll – somit werden Wechselkursrisiken<br />
reduziert.<br />
1<br />
Bei Nichtausübung der 1. Verlängerungsoption von zwei Jahren ist<br />
eine Abstandszahlung von Emirates zu leisten.<br />
2<br />
Vgl. auch Seite 104.<br />
3<br />
Unter Berücksichtigung einer einmaligen Bonusausschüttung von 1% der Kapitaleinlage bei Zeichnung<br />
und Einzahlung bis zum 31. Dezember 2011. US-Dollar-Zahlungsströme wurden hierbei mit<br />
einem Wechselkurs von EUR/USD 1,33 umgerechnet.<br />
2
PROSPEKTVERANTWORTUNG //<br />
PROSPEKTVERANTWORTUNG<br />
Für die Richtigkeit der Angaben in diesem Verkaufsprospekt übernehmen die<br />
Anbieter, die<br />
HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co.KG,<br />
Sitz und Geschäftsanschrift: An der Alster 9, 20099 Hamburg, diese vertreten<br />
durch den persönlich haftenden Gesellschafter, Verwaltung HANSA TREUHAND<br />
Finance GmbH, diese vertreten durch seine Geschäftsführer Hermann Ebel und<br />
Sönke Fanslow (beide Hamburg, Deutschland)<br />
und die<br />
Doric Emissionshaus GmbH & Co.KG,<br />
Sitz und Geschäftsanschrift: Berliner Straße 114, 63065 Offenbach am Main,<br />
diese vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter, Doric Emissionshaus<br />
Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch seine Geschäftsführer Dr. Peter E. Hein<br />
(Westport, Connecticut, USA), Mark Lapidus (London, Großbritannien) sowie<br />
Bernd Reber (Schöneck, Deutschland)<br />
gemeinsam die Verantwortung.<br />
Datum der Prospektaufstellung: 22. September 2011<br />
Erklärung: Die Prospektverantwortlichen erklären, dass ihres Wissens die Angaben<br />
in diesem Prospekt richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind.<br />
HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co.KG<br />
durch Verwaltung HANSA TREUHAND Finance GmbH<br />
durch seinen Geschäftsführer Hermann Ebel<br />
Doric Emissionshaus GmbH & Co.KG<br />
durch Doric Emissionshaus Verwaltungs GmbH<br />
durch seinen Geschäftsführer Dr. Peter E. Hein<br />
HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co.KG<br />
durch Verwaltung HANSA TREUHAND Finance GmbH<br />
durch seinen Geschäftsführer Sönke Fanslow<br />
Doric Emissionshaus GmbH & Co.KG<br />
durch Doric Emissionshaus Verwaltungs GmbH<br />
durch seinen Geschäftsführer Mark Lapidus<br />
Doric Emissionshaus GmbH & Co.KG<br />
durch Doric Emissionshaus Verwaltungs GmbH<br />
durch seinen Geschäftsführer Bernd Reber<br />
3
VORWORT //<br />
VORWORT<br />
Die Effizienz des Flugzeuges und ein erfolgreiches Geschäftsmodell spielen<br />
gerade in einem Umfeld wirtschaft licher Herausforderungen eine bedeutende<br />
Rolle. Die Doric Gruppe und die HANSA TREUHAND Gruppe haben diese beiden<br />
Komponenten mit dem nachfolgenden Beteiligungsangebot zusammengeführt.<br />
DER FLIEGENDE GIGANT – LANGFRISTIG ATTRAKTIVES ASSET<br />
Der Airbus A380 ist das derzeit größte und zugleich modernste Passagierflugzeug<br />
der Welt. Die Kombination des Airbus-Flugzeugrumpfes mit den neu entwickelten<br />
Engine Alliance Triebwerken macht den Airbus A380 zu einem der verbrauchseffizientesten<br />
und leisesten Flugzeuge, die aktuell im Einsatz sind.<br />
Gegenwärtig verzeichnet Airbus 236 Bestellungen für den Airbus A380. Zu den größten<br />
Bestellern gehören Fluggesellschaften wie Emirates, Singapore Airlines, Qantas,<br />
Lufthansa und British Airways. Diese Kunden haben ein hohes Anforderungsprofil an<br />
ihre Flugzeugflotte.<br />
Im operativen Einsatz hat sich der Airbus A380 seit seiner Markteinführung im Jahr<br />
2007 bewährt. Die technische Einsatzbereitschaft unterscheidet sich bereits heute,<br />
vier Jahre nach seinem kommerziellen Ersteinsatz, nicht von anderen Großraumflug -<br />
zeugen. Der Flugzeugtyp punktet durch eine leise Kabine und seinen Platzkomfort.<br />
Betreiber, wie beispielsweise Singapore Airlines, Emirates und Qantas, verzeichnen<br />
höhere Auslastungsquoten bei Strecken, die von dem Airbus A380 bedient werden.<br />
4
VORWORT //<br />
EMIRATES – INNOVATIONSKRAFT,<br />
ZUVERLÄSSIGKEIT UND KOMFORT<br />
Emirates ist gegenwärtig eine der erfolgreichsten und finanzstärksten Fluggesellschaften<br />
weltweit. In den vergangenen zwei Jahrzehnten hat die Fluggesellschaft<br />
gezeigt, dass sie besser als viele ihrer Mitbewerber in der Lage ist, sich an verändernde<br />
Markt gegebenheiten anzupassen. In den vergangenen sechs Jahren konnte<br />
die Flug gesellschaft ein durchschnittliches Umsatzwachstum von über 20 % pro<br />
Jahr erzielen. Seit nunmehr 23 Jahren gelingt es Emirates, jedes Geschäftsjahr mit<br />
Gewinn abzuschließen.<br />
Die geografisch zentrale Lage des Heimatflughafens Dubai mit seiner ausgezeichneten<br />
Infrastruktur, der mit der Eröffnung des Terminals 3 auf den wachsenden Luftverkehr<br />
der nächsten Jahrzehnte vorbereitet ist, verschafft Emirates strategische Vorteile<br />
und gute Wachstumsperspektiven.<br />
Mehr als 400 Preise und Auszeichnungen belegen die Erfolgsgeschichte von Emirates.<br />
Das vorliegende Beteiligungsangebot ist Teil einer Reihe von Flugzeug beteiligungs -<br />
an geboten der HANSA TREUHAND und der Doric Gruppe. Mit einer Beteiligung an<br />
dem Sky Cloud IV – A380 können Sie von den Ertragschancen eines langfristig an<br />
Emirates verleasten Airbus A380 profitieren.<br />
Airbus A380 und Emirates:<br />
Jetzt partizipieren und profitieren.<br />
5
INHALT //<br />
INHALT<br />
TEIL B//<br />
WIRTSCHAFTLICHE KALKULATION<br />
TEIL C//<br />
RECHTLICHE UND STEUERLICHE<br />
GRUNDLAGEN<br />
DIE INVESTITION –<br />
DIE NÄCHSTE GENERATION 2<br />
PROSPEKTVERANTWORTUNG 3<br />
VORWORT 4<br />
TEIL A//<br />
DAS BETEILIGUNGSANGEBOT<br />
MITTELVERWENDUNGS- UND<br />
MITTELHERKUNFTSPROGNOSE 65<br />
KOSTENPROGNOSE<br />
DER INVESTITIONSPHASE 70<br />
STEUERLICHE ERGEBNISPROGNOSE,<br />
LIQUIDITÄTSPROGNOSE 71<br />
KAPITALRÜCKFLUSSPROGNOSE 78<br />
SENSITIVITÄTSANALYSEN –<br />
ABWEICHUNGEN VON<br />
DER PROGNOSE 80<br />
BETEILIGTE PARTEIEN 86<br />
RECHTLICHE GRUNDLAGEN 87<br />
STEUERLICHE GRUNDLAGEN 120<br />
ÜBERSICHT DER<br />
BETEILIGTEN PARTNER 127<br />
DIE BETEILIGUNG IM ÜBERBLICK 9<br />
DIE RISIKEN DER BETEILIGUNG 16<br />
DIE INITIATOREN – 32<br />
DIE DORIC GRUPPE,<br />
DIE HANSA TREUHAND GRUPPE<br />
DER MARKT 36<br />
DAS FLUGZEUG –<br />
DER AIRBUS A380-800 44<br />
DER LEASINGNEHMER – EMIRATES 54<br />
6
INHALT //<br />
TEIL D//<br />
VERTRÄGE UND BESONDERE ANGABEN<br />
TEIL E//<br />
INFORMATIONEN ZUR ZEICHNUNG<br />
TEIL F//<br />
ANHANG<br />
GESELLSCHAFTSVERTRAG 137<br />
TREUHANDVERTRAG 159<br />
BESONDERE ANGABEN<br />
NACH DER VERMÖGENSANLAGEN –<br />
VERKAUFSPROSPEKTVERORDNUNG 168<br />
JAHRESABSCHLUSS UND<br />
LAGEBERICHT DER DORIC FLUGZEUG-<br />
FONDS SECHZEHNTE GMBH&CO.KG 171<br />
ANGABEN ÜBER DEN<br />
GESCHÄFTSVERLAUF 176<br />
INFORMATIONEN<br />
BEI FERNABSATZVERTRÄGEN 178<br />
LEITFADEN ZUR ZEICHNUNG 185<br />
HAFTUNGS- UND<br />
ANGABENVORBEHALT 188<br />
MUSTER<br />
HANDELSREGISTERVOLLMACHT 189<br />
BEGRIFFSERLÄUTERUNGEN 191<br />
LEISTUNGSBILANZEN 2010 194<br />
HINWEIS<br />
Der Prospekt wurde bei der Bundesanstalt für Finanz dienst leistungs auf sicht hinterlegt.<br />
Die inhaltliche Richtigkeit der im Prospekt gemachten Angaben ist nicht Gegenstand der Prüfung des Prospektes durch die<br />
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.<br />
NACHTRÄGE ZUM VERKAUFSPROSPEKT<br />
Sollte zu diesem Verkaufsprospekt ein Nachtrag erstellt werden, wird dies in einem der Börsenpflichtblätter bekannt gemacht. Der Nachtrag<br />
wird bei der HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co.KG, An der Alster 9, 20099 Hamburg, und bei der Doric Emissionshaus GmbH & Co.KG,<br />
Berliner Straße 114, 63065 Offenbach am Main, zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten.<br />
7
DER AIRBUS A380 HAT EINE<br />
// GESAMTHÖHE // VON:<br />
24,09 m
DIE BETEILIGUNG IM ÜBERBLICK // TEIL A<br />
DIE BETEILIGUNG IM ÜBERBLICK<br />
DIE VERMÖGENSANLAGE<br />
Vermögensart<br />
Vermögensanlage/<br />
Beitritt<br />
Erwerbspreis/<br />
Mindestbeteiligung/<br />
Kapitaleinlage<br />
Agio<br />
Gesamtbetrag<br />
(Emissionskapital)<br />
Zeichnungsfrist<br />
Bindungsdauer<br />
Geschlossener Fonds<br />
Treugeberbeteiligung, d.h. mittelbarer Erwerb von<br />
Kommanditanteilen am Emittenten, der Eigentümer<br />
eines Airbus A380-800 wird.<br />
Entspricht der Zeichnungssumme und beträgt mindestens<br />
10.000 EUR; höhere Beteiligungsbeträge müssen durch<br />
5.000 EUR teilbar sein.<br />
5 % der Kapitaleinlage<br />
Es wird Kommanditkapital i.H.v. 61.990.000 EUR (Pflichteinlagen)<br />
zur Zeichnung angeboten. Der Geschäftsführende<br />
Kommanditist ist gemäß Gesellschaftsvertrag dazu<br />
berechtigt, das Kommanditkapital um 2% zu erhöhen<br />
oder zu verringern.<br />
Das öffentliche Angebot beginnt einen Werktag nach der<br />
Veröffentlichung des Verkaufsprospektes und endet mit<br />
der Vollplatzierung des geplanten Einlagekapitals.<br />
Der Verkauf und die Übertragung der Vermögensanlage<br />
sind grundsätzlich nur mit Zustimmung des Geschäftsführenden<br />
Kommanditisten und des Treuhänders, soweit es<br />
um die Übertragung von Treugeberanteilen geht, möglich.<br />
Eine Übertragung erfolgt im Rahmen einer Abtretung oder<br />
einer Gesamtrechtsnachfolge und ist darüber hinaus nur<br />
mit Wirkung zum Beginn eines Kalenderjahres zulässig,<br />
sofern nicht der Geschäftsführende Kommanditist einer<br />
Abweichung hiervon zustimmt. Eine ordentliche Kündigung<br />
ist frühestens zum 31. Dezember 2028 möglich.<br />
Mit der Vermögens- Siehe Seite 88f.<br />
anlage verbundene<br />
Rechte<br />
9
TEIL A // DIE BETEILIGUNG IM ÜBERBLICK //<br />
ANLAGEOBJEKT<br />
Flugzeug<br />
Flugzeugtyp<br />
Flugzeugausstattung<br />
Airbus A380-800 in der Variante mit 510 MTOW<br />
(im Folgenden auch Sky Cloud IV genannt)<br />
Langstreckenflugzeug<br />
(maximale Reichweite von ca. 10.000 km)<br />
vier Engine Alliance GP7270 Triebwerke<br />
Seriennummer 103<br />
des Herstellers<br />
Registrierungsnummer A6-EDW<br />
Passagierkapazität<br />
max. 853 (bei max. Kapazitätsausnutzung)<br />
max. 525 (Standard Airbus 3-Klassen-Konfiguration)<br />
max. 517 (Emirates 3-Klassen-Konfiguration)<br />
Geplante Auslieferung Juni 2012<br />
durch Hersteller<br />
und Übernahme<br />
durch Emittent<br />
Verkäufer/Hersteller<br />
Airbus S.A.S.<br />
Kaufpreis 234.000.000 USD bzw. 175.939.850 EUR 1<br />
Emirates zahlt bei Übernahme des Flugzeuges einen<br />
Betrag von 24.000.000 USD als einmalige Leasing -<br />
sonderzahlung für einen Zeitraum von zehn Jahren.<br />
Der Emittent muss somit wirtschaftlich gesehen<br />
210.000.000 USD als Kaufpreisfinanzierung leisten.<br />
BETEILIGUNGSGESELLSCHAFT/EMITTENT<br />
1<br />
Mit Airbus und Emirates wurde vereinbart,<br />
dass der Kaufpreis des Airbus A380-800<br />
234 Millionen USD beträgt. Umgerechnet mit<br />
einem Wechselkurs von EUR/USD 1,33 sind<br />
dies 175,94 Millionen EUR. Sollte der tatsächliche<br />
Wechselkurs bei Auslieferung des<br />
Flugzeuges abweichen, so wird entweder<br />
Emirates den Differenzbetrag aufbringen<br />
oder das langfristige Darlehen wird entsprechend<br />
gekürzt. Die Kaufpreishöhe bleibt<br />
unbeeinflusst.<br />
Beteiligungsgesellschaft<br />
Geschäftsführung<br />
Fondslaufzeit<br />
Mindestzeichnungssumme<br />
Agio<br />
Doric Flugzeugfonds Sechzehnte GmbH & Co.KG<br />
(im Folgenden auch Emittent genannt)<br />
Doric Flight Management 16 GmbH<br />
(Geschäftsführender Kommanditist)<br />
Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Zeit errichtet.<br />
10.000 EUR; höhere Beteiligungsbeträge müssen durch<br />
5.000 EUR teilbar sein.<br />
5 % der Kapitaleinlage<br />
10
DIE BETEILIGUNG IM ÜBERBLICK // TEIL A<br />
Einzahlungstermine<br />
Einzahlungsmodalitäten<br />
100 % plus 5 % Agio bezogen auf die gesamte Zeichnungssumme<br />
nach Beitritt.<br />
Treugeber sind verpflichtet, ihren Beteiligungsbetrag nebst<br />
5 % Agio bis zum 1. Juni 2012 – und sofern sie später beitreten<br />
bis zum 25. Kalendertag des Monats (Eingang auf<br />
dem Konto) zu leisten, der dem Monat folgt, in dem der<br />
Treuhandvertrag wirksam wird. Die Aus schüt tungs -<br />
berechtigung erfolgt dann zum 1. Kalendertag des Folgemonats.<br />
Anleger, die bis zum 31. Dezember 2011 beigetreten sind<br />
und ihre Kapitaleinlage (zzgl. Agio) geleistet haben, erhalten<br />
eine einmalige Bonusausschüttung i.H.v. 1% ihrer<br />
Kapitaleinlage.<br />
Platzierungsgarantie<br />
Der Emittent hat mit Herrn Hermann Ebel eine Platzierungsgarantievereinbarung<br />
über 51 Millionen EUR abgeschlossen.<br />
ANBIETER/INITIATOREN<br />
HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co.KG<br />
(im Folgenden auch HANSA TREUHAND Finance genannt)<br />
Doric Emissionshaus GmbH & Co.KG<br />
(im Folgenden auch Doric Emissionshaus genannt)<br />
ANLEGER-/ANLAGEBETREUUNG<br />
Ansprechpartner<br />
für Anleger<br />
Asset Management<br />
HANSA TREUHAND Finance;<br />
AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud IV“ mbH<br />
(im Folgenden auch AGR genannt)<br />
Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH<br />
(im Folgenden auch Doric genannt)<br />
11
TEIL A // DIE BETEILIGUNG IM ÜBERBLICK //<br />
ZUSAMMENFASSENDE MITTELVERWENDUNGS- UND<br />
MITTELHERKUNFTSPROGNOSE 1<br />
ZUSAMMENFASSENDE MITTELVERWENDUNGSPROGNOSE<br />
TEUR<br />
IN % (DES GESAMT-<br />
INVESTITIONSVOLUMENS)<br />
Erwerb des Flugzeuges 2,3 175.955 91,6%<br />
Finanzierungskosten 3 2.084 1,1%<br />
Fondsabhängige Kosten 4,5 13.018 6,8%<br />
Liquiditätsreserve 1.110 0,6%<br />
Gesamt 192.167 100,0%<br />
ZUSAMMENFASSENDE MITTELHERKUNFTSPROGNOSE<br />
TEUR<br />
IN % (DES GESAMT-<br />
INVESTITIONSVOLUMENS)<br />
Langfristiges Darlehen 3 109.023 56,7%<br />
Leasingsonderzahlung 3 18.045 9,4%<br />
Einlagekapital 4 65.100 33,9%<br />
Gesamt 192.167 100,0%<br />
BESCHÄFTIGUNG/VERMIETUNG<br />
Leasingnehmer<br />
Emirates<br />
zählt mit zu den kosteneffizientesten und gewinnstärksten<br />
Fluggesellschaften der Welt;<br />
hat eine der modernsten und jüngsten Langstreckenflugzeugflotten<br />
weltweit;<br />
bedient sechs Kontinente von dem zentralen Drehkreuz<br />
in Dubai;<br />
ist bekannt durch seinen hohen Servicestandard und<br />
ist vielfach international ausgezeichnet.<br />
1<br />
Geringfügige Abweichungen basieren auf<br />
Rundungsdifferenzen.<br />
2<br />
Diese Position schließt den Kaufpreis des<br />
Flugzeuges und Erwerbsnebenkosten ein.<br />
3<br />
Umgerechnet mit einem Wechselkurs i.H.v.<br />
EUR/USD 1,33.<br />
4<br />
Inkl. 5% Agio i.H.v 3.099.500 EUR.<br />
5<br />
Eine detaillierte Darstellung der fondsabhängigen<br />
Kosten findet sich auf der Seite 66.<br />
6<br />
Die Abstandszahlung wird berechnet auf<br />
Basis der Summe der für die Jahre 11 und<br />
12 zu zahlenden USD- und Euro-Leasing -<br />
raten abdiskontiert mit einem unterstellten<br />
USD-LIBOR-Satz von 1% p.a. und einem<br />
unterstellten EURIBOR-Satz von 2% p.a.<br />
Leasingvertrag<br />
Grundlaufzeit von zehn Jahren ab Übernahme des Flugzeuges<br />
plus zwei Verlängerungsoptionen von zwei und<br />
drei Jahren.<br />
Bei Nichtausübung der ersten Verlängerungsoption ist<br />
eine Abstandszahlung i.H.v. ca. 12.469.700 6 USD und<br />
11.264.000 6 EUR von Emirates zu leisten.<br />
Bei Übernahme des Flugzeuges leistet Emirates eine ein-<br />
malige Leasingsonderzahlung für einen Zeitraum von zehn<br />
Jahren von 24 Millionen USD bzw. 18,05 Millionen EUR 3 .<br />
Leasingsonderzahlung<br />
12
DIE BETEILIGUNG IM ÜBERBLICK // TEIL A<br />
Laufende<br />
Leasingraten<br />
Über die Grundlaufzeit, d.h. über zehn Jahre,<br />
1.565.500 USD 1 pro Monat plus 454.774 EUR pro Monat,<br />
insgesamt somit 1.631.842 EUR 2 pro Monat.<br />
Bei Ausübung der ersten Verlängerungsoption, d.h. über<br />
zwei Jahre, 525.000 USD plus 479.173 EUR pro Monat,<br />
somit 873.910 EUR 2 pro Monat.<br />
Bei Ausübung der zweiten Verlängerungsoption betragen<br />
die Leasingraten in den folgenden drei Jahren 570.000 USD<br />
und 818.797 EUR, insgesamt somit rund 1.247.368 EUR 2 .<br />
Bei gutachterlich belegten Marktanpassungen kann die<br />
monatliche Leasingrate nach oben angepasst werden.<br />
Veräußerung<br />
Prognostizierte Veräußerung des Flugzeuges nach<br />
15 Jahren zu ca. 30% 3 des ursprünglichen Kaufpreises.<br />
DARLEHEN<br />
Langfristiges Darlehen<br />
Darlehensgeber<br />
Ein Bankenkonsortium unter der Führung der Norddeutschen<br />
Landesbank Girozentrale, Hannover („NORD/LB“),<br />
(zusammen „Darlehensgeber“ oder „Banken“)<br />
Langfristiges Darlehen bis zu 145.000.000 USD bzw. 109.022.556 EUR 2<br />
Laufzeit/Rückführung<br />
Zinssatz bis<br />
zum Jahr 10<br />
Rückführung in annuitätischen Tilgungsraten über eine<br />
Laufzeit von zehn Jahren<br />
USD-Basiszinssatz zzgl. einer Marge von 2,85% p.a.<br />
Verfügbares Zwischenfinanzierungsdarlehen<br />
Darlehensgeber NORD/LB<br />
Zwischenfinanzierungs- Umgerechnet in Euro bis zu 65 Millionen USD zu dem<br />
darlehen 4<br />
Wechselkurs bei Auslieferung des Flugzeuges<br />
Laufzeit<br />
12 Monate ab Auslieferung des Flugzeuges<br />
Zinssatz<br />
1 Monats-Basiszinssatz zzgl. einer Marge von 1,2% p.a.<br />
1<br />
Unter der Annahme, dass der USD-Basiszinssatz<br />
2,35% p.a. beträgt. Weicht der<br />
entsprechende Zinssatz bei Auslieferung<br />
des Flugzeuges ab, erfolgt eine Anpassung<br />
der USD-Leasingrate nach oben bzw. nach<br />
unten. Darüber hinaus findet eine Anpassung<br />
der USD-Leasingrate bei einer Reduktion<br />
des langfristigen Darlehens statt.<br />
2<br />
Umgerechnet mit einem Wechselkurs i.H.v.<br />
EUR/USD 1,33.<br />
3<br />
Vor Abzug von Rekonfigurations- und<br />
Remarketingkosten.<br />
4<br />
Die Prognoserechnung sieht eine Inanspruchnahme<br />
des Zwischenfinanzierungsdarlehens<br />
nicht vor.<br />
13
TEIL A // DIE BETEILIGUNG IM ÜBERBLICK //<br />
PROGNOSTIZIERTES WIRTSCHAFTLICHES ERGEBNIS<br />
Prognosezeitraum bis 15. Juni 2027<br />
Geplante<br />
Kapitalerhöhung<br />
Laufende jährliche<br />
Ausschüttungen 1<br />
61.990.000 EUR plus 5% Agio<br />
Prognostizierte laufende Ausschüttungen (einschließlich<br />
Kapitalrückzahlungen) in der Betriebsphase bezogen auf<br />
den Beteiligungsbetrag ohne Agio („Einlagekapital“):<br />
8 % p. a für die Jahre 2012 2 bis 2022<br />
14% p.a. für die Jahre 2023 und 2024<br />
16 % 3 p. a. für die Jahre 2025 bis 2027<br />
rund 106% 3,4 aus Veräußerung und Liquidität zusätzlich<br />
für das Jahr 2027<br />
Ausschüttungen erfolgen in Euro, jeweils geplant am Ende<br />
eines Kalenderjahres, erstmals bis zum 31. Dezember 2012<br />
für das Jahr 2012.<br />
Bonusausschüttung<br />
Gesamtausschüttungen<br />
1<br />
Anleger, die bis zum 31. Dezember 2011 beigetreten sind<br />
und ihre Kapitaleinlage bzw. ihren Beteiligungsbetrag<br />
(jeweils zzgl. Agio) geleistet haben, erhalten eine einmalige<br />
Bonusausschüttung i.H.v. 1% ihrer Kapitaleinlage bzw.<br />
ihres Beteiligungsbetrages, die zusammen mit der laufenden,<br />
prognostizierten Ausschüttung für das Geschäftsjahr<br />
2012 bis zum 31. Dezember 2012 zu leisten ist.<br />
Die Gesamtausschüttungen beinhalten eine Verzinsung<br />
der geleisteten Kapitaleinlage und Kapitalrückzahlungen.<br />
1<br />
Ausschüttungen erfolgen aus Liquiditätsüberschüssen<br />
und nicht notwendigerweise<br />
aus Gewinnen. In den prognostizierten Ausschüttungen<br />
sind Kapitalrückzahlungen enthalten<br />
(siehe Seite 78). Es handelt sich um<br />
Ausschüttungen vor Steuern.<br />
2<br />
Die Ausschüttungen für das Geschäftsjahr<br />
2012 erfolgen zeitanteilig ab dem Folge -<br />
monat nach der Flugzeugübernahme, d.h.<br />
gemäß Prognose ab Juli 2012.<br />
3<br />
Die Ausschüttungen für das Geschäftsjahr<br />
2027 erfolgen zeitanteilig, da die Prognoserechnung<br />
eine Veräußerung des Flugzeuges<br />
im Juni 2027 vorsieht. Damit wird eine<br />
Fondslaufzeit bis zum 30. Juni 2027 prognostiziert.<br />
4<br />
Umgerechnet mit einem Wechselkurs i.H.v.<br />
EUR/USD 1,33.<br />
5<br />
Unter Berücksichtigung der Bonusausschüttung<br />
i.H.v. 1% der Kapitaleinlage.<br />
Bei einer Laufzeit bis zum 30. Juni 2027 erhalten die Anleger<br />
über den gesamten Prognosezeitraum inkl. prognostiziertem<br />
Veräußerungserlös des Flugzeuges eine prognostizierte<br />
Gesamtausschüttung von rund 259% 4,5 bezogen<br />
auf das Einlagekapital. Es wird dabei unterstellt, dass der<br />
Anleger bis zum 31. Dezember 2011 beigetreten ist und<br />
seine Kapitaleinlage zzgl. Agio geleistet hat. Bei einem<br />
späteren Beitritt entfällt die Bonusausschüttung. Bei<br />
einem Beitritt nach dem 1. Juli 2012 reduziert sich ebenfalls<br />
die Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2012 und<br />
somit die Gesamtausschüttungen entsprechend.<br />
14
DIE BETEILIGUNG IM ÜBERBLICK // TEIL A<br />
//PROGNOSTIZIERTER AUSSCHÜTTUNGSVERLAUF IN EURO<br />
FÜR EINE KAPITALEINLAGE I.H.V. 100.000 EUR ZZGL. AGIO 1<br />
120.000<br />
114,00 % 4<br />
110.000<br />
20.000<br />
10.000<br />
5,00 % 2<br />
8,00 %<br />
14,00 %<br />
16,00 %<br />
0<br />
2012 3 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027<br />
Rückfluss nach Einkommensteuerzahlungen Einkommensteuerzahlungen Bonusausschüttung<br />
1<br />
Vgl. Kapitalrückflussprognose auf Seite 78f.<br />
2<br />
Inkl. Bonusausschüttung für Anleger, die bis zum 31. Dezember 2011 beitreten und ihre Kapitaleinlage zzgl. Agio leisten.<br />
3<br />
Die Ausschüttungen für das Geschäftsjahr 2012 erfolgen zeitanteilig ab dem Folgemonat nach der Flugzeugübernahme,<br />
d.h. gemäß Prognose ab Juli 2012.<br />
4<br />
Die Ausschüttungen für das Geschäftsjahr 2027 erfolgen zeitanteilig, da die Prognoserechnung eine Veräußerung des Flugzeuges im Juni 2027<br />
vorsieht. Damit wird eine Fondslaufzeit bis zum 30. Juni 2027 prognostiziert. Umgerechnet mit einem Wechselkurs i.H.v. EUR/USD 1,33.<br />
STEUERLICHE GRUNDLAGEN<br />
Steuerliche<br />
Behandlung<br />
Bei dem Emittenten handelt es sich um eine vermögens-<br />
verwaltende Kommanditgesellschaft mit Einkünften aus<br />
Vermietung und Verpachtung.<br />
Für eine ausführliche Erläuterung der steuerlichen<br />
Behandlung siehe Seite 120ff.<br />
ANLEGERKREIS<br />
Anlegerkreis<br />
Anleger treten dem Emittenten als Treugeber bei (siehe<br />
hierzu Seite 138f.)<br />
Bei diesem Angebot handelt es sich um eine unternehmerische<br />
Beteiligung. Es richtet sich an Privatpersonen,<br />
die eine langfristige <strong>Invest</strong>ition im Bereich der Luftfahrt -<br />
industrie suchen und die Beteiligung über den gesamten<br />
Beteiligungszeitraum im Privatvermögen halten.<br />
15
TEIL A // DIE RISIKEN DER BETEILIGUNG //<br />
DIE RISIKEN DER BETEILIGUNG<br />
Die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Risiken im Zusammenhang<br />
mit der Vermögensanlage (einschließlich der mit einer Fremdfinanzierung<br />
einhergehenden Risiken) werden nachfolgend dargestellt.<br />
Durch eine Beteiligung an der Doric Flugzeugfonds Sechzehnte GmbH & Co.KG<br />
tätigen die Anleger ein Engagement, dessen endgültiges Ergebnis nicht im Vorhinein<br />
feststehen kann. Anleger sollten sich daher vor ihrer Entscheidung über die Risiken<br />
informieren. Die nachfolgende Darstellung berücksichtigt nicht individuelle Risiken<br />
auf Ebene eines einzelnen Anlegers. Es wird daher empfohlen, dass der Anleger vor<br />
Eingehen einer Beteiligung am Emittenten selbst alle Risiken eingehend prüft und,<br />
soweit erforderlich, dazu eigene fachkundige Berater (z.B. Steuerberater, Rechts -<br />
anwalt) zu Rate zieht.<br />
Abweichungen der wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen von den<br />
prognostizierten Daten können die Ertrags-, Liquiditäts- und Wertentwicklung einer<br />
Vermögensanlage erheblich beeinträchtigen. Es ist zu beachten, dass der Eintritt der<br />
unter den einzelnen Risiken nachfolgend beschriebenen Sachverhalte auch kumuliert<br />
erfolgen kann, d.h. mehrere Negativabweichungen können gemeinsam auftreten.<br />
Das Risiko des Misserfolges in Form von von der Prognose abweichenden geringeren<br />
Ausschüttungen oder sogar eines Totalverlustes der Kapitaleinlage zzgl. Agio ist<br />
nicht auszuschließen.<br />
Die Risiken können in prognose- oder anlagegefährdende sowie anlegergefährdende<br />
Risiken eingeteilt werden. Prognose- und anlagegefährdende Risiken sind solche<br />
Risiken, die zu einem verschlechterten wirtschaftlichen Ergebnis gegenüber der<br />
Prognose führen, die das Anlageobjekt oder die gesamte Vermögensanlage gefährden<br />
und damit zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust der Kapitaleinlage<br />
zzgl. Agio führen können. Prognosegefährdende Risiken können je nach Anzahl und<br />
Ausmaß auch anlagegefährdend wirken. Aus diesem Grund werden im Folgenden<br />
Risiken, die prognose- oder anlagegefährdend sind, sowohl prognose- als auch<br />
anlagegefährdend gekennzeichnet. Anlegergefährdende Risiken sind solche Risiken,<br />
die nicht nur zu einem Verlust der gesamten Kapitaleinlage zzgl. Agio führen können,<br />
sondern eventuell auch das sonstige Vermögen des Anlegers gefährden. Risiken,<br />
die einer höheren Risikokategorie zugeordnet sind, erfüllen dabei immer auch die<br />
Kriterien der niedrigeren Risikokategorie(n).<br />
16
DIE RISIKEN DER BETEILIGUNG // TEIL A<br />
RISIKEN<br />
PROGNOSE-<br />
GEFÄHRDEND<br />
ANLAGE-<br />
GEFÄHRDEND<br />
ANLEGER-<br />
GEFÄHRDEND<br />
EINWERBUNG EINLAGEKAPITAL<br />
✘<br />
✘<br />
Gemäß Gesellschaftsvertrag des Emittenten ist der Geschäftsführende Kommanditist berechtigt, ein<br />
gegenüber dem geplanten Einlagekapital um bis zu 2% höheres endgültiges Einlagekapital festzu -<br />
setzen. Sollte hiervon Gebrauch gemacht werden, verändern sich bei sonst gleichen Annahmen die<br />
Gesamtausschüttungen vor Steuern während der Laufzeit des Beteiligungsangebotes auf rund 256% 1,3 ,<br />
bezogen auf das höhere Einlagekapital, was im Vergleich zur Prognoserechnung zu geringeren Ausschüttungen<br />
führt als gegenwärtig prognostiziert.<br />
WÄHRUNG<br />
✘<br />
✘<br />
Durch Wechselkursänderungen von Währungen, vor allem dem US-Dollar im Vergleich zum Euro,<br />
können sich die Ausgaben des Emittenten erhöhen und die Liquidität des Emittenten entsprechend<br />
verringern. Dieses Wechselkursrisiko besteht insbesondere in Bezug auf Vergütungen an Berater oder<br />
auch Wertgutachter oder Kosten, die mit dem Betrieb des Flugzeuges verbunden sind.<br />
Ein Wechselkursrisiko besteht außerdem darin, dass die Fondswährung Euro ist, jedoch Flugzeugveräußerungen<br />
oder auch Versicherungsleistungen bei Flugzeugen meistens in US-Dollar erfolgen. Die<br />
Leasingraten werden während der Grundmietzeit und den Verlängerungsoptionen sowohl in Euro als<br />
auch in US-Dollar geleistet. Sollte vorhandene US-Dollar-Liquidität für Euro-Zahlungen benötigt werden<br />
oder umgekehrt Euro-Liquidität für US-Dollar-Zahlungen, so besteht diesbezüglich ein Wechselkurs -<br />
risiko. Für den Emittenten besteht das Risiko, dass zukünftige Erlöse in US-Dollar anfallen und Wechselkursentwicklungen<br />
dazu führen, dass diese Beträge in Euro geringer sind als gegenwärtig prognostiziert.<br />
Dies kann zu geringeren Ausschüttungen für den Anleger führen als gegenwärtig prognostiziert.<br />
VERÄUSSERUNG DES FLUGZEUGES<br />
✘<br />
✘<br />
Der Veräußerungserlös des Flugzeuges beeinflusst wesentlich das wirtschaftliche Gesamtergebnis<br />
des Emittenten. Im Rahmen der Prognoserechnung wird Ende Juni 2027 ein Veräußerungserlös 2 i.H.v.<br />
ca. 30% des ursprünglichen Kaufpreises (bzw. rund 84% des Einlagekapitals 3 ) in US-Dollar unterstellt.<br />
In der Prognoserechnung wird angenommen, dass das Flugzeug im Jahr 2027 von Emirates im Half Life<br />
Zustand zurückgegeben wird. Ob und welche Maßnahmen erforderlich sind, um das Flugzeug im Jahr<br />
2027 zu dem angenommenen Wert zu veräußern, hängt von den dann geltenden Marktbedingungen ab.<br />
Der tatsächlich erzielbare Veräußerungserlös des Flugzeuges sowie der Veräußerungszeitpunkt können<br />
von dieser Annahme abweichen und werden im Wesentlichen von den dann vorherrschenden Markt -<br />
bedingungen bei Langstreckenflugzeugen sowie vom Zustand des Flugzeuges und der Triebwerke ab-<br />
1<br />
Unter Berücksichtigung der Bonusausschüttung von 1% der Kapitaleinlage.<br />
2<br />
Vor Abzug von Rekonfigurations- und Remarketingkosten.<br />
3<br />
Umgerechnet mit einem Wechselkurs i.H.v. EUR/USD 1,33.<br />
17
TEIL A // DIE RISIKEN DER BETEILIGUNG //<br />
RISIKEN<br />
PROGNOSE-<br />
GEFÄHRDEND<br />
ANLAGE-<br />
GEFÄHRDEND<br />
ANLEGER-<br />
GEFÄHRDEND<br />
hängen. Darüber hinaus können zusätzliche Kosten im Rahmen der Vermarktung des Flugzeuges und<br />
Kosten für eine gegebenenfalls erforderliche Umrüstung des Flugzeuges entstehen, die den Nettoerlös<br />
reduzieren. Es besteht die Gefahr, dass die tatsächlichen Kosten die gegenwärtig prognostizierten<br />
Rekonfigurations-, Wartungs- und Remarketingkosten überschreiten. Dies gilt insbesondere für den<br />
Airbus A380 als neuen Flugzeugtyp, für den bislang keinerlei Erfahrungswerte zu Rekonfigurations-,<br />
Wartungs- und Remarketingkosten vorliegen. Es besteht daher das Risiko, dass der tatsächliche Veräußerungserlös<br />
des Flugzeuges niedriger als erwartet ist und damit die tatsächlichen Ausschüttungen<br />
an die Anleger geringer ausfallen als angenommen. Schließlich sind etwaige noch ausstehende Fremdfinanzierungsbeträge<br />
bei einer früheren Veräußerung vorrangig zu bedienen.<br />
<<br />
REMARKETING DES FLUGZEUGES<br />
✘<br />
✘<br />
Im Rahmen der Vermarktung des Flugzeuges können erhebliche Kosten für eine gegebenenfalls er -<br />
forderliche Umrüstung der Flugzeugkabine und die Vornahme von Wartungsarbeiten entstehen. Die<br />
Liquiditätsreserve kann hierfür unzureichend sein. Die Kosten bzw. Stillstandszeiten für das Flugzeug<br />
bei einer Rekonfiguration der Kabine können nicht abgeschätzt werden, weil diese ausschließlich von<br />
den Erfordernissen des künftigen Betreibers nach Ablauf der Erstvermietung einschließlich Mietver -<br />
längerungen, d.h. in zehn, zwölf oder 15 Jahren, bestimmt werden.<br />
Es besteht das Risiko, dass gegebenenfalls anfallende Kosten hierfür nicht von einem neuen Betreiber<br />
übernommen werden, diese damit der Emittent zu tragen hätte und somit Ausschüttungen an die Anleger<br />
geringer ausfallen als prognostiziert oder dies zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust der<br />
Kapitaleinlage zzgl. Agio führen kann.<br />
BETRIEBSKOSTEN/SONSTIGE LAUFENDE KOSTEN DES FLUGZEUGES<br />
✘<br />
✘<br />
Im Rahmen des Leasingvertrages wird der Leasingnehmer Emirates dazu verpflichtet, alle Kosten zu<br />
übernehmen, die aus dem Betrieb und der Nutzung des Flugzeuges entstehen; darunter insbesondere<br />
auch die Wartungs- und die Versicherungsleistungen.<br />
Die Wartungsarbeiten werden gemäß dem von den Luftverkehrsbehörden genehmigten Wartungs -<br />
programm des Leasingnehmers vorgenommen und sehen insbesondere größere Inspektionen nach<br />
sechs und zwölf Jahren vor. Dabei muss Emirates mögliche zusätzliche Kosten ebenfalls tragen.<br />
Falls Emirates seinen Verpflichtungen nicht oder nur unvollständig nachkommt, müssen eventuell zu sätzliche<br />
Wartungskosten vom Emittenten getragen werden, was zu negativen Abweichungen vom prospektierten<br />
Ergebnis führen kann. Ferner kann bei einer vorzeitigen Auflösung des Leasingvertrages bzw. nach<br />
Ablauf des bestehenden Mietverhältnisses nicht ausgeschlossen werden, dass ein neuer Leasingvertrag<br />
abweichend vom derzeitigen Marktstandard keine solchen Wartungs-/Betriebskostenregelungen mit vollständiger<br />
Übernahme durch den Leasingnehmer beinhaltet, was zu negativen Abweichungen von dem<br />
prospektierten Ergebnis bis hin zu einem Verlust der Kapitaleinlage zzgl. Agio führen kann.<br />
18
DIE RISIKEN DER BETEILIGUNG // TEIL A<br />
RISIKEN<br />
PROGNOSE-<br />
GEFÄHRDEND<br />
ANLAGE-<br />
GEFÄHRDEND<br />
ANLEGER-<br />
GEFÄHRDEND<br />
MODIFIKATIONEN AM FLUGZEUG<br />
✘<br />
✘<br />
Bei einer Anschlussvermietung nach Auslaufen des Leasingvertrages mit Emirates kann nicht ausgeschlossen<br />
werden, dass Kosten durch Auflagen der Luftverkehrsbehörden vom Emittenten vollständig<br />
oder teilweise zu übernehmen sind, soweit diese nicht auf einen Anschlussleasingnehmer oder Käufer<br />
des Flugzeuges abgewälzt werden können oder ein solcher nicht gefunden wird. Es besteht damit das<br />
Risiko, dass die Liquidität des Emittenten reduziert wird und damit die Ausschüttungen an die Anleger.<br />
VERTRAGSABSCHLÜSSE/ ERFÜLLUNG DER VERTRÄGE<br />
✘<br />
✘<br />
Das wirtschaftliche Ergebnis dieser Vermögensanlage ist eng damit verknüpft, dass neben dem Leasingnehmer<br />
auch alle anderen Vertragspartner des Emittenten ihre Verträge ordnungsgemäß erfüllen. Zum<br />
Zeitpunkt der Prospektaufstellung ist die Kaufvertragsübernahmevereinbarung noch nicht abgeschlossen.<br />
Sollte dieser wesentliche Vertrag nicht zustande kommen oder nicht erfüllt werden, so ist auch<br />
eine Rückabwicklung des Emittenten nicht auszuschließen, was zu einem Kapitalverlust zzgl. Agio für<br />
den Anleger führen kann. Darüber hinaus besteht das Risiko, dass einer oder mehrere (Haupt-)Vertragspartner<br />
ihre Verpflichtungen aus abgeschlossenen Verträgen nicht oder nicht vollständig erfüllen<br />
oder erfüllen können.<br />
Bei einer Nichterfüllung von Verträgen bzw. bei Vertragsverletzungen durch den Emittenten kann es<br />
zur Kündigung zentraler Verträge, wie z.B. des Leasingvertrages, kommen. Es besteht in einem solchen<br />
Fall das Risiko, dass vom Emittenten Vorfälligkeitsentschädigungen bzw. Schadensersatzzahlungen an<br />
das Bankenkonsortium und an Emirates zu leisten sind und neue Vertragspartner nicht oder im Vergleich<br />
zur Prognoserechnung nur zu schlechteren Bedingungen gefunden werden können, was zu erhöhten<br />
Kosten bzw. geringeren Erlösen beim Emittenten führen kann. Kommt der Emittent seinen eingegangenen<br />
Verpflichtungen nicht nach, kann dies auch zu Schadensersatzzahlungen führen, was ebenfalls zu<br />
erheblich negativen Abweichungen von dem prospektierten Ergebnis führen würde. Dies kann dazu<br />
führen, dass die Kapitaleinlage zzgl. Agio nur zum Teil oder gar nicht zurückgeführt werden kann.<br />
SONSTIGE KOSTEN DER FINANZIERUNG<br />
✘<br />
✘<br />
Der Emittent wird unter dem langfristigen Darlehen und unter dem Zwischen finanzierungsdarlehen<br />
verpflichtet, erhöhte regulatorische Kosten und Mindestreservekosten aus den Darlehensgewährungen<br />
zu tragen.<br />
Können diese erhöhten Kosten nicht an den Leasingnehmer weitergegeben werden, kann sich der<br />
Ertrag des Emittenten entsprechend verringern und damit die Ausschüttungen an die Anleger. Dies<br />
kann dazu führen, dass die Kapitaleinlage zzgl. Agio nur zum Teil oder gar nicht zurückgeführt werden<br />
kann.<br />
19
TEIL A // DIE RISIKEN DER BETEILIGUNG //<br />
RISIKEN<br />
PROGNOSE-<br />
GEFÄHRDEND<br />
ANLAGE-<br />
GEFÄHRDEND<br />
ANLEGER-<br />
GEFÄHRDEND<br />
GUTHABENZINSEN<br />
✘<br />
✘<br />
Es besteht das Risiko, dass aus der Anlage der liquiden Mittel geringere Erträge erzielt werden können<br />
als kalkuliert. Eine Minderung der Guthabenzinsen führt zu einer Verringerung der Liquidität, die ins -<br />
gesamt für unvorhergesehene Ausgaben bzw. Ausschüttungen zur Verfügung steht. In der Prognose<br />
wird eine Verzinsung für liquide Mittel in Euro und US-Dollar von 2% p.a. ab dem Jahr 2014 angenommen,<br />
was den durchschnittlichen erzielbaren Zinssätzen für Euro- und US-Dollar-Geldmarktanlagen der<br />
letzten zehn Jahre entspricht. Sollten die prognostizierten Zinserträge für den Emittenten nicht erzielt<br />
werden, führt dies zu einer Reduktion der Liquidität des Emittenten bis hin zu einer Reduktion der Ausschüttungen,<br />
bis hin zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust der Kapitaleinlage zzgl. Agio.<br />
BESCHLUSSFASSUNG/MAJORISIERUNG<br />
✘<br />
✘<br />
Beschlüsse des Emittenten werden laut Gesellschaftsvertrag grundsätzlich mit einfacher Mehrheit<br />
gefasst.<br />
Der einzelne Anleger mit einer üblichen Zeichnungssumme befindet sich bei Beschlussfassungen in<br />
der Minderheit und kann seine Interessen möglicherweise nicht durchsetzen. Es kann auch nicht ausgeschlossen<br />
werden, dass ein einzelner Anleger, einschließlich des Platzierungsgaranten, wenn dieser<br />
unter der Platzierungsgarantie in Anspruch genommen wird, mit einer großen Zeichnungssumme die<br />
Stimmenmehrheit und damit einen beherrschenden Einfluss auf den Emittenten erlangt. Dies bedeutet<br />
für den einzelnen Anleger, dass ihm durch die Entscheidung eines Einzelnen bzw. Einzelner mit einer<br />
großen Zeichnungssumme Nachteile entstehen können.<br />
Die Mehrheit der Gesellschafter kann ferner Beschlüsse fassen, die aus Sicht des einzelnen Anlegers<br />
nachteilig sind, weil sie ihn etwa auf einen Nachschuss oder auf Maßnahmen verpflichten, die er in der<br />
Gesellschafterversammlung nicht bereit war, mitzutragen.<br />
RISIKEN IM ZUSAMMENHANG MIT HAUSTÜR- BZW. FERNABSATZGESCHÄFTEN<br />
✘<br />
✘<br />
Wird die Beteiligung im Wege des Haustürgeschäfts oder im Wege des Fernabsatzes vertrieben,<br />
besteht das Risiko, dass die Widerrufsbelehrung und/oder die Verbraucherinformationen nicht oder nur<br />
teilweise den gesetzlichen Anforderungen genügen und einzelne oder mehrere Anleger zu einem späteren<br />
Zeitpunkt, insbesondere nach Abschluss des öffentlichen Angebotes, ihre Beteiligung wirksam<br />
widerrufen können. Weiterhin besteht das Risiko, dass die Beifügung von Widerrufsbelehrungen zu<br />
diesem Prospekt von der Rechtsprechung als Einräumung eines allgemeinen Widerrufsrechts gewertet<br />
wird und insofern die Widerrufsbelehrungen nicht in erforderlichem Umfang oder erforderlicher Form<br />
erfolgen. Hierdruch können weitere Widerrufe berechtigt sein. In der Folge kann der Emittent verpflichtet<br />
sein, diesen Anlegern Rückzahlungen bis zur Höhe der erbrachten Zahlungen zu leisten. Hierdurch<br />
wird die Liquidität des Emittenten belastet, und die Ausschüttungen an die Anleger würden sich verringern.<br />
In Extremfällen kann es zur Insolvenz des Emittenten kommen, die Anleger können ihre Einlage<br />
teilweise oder vollständig verlieren.<br />
20
DIE RISIKEN DER BETEILIGUNG // TEIL A<br />
RISIKEN<br />
PROGNOSE-<br />
GEFÄHRDEND<br />
ANLAGE-<br />
GEFÄHRDEND<br />
ANLEGER-<br />
GEFÄHRDEND<br />
STEUERLICHE RISIKEN<br />
✘<br />
✘<br />
Nationale steuerliche Aspekte<br />
Das steuerliche Konzept des vorliegenden Beteiligungsangebotes basiert auf der Grundlage der zum<br />
Zeitpunkt der Prospektaufstellung bekannten Rechtslage. Über die endgültige Höhe der steuerlichen<br />
Ergebnisse entscheidet die Finanzverwaltung jedoch erst im Rahmen der Veranlagung oder nach einer<br />
steuerlichen Außenprüfung (Betriebsprüfung).<br />
Abweichende Beurteilung durch die Finanzverwaltung<br />
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Finanzverwaltung das steuerliche Konzept insgesamt<br />
oder in Einzelpunkten anders beurteilt und zu der Einkunftsart des Emittenten, zu der Höhe der Einnahmen<br />
oder der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Aufwendungen dem Grunde und/oder der Höhe nach<br />
eine andere Auffassung vertritt und es deshalb in einzelnen oder sogar in allen Jahren der Laufzeit des<br />
Beteiligungsangebotes zu anderen steuerlichen Ergebnissen als prognostiziert kommt. So besteht das<br />
Risiko, dass die Finanzverwaltung und in einem gegebenenfalls nachfolgenden gerichtlichen Verfahren<br />
die Finanzgerichte zu der dem Beteiligungsangebot zugrunde liegenden steuerlichen Konzeption eine<br />
andere Auffassung vertreten (beispielsweise hinsichtlich der Einkunftsart, der Überschusserzielungs -<br />
absicht, der Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums am Flugzeug, den Abschreibungen, der Be -<br />
steuerung einer Flugzeugveräußerung). Dies könnte zusätzliche Steuerbelastungen für den Emittenten<br />
zur Folge haben, sich damit negativ auf die Höhe der Ausschüttungen an die Anleger auswirken und<br />
darüber hinaus zu höheren steuerlichen Belastungen bei den Anlegern führen. Ordnet z.B. die Finanzverwaltung<br />
die Einkünfte nicht als Einkünfte aus „Vermietung und Verpachtung“ (§21 EStG) ein, sondern<br />
als gewerbliche Einkünfte (§15 EStG), würde sich für den Emittenten eine Gewerbesteuerpflicht<br />
während der Vermietungszeit und für einen etwaig erzielten Veräußerungsgewinn ergeben. Außerdem<br />
unterläge ein Veräußerungsgewinn beim Anleger der Einkommensteuer, der besondere Steuersatz für<br />
Zinseinkünfte („Abgeltungsteuer“) wäre nicht anwendbar, und die Höhe der steuerpflichtigen Einkünfte<br />
könnte anders als prognostiziert ermittelt werden.<br />
Änderungen von bestehenden Verwaltungsanweisungen<br />
Darüber hinaus kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Finanzverwaltung ihre bis zum Zeitpunkt<br />
der Prospektaufstellung veröffentlichte Auffassung zu einzelnen für das Beteiligungsangebot relevanten<br />
steuerlichen Vorschriften ändert, oder sich eine Änderung ihrer Auffassung aus neuen Urteilen der<br />
Finanzgerichte ergibt, und es dadurch zu einer höheren Steuerbelastung kommt. Steuernachzahlungen<br />
aufgrund eines von der erstmaligen Veranlagung abweichenden steuerlichen Ergebnisanteils aus<br />
dem Emittenten sind vom <strong>Invest</strong>or mit 0,5% pro Monat zu verzinsen. Der Zinslauf beginnt 15 Monate<br />
nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist. Hierdurch kann es zu Verlusten<br />
kommen, die die Kapitalbeteiligung übersteigen.<br />
21
TEIL A // DIE RISIKEN DER BETEILIGUNG //<br />
RISIKEN<br />
PROGNOSE-<br />
GEFÄHRDEND<br />
ANLAGE-<br />
GEFÄHRDEND<br />
ANLEGER-<br />
GEFÄHRDEND<br />
Änderungen von bestehenden Vorschriften/Gesetzesänderungen<br />
Es kann ferner nicht ausgeschlossen werden, dass sich die für dieses Beteiligungsangebot relevanten<br />
steuerlichen Vorschriften (insbesondere in Bezug auf die Einkunftsart und die Besteuerung eines<br />
Veräußerungsgewinns) künftig auch rückwirkend ändern, oder neue Steuern eingeführt werden, und<br />
es deshalb zu höheren steuerlichen Belastungen für den Anleger oder den Emittenten kommt.<br />
Abweichung vom Beteiligungskonzept<br />
Sollten der Emittent oder die Anleger durch eine Gesellschafterentscheidung das Beteiligungskonzept<br />
abweichend von dem in diesem Beteiligungsangebot dargestellten Plan umsetzen oder anders als<br />
gegenwärtig geplant eine Umstrukturierung der Fremdfinanzierung vorgenommen werden oder die<br />
Platzierungsgarantie anders als gegenwärtig geplant nicht erfüllt werden und sich dadurch das Fremdkapital<br />
des Emittenten erhöhen, besteht das Risiko, dass die Finanzverwaltung die steuerliche Konzeption<br />
in Teilen oder insgesamt anders beurteilt. Dies kann zu höheren Steuerbelastungen für den Emittenten<br />
und die Anleger führen.<br />
Steuerliche Risiken auf Anlegerebene<br />
Eine persönliche Fremdfinanzierung der Kapitaleinlage eines Anlegers kann dazu führen, dass dieser<br />
Anleger keinen Totalüberschuss im Rahmen der Beteiligung erzielt. Dies kann zu erheblichen negativen<br />
steuerlichen Konsequenzen bei dem Anleger führen.<br />
Internationale steuerliche Aspekte<br />
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass bei der Nutzung ausländischer Flughäfen für den Emittenten<br />
als Eigentümer des Flugzeuges oder für die Anleger als direkte oder indirekte Gesellschafter des<br />
Emittenten nach dem Recht ausländischer Staaten steuerliche Verpflichtungen entstehen. Diese können<br />
z.B. eine Pflicht zur Abgabe von Steuererklärungen oder auch eine unmittelbare Steuerpflicht<br />
begründen. Die Kosten zur Erfüllung der steuerlichen Verpflichtungen sowie etwaige Steuerzahlungen<br />
durch den Emittenten, sofern sie diesem nicht aufgrund eines Leasingvertrages vom Leasingnehmer<br />
zu erstatten sind, würden den Mittelrückfluss aus der Beteiligung an dem Emittenten entsprechend<br />
verringern. Zudem können sich zusätzliche Steuerzahlungen für die Anleger ergeben. Es besteht ferner<br />
das Risiko, dass auf Zahlungen an den Emittenten oder auf die Einkünfte aus der Vermietung durch<br />
Rechtsänderungen von nationalem Recht, zwischenstaatlichen Abkommen oder dem Recht in dem<br />
Staat des jeweiligen Leasingnehmers zukünftig ausländische (Quellen-)Steuern anfallen (beispielsweise<br />
bei Wechsel des Leasingnehmers mit einem anderen Ansässigkeitsstaat als Emirates) und diese nicht<br />
erstattet oder reduziert werden können, was zu einer Verringerung der Auszahlungen an die Anleger<br />
führen kann. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass Maßnahmen zur Reduzierung solcher<br />
Steuern unterlassen oder einzelne Anleger durch Nichtabgabe geforderter Erklärungen mit solchen<br />
Steuern belastet bleiben oder hierdurch sogar andere Anleger mit Steuern belasten, was zu einer Verringerung<br />
ihrer Ausschüttungen, aber auch zu einem Ausschluss dieser Anleger führen kann.<br />
22
DIE RISIKEN DER BETEILIGUNG // TEIL A<br />
RISIKEN<br />
PROGNOSE-<br />
GEFÄHRDEND<br />
ANLAGE-<br />
GEFÄHRDEND<br />
ANLEGER-<br />
GEFÄHRDEND<br />
ANDERE RECHTSKREISE/RECHTSÄNDERUNGEN<br />
✘<br />
✘<br />
Wesentliche Verträge, die vom Emittenten abgeschlossen werden, unterliegen englischem und amerikanischem<br />
Recht. Es ist außerdem regelmäßig mit der Anwendung ausländischer Rechtsordnungen zu<br />
rechnen, da das Flugzeug überwiegend im Ausland von einem ausländischen Leasingnehmer eingesetzt<br />
wird. Dies gilt beispielsweise für eine Mithaftung des Flugzeuges für Flughafengebühren, Steuern,<br />
bei Unfällen, die Vollstreckung aus Verträgen vor Ort etc. Eventuelle gerichtliche Auseinandersetzungen<br />
in diesem Zu sammenhang richten sich grundsätzlich nach den dort geltenden gesetzlichen Regelungen<br />
oder den vertraglich vereinbarten ausländischen Regelungen, die erheblich vom deutschen Rechtsverständnis<br />
abweichen können. Aufgrund der Andersartigkeit dieser Rechtskreise kann sich die Durchsetzung<br />
und die Abwehr von Ansprüchen schwieriger gestalten und/oder mit erheblich höheren Kosten<br />
verbunden sein als geplant. Die Einschätzung etwaiger Prozessrisiken wird dadurch erschwert. Das<br />
Risiko erhöhter Prozesskosten für den Emittenten ist damit gegeben.<br />
Auch der deutsche Gesetzgeber kann jederzeit durch Gesetzesänderungen, auch rückwirkender Natur,<br />
die Rechtsgrundlagen für dieses Beteiligungsangebot ändern. Weiterhin können sich durch Kündigung<br />
bzw. Änderung von Doppelbesteuerungsabkommen geänderte steuerliche Rahmenbedingungen ergeben.<br />
Hierdurch kann es zu Abweichungen von den prognostizierten Ergebnissen bis hin zum Verlust<br />
der Kapitaleinlage zzgl. Agio kommen.<br />
HANDELBARKEIT DER VERMÖGENSANLAGE/FUNGIBILITÄT<br />
✘<br />
✘<br />
Bei der Vermögensanlage handelt es sich um eine langfristige <strong>Invest</strong>ition. Verkauf und Übertragung der<br />
Vermögensanlage sind nur mit Zustimmung des Geschäftsführenden Kommanditisten und des Treuhänders<br />
(im Fall der Treugeberbeteiligung) möglich. Die Zustimmung darf aus wichtigem Grund versagt<br />
werden. Eine ordentliche Kündigung der Vermögensanlage ist frühestens zum 31. Dezember 2028<br />
möglich.<br />
Zudem besteht für den Handel von Anteilen an Personengesellschaften kein geregelter Markt, sodass<br />
der Anleger als Verkäufer einen Kaufinteressenten finden muss. Eine Veräußerung der Vermögensanlage<br />
kann im Einzelfall mit erheblichen Preisabschlägen verbunden sein (Fungibilitätsrisiko). Eventuell<br />
kann gar kein Käufer gefunden werden. Darüber hinaus kann eine Veräußerung für den Veräußerer mit<br />
nachteiligen steuerlichen Folgen verbunden sein. Zusätzlich sind mit der Übertragung des Kommanditanteils<br />
Kosten verbunden, die eine Veräußerung erschweren können. Die Möglichkeit der Rückgabe<br />
der Anteile besteht nicht.<br />
23
TEIL A // DIE RISIKEN DER BETEILIGUNG //<br />
RISIKEN<br />
PROGNOSE-<br />
GEFÄHRDEND<br />
ANLAGE-<br />
GEFÄHRDEND<br />
ANLEGER-<br />
GEFÄHRDEND<br />
PROSPEKTHAFTUNGSANSPRÜCHE<br />
✘<br />
✘<br />
Prospekthaftungsansprüche gegen die Anbieter sind gemäß §13 VerkProspG i.V.m. §44 Abs.1 Satz 1<br />
Börsengesetz für solche Anleger, die nach Ablauf von sechs Monaten nach dem ersten öffentlichen<br />
Angebot beitreten, ausgeschlossen, unabhängig davon, ob ein Prospektfehler vorliegt oder nicht. Das<br />
erste öffentliche Angebot beginnt einen Tag nach Veröffentlichung bzw. Bekanntmachung des Verkaufsprospektes<br />
gem. §9 Abs.1 und 2 VerkProspG in einem überregionalen Börsenpflichtblatt. Für den Anleger<br />
bedeutet dies, dass nach Ablauf dieser Frist Prospekthaftungsansprüche gegebenenfalls nicht<br />
geltend gemacht werden können.<br />
MARKTRISIKO<br />
✘<br />
✘<br />
Wie andere Wirtschaftsgüter werden auch <strong>Invest</strong>itionen in Flugzeuge von der allgemeinen wirtschaft -<br />
lichen Entwicklung beeinflusst. Ob die in der Prognoserechnung unterstellten Annahmen eintreten,<br />
wird unter anderem davon bestimmt, wie sich langfristig die Angebots- und Nachfragesituation ent -<br />
wickelt. Des Weiteren können Flugzeugneuentwicklungen, weitere Erhöhungen bei den Betriebskosten,<br />
geänderte Gewinnsituationen in der Gesamtbranche oder neue Geschäftsmodelle in der Luftfahrt -<br />
industrie die Nachfragesituation negativ beeinflussen. Insbesondere ist derzeit nicht voraussehbar, wie<br />
sich Kerosinpreisschwankungen auf den Markt auswirken werden und ob die Fluggesellschaften in der<br />
Lage sind, diese Schwankungen zu kompensieren. Umwelteinflüsse (wie z.B. das Auftreten der Vulkan -<br />
aschewolke über Island oder das Erdbeben mit anschließendem Tsunami in Japan), neue Umweltauf -<br />
lagen oder anderweitige Fluggebühren können zu erheblichen Belastungen oder Einschränkungen des<br />
Flugverkehrs bzw. für die Fluggesellschaften führen. Infolge der vorstehenden Entwicklungen kann sich<br />
der Bedarf an Flugzeugen negativ verändern. Nicht ausgeschlossen werden kann, die Einführung von<br />
Alterslimits, Lärm- und Emissionslimits, die einen Weiterbetrieb des Flugzeuges unmöglich machen<br />
können. Dies hätte Auswirkungen auf erzielbare Leasingraten nach Vertragsablauf sowie auf erzielbare<br />
Verkaufserlöse für das Flugzeug und kann zu einem Kapitalverlust für den Anleger führen.<br />
POLITISCHE RISIKEN<br />
✘<br />
✘<br />
In vielen Staaten der Arabischen Liga 1 erhebt sich die Bevölkerung gegen die herrschenden Autokraten.<br />
Die Vereinigten Arabischen Emirate sind bislang von diesen Aufständen nicht betroffen. Ob sich<br />
deren Regierung als stabil erweisen wird, kann gegenwärtig nicht abgeschätzt werden. Falls es aber<br />
auch dort zu Unruhen kommen sollte, würden diese auch die Fluggesellschaft Emirates betreffen, da<br />
diese mittelbar im Eigentum des Emirates Dubai steht und ihr Hauptsitz in Dubai angesiedelt ist. In diesem<br />
Fall kann dies zu einer Nichterfüllung von Leasingratenzahlungen bzw. vorzeitigen Auflösung des<br />
Leasingvertrages mit Emirates führen und es kann somit zu einer Reduktion von Ausschüttungen für<br />
die Anleger bis hin zum teilweisen oder gesamten Verlust der Kapitaleinlage zzgl. Agio kommen.<br />
1<br />
Mitglieder: Ägypten, Algerien, Bahrain, Dschibuti, Irak, Jemen, Jordanien, Katar, Komoren, Kuweit, Libanon, Libyen, Marokko,<br />
Mauretanien, Oman, Palästina, Saudi-Arabien, Somalia, Sudan, Syrien, Tunesien, Vereinigte Arabische Emirate<br />
24
DIE RISIKEN DER BETEILIGUNG // TEIL A<br />
RISIKEN<br />
PROGNOSE-<br />
GEFÄHRDEND<br />
ANLAGE-<br />
GEFÄHRDEND<br />
ANLEGER-<br />
GEFÄHRDEND<br />
BONITÄTSRISIKEN<br />
✘<br />
✘<br />
Risiken aus der Bonität der Vertragspartner (u.a. des Leasingnehmers oder gegebenenfalls eines<br />
zukünftigen Leasingnehmers oder eines Käufers, der Versicherer, der Rückversicherer, der Gewährleistungspartner<br />
und der Finanzierungspartner) können nicht ausgeschlossen werden, sodass einzelne<br />
Ansprüche des Emittenten nicht durchsetzbar sein könnten, weil entweder Insolvenz einzelner Vertragspartner<br />
eintritt oder diese ihre Verpflichtungen nicht oder nur unzureichend erfüllen. Hieraus können<br />
höhere Aufwendungen bzw. verringerte Einnahmen entstehen und eventuell kann ein Verlust der<br />
Kapitaleinlage zzgl. Agio die Folge sein.<br />
EU-RICHTLINIEN: REGULIERUNG ALTERNATIVER<br />
INVESTMENTFONDS-MANAGER/NATIONALES RECHT<br />
✘<br />
✘<br />
Die Richtlinie zur Aufsicht alternativer <strong>Invest</strong>mentfonds-Manager („AIFM“) ist seit 21. Juli 2011 in Kraft<br />
und sieht umfassende Zulassungs- und Aufsichtsanforderungen für sämtliche Manager sogenannter<br />
„alternativer <strong>Invest</strong>mentfonds“ vor, wozu auch geschlossene Fonds gehören. Der Gesetzgeber hat zwei<br />
Jahre Zeit für die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht. Wer im Rahmen eines geschlossenen<br />
Fonds AIFM ist und ob die in der Richtlinie genannten erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen von<br />
dem jeweiligen AIFM erfüllbar sind, ist allerdings noch nicht abschließend geklärt.<br />
Darüber hinaus und zusätzlich wird von der Bundesregierung beabsichtigt, ein Gesetz über Vermögensanlagen<br />
zu erlassen. Welche Pflichten und Zusatzkosten sich hieraus für die Beteiligungsgesellschaft<br />
ergeben, ist derzeit nicht absehbar. Es wird derzeit davon ausgegangen, dass die neuen Regeln<br />
bis Juli 2013 in Kraft treten.<br />
Es besteht daher das Risiko, dass bei Umsetzung und Inkrafttreten der AIFM-Richtlinie in nationales<br />
Recht oder des Gesetzes über Vermögensanlagen oder zukünftige ähnliche Regelungen, deren Regularien<br />
nicht erfüllbar sind und daher im Extremfall der Emittent aufgelöst werden muss, was zu einem<br />
erheblichen Verlust bis hin zum Gesamtverlust der Kapitaleinlage führen kann. Gegebenenfalls können<br />
auch für die Erfüllung der Voraussetzungen und durch Umsetzung erforderlicher Regelungen im Vergleich<br />
zur Prognose höhere Verwaltungskosten beim Emittenten entstehen, die das Gesamtergebnis<br />
für den Anleger entsprechend reduzieren.<br />
25
TEIL A // DIE RISIKEN DER BETEILIGUNG //<br />
RISIKEN<br />
PROGNOSE-<br />
GEFÄHRDEND<br />
ANLAGE-<br />
GEFÄHRDEND<br />
ANLEGER-<br />
GEFÄHRDEND<br />
FINANZDIENSTLEISTUNGSAUFSICHT<br />
✘<br />
✘<br />
Die HANSA TREUHAND Finance ist Finanzdienstleister gemäß §1 Abs.1a Satz 2 Nr.10 KWG und<br />
untersteht damit der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Da die HANSA<br />
TREUHAND Finance Verwalter von Objektgesellschaften i.S.d. §1 Abs.1a Satz 2 Nr.10 KWG ist,<br />
ist der Emittent nicht einer entsprechenden Aufsicht zu unterstellen.<br />
Es besteht das Risiko, dass die HANSA TREUHAND Finance ihren Verpflichtungen gemäß §1 Abs.1a<br />
Satz 2 Nr.10 KWG nicht nachkommt, sodass der Emittent selbst dieser Aufsicht unterstellt werden<br />
müsste. Der Verwaltungsaufwand des Emittenten würde sich signifikant erhöhen. Erhöhte Kosten hierfür<br />
sind nicht prognostiziert und werden, falls diese anfallen, die prognostizierten Ausschüttungen verringern.<br />
Es ist auch denkbar, dass der Emittent diese Regelungsauflagen nicht erfüllen kann und abgewickelt<br />
werden muss. Dies kann für den Anleger zu einem Verlust der Kapitaleinlage zzgl. Agio führen.<br />
ÜBERNAHMERISIKO<br />
✘<br />
✘<br />
Es besteht das Risiko, dass der geplante Übernahmetermin für das Flugzeug (Juni 2012) nicht ein -<br />
gehalten werden kann und es zu einer Verschiebung der Übernahme kommt. Dies hätte Auswirkungen<br />
auf die gesamte Prognoserechnung. Eine spätere Übernahme als geplant kann zu geringeren Einnahmen,<br />
höheren Kosten (z.B. Erhöhung der Bereitstellungsgebühren und der Marge) und veränderten<br />
steuer lichen Ergebnissen führen; gegebenenfalls müssen Auszahlungen an die Anleger vermindert oder<br />
zeitlich verschoben werden. Es besteht auch das Risiko, dass das Flugzeug nicht ausgeliefert wird und<br />
der Emittent rückabgewickelt werden muss. Im Falle einer Rückabwicklung hat der Anleger keinen<br />
Anspruch auf (vollständige) Rückzahlung des eingezahlten Kapitals. Das Risiko besteht, dass die<br />
geleisteten Einlagen aufgrund nicht mehr stornierbarer Kosten (Steuerberatungskosten, Gutachter -<br />
kosten, Vertriebskosten etc.) nur anteilig zurückgezahlt werden können.<br />
INTERESSENKONFLIKTE<br />
✘<br />
✘<br />
Neben ihrer Tätigkeit als Geschäftsführer für die Beteiligungsgesellschaft sind die Geschäftsführer<br />
des Geschäftsführenden Kommanditisten und des Komplementärs des Emittenten sowie des Asset<br />
Managers ebenfalls Geschäftsführer in anderen Flugzeugbeteiligungsgesellschaften sowie bei verschiedenen<br />
Gesellschaften der Doric Gruppe sowie der HANSA TREUHAND Gruppe tätig. Kapital -<br />
mäßige und/oder personelle Verflechtungen der an diesem Fondskonzept Beteiligten oder Mehrfachfunktionen<br />
einzelner Personen können Interessenkonflikte bei den handelnden Parteien verursachen.<br />
Es besteht daher das Risiko, dass von handelnden Personen nicht versucht wird, die Interessen des<br />
Emittenten in diesen Fällen mit der gleichen Nachhaltigkeit durchzusetzen, wie dies gegebenenfalls<br />
von Dritten getan werden würde. Dies hätte für den Emittenten zur Folge, dass sich Einnahmen für<br />
den Emittenten verringern und sich dadurch die Gesamtausschüttungen für die Anleger reduzieren.<br />
Dies kann auch für den Anleger zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust der Kapitaleinlage zzgl.<br />
Agio führen.<br />
26
DIE RISIKEN DER BETEILIGUNG // TEIL A<br />
RISIKEN<br />
PROGNOSE-<br />
GEFÄHRDEND<br />
ANLAGE-<br />
GEFÄHRDEND<br />
ANLEGER-<br />
GEFÄHRDEND<br />
LEASINGRATEN<br />
✘<br />
✘<br />
Das Ergebnis dieser Vermögensanlage hängt von den Einnahmen aus dem Leasingvertrag mit Emirates<br />
oder gegebenenfalls einem anderen Leasingnehmer während der Beteiligungslaufzeit ab. Es kann nicht<br />
ausgeschlossen werden, dass es aufgrund einer Vertragsverletzung des Leasingnehmers zu geringeren<br />
Nettoeinnahmen für den Emittenten kommt oder der Leasingnehmer Emirates ganz ausfällt. Es ist derzeit<br />
nicht absehbar, inwieweit Emirates seine finanziellen Verpflichtungen, insbesondere aus den bestehenden,<br />
bedeutsamen Abnahmeverpflichtungen gegenüber den großen Flugzeugherstellern, erfüllen<br />
wird, wenn sich beispielsweise Wachstumsannahmen aufgrund der internationalen Konkurrenz im Luftverkehrsmarkt<br />
und Abschottungsbemühungen einzelner Länder als zu optimistisch erweisen. Ebenso<br />
besteht die Möglichkeit, dass Emirates in diesem Fall entgegen der Prognose das Flugzeug nach zwölf<br />
Jahren zurückgibt und ein Markt für den A380 zu diesem Zeitpunkt nicht besteht.<br />
Es besteht weiterhin das Risiko, dass eine eventuelle Weitervermietung im Falle einer Kündigung eines<br />
zukünftigen Leasingvertrages bzw. nach dessen Ablauf nicht oder nur mit Verzögerung abgeschlossen<br />
werden kann und/oder die erzielbaren Leasingraten unter den Annahmen der Prognoserechnung liegen.<br />
Bei einer Kündigung oder vorzeitigen Auflösung des Leasingvertrages mit Emirates und einer nicht<br />
vollständig erfolgten Tilgung des langfristigen Darlehens besteht zusätzlich die Gefahr, dass das<br />
Bankenkonsortium von seinem Recht Gebrauch macht (nach Ablauf einer Frist von drei Monaten),<br />
das Flugzeug selbst am Markt zu verwerten, um die ausstehenden Verpflichtungen des Emittenten zu<br />
bedienen. In einem solchen Fall kann es sein, dass Anleger einen Teil ihres Einlagekapitals oder die<br />
vollständige Kapitaleinlage zzgl. Agio verlieren.<br />
Können insgesamt die geplanten Einnahmen aus der Vermietung des Flugzeuges nicht in der prognostizierten<br />
Höhe erzielt werden oder bleiben Einnahmen vollständig aus, wird sich das Betriebsergebnis<br />
des Emittenten verschlechtern und die Ausschüttungen an die Gesellschafter werden sich verringern.<br />
Dies kann zur Aufgabe der Vermietungstätigkeit führen und den Verlust der Kapitaleinlage zzgl. Agio<br />
bedeuten.<br />
NEUENTWICKLUNG<br />
✘<br />
✘<br />
Bei dem Anlageobjekt handelt es sich um einen neu entwickelten Flugzeugtyp, dessen erste Ablieferung<br />
im Oktober 2007 erfolgte. Aufgrund dieser Neuentwicklung, insbesondere im Hinblick auf Innovationen<br />
bei Werkstoffen und Technik bzw. des Produktionsprozesses der ersten Serie sowie der Größe<br />
des Flugzeuges, kann der langfristige Einsatz und Betrieb des Flugzeuges gegenwärtig aufgrund von<br />
mangelnden Erfahrungswerten nicht eingeschätzt werden. Es besteht das Risiko, dass sich die neu<br />
entwickelten Werkstoffe weniger effizient bzw. dauerhaft als erwartet erweisen und damit höhere<br />
Kosten bei Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten anfallen können. Dies kann bei einer Anschluss -<br />
vermietung unter einem neuen Leasingvertrag zu höheren Kosten für den Emittenten führen, was die<br />
Gesamtausschüttungen an die Anleger reduzieren wird und zu einem teilweisen oder vollständigen<br />
Verlust der Kapitaleinlage zzgl. Agio führen kann.<br />
27
TEIL A // DIE RISIKEN DER BETEILIGUNG //<br />
RISIKEN<br />
PROGNOSE-<br />
GEFÄHRDEND<br />
ANLAGE-<br />
GEFÄHRDEND<br />
ANLEGER-<br />
GEFÄHRDEND<br />
VERSICHERUNGEN<br />
✘<br />
✘<br />
Im Rahmen des Leasingvertrages ist der Leasingnehmer dazu verpflichtet, das Flugzeug gegen alle<br />
versicherbaren Risiken (inklusive Krieg und Terrorismus) nach international üblichen Standards zu ver -<br />
sichern. Die Mindest deckungshöhe orientiert sich dabei am Alter des Flugzeuges. Weiterhin muss der<br />
Leasingnehmer das Flugzeug für Schäden gegenüber Dritten versichern. Existiert kein gültiger Ver -<br />
sicherungsschutz, muss das Flugzeug am Boden bleiben.<br />
Darüber hinaus kann es bei einem Totalverlust des Flugzeuges dazu kommen, dass das Einlagekapital<br />
nicht bzw. nicht vollständig durch die Versicherungsansprüche nach Rückführung der ausstehenden<br />
Bankdarlehen abgedeckt ist.<br />
Falls bei einem Versicherungsschaden die Versicherung nicht zahlt oder die Versicherungssumme nicht<br />
ausreichend ist und Emirates ebenfalls für die Schäden nicht einsteht, muss der Emittent als Eigen -<br />
tümer des Flugzeuges die wirtschaftlichen Lasten einschließlich Schäden Dritter tragen. Hierbei besteht<br />
das Risiko des teilweisen oder vollständigen Verlustes des Gesellschaftskapitals und damit der Einlage<br />
nebst Agio des Anlegers.<br />
FREMDFINANZIERUNG<br />
✘<br />
✘<br />
Gemäß dem Zwischenfinanzierungsdarlehensvertrag und dem langfristigen Darlehen ist der Emittent<br />
dazu verpflichtet, bestimmte Bedingungen und Zusagen einzuhalten. Ist der Emittent dazu nicht in<br />
der Lage, können die Darlehensgeber das jeweilige Darlehen kündigen. Bei einer Kündigung des langfristigen<br />
Darlehens kann die NORD/LB ebenfalls das Zwischenfinanzierungsdarlehen kündigen („Cross<br />
Default“). Dies wird umgekehrt auch für das langfristige Darlehen bei einer Kündigung des Zwischen -<br />
finanzierungsdarlehens gelten. In einem solchen Fall ist es dem Banken konsortium möglich, das zu<br />
ihrer Sicherheit bestellte Flugzeug zu veräußern, um die ausstehenden Darlehensbeträge zu bedienen.<br />
Für den Anleger birgt dies die Gefahr, einen großen Teil seiner Anlage oder sogar das komplette Ein -<br />
lagekapital nebst Agio zu verlieren.<br />
Der Fremdkapitalanteil beträgt ca. 62% des Flugzeugkaufpreises. Das Fremdkapital ist vorrangig zu<br />
bedienen. Sollten die Zahlungen des Leasingnehmers nicht zur Begleichung der Fremdkapitalzinsen<br />
und -tilgungen ausreichen und dadurch keine ausreichende Liquidität zur Verfügung stehen, ist der<br />
Darlehensgeber zur Vollstreckung in das Flugzeug berechtigt. Dies kann zu einer Reduktion von Ausschüttungen<br />
bis hin zum Totalverlust der Kapitaleinlage nebst Agio für den Anleger führen.<br />
28
DIE RISIKEN DER BETEILIGUNG // TEIL A<br />
RISIKEN<br />
PROGNOSE-<br />
GEFÄHRDEND<br />
ANLAGE-<br />
GEFÄHRDEND<br />
ANLEGER-<br />
GEFÄHRDEND<br />
PLATZIERUNGSGARANTIE<br />
✘<br />
✘<br />
Die Platzierungsgarantie deckt nicht die gesamte geplante Kapitalerhöhung inkl. Agio ab, sondern<br />
zusammen mit dem langfristigen Darlehen nur die Kaufpreiszahlung für das Flugzeug. Kommt Herr<br />
Hermann Ebel als Garantiegeber seinen Verpflichtungen unter der Platzierungsgarantie nicht nach,<br />
muss der Emittent das Zwischen finanzierungsdarlehen verlängern oder das ausstehende Einlagekapital<br />
über langfristiges Fremdkapital refinanzieren. Dadurch kann es zu einer gegenüber der Prognose<br />
höheren Zinsbelastung für den Emittenten kommen. Darüber hinaus kann es zu einem Notverkauf des<br />
Flugzeuges kommen, sollte der Darlehensgeber die Zwischenfinanzierung nicht verlängern oder keine<br />
langfristige Finanzierung über den Zwischenfinanzierer oder ein anderes Kreditinstitut möglich sein.<br />
Unter solchen Gegebenheiten sind zunächst die Verpflichtungen gegenüben den Darlehensgebern zu<br />
erfüllen, erst gege benenfalls danach verbleibende Beträge stehen zur Ausschüttung an die Anleger zur<br />
Verfügung, was dazu führen kann, dass geleistete Kapitaleinlagen zzgl. Agio nur zum Teil oder gar nicht<br />
zurückgeführt werden können.<br />
DRITTPARTEIEN<br />
✘<br />
✘<br />
Diesem Prospekt liegen Gutachten und Berichte von Drittparteien zugrunde. Die Korrektheit bzw.<br />
Genauigkeit der Angaben dieser Drittparteien wird vorausgesetzt, kann aber nicht überprüft werden.<br />
Es besteht das Risiko, dass die Grundannahmen, Schlussfolgerungen und/oder Prognosen dieser Gutachten<br />
oder Berichte sich als ungenau oder falsch bzw. von der Prognose abweichend herausstellen,<br />
mit der Folge geringerer Ausschüttungen an die Anleger bis hin zu einem teilweisen oder vollständigen<br />
Verlust der Kapitaleinlage zzgl. Agio.<br />
PROGNOSERISIKEN<br />
✘<br />
✘<br />
Die in die Prognoserechnung einfließenden Größen und Parameter basieren auf derzeit geltendem<br />
Recht, auf abgeschlossenen Verträgen sowie auf zeitlichen und quantitativen Annahmen der Initiatoren.<br />
Inwieweit die Annahmen, beispielsweise zur Laufzeit des Leasingvertrages, sich tatsächlich materialisieren,<br />
ist nicht abschätzbar. Insbesondere hat der Präsident von Emirates, Tim Clark, zuletzt geäußert,<br />
dass Emirates seine Flugzeuge nach zwölf Jahren Nutzung auswechseln wird. Die prognostizierten<br />
Ergebnisse können nicht garantiert werden. Sämtliche Bezugnahmen im Prospekt auf in der Zukunft<br />
liegende Ereignisse sind Annahmen und stellen keine verbindlichen Handlungs absichten dar. Sie dienen<br />
lediglich der Illustration einer Handlungs- und/oder Ergebnisalternative von vielen möglichen<br />
Handlungsalternativen oder möglichen Ereignissen.<br />
Die Risiken aus wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Entwicklungen trägt vollständig und<br />
allein der Anleger. Dies kann dazu führen, dass Auszahlungen erst zu einem späteren Zeitpunkt<br />
und/oder in geringerer Höhe als prognostiziert erfolgen oder ganz ausbleiben.<br />
29
TEIL A // DIE RISIKEN DER BETEILIGUNG //<br />
RISIKEN<br />
PROGNOSE-<br />
GEFÄHRDEND<br />
ANLAGE-<br />
GEFÄHRDEND<br />
ANLEGER-<br />
GEFÄHRDEND<br />
FREMDFINANZIERUNG DER VERMÖGENSANLAGE<br />
✘<br />
✘<br />
✘<br />
Im Rahmen dieses Beteiligungsangebotes wird die Finanzierung der Vermögensanlage durch ein persönliches<br />
Darlehen des Anlegers weder empfohlen noch wird die Möglichkeit einer solchen Darlehensaufnahme<br />
angeboten. Es wird im Gegenteil hiervon ausdrücklich abgeraten. Bei Aufnahme eines Kredits<br />
zur Finanzierung der Vermögensanlage muss dieser Kredit auch dann einschließlich Zinsen zurückgezahlt<br />
werden, wenn die Ausschüttungen des Emittenten hinter der Prognose zurückbleiben oder,<br />
wenn es zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals kommt. Ferner besteht das Risiko, dass eine<br />
persönliche Anteilsfinanzierung, z.B. wegen vorzeitiger Kündigung der Finanzierung, zurückgeführt<br />
werden muss, ohne dass zu diesem Zeitpunkt die Vermögensanlage liquidiert oder veräußert werden<br />
kann. Ebenso besteht bei einer (vorzeitigen) Beendigung der Vermögensanlage das Risiko, dass die<br />
persönliche Anteilsfinanzierung zum entsprechenden Zeitpunkt (noch) nicht zurückgeführt werden kann<br />
oder eine Rückführung nur mit erheblichen Vorfälligkeitskosten möglich ist. Hierdurch können laufende<br />
Verluste beim Anleger entstehen, die die Höhe der Kapitaleinlage übersteigen können. Zusätzlich<br />
besteht dann auch das Risiko, dass die Finanzverwaltung die Überschusserzielungsabsicht des Anlegers<br />
nicht anerkennt. Die Einkünfte des Anlegers wären nicht steuerbar, negative Einkünfte können<br />
folglich nicht mit positiven Einkünften anderer Einkunftsarten ausgeglichen werden („Liebhaberei“).<br />
HAFTUNG DES ANLEGERS<br />
✘<br />
✘<br />
✘<br />
Für jeden Kommanditisten gilt, dass seine Haftung auf die Höhe seiner Hafteinlage, die jeweils 10 EUR<br />
pro 1.000 EUR seiner jeweiligen Kapitaleinlage beträgt, beschränkt ist. Das Haftungsrisiko ist für Kommanditisten<br />
und Treugeber wirtschaftlich identisch, da die gesetzliche Haftung des Kommanditisten für<br />
Schulden der Gesellschaft zwar unmittelbar nur den Kommanditisten in Höhe seiner Einlage trifft, dieser<br />
jedoch verlangen kann, dass der Treugeber ihn von seiner Haftung freistellt. Nachdem die jeweilige<br />
Kapitaleinlage vollständig eingezahlt ist, unterliegt der Anleger keiner weiteren Nachschussverpflichtung<br />
oder Haftung (§§171, 172 HGB). Die gesetzliche Haftung kann bis zur Höhe der eingetragenen<br />
Haftsumme jedoch wieder aufleben, falls das Kapitalkonto des Anlegers die Haftsumme unterschreitet,<br />
z.B. dadurch, dass Entnahmen/Ausschüttungen an den Anleger erfolgen, denen keine entsprechenden<br />
Gewinne gegenüberstehen (§172 Abs. 4 HGB). Es besteht daher das Risiko des Wiederauflebens des<br />
Haftungsrisikos. Im Falle des Ausscheidens haftet der Anleger für die bis zu diesem Zeitpunkt begründeten<br />
Verbindlichkeiten des Emittenten bis zu fünf Jahre ab Eintragung des Ausscheidens im Handelsregister<br />
in Höhe der Haftsumme (§161 Abs. 2 i.V.m. §160 Abs.1 HGB). Gleiches gilt bei einer Auf -<br />
lösung des Emittenten. Dies kann dazu führen, dass die bereits an die Anleger geleisteten Ausschüttungen<br />
vollständig zurückgefordert werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass durch den<br />
Betrieb des Flugzeuges Dritte im Ausland geschädigt werden und der zur Schädigung führende Sachverhalt<br />
nicht versichert ist oder der Versicherungsschutz versagt wird oder nicht ausreichend ist. Es ist<br />
in solchen Fällen denkbar, dass ein ausländisches Gericht die nach deutschem Recht bestehende Haftungsbeschränkung<br />
auf die Hafteinlage nicht anerkennt. Dies kann dazu führen, dass die bereits an die<br />
Anleger geleisteten Ausschüttungen zurückgefordert werden oder Anleger generell über den gezeichneten<br />
Kapitalanteil hinaus in Anspruch genommen werden.<br />
30
DIE RISIKEN DER BETEILIGUNG // TEIL A<br />
RISIKEN<br />
PROGNOSE-<br />
GEFÄHRDEND<br />
ANLAGE-<br />
GEFÄHRDEND<br />
ANLEGER-<br />
GEFÄHRDEND<br />
MAXIMALES RISIKO<br />
✘<br />
✘<br />
✘<br />
Die vorstehend dargestellten Risiken beschreiben die wesentlichen Risiken der Vermögensanlage, die<br />
aus der Sicht des einzelnen Anlegers jedoch eine unterschiedlich starke Bedeutung oder Auswirkung<br />
haben können. Es können darüber hinaus weitere, nicht vorhergesehene Risiken auftreten oder die hier<br />
aufgeführten Risikofaktoren kumulativ eintreten.<br />
Höhere Verluste als die der Kapitaleinlage sind möglich, wenn zusätzliche Kosten beim Anleger aufgrund<br />
einer individuellen Ausgestaltung der Anlage (z.B. Kosten im Zusammenhang mit einer Über -<br />
tragung der Beteiligung, Handelsregisterkosten, Steuerberatungskosten, an den Emittenten gemäß<br />
§4 des Gesellschaftsvertrages zu erstattende Mehraufwendungen) oder einer Finanzierung der Ver -<br />
mögensanlage (siehe Seite 30) anfallen, wenn von der Finanzverwaltung Strafzinsen festgesetzt wer -<br />
den oder, wenn – was nicht vollständig ausgeschlossen werden kann – ein ausländisches Gericht die<br />
nach deutschem Recht bestehende Haftungsbeschränkung der Kommanditisten nicht anerkennt.<br />
Das den Anleger treffende maximale Risiko besteht im vollständigen Verlust der erbrachten Kapital -<br />
einlage (zuzüglich des aufgewendeten Agios), und darüber hinaus in dem Anfall von den in dem vor -<br />
stehenden Absatz beschriebenen Kosten oder einer Nichtanerkennung der nach deutschem Recht<br />
bestehenden Haftungsbeschränkung. Zusätzliche Verluste können auch durch eine Verpflichtung<br />
zu steuerlichen Nachzahlungen entstehen. Über den Verlust der Kapitaleinlage zzgl. Agio hinaus ist<br />
als maximales Risiko eine Insolvenz des Anlegers im Falle einer Fremdfinanzierung der Beteiligung<br />
möglich.<br />
Die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Risiken im Zusammenhang mit dieser Vermögensanlage, einschließlich der<br />
mit einer Fremdfinanzierung einhergehenden Risiken, sind vorstehend erläutert. Weitere wesentliche Risiken existieren nach<br />
Kenntnis der Anbieter nicht.<br />
31
TEIL A // DIE INITIATOREN //<br />
DIE INITIATOREN<br />
DIE DORIC GRUPPE<br />
Die Doric Asset Finance &Verwaltungs GmbH<br />
(„Doric“) wurde 2005 von Dr. Peter E. Hein, Mark<br />
Lapidus und Bernd Reber mit gleichen Anteilen ge gründet.<br />
Das Stammkapital der Doric beträgt gegenwärtig 1.320.000<br />
EUR und wird mehrheitlich von den Gründungsgesellschaftern<br />
gehalten. Die Doric Emissionshaus GmbH&Co. KG<br />
(„Doric Emissionshaus“) ist eine Tochtergesellschaft der<br />
Doric.<br />
Die Doric und ihre in- und ausländischen Tochtergesellschaften<br />
(„Doric Gruppe“) mit Büros in London, Offenbach am<br />
Main, Krackow und Westport (USA), hat 56 Mitarbeiter. Die<br />
Doric Gruppe konzentriert sich auf das Arrangieren und die<br />
Strukturierung von Projektfinanzierungen, die Konzeption<br />
von Beteiligungsangeboten und die umfassende Betreuung<br />
von Beteiligungsgesellschaften. Dazu gehört auch das Asset<br />
Management der erworbenen Wirtschaftsgüter sowie das<br />
Asset Management für Dritte. Die Doric Gruppe ist in den<br />
Segmenten Transport, Erneuerbare Energien und Immobilien<br />
tätig.<br />
//VERTEILUNG DER DORIC-VERWALTETEN-<br />
ANLAGEGÜTER (STAND: JULI 2011)<br />
Flugzeuge<br />
78 %<br />
Erneuerbare Energien<br />
7%<br />
Schiffe<br />
2%<br />
Immobilien<br />
13 %<br />
100 % = 2,9 Mrd. EUR (ggf. umgerechnet zu Jahresdurchschnittskursen)<br />
entspricht dem Kaufpreis der Anlagegüter.<br />
Mittlerweile hat die Doric Transaktionen mit Fluggesellschaften<br />
mit Sitz rund um den Globus abgeschlossen, u.a. im<br />
Nahen Osten, in Asien, den USA sowie Europa, und dies mit<br />
renommierten Leasingnehmern wie Emirates, Cathay Pacific,<br />
Singapore Airlines und Virgin Atlantic. Insgesamt ist die<br />
Doric gegenwärtig neben den 13 Doric Flugzeugfonds bei<br />
13 weiteren Flugzeugen als Asset Manager beauftragt.<br />
Zu den von der Doric gehaltenen Gesellschaften, in denen<br />
die Strukturierungsaktivitäten und die Konzeption der Beteiligungsangebote<br />
durchgeführt werden, gehört die Doric<br />
Emissionshaus GmbH&Co.KG („Anbieter und Konzeption“)<br />
und die Doric Asset Finance GmbH&Co.KG („Strukturierung“).<br />
Das Gesamtinvestitionsvolumen der bereits abgeschlossenen<br />
Transaktionen im Bereich Flugzeugleasing beträgt über<br />
3,2 Milliarden EUR, hiervon entfallen auf die Strukturierung<br />
und das Asset Management für Dritte ca. 1,3 Milliarden EUR.<br />
Flugzeugleasing ist eines der Kerngeschäftsfelder der Doric<br />
Gruppe. Geschäftsführung und „Aviation-Team“ haben<br />
bereits vor Gründung der Doric seit Anfang der 1990er-Jahre<br />
Flugzeugtransaktionen arrangiert. Insgesamt wurden in<br />
diesem Zeitraum über 30 verschiedene Transaktionen mit<br />
unterschiedlichsten Flugzeugtypen und Leasingnehmern<br />
(darunter Iberia, Lufthansa, Emirates, Austrian Airlines und<br />
United Airlines) durchgeführt. Daraus resultieren die Erfahrungen<br />
der Doric in Bezug auf Anschlussvermietung und<br />
Verwertung von Flugzeugen.<br />
32
DIE INITIATOREN // TEIL A<br />
LEISTUNGSBILANZ<br />
Die Doric Gruppe entwickelt, arrangiert, verwaltet und betreut<br />
<strong>Invest</strong>itionen für private und institutionelle <strong>Invest</strong>oren. Die<br />
untenstehende Grafik zeigt die Entwicklung der Doric<br />
Gruppe in den Jahren 2005 bis 2010.<br />
DORIC FLUGZEUGFONDS<br />
BETEILIGUNGSANGEBOT<br />
LEASINGNEHMER<br />
Doric Flugzeugfonds GmbH & Co.KG Virgin Atlantic Airways Ltd.<br />
Doric Flugzeugfonds Zweite GmbH & Co.KG<br />
Air Mauritius Ltd.<br />
Doric Flugzeugfonds Vierte GmbH & Co.KG Singapore Airlines Ltd.<br />
Doric Flugzeugfonds Fünfte GmbH & Co.KG<br />
Emirates<br />
Doric Flugzeugfonds Sechste GmbH & Co.KG<br />
Emirates<br />
Doric Flugzeugfonds Achte GmbH&Co.KG Cathay Pacific Airways Ltd.<br />
Doric Flugzeugfonds Neunte GmbH&Co.KG<br />
Emirates<br />
Doric Flugzeugfonds Zehnte GmbH & Co.KG<br />
AirAsia Berhad<br />
Doric Flugzeugfonds Elfte GmbH & Co.KG<br />
AirAsia Berhad<br />
Doric Flugzeugfonds Zwölfte GmbH & Co.KG<br />
Emirates<br />
Doric Flugzeugfonds Fünfzehnte GmbH & Co.KG<br />
Emirates<br />
Doric Nimrod Air One Limited<br />
Emirates<br />
Doric Nimrod Air Two Limited<br />
Emirates<br />
Der erste Doric Flugzeugfonds wurde im Jahr 2006 aufgelegt.<br />
Bei allen Doric Flugzeugfonds erfolgen die Ausschüttungen<br />
und die Tilgung des Fremdkapitals wie geplant. Doric Flugzeugfonds<br />
10, Doric Nimrod Air One und Doric Nimrod Air<br />
Two wurden als Private Placement platziert. Zum Zeitpunkt<br />
dieser Prospektaufstellung befindet sich der zuletzt veröffentlichte<br />
Doric Flugzeugfonds Fünfzehnte GmbH & Co.KG<br />
(Sky Cloud III; Prospektaufstellungsdatum: 15. April 2011)<br />
noch in der Platzierung. Das Eigenkapital aller übrigen Doric<br />
Flugzeugfonds wurde platziert.<br />
Eine Übersicht über die Ergebnisse der Beteiligungsangebote<br />
in der Leistungsbilanz zum 31. Dezember 2010 vermittelt<br />
darüber hinaus die Tabelle auf Seite 194ff. in diesem<br />
Pros pekt. Die testierte Leistungsbilanz kann kostenlos an -<br />
gefordert werden bei der<br />
Doric Asset Finance&Verwaltungs GmbH<br />
Berliner Straße 114<br />
63065 Offenbach am Main<br />
oder über<br />
info@doricassetfinance.com<br />
//ENTWICKLUNG DES ARRANGIERTEN INVESTITIONS VOLUMENS UND DER IM ASSET MANAGEMENT<br />
VERWALTETEN WIRTSCHAFTSGÜTER IM ZEITVERLAUF 1<br />
in Mio. USD<br />
5.000<br />
4.500<br />
4.000<br />
3.500<br />
3.000<br />
2.500<br />
2.000<br />
1.500<br />
1.000<br />
500<br />
0<br />
2005<br />
2006 2007 2008 2009<br />
2010<br />
<strong>Invest</strong>itionsvolumen Doric Fonds<br />
<strong>Invest</strong>itionsvolumen Wirtschaftsgüter im Asset Management<br />
1<br />
Kumuliert dargestellt jeweils zum Ende eines Geschäftsjahres und<br />
ggf. umgerechnet zu Jahresdurchschnittskursen.<br />
33
TEIL A // DIE INITIATOREN //<br />
DIE HANSA TREUHAND GRUPPE<br />
Erfahrung und Weitblick<br />
Die HANSA TREUHAND Gruppe wurde 1983 gegründet<br />
und ist als Initiator für geschlossene Fonds mit Schwerpunkt<br />
in der Schifffahrt bekannt. Nachdem 2006 der Einstieg<br />
in das Anlagesegment Private Equity erfolgreich realisiert<br />
wurde, übertrug das Haus im Jahr 2009 seine Er fahrung im<br />
Bereich Transport und Logistik mit der Konzeption des Sky<br />
Cloud-A380 auch auf den Bereich Luftfahrt. Inzwischen<br />
wurden über 100 Projekte, darunter drei Flugzeug- sowie<br />
zwei Private Equity Fonds, mit rund 2 Milliarden EUR Eigenkapital<br />
an ca. 24.500 An leger emittiert. Damit wurde ein<br />
Gesamtinvestitions volumen von mehr als 4 Milliarden EUR<br />
realisiert. Die Scope <strong>Group</strong> 1 hat die HANSA TREUHAND als<br />
Initiator im Jahr 2008 mit AA (= sehr hohe Qualität) bewertet.<br />
Zudem benotete das Deutsche Finanzdienstleistungs-Informationszentrum<br />
die Leistungs bilanz 2009 2 der Gruppe mit<br />
„ausgezeichnet“. Aktuell beschäftigt die HANSA TREUHAND<br />
Gruppe ca. 120 Mitarbeiter.<br />
Mit innovativen Konzepten hat das Unternehmen seine Vorreiterrolle<br />
innerhalb des Marktes stets unterstrichen und beispielsweise<br />
als Mitinitiator des Zweitmarktes für Geschlossene<br />
Fonds an der Hamburger Börse die Gründung eines<br />
neutralen, transparenten und kontrollierten Zweitmarktmodells<br />
maßgeblich unterstützt. Die Fondsbörse Deutschland<br />
ist heute eine äußerst anerkannte und erfolgreich arbeitende<br />
Plattform, die im Jahr 2010 einen Umsatz von 162,5 Millionen<br />
EUR realisieren konnte.<br />
Die HANSA TREUHAND Gruppe vereinigt verschiedene<br />
Geschäftsbereiche unter ihrem Dach, die überwiegend den<br />
Schwerpunkt auf <strong>Invest</strong>itionen im Bereich Schifffahrt legen.<br />
Die Tochtergesellschaft HANSA TREUHAND Finance ist<br />
innerhalb der Unternehmensgruppe für die Beobachtung<br />
und Analyse des Segments „Alternative <strong>Invest</strong>ments" zu -<br />
ständig und konzipiert darauf aufbauende eigene Anlageangebote<br />
in diesem Bereich.<br />
1<br />
Von der HANSA TREUHAND in Auftrag gegebene Analyse.<br />
2<br />
Die Kurzleistungsbilanz 2010 wurde ebenfalls bereits mit<br />
„ausgezeichnet“ bewertet.<br />
34
DIE INITIATOREN // TEIL A<br />
//INVESTITIONS- UND EIGENKAPITALVOLUMEN IN MIO. EUR (SCHIFFE/PRIVATE EQUITY/FLUGZEUGE)<br />
in Mio. EUR<br />
4.500<br />
4.000<br />
3.500<br />
3.000<br />
2.500<br />
2.000<br />
1.500<br />
1.000<br />
500<br />
0<br />
2004<br />
<strong>Invest</strong>itionsvolumen, kumuliert<br />
Eigenkapitalvolumen, kumuliert<br />
2005 2006 2007 2008<br />
2009<br />
2010<br />
Die nächste Generation<br />
Der Sky Cloud IV-A380 ist der vierte Flugzeugfonds der<br />
HANSA TREUHAND mit einem Airbus A380 als Fondsobjekt.<br />
Das Engagement im Segment Luftfahrt ist für einen erfahrenen<br />
und renommierten Initiator im Bereich Transport und<br />
Logistik eine folgerichtige Erweiterung des Angebotsspektrums.<br />
Durch das HANSA TREUHAND-Tochter unternehmen<br />
SEA CLOUD CRUISES, das für die Vercharterung der Luxussegelschiffe<br />
und Flussyachten des Hauses zuständig ist,<br />
bestehen bereits fundierte Kenntnisse der Sparte Tourismus<br />
und Service in der Premiumkategorie, die auch für das Verständnis<br />
der modernen Luftfahrt und der Bedürfnisse der<br />
Leasingnehmer unabdingbar sind.<br />
Anlass des Engagements im Luftfahrtmarkt war die Gelegenheit,<br />
den Anlegern ein absolutes „Premiumpaket“ anbieten<br />
zu können. Dieses erfolgreiche Modell setzen wir nun fort:<br />
Mit dem Airbus A380, Sinnbild für Größe, Effektivität und<br />
exklusive Reiseerlebnisse, steht ein sehr attraktives <strong>Invest</strong>itionsobjekt<br />
im Bereich Flugzeugfonds zur Verfügung. Die Airline<br />
Emirates aus Dubai ist als schnell wachsende internationale<br />
Fluggesellschaft mit einer der jüngsten Flotten und<br />
weltweit über 400 Auszeichnungen für Qualität der adäquate<br />
Partner.<br />
Eine Übersicht über die Ergebnisse der Beteiligungsangebote<br />
in der Leistungsbilanz zum 31. Dezember 2010 vermittelt<br />
darüber hinaus die Tabelle auf Seite 198f. in diesem<br />
Prospekt. Die testierte Leistungsbilanz kann kostenlos angefordert<br />
werden bei der<br />
HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co.KG<br />
An der Alster 9<br />
20099 Hamburg<br />
oder über<br />
info@hansatreuhand.de<br />
Informationen bezüglich aktueller Beteiligungsangebote<br />
finden Sie im Internet unter www.hansatreuhand.de<br />
35
TEIL A // DER MARKT //<br />
DER MARKT 1<br />
Als Transportmittel ist das Flugzeug für Menschen<br />
und Güter nicht mehr wegzudenken. Für Reisen<br />
über 350 Kilometer ist das Flugzeug ökonomisch wie ökologisch<br />
betrachtet jedem anderen Transportmittel für Passagiere<br />
überlegen.<br />
In den zurückliegenden 30 Jahren ist der Luftverkehr im<br />
Durchschnitt um rund 5% p.a. gewachsen. Dieses dynamische<br />
Wachstum der zivilen Luftfahrt wurde auch von immer<br />
wieder auftretenden volkswirtschaftlichen Krisen und einschneidenden<br />
Ereignissen, wie beispielsweise den Terror -<br />
anschlägen vom 11. September 2001, den beiden Golfkriegen<br />
oder der Infektionskrankheit SARS, nicht aufgehalten.<br />
Durch diese Ereignisse hervorgerufene Rückgänge bei den<br />
Passagierzahlen wurden regelmäßig durch ein überproportionales<br />
Wachstum in den Folgejahren kompensiert und hatten<br />
in der Vergangenheit keinen bleibenden Einfluss auf den<br />
langfristigen Wachstumstrend. Die Luftfahrtindustrie als Teil<br />
1<br />
In den nachfolgenden Ausführungen wurde vor allem auf Marktstudien<br />
von Airbus (Airbus Global Market Forecast 2010– 2029) und Boeing<br />
(Boeing Current Market Outlook 2011– 2030) Bezug genommen.<br />
Weder Airbus noch Boeing haben das Beteiligungsangebot mit verfasst<br />
oder bei der Erstellung des Beteiligungsprospektes mitgewirkt.<br />
2<br />
IATA: siehe Glossar Seite 192.<br />
der Transportindustrie unterliegt zyklischen Schwankungen,<br />
die vor allem durch das allgemeine wirtschaftliche Wachstum<br />
geprägt sind.<br />
Die Anzeichen einer finanziellen Erholung nach der Bankenkrise<br />
in den Jahren 2008 bis 2009 haben sich in der Luftverkehrsindustrie<br />
bereits Ende des Jahres 2009 gezeigt. Die<br />
Bewegung aus der Rezession und hin zu einem erstarkenden<br />
Wirtschaftswachstum ging hauptsächlich von den<br />
Schwellenländern Asiens, des Nahen Ostens und Lateinamerikas<br />
aus und stärkte zunächst den Luftfrachttransport<br />
und dann den Passagierverkehr. Gewinner dieser Bewegung<br />
waren zunächst die Fluggesellschaften dieser Regionen.<br />
Entsprechend wurden die Kapazitäten im Verlauf des vergangenen<br />
Jahres 2010 erhöht.<br />
Die Passagierzahlen der margenstarken First und Business<br />
Class haben sich im Jahr 2010 ebenfalls erholt und sind auf<br />
Jahresbasis zwischen 7% und 8% im Vergleich zum Vorjahr<br />
angestiegen. Die IATA 2 gibt für das Jahr 2010 einen Netto -<br />
gewinn von 16 Milliarden USD für die Luftfahrtindustrie<br />
sowie, im Vergleich zum Jahr 2009, ein Luftverkehrswachstum<br />
von 8,2% für den Passagierverkehr und 20,8% für den<br />
Frachtverkehr an.<br />
//AUSLIEFERUNGEN AIRBUS UND BOEING – NETTOGEWINN /-VERLUST DER LUFTFAHRTINDUSTRIE – PROGNOSE<br />
Auslieferungen<br />
1.200<br />
1.000<br />
800<br />
668<br />
832<br />
894<br />
858<br />
979<br />
972<br />
Nettogewinn/<br />
-verlust (Mrd. USD)<br />
20<br />
1.056<br />
15<br />
10<br />
5<br />
600<br />
0<br />
400<br />
200<br />
– 5<br />
– 10<br />
– 15<br />
0<br />
2005 2006 2007 2008 2009 2010<br />
2011<br />
Prognose<br />
Airbus Boeing kombiniert Nettogewinn/-verlust<br />
– 20<br />
Quelle: Centre for Asia Pacific Aviation, IATA, Airbus & Boeing, ASCEND (Stand: 20. Juli 2011)<br />
36
DER MARKT // TEIL A<br />
ENTWICKLUNG KEROSIN- UND ROHÖLPREISE<br />
Die Rohöl- bzw. Kerosinpreise beeinflussen maßgeblich<br />
die Ertragslage von Fluggesellschaften. Nach einem erheblichen<br />
Anstieg der Kerosinpreise im Jahr 2008, der zur Stilllegung<br />
von älteren Flugzeugmodellen geführt hat, haben<br />
sich die Ölpreise wieder deutlich reduziert. Jüngste Entwicklungen<br />
im Nahen Osten haben wiederum zu einem<br />
deutlichen Preisanstieg geführt. Reaktionen der Fluggesellschaften<br />
und Folgen der jüngsten Ölpreisentwicklungen<br />
sind abzuwarten.<br />
Die IATA schätzt, dass jeder US-Dollar, um den der Preis<br />
pro Barrel ansteigt, der Airline Industrie 1,6 Milliarden USD<br />
kostet. Bei den derzeitigen Ölpreisen machen die Kerosinpreise<br />
30% der Kosten einer Fluggesellschaft aus – vor<br />
einem Jahrzehnt waren es noch 13%.<br />
USD/Barrel<br />
180<br />
160<br />
140<br />
120<br />
100<br />
80<br />
60<br />
40<br />
20<br />
Jan. 03<br />
Mai 03<br />
Sept. 03<br />
Kerosinpreis<br />
Quelle: Platts, IATA<br />
Jan. 04<br />
Mai 04<br />
Sept. 04<br />
Jan. 05<br />
Rohölpreis (Brent)<br />
Mai 05<br />
Sept. 05<br />
Jan. 06<br />
Mai 06<br />
Sept. 06<br />
Jan. 07<br />
Mai 07<br />
Sept. 07<br />
Jan. 08<br />
Mai 08<br />
Sept. 08<br />
Jan. 09<br />
Mai 09<br />
Sept. 09<br />
Jan. 10<br />
Mai 10<br />
Sept. 10<br />
Jan. 11<br />
Mai 11<br />
Juli 11<br />
Die in der Grafik auf Seite 36 von der IATA errechneten und<br />
prognostizierten Nettogewinne/-verluste der gesamten Luftfahrtindustrie<br />
spiegeln das zyklische Wachstum der Luftfahrtindustrie<br />
wider. Für das Jahr 2011 wird mit einem Gewinn<br />
von 6,9 Milliarden USD für die weltweite Luftfahrtindustrie<br />
und von einem Luftverkehrswachstum von 4% bis 5% ausgegangen.<br />
Die Schuldenkrise in den westlichen Staaten sowie die Unsicherheit<br />
über deren Lösungsmöglichkeiten dämpft die weltwirtschaftliche<br />
Entwicklung, nicht nur in den entwickelten<br />
Ländern. Die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass eine längere<br />
Periode mit nur geringen Wachstumsaussichten bevorsteht.<br />
Aufgrund der engen Bindung an die Weltkonjunktur wird die<br />
Luftfahrtindustrie von der schwächelnden Konjunktur besonders<br />
hart getroffen. Die Perspektiven für die Fluggesellschaften<br />
für mindestens das Jahr 2012 werden als schwach mit<br />
geringen Wachstums- und Gewinnaussichten eingeschätzt.<br />
Der Frachtmarkt befindet sich bereits in einem deutlichen<br />
Abwärtstrend. Bis heute sind die Aktienkurse der Fluggesell-<br />
37
TEIL A // DER MARKT //<br />
schaften im Verhältnis zum Gesamtmarkt überdurchschnittlich<br />
um 32% gegenüber dem Vorjahr gefallen. In den USA<br />
sind Gerüchte zur bevorstehenden Insolvenz der AMR Corp,<br />
der Muttergesellschaft von American Airlines, aufgekommen.<br />
Auch die Lufthansa hatte am 20. September 2011 eine<br />
Gewinnwarnung für das Geschäftsjahr 2011 herausgegeben.<br />
Eine zusätzliche Belastung für die Airlines stellt der volatile<br />
Kerosinpreis dar, der zwar im Vergleich zum Jahreshoch im<br />
April wieder gesunken ist, aber immer noch um 36% das<br />
Niveau des Jahres 2010 übersteigt. Ausgehend von den derzeitigen<br />
Faktoren erwartet die IATA für das Jahr 2012 einen<br />
Gewinn von 4,9 Milliarden USD für die gesamte Industrie.<br />
Auch die Flugzeughersteller passen sich dem jeweiligen<br />
wirtschaftlichen Klima an. Im Krisenjahr 2008 war die Zahl<br />
der ausgelieferten Flugzeuge der beiden Hersteller auf 858<br />
zurückgegangen und betrug bereits im Jahr 2009 wieder<br />
979 Flugzeuge, was dem Niveau vor der Krise entspricht.<br />
Im Jahr 2010 konnten die beiden Hersteller insgesamt 972<br />
Flugzeuge ausliefern. Airbus stellte davon 510 Flugzeuge<br />
fertig.<br />
Boeing prognostiziert für das Jahr 2030 ein Passagieraufkommen<br />
von über 13 Billionen Passagierkilometern. Als<br />
wichtigste Treiber für diesen Wachstumstrend werden das<br />
wirtschaft liche Wachstum der Schwellenländer, angeführt<br />
von China, der weiter voranschreitende Globalisierungs -<br />
prozess, die fortschreitende Liberalisierung des internatio -<br />
nalen Luftverkehrsmarktes sowie eine steigende Nachfrage<br />
nach Flugreisen zu weiter entfernten Zielen gesehen.<br />
Prognosen zur globalen volkswirtschaftlichen Entwicklung<br />
sagen für die nächsten 20 Jahre ein durchschnittliches<br />
Wachstum des Bruttoinlandsproduktes von rund 3% p.a.<br />
voraus. Wachstumsmotoren der Weltwirtschaft sollen dabei<br />
insbesondere die Länder Asiens, Osteuropas und Südamerikas<br />
sein, wobei deren überproportionales Wirtschaftswachstum<br />
zu dem zunehmenden Wohlstand breiter Bevölkerungsschichten<br />
in diesen Ländern beitragen soll.<br />
Durch die sich fortsetzende Liberalisierung des internationalen<br />
Luftverkehrsmarktes wurden weitere neue internationale<br />
Routen freigegeben und Märkte für neue Marktteilnehmer<br />
erschlossen. So hat sich die Zahl der Non-Stop-Strecken auf<br />
den drei maßgeblichen Langstreckenrouten (Trans-Atlantik,<br />
Europa-Asien und Trans-Pazifik) in den letzten 20 Jahren<br />
verdoppelt und repräsentiert heute 70% des Langstreckenverkehrs.<br />
Airbus prognostiziert in einer Studie, dass bis 2028<br />
rund 400 zusätzliche Flugrouten auf diesen Langstrecken<br />
benötigt werden.<br />
//LUFTFAHRT – WACHSTUMSREGION ASIEN-PAZIFIK (BETRIEBENE FLUGZEUGE PER 1 MILLION EINWOHNER)<br />
Anzahl der<br />
Flugzeuge<br />
25<br />
20<br />
19,9<br />
15<br />
10<br />
8,0<br />
5<br />
0<br />
Nord amerika<br />
Entwickelte Märkte<br />
Europa<br />
(exkl. GUS)<br />
4,8<br />
4,2<br />
GUS Naher Osten<br />
Wachstumsmärkte<br />
3,3<br />
Lateinamerika<br />
(exkl. Brasilien)<br />
2,4<br />
Brasilien<br />
2,4<br />
Asien-Pazifik<br />
(exkl. China und<br />
Indien)<br />
1,3 1,2<br />
China<br />
Afrika<br />
0,3<br />
Indien<br />
Quelle: ASCEND (Stand: 25. Juli 2011), Population Reference Bureau 2010<br />
38
DER MARKT // TEIL A<br />
//PROGNOSTIZIERTES DURCHSCHNITTLICHES JÄHRLICHES LUFTVERKEHRSWACHSTUM 2011 BIS 2030 1 (IN RPK 2 )<br />
in %<br />
7<br />
6,8 6,6<br />
6,7<br />
6,9<br />
6<br />
5<br />
4<br />
3<br />
4,8<br />
5,1<br />
5,8<br />
5,5<br />
4,7<br />
4,3<br />
5,8<br />
5,1<br />
4,1<br />
4,3<br />
3,3<br />
2,9<br />
2<br />
1<br />
0<br />
Welt Naher Osten Asien-Pazifik Lateinamerika GUS Afrika<br />
Airbus<br />
Boeing<br />
Europa<br />
Nordamerika<br />
1<br />
Die Zahlen von Airbus basieren auf dem Marktbericht des vergangenen Jahres. Der aktualisierte Marktbericht wird Ende September erwartet.<br />
2<br />
RPK: siehe Glossar Seite 193.<br />
Quelle: Boeing Current Market Outlook 2011– 2030, Airbus Global Market Forecast 2010– 2029<br />
Die IATA erwartet in ihrem Ausblick bis 2014, dass in der<br />
Region Asien-Pazifik die internationale Passagiernachfrage<br />
um 7,6% wachsen wird. Schon für das Jahr 2011 wird prognostiziert,<br />
dass allein die asiatischen Fluggesellschaften an<br />
dem für das Jahr 2011 erwarteten Gesamtgewinn der Luftfahrtindustrie<br />
einen Anteil i.H.v. 2,5 Milliarden USD haben<br />
werden. China, Japan und Hongkong werden im Jahr 2014<br />
die größten internationalen Märkte in der Region sein. Der<br />
Nahe Osten wird bis zu diesem Zeitpunkt mit 9,4% der am<br />
schnellsten wachsende Markt sein. Bis zum Jahr 2014 wird<br />
prognostiziert, dass sich die Passagierzahlen von 2,5 Milliarden<br />
im Jahr 2009 auf 3,3 Milliarden erhöhen – ein Wachstum<br />
von 30%. Asien-Pazifik wird mit einem Zuwachs von insgesamt<br />
360 Millionen Reisenden (45% des globalen Anstiegs)<br />
das Zentrum dieses Wachstums sein.<br />
Der Präsident von Emirates, Tim Clark, kommentiert die<br />
Lage der Luftfahrtindustrie in den kommenden Jahren mit<br />
folgenden Worten: „Mit der Erwartung, dass sich die Luftfahrtindustrie<br />
über die nächsten 18 Jahre verdreifacht und<br />
Start- und Landerechte weiterhin limitiert werden, nehmen<br />
Macrobodies wie der Airbus A380 eine Schlüsselposition<br />
ein, um die wachsende Nachfrage nach Emirates-Flügen<br />
erfüllen zu können.“ Der A380 passt zur Wachstumsstrategie<br />
der Fluggesellschaft. Sowohl Emirates als auch der Hersteller<br />
Airbus setzen auf eine sogenannte Hub-Strategie, also Verbindungen<br />
über große Luftfahrtdrehkreuze. Dafür sind große<br />
Flugzeuge wie der Airbus A380, der 525 Passagiere in der<br />
Standardversion transportieren kann, besonders geeignet.<br />
Boeing geht im aktuellen Marktbericht 2011 von einem weltweiten<br />
durchschnittlichen Luftverkehrswachstum von rund<br />
5% p.a. aus, Airbus prognostiziert im Global Market Forecast<br />
aus dem Jahr 2010 ca. 4% p.a. Die oben stehende<br />
Grafik zeigt das gegenwärtig prognostizierte Wachstum.<br />
Aufgrund dieser Wachstumsprognose der regionalen Märkte<br />
ist davon auszugehen, dass der asiatisch-pazifische Raum<br />
zum größten Luftverkehrsmarkt der Welt heranwachsen wird.<br />
39
TEIL A // DER MARKT //<br />
//PROGNOSTIZIERTE ENTWICKLUNG<br />
DER WELTWEITEN FLUGZEUGFLOTTE<br />
45.000<br />
40.000<br />
35.000<br />
30.000<br />
25.000<br />
20.000<br />
15.000<br />
10.000<br />
5.000<br />
0<br />
19.410<br />
Weltweite Flotte<br />
in 2010<br />
39.350<br />
20.120<br />
13.380<br />
1.990<br />
4.040<br />
Weltweite Flotte<br />
in 2030<br />
Quelle: Boeing Current Market Outlook 2011 – 2030<br />
33.500<br />
Neuzugänge<br />
Altbestand Umbau in Substitution Neubestand<br />
Frachtflugzeuge<br />
NACHFRAGE NACH FLUGZEUGEN<br />
Der Gesamtbedarf an neu abzuliefernden Flugzeugen wird<br />
von den beiden großen Flugzeugherstellern Airbus und<br />
Boeing unterschiedlich eingeschätzt. Airbus schätzt den<br />
Bedarf an neuen Flugzeugen auf insgesamt 25.850 bis zum<br />
Jahr 2029. Boeing hingegen sieht den Bedarf an neuen<br />
Flugzeugen bis zum Jahr 2029 bei insgesamt 30.900 bzw.<br />
bei 33.500 bis zum Jahr 2030.<br />
Die aktuelle Passagierflugzeugflotte besteht laut den beiden<br />
Herstellern überwiegend aus Flugzeugen mit einer Gangreihe<br />
und einer Sitzplatzkapazität für etwa 100 bis 200 Passagiere<br />
(sogenannter „Narrowbody“), welche insbesondere auf den<br />
innereuropäischen und inneramerikanischen Routen zum<br />
Einsatz kommen. Über 22% aller sich aktuell im Dienst<br />
befindlichen Maschinen sind für den Transport größerer<br />
Passagierzahlen sowie für den Einsatz auf Mittel- bis Langstreckenverbindungen<br />
geeignet (sogenannter „Widebody“).<br />
Entsprechend den Prognosen zur Entwicklung des weltwei-<br />
//INVESTITIONSBEDARF NACH REGIONEN BIS 2030 – PROGNOSE<br />
in Mrd. USD<br />
1.400<br />
70<br />
1.200<br />
1.000<br />
800<br />
600<br />
2.040<br />
1.950<br />
400<br />
200<br />
0<br />
Nord -<br />
amerika<br />
Asien-<br />
Pazifik<br />
Europa Naher Osten Lateinamerika<br />
GUS<br />
Afrika<br />
Gesamtinvestitionsbedarf rund 4,1 Billionen USD<br />
Regionalflugzeuge Flugzeuge mit einer Gangreihe Flugzeuge mit zwei Gangreihen<br />
– bis 85 Passagierplätze – 100 bis 210 Passagierplätze – über 210 Passagierplätze<br />
Frachtflugzeuge < 45 Tonnen<br />
Frachtflugzeuge > 45 Tonnen<br />
Quelle: Boeing Current Market Outlook 2011 – 2030<br />
40
DER MARKT // TEIL A<br />
//FLUGZEUGBEDARF NACH REGIONEN – PROGNOSE<br />
Anzahl<br />
13.480<br />
12.000<br />
11.450<br />
10.000<br />
8.000<br />
6.000<br />
4.000<br />
2.000<br />
0<br />
4.410<br />
Asien-Pazifik<br />
6.610<br />
9.330<br />
7.530<br />
4.380<br />
8.010 7.550<br />
1.040<br />
2.710 2.520<br />
3.390<br />
2.570<br />
1.150 1.140 1.400 1.080<br />
1.210<br />
680 800<br />
Nordamerika Europa Naher Osten Lateinamerika GUS Afrika<br />
Flotte 2010 Flotte 2030 Neue Auslieferungen<br />
Quelle: Boeing Current Market Outlook 2011 – 2030<br />
ten Luftverkehrs wird der Bedarf nach Flugzeugen in den<br />
nächsten 20 Jahren steigen.<br />
Ein ganz erheblicher Anteil der neu zu produzierenden Flugzeuge,<br />
etwa 13.380 Stück, wird von den Fluggesellschaften<br />
nur nachgefragt, um alte, ineffiziente Flugzeuge, welche vor -<br />
aussichtlich verschrottet werden, zu ersetzen. Ein wesentlicher<br />
Anteil dieser Neubestellungen wird prognosegemäß auf<br />
die Region Asien-Pazifik entfallen. Der <strong>Invest</strong>itionsbedarf in<br />
der gesamten Flugzeugindustrie wird dabei bis zum Jahr<br />
2030 auf über 4 Billionen USD geschätzt.<br />
//AUFTRÄGE PRO JAHR UND AUFTRAGSBESTAND 1 2003 BIS JUNI 2011<br />
Aufträge<br />
1.400<br />
6.848 7.385<br />
6.863<br />
6.995<br />
7.326<br />
Rückstand<br />
7.000<br />
800<br />
600<br />
400<br />
200<br />
0<br />
284<br />
2.564<br />
2003<br />
239<br />
370<br />
2.597<br />
2004<br />
272<br />
2005<br />
824<br />
2006<br />
1.341 1.413 777<br />
662<br />
2007<br />
2008<br />
271<br />
142<br />
2009<br />
574<br />
530<br />
2010<br />
640<br />
230<br />
Juni 2011<br />
4.000<br />
3.000<br />
2.000<br />
1.000<br />
0<br />
1.200<br />
1.000<br />
3.986<br />
1.111<br />
1.002<br />
4.988<br />
1.044<br />
6.000<br />
5.000<br />
Airbus Boeing Auftragsbestand beider Hersteller<br />
1<br />
Auftragsbestand, zusammengefasst pro Jahr.<br />
Quelle: Eigene Darstellung aus Daten von Flight International/Manufacturers, Flightglobal, Airbus S.A.S., EADS N.V., Boeing,<br />
ATI Air Transport Intelligence, Speednews<br />
41
TEIL A // DER MARKT //<br />
In diesem Zusammenhang nimmt Airbus an, dass insbesondere<br />
das Segment der Widebodies dabei deutlich mehr zu -<br />
legen wird als das der Narrowbodies. Grund hierfür ist laut<br />
dem Flugzeughersteller auch die wachsende Anzahl der<br />
Mega-Städte in Asien. Bis 2029 soll die Zahl solcher Städte<br />
von derzeit neun auf 17 ansteigen. In seiner Studie geht<br />
Airbus davon aus, dass sich die Anzahl der Flugzeuge mit<br />
zwei Gangreihen und einer Sitzplatzkapazität für 200 bis 400<br />
Passagiere in den kommenden 20 Jahren mehr als verdoppeln<br />
wird.<br />
Die zunehmende Bedeutung der Großraumflugzeuge und<br />
die infolgedessen erwartete Ausweitung des Marktanteils<br />
entsprechender Flugzeugmodelle wird aufgrund unterschiedlicher<br />
Ursachen erwartet. Ein wesentlicher Aspekt dabei sind<br />
die großen Entfernungen im asiatisch-pazifischen Raum,<br />
welche diesen Anforderungen gerecht werdende Flugzeugmodelle<br />
erforderlich machen. So wird prognostiziert, dass<br />
über 40% aller Widebodies in den kommenden 20 Jahren<br />
an Fluggesellschaften in Asien ausgeliefert werden. Insbesondere<br />
auf Verbindungen zwischen international bedeutenden<br />
Wirtschaftszentren sowie auf Routen zwischen den stetig<br />
wachsenden Mega-Städten der Schwellenländer kann der<br />
Einsatz größerer Flugzeuge nicht nur für eine Entlastung der<br />
Luftraumkapazitäten, sondern auch für eine höhere Wirtschaftlichkeit<br />
des Flugbetriebes sorgen.<br />
Auf der Anbieterseite stehen beinahe ausschließlich Boeing<br />
und Airbus dieser <strong>Invest</strong>itionsnachfrage gegenüber, welche<br />
seit gut einem Jahrzehnt sämtliche Marktsegmente oberhalb<br />
42
DER MARKT // TEIL A<br />
der Regionalflugzeuge beherrschen. Aufgrund komplexer<br />
technischer Anforderungen beim Flugzeugbau und sich<br />
daraus ergebender hoher Zugangshürden für den Markteintritt<br />
alternativer Anbieter ist es aus heutiger Sicht wahrscheinlich,<br />
dass die beiden großen Flugzeughersteller auch zukünftig<br />
diesen Markt dominieren und unter sich aufteilen werden.<br />
Im Jahr 2010 konnte Airbus 574 und Boeing 530 Bestellungen<br />
verzeichnen. Bis zum Juni 2011 hatten Boeing 230 und<br />
Airbus 640 Neubestellungen erhalten. Dies führt bei Boeing<br />
zu einem Auftragsbestand von 3.392 und bei Airbus von<br />
3.934 Flugzeugen, was laut Airbus ca. acht Produktionsjahren<br />
entspricht.<br />
43
TEIL A // DAS FLUGZEUG – DER AIRBUS A380-800 //<br />
DAS FLUGZEUG – DER AIRBUS A380-800<br />
Der Airbus A380-800 ist das größte Passagierflugzeug.<br />
Seine Entwicklung erfolgte in Zu sammenarbeit<br />
mit über 20 Fluggesellschaften und mehr als 60 Flug -<br />
hafenbetreibern auf der ganzen Welt.<br />
Als weltweit erstes Flugzeug verfügt das modernste Airbus-<br />
Modell über zwei durchgängige Passagierdecks, die eine<br />
maximale Kapazitätsausnutzung für 853 Passagiere ermöglichen.<br />
In einer typischen 3-Klassen-Konfiguration bietet der<br />
Airbus A380-800 Platz für 525 Passagiere, wobei die Ausgestaltung<br />
der Kabinen flexibler als bei jedem anderen Flugzeug<br />
ist. Darüber hinaus sind breitere Sitze und Gänge in allen<br />
Klassen möglich, was insbesondere dem Reisekomfort der<br />
Fluggäste zugute kommt. So bietet ein Airbus A380-800 im<br />
Vergleich zu einer Boeing 747-400 rund 50% mehr Deck -<br />
fläche, befördert konzeptionell jedoch nur 35% mehr<br />
Passagiere.<br />
Gleichzeitig konnten die Abmessungen des A380-800 aufgrund<br />
der zwei Passagierdecks mit einer Gesamtlänge von<br />
73,00 Metern sowie einer Flügelspannweite von 79,75 Metern<br />
innerhalb einer so genannten 80 x 80-Meter-Box dimensioniert<br />
werden. Die Flügelfläche eines Airbus A380-800 ist im<br />
Vergleich zur Boeing 747-400 um rund 54% größer, daher<br />
benötigt der neue Airbus eine um 17% bzw. 11% kürzere<br />
Start- bzw. Landebahn als die Boeing 747-400. In Bezug auf<br />
das Design des Airbus A380 wurde darauf geachtet, dass<br />
der Airbus A380 mit Flughäfen kompatibel ist, die die<br />
Boeing 747-400, das bislang größte Verkehrsflugzeug der<br />
Welt, abfertigen können.<br />
Darüber hinaus ist es den Ingenieuren des amerikanischen<br />
Konsortiums Engine Alliance, das von den beiden großen<br />
Triebwerksherstellern General Electric Aero Engines und<br />
Pratt & Whitney gebildet wird, gelungen, die Geräusch -<br />
emissionen der Triebwerke signifikant zu reduzieren. Somit<br />
verursacht ein Airbus A380-800 mit seinen vier GP7270<br />
Triebwerken bei Start und Landung nur etwa die Hälfte der<br />
Fluglärmbelastung im Vergleich zu einer Boeing 747-400.<br />
Der Airbus A380 kann von zwei Triebwerksarten angetrieben<br />
werden, den GP7270 von Engine Alliance und den<br />
Trent 900 Triebwerken von Rolls-Royce. Fluggesellschaften,<br />
wie beispielsweise die Lufthansa oder Qantas, wählten<br />
die Trent 900 Triebwerke für ihre A380 Flotte. Emirates<br />
und beispielsweise auch Air France/KLM betreiben ihre<br />
A380 Flotte mit den GP7270 Triebwerken.<br />
Im November 2010 ist eines der Rolls-Royce Trent 900<br />
Triebwerke bei einem Airbus A380 von Qantas explodiert.<br />
Die Maschine ist daraufhin notgelandet, verletzt wurde<br />
niemand. In Zusammenarbeit mit dem Triebwerks hersteller<br />
Rolls-Royce, Airbus und den entsprechenden Flugaufsichtsbehörden<br />
wurde die wahrscheinliche Ursache für<br />
den Triebwerksausfall gefunden: Öl ist wegen eines fehlerhaften<br />
Moduls ausgetreten, hat sich im Triebwerk entzündet<br />
und die Explosion hervorgerufen. Dieser Fehler<br />
betrifft die ganze Triebwerksserie. Nach und nach wurden<br />
die fehlerhaften Module bei den betroffenen Triebwerken<br />
ersetzt und diese zusätzlich auch in sehr kurzen Abständen<br />
Kontrollen unterworfen. Mittlerweile ist die Trent 900<br />
Flotte laut Rolls-Royce wieder im normalen Dienst, und<br />
auch die Europäische Flugsicherheitsbehörde (EASA) hat<br />
aktuell die verkürzten Prüfintervalle für die Inspektion dieser<br />
Triebwerkskomponenten aufgehoben.<br />
Die Kosten für diesen Ausfall hatten Auswirkungen auf<br />
das Jahresergebnis des Triebwerksherstellers. Der Nettogewinn<br />
von Rolls-Royce sank um 73%.<br />
44
DAS FLUGZEUG – DER AIRBUS A380-800 // TEIL A<br />
DIMENSIONEN DES A380-800<br />
GLARE ®<br />
Lasergeschweißte Versteifungen<br />
im unteren Rumpfbereich<br />
Kohlefaserverstärkter Kunststoff<br />
Thermoplastische Kunststoffe<br />
Spezialkunststoffe im Verbund mit Titan<br />
(SPFD)<br />
Quelle: Airbus S.A.S.<br />
Das Flugzeug hat eine lichte Höhe von 24,09 Metern<br />
und eine Spannweite von 79,75 Metern und wiegt voll<br />
beladen 560 Tonnen.<br />
Bei der Aerodynamik, den Steuerorganen und Flugzeugsystemen<br />
sowie beim Einsatz fortschrittlicher,<br />
gewichtssparender Verbundwerkstoffe wurden bedeutende<br />
Durchbrüche erzielt, die das Flugzeug, laut<br />
Airbus, zum „Flaggschiff für das 21. Jahrhundert“<br />
machen. Der Airbus A380 besteht in seiner heutigen<br />
Form aus 22 % kohlefaserverstärkten Kunststoffen<br />
(CFK) und aus 3 % GLARE ® (Glass Fibre Reinforced<br />
Aluminum). Durch GLARE ® wird 15 % bis 20 % des<br />
bisherigen Flugzeuggewichtes eingespart. All diese<br />
Innovationen hat Airbus durch mehr als 380 Patent -<br />
anmeldungen geschützt.<br />
Der A380 wiegt leer etwa 240 Tonnen – ganze 15 Tonnen<br />
weniger als ein vergleichbares Flugzeug mit herkömmlicher<br />
Technologie. Dies ist ein wesentlicher<br />
Faktor zur Reduktion der Betriebskosten je Passagier<br />
und Sitzplatzkilometer um etwa 13 % gegenüber z. B.<br />
der Boeing 747-400.<br />
Das Fahrwerk besitzt 22 Reifen. Davon je zweimal<br />
sechs und zweimal vier an den Hauptfahrwerken und<br />
zwei am Bugfahrwerk. Diese wurden speziell für den<br />
A380 entwickelt, um dem Abfluggewicht von maximal<br />
570 Tonnen standzuhalten.<br />
Im A380-Cockpit gibt es sieben rechteckige LCD-Bildschirme<br />
neuester Generation im Format 15 x 20 cm,<br />
deren Anzeigefläche um fast 60 % größer ist als bisher<br />
üblich. Auf der Unterseite des Navigationsdisplays<br />
wird ein vertikales Geländeprofil des über flogenen<br />
Terrains dargestellt.<br />
45
TEIL A // DAS FLUGZEUG – DER AIRBUS A380-800 //<br />
Die Kombination des modernen Airbus-Flugzeugrumpfes mit<br />
den neu entwickelten Engine Alliance Triebwerken führt bei<br />
dem A380-800 zu einem geringeren Treibstoffverbrauch pro<br />
Passagier im Vergleich zu modernen Langstreckenpassagierflugzeugen<br />
der gleichen Größenkategorie, die gegenwärtig<br />
im Einsatz sind.<br />
Inzwischen erfolgten 236 Bestellungen für den Airbus<br />
A380-800 (Stand: 31. August 2011). Die Kundenliste umfasst<br />
namhafte Fluggesellschaften wie Emirates, Air France/KLM,<br />
Qantas, Etihad Airways, Lufthansa, British Airways und<br />
Singapore Airlines, was auch bekräftigt, dass der A380-800<br />
die hohen Anforderungen an Qualität und Leistungsfähigkeit,<br />
welche von Seiten solch renommierter Fluggesellschaften<br />
gestellt werden, erfüllt.<br />
TECHNISCHE DETAILS AIRBUS A380-800<br />
Erstflug 27. April 2005<br />
MTOW 569 oder MTOW 510<br />
Flügelspannweite<br />
Gesamtlänge<br />
Gesamthöhe<br />
Rumpfdurchmesser<br />
Kabinenbreite<br />
79,75 m<br />
72,72 m<br />
24,09 m<br />
7,14 m<br />
6,54 m Hauptdeck<br />
5,80 m Oberdeck<br />
//ABMESSUNGEN DES AIRBUS A380-800<br />
Reichweite<br />
max. 15.400 km oder max. 10.000 km<br />
Passagierzahl max. 853<br />
max. 525<br />
(Standard<br />
Airbus 3-Klassen-Konfiguration)<br />
max. 489 oder max. 517<br />
(Emirates 3-Klassen-Konfiguration)<br />
Flügelspannweite 79,75 m<br />
Tankkapazität<br />
Max. Abfluggewicht<br />
Max. Landegewicht<br />
320.000 l<br />
569.000 kg oder 510.000 kg<br />
391.000 kg oder 395.000 kg<br />
Reisegeschwindigkeit<br />
Max. Flughöhe<br />
Triebwerke<br />
0,89 Mach<br />
13.100 m<br />
4 Engine Alliance<br />
GP7270<br />
Gesamthöhe 24,09 m<br />
Max. Schubkraft mit<br />
Engine Alliance<br />
Triebwerken<br />
311 kN pro Triebwerk<br />
Gesamtlänge 72,72 m<br />
Quelle: Airbus S.A.S. (Stand: 2011)/Emirates<br />
46
DAS FLUGZEUG – DER AIRBUS A380-800 // TEIL A<br />
Der Airbus A380-800 wird von Emirates in zwei Varianten<br />
betrieben. Der vom Emittenten zu erwerbende Airbus<br />
A380-800 entspricht der Variante mit 510 MTOW. In der<br />
untenstehenden Grafik sind die beiden Konfigurationen<br />
abgebildet.<br />
Rumpfdurchmesser 7,14 m<br />
GESCHICHTE<br />
Die Entwicklung des Flugzeuges geht bis in die 1980er-Jahre<br />
zurück, als erste Machbarkeitsstudien erstellt wurden. In der<br />
zweiten Hälfte der 1990er-Jahre ergab sich eine wachsende<br />
Nachfrage der Fluggesellschaften nach Großraumflugzeugen.<br />
Nachdem im Jahr 2000 die ersten 50 Kaufabsichtserklärungen<br />
von acht Fluggesellschaften, darunter Emirates und<br />
Singapore Airlines, vorlagen, begann Airbus mit der eigent -<br />
lichen Konstruktion. Unter ökonomischen Gesichtspunkten<br />
war neben der Erhöhung der Passagier kapazität auch die<br />
Senkung der Betriebskosten ein wesent liches Entwicklungsziel<br />
für diesen Flugzeugtyp. Zur Umsetzung dieses Zieles<br />
kommen beim Bau des Airbus A380 moderne Werkstoffe wie<br />
z.B. kohlefaserverstärkte bzw. glasfaserverstärkte Kunststoffe<br />
sowie neu entwickelte Triebwerke zum Einsatz. Dabei<br />
hat der Airbus A380-800 mit ca. drei Litern Kerosin je 100<br />
Passagierkilometer einen sehr ökonomischen Treibstoffverbrauch.<br />
Die feierliche Zeremonie, bei welcher der Airbus A380-800<br />
erstmals öffentlich die Werkshallen verließ und der Presse<br />
vorgestellt wurde, fand am 18. Januar 2005 statt. Der Erstflug<br />
erfolgte am 27. April 2005.<br />
Im November 2006 startete ein Airbus A380-800 zu einer<br />
Reihe von Testflügen. Hierbei sollte die Langstrecken- und<br />
Flughafentauglichkeit des Modells unter Beweis gestellt werden.<br />
Neben Düsseldorf wurden mit Singapur, Kuala Lumpur,<br />
Peking, Shanghai, Hongkong, Tokio, Sydney, Johannesburg<br />
und Vancouver Flughäfen rund um den Globus angesteuert.<br />
Am 30. November 2006 beendete der A380-800 mit einem<br />
Flug von Vancouver über den Nordpol nach Toulouse das<br />
Zulassungsprogramm erfolgreich. Im Dezember 2005 erhielten<br />
die Triebwerke vom Typ Engine Alliance GP7200 von der<br />
amerikanischen Luftfahrtbehörde FAA und am 23. April 2007<br />
von der europäischen Sicherheitsagentur EASA die Typenzulassung<br />
für den Betrieb eines Airbus A380-800.<br />
47
TEIL A // DAS FLUGZEUG – DER AIRBUS A380-800 //<br />
MARKTSEGMENT<br />
//ABMESSUNGEN<br />
Eine Einteilung der internationalen Flugzeugflotte ist nach<br />
unterschiedlichen Gesichtspunkten möglich. Primär sind<br />
nach dem Verwendungszweck grundsätzlich Transport- und<br />
Passagierflugzeuge zu unterscheiden. Unter den Passagier-<br />
0<br />
Skala<br />
2 4 6 8 10 m<br />
An-225 18.1 m<br />
B747-8I<br />
19.6 m<br />
A380-800<br />
24.1 m<br />
Spruce Goose<br />
24.1 m<br />
flugzeugen werden üblicherweise die Reichweite (Kurz-,<br />
Mittel- oder Langstreckenflugzeuge), die mit der Rumpfbreite<br />
korrelierende Zahl der Gangreihen („Narrowbody“ mit<br />
einer Gangreihe oder „Widebody“ mit zwei Gangreihen)<br />
Hughes H-4 Spruce Goose<br />
Airbus A380-800<br />
Boeing 747-8 Intercontinental<br />
An-225 Mriya<br />
66.6 m<br />
73.0 m<br />
76.4 m<br />
84.0 m<br />
sowie die Passagierkapazität als wesentliche Einteilungs -<br />
kriterien herangezogen.<br />
Der Airbus A380-800 ist ein für Langstreckenflüge konzipiertes<br />
Widebody-Flugzeug, welches zusammen mit der Boeing<br />
747-400 der obersten Sitzplatzklasse „400+“ zugeordnet<br />
wird. Allerdings übertrifft er im Unterschied zum amerikanischen<br />
Konkurrenten die Kapazitätsschwelle von 400 Sitzplätzen<br />
deutlich.<br />
Der Airbus A380-800 wird ein entscheidender Baustein für<br />
das zukünftig erwartete Wachstum des Luftverkehrs sein, da<br />
er durch seine Größe den Transport höherer Passagierzahlen<br />
ohne eine gleichzeitige Zunahme der Flugbewegungen er -<br />
möglicht. Angesichts bereits heute häufig überlasteter Lufträume<br />
über international bedeutenden Flughäfen ist der<br />
Einsatz von Großraumflugzeugen mit deutlich mehr als 400<br />
Sitzplätzen – wie immer diese Klasse zukünftig definiert sein<br />
mag – notwendig.<br />
Boeing 747-8 Intercontinental<br />
Airbus A380-800<br />
An-225 Mriya<br />
Hughes H-4 Spruce Goose<br />
68.5 m<br />
79.8 m<br />
88.4 m<br />
97.5 m<br />
48
DAS FLUGZEUG – DER AIRBUS A380-800 // TEIL A<br />
//AIRBUS-PRODUKTIONSREIHE<br />
Sitze<br />
550<br />
500<br />
A380<br />
450<br />
400<br />
3-Klassen-Konfiguration<br />
A340-600<br />
350<br />
300<br />
2-Klassen-Konfiguration<br />
A300-600 1<br />
A330-300<br />
A340-300<br />
A340-500<br />
250<br />
200<br />
A321<br />
A310-300<br />
A330-200 1<br />
150<br />
100<br />
A318<br />
A320<br />
A319<br />
3.000<br />
1<br />
Auch als Frachtversion verfügbar.<br />
2<br />
Eine nautische Meile = ca. 1,85 km.<br />
Quelle: AVAC<br />
4.000 5.000 6.000 7.000 8.000 9.000<br />
Reichweite bei Vollbesetzung (nautische Meilen 2 )<br />
EINORDNUNG IN DIE AIRBUS-<br />
PRODUKTIONSREIHEN<br />
Airbus ist im Bereich der Passagierflugzeuge in allen gängigen<br />
Marktsegmenten mit wettbewerbsfähigen Modellen vertreten<br />
und kann Fluggesellschaften somit eine entsprechend<br />
vielfältige Auswahl bezüglich maximaler Passagierzahl und<br />
potenzieller Reichweite anbieten. Die Bandbreite beginnt mit<br />
dem Airbus A318, welcher rund 100 Passagiere transportieren<br />
kann, und wird seit dessen Markteinführung mit dem<br />
über 500 Passagiere fassenden Airbus A380-800 nach oben<br />
abgerundet.<br />
Die erfolgreichste Produktreihe ist die für Kurz- und Mittelstrecken<br />
konzipierte Airbus A320-Familie, von der seit Markteinführung<br />
über 6.900 Flugzeuge bestellt und mittlerweile<br />
über 4.600 Maschinen ausgeliefert wurden. Zur Airbus A320-<br />
Familie gehören der Airbus A318, Airbus A319, Airbus A320<br />
und der Airbus A321.<br />
Die etablierten Produktionsreihen Airbus A330 und Airbus<br />
A340 bedienen gemeinsam den Markt für Mittel- und Langstreckenflugzeuge,<br />
wobei aber selbst die gegenwärtig größte<br />
Modellvariante, der Airbus A340-600, nicht die Passagier -<br />
kapazität einer Boeing 747-400 erreicht. Vor Einführung des<br />
Airbus A380-800 musste Airbus das Marktsegment „400+“<br />
(mit einer Kapazität von mehr als 400 Passagieren) dem<br />
US-Konkurrenten Boeing überlassen.<br />
Alle Flugzeuge von Airbus fliegen konzeptionell mit dem<br />
gleichen Cockpitaufbau. Dies erleichtert den Piloten den<br />
Umstieg von einem Flugzeugtyp auf einen anderen erheblich<br />
und verringert damit die Trainingszeiten, die Fluggesellschaften<br />
für ihre Piloten einplanen müssen. So benötigt beispielsweise<br />
ein Pilot weniger als zwei Wochen Simulatortraining,<br />
um zwischen einem Modell der Airbus A340-Familie und<br />
einem Airbus A380-800 wechseln zu können.<br />
49
TEIL A // DAS FLUGZEUG – DER AIRBUS A380-800 //<br />
BESTELLUNGEN UND AUSLIEFERUNGEN DES AIRBUS A380-800 (STAND 31. AUGUST 2011)<br />
GESELLSCHAFT LAND BESTELLUNGEN AUSLIEFERUNGEN<br />
Emirates VAE 90 15<br />
Qantas Airways Australien 20 10<br />
Singapore Airlines Singapur 19 12<br />
Lufthansa Deutschland 15 8<br />
British Airways Großbritannien 12 –<br />
Air France/KLM Frankreich/Niederlande 12 6<br />
Korean Air Südkorea 10 3<br />
Etihad Airways VAE 10 –<br />
Virgin Atlantic Airways Großbritannien 6 –<br />
Thai Airways International Thailand 6 –<br />
Malaysia Airlines Malaysia 6 –<br />
Asiana Airlines Südkorea 6 –<br />
Skymark Airlines Japan 6 –<br />
Qatar Airways Katar 5 –<br />
Kingfisher Airlines Indien 5 –<br />
China Southern Airlines China 5 –<br />
Air Austral Réunion 2 –<br />
Airbus S.A.S. Frankreich/Deutschland/Spanien/Großbritannien 1 –<br />
Gesamt 236 54<br />
Quelle: Airbus S.A.S.<br />
AUSBLICK<br />
Bis zur Markteinführung des Airbus A380-800 war die<br />
Boeing 747-400 das größte Passagierflugzeug der Welt. Die<br />
nunmehr seit nahezu 20 Jahren in Produktion befindliche<br />
Boeing 747-400 ist dem Airbus A380-800 hinsichtlich Technologie,<br />
Größe, Komfort und Wirtschaftlichkeit unterlegen.<br />
Der erste Airbus A380-800 wurde am 15. Oktober 2007 an<br />
Singapore Airlines übergeben und startete am 25. Oktober<br />
2007 zu seinem ersten Linienflug von Singapur nach Sydney.<br />
Die Weiterentwicklung der Boeing 747-400, die Boeing 747-8<br />
Intercontinental mit verlängertem Rumpf, erhöhter Passagierkapazität<br />
und aktualisierter Technik, wird zukünftig Hauptkonkurrent<br />
des Airbus A380-800 sein. Die Boeing 747-8<br />
Intercontinental wird mit 467 Sitzplätzen in der 3-Klassen-<br />
Konfiguration nicht die Kapazität des Airbus A380-800<br />
erreichen. Mit den ersten Auslieferungen der Boeing 747-8<br />
Intercontinental ist im vierten Quartal 2011 zu rechnen. Die<br />
Boeing 787 (auch „Dream liner“ genannt) und auch der<br />
Airbus A350 werden als Mitbewerber im Markt der mittel -<br />
großen Langstreckenflugzeuge wie der Airbus A330/A340-<br />
Familie und der Boeing 777-Familie gesehen.<br />
50
DAS FLUGZEUG – DER AIRBUS A380-800 // TEIL A<br />
Im November 2009 hat mit Air Austral erstmals eine Flug -<br />
gesellschaft den Airbus A380 in einer Einklassen-Konfiguration<br />
mit 840 Sitzplätzen in der Economy Class bestellt, was<br />
belegt, dass nicht nur Flag-Carrier Bedarf für diesen Flugzeugtyp<br />
haben. Die japanische Fluggesellschaft Skymark<br />
Airlines hat außerdem im Februar 2011 vier Airbus A380<br />
bestellt und im Juni 2011 die Bestellung um zwei weitere<br />
Flugzeuge auf derzeit insgesamt sechs Airbus A380 erhöht.<br />
Skymark ist damit die erste japanische Fluggesellschaft, die<br />
diesen Flugzeugtyp bestellt.<br />
Gegenwärtig sind 54 Airbus A380 an Singapore Airlines,<br />
Emirates, Qantas, Air France, Lufthansa und Korean Air<br />
übergeben worden.<br />
51
TEIL A // DAS FLUGZEUG – DER AIRBUS A380-800 //<br />
WERTGUTACHTEN<br />
Der Emittent hat Bewertungsgutachten von The Aircraft Value<br />
Analysis Company („AVAC“), Ascend Worldwide Limited<br />
(„ASCEND“) und von BK Associates, Inc. eingeholt, die<br />
nachfolgend im Ergebnis beschrieben werden. Inhaltlich<br />
gehen die drei Bewertungsgutachten von AVAC, ASCEND<br />
und BK Associates, Inc. von einer gleichartigen Marktlage<br />
und Marktgängigkeit des Flugzeuges aus. ASCEND und<br />
BK Associates, Inc. gehen bei ihren zukünftigen Wertansätzen<br />
des Flugzeuges von einer Inflationsrate von 2,5% p.a.<br />
aus. AVAC unterstellt eine Inflationsrate zwischen 1,5% p.a.<br />
und 4% p.a. gemäß Prognosen von bedeutenden britischen<br />
Banken. Es gibt keine weiteren Bewertungsgutachten.<br />
Die Gutachtergesellschaft AVAC mit Sitz in London wurde<br />
1991 gegründet. Die Bewertungen der Gesellschaft umfassen<br />
sowohl den aktuellen Wert von Flugzeugen als auch<br />
deren Marktwerte in der Zukunft unter der Berücksichtigung<br />
von Markttrends und anderen wirtschaftlichen Faktoren.<br />
Die Kunden von AVAC sind vor allem Finanzinstitute und<br />
Leasinggeber, aber auch Leasingnehmer. Geographisch verteilen<br />
sich die Kunden des Unternehmens auf Europa, Asien,<br />
Nordamerika und den Nahen Osten. Neben der Bewertung<br />
von Flugzeugen für die Luftfahrtindustrie bietet AVAC auch<br />
zusätzlich Publikationen wie „The Aircraft Value Reference“,<br />
„The Aircraft Value Journal“ und „Aircraft Value News“.<br />
Die Wertentwicklung des Airbus A380-800 mit der MSN 103 über die nächsten 15 Jahre gemäß AVAC, ASCEND und<br />
BK Associates, Inc. stellt sich wie folgt dar:<br />
PROGNOSTIZIERTE WERTENTWICKLUNG 1 IN USD FÜR<br />
DEN AIRBUS A380-800 2 (IM HALF LIFE ZUSTAND)<br />
JAHR AVAC ASCEND BK ASSOCIATES,<br />
INC.<br />
1 183.637.000 191.530.000 185.300.000<br />
2 161.708.000 180.130.000 178.350.000<br />
3 145.903.000 169.130.000 171.450.000<br />
4 134.375.000 158.540.000 164.500.000<br />
5 124.040.000 148.380.000 154.400.000<br />
6 120.885.000 138.640.000 143.600.000<br />
7 112.675.000 129.330.000 137.500.000<br />
8 109.063.000 120.430.000 132.250.000<br />
9 106.719.000 111.960.000 125.900.000<br />
10 94.397.200 103.910.000 121.450.000<br />
11 87.265.000 96.260.000 117.900.000<br />
12 84.812.700 89.010.000 113.300.000<br />
13 80.060.700 82.180.000 109.800.000<br />
14 73.283.800 75.720.000 104.450.000<br />
15 69.120.000 69.650.000 101.050.000<br />
1<br />
jeweils zum Juni<br />
2<br />
Der Airbus A380-800 hat eine Spezifikation von MTOW 510.<br />
PROGNOSTIZIERTE WERTENTWICKLUNG 1 IN USD FÜR<br />
DEN AIRBUS A380-800 2 (IM FULL LIFE ZUSTAND)<br />
JAHR AVAC ASCEND BK ASSOCIATES,<br />
INC.<br />
1 185.937.000 204.010.000 208.350.000<br />
2 166.408.000 199.510.000 201.900.000<br />
3 153.003.000 195.870.000 195.600.000<br />
4 144.549.900 186.220.000 189.150.000<br />
5 134.418.400 177.030.000 179.750.000<br />
6 131.471.000 168.290.000 169.600.000<br />
7 123.472.700 160.010.000 164.150.000<br />
8 120.076.600 152.190.000 159.600.000<br />
9 117.952.900 144.830.000 153.900.000<br />
10 105.855.800 137.930.000 150.100.000<br />
11 98.952.800 131.470.000 147.250.000<br />
12 96.734.200 125.460.000 143.300.000<br />
13 92.220.700 119.900.000 140.700.000<br />
14 85.687.000 114.750.000 136.050.000<br />
15 81.520.000 110.060.000 133.550.000<br />
1<br />
jeweils zum Juni<br />
2<br />
Der Airbus A380-800 hat eine Spezifikation von MTOW 510.<br />
52
DAS FLUGZEUG – DER AIRBUS A380-800 // TEIL A<br />
Das Wertgutachten von AVAC, welches im Auftrag des<br />
Emittenten am 15. August 2011 erstellt wurde, kommt zu<br />
dem Schluss, dass der Airbus A380-800 in seinem Marktsegment<br />
eine hervorgehobene Stellung hat. Die Wert ansätze<br />
in Bezug auf den Airbus A380 begründen sich vor allem in der<br />
Wiedervermarktung dieses Flugzeugtyps bei einer gegenwärtig<br />
limitierten Betreiberbasis. AVAC schätzt den Wert des<br />
Airbus A380-800 mit einer Auslieferung im Juni 2012 an<br />
Emirates auf 208,10 Millionen USD. Unter Einbeziehung des<br />
langfristigen Leasingvertrages mit Emirates gibt AVAC den<br />
Wert des Flugzeuges im Juni 2012 mit 215,10 Millionen USD<br />
an. Das Bewertungsgutachten kommt unter Zugrundelegung<br />
eines mittleren Verkaufs wertes bei einem Verkauf im Half<br />
Life Zustand im Juni des Jahres 2027 zu einem Verkaufswert<br />
von 69,12 Millionen USD.<br />
Weitere Informationen zu The Aircraft Value Analysis<br />
Company sind unter www.aircraft-values.co.uk verfügbar.<br />
Gemäß dem Wertgutachten von ASCEND vom 23. März 2011<br />
liegt der gegenwärtige Marktwert des Flugzeuges bei Erwerb<br />
im Juni 2012 bei 209,37 Millionen USD. Unter Berücksichtigung<br />
des langfristigen Leasingvertrages mit Emirates ist der<br />
Marktwert des Flugzeuges im Juni 2012 bei 295,48 Millionen<br />
USD. Bei einem Verkauf des Flugzeuges im Jahr 2027 im<br />
Half Life Zustand ist gemäß ASCEND ein Verkaufswert von<br />
69,65 Millionen USD für den Airbus A380-800 erzielbar.<br />
BK Associates, Inc., New York, hat gemäß Wertgutachten<br />
vom 22. März 2011 den Airbus A380-800 auf einen Marktwert<br />
im Juni 2012 von 214 Millionen USD geschätzt. Gemäß<br />
BK Associates, Inc. wird der Verkaufswert bei Rückgabe des<br />
Flugzeuges im Half Life Zustand in 2027 für den Airbus<br />
A380-800 auf 101,05 Millionen USD geschätzt. Der ge -<br />
schätzte Wert für den Half Life Zustand des Flugzeuges liegt<br />
damit über dem Verkaufsmittelwert der Bewertungsgutachten<br />
von AVAC und ASCEND.<br />
BK Associates, Inc. ist ein erfahrenes und etabliertes Be -<br />
ratungsunternehmen im Bereich der Luftfahrt und berät<br />
Fluggesellschaften, Hersteller, Wartungsunternehmen und<br />
andere Kunden. Seit der Gründung im Jahre 1984 hat<br />
BK Associates, Inc. mehr als 5.000 Bewertungsaufträge<br />
durchgeführt, die über 22.000 Flugzeuge erfasst haben.<br />
BK Associates, Inc. hat sämtliche Flugzeugtypen und -modelle<br />
bekannter Hersteller wie Airbus, Boeing, McDonnell Douglas,<br />
Lockheed, Fokker, Dornier u.a. für mehr als 300 Kunden<br />
begutachtet.<br />
Weitere Informationen zu BK Associates, Inc. sind unter<br />
www.bkassociates.com verfügbar.<br />
ASCEND ist seit über 40 Jahren im Bereich der Luft- und<br />
Raumfahrt tätig und berät Banken, Leasingunternehmen,<br />
<strong>Invest</strong>oren, Fluggesellschaften, Hersteller und Versicherungen.<br />
Die Onlinedatenbank von ASCEND umfasst Daten von<br />
mehr als 90.000 Flugzeugen sowie 200 Flugzeugarten und<br />
deckt weltweit gefertigte Passagierflugzeuge, Turboprops,<br />
Business und Very Light Jets (sog. Minijets) ab.<br />
Weitere Informationen zu Ascend Worldwide Ltd sind<br />
unter www.ascendworldwide.com verfügbar.<br />
53
TEIL A // DER LEASINGNEHMER – EMIRATES //<br />
DER LEASINGNEHMER – EMIRATES<br />
Der Leasingnehmer Emirates („Emirates“) mit Sitz<br />
in Dubai, Vereinigte Arabische Emirate, wurde als<br />
Dubai Corporation am 26. Juni 1985 durch ein Dekret des<br />
damaligen Emirs von Dubai gegründet und befindet sich<br />
mittelbar im Eigentum des Emirates Dubai. Eine Einstandsverpflichtung<br />
des Emirates Dubai oder der Vereinigten Arabischen<br />
Emirate für Emirates besteht nicht. Emirates startete<br />
seinen Flugdienst am 25. Oktober 1985 mit der Aufnahme<br />
von Flügen nach Mumbai, Neu-Delhi und Karatschi. Seit 1987<br />
hat Emirates auch Europa in das Streckennetz eingebunden.<br />
Company, Emirates Hotel etc.), den Dienstleister dnata.<br />
Emirates und dnata sind unabhängige Gesellschaften der<br />
Emirates Gruppe. Über dnata werden mittels der Tochter -<br />
unternehmen Dnata Airport Operations, Dnata Cargo und<br />
Mercator alle Passagier- und Cargo-Ströme, Ramp-Services<br />
und technischen Dienste am Dubai International Airport<br />
abgewickelt. Mittlerweile ist dnata viertgrößter Anbieter für<br />
Bodenabfertigungsdienste weltweit. Darüber hinaus ist dnata<br />
Travel Services die größte Reiseorganisationen in den Vereinigten<br />
Arabischen Emiraten.<br />
Die Emirates Gruppe umfasst neben der Fluggesellschaft<br />
Emirates, die durch ihre Tochtergesellschaften Catering- und<br />
Hoteldienstleistungen anbietet (Emirates Flight Catering<br />
Im Dezember 2010 hat dnata das britische Unternehmen<br />
Alpha Flight <strong>Group</strong> Ltd. übernommen. Mit der Übernahme<br />
dieses Cateringunternehmens ist die Emirates Gruppe zu<br />
//DER LEASINGNEHMER – EMIRATES<br />
Emirates Hotels<br />
(Australia)<br />
Pty Ltd.<br />
100 %<br />
100,0 %<br />
Maritime and Mercantile<br />
International<br />
Holding L.L.C.<br />
Emirates Hotel L.L.C.<br />
100 %<br />
90,0 %<br />
Emirates Flight<br />
Catering Co. L.L.C.<br />
Emirates Hotels<br />
(Seychelles) Ltd.<br />
100 %<br />
Emirates<br />
68,7 %<br />
Maritime and Mercantile<br />
International L.L.C.<br />
Emirates Leisure<br />
Retail Holding L.L.C.<br />
100 %<br />
50,0 %<br />
Emirates – CAE Flight<br />
Training L.L.C.<br />
100 %<br />
The High Street L.L.C.<br />
100 %<br />
andere<br />
Tochtergesellschaften<br />
<strong>Invest</strong>ment Corporation of Dubai<br />
Stand: 31. März 2011<br />
Quelle: Emirates<br />
54
DER LEASINGNEHMER – EMIRATES // TEIL A<br />
//DIE WELT VON EMIRATES<br />
Göteborg<br />
Copenhagen<br />
Moskau<br />
San Francisco<br />
Los Angeles<br />
Houston<br />
Toronto<br />
New York<br />
Toledo<br />
Sanford<br />
Casablanca<br />
Dakar<br />
Zaragoza<br />
Madrid<br />
Abidjan<br />
Hamburg<br />
Amsterdam<br />
Düsseldorf<br />
Frankfurt<br />
Paris<br />
Zürich<br />
Genf<br />
Nizza<br />
Barcelona<br />
Accra<br />
Tunis<br />
Prag<br />
München<br />
Wien<br />
Malta<br />
Tripolis<br />
Lagos<br />
Athen<br />
Darfur<br />
Bukarest<br />
Istanbul<br />
Cairo<br />
Erbil<br />
Larnaca<br />
Beirut<br />
Damascus<br />
Yanbu<br />
Jeddah<br />
Amman<br />
Khartoum<br />
Entebbe<br />
Eldoret<br />
Nairobi<br />
Al Madinah<br />
Sanaa<br />
Addis Ababa<br />
Tehran<br />
Dubai<br />
Salalah<br />
Bagram<br />
Kabul<br />
Mumbai<br />
Peshawar<br />
Bengaluru<br />
Kozhikode<br />
Thiruvananthapuram<br />
Lahore<br />
Delhi<br />
Karachi<br />
Ahmedabad<br />
Malé<br />
Almaty<br />
Islamabad<br />
Hyderabad<br />
Chennai<br />
Kochi<br />
Colombo<br />
Dhaka<br />
Kolkata<br />
Kuala Lumpur<br />
Xi an<br />
Guangzhou<br />
Bangkok<br />
Singapur<br />
Beijing<br />
Seoul<br />
Hongkong<br />
Shanghai<br />
Taipei<br />
Manila<br />
Tokio<br />
Osaka<br />
Luanda<br />
Lilongwe<br />
Zanzibar<br />
Dar es Salaam<br />
Seychellen<br />
Jakarta<br />
Darwin<br />
Mauritius<br />
Townsville<br />
Suva<br />
Campinas<br />
Rio de Janeiro<br />
Buenos Aires<br />
São Paulo<br />
Kapstadt<br />
Johannesburg<br />
Durban<br />
Perth<br />
Adelaide<br />
Melbourne<br />
Brisbane<br />
Coolangatta<br />
Wolgan Valley<br />
Sydney<br />
Canberra Auckland<br />
Quelle: Emirates<br />
Aberdeen<br />
Edinburgh<br />
Glasgow<br />
Prestwick Newcastle<br />
Belfast<br />
Leeds<br />
Liverpool<br />
Manchester<br />
Dublin<br />
East Midlands<br />
Birmingham<br />
Cork<br />
Stansted<br />
Luton<br />
Cardiff<br />
London<br />
Bristol<br />
Bergamo Brescia<br />
Treviso<br />
Mailand<br />
Venedig<br />
Turin<br />
Verona<br />
Genua<br />
Bologna<br />
Florenz<br />
Pisa Ancona<br />
Rom<br />
Bari<br />
Alghero<br />
Neapel<br />
Brindisi<br />
Cagliari<br />
Lamezia Terme<br />
Palermo<br />
Catania<br />
Pantelleria<br />
Lampedusa<br />
Basra<br />
Kuwait<br />
Jubail<br />
Riyadh<br />
Dammam<br />
Dhahran<br />
Ras Al Khaimah<br />
Al Khobar<br />
Ajman<br />
Bahrain Sharjah<br />
Dubai Fujairah<br />
Doha<br />
Sohar<br />
Abu Dhabi<br />
Muscat<br />
Emirates Flugziele<br />
Emirates Präsenz<br />
dnata Präsenz<br />
Launceston<br />
Christchurch<br />
einem der Global Player im Bereich von Flughafendienstleistungen<br />
aufgestiegen.<br />
Emirates SkyCargo ist die bereits mehrfach international ausgezeichnete<br />
Frachtdivision von Emirates und bedient weltweit<br />
über 111 Flugziele in 66 Ländern, inklusive zwölf reinen<br />
Frachtzielen. Im April 2011 wurde sie von Air Cargo News,<br />
Großbritannien, u.a. zur besten Airline im Nahen Osten 2010<br />
gekürt.<br />
Emirates spielt als offizielle Fluggesellschaft des Emirates<br />
Dubai eine bedeutende Rolle für die Entwicklung der Region<br />
als internationale Drehscheibe für Wirtschaft und Tourismus.<br />
Im Zuge der Entwicklung Dubais wuchs Emirates zu einer<br />
der erfolgreichsten Fluggesellschaften der Welt, die zudem<br />
über eine moderne Flugzeugflotte verfügt. Emirates investiert<br />
laufend in die Erweiterung und Aufrüstung seiner Flug-<br />
1<br />
Codesharing: siehe Glossar Seite 191.<br />
zeugflotte wie auch in die Verbesserung des Service-Angebotes.<br />
Die Fluggesellschaft wird regelmäßig für ihr modernes<br />
Unterhaltungssystem in allen Klassen wie auch für die Qualität<br />
der Business Class und First Class ausgezeichnet. In<br />
wichtigen Flughäfen, darunter auch Frankfurt und München,<br />
hat Emirates exklusive Lounges für Vielflieger eingerichtet.<br />
Trotz des hohen Qualitätsstandards hat sich Emirates zu<br />
einer der kosteneffizientesten Fluggesellschaften der Welt<br />
entwickelt.<br />
Mit einer aktuell 158 Flugzeuge umfassenden Flotte (Stand:<br />
25. Juli 2011) fliegt Emirates derzeit 111 Flugziele in 66 Ländern<br />
in aller Welt an. Über 1.000 Emirates-Flüge starten<br />
jede Woche vom Heimatflughafen Dubai International aus zu<br />
Flugzielen auf sechs Kontinenten. Es bestehen außerdem<br />
Codesharing 1 -Abkommen mit anderen Fluggesellschaften,<br />
darunter Continental Airlines, Air Mauritius und Japan Airlines.<br />
55
TEIL A // DER LEASINGNEHMER – EMIRATES //<br />
//EMIRATES – ANZAHL DER FLUGZEUGE 1<br />
Anzahl<br />
Flugzeuge<br />
//EMIRATES – ANZAHL DER FLUGSTRECKEN 1<br />
Anzahl der<br />
Flugstrecken<br />
160<br />
140<br />
120<br />
100<br />
80<br />
85<br />
96<br />
109<br />
127<br />
142<br />
158 2<br />
100<br />
80<br />
60<br />
73<br />
76<br />
83<br />
89<br />
99<br />
99<br />
102<br />
111<br />
60<br />
61<br />
69<br />
40<br />
40<br />
20<br />
20<br />
0<br />
2004<br />
2005<br />
2006<br />
2007<br />
2008<br />
2009<br />
2010<br />
2011<br />
0<br />
2004<br />
2005<br />
2006<br />
2007<br />
2008<br />
2009<br />
2010<br />
2011<br />
1<br />
Geschäftsjahr jeweils vom 1. April bis 31. März.<br />
2<br />
Quelle: ASCEND, Stand: 25. Juli 2011.<br />
Quelle: Emirates (Annual Report 2010/2011)<br />
1<br />
Geschäftsjahr jeweils vom 1. April bis 31. März.<br />
Quelle: Emirates<br />
DIE FLOTTE VON EMIRATES<br />
Die Emirates Flotte besteht derzeit aus 158 Langstreckenflugzeugen,<br />
darunter elf Frachtflugzeuge. Vor allem moderne,<br />
treibstoffeffiziente Flugzeugtypen wie die Boeing 777 und<br />
der Airbus A380 werden in Zukunft die Flugzeugflotte von<br />
Emirates dominieren. Emirates als einer der ersten Besteller<br />
des Airbus A380 ist auch mit Abstand der größte und wichtigste<br />
Kunde für dieses Flugzeug. Gegenwärtig betreibt<br />
Emirates 15 Airbus A380 und hat darüber hinaus weitere 75<br />
bestellt.<br />
Emirates hat 89 Boeing 777 im Dienst und ist damit der weltweit<br />
größte Betreiber der Boeing 777-Familie. Insgesamt<br />
FLOTTENÜBERSICHT EMIRATES<br />
HERSTELLER FLUGZEUGTYP IM DIENST BESTELLUNGEN INSGESAMT<br />
Airbus A330 27 – 27<br />
A340 18 – 18<br />
A350-900/1000XWB – 70 70<br />
A380 15 75 90<br />
Boeing 777 89 47 1 136<br />
747-400 2 9 – 9<br />
747-8F – 5 1 5<br />
Gesamt 158 197 355<br />
1<br />
Davon 45 Boeing 777-300ER. Zwei Boeing 777-200LRF und fünf Boeing 747-800F werden über einen Operating Leasingvertrag von Dubai Aerospace<br />
Enterprise gemietet.<br />
2<br />
Inklusive Frachtflugzeugen, die in Form von „wet leases“ betrieben werden.<br />
Quelle: ASCEND, Stand: 25. Juli 2011<br />
56
DER LEASINGNEHMER – EMIRATES // TEIL A<br />
//GEOGRAFISCHE LAGE VON DUBAI: IM 15-STUNDEN-RADIUS FAST ALLE ZIELE NON-STOP ERREICHBAR<br />
JFK<br />
10 h<br />
Paris<br />
London<br />
Frankfurt<br />
Moskau<br />
Athen<br />
Beirut<br />
Istanbul<br />
Kairo<br />
5 h<br />
Dubai<br />
Sana‘a<br />
Colombo<br />
Delhi<br />
Beijing<br />
Tokio<br />
Seoul<br />
Shanghai<br />
Bangkok<br />
Singapur<br />
Jakarta<br />
Mauritius<br />
15 h<br />
Johannesburg<br />
Perth<br />
Sydney<br />
Brisbane<br />
REICHWEITEN<br />
A330-200<br />
Reichweite in km: 12.500<br />
A340-500<br />
Reichweite in km: 16.700<br />
B777-200ER<br />
Reichweite in km: 14.260<br />
B777-200LRF<br />
Reichweite in km: 9.045<br />
A340-300<br />
Reichweite in km: 13.700<br />
B777-200<br />
Reichweite in km: 9.695<br />
B777-300<br />
Reichweite in km: 11.135<br />
B747-400F<br />
Reichweite in km: 8.230<br />
B777-300ER<br />
Reichweite in km: 14.685<br />
A380-800<br />
Reichweite in km: 15.400 (569 MTOW)<br />
10.000 (510 MTOW)<br />
B777-200LR<br />
Reichweite in km: 17.370<br />
B747-400ERF<br />
Reichweite in km: 9.200<br />
Quelle: Arthur D. Little Analyse, Werksangaben; Airbus S.A.S.; The Boeing Company<br />
57
TEIL A // DER LEASINGNEHMER – EMIRATES //<br />
plant die Fluggesellschaft die Ausweitung der Flotte um 197<br />
weitere Flugzeuge. Neben 75 Airbus A380 und 70 Airbus A350<br />
(50 Airbus A350-900XWB, 20 Airbus A350-1000XWB) wurden<br />
auch weitere 45 Boeing 777-300ER bestellt. Zwei Boeing<br />
777-200LRF und fünf Boeing 747-800F werden im Wege<br />
eines Operating Leasingvertrages mit Dubai Aerospace<br />
Enterprise (DAE) angemietet. Bis zum 25. Juli 2011 wurden<br />
für die Jahre 2010 und 2011 14 neue Flugzeuge in Betrieb<br />
genommen, davon acht Airbus A380 und sechs Boeing 777.<br />
Mit einem Durchschnittsalter von rund 6,8 Jahren (82 Monate;<br />
Stand 25. Juli 2011) betreibt Emirates eine der jüngsten Flugzeugflotten<br />
weltweit, im Vergleich zu einem Branchendurchschnitt<br />
von 11 Jahren. Gemäß einem Interview vom 5. August<br />
2011 mit Tim Clark, Präsident von Emirates, sieht er den Einsatz<br />
eines Airbus A380 für zwölf Jahre bis zur Ausmusterung<br />
und Ersatz durch ein neues Flugzeug bei Emirates, um diesen<br />
Branchenvorteil zu erhalten. Es gibt jedoch keine konkrete<br />
Planung für bestimmte Flugzeuge. Grundsätzlich wird der<br />
Leasingnehmer Emirates alle wirtschaftlichen Gesichtspunkte<br />
bei der Ausübung von Verlängerungsoptionen unter dem<br />
jeweiligen Leasingvertrag mit einbeziehen, wozu insbesondere<br />
auch die Rückgabebedingungen zählen. Im Hinblick auf<br />
den Airbus A380 mit der Herstellernummer 103 bedeutet dies,<br />
dass gemäß dem Leasingvertrag nach Ablauf von zwölf<br />
Jahren das Flugzeug im Full Life Zustand zurückzugeben ist<br />
oder im Half Life Zustand plus einer Zahlung i.H.v. 12 Millionen<br />
USD. Es wird in der Prognoserechnung von einer Ausübung<br />
der zweiten Verlängerungsoption und damit einer<br />
Leasingvertragslaufzeit von 15 Jahren ausgegangen.<br />
Der Fokus auf Langstrecken bzw. Langstreckenflugzeuge<br />
bringt für Emirates entscheidende Größen- und Kostenvorteile.<br />
Die Größe der Flugzeuge ermöglicht eine höhere Passagierkapazität<br />
– ein wesentliches Plus vor dem Hintergrund<br />
der hohen Frequenzauslastungen an den etablierten Flug -<br />
häfen. Durch die Bündelung der Passagierströme über<br />
Dubai verfügt Emirates über einen vergleichsweise hohen<br />
Sitzplatzauslastungsfaktor. Auch das Einzugsgebiet wird<br />
ausgeweitet: So wird Emirates, insbesondere mit Hilfe des<br />
Airbus A380-800 und der Boeing 777-300ER, verstärkt<br />
1<br />
Der Wechselkurs zwischen dem UAE Dirham (AED) und dem<br />
US-Dollar wurde zu einem Kurs von 3,67 fixiert.<br />
Direktflüge nach entfernteren Zielen, wie z.B. von Dubai<br />
nach San Francisco, Sydney oder Peking, operieren.<br />
Im vergangenen Geschäftsjahr 2010/2011 hat die Fluggesellschaft<br />
im Passagierverkehr sechs neue Strecken nach<br />
Amsterdam, Prag, Medina, Madrid, Dakar und Basra in<br />
Betrieb genommen. Im Jahr 2011 hat Emirates bereits Genf<br />
(1. Juni) und Kopenhagen (1. August) neu in das Streckennetz<br />
aufgenommen. Ab November wird Bagdad und St. Petersburg<br />
angeflogen. Weitere neue Ziele werden folgen, u.a. ab<br />
Januar 2012 nach Rio de Janeiro und Buenos Aires. Im<br />
Dezember 2011 fliegt Emirates Kuala Lumpur mit dem A380<br />
an – das 15. Ziel im A380-Streckennetz der Fluggesellschaft.<br />
FINANZIELLE SITUATION<br />
Das vergangene Geschäftsjahr war in Form politischer Instabilität<br />
und gravierender Naturkatastrophen ein Jahr voller<br />
Herausforderungen für die Luftfahrtindustrie. Die Emirates<br />
Gruppe hat mit einem Konzernumsatz von umgerechnet<br />
//EMIRATES – UMSATZ NACH KONTINENTEN 1<br />
(STAND: 31. MÄRZ 2011)<br />
Nord-, Mittel- und Südamerika<br />
10,4 %<br />
Afrika<br />
10,5 %<br />
Golfstaaten,<br />
Naher Osten<br />
10,6 %<br />
Westasien und<br />
Indischer Ozean<br />
12,1 %<br />
Änderung im Vergleich zum Vorjahr in %<br />
Golfstaaten, Naher Osten: + 14,2 %<br />
Europa: + 24,3 %<br />
Nord-, Mittel- und Südamerika: + 37,9 %<br />
Ostasien und Australasien: + 30,9 %<br />
Westasien und Indischer Ozean: + 20,4 %<br />
Afrika: + 17,7 %<br />
1<br />
Geschäftsjahr 2010/2011.<br />
Quelle: Emirates (Annual Report 2010/2011)<br />
Ostasien und Australasien<br />
29,2 %<br />
Europa<br />
27,2 %<br />
58
DER LEASINGNEHMER – EMIRATES // TEIL A<br />
//EMIRATES – PASSAGIERTRANSPORT 1<br />
in Tsd.<br />
30.000<br />
31.422<br />
25.000<br />
27.454<br />
20.000<br />
21.229<br />
22.731<br />
15.000<br />
10.000<br />
10.441<br />
12.529<br />
14.498<br />
17.544<br />
5.000<br />
0<br />
2004<br />
2005<br />
2006<br />
2007<br />
2008<br />
2009<br />
2010<br />
2011<br />
1<br />
Geschäftsjahr jeweils vom 1. April bis 31. März.<br />
Quelle: Emirates (Annual Report 2010/2011)<br />
15,6 Milliarden USD 1 (Vorjahr: 12,4 Milliarden USD) sowie<br />
einem operativen Gewinn von 1,6 Milliarden USD (Vorjahr:<br />
1,1 Milliarden USD) das beste Ergebnis ihrer Unternehmensgeschichte<br />
erzielt und ihre Fähigkeit, sich an schnell ändernde<br />
Marktbedingungen anpassen zu können, unter Beweis ge -<br />
stellt. Das Umsatzwachstum ist im Wesentlichen auf das<br />
deutlich gestiegene Passagier- und Frachtaufkommen zurückzuführen.<br />
Das Geschäftsjahr 2010/2011 ist das 23. Jahr in<br />
Folge, das mit Gewinn abgeschlossen werden konnte.<br />
//EMIRATES – UMSATZ UND JAHRESÜBERSCHUSS NACH STEUERN 1<br />
in Mio. AED 2 2010<br />
50.000<br />
54.384<br />
40.000<br />
38.810<br />
43.266<br />
43.455<br />
30.000<br />
29.173<br />
20.000<br />
22.658<br />
10.000<br />
0<br />
5.020<br />
5.373<br />
2.475 3.096<br />
3.538<br />
686<br />
2006 2007 2008<br />
2009<br />
2011<br />
Umsatz<br />
Jahresüberschuss nach Steuern<br />
1<br />
Geschäftsjahr jeweils vom 1. April bis 31. März.<br />
2<br />
Wechselkurs: USD = AED 3,67; Stand: 31. März 2011.<br />
Quelle: Emirates (Annual Report 2010/2011)<br />
59
TEIL A // DER LEASINGNEHMER – EMIRATES //<br />
Emirates-Chairman/CEO Sheikh Ahmed bin Saeed Al-Maktoum<br />
kommentierte das Ergebnis mit den Worten: „Ich bin<br />
sehr stolz darauf, sagen zu können, dass die Emirates<br />
Gruppe diesen Test mit unbestreitbarem Erfolg bestanden<br />
hat.“<br />
Die Fluggesellschaft Emirates hat im Geschäftsjahr 2010/2011<br />
insgesamt 31,4 Millionen (+ 14,5%) Passagiere befördert.<br />
Diese starke Passagiernachfrage spiegelt sich auch in dem<br />
hohen Sitzplatzauslastungsfaktor von 80% (+ 1,9 Prozentpunkte<br />
im Vorjahresvergleich) wider. Auch das Frachtgeschäft<br />
konnte um 11,8% gesteigert werden (von 1,6 Millionen<br />
Tonnen im Geschäftsjahr 2009/2010 auf 1,8 Millionen<br />
Tonnen im Geschäftsjahr 2010/2011).<br />
Die Vielfalt der Einkommensströme und das größere Umsatzwachstum<br />
außerhalb des Heimatmarktes unterstreichen den<br />
Erfolg der Fluglinie. Emirates‘ ausgeglichene Geschäftsstrategie<br />
hat ein robustes weltweites Wachstum ermöglicht,<br />
ohne abhängig von einer bestimmten Region zu sein. Hervorzuheben<br />
ist, dass der Umsatz aus Australasien und Ostasien<br />
annähernd dreimal so groß ist wie der Umsatz, der in<br />
der Golfregion und dem Nahen Osten erzielt wird.<br />
Die Fluggesellschaft hat in ihrem abgelaufenen Geschäftsjahr<br />
zum 31. März 2011 einen Jahresüberschuss nach<br />
Steuern von 1,5 Milliarden USD (Vorjahr: 964 Millionen USD)<br />
erzielt.<br />
Die Bilanz der Fluggesellschaft Emirates wies ein Eigenkapital<br />
von rund 5,6 Milliarden USD (Vorjahr: 4,7 Milliarden USD)<br />
bei einer Bilanzsumme von 17,7 Milliarden USD aus. Dies entspricht<br />
einer Eigenkapitalquote von 31%. Mit den liquiden<br />
Mitteln von 2,8 Milliarden USD (Vorjahr: 2,5 Milliarden USD)<br />
zum Geschäftsjahresende hat die Fluggesellschaft zudem<br />
eine zufriedenstellende Liquiditätsausstattung.<br />
EMIRATES – WESENTLICHE KENNZAHLEN IM ÜBERBLICK 1<br />
FINANZKENNZAHLEN IN MIO. AED 2006 2007 2008 2009 2 2010 2011<br />
Gesamtumsatz 22.658 29.713 38.810 43.266 43.455 54.384<br />
Operativer Gewinn 2.652 3.339 4.451 2.278 3.565 5.441<br />
Jahresüberschuss vor Steuern 2.561 3.326 5.104 665 3.665 5.543<br />
Jahresüberschuss nach Steuern 2.475 3.096 5.020 686 3.538 5.373<br />
Eigenkapital 10.788 13.040 16.687 15.412 17.274 20.695<br />
MITARBEITER<br />
Anzahl der Mitarbeiter 17.296 20.273 23.650 28.307 28.686 30.258<br />
FLOTTE<br />
Anzahl der Flugzeuge 85 96 109 127 142 158 3,4<br />
FLUGVERKEHR<br />
Anzahl der Flugstrecken 83 89 99 99 102 111<br />
Anzahl der transportierten Passagiere (in Mio.) 14,5 17,5 21,2 22,7 27,5 31,4<br />
Anzahl der transportierten Sitzplatzkilometer (in Mio.) 62.260 77.947 94.346 101.762 126.273 146.134<br />
Durchschnittliche Distanz pro Sitzplatz (in km) 4.295 4.443 4.444 4.477 4.599 4.650<br />
Sitzplatzauslastungsfaktor (in %) 75,9 76,2 79,8 75,8 78,1 80,0<br />
1<br />
Geschäftsjahr jeweils vom 1. April bis zum 31. März.<br />
2<br />
Die Zahlen des Geschäftsjahres 2008/2009 wurden mit dem Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2009/2010 neu gefasst.<br />
3<br />
Inklusive drei Frachtflugzeuge, die in Form von „wet leases“ betrieben werden (Emirates: Annual Report 2010/2011).<br />
4<br />
Quelle: ASCEND, Stand: 25. Juli 2011.<br />
Quelle: Emirates<br />
60
DER LEASINGNEHMER – EMIRATES // TEIL A<br />
DIE GESCHÄFTSSTRATEGIE<br />
Eine schlanke Organisation, moderne Informationssysteme,<br />
niedrige Betriebskosten aufgrund niedriger Personal- und<br />
Flughafenkosten sowie der Fokus auf Langstreckenflugzeuge<br />
und hohe Flugzeugauslastungen bestimmen das<br />
Geschäftsmodell von Emirates.<br />
an Flugzeugbestellungen. Gleichzeitig ist Emirates hartem<br />
Konkurrenzdruck ausgesetzt, der teilweise auch durch protektionistische<br />
Maßnahmen einzelner Länder verstärkt wird.<br />
Es wird sich daher erst in Zukunft zeigen, inwieweit Emirates<br />
seine Wachstumsziele aufrechterhalten kann und die bestellten<br />
Flugzeuge auch wirklich abnehmen wird.<br />
Emirates hat im Wettbewerb seine Marktanteile an der Langstrecke<br />
fortlaufend erhöht. Mittlerweile operiert Emirates mit<br />
seinen 15 in Betrieb befindlichen Airbus A380 dreizehn Ziele –<br />
London Heathrow, Toronto, Paris, Jeddah, Bangkok, Seoul,<br />
Sydney, Beijing, Auckland, Manchester, Hongkong, New York<br />
und Shanghai. Ab Oktober 2011 wird die Strecke nach<br />
Johannesburg mit dem Airbus A380 bedient. Emirates ist<br />
weltweit eine der Fluggesellschaften mit der größten Anzahl<br />
Weitere Informationen zu Emirates sind unter<br />
www.emirates.com verfügbar.<br />
61
TEIL A // DER LEASINGNEHMER – EMIRATES //<br />
SPONSORING<br />
Emirates engagiert sich seit über 20 Jahren in den Vereinigten<br />
Arabischen Emiraten und weltweit im Bereich Sport-<br />
Sponsoring. Den Anfang machte das erste Powerboat-<br />
Rennen, das 1987 in Dubai stattfand.<br />
Für Sheikh Ahmed bin Saeed Al-Maktoum, Chairman und<br />
CEO von Emirates, ist Sponsoring ein zentrales Element in<br />
der Marketingstrategie von Emirates: „Sponsoring bringt<br />
eine optimale Integration mit unseren Fluggästen. Wir können<br />
so ihren Interessen entsprechen und eine persönliche<br />
Beziehung aufbauen.“<br />
Emirates war offizieller Partner der FIFA Fußball-Weltmeisterschaft<br />
2010 in Südafrika. Des Weiteren sponsert Emirates<br />
den FC Arsenal und hat das Recht auf den Namen für das<br />
neue Stadion des Vereins erworben. Emirates ist Hauptsponsor<br />
des AC Milan, des Hamburger SV, von Paris Saint-<br />
Germain und aktuell von Real Madrid.<br />
UMWELTSCHUTZ<br />
Die weltweit operierende Organisation der Reise- und Tourismusindustrie,<br />
das World Travel & Tourism Council (WTTC),<br />
hat Emirates Hotels & Resorts mit dem Conservation Award<br />
2010 für außergewöhnliche Leistungen im Bereich Umweltschutz,<br />
eine Preis-Kategorie der Tourism for Tomorrow<br />
Awards, ausgezeichnet. Dies ist eine wichtige Auszeichnung<br />
für Planung und Entwicklung eines nachhaltigen und verantwortungsbewussten<br />
Tourismus.<br />
Emirates Hotels & Resorts, die Premium-Hotelmarke von<br />
Emirates, umfasst drei auf Ökologie und Naturschutz aus -<br />
gerichtete Luxus resorts auf drei verschiedenen Kontinenten:<br />
Al Maha Desert Resort & Spa in Dubai, Wolgan Valley<br />
Resort&Spa in Australien sowie das derzeit neu entstehende<br />
Cap Ternay Resort & Spa auf den Seychellen. Das Wolgan<br />
Valley ist das erste Hotel der Welt, das auf der Basis eines<br />
international anerkannten Zertifizierungsschemas für Treibhausgase<br />
mit CO 2 -Neutralität ausgezeichnet wurde.<br />
Emirates ist auch in vielen weiteren Sportarten als Sponsor<br />
tätig: Rugby, Golf, Yachtrennen, Cricket, Tennis (Dubai Tennis<br />
Open) und Pferderennen (vor allem sponsert Emirates den<br />
Dubai World Cup, der mit 6 Millionen USD das höchst -<br />
dotierte Pferderennen der Welt ist).<br />
62
DER LEASINGNEHMER – EMIRATES // TEIL A<br />
FLUGGESELLSCHAFT EMIRATES –<br />
VIELFACH PREISGEKRÖNT<br />
Airline des Jahres 2011<br />
(Air Transport World)<br />
Beste Airline und Beste Business Class auf Strecken in<br />
den Mittleren Osten 2010<br />
(Business Traveller Award)<br />
Weltweit bestes Unterhaltungsprogramm 2010<br />
(Skytrax)<br />
Beste Fluggesellschaft im Nahen Osten und<br />
in Südasien 2009<br />
(OAG Airline Industry Awards)<br />
Langstreckenfluggesellschaft des Jahres 2009<br />
(Annual Travel Star Awards, Montreux)<br />
Beste Fluggesellschaft-Website 2009<br />
(Internet Advertising Awards 2009 und<br />
Travel d’Or Awards, Frankreich)<br />
STANDORT DUBAI<br />
Das Emirat Dubai ist mit einer Fläche von 3.885 km 2 das<br />
zweitgrößte Emirat der insgesamt sieben Vereinigten Arabischen<br />
Emirate. Dubai hat sich bereits früh im Hinblick auf<br />
versiegende Öleinnahmen anderen Wirtschaftszweigen<br />
geöffnet, insbesondere dem Handel, den Finanzen und in<br />
wachsendem Maße dem Tourismus.<br />
Aufgrund der geographischen Lage entlang des See- und<br />
Luftweges von Asien nach Europa gilt Dubai als eines der<br />
Handelszentren Asiens. Dazu tragen die modernen Hafen -<br />
anlagen, wichtige Freihandelszonen und der moderne Flughafen<br />
Dubai International Airport bei. Im Kalenderjahr 2010<br />
wurden auf dem Dubai International Airport 47,2 Millionen<br />
Passagiere abgefertigt, was ein Wachstum von 15,3% im<br />
Vergleich zum Geschäftsjahr 2009 und ein Anstieg von 2,4%<br />
zu den ursprünglich für das Jahr 2010 prognostizierten<br />
46,1 Millionen Passagieren bedeutet. Im ersten Halbjahr des<br />
laufenden Geschäftsjahres wurden an diesem Flughafen<br />
knapp 24,6 Millionen Passagiere gezählt, was einem Plus von<br />
gut 9 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum entspricht. Es<br />
wird erwartet, dass das durchschnittliche jährliche Wachstum<br />
am Dubai International Airport mehr als 7% über die nächsten<br />
zehn Jahre betragen wird. Gemessen am internationalen<br />
Passagieraufkommen ist Dubai International Airport nunmehr<br />
bereits die Nummer vier unter den größten Flughäfen<br />
der Welt. Gemäß einer Analyse wird der Dubai International<br />
Airport ab November dieses Jahres der weltweit zweitgrößte<br />
Flughafen sein.<br />
Das Potenzial: Rund 4 Milliarden Menschen, damit mehr als<br />
die Hälfte der Weltbevölkerung, leben gegenwärtig in einer<br />
Reichweite von nur acht Flugstunden des günstig gelegenen<br />
Emirates. Fast alle Teile der Welt sind von Dubai aus ohne<br />
Zwischenstopp zu erreichen.<br />
63
DER AIRBUS A380 HATTE SEINEN ERSTFLUG<br />
IM APRIL 2005. DIE AKTUELLEN<br />
// BESTELLZAHLEN // BETRAGEN:<br />
236
MITTELVERWENDUNGS- UND MITTELHERKUNFTSPROGNOSE // TEIL B<br />
MITTELVERWENDUNGS- UND<br />
MITTELHERKUNFTSPROGNOSE<br />
Die nachfolgende Tabelle gibt die Mittelverwendungs- und Mittelherkunftsprognose<br />
des Sky Cloud IV-A380 wieder. Die Ausgaben der <strong>Invest</strong>itionsphase<br />
sind in der Mittelverwendungsprognose dargestellt. Die einzelnen Positionen<br />
beruhen überwiegend auf abgeschlossenen Verträgen. Kalkulierte Positionen<br />
beruhen auf Erfahrungswerten der Anbieter. Die Gesamtinvestitionskosten i.H.v.<br />
192.167 TEUR¹ sollen durch Anlegerkapital i.H.v. 61.990 TEUR zzgl. Agio (3.100 TEUR)<br />
und Fremdkapital i.H.v. 109.023 TEUR¹ sowie einer einmaligen Leasing sonder -<br />
zahlung i.H.v. 18.045 TEUR¹, die Emirates bei Übernahme des Flugzeuges leistet,<br />
finanziert werden.<br />
Der Airbus A380-800 mit der Hersteller-Seriennummer (MSN) 103 soll gemäß der<br />
Prognoserechnung im Juni 2012 von der Beteiligungsgesellschaft übernommen<br />
werden. Die Angaben in der Mittelverwendungs- und Mittelherkunftsprognose sind<br />
in TEUR angegeben. Rundungsdifferenzen sind daher nicht auszuschließen.<br />
1<br />
Umgerechnet mit einem Wechselkurs i.H.v. EUR/USD 1,33.<br />
65
TEIL B // MITTELVERWENDUNGS- UND MITTELHERKUNFTSPROGNOSE //<br />
MITTELVERWENDUNGS- UND<br />
MITTELHERKUNFTSPROGNOSE<br />
MITTELVERWENDUNGSPROGNOSE<br />
IN % DES<br />
IN % DES<br />
INVESTITIONS- EINLAGEKAPITALS<br />
TEUR TEUR VOLUMENS EXKL. AGIO<br />
1. Anschaffungskosten des Flugzeuges 1 175.955 91,56% 283,80%<br />
a. Kaufpreis 175.940 91,56% 283,77%<br />
b. Erwerbsnebenkosten (Gutachten) 15 0,01% 0,02%<br />
2. Finanzierungskosten 1 2.084 1,08% 3,36%<br />
3. Fondsabhängige Kosten 9.918 5,16% 16,00%<br />
a. Vergütung für die Vermittlung<br />
des Einlagekapitals (exkl. Agio) 3.719 1,94% 6,00%<br />
b. Platzierungsgarantievereinbarung 638 0,33% 1,03%<br />
c. Marketingvergütung 1.644 0,86% 2,65%<br />
d. Leasingvertragsvermittlung 731 0,38% 1,18%<br />
e. Finanzierungsvermittlung 1.363 0,71% 2,20%<br />
f. Vergütung für die Vermittlung der<br />
Zwischenfinanzierung 450 0,23% 0,73%<br />
g. Konzeptionskosten 1.100 0,57% 1,77%<br />
h. Sonstige Kosten 274 0,14% 0,44%<br />
4. Liquiditätsreserve 1.110 0,58% 1,79%<br />
Netto-Fondsvolumen 189.068 98,39% 304,95%<br />
5. Agio (5 %) 3.100 1,61% 5,00%<br />
<strong>Invest</strong>itionsvolumen 192.167 100,00% 309,95%<br />
MITTELHERKUNFTSPROGNOSE<br />
IN % DES<br />
IN % DES<br />
INVESTITIONS- EINLAGEKAPITALS<br />
TEUR TEUR VOLUMENS EXKL. AGIO<br />
6. Komplementär ohne Einlage<br />
7. Fremdkapital 1 109.023 56,73% 175,84%<br />
8. Leasingsonderzahlung 1 18.045 9,39% 29,11%<br />
9. Kommanditkapital 62.000 32,26% 100,00%<br />
a. davon AGR Treuhandgesellschaft<br />
„Sky Cloud IV“ mbH 5 0,00% 0,01%<br />
b. davon Doric Flight Management 16 GmbH 5 0,00% 0,01%<br />
c. davon Anlegerkapital (exkl. Agio) 61.990 32,26% 99,98%<br />
Netto-Fondsvolumen 189.068 98,39% 304,95%<br />
10. Agio (5%) 3.100 1,61% 5,00%<br />
<strong>Invest</strong>itionsvolumen 192.167 100,00% 309,95%<br />
1<br />
In der Mittelverwendungs- und Mittelherkunftsprognose wurden US-Dollar-Beträge mit einem Wechselkurs i.H.v. EUR/USD 1,33 umgerechnet.<br />
66
MITTELVERWENDUNGS- UND MITTELHERKUNFTSPROGNOSE // TEIL B<br />
ALLGEMEINES<br />
Gemäß der Prognoserechnung wird der Airbus A380-800 mit<br />
der MSN 103 am 15. Juni 2012 von der Beteiligungsgesellschaft<br />
übernommen.<br />
ZU 1. ANSCHAFFUNGSKOSTEN DES FLUGZEUGES<br />
Die Kosten für den Erwerb des Flugzeuges setzen sich wie<br />
folgt zusammen:<br />
a) In der Kaufvertragsübernahmevereinbarung und den<br />
damit zusammenhängenden Kaufpreisregelungen zwischen<br />
Airbus, Emirates und dem Emittenten ist für den<br />
Airbus A380-800 ein Kaufpreis i.H.v. 234 Millionen USD<br />
vereinbart worden. Die Kaufpreiszahlung ist bei Auslieferung<br />
des Flugzeuges, die nach gegenwärtiger Prognose<br />
am 15. Juni 2012 stattfinden wird, vollständig zu leisten.<br />
Emirates zahlt bei Übernahme des Flugzeuges einen<br />
Betrag von 24 Millionen USD als einmalige Leasingsonderzahlung<br />
für einen Zeitraum von zehn Jahren. Die restliche<br />
Kaufpreiszahlung wird der Emittent i.H.v. 67,02 Millionen<br />
USD zu dem vereinbarten EUR/USD-Wechselkurs<br />
von 1,33 in Euro leisten, d.h. es werden 50,39 Millionen<br />
EUR vom Emittenten in Euro gezahlt und darüber hinaus<br />
ein verbleibender Betrag von bis zu 142,98 Millionen USD<br />
in US-Dollar. Sollte bei Auslieferung des Flugzeuges der<br />
tatsächliche Wechselkurs von dem EUR/USD-Wechselkurs<br />
von 1,33 abweichen, so wird entweder eine geringere<br />
USD-Darlehensziehung (bei einem Wechselkurs<br />
höher als EUR/USD 1,33) oder ein Ausgleich durch Emirates<br />
(bei einem Wechselkurs kleiner als EUR/USD 1,33)<br />
erfolgen. Emirates hat bei einem Wechselkurs, der größer<br />
als EUR/USD 1,33 ist, eine entsprechend geringere USD-<br />
Leasingrate über die ersten zehn Jahre zu leisten, sodass<br />
sich für den Emittenten wirtschaftlich keine Veränderung<br />
ergibt.<br />
b) Zur Bewertung des Kaufpreises und der Werthaltigkeit<br />
des <strong>Invest</strong>itionsobjektes wurden drei Bewertungsgutachten<br />
eingeholt. Die insgesamt gegenwärtig geschätzten<br />
Kosten betragen 15 TEUR¹ inkl. ggf. anfallender Umsatzsteuer.<br />
Dieser Betrag kann bei Rechnungsstellung und<br />
bei entsprechenden Wechselkursen bei Zahlung in einer<br />
anderen Währung als Euro (voraussichtlich US-Dollar und<br />
Britisches Pfund) abweichen. Diese Abweichungen können<br />
zu einer Erhöhung oder Verringerung der Liquidität<br />
des Emittenten führen (vgl. Seite 17).<br />
ZU 2. FINANZIERUNGSKOSTEN<br />
Der Emittent hat mit einem Bankenkonsortium unter der<br />
Führung der Norddeutschen Landesbank Girozentrale<br />
(„NORD/LB“) einen langfristigen Darlehensvertrag über einen<br />
Betrag i.H.v. insgesamt bis zu 145 Millionen USD abgeschlossen.<br />
Für die Gewährung des langfristigen Darlehens<br />
wird eine einmalige Arrangementvergütung i.H.v. 1,1% des<br />
zugesagten Darlehensbetrages an das Bankenkonsortium<br />
bei Auszahlung des Darlehens zu leisten sein.<br />
Weiterhin werden den Darlehensgebern Rechtsberatungskosten<br />
erstattet, die ihnen im Rahmen der Verhandlungen<br />
und Erstellung des Darlehensvertrages und der Übergabe<br />
des Flugzeuges entstehen. Diese sind gegenwärtig mit<br />
94 TEUR¹ prognostiziert.<br />
Für die verbindlichen Finanzierungszusagen in Bezug auf<br />
das langfristige Darlehen von 145 Millionen USD erhält das<br />
Bankenkonsortium eine Bereitstellungsgebühr i.H.v. 0,35%<br />
p.a. auf das zugesagte Darlehen vom 30. August 2011 bis<br />
zur Auszahlung des langfristigen Darlehens oder bei vorzeitiger<br />
Kündigung bis zu dem entsprechenden Kündigungs -<br />
zeitpunkt.<br />
Die Kosten für das langfristige Darlehen wurden mit einem<br />
EUR/USD-Wechselkurs von 1,33 in die <strong>Invest</strong>itionsrechnung<br />
aufgenommen.<br />
Die Laufzeit des langfristigen Darlehens beträgt zehn Jahre<br />
ab Auszahlung des Darlehens.<br />
1<br />
Umgerechnet mit einem Wechselkurs i.H.v. EUR/USD 1,33.<br />
67
TEIL B // MITTELVERWENDUNGS- UND MITTELHERKUNFTSPROGNOSE //<br />
Im Rahmen der Bereitstellung des Zwischenfinanzierungsdarlehens<br />
von bis zu 65 Millionen USD (rund 49 Millionen<br />
EUR umgerechnet zu einem EUR/USD-Wechselkurs von<br />
1,33), hat der Emittent eine einmalige Arrangierungsgebühr<br />
i.H.v. 343 TEUR¹ zu leisten, die auch dann zu zahlen ist,<br />
wenn eine Ziehung des Eigenkapitalzwischenfinanzierungsdarlehens<br />
nicht erfolgt.<br />
Im Rahmen der Gewährung des Zwischenfinanzierungsdarlehens<br />
von bis zu 65 Millionen USD (bis zu 49 Millionen EUR,<br />
umgerechnet zu einem EUR/USD-Wechselkurs von 1,33)<br />
erhält die NORD/LB eine Bereitstellungsgebühr von 0,3%<br />
p.a. ab dem 30. August 2011 bis zur Auszahlung des Darlehens<br />
oder bei vorzeitiger Kündigung bzw. Reduktion des<br />
Darlehens durch den Emittenten bis zu dem entsprechenden<br />
Kündigungszeitpunkt. Die Zahlung dieser Vergütung wird<br />
prognosegemäß bei Auszahlung des Darlehens erfolgen.<br />
ZU 3. FONDSABHÄNGIGE KOSTEN<br />
Die Gesamthöhe der Provisionen (ohne Umsatzsteuer)<br />
beträgt insgesamt 13,02 Millionen EUR und setzt sich wie<br />
folgt zusammen:<br />
a) Mit der Vermittlung von Treugebern für die geplante<br />
Einlagekapitalerhöhung des Emittenten hat der Emittent<br />
die HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG<br />
(„HANSA TREUHAND Finance“) im Rahmen einer Vertriebsvereinbarung<br />
beauftragt. Darüber hinaus kann der<br />
Emittent direkt Vertriebsvereinbarungen mit Dritten ab -<br />
schließen, solange die HANSA TREUHAND Finance die<br />
entsprechende Zustimmung erteilt. Die HANSA TREU-<br />
HAND Finance ist dabei berechtigt, im Namen und auf<br />
Rechnung des Emittenten Vertriebsvereinbarungen mit<br />
Dritten abzuschließen. Die von dem Emittenten an die<br />
HANSA TREUHAND Finance bzw. an Dritte zu zahlende<br />
Gesamtsumme der Einlagekapitalvermittlungsprovisionen<br />
beträgt 6,82 Millionen EUR (inkl. Agio). Die Vergütung versteht<br />
sich zzgl. Umsatzsteuer, sofern zur Umsatzsteuer<br />
optiert wird, ansonsten fällt sie ohne Umsatzsteuer an.<br />
1<br />
Umgerechnet mit einem Wechselkurs i.H.v. EUR/USD 1,33.<br />
b) Für die Übernahme des Platzierungsrisikos von bis zu<br />
51 Millionen EUR erhält Herr Hermann Ebel eine Vergütung<br />
von 638 TEUR von dem Emittenten. Die Vergütung<br />
wird zzgl. Umsatzsteuer geleistet.<br />
c) Zudem wurde ein Vertrag mit der HANSA TREUHAND<br />
Finance über Marketing und Vertriebsunterstützung abgeschlossen,<br />
der vorsieht, dass die Durchführung aller<br />
werblichen Maßnahmen von HANSA TREUHAND Finance<br />
geleistet werden. Die Vergütung hierfür beträgt 1,64 Millionen<br />
EUR. Diese Vergütung wird zzgl. Umsatzsteuer<br />
geleistet.<br />
d) Der Emittent hat die Doric Asset Finance GmbH & Co. KG<br />
im Rahmen eines Vertrages über die Leasingvermittlung<br />
beauftragt, ihm ein Flugzeug und einen langfristigen Leasingvertrag<br />
zu vermitteln. Als Vergütung für die entsprechenden<br />
Leistungen wird die Doric Asset Finance GmbH<br />
& Co. KG einen Betrag von 731 TEUR erhalten. Hinsichtlich<br />
dieser Vergütung wird Umsatzsteuerfreiheit unterstellt.<br />
e) Für die Vermittlung des langfristigen Fremdkapitals erhält<br />
die Doric Asset Finance GmbH & Co. KG eine Vergütung<br />
von 1,36 Millionen EUR. Diese Vergütung wird zzgl.<br />
Umsatzsteuer geleistet.<br />
f) Für die Vermittlung der Eigenkapitalzwischenfinanzierung<br />
hat der Emittent die HANSA TREUHAND Finance beauftragt.<br />
Danach erhält die HANSA TREUHAND Finance eine<br />
Vergütung von 450 TEUR. Die Vergütung ist zzgl. Umsatzsteuer<br />
zu leisten.<br />
g) Mit der Konzeption des Beteiligungsangebotes wurden<br />
die Doric Emissionshaus GmbH & Co. KG („Doric Emissionshaus“)<br />
und die HANSA TREUHAND Finance beauftragt.<br />
Die Aufgaben im Rahmen des Konzeptionsvertrages<br />
beinhalten u.a. die Erstellung eines Verkaufsprospektes<br />
und die Einholung der erforderlichen Gestattung der<br />
Veröffentlichung des Verkaufsprospektes durch die Bundesanstalt<br />
für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die Doric<br />
Emissionshaus und HANSA TREUHAND Finance erhalten<br />
hierfür insgesamt eine Vergütung von 1,1 Millionen EUR<br />
68
MITTELVERWENDUNGS- UND MITTELHERKUNFTSPROGNOSE // TEIL B<br />
zzgl. Umsatzsteuer, wobei der jeweils hälftige Betrag an<br />
HANSA TREUHAND Finance und Doric Emissionshaus<br />
als Teilgläubiger zu zahlen ist.<br />
h) Die Kosten für die rechtlichen und steuerlichen Beratungen<br />
und Treuhanddienstleistungen betragen nach gegenwärtiger<br />
Schätzung 274 TEUR zzgl. Umsatzsteuer. Dieser<br />
Betrag kann bei Rechnungsstellung und entsprechenden<br />
Wechselkursen bei Zahlung in einer anderen Währung als<br />
Euro (z.B. Britisches Pfund) abweichen.<br />
ZU 4. LIQUIDITÄTSRESERVE<br />
Zur Sicherung eines möglichen, von der Prognose ab weichenden<br />
Liquiditätsbedarfs hat der Emittent gemäß Prognose<br />
eine anfängliche Liquiditätsreserve von 1,1 Millionen<br />
EUR.<br />
ZU 8. LEASINGSONDERZAHLUNG<br />
Emirates leistet bei Übernahme des Flugzeuges durch den<br />
Emittenten eine einmalige Leasingsonderzahlung für die ersten<br />
zehn Jahre von 24 Millionen USD (18,05 Millionen EUR¹).<br />
ZU 9. KOMMANDITKAPITAL<br />
Das bisherige Gesellschaftskapital setzt sich aus den Kapitaleinlagen<br />
des Geschäftsführenden Kommanditisten Doric<br />
Flight Management 16 GmbH (geleistete Kapitaleinlage<br />
5 TEUR) und des weiteren Kommanditisten AGR Treuhandgesellschaft<br />
„Sky Cloud IV“ mbH (geleistete Kapitaleinlage<br />
von 5 TEUR) zusammen. Der Komplementär Doric Flight<br />
Control 16 GmbH ist nicht am Gesellschaftskapital beteiligt.<br />
Neben der geleisteten Kapitaleinlage beträgt das weitere<br />
geplante Einlagekapital 61,99 Millionen EUR zzgl. 5% Agio.<br />
ZU 5. UND 10. AGIO<br />
Auf das zu platzierende Kommanditkapital ist ein Agio<br />
i.H.v. 5% zu zahlen. Bei einem zu platzierenden prognostizierten<br />
Einlagekapital von 61,99 Millionen EUR entspricht<br />
dies 3,1 Millionen EUR.<br />
ZU 7. FREMDKAPITAL<br />
Die Finanzierung des Kaufpreises soll zum Teil durch ein<br />
langfristiges Darlehen eines Bankenkonsortiums von<br />
145 Millionen USD (d.h. 109,02 Millionen EUR bei einem<br />
EUR/USD Wechselkurs von 1,33) bzw. ca. 62% des Kaufpreises<br />
des Flugzeuges erfolgen. Die Laufzeit des Darlehens<br />
beträgt zehn Jahre ab Übernahme des Flugzeuges. Dies<br />
entspricht der Grundlaufzeit des Leasingvertrages mit<br />
Emirates.<br />
Hinsichtlich der Verzinsung, Tilgung und Fälligkeit des langfristigen<br />
Darlehens wird auf Seite 109f. verwiesen. Zum Zeitpunkt<br />
der Prospektaufstellung wurde ein Zwischenfinanzierungsdarlehensvertrag<br />
abgeschlossen, welcher prognose -<br />
gemäß nicht in Anspruch genommen wird. Darüber hinaus<br />
sind keine weiteren Fremdmittel, weder in der Form von<br />
Endmitteln noch in der Form von Zwischenfinanzierungs -<br />
mitteln, verbindlich zugesagt.<br />
1<br />
Umgerechnet mit einem Wechselkurs i.H.v. EUR/USD 1,33.<br />
69
TEIL B // KOSTENPROGNOSE DER INVESTITIONSPHASE //<br />
KOSTENPROGNOSE DER INVESTITIONSPHASE<br />
KOSTEN DER INVESTITIONSPHASE 1<br />
IN % DES<br />
IN % DER EINLAGEKAPITALS<br />
TEUR SUMME INKL. AGIO<br />
1. Anschaffungskosten des Flugzeuges 2,3 175.955 91,56% 270,28%<br />
2. Finanzierungskosten 2 2.084 1,08% 3,20%<br />
3. Fondsabhängige Kosten 13.018 6,77% 20,00%<br />
3.1. Vergütungen/Provisionen (inkl. Agio) 12.744 6,63% 19,58%<br />
3.2. Nebenkosten der Vermögensanlage 274 0,14% 0,42%<br />
4. Sonstiges – 0,00% 0,00%<br />
5. Liquiditätsreserve 1.110 0,58% 1,71%<br />
Summe 192.167 100,00% 295,19%<br />
1<br />
Geringfügige Abweichungen basieren auf Rundungsdifferenzen.<br />
2<br />
Umgerechnet mit einem Wechselkurs i.H.v. EUR/USD 1,33.<br />
3<br />
Beinhaltet neben dem Flugzeugkaufpreis auch die Erwerbsnebenkosten.<br />
70
STEUERLICHE ERGEBNISPROGNOSE, LIQUIDITÄTSPROGNOSE // TEIL B<br />
STEUERLICHE ERGEBNISPROGNOSE,<br />
LIQUIDITÄTSPROGNOSE<br />
ALLGEMEIN<br />
In der langfristigen Prognoserechnung auf den nachfolgenden Seiten sind die<br />
Beträge in Tausend Euro („TEUR“) aufgeführt. Hierdurch können Rundungsabweichungen<br />
auftreten.<br />
Die Prämissen der Prognoserechnung werden nachfolgend für die einzelnen Posi -<br />
tionen dargelegt. Der Prognosezeitraum für die steuerliche Ergebnisprognose, die<br />
Liquiditätsprognose und die Kapitalrückflussprognose reicht bis zum 30. Juni 2027.<br />
Der Leasingvertrag mit Emirates sieht eine Grundlaufzeit von zehn Jahren mit zwei<br />
Verlängerungsoptionen um weitere zwei und drei Jahre vor. In der Prognoserechnung<br />
wurde unterstellt, dass Emirates das Flugzeug über einen Gesamtprognosezeitraum<br />
von 15 Jahren bis zum Juni 2027 nutzt und es anschließend veräußert wird.<br />
71
TEIL B // STEUERLICHE ERGEBNISPROGNOSE, LIQUIDITÄTSPROGNOSE //<br />
STEUERLICHE ERGEBNISPROGNOSE,<br />
LIQUIDITÄTSPROGNOSE<br />
STEUERLICHE ERGEBNISPROGNOSE (jeweils zum 31. Dezember) 1<br />
ANGABEN IN TEUR JAHR 2011 2012 2013 2014 2015 2016<br />
1. Einnahmen aus Leasingraten 2 – 12.476 21.387 21.387 21.387 21.387<br />
Summe Einnnahmen – 12.476 21.387 21.387 21.387 21.387<br />
2. Abschreibungen 2 – – 9.186 – 15.748 – 15.748 – 15.748 – 15.748<br />
3. Fonds- und Gesellschaftsausgaben – 82 – 454 – 529 – 542 – 556 – 570<br />
4. Umsatzsteuerzahlungen/-erstattungen 3 – 1.572 1.547 – – 1 – 1 – 1<br />
5. Zinsausgaben und Finanzierungskosten 2 – – 4.939 – 5.355 – 4.885 – 4.389 – 3.879<br />
Summe Aufwendungen – 1.654 – 13.032 – 21.632 – 21.175 – 20.693 – 20.197<br />
6. Steuerliches Ergebnis (aus der Vermietung) – 1.654 – 556 – 245 211 693 1.190<br />
7. Zu versteuerndes Ergebnis – – – – – –<br />
8. Zinseinnahmen 2 – – – 106 107 108<br />
a) Kapitalertragsteuern 4 – – – – 28 – 28 – 29<br />
b) Zinseinnahmen abzüglich Kapitalertragsteuern – – – 78 79 80<br />
LIQUIDITÄTSPROGNOSE (jeweils zum 31. Dezember) 1<br />
ANGABEN IN TEUR JAHR 2011 2012 2013 2014 2015 2016<br />
9. Einnahmen aus Leasingraten 2 – 29.468 19.582 19.582 19.582 19.582<br />
10. Erlöse aus der Verwertung des Flugzeuges 2 – – – – – –<br />
11. Zinseinnahmen abzüglich Steuern 2 – – – 78 79 80<br />
12. Fonds- und Gesellschaftsausgaben – 82 – 454 – 529 – 542 – 556 – 570<br />
13. Zinsausgaben und Finanzierungskosten 2 – – 4.939 – 5.355 – 4.885 – 4.389 – 3.879<br />
14. Tilgung Fremdkapital 2 – – 4.195 – 8.745 – 9.215 – 9.710 – 10.221<br />
15. Einlagekapital 5 62.000 – – – – –<br />
16. Flugzeughypothekendarlehen 2 – 109.023 – – – –<br />
17. Erwerb des Flugzeuges 2 – – 175.955 – – – –<br />
18. Fondsabhängige Kosten 5 – 5.093 – 4.825 – – – –<br />
19. Umsatzsteuerzahlungen/-erstattungen 3 – 1.572 1.547 – – 1 – 1 – 1<br />
20. Liquiditätsüberschuss 55.252 -50.330 4.954 5.018 5.005 4.992<br />
21. Jährliche Ausschüttungen – – 3.100 – 4.960 – 4.960 – 4.960 – 4.960<br />
Ausschüttungen in % bezogen auf<br />
das Einlagekapital 5 0,00% 5,00% 6 8,00% 8,00% 8,00% 8,00%<br />
22. Veränderung der Liquiditätsreserve 55.252 – 53.430 – 6 58 45 32<br />
23. Liquiditätsreserve 55.252 1.822 1.816 1.874 1.919 1.951<br />
1<br />
Im Jahr 2027 bis zum 30. Juni.<br />
2<br />
Für alle USD-Zahlungen wurde ein Wechselkurs i.H.v. EUR/USD 1,33 unterstellt.<br />
3<br />
Der Emittent wird ggf. mit der HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co.KG und Doric Asset Finance GmbH & Co.KG Abtretungsvereinbarungen<br />
abschließen, sodass sich die Zahlungsströme in 2011 und 2012 entsprechend verringern oder erhöhen können.<br />
4<br />
Dies schließt den Solidaritätszuschlag i.H.v. 5,5% mit ein.<br />
5<br />
Ohne Agio.<br />
6<br />
Die Ausschüttungen für das Geschäftsjahr 2012 erfolgen zeitanteilig ab dem Folge monat nach der Flugzeugübernahme,<br />
d.h. gemäß Prognose ab Juli 2012 und beziehen die Bonusausschüttung i.H.v. 1% der Kapitaleinlage mit ein.<br />
72
STEUERLICHE ERGEBNISPROGNOSE, LIQUIDITÄTSPROGNOSE // TEIL B<br />
2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027<br />
21.387 21.387 21.387 21.387 21.387 15.028 10.487 13.101 14.968 14.968 6.237<br />
21.387 21.387 21.387 21.387 21.387 15.028 10.487 13.101 14.968 14.968 6.237<br />
– 15.748 – 15.748 – 15.748 – 15.748 – 15.748 – 15.748 – 15.748 – 6.562 – – –<br />
– 584 – 599 – 613 – 629 – 645 – 661 – 677 – 694 -711 – 729 – 374<br />
– 1 – 1 – 1 – 1 – 1 – 1 – 1 – 1 – 1 – 1 35<br />
– 3.317 – 2.738 – 2.127 – 1.488 – 805 – 136 – – – – –<br />
– 19.650 – 19.085 – 18.489 – 17.865 – 17.198 – 16.545 – 16.426 – 7.256 – 712 – 730 – 339<br />
1.737 2.302 2.898 3.522 4.189 – 1.517 – 5.939 5.845 14.256 14.238 5.898<br />
1.376 2.302 2.898 3.522 4.189 – – – 12.645 14.238 5.898<br />
109 109 109 109 108 98 164 203 310 403 210<br />
– 29 – 29 – 29 – 29 – 28 – 26 – 43 – 53 – 82 – 106 – 55<br />
80 80 80 80 79 72 121 149 228 297 154<br />
2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027<br />
19.582 19.582 19.582 19.582 19.582 14.277 10.487 13.101 14.968 14.968 6.237<br />
– – – – – – – – – – 46.707<br />
80 80 80 80 79 72 121 149 228 297 154<br />
– 584 – 599 – 613 – 629 – 645 – 661 – 677 – 694 – 711 – 729 – 374<br />
– 3.317 – 2.738 – 2.127 – 1.488 – 805 – 136 – – – – –<br />
– 10.782 – 11.362 – 11.973 – 12.612 – 13.295 – 6.914 – – – – –<br />
– – – – – – – – – – –<br />
– – – – – – – – – – –<br />
– – – – – – – – – – –<br />
– – – – – – – – – – –<br />
– 1 – 1 – 1 – 1 – 1 – 1 – 1 – 1 – 1 – 1 35<br />
4.978 4.964 4.949 4.933 4.917 6.637 9.929 12.555 14.484 14.535 52.759<br />
– 4.960 – 4.960 – 4.960 – 4.960 – 4.960 – 4.960 – 8.680 – 8.680 – 9.920 – 9.920 – 70.631<br />
8,00% 8,00% 8,00% 8,00% 8,00% 8,00% 14,00% 14,00% 16,00% 16,00% 113,92%<br />
18 4 – 11 – 27 – 43 1.677 1.249 3.875 4.564 4.615 – 17.872<br />
1.969 1.973 1.961 1.934 1.891 3.568 4.818 8.693 13.257 17.872 –<br />
73
TEIL B // STEUERLICHE ERGEBNISPROGNOSE, LIQUIDITÄTSPROGNOSE //<br />
ERLÄUTERUNGEN ZUR STEUERLICHEN<br />
ERGEBNISPROGNOSE<br />
1. EINNAHMEN AUS LEASINGRATEN<br />
Die Position „Einnahmen aus Leasingraten“ weist sowohl<br />
die einmalige Leasingsonderzahlung für die ersten zehn<br />
Jahre i.H.v. 24 Millionen USD als auch die laufenden<br />
monatlichen Leasingraten des Leasingnehmers Emirates<br />
aus. Die Leasingsonderzahlung wird gleichmäßig über die<br />
ersten zehn Jahre des Leasingvertrages als steuerliche<br />
Einnahme erfasst. Dies bedeutet, dass monatlich ein<br />
Betrag von 200 TUSD als steuerliche Einnahme berücksichtigt<br />
wird.<br />
Die laufenden, monatlichen Leasingraten werden sowohl<br />
in US-Dollar als auch in Euro geleistet. Die laufenden,<br />
monatlichen USD-Leasingraten für die ersten zehn Jahre<br />
betragen gemäß Prognose 1,57 Millionen USD bei einem<br />
USD-Basiszinssatz von 2,35% p.a. und einer Darlehensziehung<br />
von 145 Millionen USD. Für jede Abweichung des<br />
USD-Basiszinssatzes um 10 Basispunkte nach oben oder<br />
unten wird die Leasingrate um 7.338 USD erhöht oder<br />
vermindert. Die Euro-Leasingrate beträgt monatlich über<br />
die ersten zehn Jahre des Leasingvertrages 455 TEUR.<br />
In den Jahren 11 und 12 des Leasingvertrages betragen<br />
die monatlichen Leasingraten gemäß Prognose 525 TUSD<br />
und 479 TEUR. In den folgenden drei Jahren belaufen<br />
sich die monatlichen Leasingraten auf 570 TUSD und<br />
819 TEUR.<br />
Die laufenden, monatlichen USD-Leasingraten sowie die<br />
monatlichen Einnahmen aus der Leasingsonderzahlung<br />
werden in der Prognoserechnung mit einem unterstellten<br />
EUR/USD-Wechselkurs von 1,33 ausgewiesen.<br />
2. ABSCHREIBUNGEN<br />
Bei neuen Flugzeugen wird laut AfA-Tabelle von einer<br />
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von zwölf Jahren<br />
ausgegangen. In der Prognoserechnung wird von einer<br />
linearen Abschreibung des Flugzeugkaufpreises inkl. der<br />
transaktions- und fondsabhängigen Kosten über zwölf<br />
Jahre ab Auslieferung des Flugzeuges ausgegangen. Als<br />
transaktions- und fondsabhängige Kosten werden die<br />
Erwerbsnebenkosten sowie die fondsspezifischen Kosten<br />
(siehe Mittelverwendungs- und Mittelherkunftsprognose)<br />
erfasst.<br />
74<br />
3. FONDS- UND GESELLSCHAFTSAUSGABEN<br />
In dieser Position sind die laufenden Gesellschaftsausgaben<br />
des Emittenten zusammengefasst. So erhält der<br />
Geschäftsführende Kommanditist für die Übernahme der<br />
Geschäftsführung für das Jahr 2011 eine Pauschalver -<br />
gütung i.H.v. 5 TEUR zzgl. Umsatzsteuer. Ab dem Jahr<br />
2012 beträgt die jährliche Vergütung des Geschäftsführenden<br />
Kommanditisten 20 TEUR zzgl. Umsatzsteuer<br />
und erhöht sich ab dem Geschäftsjahr 2014 um jährlich<br />
2,5% der jeweiligen Vorjahresvergütung.<br />
Der Treuhänder erhält von der Gesellschaft für die Anteilsverwaltung<br />
und damit zusammenhängende Verwaltungsleistungen<br />
eine Vergütung. Für das Geschäftsjahr 2011<br />
und dem damit verbundenen Anfangsaufwand beträgt die<br />
Vergütung 128 TEUR zzgl. Umsatzsteuer. Von diesem<br />
Betrag wird ein Teilbetrag von 64 TEUR in den Fonds- und<br />
Gesellschaftsausgaben und ein restlicher Teilbetrag von<br />
64 TEUR in der Mittelverwendungsprognose aus ge wiesen.<br />
Ab dem Geschäftsjahr 2012 beträgt die jähr liche Vergütung<br />
64 TEUR zzgl. Umsatzsteuer. Die jähr liche Vergütung<br />
des Treuhänders erhöht sich ab dem Geschäftsjahr 2014<br />
jährlich um 2,5% der jeweiligen Vorjahresvergütung.<br />
Mit der HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG<br />
wurde vertraglich die Übernahme der Buchführung, des<br />
Liquiditätsmanagements sowie der Unterstützung bei<br />
der Berichterstattung der Gesellschaft – auch während<br />
eines späteren Liquidationsstadiums – vereinbart. Im<br />
Jahr 2011 erhält die HANSA TREUHAND Finance GmbH<br />
&Co. KG eine Vergütung i.H.v. 11,67 TEUR zzgl. Umsatzsteuer.<br />
Die jährliche Vergütung ab 2012 beträgt 140 TEUR<br />
zzgl. Umsatzsteuer. Ab dem Geschäftsjahr 2014 erhöht<br />
sich diese Vergütung jährlich um 2,5% der jeweiligen<br />
Vorjahresvergütung.<br />
Der Komplementär des Emittenten erhält eine Haftungsvergütung.<br />
Für das Geschäftsjahr 2011 beträgt diese<br />
Vergütung 1,25 TEUR ggf. zzgl. Umsatzsteuer. Ab dem<br />
Geschäftsjahr 2012 beträgt die jährliche Haftungsver -<br />
gütung 5 TEUR ggf. zzgl. Umsatzsteuer. Sie erhöht sich<br />
ab dem Jahr 2014 um 2,5% p.a.<br />
Im Rahmen eines Asset-Management- und Remarketing-<br />
Vertrages erhält die Doric im Jahr 2012 eine Vergütung<br />
i.H.v. 225 TEUR zzgl. Umsatzsteuer. Die Zahlung erfolgt
STEUERLICHE ERGEBNISPROGNOSE, LIQUIDITÄTSPROGNOSE // TEIL B<br />
mit Übergabe des Flugzeuges. Ab dem Jahr 2013 erhält<br />
die Doric gemäß Prognose eine jährliche Asset-Management-<br />
und Remarketing-Vergütung i.H.v. 300 TEUR zzgl.<br />
Umsatzsteuer. Die jährliche Asset-Management- und<br />
Remarketing-Vergütung erhöht sich ab dem Jahr 2014<br />
um 2,5% p.a.<br />
Die Fonds- und Gesellschaftsausgaben sind ab dem<br />
Jahr 2012 jeweils quartalsweise im Voraus zu zahlen und<br />
werden am 1. Januar, am 1. April, am 1. Juli und am<br />
1. Oktober geleistet. In der Prognoserechnung wurde<br />
jeweils in Bezug auf die Fonds- und Gesellschaftsausgaben<br />
davon ausgegangen, dass der Emittent zum Vorsteuerabzug<br />
berechtigt ist.<br />
Die laufenden Wartungsausgaben sind gemäß Leasingvertrag<br />
vom Leasingnehmer zu tragen.<br />
4. UMSATZSTEUERZAHLUNGEN/-ERSTATTUNGEN<br />
Die Umsatzsteuerzahlungen auf umsatzsteuerpflichtige<br />
Kosten (wie z.B. Konzeptionsvergütung oder Rechtsund<br />
Steuerberatungskosten) und erstmalige Umsatzsteuerzahlungen<br />
auf laufende Fonds- und Gesellschaftskosten<br />
werden gemäß Prognose im Dezember 2011 und<br />
fortan zum jeweiligen Fälligkeitsdatum dieser Kosten<br />
geleistet. Die Rückerstattung der Umsatzsteuern findet<br />
gemäß Prognose innerhalb von drei Monaten nach Zahlung<br />
der entsprechenden Umsatzsteuern statt.<br />
5. ZINSAUSGABEN UND FINANZIERUNGSKOSTEN<br />
Unter die Zinsausgaben fallen alle Zinszahlungen des<br />
Emittenten zur Bedienung der Zinsverpflichtungen unter<br />
dem langfristigen Darlehen. Das langfristige Darlehen<br />
wird auf quartalsweiser Basis verzinst. Die Zinsausgaben<br />
für das langfristige Darlehen sind quartalsweise nachschüssig<br />
in US-Dollar zu zahlen. Der prognostizierte<br />
Zinssatz für die Gesamtlaufzeit des langfristigen Darlehens<br />
beträgt 5,2% (inkl. Marge) p.a., unter der Annahme,<br />
dass der entsprechende USD-Basiszinssatz für das Darlehen<br />
2,35% p.a. beträgt.<br />
Während der Gesamtlaufzeit des langfristigen Darlehens<br />
erfolgt die Zahlung der USD-Zinsausgaben über die<br />
USD-Leasingraten, d.h. für den Emittenten entstehen<br />
währungskongruente Zahlungsströme.<br />
1<br />
Umgerechnet mit einem Wechselkurs i.H.v. EUR/USD 1,33.<br />
In der Prognoserechnung wurde keine Inanspruchnahme<br />
des Zwischenfinanzierungsdarlehens unterstellt. Die<br />
Platzierung und Einzahlung des geplanten Einlagekapitals<br />
wurde zum Dezember 2011 prognostiziert. In diesem<br />
Fall erhalten alle Anleger gemäß Prognose die einmalige<br />
Bonusausschüttung i.H.v. 1% ihrer Kapitaleinlage und<br />
die laufende Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2012.<br />
Sollte aufgrund von späteren Einzahlungen der Kapitaleinlagen<br />
eine Zwischenfinanzierung der Kaufpreiszahlung<br />
des Flugzeuges erforderlich sein, so wird die Rückführung<br />
des entsprechenden Euro-Zwischenfinanzierungsdarlehensbetrages<br />
durch Euro-Einzahlungen von<br />
Kapital einlagen erfolgen und ggf. entstehende Zinsausgaben<br />
werden durch verringerte Ausschüttungsansprüche<br />
kompensiert, sofern der Zwischenfinanzierungszins<br />
nicht höher als 8% p.a. ist, d.h. der 1-Monats-Basiszinssatz<br />
plus 1,2% p.a. Marge 8% p.a. nicht übersteigt.<br />
Als Finanzierungskosten werden die an das Banken -<br />
konsortium zu zahlenden Bereitstellungs- und Arrangierungsvergütungen<br />
sowie die anfallenden Rechtsberatungskosten<br />
für die Banken erfasst.<br />
6. STEUERLICHES ERGEBNIS<br />
In dieser Zeile wird der jährliche Überschuss der Einnahmen<br />
und Ausgaben aus der Vermietungstätigkeit gezeigt.<br />
Der prognostizierte Veräußerungserlös im Juni 2027 nach<br />
Abzug der Vermarktungs- und Rekonfigurationskosten<br />
i.H.v. 75,33%¹ des Einlagekapitals ist im vermögensverwaltenden<br />
Bereich nach derzeitiger Rechtslage nicht<br />
steuerpflichtig und wurde daher in der steuerlichen Prognose<br />
nicht erfasst.<br />
7. ZU VERSTEUERNDES ERGEBNIS<br />
In dieser Zeile wird das zu versteuernde Ergebnis des je -<br />
weiligen Jahres dargestellt, welches sich aus dem laufenden<br />
steuerlichen Ergebnis aus der Vermietung und Verpachtung<br />
nach Verrechnung von Verlustvorträgen ergibt.<br />
Wegen der geringfügigen steuerlichen Auswirkungen<br />
beim Anleger wurde auf einen möglichen Verlustausgleich<br />
auf Ebene der Anleger in der Prognoserechnung<br />
verzichtet. Stattdessen werden Verluste vereinfacht in<br />
entsprechender Anwendung des §15b EStG erst mit<br />
später erzielten Gewinnen verrechnet.<br />
75
TEIL B // STEUERLICHE ERGEBNISPROGNOSE, LIQUIDITÄTSPROGNOSE //<br />
8. ZINSEINNAHMEN<br />
In dieser Position werden die prognostizierten Zins -<br />
erträge des Emittenten berücksichtigt, die diesem aus<br />
der Anlage seiner Liquidität bei Kreditinstituten zufließen.<br />
Sie werden den Einkünften aus Kapitalvermögen zugerechnet<br />
und können nicht mit den Verlusten aus Ver mie -<br />
tung und Verpachtung des Flugzeuges verrechnet werden.<br />
Hierbei wurde auf die Anlagebeträge ein Zinssatz von<br />
2% p.a. ab dem Jahr 2014 unterstellt.<br />
In der Zeile 8a wird die Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer)<br />
(25%) und der darauf anfallende Solidaritäts -<br />
zuschlag (5,5%) ausgewiesen. Kirchensteuer wurde<br />
nicht berücksichtigt.<br />
ERLÄUTERUNGEN<br />
ZUR LIQUIDITÄTSPROGNOSE<br />
Aufgrund der Einnahmenüberschussrechnung entsprechen<br />
die Positionen, „11. Zinseinnahmen“, „12. Fonds- und<br />
Gesellschaftsausgaben“ und „19. Umsatzsteuerzahlungen/<br />
-erstattungen“ denjenigen in der Steuerlichen Ergebnisprognose.<br />
9. EINNAHMEN AUS LEASINGRATEN<br />
Bei Auslieferung des Flugzeuges wird der Leasingnehmer<br />
Emirates eine einmalige Leasingsonderzahlung für<br />
die ersten zehn Jahre i.H.v. 24 Millionen USD leisten.<br />
Die laufenden, monatlichen Leasingraten werden sowohl<br />
in US-Dollar als auch in Euro geleistet. Die laufenden,<br />
monatlichen USD-Leasingraten für die ersten zehn Jahre<br />
betragen gemäß Prognose 1,57 Millionen USD bei einem<br />
USD-Basiszinssatz von 2,35% p.a. und einer Darlehensziehung<br />
von 145 Millionen USD. Für jede Abweichung<br />
des USD-Basiszinssatzes um 10 Basispunkte nach oben<br />
oder unten wird die Leasingrate um 7.338 USD erhöht<br />
oder vermindert. Die Euro-Leasingrate beträgt monatlich<br />
über die ersten zehn Jahre des Leasingvertrages<br />
455 TEUR.<br />
In den Jahren 11 und 12 des Leasingvertrages betragen<br />
die monatlichen Leasingraten gemäß Prognose 525 TUSD<br />
und 479 TEUR. In den folgenden drei Jahren belaufen<br />
sich die monatlichen Leasingraten auf 570 TUSD und<br />
819 TEUR.<br />
Die laufenden, monatlichen USD-Leasingraten sowie<br />
die einmalige Leasingsonderzahlung im Jahr 2012 werden<br />
in der Prognoserechnung mit einem unterstellten<br />
EUR/USD-Wechselkurs von 1,33 ausgewiesen.<br />
10. ERLÖSE AUS DER VERWERTUNG<br />
DES FLUGZEUGES<br />
Im Juni 2027 wurde in der Prognose eine Veräußerung<br />
des Flugzeuges unterstellt. Dabei wird davon ausgegangen,<br />
dass im Rahmen einer Veräußerung hierbei Erlöse<br />
i.H.v. rund 30% des ursprünglichen Kaufpreises des<br />
Flugzeuges erzielt werden können, d.h. ein Betrag i.H.v.<br />
69,12 Millionen USD.<br />
Vom prognostizierten Veräußerungserlös sind Rekonfi -<br />
gurations- und Remarketingkosten in Abzug zu bringen.<br />
Diese wurden in der Prognoserechnung mit einem Betrag<br />
i.H.v. 7 Millionen USD einbezogen und beinhalten die<br />
Remarketingvergütung, die 4% des Bruttoveräußerungserlöses<br />
beträgt (siehe Seite 116). Der prognostizierte Veräußerungserlös<br />
beträgt danach für den Emittenten 62,12<br />
Millionen USD bzw. 46,71 Millionen EUR¹.<br />
13./14. ZINSAUSGABEN UND FINANZIERUNGSKOSTEN/<br />
TILGUNG FREMDKAPITAL<br />
Das langfristige Darlehen wird prognosegemäß 145 Millionen<br />
USD betragen. Das Darlehen wird annuitätisch<br />
getilgt. Die Zahlungen erfolgen quartalsweise nachschüssig.<br />
Das langfristige Darlehen hat eine Laufzeit von<br />
zehn Jahren und wird innerhalb dieser Zeit planmäßig<br />
getilgt. Die quartalsweise Annuität beträgt auf Basis des<br />
prognostizierten Zinssatzes von 5,2% (inkl. Marge) p.a.<br />
und einer Darlehensziehung von 145 Millionen USD,<br />
4,69 Millionen USD.<br />
Darüber hinaus ist unterstellt, dass im Rahmen des<br />
Erwerbs des Flugzeuges anfallende und vom Emittenten<br />
zu übernehmende Kosten des Bankenkonsortiums (inkl.<br />
Rechtsberatung) i.H.v. insgesamt 2.084 TEUR¹ geleistet<br />
werden.<br />
1<br />
Umgerechnet mit einem Wechselkurs i.H.v. EUR/USD 1,33.<br />
76
STEUERLICHE ERGEBNISPROGNOSE, LIQUIDITÄTSPROGNOSE // TEIL B<br />
15. EINLAGEKAPITAL<br />
In der Prognoserechnung wird von einer Platzierung<br />
und Einzahlung des geplanten Einlagekapitals bis<br />
Dezember 2011 ausgegangen. In diesem Fall erhalten alle<br />
Anleger eine einmalige Bonusausschüttung i.H.v. 1%<br />
ihrer Kapitaleinlage und die laufende Ausschüttung für<br />
das Geschäftsjahr 2012.<br />
16. FLUGZEUGHYPOTHEKENDARLEHEN<br />
Der Erwerb des Flugzeuges wird teilweise über ein langfristiges<br />
Darlehen eines Bankenkonsortiums finanziert.<br />
Dieses Darlehen wird gemäß Prognose zum Erwerb des<br />
Flugzeuges in US-Dollar an den Emittenten ausgezahlt<br />
und ist mit einem angenommenen Wechselkurs von<br />
EUR/USD 1,33 mit 109,02 Millionen EUR in der Prognoserechnung<br />
berücksichtigt.<br />
17. ERWERB DES FLUGZEUGES<br />
INKL. ERWERBSNEBENKOSTEN<br />
Die Beteiligungsgesellschaft wird das Flugzeug vom Typ<br />
Airbus A380-800 gemäß Prognose am 15. Juni 2012<br />
vom Verkäufer Airbus S.A.S. („Airbus“) übernehmen und<br />
dafür einen Kaufpreis von 234 Millionen USD zahlen.<br />
Darüber hinaus wurden im Rahmen des Erwerbs des<br />
Flugzeuges anfallende und vom Emittenten zu übernehmende<br />
Kosten für Gutachten i.H.v. 15 TEUR¹ geleistet.<br />
Hieraus resultiert ein Gesamtkaufpreis zzgl. weiterer<br />
Kosten i.H.v. insgesamt 175,95 Millionen EUR¹.<br />
18. FONDSABHÄNGIGE KOSTEN<br />
In dieser Position sind die jeweiligen Vergütungen i.H.v.<br />
insgesamt 9,92 Millionen EUR (exkl. Agio) zusammen -<br />
gefasst, die in der <strong>Invest</strong>itionsrechnung ebenfalls als<br />
fondsabhängige Kosten ausgewiesen sind. Darin ist auch<br />
die Einlagekapitalvermittlungsprovision i.H.v. 6% des<br />
vermittelten Einlagekapitals (exkl. Agio) enthalten.<br />
1<br />
Umgerechnet mit einem Wechselkurs i.H.v. EUR/USD 1,33.<br />
2<br />
Die Ausschüttungen für das Geschäftsjahr 2012 erfolgen zeitanteilig ab<br />
dem Folge monat nach der Flugzeugübernahme, d.h. gemäß Prognose<br />
ab Juli 2012.<br />
3<br />
Die Ausschüttungen für das Geschäftsjahr 2027 erfolgen zeitanteilig,<br />
da die Prognoserechnung eine Veräußerung des Flugzeuges im Juni<br />
2027 vorsieht. Damit wird eine Fondslaufzeit bis zum 30. Juni 2027<br />
prognostiziert.<br />
20. LIQUIDITÄTSÜBERSCHUSS<br />
Der Liquiditätsüberschuss entspricht der Summe der<br />
liquiditätswirksamen Zu- und Abflüsse innerhalb eines<br />
Geschäftsjahres vor Ausschüttungen.<br />
21. JÄHRLICHE AUSSCHÜTTUNGEN<br />
Ausschüttungen werden aus den Liquiditätsüberschüssen<br />
des Emittenten geleistet und beinhalten Kapitalrückzahlungen<br />
(siehe auch Seite 78, 2a) und 2b)). Im Jahr 2027<br />
wird sowohl der Verkaufserlös aus dem Flugzeug als<br />
auch die Restliquidität des Emittenten an die Anleger<br />
ausgeschüttet. Die prognostizierten laufenden Ausschüttungen<br />
betragen ab Juli 2012 für die Jahre 2012 2 bis 2022<br />
8% p.a., 14% für die Jahre 2023 und 2024 und 16% für<br />
die Jahre 2025 bis 2027 3 , jeweils bezogen auf das Ein -<br />
lagekapital. Anleger, die bereits bis zum 31. Dezember<br />
2011 beitreten und einzahlen, erhalten eine einmalige<br />
Bonusausschüttung von 1% bezogen auf ihre jeweilige<br />
Kapitaleinlage. Leistet ein Anleger seine Kapitaleinlage<br />
nicht bis zum 1. Juni 2012, reduziert sich seine laufende<br />
Ausschüttung für 2012 zeitanteilig. Im Jahr 2027 beträgt<br />
die Ausschüttung zusätzlich zur laufenden Ausschüttung<br />
rund 106%¹, bezogen auf das Einlagekapital, und beinhaltet<br />
die Ausschüttung der Restliquidität der Beteiligungsgesellschaft<br />
sowie den prognostizierten Veräußerungs -<br />
erlös des Flugzeuges.<br />
Es ist vorgesehen, die Ausschüttungen für ein Kalenderjahr<br />
am Ende eines Kalenderjahres vorzunehmen. Es wird<br />
in der Prognoserechnung unterstellt, dass alle Anleger<br />
die einmalige Bonusausschüttung und die laufende, prognostizierte<br />
Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2012 er -<br />
halten. Sollte ein Anleger nach dem 1. Juli 2012 beitreten<br />
und einzahlen, so verringert sich die Gesamtausschüttung<br />
zeitanteilig entsprechend. Die einmalige Bonusausschüttung<br />
und die laufenden Ausschüttungen für das<br />
Geschäftsjahr 2012 werden bis zum 31. Dezember 2012<br />
durchgeführt.<br />
23. LIQUIDITÄTSRESERVE<br />
Die Liquiditätsreserve eines Jahres ergibt sich aus den<br />
prognostizierten liquiditätswirksamen Zu- und Abflüssen<br />
des entsprechenden Jahres sowie dem Stand der Liquiditätsreserve<br />
des Vorjahres. USD-Salden wurden mit<br />
einem Wechselkurs i.H.v. EUR/USD 1,33 berücksichtigt.<br />
77
TEIL B // KAPITALRÜCKFLUSSPROGNOSE //<br />
KAPITALRÜCKFLUSSPROGNOSE<br />
BEISPIELHAFTE KAPITALRÜCKFLUSSPROGNOSE FÜR EINE KAPITALEINLAGE I.H.V. EUR 100.000 (ZZGL. AGIO)<br />
Gesamtzeichnungssumme (inkl. Agio) – 105.000<br />
Mittelrückfluss aus Ausschüttungen 153.000<br />
Verwertung des Flugzeuges 1 105.921<br />
Steuerzahlungen – 33.638<br />
Überschuss aus der Vermietung und Verpachtung nach Steuern 120.283<br />
Jahr<br />
1) Eigenmitteleinzahlung<br />
2) Ausschüttungen 1<br />
a) davon Eigenkapitalrückzahlungen<br />
b) davon Gewinnaus -<br />
zahlung<br />
2011 – 105.000 – – – – – – 105.000 – 105.000 –<br />
2012 – 5.000 5.000 – – – 5.000 – 100.000 169.076<br />
2013 – 8.000 8.000 – – – 8.000 – 92.000 154.972<br />
2014 – 8.000 8.000 – – – 8.000 – 84.000 140.110<br />
2015 – 8.000 8.000 – – – 8.000 – 76.000 124.448<br />
2016 – 8.000 8.000 – – – 8.000 – 68.000 107.963<br />
2017 – 8.000 8.000 – – – 983 7.017 – 60.983 90.572<br />
2018 – 8.000 8.000 – – – 1.645 6.355 – 54.628 72.247<br />
2019 – 8.000 5.818 2.182 – – 2.071 5.929 – 48.700 52.936<br />
2020 – 8.000 393 7.607 – – 2.517 5.483 – 43.216 32.594<br />
2021 – 8.000 – 8.000 – – 2.994 5.006 – 38.210 11.151<br />
2022 – 8.000 7.160 840 – – 8.000 – 30.210 –<br />
2023 – 14.000 14.000 – – – 14.000 – 16.210 –<br />
2024 – 14.000 11.527 2.473 – – 14.000 – 2.210 –<br />
2025 – 16.000 – 16.000 – – 9.037 6.963 4.753 –<br />
2026 – 16.000 – 16.000 – – 10.176 5.824 10.577 –<br />
2027 – 113.921 13.101 100.820 1.000 2 – 4.215 109.706 120.283 –<br />
Summe – 105.000 258.921 105.000 153.922 1.000 – 33.638 120.283 – –<br />
c) Haftung gemäß<br />
§172 HGB<br />
3) Steuerzahlungen/<br />
Steuererstattungen<br />
4) Jährliche Rückflüsse<br />
nach Steuern<br />
5) Gebundenes<br />
Kapital<br />
6) Anteiliges<br />
Fremdkapital 1<br />
1<br />
Es wurde ein Wechselkurs i.H.v. EUR/USD 1,33 unterstellt.<br />
2<br />
Die Haftung besteht bis zu fünf Jahren nach Veräußerung der Beteiligung (siehe Seite 30).<br />
78
KAPITALRÜCKFLUSSPROGNOSE // TEIL B<br />
ERLÄUTERUNGEN ZUR BEISPIELHAFTEN<br />
KAPITALRÜCKFLUSSPROGNOSE<br />
Die beispielhafte Kapitalrückflussprognose zeigt den Kapitalrückfluss<br />
der Vermögensanlage für einen Anleger mit einer<br />
Kapitaleinlage von 100 TEUR zzgl. 5% Agio. Dabei wird<br />
unterstellt, dass die Kapitaleinlage zzgl. 5% Agio vor dem<br />
31. Dezember 2011 geleistet wird. Der Anleger erhält damit<br />
sowohl die einmalige Bonusausschüttung als auch die laufende,<br />
prognostizierte Ausschüttung für das Geschäftsjahr<br />
2012. Erfolgt der Beitritt und die Kapitaleinlageeinzahlung<br />
nach dem 1. Juli 2012, erhält der Anleger zeitanteilige Ausschüttungen<br />
für das Geschäftsjahr 2012 und der Anleger hat<br />
keinen Anspruch auf die Bonusausschüttung. Zur etwaigen<br />
Haftung beitretender Anleger für Verbindlichkeiten des Emittenten<br />
siehe Seite 30.<br />
EIGENMITTELEINZAHLUNG<br />
Aufgrund des gewählten Beispiels der Vermögensanlage<br />
wurde eine Kapitaleinzahlung i.H.v. 100 TEUR Einlagekapital<br />
zzgl. 5% Agio im Dezember 2011 unterstellt.<br />
1<br />
Die Ausschüttungen für das Geschäftsjahr 2012 erfolgen zeitanteilig ab<br />
dem Folge monat nach der Flugzeugübernahme, d.h. gemäß Prognose<br />
ab Juli 2012.<br />
2<br />
Die Ausschüttungen für das Geschäftsjahr 2027 erfolgen zeitanteilig,<br />
da die Prognoserechnung eine Veräußerung des Flugzeuges im Juni<br />
2027 vorsieht. Damit wird eine Fondslaufzeit bis zum 30. Juni 2027<br />
prognostiziert.<br />
3<br />
Umgerechnet mit einem Wechselkurs i.H.v. EUR/USD 1,33.<br />
AUSSCHÜTTUNGEN<br />
Ausschüttungen werden aus den Liquiditätsüberschüssen<br />
des Emittenten geleistet und beinhalten Kapitalrückzahlungen.<br />
Im Jahr 2027 wird sowohl der Verkaufserlös aus dem Flugzeug<br />
als auch die Restliquidität des Emittenten an die Anleger<br />
ausgeschüttet. Die prognostizierten, laufenden Ausschüttungen<br />
betragen 8% p.a. ab Juli 2012 für die Jahre 2012 1 bis<br />
2022, 14% p.a. für die Jahre 2023 und 2024 und 16% p.a.<br />
für die Jahre 2025 bis 2027 2 , jeweils bezogen auf das Einlagekapital<br />
ohne Agio. Darüber hinaus erhält ein Anleger bei<br />
einem Beitritt und Einzahlung der Kapitaleinlage bis zum<br />
31. Dezember 2011 eine einmalige Bonusausschüttung.<br />
Leistet ein An leger seine Kapitaleinlage nicht bis zum 1. Juni<br />
2012, reduziert sich seine laufende Ausschüttung für 2012<br />
zeitanteilig. Im Jahr 2027 beträgt die Ausschüttung zusätzlich<br />
rund 106% 3 bezogen auf das Einlagekapital und beinhaltet<br />
die Ausschüttung der Restliquidität der Beteiligungsgesellschaft<br />
sowie den Veräußerungserlös des Flugzeuges<br />
nach Abzug der angenommenen Rekonfigurations- und<br />
Remarketingkosten von insgesamt 7 Millionen USD.<br />
Die Spalte a) zeigt Ausschüttungen aus Eigenkapitalrückzahlungen.<br />
Das sind solche Ausschüttungen, die das handelsrechtliche<br />
Ergebnis übersteigen. Die Spalte b) stellt die Ausschüttungen<br />
aus handelsrechtlichen Jahresüberschüssen<br />
dar. Spalte c) stellt die Haftung gemäß §172 HGB dar und<br />
weist die aufgrund von Entnahmen aus dem Kapitalkonto<br />
wiederauflebende Haftung aus.<br />
STEUERZAHLUNGEN/STEUERERSTATTUNGEN<br />
Diese Position enthält die Einkommensteuerzahlungen bei<br />
Anwendung eines Einkommensteuersatzes i.H.v. 42% zzgl.<br />
5,5% Solidaritätszuschlag über den gesamten Prognosezeitraum<br />
auf die Einkünfte aus Vermietung. Steuerliche Verluste<br />
in den einzelnen Jahren werden entsprechend der<br />
Regelung des §15b EStG anteilig vorgetragen und mit nachfolgenden<br />
Gewinnen aus Vermietung und Verpachtung des<br />
Anlegers aus dieser Beteiligung verrechnet. Auf einen mög -<br />
lichen Verlustausgleich und daraus resultierende Steuer -<br />
erstattungen wurde wegen der geringfügigen Auswirkungen<br />
verzichtet. Die auf die Zinseinkünfte erhobene Abgeltungsteuer<br />
(25%) zzgl. Solidaritätszuschlag (5,5%) werden nicht<br />
ausgewiesen, da sie bereits die Zinseinnahmen gemindert<br />
haben (siehe Seite 76 unter „8. Zinseinnahmen“). Ggf. zu -<br />
sätzlich erhobene Kirchensteuer wurde nicht berücksichtigt.<br />
JÄHRLICHE RÜCKFLÜSSE NACH STEUERN<br />
Die Summe des Rückflusses setzt sich aus Ausschüttungen<br />
der Beteiligungsgesellschaft (Verzinsung und Rückzahlung<br />
der Kapitaleinlage) nach Berücksichtigung von Einkommensteuerzahlungen/-erstattungen<br />
zusammen.<br />
GEBUNDENES KAPITAL<br />
Das jeweils gebundene Kapital ergibt sich als Saldo aus<br />
der gemäß Prognose geleisteten Nominaleinlage zzgl. Agio<br />
abzüglich Steuerzahlungen zzgl. Ausschüttungen.<br />
ANTEILIGES FREMDKAPITAL<br />
Diese Spalte stellt das anteilige Fremdkapital am Ende des<br />
jeweiligen Kalenderjahres dar.<br />
79
TEIL B // SENSITIVITÄTSANALYSEN – ABWEICHUNGEN VON DER PROGNOSE //<br />
SENSITIVITÄTSANALYSEN –<br />
ABWEICHUNGEN VON DER PROGNOSE<br />
Die Leasingeinnahmen gemäß Leasingvertrag, die Zahlungen<br />
unter dem langfristigen Darlehen mit dem Bankenkonsortium<br />
und die fondsbezogenen Zahlungen führen zu Einnahmen,<br />
die per Saldo der Prognose entsprechen. Daher ergibt<br />
sich bis zum Ende der Grundlaufzeit des Leasingvertrages<br />
mit Emirates keine Abweichung von der Prognose.<br />
Die der Prognoserechnung zugrunde liegenden Zahlungsströme<br />
basieren auf der Annahme, dass Emirates den Leasingvertrag<br />
mit der Beteiligungsgesellschaft um weitere zwei<br />
und drei Jahre verlängert. Im Rahmen des Leasingvertrages<br />
ist bereits heute vereinbart, dass der Emittent von Emirates<br />
eine Leasingsonderzahlung von 24 Millionen USD erhält. Die<br />
laufenden, monatlichen USD-Leasingraten für die ersten<br />
zehn Jahre betragen gemäß Prognose 1,57 Millionen USD<br />
bei einem USD-Basiszinssatz von 2,35% p.a. und einer Darlehensziehung<br />
von 145 Millionen USD. Die Euro-Leasingrate<br />
beträgt monatlich über die ersten zehn Jahre des Leasingvertrages<br />
455 TEUR. In den Jahren 11 und 12 des Leasingvertrages<br />
betragen die monatlichen Leasingraten gemäß<br />
Prognose 525 TUSD und 479 TEUR. In den folgenden drei<br />
Jahren belaufen sich die monatlichen Leasingraten gemäß<br />
Prognose auf 570 TUSD und 819 TEUR.<br />
Unter der Annahme einer Anschlussvermietung an eine<br />
andere Fluggesellschaft kann festgehalten werden, dass<br />
Anschlussleasingraten (genauso wie der Veräußerungserlös)<br />
den zu den jeweiligen Zeitpunkten vorherrschenden Marktbedingungen<br />
unterliegen. Neben den vorherrschenden<br />
Marktbedingungen sind außerdem der Flugzeugtyp, die<br />
Ausstattung des Flugzeuges, der Instandhaltungszustand<br />
des Flugzeuges sowie der zukünftige Leasingvertrag von<br />
Bedeutung.<br />
Zyklische Industrien, wie die Transportindustrie, sind von<br />
Berg- und Talfahrten geprägt. Die Vermarktungschancen für<br />
ein Flugzeug sind von der jeweiligen Marktlage und der Verbreitung<br />
des Flugzeugtyps abhängig. Der Emirates Airbus<br />
A380 ist nach Ablauf des Leasingvertrages in einem entsprechend<br />
den Rückgabebedingungen des Leasingvertrages<br />
vereinbarten Zustand (siehe Seiten 53 und 108f.) von<br />
Emirates zurückzugeben. Erfüllt Emirates seine vertraglichen<br />
Verpflichtungen, führt dies dazu, dass ein Käufer oder<br />
Anschluss leasingnehmer das Flugzeug unmittelbar nutzen<br />
kann, ohne dass für den Leasinggeber bzw. den Emittenten<br />
größere Zusatzkosten für Wartung anfallen. Anders als beispielsweise<br />
bei Immobilien erfolgt die Instandhaltung eines<br />
Flugzeuges fortlaufend durch den Leasingnehmer. Auf diese<br />
Weise erhält der Leasinggeber bei Beendigung des Leasingvertrages<br />
ein luftfahrttaugliches, jederzeit einsatzbereites<br />
Flugzeug zurück. Inwieweit der Leasinggeber dann, um etwa<br />
Veräußerungserlöse oder Anschlussmieten zu erhöhen,<br />
Rekonfigurationen am Flugzeug vornimmt, hängt von dem<br />
Kosten-Nutzen-Verhältnis für den Leasinggeber ab. Unter<br />
Flugzeugrekonfiguration versteht man vor allem solche Kosten,<br />
die entstehen, um ein Flugzeug an bestimmte Ausstattungswünsche<br />
einer Fluggesellschaft anzupassen. Solche<br />
Ausstattungen sind wesentlich durch den Marktauftritt oder<br />
das „Branding“ einer Fluggesellschaft bestimmt. Es geht<br />
hier beispielsweise um die Aufteilung der Kabine in eine,<br />
zwei oder drei Klassen-Konfiguration. Inwiefern solche Ausstattungswünsche<br />
bzw. Um bau wünsche in der Zukunft notwendig<br />
sein werden und in welcher Höhe daraus resultierende<br />
Rekonfigurations- und Remarketingkosten (d.h. Kosten<br />
für Ausstattungen eines potenziellen neuen Leasingnehmers<br />
oder potenziellen Käufers) anfallen werden, lässt sich<br />
aus heutiger Sicht nicht abschätzen. In der Prognoserechnung<br />
wurden für Rekonfigurations- und Remarketingkosten<br />
ein Gesamtbetrag i.H.v. 7 Millionen USD von dem unterstellten<br />
Verkaufspreis im Jahr 2027 in Abzug gebracht.<br />
80
SENSITIVITÄTSANALYSEN – ABWEICHUNGEN VON DER PROGNOSE // TEIL B<br />
Der Airbus A380 gehört mit zu den treibstoffeffizientesten<br />
Flugzeugen seiner Flugzeugklasse und ist ein technologisch<br />
modernes Flugzeug. Auch zukünftig wird erwartet, dass der<br />
Airbus A380 im Vergleich zu Flugzeugen der gleichen Größen -<br />
klasse eine herausragende Rolle spielen wird. Zusätzlich<br />
dazu hat das Flugzeug eine Innenausstattung von Emirates,<br />
die in der Branche hoch angesehen ist. Diese Faktoren sollten<br />
dazu führen, dass bei einer Veräußerung dieses Flugzeug<br />
gut positioniert ist. Bei einer Veräußerung im Jahr 2027<br />
wurde der AVAC Mittelwert (siehe Seiten 53 und 76) unterstellt,<br />
der wiederum eine Rückgabe im Half Life Zustand<br />
annimmt.<br />
Im Rahmen der nachfolgenden Sensitivitätsanalysen werden<br />
Änderungen dieser Parameter in ihren Auswirkungen auf<br />
den Gesamterfolg der Vermögensanlage untersucht und<br />
grafisch aufbereitet.<br />
VERÄUSSERUNG DES FLUGZEUGES<br />
Die Prognoserechnung basiert auf der Annahme, dass im<br />
Juni 2027 ein Verkauf des Flugzeuges erfolgt, der unter<br />
Berücksichtigung der hiervon in Abzug zu bringenden prognostizierten<br />
Rekonfigurationskosten zu einem prognostizierten<br />
Veräußerungserlös i.H.v. 62,12 Millionen USD bzw.<br />
46,71 Millionen EUR¹ führt. Der tatsächlich erzielbare Verkaufserlös<br />
wird von der zum Verkaufszeitpunkt vorherrschenden<br />
Marktsituation abhängig sein. Nachfolgend sind die<br />
Auswirkungen auf die Gesamtausschüttungen vor Steuern,<br />
bezogen auf das Einlagekapital, bei einem um 10% bzw.<br />
20% niedrigeren und 10% bzw. 20% höheren Verkaufspreis<br />
dargestellt.<br />
//ENTWICKLUNG DES FLUGZEUGVERÄUSSERUNGS -<br />
ERLÖSES – ABWEICHUNGEN VON DEN PROGNOSEN<br />
%<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass die hier zugrunde liegenden<br />
angenommenen Abweichungen nicht die jeweils maximal<br />
möglichen Veränderungen darstellen. Eine Einschätzung<br />
der Eintrittswahrscheinlichkeit der jeweiligen Sensitivitätsanalyse<br />
ist nicht oder nicht zuverlässig möglich.<br />
Die jeweils dargestellten Gesamtausschüttungen beziehen<br />
sich auf das Einlagekapital (ohne Agio) und beinhalten auch<br />
Kapitalrückzahlungen.<br />
300<br />
250<br />
200<br />
150<br />
100<br />
50<br />
242 % 1 272 % 1<br />
0<br />
–20 %<br />
55.296.000 USD 2<br />
251 % 1 259 %1 +10 %<br />
–10 %<br />
62.208.000 USD 2<br />
Prognose<br />
69.120.000 USD 2<br />
266 % 1 +20 %<br />
76.032.000 USD 2<br />
82.944.000 USD 2<br />
1<br />
Umgerechnet mit einem Wechselkurs i.H.v. EUR/USD 1,33.<br />
2<br />
Bruttoveräußerungserlöse vor Abzug von Rekonfigurations- und<br />
Remarketingkosten.<br />
81
TEIL B // SENSITIVITÄTSANALYSEN – ABWEICHUNGEN VON DER PROGNOSE //<br />
REKONFIGURATIONS- UND REMARKETINGKOSTEN<br />
Es ist aus heutiger Sicht nicht abschätzbar, inwieweit<br />
Umbau- und /oder Modernisierungsmaßnahmen am Flugzeug<br />
bei Rückgabe durchzuführen sind, um eine Veräußerung<br />
oder Anschlussvermietung zu ermöglichen. Dieses wird<br />
insbesondere von den zu diesem Zeitpunkt vorherrschenden<br />
Marktbedingungen, von Anforderungen und Ausstattungswünschen<br />
potenzieller Käufer oder neuer Leasingnehmer<br />
und der Nachfrage nach dem Flugzeugtyp Airbus A380<br />
abhängen. In der Prognoserechnung wurden Rekonfigura -<br />
tionskosten i.H.v. 7 Millionen USD im Jahr 2027 unterstellt.<br />
Dieser Gesamtbetrag teilt sich in eine Remarketingvergütung,<br />
die 4% des Bruttoveräußerungserlöses (siehe Seite 116)<br />
beträgt, und Rekonfigurationskosten i.H.v. 4,2 Millionen USD<br />
auf. Die Rekonfigurationskosten sollen die Ausstattungskosten<br />
eines potenziellen neuen Leasingnehmers oder potenziellen<br />
Käufers abdecken. Nachfolgend werden die Auswirkungen<br />
höherer bzw. niedrigerer Rekonfigurationskosten auf<br />
die Gesamtausschüttungen vor Steuern dargestellt.<br />
VERKAUFSJAHR DES FLUGZEUGES<br />
Nachfolgend sind die Auswirkungen bei einer Veräußerung<br />
des Flugzeuges nach Jahr 12 und nach Jahr 15 auf die<br />
Gesamtausschüttungen, bezogen auf das Einlagekapital,<br />
dargestellt. Bezüglich des Veräußerungserlöses wurde unterstellt,<br />
dass die von Emirates zu leistende Abstandszahlung<br />
i.H.v. 12 Millionen USD (siehe Seite 108) für Rekonfigura -<br />
tions- und Remarketingkosten verausgabt wird und demzufolge<br />
sich ein Veräußerungserlös i.H.v. 96,73 Millionen USD<br />
erzielen lässt. Dies entspricht dem AVAC Mittelwert im Full<br />
Life Zustand.<br />
//ENTWICKLUNG VERKAUFSJAHR DES FLUGZEUGES –<br />
ABWEICHUNGEN VON DEN PROGNOSEN<br />
%<br />
300<br />
250<br />
//ENTWICKLUNG DER REKONFIGURATIONS-<br />
UND REMARKETINGKOSTEN –<br />
ABWEICHUNGEN VON DEN PROGNOSEN<br />
200<br />
150<br />
100<br />
226 % 1 259 % 1<br />
%<br />
50<br />
300<br />
250<br />
0<br />
2024<br />
2027<br />
200<br />
150<br />
100<br />
255 % 1 261 % 1<br />
50<br />
0<br />
+ 50 %<br />
10.500.000 USD<br />
+ 25 %<br />
8.750.000 USD<br />
257 % 1 259 % 1 – 10 %<br />
Prognose<br />
7.000.000 USD<br />
260 % 1 – 20 %<br />
6.300.000 USD<br />
5.600.000 USD<br />
1<br />
Umgerechnet mit einem Wechselkurs i.H.v. EUR/USD 1,33.<br />
82
SENSITIVITÄTSANALYSEN – ABWEICHUNGEN VON DER PROGNOSE // TEIL B<br />
AUSWIRKUNGEN VON WECHSELKURSÄNDERUNGEN<br />
Sollte die Veräußerung des Flugzeuges auf USD-Basis<br />
erfolgen, würden sich hieraus Auswirkungen auf den wirtschaftlichen<br />
Erfolg des Emittenten ergeben, sofern der USD-<br />
Kurs bei der Veräußerung des Flugzeuges vom Wechselkurs<br />
von EUR/USD 1,33 abweichen sollte. Nachfolgend sind in<br />
einer Grafik die Auswirkungen auf die Gesamtausschüttungen<br />
vor Steuern, bezogen auf das Einlagekapital, bei unterschiedlichsten<br />
EUR/USD-Wechselkursszenarien dargestellt.<br />
//AUSWIRKUNG VOM EUR/USD-WECHSELKURS BEI<br />
VERKAUF – ABWEICHUNGEN VON DEN PROGNOSEN<br />
%<br />
300<br />
250<br />
200<br />
150<br />
100<br />
249 %<br />
254 % 259 %<br />
265 %<br />
272 %<br />
50<br />
0<br />
1,53<br />
1,43<br />
1,33<br />
1,23<br />
1,13<br />
83
DER AIRBUS A380 HAT EINE // FLÜGELSPANNWEITE // VON:<br />
79,75 m
RECHTLICHE UND STEUERLICHE GRUNDLAGEN // TEIL C<br />
RECHTLICHE UND STEUERLICHE<br />
GRUNDLAGEN<br />
Die Konzeption des Beteiligungsangebotes basiert auf verschiedenen<br />
Verträgen. Zu nennen sind hier insbesondere:<br />
Gesellschaftsvertrag des Emittenten<br />
Treuhandvertrag zwischen der AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud IV“ mbH<br />
und dem Anleger als Treugeber<br />
Kaufvertragsübernahmevereinbarung<br />
Leasingvertrag<br />
Langfristiges Darlehen<br />
Zwischenfinanzierungsdarlehen<br />
Platzierungsgarantievereinbarung<br />
Dienstleistungs-/Geschäftsbesorgungsverträge<br />
– Konzeptionsvertrag<br />
– Vertriebsvereinbarung<br />
– Marketing- und Vertriebsunterstützungsvertrag<br />
– Vertrag über die Vermittlung einer Eigenkapital zwischenfinanzierung<br />
– Vertrag über die Vermittlung von langfristigem Fremdkapital<br />
– Vertrag über die Leasingvermittlung<br />
– Asset-Management- und Remarketing-Vertrag<br />
– Geschäftsbesorgungsvertrag<br />
– Geschäftsbesorgungsvertrag/Anteilsverwaltung<br />
– Mittelverwendungskontrollvertrag<br />
Nachfolgend werden die Verträge beschrieben, die für das Beteiligungsangebot von<br />
wesentlicher Bedeutung sind. Die Kaufvertragsübernahmevereinbarung und der<br />
Leasingvertrag, das langfristige Darlehen sowie die Sicherheitenverträge in Bezug<br />
auf das langfristige Darlehen unterliegen englischem Recht, die übrigen Verträge<br />
unterliegen deutschem Recht.<br />
85
TEIL C // BETEILIGTE PARTEIEN //<br />
//BETEILIGTE PARTEIEN<br />
Anleger<br />
Mittelbar als Treugeber<br />
Treuhandkommanditist/<br />
Mittelverwendungkontrolleur<br />
AGR Treuhandgesellschaft<br />
„Sky Cloud IV“ mbH<br />
Einlagekapital<br />
Strukturierung 1 /Konzeption/<br />
Asset Management und<br />
Remarketing<br />
Doric Gruppe<br />
Vertrieb durch Dritte<br />
Komplementär<br />
Doric Flight Control 16 GmbH<br />
Geschäftsführender<br />
Kommanditist<br />
Doric Flight<br />
Management 16 GmbH<br />
Emittent<br />
Doric Flugzeugfonds<br />
Sechzehnte GmbH&Co.KG<br />
(Sky Cloud IV)<br />
Platzierungsgarant<br />
Herr Hermann Ebel<br />
Konzeption/<br />
Anlegerberatung/Marketing/<br />
Vertriebspartner/<br />
HANSA TREUHAND Finance<br />
GmbH&Co.KG<br />
Sonstige Berater<br />
Gutachter, Wirtschaftsprüfer,<br />
Steuerberater, Rechtsanwälte<br />
Darlehensgeber<br />
Bankenkonsortium unter der<br />
Führung der NORD/LB<br />
Kaufvertragsübernahme<br />
Leasingvertrag<br />
Verkäufer<br />
Airbus S.A.S.<br />
Leasingnehmer<br />
Emirates<br />
1<br />
Strukturierung umfasst die Vermittlung von Fremdkapital sowie des Flugzeuges.<br />
86
RECHTLICHE GRUNDLAGEN // TEIL C<br />
RECHTLICHE GRUNDLAGEN<br />
GESELLSCHAFTSVERTRAG DES EMITTENTEN<br />
FIRMA UND SITZ<br />
Der Emittent ist eine Kommanditgesellschaft („KG“) nach<br />
deutschem Recht und führt die Firma Doric Flugzeugfonds<br />
Sechzehnte GmbH & Co.KG (nachstehend „Emittent“,<br />
„Gesellschaft“ oder „Beteiligungsgesellschaft“). Es gilt damit<br />
für den Emittenten die deutsche Rechtsordnung. Die Gesellschaft<br />
hat ihren Sitz in Offenbach am Main. Die Doric Flight<br />
Management 16 GmbH, Offenbach am Main, (nachstehend<br />
„Geschäftsführender Kommanditist“) kann den Sitz der<br />
Gesellschaft ggf. an einen anderen von ihr zu bestimmenden<br />
Ort im Inland verlegen. Im Falle einer Sitzverlegung sind die<br />
Gesellschafter bzw. Treugeber zu informieren.<br />
UNTERNEHMENSGEGENSTAND<br />
Gegenstand der Gesellschaft und damit die wichtigsten<br />
Tätigkeitsbereiche des Emittenten sind der Erwerb eines<br />
Flugzeuges vom Typ Airbus A380-800, dessen Vermietung,<br />
Verleasung und Verwertung sowie die Durchführung sämt -<br />
licher damit zusammenhängender Geschäfte einschließlich<br />
des Liquiditätsmanagements der Gesellschaft.<br />
Die Gesellschaft ist berechtigt, Rechtshandlungen und<br />
Rechtsgeschäfte aller Art durchzuführen und durchführen<br />
zu lassen sowie sich an Gesellschaften zu beteiligen, die<br />
geeignet sind, den Gesellschaftsgegenstand zu fördern oder<br />
damit zusammenhängen. Sie kann zu diesem Zweck auch<br />
Gesellschaften erwerben, gründen oder sich daran beteiligen<br />
sowie Zweigniederlassungen im In- und Ausland gründen.<br />
Eingetreten sind Alpha Flight Management GmbH als Ge -<br />
schäftsführender Kommanditist und Omega Flight Control<br />
GmbH als Komplementär.<br />
Am 24. März 2011 wurden Omega Flight Control GmbH und<br />
Alpha Flight Management GmbH durch die Doric Flight Control<br />
16 GmbH als Komplementär sowie die Doric Flight<br />
Management 16 GmbH als Geschäftsführender Kommanditist<br />
ausgetauscht. Die Doric Flight Management 16 GmbH<br />
hat im Wege der Sonderrechtsnachfolge den Kommanditanteil<br />
der Alpha Flight Management GmbH übernommen.<br />
Gleichzeitig wurde beschlossen, die Einlagen der Kommanditisten<br />
nicht mehr in US-Dollar, sondern in Euro zu führen.<br />
Doric Flight Management 16 GmbH und Doric Treuhand<br />
GmbH erhöhten demzufolge ihre jeweiligen Einlagen auf<br />
jeweils 5 TEUR.<br />
Am 30. März 2011 haben die Doric Treuhand GmbH und<br />
die AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud IV“ mbH einen<br />
Kaufvertrag über die Gesellschaftsanteile der Doric Treuhand<br />
GmbH an der Doric Flugzeugfonds Sechzehnte<br />
GmbH & Co.KG abgeschlossen. Die AGR Treuhandgesellschaft<br />
„Sky Cloud IV“ mbH hat mit Wirkung zum 14. April<br />
2011 die Gesellschaftsanteile der Doric Treuhand GmbH<br />
i.H.v. 5 TEUR übernommen. Die Doric Treuhand GmbH ist<br />
aus der Gesellschaft ausgeschieden.<br />
Der gegenwärtig geltende Gesellschaftsvertrag datiert<br />
vom 22. September 2011 und findet sich im Teil D dieses<br />
Beteiligungsprospektes.<br />
GRÜNDUNG, DAUER UND GESCHÄFTSJAHR<br />
Die Gesellschaft wurde von den Gründungsgesellschaftern,<br />
dem Komplementär Alpha Flight Control GmbH, dem Ge -<br />
schäftsführenden Kommanditisten Doric Flight Control 17<br />
GmbH und dem weiteren Kommanditisten Doric Treuhand<br />
GmbH, jeweils mit Sitz in Offenbach am Main, am 8. Dezember<br />
2008 auf unbestimmte Dauer errichtet. Die Doric Flight<br />
Control 17 GmbH wurde am 12. Januar 2009 umfirmiert in<br />
Doric Flight Administration GmbH. Mit Beschlüssen vom<br />
18. Mai 2009 bzw. 3. Juni 2009 wurden der Geschäftsführende<br />
Kommanditist Doric Flight Administration GmbH bzw.<br />
der Komplementär Alpha Flight Control GmbH ausgetauscht.<br />
Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr.<br />
Das Geschäftsjahr 2008 als erstes Geschäftsjahr der Gesellschaft<br />
war somit ein Rumpfgeschäftsjahr.<br />
GESELLSCHAFTER<br />
Persönlich haftender Gesellschafter (nachstehend „Komplementär“)<br />
ist die Doric Flight Control 16 GmbH, Offenbach<br />
am Main. Der Komplementär leistet keine Einlage und ist am<br />
Vermögen der Gesellschaft nicht beteiligt. Der Komplementär<br />
einer KG haftet grundsätzlich unbeschränkt, bei einer<br />
GmbH & Co.KG ist jedoch die Haftung des Komplementärs,<br />
hier die Doric Flight Control 16 GmbH, gemäß Gesetz auf<br />
87
TEIL C // RECHTLICHE GRUNDLAGEN //<br />
sein Stammkapital i.H.v. 25 TEUR beschränkt. Das Stammkapital<br />
des Komplementärs ist vollständig eingezahlt. Der<br />
Komplementär wird durch seine Geschäftsführer Dr. Peter E.<br />
Hein, Westport, Connecticut, USA, sowie Sönke Fanslow,<br />
Hamburg, vertreten. Änderungen des Gesellschaftsvertrages<br />
können nur einstimmig beschlossen werden. Jede Verfügung<br />
über Geschäftsanteile oder Teile von solchen ist nur mit<br />
schriftlicher Zustimmung der übrigen Gesellschafter zulässig,<br />
es sei denn, die Verfügung erfolgt zugunsten eines Mitgesellschafters<br />
oder eines mit ihm verbundenen Unternehmens.<br />
Diese sind von den Beschränkungen des §181 BGB<br />
befreit.<br />
Im Gesellschaftsvertrag des Komplementärs gibt es keine<br />
weiteren von den gesetzlichen Regelungen abweichenden<br />
Bestimmungen. Geschäftsführender Kommanditist ist die<br />
Doric Flight Management 16 GmbH, Offenbach am Main,<br />
mit einer Hafteinlage von 50 EUR und einer eingezahlten<br />
Kapitaleinlage von 5 TEUR. Treuhandkommanditist ist die<br />
AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud IV“ mbH, Hamburg<br />
(nachstehend „Treuhänder“), mit einer Hafteinlage von<br />
50 EUR und einer eingezahlten Kapitaleinlage von 5 TEUR.<br />
Weitere Kapitalanteile sind bisher nicht gezeichnet.<br />
Der Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlage<br />
beträgt 61.990.000 EUR (Einlagekapital). Die Mindestzeichnungssumme<br />
beträgt 10.000 EUR zzgl. 5% Agio, woraus<br />
sich rechnerisch eine Gesamtzahl der angebotenen Kommanditanteile<br />
von 6.199 ergibt. Der Geschäftsführende<br />
Kommanditist ist berechtigt, das geplante Einlage kapital<br />
nach seinem Ermessen um maximal 2% zu erhöhen oder<br />
zu verringern.<br />
Für die Höhe der Eigenkapitalvorfinanzierung von 51 Millionen<br />
EUR 1 liegt dem Emittenten eine Platzierungsgarantie<br />
von Herrn Hermann Ebel vor.<br />
Anleger beteiligen sich am Emittenten ausschließlich als<br />
Treugeber über den Treuhänder, der hierzu seine Kapitaleinlage<br />
bei dem Emittenten entsprechend der jeweiligen Treugeberbeteiligung<br />
erhöht. Ein künftiger Wechsel in die Stel-<br />
1<br />
Umgerechnet mit einem Wechselkurs i.H.v. EUR/USD 1,33.<br />
lung des Direktkommanditisten ist möglich (siehe §7 Abs.1<br />
des Treuhandvertrages). Die im Handelsregister einzutragende<br />
Haftsumme beträgt 10 EUR je volle 1.000 EUR der<br />
Kapitaleinlage, dies entspricht 1% der vom Gesellschafter<br />
übernommenen Kapitaleinlage.<br />
Die mit der Vermögensanlage verbundenen Rechte sowie<br />
die Hauptmerkmale der Anteile ergeben sich wie folgt:<br />
Die Rechte und Pflichten der Treugeber sind im Treuhandvertrag<br />
und Gesellschaftsvertrag des Emittenten festgelegt.<br />
Der Anleger hat Stimm-, Informations- und Kontrollrechte,<br />
das Recht auf Beteiligung am Ergebnis und Vermögen, Verfügungsrechte<br />
über die Vermögensanlage, das Recht auf<br />
Kündigung der Vermögensanlage und das Recht auf Abfindung.<br />
So sind den Treugebern im Gesellschaftsvertrag<br />
Stimmrechte eingeräumt, die es den Treugebern ermöglichen,<br />
wie Kommanditisten an Gesellschafterbeschlüssen<br />
mitzuwirken. Die Beteiligung der Treugeber an den Entnahmen/Ausschüttungen<br />
bestimmt sich nach dem Verhältnis<br />
ihrer Treugeberbeteiligung zum Gesamtkapital des Emittenten.<br />
Die Beteiligung der Kommanditisten (inkl. Treuhänder)<br />
an Entnahmen/Ausschüttungen bestimmt sich nach dem<br />
Verhältnis ihrer Kapitaleinlage zum Gesamtkapital des Emittenten.<br />
Im Gegensatz zum Komplementär ist die Haftung<br />
der Anleger auf ihre Hafteinlage begrenzt. Die Haftung der<br />
Anleger beträgt 10 EUR pro 1.000 EUR Kapitaleinlage. Im<br />
Falle des geschäftsführenden Kommanditisten und des<br />
Treuhandkommanditisten beträgt die Hafteinlage 50 EUR.<br />
Abweichend von den Rechten der Anleger haben die gegenwärtigen<br />
Gesellschafter folgende zusätzliche Rechte:<br />
Der Geschäftsführende Kommanditist ist zur Vertretung des<br />
Emittenten gegenüber Dritten berechtigt und führt die Ge -<br />
schäfte der Gesellschaft. Handlungen, die über den gewöhnlichen<br />
Geschäftsbetrieb hinausgehen, müssen die Gesellschafter<br />
in einem Gesellschafterbeschluss zustimmen. Dem<br />
Geschäftsführenden Kommanditisten, dem Komplementär<br />
und dem Treuhänder stehen auf Grundlage des Gesellschaftsvertrages<br />
Vergütungen zu. Der Komplementär, Doric<br />
Flight Control 16 GmbH, ist am Vermögen und am Gewinn<br />
des Emittenten nicht beteiligt; er ist von der Geschäftsführung<br />
ausgeschlossen.<br />
88
RECHTLICHE GRUNDLAGEN // TEIL C<br />
Der Treuhandkommanditist übernimmt und hält die Beteiligung<br />
im eigenen Namen, jedoch treuhänderisch für Rechnung<br />
der Treugeber. Der persönlich haftende Gesellschafter<br />
ist zur Übertragung seiner Gesellschafterstellung berechtigt.<br />
Darüber hinaus gibt es keine abweichenden, weiteren<br />
Rechte von Anlegern und jetzigen Gesellschaftern.<br />
Der Treuhandvertrag ist im Teil D dieses Beteiligungspros -<br />
pektes abgedruckt.<br />
VON DER GESETZLICHEN REGELUNG ABWEICHENDE<br />
BESTIMMUNGEN DES GESELLSCHAFTSVERTRAGES<br />
Der Gesellschaftsvertrag des Emittenten weicht in folgenden<br />
Punkten von den gesetzlichen Regelungen ab:<br />
1. Nach dem Handelsgesetzbuch („HGB“) ist die Haftung<br />
des Komplementärs einer Kommanditgesellschaft unbeschränkt.<br />
Vorliegend ist der Komplementär eine Kapitalgesellschaft<br />
und haftet daher nur beschränkt auf sein<br />
Gesellschaftsvermögen. Das eigene Stammkapital des<br />
Komplementärs beträgt 25 TEUR und ist voll eingezahlt.<br />
2. Nach dem HGB umfasst der Gesellschafterkreis einer<br />
Kommanditgesellschaft nur Komplementäre und Kommanditisten,<br />
und es erfolgt der Beitritt zur Gesellschaft<br />
als Komplementär oder Kommanditist. Abweichend hiervon<br />
sieht der Gesellschaftsvertrag des Emittenten vor,<br />
dass der Beitritt zur Gesellschaft für Anleger anfänglich<br />
nur im Wege der Zeichnung einer Treugeberbeteiligung<br />
erfolgen kann, die treuhänderisch von dem Treuhandkommanditisten<br />
(„Treuhänder“) für den beitretenden<br />
Treugeber gehalten wird. Ferner sieht der Gesellschaftsvertrag<br />
des Emittenten vor, dass die Treugeber im Innenverhältnis<br />
zur Gesellschaft soweit gesetzlich zulässig wie<br />
Kommanditisten behandelt werden.<br />
3. Nach dem HGB bedarf die Aufnahme eines Kommanditisten<br />
in eine Gesellschaft der Zustimmung aller Gesellschafter.<br />
Abweichend hiervon ist für die Aufnahme eines<br />
Kommanditisten allein die Zustimmung des Geschäftsführenden<br />
Kommanditisten notwendig, welcher die<br />
Beteiligungsgesellschaft insoweit vertritt. Nach dem<br />
HGB bedarf die Erhöhung des Gesellschaftskapitals der<br />
Zustimmung aller Gesellschafter. Abweichend hiervon<br />
ist der Treuhänder gemäß §3 Abs.4 des Gesellschaftsvertrages<br />
berechtigt, durch Erklärung gegenüber dem<br />
Geschäftsführenden Kommanditisten seine Beteiligung<br />
zum Zwecke der Aufnahme weiterer Treugeber bis zur<br />
vollständigen Übernahme des endgültig festgelegten<br />
Gesellschaftskapitals gemäß §9 des Gesellschaftsvertrages<br />
zu erhöhen. Ferner ist der Geschäftsführende Kommanditist<br />
gemäß §3 Abs.5 des Gesellschaftsvertrages<br />
ermächtigt und bevollmächtigt, ohne weitere Zustimmung<br />
der anderen Gesellschafter das Gesellschaftskapital<br />
durch Erhöhung der Beteiligung des Treuhänders zur<br />
Finanzierung des Gesellschaftsgegenstandes des Emittenten<br />
zu erhöhen oder gemäß §9 des Gesellschaftsvertrages<br />
herabzusetzen.<br />
4. Nach dem HGB erfolgt die Gewinn- und Verlustbeteiligung<br />
nach Köpfen, wobei im Falle eines ausreichenden<br />
Gewinns jedem Gesellschafter vorab ein Anteil i.H.v. 4%<br />
seines Kapitalanteils zusteht. Abweichend hiervon erfolgt<br />
gemäß §§16, 19 des Gesellschaftsvertrages die Gewinnund<br />
Verlustbeteiligung sowie die Beteiligung an den Ausschüttungen,<br />
nach Berücksichtigung von unterschied -<br />
lichen Vorabvergütungen für den Geschäftsführenden<br />
Kommanditisten bzw. den Komplementär des Emittenten<br />
und den Treuhänder gemäß §17 des Gesellschaftsver -<br />
trages, grundsätzlich entsprechend dem Verhältnis der<br />
Kapitaleinlagen der Kommanditisten (ohne treuhänderisch<br />
gehaltene Kapitaleinlagen des Treuhänders) und<br />
der Treugeber zueinander. Da der Komplementär keine<br />
Kapitaleinlage leistet, nimmt er am Gewinn und Verlust<br />
nicht teil.<br />
5. Nach dem HGB hat der Komplementär ein Entnahmerecht<br />
i.H.v. 4% seines Kapitalanteils. Weitere Gewinne<br />
kann er nur entnehmen, wenn dies nicht zum offenbaren<br />
Schaden der Gesellschaft führt. Beim Emittenten erhalten<br />
die Kommanditisten (einschließlich dem Treuhänder)<br />
im Verhältnis ihrer Kapitalkonten I Ausschüttungen aus<br />
etwaigen Liquiditätsüberschüssen des Emittenten, soweit<br />
diese nach Einschätzung des Geschäftsführenden Kommanditisten<br />
nicht zur Erfüllung gesetzlicher, vertraglicher<br />
oder erwarteter Verpflichtungen oder künftig erforderlicher<br />
Aufwendungen notwendig sind. Dabei können Ausschüttungen<br />
auch Rückzahlungen der Kapitaleinlagen<br />
bzw. der Beteiligungsbeträge beinhalten. Auf Wunsch<br />
des Treugebers und bei entsprechender Weisung durch<br />
den Treuhänder gegenüber dem Emittenten werden Aus-<br />
89
TEIL C // RECHTLICHE GRUNDLAGEN //<br />
schüttungen auch direkt an den Treugeber, unter entsprechender<br />
Kürzung der Ausschüttung an den Treuhänder,<br />
vom Emittenten geleistet. Da der Komplementär keinen<br />
Kapitalanteil an der Gesellschaft hält, entfällt für ihn<br />
das Entnahmerecht. Er erhält stattdessen eine Vergütung<br />
für die Übernahme der persönlichen Haftung.<br />
6. Nach dem HGB bedürfen die von der Gesellschaft zu<br />
fassenden Beschlüsse der Zustimmung aller Gesellschafter.<br />
Hat nach dem Gesellschaftsvertrag die Mehrheit<br />
der Stimmen zu entscheiden, so ist die Mehrheit im<br />
Zweifel nach der Zahl der Gesellschafter zu berechnen.<br />
Abweichend hiervon werden gemäß §12 des Gesellschaftsvertrages<br />
Gesellschafterbeschlüsse grundsätzlich<br />
mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen der<br />
Gesellschafter und Treugeber gefasst, wobei sich das<br />
Stimmrecht der Gesellschafter bzw. Treugeber nach der<br />
gezeichneten Kapitaleinlage bzw. der Treugeberbeteiligung<br />
bemisst. Sofern ein Treugeber seine Stimme nicht<br />
selbst oder durch einen Vertreter abgibt, übt der Treuhänder<br />
das auf den betreffenden Treugeber entfallende<br />
Stimmrecht nach dessen Weisungen aus. Demzufolge<br />
kann der Treuhänder bei Beschlussfassungen die ihm<br />
zustehenden Stimmrechte auch unterschiedlich ausüben.<br />
Für bestimmte Gesellschafterbeschlüsse ist eine<br />
Dreiviertelmehrheit vorgesehen. Der Komplementär hat<br />
kein Stimmrecht. Bestimmte Beschlussgegenstände<br />
(z.B. Gesellschaftsvertragsänderungen, Liquidation der<br />
Gesellschaft) bedürfen jedoch der Zustimmung des<br />
Geschäftsführenden Kommanditisten, soweit diese seine<br />
Rechtsstellung betreffen.<br />
7. Nach dem HGB wird eine Gesellschaft ausschließlich<br />
durch den Komplementär vertreten. Abweichend hiervon<br />
wird der Emittent gemäß §10 des Gesellschaftsvertrages<br />
durch den Komplementär und kraft ausdrücklich erteilter<br />
Vollmacht durch den Geschäftsführenden Kommanditisten<br />
vertreten.<br />
8. Nach dem HGB steht grundsätzlich dem Komplementär<br />
die Geschäftsführung zu. Abweichend hiervon wird der<br />
Komplementär gemäß §10 des Gesellschaftsvertrages<br />
von der Geschäftsführung ausgeschlossen. Die Geschäfte<br />
der Gesellschaft werden ausschließlich durch den Ge -<br />
schäftsführenden Kommanditisten geführt.<br />
9. Nach dem HGB bedarf die Übertragung einer Kommanditbeteiligung<br />
der Zustimmung aller Gesellschafter.<br />
Abweichend hiervon ist gemäß §5 des Gesellschaftsvertrages<br />
hierfür die Zustimmung des Geschäftsführenden<br />
Kommanditisten ausreichend, welche nur aus wichtigem<br />
Grund versagt werden darf. Eine Übertragung an Gesellschaften<br />
bürgerlichen Rechts und an Ehepaare in der<br />
Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist zulässig,<br />
sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, insbesondere<br />
die Namen aller Gesellschafter angegeben<br />
werden.<br />
10. Nach dem HGB kann die Kündigung eines Gesellschafters,<br />
sofern die Gesellschaft auf eine unbestimmte Zeit<br />
errichtet wurde, jeweils mit Wirkung zum Ende eines<br />
Geschäftsjahres erfolgen. Abweichend hiervon ist gemäß<br />
§21 des Gesellschaftsvertrages eine ordentliche Kündigung<br />
mit Wirkung zum 31. Dezember 2028 möglich.<br />
11. Nach dem HGB können die Kommanditisten einer Handlung<br />
des Komplementärs widersprechen, wenn diese<br />
über den gewöhnlichen Betrieb des Handelsgewerbes<br />
hinausgeht. Abweichend hiervon ist das Widerspruchsrecht<br />
gemäß §10 des Gesellschaftsvertrages in den<br />
Fällen ausgeschlossen, in denen gemäß §13 des Gesellschaftsvertrages<br />
eine Beschlussfassung der Gesellschafter<br />
über Maßnahmen des Geschäftsführenden<br />
Kommanditisten vorgesehen ist.<br />
12. Nach dem HGB erfolgt der Ausschluss eines Gesellschafters<br />
aus wichtigem Grund im Wege der Ausschließungsklage.<br />
Abweichend hiervon ist der Geschäftsführende<br />
Kommanditist gemäß §21 Abs.2 des Gesellschaftsvertrages<br />
des Emittenten berechtigt und von den<br />
übrigen Gesellschaftern bevollmächtigt, einen Kommanditisten<br />
bei Vorliegen eines wichtigen Grundes innerhalb<br />
einer Frist von zwei Monaten nach Kenntnis des Grundes<br />
aus der Gesellschaft auszuschließen. Nach dem HGB<br />
erhält der aus wichtigem Grund ausgeschlossene Gesellschafter<br />
eine Abfindung in Höhe seiner anteiligen Beteiligung<br />
am Verkehrswert des Vermögens der Gesellschaft.<br />
Abweichend hiervon entspricht die Abfindung bei dem<br />
Emittenten im Falle des Ausschlusses aus wichtigem<br />
Grund dem Buchwert der Kapitalkonten des ausscheidenden<br />
Kommanditisten, wie er sich aus der Schluss -<br />
90
RECHTLICHE GRUNDLAGEN // TEIL C<br />
bilanz des letzten vollständigen Geschäftsjahres vor seinem<br />
Ausscheiden ergibt, (i) zuzüglich des zeitanteilig auf<br />
den Zeitpunkt des Ausscheidens berechneten Ergebnisses<br />
des Emittenten unter Berücksichtigung zwischenzeitlich<br />
getätigter Entnahmen bzw. Ausschüttungen und<br />
(ii) abzüglich des ggf. nicht geleisteten Kapitaleinlagebetrages<br />
nebst Agio zum Zeitpunkt des Ausscheidens und<br />
der durch das Ausscheiden des Gesellschafters entstehenden<br />
Kosten und Schäden.<br />
13. Nach dem HGB tritt jeder Erbe eines Kommanditisten<br />
ohne Beschränkungen in die Rechtsposition des verstorbenen<br />
Kommanditisten ein. Abweichend hiervon sieht<br />
§20 Abs.3 des Gesellschaftsvertrages des Emittenten<br />
vor, dass diejenigen Erben eines Kommanditisten bzw.<br />
Treugebers ihre Gesellschafterrechte nur einheitlich<br />
durch einen schriftlich ernannten gemeinsamen Bevollmächtigten<br />
ausüben können, bei denen die im Rahmen<br />
der Erbfolge erhaltene Kapitaleinlage bzw. der Beteiligungsbetrag<br />
des Erben nicht jeweils mindestens der<br />
Mindestzeichnungssumme entspricht.<br />
14. Nach dem HGB haftet ein Komplementär einer Kommanditgesellschaft<br />
den übrigen Gesellschaftern und der<br />
Gesellschaft gegenüber für eigene fahrlässige und vorsätzliche<br />
Pflichtverletzungen und solche seiner Erfüllungsgehilfen.<br />
Abweichend hiervon sieht § 10 Abs. 7 des<br />
Gesellschaftsvertrages des Emittenten vor, dass Schadensersatzansprüche<br />
aus dem Gesellschaftsverhältnis<br />
gegen den Geschäftsführenden Kommanditisten lediglich<br />
bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung<br />
bestehen, und dies auch gilt, soweit eine Verantwortlichkeit<br />
für Dritte als Erfüllungsgehilfen besteht. Der<br />
Gesellschaftsvertrag des Emittenten sieht ferner vor,<br />
dass solche Schadensersatzansprüche aus dem Gesellschaftsverhältnis<br />
in fünf Jahren ab Anspruchsentstehung<br />
verjähren, soweit sie nicht kraft Gesetzes einer kürzeren<br />
Verjährung unterliegen.<br />
Einzelheiten zu den in den vorstehenden Absätzen genannten<br />
Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages ergeben sich<br />
aus dem Gesellschaftsvertrag des Emittenten sowie aus<br />
dem Treuhandvertrag, die im Teil D dieses Beteiligungspros -<br />
pektes im Wortlaut dargestellt sind.<br />
GESELLSCHAFTSKAPITAL<br />
Das bei Prospektaufstellung gezeichnete und eingezahlte<br />
Einlagekapital beträgt 10 TEUR und soll durch Aufnahme<br />
von weiteren Treugebern und einer entsprechenden Erhöhung<br />
des Kapitalanteils des Treuhänders auf bis zu 62 Millionen<br />
EUR („geplantes Einlagekapital“) erhöht werden. Das<br />
endgültige Einlagekapital darf von dem geplanten Einlage -<br />
kapital nach oben oder unten um maximal 2% abweichen<br />
und wird vom Geschäftsführenden Kommanditisten festgelegt.<br />
Möglichkeiten, die Zeichnung vorzeitig zu schließen<br />
oder Zeichnungen, Anteile oder Beteiligungen zu kürzen,<br />
bestehen nicht.<br />
Die im Handelsregister einzutragende Haftsumme beträgt<br />
10 EUR je volle 1.000 EUR der Kapitaleinlage, dies entspricht<br />
1% der vom Gesellschafter übernommenen Kapitaleinlage.<br />
BEITRITT UND ERBRINGUNG DER EINLAGEN<br />
Der Beitritt der Treugeber erfolgt rückwirkend zum 1. Kalendertag<br />
des Monats, in dem die Annahme der Beitrittserklärung<br />
durch den Treuhänder erfolgt ist. Die Beteiligungsbeträge<br />
zzgl. 5% Agio sind bis zum ersten (1.) Juni 2012 – und<br />
sofern der Treugeber später beitritt bis zum 25. Kalendertag<br />
des Monats (Eingang auf dem Treuhandkonto), der dem<br />
Monat folgt, in dem der Beitritt bzw. der Treuhandvertrag<br />
wirksam wird, auf das in der Beitrittserklärung genannte Treuhandkonto<br />
zu leisten. Abweichungen bedürfen der Zustimmung<br />
des Treuhänders bzw. des Geschäftsführenden<br />
Kommanditisten der Gesellschaft.<br />
Die Beteiligungsbeträge nebst Agio sind in Euro zu erbringen.<br />
Eingehende Einzahlungen werden zunächst auf das<br />
Agio und dann auf den Beteiligungsbetrag angerechnet. Der<br />
Treuhänder selbst ist zur Einzahlung der auf einer Treugeberbeteiligung<br />
basierenden Kapitaleinlageerhöhung (inkl. Agio)<br />
nur verpflichtet, soweit er seinerseits Zahlungen vom jeweiligen<br />
Treugeber erhalten hat.<br />
Für verspätet geleistete Zahlungen nach dem Gesellschaftsvertrag<br />
schuldet der Treugeber nach erfolgloser Mahnung<br />
durch die Gesellschaft einen Verzugszins gemäß §288 BGB,<br />
unabhängig von der Möglichkeit des Ausschlusses des<br />
Gesellschafters. Die Geltendmachung eines weitergehenden<br />
91
TEIL C // RECHTLICHE GRUNDLAGEN //<br />
Schadens nach den gesetzlichen Regelungen bleibt hiervon<br />
unberührt.<br />
ENTNAHMEN/AUSSCHÜTTUNGEN<br />
Laufende Entnahmen/Ausschüttungen nach Vorabvergütungen<br />
(siehe nachfolgend „(Vorab-)Vergütung des Geschäftsführenden<br />
Kommanditisten, des Treuhänders und des<br />
Komplementärs“) erfolgen gemäß Gesellschafterbeschluss<br />
aus Liquiditätsüberschüssen für ein Kalenderjahr bis zum<br />
31. Dezember des laufenden Jahres, soweit diese nach Einschätzung<br />
des Geschäftsführenden Kommanditisten nicht<br />
zur Erfüllung gesetzlicher, vertraglicher und budgetierter Verpflichtungen<br />
benötigt werden und eine angemessene Liquiditätsreserve<br />
vorhanden bleibt. Ausschüttungen für das Jahr<br />
2012 erfolgen erstmals bis zum 31. Dezember 2012. Anleger,<br />
die bis zum 31. Dezember 2011 beigetreten sind und ihre<br />
Kapitaleinlage (zzgl. 5% Agio) geleistet haben, erhalten eine<br />
einmalige Bonusausschüttung i.H.v. 1% ihrer Kapitaleinlage,<br />
die zusammen mit der laufenden, prognostizierten<br />
Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2012 zu leisten ist.<br />
Ausschüttungen erfolgen im Verhältnis des Einlagekapitals<br />
für ein Kalenderjahr. Kapitaleinlagen sind bis zum 1. Juni 2012<br />
zu leisten, ansonsten reduziert sich der Ausschüttungsanspruch<br />
für das Geschäftsjahr 2012 und etwaige Folgejahre<br />
zeitanteilig auf Monatsbasis, wobei jeder Monat, in dem die<br />
Kapitaleinlage zzgl. Agio nicht bis zum 25. Kalendertag des<br />
Vormonats erbracht worden ist, als voller Monat für die<br />
Reduzierung zählt.<br />
Ausschüttungen an die Kommanditisten werden von der<br />
Gesellschaft direkt an diese geleistet. Sofern der Treuhänder<br />
die Gesellschaft entsprechend anweist, kann die Gesellschaft<br />
Schuld befreiend auch unmittelbar an Treugeber Ausschüttungen<br />
vornehmen. Die Ausschüttungen werden in<br />
Euro geleistet.<br />
Soweit Steuern (z.B. Kapitalertragsteuern, Quellensteuern)<br />
nur bestimmte Gesellschafter oder Treugeber betreffen, ist der<br />
dafür erforderliche Betrag von den auf diese Gesellschaf ter<br />
bzw. Treugeber entfallenden Ausschüttungen von der Gesellschaft<br />
einzubehalten und ggf. auf Anforderung des Geschäftsführenden<br />
Kommanditisten dem Emittenten zu erstatten.<br />
(VORAB-)VERGÜTUNG DES GESCHÄFTSFÜHRENDEN<br />
KOMMANDITISTEN, DES TREUHÄNDERS UND<br />
DES KOMPLEMENTÄRS<br />
Der Geschäftsführende Kommanditist erhält vom Emittenten<br />
für jedes Geschäftsjahr (erstmals in 2011) eine Vergütung für<br />
die Übernahme der Geschäftsführung, die auch in Verlustjahren<br />
zu zahlen ist. Für das Geschäftsjahr 2011 erhält<br />
der Geschäftsführende Kommanditist eine Vergütung von<br />
5 TEUR zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Ab 2012 beträgt<br />
die jährliche Vergütung 20 TEUR zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />
Der Komplementär erhält für jedes Geschäftsjahr (erstmals<br />
in 2011) eine Vergütung für die Übernahme der persönlichen<br />
Haftung, die auch in Verlustjahren zu zahlen ist. Für das<br />
Geschäftsjahr 2011 erhält der Komplementär eine Vergütung<br />
von 1.250 EUR zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer und<br />
danach für jedes Geschäftsjahr ab 2012 eine Ver gütung von<br />
5 TEUR zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />
Die Vergütungen des Geschäftsführenden Kommanditisten<br />
und des Komplementärs sind jeweils quartalsweise als<br />
Vorauszahlung zahlbar. Die Zahlung wird ab dem Geschäftsjahr<br />
2012 jeweils fällig am ersten (1.) Kalendertag des ersten<br />
(1.) Monats eines jeden Kalenderquartals. Die jeweiligen Vergütungen<br />
erhöhen sich ab dem Geschäftsjahr 2014 um jährlich<br />
2,5% der jeweiligen Vorjahresvergütung.<br />
Der Treuhänder erhält eine jährliche Vergütung (erstmals im<br />
Jahr 2011), die auch in Verlustjahren zu zahlen ist. Für das<br />
Geschäftsjahr 2011 und dem damit verbundenen Anfangsaufwand<br />
beträgt die Vergütung 128 TEUR. Ab dem Geschäftsjahr<br />
2012 beträgt die Vergütung 64 TEUR. Die jährliche Vergütung<br />
ist quartalsweise als Vorauszahlung zahlbar und er -<br />
höht sich ab dem Jahr 2014 um jährlich 2,5% der jeweiligen<br />
Vorjahresvergütung. Die quartalsweisen Vorauszahlungen<br />
werden ab dem Geschäftsjahr 2012 jeweils am 1. Kalendertag<br />
des 1. Monats eines jeden Quartals fällig. Die Vergütung<br />
versteht sich zzgl. ggf. anfallender gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />
Die Gesamtvergütungen des Treuhänders für die geplante<br />
Fondslaufzeit von 16 Jahren betragen prognosegemäß<br />
1,3 Millionen EUR.<br />
92
RECHTLICHE GRUNDLAGEN // TEIL C<br />
Der Emittent erstattet dem Geschäftsführenden Kommanditisten,<br />
dem Komplementär und dem Treuhänder darüber<br />
hinaus alle Aufwendungen, die durch die Beantwortung von<br />
Anfragen von Gesellschaftern oder Treugebern entstehen,<br />
sofern hierzu Leistungen Dritter (z.B. Rechtsberater, Steuerberater)<br />
in Anspruch genommen werden oder es sich um<br />
Aufwendungen im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten<br />
mit Gesellschaftern oder Treugebern handelt. Neben den<br />
vorgenannten gesellschaftsvertraglichen (Vorab-)Vergütungen<br />
partizipieren die Doric Flight Management 16 GmbH als<br />
Geschäftsführender Kommanditist und die AGR Treuhandgesellschaft<br />
„Sky Cloud IV“ mbH als Treuhandkommanditist<br />
mit je einer Kapitaleinlage von 5 TEUR am Ergebnis und den<br />
Rückflüssen des Emittenten. Den Gründungsgesellschaftern<br />
stehen bzw. standen innerhalb und außerhalb des Gesellschaftsvertrages<br />
keine Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte<br />
und auch keine sonstigen Gesamtbezüge zu, insbesondere<br />
Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen,<br />
Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen<br />
jeder Art.<br />
NACHSCHUSSPFLICHTEN<br />
Über die Verpflichtung zur Leistung des in der Beitrittserklärung<br />
vereinbarten Beteiligungsbetrages zzgl. 5% Agio hinaus<br />
übernehmen die Treugeber und die Kommanditisten weder<br />
gegenüber Dritten noch gegenüber den weiteren Gesellschaftern<br />
oder Treugebern eine Nachschuss- oder sonstige Zahlungsverpflichtung;<br />
dies gilt auch für den Fall der Liquidation.<br />
Unberührt bleiben gemäß §7 Abs.2 des Gesellschaftsver -<br />
trages<br />
eine gesetzliche Haftung der Kommanditisten nach<br />
§§160, 171ff. HGB (in Bezug auf ein Wiederaufleben<br />
der Haftung und eine Nachhaftung des Anlegers siehe<br />
Seite 30). Danach haften Kommanditisten, die ihre eingetragene<br />
Haftsumme nicht oder nicht vollständig erbracht<br />
oder zurückerhalten haben, bis zur Höhe ihrer nicht<br />
erbrachten bzw. zurückerhaltenen Haftsumme unmittelbar<br />
gegenüber den Gläubigern des Emittenten;<br />
die Pflicht zum Ausgleich von Kosten, die durch den<br />
Wechsel von der Treugeber- zur Kommanditistenstellung<br />
oder umgekehrt verursacht werden;<br />
die Verpflichtung zur Leistung von Kosten bei Übertragungen<br />
sowie die Zahlung von Verzugszinsen;<br />
die Verpflichtung zur Erbringung von Kapitaleinlagen<br />
(bzw. Beteiligungsbeträgen nebst Agio) bei einem Wechsel<br />
der Gesellschafterstellung;<br />
die Verpflichtung zum Ausgleich von Kosten im Zusammenhang<br />
mit der Geltendmachung von Informationsrechten<br />
von Gesellschaftern;<br />
die Verpflichtung zur Erstattung von Steuermehraufwendungen,<br />
zusätzlichen Steuererklärungskosten und Steuern;<br />
die Verpflichtung zur Erstattung von Mehrkosten bei Erbfällen,<br />
von etwaigen Gutachterkosten sowie<br />
die Verpflichtung zum Ausgleich eines Negativsaldos bei<br />
einem Ausschluss aus dem Emittenten bei einem ggf.<br />
negativen Abfindungswert.<br />
Die Treugeber sind aufgrund der Regelungen im Gesellschafts-<br />
und Treuhandvertrag wirtschaftlich den Kommanditisten<br />
gleichgestellt. Sie haben dem Treuhänder daher insoweit<br />
Aufwendungsersatz zu leisten bzw. haben ihn freizustellen,<br />
wie der Treuhänder gegenüber dem Emittenten im Hinblick<br />
auf die treuhänderisch für den jeweiligen Treugeber<br />
gehaltenen Kommanditanteile etwaige Ausgleichszahlungen<br />
zu leisten hat oder wie der Treuhänder gegenüber Dritten im<br />
Zusammenhang mit dem Erwerb und der Verwaltung der für<br />
den jeweiligen Treugeber treuhänderisch gehaltenen Kommanditanteile<br />
haftet. Darüber hinaus ist der Anleger nicht<br />
verpflichtet, weitere Leistungen zu erbringen, insbesondere<br />
weitere Zahlungen zu leisten.<br />
GESCHÄFTSFÜHRUNG UND VERTRETUNG<br />
Die Gesellschaft wird durch den Komplementär und kraft<br />
Bevollmächtigung gemäß Gesellschaftsvertrag durch den<br />
Geschäftsführenden Kommanditisten jeweils nach außen<br />
allein vertreten. Die Geschäfte der Gesellschaft werden ausschließlich<br />
durch den Geschäftsführenden Kommanditisten<br />
geführt. Der Komplementär ist im Innenverhältnis der Gesellschaft<br />
und den anderen Gesellschaftern gegenüber weder<br />
zur Geschäftsführung noch zur Vertretung der Gesellschaft<br />
berechtigt. Den übrigen Kommanditisten (und Treugebern)<br />
stehen Geschäftsführungs- und Vertretungsrechte für die<br />
gesamte Dauer der Gesellschaft nicht zu.<br />
93
TEIL C // RECHTLICHE GRUNDLAGEN //<br />
Der Geschäftsführende Kommanditist hat die Gesellschaft<br />
in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und<br />
dem Gesellschaftsvertrag zu führen. Handlungen, die über<br />
den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb hinausgehen, kann der<br />
Geschäftsführende Kommanditist nur mit einem zustimmenden<br />
Gesellschafterbeschluss vornehmen.<br />
Zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb der Gesellschaft gehören<br />
insbesondere:<br />
1. die Eröffnung und Auflösung von Konten der Gesellschaft<br />
sowie die Abwicklung des Zahlungsverkehrs der<br />
Gesellschaft;<br />
2. die Führung der Bücher der Gesellschaft sowie die Aufstellung<br />
des Jahresabschlusses gemäß §15 des Gesellschaftsvertrages;<br />
3. die Festlegung des endgültigen Einlagekapitals gemäß<br />
§9 des Gesellschaftsvertrages;<br />
4. der mittelbare oder unmittelbare Erwerb eines Flugzeuges<br />
vom Typ Airbus A380-800 und alle damit zusammenhängenden<br />
oder unterstützenden Aktivitäten;<br />
5. der Abschluss von Miet- und Leasingverträgen über<br />
das Flugzeug;<br />
6. die Ausübung von Kündigungsrechten aus den im Zu -<br />
sammenhang mit der Geschäftstätigkeit abgeschlossenen<br />
Verträgen, im Falle von Vertragsstörungen und als<br />
Folge davon die anderweitige Nutzung des Flugzeuges<br />
oder von Teilen davon;<br />
7. die Aufnahme und/oder Umschuldung bzw. Tilgung von<br />
Darlehen zur Zwischenfinanzierung sowie mittel- oder<br />
längerfristigen Finanzierung des Erwerbs des Flugzeuges<br />
sowie der Abschluss von Zinssicherungsgeschäften,<br />
einschließlich der Aufnahme von weiteren langfristigen<br />
Darlehen zur Aufstockung bzw. zum Austausch bereits<br />
bestehender Finanzierungen und aller damit verbundenen<br />
Vereinbarungen;<br />
8. das Liquiditätsmanagement der Gesellschaft einschließlich<br />
des Abschlusses von Kontokorrentkreditlinien und<br />
der Aufnahme von in diesem Zusammenhang evtl. erforderlichen<br />
Darlehen (sowie ggf. deren Besicherung);<br />
9. der Abschluss von Kurssicherungsgeschäften;<br />
10. die Übernahme von Bürgschaften/Garantien und/oder<br />
das Eingehen von Avalkrediten einschließlich der<br />
Gewährung von Sicherheiten im Zusammenhang damit;<br />
11. der Abschluss von Verträgen über und die Stellung von<br />
Sicherheiten im Zusammenhang mit Finanzierungen,<br />
auch solcher von Dritten (einschließlich einer etwaigen<br />
hypothekarischen Belastung des Flugzeuges oder von<br />
Teilen davon). Dies schließt auch eine Übertragung des<br />
zivilrechtlichen Eigentums an dem Flugzeug auf einen<br />
Treuhänder zum Zwecke der Besicherung ein;<br />
12. die Gewährung sonstiger Sicherheiten;<br />
13. die Durchführung von oder die Beauftragung von Dritten<br />
mit der technischen Überwachung, der Reparatur, der<br />
Wartung, dem Betrieb, der endgültigen oder einstweiligen<br />
Stilllegung des Flugzeuges oder von Teilen davon<br />
sowie alle damit verbundenen Tätigkeiten und Unternehmungen;<br />
14. die Abtretung der Einzahlungsansprüche gegenüber<br />
Treugebern und/oder Kommanditisten;<br />
15. die Einleitung, das Führen und die Beilegung von<br />
gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsstreitigkeiten<br />
der Gesellschaft;<br />
16. die Vornahme von Rechtsgeschäften und der Abschluss,<br />
die Änderung, die Prolongierung und die Aufhebung von<br />
Verträgen;<br />
17. der Abschluss marktüblicher Versicherungen;<br />
18. die Erteilung von Prokuren und Handlungsvollmachten<br />
für den gesamten Geschäftsbetrieb sowie die Erteilung<br />
sonstiger Vollmachten im Hinblick auf die (Zwischen-)<br />
Finanzierung für den Erwerb des Flugzeuges (einschließlich<br />
aller damit zusammenhängenden Rechtshandlungen,<br />
wie etwa der Gewährung von Sicherheiten);<br />
19. Entscheidungen, die gemäß den Bestimmungen dieses<br />
Gesellschaftsvertrages dem Geschäftsführenden Kommanditisten<br />
oder der Gesellschaft zugewiesen sind;<br />
20. die Abgabe von Steuererklärungen der Gesellschaft und<br />
ggf. Vereinbarungen mit Steuerbehörden, insbesondere<br />
zur Verwaltungsvereinfachung der gesetzlichen Erklärungspflichten;<br />
21. sonstige mit der Vermietung oder Verwertung des Flugzeuges<br />
zusammenhängende Tätigkeiten, mit Ausnahme<br />
der Veräußerung;<br />
94
RECHTLICHE GRUNDLAGEN // TEIL C<br />
22. jedwede Maßnahme und Entscheidung, um gegenwärtige<br />
und/oder zukünftige gesetzliche Regulierungserfordernisse<br />
des Emittenten einhalten zu können;<br />
23. alle Maßnahmen und Erklärungen (in der Gesellschafterversammlung<br />
oder anderweitig), die die Gesellschaft von<br />
Beteiligungsgesellschaften in Bezug auf Geschäftsführungsmaßnahmen<br />
gemäß der vorstehenden Ziffern 1. bis<br />
22. auf der Ebene der Beteiligungsgesellschaft zu treffen<br />
hat oder trifft.<br />
Darüber hinaus wird gemäß §10 Abs.6 des Gesellschaftsvertrages<br />
der Geschäftsführende Kommanditist berechtigt,<br />
den Erwerb eines Flugzeuges durchzuführen sowie dessen<br />
Vermietung und die langfristige Finanzierung sicherzustellen.<br />
Allen sonstigen bereits abgeschlossenen Verträgen des<br />
Emittenten zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung wird außerdem<br />
die Genehmigung erteilt. Einer Zustimmung der Gesellschafter<br />
bzw. Treugeber bedarf es für diese Geschäfte nicht.<br />
BESCHLUSSFASSUNG<br />
Gesellschafterbeschlüsse werden grundsätzlich im Umlaufverfahren<br />
gefasst, es sei denn, es findet eine Gesellschafterversammlung<br />
statt. Eine Gesellschafterversammlung wird<br />
vom Geschäftsführenden Kommanditisten einberufen.<br />
Jeder Treugeber kann wie ein Kommanditist an Gesellschafterentscheidungen<br />
mitwirken. Soweit Treugeber in dieser<br />
Weise mitwirken, reduziert sich die Stimmberechtigung des<br />
Treuhänders entsprechend. Je volle 100 EUR des gezeichneten<br />
Einlagekapitals eines Gesellschafters bzw. Treugebers<br />
gewährt eine Stimme.<br />
Der Geschäftsführende Kommanditist verfügt somit über<br />
50 Stimmen. Die AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud IV“<br />
mbH hat beim Emittenten 50 eigene Stimmen (d.h. Stimmen,<br />
die ihr aufgrund ihrer auf eigene Rechnung gehaltenen Kapitaleinlage<br />
zustehen und nicht aufgrund der Erhöhung ihrer<br />
Kapitaleinlage auf Rechnung der Treugeber). Sofern ein Treugeber<br />
sein Stimmrecht nicht selbst ausübt und auch nicht in<br />
zulässiger Weise durch einen Dritten vertreten wird, wird der<br />
Treuhänder das auf diesen Treugeber entfallende Stimmrecht<br />
nach dessen Weisungen gemäß den Regelungen des Treuhandvertrages<br />
ausüben. Der Komplementär hat keine Stimme.<br />
Das gesetzliche Widerspruchsrecht der übrigen Kommanditisten/Treugeber<br />
aus §164 HGB ist in den Fällen ausgeschlossen,<br />
in denen eine Beschlussfassung der Gesellschafter<br />
gemäß §13 des Gesellschaftsvertrages des Emittenten<br />
vorgesehen ist. Der Geschäftsführende Kommanditist darf in<br />
Ausnahmefällen auch ohne die aufgrund des Gesellschaftsvertrages<br />
erforderliche Zustimmung der Gesellschafter Entscheidungen<br />
treffen und Rechtsgeschäfte vornehmen oder<br />
abschließen, die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb<br />
hinausgehen, soweit dies zur Abwehr erheblicher wirtschaftlicher<br />
Nachteile für den Emittenten geboten ist.<br />
GESELLSCHAFTERBESCHLÜSSE<br />
Die Gesellschafter bzw. Treugeber beschließen insbesondere<br />
über:<br />
1. die Feststellung des Jahresabschlusses;<br />
2. die Ausschüttung von Gewinnen und Liquiditätsüberschüssen;<br />
3. die Wahl des Abschlussprüfers für das neue Geschäftsjahr,<br />
mit Ausnahme des Abschlussprüfers für die Ge -<br />
schäftsjahre bis einschließlich 2012;<br />
4. die Entlastung des Geschäftsführenden Kommanditisten<br />
für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr;<br />
5. die Wahl eines Beirates und die Festlegung von Bestimmungen<br />
hierzu gemäß §23;<br />
6. die Entlastung des Beirates, sofern ein Beirat vorhanden<br />
ist;<br />
7. die Liquidation der Gesellschaft, sofern nicht Abweichendes<br />
in diesem Vertrag geregelt ist;<br />
8. Umwandlung nach dem Umwandlungsgesetz;<br />
9. die Aufnahme neuer oder anderer als der in §2 beschriebenen<br />
Geschäftstätigkeiten, die Aufgabe wesentlicher<br />
Geschäftstätigkeiten sowie die Veräußerung des Flugzeuges<br />
oder von Teilen davon durch die Gesellschaft, es<br />
sei denn, die Veräußerung ist Folge von Sicherungsoder<br />
sonstigen Rechten von Kreditgebern;<br />
10. Erhöhungen oder Herabsetzungen des Gesellschafts -<br />
kapitals mit Ausnahme von (i) Abweichungen, die in<br />
§9 vorgesehen sind, und (ii) Kapitalherabsetzungen, die<br />
gemäß §21 im Zusammenhang mit dem Ausscheiden<br />
eines Kommanditisten oder der Beendigung einer Treugeberbeteiligung<br />
erfolgen;<br />
11. eine Änderung des Gesellschaftsvertrages;<br />
95
TEIL C // RECHTLICHE GRUNDLAGEN //<br />
12. alle sonstigen Maßnahmen, die über den gewöhnlichen<br />
Geschäftsbetrieb hinausgehen und/oder<br />
13. alle sonstigen in diesem Gesellschaftsvertrag den<br />
Gesellschaftern und Treugebern zur Beschlussfassung<br />
vorzulegenden oder von dem Geschäftsführenden Kommanditisten<br />
zur Beschlussfassung vorgelegten Angelegenheiten.<br />
Die Gesellschafter und Treugeber beschließen grundsätzlich<br />
mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Jeder<br />
Beschluss über eine Änderung des Gesellschaftsvertrages<br />
oder eine Beendigung (inkl. Liquidation) der Gesellschaft<br />
bedarf einer Dreiviertelmehrheit der abgegebenen Stimmen<br />
sowie der Zustimmung des Geschäftsführenden Kommanditisten,<br />
soweit sie seine Rechtsstellung betreffen.<br />
JAHRESABSCHLUSS<br />
Der Jahresabschluss für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr<br />
ist innerhalb der gesetzlichen Fristen zu erstellen. Für<br />
die Aufstellung des Jahresabschlusses gelten die gesetzlichen<br />
Bestimmungen und die Grundsätze ordnungsgemäßer<br />
Buchführung. Der Jahresabschluss ist durch den Geschäftsführenden<br />
Kommanditisten zu unterzeichnen. Eine Kopie<br />
des festzustellenden Jahresabschlusses oder eine Kurzfassung<br />
hiervon (bestehend aus der Bilanz und der Gewinnund<br />
Verlustrechnung) ist allen Kommanditisten und Treugebern<br />
zusammen mit den Beschlussfassungsunterlagen zur<br />
Feststellung des Jahresabschlusses gemäß §13 des Gesellschaftsvertrages<br />
zu übermitteln.<br />
Eine Prüfung des Jahresabschlusses erfolgt durch einen<br />
Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.<br />
KÜNDIGUNG ODER VERFÜGUNG ÜBER GESELL-<br />
SCHAFTSANTEILE<br />
Eine ordentliche Kündigung der Beteiligung durch einen<br />
Kommanditisten bzw. Treugeber ist mit sechsmonatiger<br />
Kündigungsfrist zum Ablauf eines Geschäftsjahres, frühestens<br />
jedoch zum 31. Dezember 2028 möglich. Die Kündigung<br />
hat schriftlich gegenüber dem Geschäftsführenden<br />
Kommanditisten zu erfolgen.<br />
Jeder Kommanditist kann seinen Gesellschaftsanteil bzw.<br />
jeder Treugeber kann seine Treugeberbeteiligung im Ganzen<br />
übertragen oder in sonstiger Weise darüber verfügen. Die<br />
Übertragung oder sonstige Verfügung erfolgt im Rahmen<br />
einer Abtretung oder als Gesamtrechtsnachfolge und bedarf<br />
der Zustimmung des Geschäftsführenden Kommanditisten,<br />
die nur aus wichtigem Grund verweigert werden darf. Eine<br />
Zustimmung der anderen Gesellschafter ist nicht erforderlich.<br />
Die Übertragung von Gesellschaftsanteilen oder eine<br />
sonstige Verfügung darüber ist nur mit Wirkung zum Beginn<br />
eines Kalenderjahres zulässig, sofern nicht der Geschäftsführende<br />
Kommanditist einer Abweichung hiervon zustimmt.<br />
Eine rückwirkende Übertragung oder sonstige Verfügung ist<br />
nicht zulässig.<br />
Entsprechendes gilt für die Übertragung oder sonstige Verfügung<br />
über Teile eines Gesellschaftsanteils. Die beabsichtigte<br />
Übertragung oder sonstige Verfügung über den Gesellschaftsanteil<br />
(oder Teile davon) ist dem Geschäftsführenden<br />
Kommanditisten vorab schriftlich anzuzeigen. Für den Handel<br />
von Anteilen an Personengesellschaften gibt es keinen<br />
geregelten Markt.<br />
Die Handelbarkeit der Vermögensanlage wird durch folgendes<br />
eingeschränkt:<br />
die Übertragung oder sonstige Verfügung bedarf der<br />
Zustimmung des Geschäftsführenden Kommanditisten;<br />
die Übertragung ist nur mit Wirkung zum Beginn eines<br />
Kalenderjahres zulässig, sofern nicht der Geschäftsführende<br />
Kommanditist einer Abweichung hiervon zustimmt;<br />
es gibt keinen geregelten Markt für den Handel von<br />
Anteilen an Personengesellschaften;<br />
der Anleger als Verkäufer muss einen Kaufinteressenten<br />
finden.<br />
Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für Treugeber<br />
in Bezug auf eine Übertragung einer Treugeberbeteiligung<br />
oder eine sonstige Verfügung darüber. Geht im Falle<br />
der Übertragung oder sonstigen Verfügung ein Gesellschaftsanteil<br />
auf einen Dritten über, werden alle Kapitalkonten<br />
gemäß §8 des Gesellschaftsvertrages unverändert und einheitlich<br />
fortgeführt. Entsprechendes gilt für Treugeberanteile.<br />
Jeder Kommanditist stellt die Gesellschaft und die anderen<br />
96
RECHTLICHE GRUNDLAGEN // TEIL C<br />
Gesellschafter von allen aus einer Übertragung oder einer<br />
sonstigen Verfügung resultierenden Nachteilen frei. Jegliche<br />
Kosten (wozu auch ggf. anfallende oder sich erhöhende<br />
Steuern bei der Gesellschaft gehören) einer Übertragung<br />
oder sonstigen Verfügung über Gesellschaftsanteile, insbesondere<br />
die Kosten der Handelsregistereintragungen oder<br />
ggf. anfallende Kosten für die Erstellung einer Zwischen -<br />
bilanz, werden im Verhältnis zur Gesellschaft von dem be -<br />
treffenden Kommanditisten bzw. Treugeber getragen. Jeder<br />
der Gesellschaft mittelbar beitretende Treugeber ist berechtigt,<br />
jederzeit durch Kündigung des Treuhandverhältnisses<br />
von der Treugeberstellung in die Stellung eines Kommanditisten<br />
zu wechseln. Entsprechendes gilt umgekehrt für Kommanditisten.<br />
soweit der Gesellschaftsanteil nicht auf einen Dritten übertragen<br />
worden ist. Der Komplementär ist berechtigt, seine<br />
Gesellschafterstellung auf Dritte zu übertragen.<br />
Der Geschäftsführende Kommanditist ist berechtigt und<br />
bevollmächtigt, einen Kommanditisten bei Vorliegen wichtiger<br />
Gründe durch einseitige Kündigungserklärung aus der<br />
Gesellschaft auszuschließen (z.B. Zwangsvollstreckung in<br />
den Anteil, Nichtleistung der Kapitaleinlage oder von Ausgleichszahlungen<br />
gemäß §7 Abs.2 des Gesellschaftsvertrages;<br />
ein Kommanditist kommt seinen Pflichten gemäß §18<br />
des Gesellschaftsvertrages nach schriftlicher Aufforderung<br />
nicht nach und hieraus resultieren Nachteile für die Gesellschaft,<br />
andere Gesellschafter oder Treugeber).<br />
Die Kündigung hat schriftlich an den Geschäftsführenden<br />
Kommanditisten zu erfolgen. Hiermit verbundene Kosten,<br />
insbesondere beim Wechsel in die Kommanditistenstellung<br />
(wie z.B. Kosten der Handelsregisteranmeldung und -eintragung)<br />
sind vom Anleger zu tragen.<br />
TOD EINES GESELLSCHAFTERS<br />
Beim Tod eines Gesellschafters bzw. Treugebers wird die<br />
Gesellschaft bzw. die Treuhandschaft mit den Erben oder<br />
Vermächtnisnehmern fortgesetzt. Die Erben müssen sich<br />
durch Vorlage eines Erbscheins oder entsprechenden Erbnachweises<br />
legitimieren.<br />
Im Falle des Todes eines Kommanditisten oder Treugebers<br />
tragen die eintretenden Erben alle der Gesellschaft durch<br />
den Erbfall entstehenden Kosten, einschließlich ggf. Handelsregisterkosten.<br />
Sofern im Falle mehrerer Erben der Erbteil<br />
weniger als 10 TEUR Einlagekapital beträgt, ist die Benennung<br />
eines gemeinsamen Bevollmächtigten, der das Stimmrecht<br />
nur einheitlich ausüben kann, erforderlich.<br />
AUSSCHEIDEN EINES GESELLSCHAFTERS<br />
In allen Fällen des Ausscheidens von Kommanditisten wird<br />
die Gesellschaft mit den verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt.<br />
Der Anteil des ausscheidenden Gesellschafters am<br />
Gesellschaftsvermögen wächst den verbleibenden Gesellschaftern<br />
im Verhältnis ihrer bisherigen Beteiligungen zu,<br />
Scheidet ein Kommanditist nach Kündigung aus wichtigem<br />
Grund aus, erhält er für seine jeweilige Beteiligung am<br />
Gesellschaftsvermögen eine Abfindung in Geld. Das Abfindungsguthaben<br />
entspricht dem Buchwert der Kapitalkonten<br />
des ausscheidenden Kommanditisten, wie er sich aus der<br />
Schlussbilanz des letzten vollständigen Geschäftsjahres vor<br />
seinem Ausscheiden ergibt, (i) zuzüglich der zeitanteilig auf<br />
den Zeitpunkt des Ausscheidens berechneten Ergebnisses<br />
des Emittenten unter Berücksichtigung zwischenzeitlich ge -<br />
tätigter Entnahmen bzw. Ausschüttungen und (ii) abzüglich<br />
des ggf. nicht geleisteten Kapitaleinlagebetrages nebst Agio<br />
zum Zeitpunkt des Ausscheidens sowie der durch das Ausscheiden<br />
dem Emittenten entstehenden Schäden sowie<br />
Kosten und Abgaben, inkl. der Kosten für die Erstellung<br />
einer Zwischenbilanz sowie nicht geleistete Ausgleichszahlungen.<br />
Das Abfindungsguthaben beläuft sich höchstens auf<br />
den Wert, der bei ordentlicher Kündigung als Abfindung<br />
anfällt (siehe nachfolgend). Für die Kündigung des Treuhandvertrages<br />
durch den Treuhänder aus wichtigem Grund<br />
und den Abfindungsanspruch des Treugebers gilt Voranstehendes<br />
entsprechend.<br />
Im Falle einer ordentlichen Kündigung eines Gesellschaftsanteils<br />
durch einen Kommanditisten erhält der Kommanditist<br />
eine Abfindung in Geld, die auf einem Auseinandersetzungswert<br />
basiert.<br />
97
TEIL C // RECHTLICHE GRUNDLAGEN //<br />
Der Auseinandersetzungswert ergibt sich aus einer Ausein -<br />
andersetzungsbilanz zum Kalenderjahresende, zu dem die<br />
Kündigung wirksam wird, in der sämtliche Wirtschaftsgüter<br />
unter Auflösung stiller Reserven mit ihrem Verkehrswert an -<br />
zusetzen sind; ein etwaiger Firmenwert bleibt außer Betracht.<br />
Abzuziehen sind ebenfalls mit ihrem Verkehrswert anzusetzende<br />
Verbindlichkeiten. Im Falle einer ordentlichen Kündigung<br />
eines Treuhandvertrages durch einen Treugeber (ohne<br />
gleichzeitig in die Stellung eines Kommanditisten zu wechseln)<br />
ermittelt sich das Abfindungsguthaben entsprechend.<br />
Ein Abfindungsguthaben ist in drei gleichen Raten zahlbar.<br />
Die erste Rate ist zwölf Monate nach dem Kalendertag zahlbar,<br />
zu dem das Ausscheiden beim Emittenten wirksam wird,<br />
jede weitere Rate jeweils zwölf Monate später. Der Emittent<br />
ist berechtigt, ein Abfindungsguthaben ganz oder teilweise<br />
früher zu tilgen. Der Geschäftsführende Kommanditist kann<br />
eine Stundung der Zahlung des Abfindungsguthabens verlangen,<br />
wenn sonst die Liquidität des Emittenten nachhaltig<br />
gefährdet würde. Abfindungsguthaben werden nicht verzinst.<br />
Jedoch erhält der ausscheidende Kommanditist bzw.<br />
Treugeber bis zur Zahlung des Abfindungsguthabens einen<br />
Betrag, der dem auf handelsrechtlichen Gewinnen beruhenden<br />
Ausschüttungsbetrag entspricht, der dem Kommanditisten<br />
bzw. dem Treugeber im Falle eines Verbleibens in der<br />
Gesellschaft bzw. ohne Kapitalherabsetzung zugeflossen<br />
wäre, höchstens jedoch einen Betrag, der der Verzinsung<br />
des Abfindungsguthabens mit dem jeweils geltenden Basiszinssatz<br />
gemäß §247 BGB entspricht.<br />
DATENSCHUTZ<br />
Mit Annahme der Beitrittserklärung werden der Treuhänder,<br />
die Anbieter und der Geschäftsführende Kommanditist die<br />
von dem betreffenden Treugeber in der Beitrittserklärung<br />
gemachten Angaben zusammen mit eventuellen sonstigen<br />
im Zusammenhang mit der Beteiligung stehenden Angaben,<br />
einschließlich solcher im Zusammenhang mit der steuerlichen<br />
Abwicklung, speichern. Entsprechendes gilt hinsichtlich des<br />
vom Treuhänder an die Gesellschaft bzw. den Geschäftsführenden<br />
Kommanditisten bzw. von ihm beauftragten Dritten<br />
übermittelten Treugeberregisters und der darin enthaltenen<br />
Angaben zu den Treugebern.<br />
Der Geschäftsführende Kommanditist darf Auskünfte an den<br />
Treuhänder, die Anbieter, die mit dem Beteiligungsangebot<br />
und/oder der fortlaufenden Abwicklung dieses Beteiligungsangebotes<br />
befassten Rechtsanwälte, Steuerberater oder<br />
Wirtschaftsprüfer und in- und ausländische Behörden sowie<br />
vom Geschäftsführenden Kommanditisten mit der Verwaltung<br />
der Gesellschaft und/ oder der Beteiligungen der Kommanditisten<br />
bzw. Treugeber beauftragte Parteien (inkl. be -<br />
auftragte Vertragspartner für die Einlagekapitalplatzierung<br />
und Vertriebskoordination) erteilen, insbesondere sofern<br />
dies der (beschleunigten) Abwicklung der Verwaltung oder<br />
Betreuung dient. Außer an die vorgenannten Parteien darf<br />
der Geschäftsführende Kommanditist keine Auskünfte erteilen,<br />
soweit nicht gesetzliche oder behördliche Verpflichtungen<br />
bestehen oder der Kommanditist bzw. Treugeber ausdrücklich<br />
zugestimmt hat.<br />
Jeder Kommanditist bzw. Treugeber ist damit einverstanden,<br />
dass im Rahmen dieses Gesellschaftsvertrages von ihm<br />
erhobene personenbezogene Daten gespeichert und genutzt<br />
werden und dass die Weitergabe der Daten auch an Gesellschaften<br />
oder staatliche Stellen mit Sitz in Ländern außerhalb<br />
der EU bzw. des EWR, deren Datenschutzniveau mög -<br />
licherweise niedriger als in Deutschland ist, erfolgen kann,<br />
sofern dies zur Vermeidung von (Quellen-)Steuern oder<br />
sonstigen Nachteilen für die Gesellschaft führt.<br />
Voranstehendes gilt gemäß dem Treuhandvertrag entsprechend<br />
für Treugeber.<br />
AUSKUNFTSPFLICHTEN<br />
Jeder Kommanditist bzw. Treugeber ist verpflichtet, der<br />
Gesellschaft unverzüglich und unaufgefordert etwaige<br />
Änderungen seiner Anschrift, seiner in der Beitrittserklärung<br />
oder sonstigen gemäß dem Geldwäschegesetz oder ähn -<br />
lichen Vorschriften erforderlichen Angaben sowie seine deutsche<br />
Steuer-Identifikationsnummer mitzuteilen, sowie entsprechende<br />
Angaben auf Anforderung zu bestätigen. Jeder<br />
Kommanditist bzw. Treugeber ist auch verpflichtet, der<br />
Gesellschaft unaufgefordert jede Änderung seiner steuer -<br />
lichen „Ansässigkeit“ sowie eine steuerrechtliche „Ansässigkeit“<br />
außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mitzuteilen<br />
oder entsprechende Erklärungen gegenüber der Gesell-<br />
98
RECHTLICHE GRUNDLAGEN // TEIL C<br />
schaft abzugeben. Die Änderungsmitteilungen sind an den<br />
Treuhänder oder den Geschäftsführenden Kommanditisten<br />
zu senden, die mit der Erfassung beauftragt wurden. Auf<br />
entsprechende Anforderung des Geschäftsführenden Kommanditisten<br />
hat jeder Kommanditist den erforderlichen<br />
Nachweis über den Ort seiner „Ansässigkeit“ im Sinne des<br />
Steuerrechts zu erbringen. Der Geschäftsführende Kommanditist<br />
hat überdies das Recht, von den Kommanditisten<br />
Angaben zur Erteilung von Auskünften oder Erklärungen<br />
gegenüber in- und ausländischen Behörden, insbesondere<br />
Steuerbehörden oder kontoführenden Banken oder im<br />
Zusammenhang mit den Erfordernissen des Geldwäsche -<br />
gesetzes oder ähnlichen Vorschriften zu verlangen; dies gilt<br />
insbesondere, soweit dies gesetzlich geboten ist, von den<br />
Steuerbehörden gefordert wird oder zur Freistellung, Er -<br />
mäßigung oder Erstattung von Abzugsteuern erforderlich ist<br />
oder sich eine solche Pflicht für die Kommanditisten ergibt.<br />
In diesen Fällen hat der Kommanditist auf Verlangen des<br />
Treuhänders oder des Geschäftsführenden Kommanditisten<br />
innerhalb einer Frist von drei Wochen ggf. notwendige<br />
Steuerformulare und -erklärungen sowie Vollmachten aus -<br />
zufertigen oder bei deren Ausfertigung mitzuwirken. Diese<br />
Regelungen gelten für Treugeber gegenüber der Gesellschaft<br />
entsprechend.<br />
BEIRAT<br />
Der Emittent hat derzeit keinen Beirat und keine Aufsichtsgremien.<br />
Die Bestellung eines Beirates ist nicht vorgesehen.<br />
Die Gesellschafter des Emittenten und Treugeber können<br />
jedoch gemäß §12 Abs.4 des Gesellschaftsvertrages be -<br />
schließen, dass ein Beirat – bestehend aus bis zu drei Mitgliedern<br />
– bestellt wird. Bis zu zwei Beiratsmitglieder werden<br />
von den Gesellschaftern und Treugebern gewählt. Ein Beiratsmitglied<br />
kann vom Geschäftsführenden Kommanditisten des<br />
Emittenten entsandt werden. Die möglichen Mitglieder des<br />
Beirates stehen derzeit nicht fest.<br />
KOSTEN FÜR ANLEGER<br />
Zuzüglich zum Beteiligungsbetrag des Treugebers wird das<br />
Agio i.H.v. 5% auf die Zeichnungssumme erhoben. Im Falle<br />
eines Zahlungsverzuges ist der Geschäftsführende Kommanditist<br />
berechtigt, Verzugszinsen gemäß §288 BGB in<br />
Rechnung zu stellen, d.h. 5%-Punkte über dem jeweiligen<br />
Basiszinssatz. Der Basiszinssatz ist ein Referenzzinssatz,<br />
den die Deutsche Bundesbank anhand der Vorgaben der<br />
Europäischen Zentralbank (EZB) im Halbjahresrhythmus<br />
festsetzt und im Bundesanzeiger veröffentlicht.<br />
Wechselt ein Anleger von der Treugeber- in die Kommanditistenstellung,<br />
fallen die Kosten der Handelsregisteranmeldung<br />
und Handelsregistereintragung i.H.v. zusammen derzeit<br />
rund 100 EUR an. Zudem hat der Anleger stets die Kosten<br />
für die erforderliche notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht<br />
zu tragen. Diese und weitere Kosten, die im<br />
Zusammenhang mit der Kündigung oder Übertragung der<br />
Gesellschaftsanteile und dem Ausscheiden eines Gesellschafters<br />
ggf. anfallen, hat der Anleger zu tragen. Die jeweilige<br />
Höhe hängt individuell vom Einzelfall ab.<br />
Bei der Übertragung eines Kommanditanteils auf mehrere<br />
Erwerber, insbesondere im Erbfall, fallen die vorbezeichneten<br />
Kosten für jeden Erwerber gesondert an.<br />
Bei einer entgeltlichen Anteilsveräußerung ist dem Treuhänder<br />
für seinen zusätzlichen Aufwand der Anteilsverwaltung<br />
vom Veräußerer ein pauschales Entgelt i.H.v. 1,19% des<br />
Kaufpreises, inklusive 19% Umsatzsteuer, mindestens<br />
178,50 EUR, höchstens jedoch 357 EUR, pro Anteilsveräußerung<br />
zu zahlen. Die Pauschale ist einer geänderten<br />
Umsatzsteuer anzupassen.<br />
Darüber hinaus entstehen mit dem Erwerb, der Verwaltung<br />
und der Veräußerung der Vermögensanlage keine weiteren<br />
Kosten.<br />
SCHLICHTUNGS-/OMBUDSVERFAHREN<br />
Die Gesellschafter und Treugeber sind berechtigt, bei Streitigkeiten<br />
mit der Gesellschaft aufgrund des durch ihre Beteiligung<br />
begründeten rechtlichen Verhältnisses die in Berlin an -<br />
sässige Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V. anzurufen<br />
und ein Schlichtungsverfahren einzuleiten. Das Schlichtungsverfahren<br />
richtet sich nach den jeweils geltenden Regelungen<br />
der Verfahrensordnung Ombudsstelle Geschlossene<br />
Fonds e.V.<br />
99
TEIL C // RECHTLICHE GRUNDLAGEN //<br />
TREUHANDVERTRAG<br />
Der im Teil D dieses Beteiligungsprospektes abgedruckte<br />
Treuhandvertrag ist die Rechtsgrundlage der Tätigkeit des<br />
Treuhänders, d.h. der AGR Treuhandgesellschaft „Sky<br />
Cloud IV“ mbH mit Sitz in Hamburg, („Treuhänder“). Der<br />
Abschluss des Treuhandvertrages erfolgt rückwirkend zum<br />
1. Kalendertag des Monats, in dem die Annahme der Beitrittserklärung<br />
durch den Treuhänder erfolgt ist. Die An -<br />
nahme eines Treugebers erfolgt nur, wenn bestimmte Unterlagen<br />
und Erklärungen beim Treuhänder und dem Emittenten<br />
vorliegen (siehe §1 Abs.2 des Treuhandvertrages).<br />
Die Aufgabe des Treuhänders besteht darin, im eigenen<br />
Namen, aber im Umfang der gezeichneten Beteiligung an<br />
dem Emittenten im Auftrag und für Rechnung des Treugebers<br />
einen entsprechenden Anteil der Kapitaleinlage des<br />
Emittenten zu halten. Er leitet lediglich die Rechte und Pflichten<br />
aus der Beteiligung an die Anleger durch, ohne eigene<br />
Entscheidungsmacht zu beanspruchen. Der Treuhänder wird<br />
insofern nur auf Anweisung der Treugeber handeln. Erfolgt<br />
keine Weisung, wird der Treuhänder nicht agieren. Im<br />
Außenverhältnis hält der Treuhänder die Kapitaleinlage beim<br />
Emittenten für sich und die Treugeber gemeinsam als einheitliche<br />
Kapitaleinlage am Emittenten. Die wesentlichen<br />
Rechte und Pflichten des Treuhänders sind folgende:<br />
Der Treuhänder tritt gegenüber Dritten im eigenen<br />
Namen auf und übt insoweit das ihm als Kommanditisten<br />
zustehende Gesellschafterrecht, insbesondere Stimmrechte,<br />
im eigenen Namen, aber immer gemäß der Weisung<br />
des Treugebers nach dem Treuhandvertrag aus.<br />
Dies gilt nicht, wenn der Treugeber die Stimmrechte<br />
selbst ausübt. Der Treuhänder hält und verwaltet das<br />
Treuhandvermögen getrennt von seinem sonstigen Vermögen<br />
und ist verpflichtet, dem Treugeber dasjenige<br />
herauszugeben, was er in Ausführung des Treuhandvertrages<br />
für den Treugeber bzw. für dessen Rechnung<br />
erlangt hat, insbesondere die Rückflüsse (Ausschüttungen)<br />
aus dem Emittenten. Der Treuhänder hat gegen<br />
jeden Treugeber anteilig entsprechend der Höhe der<br />
jeweiligen Beteiligung am Emittenten Anspruch auf<br />
Freistellung von allen Verbindlichkeiten, Verpflichtungen<br />
und Ansprüchen Dritter, die im Zusammenhang mit dem<br />
Erwerb und der Verwaltung der treuhänderisch gehaltenen<br />
Kapitalbeteiligung für den Treugeber entstehen<br />
(einschließlich etwaiger Ansprüche, die gemäß §§171,<br />
160 HGB gegen den Treuhänder geltend gemacht<br />
werden).<br />
Der Treuhänder haftet gemäß §9 Abs.1 des Treuhand -<br />
vertrages gegenüber dem Treugeber außer bei Verletzung<br />
von Leben, Körper und Gesundheit nur bei grob<br />
fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung. Bei der<br />
Verletzung einer vertrags wesentlichen Pflicht, die die<br />
Erreichung des Zwecks des Treuhandvertrages gefährdet<br />
(insbesondere die Verletzung der Pflicht zur treuhänderischen<br />
Verwaltung des anteiligen Kommanditanteils am<br />
Emittenten und der Wahrung der gesellschaftsrechtlichen<br />
Mitwirkungsrechte nach Weisung des Treugebers),<br />
haftet der Treuhänder auch für leichte Fahrlässigkeit. Die<br />
vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht,<br />
sofern der Treuhänder aufgrund zwingender gesetzlicher<br />
Vorschriften haftet. Ansprüche des Treugebers auf Schadensersatz<br />
– gleich aus welchem Rechtsgrund, auch aus<br />
der Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen<br />
– verjähren in drei Jahren ab dem Schluss des<br />
Kalenderjahres, in dem der betreffende Anspruch entstanden<br />
ist und der Treu geber von den den Anspruch<br />
begründenden Umständen und der Person des Schuldners<br />
Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit<br />
hätte erlangen müssen, soweit der betreffende Anspruch<br />
nicht kraft Gesetzes einer kürzeren Verjährung unterliegt.<br />
Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung<br />
oder bei der Haftung für Personenschäden gilt die<br />
gesetzliche Ver jährungsfrist.<br />
Die Haftung des Treuhänders gegenüber dem Treugeber<br />
ist ausgeschlossen, wenn und soweit der Treuhänder<br />
aufgrund und im Rahmen einer schriftlichen Weisung des<br />
Treugebers handelt. Dies gilt nicht für den Fall, dass der<br />
Treuhänder bei der Ausführung der Weisung des Treugebers<br />
vorsätzlich oder grob fahrlässig einen Schaden verursacht.<br />
Der Treuhänder übernimmt keine Haftung für die<br />
Bonität der Vertragspartner des Emittenten oder dafür,<br />
dass die Vertragspartner des Emittenten, soweit es sich<br />
hierbei nicht um Erfüllungsgehilfen des Treuhänders im<br />
Sinne von §278 BGB handelt, die eingegangenen vertraglichen<br />
Pflichten ordnungsgemäß erfüllen. Der Treu-<br />
100
RECHTLICHE GRUNDLAGEN // TEIL C<br />
händer übernimmt insbesondere keine Haftung für die<br />
Ertragsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit des Emittenten<br />
oder für die Erreichung der von den Treugebern verfolgten<br />
wirtschaftlichen Ziele.<br />
Jeder Treugeber wird wirtschaftlich so behandelt, als sei<br />
er Kommanditist des Emittenten. Die Regelungen des<br />
Gesellschaftsvertrages des Emittenten und des Treuhandvertrages<br />
sehen u.a. vor, dass entweder der Treugeber<br />
selbst seine Stimmrechte ausübt oder diese von<br />
dem Treuhänder nach der Weisung des Treugebers, evtl.<br />
anteilig, wahrgenommen werden. Ausschüttungen werden<br />
auf schriftliche Weisung des Treugebers an den Treuhänder<br />
und auf Weisung von diesem an den Emittenten und<br />
vom Emittenten direkt an die Treugeber geleistet. Sonstige<br />
Rechte und Pflichten entsprechen denjenigen aller<br />
Kommanditisten des Emittenten, mit Ausnahme solcher<br />
Rechte und Pflichten, die beim Emittenten dem Treuhänder<br />
in seiner Eigenschaft als Treuhänder zustehen. Zu<br />
den Einzelheiten wird auf die Ausführungen zum Gesellschaftsvertrag<br />
verwiesen. Dies gilt auch hinsichtlich des<br />
Datenschutzes bzw. der Speicherung und Nutzung personenbezogener<br />
Daten.<br />
Verfügungen über die Treugeberbeteiligungen oder Teilen<br />
hiervon bedürfen der schriftlichen Zustimmung des<br />
Geschäftsführenden Kommanditisten der Gesellschaft<br />
und des Treuhänders, die diese nur aus wichtigem Grund<br />
versagen dürfen. Ferner müssen bei Übertragungen der<br />
Treugeberbeteiligungen oder Teilen hiervon die Voraussetzungen<br />
gemäß §10 des Treuhandvertrages erfüllt werden.<br />
Eine ordentliche Kündigung des Treuhandvertrages ist<br />
erstmals zum 31. Dezember 2028 schriftlich möglich.<br />
Scheidet der Treuhänder in seiner Eigenschaft als Treuhandkommanditist<br />
aus dem Emittenten aus, gelten die<br />
gesetzlichen Regelungen. Der Geschäftsführende Kommanditist<br />
ist jedoch berechtigt, einen Vorschlag hinsichtlich<br />
eines neuen Treuhänders zu unterbreiten.<br />
Der Treuhänder erhält vom Emittenten ab 2011 eine Vergütung<br />
für seine Treuhändertätigkeit (siehe Seite 92). Die<br />
Vergütung versteht sich zzgl. ggf. anfallender gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer. Bei Übertragungen erhält der Treuhänder<br />
zusätzliche Kostenerstattungen. Der Emittent erstattet<br />
dem Treuhänder darüber hinaus solche Aufwendungen,<br />
die dem Treuhänder durch die Beantwortung von Anfragen<br />
von Gesellschaftern oder Treugebern entstehen,<br />
sofern hierzu Leistungen Dritter (z.B. Rechtsberater,<br />
Steuerberater) in Anspruch genommen werden oder es<br />
sich um Aufwendungen im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten<br />
mit Gesellschaftern oder Treugebern handelt.<br />
Es gibt keine Umstände oder Beziehungen, die Interessenkonflikte<br />
des Treuhänders begründen können.<br />
KAUFVERTRAGSÜBERNAHMEVEREINBARUNG<br />
(PURCHASE AGREEMENT ASSIGNMENT)<br />
Emirates hat mit Airbus S.A.S. („Airbus“) einen Kaufvertrag<br />
über den Erwerb eines Flugzeuges vom Typ Airbus A380-800<br />
abgeschlossen („Purchase Agreement“). Der Emittent hat<br />
mit Emirates im Rahmen des am 20. September 2011 ab -<br />
geschlossenen Leasingvertrages vereinbart, dass Emirates<br />
die Rechte auf Übertragung des Eigentums an dem Flugzeug<br />
vom Typ Airbus A380-800 mit der Herstellerserien -<br />
nummer 103, ausgestattet mit vier GP7270 Triebwerken von<br />
Engine Alliance LLC – ein Joint-Venture-Unternehmen zwischen<br />
General Electric Company und Pratt & Whitney – und<br />
mit der von Emirates bestellten Ausstattung (nachfolgend<br />
„Flugzeug“ oder „Leasingobjekt“ genannt), aus dem Kaufvertrag<br />
mit Airbus an den Emittenten überträgt.<br />
Zur Umsetzung dieser Vereinbarung wird der Emittent vor<br />
Auslieferung des Flugzeuges eine Kaufvertragsübernahmevereinbarung<br />
mit Emirates abschließen. Nach diesem<br />
Vertrag bleibt Emirates Vertragspartner von Airbus, d.h.<br />
Emirates obliegt die Erfüllung der sich aus dem Kaufvertrag<br />
mit Airbus ergebenden Käuferpflichten, bzw. hat für die<br />
Erfüllung dieser Pflichten Sorge zu tragen. Emirates stehen<br />
auch grundsätzlich die sich aus dem Kaufvertrag ergebenden<br />
Käuferrechte gegenüber Airbus, mit Ausnahme der an<br />
den Emittenten übertragenen Rechte, insbesondere des<br />
Rechts auf Übereignung des Flugzeuges, zu. Darüber hinaus<br />
wird der Emittent keine weiteren Verträge über die Anschaffung<br />
oder Herstellung des Anlageobjektes oder wesentlicher<br />
Teile davon abschliessen.<br />
101
TEIL C // RECHTLICHE GRUNDLAGEN //<br />
Neben den vorerwähnten Rechten des Emittenten wird sich<br />
der Emittent durch die Kaufvertragsübernahmevereinbarung<br />
verpflichten, den Kaufpreis an Airbus zu zahlen. Airbus wird<br />
der Abtretung der vorgenannten Rechte zustimmen müssen.<br />
Die Rechte aus den dem Emittenten einzuräumenden<br />
Gewährleistungen und Garantien (vier Jahre Gewährleistung<br />
auf den Rumpf – ausgenommen von Emirates an den Hersteller<br />
gelieferte Ausstattung und Fahrwerk sowie eine sog.<br />
„Service Life Policy“ für bestimmte in der Vereinbarung festgelegte<br />
Teile über zwölf Jahre) werden von Emirates im<br />
Namen des Emittenten wahrgenommen, solange Emirates<br />
das Flugzeug gemäß dem Leasingvertrag mit dem Emittenten<br />
nutzt. Die von Airbus eingeräumten Gewährleistungsrechte<br />
unterliegen französischem Recht.<br />
Der vertraglich vereinbarte Kaufpreis des Flugzeuges beträgt<br />
234 Millionen USD. Emirates leistet bei Übernahme des<br />
Flugzeuges einen Betrag von 24 Millionen USD als einmalige<br />
Leasingsonderzahlung. Ein Teilbetrag i.H.v. 67 Millionen USD<br />
des vertraglich vereinbarten Kaufpreises wird durch Vereinbarung<br />
mit Emirates und Airbus zu dem bei Auslieferung vorherrschenden<br />
EUR/USD-Wechselkurs in Euro geleistet. Der<br />
Restbetrag der Kaufpreiszahlung i.H.v. 143 Millionen USD<br />
erfolgt währungskongruent in US-Dollar. Sollte es durch<br />
Wechselkursentwicklungen dazu kommen, dass Zuzahlungen<br />
an Airbus zu erfolgen haben, so werden diese von<br />
Emirates geleistet. Andere Zahlungen als den Kaufpreis hat<br />
der Emittent im Rahmen der Vereinbarung nicht zu leisten.<br />
Die Fertigstellung und Übergabe des Flugzeuges ist für<br />
Juni 2012 in Hamburg geplant. Spätestens zwei Tage vor<br />
Auslieferung des Flugzeuges wird Emirates nach vorheriger<br />
Mitteilung von Airbus eine Nachricht an den Emittenten<br />
übermitteln, in der der genaue Auslieferungstag festgelegt<br />
wird. Der Emittent wird Emirates als Bevollmächtigten<br />
gegenüber Airbus im Rahmen der Kaufvertragsübernahmevereinbarung<br />
bei der Auslieferung des Flugzeuges bestellen.<br />
Mit Übergabe des Flugzeuges von Airbus an Emirates, der<br />
als Bevollmächtigter im Namen des Emittenten handelt, und<br />
vollständiger Zahlung des Kaufpreises an Airbus geht das<br />
Eigentum an dem Flugzeug und allen damit zusammenhängenden<br />
Rechten und Pflichten auf den Emittenten über.<br />
Die Kaufvertragsübernahmevereinbarung wird englischem<br />
Recht unterliegen. Streitigkeiten sind vor Gerichten in England<br />
und Wales auszutragen.<br />
LEASINGVERTRAG<br />
(OPERATING LEASE AGREEMENT)<br />
Der Emittent hat als Leasinggeber am 20. September 2011<br />
einen Leasingvertrag mit Emirates als Leasingnehmer abgeschlossen.<br />
Unter dem Leasingvertrag überlässt der Emittent<br />
dem Leasingnehmer das Flugzeug vom Typ Airbus A380-800,<br />
ausgestattet mit vier Engine Alliance Triebwerken und von<br />
der Fluggesellschaft an den Hersteller gelieferter Ausstattung<br />
(„Flugzeug“ oder „Leasingobjekt“).<br />
Die Übergabe des Flugzeuges vom Hersteller Airbus an den<br />
Emittenten wird gemäß gegenwärtiger Planung im Juni 2012<br />
erfolgen. Der Leasingnehmer Emirates wird für den Leasinggeber<br />
die Übergabe und Abnahme des Flugzeuges bei Airbus<br />
und gleichzeitig das Leasinggut unter dem Leasingvertrag<br />
mit dem Emittenten übernehmen. Erfolgt die Auslieferung<br />
und Übernahme des Flugzeuges nicht spätestens bis zum<br />
30. September 2012, kann der Emittent den Leasingvertrag<br />
kündigen. Darüber hinaus kann der Leasingnehmer gegenüber<br />
dem Emittenten keinerlei Ansprüche in Bezug auf eine<br />
Nichtauslieferung oder eine verspätete Ablieferung geltend<br />
machen, solange der Emittent die Nichtauslieferung oder die<br />
verspätete Auslieferung nicht direkt ver ursacht hat.<br />
Beide Vertragsparteien haben sich darüber hinaus u.a.<br />
gegenseitig Rücktrittsrechte von den Verträgen vor Auslieferung<br />
des Flugzeuges eingeräumt, sollte der Leasingvertrag<br />
durch rechtliche oder steuerrechtliche Änderungen unwirtschaftlich<br />
werden oder durch den Ausbruch eines Krieges<br />
der Leasingvertrag nicht rechtlich durchsetzbar oder durchführbar<br />
sein. Sollten sich steuerrechtliche Änderungen bis<br />
zur Auslieferung des Flugzeuges in Deutschland für den<br />
Emittenten ergeben, so führt dies nicht zu einer Berechtigung<br />
der vorzeitigen Auflösung des Leasingvertrages.<br />
Der Leasingvertrag ist als Nettomietvertragsverhältnis ausgestaltet,<br />
d.h. der Leasingnehmer trägt alle Kosten, die<br />
durch den Besitz und den Betrieb des Flugzeuges ver ursacht<br />
102
RECHTLICHE GRUNDLAGEN // TEIL C<br />
sind oder werden. Der Leasingvertrag legt fest, dass der<br />
Betrieb des Flugzeuges, die Wartung und die Versicherung<br />
des Leasingobjektes, die Sicherstellung der technischen<br />
Verfügbarkeit, die Beschäftigung des zum Betrieb notwendigen<br />
Personals sowie die Erfüllung gesetzlicher Auflagen<br />
dem Leasingnehmer obliegen. Der Emittent übernimmt<br />
gemäß dem Leasingvertrag keine Gewähr für die Mängel -<br />
freiheit sowie die Funktions- und Leistungsfähigkeit des<br />
Leasing objektes. Der Emittent hat den Leasingnehmer unter<br />
Beachtung der Interessen des Emittenten bevollmächtigt,<br />
etwaige Garantie- und Gewährleistungsansprüche gegenüber<br />
dem Hersteller Airbus wahrzunehmen. Während der<br />
Laufzeit des Leasingvertrages trägt Emirates alle Risiken<br />
eines Verlusts, einer unberechtigten Nutzung, Beschädigung<br />
oder Zerstörung des Flugzeuges oder Teilen davon. Der<br />
Leasing nehmer ist verpflichtet, entsprechende Schäden<br />
zu beheben bzw. entsprechende Teile gleichwertig zu ersetzen.<br />
Diese Umstände haben keine Auswirkungen auf die<br />
Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Emittenten, es sei<br />
denn, es liegt ein vertraglich definierter Totalverlust des<br />
Flugzeuges vor (siehe Seite 108).<br />
Der Leasingnehmer ist bei der operativen Nutzung des Flugzeuges<br />
an die Auflagen und Anforderungen gebunden, die<br />
sich aus dem Leasingvertrag, aus den Gesetzen, den Regelungen<br />
der jeweiligen Luftverkehrsbehörde, der Flugzeugversicherung<br />
oder des Herstellers des Flugzeuges oder dessen<br />
Teilen (z.B. der vier Engine Alliance Triebwerke) ergeben.<br />
Im Rahmen des Leasingvertrages hat sich der Emittent verpflichtet,<br />
Emirates von allen die Fluggesellschaft betreffenden<br />
Prospekthaftungsansprüchen freizustellen.<br />
Der Leasingvertrag unterliegt englischem Recht. Streitigkeiten<br />
sind vor englischen Gerichten auszutragen.<br />
LAUFZEIT<br />
Der Leasingvertrag hat eine Laufzeit von zehn Jahren ab<br />
Übernahme des Flugzeuges („Grundlaufzeit“) und kann durch<br />
den Emittenten grundsätzlich nur gekündigt werden, wenn<br />
eine Vertragsstörung seitens Emirates (siehe Seite 106f.)<br />
vorliegt. Anschließend hat der Leasingnehmer die Option,<br />
das Flugzeug für weitere zwei Jahre zu leasen („1. Verlängerungsoption“).<br />
Nach Ablauf von zwölf Jahren hat der Leasingnehmer<br />
eine zweite Option, den Leasingvertrag um weitere<br />
drei Jahre zu verlängern („2. Verlängerungsoption“).<br />
Die Ausübung der Verlängerungsoptionen muss bis spätestens<br />
20 Monate vor Ablauf der entsprechenden Laufzeit<br />
gegenüber dem Emittenten mitgeteilt werden. Für den Fall,<br />
dass Emirates die Verlängerungsoption nach der Grundlaufzeit<br />
nicht ausübt, hat Emirates das Flugzeug zurückzugeben<br />
und eine Abstandszahlung am Ende der Grundlaufzeit zu<br />
leisten. Diese Abstandszahlung wird aus der Abdiskontierung<br />
der Leasingraten der folgenden 24 Monate 30 Tage vor<br />
Beendigung des Leasingvertrages berechnet. Bei Zugrundelegung<br />
eines 2-Jahres-USD-LIBOR-Satzes i.H.v. 1% p.a.<br />
beträgt der Anteil der USD-Leasingraten 12,5 Millionen USD,<br />
und bei einem 2-Jahres-EURIBOR-Satz von 2% p.a. beträgt<br />
der Anteil der Euro-Leasingraten 11,3 Millionen EUR. Der<br />
Emittent erhält beide Teile, d.h. sowohl eine Euro- als auch<br />
eine US-Dollar-Zahlung.<br />
Sollte Emirates die erste und/oder die zweite Verlängerungsoption<br />
des Leasingvertrages nicht wahrnehmen und der<br />
Emittent bzw. die Anleger durch eine Gesellschafterentscheidung<br />
sich entscheiden, dass das Flugzeug nicht weitervermietet,<br />
sondern veräußert werden soll, so hat Emirates das<br />
Recht, das Flugzeug zu kaufen. Darüber hinaus ist Emirates<br />
im Falle einer staatlichen Beschlagnahme durch den Registrierungsstaat<br />
verpflichtet, das Flugzeug zu erwerben. Die<br />
Benachrichtigung von Emirates über das Kaufinteresse<br />
muss 19 Monate vor Leasingvertragsbeendigung an den<br />
Emittenten übermittelt werden. Der Verkaufspreis entspricht<br />
dem Durchschnitt aus den von drei unabhängigen Wertgutachtern<br />
jeweils ermittelten Marktwerten des Flugzeuges.<br />
Die Wertgutachter werden von den Vertragsparteien zusammen<br />
bestimmt. Sollte man keine Einigung hinsichtlich der<br />
Ernennung der Wertgutachter erlangen, so hat jede Vertragspartei<br />
das Recht, einen Wertgutachter zu bestimmen. Der<br />
dritte Wertgutachter schließlich wird durch die beiden anderen<br />
Wertgutachter festgelegt.<br />
103
TEIL C // RECHTLICHE GRUNDLAGEN //<br />
LEASINGRATEN<br />
Der Emittent wird im Rahmen des Leasingvertrages eine<br />
Leasingsonderzahlung für die ersten zehn Jahre bei Auslieferung<br />
des Flugzeuges i.H.v. 24 Millionen USD und laufende<br />
Leasingratenzahlungen, wie in der nachfolgenden Tabelle<br />
aufgeführt, erhalten.<br />
Die laufenden Leasingraten sind bis zum Ablauf des Leasingvertrages<br />
monatlich im Voraus zu leisten. Mit Übergabe<br />
des Flugzeuges an den Leasingnehmer bestimmt sich der<br />
Kalendertag, an dem die laufenden Leasingraten zu leisten<br />
sind. Der Leasingnehmer ist verpflichtet, die laufenden Leasingraten,<br />
die sich in eine US-Dollar und Euro-Rate aufteilen,<br />
ohne Abzug von Quellensteuern zu leisten.<br />
Tilgung des langfristigen Darlehens dienen, aufgrund einer<br />
geringeren Darlehensziehung entsprechend vermindert.<br />
In den Jahren 11 bis 15 leistet Emirates ebenfalls die Leasingratenzahlungen<br />
in US-Dollar und Euro. Die USD-Leasingraten<br />
dienen ab dem Jahr 11 teilweise zum Aufbau einer<br />
Liquiditätsreserve für die ggf. anfallenden Rekonfigurationsund<br />
Remarketingkosten im Jahr 15.<br />
Die monatlichen Leasingraten ab Jahr 13 sind Minimumleasingraten.<br />
Sollte sich der Markt positiv entwickelt haben und<br />
dies durch drei Marktgutachten belegen lassen, so wird die<br />
Leasingrate entsprechend nach oben angepasst. Die Anpassung<br />
der Leasingrate basiert auf dem Durchschnitt der von<br />
den drei Gutachtern prognostizierten Marktleasingraten.<br />
LEASINGRATEN – PROGNOSE<br />
ZEITRAUM<br />
LEASINGRATE<br />
IN MONATEN IN USD IN EUR<br />
001 – 120 1.565.500 454.774<br />
121 – 144 525.000 479.173<br />
145 – 180 570.000 818.797<br />
Die gegenwärtig im Leasingvertrag festgelegten monatlichen<br />
USD-Leasingraten in den ersten zehn Jahren basieren auf<br />
der Annahme, dass bei Auslieferung des Flugzeuges der<br />
USD-Basiszinssatz 2,35% entspricht und eine Darlehensziehung<br />
von 145 Millionen USD erfolgt. Sollte dies nicht der<br />
Fall sein, so findet eine Anpassung der Leasingraten in den<br />
ersten 120 Monaten in der nachfolgenden Weise statt: Für<br />
jede Abweichung des USD-Basiszinssatzes um 10 Basispunkte<br />
nach oben oder unten wird die Leasingrate um<br />
7.338 USD erhöht oder vermindert. Darüber hinaus findet<br />
eine Anpassung der USD-Leasingraten dadurch statt, dass<br />
ein Teilbetrag des Kaufpreises in Euro bei Auslieferung des<br />
Flug zeuges zu leisten ist, der sich aus dem Umtausch von<br />
67 Millionen USD in Euro ergibt. Der Emittent hat mit<br />
Emirates eine Euro-Leasingrate für die Grundlaufzeit von<br />
454.774 EUR, für die 1. Verlängerungsoption von 479.173 EUR<br />
sowie für die 2. Verlängerungsoption von 818.797 EUR,<br />
basierend auf dem vereinbarten Wechselkurs von 1,33, vereinbart.<br />
Sollte bei Auslieferung des Flugzeuges der Wechselkurs<br />
abweichen, so werden die USD-Leasingraten, die zur<br />
INFORMATIONSPFLICHTEN DES LEASINGNEHMERS<br />
Emirates ist gemäß dem Leasingvertrag verpflichtet, innerhalb<br />
von 180 Tagen nach dem Geschäftsjahresende einen<br />
geprüften konsolidierten Jahresabschluss zur Verfügung zu<br />
stellen und nach Aufforderung durch den Emittenten spätestens<br />
90 Tage nach Beendigung eines Geschäftsjahres Halbjahreszahlen<br />
vorzulegen. Weiterhin ist Emirates verpflichtet,<br />
Informationen, die sonstigen Gläubigern bekannt gegeben<br />
werden, ebenso an den Emittenten und die Darlehensgeber<br />
weiterzuleiten.<br />
Neben den vorgenannten Informationspflichten besteht eine<br />
Reihe von Berichtspflichten zum Betrieb und der Nutzung<br />
des Flugzeuges. So muss der Leasingnehmer monatlich<br />
einen technischen Bericht zum Flugzeug und den Triebwerken<br />
erstellen, der die Flugstunden und Flugzyklen des Flugzeuges<br />
enthält. Weiterhin ist der Leasingnehmer dazu verpflichtet,<br />
allen Informations- und Aufzeichnungspflichten<br />
nachzukommen, die auf Grund von Gesetzen oder Auflagen<br />
durch Luftverkehrsbehörden notwendig sind.<br />
UNTERVERMIETUNG<br />
Emirates hat das Recht, das Flugzeug an vertraglich vereinbarte<br />
Luftverkehrsgesellschaften (u.a. Air France/KLM,<br />
British Airways, Lufthansa, Qantas Airways oder Thai Airways<br />
International) unterzuvermieten. Der Untermietvertrag muss<br />
104
RECHTLICHE GRUNDLAGEN // TEIL C<br />
dieselben Anforderungen an die Versicherungsstandards<br />
beinhalten wie der Leasingvertrag. Er muss zudem rechtlich<br />
gegenüber dem Leasingvertrag nachrangig sein oder alternativ<br />
eine Abtretung sämtlicher Rechte des Leasingnehmers<br />
unter dem Untermietvertrag an den Emittenten vorsehen.<br />
Die Laufzeit des Untermietvertrages darf nicht über die Laufzeit<br />
des Leasingvertrages des Emittenten mit Emirates<br />
hinausgehen. Im Falle eines Untermietvertrages bleibt Emirates<br />
dem Emittenten vollumfänglich zur Erfüllung sämtlicher<br />
Verpflichtungen aus dem Leasingvertrag verpflichtet.<br />
Emirates kann außerdem das Flugzeug für drei Monate verchartern,<br />
wenn die volle operative Kontrolle über das Flugzeug<br />
(inkl. der Stellung der Crew) bei Emirates verbleibt.<br />
Die Laufzeit solcher Charterverträge darf bis zu drei Jahren<br />
betragen, wenn das Flugzeug von einem genehmigten<br />
Untermieter gechartert wird. Die Vertragslaufzeit darf in keinem<br />
Fall länger als die mit dem Emittenten vereinbarte<br />
Leasingvertragslaufzeit sein.<br />
WARTUNG<br />
Der Leasingnehmer ist verpflichtet, das Flugzeug ordnungsgemäß<br />
zu warten und in einem Zustand zu halten, der einem<br />
neu ausgelieferten Flugzeug unter Berücksichtigung der<br />
üblichen Abnutzung entspricht. Der Leasingnehmer muss<br />
alle Wartungsarbeiten sowie mögliche Testmaßnahmen am<br />
Flugzeug durchführen, die entsprechend den Gesetzen<br />
und den Auflagen der Luftverkehrsbehörden zu erfüllen sind.<br />
Gemäß dem Flugzeugtyp wird von den Luftverkehrsbehörden<br />
ein Wartungsprogramm festgelegt.<br />
Dieses sieht aktuell einen im Aufwand intensiveren 2Year-<br />
Check alle 24 Monate vor. An den 6Year-Check und den<br />
12Year-Check (detaillierte Inspektion der Flugzeugstruktur<br />
und gründlicher Test der Systeme, teilweise Freilegung der<br />
Verkleidung für gründliche Überprüfungen) sind weitere<br />
höhere Kontrollanforderungen gestellt, d.h. nach rund sechs<br />
Jahren und nach rund zwölf Jahren wird ein nochmals wartungsintensiverer<br />
Check durchgeführt.<br />
INSPEKTIONSRECHTE<br />
Der Emittent hat das Recht, in bestimmten Abständen<br />
Inspektionen des Flugzeuges durchzuführen. Diese finden<br />
im Regelfall einmal im Jahr statt. Eine Verkürzung der Frist<br />
zwischen den Inspektionen wird gestattet sein, wenn Ereignisse<br />
eingetreten sind, die es dem Emittenten erlauben würden,<br />
den Leasingvertrag außerordentlich zu kündigen. Der<br />
Emittent und der Sicherheitentreuhänder sind vom Leasingnehmer<br />
auf Anfrage über den Zeitpunkt und Ort des nächsten<br />
größeren Checks wie z. B. einen C-Check zu informieren<br />
und haben das Recht, bei diesem Check durch eine oder<br />
mehrere entsprechend qualifizierte Parteien vertreten zu<br />
sein.<br />
VERSICHERUNG DES FLUGZEUGES<br />
Der Leasingnehmer ist verpflichtet, das Flugzeug auf eigene<br />
Kosten entweder unmittelbar durch eine für den Emittenten<br />
akzeptable Versicherung oder mittelbar durch einen für den<br />
Emittenten akzeptablen Versicherungsmakler nach internationalen<br />
Standards im Londoner Versicherungsmarkt für<br />
Flugzeuge zu versichern. Abzuschließen sind sowohl Kaskoals<br />
auch Haftpflichtversicherung. Der Emittent kann gemeinsam<br />
mit dem Sicherheitentreuhänder die Anpassung der im<br />
Leasingvertrag festgesetzten Versicherungsbedingungen<br />
verlangen, sofern sich die marktüblichen Praktiken des Londoner<br />
Flugzeugversicherungsmarktes für einen solchen<br />
Flugzeugtyp und die gängigen Standards in der Luftfahrt -<br />
industrie verändern. Können die Versicherungserfordernisse<br />
gemäß Leasingvertrag zeitweise nicht erfüllt werden und<br />
besteht infolgedessen kein vertragsgemäßer Versicherungsschutz,<br />
muss das Flugzeug so lange am Boden bleiben, bis<br />
der entsprechende Versicherungsschutz wieder hergestellt<br />
ist. Der Emittent hat unabhängig davon, ob das Flugzeug<br />
am Boden bleiben muss oder nicht, einen Anspruch auf<br />
Leasingratenzahlungen.<br />
Kaskoversicherung<br />
Gemäß Leasingvertrag hat Emirates durch die All-Gefahren-<br />
Kaskoversicherung (Krieg und Terrorismus werden gesondert<br />
versichert) unter Einbeziehung eines Selbstbehalts von<br />
derzeit bis zu einer Million USD je Schadensereignis einen<br />
im Leasingvertrag spezifizierten Versicherungswert abzu -<br />
105
TEIL C // RECHTLICHE GRUNDLAGEN //<br />
decken. Die Werte der nachfolgenden Tabelle stellen beispielhaft<br />
die zu versichernden Beträge im Verlauf des Leasing -<br />
vertrages dar.<br />
BEISPIELHAFTE VERSICHERUNGSWERTE – PROGNOSE<br />
JEWEILS<br />
VERSICHERUNGSWERTE<br />
ZUM 15. JUNI 1<br />
IN USD<br />
2012 256.800.000<br />
2013 249.840.000<br />
2014 242.880.000<br />
2015 235.920.000<br />
2016 228.960.000<br />
2017 222.000.000<br />
2018 215.040.000<br />
2019 210.420.000<br />
2020 205.800.000<br />
2021 201.180.000<br />
2022 196.560.000<br />
2023 189.540.000<br />
2024 182.520.000<br />
2025 175.500.000<br />
2026 168.480.000<br />
1<br />
Dies entspricht dem Ablieferungstermin des Flugzeuges, der gegenwärtig<br />
für den 15. Juni 2012 geplant ist. Sollte sich dieser ändern, so<br />
erfolgt eine Anpassung an den neuen Ablieferungstermin.<br />
Darüber hinaus wird Emirates das Flugzeug im Rahmen einer<br />
zusätzlichen Kaskoversicherung zur Abdeckung des Kriegsund<br />
Terrorismusrisikos mit seiner gesamten Flotte versichern.<br />
Die Flotte ist mit einer Gesamtschadenssumme i.H.v. mindestens<br />
750 Millionen USD pro Jahr versichert. Für den<br />
besonderen Fall der Beschlagnahmung oder der Enteignung<br />
des Flugzeuges durch den Registrierungsstaat beträgt die<br />
Gesamtschadenssumme bis zu 250 Millionen USD pro Jahr.<br />
Im Falle eines Krieges oder Terroraktes kann der Versicherungsschutz<br />
von Seiten des Versicherers nach internationalen<br />
Standards gekündigt werden. Hierbei sind von der Versicherung<br />
bestimmte kurze Übergangsfristen vorzusehen. Die<br />
einzelnen Versicherungen müssen hierbei dem Endorsement<br />
AVN 67B, welches einen einheitlichen Industriestandard im<br />
Flugzeugversicherungsmarkt zugunsten von Leasinggebern<br />
und finanzierenden Banken gewährt, entsprechen.<br />
Haftpflichtversicherung<br />
In Bezug auf Schäden gegenüber Dritten (Haftpflicht), Per -<br />
sonen- und Sachschäden, Gepäckschäden, Transportgutschäden,<br />
ist das Flugzeug mit einer Einzelfallhöchstsumme<br />
von mindestens 1,25 Milliarden USD zu versichern. Personenschäden,<br />
die nicht am Flug beteiligte Dritte erleiden und die<br />
aus Produkthaftungsgesichtspunkten resultieren, sind mit<br />
mindestens 25 Millionen USD als Einzelfallhöchstsumme zu<br />
versichern. Schäden gegenüber Dritten in Bezug auf Kriegsund<br />
Terrorismusgefahren sind mit mindestens 750 Millionen<br />
USD versichert. Die Haftpflichtversicherungen müssen von<br />
Emirates zugunsten des Emittenten bis zu zwei Jahre nach<br />
Ablauf des Leasingvertrages oder Beendigung des nächsten<br />
12Year-Checks aufrechterhalten werden, je nachdem welcher<br />
Zeitpunkt der frühere ist.<br />
VERTRAGSSTÖRUNGEN<br />
Der Leasingvertrag enthält eine Reihe von möglichen Kündigungsgründen<br />
für den Emittenten. Diese umfassen u.a. die<br />
folgenden Ereignisse:<br />
Verletzung von fälligen Zahlungspflichten des Leasingnehmers<br />
nach mehr als fünf Bankarbeitstagen;<br />
Fehlende Versicherungen des Flugzeuges durch Verschulden<br />
des Leasingnehmers;<br />
Sonstige vertragliche Verpflichtungen werden von Emirates<br />
nicht eingehalten und nicht innerhalb einer Nachfrist<br />
erfüllt;<br />
Emirates gibt fehlerhafte Erklärungen ab oder macht<br />
inkorrekte Angaben im Rahmen der Vertragsdokumentation<br />
mit dem Emittenten oder Angaben von Emirates in<br />
einem wichtigen Aspekt erweisen sich als unrichtig und<br />
dies führt nach begründeter Auffassung des Emittenten<br />
zu einer erheblichen Beeinträchtigung von Emirates, den<br />
Verpflichtungen unter der Vertragsdokumentation nachzukommen;<br />
Verlust erforderlicher Genehmigungen, sodass die<br />
Rechte des Emittenten und der Darlehensgeber erheblich<br />
negativ beeinflusst werden;<br />
Ein besicherter Gläubiger übernimmt wesentliche Teile<br />
des Vermögens oder des Geschäftsbetriebes des<br />
Leasingnehmers;<br />
Emirates gibt seine Insolvenz bekannt;<br />
106
RECHTLICHE GRUNDLAGEN // TEIL C<br />
Emirates kommt fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht<br />
nach, führt Verhandlungen über eine Umstrukturierung<br />
seiner Verbindlichkeiten oder stimmt einem Umstrukturierungsplan<br />
ohne vorherige Zustimmung des Emittenten<br />
zu;<br />
Nichterfüllung von Verbindlichkeiten über 25 Millionen<br />
USD (oder einem entsprechenden Betrag in einer anderen<br />
Währung), die nach Fälligkeit und Ablauf einer Frist nicht<br />
ausgeglichen oder fällig gestellt werden, weil ein Kündigungsgrund<br />
durch Verschulden des Leasingnehmers eingetreten<br />
ist;<br />
Emirates gibt seinen Geschäftsbetrieb als Fluggesellschaft<br />
auf oder droht diesen aufzugeben ohne Zustimmung<br />
des Emittenten;<br />
Das Flugzeug wurde beschlagnahmt oder anderweitig<br />
dem Besitz des Leasingnehmers entzogen und dieser<br />
kann das Flugzeug nicht innerhalb von 14 Tagen wieder<br />
in Besitz nehmen, vorausgesetzt hierbei handelt es sich<br />
nicht um einen vertraglich definierten Totalverlust;<br />
Emirates verliert durch eigenes Verschulden eine Lizenz<br />
oder Erlaubnis, das Flugzeug zu betreiben, und dies führt<br />
zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Verpflichtungen<br />
unter dem Leasingvertrag mit dem Emittenten und<br />
diese Lizenz/Erlaubnis wird nicht innerhalb von 30 Tagen<br />
zurückerlangt oder ersetzt;<br />
Deregistrierung des Flugzeuges oder der Flugzeughypothek;<br />
Nichteinhaltung der Rückgabebedingungen unter dem<br />
Leasingvertrag;<br />
Emirates veräußert oder gibt bekannt, den gesamten<br />
oder einen wesentlichen Teil seines Geschäftsbetriebes<br />
zu veräußern, soweit dies nicht die Verbesserung oder<br />
den Austausch der Flotte von Emirates betrifft oder mit<br />
Zustimmung des Emittenten erfolgt;<br />
Emirates verweigert die Erfüllung von Verpflichtungen<br />
unter den abgeschlossenen Verträgen mit dem Emittenten.<br />
Für den Fall, dass im Leasingvertrag definierte Vertrags -<br />
störungen (siehe oben) eintreten, die Emirates zu vertreten<br />
hat, haben der Emittent und in bestimmten Fällen der<br />
Sicherheitentreuhänder das Recht, den Leasingvertrag zu<br />
kündigen. In diesem Fall ist Emirates verpflichtet, das Flugzeug<br />
unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Rück -<br />
gabe bedingungen zurückzugeben und alle ausstehenden<br />
Zahlungen an den Emittenten zu leisten und zusätzlich den<br />
in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Kündigungswert<br />
(„Kündigungswert“). Emirates ist darüber hinaus verpflichtet,<br />
dem Emittenten alle Kosten zu erstatten, die im Zusammenhang<br />
mit der vorzeitigen Auflösung des Leasingvertrages<br />
entstehen. Dies bedeutet, dass sowohl Vorfälligkeitsentschädigungen<br />
(siehe Seite 109f.) der Darlehensgeber wie<br />
auch Kosten für die Wiederinbesitznahme des Flugzeuges<br />
zu erstatten sind. Darüber hinaus sind auch Zahlungen zu<br />
leisten, um den Zustand des Flugzeuges entsprechend den<br />
Rückgabebedingungen herzustellen. Die nachfolgende<br />
Tabelle zeigt die Kündigungswerte, die zur Zahlung anstehen,<br />
sollte es zu einer vorzeitigen Vertragsbeendigung aufgrund<br />
einer von Emirates verursachten Vertragsstörung<br />
kommen.<br />
KÜNDIGUNGSWERTE – PROGNOSE<br />
JEWEILS ZUM<br />
15. JUNI 1 IN USD 2 IN EUR<br />
2012 200.460.000 66.074.000<br />
2013 181.674.000 61.070.000<br />
2014 162.888.000 56.111.000<br />
2015 144.102.000 51.151.000<br />
2016 125.316.000 46.192.000<br />
2017 106.530.000 41.232.000<br />
2018 87.744.000 36.272.000<br />
2019 68.958.000 31.313.000<br />
2020 50.172.000 26.353.000<br />
2021 31.386.000 21.394.000<br />
2022 12.600.000 16.434.000<br />
2023 6.300.000 11.474.000<br />
2024 1.095.000 6.515.000<br />
2025 13.680.000 19.652.000<br />
2026 6.840.000 9.826.000<br />
1<br />
Dies entspricht dem Ablieferungstermin des Flugzeuges, der gegenwärtig<br />
für den 15. Juni 2012 geplant ist. Sollte sich dieser ändern, so<br />
erfolgt eine Anpassung an den neuen Ablieferungstermin.<br />
2<br />
Die USD-Kündigungswerte der ersten zehn Jahre passen sich mit dem<br />
gezogenen Darlehensbetrag und der entsprechenden Annuität an.<br />
107
TEIL C // RECHTLICHE GRUNDLAGEN //<br />
Der durch den Leasingvertrag zu vereinbarende Kündigungswert<br />
deckt das ausstehende Fremdkapital und das zum<br />
jeweiligen Zeitpunkt noch ausstehende Einlagekapital (exkl.<br />
Agio) ab, deshalb sind sowohl Euro- als auch USD-Zahlungen<br />
zu leisten. Nachdem der Emittent die vollständige Zahlung<br />
erhalten hat, überträgt er das Eigentum an dem Flugzeug<br />
auf Emirates. Sollte Emirates nicht alle Zahlungen leisten und<br />
der Emittent innerhalb von zwei Jahren das Flugzeug ver -<br />
äußern, so wird der dann erzielte Veräußerungserlös mit den<br />
noch ausstehenden Zahlungen von Emirates verrechnet.<br />
VORZEITIGE VERTRAGSBEENDIGUNG<br />
IN AUSSERORDENTLICHEN FÄLLEN<br />
Bei Eintritt von im Leasingvertrag definierten Ereignissen,<br />
die weder von Emirates noch von dem Emittenten zu vertreten<br />
sind (Change in Circumstances) und die eine Vertragsfortführung<br />
für Emirates bzw. für die an der Finanzierungsstruktur<br />
Beteiligten unzumutbar machen und die durch eine<br />
Umstrukturierung nicht vermieden werden können, haben<br />
Emirates oder der Emittent das Recht, den Leasingvertrag<br />
vorzeitig zu kündigen.<br />
Gründe hierfür sind beispielsweise Gesetzesänderungen,<br />
nach denen die Verpflichtungen unter den bereits abgeschlossenen<br />
Verträgen entweder für den Leasingnehmer<br />
oder den Leasinggeber nicht mehr rechtlich verbindlich sind;<br />
z.B. wenn es im Registrierungsstaat des Flugzeuges (Dubai)<br />
ungesetzlich sein sollte, dass der Leasinggeber das Eigentum<br />
an einem Flugzeug hat oder der Staat Dubai nicht mehr<br />
direkt oder indirekt mindestens 51% an Emirates besitzt.<br />
Der Emittent überträgt in diesem Fall das Eigentum an dem<br />
Flugzeug auf Emirates gegen Zahlung des vereinbarten Versicherungswertes<br />
(siehe Seite 106).<br />
Im Fall einer vorzeitigen Vertragsbeendigung des Leasingvertrages<br />
durch Verlust oder Zerstörung des Flugzeuges<br />
oder einem definierten Totalverlust des Flugzeuges ist von<br />
Emirates der durch entsprechende Versicherungen abgedeckte<br />
Verlustwert zu zahlen. Totalverlust wird im Leasingvertrag<br />
unter anderem als Verlust des Leasingobjektes<br />
gemäß den Versicherungsbedingungen, Beschädigung des<br />
Leasingobjektes mit der Folge des Entzugs der erforderlichen<br />
Genehmigungen für mehr als sechs Monate und<br />
andere Ereignisse wie Diebstahl, Beschlagnahme, Enteignung<br />
oder Entführung des Flugzeuges, wenn der Leasingnehmer<br />
das Leasingobjekt mehr als 90 aufeinander folgende<br />
Tage nicht nutzen kann, definiert. Der Verlustwert wird unter<br />
„Versicherungen“ in der Tabelle auf Seite 106 dargestellt.<br />
Bei Eintritt einer im Leasingvertrag definierten Vertrags -<br />
störung, die vom Emittenten oder einer seinem Umfeld zu -<br />
rechenbaren Gesellschaft zu vertreten ist, hat Emirates ein<br />
außerordentliches Kündigungsrecht. Dieses betrifft beispielsweise<br />
die Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Emittenten<br />
sowie das unrechtmäßige Eingreifen des Emittenten<br />
in den laufenden Betrieb des Flugzeuges. In diesem Fall kann<br />
Emirates das Flugzeug u.a. von dem Emittenten er werben.<br />
Der Verkaufspreis entspricht dem Durchschnitt aus den von<br />
drei unabhängigen Wertgutachtern jeweils ermittelten Marktwerten<br />
des Flugzeuges.<br />
Neben den vorstehend genannten außerordentlichen Kündigungen<br />
hat Emirates nach der Übernahme des Flugzeuges<br />
keine weiteren Rechte, den Leasingvertrag vorzeitig zu kündigen.<br />
RÜCKGABE DES FLUGZEUGES<br />
Der Leasingnehmer muss das Flugzeug bei Beendigung<br />
des Leasingvertrages an den Emittenten in einem Zustand<br />
zurückgeben, der sich aus einer sorgfältigen Nutzung des<br />
Flugzeuges entsprechend den im Leasingvertrag spezifizierten<br />
Verpflichtungen, ergibt.<br />
Bei einer ordentlichen Beendigung des Leasingvertrages<br />
nach dem 10. Jahr ist der Airbus A380 in einem Full Life<br />
Zustand zurückzugeben. Bei einer ordentlichen Beendigung<br />
des Leasingvertrages nach dem 12. Jahr hat Emirates die<br />
Option, das Flugzeug im Full Life Zustand oder im Half Life<br />
Zustand zuzüglich einer Zahlung von 12 Millionen USD<br />
zurückzugeben. Bei Beendigung des Leasingvertrages nach<br />
dem 15. Jahr gibt Emirates den Airbus A380 in einem Half<br />
Life Zustand zurück.<br />
Die Prognoserechnung des Emittenten unterstellt einen<br />
Veräußerungserlös von 69,12 Millionen USD im Jahr 2027,<br />
von dem ein Betrag von 7 Millionen USD für Wartungsarbei-<br />
108
RECHTLICHE GRUNDLAGEN // TEIL C<br />
ten, Rekonfigurations- und Remarketingkosten in Abzug<br />
gebracht wird. Ob dieser Betrag ausreicht, um den angenommenen<br />
Nettoerlös i.H.v. 62,12 Millionen USD (bzw.<br />
46,71 Millionen Euro 1 ) zu erzielen, lässt sich aus heutiger<br />
Sicht nicht bestimmen, sondern hängt von den dann geltenden<br />
Marktbedingungen ab. Der prognostizierte Nettoerlös<br />
des Flugzeuges liegt damit unter dem AVAC Mittelwert im<br />
Half Life Zustand.<br />
Bei einer außerordentlichen Beendigung des Leasingvertrages<br />
ist das Flugzeug in einem Full Life Zustand an den Emittenten<br />
zurückzugeben, sofern nicht die Vertragsbeendigung<br />
auf einer durch den Emittenten verursachten Vertragsstörung<br />
beruht.<br />
Der Flughafen, an dem das Flugzeug an den Emittenten<br />
zurückgegeben wird, ist Dubai oder ein anderer zwischen<br />
den Parteien zu vereinbarender Flughafen. Das Flugzeug ist<br />
in einer weißen Lackierung des Rumpfes zurückzugeben.<br />
LANGFRISTIGES DARLEHEN<br />
Der Emittent hat am 21. September 2011 einen Darlehensvertrag<br />
über ein langfristiges Darlehen mit einem Bankenkonsortium<br />
i.H.v. bis zu 145 Millionen USD unterzeichnet.<br />
Das Darlehen dient zweckgebunden der teilweisen Finanzierung<br />
des Erwerbs des Flugzeuges.<br />
Die Valutierung des Darlehens erfolgt zwei Tage nach Anforderung<br />
des Darlehens durch den Emittenten. Die Auszahlung<br />
des Darlehens wird aufgrund der Mitteilung von Emirates<br />
über die geplante Auslieferung des Flugzeuges erfolgen.<br />
Die Laufzeit des langfristigen Darlehens beträgt zehn Jahre<br />
ab Auszahlung des Darlehens. Es wird annuitätisch quartalsweise<br />
nachschüssig über die Darlehenslaufzeit von zehn<br />
Jahren getilgt werden. Einmal zurückgeführte Beträge können<br />
nicht erneut in Anspruch genommen werden. Die quartalsweisen<br />
Zinszahlungen basieren auf einem USD-Basiszinssatz<br />
plus einer Marge von 2,85% p.a.<br />
FINANZIERUNGSVERTRÄGE<br />
Die Finanzierung des Flugzeugkaufpreises und der trans -<br />
aktionsabhängigen Kosten erfolgt über ein langfristiges Darlehen<br />
mit einem Bankenkonsortium unter der Führung der<br />
Norddeutschen Landesbank Girozentrale („NORD/LB“ oder<br />
„Sicherheitentreuhänder“), zusammen „Darlehensgeber“<br />
oder „Banken“. Die NORD/LB wird ebenfalls bei Bedarf ein<br />
Zwischenfinanzierungsdarlehen zur Verfügung stellen. Die<br />
Darlehen unterliegen den marktüblichen Auszahlungsvoraussetzungen.<br />
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass weder das<br />
Bankenkonsortium noch die NORD/LB als Zwischenfinanzierungsdarlehensgeber<br />
an dem wirtschaftlichen, rechtlichen<br />
und steuerlichen Konzept des Beteiligungsangebotes mitgewirkt<br />
haben und keinerlei Haftung für den Eintritt des wirtschaftlichen<br />
bzw. steuerlichen Erfolges des Beteiligungsangebotes<br />
übernehmen. Im Rahmen der Darlehensverträge hat<br />
sich der Emittent verpflichtet, die Darlehensgeber von allen<br />
Prospekthaftungsansprüchen freizustellen.<br />
1<br />
Umgerechnet mit einem Wechselkurs i.H.v. EUR/USD 1,33.<br />
Der Emittent hat dem Bankenkonsortium alle zusätzlichen<br />
Kosten auszugleichen, die diesem während der Laufzeit des<br />
Darlehensvertrages gegebenenfalls durch zusätzliche Steuern<br />
(mit Ausnahme von Steuern auf Einkommen und Ertrag)<br />
sowie Änderungen von bankaufsichtsrechtlichen Regelungen<br />
in Bezug auf das Darlehen entstehen.<br />
Das Bankenkonsortium erhält eine Arrangementvergütung<br />
i.H.v. 1,10% des zugesagten Darlehensbetrages. Für die<br />
Zusage der Bereitstellung des langfristigen Darlehens erhalten<br />
die Banken eine Vergütung von 0,35% p.a. des zugesagten<br />
Darlehensbetrages vom Tage der Zusage bis zur<br />
Auszahlung. Diese Vergütungen sind bei Auszahlung des<br />
langfristigen Darlehens fällig. Darüber hinaus erstattet der<br />
Emittent den Darlehensgebern die rechtlichen Beratungskosten<br />
für die Erarbeitung der Vertragsdokumentation.<br />
Sollte der Emittent das Darlehen vorzeitig zurückzahlen<br />
müssen, da es zu einer vorzeitigen Beendigung des Leasingvertrages<br />
kommt (z. B. bei einem Versicherungsfall in Bezug<br />
auf das Flugzeug oder durch eine Insolvenz von Emirates), so<br />
hat der Emittent eine Entschädigungszahlungen i.H.v. 2,25%<br />
des dann ausstehenden Darlehensbetrages zu leisten.<br />
109
TEIL C // RECHTLICHE GRUNDLAGEN //<br />
In Fällen einer vorzeitigen Rückzahlung des Darlehens, die<br />
ausschließlich auf der Entscheidung des Emittenten beruht,<br />
muss der Emittent eine Entschädigungszahlung leisten,<br />
soweit den Darlehensgebern ein Schaden aus veränderten<br />
Liquiditätskosten zum Zeitpunkt der Rückführung des Dar -<br />
lehens entsteht.<br />
Die Darlehensgeber haben das Recht, das langfristige Dar -<br />
lehen zu kündigen, wenn eine Inanspruchnahme des Darlehens<br />
nicht bis zum 30. September 2012 erfolgt ist. Sollte<br />
eine Darlehensziehung nach dem 31. Juli 2012 erfolgen,<br />
haben die Darlehensgeber das Recht, die Konditionen des<br />
langfristigen Darlehens an veränderte Marktgegebenheiten<br />
anzupassen. Die Darlehensgeber sind außerdem berechtigt,<br />
das langfristige Darlehen aus wichtigem, im Verhalten des<br />
Emittenten liegendem Grund, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist<br />
ganz oder teilweise zu kündigen und zurückzufordern.<br />
Mögliche Kündigungsgründe sind z.B. ein Zahlungsverzug,<br />
eine (drohende) Insolvenz des Emittenten, die<br />
Bestellung einer Sicherheit am Flugzeug ohne Zustimmung<br />
der Darlehensgeber, Veränderungen des Leasingvertrages<br />
und der dazugehörenden Dokumente ohne Zustimmung der<br />
Darlehensgeber, die Änderung der gesellschaftsrechtlichen<br />
Kontrolle des Komplementärs oder des Geschäftsführenden<br />
Kommanditisten des Emittenten ohne Zustimmung der Darlehensgeber<br />
sowie eine wesentliche Vertragsverletzung<br />
unter dem Zwischenfinanzierungsdarlehen. Darüber hinaus<br />
kann eine Vertragsstörung unter dem Leasingvertrag, die im<br />
Verhalten von Emirates begründet ist, zu einer sofortigen<br />
Kündigung des langfristigen Darlehens führen.<br />
Im Rahmen des langfristigen Darlehens und der darin enthaltenen<br />
Sicherheitentreuhandvereinbarung hat der Emittent<br />
zur Besicherung des langfristigen Darlehens der NORD/LB<br />
als Sicherheitentreuhänder Sicherheiten eingeräumt. Dazu<br />
gehört die Abtretung aller Rechte des Emittenten aus dem<br />
Leasingvertrag mit Emirates, der Vereinbarung mit Emirates<br />
über die Abtretung von Ansprüchen aus der Kaufvertragsübernahmevereinbarung<br />
(„Purchase Agreement Assignment“)<br />
inklusive aller Versicherungsansprüche. Dem Sicherheitentreuhänder<br />
werden zudem die Sicherheiten an den Gewährleistungsansprüchen<br />
an dem Flugzeug und den Triebwerken<br />
gegen den jeweiligen Hersteller übertragen. Weiterhin wird<br />
das Flugzeug inklusive aller seiner Bestandteile im Rahmen<br />
eines Pfandrechts bis zur Rückführung aller Darlehensverpflichtungen<br />
des Emittenten an die Darlehensgeber verpfändet.<br />
Demnach ist die NORD/LB berechtigt, das Flugzeug zur<br />
Bedienung der Verpflichtungen des Emittenten gegenüber<br />
den Darlehensgebern des Bankenkonsortiums nach eigenem<br />
Ermessen zu verwerten, falls ein Kündigungsgrund bei<br />
einem der mit den Darlehensgebern abgeschlossenen Verträge<br />
oder ein Kündigungsgrund unter dem bestehenden<br />
Leasingvertrag vorliegt, den der Emittent zu vertreten hat.<br />
Bei einer Kündigung oder Beendigung des Leasingvertrages<br />
kann der Emittent unter der Voraussetzung, dass er seinen<br />
Verpflichtungen unter dem Darlehensvertrag nachkommt<br />
und nach Zustimmung der Darlehensgeber über einen entsprechenden<br />
Verwerter, die Verwertung/Weitervermietung<br />
des Flugzeuges vornehmen. Die Darlehensgeber dürfen<br />
dann ihr Recht auf Verwertung des Flugzeuges aufgrund des<br />
Pfandrechtes nicht wahrnehmen. Der Abschluss einer Verwertung<br />
darf nur mit Zustimmung der Darlehensgeber erfolgen.<br />
Gegenüber Emirates werden sich die Darlehensgeber verpflichten,<br />
bei jeder Verwertung die Rechte von Emirates<br />
unter dem Leasingvertrag zu wahren, vorausgesetzt, dass<br />
Emirates seine Verpflichtungen unter dem Leasingvertrag<br />
vollständig erfüllt. Darüber hinaus wird der Emittent zur<br />
Sicherung der Ansprüche des langfristigen Darlehens eine<br />
Verpfändungsvereinbarung nach deutschem Recht auf die<br />
bei der NORD/LB geführten Konten abschließen. Der Emittent<br />
hat sich außerdem verpflichtet, das Flugzeug nicht ohne<br />
vorherige schriftliche Zustimmung der Darlehensgeber zu<br />
belasten oder zu veräußern, ausgenommen sind die bereits<br />
bestehenden Verpflichtungen unter den bestehenden Verträgen<br />
mit den Darlehensgebern.<br />
Das langfristige Darlehen unterliegt englischem Recht. Streitigkeiten<br />
sind vor Gerichten in England und Wales auszutragen.<br />
110
RECHTLICHE GRUNDLAGEN // TEIL C<br />
ZWISCHENFINANZIERUNGSDARLEHEN<br />
Der Emittent hat am 14. September 2011 einen Zwischenfinanzierungsdarlehensvertrag<br />
mit der Norddeutschen Landesbank<br />
Girozentrale, Hannover („NORD/LB“), abgeschlossen.<br />
Die NORD/LB hat sich gegenüber dem Emittenten bereit<br />
erklärt, ein Zwischenfinanzierungsdarlehen i.H.v. bis zu<br />
65 Millionen USD oder nach Wahl des Emittenten und basierend<br />
auf dem EUR/USD-Wechselkurs zum Stichtag der Ziehung,<br />
einen entsprechenden Betrag in Euro, zur Verfügung<br />
zu stellen. Mit dem angenommen EUR/USD-Wechselkurs<br />
von 1,33 beläuft sich das Darlehen auf einen Betrag von<br />
rund 49 Millionen EUR. Dieses dient der Zwischenfinanzierung<br />
des Einlagekapitals des Emittenten und darf ausschließlich<br />
für den Erwerb des Flugzeuges sowie für fonds- und<br />
transaktionsabhängige Kosten verwendet werden. Die Bank<br />
hat das Recht, bei einer Ziehung des Darlehens nach dem<br />
31. Juli 2012 sowohl die Marge als auch die Bereitstellungsgebühr<br />
anzupassen. Sollte eine Inanspruchnahme des Darlehens<br />
nicht bis zum 30. September 2012 erfolgen, so<br />
erlischt der Auszahlungsanspruch des Darlehensnehmers.<br />
Auch das Zwischenfinanzierungsdarlehen unterliegt den<br />
marktüblichen Auszahlungsvoraussetzungen.<br />
Das Zwischenfinanzierungsdarlehen sieht nachschüssige<br />
Zinszahlungen in Höhe des laufzeitkongruenten Einstandssatzes<br />
des jeweils vereinbarten Zinszeitraums zzgl. einer<br />
Marge von 1,2% p.a. zugunsten der Bank vor. Der Einstandssatz<br />
wird zwei Bankarbeitstage vor Beginn der neuen<br />
Zinsperiode festgestellt. Für die erste Zinsperiode wird der<br />
Zinssatz am Tag der Auszahlung festgelegt.<br />
Für die Zusage des Zwischenfinanzierungsdarlehens hat der<br />
Emittent an die NORD/LB eine einmalige Arrangierungsgebühr<br />
i.H.v. 0,7% des zugesagten Darlehensbetrages zu<br />
zahlen. Sollte, wie prognosegemäß angenommen, das Zwischenfinanzierungsdarlehen<br />
nicht gezogen werden, so ist<br />
die Arrangierungsvergütung trotzdem zu leisten. Laut Prognoserechnung<br />
wird diese mit Auslieferung des Flugzeuges<br />
geleistet. Im Falle einer Beanspruchung des Zwischenfinanzierungsdarlehens<br />
ist die Arrangierungsvergütung spätestens<br />
bei der endgültigen Rückführung des Zwischenfinanzierungsdarlehens<br />
zu zahlen, spätestens jedoch am 15. Juni 2013.<br />
Des Weiteren erhält die NORD/LB eine Bereitstellungsgebühr<br />
i.H.v. 0,3% p.a. des zugesagten Darlehensbetrages<br />
prognosegemäß ab 30. August 2011 bis zur Auszahlung des<br />
Darlehens bzw. bis zur Auslieferung des Flugzeuges. Sie ist<br />
jedoch auch zu leisten, wenn es nicht zu einer Auszahlung<br />
des Zwischen finanzierungsdarlehens kommt. Die Bereitstellungsgebühr<br />
ist spätestens bei Auszahlung des Zwischen -<br />
finanzierungsdarlehens oder, wie in der Prognoserechnung<br />
angenommen, bei Auslieferung des Flugzeuges zur Zahlung<br />
fällig. Das Darlehen ist zwölf Monate nach der Auszahlung<br />
vollständig zurückzuführen. Der Emittent kann darüber<br />
hinaus auf eine Verlängerung der Laufzeit um drei Monate<br />
optieren, solange die Platzierungsgarantie verlängert wurde<br />
und mindestens 50% des zugesagten Darlehens platziert<br />
und einbezahlt wurden.<br />
Soweit der NORD/LB erhöhte Kosten durch veränderte<br />
steuerliche oder bankaufsichtsrechtliche Vorschriften und<br />
zusätzliche Kosten durch die Gewährung des Darlehens entstehen,<br />
so hat der Emittent der NORD/LB die Beträge zu zahlen<br />
und die NORD/LB so zu stellen, als ob die entsprechende<br />
Änderung der rechtlichen Situation nicht eingetreten wäre.<br />
Die NORD/LB kann das Zwischenfinanzierungsdarlehen<br />
aus wichtigem Grund ganz oder teilweise kündigen und die<br />
Rückführung dieses Darlehens einfordern, wenn der Emittent<br />
seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nachkommt<br />
oder ein Kündigungsgrund unter dem langfristigen<br />
Darlehen bestünde. Der Emittent hat sich im Rahmen der<br />
Zwischenfinanzierung verpflichtet, sicherzustellen, dass<br />
während der Laufzeit der Zwischenfinanzierung die Leasingraten<br />
zzgl. der vorhandenen Liquiditätsreserve des Emittenten<br />
nach Abzug aller Zahlungen unter dem langfristigen<br />
Darlehen (Zinszahlungen, Gebühren und Tilgungen) jedes<br />
Kalenderquartal mindestens die in diesem Kalenderquartal<br />
zu zahlenden Zwischenfinanzierungszinsen abdecken.<br />
Darüber hinaus ist der Emittent verpflichtet, seinen Status<br />
als Objektgesellschaft („Single Purpose Company“) entsprechend<br />
dem Gesellschaftsvertrag (siehe: Gesellschaftszweck)<br />
aufrechtzuerhalten sowie dafür zu sorgen, dass sich die<br />
Beteiligungsverhältnisse am Komplementär des Emittenten<br />
ohne Zustimmung der NORD/LB nicht ändern. Zusätzlich<br />
dazu hat der Emittent zur Sicherung der Ansprüche des<br />
111
TEIL C // RECHTLICHE GRUNDLAGEN //<br />
Zwischenfinanzierungsdarlehensgebers in einem Abtretungsvertrag<br />
vom 14. September 2011 nach deutschem Recht 90%<br />
seiner zukünftigen Ansprüche gegen die Anleger auf Einzahlung<br />
der übernommenen Kapitaleinlagen (jeweils ohne Agio)<br />
an die NORD/LB abgetreten und am 14. September 2011<br />
seine Ansprüche aus der Platzierungsvereinbarung an die<br />
NORD/LB abgetreten. Des Weiteren hat sich der Emittent<br />
verpflichtet, sicherzustellen, dass alle Kapitaleinlagen der<br />
Anleger zzgl. Agio auf ein Treuhandkonto bei der Berenberg<br />
Bank geleistet werden. Dieses Konto wird an die NORD/LB<br />
aufgrund einer Verpfändungsvereinbarung verpfändet.<br />
Der Emittent hat sich außerdem verpflichtet, das Flugzeug<br />
nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Bank zu<br />
belasten oder zu veräußern, ausgenommen sind die bereits<br />
bestehenden Verpflichtungen unter den bestehenden Ver -<br />
trägen mit der NORD/LB. Vertritt die Bank die begründete<br />
Auffassung, dass der Emittent seinen Verpflichtungen unter<br />
dem Zwischenfinanzierungsdarlehen nicht nachkommen<br />
wird, so hat die Bank das Recht, von dem Emittenten<br />
zusätzliche Sicherheiten zu fordern.<br />
Das Zwischenfinanzierungsdarlehen unterliegt deutschem<br />
Recht. Als Gerichtsstand wurde Hannover vereinbart.<br />
PLATZIERUNGSGARANTIEVEREINBARUNG<br />
Herr Hermann Ebel (auch „Garantiegeber” genannt) hat mit<br />
der Doric Flugzeugfonds Sechzehnte GmbH & Co.KG eine<br />
Platzierungsgarantievereinbarung am 14. September 2011<br />
abgeschlossen.<br />
Herr Hermann Ebel ist Vorstandsvorsitzender und Mitbegründer<br />
der HANSA TREUHAND. Über die Hermann Ebel<br />
Maritime Beteiligungs GmbH & Co.KG ist er zu 74,9%<br />
Eigentümer der Unternehmensgruppe. 25,1% hält die Stiftung<br />
Maritim Hermann&Milena Ebel.<br />
Der Garantiegeber garantiert der Beteiligungsgesellschaft<br />
demnach unwiderruflich, dass sich bis zum Zeitpunkt des<br />
Auslaufens der Eigenkapitalzwischenfinanzierung (Stichtag)<br />
<strong>Invest</strong>oren mittelbar als Treugeber an der Beteiligungsgesellschaft<br />
mit Kapitaleinlagen in Höhe einer Summe von 51 Millionen<br />
EUR beteiligt haben und diese Einlagen bis zu diesem<br />
Zeitpunkt der Beteiligungsgesellschaft oder einem Treuhänder<br />
ausgezahlt worden sind.<br />
Für den Fall, dass Beteiligungen in dieser Höhe nicht zum<br />
Stichtag erfolgt sind, verpflichtet sich der Garantiegeber,<br />
sich in Höhe des fehlenden Betrages an der Gesellschaft<br />
Zug um Zug gegen Einräumung eines entsprechenden<br />
Anteils an der Beteiligungsgesellschaft zu beteiligen. In Fällen,<br />
in denen Platzierungen zum Stichtag bereits erfolgt sind,<br />
jedoch die Kapitaleinlage nicht in der genannten Weise<br />
erbracht wurde und der entsprechende Anteilszeichner aus<br />
diesem Grund sein Recht auf Einräumung einer Beteiligung<br />
an der Beteiligungsgesellschaft verliert oder aus der Beteiligungsgesellschaft<br />
ausgeschlossen wird, verpflichtet sich der<br />
Garantiegeber eine Beteiligung in der ausgefallenen Höhe<br />
Zug um Zug gegen Einzahlung der Kapitaleinlage zu übernehmen.<br />
Dem Garantiegeber wird gemäß Gesellschaftsvertrag von der<br />
Beteiligungsgesellschaft eine Vergütung i.H.v. 637,5 TEUR<br />
zzgl. einer etwaig anfallenden Umsatzsteuer gezahlt. Die<br />
Vergütung entsteht, sobald der Emittent nach Abzug anderer<br />
bereits entstandener Zahlungsverpflichtungen über ausreichend<br />
Liquidität verfügt und ist innerhalb von fünf Tagen<br />
nach Rechnungsstellung durch den Garantiegeber vom<br />
Emittenten zahlbar.<br />
DIENSTLEISTUNGS-/<br />
GESCHÄFTSBESORGUNGSVERTRÄGE<br />
Der Emittent hat verschiedene Dienstleistungs-/Geschäftsbesorgungsverträge<br />
mit dem Anbieter dieser Vermögens -<br />
anlage und anderen Parteien abgeschlossen. Hierbei handelt<br />
es sich um einmalig zu erbringende Leistungen, insbesondere<br />
während der <strong>Invest</strong>itions- und Einlagekapitalplatzierungsphase,<br />
sowie fortlaufende Leistungen während des<br />
Prognosezeitraums oder Teilen davon. Alle nachfolgenden<br />
Verträge unterliegen deutschem Recht.<br />
112
RECHTLICHE GRUNDLAGEN // TEIL C<br />
KONZEPTIONSVERTRAG<br />
Der Emittent hat am 2. September 2011 mit der Doric Emis -<br />
sionshaus GmbH&Co.KG („Doric Emissionshaus“) und der<br />
HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co.KG („HANSA<br />
TREUHAND Finance“), zusammen auch „die Anbieter“<br />
genannt, einen Konzeptionsvertrag abgeschlossen. Gemäß<br />
diesem Vertrag erstellen die Anbieter einen Verkaufsprospekt<br />
nebst Beitrittsunterlagen, durch den die Kapitalanteile Anlegern<br />
angeboten werden können. Die Anbieter müssen gemäß<br />
Konzeptionsvertrag den Emittenten bei der Auswahl eines<br />
geeigneten Unternehmens für den Prospektdruck sowie weiterer<br />
Vertriebsunterlagen beraten. Außerdem sind die Anbieter<br />
verpflichtet, eine Gestattung der Veröffentlichung des<br />
Verkaufsprospektes bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />
(„BaFin“) einzuholen.<br />
Für die Übernahme der vorstehenden Aufgaben erhalten<br />
die Anbieter vom Emittenten eine Pauschalvergütung i.H.v.<br />
1,1 Millionen EUR zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Diese<br />
Vergütung ist jeweils zur Hälfte an die Anbieter als Teilgläubiger<br />
zu leisten und deckt sämtliche Auslagen und Kosten ab,<br />
die ihnen im Zusammenhang mit den zu erbringenden Leistungen,<br />
einschließlich der Kosten für die Erstellung des Verkaufsprospektes,<br />
sowie sonstige Kosten wie beispielsweise<br />
auch Kosten für Werbegeschenke, Schulungsmaßnahmen<br />
und Informationsveranstaltungen für Vertriebspartner, entstehen.<br />
Die Kosten eines ggf. erforderlichen Prospektnachtrages<br />
sind vom Emittenten zu tragen und ggf. an die Anbieter<br />
zu erstatten. Die Pauschalvergütung entsteht mit der<br />
Gestattung der Veröffentlichung des Prospektes durch die<br />
BaFin sowie einer nach Abzug anderer bereits entstandener<br />
Zahlungsverpflichtungen vorliegenden ausreichenden Liquidität<br />
des Auftraggebers. Die Vergütung ist innerhalb von fünf<br />
Tagen nach Rechnungsstellung durch die Anbieter vom<br />
Emittenten zahlbar.<br />
Die Anbieter haften nur, soweit ihnen Vorsatz oder grobe<br />
Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Bei Verletzung<br />
wesentlicher Verpflichtungen haften sie für jede Form der<br />
Fahrlässigkeit. Ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung<br />
der Anbieter für Schäden aus der Verletzung von Leben,<br />
Körper oder Gesundheit erfolgt nicht. Die Höhe der Haftung<br />
der Anbieter ist auf die jeweils erhaltene Vergütung beschränkt.<br />
VERTRIEBSVEREINBARUNG<br />
Der Emittent hat am 2. September 2011 einen Vertrag mit<br />
der HANSA TREUHAND Finance abgeschlossen. Die<br />
HANSA TREUHAND Finance wird demnach auf der Grundlage<br />
eines von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />
(„BaFin“) zur Veröffentlichung gestatteten Verkaufsprospektes<br />
und der dazu gehörigen Platzierungsunterlagen,<br />
insbesondere Zeichnungsschein und Widerrufsbelehrung,<br />
die prognostizierte erforderliche Eigenkapitalerhöhung von<br />
61.990 TEUR zzgl. 5% Agio hierauf am Kapitalmarkt<br />
einwerben. Der Emittent wird der HANSA TREUHAND<br />
Finance hierzu alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung<br />
stellen und alle notwendigen Auskünfte erteilen.<br />
Der Emittent ist ebenfalls berechtigt, Vertriebsvereinbarungen<br />
direkt abzuschließen. Solche Vertriebsvereinbarungen be -<br />
dürfen der Zustimmung der HANSA TREUHAND Finance.<br />
Außerdem ist die HANSA TREUHAND Finance auch berechtigt,<br />
geeignete Untervermittler einzuschalten. Es ist beabsichtigt,<br />
einen Teil der Eigenkapitalerhöhung über den<br />
genossenschaftlichen FinanzVerbund einzuwerben. Die Vertriebskoordination<br />
hierfür übernimmt die PVA Pacta Vermögens-Anlage<br />
GmbH („PVA“). Für die Vertriebskoordination<br />
erhält die PVA von dem Emittenten eine Koordinationsgebühr.<br />
Die PVA wird hierfür eine Vertriebsvereinbarung mit<br />
dem Emittenten abschließen, nach deren Maßgabe sie im<br />
Auftrag und Namen des Emittenten berechtigt ist, Vertriebsvereinbarungen<br />
mit einzelnen Volks- und Raiffeisenbanken<br />
abzuschließen. Die Doric Asset Finance&Verwaltungs GmbH<br />
(„Doric“) hält 50% der Gesellschaftsanteile der PVA und partizipiert<br />
indirekt entsprechend diesem Gesellschaftsanteil an<br />
den Erträgen der PVA. Der Anteil von Gesellschaften der<br />
Doric Gruppe an dem Gesamtgebührenvolumen erhöht sich<br />
daher entsprechend, je grösser der Anteil der Eigenkapitalplatzierung<br />
über die Volks- und Raiffeisenbanken wird.<br />
Darüber hinaus erhält die Doric unter einem Geschäftsbesorgungsvertrag<br />
mit der PVA für die Informationsversorgung<br />
der von ihr eingeschalteten Vermittler, Bearbeitung von Beitrittsunterlagen<br />
und für die Erstellung von Abrechnungen<br />
eine jährliche Vergütung für das Jahr 2011 i.H.v. 248 TEUR<br />
zzgl. Umsatzsteuer, in den Folgejahren unterliegt diese Vergütung<br />
einem jährlichen Anpassungsmechanismus.<br />
113
TEIL C // RECHTLICHE GRUNDLAGEN //<br />
Für die Vermittlung des Eigenkapitals erhält die HANSA<br />
TREUHAND Finance von dem Emittenten eine pauschale<br />
Provision i.H.v. 11% (inkl. 5% Agio) der geplanten Einlagekapitalerhöhung<br />
gemäß §9 des Gesellschaftsvertrages. Dies<br />
entspricht einer Gesamtvergütung i.H.v. 6,82 Millionen EUR.<br />
Die pauschale Provision schließt alle zu leistenden Vertriebsvergütungen,<br />
die auch an Drittparteien zu leisten sind, im<br />
Rahmen der geplanten Einlagekapitalerhöhung ein. Vergütungen,<br />
die durch Vertriebsvereinbarungen des Emittenten<br />
mit Dritten entstehen, sind von der Vergütung an die HANSA<br />
TREUHAND Finance abzuziehen. Hierzu gehören auch die<br />
Vergütungen der durch Koordination der PVA vertreibenden<br />
Volksbanken und auch die Vertriebskoordinationsvergütung<br />
der PVA in Höhe von bis zu 3% des unter ihrer Koordination<br />
vermittelten Eigenkapitals. Die pauschale Provision versteht<br />
sich zuzüglich einer anfallenden Umsatzsteuer, sofern zur<br />
Umsatzsteuer optiert wird, ansonsten fällt sie ohne Umsatzsteuer<br />
an.<br />
Sollte die Platzierungsgarantie in Anspruch genommen werden,<br />
würde dies zu einem Vergütungsanspruch i.H.v. 6% für<br />
das im Rahmen der Platzierungsgarantie übernommene<br />
Eigenkapital führen. Sollte die Platzierungsgarantie gezogen<br />
werden, würde dies zu einem Vergütungsanspruch entsprechend<br />
dem eingeworbenen Eigenkapital abzüglich des<br />
Agios führen.<br />
Der Vergütungsanspruch entsteht anteilig in Höhe des für<br />
den Emittenten eingeworbenen bzw. im Rahmen der Platzierungsgarantie<br />
übernommenen Eigenkapitals. Die Auszahlung<br />
der anteiligen Vergütungen erfolgt, sobald der Emittent<br />
nach Abzug anderer bereits entstandener Zahlungsverpflichtungen<br />
über ausreichend Liquidität verfügt und ist innerhalb<br />
von fünf Tagen nach Rechnungsstellung durch die HANSA<br />
TREUHAND Finance vom Emittenten zu zahlen.<br />
Neben dieser Vermittlungsvergütung vom Emittenten können<br />
die Vertriebspartner im Einzelfall auch weitere Zuwendungen<br />
erhalten (siehe unter „Konzeptionsvertrag“, Seite 113).<br />
MARKETING- UND<br />
VERTRIEBSUNTERSTÜTZUNGSVERTRAG<br />
Der Emittent hat am 2. September 2011 mit der HANSA<br />
TREUHAND Finance einen Vertrag über Marketing und Vertriebsunterstützung<br />
abgeschlossen. In diesem Vertrag hat<br />
sich die HANSA TREUHAND Finance verpflichtet, im Hinblick<br />
auf die Eigenkapitaleinwerbung des Emittenten ein<br />
geeignetes Konzept zu entwickeln. Ferner verpflichtet sie<br />
sich, das Marketing sowie alle werblichen Maßnahmen auszuarbeiten<br />
und umzusetzen. Hierzu gehört das Mitwirken bei<br />
der Erstellung von Kurzinformationen, Vertriebsdokumenten<br />
sowie allen weiteren, erforderlichen Vertriebsinformationen<br />
zum Beteiligungsangebot.<br />
Für die Übernahme dieser Aufgaben wird die HANSA TREU-<br />
HAND Finance vom Emittenten eine Pauschalvergütung<br />
i.H.v. 1,64 Millionen EUR zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer<br />
erhalten. Die Pauschalvergütung entsteht, sobald der Emittent<br />
nach Abzug anderer bereits entstandener Zahlungsverpflichtungen<br />
über ausreichend Liquidität verfügt und ist<br />
innerhalb von fünf Tagen nach Rechnungsstellung durch die<br />
HANSA TREUHAND Finance vom Emittenten zu zahlen.<br />
VERTRAG ÜBER DIE VERMITTLUNG EINER<br />
EIGENKAPITALZWISCHENFINANZIERUNG<br />
Der Emittent hat am 15. April 2011 mit der HANSA TREU-<br />
HAND Finance einen Vertrag über die Vermittlung einer<br />
Eigenkapitalzwischenfinanzierung abgeschlossen. Danach<br />
steht der HANSA TREUHAND Finance für die erbrachten<br />
Leistungen eine Vergütung i.H.v. 450 TEUR zu.<br />
Der Vergütungsanspruch entsteht mit der Unterzeichnung<br />
dieses Vertrages und sobald der Emittent nach Abzug anderer<br />
bereits entstandener Zahlungsverpflichtungen über ausreichend<br />
Liquidität verfügt. Die Vergütung ist innerhalb von<br />
fünf Tagen nach Rechnungsstellung durch die HANSA<br />
TREUHAND Finance vom Emittenten zu zahlen. Die Vergütung<br />
ist zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer zu leisten.<br />
Jede Partei haftet der anderen Partei nur, soweit ihr Vorsatz<br />
oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Bei<br />
Verletzung wesentlicher Verpflichtungen haftet sie für jede<br />
114
RECHTLICHE GRUNDLAGEN // TEIL C<br />
Form der Fahrlässigkeit. Ein Ausschluss oder eine Begrenzung<br />
der Haftung für Schäden aus der Verletzung von<br />
Leben, Körper oder Gesundheit erfolgt nicht. Die Höhe der<br />
Haftung der HANSA TREUHAND Finance ist auf die erhaltene<br />
Vergütung beschränkt.<br />
zug anderer bereits entstandener Zahlungsverpflichtungen<br />
des Emittenten. Die Vergütung ist innerhalb von fünf Tagen<br />
nach Rechnungsstellung durch den Leasingvermittler vom<br />
Emittenten zu zahlen. Auf diese Vergütung fällt keine Um -<br />
satzsteuer an.<br />
VERTRAG ÜBER DIE VERMITTLUNG<br />
VON LANGFRISTIGEM FREMDKAPITAL<br />
Der Emittent hat am 15. April 2011 mit der Doric Asset<br />
Finance GmbH & Co.KG („Fremdkapitalvermittler“) einen<br />
Vertrag über die Vermittlung des langfristigen Fremdkapitals<br />
(„langfristiges Darlehen“) abgeschlossen. Danach steht dem<br />
Fremdkapitalvermittler für die erbrachten Leistungen eine<br />
Vergütung i.H.v. 1,36 Millionen EUR zu. Der Vergütungsanspruch<br />
entsteht mit der Unterzeichnung des langfristigen<br />
Darlehens durch die Darlehensgeber und sobald der Emittent<br />
nach Abzug anderer bereits entstandener Zahlungsverpflichtungen<br />
über ausreichend Liquidität verfügt.<br />
Die Vergütung ist innerhalb von fünf Tagen nach Rechnungsstellung<br />
durch den Fremdkapitalvermittler vom Emittenten<br />
zu zahlen. Die Vergütung ist zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer<br />
zu leisten.<br />
Jede Partei haftet der anderen Partei nur, soweit ihr Vorsatz<br />
oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Bei<br />
Verletzung wesentlicher Verpflichtungen haftet sie für jede<br />
Form der Fahrlässigkeit. Ein Ausschluss oder eine Begrenzung<br />
der Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben,<br />
Körper oder Gesundheit erfolgt nicht. Die Höhe der Haftung<br />
des Fremdkapitalvermittlers ist auf die erhaltene Vergütung<br />
beschränkt.<br />
VERTRAG ÜBER DIE LEASINGVERMITTLUNG<br />
Der Emittent hat am 15. April 2011 mit der Doric Asset<br />
Finance GmbH & Co.KG („Leasingvermittler“) einen Vertrag<br />
über die Vermittlung eines Flugzeuges vom Typ Airbus A380<br />
inklusive langfristigem Leasingvertrag mit Emirates abgeschlossen.<br />
Der Leasingvermittler erhält für die Vermittlung<br />
des Flugzeuges und des Leasingvertrages eine Vergütung<br />
i.H.v. 731 TEUR. Die Vergütung entsteht mit Abschluss des<br />
Leasingvertrages und bei ausreichender Liquidität nach Ab -<br />
Jede Partei haftet der anderen Partei nur, soweit ihr Vorsatz<br />
oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Bei<br />
Verletzung wesentlicher Verpflichtungen haftet sie für jede<br />
Form der Fahrlässigkeit. Ein Ausschluss oder eine Begrenzung<br />
der Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben,<br />
Körper oder Gesundheit erfolgt nicht. Die Höhe der Haftung<br />
des Leasingvermittlers ist auf die erhaltene Vergütung be -<br />
schränkt.<br />
ASSET-MANAGEMENT- UND REMARKETING-VERTRAG<br />
Der Emittent hat mit der Doric Asset Finance & Verwaltungs<br />
GmbH („Doric“) am 20. September 2011 einen Asset-<br />
Management- und Remarketing-Vertrag abgeschlossen,<br />
unter welchem die Doric mit einer Reihe von Tätigkeiten in<br />
Bezug auf die Verwaltung und Verwertung des Flugzeuges<br />
beauftragt wird.<br />
Der Vertrag sieht unter anderem vor, dass die Doric die Einhaltung<br />
der Verpflichtungen des Leasingnehmers Emirates<br />
überwacht, die dieser entsprechend dem bestehenden<br />
Leasingvertrag zu erfüllen hat („laufendes Asset Management“).<br />
Darunter fällt auch eine regelmäßige Inspektion des<br />
Flugzeuges, um den aktuellen Zustand des Flugzeuges in<br />
Bezug auf die notwendigen Wartungs- und Reparaturmaßnahmen<br />
zu überprüfen.<br />
Eine weitere Aufgabe ist die Erstellung eines Asset Monitoring<br />
Reports („Kontrollbericht“). Dieser soll unter anderem<br />
eine Zusammenfassung und eine Vorausschau in Bezug auf<br />
das Flugzeug, einen Soll-Ist-Vergleich der Einnahmen und<br />
Ausgaben des Emittenten sowie eine Aufstellung der geleisteten<br />
Ausschüttungen mit einem Vergleich zu den im Prospekt<br />
gemachten wirtschaftlichen Angaben beinhalten. Im<br />
Falle von Ereignissen, die nicht Teil des laufenden Asset<br />
Managements sind, z.B. bei Vertragsstörungen des Leasingnehmers,<br />
hat die Doric den Emittenten davon zu informieren,<br />
115
TEIL C // RECHTLICHE GRUNDLAGEN //<br />
den Umfang der zusätzlichen Maßnahmen zu benennen, die<br />
aufgrund des Eintritts des Ereignisses voraussichtlich erforderlich<br />
sind, und den Emittenten bei der Umsetzung der<br />
Maßnahmen zu unterstützen („Außerordentliche Ereignisse“).<br />
Des Weiteren hat die Doric das Recht, unter bestimmten<br />
Umständen als exklusiver Remarketing-Beauftragter des<br />
Emittenten zu handeln. Sollte sie diese Aufgabe nicht übernehmen,<br />
wird sie den Emittenten bei der Suche nach einem<br />
Remarketing-Beauftragten unterstützen. Sämtliche Kosten,<br />
die hierfür entstehen, sowie dessen Vergütung sind vom<br />
Emittenten zu tragen.<br />
Im Rahmen des Remarketing wird die Doric Gespräche mit<br />
potenziellen Käufern und Anschlussleasingnehmern führen<br />
und entsprechende Vertragsverhandlungen für den Emittenten<br />
initiieren und ggf. führen. In Bezug auf das Flugzeug und<br />
alle Verpflichtungen aus dem Asset-Management- und<br />
Remarketing-Vertrag ist die Doric berechtigt, gegenüber<br />
Dritten (Behörden, Darlehensgebern, Versicherungsunternehmen<br />
und ähnlichen Institutionen), den Emittenten vollumfänglich<br />
zu vertreten. Sie kann hierfür auch andere Personen<br />
beauftragen, bleibt aber weiterhin für die Erbringung der<br />
Leistungen im Zusammenhang mit dem Asset-Management-<br />
und Remarketing-Vertrag verantwortlich.<br />
Die Doric ist nicht berechtigt, unternehmerische oder<br />
geschäftsführende Tätigkeiten auszuüben sowie für oder im<br />
Namen des Emittenten finanzielle Verpflichtungen einzugehen,<br />
die einen Betrag von einer Million USD übersteigen. Die<br />
Doric ist mit Einwilligung des Emittenten berechtigt, Dritte<br />
mit den oben genannten Aufgaben unterzubeauftragen,<br />
bleibt aber weiterhin für die Erfüllung dieser Aufgaben vollumfänglich<br />
verantwortlich.<br />
Der Asset-Management- und Remarketing-Vertrag hat eine<br />
Laufzeit bis zum 31. Dezember 2028. Der Vertrag endet<br />
automatisch mit der Beendigung der Liquidation des Emittenten.<br />
Als Vergütung für die Übernahme des laufenden<br />
Asset Managements sowie die Erstellung des Kontrollberichts<br />
etc. erhält die Doric von dem Emittenten eine Vergütung<br />
i.H.v. 225 TEUR für das Jahr 2012, die in drei gleichen<br />
Beträgen, beginnend mit Auslieferung des Flugzeuges,<br />
gezahlt wird. Ab dem Jahr 2013 erhält die Doric eine Vergütung<br />
i.H.v. 300 TEUR, die in vier gleichen Beträgen, jeweils<br />
zu Beginn eines Kalenderquartals, geleistet wird. Die jähr -<br />
liche Vergütung ist zzgl. Umsatzsteuer zu leisten. Ab dem<br />
Geschäftsjahr 2014 erhöht sich die Vergütung gegen über<br />
der für das Vorjahr anfallenden Vergütung um 2,5% p.a.<br />
Daneben erhält die Doric im Falle eines Totalverlustes des<br />
Flugzeuges eine Vergütung i.H.v. 3% und die HANSA<br />
TREUHAND Finance GmbH & Co.KG („HANSA TREUHAND<br />
Finance“) 1% der Versicherungszahlungen. Die Vergütung<br />
ist zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer zu leisten und hat in der<br />
Währung zu erfolgen, in der die Zahlung der Versicherungsleistungen<br />
erfolgt. Die Vergütung ist fällig und innerhalb von<br />
15 Arbeitstagen nach Erhalt der Versicherungsleistungen<br />
durch den Emittenten zahlbar.<br />
Ist das Flugzeug für einen Zeitraum von mehr als sechs<br />
Monaten nicht in Betrieb und der Emittent generiert währenddessen<br />
keine Einkünfte, ist der Emittent berechtigt, die<br />
Zahlung der jährlichen Vergütung an die Doric aufzuschieben,<br />
bis wieder Einkünfte erzielt werden und der Emittent in der<br />
Lage ist, ausstehende Verpflichtungen zu erfüllen. Die Doric<br />
und die HANSA TREUHAND Finance erhalten weiterhin im<br />
Falle eines Verkaufs oder einer Weitervermietung (außer einer<br />
Weitervermietung an Emirates), die von der Doric oder einem<br />
von der Doric beauftragten Dritten arrangiert wurde, sowie<br />
im Falle eines Kaufs des Flugzeuges durch Emirates oder<br />
ein mit Emirates verbundenes Unternehmen, eine Remarketing-Vergütung.<br />
Die Remarketing-Vergütung beträgt 4% des<br />
Veräußerungserlöses bzw. 4% der Summe der unter einem<br />
Anschlussleasingvertrag erzielten Leasingraten. Diese Ver -<br />
gütung wird zwischen der Doric und HANSA TREUHAND<br />
Finance im Verhältnis 75%/25% aufgeteilt. Die Vergütung ist<br />
ggf. zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer zu leisten, sofern der<br />
Emittent zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, und hat in der<br />
Währung zu erfolgen, in der der Erlös erfolgt. Die Remarketing-Vergütung<br />
ist fällig und zahlbar nach Rechnungsstellung<br />
durch die Doric und die HANSA TREUHAND Finance. Im<br />
Falle eines Anschlussmietvertrages ist die Remarketing-<br />
Vergütung bei Eintritt der Fälligkeit der jeweiligen Leasingrate<br />
fällig und zahlbar.<br />
116
RECHTLICHE GRUNDLAGEN // TEIL C<br />
Zudem erhalten die Doric und die HANSA TREUHAND<br />
Finance vom Emittenten erfolgsabhängige Vergütungen, die<br />
wie folgt entstehen:<br />
In jedem Jahr, in dem der Emittent aus einem von Doric<br />
oder einem von Doric beauftragten Dritten arrangierten<br />
Leasingvertrag, einschließlich dem Leasingvertrag mit<br />
Emirates, höhere Nettoleasingraten erzielt als die im<br />
Rahmen der Prognoserechnung prognostizierten Leasingraten<br />
(„jährliche überschüssige Leasingraten“), erhält<br />
die Doric und die HANSA TREUHAND Finance jeweils<br />
50% von 20% des Überschusses als zusätzliche Vergütung<br />
vom Emittenten („Promote“). Der Promote ist fällig<br />
und zahlbar zum 15. Januar des Jahres, das dem Jahr<br />
folgt, in dem die höhere Leasingrate erzielt worden ist,<br />
und nach Rechnungsstellung durch die Doric und die<br />
HANSA TREUHAND Finance.<br />
Bei einer Veräußerung des Flugzeuges, die durch die<br />
Doric arrangiert wurde, erhalten die Doric und die<br />
HANSA TREUHAND Finance eine zusätzliche Vergütung<br />
i.H.v. jeweils 50% von 20% des Übererlöses, wenn der<br />
vom Emittenten erzielte Veräußerungserlös über dem für<br />
das Flugzeug gutachterlich festgestellten Mittelwert<br />
(69,12 Millionen USD zum Juni 2027, siehe Seite 53) für<br />
das entsprechende Jahr liegt („Sales Fee“). Die Zahlung<br />
der Sales Fee ist innerhalb von 15 Arbeitstagen zu leisten,<br />
nachdem der Emittent den Veräußerungserlös vereinnahmt<br />
hat und seine Verbindlichkeiten zurückgezahlt<br />
worden sind.<br />
Gemäß einer Vereinbarung zwischen dem Emittenten, der<br />
Doric und der HANSA TREUHAND Finance vom 2. September<br />
2011 zum Asset-Management- und Remarketing-Vertrag<br />
hat die HANSA TREUHAND Finance das Recht, direkt vom<br />
Emittenten ihren Vergütungsanteil aus der Remarketing-Vergütung<br />
und allen erfolgsabhängigen Vergütungen gemäß<br />
dem Asset-Management- und Remarketing-Vertrag zu fordern<br />
und kann diese direkt dem Emittenten in Rechnung<br />
stellen.<br />
Die erfolgsabhängigen Vergütungen sind zzgl. Umsatzsteuer<br />
zu leisten, sofern der Emittent zum Vorsteuerabzug berechtigt<br />
ist, und werden in der Währung vom Emittenten geleistet,<br />
in der die Erlöse erzielt werden. Im Falle von außerordent -<br />
lichen Ereignissen ist die Doric berechtigt, erforderliche Projektmanager<br />
und Flugzeugtechniker entsprechend den dann<br />
vorherrschenden Marktsätzen zu engagieren und die dabei<br />
entstehenden Kosten dem Emittenten in Rechnung zu stellen.<br />
Im Übrigen werden der Doric die Kosten und Auslagen<br />
vom Emittenten ersetzt, die im Zusammenhang mit den<br />
beschriebenen Tätigkeiten anfallen, wie z.B. Kosten für<br />
Rechts- und Steuerberater, Hotelkosten etc.<br />
GESCHÄFTSBESORGUNGSVERTRAG<br />
Der Emittent hat am 2. September 2011 einen Vertrag mit<br />
der HANSA TREUHAND Finance abgeschlossen. Demnach<br />
verpflichtet sich die HANSA TREUHAND Finance, die nachfolgenden<br />
Tätigkeiten zu übernehmen:<br />
Unterstützung des Emittenten bei der Berichterstattung;<br />
Rechnerische und umsatzsteuerliche Vorprüfung von eingehenden<br />
Rechnungen, Vorbereitung der Überweisungsträger<br />
zur Freigabe durch die Geschäftsführung des<br />
Emittenten;<br />
Liquiditätsmanagement in Abstimmung mit der<br />
Geschäftsführung des Emittenten;<br />
Archivierung von Akten;<br />
Vorbereitende Korrespondenz im Zusammenhang mit<br />
allen von der HANSA TREUHAND Finance im Rahmen<br />
dieses Vertrages übernommenen Aufgaben;<br />
Fachliche Ausführung: Kontieren und Verbuchen der<br />
überlassenen Buchungsunterlagen nach bestem Wissen<br />
und Gewissen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer<br />
Buchhaltung und Vorbereitung des Jahresabschlusses;<br />
Geheimhaltung: Verpflichtung, über die ihr im Rahmen<br />
dieser Buchungsarbeiten bekannt gewordenen Geschäftsvorgänge<br />
des Emittenten Stillschweigen zu bewahren<br />
und sie Unbefugten oder Dritten weder absichtlich noch<br />
fahrlässig zugänglich zu machen. Beschäftigt die HANSA<br />
TREUHAND Finance Mitarbeiter im Rahmen ihres Ge -<br />
schäftsbetriebes mit den ihr übertragenen Arbeiten, so<br />
hat sie diese in gleichem Umfang zu verpflichten. Diese<br />
Verpflichtung der HANSA TREUHAND Finance gilt über<br />
das Vertragsverhältnis hinaus;<br />
Programmtechnische Voraussetzungen: Einsatz eines<br />
Rechnungswesenprogramms, in dem geltende steuerliche<br />
und buchhalterische Vorschriften lfd. berücksichtigt<br />
sind;<br />
117
TEIL C // RECHTLICHE GRUNDLAGEN //<br />
Übergabe der Unterlagen: Übergabe aller Auswertungsunterlagen,<br />
sodass Dritte, z.B. Steuerberater für Jahresabschlussarbeiten,<br />
lückenlos weiterarbeiten und auf die<br />
Datenbestände aufsetzen können. Auf Wunsch können<br />
diese Daten auch auf Datenträger übergeben werden.<br />
Die HANSA TREUHAND Finance kann sich der Mitwirkung<br />
Dritter bedienen und diesen ggf. (Unter-)Vertretungsvollmachten<br />
einräumen. Nicht zu den Aufgaben der HANSA<br />
TREUHAND Finance gehören Tätigkeiten, die eine berufsrechtliche<br />
Qualifikation voraussetzen, wie etwa die Steuerund<br />
Rechtsberatung sowie die Abschlussprüfung. Der Emittent<br />
wird hierfür auf eigene Kosten entsprechend qualifizierte<br />
externe Dritte beauftragen und ggf. bevollmächtigen.<br />
Die Überwachung von (Unter-)Beauftragten gehört zu den<br />
Aufgaben der HANSA TREUHAND Finance. Die HANSA<br />
TREUHAND Finance stellt das für die übertragenen Pflichten<br />
und Aufgaben erforderliche geeignete Personal und deckt<br />
den notwendigen Sachbedarf.<br />
Die Beteiligungsverwaltung (z.B. Übertragung, Belastung<br />
von Beteiligungen, Ausschüttungen) ist indes nicht Gegenstand<br />
dieses Vertrages. Die Rechte und Pflichten nach<br />
diesem Vertrag erstrecken sich auf das Liquidationsstadium<br />
des Auftraggebers, wenn und soweit der Vertrag nicht vorher<br />
beendet ist.<br />
Die HANSA TREUHAND Finance erhält für ihre Tätigkeit ab<br />
2011 jährlich eine Vergütung zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />
Im Geschäftsjahr 2011 beträgt die Vergütung 1/12<br />
der jährlichen Vergütung. Ab dem Geschäftsjahr 2012 beträgt<br />
die jährliche Vergütung 140 TEUR zzgl. der gesetzlichen<br />
Umsatzsteuer. Erstmals mit Beginn des Jahres 2014 und<br />
sodann jährlich erhöht sich die Vergütung um 2,5% p.a. der<br />
jeweiligen Vorjahresvergütung. Die Vergütung ist jeweils<br />
quartalsweise im Voraus zahlbar. Die Zahlung wird fällig am<br />
ersten Kalendertag des ersten Monats eines jeden Kalenderquartals.<br />
GESCHÄFTSBESORGUNGSVERTRAG/<br />
ANTEILSVERWALTUNG<br />
Um die Gleichbehandlung sämtlicher Kapitalanleger zu<br />
gewährleisten, hat der Emittent mit der AGR Treuhand -<br />
gesellschaft „Sky Cloud IV“ mbH am 22. September 2011<br />
einen Geschäftsbesorgungsvertrag über die Verwaltung der<br />
im Handelsregister eingetragenen Kommanditisten und der<br />
mittelbar beteiligten Kapitalanleger abgeschlossen. Hiernach<br />
wird diese die im Handelsregister eingetragenen Kommanditisten<br />
der Gesellschaft so verwalten, als ob es sich um eine<br />
durch den Auftragnehmer originär mittelbar gehaltene Beteiligung<br />
handelt. Das gleiche gilt für die Beteiligungen – sei es<br />
mittelbar oder unmittelbar – die übertragen werden. Die sich<br />
aus der unmittelbaren Eintragung des Gesellschafters in das<br />
Handelsregister ergebende Rechtsstellung bleibt von dieser<br />
Vereinbarung unberührt.<br />
Weiterhin verpflichtet sich die AGR Treuhandgesellschaft<br />
„Sky Cloud IV“ mbH insbesondere allen Anlegern die schriftlichen<br />
Informationen, die sie ihren Treugebern durch Rundschreiben<br />
gewährt, gleichfalls zu übermitteln, die Abwicklung<br />
sämtlicher Zahlungen zwischen dem Emittenten und<br />
Anlegern durchzuführen und zu überwachen, zur Vorbereitung<br />
der Abgabe von Steuererklärungen durch den Emittenten<br />
bei der Ermittlung der Sondereinnahmen und -werbungskosten<br />
der Anleger mitzuwirken, steuerliche Mitteilungen<br />
jedweder Art an Kommanditisten und Treugeber weiterzuleiten<br />
sowie die Anleger, insbesondere durch Führen entsprechender<br />
Gespräche, zu betreuen.<br />
Die AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud IV“ mbH erhält<br />
von dem Emittenten für ihre Verwaltungstätigkeit ab 2011<br />
jährlich eine Vergütung zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />
Für das Geschäftsjahr 2011 und dem damit verbundenen<br />
Anfangsaufwand beträgt die Vergütung 128 TEUR. Ab dem<br />
Geschäftsjahr 2012 beträgt die Vergütung 64 TEUR. Die<br />
jährliche Vergütung des Treuhänders erhöht sich ab dem<br />
Geschäftsjahr 2014 um jährlich 2,5% der jeweiligen Vorjahresvergütung.<br />
118
RECHTLICHE GRUNDLAGEN // TEIL C<br />
MITTELVERWENDUNGSKONTROLLVERTRAG<br />
Als Mittelverwendungskontrolleur der angebotenen Vermögensanlage<br />
hat der Emittent die AGR Treuhandgesellschaft<br />
„Sky Cloud IV“ mbH („Mittelverwendungskontrolleur“) be -<br />
auftragt. Sitz und Geschäftsanschrift ist Brandstwiete 4,<br />
20457 Hamburg.<br />
Rechtsgrundlage der Tätigkeit des Mittelverwendungskontrolleurs<br />
ist der Mittelverwendungskontrollvertrag vom<br />
22. September 2011. Die Aufgabe des Mittelverwendungskontrolleurs<br />
besteht darin, die Kapitaleinlagen entgegenzunehmen<br />
und ihre Verwendung dahingehend zu überprüfen,<br />
ob sie den im Verkaufsprospekt beschriebenen Zwecken<br />
entsprechen. Die wesentlichen Rechte und Pflichten des<br />
Mittelverwendungskontrolleurs stellen sich wie folgt dar:<br />
Der Emittent wird auf seinen Namen ein Bankkonto (Mittelverwendungskonto)<br />
einrichten, das mit dem unwiderruflichen<br />
Recht des Treuhänders ver sehen sein muss, dass Zahlungen<br />
von dem Konto oder Verfügungen über das Konto (z.B. Verpfändungen)<br />
nur mit Zustimmung des Treuhänders erfolgen<br />
können. Der Treuhänder verpflichtet sich, die Beteiligungsbeträge<br />
(einschließlich Agio) der Kapitalanleger, die auf dem<br />
Treuhandkonto eingegangen sind, unverzüglich vom Treuhandkonto<br />
auf das Mittelverwendungskonto zu überweisen.<br />
Weiterhin verpflichtet sich der Treuhänder, Auszahlungen<br />
vom Mittelverwendungskonto oder Verfügungen über das<br />
Mittelverwendungskonto zuzustimmen, sofern die Auszahlungen<br />
bzw. Verfügungen den im Verkaufsprospekt beschriebenen<br />
Zwecken entsprechen. Der Treuhänder hat insbesondere<br />
solchen Zahlungen zuzustimmen, die der Erfüllung der<br />
im Prospekt vorgesehenen Vertragspflichten dienen, etwa<br />
der Auszahlung des Kaufpreises des Flugzeuges oder der<br />
Vermittlungsprovisionen. Eine darüber hinausgehende Prüfung<br />
erfolgt durch den Mittelverwendungskontrolleur nicht.<br />
Mit Beendigung der Einwerbung des Einlagekapitals erlöschen<br />
die Aufgaben des Mittelverwendungskontrolleurs.<br />
Die Tätigkeiten des Mittelverwendungskontrolleurs sind mit<br />
der Vergütung an den Treuhänder abgegolten (siehe Seite 92).<br />
Es gibt keine Umstände oder Beziehungen, die Interessenkonflikte<br />
des Mittelverwendungskontrolleurs begründen können.<br />
119
TEIL C // STEUERLICHE GRUNDLAGEN //<br />
STEUERLICHE GRUNDLAGEN<br />
VORBEMERKUNGEN<br />
Im Folgenden werden die wesentlichen Grundlagen der<br />
steuerlichen Konzeption der Vermögensanlage dargestellt.<br />
Sie beziehen sich ausschließlich auf eine natürliche Person,<br />
die im Inland ansässig und unbeschränkt steuerpflichtig ist,<br />
sich unmittelbar als Kommanditist oder mittelbar über den<br />
Treuhandkommanditisten als Treugeber an dem Emittenten<br />
beteiligt, die Einlage nicht fremdfinanziert und ihre Beteiligung<br />
über die gesamte Laufzeit des Beteiligungsangebotes<br />
außerhalb eines sonstigen Betriebsvermögens hält.<br />
Die steuerlichen Angaben sind nach bestem Wissen zusammengestellt<br />
und berücksichtigen den Rechtsstand zum Zeitpunkt<br />
der Prospektaufstellung sowie die aktuelle Rechtsprechung<br />
und die von den Steuerbehörden angewandte Verwaltungspraxis.<br />
Die Darstellung der wesentlichen Grundlagen der steuer -<br />
lichen Konzeption der Vermögensanlage erhebt nicht den<br />
Anspruch, eine erschöpfende und abschließende Darstellung<br />
aller möglichen Steuerrechtsüberlegungen zu bieten<br />
oder persönliche Umstände zu berücksichtigen. Aus diesem<br />
Grund wird empfohlen, ggf. einen steuerlichen Berater einzuschalten.<br />
Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass<br />
die endgültige steuer liche Beurteilung dem zuständigen<br />
Finanzamt im Veranlagungsverfahren bzw. einer im Anschluss<br />
durchgeführten Betriebsprüfung und einem sich ggf. daran<br />
anschließenden Verfahren vor den Finanzgerichten vorbehalten<br />
bleibt.<br />
EINKUNFTSART<br />
Der Emittent ist eine Kommanditgesellschaft (GmbH & Co.<br />
KG), bei der ausschließlich die Doric Flight Management 16<br />
GmbH als Geschäftsführender Kommanditist zur Geschäftsführung<br />
befugt ist. Der persönlich haftende Gesellschafter<br />
des Emittenten („Komplementär“), die Doric Flight Control 16<br />
GmbH, ist gemäß dem Gesellschaftsvertrag nicht zur Ge -<br />
schäftsführung des Emittenten berechtigt. Eine gewerb liche<br />
Prägung des Emittenten im Sinne von §15 Abs.3 Satz1 Nr.2<br />
Einkommensteuergesetz („EStG“) ist daher nicht gegeben<br />
(R15.8 (6) EStR 2008).<br />
Die Tätigkeit des Emittenten umfasst den Erwerb und die<br />
langfristige Vermietung eines Flugzeuges vom Typ Airbus<br />
A380. Nach Auffassung der Finanzverwaltung ist das Vermieten<br />
eines Flugzeuges ohne Sonderleistungen regelmäßig<br />
keine gewerbliche Tätigkeit. Ebenso hat der Bundesfinanzhof<br />
(„BFH“) entschieden, dass der Bereich der privaten<br />
Vermögensverwaltung nicht überschritten wird, wenn ge -<br />
plant ist, ein Wirtschaftsgut während seiner gesamten Nutzungsdauer<br />
zu vermieten (Beschluss vom 4. Juli 2002,<br />
BFH/NV 2002, 1559). Insbesondere geht das Vermieten<br />
einzelner (beweglicher oder unbeweglicher) Gegenstände<br />
in der Regel über den Rahmen einer privaten Vermögens -<br />
verwaltung nicht hinaus (BFH-Urteile vom 31. Mai 2007,<br />
IV R 17/05, BStBl. II 2007, 768 und vom 26. Juni 2007,<br />
IV R 49/04, BStBl. II 2009, 289). Eine gewerbliche Vermietungstätigkeit<br />
ist nach dieser Rechtsprechung des BFH erst<br />
dann anzunehmen, wenn nach dem Gesamtbild der Ver -<br />
hältnisse im Einzelfall besondere Umstände hinzutreten, die<br />
der Tätigkeit als Ganzes das Gepräge einer gewerblichen<br />
Betätigung geben, bei der die eigentliche Gebrauchsüberlassung<br />
des Gegenstandes in den Hintergrund tritt.<br />
Zur privaten Vermögensverwaltung kann zudem nach Auffassung<br />
des BFH auch die Anschaffung und Veräußerung<br />
von Vermögensgegenständen gehören. Ausschlaggebend<br />
für die Zuordnung ist, ob Ankauf und Veräußerung lediglich<br />
den Beginn und das Ende einer in erster Linie auf Frucht -<br />
ziehung gerichteten Tätigkeit darstellen oder ob die Um -<br />
schichtung von Vermögenswerten und die Verwertung der<br />
Vermögenssubstanz entscheidend in den Vordergrund treten.<br />
Der Bereich der privaten Vermögensverwaltung wird nur<br />
dann verlassen, wenn weitere Umstände hinzutreten, etwa<br />
die Notwendigkeit von Verkäufen zur Erzielung eines Totalgewinns<br />
oder eine große Anzahl von verkauften Wirtschaftsgütern.<br />
In einem Schreiben vom 1. April 2009 (BStBl. I 2009, 515)<br />
zur Anwendung des oben zitierten BFH-Urteils vom 26. Juni<br />
2007 hat die Finanzverwaltung ausgeführt, dass eine Vermietungstätigkeit<br />
dann nicht mehr die Nutzung von Vermögen im<br />
Sinne der Fruchtziehung darstellt, wenn die Vermietungstätigkeit<br />
mit dem An- und Verkauf aufgrund eines einheitlichen<br />
Geschäftskonzepts verklammert ist, mit der Folge, dass die<br />
120
STEUERLICHE GRUNDLAGEN // TEIL C<br />
gesamte Tätigkeit gewerblichen Charakter besitzt. Ein einheitliches<br />
Geschäftskonzept liegt vor, wenn von vornherein<br />
ein Verkauf des vermieteten Wirtschaftsguts vor Ablauf von<br />
dessen gewöhnlicher oder tatsächlicher Nutzungsdauer<br />
geplant ist und die Erzielung eines Totalgewinns diesen Verkauf<br />
notwendig macht.<br />
Der Emittent unterstellt in der Prognose eine Vermietung des<br />
Flugzeuges über einen Zeitraum von 15 Jahren. Über diese<br />
Vermietung hinausgehende Sonderleistungen sind nicht vorgesehen.<br />
Aus der im Prospekt dargestellten Kalkulation ist<br />
zu entnehmen, dass allein aus der langfristigen Vermietung<br />
des Flugzeuges ein Totalgewinn erwirtschaftet werden soll<br />
und ein Verkauf des Flugzeuges hierfür nicht notwendig ist.<br />
Daher liegt eine vermögensverwaltende Tätigkeit vor, bei der<br />
sich der im Prospekt angenommene Verkauf nach einer entsprechenden<br />
Gesellschafterentscheidung des Emittenten<br />
im Jahr 2027 als das Ende der Vermietungstätigkeit erweist.<br />
Diesem Ergebnis steht nicht entgegen, dass der Emittent<br />
Emirates das Recht einräumen wird, das Flugzeug zum<br />
Ablauf des Leasingvertrages nach zehn Jahren, oder bei<br />
einer Vertragsverlängerung nach zwölf Jahren, und bei<br />
bestimmten Vertragsstörungen zum dann gegebenen Marktwert<br />
zu erwerben. Denn dieses Erwerbsrecht zum jeweiligen<br />
Ablauf des Leasingvertrages nach zehn oder zwölf Jahren<br />
kann Emirates immer nur dann ausüben, wenn der Emittent<br />
zuvor eine von der Prognose abweichende Verkaufsentscheidung<br />
getroffen hat. Da die jeweilige Erwerbsmöglichkeit<br />
für Emirates zum Ablauf des Leasingvertrages somit<br />
immer von der zuvor getroffenen Verkaufsentscheidung der<br />
Anleger nach einer entsprechenden Gesellschafterentscheidung<br />
des Emittenten abhängig ist, besteht nach dem prognostizierten<br />
Geschäftsverlauf keine Verpflichtung, das Flugzeug<br />
überhaupt oder zu einem bestimmten Zeitpunkt zu verkaufen.<br />
Für die Vermietung eines in die inländische Luftfahrzeugrolle<br />
eingetragenen Flugzeuges hat der BFH entschieden, dass<br />
in sinngemäßer Anwendung der gesetzlichen Regelung zur<br />
Vermietung von Schiffen Einkünfte aus „Vermietung und Verpachtung“<br />
(§21 EStG) vorliegen (BFH-Urteil vom 2. Mai 2000,<br />
BStBl. II 2000, 467). Als sach liche Begründung für eine solche<br />
steuerrechtliche Gleich behandlung bestimmter beweglicher<br />
Sachen mit unbeweg lichen Sachen führt der BFH unter<br />
anderem an, dass in ein öffentliches Register eingetragene<br />
bewegliche Sachen ähnlich wie Immobilien auf Dauer als<br />
Einkunftsquellen geeignet und für Zwecke der Besteuerung<br />
einfach zu erfassen sind.<br />
Nach der nunmehr in R 15.7 (3) EStR 2008 dargelegten Auffassung<br />
der Finanzverwaltung führt die Vermietung von in<br />
ein inländisches oder ausländisches öffentliches Register<br />
eingetragenen beweglichen Sachen (Schiffe, Flugzeuge)<br />
ebenfalls zu Einkünften aus „Vermietung und Verpachtung“<br />
i.S.d. §21 Abs.1 Nr.1 EStG und bestätigt damit die von der<br />
OFD Frankfurt (Rundverfügung vom 31. Juli 2008 – S 2253 A<br />
– 130 – St 214) bereits geäußerte Ansicht, dass die Vermietung<br />
eines Flugzeuges, das in ein inländisches oder ausländisches<br />
öffentliches Register eingetragen ist, wegen der<br />
dadurch begründeten einfachen Erfassung als Einkunftsquelle<br />
ebenfalls zu Einkünften aus „Vermietung und Verpachtung“<br />
(§ 21 EStG) führt.<br />
Das Flugzeug des Emittenten wird in das Luftfahrzeugregister<br />
von Dubai, Vereinigte Arabische Emirate (VAE), eingetragen.<br />
Die Anbieter gehen in der Prognoserechnung davon<br />
aus, dass der Emittent Einkünfte aus „Vermietung und Verpachtung“<br />
(§21 EStG) erzielen wird.<br />
Die Zinseinnahmen des Emittenten stellen steuerpflichtige<br />
Kapitalerträge dar (§20 Abs. 1 Nr. 7 EStG), die nicht den Einkünften<br />
aus Vermietung und Verpachtung zuzurechnen sind.<br />
ÜBERSCHUSSERZIELUNGSABSICHT<br />
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs bestimmt<br />
sich die Überschusserzielungsabsicht danach, ob sowohl<br />
die Gesellschaft als auch die Gesellschafter bzw. Treugeber<br />
bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit die Absicht haben, über<br />
den Zeitraum der voraussichtlichen Dauer der Geschäfts -<br />
tätigkeit der Gesellschaft einen Überschuss der Einnahmen<br />
über die Werbungskosten zu erzielen. Auf Ebene des Emittenten<br />
kann die Überschusserzielungsabsicht durch eine<br />
realistische, betriebswirtschaftlich nachvollziehbare Prognoserechnung<br />
der Einnahmen und Ausgaben glaubhaft<br />
gemacht werden.<br />
121
TEIL C // STEUERLICHE GRUNDLAGEN //<br />
Nach der steuerlichen Ergebnisprognose wird der Emittent<br />
durch die Vermietung einen Gesamtüberschuss (siehe Steuerliche<br />
Ergebnisprognose Seite 72f.) erzielen. Nach der<br />
gegenwärtigen Prognose wird dieser Gesamtüberschuss<br />
bereits im Jahr 2017 erreicht. Somit scheidet eine Qualifikation<br />
der Tätigkeit der Gesellschaft als steuerlich unbeacht -<br />
liche Liebhaberei aus.<br />
Die Überschusserzielungsabsicht ist darüber hinaus auch<br />
auf Ebene des Anlegers nachzuweisen. Jeder Anleger muss<br />
unter Berücksichtigung der ihm persönlich entstehenden<br />
Werbungskosten und der beabsichtigten Dauer seiner Beteiligung<br />
an der Gesellschaft einen positiven Überschuss an -<br />
streben. Soweit Gesellschafter ihre Einlage durch eine mögliche<br />
Darlehensaufnahme finanzieren und durch die anfallenden<br />
Schuldzinsen ein negatives Gesamtergebnis erzielen,<br />
kann die steuerliche Anerkennung der Beteiligungsergebnisse<br />
im Einzelfall entfallen.<br />
FESTSTELLUNG DER EINKÜNFTE/<br />
ERGEBNISBETEILIGUNG<br />
Die Einkünfte des Emittenten aus der Flugzeugvermietung<br />
werden gemäß §180 Abs.1 Nr. 2 Buchstabe a Abgabenordnung<br />
(„AO“) einheitlich und gesondert für alle beteiligten<br />
Gesellschafter bzw. Treugeber festgestellt. Zuständig für die<br />
gesonderte und einheitliche Feststellung ist das Finanzamt<br />
Offenbach am Main. Den einzelnen Kommanditisten bzw.<br />
Treugebern werden die durch den Emittenten erzielten steuerlichen<br />
Vermietungsergebnisse als Einkünfte aus „Vermietung<br />
und Verpachtung“ entsprechend ihren Anteilen zugerechnet.<br />
Diese Einkünfte umfassen auch sonstige, in unmittelbarem<br />
Zusammenhang mit der Beteiligung stehende Erträge und<br />
Aufwendungen (z.B. Zinsen auf eine eventuelle Fremd finan -<br />
zierung der Beteiligung) der Kommanditisten bzw. Treugeber.<br />
Nach dem Gesellschaftsvertrag des Emittenten sind die<br />
Kommanditisten neben dem laufenden Gewinn und Verlust<br />
auch an den stillen Reserven des Emittenten uneingeschränkt<br />
beteiligt. Sie haben ferner die im Gesellschaftsvertrag<br />
geregelten Informationsrechte sowie die Stimm- und<br />
Kontrollrechte, die einem Kommanditisten nach dem Handelsgesetzbuch<br />
(„HGB“) zustehen. Die von dem Emittenten<br />
erzielten Einkünfte sind ihnen daher zuzurechnen. Gleiches<br />
gilt für die Anleger, die sich durch Abschluss eines Treuhandvertrages<br />
als Treugeber beteiligen, denn die Rechtsstellung<br />
des treuhänderisch beteiligten Anlegers entspricht weitgehend<br />
der Stellung eines Kommanditisten. Für die Anerkennung<br />
des Treuhandverhältnisses ist in diesem Fall zusätzliche<br />
Voraussetzung, dass der Treugeber das Treuhandverhältnis<br />
beherrscht, d.h. gegenüber dem Treuhänder weisungsbefugt<br />
ist und neben den Informations- und Kontrollrechten<br />
eines Kommanditisten außerdem das Recht hat, sich<br />
in das Handelsregister eintragen zu lassen und dadurch un -<br />
mittelbar Kommanditist der Gesellschaft zu werden (siehe<br />
Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 1. September<br />
1994). Der Gesellschaftsvertrag des Emittenten sowie<br />
der Treuhandvertrag entsprechen mit den darin enthaltenen<br />
Regelungen den vorstehend genannten Anforderungen.<br />
EINKUNFTSERMITTLUNG<br />
Die Einkünfte des Emittenten werden als Überschuss der<br />
Einnahmen über die Werbungskosten ermittelt, wobei grundsätzlich<br />
das Zu- und Abflussprinzip zu beachten ist.<br />
EINNAHMEN<br />
Zu den Einnahmen gehören die in einem Kalenderjahr vereinnahmten<br />
laufenden Leasingraten, erstattete Umsatzsteuern<br />
und Zinsen. Die von Emirates zu Beginn des Mietvertrags<br />
für einen Zeitraum von zehn Jahren einmalig zu zahlende<br />
„Mietsonderzahlung“ wird der Emittent nach §11<br />
Abs.1 Satz 3 EStG gleichmäßig über diesen Zeitraum als<br />
Einnahme verteilen.<br />
WERBUNGSKOSTEN<br />
Zu den Werbungskosten gehören neben den mit der Ver -<br />
mietung zusammenhängenden Ausgaben, der gezahlten<br />
Umsatzsteuer und den Finanzierungszinsen gemäß §9<br />
Abs. 1 S. 3 Nr. 7 EStG auch die Absetzungen für Abnutzung<br />
(„AfA“) und die laufenden Fondsverwaltungskosten, wie z.B.<br />
die Geschäftsführervergütung. Die Nutzungsdauer für Verkehrsflugzeuge<br />
mit einem höchstzulässigen Fluggewicht von<br />
über 20 Tonnen beträgt nach der amtlichen AfA-Tabelle für<br />
den Wirtschaftszweig „Luftfahrtunternehmen und Flughafen -<br />
betriebe“ zwölf Jahre für neue Flugzeuge. Da der Emittent<br />
das Flugzeug an eine Luftverkehrsgesellschaft vermieten<br />
wird, die es branchentypisch im entgeltlichen Luftverkehr<br />
122
STEUERLICHE GRUNDLAGEN // TEIL C<br />
einsetzt, ist von einer Nutzungsdauer von 12 Jahren auszugehen.<br />
Für Einkünfte aus „Vermietung und Verpachtung“<br />
kommt ausschließlich die lineare AfA in Betracht.<br />
WIRTSCHAFTLICHES EIGENTUM<br />
Die Inanspruchnahme der AfA setzt zudem voraus, dass dem<br />
Emittenten das Flugzeug wirtschaftlich zuzurechnen ist. Der<br />
Emittent wird konzeptionsgemäß das Flugzeug im Juni 2012<br />
übernehmen, den vereinbarten Kaufpreis zahlen und die Übereignungsurkunde<br />
erhalten. Damit wird er das zivilrechtliche<br />
Eigentum und mit diesem grundsätzlich auch das wirtschaftliche<br />
Eigentum an dem Flugzeug erwerben (§39 Abs.1 AO).<br />
Die Zuordnung des wirtschaftlichen Eigentums für steuer -<br />
liche Zwecke (§39 Abs.2 Nr.1 AO) richtet sich nach §39<br />
Abgabenordnung und den Schreiben des Bundesministeriums<br />
der Finanzen („BMF“) zur ertragsteuerlichen Behandlung<br />
von Leasingverträgen (BMF-Schreiben vom 19. April<br />
1971, BStBl. I 1971, 264, und vom 21. März 1972, BStBl. I<br />
1972, 188, zu Vollamortisationsverträgen; BMF-Schreiben<br />
vom 22. Dezember 1975, DB 1976, 172, und vom<br />
23. Dezember 1991, BStBl. I 1992, 13, zu Teilamortisationsverträgen).<br />
Nach den Grundsätzen dieser Schreiben kommt<br />
eine Zurechnung beim Leasingnehmer in Betracht, wenn die<br />
Ausgestaltung des Leasingvertrages den Emittenten auf<br />
Dauer von der Einwirkung auf das Leasinggut wirtschaftlich<br />
ausschließt. Dies kann nach den vorerwähnten BMF-Schreiben<br />
der Fall sein, wenn der Mietvertrag eine unkündbare<br />
Laufzeit vorsieht, die 90% der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer<br />
übersteigt. Als betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer<br />
ist hierbei die in den amtlichen AfA-Tabellen genannte<br />
Nutzungsdauer von zwölf Jahren (siehe oben) anzusetzen.<br />
Die vertragliche Ausgestaltung des Mietvertrages mit Emirates,<br />
der zunächst nur für die Dauer von zehn Jahren fest<br />
abgeschlossen wird und in dieser Zeit nicht ordentlich<br />
gekündigt werden kann, unterschreitet die 90%-Grenze.<br />
Während der Grundlaufzeit von zehn Jahren decken die von<br />
Emirates zu zahlenden Leasingraten nicht die Anschaffungskosten,<br />
die Nebenkosten sowie die Finanzierungskosten des<br />
Emittenten, weshalb der Leasingvertrag als Teilamortisationsvertrag<br />
zu beurteilen ist. Grundsätzlich ist bei einem Teilamortisationsvertrag<br />
der Leasinggeber wirtschaftlicher<br />
Eigentümer des Leasingobjektes, und es ist ihm dieses<br />
zuzurechnen. Eine Zurechnung an den Leasingnehmer<br />
erfolgt nur dann, wenn dieser sowohl die Möglichkeit der<br />
Wertminderung als auch der Wertsteigerung hat. Beides ist<br />
vorliegend nicht der Fall.<br />
Die Möglichkeit für Emirates, das Flugzeug jeweils zum Ablauf<br />
des Leasingvertrages nach zehn oder zwölf Jahren zu erwerben,<br />
sofern der Emittent bzw. die Anleger nach entsprechender<br />
Gesellschafterentscheidung sich zu einem Verkauf entschieden<br />
haben, führt nicht zu einem Übergang der Möglichkeit<br />
der Wertsteigerung und Wertminderung auf Emirates,<br />
denn ein solcher Erwerb ist nur zu dem dann am Markt erzielbaren<br />
Preis möglich. Daneben wird für Emirates zum Ablauf<br />
der Grundlaufzeit nach zehn Jahren lediglich die Option be -<br />
stehen, den Vertrag um zwei Jahre zu verlängern oder das<br />
Flugzeug zurückzugeben.<br />
Bei Ausübung der ersten Verlängerungs option wird Emirates<br />
nach Ablauf von insgesamt zwölf Jahren eine zweite Option<br />
haben, den Leasingvertrag um weitere drei Jahre zu einer<br />
angepassten Mietrate zu verlängern. Nach Ablauf der zweiten<br />
Verlängerungsoption ist das Flugzeug in jedem Fall an<br />
den Emittenten zurückzugeben. Für den Fall, dass Emirates<br />
die erste Verlängerungsoption nach der Grundlaufzeit nicht<br />
ausübt, hat Emirates das Flugzeug zurückzugeben und eine<br />
Ab standszahlung zu leisten. Da somit der Emittent für jeden<br />
Zeitpunkt der Beendigung der Mietzeit sowohl das Wertminderungsrisiko<br />
trägt als auch die Wertsteigerungschance hat,<br />
verbleibt das wirtschaftliche Eigentum an dem Flugzeug bei<br />
diesem.<br />
ANWENDUNG DER AFA-TABELLE<br />
BEI DER EINKUNFTSERMITTLUNG<br />
Nach Auffassung der Finanzverwaltung (H 7.4 EStR 2008,<br />
Stichwort „Verlustzuweisungsgesellschaft“) sind die AfA-<br />
Tabellen nicht bei sog. „Verlustzuweisungsgesellschaften“<br />
anzuwenden. Als eine Verlustzuweisungsgesellschaft wird<br />
eine Personengesellschaft angesehen, die nach Art ihrer<br />
Betriebsführung keinen Totalgewinn erreichen kann und<br />
deren Tätigkeit nach der Gestaltung des Gesellschaftsvertrages<br />
und seiner tatsächlichen Durchführung allein darauf an -<br />
gelegt ist, ihren Gesellschaftern Steuervorteile dergestalt zu<br />
vermitteln, dass durch Verlustzuweisungen andere Einkünfte<br />
123
TEIL C // STEUERLICHE GRUNDLAGEN //<br />
nicht und die Verlustanteile letztlich nur in Form buchmäßiger<br />
Veräußerungsgewinne versteuert werden müssen (H15.3<br />
EStR 2008 Stichwort „Verlustzuweisungsgesellschaft“).<br />
Da der Emittent einen Totalüberschuss aus der Vermietungstätigkeit<br />
anstrebt (siehe „Überschusserzielungsabsicht“),<br />
kann er keine Verlustzuweisungsgesellschaft im vorstehenden<br />
Sinne sein. Daher bemisst sich die Nutzungsdauer des<br />
Flugzeuges nach den amtlichen AfA-Tabellen.<br />
DIENSTLEISTUNGSHONORARE/<br />
VERMITTLUNGSPROVISIONEN<br />
Nach dem Schreiben des BMF vom 20. Oktober 2003 zu<br />
geschlossenen Fondsmodellen (sog. Bauherrenerlass,<br />
BStBl. I 2003, 546) sind sämtliche Anlaufkosten wie z.B.<br />
Eigenkapitalvermittlungsprovisionen sowie andere Dienstleistungshonorare,<br />
die in der Konzeptionsphase des Beteiligungsangebotes<br />
anfallen, zu den Anschaffungskosten zu<br />
zählen. In der steuerlichen Ergebnisprognose werden, den<br />
oben genannten Grundsätzen folgend, sämtliche Kosten,<br />
die mit dem Beteiligungsangebot in Zusammenhang stehen,<br />
als weitere Anschaffungskosten mit dem Flugzeug aktiviert.<br />
VERLUSTAUSGLEICH/VERLUSTABZUG<br />
Nach §21 Abs.1 Satz 2 EStG ist §15b EStG über die Be -<br />
grenzung des Verlustausgleichs bei sog. Steuerstundungsmodellen<br />
zu beachten, wonach Verluste, sofern sie in der<br />
Anfangsphase 10% des gezeichneten Kapitals übersteigen,<br />
weder mit Einkünften aus Gewerbebetrieb noch mit Einkünften<br />
aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden dürfen.<br />
Die Verluste mindern jedoch die Einkünfte, die in den folgenden<br />
Wirtschaftsjahren aus derselben Einkunftsquelle erzielt<br />
werden. Nach der Prognoserechnung, die nach dem BMF-<br />
Schreiben zu §15b EStG vom 17. Juli 2007 (BStBl. I 2007,<br />
542) für die Berechnung der 10%-Grenze derzeit maßgeblich<br />
ist, entstehen aus der Vermietung des Flugzeuges und<br />
den Zinseinnahmen zusammen Anfangsverluste, die weniger<br />
als 10% des geplanten Eigenkapitals der Gesellschaft<br />
betragen. Aus diesem Grund kommt §15b EStG nicht zur<br />
Anwendung.<br />
In der steuerlichen Ergebnisprognose wird wegen den geringfügigen<br />
Auswirkungen ein Verlustausgleich mit anderen Einkünften<br />
des Anlegers nicht berücksichtigt. Die in einzelnen<br />
Jahren entstehenden Verluste werden stattdessen vereinfacht,<br />
entsprechend den Regelungen des §15b EStG, nur<br />
mit nachfolgenden Gewinnen aus diesem Beteiligungsangebot<br />
verrechnet.<br />
Nach der Verlustausgleichsbeschränkung des §15a EStG<br />
können beschränkt haftende Gesellschafter (Kommanditisten)<br />
die auf sie entfallenden Verluste nur in dem Umfang mit<br />
anderen positiven Einkünften ausgleichen, indem sie Einlagen<br />
in den Emittenten geleistet und dort belassen haben<br />
(Verlustausgleichsvolumen). Einem Kommanditisten bzw.<br />
Treugeber zuzurechnende Verluste, die zur Erhöhung bzw.<br />
Entstehung eines negativen Kapitalkontos führen, dürfen<br />
somit prinzipiell weder mit anderen positiven Einkünften<br />
ausgeglichen noch im Wege des Verlustrücktrages berücksichtigt<br />
werden. Nach der Prognoserechnung kommt §15a<br />
EStG nicht zur Anwendung.<br />
FLUGZEUGVERÄUSSERUNG<br />
Verkauft der Emittent nach Beendigung der Vermietungs -<br />
tätigkeit das Flugzeug, kann sich ein Veräußerungsgewinn<br />
ergeben. Ein Veräußerungsgewinn kann auch entstehen,<br />
wenn ein Kommanditist/Treugeber seinen Anteil entgeltlich<br />
oder teilentgeltlich oder, soweit anteilig Schulden (z.B. das<br />
langfristige Darlehen) übertragen werden, auch unentgeltlich<br />
überträgt. Nach §23 Abs.1 Nr. 2 EStG sind diese Veräußerungsgewinne<br />
nur steuerpflichtig, wenn zwischen dem Verkauf<br />
und der Anschaffung ein bestimmter Zeitraum unterschritten<br />
wird, wobei auch der nach dem Erwerb des Flugzeuges<br />
durch den Emittenten erfolgte Beitritt eines Anlegers<br />
als Anschaffung gewertet wird. Ein Veräußerungsgewinn ist<br />
steuerpflichtig, wenn eine Veräußerung des Flugzeuges<br />
durch den Emittenten oder eine Anteilsübertragung durch<br />
einen Kommanditisten/Treugeber innerhalb von zehn Jahren<br />
nach dem maßgeblichen Anschaffungszeitpunkt erfolgt.<br />
Soweit §23 Abs.3 EStG anwendbar sein sollte, ist ein Veräußerungsverlust<br />
ggf. nur eingeschränkt nutzbar.<br />
GEWERBESTEUER<br />
Der Emittent unterliegt nicht der Gewerbesteuer, da er Einkünfte<br />
aus Vermögensverwaltung erzielt.<br />
124
STEUERLICHE GRUNDLAGEN // TEIL C<br />
ERBSCHAFT-/SCHENKUNGSTEUER<br />
Die unentgeltliche Übertragung der Anteile des Emittenten,<br />
sei es im Wege der Erbschaft oder Schenkung, unterliegt<br />
der Besteuerung gemäß §1 Abs.1 Erbschaftsteuer- und<br />
Schenkungsteuergesetz („ErbStG“).<br />
Als steuerpflichtiger Erwerb gilt gemäß §10 ErbStG die<br />
Bereicherung des Erwerbers, soweit sie nicht steuerfrei ist.<br />
Für die Bewertung des Anteils an dem Emittenten sind im<br />
Fall der Schenkung oder Erbschaft die Werte der einzelnen<br />
Wirtschaftsgüter und sonstigen Besitzposten des Gesamthandvermögens<br />
sowie die Gesellschaftsschulden des Emittenten<br />
nach der Regelung des §10 Abs.1 ErbStG mit den<br />
jeweiligen Werten nach §12 Abs.1 ErbStG anzusetzen und<br />
anteilig zuzurechnen. Nach diesen Regelungen ist das Flugzeug<br />
des Emittenten mit dem Wert anzusetzen, der im<br />
gewöhnlichen Geschäftsbetrieb bei einer Veräußerung zu<br />
erzielen wäre (gemeiner Wert). Vorhandene Liquidität und<br />
Schulden des Emittenten sind mit dem Nominalbetrag/<br />
Nennbetrag zum Übertragungszeitpunkt anzusetzen. Die<br />
Übernahme anteiliger Schulden des Emittenten durch den<br />
Erwerber bei einer freigiebigen Zuwendung unter Lebenden<br />
wird dabei als Gegenleistung des Beschenkten behandelt,<br />
sodass im Ergebnis die Grundsätze der gemischten Schenkung<br />
Anwendung finden (vgl. §10 Abs.1 Satz 4 ErbStG).<br />
Ist der Anleger zum Zeitpunkt der Übertragung der Beteiligung<br />
am Emittenten im Erbfall oder durch Schenkung nicht unmittelbar<br />
als Kommanditist, sondern mittelbar als Treu geber über<br />
einen Treuhänder beteiligt, ist nach Auffassung der Finanzverwaltung<br />
(vgl. koordinierter Ländererlass des Finanzministeriums<br />
Baden-Württemberg vom 27. Juni 2005, DB 2005,<br />
1493) Schenkungsgegenstand nicht das Treugut, sondern der<br />
Herausgabeanspruch auf das Treugut. Die weitere steuerliche<br />
Beurteilung, insbesondere die Bewertung, richtet sich danach,<br />
auf welchen Gegenstand sich der Her ausgabeanspruch be -<br />
zieht (gleichlautende Erlasse der Finanzministerien Baden-<br />
Württemberg vom 2. November 2010, Bayern vom 16. September<br />
2010, Nordrhein-Westfalen vom 14. Oktober 2010,<br />
Hamburg vom 18. Oktober 2010, Hessen vom 28. März 2011).<br />
Im Ergebnis ergibt sich nach diesen Erlassen keine abweichende<br />
steuerliche Behandlung zwischen einer Kommanditund<br />
einer Treugeberbeteiligung.<br />
Die persönlichen Freibeträge in der Steuerklasse I betragen<br />
für Ehegatten und Lebenspartner 500.000 EUR, für Kinder<br />
400.000 EUR, für Enkel 200.000 EUR und für übrige Personen<br />
100.000 EUR. In den Steuerklassen II (insb. Geschwister,<br />
Neffen/Nichten, Schwiegereltern und -kinder) und III (alle<br />
übrigen Erwerber) beläuft sich der Freibetrag einheitlich auf<br />
20.000 EUR. Der Tarif in Steuerklasse I beginnt bei 7% und<br />
steigt auf höchstens 30%, in der Steuerklasse II beginnt er<br />
bei 15% und steigt auf höchstens 43%. Für die Steuerklasse<br />
III sieht §19 Abs.1 ErbStG dagegen für steuerpflichtige<br />
Erwerbe bis 6.000.000 EUR einen Steuersatz von 30%<br />
vor, für darüber liegende Erwerbe einen Steuersatz von<br />
50%. Die drohende Doppelbelastung stiller Reserven mit<br />
Erbschaft- und Einkommensteuer soll durch eine prozentuale<br />
Ermäßigung bei der Einkommensteuer gemäß §35b<br />
EStG verhindert werden. Diese Regelung betrifft allerdings<br />
nur Erbfälle, nicht aber Schenkungen. Zur Anwendung<br />
kommt sie, wenn stille Reserven innerhalb einer Frist von bis<br />
zu fünf Jahren nach dem Erbfall realisiert werden.<br />
UMSATZSTEUER<br />
Der Emittent wird mit der Vermietung des Flugzeuges eine<br />
unternehmerische Tätigkeit ausüben und damit Unternehmer<br />
im Sinne des Umsatzsteuergesetzes sein (§2 UStG).<br />
Die Vermietung eines Flugzeuges stellt grundsätzlich eine<br />
steuerbare sonstige Leistung dar. Bei einer Vermietung des<br />
Flugzeuges an einen Unternehmer wird diese Leistung an<br />
dem Ort ausgeführt, an dem der Leistungsempfänger sein<br />
Unternehmen betreibt (§3a Abs.2 UStG), also bei einer Vermietung<br />
an Emirates in den Vereinigten Arabischen Emiraten<br />
(„VAE“). Damit ist die Vermietung des Flugzeuges an Emirates<br />
in Deutschland nicht steuerbar.<br />
Der Erwerb des Flugzeuges mit Übergabe in Deutschland<br />
stellt eine in Deutschland steuerbare Lieferung dar. Nach<br />
8.1.(1) i.V.m. 8.2.(1) des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses<br />
vom 1. Oktober 2010 sind Luftfahrtumsätze nur noch dann<br />
von der Umsatzsteuer befreit, wenn die Umsätze oder Leistungen<br />
direkt an Betreiber von Luftfahrzeugen erbracht werden.<br />
Die Umsatzsteuerbefreiung ist damit grundsätzlich<br />
nicht auf die Lieferung an den Emittenten anwendbar. Allerdings<br />
beanstandet es die Finanzverwaltung (BMF-Schreiben<br />
125
TEIL C // STEUERLICHE GRUNDLAGEN //<br />
vom 24. Januar 2008, BStBl. I 2008, 294) bis auf weiteres<br />
nicht, die Steuerbefreiung für Luftfahrtumsätze dennoch<br />
anzuwenden, soweit die Zweckbestimmung des Flugzeuges<br />
im Zeitpunkt der Lieferung endgültig feststeht. Wegen der<br />
bereits feststehenden Vermietung an Emirates kann die Lieferung<br />
des Flugzeuges an den Emittenten ohne Umsatzsteuer<br />
erfolgen. Der Emittent ist als Unternehmer hinsichtlich<br />
umsatzsteuerpflichtiger Eingangsleistungen im Zusammenhang<br />
mit dem Erwerb und der Vermietung des Flugzeuges<br />
grundsätzlich zum Vorsteuerabzug berechtigt, da die nicht<br />
steuerbare Flugzeugvermietung gemäß §15 Abs. 3 Nr. 2a<br />
UStG nicht zum Ausschluss des Vorsteuerabzugs führt. Ein<br />
solcher Anspruch auf Vorsteuererstattung kann vom Emittenten<br />
grundsätzlich abgetreten werden. Diese Abtretung<br />
ist der zuständigen Finanzbehörde auf einem amtlich vorgeschriebenen<br />
Vordruck anzuzeigen (§46 AO).<br />
Die Ausgabe der Anteile am Emittenten im Rahmen der Aufnahme<br />
der Anleger ist nach der infolge eines Urteils des<br />
Europäischen Gerichtshofes aus dem Jahre 2003 ergangenen<br />
Rechtsprechung des BFH (vom 1. Juli 2004, BStBl. II<br />
2004, 1022) selbst keine umsatzsteuerbare Tätigkeit. Jedoch<br />
stehen hiernach die vom Emittenten in Anspruch genommenen<br />
Eingangsleistungen in direktem Zusammenhang mit<br />
der steuerbaren wirtschaftlichen Tätigkeit des Emittenten,<br />
sodass hierfür geleistete Umsatzsteuer unter den allgemeinen<br />
Voraussetzungen als Vorsteuer abzugsfähig ist (so auch<br />
die Finanzverwaltung, BMF-Schreiben vom 4. Oktober 2006,<br />
BStBl. I 2006, 614). Dies gilt insbesondere für Konzeptionskosten<br />
des Emittenten (wie z.B. für die Prospekterstellung).<br />
KAPITALERTRAGSTEUER UND KIRCHENSTEUER<br />
AUF ZINSERTRÄGE<br />
Soweit der Emittent Zinsen aus der Anlage von Liquidität bei<br />
inländischen Banken erzielt, unterliegen diese als Einkünfte<br />
aus Kapitalvermögen einheitlich einem besonderen Steuersatz<br />
von 25 % („Abgeltungsteuer“) zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag.<br />
Werbungskosten im Zusammenhang mit Zinseinkünften<br />
sind nicht abzugsfähig. Die Abgeltungsteuer und der<br />
Solidaritätszuschlag werden direkt bei Zinszahlungen einer<br />
inländischen Bank von dieser einbehalten. In der Prognoserechnung<br />
wurde dies entsprechend berücksichtigt. Sofern<br />
der persönliche Einkommensteuersatz des Anlegers unter<br />
25% liegt, kann die Veranlagung gewählt werden („Veranlagungsoption“).<br />
Auf Zinszahlungen an den Emittenten wird keine Kirchensteuer<br />
einbehalten. Anleger, die der Kirchensteuer unterliegen,<br />
müssen ihre anteiligen Zinseinkünfte aus dieser Beteiligung<br />
im Rahmen einer steuerlichen Veranlagung erklären.<br />
BESTEUERUNG IN DEN<br />
VEREINIGTEN ARABISCHEN EMIRATEN („VAE“)<br />
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik<br />
Deutschland und den VAE („DBA-VAE“) vom 9. April<br />
1995 ist mit Ablauf des Jahres 2008 außer Kraft getreten.<br />
Mit Zustimmungsgesetz vom 29. April 2011 (Bundesgesetzblatt<br />
2011 Teil II Nr. 14 vom 5. Mai 2011) wurde das am<br />
1. Juli 2010 von beiden Staaten unterzeichnete neue Doppelbesteuerungsabkommen<br />
(„DBA-VAE neu“) veröffentlicht.<br />
Es ist rückwirkend ab dem 1. Januar 2009 anzuwenden.<br />
Nach dem DBA-VAE neu unterliegen die Einkünfte aus der<br />
Vermietung der Besteuerung in dem Land, in dem der Vermieter<br />
ansässig ist. Bei dem Emittenten in der Rechtsform<br />
einer Personengesellschaft ist die Ansässigkeit des einzelnen<br />
Anlegers maßgeblich. Ist dieser in der Bundesrepublik<br />
Deutschland ansässig, unterliegen die Vermietungseinkünfte<br />
des Emittenten der Besteuerung in Deutschland. Neben<br />
dem Besteuerungsrecht des Ansässigkeitsstaates besteht<br />
nach dem DBA-VAE neu ein konkurrierendes Besteuerungsrecht<br />
für den Staat, in dem der zur Zahlung der Leasingraten<br />
verpflichtete Leasingnehmer ansässig ist. Dieses Besteuerungsrecht<br />
ist auf 10% der Leasingraten begrenzt.<br />
Da die von Emirates zu zahlenden Leasingraten nach dem<br />
Steuerrecht der VAE derzeit keiner sog. Quellensteuer unterliegen,<br />
kommt dieses konkurrierende Besteuerungsrecht der<br />
VAE nicht zur Anwendung. In Ermangelung einer Ertragsbesteuerung<br />
in den VAE sind derzeit sowohl der Emittent als<br />
auch der einzelne Anleger nicht in den VAE mit den Einkünften<br />
aus der Vermietung des Flugzeuges steuerpflichtig. Die<br />
VAE erheben derzeit keine der deutschen Umsatzsteuer entsprechende<br />
Abgaben auf den Erwerb und die Vermietung<br />
eines Flugzeuges.<br />
126
ÜBERSICHT DER BETEILIGTEN PARTNER // TEIL C<br />
ÜBERSICHT DER BETEILIGTEN PARTNER<br />
EMITTENT/BETEILIGUNGSGESELLSCHAFT<br />
Doric Flugzeugfonds Sechzehnte GmbH&Co.KG<br />
Sitz<br />
Geschäftsanschrift<br />
Offenbach am Main<br />
Berliner Straße 114, 63065 Offenbach am Main<br />
Amtsgericht Offenbach am Main, HRA 41217<br />
Ersteintragung 22. Dezember 2008<br />
Geschäftsführender Kommanditist<br />
Persönlich haftender Gesellschafter/<br />
Komplementär<br />
Mitglieder der Geschäftsführung<br />
des Emittenten<br />
Weiterer Kommanditist<br />
Gründungsgesellschafter<br />
Einlagekapital<br />
Doric Flight Management 16 GmbH, Offenbach am Main<br />
Doric Flight Control 16 GmbH, Offenbach am Main<br />
Dr. Peter E. Hein, Westport, Connecticut, USA<br />
Geschäftsanschrift: Berliner Straße 114, 63065 Offenbach am Main<br />
sowie<br />
Sönke Fanslow, Hamburg, Deutschland<br />
Geschäftsanschrift: An der Alster 9, 20099 Hamburg<br />
AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud IV“ mbH, Hamburg<br />
(gezeichnete und eingezahlte Kapitaleinlage 5 TEUR)<br />
Die Gründungsgesellschafter Alpha Flight Control GmbH, Doric Flight<br />
Control 17 GmbH und Doric Treuhand GmbH haben insgesamt 6 TUSD<br />
gezeichnet und eingezahlt. Dabei handelt es sich um je einen Kommanditanteil,<br />
der von der Doric Flight Control 17 GmbH und der Doric Treuhand<br />
GmbH gezeichnet und eingezahlt wurde. Die Gründungsgesellschafter<br />
sind ausgeschieden und haben ihre Kapitaleinlage im Wege der Sonderrechtsnachfolge<br />
auf den/die eintretenden Kommanditisten über tragen.<br />
Die Höhe der zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung gezeichneten Einlagen<br />
(Kommanditeinlagen) beträgt 10 TEUR. Die Einlagen (Kommanditeinlagen)<br />
sind vollständig eingezahlt. Der Gesamtbetrag der von den Gründungs -<br />
gesellschaftern gezeichneten und eingezahlten Kommanditeinlagen betrug<br />
6 TUSD. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung halten die Gründungs -<br />
gesellschafter keine Kommanditeinlagen, damit beträgt der Gesamtbetrag<br />
0 Euro. Nach dem Ausscheiden der Gründungsgesellschafter aus der<br />
Beteiligungsgesellschaft fand eine Erhöhung des Gesellschaftskapitals<br />
von 6 TUSD auf 10 TEUR statt. Somit beträgt der Gesamtbetrag der von<br />
den gegenwärtigen Gesellschaftern gezeichneten und eingezahlten Kommanditanteile<br />
10 TEUR.<br />
127
TEIL C // ÜBERSICHT DER BETEILIGTEN PARTNER //<br />
GESCHÄFTSFÜHRENDER KOMMANDITIST<br />
Doric Flight Management 16 GmbH<br />
Sitz<br />
Geschäftsanschrift<br />
Amtsgericht<br />
Offenbach am Main<br />
Berliner Straße 114, 63065 Offenbach am Main<br />
Offenbach am Main<br />
HR-Eintragung HRB 45447; 24. März 2011<br />
Stammkapital<br />
Geschäftsführer<br />
Gesellschafter<br />
25 TEUR<br />
Dr. Peter E. Hein, Westport, Connecticut, USA<br />
geschäftsansässig: Berliner Straße 114, 63065 Offenbach am Main<br />
sowie<br />
Sönke Fanslow, Hamburg, Deutschland<br />
geschäftsansässig: An der Alster 9, 20099 Hamburg<br />
Doric Beteiligungs Holding GmbH, Offenbach am Main<br />
HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co.KG, Hamburg<br />
KOMPLEMENTÄR<br />
Doric Flight Control 16 GmbH<br />
Sitz<br />
Geschäftsanschrift<br />
Amtsgericht<br />
Offenbach am Main<br />
Berliner Straße 114, 63065 Offenbach am Main<br />
Offenbach am Main<br />
HR-Eintragung HRB 45306; 31. Januar 2011<br />
Stammkapital<br />
Geschäftsführer<br />
Gesellschafter<br />
25 TEUR<br />
Dr. Peter E. Hein, Westport, Connecticut, USA<br />
geschäftsansässig: Berliner Straße 114, 63065 Offenbach am Main<br />
sowie<br />
Sönke Fanslow, Hamburg, Deutschland<br />
geschäftsansässig: An der Alster 9, 20099 Hamburg<br />
Doric Beteiligungs Holding GmbH, Offenbach am Main<br />
HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co.KG, Hamburg<br />
128
ÜBERSICHT DER BETEILIGTEN PARTNER // TEIL C<br />
ANBIETER/PROSPEKTHERAUSGEBER/KONZEPTIONÄR<br />
Doric Emissionshaus GmbH&Co.KG<br />
Sitz<br />
Geschäftsanschrift<br />
Amtsgericht<br />
Offenbach am Main<br />
Berliner Straße 114, 63065 Offenbach am Main<br />
Offenbach am Main<br />
HR-Eintragung HRA 41216; 19. Dezember 2008<br />
Einlagekapital<br />
Persönlich haftender Gesellschafter/<br />
Komplementär<br />
Geschäftsführer<br />
Kommanditist<br />
50 TEUR<br />
Doric Emissionshaus Verwaltungs GmbH, Offenbach am Main<br />
Dr. Peter E. Hein, Westport, Connecticut, USA<br />
Mark Lapidus, London, Großbritannien<br />
Bernd Reber, Schöneck, Deutschland<br />
Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH, Offenbach am Main<br />
(geleistete Kapitaleinlage 50 TEUR)<br />
HANSA TREUHAND Finance GmbH&Co.KG<br />
Sitz<br />
Geschäftsanschrift<br />
Amtsgericht<br />
Hamburg<br />
An der Alster 9, 20099 Hamburg<br />
Hamburg<br />
HR-Eintragung HRA 101341; 30. Dezember 2004<br />
Einlagekapital<br />
Persönlich haftender Gesellschafter/<br />
Komplementär<br />
Geschäftsführer<br />
Kommanditist<br />
100 TEUR<br />
Verwaltung HANSA TREUHAND Finance GmbH, Hamburg<br />
Hermann Ebel, Hamburg<br />
Sönke Fanslow, Hamburg<br />
Hermann Ebel Maritime Beteiligungs GmbH & Co.KG, Hamburg<br />
(geleistete Kapitaleinlage 75 TEUR)<br />
Sönke Fanslow, Hamburg<br />
(geleistete Kapitaleinlage 25 TEUR)<br />
129
TEIL C // ÜBERSICHT DER BETEILIGTEN PARTNER //<br />
TREUHANDKOMMANDITIST/MITTELVERWENDUNGSKONTROLLEUR<br />
AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud IV“ mbH<br />
Sitz<br />
Geschäftsanschrift<br />
Amtsgericht<br />
Hamburg<br />
Brandstwiete 4, 20457 Hamburg<br />
Hamburg<br />
HR-Eintragung HRB 117497; 11. März 2011<br />
Stammkapital<br />
Geschäftsführer<br />
26 TEUR<br />
Rüdiger Dornhof, Hamburg<br />
Martin Kloss, Hamburg<br />
Gesellschafter AGR Aktiengesellschaft für Revision und Treuhand Wirtschaftsprüfungs -<br />
gesellschaft, Hamburg<br />
FREMDKAPITALVERMITTLER/LEASINGVERMITTLER<br />
Doric Asset Finance GmbH&Co.KG<br />
Sitz<br />
Geschäftsanschrift<br />
Amtsgericht<br />
Offenbach am Main<br />
Berliner Straße 114, 63065 Offenbach am Main<br />
Offenbach am Main<br />
HR-Eintragung HRA 41033; 28. Januar 2008<br />
Einlagekapital<br />
Persönlich haftender Gesellschafter/<br />
Komplementär<br />
Geschäftsführer<br />
Kommanditisten<br />
800 TEUR<br />
Die in das Handelsregister eingetragene Haftsumme entspricht<br />
10 EUR je 100 EUR Kapitaleinlage.<br />
Doric Structuring GmbH, Offenbach am Main<br />
Matthias Böhm, Bad Homburg v.d.Höhe, Deutschland<br />
Dr. Peter E. Hein, Westport, Connecticut, USA<br />
Tanja Kisselbach, Altenstadt, Deutschland<br />
Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH, Offenbach am Main<br />
(geleistete Kapitaleinlage 673 TEUR);<br />
Diverse Gesellschafter<br />
(geleistete Kapitaleinlage insgesamt 127 TEUR)<br />
ASSET MANAGER<br />
Doric Asset Finance &Verwaltungs GmbH<br />
Sitz<br />
Geschäftsanschrift<br />
Amtsgericht<br />
Offenbach am Main<br />
Berliner Straße 114, 63065 Offenbach am Main<br />
Offenbach am Main<br />
HR-Eintragung HRB 41509; 4. März 2005<br />
Stammkapital<br />
Geschäftsführer<br />
1,32 Millionen EUR<br />
Dr. Peter E. Hein, Westport, Connecticut, USA<br />
Mark Lapidus, London, Großbritannien<br />
Bernd Reber, Schöneck, Deutschland<br />
Gesellschafter Geschäftsführer zu je 19%<br />
Doric <strong>Invest</strong>ors OHG zu 43%<br />
130
ÜBERSICHT DER BETEILIGTEN PARTNER // TEIL C<br />
VERKÄUFER<br />
Airbus S.A.S.<br />
Sitz<br />
Geschäftsanschrift<br />
Registrierungsnummer<br />
Toulouse, Frankreich<br />
1, Rond-Point Maurice Bellonte, 31707 Blagnac, Frankreich<br />
383474814 R.C.S. Toulouse<br />
Stammkapital 2,7 Millionen EUR (Stand: 26. Januar 2009)<br />
Geschäftsführer<br />
Gesellschafter<br />
Thomas Enders (Präsident/CEO)<br />
European Aeronautic Defence and Space Company EADS N.V.,<br />
Schiphol-Rijk, Niederlande (100%)<br />
TRIEBWERKSHERSTELLER<br />
Engine Alliance LLC – Joint Venture von General Electric Company und Pratt&Whitney<br />
Geschäftsanschrift<br />
Geschäftsführer<br />
400 Main Street, East Hartford, Connecticut 06108, USA<br />
Mary Ellen Jones (Präsident)<br />
Kevin Fewell (CFO)<br />
Gesellschafter General Electric Company (50%)<br />
Pratt & Whitney (50%)<br />
General Electric Company<br />
Sitz<br />
City of Schenectady, County of Schenectady, New York, USA<br />
Geschäftsanschrift 1 River Road Schenectady, NY 12345-6999<br />
Eigenkapital 124,2 Milliarden USD (2010)<br />
Identifikationsnummer 14-0689340<br />
Vorstand<br />
PRATT&WHITNEY<br />
Jeff Immelt (Vorsitzender); Michael A. Neal; Keith S. Sherin;<br />
John G. Rice; John Krenicki, jr<br />
Sitz<br />
Geschäftsanschrift<br />
Geschäftsführung<br />
Gesellschafter<br />
East Hartford, Connecticut, USA<br />
400 Main Street, East Hartford, Connecticut 06108, USA<br />
David P. Hess (Präsident)<br />
Paul Adams (Senior Vice President)<br />
United Technologies Corporation, USA<br />
131
TEIL C // ÜBERSICHT DER BETEILIGTEN PARTNER //<br />
LEASINGNEHMER<br />
Emirates<br />
Sitz<br />
P.O. Box 686, Dubai, Vereinigte Arabische Emirate<br />
Registrierungsnummer Dekret No. 2 aus 1985<br />
Eigenkapital<br />
Rechtsform<br />
Geschäftsführung<br />
20,7 Milliarden AED, entspricht rund 5,6 Milliarden USD<br />
(Stand: 31. März 2011)<br />
Dubai Corporation<br />
Sheikh Ahmed bin Saeed Al-Maktoum (Chairman/CEO)<br />
Maurice Flanagan (Executive Vice-Chairman Emirates Airline and <strong>Group</strong>)<br />
Tim Clark (President Emirates Airline)<br />
Gesellschafter <strong>Invest</strong>ment Corporation of Dubai (100%)<br />
KONSORTIALFÜHRER/ZWISCHENFINANZIERUNG/SICHERHEITENTREUHÄNDER<br />
Norddeutsche Landesbank Girozentrale<br />
Sitz<br />
Geschäftsanschrift<br />
Hannover, Braunschweig, Magdeburg<br />
Friedrichswall 10, 30159 Hannover<br />
Amtsgericht/HR-Eintragung Hannover, HRA 26247; Braunschweig, HRA 10261; Stendal, HRA 22150<br />
Eigenkapital<br />
ca. 5,884 Milliarden EUR<br />
(Stand: 31. Dezember 2010, Konzernabschluss Geschäftsjahr 2010)<br />
Vorstand<br />
Dr. Gunter Dunkel (Vorsitzender des Vorstandes)<br />
Christoph Schulz (stellvertretender Vorsitzender)<br />
Eckhard Forst<br />
Dr. Johannes-Jörg Riegler<br />
Dr. Hinrich Holm<br />
Träger (Stand 31. Dezember 2010) Land Niedersachsen (41,75%)<br />
Land Sachsen-Anhalt (8,25%)<br />
Sparkassenbeteiligungszweckverband<br />
Land Mecklenburg-Vorpommern (5,22%)<br />
Sparkassenbeteiligungsverband Land Sachsen-Anhalt (7,53%)<br />
Sparkassenverband Niedersachsen (37,25%)<br />
132
ÜBERSICHT DER BETEILIGTEN PARTNER // TEIL C<br />
EINLAGEKAPITALPLATZIERER/VERTRIEBSKOORDINATOR/VERMITTLER EIGENKAPITALZWISCHENFINANZIERUNG/<br />
MARKETINGBEAUFTRAGTER/VERWALTER VON OBJEKTGESELLSCHAFTEN 1<br />
HANSA TREUHAND Finance GmbH&Co.KG<br />
Sitz<br />
Geschäftsanschrift<br />
Amtsgericht<br />
Hamburg<br />
An der Alster 9, 20099 Hamburg<br />
Hamburg<br />
HR-Eintragung HRA 101341; 30. Dezember 2004<br />
Einlagekapital<br />
Persönlich haftender Gesellschafter/<br />
Komplementär<br />
Geschäftsführer<br />
Kommanditist<br />
100 TEUR<br />
Verwaltung HANSA TREUHAND Finance GmbH, Hamburg<br />
Hermann Ebel, Hamburg<br />
Sönke Fanslow, Hamburg<br />
Hermann Ebel Maritime Beteiligungs GmbH & Co.KG, Hamburg<br />
(geleistete Kapitaleinlage 75 TEUR)<br />
Sönke Fanslow, Hamburg<br />
(geleistete Kapitaleinlage 25 TEUR)<br />
VERTRIEBSKOORDINATOR/EIGENKAPITALVERMITTLER<br />
PVA Pacta Vermögens-Anlage GmbH<br />
Sitz<br />
Geschäftsanschrift<br />
Amtsgericht<br />
Frankfurt am Main<br />
Westhafen Tower, Westhafenplatz 1, 60327 Frankfurt am Main<br />
Frankfurt am Main<br />
HR-Eintragung HRB 89490; 17. November 2010<br />
Stammkapital<br />
Geschäftsführer<br />
600 TEUR<br />
Rolf Glück, Notzingen<br />
Andreas Mense, Wiesbaden<br />
Gesellschafter Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH, Offenbach am Main, zu 50%<br />
Nordcapital GmbH, Hamburg, zu 50%<br />
1<br />
Die HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co.KG ist Verwalter von Objektgesellschaften i.S.d. §1 Abs.1a Satz 2 Nr.10 KWG.<br />
133
TEIL C // ÜBERSICHT DER BETEILIGTEN PARTNER //<br />
PLATZIERUNGSGARANT<br />
Hermann Ebel<br />
Geschäftsanschrift<br />
An der Alster 9, 20099 Hamburg<br />
ZUSTELLUNGSBEVOLLMÄCHTIGTER FÜR LEASINGNEHMER UND DARLEHENSGEBER<br />
Doric Asset Finance Ltd.<br />
Sitz<br />
Geschäftsanschrift<br />
London, Großbritannien<br />
5 Royal Exchange, London EC3V 3NL, Großbritannien<br />
Registrierungsnummer UK 5376561<br />
Geschäftsführer<br />
Gesellschafter<br />
Mark Lapidus, London, Großbritannien<br />
William Edmond Finn, London, Großbritannien<br />
Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH, Offenbach am Main<br />
WERTGUTACHTER<br />
The Aircraft Value Analysis Company (AVAC)<br />
Geschäftsanschrift<br />
Richmond House<br />
23 Cherry Lane, Bearley<br />
Stratford-upon-Avon<br />
Warks, CV37 0SX, Großbritannien<br />
Ascend Worldwide Limited (ASCEND)<br />
Geschäftsanschrift<br />
Cardinall Point, Newall Road<br />
Heathrow Airport<br />
London, TW6 2AS, Großbritannien<br />
BK Associates, Inc.<br />
Geschäftsanschrift<br />
1295 Northern Boulevard<br />
Manhasset, New York 11030, USA<br />
ABSCHLUSSPRÜFER<br />
Deloitte &Touche GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
Geschäftsanschrift<br />
Rosenheimer Platz 4, 81669 München<br />
134
ÜBERSICHT DER BETEILIGTEN PARTNER // TEIL C<br />
Personelle und rechtliche Verflechtungen<br />
Die Doric Flight Control 16 GmbH als persönlich haftender<br />
Gesellschafter des Emittenten und die Doric Flight Management<br />
16 GmbH als dessen Geschäftsführender Kommanditist<br />
sind jeweils 50%ige Tochtergesellschaften der Doric<br />
Beteiligungs Holding GmbH und der HANSA TREUHAND<br />
Finance GmbH & Co.KG. Die Doric Beteiligungs Holding<br />
GmbH ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Doric Asset<br />
Finance GmbH & Co.KG, die wiederum mehrheitlich von der<br />
Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH gehalten wird.<br />
Bei dem Emittenten handelt es sich um kein einem Konzern<br />
zugehöriges Unternehmen i.S.d. §18 AktG i.V.m. §291 HGB.<br />
Die HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co.KG ist eine zur<br />
HANSA TREUHAND Gruppe gehörende Gesellschaft.<br />
Die AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud IV“ mbH wird im<br />
eigenen Namen ihren Kommanditanteil an dem Emittenten<br />
erhöhen und entsprechende Anteile daran für Rechnung von<br />
Anlegern als Treuhänder halten.<br />
Die Doric Asset Finance&Verwaltungs GmbH, deren 100%ige<br />
Tochtergesellschaften sowie die mehrheitlich von der Doric<br />
Asset Finance&Verwaltungs GmbH kontrollierten Gesellschaften<br />
strukturieren, vertreiben und verwalten <strong>Invest</strong>itionen im<br />
Rahmen von geschlossenen Fonds. Der Zustellungsbevollmächtigte,<br />
die Doric Asset Finance Ltd., und die Doric Emissionshaus<br />
GmbH & Co.KG als einer der Anbieter, Prospekt -<br />
herausgeber und Konzeptionäre sind 100%ige Tochtergesellschaften<br />
der Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH.<br />
Die Doric Asset Finance GmbH & Co.KG („Fremd kapitalver -<br />
mittler/Leasingvermittler“) wird mehrheitlich von der Doric<br />
Asset Finance&Verwaltungs GmbH gehalten. Die Doric Asset<br />
Finance & Verwaltungs GmbH selbst ist Asset Manager des<br />
Flugzeuges.<br />
Die Geschäftsführer der Doric Flight Control 16 GmbH und<br />
der Doric Flight Management 16 GmbH sind zugleich teilweise<br />
Geschäftsführer der Doric Asset Finance & Verwaltungs<br />
GmbH, der Doric Structuring GmbH und der Doric<br />
Emissionshaus Verwaltungs GmbH oder der Verwaltung<br />
HANSA TREUHAND Finance GmbH und darüber hinaus<br />
bei weiteren Fondsgesellschaften der HANSA TREUHAND<br />
Gruppe bzw. der Doric Gruppe als Geschäftsführer tätig.<br />
Für ihre Tätigkeit im Zusammenhang mit dem Emittenten<br />
erhalten die Geschäftsführer der Doric Flight Control 16<br />
GmbH und der Doric Flight Management 16 GmbH sowie<br />
die Geschäftsführer der Doric Asset Finance & Verwaltungs<br />
GmbH, die Geschäftsführer der Komplementärgesellschaften,<br />
der Doric Asset Finance GmbH & Co.KG, Doric Emissionshaus<br />
GmbH & Co.KG und der HANSA TREUHAND<br />
Finance GmbH & Co.KG keine gesonderte Vergütung.<br />
Der Emittent wird nach außen durch den persönlich haftenden<br />
Gesellschafter, Doric Flight Control 16 GmbH, und<br />
gemäß Gesellschaftsvertrag durch den Geschäftsführenden<br />
Kommanditisten, Doric Flight Management 16 GmbH, vertreten.<br />
Der persönlich haftende Gesellschafter ist gemäß<br />
Gesellschaftsvertrag von der Geschäftsführung des Emittenten<br />
ausgeschlossen. Die Geschäfte des Emittenten werden<br />
ausschließlich durch den Geschäftsführenden Kommanditisten<br />
geführt. Zu den Mitgliedern der Geschäftsführung des<br />
Emittenten gehören somit Sönke Fanslow und Dr. Peter E.<br />
Hein jeweils handelnd als Geschäftsführer für die Doric<br />
Flight Control 16 GmbH als persönlich haftendem Gesellschafter<br />
und die Doric Flight Management 16 GmbH als<br />
Geschäftsführendem Kommanditisten des Emittenten.<br />
Die Mitglieder der Geschäftsführung des Emittenten sind<br />
weder für Unternehmen, die dem Emittenten Fremdkapital<br />
geben, noch für Unternehmen, die im Zusammenhang mit<br />
der Herstellung des Anlageobjektes nicht nur geringfügige<br />
Lieferungen oder Leistungen erbringen, tätig. Herr Sönke<br />
Fanslow ist zugleich Geschäftsführer des Komplementärs<br />
der HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co.KG, die wiederum<br />
mit dem Vertrieb der Vermögensanlage beauftragt ist.<br />
Der Emittent wird unter Zustimmung der HANSA TREU-<br />
HAND Finance GmbH & Co.KG die PVA Pacta Vermögens-<br />
Anlage GmbH („Pacta“) mit dem Vertrieb eines Teils der<br />
geplanten Einlagekapitalerhöhung beauftragen. Die Pacta<br />
wird zu gleichen Anteilen von der Doric Asset Finance & Verwaltugs<br />
GmbH und der Nordcapital GmbH gehalten. Dr.<br />
Peter E. Hein ist ebenfalls Geschäftsführer der Doric Asset<br />
Finance & Verwaltungs GmbH. Darüber hinaus sind die Mitglieder<br />
der Geschäftsführung des Emittenten, der Treuhänder<br />
und der Mittelverwendungskontrolleur nicht für Unternehmen,<br />
die mit dem Vertrieb der angebotenen Vermögensanlage<br />
betraut sind, tätig.<br />
Es bestehen zwischen der Doric Flugzeugfonds Sechzehnte<br />
GmbH & Co.KG einerseits und sonstigen, bisher nicht ge -<br />
nannten Personen und Unternehmen andererseits, keine<br />
nennenswerten Vereinbarungen über Vergütungen oder<br />
sonstige Leistungen, die nicht im Prospekt erwähnt sind.<br />
135
DER AIRBUS A380 HAT EIN<br />
// FAHRWERK // BESTEHEND AUS:<br />
22 Reifen
GESELLSCHAFTSVERTRAG // TEIL D<br />
GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />
§1 FIRMA, SITZ, DAUER<br />
§2 GESELLSCHAFTSGEGENSTAND<br />
§3 GESELLSCHAFTER, TREUGEBER, AUFNAHME UND BEITRITT<br />
§4 WECHSEL ZWISCHEN TREUGEBER- UND KOMMANDITISTENSTELLUNG<br />
§5 VERFÜGUNG ÜBER GESELLSCHAFTSANTEILE UND<br />
TREUGEBERBETEILIGUNGEN<br />
§6 EINZAHLUNG DER KAPITALEINLAGEN, AGIO<br />
§7 NACHSCHUSSPFLICHTEN, AUSGLEICHSZAHLUNGEN, ABTRETUNGEN<br />
§8 KAPITALKONTEN<br />
§9 GESELLSCHAFTSKAPITAL<br />
§10 GESCHÄFTSFÜHRUNG, VERTRETUNG<br />
§11 WETTBEWERB, INFORMATIONSRECHTE<br />
§12 GESELLSCHAFTERBESCHLÜSSE<br />
§13 GEGENSTÄNDE VON GESELLSCHAFTERBESCHLÜSSEN<br />
§14 LIQUIDATION DER GESELLSCHAFT<br />
§15 GESCHÄFTSJAHR, JAHRESABSCHLUSS<br />
§16 ERGEBNISVERTEILUNG<br />
§17 VERGÜTUNGEN<br />
§18 SONDEREINNAHMEN, SONDERWERBUNGSKOSTEN,<br />
AUSKUNFTSPFLICHTEN<br />
§19 ENTNAHMEN, AUSSCHÜTTUNGEN<br />
§20 TOD EINES KOMMANDITISTEN ODER TREUGEBERS<br />
§21 AUSSCHEIDEN, KÜNDIGUNG UND AUSSCHLUSS EINES<br />
GESELLSCHAFTERS<br />
§22 DATENSCHUTZ<br />
§23 BEIRAT<br />
§24 KOSTEN<br />
§25 SCHLICHTUNGS-/OMBUDSVERFAHREN<br />
§26 SCHLUSSBESTIMMUNGEN<br />
137
TEIL D // GESELLSCHAFTSVERTRAG //<br />
§ 1 FIRMA, SITZ, DAUER<br />
1. Die Firma der Gesellschaft lautet:<br />
Doric Flugzeugfonds Sechzehnte GmbH&Co.KG<br />
(nachstehend „Gesellschaft“).<br />
2. Sitz der Gesellschaft ist der Sitz des Geschäftsführenden<br />
Kommanditisten, derzeit Offenbach am Main. Im<br />
Falle einer Sitzverlegung sind die Gesellschafter bzw.<br />
Treugeber zu informieren.<br />
3. Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Zeit errichtet.<br />
§ 2 GESELLSCHAFTSGEGENSTAND<br />
1. Gegenstand der Gesellschaft ist der Erwerb eines Flugzeuges<br />
vom Typ Airbus A380-800 (nachstehend „Flugzeug“),<br />
dessen Vermietung, Verleasung und dessen<br />
Verwertung sowie die Durchführung sämtlicher damit<br />
zusammenhängender Geschäfte, einschließlich des<br />
Liquiditätsmanagements der Gesellschaft.<br />
2. Die Gesellschaft ist berechtigt, Rechtshandlungen und<br />
Rechtsgeschäfte aller Art durchzuführen und durchführen<br />
zu lassen sowie sich an Gesellschaften zu beteiligen,<br />
die geeignet sind, den Gesellschaftsgegenstand<br />
zu fördern oder damit zusammenhängen. Sie kann zu<br />
diesem Zweck auch Gesellschaften erwerben, gründen<br />
oder sich daran beteiligen sowie Zweigniederlassungen<br />
im In- und Ausland gründen.<br />
§ 3 GESELLSCHAFTER, TREUGEBER,<br />
AUFNAHME UND BEITRITT<br />
1. Persönlich haftender Gesellschafter ist die Doric Flight<br />
Control 16 GmbH (nachstehend „Komplementär“).<br />
Er erbringt keine Kapitaleinlage und ist am Vermögen<br />
der Gesellschaft nicht beteiligt.<br />
2. Kommanditisten sind, vorbehaltlich des Beitritts weiterer<br />
Kommanditisten, die Doric Flight Management 16<br />
GmbH als Geschäftsführender Kommanditist (nachstehend<br />
„Geschäftsführender Kommanditist“) mit einer<br />
Kapitaleinlage i.H.v. 5.000 EUR (in Worten: fünftausend<br />
Euro) und die AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud IV“<br />
mbH (nachstehend „Treuhänder“ oder „AGR“) mit<br />
einer Kapitaleinlage i.H.v. 5.000 EUR (in Worten: fünftausend<br />
Euro). Die im Handelsregister einzutragende<br />
Haftsumme der Kommanditisten beträgt 10 EUR (in<br />
Worten: zehn Euro) je 1.000 EUR (in Worten: eintausend<br />
Euro) Kapitaleinlage, dies entspricht 1% der von ihnen<br />
übernommenen Kapitaleinlage.<br />
3. Der Geschäftsführende Kommanditist ist berechtigt, für<br />
die ihm unter diesem Gesellschaftsvertrag zugewiesenen<br />
Aufgaben Dritte einzuschalten und diesen Dritten<br />
Untervollmachten zu erteilen.<br />
4. Der Treuhänder ist durch Erklärung gegenüber dem<br />
Geschäftsführenden Kommanditisten berechtigt, seine<br />
Beteiligung in einem oder mehreren Schritten zu erhöhen<br />
und diese ganz oder teilweise treuhänderisch für<br />
Dritte zu halten und für diese zu verwalten. Die Berechtigung<br />
zur Erhöhung der Beteiligung erlischt, sobald<br />
das Gesellschaftskapital gemäß §9 voll übernommen<br />
ist. Diese Beschränkung gilt insoweit nicht, sofern die<br />
Erhöhung aufgrund des Wechsels eines Kommanditisten<br />
gemäß §4 zurück in die Treugeberstellung veranlasst<br />
ist.<br />
5. Der Geschäftsführende Kommanditist wird hiermit unter<br />
Befreiung von den Beschränkungen des §181 BGB<br />
unwiderruflich ermächtigt und bevollmächtigt, ohne<br />
weitere Zustimmung der anderen Gesellschafter jederzeit<br />
durch Erhöhung der Beteiligung des Treuhänders<br />
das Gesellschaftskapital zur Finanzierung des Gesellschaftsgegenstandes<br />
gemäß Abs.8 i.V.m. §9 zu erhöhen<br />
oder das Gesellschaftskapital gemäß §9 herabzusetzen<br />
und diejenigen Erklärungen abzugeben und<br />
Handlungen vorzunehmen, die insoweit sachdienlich<br />
oder erforderlich sind.<br />
6. Der Gesellschaft kann eine Person nur beitreten, für die<br />
auszuschließen ist, dass es sich um eine „US-Person“<br />
im Sinne des United States Securities Act of 1933 in<br />
seiner jeweils gültigen Fassung („Securities Act“) handelt.<br />
Zweifel gehen zu Lasten des Beitretenden. Daher<br />
kann der Gesellschaft nur beitreten, wer weder Staatsbürger<br />
der USA noch Inhaber einer dauerhaften Aufenthalts-<br />
und Arbeitserlaubnis für die USA (Greencard) und<br />
nicht aus einem anderen Grund in den USA unbeschränkt<br />
einkommensteuerpflichtig ist und einen Wohnsitz oder<br />
ständigen Aufenthalt in den USA oder ihren Hoheitsgebieten<br />
hat. Es darf sich bei dem Anleger nicht um eine<br />
138
GESELLSCHAFTSVERTRAG // TEIL D<br />
US-amerikanische Gesellschaft oder sonstige nach<br />
dem US-amerikanischen Recht errichtete Vermögenseinheit,<br />
Vermögensmasse oder einen Trust, welche(r)<br />
der US Bundesbesteuerung unterliegt, handeln.<br />
7. Das anteilige Gesellschaftskapital eines Gesellschafters<br />
wird in diesem Vertrag als „Kapitaleinlage“, „Gesellschaftsanteil“<br />
oder „Beteiligung“ bezeichnet. Die im<br />
Handelsregister einzutragende Haftsumme eines jeden<br />
Gesellschafters beträgt 10 EUR je 1.000 EUR Kapitaleinlage,<br />
dies entspricht 1% der von ihm übernommenen<br />
Kapitaleinlage.<br />
8. Die Erhöhung des Gesellschaftskapitals der Gesellschaft<br />
erfolgt in der Weise, dass Dritte der Gesellschaft<br />
mittelbar als Treugeber (nachstehend „Treugeber“)<br />
beitreten (nachstehend „Treugeberbeteiligung“). Der<br />
Beitritt als Treugeber erfolgt durch Annahme der Beitrittserklärung<br />
durch den Treuhänder oder einem von<br />
diesem bevollmächtigten Vertreter. Eine Pflicht zur<br />
Annahme durch den Treuhänder besteht nicht. Der Beitritt<br />
setzt voraus, dass der Treugeber den Treuhänder<br />
beauftragt und ermächtigt, für den Treugeber eine Treugeberbeteiligung<br />
an der Doric Flugzeugfonds Sechzehnte<br />
GmbH & Co.KG zu zeichnen. Der Treuhandvertrag<br />
und damit der Beitritt als Treugeber kommt mit der<br />
Annahme des Angebotes durch den Treuhänder oder<br />
einem von diesem unmittelbar oder mittelbar bevollmächtigten<br />
Vertreter rückwirkend zum ersten (1.) Kalendertag<br />
des Monats, in dem die Annahme erfolgt ist,<br />
zustande.<br />
9. Die Treugeberbeteiligung wird vom Treuhänder gemäß<br />
einem mit dem jeweiligen Treugeber gesondert abzuschließenden<br />
Treuhandvertrag betreut und verwaltet.<br />
Der Treuhänder leistet etwaigen Weisungen der Treu -<br />
geber gemäß Treuhandvertrag Folge. Im Innenverhältnis<br />
der Gesellschafter und der Treugeber untereinander<br />
und im Verhältnis zur Gesellschaft werden die der<br />
Gesellschaft mittelbar beitretenden Treugeber soweit<br />
gesetzlich zulässig wie unmittelbar beteiligte Kommanditisten<br />
behandelt. Dies gilt insbesondere für die Beteiligung<br />
am Gesellschaftsvermögen (inklusive Liquida -<br />
tionserlös), am Gewinn und Verlust und an einem Abfindungsguthaben<br />
sowie für die Ausübung mitgliedschaftlicher<br />
Rechte und die Möglichkeit, ihre Treugeberstellung<br />
auf Dritte zu übertragen. Die Treugeber sind be -<br />
rechtigt, das dem Treuhänder zustehende Stimmrecht<br />
anteilig entsprechend der von ihnen gehaltenen Beteiligung<br />
nach Maßgabe dieses Gesellschaftsvertrages<br />
auszuüben. Soweit Treugeber die ihnen zustehenden<br />
Rechte, insbesondere das überlassene Stimmrecht,<br />
nicht selbst wahrnehmen, wird der Treuhänder die<br />
Gesellschafterrechte gemäß den Regelungen des Treuhandvertrages<br />
und nach Maßgabe dieses Gesellschaftsvertrages<br />
ausüben.<br />
10. Der Beteiligungsbetrag jedes Treugebers an der Gesellschaft<br />
(nachstehend „Beteiligungsbetrag“) muss<br />
mindestens auf 10.000 EUR oder einen durch volle<br />
5.000 EUR teilbaren, höheren Betrag lauten. Jeder im<br />
Rahmen der Kapitalerhöhung beitretende Treugeber hat<br />
zusätzlich ein Agio i.H.v. 5% (nachstehend „Agio“) des<br />
Beteiligungsbetrages zu leisten. Entsprechendes gilt<br />
hinsichtlich der Kapitaleinlage, sofern im Rahmen der<br />
Kapitalerhöhung die Kapitaleinlage eines Kommanditisten,<br />
der zuvor gemäß §4 aus der Treugeberstellung in<br />
die Stellung eines Kommanditisten gewechselt ist,<br />
erhöht wird. Der Geschäftsführende Kommanditist kann<br />
Abweichungen von dem Voranstehenden zustimmen.<br />
11. Alle Gesellschafter sind verpflichtet, bei der Eintragung<br />
der eintretenden bzw. ausscheidenden Gesellschafter<br />
sowie bei Kapitalherabsetzungen oder -erhöhungen<br />
von Gesellschaftern (einschließlich des Treuhänders)<br />
sowie bei der Umsetzung sonstiger gemäß den Bestimmungen<br />
dieses Gesellschaftsvertrages beschlossener<br />
bzw. durchgeführter Maßnahmen im erforderlichen<br />
Umfang mitzuwirken.<br />
§ 4 WECHSEL ZWISCHEN TREUGEBER- UND<br />
KOMMANDITISTENSTELLUNG<br />
1. Jeder Treugeber ist berechtigt und verpflichtet, nach<br />
einer von ihm ausgesprochenen ordentlichen Kündigung<br />
des Treuhandverhältnisses gemäß §7 Abs.1 des<br />
Treuhandvertrages von der Treugeberstellung in die<br />
Stellung eines Kommanditisten zu wechseln. Der<br />
Wechsel erfolgt, indem der Treuhänder einen entsprechenden<br />
Teil seiner Beteiligung bzw. Kapitaleinlage<br />
unmittelbar auf den in die Kommanditistenstellung<br />
139
TEIL D // GESELLSCHAFTSVERTRAG //<br />
wechselnden Treugeber überträgt. Der Geschäftsführende<br />
Kommanditist kann Abweichungen hiervon<br />
zustimmen.<br />
2. Der Wechsel eines Treugebers in die Stellung eines<br />
Kommanditisten durch Kündigung des Treuhandverhältnisses<br />
ist erst dann zulässig, wenn die folgenden<br />
Voraussetzungen erfüllt sind:<br />
(i) Der Beitritt als Treugeber zur Gesellschaft ist wirksam<br />
geworden.<br />
(ii) Der Treuhänder hat das Gesellschaftskapital der<br />
Gesellschaft in Höhe des vom Treugeber gezeichneten<br />
Beteiligungsbetrages erhöht und die entsprechende<br />
Erhöhung der Haftsumme ist im Handelsregister<br />
der Gesellschaft eingetragen.<br />
(iii) Der Treugeber hat den gezeichneten Beteiligungsbetrag<br />
samt Agio bei der Gesellschaft gemäß §4<br />
des Treuhandvertrages in voller Höhe geleistet.<br />
(iv) Der Treugeber hat dem Geschäftsführenden Kommanditisten<br />
und/oder der AGR eine umfassende,<br />
unwiderrufliche und über den Tod hinaus geltende<br />
Handelsregistervollmacht zu übergeben. Die Vollmacht<br />
muss den Bevollmächtigten von den<br />
Beschränkungen des §181 BGB befreien und zur<br />
Erteilung von Untervollmachten berechtigen.<br />
3. Der beabsichtigte Wechsel eines Treugebers in die<br />
Stellung eines Kommanditisten ist dem Geschäftsführenden<br />
Kommanditisten und dem Treuhänder vorab<br />
schriftlich anzuzeigen und wird bei der Gesellschaft<br />
wirksam mit Eintragung des Treugebers als Kommanditist<br />
in das Handelsregister.<br />
4. Umgekehrt sind Kommanditisten, mit Ausnahme des<br />
Treuhänders, jederzeit berechtigt, in die Stellung eines<br />
Treugebers zurückzuwechseln. Der beabsichtigte<br />
Wechsel ist dem Geschäftsführenden Kommanditisten<br />
vorab schriftlich anzuzeigen und wird zum ersten (1.)<br />
Kalendertag des Monats wirksam, der dem Eingang der<br />
schriftlichen Anzeige beim Geschäftsführenden Kommanditisten<br />
sowie dem Abschluss eines Treuhand -<br />
vertrages mit dem Treuhänder über die betreffende<br />
Treugeberbeteiligung folgt und der Kommanditist seinen<br />
Kommanditanteil wirksam auf den Treuhänder<br />
übertragen hat.<br />
5. Der Treuhänder wird beim Wechsel eines Treugebers in<br />
die Stellung eines Kommanditisten seine Beteiligung in<br />
Höhe der entsprechenden Treugeberbeteiligung durch<br />
Übertragung entsprechend reduzieren bzw. beim<br />
Wechsel eines Kommanditisten in die Stellung eines<br />
Treugebers entsprechend erhöhen.<br />
§ 5 VERFÜGUNG ÜBER GESELLSCHAFTSANTEILE<br />
UND TREUGEBERBETEILIGUNGEN<br />
1. Die Übertragung, Belastung oder sonstige Verfügung<br />
über einen Gesellschaftsanteil ist nur zulässig und wirksam<br />
mit schriftlicher Zustimmung des Geschäftsführenden<br />
Kommanditisten, der die Zustimmung nur aus<br />
wichtigem Grund versagen darf; eine Zustimmung der<br />
anderen Gesellschafter ist nicht erforderlich. Im Übrigen<br />
ist eine Übertragung eines Gesellschaftsanteils nur<br />
zulässig und der Geschäftsführende Kommanditist wird<br />
ihr nur dann zustimmen, sofern der Erwerber<br />
(i) dem Geschäftsführenden Kommanditisten oder<br />
der AGR eine den Anforderungen von §4 Abs.2<br />
genügende Handelsregistervollmacht übergeben<br />
hat;<br />
(ii) ihn betreffende gesetzlich erforderliche Angaben<br />
und Unterlagen (insbesondere nach dem Geldwäschegesetz)<br />
zur Verfügung gestellt hat.<br />
Die rechtsgeschäftliche Übertragung von Gesellschaftsanteilen<br />
oder eine sonstige Verfügung darüber<br />
ist nur mit Wirkung zum Beginn eines Kalenderjahres<br />
zulässig, sofern nicht der Geschäftsführende Kommanditist<br />
einer Abweichung hiervon zustimmt. Die jederzeit<br />
zulässige Möglichkeit des Wechsels zurück aus der<br />
Kommanditisten- in die Treugeberstellung gemäß §4<br />
Abs.4 dieses Vertrages bleibt hiervon unberührt.<br />
2. Abs.1 gilt entsprechend für die Übertragung von Teilen<br />
oder eine sonstige Verfügung über Teile eines Gesellschaftsanteils.<br />
3. Die Sicherungsabtretung oder Verpfändung von Gesellschaftsanteilen<br />
bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung<br />
des Geschäftsführenden Kommanditisten. Diese<br />
Zustimmung kann nur aus wichtigem Grund verweigert<br />
werden. Die Bestellung eines Nießbrauchs am Gesellschaftsanteil<br />
ist unzulässig.<br />
140
GESELLSCHAFTSVERTRAG // TEIL D<br />
4. Geht im Falle der Übertragung oder sonstigen Verfügung<br />
ein Gesellschaftsanteil im Ganzen auf einen Dritten<br />
über, werden alle Konten gemäß §8 dieses Vertrages<br />
unverändert und einheitlich fortgeführt. Bei nur<br />
einer teilweisen Übertragung werden die für den Erwerber<br />
einzurichtenden Konten entsprechend anteilig zu<br />
Lasten bzw. zugunsten der entsprechenden Konten des<br />
Veräußerers dotiert.<br />
5. Für die Übertragung von Treugeberbeteiligungen (mit<br />
Ausnahme des Wechsels eines Treugebers in die Kommanditistenstellung)<br />
gelten vorbehaltlich zusätzlicher<br />
Erfordernisse aus dem Treuhandvertrag die vorstehenden<br />
Abs.1 bis 4 (mit Ausnahme von Abs.1 Ziffer (i)) mit<br />
der Maßgabe entsprechend, dass Übertragungsgegenstand<br />
das Treuhandverhältnis mit dem Treuhänder und<br />
die von dem Treuhänder verwaltete Treugeberbeteiligung<br />
an der Gesellschaft ist. Unbeschadet der Übertragung<br />
ist bei Vorliegen einer entsprechenden Weisung<br />
des Treuhänders hinsichtlich der direkten Leistung von<br />
Ausschüttungen an Treugeber die Gesellschaft berechtigt,<br />
alle an den Treuhänder zu leistenden Ausschüt -<br />
tungen mit schuldbefreiender Wirkung gegenüber dem<br />
ihr bekannten bisherigen Treugeber vorzunehmen,<br />
sofern ihr die Übertragung der Treugeberstellung nicht<br />
schriftlich mit einer Frist von einem (1) Monat vorab<br />
angezeigt wurde.<br />
6. Jeder Kommanditist stellt die Gesellschaft und die<br />
anderen Gesellschafter von allen aus einer Übertragung<br />
seines Gesellschaftsanteils oder einer sonstigen Verfügung<br />
über seinen Gesellschaftsanteil resultierenden<br />
Kosten (insbesondere ggf. anfallende Kosten für die<br />
Erstellung einer Zwischenbilanz) und sonstigen Aufwendungen<br />
und Nachteilen frei. Zu den Kosten des<br />
vorstehenden Satzes gehören auch der Ausgleich eines<br />
Negativsaldos gemäß §21 Abs.11 und Steuern, die bei<br />
der Gesellschaft aufgrund einer Übertragung des<br />
Gesellschaftsanteils entstehen oder die sich durch die<br />
Übertragung erhöhen oder die von der Gesellschaft für<br />
den betreffenden Kommanditisten an Steuerbehörden<br />
zu leisten sind. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend<br />
für den Treuhänder im Falle der Übertragung einer Treugeberbeteiligung<br />
oder sonstigen Verfügung über eine<br />
Treugeberbeteiligung; der Treuhänder ist gegenüber der<br />
Gesellschaft insoweit zur Freistellung und Kostentragung<br />
verpflichtet. Dieser Abs.6 gilt entsprechend bei<br />
einer Übertragung von oder sonstigen Verfügung über<br />
Teile eines Gesellschaftsanteils oder einer Treugeberbeteiligung.<br />
§ 6 EINZAHLUNG DER KAPITALEINLAGEN, AGIO<br />
1. Die Kapitaleinlagen nebst Agio sind in Euro zu erbringen.<br />
2. Der Treugeber ist verpflichtet, bis zum ersten (1.) Juni<br />
2012 – und sofern er später beitritt bis zum fünfundzwanzigsten<br />
(25.) Kalendertag des Monats (Eingang<br />
auf dem Konto), der dem Monat folgt, in dem der Treuhandvertrag<br />
wirksam wird – auf das in der Beitritts -<br />
erklärung genannte Konto des Treuhänders den in der<br />
Beitritts erklärung genannten Beteiligungsbetrag in Euro<br />
nebst 5% Agio zu leisten. Abweichungen bedürfen der<br />
Zustimmung des Treuhänders bzw. des Geschäftsführenden<br />
Kommanditisten der Gesellschaft. Eingehende<br />
Beträge auf den Beteiligungsbetrag in Euro nebst 5%<br />
Agio werden zunächst auf das Agio und dann auf die<br />
Kapitaleinlage angerechnet.<br />
3. Für verspätet geleistete Zahlungen nach diesem Gesellschaftsvertrag<br />
schuldet der Treugeber nach erfolgloser<br />
Mahnung durch die Gesellschaft einen Verzugszins<br />
gemäß §288 BGB, unabhängig von der Möglichkeit<br />
des Ausschlusses des Gesellschafters. Die Geltend -<br />
machung eines weitergehenden Schadens nach<br />
gesetzlichen Regelungen bleibt hiervon unberührt.<br />
§ 7 NACHSCHUSSPFLICHTEN,<br />
AUSGLEICHSZAHLUNGEN, ABTRETUNGEN<br />
1. Über die Verpflichtung zur Leistung der vereinbarten<br />
Kapitaleinlage zzgl. 5% Agio hinaus übernehmen die<br />
Kommanditisten bzw. Treugeber weder gegenüber Dritten<br />
noch gegenüber den weiteren Kommanditisten oder<br />
Treugebern eine Nachschuss- oder sonstige Zahlungsverpflichtung;<br />
dies gilt auch für den Fall der Liquidation.<br />
2. Unberührt bleiben<br />
(i) eine Haftung der Kommanditisten gegenüber<br />
Gesellschaftsgläubigern nach Maßgabe der<br />
§§171ff., §160 HGB;<br />
141
TEIL D // GESELLSCHAFTSVERTRAG //<br />
(ii) die Pflicht zum Ausgleich von Kosten gemäß<br />
§4 und §24, die durch den Wechsel von der Treugeber-<br />
zur Kommanditistenstellung oder umgekehrt<br />
verursacht werden;<br />
(iii) die Verpflichtung zur Leistung von Kosten bei<br />
Übertragungen gemäß §5 und §24, sowie die<br />
Pflicht zur Zahlung von Verzugszinsen gemäß<br />
§6 Abs.3;<br />
(iv) die Verpflichtung zur Erbringung der Kapitaleinlagen<br />
(bzw. Beteiligungsbeträge) nebst Agio gemäß<br />
§3 Abs.10;<br />
(v) die Verpflichtung zum Ausgleich von Kosten im<br />
Zusammenhang mit der Geltendmachung von<br />
Informationsrechten gemäß §11;<br />
(vi) die Verpflichtung zur Erstattung von Steuermehraufwendungen<br />
gemäß §16;<br />
(vii) die Verpflichtung zur Erstattung zusätzlicher<br />
Steuererklärungskosten gemäß §18;<br />
(viii) die Verpflichtung zur Erstattung von Steuern<br />
gemäß §19 Abs.6;<br />
(ix) die Verpflichtung zur Erstattung von Mehrkosten<br />
bei Erbfällen gemäß §20 und §24;<br />
(x) die Verpflichtung zum Ausgleich eines Negativsaldos<br />
nach §21 Abs.4 sowie<br />
(xi) etwaige Gutachterkosten nach §21 Abs.7.<br />
(Ziffern (ii) bis (xi) nachstehend zusammen „Ausgleichsverpflichtungen“<br />
und die hieraus resultierenden<br />
Zahlungen „Ausgleichszahlungen“).<br />
3. Der Treuhänder ist berechtigt, Ansprüche, die ihm<br />
gegen Treugeber zustehen, ganz oder zum Teil an die<br />
Gesellschaft abzutreten. Die Gesellschaft ist berechtigt,<br />
Ansprüche, die ihr gegen Treugeber zustehen, ganz<br />
oder zum Teil an den Treuhänder abzutreten. Die Abtretungen<br />
können insbesondere an Erfüllungs statt, zum<br />
Zweck einer Aufrechnung oder der Schaffung von<br />
Sicherheiten erfolgen. Der Treuhänder sowie die Gesellschaft<br />
sind insoweit an Weisungen der Treugeber nicht<br />
gebunden. Treuhänder und Treugeber dürfen die<br />
erforderlichen Informationen austauschen. §22 bleibt<br />
unberührt. Der Treuhänder ist berechtigt, Ansprüche,<br />
die ihm gegen die Gesellschaft zustehen, an den Treugeber<br />
abzutreten, sofern der Geschäftsführende Kommanditist<br />
zustimmt. Die Gesellschaft ist berechtigt,<br />
Ansprüche gegen den Treuhänder an den Treugeber<br />
abzutreten, sofern der Treuhänder zustimmt.<br />
§ 8 KAPITALKONTEN<br />
1. Für jeden Kommanditisten und Treugeber werden Kapitalkonten<br />
bei der Gesellschaft geführt. Die Kapitalkonten<br />
werden nicht verzinst. Die von jedem Kommanditisten<br />
zu erbringende Kapitaleinlage bzw. der von jedem<br />
Treugeber zu erbringende Beteiligungsbetrag wird auf<br />
einem Festkonto (Kapitalkonto I) in Euro erfasst. Das<br />
Kapitalkonto I bildet den Gesellschaftsanteil eines Kommanditisten<br />
bzw. die Treugeberbeteiligung des Treugebers<br />
ab und ist allein maßgeblich für die Beteiligung<br />
des jeweiligen Kommanditisten bzw. Treugebers am<br />
Vermögen, am Gewinn und Verlust der Gesellschaft<br />
sowie für alle Gesellschafterrechte, soweit in diesem<br />
Vertrag bzw. dem Treuhandvertrag nichts anderes<br />
geregelt ist. Für jeden Kommanditisten und Treugeber<br />
wird darüber hinaus ein variables Kapitalkonto (Kapitalkonto<br />
II) in Euro geführt, auf dem das geleistete Agio,<br />
Gewinne, Verluste und Entnahmen erfasst werden.<br />
2. Die von einem Kommanditisten oder Treugeber (aufgrund<br />
der von dem Treuhänder an die Gesellschaft<br />
abgetretenen Ansprüche) zu erbringenden Ausgleichszahlungen<br />
gemäß §7 Abs.2 stellen Forderungen der<br />
Gesellschaft gegenüber dem Kommanditisten oder<br />
Treugeber dar und werden auf den Kapitalkonten nicht<br />
erfasst.<br />
§ 9 GESELLSCHAFTSKAPITAL<br />
Das Einlagekapital soll durch die Erhöhung der Beteiligung<br />
des Treuhänders um 61.990.000 EUR („geplantes Einlagekapital“)<br />
(zzgl. 5% Agio) auf 62.000.000 EUR erhöht werden.<br />
Das endgültige Einlagekapital kann vom geplanten Ein -<br />
lagekapital nach oben oder unten um maximal 2% ab weichen.<br />
Das endgültige Einlagekapital wird vom Geschäfts -<br />
führenden Kommanditisten festgelegt.<br />
§ 10 GESCHÄFTSFÜHRUNG, VERTRETUNG<br />
1. Die Gesellschaft wird nach außen durch den Komplementär<br />
und kraft hiermit ausdrücklich erteilter Bevollmächtigung<br />
durch den Geschäftsführenden Komman -<br />
ditisten vertreten. Der Komplementär und der Geschäfts-<br />
142
GESELLSCHAFTSVERTRAG // TEIL D<br />
führende Kommanditist sind jeweils allein vertretungsberechtigt.<br />
2. Der Komplementär ist von der Geschäftsführung ausgeschlossen.<br />
Die Geschäfte der Gesellschaft werden<br />
ausschließlich durch den Geschäftsführenden Kommanditisten<br />
geführt. Den übrigen Kommanditisten stehen<br />
Geschäftsführungs- und Vertretungsrechte für die<br />
gesamte Dauer der Gesellschaft nicht zu. Das gesetz -<br />
liche Widerspruchsrecht der Kommanditisten aus<br />
§164 HGB ist in den Fällen ausgeschlossen, in denen<br />
eine Beschlussfassung der Gesellschafter gemäß §13<br />
dieses Vertrages vorgesehen ist. Der Geschäftsführende<br />
Kommanditist ist vom Wettbewerbsverbot gemäß<br />
§§161 Abs.2, 112 HGB sowie von den Beschränkungen<br />
des §181 BGB befreit.<br />
3. Der Geschäftsführende Kommanditist hat die Gesellschaft<br />
in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften<br />
und diesem Gesellschaftsvertrag zu führen.<br />
Handlungen, die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb<br />
hinausgehen, bedürfen eines zustimmenden<br />
Gesellschafterbeschlusses.<br />
4. Zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb der Gesellschaft<br />
gehören insbesondere:<br />
(i) die Eröffnung und Auflösung von Konten der<br />
Gesellschaft sowie die Abwicklung des Zahlungsverkehrs<br />
der Gesellschaft;<br />
(ii) die Führung der Bücher der Gesellschaft sowie<br />
die Aufstellung des Jahresabschlusses gemäß §15;<br />
(iii) die Festlegung des endgültigen Einlagekapitals<br />
gemäß §9;<br />
(iv) der mittelbare oder unmittelbare Erwerb eines<br />
Flugzeuges vom Typ Airbus A380-800 und alle<br />
damit zusammenhängenden oder unterstützenden<br />
Aktivitäten;<br />
(v) der Abschluss von Miet- und Leasingverträgen<br />
über das Flugzeug;<br />
(vi) die Ausübung von Kündigungsrechten aus den<br />
im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit ab -<br />
geschlossenen Verträgen, im Falle von Vertragsstörungen<br />
und als Folge davon die anderweitige<br />
Nutzung des Flugzeuges oder von Teilen davon;<br />
(vii) die Aufnahme und/oder Umschuldung bzw. Tilgung<br />
von Darlehen zur Zwischenfinanzierung sowie<br />
der mittel- oder längerfristigen Finanzierung des<br />
Erwerbs des Flugzeuges sowie der Abschluss von<br />
Zinssicherungsgeschäften, einschließlich der Aufnahme<br />
von weiteren langfristigen Darlehen zur<br />
Aufstockung bzw. zum Austausch bereits bestehender<br />
Finanzierungen und aller damit verbundenen<br />
Vereinbarungen;<br />
(viii) das Liquiditätsmanagement der Gesellschaft einschließlich<br />
des Abschlusses von Kontokorrent -<br />
kreditlinien und der Aufnahme von in diesem<br />
Zusammenhang evtl. erforderlichen Darlehen<br />
(sowie ggf. deren Besicherung);<br />
(ix) der Abschluss von Kurssicherungsgeschäften;<br />
(x) die Übernahme von Bürgschaften/Garantien<br />
und/oder das Eingehen von Avalkrediten einschließlich<br />
der Gewährung von Sicherheiten im<br />
Zusammenhang damit;<br />
(xi) der Abschluss von Verträgen über und die Stellung<br />
von Sicherheiten im Zusammenhang mit Finanzierungen,<br />
auch solcher von Dritten (einschließlich<br />
einer etwaigen hypothekarischen Belastung des<br />
Flugzeuges oder von Teilen davon). Dies schließt<br />
auch eine Übertragung des Eigentums an dem<br />
Flugzeug auf einen Treuhänder zum Zwecke der<br />
Besicherung ein;<br />
(xii) die Gewährung sonstiger Sicherheiten;<br />
(xiii) die Durchführung von oder die Beauftragung von<br />
Dritten mit der technischen Überwachung, der<br />
Reparatur, der Wartung, dem Betrieb, der endgültigen<br />
oder einstweiligen Stilllegung des Flugzeuges<br />
oder von Teilen davon sowie alle damit verbundenen<br />
Tätigkeiten und Unternehmungen;<br />
(xiv) die Abtretung der Einzahlungsansprüche gegenüber<br />
Treugebern und/oder Kommanditisten;<br />
(xv) die Einleitung, das Führen und die Beilegung von<br />
gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsstreitigkeiten<br />
der Gesellschaft;<br />
(xvi) die Vornahme von Rechtsgeschäften und der<br />
Abschluss, die Änderung, die Prolongierung und<br />
die Aufhebung von Verträgen;<br />
(xvii) der Abschluss marktüblicher Versicherungen;<br />
143
TEIL D // GESELLSCHAFTSVERTRAG //<br />
(xviii) die Erteilung von Prokuren und Handlungsvollmachten<br />
für den gesamten Geschäftsbetrieb<br />
sowie die Erteilung sonstiger Vollmachten im Hinblick<br />
auf die (Zwischen-)Finanzierung für den<br />
Erwerb des Flugzeuges (einschließlich aller damit<br />
zusammenhängenden Rechtshandlungen, wie<br />
etwa der Gewährung von Sicherheiten);<br />
(xix) Entscheidungen, die gemäß den Bestimmungen<br />
dieses Gesellschaftsvertrages dem Geschäftsführenden<br />
Kommanditisten oder der Gesellschaft<br />
zugewiesen sind;<br />
(xx) die Abgabe von Steuererklärungen der Gesellschaft<br />
und ggf. Vereinbarungen mit Steuerbehörden,<br />
insbesondere zur Verwaltungsvereinfachung<br />
der gesetzlichen Erklärungspflichten;<br />
(xxi) sonstige mit der Vermietung oder Verwertung des<br />
Flugzeuges zusammenhängende Tätigkeiten, mit<br />
Ausnahme der Veräußerung;<br />
(xxii) jedwede Maßnahme und Entscheidung, um<br />
gegenwärtige und/oder zukünftige gesetzliche<br />
Regulierungserfordernisse hinsichtlich des Emittenten<br />
einhalten zu können;<br />
(xxiii)alle Maßnahmen und Erklärungen (in der Gesellschafterversammlung<br />
oder anderweitig), die die<br />
Gesellschaft als Gesellschafter von Beteiligungsgesellschaften<br />
in Bezug auf Geschäftsführungsmaßnahmen<br />
gemäß der vorstehenden Ziffern (i)<br />
bis (xxii) auf der Ebene der Beteiligungsgesellschaft<br />
zu treffen hat oder trifft.<br />
Einer Zustimmung der Gesellschafter bzw. Treugeber<br />
bedarf es für diese Geschäfte nicht.<br />
5. Der Geschäftsführende Kommanditist darf in Ausnahmefällen<br />
auch außerhalb des gewöhnlichen Geschäftsbetriebes<br />
der Gesellschaft ohne eine erforderliche<br />
Beschlussfassung der Gesellschafter bzw. Treugeber<br />
Entscheidungen treffen und Rechtsgeschäfte vornehmen<br />
oder abschließen, soweit dies zur Abwehr erheblicher<br />
wirtschaftlicher Nachteile für die Gesellschaft<br />
geboten ist; der Geschäftsführende Kommanditist hat<br />
die Gesellschafter bzw. Treugeber hierüber unverzüglich<br />
zu unterrichten.<br />
6. Der Geschäftsführende Kommanditist ist darüber<br />
hinaus berechtigt, folgende Verträge abzuschließen und<br />
Rechtsgeschäfte vorzunehmen, die, wenn sie bereits<br />
abgeschlossen sind, hiermit genehmigt werden:<br />
(i) der Erwerb eines Flugzeuges;<br />
(ii) Darlehensverträge zur Zwischen- und Endfinanzierung<br />
der Anschaffung des Flugzeuges mit den<br />
finanzierenden Banken sowie die Bestellung der<br />
damit verbundenen Sicherheiten, einschließlich<br />
ggf. der Einräumung von Pfandrechten;<br />
(iii) Tilgung und Umschuldung von Darlehen sowie der<br />
Abschluss von Zinssicherungsgeschäften;<br />
(iv) Abschluss von Miet- und Leasingverträgen über<br />
das Flugzeug, insbesondere der prospektierte<br />
Leasingvertrag mit der Fluglinie Emirates;<br />
(v) einen Asset-Management- und Remarketing-<br />
Vertrag mit der Doric Asset Finance & Verwaltungs<br />
GmbH zu einer Vergütung i.H.v. 225.000 EUR für<br />
das Jahr 2012, ab 2013 zu einer jährlichen Ver -<br />
gütung i.H.v. 300.000 EUR, die sich erstmals mit<br />
Beginn des Jahres 2014 und sodann jährlich um<br />
2,5% der jeweiligen Vorjahresvergütung erhöht;<br />
(vi) eine Vereinbarung mit der Doric Asset Finance &<br />
Verwaltungs GmbH, durch die sie beauftragt wird,<br />
die Abwicklung im Fall der Veräußerung oder des<br />
Totalverlustes des Flugzeuges durchzuführen oder<br />
im Fall einer Anschlussvermietung diese zu arrangieren,<br />
gegen eine Vergütung i.H.v. zumindest 4%<br />
des Nettoverkaufserlöses bzw. – im Fall des Totalverlustes<br />
– der Entschädigung durch die Versicherung<br />
oder – im Fall der Anschlussvermietung –<br />
4% der Summe der unter einem Anschluss -<br />
leasingvertrag erzielten Leasingraten. Für ihre<br />
Unterstützung erhält die HANSA TREUHAND<br />
Finance GmbH & Co.KG 25% der jeweiligen Vergütung;<br />
(vii) eine Vereinbarung mit der Doric Asset Finance &<br />
Verwaltungs GmbH, wonach diese und die HANSA<br />
TREUHAND Finance GmbH & Co.KG jeweils 10%<br />
der kumulativen Überschüsse der erzielten Leasingraten<br />
gegenüber den budgetierten (prospektierten)<br />
Leasingraten erhalten, wobei der Zeitraum<br />
144
GESELLSCHAFTSVERTRAG // TEIL D<br />
der Kumulierung sich jeweils auf das einzelne<br />
Geschäftsjahr bezieht;<br />
(viii) eine Vereinbarung mit der Doric Asset Finance &<br />
Verwaltungs GmbH, wonach diese und die HANSA<br />
TREUHAND Finance GmbH & Co.KG im Verkaufsfall<br />
jeweils 10% des Überschusses des Nettoverkaufserlöses<br />
erhalten, der über dem für das Flugzeug<br />
prospektierten, gutachterlich festgestellten<br />
Mittelwert (AVAC Mittelwert im Full Life Zustand<br />
nach zehn bzw. zwölf Jahren und Half Life Zustand<br />
nach 15 Jahren) in dem entsprechenden Jahr der<br />
Veräußerung liegt;<br />
(ix) einen Vertrag mit der HANSA TREUHAND Finance<br />
GmbH & Co.KG über die Vermittlung eines Eigenkapitalzwischenfinanzierungsdarlehens<br />
gegen<br />
eine Vergütung i.H.v. 450.000 EUR;<br />
(x) einen Vertrag mit der Doric Asset Finance GmbH &<br />
Co.KG über die Vermittlung eines langfristigen<br />
Darlehens gegen eine Vergütung i.H.v.<br />
1.362.800 EUR;<br />
(xi) einen Vertrag mit der Doric Asset Finance GmbH &<br />
Co.KG über die Vermittlung eines Leasingvertrages<br />
gegen eine Vergütung i.H.v. 730.950 EUR;<br />
(xii) einen Vertrag zur Abgabe einer Platzierungsgarantie<br />
von Herrn Hermann Ebel i.H.v. 51.000.000 EUR<br />
gegen eine Vergütung von 637.500 EUR;<br />
(xiii) einen Vertrag mit der HANSA TREUHAND Finance<br />
GmbH & Co.KG und der Doric Emissionshaus<br />
GmbH & Co.KG über die Konzeption eines Beteiligungsangebotes<br />
gegen eine Vergütung i.H.v.<br />
1.100.000 EUR, wobei der jeweils hälftige Betrag<br />
an HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co.KG<br />
sowie Doric Emissionshaus GmbH & Co.KG als<br />
Teilgläubiger zu zahlen ist;<br />
(xiv) einen Vertrag mit der HANSA TREUHAND Finance<br />
GmbH & Co.KG über das Marketing und die Vertriebsunterstützung<br />
sowie die Durchführung aller<br />
werblichen Maßnahmen gegen eine Vergütung<br />
i.H.v. 1.643.750 EUR;<br />
(xv) einen Vertrag mit der HANSA TREUHAND Finance<br />
GmbH & Co.KG und/oder weiteren Vertriebspartnern<br />
zum Zwecke der Platzierung der Treugeberanteile<br />
der Gesellschaft gegen eine Vergütung<br />
i.H.v. 11% der gemäß §9 geplanten Einlagekapitalerhöhung,<br />
vermindert um 5%-Punkte, soweit<br />
das Eigenkapital durch Inanspruchnahme der<br />
Platzierungsgarantie (Ziffer xii) geleistet wird;<br />
(xvi) einen Vertrag mit der HANSA TREUHAND Finance<br />
GmbH & Co.KG hinsichtlich der Übernahme der<br />
Buchführung, des Liquiditätsmanagements sowie<br />
der Unterstützung bei der Berichterstattung der<br />
Gesellschaft – auch während eines späteren<br />
Liquidationsstadiums – gegen eine Vergütung<br />
i.H.v. 11.667 EUR für das Jahr 2011, ab 2012<br />
eine jährliche Vergütung i.H.v. 140.000 EUR, die<br />
sich erstmals mit Beginn des Jahres 2014 und<br />
sodann jährlich um 2,5% der jeweiligen Vorjahresvergütung<br />
erhöht;<br />
(xvii) einen Geschäftsbesorgungsvertrag mit dem Treuhandkommanditisten<br />
über die Verwaltung der im<br />
Handelsregister eingetragenen Kommanditisten<br />
und der Treugeber, wobei die Tätigkeit mit der<br />
Vergütung gemäß §17 Ziffer 4 abgegolten ist;<br />
(xviii) die Vergütungen unter dieser Ziffer verstehen sich,<br />
auch sofern das nicht ausdrücklich bestimmt ist,<br />
jeweils zuzüglich einer etwaig anfallenden Umsatzsteuer.<br />
7. Schadensersatzansprüche aus dem Gesellschaftsverhältnis<br />
gegen den Geschäftsführenden Kommanditisten<br />
bestehen lediglich bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher<br />
Pflichtverletzung. Dies gilt auch, soweit eine Verantwortlichkeit<br />
für Dritte gemäß §278 BGB besteht.<br />
Solche Schadensersatzansprüche aus dem Gesellschaftsverhältnis<br />
verjähren in fünf Jahren ab Anspruchsentstehung,<br />
soweit sie nicht kraft Gesetzes einer kürzeren<br />
Verjährung unterliegen.<br />
8. Der Geschäftsführende Kommanditist kann von der<br />
Gesellschafterversammlung aus wichtigem Grund<br />
abberufen werden. Die Abberufung ist nur wirksam,<br />
wenn der Gesellschafterbeschluss (der nur im Rahmen<br />
einer Gesellschafterversammlung gefasst werden kann)<br />
von mindestens 10% der Kommanditisten und/oder<br />
Treugeber gemessen an den Stimmrechten sämtlicher<br />
145
TEIL D // GESELLSCHAFTSVERTRAG //<br />
Kommanditisten bzw. Treugeber beantragt und er mit<br />
der Mehrheit der Stimmen, gemessen an den Stimmen<br />
sämtlicher Kommanditisten bzw. Treugeber, gefasst<br />
worden ist. Ein Beschluss über die Abberufung des<br />
Geschäftsführenden Kommanditisten ist ferner nur<br />
dann wirksam, wenn die Kommanditisten bzw. Treugeber<br />
zugleich mit der für die Abberufung erforderlichen<br />
Mehrheit der Stimmen einen Ersatz für den Geschäftsführenden<br />
Kommanditisten bestimmen.<br />
§ 11 WETTBEWERB, INFORMATIONSRECHTE<br />
1. Die Kommanditisten und Treugeber unterliegen keinem<br />
Wettbewerbsverbot.<br />
2. Den Kommanditisten und Treugebern steht das Kontroll-<br />
und Informationsrecht gemäß §166 HGB mit der<br />
Maßgabe zu, dass dieses ausschließlich durch den<br />
jeweiligen Kommanditisten oder Treugeber oder durch<br />
einen von diesem beauftragten Nichtgesellschafter, der<br />
jedoch nicht in einer Konkurrenztätigkeit zur Gesellschaft<br />
stehen darf und von Berufs wegen zur Verschwiegenheit<br />
verpflichtet sein muss, ausgeübt werden<br />
kann. Im Zusammenhang mit der Ausübung dieser<br />
Rechte entstehende Kosten bei der Gesellschaft erstattet<br />
der jeweilige Kommanditist oder Treugeber der<br />
Gesellschaft. Der Geschäftsführende Kommanditist<br />
darf die Erteilung von Auskünften und die Einsichtnahme<br />
in die Handelsbücher, Unterlagen und Papiere<br />
der Gesellschaft verweigern, wenn das Recht zur Einsichtnahme<br />
zu gesellschaftsfremden Zwecken ausgeübt<br />
wird.<br />
3. Alle Gesellschafter und Treugeber haben über vertrauliche<br />
Angaben und Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse<br />
der Gesellschaft Dritten gegenüber Stillschweigen zu<br />
bewahren.<br />
§ 12 GESELLSCHAFTERBESCHLÜSSE<br />
1. Allgemeine Vorschriften<br />
(i) Entscheidungen der Gesellschafter und Treugeber<br />
in Angelegenheiten der Gesellschaft erfolgen<br />
durch Beschluss. Beschlüsse werden im Umlaufverfahren<br />
gemäß Abs.2 gefasst, es sei denn,<br />
gemäß Abs.3 findet eine Gesellschafterversammlung<br />
statt.<br />
(ii) Je volle 100 EUR der Kapitaleinlage gewähren<br />
eine (1) Stimme. Der Komplementär verfügt über<br />
keine Stimme.<br />
(iii) Jeder Treugeber kann wie ein Kommanditist an<br />
Gesellschafterbeschlüssen mitwirken. Je volle<br />
100 EUR der Treugeberbeteiligung gewähren eine<br />
(1) Stimme. Soweit Treugeber in dieser Weise mitwirken,<br />
reduziert sich die Stimmberechtigung des<br />
Treuhänders entsprechend. Sofern ein Treugeber<br />
seine Stimme nicht selbst abgibt und auch nicht<br />
durch einen Dritten vertreten wird, wird der Treuhänder<br />
das auf diesen entfallende Stimmrecht nach<br />
dessen Weisungen gemäß den Regelungen des<br />
Treuhandvertrages ausüben. Einer darauf beruhenden<br />
geteilten Ausübung der mit dem Anteil<br />
des Treuhänders verbundenen Stimmrechte stimmen<br />
die Kommanditisten hiermit zu. Der Treuhänder<br />
kann somit bei Beschlussfassungen die ihm<br />
zustehenden Stimmrechte auch unterschiedlich<br />
ausüben.<br />
(iv) Jeder Gesellschafter oder Treugeber kann sich<br />
durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen.<br />
Eine solche Vollmacht bedarf der Schriftform und<br />
ist zusammen mit der Stimmabgabe oder zu<br />
Beginn einer Gesellschafterversammlung dem<br />
Geschäftsführenden Kommanditisten bzw. dessen<br />
Vertreter auszuhändigen. Der Treuhänder hat<br />
keine Vollmacht hinsichtlich der Treugeberstimmberechtigungen<br />
vorzulegen.<br />
(v) Ist der Aufenthalt eines Gesellschafters oder Treugebers<br />
unbekannt oder können ihm aus anderen<br />
Gründen die Beschlussfassungsunterlagen nicht<br />
zugestellt werden, so ruht sein Stimmrecht bis zur<br />
Beseitigung dieses Zustandes.<br />
146
GESELLSCHAFTSVERTRAG // TEIL D<br />
(vi) Die gefassten Gesellschafterbeschlüsse sind von<br />
dem Geschäftsführenden Kommanditisten schriftlich<br />
zu dokumentieren. Diese Dokumentation ist<br />
an alle Gesellschafter und Treugeber zu versenden.<br />
2. Umlaufverfahren<br />
(i) Die Aufforderung zur Fassung von Beschlüssen<br />
im Umlaufverfahren ist von dem Geschäftsführenden<br />
Kommanditisten mit einfachem Brief an die<br />
Gesellschafter und Treugeber sowie unter Beifügung<br />
eines Stimmzettels an die Kommanditisten<br />
und die Treugeber zu richten. Die Aufforderung<br />
gilt den Kommanditisten und den Treugebern am<br />
dritten (3.) Werktag nach der sich aus dem Poststempel<br />
ergebenden Aufgabe zur Post durch den<br />
Geschäftsführenden Kommanditisten als zugegangen.<br />
Die Aufforderung ist ordnungsgemäß,<br />
wenn sie unter Mitteilung der zu treffenden Entscheidung,<br />
des Abstimmungsverfahrens und des<br />
letzten Abstimmungstages, jeweils an die gegenüber<br />
der Gesellschaft zuletzt schriftlich genannte<br />
Adresse der Kommanditisten bzw. der Treugeber<br />
gesandt wurde.<br />
(ii) Bei der Beschlussfassung im Umlaufverfahren<br />
können Stimmen per Brief oder per Telefax abgegeben<br />
werden. Eine angemessene Frist zur<br />
Abgabe der Stimmen wird von dem Geschäftsführenden<br />
Kommanditisten festgesetzt; diese darf<br />
nicht kürzer als zwei (2) Wochen, beginnend mit<br />
dem Zugang der Aufforderung beim Kommanditisten<br />
oder Treugeber gemäß Ziffer (i) sein. Für die<br />
Wahrung der Frist zur Abgabe der Stimmen ist die<br />
Aufgabe zur Post durch den Kommanditisten oder<br />
Treugeber bzw. bei Stimmabgabe durch Telefax<br />
der Eingang bei dem Geschäftsführenden Kommanditisten<br />
oder der AGR maßgeblich.<br />
(iii) Ein Gesellschafterbeschluss im Wege des Umlaufverfahrens<br />
setzt voraus, dass die unter Ziffer (i)<br />
beschriebenen Voraussetzungen hinsichtlich einer<br />
Aufforderung zur Beschlussfassung im Umlaufverfahren<br />
gewahrt worden sind.<br />
3. Gesellschafterversammlungen<br />
(i) Gesellschafterbeschlüsse können auch durch eine<br />
Gesellschafterversammlung gefasst werden. Die<br />
Einberufung von Gesellschafterversammlungen<br />
erfolgt durch den Geschäftsführenden Komman -<br />
ditisten.<br />
(ii) Die Einberufung einer Gesellschafterversammlung<br />
hat in jedem Fall durch einfachen Brief an die<br />
Gesellschafter und Treugeber unter Bekanntgabe<br />
von Ort, Zeit und der Tagesordnung mit einer Frist<br />
von mindestens vier (4) Wochen vor dem festgelegten<br />
Versammlungstag zu erfolgen. Für die Wahrung<br />
der Frist ist der sich aus dem Poststempel<br />
ergebende Tag der Aufgabe zur Post maßgeblich.<br />
Für die Berechnung der Frist sind weder der Tag<br />
der Absendung der Einberufung noch der Tag der<br />
Gesellschafterversammlung mitzurechnen. Die<br />
Einberufung ist ordnungsgemäß, wenn sie jeweils<br />
an die gegenüber der Gesellschaft zuletzt schriftlich<br />
genannte Adresse der Gesellschafter und der<br />
Treugeber gesandt wurde.<br />
(iii) Die Gesellschafter und die Treugeber können<br />
Anträge, die die Tagesordnung ergänzen, bis spätestens<br />
sechs (6) Wochen vor dem festgelegten<br />
Versammlungstag bei dem Geschäftsführenden<br />
Kommanditisten oder, sofern sich der Geschäftsführende<br />
Kommanditist zur Einladung und Durchführung<br />
der Gesellschafterversammlung eines<br />
Bevollmächtigten bedient, bei dem Bevollmächtigten<br />
oder, sofern die Gesellschafterversammlung<br />
von anderen Gesellschaftern bzw. Treugebern einberufen<br />
wird, bei diesen schriftlich oder per Telefax<br />
einreichen. Die Anträge sind zu unterzeichnen<br />
und sollen eine kurze Begründung enthalten. Verspätet<br />
eingegangene Anträge werden bei der<br />
nächsten Einberufung einer Gesellschafterversammlung<br />
berücksichtigt. Eine Beschlussfassung<br />
darüber findet erst bei der nächsten Gesellschafterversammlung<br />
oder im Umlaufverfahren statt,<br />
nachdem alle Gesellschafter und Treugeber informiert<br />
worden sind. Der Geschäftsführende Kommanditist<br />
kann in Ausnahmefällen Abweichungen<br />
zulassen, sofern alle Gesellschafter und Treugeber<br />
147
TEIL D // GESELLSCHAFTSVERTRAG //<br />
rechtzeitig vor der Beschlussfassung über eine<br />
ergänzte Tagesordnung informiert werden können.<br />
(iv) Gesellschafterversammlungen sind beschlussfähig,<br />
wenn alle Gesellschafter und Treugeber gemäß<br />
Ziffer (i) und (ii) ordnungsgemäß geladen sind.<br />
(v) Die Gesellschafterversammlung wird von dem<br />
Geschäftsführenden Kommanditisten oder einer<br />
von der AGR benannten Person geleitet.<br />
4. Mehrheitserfordernisse<br />
(i) Die Kommanditisten und Treugeber entscheiden<br />
mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen<br />
Stimmen, soweit in diesem Gesellschaftsvertrag<br />
oder aufgrund zwingenden Rechts nichts anderes<br />
bestimmt ist. Nicht oder verspätet abgegebene<br />
sowie sonst ungültige Stimmen werden als nicht<br />
abgegeben gewertet.<br />
(ii) Folgende Beschlussgegenstände bedürfen eines<br />
Beschlusses mit einer Mehrheit von drei Vierteln<br />
(3/4) der abgegebenen Stimmen der Kommanditisten<br />
und Treugeber:<br />
– Änderungen des Gesellschaftsvertrages;<br />
– Einrichtung eines Beirates gemäß §23;<br />
– Liquidation der Gesellschaft gemäß §14;<br />
– Umwandlungen nach dem Umwandlungs -<br />
gesetz;<br />
– Erhöhungen oder Herabsetzungen des Gesellschaftskapitals<br />
mit Ausnahme von (i) Abweichungen,<br />
die in §9 vorgesehen sind, und (ii)<br />
Kapitalherabsetzungen, die gemäß §21 im<br />
Zusammenhang mit dem Ausscheiden eines<br />
Kommanditisten oder der Beendigung einer<br />
Treugeberbeteiligung erfolgen.<br />
Die vorgenannten Beschlussgegenstände bedürfen ferner<br />
der Zustimmung des Geschäftsführenden Kommanditisten,<br />
soweit sie seine Rechtsstellung betreffen.<br />
5. Fehlerhafte Beschlüsse<br />
Die Fehlerhaftigkeit von Gesellschafterbeschlüssen kann<br />
nur binnen einer Ausschlussfrist von einem (1) Monat<br />
ab Versendung des Ergebnisses der Beschlussfassung<br />
oder des Versammlungsprotokolls gemäß Abs.1 Ziffer<br />
(vi) geltend gemacht werden. Maßgeblich ist jeweils der<br />
Tag der Aufgabe zur Post. Nach Ablauf der Frist gelten<br />
etwaige Mängel als geheilt.<br />
§ 13 GEGENSTÄNDE VON<br />
GESELLSCHAFTERBESCHLÜSSEN<br />
Die Gesellschafter bzw. Treugeber beschließen insbesondere<br />
über:<br />
1. die Feststellung des Jahresabschlusses;<br />
2. Ausschüttungen von Gewinnen und Liquiditätsüberschüssen;<br />
3. die Wahl des Abschlussprüfers für das neue Geschäftsjahr,<br />
mit Ausnahme des Abschlussprüfers für die<br />
Geschäftsjahre bis einschließlich 2012;<br />
4. die Entlastung des Geschäftsführenden Kommanditisten<br />
für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr;<br />
5. die Wahl eines Beirates und die Festlegung von<br />
Bestimmungen hierzu gemäß §23;<br />
6. die Entlastung des Beirates, sofern ein Beirat vorhanden<br />
ist;<br />
7. die Liquidation der Gesellschaft, sofern nichts Abweichendes<br />
in diesem Vertrag geregelt ist;<br />
8. Umwandlung nach dem Umwandlungsgesetz;<br />
9. die Aufnahme neuer oder anderer als der in §2 be -<br />
schriebenen Geschäftstätigkeiten, die Aufgabe wesentlicher<br />
Geschäftstätigkeiten sowie die Veräußerung des<br />
Flugzeuges oder von Teilen davon durch die Gesellschaft,<br />
es sei denn, die Veräußerung ist Folge von<br />
Sicherungs- oder sonstigen Rechten von Kreditgebern;<br />
10. Erhöhungen oder Herabsetzungen des Gesellschaftskapitals<br />
mit Ausnahme von (i) Abweichungen, die in<br />
§9 vorgesehen sind, und (ii) Kapitalherabsetzungen, die<br />
gemäß §21 im Zusammenhang mit dem Ausscheiden<br />
eines Kommanditisten oder der Beendigung einer Treugeberbeteiligung<br />
erfolgen;<br />
11. eine Änderung des Gesellschaftsvertrages;<br />
12. alle sonstigen Maßnahmen, die über den gewöhnlichen<br />
Geschäftsbetrieb hinausgehen und/oder<br />
13. alle sonstigen in diesem Gesellschaftsvertrag den<br />
Gesellschaftern und Treugebern zur Beschlussfassung<br />
vorzulegenden oder von dem Geschäftsführenden<br />
Kommanditisten zur Beschlussfassung vorgelegten<br />
Angelegenheiten.<br />
148
GESELLSCHAFTSVERTRAG // TEIL D<br />
§ 14 LIQUIDATION DER GESELLSCHAFT<br />
1. Die Liquidation der Gesellschaft erfolgt durch den<br />
Geschäftsführenden Kommanditisten als Liquidator.<br />
Der Geschäftsführende Kommanditist ist berechtigt,<br />
Aufgaben der Liquidation im kaufmännischen und verwaltungsinternen<br />
Bereich einschließlich der Betreuung<br />
der Gesellschafter und Treugeber durch Dritte erfüllen<br />
zu lassen.<br />
2. Der Liquidator verwertet das Vermögen unter Wahrung<br />
der Interessen der Kommanditisten bzw. Treugeber mit<br />
wirtschaftlich vertretbarer Beschleunigung. Der Erlös ist<br />
zunächst zur Tilgung von Verbindlichkeiten gegenüber<br />
Drittgläubigern und danach zur Leistung von vertrag -<br />
lichen Zahlungen an Gesellschafter (inklusive der Zahlungen<br />
gemäß §17) und Treugeber zu verwenden. Ein<br />
danach verbleibender Erlös wird im Verhältnis der Kapitalkonten<br />
I an die Kommanditisten bzw. Treugeber<br />
ausgezahlt. §19 Abs.1 Sätze 2 und 3 gelten entsprechend.<br />
Bei Auszahlung des Liquidationserlöses werden<br />
Ansprüche der Gesellschaft auf Ausgleichszahlungen<br />
verrechnet. Ein hieraus verbleibender Erlös wird wiederum<br />
gemäß den vor der voranstehenden Auszahlung<br />
bestehenden Kapitalkonten verteilt.<br />
3. Eine Haftung des Geschäftsführenden Kommanditisten<br />
für die Erfüllung von Forderungen der Kommanditisten<br />
bzw. Treugeber ist ausgeschlossen.<br />
§ 15 GESCHÄFTSJAHR, JAHRESABSCHLUSS<br />
1. Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr.<br />
2. Der Jahresabschluss für das jeweils abgelaufene<br />
Geschäftsjahr ist innerhalb der gesetzlichen Fristen zu<br />
erstellen. Für die Aufstellung des Jahresabschlusses<br />
gelten die gesetzlichen Bestimmungen und die Grundsätze<br />
ordnungsgemäßer Buchführung. Der Jahresabschluss<br />
ist durch den Geschäftsführenden Kommanditisten<br />
zu unterzeichnen. Eine Kopie des festzustellenden<br />
Jahresabschlusses oder eine Kurzfassung hiervon<br />
(bestehend aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung),<br />
ist allen Kommanditisten und Treugebern<br />
zusammen mit den Beschlussfassungsunterlagen zur<br />
Feststellung des Jahresabschlusses gemäß §13 zu<br />
übermitteln.<br />
3. Eine Prüfung des Jahresabschlusses erfolgt durch<br />
einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.<br />
§ 16 ERGEBNISVERTEILUNG<br />
1. Mit Ausnahme eines Ergebnisanteils, der der in §19<br />
Abs.2 Satz 5 vorgesehenen Bonusausschüttung entspricht<br />
und der nur den Kommanditisten und Treugebern<br />
vorab zuzuweisen ist, die die Voraussetzungen für<br />
die Bonusausschüttung erfüllen, ist das Ergebnis der<br />
Gesellschaft allen Kommanditisten und Treugebern im<br />
Verhältnis der Kapitalkonten I zuzuweisen. Das dem<br />
Treuhänder als Treuhandkommanditist zugewiesene<br />
Ergebnis wird dabei um den Betrag reduziert, der den<br />
Treugebern zuzuweisen ist.<br />
2. Sollte ein negatives, nach den Zuweisungen gemäß<br />
Abs.1 und §17 Abs.1, 2 und 4 verbleibendes Ergebnis<br />
vorliegen und dies Kommanditisten bzw. Treugebern<br />
zugewiesen werden, so werden diesen Kommanditisten<br />
bzw. Treugebern in den Folgejahren entsprechende<br />
positive Ergebnisse (die nach Abs.1 verbleiben) bis zur<br />
Höhe eines vormals zugewiesenen negativen Ergebnisses<br />
vorab zugewiesen. Bis zur endgültigen Festlegung<br />
des Einlagekapitals sind, um eine relative Gleichstellung<br />
aller beitretenden Kommanditisten und Treugeber zu<br />
erreichen, die Ergebnisse, auch für steuerliche Zwecke,<br />
unabhängig vom Beitrittszeitpunkt an einzelne Kommanditisten<br />
und Treugeber so zu verteilen, soweit dies<br />
gesetzlich zulässig und aufgrund des Ergebnisses der<br />
Gesellschaft möglich ist, dass diese Verteilung der<br />
bereits erfolgten bzw. künftig erwarteten Ausschüttungen<br />
dem §19 entspricht. Zu diesem Zweck werden,<br />
sofern erforderlich, alle innerhalb eines Kalenderquartals<br />
beigetretenen Kommanditisten und Treugeber so<br />
behandelt, als seien sie am letzten Tag des Kalenderquartals<br />
beigetreten.<br />
3. Sollten gemäß den steuerlichen Vorschriften bei Kommanditisten<br />
bzw. Treugebern Ergebnisse als steuerlich<br />
beachtliche Sondereinnahmen oder Sonderwerbungskosten<br />
entstehen, so sind diese Ergebnisse für steuer -<br />
liche Zwecke ausschließlich diesen Kommanditisten<br />
bzw. Treugebern zuzuweisen. Sofern hieraus bei der<br />
149
TEIL D // GESELLSCHAFTSVERTRAG //<br />
Gesellschaft Mehrbelastungen resultieren, sind diese<br />
von dem verursachenden Gesellschafter zu tragen.<br />
Soweit solche Mehrbelastungen durch Treugeber veranlasst<br />
sind, ist der Treuhänder gegenüber der Gesellschaft<br />
zu deren Tragung verpflichtet. Der Treuhänder<br />
tritt hiermit alle diesbezüglichen gegenwärtigen und<br />
künftigen (auch bedingten) Ansprüche gegen Treugeber<br />
aus abgeschlossenen oder abzuschließenden Treuhandverträgen<br />
an die Gesellschaft an Erfüllungs statt<br />
ab; die Gesellschaft nimmt diese Abtretung an.<br />
4. Ergeben sich aufgrund von Betriebsprüfungen Änderungen,<br />
entfalten diese auch im Verhältnis der Kommanditisten<br />
bzw. Treugeber untereinander und im Verhältnis<br />
der Kommanditisten bzw. Treugeber zur Gesellschaft<br />
– gegebenenfalls auch rückwirkend – Wirkung.<br />
§ 17 VERGÜTUNGEN<br />
1. Der Geschäftsführende Kommanditist erhält von der<br />
Gesellschaft vor der Ergebnisverteilung nach §16 Abs.1<br />
für jedes Geschäftsjahr eine Vergütung für die Übernahme<br />
der Geschäftsführung, die auch in Verlustjahren<br />
zu zahlen ist. Für das Geschäftsjahr 2011 erhält der<br />
Geschäftsführende Kommanditist eine Vergütung von<br />
5.000 EUR. Ab 2012 beträgt die jährliche Vergütung<br />
20.000 EUR. Die Vergütung versteht sich zzgl. Umsatzsteuer.<br />
2. Der Komplementär erhält von der Gesellschaft vor der<br />
Ergebnisverteilung nach §16 Abs.1 für das Geschäftsjahr<br />
2011 eine Vergütung von 1.250 EUR und danach<br />
für jedes Geschäftsjahr ab 2012 eine jährliche Vergütung<br />
i.H.v. 5.000 EUR für die Übernahme der persön -<br />
lichen Haftung, die auch in Verlustjahren zu zahlen ist.<br />
Die Vergütung versteht sich zzgl. eventuell anfallender<br />
Umsatzsteuer.<br />
3. Die Vergütungen nach Abs.1 und Abs.2 sind im Ge -<br />
schäftsjahr 2011 zum Ende des Geschäftsjahres 2011<br />
zahlbar und fällig, und ab dem Geschäftsjahr 2012<br />
jeweils quartalsweise als Vorauszahlung zahlbar. Die<br />
Zahlung wird jeweils fällig am ersten (1.) Kalendertag<br />
des ersten (1.) Monats eines jeden Kalenderquartals.<br />
Die Vergütungen nach Abs.1 und Abs.2 erhöhen sich<br />
ab dem Geschäftsjahr 2014 um jährlich 2,5% der<br />
jeweiligen Vorjahresvergütung.<br />
4. Der Treuhänder erhält von der Gesellschaft vor der<br />
Ergebnisverteilung nach §16 Abs.1 für jedes Geschäftsjahr<br />
eine Vergütung, die auch in Verlustjahren zu zahlen<br />
ist, erstmals für das Geschäftsjahr 2011. Für das Ge -<br />
schäftsjahr 2011 und dem damit verbundenen Anfangsaufwand<br />
beträgt die Vergütung 128.000 EUR. Ab dem<br />
Geschäftsjahr 2012 beträgt die Vergütung 64.000 EUR.<br />
Diese Vergütung ist jeweils quartalsweise im Voraus<br />
zahlbar. Die Zahlung wird fällig am ersten (1.) Kalendertag<br />
des ersten (1.) Monats eines jeden Kalenderquartals.<br />
Die Vergütung versteht sich zzgl. ggf. anfallender<br />
gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Vergütung erhöht sich<br />
ab dem Geschäftsjahr 2014 um jährlich 2,5% der<br />
jeweiligen Vorjahresvergütung.<br />
5. Die Gesellschaft erstattet dem Geschäftsführenden<br />
Kommanditisten, dem Treuhänder und dem Komplementär<br />
zudem alle Aufwendungen, die durch die Beantwortung<br />
von Anfragen von Kommanditisten und Treugebern<br />
entstehen, sofern hierzu Leistungen Dritter (z.B.<br />
Rechtsberater, Steuerberater) in Anspruch genommen<br />
werden oder es sich um Aufwendungen im Zusammenhang<br />
mit Rechtsstreitigkeiten mit Gesellschaftern oder<br />
Treugebern handelt.<br />
§ 18 SONDEREINNAHMEN, SONDERWERBUNGS -<br />
KOSTEN, AUSKUNFTSPFLICHTEN<br />
1. Sofern ein Gesellschafter steuerlich Sonderwerbungskosten<br />
für steuerliche Zwecke für ein Kalenderjahr<br />
geltend machen will, muss er dies unaufgefordert mit<br />
vollständigen Belegen spätestens bis zum 28. Februar<br />
des Folgejahres der AGR, die hiermit vom Geschäftsführenden<br />
Kommanditisten beauftragt wurde, bekannt<br />
geben. Sonderwerbungskosten, die verspätet bekannt<br />
gegeben werden, werden ggf. in Steuererklärungen der<br />
Gesellschaft nicht mehr berücksichtigt. Der Geschäftsführende<br />
Kommanditist ist nicht verpflichtet, die Gesellschafter<br />
auf den Ablauf der Frist hinzuweisen. Bei nach<br />
dem 28. Februar des Folgejahres eingereichten Belegen<br />
trägt der Gesellschafter ggf. entstehende zusätzliche<br />
Kosten im Zusammenhang mit einer Änderung von<br />
Steuererklärungen der Gesellschaft.<br />
150
GESELLSCHAFTSVERTRAG // TEIL D<br />
2. Jeder Kommanditist ist verpflichtet, der Gesellschaft<br />
unverzüglich und unaufgefordert etwaige Änderungen<br />
seiner Anschrift, seiner in der Beitrittserklärung oder<br />
sonstigen gemäß dem Geldwäschegesetz oder ähnlichen<br />
Vorschriften erforderlichen Angaben sowie seine<br />
deutsche Steuer-Identifikationsnummer mitzuteilen,<br />
sowie entsprechende Angaben auf Anforderung zu<br />
bestätigen. Jeder Kommanditist ist auch verpflichtet,<br />
der Gesellschaft unaufgefordert jede Änderung seiner<br />
steuerlichen „Ansässigkeit“ sowie eine steuerrechtliche<br />
„Ansässigkeit“ außerhalb der Bundesrepublik Deutschland<br />
mitzuteilen oder entsprechende Erklärungen<br />
gegenüber der Gesellschaft abzugeben. Dies gilt auch<br />
für jede künftige Änderung hiervon. Die Änderungsmitteilungen<br />
sind an den Geschäftsführenden Kommanditisten<br />
oder die AGR zu senden, die mit der Erfassung<br />
beauftragt wurde. Auf entsprechende Anforderung des<br />
Geschäftsführenden Kommanditisten hat jeder Kommanditist<br />
den erforderlichen Nachweis über den Ort<br />
seiner „Ansässigkeit“ im Sinne des Steuerrechts zu<br />
erbringen. Der Geschäftsführende Kommanditist hat<br />
überdies das Recht, von den Kommanditisten Angaben<br />
zur Erteilung von Auskünften oder Erklärungen gegenüber<br />
in- und ausländischen Behörden, insbesondere<br />
Steuerbehörden, oder kontoführenden Banken oder im<br />
Zusammenhang mit den Erfordernissen des Geldwäschegesetzes<br />
oder ähnlichen Vorschriften zu verlangen;<br />
dies gilt insbesondere, soweit dies gesetzlich geboten<br />
ist, von den Steuerbehörden gefordert wird oder zur<br />
Freistellung, Ermäßigung oder Erstattung von Abzugsteuern<br />
erforderlich ist oder sich eine solche Pflicht für<br />
die Kommanditisten ergibt. In diesen Fällen hat der<br />
Kommanditist auf Verlangen des Geschäftsführenden<br />
Kommanditisten bzw. der AGR innerhalb einer Frist von<br />
drei (3) Wochen ggf. notwendige Steuerformulare und -<br />
erklärungen sowie Vollmachen auszufertigen oder bei<br />
deren Ausfertigung mitzuwirken.<br />
3. Abs.1 und Abs.2 gelten für Treugeber entsprechend.<br />
Soweit zusätzliche Kosten gemäß Abs.1 durch Treugeber<br />
veranlasst sind, ist der Treuhänder gegenüber der<br />
Gesellschaft zu deren Tragung verpflichtet.<br />
§ 19 ENTNAHMEN, AUSSCHÜTTUNGEN<br />
1. Entnahmen, Ausschüttungen für ein Kalenderjahr erfolgen<br />
gemäß Gesellschafterbeschluss aus Liquiditätsüberschüssen<br />
der Gesellschaft, soweit diese nach Einschätzung<br />
des Geschäftsführenden Kommanditisten<br />
nicht zur Erfüllung gesetzlicher, vertraglicher oder<br />
budgetierter Verpflichtungen (inkl. der Vergütungen<br />
gemäß §17) oder erforderlicher (künftiger) Aufwendungen<br />
benötigt werden und eine angemessene Liquiditätsreserve<br />
vorhanden bleibt. Sofern der Treuhänder die<br />
Gesellschaft entsprechend anweist, kann die Gesellschaft<br />
schuldbefreiend auch unmittelbar an Treugeber<br />
Ausschüttungen gemäß den nachfolgenden Absätzen<br />
vornehmen („Direktausschüttung“). Direkt an die<br />
Treugeber zu leistende Ausschüttungen reduzieren die<br />
an den Treuhänder zu leistenden Ausschüttungen.<br />
Sofern in den nachfolgenden Absätzen von Treugebern<br />
gesprochen wird, sind damit nur die Treugeber gemeint,<br />
für die die Gesellschaft vom Treuhänder zur Direktausschüttung<br />
angewiesen wurde.<br />
2. Der Geschäftsführende Kommanditist wird hiermit<br />
ermächtigt und bevollmächtigt, Entnahmen und Ausschüttungen<br />
unter Berücksichtigung von Abs.1 und 4<br />
im Verhältnis des Kapitalkontos I der Kommanditisten<br />
und Treugeber zum Ende eines Kalenderjahres vorzunehmen.<br />
Ausschüttungen können auch Rückzahlungen<br />
der geleisteten Kapitaleinlagen bzw. Beteiligungsbeträge<br />
beinhalten. Ist eine Kapitaleinlage bzw. ein Beteiligungsbetrag<br />
(zzgl. Agio) während eines Geschäftsjahres nicht<br />
über die gesamte Zeit eingezahlt gewesen, so sind die<br />
Gesellschafter bzw. Treugeber entsprechend anteilig<br />
ausschüttungsberechtigt. Eine Ausschüttungsberechtigung<br />
entsteht erstmals für das Geschäftsjahr 2012.<br />
Kommanditisten und Treugeber, die bis zum 31. Dezember<br />
2011 beigetreten sind und ihre Kapitaleinlage bzw.<br />
ihren Beteiligungsbetrag (jeweils zzgl. Agio) geleistet<br />
haben, erhalten eine einmalige Bonusausschüttung<br />
i.H.v. 1% ihrer Kapitaleinlage bzw. ihres Beteiligungsbetrages,<br />
die zusammen mit der laufenden Ausschüttung<br />
für das Geschäftsjahr 2012 bis zum 31. Dezember<br />
2012 zu leisten ist. Leistet ein Kommanditist oder Treugeber<br />
seine Kapitaleinlage bzw. seinen Beteiligungsbe-<br />
151
TEIL D // GESELLSCHAFTSVERTRAG //<br />
trag nicht bis zum 1. Juni 2012, reduziert sich seine laufende<br />
Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2012 und<br />
etwaige Folge jahre zeitanteilig auf Monatsbasis, wobei<br />
jeder Monat, in dem die Kapitaleinlage bzw. ein Beteiligungsbetrag<br />
(jeweils zzgl. Agio) nicht bis zum fünfundzwanzigsten<br />
(25.) Kalendertag des Vormonates erbracht<br />
worden ist, als voller Monat für die Reduzierung zählt.<br />
3. Die Ausschüttungen gemäß Abs.2 und sonstigen Zahlungen<br />
(z.B. Liquidationserlös) an die Kommanditisten<br />
bzw. Treugeber erfolgen in Euro. Der Geschäftsführende<br />
Kommanditist kann die AGR mit der Abwicklung<br />
der Ausschüttungen beauftragen.<br />
4. Ausschüttungen an die Kommanditisten bzw. Treugeber<br />
für ein Kalenderjahr erfolgen bis zum 31. Dezember<br />
des laufenden Kalenderjahres, in dem die Voraussetzungen<br />
gemäß Abs.1 vorliegen, erstmals bis zum<br />
31. Dezember 2012 für das Jahr 2012. Ein Liquidationserlös<br />
wird unter Berücksichtigung der Vergütungen<br />
gemäß §17 spätestens bis zum Abschluss der Liquidation<br />
ausgezahlt.<br />
5. Gegebenenfalls bestehende Forderungen der Gesellschaft<br />
gegen einen Kommanditisten bzw. Treugeber auf<br />
Ausgleichszahlungen oder auf noch nicht oder nur teilweise<br />
eingezahlte Kapitaleinlagen bzw. Beteiligungs -<br />
beträge (zzgl. 5% Agio) können mit den an diesen<br />
Kommanditisten bzw. Treugeber zu leistenden Ausschüttungen,<br />
Zahlungen oder Vergütungen verrechnet<br />
werden. Hiervon unberührt bleiben sonstige Regelungen<br />
dieses Gesellschaftsvertrages zu verspätet geleisteten<br />
Zahlungen des Kommanditisten bzw. Treugebers<br />
(z.B. Ausschluss eines Gesellschafters gemäß §21).<br />
6. Soweit auf die an die Gesellschafter bzw. Treugeber<br />
geleisteten Auszahlungen oder Vergütungen Kapitalertragsteuer<br />
oder eine andere vergleichbare Quellensteuer<br />
zu zahlen oder eine solche bereits abgezogen<br />
worden ist oder die Gesellschaft bzw. der Geschäftsführende<br />
Kommanditist aufgrund einer Vereinbarung<br />
mit den Steuerbehörden Steuern abzuführen hat und<br />
diese Steuern nur bestimmte Gesellschafter oder Treugeber<br />
betreffen, ist der dafür erforderliche Betrag von<br />
den auf diese Gesellschafter bzw. Treugeber entfallenden<br />
Auszahlungen von der Gesellschaft einzubehalten<br />
und ggf. der Gesellschaft bzw. dem Geschäftsführenden<br />
Kommanditisten zu erstatten.<br />
§ 20 TOD EINES KOMMANDITISTEN ODER<br />
TREUGEBERS<br />
1. Beim Tod eines Kommanditisten wird die Gesellschaft<br />
mit den Erben oder Vermächtnisnehmern fortgesetzt.<br />
Für die Übertragung des Gesellschaftsanteils durch<br />
Erben auf Vermächtnisnehmer gilt §5 entsprechend.<br />
Beim Tod eines Treugebers treten die Erben oder Vermächtnisnehmer<br />
nach Maßgabe des Treuhandvertrages<br />
in die Rechtsstellung des Treugebers ein. Für die Übertragung<br />
der Treugeberbeteiligung durch Erben auf Vermächtnisnehmer<br />
gilt §5 Abs.5 entsprechend.<br />
2. Die Erben eines Kommanditisten oder Treugebers müssen<br />
sich durch Vorlage eines Erbscheins oder eines<br />
entsprechenden Erbnachweises gemäß §35 GBO, ein<br />
Testamentsvollstrecker durch Vorlage eines Testamentsvollstreckerzeugnisses<br />
legitimieren. Hierbei haben die<br />
Erben zu bestätigen, dass sie den Gesellschaftsanteil<br />
bzw. die Treugeberbeteiligung für eigene Rechnung halten<br />
werden und sämtliche, im Übrigen nach dem Geldwäschegesetz,<br />
erforderlichen Angaben machen und<br />
Unterlagen zur Verfügung stellen werden. Bei ausländischen<br />
Urkunden zum Nachweis des Erbrechts oder der<br />
Ver fügungsbefugnis ist die Gesellschaft berechtigt, auf<br />
Kosten dessen, der seine Berechtigung auf ausländische<br />
Urkunden stützt, diese übersetzen zu lassen<br />
und/oder ein Rechtsgutachten über die Rechtswirksamkeit<br />
der vorgelegten Urkunden einzuholen. Die<br />
Gesellschaft kann auf die Vorlage eines Erbscheins<br />
bzw. Testamentsvollstreckerzeugnisses verzichten,<br />
wenn ihr eine Aus fertigung oder beglaubigte Abschrift<br />
einer in einer öffentlichen Urkunde enthaltenen letzt -<br />
willigen Verfügung (notarielles Testament bzw. Erbvertrag)<br />
nebst zugehöriger Eröffnungsniederschrift vorgelegt<br />
wird. Die Gesellschaft darf denjenigen, der darin<br />
als Erbe bzw. Testamentsvollstrecker bezeichnet ist, als<br />
Berechtigten ansehen und den Anteil des Verstorbenen<br />
auf ihn übertragen, ihn verfügen lassen und insbesondere<br />
mit befreiender Wirkung an ihn leisten.<br />
152
GESELLSCHAFTSVERTRAG // TEIL D<br />
3. Mehrere Erben eines Kommanditisten oder Treugebers<br />
können ihre Stimmrechte und sonstigen Gesellschaftsrechte<br />
nur einheitlich durch einen schriftlich ernannten,<br />
gemeinsamen Bevollmächtigten ausüben, soweit und<br />
solange die im Rahmen der Erbfolge erhaltene Kapitaleinlage<br />
bzw. der Beteiligungsbetrag eines Erben weniger<br />
als der Mindestbeteiligungsbetrag gemäß §3 Abs.10<br />
bzw. einer entsprechenden Kapitaleinlage bzw. eines<br />
Beteiligungsbetrages beträgt oder der Geschäftsführende<br />
Kommanditist Abweichungen hiervon zustimmt.<br />
Der gemeinsame Bevollmächtigte kann das Stimmrecht<br />
nur einheitlich für seine Vollmachtgeber ausüben.<br />
Solange kein gemeinsamer Bevollmächtigter bestellt<br />
oder die Legitimation des oder der Erben nicht erfolgt<br />
ist, ruht das Stimmrecht; Auszahlungen der Gesellschaft<br />
werden an den gemeinsamen Bevollmächtigten geleistet.<br />
Auszahlungen werden von der Gesellschaft bis zur<br />
Bestellung eines gemeinsamen Bevollmächtigten bzw.<br />
bis zur Legitimation des oder der Erben zu treuen Händen<br />
einbehalten. In den in Satz 1 benannten Fällen sind<br />
die Erben verpflichtet, unverzüglich schriftlich einen ge -<br />
meinsamen Bevollmächtigten gegenüber der Gesellschaft<br />
zu benennen. Gemeinsamer Bevollmächtigter im<br />
Sinne dieses Abs.2 kann nur ein Gesellschafter, ein<br />
Treugeber, ein Mitglied einer Erbengemeinschaft oder<br />
ein kraft Gesetzes zur Verschwiegenheit verpflichteter<br />
Berufsträger sein.<br />
4. Im Falle des Todes eines Kommanditisten tragen die<br />
eintretenden Erben alle der Gesellschaft durch den Erbfall<br />
entstehenden Kosten. Soweit Kosten durch Treugeber<br />
veranlasst sind, ist der Treuhänder gegenüber der<br />
Gesellschaft zu deren Tragung verpflichtet.<br />
§ 21 AUSSCHEIDEN, KÜNDIGUNG UND AUSSCHLUSS<br />
EINES GESELLSCHAFTERS<br />
1. In allen Fällen des Ausscheidens eines oder mehrerer<br />
Gesellschafter wird die Gesellschaft mit den verbleibenden<br />
Gesellschaftern fortgeführt. Der Anteil des ausscheidenden<br />
Gesellschafters wächst den übrigen<br />
Gesellschaftern im Verhältnis ihrer bisherigen Beteiligungen<br />
an, soweit der Gesellschaftsanteil nicht auf<br />
einen Dritten übertragen worden ist. Wenn außer einem<br />
ausscheidenden Kommanditisten nur noch ein weiterer<br />
Gesellschafter vorhanden ist, ist dieser berechtigt,<br />
einen Dritten zu benennen, der in die Gesellschaft eintritt.<br />
Sofern der Komplementär ausscheidet, ist der<br />
Geschäftsführende Kommanditist unter Befreiung von<br />
§181 BGB bevollmächtigt, eine andere juristische Person<br />
als Komplementär in die Gesellschaft aufzunehmen.<br />
2. Der Geschäftsführende Kommanditist ist berechtigt<br />
und von den übrigen Gesellschaftern hiermit gleichzeitig<br />
unter Befreiung von den Beschränkungen des §181<br />
BGB bevollmächtigt, einen Kommanditisten durch<br />
schriftliche, einseitige Kündigungserklärung fristlos aus<br />
der Gesellschaft auszuschließen, wenn einer der folgenden<br />
wichtigen Gründe vorliegt:<br />
(i) über das Vermögen des betreffenden Kommanditisten<br />
wurde ein Insolvenzverfahren eröffnet oder<br />
die Eröffnung eines beantragten Insolvenzverfahrens<br />
mangels Masse abgelehnt;<br />
(ii) die Einzelzwangsvollstreckung wird in den Anteil<br />
des betreffenden Kommanditisten betrieben;<br />
(iii) der betreffende Kommanditist leistet eine Ausgleichszahlung<br />
gemäß §7 Abs.2 trotz schriftlicher<br />
Mahnung und angemessener Nachfristsetzung<br />
durch den Geschäftsführenden Kommanditisten<br />
unter Androhung des Ausschlusses aus der<br />
Gesellschaft nicht;<br />
(iv) der betreffende Kommanditist erfüllt seine Verpflichtung<br />
zur vollständigen Einzahlung seiner<br />
Kapitaleinlage zzgl. Agio trotz schriftlicher Mahnung<br />
und angemessener Nachfristsetzung durch<br />
den Geschäftsführenden Kommanditisten unter<br />
Androhung des Ausschlusses aus der Gesellschaft<br />
nicht;<br />
(v) beim Tod eines Kommanditisten, wenn die Erben<br />
oder die Vermächtnisnehmer nicht gleichzeitig in<br />
die Kommanditistenstellung des verstorbenen<br />
Kommanditisten bei der Gesellschaft eintreten;<br />
(vi) der betreffende Kommanditist kommt seinen<br />
Pflichten gemäß §18 Abs.2 nach schriftlicher<br />
Anforderung nicht nach und hieraus resultieren<br />
Nachteile für die Gesellschaft, andere Gesellschafter<br />
oder Treugeber;<br />
(vii) bei dem Kommanditisten liegt eine der in §3 Ziffer6<br />
genannten Voraussetzungen vor oder<br />
153
TEIL D // GESELLSCHAFTSVERTRAG //<br />
(viii) ein sonstiger wichtiger Grund liegt vor.<br />
Der Ausschluss kann nur innerhalb einer Frist von zwei<br />
(2) Monaten nach Kenntnis des Geschäftsführenden<br />
Kommanditisten vom Eintritt eines der vorstehend unter<br />
Ziffer (i) bis (viii) genannten wichtigen Grundes erklärt<br />
werden. Im Fall des unter vorstehender Ziffer (v)<br />
genannten Grundes beginnt die Frist mit der Vorlage<br />
der Legitimation der Erben gemäß §20 Abs.2 gegenüber<br />
dem Geschäftsführenden Kommanditisten bzw. im<br />
Fall von ausländischen Urkunden mit der Vorlage einer<br />
öffentlich beglaubigten Übersetzung der Legitimationsurkunde<br />
gegenüber dem Geschäftsführenden Kommanditisten.<br />
Der Kommanditist scheidet mit Zugang<br />
der Kündigung aus der Gesellschaft aus. Im Falle der<br />
Einzelzwangsvollstreckung in den Gesellschaftsanteil<br />
im Sinne von Ziffer (ii) wird die Ausschließung unwirksam,<br />
wenn der betroffene Kommanditist innerhalb eines (1)<br />
Monats nach Zugang der Ausschließungserklärung die<br />
Abwendung der eingeleiteten Zwangsvollstreckungsmaßnahme<br />
nachgewiesen hat. Bis zum Ablauf dieser<br />
Frist werden alle seinen Gesellschaftsanteil betreffenden<br />
Rechte und Pflichten sowie Zahlungen aus dem Gesellschaftsverhältnis<br />
mit Wirkung für und gegen die Gesellschaft<br />
sowie alle Gesellschafter ausgesetzt.<br />
3. Sofern sich der Treuhänder aufgrund des Widerrufs<br />
eines Treugebers oder der Kündigung gemäß §13<br />
Abs.2 des Treuhandvertrages für die Herabsetzung der<br />
von ihm gehaltenen Kapitaleinlage entscheidet, hat der<br />
Geschäftsführende Kommanditist die Kapitaleinlage<br />
des Treuhänders entsprechend herabzusetzen (nachstehend<br />
„Kapitalherabsetzung“). Der Anteil am Gesellschaftsvermögen,<br />
um den die Kapitaleinlage des Treuhänders<br />
herabgesetzt wird (dieser Herabsetzungsbetrag<br />
nachstehend „Reduktionsbetrag“), wächst den<br />
Gesellschaftern (einschließlich dem Treuhänder) im Verhältnis<br />
ihrer (verbleibenden) Beteiligungen zu, soweit<br />
die anteilige Kapitaleinlage nicht auf einen Dritten übertragen<br />
worden ist. Die Kapitalherabsetzung wird drei (3)<br />
Tage nach Absendung der Mitteilung über die Kapitalherabsetzung<br />
an den Treuhänder wirksam.<br />
4. Der Geschäftsführende Kommanditist ist berechtigt und<br />
unter Befreiung von den Beschränkungen des §181<br />
BGB bevollmächtigt, anstelle eines Ausschlusses<br />
gemäß Abs.2 den Gesellschaftsanteil des auszuschließenden<br />
Kommanditisten an sich oder einen durch ihn<br />
zu benennenden Dritten zu verkaufen und zu übertragen.<br />
Entsprechendes gilt hinsichtlich des Reduktionsbetrages<br />
im Falle einer Kapitalherabsetzung gemäß Abs.3.<br />
Der von dem Erwerber zu zahlende Kaufpreis entspricht<br />
dem Abfindungsguthaben gemäß Abs.5 abzüglich vom<br />
Erwerber gemäß §7 Abs.2 an die Gesellschaft zu leistender<br />
Beträge. Ein sich zu Lasten des ausscheidenden<br />
Kommanditisten bzw. des Reduktionsbetrages ergebender<br />
etwaiger Negativsaldo muss binnen vier (4)<br />
Wochen nach Mitteilung durch den Geschäftsführenden<br />
Kommanditisten von dem ausscheidenden Kommanditisten<br />
an den Übernehmenden gezahlt werden. Der<br />
Kaufpreis ist zehn (10) Bankarbeitstage nach Übertragung<br />
auf den Dritten fällig und zahlbar.<br />
5. Scheidet ein Kommanditist nach Maßgabe des Abs.2<br />
aus der Gesellschaft aus, erhält er für seine Beteiligung<br />
am Gesellschaftsvermögen eine Abfindung in Geld.<br />
Entsprechendes gilt hinsichtlich des Reduktionsbetrages<br />
im Falle einer Kapitalherabsetzung gemäß Abs.3.<br />
Das Abfindungsguthaben richtet sich nach der Höhe<br />
der Kapitalkonten I und II des ausscheidenden Kommanditisten,<br />
wie es sich aus der Schlussbilanz des letzten<br />
vollständigen Geschäftsjahres vor seinem Ausscheiden<br />
ergibt, (i) zuzüglich des zeitanteilig auf den<br />
Zeitpunkt des Ausscheidens berechneten Ergebnisses<br />
der Gesellschaft unter Berücksichtigung zwischenzeitlich<br />
getätigter Entnahmen bzw. Ausschüttungen und (ii)<br />
abzüglich des ggf. nicht geleisteten Kapitaleinlagebetrages<br />
nebst Agio zum Zeitpunkt des Ausscheidens<br />
sowie der durch das Ausscheiden der Gesellschaft entstehenden<br />
Schäden sowie Kosten und Abgaben, inklusive<br />
der Kosten für die Erstellung einer Zwischenbilanz<br />
sowie nicht geleisteter Ausgleichzahlungen. Das Abfindungsguthaben<br />
beläuft sich höchstens auf den gemäß<br />
Abs.7 zu bestimmenden Wert.<br />
154
GESELLSCHAFTSVERTRAG // TEIL D<br />
6. Jeder Gesellschafter kann die Gesellschaft mit einer<br />
Frist von sechs Monaten zum Ablauf eines Geschäftsjahres<br />
kündigen, erstmals jedoch zum 31. Dezember<br />
2028. Die Kündigung hat schriftlich gegenüber dem<br />
Geschäftsführenden Kommanditisten zu erfolgen.<br />
7. Im Falle einer ordentlichen Kündigung eines Gesellschaftsanteils<br />
durch einen Kommanditisten gemäß<br />
Abs.6 erhält der Kommanditist eine Abfindung in Geld,<br />
die nach folgenden Vorschriften ermittelt wird.<br />
(i) Der Geschäftsführende Kommanditist hat zum<br />
Kalenderjahresende, zu dem die Kündigung wirksam<br />
wird, auf Kosten der Gesellschaft eine Auseinandersetzungsbilanz<br />
aufzustellen, in der sämt -<br />
liche Wirtschaftsgüter unter Auflösung stiller<br />
Reserven mit ihrem Verkehrswert anzusetzen sind;<br />
ein etwaiger Firmenwert bleibt außer Betracht.<br />
Abzuziehen sind ebenfalls mit ihrem Verkehrswert<br />
anzusetzende Verbindlichkeiten.<br />
(ii) Die Auseinandersetzungsbilanz wird nach Ablauf<br />
von zwei Monaten nach Absendung an den Kommanditisten<br />
verbindlich, sofern er ihr nicht vor<br />
Fristablauf schriftlich widerspricht. Wird über die<br />
Auseinandersetzungsbilanz zwischen der Gesellschaft<br />
und dem ausscheidenden Kommanditisten<br />
keine Einigung erzielt, so entscheidet ein von der<br />
Industrie- und Handelskammer Offenbach am Main<br />
zu benennender Wirtschaftsprüfer als Schiedsgutachter.<br />
Die Pflicht zur Kostentragung dieses<br />
Schiedsgutachtens wird von dem Schiedsgutachter<br />
entsprechend §91 Abs.1 ZPO festgesetzt.<br />
8. Im Falle einer ordentlichen Kündigung eines Treuhandvertrages<br />
durch einen Treugeber gilt der vorstehende<br />
Abs.3 mit der Maßgabe entsprechend, dass der<br />
Reduktionsbetrag den Kommanditisten nur dann<br />
zuwächst, sofern der Treugeber seine Beteiligung nicht<br />
als Kommanditist fortsetzt. Hinsichtlich der auf den<br />
Reduktionsbetrag entfallenden Abfindung gilt der vorstehende<br />
Abs.7 entsprechend.<br />
9. Das Abfindungsguthaben gemäß vorstehendem Abs.5<br />
bzw. Abs.7 ist in drei gleichen Raten zahlbar. Die erste<br />
Rate ist zwölf Monate nach dem Kalendertag zahlbar,<br />
zu dem das Ausscheiden des Kommanditisten wirksam<br />
wird, jede weitere Rate jeweils zwölf Monate später. Die<br />
Gesellschaft ist berechtigt, das Abfindungsguthaben<br />
ganz oder teilweise früher zu tilgen. Der Geschäftsführende<br />
Kommanditist kann eine Stundung der Zahlung<br />
des Abfindungsguthabens verlangen, wenn sonst die<br />
Liquidität der Gesellschaft nachhaltig gefährdet werden<br />
würde.<br />
10. Das Abfindungsguthaben gemäß vorstehendem Abs.5<br />
bzw. Abs.7 wird nicht verzinst. Jedoch erhält der ausscheidende<br />
Kommanditist bzw. der Treuhänder bis zur<br />
Zahlung des Abfindungsguthabens einen Betrag, der<br />
dem, auf handelsrechtlichen Gewinnen beruhenden,<br />
Ausschüttungsbetrag entspricht, der dem Kommanditisten<br />
bzw. dem Treuhänder im Falle eines Verbleibens<br />
in der Gesellschaft bzw. ohne Kapitalherabsetzung<br />
zugeflossen wäre, höchstens jedoch einen Betrag, der<br />
der Verzinsung des Abfindungsguthabens mit dem<br />
jeweils geltenden Basiszinssatz gemäß §247 BGB entspricht.<br />
11. Ein sich bei der Ermittlung des Abfindungsguthabens<br />
gemäß vorstehendem Abs.5 bzw. Abs.7 zu Lasten des<br />
ausscheidenden Kommanditisten bzw. des Treuhänders<br />
ergebender Negativsaldo muss bis zum Höchstbetrag<br />
der gezeichneten und noch nicht geleisteten<br />
Kapitaleinlage zzgl. Agio binnen vier (4) Wochen nach<br />
Anforderung durch den Geschäftsführenden Kommanditisten<br />
an die Gesellschaft gezahlt werden. Hiervon<br />
unberührt bleibt die Verpflichtung des ausscheidenden<br />
Kommanditisten zum Ausgleich etwaiger noch nicht<br />
geleisteter Ausgleichszahlungen.<br />
12. Eine Haftung des Komplementärs oder des Geschäftsführenden<br />
Kommanditisten für das Abfindungsguthaben<br />
gemäß vorstehendem Abs.5 bzw. Abs.7 ist ausgeschlossen.<br />
Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, für<br />
das Abfindungsguthaben des ausgeschiedenen Kommanditisten<br />
Sicherheit zu leisten. Der ausgeschiedene<br />
Kommanditist hat keinen Anspruch auf Freistellung von<br />
Gesellschaftsverbindlichkeiten. Entsprechendes gilt für<br />
Treugeber.<br />
155
TEIL D // GESELLSCHAFTSVERTRAG //<br />
13. Scheidet der Treuhänder in seiner Eigenschaft als Treuhandkommanditist<br />
aus der Gesellschaft aus, so gelten<br />
die gesetzlichen Regelungen. Der Geschäftsführende<br />
Kommanditist ist jedoch berechtigt, einen Vorschlag<br />
hinsichtlich eines neuen Treuhandkommanditisten zu<br />
unterbreiten.<br />
14. Der Komplementär ist berechtigt, seine Gesellschafterstellung<br />
auf Dritte zu übertragen. Er hat dabei den Interessen<br />
der Gesellschaft Folge zu leisten.<br />
§ 22 DATENSCHUTZ<br />
1. Mit Annahme der Beitrittserklärung werden der Treuhänder,<br />
die HANSA TREUHAND Finance GmbH&Co.KG,<br />
die Doric Emissionshaus GmbH & Co.KG und der<br />
Geschäftsführende Kommanditist die von dem betreffenden<br />
Kommanditisten bzw. Treugeber in der Beitrittserklärung<br />
gemachten Angaben zusammen mit eventuell<br />
sonstigen im Zusammenhang mit der Beteiligung stehenden<br />
Angaben, einschließlich solcher im Zusammenhang<br />
mit der steuerlichen Abwicklung, speichern. Entsprechendes<br />
gilt hinsichtlich des vom Treuhänder an<br />
die Gesellschaft übermittelten Treugeberregisters und<br />
der darin enthaltenen Angaben zu den Treugebern.<br />
2. Der Geschäftsführende Kommanditist, der Treuhänder,<br />
die HANSATREUHAND Finance GmbH & Co.KG, die<br />
Doric Emissionshaus GmbH & Co.KG, die mit dem<br />
Beteiligungsangebot und/oder der fortlaufenden Ab -<br />
wicklung dieses Beteiligungsangebotes befassten<br />
Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer<br />
und in- und ausländische Behörden sowie vom<br />
Geschäftsführenden Kommanditisten mit der Verwaltung<br />
der Gesellschaft und/oder der Beteiligungen der<br />
Kommanditisten bzw. Treugeber beauftragte Parteien<br />
(inkl. beauftragte Vertragspartner für die Einlagekapitalplatzierung<br />
und Vertriebskoordination) dürfen die in<br />
Abs.1 genannten Angaben untereinander austauschen,<br />
sofern dies der (beschleunigten) Abwicklung der Verwaltung<br />
oder Betreuung dient. Außer an die vorgenannten<br />
Parteien dürfen keine Auskünfte erteilt werden,<br />
soweit nicht gesetzliche oder behördliche Verpflichtungen<br />
bestehen oder der Kommanditist bzw. Treugeber<br />
ausdrücklich zugestimmt hat.<br />
3. Jeder Kommanditist bzw. Treugeber ist damit einverstanden,<br />
dass im Rahmen dieses Gesellschaftsvertrages<br />
von ihm erhobene personenbezogene Daten<br />
gespeichert und genutzt werden und, dass die Weitergabe<br />
der Daten auch an Gesellschaften oder staatliche<br />
Stellen mit Sitz in Ländern außerhalb der EU bzw. des<br />
EWR, deren Datenschutzniveau möglicherweise niedriger<br />
als in Deutschland ist, erfolgen kann, sofern dies<br />
zur Vermeidung von (Quellen-)Steuern oder sonstigen<br />
Nachteilen für die Gesellschaft führt.<br />
§ 23 BEIRAT<br />
1. Ein Beirat ist nicht vorgesehen. Zur Beratung des<br />
Geschäftsführenden Kommanditisten kann bei der<br />
Gesellschaft ein Beirat durch Beschluss der Gesellschafterversammlung<br />
gebildet werden. Der Beirat soll<br />
aus drei Mitgliedern bestehen. Bis zu zwei Beiratsmitglieder<br />
werden jeweils mit der relativen Mehrheit der bei<br />
der Wahl abgegebenen Stimmen der Kommanditisten<br />
und Treugeber gewählt. Jeder zur Wahl stehende Beiratskandidat<br />
hat vor der Wahl schriftlich zu versichern,<br />
dass bei ihm keine den Interessen der Gesellschaft<br />
zuwiderlaufenden Interessenkonflikte bestehen. Ein<br />
Beiratsmitglied wird vom Treuhänder entsandt. Die<br />
Bildung des Beirates wird nur dann wirksam, wenn ein<br />
von den Kommanditisten und Treugebern gewähltes<br />
Beiratsmitglied die Wahl annimmt. Die Mitglieder des<br />
Beirates wählen einen Beiratsvorsitzenden mit einfacher<br />
Mehrheit.<br />
2. Die Mitglieder des Beirates werden jeweils bis zur dritten,<br />
auf die Beiratswahl folgende Gesellschafterbeschlussfassung,<br />
die über die Feststellung des Jahresabschlusses<br />
der Gesellschaft beschließt, gewählt bzw. entsandt.<br />
Wiederwahl ist zulässig. Das Amt des Beirates endet<br />
in jedem Fall mit dem Beschluss über die Liquidation<br />
der Gesellschaft oder mit dem Tod des Beiratsmitgliedes.<br />
Ist ein Beiratsmitglied krankheitsbedingt nicht<br />
nur vorübergehend an der Ausübung seines Amtes<br />
gehindert, hat er dies dem Geschäftsführenden Kommanditisten<br />
unverzüglich mitzuteilen. Jedes Beiratsmitglied<br />
ist berechtigt, sein Amt ohne Angabe von Gründen<br />
mit einer Frist von einem (1) Monat durch schriftli-<br />
156
GESELLSCHAFTSVERTRAG // TEIL D<br />
che Erklärung gegenüber dem Geschäftsführenden<br />
Kommanditisten niederzulegen.<br />
3. Im Fall der Amtsniederlegung oder des Todes eines<br />
Beiratsmitgliedes wird ein neues Mitglied entsprechend<br />
dem Verfahren zur Bestellung des ausscheidenden Beiratsmitgliedes<br />
gemäß vorstehendem Abs.1 für die restliche<br />
Amtszeit des ausscheidenden bzw. verstorbenen<br />
Beiratsmitgliedes gemäß Abs.2 Satz 1 gewählt bzw.<br />
entsandt. Im Fall der krankheitsbedingten, nicht nur<br />
vorübergehenden Hinderung eines Beiratsmitgliedes an<br />
der Ausübung seines Amtes wird ein neues Mitglied<br />
entsprechend dem Verfahren zur Bestellung des verhinderten<br />
Beiratsmitglieds gemäß vorstehendem Abs.1<br />
für die Dauer der krankheitsbedingten Verhinderung,<br />
längstens jedoch für die restliche Amtszeit des ausscheidenden<br />
bzw. verstorbenen Beiratsmitgliedes<br />
gemäß Abs.2 Satz 1 gewählt bzw. entsandt. Das Amt<br />
des erkrankten Beiratsmitgliedes ruht während dieser<br />
Zeit.<br />
4. Das Beschlussverfahren zur Wahl eines Ersatzmitgliedes<br />
für ein ausscheidendes gewähltes Beiratsmitglied<br />
ist vom Geschäftsführenden Kommanditisten spätestens<br />
binnen eines Monats einzuleiten, nachdem ihm die<br />
Amtsniederlegungserklärung des ausscheidenden Beiratsmitgliedes,<br />
die Mitteilung über dessen Tod bzw.<br />
nicht nur vorübergehende krankheitsbedingte Verhinderung<br />
zugegangen ist oder der Tod bzw. die nicht nur<br />
vorübergehende krankheitsbedingte Verhinderung des<br />
Beiratsmitgliedes anderweitig bekannt geworden ist.<br />
Die Benennung eines Ersatzmitgliedes für ein ausgeschiedenes<br />
entsandtes Beiratsmitglied hat spätestens<br />
binnen eines Monats zu erfolgen, nachdem dem<br />
Geschäftsführenden Kommanditisten die Amtsniederlegungserklärung<br />
des ausscheidenden Beiratsmitgliedes,<br />
die Mitteilung über dessen Tod bzw. nicht nur vorübergehende<br />
krankheitsbedingte Verhinderung zugegangen<br />
ist. Führt die nach diesem Abs.4 eingeleitete Wahl nicht<br />
zur Bestellung eines Ersatzmitgliedes bzw. wird kein<br />
Ersatzmitglied entsandt, besteht der Beirat mit einer<br />
entsprechend verringerten Mitgliederzahl fort.<br />
5. Die Beiratsmitglieder sind nach Maßgabe der §§93,<br />
116 AktG zur Verschwiegenheit verpflichtet.<br />
6. Der Beirat ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder<br />
anwesend oder durch schriftlich bevollmächtigte Beiratsmitglieder<br />
vertreten sind. Der Beirat beschließt in<br />
Sitzungen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen<br />
Stimmen. Andere Beschlussmodalitäten sind mit<br />
Zustimmung aller Beiratsmitglieder zulässig.<br />
7. Die Mitglieder des Beirates haften nur für Vorsatz und<br />
grobe Fahrlässigkeit. Haftungsansprüche der Gesellschaft<br />
gegen Beiratsmitglieder sind auf 100 TEUR pro<br />
Haftungsfall begrenzt. Schadensersatzansprüche<br />
gegen den Beirat verjähren drei Jahre nach Kenntniserlangung<br />
über den die Ersatzpflicht begründenden<br />
Sachverhalt, soweit sie nicht kraft Gesetzes einer kürzeren<br />
Verjährung unterliegen.<br />
8. Die Mitglieder des Beirates erhalten neben der Erstattung<br />
ihrer Auslagen keine weitere Vergütung. Die Kommanditisten<br />
und Treugeber können mit der für eine<br />
Gesellschaftsvertragsänderung benötigten Beschlussmehrheit<br />
etwas anderes beschließen.<br />
§ 24 KOSTEN<br />
1. Die Kosten dieses Vertrages und seine Durchführung<br />
trägt die Gesellschaft, soweit nicht etwas anderes<br />
bestimmt ist.<br />
2. Ein Kommanditist trägt stets die Kosten für seine notariell<br />
beglaubigte Handelsregistervollmacht.<br />
3. Wird ein Kommanditanteil übertragen, so trägt der<br />
Erwerber (insbesondere der Erbe, Beschenkte, Käufer)<br />
die Kosten der Handelsregisteranmeldung und der<br />
Handelsregistereintragung in Höhe von pauschal<br />
100 EUR. Das gleiche gilt, wenn der Kommanditanteil<br />
von dem Treuhänder auf den Treugeber übertragen wird.<br />
Wird ein Kommanditanteil vom Treugeber auf den Treuhänder<br />
übertragen, so trägt der Treugeber die Kosten.<br />
4. Wird ein Kommanditanteil auf mehrere Erwerber übertragen,<br />
insbesondere im Erbfall, so gelten die Ziffern 2<br />
und 3 für jeden Erwerber entsprechend. Insbesondere<br />
157
TEIL D // GESELLSCHAFTSVERTRAG //<br />
fällt die Kostenpauschale für jeden Erwerber gesondert<br />
an.<br />
5. Unbeschadet der Ziffern 1 bis 4 ist bei einer entgeltlichen<br />
Anteilsveräußerung – gleich, ob es sich um einen<br />
Kommanditanteil oder einen lediglich treuhänderisch<br />
gehaltenen Anteil handelt – dem Treuhänder für seinen<br />
zusätzlichen Aufwand der Anteilsverwaltung vom Veräußerer<br />
ein pauschales Entgelt in Höhe von 1,19% des<br />
Kaufpreises, inklusive 19% Umsatzsteuer, mindestens<br />
178,50 EUR, höchstens jedoch 357 EUR, pro Anteilsver -<br />
äußerung zu zahlen. Die Pauschale ist einer geänderten<br />
Umsatzsteuer anzupassen.<br />
§25 SCHLICHTUNGS-/OMBUDSVERFAHREN<br />
Die Gesellschafter und Treugeber sind berechtigt, bei Streitigkeiten<br />
mit der Gesellschaft aufgrund des durch ihre Beteiligung<br />
begründeten rechtlichen Verhältnisses die in Berlin<br />
ansässige Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V. anzurufen<br />
und ein Schlichtungsverfahren einzuleiten. Das Schlichtungsverfahren<br />
richtet sich nach den jeweils geltenden Regelungen<br />
der Verfahrensordnung Ombudsstelle Geschlossene<br />
Fonds e.V.<br />
§ 26 SCHLUSSBESTIMMUNGEN<br />
1. Soweit eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam<br />
ist oder werden sollte, behalten die übrigen Bestimmungen<br />
des Vertrages ihre Gültigkeit. Die unwirksame<br />
Bestimmung gilt als durch diejenige rechtswirksame<br />
Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck<br />
der unwirksamen Bestimmung entspricht oder möglichst<br />
nahe kommt. Im Falle von Lücken gilt die Regelung,<br />
die vereinbart worden wäre, hätten die Parteien die<br />
Angelegenheit von vornherein bedacht.<br />
2. Nebenabreden zu diesem Vertrag sowie Änderungen<br />
und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der<br />
Schriftform, sofern nicht kraft zwingenden Rechts eine<br />
strengere Form vorgeschrieben ist.<br />
3. Dieser Gesellschaftsvertrag unterliegt deutschem<br />
Recht. Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen und<br />
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang<br />
mit diesem Gesellschaftsvertrag ist der Sitz<br />
der Gesellschaft, soweit dies zulässig vereinbart werden<br />
kann.<br />
Offenbach am Main, den 22. September 2011<br />
Doric Flight Management 16 GmbH,<br />
gez. durch Dr. Peter E. Hein als Geschäftsführer<br />
Doric Flight Control 16 GmbH,<br />
gez. durch Sönke Fanslow als Geschäftsführer<br />
AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud IV“ mbH,<br />
gez. durch Rüdiger Dornhof und Martin Kloss<br />
als Geschäftsführer<br />
158
TREUHANDVERTRAG // TEIL D<br />
TREUHANDVERTRAG<br />
Zwischen<br />
der in der Beitrittserklärung zu der Beteiligungsgesellschaft<br />
Doric Flugzeugfonds Sechzehnte GmbH & Co.KG (nachstehend<br />
„Gesellschaft“) genannten Person (nachstehend<br />
„Treugeber“)<br />
und<br />
der AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud IV“ mbH (nachstehend<br />
„Treuhänder“)<br />
und<br />
der Doric Flight Management 16 GmbH (nachstehend<br />
gemeinsam mit dem Treuhänder und dem Treugeber<br />
„Parteien“)<br />
wird der folgende Treuhandvertrag geschlossen.<br />
VORBEMERKUNG<br />
1. Dieser Treuhandvertrag betrifft die treuhänderische<br />
Beteiligung an der Doric Flugzeugfonds Sechzehnte<br />
GmbH & Co.KG. Der Treuhänder ist als Treuhandkommanditist<br />
an der Gesellschaft beteiligt.<br />
2. Der Treuhänder ist nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages<br />
der Gesellschaft ermächtigt, seine Beteiligung<br />
an der Gesellschaft zu erhöhen und für Dritte zu<br />
halten. Die für den Treugeber gehaltenen Beteiligungen<br />
an der Gesellschaft werden vom Treuhänder gemäß<br />
diesem Treuhandvertrag verwaltet. Dem Treugeber ist<br />
der aktuelle Gesellschaftsvertrag der Doric Flugzeugfonds<br />
Sechzehnte GmbH & Co.KG bekannt und er<br />
erkennt diesen als für sich bindend an.<br />
§1 VERTRAGSSCHLUSS<br />
1. Der Treugeber bietet mit Unterzeichnung der Beitritts -<br />
erklärung dem Treuhänder den Abschluss eines Treuhandvertrages<br />
an („Angebot“), wonach der Treuhänder<br />
eine Beteiligung – in der in der Beitrittserklärung als<br />
Kapitaleinlage genannten Höhe (nachstehend auch<br />
„Beteiligungsbetrag“) – an der Gesellschaft mittelbar<br />
für den Treugeber erwerben soll.<br />
2. Der Treuhandvertrag kommt mit der Annahme dieses<br />
Angebotes durch den Treuhänder oder einem von<br />
diesem unmittelbar oder mittelbar bevollmächtigten<br />
Vertreter rückwirkend zum ersten (1.) Kalendertag des<br />
Monats, in dem die Annahme erfolgt ist, zustande. Eine<br />
Pflicht zur Annahme besteht nicht. Die Annahme durch<br />
den Treuhänder erfolgt nur, wenn dem Treuhänder sowie<br />
der Gesellschaft der Name und die Anschrift des Treugebers<br />
sowie sonstige gesetzlich erforderliche Angaben<br />
und Unterlagen (z.B. nach dem Geldwäschegesetz)<br />
zum bzw. vom Treugeber vorliegen.<br />
3. Der Treugeber bestätigt, dass er die Treugeberbeteiligung<br />
ausschließlich für eigene Rechnung erwirbt und<br />
hält und, dass er den Beteiligungsbetrag zzgl. 5% Agio<br />
(nachstehend „Agio“) von einem auf seinen eigenen<br />
Namen lautenden Konto erbringen wird. Der Treuhänder<br />
wird dem Treugeber schriftlich mitteilen, zu welchem<br />
Zeitpunkt der Treuhandvertrag wirksam geworden ist.<br />
4. Rechtsnachfolger des Treugebers treten nach Maßgabe<br />
der §§10 und 11 in sämtliche Rechte und Pflichten<br />
des Treugebers aus diesem Treuhandvertrag ein, nicht<br />
jedoch bevor der Rechtsnachfolger des Treugebers<br />
i.S.d. §10 dem Treuhänder seinen Namen und seine<br />
Anschrift sowie sonstige gesetzlich erforderliche Angaben<br />
und Unterlagen (z.B. nach dem Geldwäschegesetz)<br />
betreffend seine Person zur Verfügung gestellt hat. Hierbei<br />
handelt es sich insbesondere um die Bestätigung<br />
des Rechtsnachfolgers, die Treugeberbeteiligung ausschließlich<br />
für eigene Rechnung zu erwerben und zu<br />
halten und um die Erbringung eines etwaigen noch an<br />
den Treuhänder zu leistenden Beteiligungsbetrages ggf.<br />
zzgl. Agio von einem auf seinen eigenen Namen lautenden<br />
Konto.<br />
§2 TREUHANDGEGENSTAND,<br />
PERSON DES TREUGEBERS<br />
1. Der Treuhänder übernimmt im Auftrag des Treugebers<br />
eine Kapitaleinlage an der Gesellschaft (nachfolgend<br />
auch „Treugeberbeteiligung“). Er hält und verwaltet sie<br />
treuhänderisch im eigenen Namen, aber für Rechnung<br />
des Treugebers. Die Höhe des Anteils des Treu gebers<br />
an der Kapitaleinlage des Treuhänders bei der Gesellschaft<br />
ergibt sich aus dem in der Beitrittserklärung des<br />
Treugebers genannten Beteiligungsbetrag. Der Beteiligungsbetrag<br />
des Treugebers für die Beteiligung an der<br />
Gesellschaft muss mindestens auf 10.000 EUR oder<br />
einen durch volle 5.000 EUR teilbaren, höheren Betrag<br />
159
TEIL D // TREUHANDVERTRAG //<br />
lauten. Der Treuhänder kann Abweichungen hiervon<br />
zustimmen, sofern der Geschäftsführende Kommanditist<br />
dem zustimmt. Der Treugeber hat zusätzlich das<br />
Agio auf seinen Beteiligungsbetrag zu leisten.<br />
2. Im Außenverhältnis hält der Treuhänder die Beteiligungsbeträge<br />
für sich und alle Treugeber gemeinsam<br />
als einheitliche Kapitaleinlage. Er tritt gegenüber Dritten<br />
im eigenen Namen auf. Dies gilt auch im Verhältnis zur<br />
Gesellschaft, sofern im Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft<br />
hierzu keine abweichenden Regelungen vorgesehen<br />
sind. Der Treuhänder übt die ihm als Kommanditist<br />
zustehenden Gesellschafterrechte im eigenen Namen<br />
und gemäß der Weisung des jeweiligen Treugebers aus,<br />
sofern nicht der Treugeber von den ihm nach §5 zustehenden<br />
Befugnissen Gebrauch macht. Die Beteiligung<br />
des Treuhänders an der Gesellschaft erfolgt nach Maßgabe<br />
des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft<br />
sowie den Bestimmungen dieses Treuhandvertrages.<br />
Im Innenverhältnis handelt der Treuhänder ausschließlich<br />
im Auftrag und für Rechnung des Treugebers. Der<br />
Treugeber wird wirtschaftlich so behandelt, als sei er<br />
unmittelbar Kommanditist der Gesellschaft. Der Treu -<br />
geber erkennt zu diesem Zweck die Bestimmungen<br />
des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft in seiner<br />
jeweils gültigen Fassung an. Der vom Treugeber ge -<br />
zeichnete Beteiligungsanteil wird vom Treuhänder im<br />
Innenverhältnis als Teil seiner Kapitaleinlage behandelt<br />
und gehalten. Der Treugeber steht für alle Verpflichtungen<br />
des Treuhänders aus dem Gesellschaftsvertrag der<br />
Gesellschaft (anteilig) ein. Der Treugeber haftet nicht für<br />
die Erfüllung der Verbindlichkeiten anderer Treugeber.<br />
3. Der Gesellschaft kann eine Person nur beitreten, für die<br />
auszuschließen ist, dass es sich um eine „US-Person“<br />
im Sinne des United States Securities Act of 1933 in<br />
seiner jeweils gültigen Fassung („Securities Act“) handelt.<br />
Zweifel gehen zu Lasten des Beitretenden. Daher<br />
kann der Gesellschaft nur beitreten, wer weder Staatsbürger<br />
der USA noch Inhaber einer dauerhaften Aufenthalts-<br />
und Arbeitserlaubnis für die USA (Greencard) und<br />
nicht aus einem anderen Grund in den USA unbeschränkt<br />
einkommensteuerpflichtig ist und einen Wohnsitz oder<br />
ständigen Aufenthalt in den USA oder ihren Hoheitsgebieten<br />
hat. Es darf sich bei dem Anleger nicht um eine<br />
US-amerikanische Gesellschaft oder sonstige nach<br />
dem US-amerikanischen Recht errichtete Vermögenseinheit,<br />
Vermögensmasse oder einen Trust, welche(r)<br />
der US Bundesbesteuerung unterliegt, handeln.<br />
4. Jeder Treugeber ist verpflichtet, dem Treuhänder und<br />
der Gesellschaft unverzüglich und unaufgefordert<br />
etwaige Änderungen seiner Anschrift, seiner in der<br />
Beitrittserklärung und gemäß §1 Abs.2 und 3 dieses<br />
Treuhandvertrages gemachten Angaben oder sonstige<br />
gemäß dem Geldwäschegesetz oder ähnlichen Vorschriften<br />
erforderliche Angaben sowie seine deutsche<br />
Steuer-Identifikationsnummer mitzuteilen. Jeder Treugeber<br />
ist auch verpflichtet, dem Treuhänder und der<br />
Gesellschaft unverzüglich jede Änderung seiner steuerlichen<br />
„Ansässigkeit“ oder eine steuerrechtliche<br />
„Ansässigkeit“ außerhalb der Bundesrepublik Deutschland<br />
mitzuteilen oder entsprechende Erklärungen<br />
gegenüber dem Treuhänder und der Gesellschaft abzugeben.<br />
Auf entsprechende Anforderung des Treuhänders<br />
oder der Gesellschaft hat der Treugeber den erforderlichen<br />
Nachweis über den Ort seiner „Ansässigkeit“<br />
im Sinne des Steuerrechts zu erbringen. Der Treuhänder<br />
und die Gesellschaft haben überdies das Recht,<br />
vom Treugeber Angaben zur Erteilung von Auskünften<br />
oder Erklärungen gegenüber in- und ausländischen<br />
Behörden, insbesondere Steuerbehörden, oder kontoführenden<br />
Banken oder im Zusammenhang mit den<br />
Erfordernissen des Geldwäschegesetzes oder ähnlichen<br />
Vorschriften zu verlangen; dies gilt insbesondere,<br />
soweit dies gesetzlich geboten ist, von den Steuerbehörden<br />
gefordert wird oder zur Freistellung, Ermäßigung<br />
oder Erstattung von Abzugsteuern erforderlich ist<br />
oder sich eine solche Pflicht für Gesellschafter bzw.<br />
Treugeber aus dem Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft<br />
ergibt. In diesen Fällen hat der Treugeber auf<br />
Verlangen des Treuhänders oder der Gesellschaft innerhalb<br />
einer Frist von drei (3) Wochen ggf. notwendige<br />
Steuerformulare und -erklärungen sowie Vollmachten<br />
auszufertigen oder bei deren Ausfertigung mitzuwirken.<br />
5. Der Treuhänder verpflichtet sich hiermit nicht nur<br />
gegenüber der Doric Flight Management 16 GmbH,<br />
160
TREUHANDVERTRAG // TEIL D<br />
sondern auch im Sinne eines echten Vertrages zugunsten<br />
Dritter gegenüber der Doric Flugzeugfonds Sechzehnte<br />
GmbH & Co.KG, der HANSA TREUHAND<br />
Finance GmbH & Co.KG und der Doric Emissionshaus<br />
GmbH & Co.KG als Anbieter, für diese die kontinuier -<br />
liche Überwachung der Geschäftsbeziehung zum Treugeber<br />
sowie die regelmäßige Aktualisierung der Treugeberdaten<br />
in Übereinstimmung mit den geltenden Geldwäschevorschriften<br />
zu übernehmen.<br />
§3 ABTRETUNGEN<br />
Ansprüche, die zwischen Treuhänder und Treugeber, Gesellschaft<br />
und Treugeber, Treuhänder und Gesellschaft sowie<br />
jeweils umgekehrt bestehen, können nach Maßgabe des §7<br />
Ziffer 3 des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft abgetreten<br />
werden. Sonstige Abtretungsmöglichkeiten aus Vertrag<br />
oder Gesetz bleiben hiervon unberührt.<br />
§4 EINZAHLUNG DES VOM TREUGEBER<br />
GEZEICHNETEN BETEILIGUNGSBETRAGES<br />
1. Der Treugeber ist verpflichtet, bis zum ersten (1.) Juni<br />
2012 – und sofern er später beitritt bis zum fünfundzwanzigsten<br />
(25.) Kalendertag des Monats (Eingang auf<br />
dem Konto), der dem Monat folgt, in dem der Treuhandvertrag<br />
wirksam wird – auf das in der Beitrittserklärung<br />
genannte Konto des Treuhänders den in der Beitritts -<br />
erklärung genannten Beteiligungsbetrag in Euro nebst<br />
Agio zu leisten. Abweichungen bedürfen der Zustimmung<br />
des Treuhänders bzw. des Geschäftsführenden<br />
Kommanditisten der Gesellschaft. Ein gehende Beträge<br />
auf den Beteiligungsbetrag in Euro nebst 5% Agio werden<br />
zunächst auf das Agio und dann auf die Kapital -<br />
einlage angerechnet.<br />
2. Geht der in der Beitrittserklärung genannte Beteiligungsbetrag<br />
nebst Agio nicht fristgemäß oder nur teilweise<br />
auf das in der Beitrittserklärung genannte Konto<br />
ein, so stellt dies einen wichtigen Grund zur Kündigung<br />
dieses Treuhandvertrages gemäß §13 dar. Ein wichtiger<br />
Grund nach Maßgabe des §13 ist auch dann gegeben,<br />
wenn der Treugeber zwischen Beitritt und Einzahlung<br />
verstirbt und die Erben die Einzahlung des Beteiligungsbetrages<br />
zzgl. Agio nicht termingerecht erbringen.<br />
Letzteres gilt ohne Rücksicht auf den Lauf der Frist zur<br />
Ausschlagung der Erbschaft oder eine etwaige Erbauseinandersetzung.<br />
3. Für verspätet geleistete Zahlungen nach diesem Treuhandvertrag<br />
schuldet der Treugeber nach erfolgloser<br />
Mahnung durch den Treuhänder einen Verzugszins<br />
gemäß §288 BGB, unabhängig von der Möglichkeit<br />
des Ausschlusses. Die Geltendmachung eines weitergehenden<br />
Schadens nach gesetzlichen Regelungen<br />
bleibt hiervon unberührt.<br />
§5 GESELLSCHAFTERBESCHLÜSSE, ÜBERLASSUNG<br />
DER GESELLSCHAFTERRECHTE<br />
1. Die Rechte des Treugebers bei Gesellschafterbeschlüssen<br />
sowie die Rechte in einer ggf. stattfindenden Gesellschafterversammlung<br />
der Gesellschaft werden grundsätzlich<br />
vom Treuhänder wahrgenommen. Dies gilt nicht,<br />
soweit der Treugeber selbst an einer Beschlussfassung<br />
bzw. Gesellschafterversammlung mitwirkt oder hierbei<br />
anderweitig vertreten ist oder eine schriftliche Stimmrechtsvollmacht<br />
zugunsten Dritter beim Treuhänder<br />
oder der Gesellschaft eingereicht hat. Je volle 100 EUR<br />
der Treugeberbeteiligung gewähren eine (1) Stimme.<br />
2. Der Treuhänder wird (unbeschadet seiner Rechte im<br />
Hinblick auf seine eigene, nicht treuhänderisch gehaltene<br />
Kapitaleinlage an der Gesellschaft), außer in Fällen,<br />
die eine unverzügliche Handlung erfordern, die Rechte<br />
gemäß §5 Abs.1 dieses Treuhandvertrages nur im<br />
Rahmen schriftlich erteilter Weisungen des Treugebers<br />
ausüben. Der Treuhänder wird die ihm zustehenden<br />
Stimmrechte bei Beschlussfassungen dementsprechend,<br />
das heißt ggf. auch unterschiedlich, ausüben.<br />
Bei nicht erfolgter Weisung durch den Treugeber an den<br />
Treuhänder wird sich der Treuhänder insoweit seines<br />
Stimmrechtes enthalten. Der Treugeber ist jederzeit<br />
berechtigt, an der Beschlussfassung der Gesellschaft<br />
selbst mitzuwirken und das auf seine Treugeberbeteiligung<br />
entfallende Stimmrecht selbst auszuüben oder<br />
sich durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen<br />
Dritten vertreten zu lassen. Eine solche Vollmacht<br />
bedarf der Schriftform und ist zusammen mit der<br />
Stimmabgabe oder zu Beginn einer Gesellschafterversammlung<br />
dem Geschäftsführenden Kommanditisten<br />
der Gesellschaft bzw. dessen Vertreter auszuhändigen.<br />
161
TEIL D // TREUHANDVERTRAG //<br />
3. Die Einberufung von Gesellschafterbeschlüssen im<br />
Umlaufverfahren oder Einladungen zu Gesellschafterversammlungen<br />
sind in §12 des Gesellschaftsvertrages<br />
der Gesellschaft geregelt. Bei fristgerechter Stimmabgabe<br />
des Treugebers bei Beschlussfassungen im<br />
Umlaufverfahren bzw. bei Anwesenheit des Treugebers<br />
(oder eines vom Treugeber bevollmächtigten Dritten)<br />
sowie bei Einreichung einer Stimmrechtsvollmacht an<br />
den Treuhänder oder die Gesellschaft reduzieren sich<br />
die Stimmrechte des Treuhänders entsprechend.<br />
4. Der Treuhänder ist verpflichtet, das fortlaufend aktualisierte<br />
Treugeberregister gemäß §16 an die Gesellschaft<br />
oder eine von dieser beauftragte und bevollmächtigte<br />
Person weiterzuleiten. Mitteilungen an den Treugeber<br />
(inkl. Einladungen zu Gesellschafterversammlungen oder<br />
Aufforderungen zu Beschlussfassungen) sind dann ordnungsgemäß<br />
erfolgt, wenn sie an die gegenüber dem<br />
Treuhänder zuletzt schriftlich genannte Adresse des<br />
Treugebers gesandt wurden.<br />
5. Hinsichtlich Wettbewerbsverbot, Kontroll- und Informationsrechten<br />
gilt §11 des Gesellschaftsvertrages analog<br />
für die Treugeber. Alle dort genannten Verpflichtungen<br />
sind vom Treugeber zu beachten, alle Rechte stehen<br />
dem Treugeber unmittelbar zu.<br />
§6 TREUHANDVERWALTUNG<br />
1. Der Treuhänder hält und verwaltet das Treuhandvermögen<br />
getrennt von seinem sonstigen Vermögen. Alles,<br />
was der Treuhänder in Ausführung des Treuhandauftrages<br />
für den Treugeber bzw. für dessen Rechnung erlangt<br />
hat, wird er entsprechend diesem Treuhandvertrag an<br />
den Treugeber (oder dessen etwaige Rechtsnachfolger)<br />
herausgeben. Insbesondere wird er alle auf die Treugeberbeteiligung<br />
entfallenden Auszahlungen aus der Ge -<br />
sellschaft, die diese nicht direkt an den Treugeber leistet,<br />
umgehend an den Treugeber (oder dessen Rechtsnachfolger)<br />
weiterleiten, sofern keine Aufrechnung mit<br />
Treuhänderansprüchen beim Treuhänder gegeben ist.<br />
2. Der Treugeber trägt die Kosten nach Maßgabe des<br />
Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft, sofern dieser<br />
Treuhandvertrag nichts Abweichendes bestimmt.<br />
§7 KÜNDIGUNG DES TREUHANDVERTRAGES<br />
1. Der Treugeber ist berechtigt, den Treuhandvertrag<br />
jederzeit zu kündigen, um in die entsprechende Stellung<br />
eines Kommanditisten der Gesellschaft zu wechseln.<br />
Der Wechsel eines Treugebers ist zulässig, wenn<br />
bei der Gesellschaft die Voraussetzungen gemäß §4<br />
Abs.2 des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft<br />
erfüllt sind. Die Kündigung erfolgt schriftlich an den<br />
Treuhänder und wird hinsichtlich der Treugeberbeteiligung<br />
an der Gesellschaft zu dem Zeitpunkt bei der<br />
Gesellschaft wirksam, an dem der kündigende Treugeber<br />
durch Handelsregistereintragung in die Stellung<br />
eines Kommanditisten gelangt. Der beabsichtigte<br />
Wechsel wird dem Geschäftsführenden Kommanditisten<br />
der Gesellschaft vom Treuhänder angezeigt.<br />
Im Übrigen ist die ordentliche Kündigung des Treuhandvertrages<br />
durch den Treugeber mit einer Kündigungsfrist<br />
von sechs (6) Monaten zum Kalenderjahresende,<br />
frühestens zum 31. Dezember 2028 möglich.<br />
Auch insoweit bedarf diese Kündigung der Schriftform.<br />
2. Für den Fall einer Beendigung des Treuhandvertrages<br />
aus Anlass eines Wechsels des Treugebers in die Stellung<br />
eines Kommanditisten der Gesellschaft erklärt der<br />
Treuhänder bereits hiermit die Übertragung der treuhänderisch<br />
für den kündigenden Treugeber gehaltenen<br />
Beteiligung an der Gesellschaft unmittelbar auf den<br />
Treugeber. Diese Übertragung ist aufschiebend bedingt<br />
auf den Zeitpunkt der Handelsregistereintragung; der<br />
Treugeber nimmt diese aufschiebend bedingte Übertragung<br />
an.<br />
3. Im Falle einer ordentlichen Kündigung des Treuhandvertrages<br />
durch den Treugeber (sofern der Treugeber nicht<br />
in die Rechtsstellung eines Kommanditisten wechselt)<br />
wird der Treuhänder seine an der Gesellschaft gehaltene<br />
Kapitaleinlage in Höhe der für den kündigenden<br />
Treugeber gehaltenen Treugeberbeteiligung nach Maßgabe<br />
der Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages<br />
der Gesellschaft herabsetzen. In diesem Fall hat der<br />
kündigende Treugeber einen Anspruch auf Abfindung in<br />
Geld gegen den Treuhänder. Für die Höhe der Abfindung,<br />
deren Verzinsung und Auszahlung gelten §21<br />
Abs.7 bis 12 des Gesellschaftsvertrages der Gesell-<br />
162
TREUHANDVERTRAG // TEIL D<br />
schaft. Nach Ermittlung des Abfindungsguthabens und<br />
im Falle eines positiven Betrages, nach der Auszahlung<br />
des Abfindungsguthabens an den Treugeber gilt das<br />
Treuhandverhältnis als beendet.<br />
4. Die durch die Kündigung des Treuhandverhältnisses<br />
verursachten Kosten und Nachteile bei der Gesellschaft<br />
(wozu auch bei der Gesellschaft aus dem Anlass des<br />
Wechsels anfallende Steuern gehören) trägt der Treu -<br />
geber, der den Treuhänder insoweit freistellt. Dies gilt<br />
auch für einen nach §21 Abs.11 des Gesellschaftsvertrages<br />
der Gesellschaft sich ergebenden Negativsaldo.<br />
Alle durch den Wechsel in die Stellung eines Kommanditisten<br />
entstehenden Kosten, Auslagen, Gebühren und<br />
Nachteile bei der Gesellschaft oder einen Negativsaldo,<br />
welche gemäß den Regelungen des Gesellschaftsvertrages<br />
der Gesellschaft vom Treuhänder der Gesellschaft<br />
zu erstatten sind, hat der Treugeber an Stelle<br />
des Treuhänders der Gesellschaft unverzüglich zu<br />
erstatten. Der Treugeber ist damit einverstanden, dass<br />
der Treuhänder ggf. seine künftigen Ansprüche gegen<br />
den Treugeber an die Gesellschaft abtritt.<br />
5. Etwa vor der Beendigung begründete Forderungen des<br />
Treuhänders gegenüber dem Treugeber bleiben von der<br />
Beendigung unberührt.<br />
§8 JAHRESABSCHLUSS DER GESELLSCHAFT<br />
Die Gesellschaft übersendet dem Treugeber eine Kopie des<br />
Jahresabschlusses oder eine Kurzfassung hiervon (bestehend<br />
aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung),<br />
zusammen mit den Beschlussfassungsunterlagen zur Feststellung<br />
des Jahresabschlusses.<br />
§9 HAFTUNG DES TREUHÄNDERS,<br />
FREISTELLUNG DURCH DEN TREUGEBER<br />
1. Der Treuhänder haftet gegenüber dem Treugeber, außer<br />
bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, nur<br />
bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung<br />
(auch durch Erfüllungsgehilfen). Bei der Verletzung<br />
einer vertragswesentlichen Pflicht, die die Erreichung<br />
des Vertragszweckes gefährdet (insbesondere die Verletzung<br />
der Pflicht zur treuhänderischen Verwaltung des<br />
anteiligen Kommanditanteils an der Gesellschaft und<br />
der Wahrung der gesellschaftsrechtlichen Mitwirkungsrechte<br />
nach Weisung des Treugebers), haftet der Treuhänder<br />
auch für leichte Fahrlässigkeit. Die vorstehenden<br />
Haftungsbeschränkungen gelten nicht, sofern der<br />
Treuhänder aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften<br />
haftet. Ansprüche des Treugebers auf Schadensersatz<br />
gleich aus welchem Rechtsgrund, auch aus der<br />
Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen<br />
– verjähren in drei (3) Jahren ab dem Schluss des<br />
Kalenderjahres, in dem der betreffende Anspruch entstanden<br />
ist und der Treugeber von den den Anspruch<br />
begründenden Umständen und der Person des Schuldners<br />
Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit<br />
hätte erlangen müssen, soweit der betreffende<br />
Anspruch nicht kraft Gesetzes einer kürzeren Verjährung<br />
unterliegt. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger<br />
Pflichtverletzung oder bei der Haftung für Personenschäden<br />
gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.<br />
2. Die Haftung des Treuhänders gegenüber dem Treu -<br />
geber ist ausgeschlossen, wenn und soweit der Treuhänder<br />
aufgrund und im Rahmen einer schriftlichen<br />
Weisung des Treugebers handelt. Dies gilt nicht für den<br />
Fall, dass der Treuhänder bei der Ausführung der<br />
Weisung vorsätzlich oder grob fahrlässig einen Schaden<br />
dem Treugeber verursacht.<br />
3. Die Vertragsparteien sind sich ferner darüber einig,<br />
dass der Treuhänder keine Haftung für die Bonität der<br />
Vertragspartner der Gesellschaft oder dafür übernimmt,<br />
dass die Vertragspartner, soweit es sich hier nicht um<br />
Erfüllungsgehilfen des Treuhänders i.S.d. §278 BGB<br />
handelt, die eingegangenen vertraglichen Pflichten ordnungsgemäß<br />
erfüllen. Der Treuhänder übernimmt insbesondere<br />
keine Haftung für die Werthaltigkeit des<br />
<strong>Invest</strong>itionsobjektes und die Ertragsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit<br />
der Gesellschaft oder für die Erreichung<br />
der vom Treugeber verfolgten wirtschaftlichen Ziele.<br />
4. Der Treugeber stellt den Treuhänder von allen Ver -<br />
bindlichkeiten, Verpflichtungen und Ansprüchen Dritter<br />
(anteilig entsprechend seiner Treugeberbeteiligung)<br />
frei, die im Zusammenhang mit der Verwaltung der<br />
Treugeberbeteiligung für den Treuhänder entstehen,<br />
einschließlich etwaiger Ansprüche, die gemäß §§171ff.,<br />
163
TEIL D // TREUHANDVERTRAG //<br />
161 Abs.2 HGB gegen den Treuhänder geltend gemacht<br />
werden. Soweit der Treuhänder auf solche begründeten<br />
Verbindlichkeiten, Verpflichtungen oder Ansprüche<br />
Dritter bereits geleistet hat, ist der Treugeber verpflichtet,<br />
dem Treuhänder den Gegenwert der entsprechenden<br />
Leistung zu erstatten.<br />
5. Alle Nachteile, Aufwendungen oder Mehrbelastungen<br />
der Gesellschaft, die gemäß dem Gesellschaftsvertrag<br />
der Gesellschaft vom Treuhänder zu tragen sind, hat<br />
der diese Nachteile, Aufwendungen oder Mehrbelastungen<br />
verursachende Treugeber oder sein(e) Rechtsnachfolger<br />
(bzw. im Falle einer Übertragung der Treu -<br />
geberbeteiligung der übernehmende Treugeber) unverzüglich<br />
an den Treuhänder bzw. aufgrund der Abtretung<br />
an die Gesellschaft zu erstatten, sofern keine Verrechnung<br />
mit den Auszahlungen an den Treugeber bzw.<br />
dessen Rechtsnachfolger oder einen Erwerber der<br />
Treugeberbeteiligung erfolgt ist.<br />
§10 VERFÜGUNGEN ÜBER TREUGEBERBETEILIGUNG,<br />
AUFWENDUNGSERSATZ<br />
1. Die Übertragung, Belastung oder sonstige Verfügung<br />
über die Treugeberbeteiligung ist nur zulässig und wirksam<br />
mit schriftlicher Zustimmung des Geschäftsführenden<br />
Kommanditisten der Gesellschaft und des Treu -<br />
händers, die die Zustimmung nur aus wichtigem Grund<br />
versagen dürfen. Im Übrigen ist eine Übertragung der<br />
Treugeberbeteiligung nur zulässig und der Geschäftsführende<br />
Kommanditist wird ihr nur dann zustimmen,<br />
sofern der Erwerber<br />
(i) beim Wechsel in die Stellung des Kommanditisten<br />
dem Geschäftsführenden Kommanditisten eine den<br />
Anforderungen von §4 Abs.2 des Gesellschaftsvertrages<br />
genügende Handelsregistervollmacht<br />
übergeben hat und<br />
(ii) die Regelungen des Gesellschaftsvertrages der<br />
Gesellschaft in ihrer jeweils gültigen Fassung an -<br />
erkennt und vollumfänglich in die Rechte und<br />
Pflichten des Treugebers aus diesem Vertrag eintritt<br />
und<br />
(iii) §1 Abs.3 erfüllt hat.<br />
Der Geschäftsführende Kommanditist kann nach freiem<br />
Ermessen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem<br />
164<br />
übertragenden Treugeber auf eine oder mehrere der<br />
vorstehend unter Ziffer (i) bis (iii) genannten Voraussetzungen<br />
verzichten.<br />
Die Übertragung der Treugeberbeteiligung ist darüber<br />
hinaus nur mit Wirkung zum Beginn eines Kalenderjahres<br />
zulässig, sofern nicht der Geschäftsführende Kommanditist<br />
einer Abweichung hiervon zustimmt.<br />
2. Abs.1 gilt entsprechend für die Übertragung von Teilen<br />
oder eine sonstige Verfügung über Teile der Treugeberbeteiligung.<br />
3. Die Sicherungsabtretung oder Verpfändung von Treugeberanteilen<br />
bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung<br />
des Geschäftsführenden Kommanditisten der<br />
Gesellschaft und des Treuhänders. Diese Zustimmung<br />
kann nur aus wichtigem Grund verweigert werden. Die<br />
Bestellung eines Nießbrauchs am Gesellschaftsanteil<br />
ist unzulässig. Ferner ist eine treuhänderische Übertragung<br />
der Treugeberbeteiligung unzulässig.<br />
4. Geht im Falle der Übertragung oder sonstigen Verfügung<br />
die Treugeberbeteiligung im Ganzen auf einen<br />
Dritten über, handelt der Treuhänder im Innenverhältnis<br />
künftig ausschließlich im Auftrag und für Rechnung des<br />
Erwerbers. Bei nur einer teilweisen Übertragung handelt<br />
der Treuhänder im Innenverhältnis künftig entsprechend<br />
der Treugeberbeteiligung anteilig im Auftrag und für<br />
Rechnung des Treugebers und des Erwerbers.<br />
5. Unbeschadet der Übertragung ist bei Vorliegen einer<br />
entsprechenden Weisung durch den Treuhänder die<br />
Gesellschaft berechtigt, alle an den Treuhänder zu leistenden<br />
Ausschüttungen mit schuldbefreiender Wirkung<br />
gegenüber dem ihm bekannten bisherigen Treugeber<br />
vorzunehmen, solange ihm die Übertragung nicht<br />
schriftlich mit einer Frist von einem (1) Monat vor dem<br />
Ausschüttungstermin angezeigt wurde. Entsprechendes<br />
gilt für die Weiterleitung solcher Ausschüttungen<br />
durch den Treuhänder, sofern keine Weisung gemäß<br />
§3 Abs.1 erteilt wurde.<br />
6. Der Treugeber stellt den Treuhänder von allen aus der<br />
Übertragung der Treugeberbeteiligung oder der sonstigen<br />
Verfügung über die Treugeberbeteiligung resultierenden<br />
Nachteilen, Aufwendungen oder Mehrbelastun-
TREUHANDVERTRAG // TEIL D<br />
gen frei. Jegliche Kosten (wozu auch ggf. bei der<br />
Gesellschaft anfallende Steuern gehören können) einer<br />
Übertragung der Treugeberbeteiligung oder sonstigen<br />
Verfügung über die Treugeberbeteiligung, u.a. auch ggf.<br />
anfallende Kosten für die Erstellung einer Zwischen -<br />
bilanz der Gesellschaft, werden im Verhältnis zum Treuhänder<br />
vom Treugeber getragen. Sämtliche vom Treugeber<br />
zu tragenden Kosten, Aufwendungen oder Mehrbelastungen<br />
sind vom Treugeber oder seinem Rechtsnachfolger<br />
in gesamtschuldnerischer Haftung unverzüglich<br />
an den Treuhänder bzw. an die Gesellschaft zu<br />
erstatten, sofern keine Verrechnung erfolgt.<br />
§11 TOD EINES TREUGEBERS<br />
1. Beim Tod des Treugebers wird das Treuhandverhältnis<br />
mit dessen Erben oder Vermächtnisnehmern fortgesetzt.<br />
Für die Übertragung der Treugeberbeteiligung<br />
durch den Erben auf den Vermächtnisnehmer gilt §5<br />
Abs.5 des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft entsprechend.<br />
Darüber hinaus ist die schriftliche Zustimmung<br />
des Treuhänders, die er nur aus wichtigem Grund<br />
versagen darf, erforderlich. Die Erben müssen sich<br />
durch Vorlage eines Erbscheins oder eines entsprechenden<br />
Erbnachweises gemäß §35 GBO, ein Testamentsvollstrecker<br />
durch Vorlage eines Testamentsvollstreckerzeugnisses<br />
legitimieren. Hierbei haben die<br />
Erben zu bestätigen, dass sie die Treugeberbeteiligung<br />
für eigene Rechnung erwerben und halten werden.<br />
Zudem sind sie verpflichtet, sämtliche im Übrigen nach<br />
dem Geldwäschegesetz erforderlichen Angaben zu<br />
machen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Bei<br />
ausländischen Urkunden zum Nachweis des Erbrechts<br />
oder der Verfügungsbefugnis ist der Treuhänder be -<br />
rechtigt, auf Kosten dessen, der seine Berechtigung auf<br />
ausländische Urkunden stützt, diese übersetzen zu<br />
lassen und/oder ein Rechtsgutachten über die Rechtswirksamkeit<br />
der vorgelegten Urkunden einzuholen.<br />
Der Treuhänder kann auf die Vorlage eines Erbscheins<br />
bzw. Testamentsvollstreckerzeugnisses verzichten,<br />
wenn ihm eine Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift<br />
einer in einer öffentlichen Urkunde enthaltenen letztwilligen<br />
Verfügung (notarielles Testament oder Erbvertrag)<br />
nebst zugehöriger Eröffnungsniederschrift vorgelegt<br />
wird. Der Treuhänder darf denjenigen, der darin als<br />
Erbe bzw. Testamentsvollstrecker bezeichnet ist, als<br />
Berechtigten ansehen und die Treugeberbeteiligung des<br />
Verstorbenen auf ihn übertragen, ihn verfügen lassen und<br />
insbesondere mit befreiender Wirkung an ihn leisten.<br />
2. Mehrere Erben eines Treugebers können ihre Stimmrechte<br />
und sonstigen Rechte aus der Treugeberbeteiligung<br />
nur einheitlich durch einen schriftlich ernannten<br />
gemeinsamen Bevollmächtigten ausüben, soweit und<br />
solange die im Rahmen der Erbfolge erhaltene Treugeberbeteiligung<br />
je Erben nicht mindestens dem Mindestbeteiligungsbetrag<br />
gemäß §3 Abs.10 des Gesellschaftsvertrages<br />
entspricht oder der Geschäftsführende Kommanditist<br />
der Gesellschaft Abweichungen hiervon zu -<br />
stimmt. Bis zur schriftlichen Benennung des Bevollmächtigten<br />
ruhen sämtliche Rechte aus der betroffenen<br />
Treugeberbeteiligung. Ausschüttungen werden an den<br />
gemeinsamen Bevollmächtigten geleistet. Der gemeinsame<br />
Bevollmächtigte kann das Stimmrecht nur einheitlich<br />
für seine Vollmachtgeber ausüben. In den in Satz 1<br />
genannten Fällen sind die Erben verpflichtet, unverzüglich<br />
schriftlich einen gemeinsamen Bevollmächtigten<br />
gegenüber dem Treuhänder zu benennen. Gemeinsamer<br />
Bevollmächtigter im Sinne dieses Abs.2 kann nur ein<br />
Gesellschafter der Gesellschaft oder ein Treugeber, ein<br />
Mitglied der Erbengemeinschaft oder ein kraft Gesetzes<br />
zur Verschwiegenheit verpflichteter Berufsträger sein.<br />
3. Im Falle des Todes eines Treugebers tragen die eintretenden<br />
Erben alle dem Treuhänder durch den Erbfall<br />
entstehenden Kosten, einschließlich solcher Kosten, zu<br />
deren Tragung der Treuhänder gegenüber der Gesellschaft<br />
gemäß §20 Abs.4 des Gesellschaftsvertrages<br />
der Gesellschaft verpflichtet ist. Sämtliche von den eintretenden<br />
Erben zu tragenden Kosten, Aufwendungen<br />
oder Mehrbelastungen sind von ihnen unverzüglich an<br />
den Treuhänder zu erstatten, sofern keine Verrechnung<br />
mit Auszahlungen an die Erben erfolgt ist.<br />
§12 AUSSCHEIDEN DES TREUHÄNDERS<br />
Scheidet der Treuhänder in seiner Eigenschaft als Treuhandkommanditist<br />
aus der Gesellschaft aus, so gelten die gesetzlichen<br />
Regelungen. Der Geschäftsführende Kommanditist ist<br />
jedoch berechtigt, einen Vorschlag hinsichtlich eines neuen<br />
Treuhandkommanditisten zu unterbreiten.<br />
165
TEIL D // TREUHANDVERTRAG //<br />
§13 KÜNDIGUNG AUS WICHTIGEM GRUND,<br />
RECHTSFOLGEN EINER KÜNDIGUNG<br />
1. Der Treuhänder kann den Treuhandvertrag schriftlich<br />
fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund, insbesondere<br />
einer der in §21 des Gesellschaftsvertrages der<br />
Gesellschaft genannten wichtigen Gründe in der Person<br />
des Treugebers vorliegt oder der Treugeber seine<br />
vertraglichen Verpflichtungen aus dem Treuhandvertrag<br />
verletzt. Die Regelungen in §21 Abs.2 des Gesellschaftsvertrages<br />
gelten mit der Maßgabe entsprechend,<br />
dass an die Stelle des Geschäftsführenden Kommanditisten<br />
der Treuhänder und an die Stelle des Kommanditisten<br />
der Treugeber tritt. Außerdem tritt anstelle des<br />
dort genannten §20 Abs.2 des Gesellschaftsvertrages<br />
§11 Abs.1 des Treuhandvertrages.<br />
2. Macht der Treuhänder von seinem Kündigungsrecht<br />
Gebrauch, so kann der Treuhänder entweder<br />
(i) seine an der Gesellschaft gehaltenen Kapitaleinlagen<br />
in Höhe der entsprechenden Treugeberanteile<br />
nach Maßgabe der Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages<br />
der Gesellschaft herabsetzen,<br />
oder<br />
(ii) die für den gekündigten Treugeber gehaltenen<br />
Kapitaleinlagen auf einen anderen Treugeber oder<br />
einen Dritten übertragen.<br />
3. Reduziert der Treuhänder seine an der Gesellschaft<br />
gehaltene Kapitaleinlage gemäß vorstehendem Abs.2<br />
Ziffer (i), so hat der gekündigte Treugeber einen Anspruch<br />
auf Abfindung in Geld gegen den Treuhänder. Dieser<br />
ermittelt sich nach §21 Abs.5 des Gesellschaftsvertrages<br />
der Gesellschaft und ist entsprechend dieser<br />
Bestimmung zur Zahlung an den Treugeber fällig, wenn<br />
und soweit ein entsprechendes Abfindungsguthaben<br />
durch die Gesellschaft an den Treuhänder geleistet<br />
wurde. Nach Ermittlung des Abfindungsguthabens und<br />
im Falle eines positiven Betrages nach der Auszahlung<br />
des Abfindungsbetrages an den Treugeber endet das<br />
Treuhandverhältnis.<br />
4. Überträgt der Treuhänder die Treugeberbeteiligung<br />
gemäß vorstehendem Abs.2 Ziffer (ii) an einen anderen<br />
Treugeber oder einen Dritten, so tritt an die Stelle des<br />
Abfindungsanspruches ein an den gekündigten Treugeber<br />
zu entrichtender Kaufpreis. Dieser Kaufpreis entspricht<br />
dem im Falle der Herabsetzung der Kapitaleinlage<br />
des Treuhänders zu zahlenden Abfindungsguthaben.<br />
Der ausscheidende Treugeber ist verpflichtet, dem<br />
übernehmenden Treugeber einen sich zu Lasten des<br />
ausscheidenden Treugebers ergebenden Negativsaldo<br />
bis zur Höhe des Beteiligungsbetrages zzgl. Agio binnen<br />
vier (4) Wochen nach Aufforderung durch den Treuhänder<br />
zu erstatten.<br />
§14 VERGÜTUNG DES TREUHÄNDERS<br />
Der Treuhänder erhält für die Übernahme der Stellung eines<br />
Treuhandkommanditisten in der Gesellschaft und der damit<br />
verbundenen Aufgaben und Tätigkeiten (auch im Hinblick<br />
auf das Treuhandverhältnis nach diesem Treuhandvertrag)<br />
von der Gesellschaft ab 2011 eine Vergütung gemäß §17<br />
des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft, die auch in<br />
Verlustjahren zu zahlen ist. Gemäß §24 des Gesellschaftsvertrages<br />
der Gesellschaft erhält der Treuhänder zusätzlich<br />
Kostenerstattungen bei Übertragungen. Die Gesellschaft<br />
erstattet dem Treuhänder gemäß §17 des Gesellschaftsvertrages<br />
darüber hinaus solche Aufwendungen, die diesem<br />
durch die Beantwortung von Anfragen von Treugebern<br />
betreffend die Gesellschaft, sofern hierzu Leistungen Dritter<br />
(z.B. Rechtsberater, Steuerberater) in Anspruch genommen<br />
werden oder Aufwendungen, die im Zusammenhang mit<br />
Rechtsstreitigkeiten mit Treugebern entstehen.<br />
§15 BEFREIUNG VOM SELBSTKONTRAHIERUNGS-<br />
VERBOT (§ 181 BGB)<br />
Soweit der Treuhänder aufgrund dieses Vertrages oder des<br />
Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft handelt, ist er von<br />
den Beschränkungen des §181 BGB befreit. Soweit er die<br />
Wahrnehmung seiner Aufgaben nach den Regelungen dieses<br />
Vertrages oder des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft<br />
auf Dritte übertragen darf, kann der Treuhänder diese<br />
seinerseits von den Beschränkungen des §181 BGB befreien.<br />
§16 TREUGEBERREGISTER, DATENSCHUTZ<br />
1. Mit der Annahme der Beitrittserklärung werden der<br />
Treuhänder und der Geschäftsführende Kommanditist<br />
die von dem betreffenden Treugeber in der Beitrittserklärung<br />
gemachten Angaben jeweils zusammen mit<br />
eventuellen sonstigen im Zusammenhang mit der<br />
Beteiligung stehenden Angaben, einschließlich solcher<br />
166
TREUHANDVERTRAG // TEIL D<br />
im Zusammenhang mit der steuerlichen Abwicklung,<br />
speichern. Dies gilt auch für künftige Änderungen.<br />
Ferner wird der Treugeber vom Treuhänder für jede<br />
Treugeberbeteiligung an der Gesellschaft in ein Beteiligungsregister<br />
(nachstehend „Treugeberregister“) eingetragen.<br />
Der Treuhänder kann die Führung des Treugeberregisters<br />
und die damit verbundenen Aufgaben<br />
einem Dritten übertragen. Das Treugeberregister enthält<br />
Namen und Anschrift des Treugebers, die Höhe seiner<br />
Treugeberbeteiligung sowie eventuelle sonstige Angaben<br />
im unmittelbaren Zusammenhang mit der Beteiligung<br />
und im Hinblick auf deren steuerliche Abwicklung.<br />
Der Treugeber hat keinen Anspruch auf Einsicht in das<br />
Treugeberregister bezüglich der Auskünfte oder auf<br />
Erhalt von Auskünften über die übrigen Treugeber. Im<br />
Übrigen hat der Treugeber nur im Rahmen der gesetz -<br />
lichen Auskunftsansprüche das Recht auf Einsicht in<br />
seine im Treugeberregister gespeicherten personen -<br />
bezogenen Daten.<br />
2. Der Treuhänder darf Auskünfte an die Gesellschaft, den<br />
Geschäftsführenden Kommanditisten der Gesellschaft,<br />
die Anbieter, die mit dem Beteiligungsangebot befassten<br />
Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschafts -<br />
prüfer und, sofern erforderlich, in- und ausländische<br />
Behörden sowie von dem Treuhänder oder dem Ge -<br />
schäftsführenden Kommanditisten der Gesellschaft mit<br />
der Verwaltung der Gesellschaft und/oder der Treugeberbeteiligung<br />
beauftragte Parteien (inkl. beauftragte<br />
Vertragspartner für die Einlagekapitalplatzierung sowie<br />
Vertriebskoordination) erteilen, u.a. insbesondere wenn<br />
dies der (beschleunigten) Abwicklung der Verwaltung<br />
oder Betreuung dient. Außer an die vorgenannten Parteien<br />
darf der Treuhänder keine Auskünfte erteilen,<br />
soweit nicht gesetzliche oder behördliche Verpflichtungen<br />
bestehen oder der Treugeber ausdrücklich zugestimmt<br />
hat.<br />
3. Der Treugeber ist damit einverstanden, dass im Rahmen<br />
dieses Treuhandvertrages und Gesellschaftsvertrages<br />
der Gesellschaft von ihm erhobene personenbezogene<br />
Daten gespeichert und genutzt werden und, dass<br />
die Weitergabe der Daten auch an Gesellschaften oder<br />
staatliche Stellen mit Sitz in Ländern außerhalb der EU<br />
bzw. des EWR, deren Datenschutzniveau möglicherweise<br />
niedriger als in Deutschland ist, erfolgen kann,<br />
sofern dies zur Vermeidung von (Quellen-)Steuern oder<br />
sonstigen Nachteilen für die Gesellschaft führt.<br />
§17 SCHLUSSBESTIMMUNGEN<br />
1. Die Parteien stimmen darin überein, dass durch diesen<br />
Treuhandvertrag ausschließlich Rechte und Pflichten<br />
der Parteien untereinander begründet werden und insbesondere<br />
kein Rechtsverhältnis zwischen verschiedenen<br />
Treugebern, etwa in Form einer Gesellschaft bürgerlichen<br />
Rechts begründet wird bzw. begründet werden<br />
soll.<br />
2. Soweit eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam<br />
oder lückenhaft ist oder werden sollte, behalten die<br />
übrigen Bestimmungen des Vertrages ihre Gültigkeit,<br />
sofern nicht daraus einer Vertragspartei eine unzumutbare<br />
Härte entsteht. An die Stelle der unwirksamen<br />
Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.<br />
3. Nebenabreden zu diesem Vertrag sowie Änderungen<br />
und Ergänzungen dieses Vertrages – einschließlich dieser<br />
Schriftformabrede – bedürfen der Schriftform,<br />
sofern nicht kraft zwingenden Rechts eine strengere<br />
Form vorgeschrieben ist.<br />
4. Dieser Treuhandvertrag unterliegt deutschem Recht.<br />
Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen und Gerichtsstand<br />
für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang<br />
mit diesem Treuhandvertrag ist, soweit rechtlich<br />
zulässig, der Sitz des Treuhänders.<br />
Treugeber<br />
AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud IV“ mbH,<br />
gez. durch Rüdiger Dornhof und Martin Kloss<br />
jeweils als Geschäftsführer<br />
Doric Flight Management 16 GmbH,<br />
gez. durch Dr. Peter E. Hein als Geschäftsführer<br />
167
TEIL D // VERMÖGENSANLAGEN-VERKAUFSPROSPEKTVERORDNUNG //<br />
BESONDERE ANGABEN NACH DER VERMÖGENS-<br />
ANLAGEN-VERKAUFSPROSPEKTVERORDNUNG<br />
Dieser Verkaufsprospekt unterliegt der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung<br />
(VermVerkProspV)<br />
vom 16. Dezember 2004. Die nachstehenden besonderen<br />
Angaben sind zur Erfüllung der Pflichten nach der Verm-<br />
VerkProspV erforderlich.<br />
§4 Satz 1 Nr. 1 VermVerkProspV<br />
Der Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlage<br />
beträgt 61.990.000 EUR („Einlagekapital“). Die Mindestzeichnungssumme<br />
beträgt 10.000 EUR, woraus sich rechnerisch<br />
eine Gesamtanzahl der angebotenen Kommandit -<br />
anteile von 6.199 ergibt.<br />
Der Geschäftsführende Kommanditist ist berechtigt, das<br />
geplante Einlagekapital nach seinem Ermessen um bis 2%<br />
zu erhöhen oder zu verringern.<br />
§4 Satz 1 Nr. 2 VermVerkProspV<br />
Die Anbieter der Vermögensanlage, die Doric Emissionshaus<br />
GmbH & Co.KG und HANSA TREUHAND Finance GmbH &<br />
Co.KG, übernehmen nicht die Zahlung von Steuern für die<br />
Anleger und/oder den Emittenten.<br />
§4 Satz 1 Nr. 8 VermVerkProspV<br />
Das Angebot erfolgt in der Bundesrepublik Deutschland und<br />
in der Schweiz. Die Höhe der Teilbeträge des Emissionskapitals<br />
steht nicht fest.<br />
§6 Satz 1 Nr. 2 VermVerkProspV<br />
Am Tag der Aufstellung dieses Verkaufsprospektes sind nur<br />
die Doric Flight Management 16 GmbH und die AGR Treuhandgesellschaft<br />
„Sky Cloud IV“ mbH am Kapital des Emittenten<br />
beteiligt. Wertpapiere oder Vermögensanlagen im<br />
Sinne des §8f Abs.1 des Verkaufsprospektgesetzes wurden<br />
bisher nicht ausgegeben.<br />
§6 Satz 2 und 3 VermVerkProspV<br />
Da der Emittent keine Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft<br />
auf Aktien ist, existieren keine umlaufenden<br />
Wertpapiere, die einen Umtausch oder ein Bezugsrecht auf<br />
Aktien einräumen.<br />
§7 Abs. 2 VermVerkProspV<br />
Die Gesellschaft wurde von den Gründungsgesellschaftern,<br />
dem Komplementär Alpha Flight Control GmbH, dem Ge -<br />
schäftsführenden Kommanditisten Doric Flight Control 17<br />
GmbH und dem weiteren Kommanditisten Doric Treuhand<br />
GmbH, jeweils mit Sitz in Offenbach am Main, am 8. Dezember<br />
2008 auf unbestimmte Dauer errichtet. Die Doric Flight<br />
Control 17 GmbH wurde am 12. Januar 2009 umfirmiert in<br />
Doric Flight Administration GmbH. Mit Beschlüssen vom<br />
18. Mai 2009 bzw. 3. Juni 2009 wurden der Geschäftsführende<br />
Kommanditist Doric Flight Administration GmbH bzw.<br />
der Komplementär Alpha Flight Control GmbH ausgetauscht.<br />
Eingetreten sind Alpha Flight Management GmbH als<br />
Geschäftsführender Kommanditist und Omega Flight Control<br />
GmbH als Komplementär.<br />
Am 24. März 2011 wurden Omega Flight Control GmbH und<br />
Alpha Flight Management GmbH, durch die Doric Flight<br />
Control 16 GmbH als Komplementär sowie die Doric Flight<br />
Management 16 GmbH als Geschäftsführender Kommanditist<br />
ausgetauscht. Die Doric Flight Management 16 GmbH<br />
hat im Wege der Sonderrechtsnachfolge den Kommanditanteil<br />
der Alpha Flight Management GmbH übernommen.<br />
Gleichzeitig wurde beschlossen, die Einlagen der Kommanditisten<br />
nicht mehr in US-Dollar, sondern in Euro zu führen.<br />
Doric Flight Management 16 GmbH und Doric Treuhand<br />
GmbH erhöhten demzufolge ihre jeweiligen Einlagen auf<br />
jeweils 5 TEUR.<br />
Am 30. März 2011 haben die Doric Treuhand GmbH und die<br />
AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud IV“ mbH einen Kaufvertrag<br />
über die Gesellschaftsanteile der Doric Treuhand<br />
GmbH an der Doric Flugzeugfonds Sechzehnte GmbH & Co.<br />
KG abgeschlossen. Die AGR Treuhandgesellschaft „Sky<br />
Cloud IV“ mbH hat mit Wirkung zum 14. April 2011 die<br />
Ge sellschaftsanteile der Doric Treuhand GmbH i.H.v.<br />
5 TEUR übernommen. Die Doric Treuhand GmbH ist aus<br />
der Gesellschaft ausgeschieden.<br />
Die AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud IV“ mbH ist<br />
gleichzeitig auch Mittelverwendungskontrolleur. Die Gründungsgesellschafter<br />
Alpha Flight Control GmbH, Doric Flight<br />
168
VERMÖGENSANLAGEN-VERKAUFSPROSPEKTVERORDNUNG // TEIL D<br />
Control 17 GmbH und Doric Treuhand GmbH sowie die eingetretenen<br />
Gesellschafter Doric Flight Control 16 GmbH und<br />
Doric Flight Management 16 GmbH sind an Unternehmen,<br />
die mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlage be -<br />
auftragt sind, an Unternehmen, die dem Emittenten Fremdkapital<br />
zur Verfügung stellen oder Unternehmen, die im<br />
Zusammenhang mit der Herstellung des Anlageobjektes<br />
nicht nur geringfügige Lieferungen oder Leistungen erbringen,<br />
weder unmittelbar noch mittelbar beteiligt.<br />
§8 Abs. 1 Nr. 2 VermVerkProspV<br />
Es existieren keine Patente, Lizenzen, Verträge oder neuen<br />
Herstellungsverfahren, die von wesentlicher Bedeutung für<br />
die Geschäftstätigkeit oder die Ertragslage des Emittenten<br />
sind. Der Emittent ist damit von Patenten, Lizenzen, Verträgen<br />
oder neuen Herstellungsverfahren nicht abhängig.<br />
§8 Abs. 1 Nr. 3 VermVerkProspV<br />
Es bestehen keine Gerichts- oder Schiedsverfahren, die<br />
einen wesentlichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage des<br />
Emittenten haben können.<br />
zusammenhängender Geschäfte, einschließlich des Liquiditätsmanagements<br />
des Emittenten. Die Nettoeinnahmen aus<br />
dem Angebot werden für den Erwerb des Flugzeuges und<br />
die Bildung einer Liquiditätsreserve verwendet. Die Nettoeinnahmen<br />
aus dem Angebot sind für die Erreichung des Anlagezieles,<br />
d.h. dem Erwerb des Flugzeuges vom Typ Airbus<br />
A380-800 (Anlageobjekt), dessen langfristige Vermietung<br />
zur Nutzung durch Dritte sowie zur Bildung einer Liquiditätsreserve<br />
nicht ausreichend. Es werden deshalb zusätzliche<br />
Fremdmittel aufgenommen. Für sonstige Zwecke werden<br />
die Nettoeinnahmen nicht genutzt.<br />
In Bezug auf den Realisierungsgrad des Projektes hat der<br />
Emittent am 20. September 2011 einen Leasingvertrag mit<br />
Emirates und am 21. September 2011 einen Darlehensvertrag<br />
mit einem Bankenkonsortium abgeschlossen. Eine<br />
Kaufvertragsübernahmevereinbarung über den Erwerb des<br />
Airbus A380 mit der MSN 103 wurde noch nicht abgeschlossen.<br />
Diese wird planmäßig vor Auslieferung des Flugzeuges,<br />
welche im Juni 2012 erfolgen soll, von dem Emittenten,<br />
Emirates und Airbus unterzeichnet.<br />
§8 Abs. 1 Nr. 4 VermVerkProspV<br />
Die wichtigste laufende <strong>Invest</strong>ition des Emittenten, die<br />
durch die Unterzeichnung des Leasingvertrages und der<br />
Darlehensverträge im September 2011 initiiert wurde, ist der<br />
Erwerb eines Flugzeuges vom Typ Airbus A380-800, der<br />
gemäß Prognose im Juni 2012 abgeschlossen sein wird.<br />
Über die Finanzanlagen hinaus gibt es keine weiteren laufenden<br />
<strong>Invest</strong>itionen des Emittenten.<br />
§8 Abs. 2 VermVerkProspV<br />
Die Tätigkeit des Emittenten ist nicht durch außergewöhn -<br />
liche Ereignisse beeinflusst worden.<br />
§9 Abs. 1 VermVerkProspV<br />
§9 Abs. 2 Nr. 1 VermVerkProspV<br />
Anlageziele und Anlagepolitik des Emittenten sind der<br />
Erwerb, die langfristige Vermietung bzw. Verleasung und<br />
somit die Erzielung von Einnahmen aus Leasingraten sowie<br />
die Verwertung eines Flugzeuges vom Typ Airbus A380-800<br />
(Anlageobjekt) und die Durchführung sämtlicher damit<br />
§9 Abs. 2 Nr. 2 VermVerkProspV<br />
Den Prospektverantwortlichen (Doric Emissionshaus<br />
GmbH & Co.KG und HANSA TREUHAND Finance GmbH &<br />
Co.KG), den Gründungsgesellschaftern (Alpha Flight Control<br />
GmbH, Doric Flight Control 17 GmbH und Doric Treuhand<br />
GmbH), den eingetretenen Gesellschaftern (Doric Flight<br />
Control 16 GmbH und Doric Flight Management 16 GmbH),<br />
den Mitgliedern der Geschäftsführung des Emittenten<br />
(Dr. Peter E. Hein, Sönke Fanslow) und dem Treuhänder<br />
sowie dem Mittelverwendungskontrolleur (AGR Treuhandgesellschaft<br />
„Sky Cloud IV“ mbH) stand oder steht das Eigentum<br />
am Anlageobjekt oder wesentlichen Teilen desselben<br />
nicht zu, und es steht diesen Personen auch aus anderen<br />
Gründen eine dingliche Berechtigung am Anlageobjekt nicht<br />
zu.<br />
169
TEIL D // VERMÖGENSANLAGEN-VERKAUFSPROSPEKTVERORDNUNG //<br />
§9 Abs. 2 Nr. 3 VermVerkProspV<br />
Das Flugzeug vom Typ Airbus A380-800 wird im Rahmen<br />
des abgeschlossenen Darlehensvertrages bis zur Rückführung<br />
aller Darlehensverpflichtungen durch ein Pfandrecht<br />
zugunsten des Sicherheitentreu händers verpfändet. Darüber<br />
hinaus gibt es keine nicht nur unerheblichen dinglichen<br />
Belastungen des Flugzeuges.<br />
§9 Abs. 2 Nr. 4 VermVerkProspV<br />
Das Flugzeug vom Typ Airbus A380 wird im Rahmen des<br />
Darlehensvertrages bis zur Rückführung aller Darlehensverpflichtungen<br />
durch ein Pfandrecht verpfändet. Darüber<br />
hinaus existieren keine rechtlichen oder tatsächlichen<br />
Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten des Anlageobjektes,<br />
insbesondere nicht im Hinblick auf das Anlageziel.<br />
§9 Abs. 2 Nr. 5 VermVerkProspV<br />
Es liegen gegenwärtig alle erforderlichen behördlichen<br />
Genehmigungen zur Erreichung des Anlageziels vor.<br />
§9 Abs. 2 Nr. 6 VermVerkProspV<br />
Die Verträge, die der Emittent über die Anschaffung oder<br />
Herstellung des Anlageobjektes oder wesentlicher Teile<br />
davon zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung geschlossen<br />
hat, sind auf Seite 101f. beschrieben.<br />
§9 Abs. 2 Nr. 8 VermVerkProspV<br />
Von den Prospektverantwortlichen (Doric Emissionshaus<br />
GmbH & Co.KG und HANSA TREUHAND Finance GmbH &<br />
Co.KG), den Gründungsgesellschaftern (Alpha Flight Control<br />
GmbH, Doric Flight Control 17 GmbH und Doric Treuhand<br />
GmbH) sowie den eingetretenen Gesellschaftern (Doric Flight<br />
Control 16 GmbH, Doric Flight Management 16 GmbH), den<br />
Mitgliedern der Geschäftsführung des Emittenten (Dr. Peter E.<br />
Hein, Sönke Fanslow) und dem Treuhänder sowie dem Mittelverwendungskontrolleur<br />
(AGR Treuhandgesellschaft „Sky<br />
Cloud IV“ mbH) werden keine nicht nur geringfügigen Leistungen<br />
und Lieferungen er bracht.<br />
§12 Abs. 1 Nr. 1 VermVerkProspV<br />
Eine gesonderte Funktionsverteilung bei den Mitgliedern der<br />
Geschäftsführung des Emittenten findet nicht statt.<br />
§12 Abs. 1 Nr. 2 VermVerkProspV<br />
Der Emittent wurde am 8. Dezember 2008 gegründet. Das<br />
erste Geschäftsjahr war ein Rumpfgeschäftsjahr und endete<br />
am 31. Dezember 2008. Die beiden darauf folgenden Ge -<br />
schäftsjahre 2009 und 2010 endeten jeweils am 31. Dezember<br />
eines jeden Jahres. Es wurden weder den Mitgliedern<br />
der Geschäftsführung des Emittenten der vergangenen<br />
Jahre noch den Mitgliedern der Geschäftsführung des Emittenten<br />
des Geschäftsjahres 2011 Gesamtbezüge (insbesondere<br />
Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen,<br />
Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen<br />
jeder Art) für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr<br />
gewährt.<br />
§12 Abs. 4 VermVerkProspV<br />
Es gibt keine solchen Personen, die nicht in den Kreis der<br />
nach dieser Verordnung angabepflichtigen Personen fallen,<br />
die die Herausgabe oder den Inhalt des Prospektes oder die<br />
Abgabe oder den Inhalt des Angebotes der Vermögensanlage<br />
aber wesentlich beeinflusst haben.<br />
§14 VermVerkProspV<br />
Für die Verzinsung oder Rückzahlung der angebotenen Vermögensanlage<br />
hat keine juristische Person oder Gesellschaft<br />
die Gewährleistung übernommen.<br />
170
JAHRESABSCHLUSS UND LAGEBERICHT // TEIL D<br />
JAHRESABSCHLUSS UND LAGEBERICHT<br />
DER DORIC FLUGZEUGFONDS SECHZEHNTE GMBH &CO.KG<br />
Der Emittent ist nicht verpflichtet, einen Jahresabschluss<br />
prüfen zu lassen und einen Lagebericht aufzustellen und<br />
prüfen zu lassen. Er hat dennoch zum 31. Dezember 2010<br />
einen Jahresabschluss und Lagebericht nach den Bestimmungen<br />
des Ersten Unterabschnitts des Zweiten Abschnitts<br />
des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches aufgestellt<br />
und entsprechend den Bestimmungen der §§317 bis 324<br />
des Handelsgesetzbuches prüfen lassen. Der geprüfte Jahresabschluss<br />
und Lagebericht sind nachfolgend abgebildet.<br />
Eine Zwischenübersicht wurde nicht erstellt und veröffentlicht.<br />
Der Emittent ist nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses<br />
verpflichtet.<br />
//BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2010<br />
AKTIVA 31.12.2010 VORJAHR<br />
EUR EUR TEUR<br />
A. UMLAUFVERMÖGEN<br />
II. Forderungen und sonstige<br />
Vermögensgegenstände<br />
Sonstige Vermögensgegenstände 223,05 0<br />
II. Guthaben bei Kreditinstituten 647,64 3<br />
870,69 3<br />
870,69 3<br />
PASSIVA 31.12.2010 VORJAHR<br />
EUR EUR TEUR<br />
A. EIGENKAPITAL<br />
Kapitalanteile der Kommanditisten<br />
1.Festkapital 4.461,30 4<br />
2.Variables Kapital – 4.390,61 – 3<br />
70,69 1<br />
B. RÜCKSTELLUNGEN<br />
Sonstige Rückstellungen 800,00 1<br />
C. VERBINDLICHKEITEN<br />
1.Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0,00 0<br />
2.Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0,00 1<br />
0,00 1<br />
870,69 3<br />
171
TEIL D // JAHRESABSCHLUSS UND LAGEBERICHT //<br />
//GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2010<br />
2010 VORJAHR<br />
EUR<br />
TEUR<br />
1. Sonstige betriebliche Erträge 2,00 0<br />
2. Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.399,33 2<br />
3. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 0<br />
4. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 0<br />
5. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit/Jahresfehlbetrag – 1.397,33 – 2<br />
Doric Flugzeugfonds Sechzehnte GmbH & Co.KG,<br />
Offenbach am Main<br />
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM<br />
01. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2010<br />
A. Allgemeine Angaben<br />
Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß den §§242ff.<br />
und §§264ff. HGB aufgestellt. Die Doric Flugzeugfonds Sechzehnte<br />
GmbH & Co.KG (kurz: Gesellschaft) hat teilweise von<br />
den Aufstellungserleichterungen für kleine Gesellschaften<br />
Gebrauch gemacht. Persönlich haftender Gesellschafter der<br />
Gesellschaft ist die Omega Flight Control GmbH, Offenbach<br />
am Main (Komplementär). Das voll eingezahlte Stammkapital<br />
beträgt 25.000,– EUR.<br />
Auf den Vorjahresabschluss wurden die Neuregelungen<br />
durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz zulässigerweise<br />
nicht angewandt. Die Vorjahreswerte wurden gemäß<br />
Art. 67 EGHGB nicht an die Neuregelungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes<br />
angepasst.<br />
Der Geschäftsführung der Omega Flight Control GmbH<br />
gehörten im Berichtszeitraum an:<br />
Die Geschäftsführung der Gesellschaft obliegt der Alpha<br />
Flight Management GmbH, Offenbach am Main (Geschäftsführender<br />
Kommanditist). Der Geschäftsführung der Alpha<br />
Flight Management GmbH gehörten im Berichtszeitraum an:<br />
Martina Allinger, Kauffrau<br />
Dr. Peter E. Hein, Jurist<br />
Sibylle Pähler, Diplom-Kauffrau<br />
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />
Folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden<br />
angewandt:<br />
Sonstige Vermögensgegenstände sowie Guthaben bei<br />
Kreditinstituten wurden zu Nominalwerten angesetzt.<br />
Rückstellungen wurden in Höhe der voraussichtlichen<br />
Verpflichtungen und unter Berücksichtigung aller erkennbaren<br />
Risiken zum Erfüllungsbetrag angesetzt.<br />
Aufwendungen und Erträge wurden periodengerecht<br />
abgegrenzt.<br />
Die Umrechnung laufender, in fremder Währung vorgenommener<br />
Buchungen erfolgt zum amtlichen Umsatzsteuerumrechnungskurs.<br />
Martina Allinger, Kauffrau<br />
Dr. Peter E. Hein, Jurist<br />
Sibylle Pähler, Diplom-Kauffrau<br />
172
JAHRESABSCHLUSS UND LAGEBERICHT // TEIL D<br />
C. Erläuterungen zum Jahresabschluss<br />
Die sonstigen Vermögensgegenstände bestehen i.H.v. 144,92 EUR (Vorjahr: 0,– EUR) aus Forderungen gegen<br />
Gesellschafter.<br />
//UNTER DEN KAPITALANTEILEN DER KOMMANDITISTEN WERDEN ZUM 31. DEZEMBER 2010 AUSGEWIESEN:<br />
EUR<br />
EUR<br />
Festkapital, Kapitalkonto I (6.000,– USD) 4.461,30<br />
Variables Kapital, Kapitalkonto II<br />
Agio (0,– USD) 0,00<br />
Entnahmen – 0,37<br />
Verlustvortrag – 2.992,91<br />
Jahresfehlbetrag 2010 – 1.397,33 – 4.390,61<br />
70,96<br />
Die Hafteinlagen zum 31. Dezember 2010 betragen 60,– EUR.<br />
//VERBINDLICHKEITENSPIEGEL<br />
RESTLAUFZEIT < 1 JAHR RESTLAUFZEIT > 5 JAHRE BESICHERUNG<br />
EUR<br />
EUR<br />
31.12.2010<br />
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0,00 0,00<br />
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0,00 0,00<br />
Davon gegenüber Gesellschaftern 0,00 0,00<br />
Vorjahr<br />
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 50,00 0,00<br />
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 407,14 0,00<br />
Davon gegenüber Gesellschaftern 407,14 0,00<br />
D. Sonstige Angaben<br />
Mutterunternehmen i.S.d. §285 Nr. 14 HGB ist die Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH, Offenbach am Main.<br />
Offenbach am Main, den 03. Februar 2011<br />
Der persönlich haftende Gesellschafter: Omega Flight Control GmbH<br />
gez. Sibylle Pähler<br />
Der Geschäftsführende Kommanditist: Alpha Flight Management GmbH<br />
gez. Martina Allinger<br />
173
TEIL D // JAHRESABSCHLUSS UND LAGEBERICHT //<br />
Doric Flugzeugfonds Sechzehnte GmbH & Co.KG,<br />
Offenbach am Main<br />
LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM<br />
01. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2010<br />
1. Rechtliche und wirtschaftliche Grundlagen<br />
Die Doric Flugzeugfonds Sechzehnte GmbH & Co.KG (kurz:<br />
Gesellschaft) wurde am 08. Dezember 2008 gegründet und<br />
am 22. Dezember 2008 im Handelsregister Offenbach am<br />
Main unter der Nummer HRA 41217 eingetragen. Der Sitz<br />
der Gesellschaft befindet sich in 63065 Offenbach am Main.<br />
2. Geschäftsverlauf<br />
Die Gesellschaft war bis zum Bilanzstichtag nicht operativ<br />
tätig.<br />
3. Voraussichtliche Entwicklung der Gesellschaft<br />
sowie wesentliche Chancen und Risiken der<br />
künftigen Entwicklung<br />
Ziel der Gesellschaft ist es, <strong>Invest</strong>itionen in geschlossene<br />
Fonds unter Berücksichtigung eines optimalen Verhältnisses<br />
von Rendite und Risiko zu tätigen. Ein unmittelbarer Einfluss<br />
der Gesellschaft auf die Geschäftsführung dieser Fonds ist<br />
dabei nicht geplant.<br />
Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb von Wirtschaftsgütern<br />
jeglicher Art, deren Verwaltung, Vermietung<br />
und Verwertung sowie die Durchführung sämtlicher damit<br />
zusammenhängender Geschäfte und Handlungen, soweit<br />
sie nicht genehmigungspflichtig sind.<br />
Aus heutiger Sicht wird die Gesellschaft in der Lage sein,<br />
ihre finanziellen Verpflichtungen aus den Kapitaleinlagen zu<br />
erfüllen. Darüber hinaus wird davon ausgegangen, in absehbarer<br />
Zeit geeignete <strong>Invest</strong>itionen zu tätigen.<br />
Wesentliche Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung<br />
der Gesellschaft sind derzeit nicht erkennbar.<br />
Offenbach am Main, den 03. Februar 2011<br />
Der persönlich haftende Gesellschafter: Omega Flight Control GmbH<br />
gez. Sibylle Pähler<br />
Der Geschäftsführende Kommanditist: Alpha Flight Management GmbH<br />
gez. Martina Allinger<br />
174
JAHRESABSCHLUSS UND LAGEBERICHT // TEIL D<br />
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers<br />
An die Doric Flugzeugfonds Sechzehnte GmbH & Co.KG,<br />
Offenbach am Main<br />
Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz,<br />
Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung<br />
der Buchführung und den Lagebericht der Doric<br />
Flugzeugfonds Sechzehnte GmbH & Co.KG, Offenbach am<br />
Main, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember<br />
2010 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss<br />
und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen<br />
Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen<br />
des Gesellschaftsvertrags liegen in der Verantwortung des<br />
geschäftsführenden Gesellschafters der Gesellschaft. Unsere<br />
Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten<br />
Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss<br />
unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht<br />
abzugeben.<br />
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung entsprechend<br />
§317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer<br />
festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger<br />
Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so<br />
zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße,<br />
die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss<br />
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger<br />
Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes<br />
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken,<br />
mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der<br />
Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse<br />
über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und<br />
rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen<br />
über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung<br />
werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen<br />
internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die<br />
Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht<br />
überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die<br />
Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze<br />
und der wesentlichen Einschätzungen des<br />
geschäftsführenden Gesellschafters sowie die Würdigung<br />
der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des<br />
Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung<br />
eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung<br />
bildet.<br />
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.<br />
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung<br />
gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss<br />
der Doric Flugzeugfonds Sechzehnte GmbH&Co.KG, Offenbach<br />
am Main, den gesetzlichen Vorschriften und den er -<br />
gänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und<br />
vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger<br />
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes<br />
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der<br />
Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss,<br />
vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von<br />
der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken<br />
der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.<br />
München, den 11. Februar 2011<br />
Deloitte & Touche GmbH<br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
(Stadter)<br />
(ppa. Vogel)<br />
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer<br />
175
TEIL D // ANGABEN ÜBER DEN GESCHÄFTSVERLAUF //<br />
ANGABEN ÜBER DEN GESCHÄFTSVERLAUF/<br />
GESCHÄFTSAUSSICHTEN DES EMITTENTEN<br />
Angaben über den Geschäftsverlauf des Emittenten<br />
seit Abschluss des letzten Geschäftsjahres<br />
Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb eines Flug -<br />
zeuges vom Typ Airbus A380-800 mit der Seriennummer<br />
MSN 103, dessen Vermietung, Verleasung und dessen Verwertung<br />
sowie die Durchführung sämtlicher damit zusammenhängender<br />
Geschäfte, einschließlich des Liquiditäts -<br />
managements der Gesellschaft.<br />
Die Gesellschaft ist berechtigt, Rechtshandlungen und<br />
Rechtsgeschäfte aller Art durchzuführen und durchführen<br />
zu lassen sowie sich an Gesellschaften zu beteiligen, die<br />
geeignet sind, den Gesellschaftsgegenstand zu fördern oder<br />
damit zusammenhängen. Sie kann zu diesem Zweck auch<br />
Gesellschaften erwerben, gründen oder sich daran beteiligen<br />
sowie Zweigniederlassungen im In- und Ausland gründen.<br />
Um diesen Gegenstand des Unternehmens zu erfüllen, hat<br />
der Emittent nach Abschluss des letzten Geschäftsjahres die<br />
folgenden Vereinbarungen und Verträge bis zum Zeitpunkt<br />
der Prospektaufstellung abgeschlossen:<br />
Vertrag über die Vermittlung einer Eigenkapitalzwischenfinanzierung<br />
mit der HANSA TREUHAND Finance GmbH&<br />
Co.KG vom 15. April 2011<br />
Vertrag über die Leasingvermittlung mit Doric Asset<br />
Finance GmbH & Co.KG vom 15. April 2011<br />
Konzeptionsvertrag mit HANSA TREUHAND Finance<br />
GmbH & Co. KG und Doric Emissionshaus GmbH &<br />
Co.KG vom 2. September 2011<br />
Marketings- und Vertriebsunterstützungsvertrag mit<br />
HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co.KG vom<br />
2. September 2011<br />
Geschäftsbesorgungsvertrag mit der HANSA TREU-<br />
HAND Finance GmbH & Co.KG vom 2. September 2011<br />
Geschäftsbesorgungsvertrag/Anteilsverwaltung mit der<br />
AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud IV“ mbH vom<br />
22. September 2011<br />
Mittelverwendungskontrollvertrag mit der AGR Treuhandgesellschaft<br />
„Sky Cloud IV“ vom 22. September 2011.<br />
Leasingvertrag mit Emirates vom 20. September 2011<br />
Langfristiges Darlehen mit dem Bankenkonsortium unter<br />
der Führung der NORD/LB vom 21. September 2011<br />
Darüber hinaus gibt es keine wesentlichen Änderungen des<br />
Geschäftsverlaufs des Emittenten seit Abschluss des letzten<br />
Geschäftsjahres bis zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung.<br />
Zwischenfinanzierungsdarlehensvertrag mit der<br />
NORD/LB vom 14. September 2011 und dazugehörende<br />
Vereinbarungen<br />
Platzierungsgarantievereinbarung mit Herrn Hermann<br />
Ebel vom 14. September 2011<br />
Asset-Management- und Remarketing-Vertrag mit<br />
Doric Asset Finance&Verwaltungs GmbH vom<br />
20. September 2011<br />
Vertriebsvereinbarung mit der HANSA TREUHAND<br />
Finance GmbH & Co.KG vom 2. September 2011<br />
Vertrag über die Vermittlung vom langfristigen Fremd -<br />
kapital mit Doric Asset Finance GmbH & Co.KG vom<br />
15. April 2011<br />
176
GESCHÄFTSAUSSICHTEN DES EMITTENTEN // TEIL D<br />
Geschäftsaussichten des Emittenten bis zum Ende des<br />
laufenden Geschäftsjahres<br />
Der Emittent wird voraussichtlich seine operative Tätigkeit<br />
im Juni 2012 mit der Übernahme des Flugzeuges vom Typ<br />
Airbus A380-800 aufnehmen. Die Vermögens-, Finanz- und<br />
Ertragslage des Emittenten ist durch den Kauf und die Vermietung<br />
bzw. Verleasung des Flugzeuges bestimmt. Der<br />
Kaufpreis beträgt 234 Millionen USD bzw. rund 175,94 Millionen<br />
EUR 1 . Dieser wird teilweise durch das langfristige<br />
Darlehen mit einem Bankenkonsortium, unter der Führung<br />
der NORD/LB (Laufzeit insgesamt zehn Jahre) i.H.v. bis zu<br />
145 Millionen USD finanziert. Zudem erhält der Emittent<br />
eine Leasingsonderzahlung i.H.v. 24 Millionen USD bzw.<br />
18,05 Millionen EUR 1 , die bei Übernahme des Flugzeuges<br />
zusätzlich zu den laufenden monatlichen Leasingraten vom<br />
Leasingnehmer zu zahlen ist. Der Restbetrag soll durch von<br />
Anlegern einzuwerbendes Einlagekapital gedeckt werden.<br />
Gemäß Prognose erfolgt die Platzierung des Einlagekapitals<br />
bis zum 31. Dezember 2011. Sollte dies tatsächlich nicht der<br />
Fall sein, kann der Emittent bei Auslieferung des Flugzeuges<br />
ein Zwischenfinanzierungsdarlehen bei der NORD/LB ziehen<br />
und dieses durch Einwerbung von Einlagekapital zurück -<br />
führen. Sollte die Platzierung des Einlagekapitals bis zum<br />
30. Mai 2012 nicht erfolgt sein, garantiert Herr Hermann Ebel<br />
im Rahmen einer Platzierungsgarantievereinbarung, sich<br />
in Höhe des fehlenden Betrages bis zu einer Summe von<br />
51 Millionen EUR Zug um Zug gegen Einräumung eines entsprechenden<br />
Anteils an der Beteiligungsgesellschaft zu<br />
beteiligen (vgl. auch Seite 112).<br />
Der Leasingvertrag mit Emirates soll zunächst über zehn<br />
Jahre laufen. Emirates hat darüber hinaus die Option, den<br />
Leasingvertrag zunächst um zwei Jahre und darauf folgend<br />
um weitere drei Jahre zu verlängern. Ab Übernahme des<br />
Flugzeuges hat die Fluggesellschaft eine monatliche Leasingrate<br />
von 1.566 TUSD und 455 TEUR für die ersten zehn<br />
Jahre sowie 525 TUSD und 479 TEUR für die weiteren zwei<br />
Jahre an den Emittenten zu leisten. Bei Inanspruchnahme<br />
der zweiten Verlängerungsoption hat die Fluggesellschaft<br />
eine monatliche Leasingrate von mindestens 570 TUSD und<br />
819 TEUR für weitere drei Jahre an den Emittenten zu zahlen.<br />
Die weitere Geschäftsentwicklung des Emittenten wird im<br />
Wesentlichen von der Vermietung des Flugzeuges an<br />
Emirates und schließlich vom Zeitpunkt und der Höhe des<br />
Veräußerungserlöses des Flugzeuges abhängen.<br />
Aus heutiger Sicht wird die Beteiligungsgesellschaft in der<br />
Lage sein, aus den vereinnahmten Leasingraten ihre finanziellen<br />
Verpflichtungen zu erfüllen.<br />
1<br />
Umgerechnet mit einem Wechselkurs i.H.v. EUR/USD 1,33.<br />
177
TEIL D // INFORMATIONEN BEI FERNABSATZVERTRÄGEN //<br />
INFORMATIONEN BEI FERNABSATZVERTRÄGEN<br />
1. VERTRAGSABSCHLUSS, ERWERB UND<br />
WESENTLICHE MERKMALE DER BETEILIGUNG<br />
Gegenstand der Doric Flugzeugfonds Sechzehnte GmbH&<br />
Co.KG (nachfolgend auch: Fondsgesellschaft) ist der<br />
Erwerb, die Vermietung, Verleasung und Verwertung eines<br />
Passagierflugzeuges vom Typ Airbus A380-800. Die von<br />
den Anlegern eingebrachten Beteiligungsbeträge werden<br />
zur Finanzierung des Erwerbs des Flugzeuges sowie der<br />
Erwerbsneben- und sonstigen Transaktionskosten durch<br />
den Emittenten verwendet. Die Anleger partizipieren an<br />
den Erlösen, die der Emittent aus der Überlassung des<br />
Flugzeuges zur Nutzung an Dritte sowie einer etwaigen<br />
späteren Verwertung des Flugzeuges erzielt.<br />
Der auf Erwerb einer mittelbaren (treuhänderisch gehaltenen)<br />
Kommanditbeteiligung an der Fondsgesellschaft<br />
gerichtete Vertrag kommt durch die Annahme der Beitrittserklärung<br />
des Anlegers (Auftraggebers) durch den<br />
Treuhänder zustande. Es handelt sich um eine Euro-<br />
Beteiligung. Der Anleger zahlt den in der Beitrittserklärung<br />
genannten Euro-Betrag zzgl. Agio. Die Ergebnisrechnungen,<br />
die lediglich eine Prognose darstellen,<br />
finden sich auf Seite 72ff. des Prospektes. Die übrigen<br />
Merkmale der Beteiligung ergeben sich im Einzelnen<br />
aus dem Beteiligungsprospekt.<br />
2. VERTRAGLICHE MINDESTLAUFZEITEN UND<br />
BEFRISTUNG DER GÜLTIGKEITSDAUER<br />
Die Mindestvertragslaufzeit für die Beteiligungen<br />
erstreckt sich auf den 31. Dezember 2028.<br />
züglich 5% Agio auf diesen Betrag. In der Beitrittserklärung<br />
finden sich auch die Zahlungsbedingungen. Die<br />
Zahlungen erfolgen in Euro.<br />
4. GEGEBENENFALLS ZUSÄTZLICH ANFALLENDE<br />
KOSTEN<br />
Beim Erwerb der Beteiligung fallen keine Liefer- oder<br />
Versandkosten, zusätzliche Steuern oder Kosten an, die<br />
nicht über den Unternehmer abgeführt werden oder dem<br />
Anleger in Rechnung gestellt werden. Es können jedoch<br />
folgende zusätzliche Kosten Dritter anfallen:<br />
Für den Identitätsnachweis nach den Vorschriften des<br />
Geldwäschegesetzes können für den Anleger Kosten<br />
anfallen. Diese bestimmen sich nach der Art des Identitätsnachweises.<br />
Wird die Identität durch beglaubigte<br />
Kopie eines Ausweises nachgewiesen, richten sich die<br />
Gebühren nach den Sätzen der beglaubigenden Behörde<br />
oder nach den für die Notare geltenden gesetzlichen<br />
Regelungen. Im Fall des Rückgriffs oder der Durchführung<br />
des Identitätsnachweises durch eine Bank, ein<br />
Finanzdienstleistungsinstitut oder eine sonstige berechtigte<br />
Stelle, richten sich die zusätzlichen Kosten nach<br />
deren Gebührensätzen.<br />
Für die Kontenführung des Anlegers und den Zahlungsverkehr<br />
können Bankkosten anfallen, die vom Anleger<br />
zu tragen sind, wenn sie bei ihm entstehen, und deren<br />
Höhe sich nach den Kostensätzen der beteiligten Banken<br />
richtet.<br />
Eine Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung<br />
gestellten Informationen, insbesondere des Beteiligungsangebots,<br />
besteht nicht.<br />
3. GESAMTPREIS EINSCHLIESSLICH ALLER<br />
VERBUNDENEN PREISBESTANDTEILE UND<br />
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN<br />
Der Gesamtpreis der Beteiligung ergibt sich aus der<br />
Summe der vom Anleger selbst in die Beitrittserklärung<br />
einzutragenden Kapitaleinlage (Beteiligungsbetrag) zu -<br />
Im Übrigen können für den Anleger Kosten für Telefon,<br />
Fax, Internet und den postalischen Verkehr anfallen, die<br />
sich nach den Kostensätzen der Telekommunikationsanbieter<br />
bzw. der Post richten.<br />
Während der Laufzeit der erworbenen Beteiligung können<br />
sich zusätzliche Kosten ergeben, die im Gesellschaftsvertrag<br />
der Fondsgesellschaft sowie im Treuhandvertrag<br />
im Einzelnen geregelt sind. Dazu gehören z.B. Kosten<br />
bei Übertragung, Erbfall, Ausscheiden.<br />
178
INFORMATIONEN BEI FERNABSATZVERTRÄGEN // TEIL D<br />
5. HAUPTGESCHÄFTSTÄTIGKEIT UND<br />
AUFSICHTSBEHÖRDE<br />
Geschäftstätigkeit der AGR Treuhandgesellschaft<br />
„Sky Cloud IV“ mbH, (Treuhänder):<br />
Hauptgeschäftstätigkeit ist die Besorgung fremder Vermögensangelegenheiten<br />
im eigenen Namen durch die<br />
Übernahme von Treuhand- und Verwaltungsgeschäften<br />
für Flugzeugbeteiligungen.<br />
Aufsichtsbehörde: Bezirksamt Hamburg-Mitte,<br />
Wirtschafts- und Ordnungsamt, Klosterwall 2,<br />
20095 Hamburg<br />
6. SPEZIELLE RISIKEN UND ERTRÄGE<br />
Die Anlage unterliegt wegen ihrer spezifischen Merkmale<br />
und der durchzuführenden Vorgänge speziellen Risiken.<br />
Der Preis der Anlage unterliegt Schwankungen auf dem<br />
Finanzmarkt, auf die weder Anbieter noch Treuhänder<br />
oder Fondsgesellschaft nach der Schließung des Fonds<br />
Einfluss haben.<br />
7. LEISTUNGSVORBEHALT<br />
Ein Vorbehalt, eine gleichwertige Leistung oder im Falle<br />
der Nichtverfügbarkeit überhaupt keine Leistung zu<br />
erbringen, ist nicht vereinbart.<br />
8. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND<br />
Der Aufnahme von Beziehungen zum Verbraucher vor<br />
Abschluss des Fernabsatzvertrages liegt deutsches<br />
Recht zugrunde.<br />
Mit den Anlegern bestehen keine Vereinbarungen über<br />
das im Verhältnis zu ihnen anzuwendende Recht. Eine<br />
Gerichtsstandsvereinbarung wurde mit den Anlegern<br />
ebenfalls nicht vereinbart.<br />
9. VERTRAGSSPRACHE<br />
Die Sprache für Vertragsbedingungen, Vorabinformationen<br />
sowie die Sprache, in der wir uns mit Zustimmung<br />
des Anlegers verpflichten, während der Laufzeit des<br />
Vertrages zu kommunizieren, ist deutsch.<br />
Die Risiken der Anlage sowie die Preisschwankungen auf<br />
dem Finanzmarkt sind im Abschnitt „Risiken der Beteiligung“<br />
dieses Verkaufsprospekts dargestellt. Insbesondere<br />
sind folgende Risiken zu nennen, die vor allem auf<br />
den nachstehend bezeichneten Prospektseiten näher<br />
erläutert werden:<br />
Übernahmerisiko (Seite 26)<br />
Neuentwicklungsrisiko (Seite 27)<br />
Marktrisiko (Seite 24)<br />
Betriebskostenrisiken (Seite 18f.)<br />
Risiko bei der Veräußerung des Flugzeuges (Seite 17f.)<br />
Währungsrisiken (Seite 17)<br />
Eingeschränkte Fungibilität der Beteiligung (Seite 23)<br />
Änderungen der gesetzlichen, insbesondere steuerrechtlichen,<br />
Rahmenbedingungen<br />
(Seite 21f., 23, 25)<br />
Modifikationen am Flugzeug (Seite 19)<br />
Bonitätsrisiko (Seite 25)<br />
Leasingraten-Risiko (Seite 27)<br />
In der Vergangenheit erwirtschaftete Erträge sind kein<br />
Indikator für künftige Erträge.<br />
10. AUSSERGERICHTLICHE BESCHWERDE- UND<br />
RECHTSBEHELFSVERFAHREN<br />
Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Fernabsatzverträgen<br />
betreffend Finanzdienstleistungen kann sich ein<br />
Anleger, der sich nicht zum Zweck seiner gewerblichen<br />
oder selbständigen beruflichen Tätigkeit beteiligt hat<br />
(Verbraucher), schriftlich unter kurzer Schilderung des<br />
Sachverhalts und unter Beifügung der zum Verständnis<br />
der Beschwerde erforderlichen Unterlagen an folgende<br />
öffentliche Schlichtungsstelle wenden, wobei er zu ver -<br />
sichern hat, dass er in der Streitigkeit noch kein Gericht,<br />
keine Schlichtungsstelle und keine Gütestelle, die Streitbeilegung<br />
betreibt, angerufen und auch keinen außergerichtlichen<br />
Vergleich mit dem jeweiligen Beschwerdegegner<br />
abgeschlossen hat:<br />
Deutsche Bundesbank, Schlichtungsstelle,<br />
Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main.<br />
Einzelheiten finden sich unter www.bundesbank.de<br />
179
TEIL D // INFORMATIONEN BEI FERNABSATZVERTRÄGEN //<br />
Alle Anleger sind berechtigt, bei Streitigkeiten mit den<br />
unter Ziff.14 a) und c) genannten Anbietern oder der<br />
Fondsgesellschaft die<br />
Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V.,<br />
Postfach 640222, 10048 Berlin,<br />
mit einer Beschwerde anzurufen und ein Schlichtungsverfahren<br />
einzuleiten. Gegenstand des Verfahrens können<br />
das durch eine Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />
zwischen Beschwerdeführerin und Beschwerdegegner<br />
begründete rechtliche Verhältnis sowie die mit der Verwaltung<br />
der Fondsbeteiligung im Zusammenhang stehenden<br />
Sachverhalte, mit Ausnahme von Gesellschafterbeschlüssen<br />
oder kaufmännischen Entscheidungen, sein.<br />
Die Beschwerde ist schriftlich mit vorhandenen Unterlagen<br />
und einer kurzen Sachverhaltsschilderung einzureichen.<br />
Ihr ist die Versicherung beizufügen, dass die Streitigkeit<br />
weder bei Gericht noch einer anderen Güte- oder<br />
Schlichtungsstelle anhängig ist und auch noch kein<br />
anderweitiger außergerichtlicher Vergleich abgeschlossen<br />
worden ist. Außerdem muss der Anleger sich damit<br />
einverstanden erklären, dass die Ombudsstelle mit dem<br />
Beschwerdegegner zum Zweck der Streitbeilegung in<br />
Kontakt tritt und dessen Informationen verwendet.<br />
Einzelheiten finden sich unter<br />
www.ombudsstelle-geschlossene-fonds.de<br />
11. SICHERUNGSSYSTEME<br />
Garantiefonds, Einlagensicherungssysteme und Systeme<br />
für die Entschädigung von Anlegern bestehen nicht.<br />
12. VERTRAGLICHE KÜNDIGUNGSBEDINGUNGEN UND<br />
VERTRAGSSTRAFEN<br />
a) Kündigung des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft:<br />
Jeder Kommanditist kann die Fondsgesellschaft<br />
nach §21 Ziff.6 des Gesellschaftsvertrages mit<br />
einer Frist von sechs Monaten zum Ablauf eines<br />
Ge schäftsjahres, erstmals jedoch zum 31. Dezember<br />
2028, kündigen. Die Kündigung hat gegenüber<br />
dem Geschäftsführenden Kommanditisten zu<br />
erfolgen. Sie bedarf der Schriftform.<br />
Der Geschäftsführende Kommanditist ist berechtigt,<br />
einen Kommanditisten nach §21 Ziff.2 des<br />
Gesellschaftsvertrages durch schriftliche, einseitige<br />
Kündigungserklärung fristlos aus der Gesellschaft<br />
auszuschließen, wenn einer der folgenden<br />
wichtigen Gründe vorliegt:<br />
(i) Über das Vermögen des betreffenden Kommanditisten<br />
wurde ein Insolvenzverfahren<br />
eröffnet oder die Eröffnung eines beantragten<br />
Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt;<br />
(ii) die Einzelzwangsvollstreckung wird in den<br />
Anteil des betreffenden Kommanditisten<br />
betrieben;<br />
(iii) der betreffende Kommanditist leistet eine<br />
Ausgleichszahlung gemäß §7 Abs.2 des<br />
Gesellschaftsvertrages trotz schriftlicher<br />
Mahnung und angemessener Nachfristsetzung<br />
durch den Geschäftsführenden Kommanditisten<br />
unter Androhung des Ausschlusses<br />
aus der Gesellschaft nicht;<br />
(iv) der betreffende Kommanditist erfüllt seine<br />
Verpflichtung zur vollständigen Einzahlung<br />
seiner Kapitaleinlage zzgl. Agio trotz schriftlicher<br />
Mahnung und angemessener Nachfristsetzung<br />
durch den Geschäftsführenden Kommanditisten<br />
unter Androhung des Ausschlusses<br />
aus der Gesellschaft nicht;<br />
(v) beim Tod eines Kommanditisten, wenn die<br />
Erben oder die Vermächtnisnehmer nicht<br />
gleichzeitig in die Kommanditistenstellung<br />
des verstorbenen Kommanditisten bei der<br />
Gesellschaft eintreten;<br />
(vi) der betreffende Kommanditist kommt seinen<br />
Pflichten gemäß § 18 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages<br />
nach schriftlicher Anforderung nicht<br />
nach und hieraus resultieren Nachteile für die<br />
Gesellschaft, andere Gesellschafter oder<br />
Treugeber;<br />
(vii) bei dem Kommanditisten liegt eine der in §3<br />
Ziffer 6 des Gesellschaftsvertrages genannten<br />
Voraussetzungen vor oder<br />
(viii)ein sonstiger wichtiger Grund liegt vor.<br />
180
INFORMATIONEN BEI FERNABSATZVERTRÄGEN // TEIL D<br />
Der Ausschluss kann nur innerhalb einer Frist von<br />
zwei (2) Monaten nach Kenntnis des Geschäftsführenden<br />
Kommanditisten vom Eintritt eines der<br />
vorstehend unter Ziffer (i) bis (viii) genannten<br />
wichtigen Grundes erklärt werden. Im Fall des<br />
unter vorstehender Ziffer (v) genannten Grundes<br />
be ginnt die Frist mit der Vorlage der Legitimation<br />
der Erben gemäß §20 Abs.2 des Gesellschaftsvertrages<br />
der Fondsgesellschaft gegenüber dem<br />
Geschäftsführenden Kommanditisten bzw. im Fall<br />
von ausländischen Urkunden mit der Vorlage<br />
einer öffentlich beglaubigten Übersetzung der<br />
Legitimationsurkunde gegenüber dem Geschäftsführenden<br />
Kommanditisten.<br />
Der Kommanditist scheidet mit Zugang der Kündigung<br />
aus der Gesellschaft aus.<br />
Im Falle der Einzelzwangsvollstreckung in den<br />
Gesellschaftsanteil im Sinne von Ziffer (ii) wird die<br />
Ausschließung unwirksam, wenn der betroffene<br />
Kommanditist innerhalb eines (1) Monats nach<br />
Zugang der Ausschließungserklärung die Abwendung<br />
der eingeleiteten Zwangsvollstreckungsmaßnahme<br />
nachgewiesen hat. Bis zum Ablauf<br />
dieser Frist werden alle seinen Gesellschaftsanteil<br />
betreffenden Rechte und Pflichten sowie Zahlungen<br />
aus dem Gesellschaftsverhältnis mit Wirkung<br />
für und gegen die Gesellschaft sowie alle Gesellschafter<br />
ausgesetzt.<br />
Die Folge eines Ausschlusses aus wichtigem<br />
Grund bzw. einer ordentlichen Kündigung ergeben<br />
sich aus §21 des Gesellschaftsvertrages der<br />
Fondsgesellschaft.<br />
b) Kündigung des Treuhandvertrages mit der AGR<br />
Treuhandgesellschaft „Sky Cloud IV“ mbH (Treuhänder):<br />
Der Treuhandvertrag kann gemäß §7 Ziff.1 des<br />
Treuhandvertrages aus zwei Gründen gegenüber<br />
dem Treuhänder ordentlich gekündigt werden:<br />
Zum einen kann die Kündigung mit einer Frist von<br />
sechs Monaten zum Kalenderjahresende, frühestens<br />
jedoch zum 31. Dezember 2028, erfolgen. Die<br />
Kündigung bedarf der Schriftform.<br />
Zum anderen ist die Kündigung des Treuhandvertrages<br />
jederzeit durch den Treugeber möglich, um<br />
in die Stellung eines Kommanditisten der Fondsgesellschaft<br />
zu wechseln. Diese Kündigung erfolgt<br />
gegenüber dem Treuhänder ebenfalls schriftlich<br />
und wird erst wirksam, wenn der kündigende<br />
Treugeber durch Handelsregistereintragung in die<br />
Stellung eines Kommanditisten gelangt ist. Die<br />
Voraussetzungen dieser Kündigung richten sich<br />
nach §4 Ziff.2 des Gesellschaftsvertrages der<br />
Fondsgesellschaft. Danach ist der Wechsel in die<br />
Stellung eines Kommanditisten erst zulässig, wenn<br />
die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:<br />
(i) Der Beitritt als Treugeber zur Gesellschaft ist<br />
wirksam geworden;<br />
(ii) der Treuhänder hat das Gesellschaftskapital<br />
der Gesellschaft in Höhe des vom Treugeber<br />
gezeichneten Beteiligungsbetrages erhöht<br />
und die entsprechende Erhöhung der Haftsumme<br />
ist im Handelsregister der Gesellschaft<br />
eingetragen;<br />
(iii) der Treugeber hat den gezeichneten Beteiligungsbetrag<br />
samt Agio bei der Gesellschaft<br />
gemäß §4 des Treuhandvertrages in voller<br />
Höhe geleistet;<br />
(iv) der Treugeber hat dem Geschäftsführenden<br />
Kommanditisten und/oder dem Treuhänder<br />
eine umfassende, unwiderrufliche und über<br />
den Tod hinaus geltende Handelsregistervollmacht<br />
zu übergeben. Die Vollmacht muss den<br />
Bevollmächtigten von den Beschränkungen<br />
des §181 BGB befreien und zur Erteilung von<br />
Untervollmachten berechtigen.<br />
Die Rechtsfolgen der ordentlichen Kündigung<br />
ergeben sich aus §7 des Treuhandvertrages in<br />
Verbindung mit den einschlägigen Regelungen<br />
des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft.<br />
181
TEIL D // INFORMATIONEN BEI FERNABSATZVERTRÄGEN //<br />
Darüber hinaus kann der Treuhänder das Treuhandverhältnis<br />
gegenüber dem Treugeber aus<br />
wichtigem Grund schriftlich fristlos kündigen.<br />
Wichtige Gründe ergeben sich nach §13 Ziff.1 des<br />
Treuhandvertrages aus einer entsprechenden<br />
Anwendung des §21 Abs.2 des Gesellschaftsvertrages<br />
der Fondsgesellschaft. Es handelt sich um<br />
folgende Gründe:<br />
(i) Über das Vermögen des betreffenden Treugebers<br />
wurde ein Insolvenzverfahren eröffnet<br />
oder die Eröffnung eines beantragten Insolvenzverfahrens<br />
mangels Masse abgelehnt;<br />
(ii) die Einzelzwangsvollstreckung wird in den<br />
Anteil des betreffenden Treugebers betrieben;<br />
(iii) der betreffende Treugeber leistet eine Ausgleichszahlung<br />
entsprechend §7 Abs.2 des<br />
Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft<br />
trotz schriftlicher Mahnung und angemessener<br />
Nachfristsetzung durch den Treuhänder<br />
unter Androhung des Ausschlusses aus der<br />
Gesellschaft nicht;<br />
(iv) der betreffende Treugeber erfüllt seine Verpflichtung<br />
zur vollständigen Einzahlung seiner<br />
Kapitaleinlage zzgl. Agio trotz schriftlicher<br />
Mahnung und angemessener Nachfristsetzung<br />
unter Androhung seines Ausschlusses<br />
nicht;<br />
(v) beim Tod eines Treugebers, wenn die Erben<br />
oder die Vermächtnisnehmer nicht gleichzeitig<br />
in die Kommanditistenstellung des verstorbenen<br />
Treugebers bei der Gesellschaft eintreten;<br />
(vi) der betreffende Treugeber kommt seinen<br />
Pflichten entsprechend §18 Abs.2 des Gesellschaftsvertrages<br />
der Fondsgesellschaft nach<br />
schriftlicher Anforderung nicht nach und hieraus<br />
resultieren Nachteile für die Gesellschaft,<br />
andere Gesellschafter oder Treugeber;<br />
(vii) bei dem Treugeber liegt eine der in §3 Ziffer 6<br />
des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft<br />
genannten Voraussetzungen vor oder<br />
(viii)ein sonstiger wichtiger Grund liegt vor.<br />
Der Ausschluss kann nur innerhalb einer Frist von<br />
zwei (2) Monaten nach Kenntnis des Treuhänders<br />
vom Eintritt eines der vorstehend unter Ziffer (i)<br />
bis (viii) genannten wichtigen Grundes erklärt werden.<br />
Im Fall des unter vorstehender Ziffer (v)<br />
genannten Grundes beginnt die Frist mit der Vorlage<br />
der Legitimation der Erben gemäß §11 Abs.1<br />
des Treuhandvertrages gegenüber dem Treuhänder<br />
bzw. im Fall von ausländischen Urkunden mit<br />
der Vorlage einer öffentlich beglaubigten Übersetzung<br />
der Legitimationsurkunde gegenüber dem<br />
Treuhänder.<br />
Der Treugeber scheidet mit Zugang der Kündigung<br />
aus der Gesellschaft aus.<br />
Im Falle der Einzelzwangsvollstreckung in den<br />
Anteil im Sinne von Ziffer (ii) wird die Ausschließung<br />
unwirksam, wenn der betroffene Treugeber<br />
innerhalb eines (1) Monats nach Zugang der Ausschließungserklärung<br />
die Abwendung der eingeleiteten<br />
Zwangsvollstreckungsmaßnahme nachgewiesen<br />
hat. Bis zum Ablauf dieser Frist werden<br />
alle seinen Gesellschaftsanteil betreffenden<br />
Rechte und Pflichten sowie Zahlungen aus dem<br />
Gesellschaftsverhältnis mit Wirkung für und<br />
gegen die Gesellschaft sowie alle Gesellschafter<br />
ausgesetzt.<br />
Die Folgen einer Kündigung aus wichtigem Grund<br />
ergeben sich aus §13 des Treuhandvertrages.<br />
c) Vertragsstrafen sind nicht vereinbart.<br />
13. WIDERRUFSRECHT<br />
Der Anleger kann seinen Beitritt widerrufen, wenn er<br />
den Regeln über ein Fernabsatzgeschäft (§312b BGB)<br />
oder ein Haustürgeschäft (§312 BGB) unterliegt. Dies<br />
gilt auch, wenn der Beitritt mit einem Darlehensvertrag<br />
(§358 BGB) verbunden ist. Besteht ein Widerrufsrecht,<br />
so ergeben sich seine Einzelheiten, insbesondere<br />
seine Ausübung und seine Rechtsfolgen,<br />
aus der den Prospektunterlagen beiliegenden Widerrufsbelehrung.<br />
182
INFORMATIONEN BEI FERNABSATZVERTRÄGEN // TEIL D<br />
14. VERTRAGS- UND GESCHÄFTSKONTAKTE DES<br />
ANLEGERS<br />
a) Prospektverantwortlicher und Anbieter:<br />
HANSA TREUHAND Finance GmbH&Co.KG, vertreten<br />
durch den Komplementär, die Verwaltung<br />
HANSA TREUHAND Finance GmbH, diese vertreten<br />
durch die Geschäftsführer Hermann Ebel und<br />
Sönke Fanslow, Anschrift aller:<br />
An der Alster 9, 20099 Hamburg<br />
und<br />
Doric Emissionshaus GmbH&Co.KG, vertreten<br />
durch den Komplementär, die Doric Emissionshaus<br />
Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch die<br />
Geschäftsführer Bernd Reber, Dr. Peter E. Hein<br />
und Mark Lapidus, Anschrift aller:<br />
Berliner Straße 114, 63065 Offenbach am Main<br />
b) Treuhänder:<br />
AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud IV“ mbH,<br />
vertreten durch die Geschäftsführer Martin Kloss<br />
und Rüdiger Dornhof, Anschrift aller:<br />
Brandstwiete 4, 20457 Hamburg<br />
c) Emittent:<br />
Doric Flugzeugfonds Sechzehnte GmbH&Co.KG,<br />
ver treten durch den Geschäftsführenden Kommanditisten,<br />
die Doric Flight Management 16 GmbH,<br />
diese vertreten durch ihre Geschäftsführer<br />
Dr.Peter E. Hein, Anschrift: Berliner Straße 114,<br />
63065 Offenbach am Main sowie Sönke Fanslow,<br />
dessen geschäftliche Anschrift:<br />
c/o HANSA TREUHAND Finance GmbH&Co.KG,<br />
An der Alster 9, 20099 Hamburg<br />
Das Unternehmensregister und die jeweilige Handelsregisternummer<br />
ergeben sich für Prospektverantwortliche und Anbieter,<br />
Treuhänder und den Emittenten aus der „Übersicht der<br />
beteiligten Partner“ auf Seite 127ff. des Pros pektes.<br />
183
DER AIRBUS A380 HAT EINE MAXIMALE // SCHUBKRAFT //<br />
MIT ENGINE ALLIANCE TRIEBWERKEN 1 VON:<br />
311 kN<br />
1<br />
pro Triebwerk
LEITFADEN ZUR ZEICHNUNG // TEIL E<br />
LEITFADEN ZUR ZEICHNUNG<br />
BEITRITTSERKLÄRUNG<br />
Senden Sie bitte das Original der vollständig in Druckschrift oder mit Schreibmaschine<br />
ausgefüllten Beitrittserklärung nach Abtrennung Ihrer Kopie und ggfs. der<br />
Kopie für Ihren Vermittler an die dort in der Kopfzeile genannte Adresse. Der Beitritt<br />
wird nach Annahme durch den Treuhandkommanditisten wirksam. Sie erhalten<br />
sodann eine unterzeichnete Ausfertigung der Beitrittserklärung zurück.<br />
MITTELBARER BEITRITT ALS TREUGEBER<br />
Anleger beteiligen sich am Emittenten ausschließlich als Treugeber über den Treuhänder,<br />
der hierzu seine Kapitaleinlage bei dem Emittenten entsprechend der jeweiligen<br />
Treugeberbeteiligung erhöht. Ein künftiger Wechsel in die Stellung des Direktkommanditisten<br />
ist möglich (siehe §7 Abs.1 des Treuhandvertrages). Die im Handelsregister<br />
einzutragende Haftsumme beträgt 10 EUR je volle 1.000 EUR der Kapitaleinlage,<br />
dies entspricht 1% der vom Gesellschafter übernommenen Kapitaleinlage.<br />
ANGEBOT<br />
Das Angebot erfolgt nur in der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz. Um<br />
nicht in den Anwendungsbereich des Bank- und Börsenaufsichtsrechts der USA zu<br />
gelangen, kann dem Emittenten eine Person nur beitreten, für die auszuschließen ist,<br />
dass es sich um eine „US-Person“ im Sinne des United States Securities Act of 1933<br />
in seiner jeweils gültigen Fassung („Securities Act“) handelt. Das Angebot richtet sich<br />
deshalb insbesondere nicht an Personen, die Staatsbürger der USA sind, dort wohnen<br />
oder über eine dauerhafte Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis für die USA (Greencard)<br />
verfügen und aus einem anderen Grund in den USA unbeschränkt einkommensteuerpflichtig<br />
sind oder einen Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in den USA oder<br />
ihren Hoheitsgebieten haben. Gesellschaften und sonstige Gemeinschaften, die nach<br />
dem Recht der USA errichtet worden sind oder dort ihren Sitz haben, sind von einer<br />
Beteiligung ebenso ausgeschlossen wie Vermögensmassen (z.B. Trusts), die in den<br />
USA steuerpflichtig sind (siehe Seite 138, §3 Nr.6 des Gesellschaftsvertrages).<br />
IDENTIFIKATION<br />
Auch Zeichner geschlossener Fonds sind grundsätzlich nach Maßgabe des Geld -<br />
wäschegesetzes („GwG“) zu identifizieren.<br />
Vor diesem Hintergrund ist eine Annahme der Zeichnung nur möglich, wenn die notwendige<br />
Identifizierung des Anlegers erfolgt ist. Diese Identifizierung kann bei persönlicher<br />
Anwesenheit über einen von der HANSA TREUHAND Finance autorisierten<br />
Vermittler erfolgen. Für den Fall, dass die Zeichnung nicht über einen autorisierten<br />
Vermittler vorgenommen wird, hat der Zeichner die Möglichkeit, seine Identität z.B.<br />
durch das Postident-Verfahren in einer Filiale der Deutschen Post bescheinigen zu<br />
lassen (ein entsprechendes Formular liegt dem Prospekt bei). Falls der Anleger seine<br />
Identität in anderer geeigneter Weise nachweist, z.B. durch eine beglaubigte Ausweis -<br />
kopie, hat er die entstehenden Kosten selbst zu tragen. In diesem Fall ist die<br />
beglaubigte Kopie der Beitrittserklärung beizufügen.<br />
185
TEIL E // LEITFADEN ZUR ZEICHNUNG //<br />
ENTGEGENNEHMENDE STELLE VON ZEICHNUNGEN<br />
AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud IV“ mbH<br />
Brandstwiete 4, 20457 Hamburg<br />
Telefon: 040 32 57 45 0<br />
Telefax: 040 32 57 45 48<br />
HINWEIS:<br />
Die Einzahlung der Zeichnungssumme und des Agios muss nach den Rege -<br />
lungen des Geldwäschegesetzes unmittelbar von einem auf den Namen des<br />
Zeichners lautenden Konto erfolgen.<br />
Weitere Informationen zum Thema „Geldwäsche-Gesetz“, insbesondere ein<br />
Identifizierungsleitfaden für Vermittler, steht Ihrem Vermittler zum Download unter<br />
www.hansatreuhand.de bereit.<br />
ZAHLSTELLE 1 (Auszahlungen an die Kommanditisten)<br />
AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud IV“ mbH<br />
Brandstwiete 4, 20457 Hamburg<br />
ZAHLSTELLE 2 (Bereithaltung und kostenlose Ausgabe des Verkaufsprospektes)<br />
HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co.KG<br />
An der Alster 9, 20099 Hamburg<br />
und<br />
Doric Emissionshaus GmbH & Co.KG<br />
Berliner Straße 114, 63065 Offenbach am Main<br />
Möglichkeit zum Download unter www.hansatreuhand.de sowie unter<br />
www.doricassetfinance.com<br />
ZAHLUNGSWEISE<br />
Die Zahlung erfolgt durch Überweisung auf das auf der nachfolgenden Seite<br />
genannte Treuhandkonto nach Aufforderung durch den Treuhänder. Die Zahlung<br />
ist in EUR zu leisten. Etwaige Kosten der Überweisung sind vom Anleger zu tragen.<br />
EINZAHLUNGSTERMINE<br />
100% plus 5% Agio bezogen auf die gesamte Zeichnungssumme nach Maßgabe<br />
des Zeichnungsscheins.<br />
HINWEIS<br />
Sofern die vorgenannte Einzahlung ihrer Höhe und Fälligkeit nach nicht oder nicht<br />
in vollem Umfang geleistet wird, kann sich dies negativ auf das wirtschaftliche<br />
Ergebnis auswirken.<br />
186
LEITFADEN ZUR ZEICHNUNG // TEIL E<br />
AUSSCHÜTTUNGEN<br />
Die Ausschüttungen erfolgen in Euro. Hierfür ist ein entsprechendes Bankkonto<br />
vom Anleger anzugeben. Etwaige Gebühren für die Gutschrift der Ausschüttungen<br />
auf dem Bankkonto oder ggf. für die Umrechnung in eine andere Währung als Euro<br />
sind vom Anleger zu tragen.<br />
TREUHÄNDER<br />
AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud IV“ mbH<br />
Brandstwiete 4, 20457 Hamburg<br />
Telefon: 040 32 57 45-0<br />
TREUHANDKONTO<br />
AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud IV“ mbH<br />
Berenberg Bank, Joh. Berenberg, Gossler & Co.KG, Hamburg<br />
BLZ 201 200 00<br />
Konto-Nr.: 00 59935 007<br />
IBAN: DE72 2012 0000 0059 9350 07<br />
S.W.I.F.T. Adresse/BIC: BEGODEHH<br />
HERAUSGEBER<br />
1. HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co.KG<br />
An der Alster 9, 20099 Hamburg<br />
Telefon: 040 30 95 91-0<br />
Telefax: 040 30 95 91-11<br />
Internet: http://www.hansatreuhand.de<br />
E-Mail: info@hansatreuhand.de<br />
2. Doric Emissionshaus GmbH & Co.KG<br />
Berliner Straße 114, 63065 Offenbach<br />
Telefon: 069 24 75 59-0<br />
Telefax: 069 24 75 59-89<br />
Internet: http://www.doricassetfinance.com<br />
E-Mail: info@doricassetfinance.com<br />
VERTRIEBSHINWEIS<br />
Das Kommanditkapital wird durch Vertriebsbeauftragte platziert, mit denen ent -<br />
sprechende Vertriebsvereinbarungen getroffen werden. Die Vertriebsbeauftragten<br />
sind selbständige Unternehmer. Sie und ihre Mitarbeiter treten nicht als Reprä -<br />
sentanten der im Prospekt genannten Gesellschaft auf.<br />
AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud IV“ mbH<br />
HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co.KG<br />
Doric Emissionshaus GmbH & Co.KG<br />
© Copyright<br />
HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co.KG, Hamburg<br />
Doric Emissionshaus GmbH & Co.KG, Offenbach<br />
187
TEIL E // HAFTUNGS- UND ANGABENVORBEHALT //<br />
HAFTUNGS- UND ANGABENVORBEHALT<br />
HAFTUNGSVORBEHALT<br />
Im Zusammenhang mit dieser Beteiligung gilt folgende Haftungsregelung:<br />
Die Haftung der Fondsgesellschaft und ihrer Geschäftsleitung einschließlich deren<br />
Mitglieder sowie die Haftung der Prospektverantwortlichen, namentlich der Gründer,<br />
Gestalter, Initiatoren sowie die Haftung der Vertriebsbeauftragten und Anlageberater<br />
und des Treuhänders für Vermögensschäden aufgrund der Verletzung vertraglicher,<br />
vorvertraglicher oder gesetzlicher Pflichten – auch wenn und soweit sie auf dem<br />
Verhalten von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruht – wird ausgeschlossen,<br />
es sei denn, wesentliche Pflichten wurden fahrlässig verletzt oder es<br />
handelt sich um vorsätzlich oder grob fahrlässig begangene Pflichtverletzungen.<br />
Abweichend von dem vorstehenden Absatz wird die Haftung für Schäden gänzlich<br />
ausgeschlossen, soweit es sich um Ansprüche aus dem Gebiet des Gesellschaftsrechts<br />
(§ 310 Abs.4 BGB) handelt, es sei denn, es liegt vorsätzliches oder grob<br />
fahrlässiges Verhalten zugrunde. Für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen<br />
wird auch in diesem Fall nicht gehaftet.<br />
Eine Haftung für den Eintritt der mit einer Beteiligung verbundenen wirtschaftlichen<br />
und steuerlichen Ziele und Vorstellungen beim einzelnen Anleger wird vorbehaltlich<br />
der vorstehenden Absätze ausgeschlossen.<br />
Gleiches gilt für eine Haftung für Abweichungen gegenüber den Prospektangaben<br />
aufgrund von Änderungen der gesetzlichen Bestimmungen oder aufgrund von Maßnahmen<br />
der Steuerbehörden oder Änderungen der Steuerrechtsprechung.<br />
Die Haftung nach den §§13 Verkaufsprospektgesetz, 44 – 47 BörsG bleibt unberührt.<br />
Unberührt bleibt auch die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben,<br />
Körper oder Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung<br />
– auch von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen – beruht.<br />
ANGABENVORBEHALT<br />
Die Angaben und Berechnungen beruhen auf dem Stand der Prospektaufstellung<br />
(22. September 2011) sowie auf der Grundlage der in diesem Beteiligungsangebot<br />
erwähnten Verträge und der gegenwärtig geltenden gesetzlichen Bestimmungen.<br />
Niemand ist berechtigt, von diesem Prospekt abweichende Angaben zu machen.<br />
188
MUSTER HANDELSREGISTERVOLLMACHT // TEIL E<br />
MUSTER HANDELSREGISTERVOLLMACHT<br />
REGISTERVOLLMACHT<br />
Ich, der/die Unterzeichner(in)<br />
Name Vorname Geburtsdatum<br />
Straße<br />
PLZ / Ort<br />
werde der Kommanditgesellschaft in Firma<br />
Doric Flugzeugfonds Sechzehnte GmbH & Co.KG<br />
mit Sitz in Offenbach am Main, eingetragen beim Amtsgericht Offenbach<br />
(HRA 41217), als Kommanditist/in mit einer Haftsumme von<br />
EUR<br />
unter der Bedingung meiner Eintragung in das Handelsregister beitreten. Ich erteile unter Befreiung von den Bestimmungen des<br />
§ 181 BGB der AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud IV“ mbH<br />
VOLLMACHT,<br />
1. meinen Beitritt zu der vorgenannten Gesellschaft in Höhe der genannten Haftsumme anzumelden,<br />
2. für mich die gesetzlich vorgesehenen Anmeldungen zum Handelsregister hinsichtlich der vorgenannten<br />
Kommanditgesellschaft vorzunehmen; davon ausgenommen ist die Erhöhung meiner Kommanditeinlage.<br />
Die AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud IV“ mbH ist berechtigt, Untervollmachten zu erteilen und den Unterbevollmächtigten<br />
von den Beschränkungen des § 181 BGB zu befreien sowie meine Zustimmung zur Verwaltung eines fremden<br />
Kommanditanteils durch einen Testamentsvollstrecker zu erteilen.<br />
Die Vollmacht ermächtigt im Fall der Sonderrechtsnachfolge zur Abgabe von Abfindungserklärungen gegenüber<br />
dem Registergericht.<br />
Die Vollmacht gilt über meinen Tod hinaus und ist für die Dauer meiner Zugehörigkeit zur Gesellschaft unwiderruflich.<br />
Ort, Datum<br />
notariell beglaubigte Unterschrift<br />
Änderungen und Streichungen können die Eintragung im Handelsregister verhindern und sind nur nach Rücksprache zulässig.<br />
189
DER AIRBUS A380 IST EINES DER LÄNGSTEN PASSAGIER-<br />
FLUGZEUGE DER WELT. DIE // GESAMTLÄNGE // BETRÄGT:<br />
72,72 m
BEGRIFFSERLÄUTERUNGEN // TEIL F<br />
BEGRIFFSERLÄUTERUNGEN<br />
A-Check<br />
Unter einem A-Check versteht man einen planmäßigen Check des<br />
Flugzeuges und seiner Komponenten alle 400 bis 700 Flugstunden. Das ist etwa<br />
alle zwei Monate der Fall. A-Checks finden meist über Nacht im Hangar statt<br />
und beinhalten eine Überprüfung der technischen Systeme sowie kleinere<br />
Wartungsaktivitäten der Kabine.<br />
AED<br />
Dirham = Währung der Vereinigten Arabischen Emirate<br />
Afa<br />
Absetzung für Abnutzung<br />
Agio<br />
Ausgabeaufschlag, Teil der Vermittlerprovision<br />
AVIONIK<br />
Steht für die Gesamtheit der elektrischen und elektronischen Geräte an Bord eines<br />
Flugzeuges einschließlich der Fluginstrumente, wie z.B. Flugüberwachungssysteme,<br />
Flight Management System.<br />
BFE<br />
Buyer Furnished Equipment: Dies entspricht zum Großteil der Innenausstattung<br />
eines Flugzeuges, die von der jeweiligen Fluggesellschaft für das eigene „Bran ding“<br />
meist selbst, unabhängig vom Flugzeughersteller, zusammengestellt wird. Dazu<br />
gehört auch das Inflight Entertainment System.<br />
C-Check<br />
Ein C-Check stellt eine detaillierte Inspektion der Flugzeugstruktur und einen<br />
gründlichen Test der Systeme unter teilweiser Freilegung der Flugzeugverkleidung<br />
dar. Ein C-Check ist je nach Flugzeugtyp etwa alle 15 bis 24 Monate durchzuführen<br />
und dauert etwa ein bis zwei Wochen.<br />
Codesharing<br />
Das Codesharing ist ein Verfahren im Luftverkehr, bei dem sich zwei oder mehrere<br />
Fluggesellschaften einen Linienflug teilen.<br />
DBA-VAE<br />
Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den<br />
Vereinigten Arabischen Emiraten.<br />
191
TEIL F // BEGRIFFSERLÄUTERUNGEN //<br />
D-Check<br />
Der D-Check wird meist als Ausdruck genutzt für eine<br />
Generalüberholung des Flugzeuges. Er findet alle acht bis<br />
zwölf Jahre statt, bedeutet einen erheblichen Aufwand an<br />
Arbeitsstunden und Material und beinhaltet eine detaillierte<br />
Inspektion der Flugzeugstruktur und einen gründlichen<br />
Test der Systeme unter Freilegung der Flugzeugverkleidung.<br />
Für einen D-Check muss eine Fluglinie eine Maschine für<br />
ca. vier bis sechs Wochen aus dem Flugbetrieb nehmen.<br />
EASA<br />
European Aviation Safety Agency: Die Europäische Agentur<br />
für Flugsicherheit.<br />
ETOPS<br />
Extended range Twin engine Operation Performance Standards:<br />
Regularien der ICAO, die es Verkehrsflugzeugen mit<br />
nur zwei Triebwerken erlauben, Strecken, bei denen der<br />
nächst gelegene Flughafen mehr als eine bestimmte Anzahl<br />
Flug minuten (z.B. 180) entfernt ist, mit nur einem funktionstüchtigen<br />
Triebwerk zu fliegen.<br />
FAA<br />
Federal Aviation Administration: Die Bundesluftfahrtbehörde<br />
der USA. Sie ist als Behörde ein administrativer Teil des<br />
US-Verkehrsministeriums mit Sitz in der Hauptstadt<br />
Washington D.C.<br />
Full Life Zustand<br />
Bezeichnet einen Zustand des Flugzeuges und der wesent -<br />
lichen Teile, bei dem seit der letzten großen Wartung ein<br />
Betriebsstundenzustand der wesentlichen Triebwerks- und<br />
Flugzeugbauteile von null („zero hours“) erreicht wird. Dieser<br />
Zustand des Flugzeuges kann physisch durch entsprechen -<br />
de Wartungsmaßnahmen oder über eine monetäre Kompen -<br />
sationszahlung erreicht werden. Eine monetäre Kompensa -<br />
tionszahlung entspricht einer Entschädigungsleistung für die<br />
Abnutzung des Flugzeuges seit der letzten großen Wartung.<br />
GCAA<br />
The General Civil Aviation Authority: Die Luftfahrtbehörde<br />
der Vereinigten Arabischen Emirate.<br />
Half Life Zustand<br />
Bezeichnet in Bezug auf Wartungsarbeiten einen Zustand<br />
des Flugzeuges und der wesentlichen Teile, der bedeutet,<br />
dass ein Betriebsstundenzustand der wesentlichen Triebwerks-<br />
und Flugzeugbauteile vorliegt, der sich zwischen<br />
zwei großen Wartungsintervallen bewegt (50% „abgenutzt“<br />
seit der letzten großen Wartung und 50% „noch zu nutzen“<br />
bis zur nächsten großen Wartung). Dies ist oft eine Referenz<br />
für Flugzeugbewertungen, d.h. dies entspricht einer theoretischen<br />
Referenzgröße. Der tatsächliche Zustand eines Flugzeuges<br />
wird sich davon meist unterscheiden, was wiederum<br />
bedeutet, dass eine korrekte Bewertung den tatsächlichen<br />
Zustand des Flugzeuges mit einbezieht und dadurch die<br />
Referenzgröße entsprechend angepasst wird.<br />
IATA<br />
International Air Transport Association: Internationaler Dachverband<br />
der Fluggesellschaften, gegründet im April 1945 in<br />
Havanna, Kuba.<br />
ICAO<br />
International Civil Aviation Organization: Internationale Zivilluftfahrtorganisation,<br />
die unter dem Dach der Vereinten<br />
Nationen internationale Standards für den zivilen Luftverkehr<br />
erarbeitet.<br />
ISTAT<br />
International Society of Transport Aircraft Trading: Internationale<br />
Luftfahrtorganisation, die Standards für den Kauf und<br />
Verkauf von Verkehrsflugzeugen festgelegt hat, eingeschlossen<br />
Wertgutachten und einem Moralkodex.<br />
192
BEGRIFFSERLÄUTERUNGEN // TEIL F<br />
kN<br />
kN = Kilonewton: Maßeinheit für Kraft. Prospektbezogen –<br />
Einheit zur Angabe der Leistungsfähigkeit eines Flugzeugtriebwerkes.<br />
LIBOR<br />
London Interbank Offered Rate: Nachfrageseitiger Referenzzinssatz,<br />
zu dem Banken am Interbankenmarkt in London<br />
bereit sind, Geldkredite anzubieten (Angebotszinssatz).<br />
Wet lease<br />
Begriff aus der kommerziellen Luftfahrt, der das Mieten<br />
eines Flugzeuges einschließlich Cockpit-Crew, Kabinen -<br />
personal, Wartung und Versicherung von einer anderen<br />
Fluggesellschaft bezeichnet.<br />
Widebody<br />
Bezeichnung für Flugzeuge mit einem großen Rumpfdurchmesser<br />
und zwei Gängen zwischen den Sitzreihen.<br />
Macrobody<br />
Der A380 übertrifft mit seiner Standardkonfiguration von 525<br />
Sitzen die bislang größte Sitzplatzkapazität der Boeing 747<br />
(„Jumbo-Jet“) und bildet damit ein neues Segment.<br />
Mach<br />
Mach-Zahl ist eine physikalische und dimensionslose<br />
Kennzahl der Fluggeschwindigkeit.<br />
Narrowbody<br />
Bezeichnung für Flugzeuge mit einem geringen Rumpfdurchmesser<br />
und einem Gang zwischen den Sitzreihen.<br />
RPK<br />
Revenue Passagener Kilometer: Anzahl der Passagiere multipliziert<br />
mit den von ihnen geflogenen Kilometern pro Jahr.<br />
Sitzplatzauslastungsfaktor<br />
Prozentsatz der Höhe der Auslastung eines Flugzeuges<br />
(100% = Vollauslastung, das heißt alle Sitzplätze sind<br />
besetzt).<br />
VAE<br />
Vereinigte Arabische Emirate<br />
193
TEIL F // LEISTUNGSBILANZEN 2010 – DORIC GRUPPE //<br />
LEISTUNGSBILANZEN 2010 – DORIC GRUPPE<br />
ÜBERSICHT DER BETEILIGUNGSGESELLSCHAFTEN<br />
BETEILIGUNGSGESELLSCHAFT DORIC DORIC DORIC DORIC<br />
FLUGZEUGFONDS FLUGZEUGFONDS FLUGZEUGFONDS FLUGZEUGFONDS<br />
GMBH & CO.KG ZWEITE VIERTE FÜNFTE<br />
GMBH & CO.KG GMBH & CO.KG GMBH & CO.KG<br />
<strong>Invest</strong>itionsobjekt Airbus A340-600 Airbus A330-200 Airbus A380-800 Boeing 777-300ER<br />
Wesentliche Vertragspartner Virgin Atlantic Air Mauritius Ltd. Singapore Emirates<br />
Airways Ltd.<br />
Airlines Ltd.<br />
Prognosezeitraum 2006– 2026 2007– 2024 2008– 2026 2009– 2026<br />
Prospektherausgabe November 2006 Oktober 2007 März 2008 September 2008<br />
Fondswährung USD EUR USD USD<br />
SOLL-IST-VERGLEICH<br />
SOLL IST SOLL SOLL 1 IST SOLL IST SOLL SOLL 2 IST<br />
<strong>Invest</strong>itionsvolumen<br />
(inkl. Agio) 120.466 120.466 74.317 65.732 65.732 223.213 223.213 183.840 183.665 183.638<br />
Eigenkapital 6 31.12.2010 64.257 64.257 35.320 31.270 31.270 98.300 98.300 90.900 88.200 88.174<br />
Darlehensstand 7 31.12.2010 31.061 31.061 32.152 28.667 28.667 99.811 99.811 81.802 81.702 81.702<br />
Liquidität 31.12.2010 8.981 10.239 494 423 510 2.599 2.717 1.870 136 142<br />
Einnahmen 8 2010 13.528 12.768 6.057 5.455 5.389 20.839 20.664 15.797 15.119 15.120<br />
kumuliert 57.954 55.475 19.122 16.771 16.695 58.859 58.614 26.998 24.121 24.123<br />
Ausgaben 9 2010 2.240 671 1.828 1.742 1.735 5.735 5.737 5.132 4.688 4.756<br />
kumuliert 11.364 7.143 5.994 5.549 5.507 16.668 16.689 8.382 7.151 7.242<br />
Überschuss/ 2010 11.288 12.097 4.229 3.713 3.653 15.104 14.928 10.666 10.431 10.365<br />
Betriebsergebnis kumuliert 46.590 48.331 13.128 11.222 11.188 42.191 41.924 18.616 16.971 16.882<br />
Tilgungen 7 2010 4.545 4.545 1.733 1.487 1.487 7.616 7.616 4.240 4.577 4.577<br />
kumuliert 18.939 18.939 5.079 4.232 4.232 20.189 20.189 6.593 6.753 6.753<br />
Ausschüttung 2010 5.141 6.426 2.472 2.189 2.189 7.127 7.127 6.363 5.689 5.721<br />
kumuliert 20.562 19.239 7.417 6.567 6.275 17.520 18.399 12.726 9.685 9.685<br />
Ausschüttung in % 10 2010 8,00 10,00 7,00 7,00 7,00 7,25 7,25 7,00 7,00 7,00<br />
kumuliert 32,00 34,00 21,00 21,00 21,00 21,75 21,75 14,00 14,00 14,00<br />
Steuerliches Ergebnis 2010 1.495 1.495 12 – 1.928 – 1.729 – 1.729 12 – 3.402 – 3.402 12 – 4.372 – 4.302 – 4.302 12<br />
der Gesellschaft kumuliert 4.389 2.417 12 – 6.576 – 5.668 – 5.682 12 – 12.382 – 7.404 12 – 6.191 – 6.651 – 5.799 12<br />
Steuerbe(–)/<br />
-entlastung (+) 11 kumuliert – 3,03% – 1,46% – 0,17% – 0,17% – 0,14% 13 – 0,13% – 0,09% 13 – 0,39% 0,00% 0,05% 13<br />
Alle Angaben in Tausend, soweit nicht anders angegeben.<br />
Bei keiner Beteiligungsgesellschaft liegt bisher ein bestandskräftiges steuerliches Ergebnis nach Betriebsprüfung vor.<br />
11<br />
Für die Beteiligungsgesellschaft Doric Flugzeugfonds Zweite GmbH & Co.KG wurde der aktualisierte <strong>Invest</strong>itions- und Finanzierungsplan in einem<br />
„Doric Informiert” vom 20. Dezember 2007 veröffentlicht; Die aktualisierte Liquiditätsplanung war nicht Gegenstand des „Doric Informiert”.<br />
12<br />
Für die Beteiligungsgesellschaft Doric Flugzeugfonds Fünfte GmbH & Co.KG wurden die aktualisierten Prognosewerte durch den Prospektnachtrag<br />
vom 2. Juli 2010 durch einen Wirtschaftsprüfer bestätigt.<br />
13<br />
Für die Beteiligungsgesellschaft Doric Flugzeugfonds Sechste GmbH & Co.KG wurden die aktualisierten Prognosewerte durch den Prospektnachtrag<br />
vom 22. Januar 2010 durch einen Wirtschaftsprüfer bestätigt.<br />
14<br />
Für die Beteiligungsgesellschaft Doric Flugzeugfonds Achte GmbH & Co.KG wurde der aktualisierte <strong>Invest</strong>itions- und Finanzierungsplan durch den<br />
Prospektnachtrag vom 25. Mai 2010 durch einen Wirtschaftsprüfer bestätigt. Die aktualisierte Liquiditätsplanung war nicht Gegenstand des Prospektnachtrages.<br />
15<br />
Für die Beteiligungsgesellschaft Doric Flugzeugfonds Elfte GmbH & Co.KG wurden die aktualisierten Prognosewerte durch den Prospektnachtrag vom<br />
7. Dezember 2009 durch einen Wirtschaftsprüfer bestätigt.<br />
194
LEISTUNGSBILANZEN 2010 – DORIC GRUPPE // TEIL F<br />
DORIC DORIC DORIC DORIC<br />
FLUGZEUGFONDS FLUGZEUGFONDS FLUGZEUGFONDS FLUGZEUGFONDS<br />
SECHSTE ACHTE NEUNTE ELFTE<br />
GMBH & CO.KG GMBH & CO.KG GMBH & CO.KG GMBH & CO.KG<br />
Airbus A380-800 Boeing 777-300ER Airbus A380-800 Airbus A320-200<br />
Emirates Cathay Pacific Airways Ltd. Emirates AirAsia Berhad<br />
2009– 2027 2010– 2027 2010– 2024 2009– 2028<br />
Oktober 2009 November 2009 Oktober 2010 Januar 2009<br />
EUR EUR EUR USD<br />
SOLL SOLL 3 IST SOLL SOLL 4 IST SOLL IST SOLL SOLL 5 IST<br />
164.878 161.691 161.691 109.895 109.736 109.746 142.369 142.369 14 50.097 49.935 49.904<br />
68.550 68.550 68.550 51.250 50.000 50.009 42.550 42.550 14 22.950 21.600 21.348<br />
87.974 84.914 84.914 50.117 50.117 50.117 97.692 97.692 23.622 23.622 23.622<br />
1.340 1.744 1.791 1.060 1.061 1.281 1.126 1.800 650 198 343<br />
16.435 15.989 15.994 8.866 8.865 8.878 1.241 1.285 4.410 4.352 4.358<br />
17.805 17.321 17.329 14.782 14.781 14.795 1.241 1.285 9.161 9.068 9.075<br />
5.852 5.521 5.532 1.462 1.585 1.571 684 55 1.566 1.566 1.562<br />
6.440 6.109 6.129 3.113 3.122 3.112 684 55 3.227 3.257 3.249<br />
10.583 10.468 10.462 7.404 7.280 7.308 557 1.230 2.844 2.786 2.796<br />
11.365 11.212 11.200 11.668 11.659 11.683 557 1.230 5.934 5.811 5.826<br />
4.927 4.800 4.800 2.747 2.747 2.747 0 0 1.222 1.222 1.222<br />
4.927 4.800 4.800 4.269 4.269 4.269 0 0 2.378 2.378 2.378<br />
4.970 4.912 4.884 3.406 1.946 1.932 25 0 1.607 1.378 1.166<br />
5.384 5.058 5.026 3.406 1.947 1.932 25 0 2.845 1.464 1.249<br />
7,25 7,25 7,25 7,25 7,25 7,25 8,25 8,25 7,00 7,30 7,40<br />
14,50 14,50 14,50 7,25 7,25 7,25 8,25 8,25 14,00 14,60 14,70<br />
– 3.456 – 3.203 – 3.203 12 – 2.488 – 2.747 – 2.746 12 – 487 – 487 12 – 1.298 – 1.542 – 1.542 12<br />
– 3.882 – 3.646 – 3.171 12 – 4.496 – 4.548 – 4.839 12 – 487 – 487 12 – 3.032 – 3.397 – 2.340 12<br />
0,00% 0,00% 0,00% 13 0,00% 0,00% 0,00% 13 0,00% 0,00% 13 -0,05% 0,00% 0,00% 13<br />
16<br />
Ohne Agio.<br />
17<br />
Beinhaltet nicht, ggf. abweichend vom Vorjahr, die kurzfristige Zwischenfinanzierung des Eigenkapitals im Laufe der Platzierung.<br />
18<br />
Einnahmen inkl. Zinseinnahmen.<br />
19<br />
Ausgaben ohne Tilgung und Zinszahlungen für die Zwischenfinanzierung des Eigenkapitals.<br />
10<br />
Bezogen auf die Kapitaleinlage (ohne Agio); ggf. zeitanteilig, sofern der Beitritt unterjährig erfolgt ist.<br />
11<br />
Bezogen auf die Kapitaleinlage (ohne Agio); unterstellt wurde ein Steuersatz von 42% zzgl. SolZ i.H.v. 5,5%. Bei Einkünften aus Kapitalvermögen<br />
wurde ab 2009 ein Steuersatz von 25% zzgl. SolZ i.H.v. 5,5% unterstellt. Ggf. anfallende Ergebnisse für den Progressionsvorbehalt sind nicht<br />
berücksichtigt.<br />
12<br />
Das steuerliche Ergebnis 2010 wurde geschätzt. Das finale steuerliche Ergebnis wird hiervon voraussichtlich abweichen.<br />
13<br />
Aufgrund der Verlustausgleichsbeschränkung des EStG sind die Verluste zum Teil nicht mit anderen Einkünften ausgleichsfähig. Aufgrund der<br />
Abgeltungsteuer kann es zu einer geringen Steuerbelastung kommen.<br />
14<br />
Die Beteiliungsgesellschaft Doric Flugzeugfonds Neunte GmbH & Co.KG befand sich bis Anfang 2011 noch in Platzierung.<br />
195
TEIL F // LEISTUNGSBILANZEN 2010 – DORIC GRUPPE //<br />
ÜBERSICHT DER BETEILIGUNGSGESELLSCHAFTE<br />
BETEILIGUNGSGESELLSCHAFT DORIC FLUGZEUGFONDS MS JAVA REEDEREI MS BORNEO REEDEREI<br />
ZWÖLFTE GMBH & CO.KG M. LAUTERJUNG M. LAUTERJUNG<br />
GMBH & CO.KG<br />
GMBH & CO.KG<br />
<strong>Invest</strong>itionsobjekt Airbus A380-800 Massengutschiff Massengutschiff<br />
Cape-Size-Klasse<br />
Cape-Size-Klasse<br />
Wesentliche Vertragspartner<br />
Emirates<br />
Prognosezeitraum 2009– 2028 2006– 2028 2006– 2029<br />
Prospektherausgabe September 2009 Oktober 2006 Dezember 2006<br />
Vermietungsstand Immobilien 31.12.2010 – – –<br />
Fondswährung EUR USD USD<br />
SOLL-IST-VERGLEICH<br />
SOLL SOLL 1 IST SOLL SOLL 2 IST SOLL SOLL 3 IST<br />
<strong>Invest</strong>itionsvolumen<br />
(inkl. Agio) 164.543 160.402 160.585 37.329 26.491 26.491 37.696 26.469 26.469<br />
Eigenkapital 8 31.12.2010 68.350 68.350 68.525 24.541 24.265 24.265 24.891 24.244 24.244<br />
Darlehensstand 9 31.12.2010 87.874 84.363 84.363 9.280 0 0 9.570 0 0<br />
Liquidität 31.12.2010 1.218 1.978 2.228 748 944 3.889 769 945 3.843<br />
Einnahmen 10 2010 16.486 16.054 16.054 5.547 0 26 5.547 0 159<br />
kumuliert 17.860 16.054 16.054 12.754 0 1.413 11.004 0 992<br />
Ausgaben 11 2010 5.082 5.742 5.721 2.414 0 150 2.413 0 138<br />
kumuliert 6.470 5.742 5.721 5.466 0 590 4.672 0 491<br />
Überschuss/ 2010 11.404 10.312 10.333 3.133 0 – 124 3.134 0 21<br />
Betriebsergebnis kumuliert 11.391 10.312 10.333 7.288 0 823 6.332 0 501<br />
Tilgungen 9 2010 4.902 4.272 4.272 1.160 0 0 1.160 0 0<br />
kumuliert 4.902 4.272 4.272 2.320 0 0 2.030 0 0<br />
Ausschüttung 2010 4.955 3.845 2.538 1.963 971 972 1.991 970 971<br />
kumuliert 5.368 3.845 2.538 5.033 971 1.365 4.516 970 1.162<br />
Ausschüttung in % 12 2010 7,25 7,25 7,25 8,00 4,00 5,63 8,00 4,00 4,00<br />
kumuliert 7,25 7,25 7,25 20,51 4,00 5,63 18,14 4,00 4,79<br />
Steuerliches Ergebnis 2010 – 2.642 – 3.790 – 3.790 14 49 0 0 14 49 0 0,00 14<br />
der Gesellschaft kumuliert – 3.858 – 3.790 – 3.790 14 106 0 – 5.923 14 90 0 – 6.729 14<br />
Steuerbe(–)/<br />
-entlastung (+) 13 kumuliert 0,00% 0,00% 0,00% 16 – 0,19% 0,00% – 10,82% – 0,16% 0,00% – 12,30%<br />
Alle Angaben in Tausend, soweit nicht anders angegeben.<br />
Bei keiner Beteiligungsgesellschaft liegt bisher ein bestandskräftiges steuerliches Ergebnis nach Betriebsprüfung vor.<br />
11<br />
Für die Beteiligungsgesellschaft Doric Flugzeugfonds Zwölfte GmbH & Co.KG wurden die aktualisierten Prognosewerte durch den Prospektnachtrag<br />
vom 3. Februar 2010 durch einen Wirtschaftsprüfer bestätigt.<br />
12<br />
Für die Beteiligungsgesellschaft MS Java Reederei M. Lauterjung GmbH & Co.KG wurden die aktualisierten Prognosewerte in einem „Doric Informiert“<br />
am 16. April 2010 veröffentlicht. Dieser beinhaltet die wirtschaftlichen Eckdaten der getätigten Ersatzinvestition.<br />
13<br />
Für die Beteiligungsgesellschaft MS Borneo Reederei M. Lauterjung GmbH & Co.KG wurden die aktualisierten Prognosewerte in einem „Doric Informiert“<br />
am 16. April 2010 veröffentlicht. Dieser beinhaltet die wirtschaftlichen Eckdaten der getätigten Ersatzinvestition.<br />
14<br />
Für die Beteiligungsgesellschaft GENO Bioenergie Leasingfonds Erste GmbH & Co.KG wurden die aktualisierten Prognosewerte nach Übernahme des<br />
Parkbetriebs in einem „Doric Informiert“ vom 23. Dezember 2010 veröffentlicht. Diese Zahlen wurden nicht durch einen Wirtschaftsprüfer bestätigt.<br />
Die IST-Werte entsprechen der Anlegerinformation „Zwischenbericht“ vom 24. Juni 2011 und basieren zu diesem Zeitpunkt auf noch nicht durch einen<br />
Wirtschaftsprüfer bestätigten Zahlen.<br />
15<br />
Für die Beteiligungsgesellschaft GENO 7 Newgate Street GmbH & Co.KG wurden die aktualisierten Prognosewerte durch den Prospektnachtrag vom<br />
19. September 2007 durch einen Wirtschaftsprüfer bestätigt.<br />
196
LEISTUNGSBILANZEN 2010 – DORIC GRUPPE // TEIL F<br />
GENO BIOENERGIE GENO 7 NEWGATE STREET GENO LION PLAZA DORIC TRANSPORTFOLIO<br />
LEASINGFONDS GMBH & CO.KG GMBH & CO.KG<br />
ERSTE GMBH & CO.KG<br />
Bioenergiepark Penkun Immobilie 7 Newgate Immobilienkomplex Mobilienfonds<br />
Street, London<br />
Lion Plaza, London<br />
NAWARO Bioenergie AG Mieter AXA <strong>Invest</strong>ment Mieter White & Case Doric Erste Aviation<br />
Managers SA und AXA UK plc u. Navigation GmbH & Co.KG<br />
2006– 2026 2005– 2022 2006– 2022 2009– 2030<br />
August 2006 Oktober 2005 März 2006 Oktober 2008<br />
– 100% 100% –<br />
EUR GBP GBP USD<br />
SOLL SOLL 4 IST 4 SOLL SOLL 5 IST SOLL SOLL 6 IST SOLL SOLL 7 IST<br />
103.110 103.110 103.110 82.595 81.722 81.731 268.500 263.799 263.799 42.000 10.500 7.329<br />
98.200 98.200 98.200 53.900 36.450 36.458 170.000 111.240 111.240 40.000 10.000 6.978<br />
0 0 0 26.000 43.450 43.450 90.000 146.997 146.997 0 0 0<br />
10.151 11.732 10.015 628 712 319 3.260 4.994 6.087 278 188 57<br />
11.006 25.979 25.813 4.242 4.386 3.548 14.016 14.144 11.528 2.667 635 402<br />
37.264 25.979 25.813 19.776 19.899 18.960 59.885 60.793 57.955 4.110 779 525<br />
1.303 19.847 21.345 1.197 2.416 2.395 3.729 7.112 6.812 243 61 34<br />
19.392 19.847 21.345 4.886 7.659 7.651 9.531 17.485 18.141 481 39 10<br />
9.702 6.133 4.468 3.044 1.970 1.152 10.287 7.031 4.716 2.424 574 369<br />
17.872 6.133 4.468 14.891 12.240 11.308 50.354 43.308 39.814 3.629 740 514<br />
0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />
0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />
10.802 5.308 5.308 2.830 1.914 1.457 10.200 6.674 4.450 2.500 625 423<br />
27.005 5.308 5.308 13.795 8.493 8.029 43.350 23.566 21.074 4.375 808 566<br />
11,00 5,50 5,50 5,25 5,25 4,00 6,00 6,00 4,00 6,25 6,25 6,25<br />
27,50 5,50 5,50 31,50 31,50 30,25 30,00 30,00 28,00 12,50 13,25 13,25<br />
4.175 871 871 14 2.088 1.220 303 15 5.677 1.757 – 2.670 15 154 23 0 14<br />
12.003 – 2.856 – 2.856 14 6.970 2.522 1.301 15 5.159 – 14.263 – 20.939 15 472 29 – 92 14<br />
– 5,42% 1,29% 1,29% – 0,29% – 0,41% – 0,23% – 0,64% – 0,46% – 0,25% – 0,35% – 0,02% 0,58% 16<br />
16<br />
Für die Beteiligungsgesellschaft GENO Lion Plaza GmbH & Co.KG wurden die aktualisierten Prognosewerte durch den Prospektnachtrag vom<br />
11. August 2008 durch einen Wirtschaftsprüfer bestätigt.<br />
17<br />
Für das Doric TransPortFolio wurden die aktualisierten Prognosewerte durch den Prospektnachtrag vom 02. Oktober 2009 durch einen Wirtschaftsprüfer<br />
bestätigt.<br />
18<br />
Ohne Agio.<br />
19<br />
Beinhaltet nicht, ggf. abweichend vom Vorjahr, die kurzfristige Zwischenfinanzierung des Eigenkapitals im Laufe der Platzierung.<br />
10<br />
Einnahmen inkl. Zinseinnahmen.<br />
11<br />
Ausgaben ohne Tilgung und Zinszahlungen für die Zwischenfinanzierung des Eigenkapitals.<br />
12<br />
Bezogen auf die Kapitaleinlage (ohne Agio); ggf. zeitanteilig, sofern der Beitritt unterjährig erfolgt ist.<br />
13<br />
Bezogen auf die Kapitaleinlage (ohne Agio); unterstellt wurde ein Steuersatz von 42% zzgl. SolZ i.H.v. 5,5%. Bei Einkünften aus Kapitalvermögen<br />
wurde ab 2009 ein Steuersatz von 25% zzgl. SolZ i.H.v. 5,5% unterstellt. Ggf. anfallende Ergebnisse für den Progressionsvorbehalt sind nicht<br />
berücksichtigt.<br />
14<br />
Das steuerliche Ergebnis 2010 wurde geschätzt. Das finale steuerliche Ergebnis wird hiervon voraussichtlich abweichen.<br />
15<br />
Es wurde das steuerliche Ergebnis in UK für das Geschäftsjahr 2009/2010 angegeben.<br />
16<br />
Aufgrund der Verlustausgleichsbeschränkung des EStG sind die Verluste zum Teil nicht mit anderen Einkünften ausgleichsfähig. Aufgrund der<br />
Abgeltungsteuer kann es zu einer geringen Steuerbelastung kommen.<br />
197
TEIL F // LEISTUNGSBILANZEN 2010 – HANSA TREUHAND GRUPPE //<br />
LEISTUNGSBILANZ 2010 – HANSA TREUHAND GRUPPE<br />
(Stand: September 2011)<br />
WIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG EUR-SCHIFFSFONDS (MIT PROSPEKT-DATEN)<br />
INVESTITION UND FINANZIERUNG PROSPEKT IST ABWEICHUNG<br />
Eigenkapital (ohne Agio) TEUR 694.403 698.308<br />
Fremdkapital TEUR 890.939 890.939<br />
Gesamtinvestitionsvolumen TEUR 1.585.343 1.589.247 3.903<br />
NETTOCHARTERERLÖSE 1<br />
bis Ende 2009 TEUR 1.489.910 1.433.432<br />
Berichtsjahr 2010 TEUR 225.550 119.186<br />
Gesamt TEUR 1.715.460 1.552.618 – 162.842<br />
BETRIEBSÜBERSCHUSS 2<br />
bis Ende 2009 TEUR 770.403 792.456<br />
Berichtsjahr 2010 TEUR 130.572 29.789<br />
Gesamt TEUR 900.975 822.245 – 78.730<br />
LIQUIDITÄT 3<br />
per 31.12.2010 TEUR 21.630 15.235 – 6.395<br />
AUSSCHÜTTUNGEN 4<br />
bis Ende 2009 TEUR 343.387 278.926<br />
Berichtsjahr 2010 TEUR 66.547 11.991<br />
Gesamt TEUR 409.934 290.917 – 119.017<br />
JAHRESTILGUNG<br />
2010 TUSD 68.737 50.926 – 17.811<br />
HYPOTHEKENSTAND<br />
per 31.12.2010 TUSD 489.102 442.588 46.514<br />
WIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG USD-SCHIFFSFONDS (HS MEDEA)<br />
INVESTITION UND FINANZIERUNG PROSPEKT IST ABWEICHUNG<br />
Eigenkapital (ohne Agio) TUSD 24.200 24.670<br />
Fremdkapital TUSD 33.000 33.000<br />
Gesamtinvestitionsvolumen TUSD 57.200 57.670 470<br />
NETTOCHARTERERLÖSE 1<br />
bis Ende 2009 TUSD 29.286 30.252<br />
Berichtsjahr 2010 TUSD 8.154 8.852<br />
Gesamt TUSD 37.440 39.104 1.664<br />
BETRIEBSÜBERSCHUSS 2<br />
bis Ende 2009 TUSD 15.435 14.333<br />
Berichtsjahr 2010 TUSD 4.366 4.862<br />
Gesamt TUSD 19.801 19.195 – 606<br />
AUSSCHÜTTUNGEN 4<br />
bis Ende 2009 TUSD 6.776 5.922<br />
Berichtsjahr 2010 TUSD 1.936 1.974<br />
Gesamt TUSD 8.712 7.896 – 816<br />
LIQUIDITÄT 3<br />
per 31.12.2010 TUSD 1.284 282 – 1.002<br />
JAHRESTILGUNG<br />
2010 TUSD 2.360 2.360 0<br />
HYPOTHEKENSTAND<br />
per 31.12.2010 TUSD 22.970 21.420 1.550<br />
1<br />
Chartereinnahmen ./. Befrachtungskommission ./. Bereederungskommission = Nettochartererlöse (inkl. Kursdifferenzen u. Sonstige).<br />
2<br />
Nettochartererlöse ./. Schiffsbetriebskosten ./. Gesellschaftskosten ./. Zinsen = Betriebsüberschuss.<br />
3<br />
Nach Ausschüttung + Tilgung Schiffshypothek.<br />
4<br />
Bezogen auf das Kommanditkapital.<br />
198
LEISTUNGSBILANZEN 2010 – HANSA TREUHAND GRUPPE // TEIL F<br />
WIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG EUR-SCHIFFSFONDS (OHNE SOLL - DATEN) 1<br />
INVESTITION UND FINANZIERUNG PROSPEKT IST ABWEICHUNG<br />
Eigenkapital (ohne Agio) TEUR 446.976 456.269<br />
Fremdkapital TEUR 439.775 439.775<br />
Gesamtinvestitionsvolumen TEUR 886.752 896.044 9.291<br />
NETTOCHARTERERLÖSE 2<br />
bis Prospektende TEUR 1.635.609 1.481.171<br />
ab Prospektende TEUR 0 329.289<br />
Gesamt TEUR 1.635.609 1.810.460 174.851<br />
BETRIEBSÜBERSCHUSS 3<br />
bis Prospektende TEUR 800.480 782.234<br />
ab Prospektende TEUR 0 115.545<br />
Gesamt TEUR 800.480 897.779 97.299<br />
LIQUIDITÄT 4<br />
per 31.12.2010 TEUR n.a. 20.880<br />
AUSSCHÜTTUNGEN 5<br />
bis Prospektende TEUR 341.130 277.421<br />
ab Prospektende TEUR 0 99.005<br />
Gesamt TEUR 341.130 376.426 35.296<br />
1<br />
Betrifft Schiffe, die zum Stichtag die prognostizierte Prospektlaufzeit bereits überschritten haben.<br />
2<br />
Chartereinnahmen ./. Befrachtungskommission ./. Bereederungskommission = Nettochartererlöse (inkl. Kursdifferenzen u. Sonstige).<br />
3<br />
Nettochartererlöse ./. Schiffsbetriebskosten ./. Gesellschaftskosten ./. Zinsen = Betriebsüberschuss.<br />
4<br />
Nach Ausschüttung und Darlehen.<br />
5<br />
Bezogen auf das Kommanditkapital.<br />
WIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG FLUGZEUGFONDS<br />
INVESTITION UND FINANZIERUNG PROSPEKT IST ABWEICHUNG<br />
Eigenkapital (ohne Agio) TEUR 110.900 111.320<br />
Fremdkapital TEUR 186.326 186.326<br />
Gesamtinvestitionsvolumen TEUR 297.226 297.646 420<br />
AUSSCHÜTTUNGEN<br />
bis Ende 2009 TEUR 0 0<br />
Berichtsjahr 2010 TEUR 3.870 2.563 1<br />
Gesamt TEUR 3.870 2.563 – 1.307<br />
LIQUIDITÄT<br />
per 31.12.2010 TEUR 3.104 4.028 924<br />
JAHRESTILGUNG<br />
2010 TUSD 6.185 6.185 0<br />
HYPOTHEKENSTAND<br />
per 31.12.2010 TUSD 257.157 257.157 0<br />
1<br />
Zeitanteilig je Beitritts- und Einzahlungsdatum, Auszahlung für SkyCloud II vertragsgemäß in 2011.<br />
199
Bildnachweis<br />
Titelseite<br />
Seite 2<br />
Seite 4<br />
Seite 6, 7<br />
Seite 8<br />
Seite 42<br />
Seite 43<br />
Seite 51<br />
Seite 61<br />
Seite 62<br />
Seite 63<br />
Seite 64<br />
Seite 70<br />
Seite 84<br />
Seite 136<br />
Seite 184<br />
Seite 190<br />
AirTeamImages<br />
AirTeamImages<br />
Weimeng<br />
Jid Webb<br />
Mark Kryst<br />
AirTeamImages<br />
AirTeamImages<br />
Airbus S.A.S.<br />
AirTeamImages<br />
Emirates<br />
Emirates<br />
Rudy Chiarello<br />
Matthew McNulty<br />
AirTeamImages<br />
AirTeamImages<br />
AirTeamImages<br />
Jaakko Ypyä
Vertragsformular selbstdurchschreibend.<br />
Original bitte an:<br />
HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co.KG, Postfach 10 30 05, 20020 Hamburg<br />
Telefon 040/30 95 91-0, Vertriebs-Fax 040/30 95 91-13<br />
Eine Kopie behält der Auftraggeber, die zweite Kopie ist ggf. für den Vermittler<br />
Ihre Kunden-Nummer<br />
Fonds-Nummer<br />
9 0 3 0<br />
ZEICHNUNGSSCHEIN<br />
(BEITRITTSERKLÄRUNG)<br />
SKY CLOUD IV – A380<br />
Ich, der/die Unterzeichnende (Auftraggeber)<br />
Name Vorname Geb.-Datum<br />
Straße Beruf Geb.-Ort<br />
PLZ/Ort Telefon E-Mail<br />
zust. Wohnsitz-Finanzamt Steuer-Nr./Steueridentifikations-Nr. Staatsangehörigkeit<br />
Bankverbindung BLZ Konto-Nr.<br />
Konfession: evangelisch katholisch sonstiges keine IBAN SWIFT<br />
HANSA TREUHAND Finance GmbH&Co.KG<br />
beauftrage die AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud IV“ mbH,<br />
treuhänderisch für mich auf meine Rechnung eine Kommanditbeteiligung<br />
an der nachfolgend bezeichneten Kommanditgesellschaft<br />
nach Maßgabe des Treuhandvertrages zu erwerben, zu halten und<br />
zu verwalten: Doric Flugzeugfonds Sechzehnte GmbH & Co.KG<br />
(Amtsgericht Offenbach am Main, HRA 41217). Die Zeichnungssumme<br />
bemisst sich wie folgt:<br />
Beteiligungsbetrag:<br />
plus 5% Agio:<br />
gesamt:<br />
in Worten (gesamt):<br />
EUR<br />
EUR<br />
EUR<br />
(Mindestzeichnungssumme 10.000 EUR zzgl. 5% Agio. Höhere<br />
Beträge müssen durch 5.000 EUR teilbar sein.)<br />
Der Beteiligungsbetrag, zzgl. Agio, ist bis zum 1. Juni 2012 auf<br />
das Konto der AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud IV“ mbH,<br />
Konto-Nr.0059935007 bei der Berenberg Bank Joh. Berenberg,<br />
Gossler&Co.KG, Hamburg, BLZ 201 200 00 mit dem Verwendungszweck<br />
Sky Cloud IV zu zahlen. Sofern der Auftraggeber<br />
später beitritt, ist der Beteiligungsbetrag zzgl. Agio bis zum<br />
25. Kalendertag des Monats zu zahlen, der dem Monat folgt, in<br />
dem der Treuhandvertrag durch die AGR Treuhandgesellschaft<br />
„Sky Cloud IV“ mbH angenommen worden ist. Bei Beitritt und Einzahlung<br />
des Beteiligungsbetrages zzgl. Agio bis zum 31. Dezember<br />
2011 erhält der Auftraggeber eine Bonusausschüttung i.H.v.<br />
1% des Beteiligungsbetrages.<br />
Die Beteiligung wird ganz oder zum Teil finanziert.<br />
Für meine Beteiligung ist ausschließlich der Inhalt des Verkaufsprospekts,<br />
des Kommanditgesellschaftsvertrages und des Treuhandvertrages<br />
maßgebend. Hiermit bestätige ich, dass ich keine<br />
US-Person im Sinne des United States Securities Act of 1933 in<br />
seiner jeweils gültigen Fassung („Securities Act“) bin. Ich bin weder<br />
Staatsbürger der USA, noch Inhaber einer dauerhaften Aufenthalts-<br />
und Arbeitserlaubnis für die USA (Greencard). Ich bin nicht<br />
aus einem anderen Grund in den USA unbeschränkt einkommensteuerpflichtig<br />
und habe keinen Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt<br />
in den USA oder ihren Hoheitsgebieten (siehe dazu auch<br />
§3 Absatz 6 des Gesellschaftsvertrages bzw. §2 Absatz 3 des<br />
Treuhandvertrages).<br />
Ich erwerbe und halte die Beteiligung auf eigene Rechnung.<br />
Sollte sich dies ändern, werde ich dies unverzüglich dem Treuhänder<br />
mitteilen. Ich habe mich vor Gegenzeichnung dieser Beitrittserklärung<br />
durch den Treuhänder diesem gegenüber zu identifizieren.<br />
Ich bin damit einverstanden, dass meine persönlichen Daten<br />
über eine EDV-Anlage gespeichert werden. Sie werden zur<br />
Verwaltung meiner Beteiligung und zu meiner Betreuung verwendet.<br />
Die Haftung, die im Zusammenhang mit dieser Beteiligung und<br />
dem Verkaufsprospekt steht, ist im Rahmen des Haftungsvorbehalts,<br />
der auf Seite 188 des Verkaufsprospekts abgedruckt<br />
ist, gegenüber den dort genannten Vertragspartnern und Dritten,<br />
insbesondere gegenüber den Prospektverantwortlichen,<br />
Initiatoren, Anlageberatern und dem Treuhänder beschränkt.<br />
Ich kann meinen Beitritt widerrufen, wenn er den Regeln<br />
über ein Haustürgeschäft (§312 BGB) oder ein Fernabsatzgeschäft<br />
(§312 b BGB) unterliegt. Dies gilt auch, wenn der<br />
Beitritt mit einem Verbraucherdarlehensvertrag (§358 BGB)<br />
verbunden ist. Die entsprechende Widerrufsbelehrung liegt<br />
ggf. bei.<br />
Ort, Datum<br />
7<br />
Unterschrift des Auftraggebers<br />
Der vorstehende Auftrag wird angenommen:<br />
Hamburg, den<br />
AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud IV“ mbH<br />
EMPFANGSBEKENNTNIS<br />
Ich, der Unterzeichnende, erkläre, dass ich die nachfolgenden<br />
Unterlagen bezüglich des treuhänderischen Erwerbs<br />
einer Kommanditbeteiligung an der<br />
Doric Flugzeugfonds Sechzehnte GmbH&Co.KG (Amtsgericht<br />
Offenbach am Main HRA 41217)<br />
erhalten habe:<br />
1. Verkaufsprospekt<br />
2. Kommanditgesellschaftsvertrag<br />
3. Treuhandvertrag<br />
4. Informationen bei Fernabsatzverträgen<br />
Niemand außer den Prospektverantwortlichen und Anbietern ist<br />
berechtigt, vom Verkaufsprospekt abweichende Angaben zu<br />
machen. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass Ausschüttungen<br />
auf mein o.a. Konto überwiesen werden. Kosten, die durch<br />
den Zahlungsverkehr bei mir entstehen, sind von mir zu tragen.<br />
Ort, Datum<br />
7<br />
Unterschrift des Auftraggebers
Vertragsformular selbstdurchschreibend.<br />
Original bitte an:<br />
HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co.KG, Postfach 10 30 05, 20020 Hamburg<br />
Telefon 040/30 95 91-0, Vertriebs-Fax 040/30 95 91-13<br />
Eine Kopie behält der Auftraggeber, die zweite Kopie ist ggf. für den Vermittler<br />
Ihre Kunden-Nummer<br />
Fonds-Nummer<br />
9 0 3 0<br />
ZEICHNUNGSSCHEIN<br />
(BEITRITTSERKLÄRUNG)<br />
SKY CLOUD IV – A380<br />
Ich, der/die Unterzeichnende (Auftraggeber)<br />
Name Vorname Geb.-Datum<br />
Straße Beruf Geb.-Ort<br />
PLZ/Ort Telefon E-Mail<br />
zust. Wohnsitz-Finanzamt Steuer-Nr./Steueridentifikations-Nr. Staatsangehörigkeit<br />
Bankverbindung BLZ Konto-Nr.<br />
Konfession: evangelisch katholisch sonstiges keine IBAN SWIFT<br />
Vermittler<br />
beauftrage die AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud IV“ mbH,<br />
treuhänderisch für mich auf meine Rechnung eine Kommanditbeteiligung<br />
an der nachfolgend bezeichneten Kommanditgesellschaft<br />
nach Maßgabe des Treuhandvertrages zu erwerben, zu halten und<br />
zu verwalten: Doric Flugzeugfonds Sechzehnte GmbH & Co.KG<br />
(Amtsgericht Offenbach am Main, HRA 41217). Die Zeichnungssumme<br />
bemisst sich wie folgt:<br />
Beteiligungsbetrag:<br />
plus 5% Agio:<br />
gesamt:<br />
in Worten (gesamt):<br />
EUR<br />
EUR<br />
EUR<br />
(Mindestzeichnungssumme 10.000 EUR zzgl. 5% Agio. Höhere<br />
Beträge müssen durch 5.000 EUR teilbar sein.)<br />
Der Beteiligungsbetrag, zzgl. Agio, ist bis zum 1. Juni 2012 auf<br />
das Konto der AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud IV“ mbH,<br />
Konto-Nr.0059935007 bei der Berenberg Bank Joh. Berenberg,<br />
Gossler&Co.KG, Hamburg, BLZ 201 200 00 mit dem Verwendungszweck<br />
Sky Cloud IV zu zahlen. Sofern der Auftraggeber<br />
später beitritt, ist der Beteiligungsbetrag zzgl. Agio bis zum<br />
25. Kalendertag des Monats zu zahlen, der dem Monat folgt, in<br />
dem der Treuhandvertrag durch die AGR Treuhandgesellschaft<br />
„Sky Cloud IV“ mbH angenommen worden ist. Bei Beitritt und Einzahlung<br />
des Beteiligungsbetrages zzgl. Agio bis zum 31. Dezember<br />
2011 erhält der Auftraggeber eine Bonusausschüttung i.H.v.<br />
1% des Beteiligungsbetrages.<br />
Die Beteiligung wird ganz oder zum Teil finanziert.<br />
Für meine Beteiligung ist ausschließlich der Inhalt des Verkaufsprospekts,<br />
des Kommanditgesellschaftsvertrages und des Treuhandvertrages<br />
maßgebend. Hiermit bestätige ich, dass ich keine<br />
US-Person im Sinne des United States Securities Act of 1933 in<br />
seiner jeweils gültigen Fassung („Securities Act“) bin. Ich bin weder<br />
Staatsbürger der USA, noch Inhaber einer dauerhaften Aufenthalts-<br />
und Arbeitserlaubnis für die USA (Greencard). Ich bin nicht<br />
aus einem anderen Grund in den USA unbeschränkt einkommensteuerpflichtig<br />
und habe keinen Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt<br />
in den USA oder ihren Hoheitsgebieten (siehe dazu auch<br />
§3 Absatz 6 des Gesellschaftsvertrages bzw. §2 Absatz 3 des<br />
Treuhandvertrages).<br />
Ich erwerbe und halte die Beteiligung auf eigene Rechnung.<br />
Sollte sich dies ändern, werde ich dies unverzüglich dem Treuhänder<br />
mitteilen. Ich habe mich vor Gegenzeichnung dieser Beitrittserklärung<br />
durch den Treuhänder diesem gegenüber zu identifizieren.<br />
Ich bin damit einverstanden, dass meine persönlichen Daten<br />
über eine EDV-Anlage gespeichert werden. Sie werden zur<br />
Verwaltung meiner Beteiligung und zu meiner Betreuung verwendet.<br />
Die Haftung, die im Zusammenhang mit dieser Beteiligung und<br />
dem Verkaufsprospekt steht, ist im Rahmen des Haftungsvorbehalts,<br />
der auf Seite 188 des Verkaufsprospekts abgedruckt<br />
ist, gegenüber den dort genannten Vertragspartnern und Dritten,<br />
insbesondere gegenüber den Prospektverantwortlichen,<br />
Initiatoren, Anlageberatern und dem Treuhänder beschränkt.<br />
Ich kann meinen Beitritt widerrufen, wenn er den Regeln<br />
über ein Haustürgeschäft (§312 BGB) oder ein Fernabsatzgeschäft<br />
(§312 b BGB) unterliegt. Dies gilt auch, wenn der<br />
Beitritt mit einem Verbraucherdarlehensvertrag (§358 BGB)<br />
verbunden ist. Die entsprechende Widerrufsbelehrung liegt<br />
ggf. bei.<br />
Ort, Datum<br />
7<br />
Unterschrift des Auftraggebers<br />
Der vorstehende Auftrag wird angenommen:<br />
Hamburg, den<br />
AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud IV“ mbH<br />
EMPFANGSBEKENNTNIS<br />
Ich, der Unterzeichnende, erkläre, dass ich die nachfolgenden<br />
Unterlagen bezüglich des treuhänderischen Erwerbs<br />
einer Kommanditbeteiligung an der<br />
Doric Flugzeugfonds Sechzehnte GmbH&Co.KG (Amtsgericht<br />
Offenbach am Main HRA 41217)<br />
erhalten habe:<br />
1. Verkaufsprospekt<br />
2. Kommanditgesellschaftsvertrag<br />
3. Treuhandvertrag<br />
4. Informationen bei Fernabsatzverträgen<br />
Niemand außer den Prospektverantwortlichen und Anbietern ist<br />
berechtigt, vom Verkaufsprospekt abweichende Angaben zu<br />
machen. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass Ausschüttungen<br />
auf mein o.a. Konto überwiesen werden. Kosten, die durch<br />
den Zahlungsverkehr bei mir entstehen, sind von mir zu tragen.<br />
Ort, Datum<br />
7<br />
Unterschrift des Auftraggebers
Vertragsformular selbstdurchschreibend.<br />
Original bitte an:<br />
HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co.KG, Postfach 10 30 05, 20020 Hamburg<br />
Telefon 040/30 95 91-0, Vertriebs-Fax 040/30 95 91-13<br />
Eine Kopie behält der Auftraggeber, die zweite Kopie ist ggf. für den Vermittler<br />
Ihre Kunden-Nummer<br />
Fonds-Nummer<br />
9 0 3 0<br />
ZEICHNUNGSSCHEIN<br />
(BEITRITTSERKLÄRUNG)<br />
SKY CLOUD IV – A380<br />
Ich, der/die Unterzeichnende (Auftraggeber)<br />
Name Vorname Geb.-Datum<br />
Straße Beruf Geb.-Ort<br />
PLZ/Ort Telefon E-Mail<br />
zust. Wohnsitz-Finanzamt Steuer-Nr./Steueridentifikations-Nr. Staatsangehörigkeit<br />
Bankverbindung BLZ Konto-Nr.<br />
Konfession: evangelisch katholisch sonstiges keine IBAN SWIFT<br />
Anleger<br />
beauftrage die AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud IV“ mbH,<br />
treuhänderisch für mich auf meine Rechnung eine Kommanditbeteiligung<br />
an der nachfolgend bezeichneten Kommanditgesellschaft<br />
nach Maßgabe des Treuhandvertrages zu erwerben, zu halten und<br />
zu verwalten: Doric Flugzeugfonds Sechzehnte GmbH & Co.KG<br />
(Amtsgericht Offenbach am Main, HRA 41217). Die Zeichnungssumme<br />
bemisst sich wie folgt:<br />
Beteiligungsbetrag:<br />
plus 5% Agio:<br />
gesamt:<br />
in Worten (gesamt):<br />
EUR<br />
EUR<br />
EUR<br />
(Mindestzeichnungssumme 10.000 EUR zzgl. 5% Agio. Höhere<br />
Beträge müssen durch 5.000 EUR teilbar sein.)<br />
Der Beteiligungsbetrag, zzgl. Agio, ist bis zum 1. Juni 2012 auf<br />
das Konto der AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud IV“ mbH,<br />
Konto-Nr.0059935007 bei der Berenberg Bank Joh. Berenberg,<br />
Gossler&Co.KG, Hamburg, BLZ 201 200 00 mit dem Verwendungszweck<br />
Sky Cloud IV zu zahlen. Sofern der Auftraggeber<br />
später beitritt, ist der Beteiligungsbetrag zzgl. Agio bis zum<br />
25. Kalendertag des Monats zu zahlen, der dem Monat folgt, in<br />
dem der Treuhandvertrag durch die AGR Treuhandgesellschaft<br />
„Sky Cloud IV“ mbH angenommen worden ist. Bei Beitritt und Einzahlung<br />
des Beteiligungsbetrages zzgl. Agio bis zum 31. Dezember<br />
2011 erhält der Auftraggeber eine Bonusausschüttung i.H.v.<br />
1% des Beteiligungsbetrages.<br />
Die Beteiligung wird ganz oder zum Teil finanziert.<br />
Für meine Beteiligung ist ausschließlich der Inhalt des Verkaufsprospekts,<br />
des Kommanditgesellschaftsvertrages und des Treuhandvertrages<br />
maßgebend. Hiermit bestätige ich, dass ich keine<br />
US-Person im Sinne des United States Securities Act of 1933 in<br />
seiner jeweils gültigen Fassung („Securities Act“) bin. Ich bin weder<br />
Staatsbürger der USA, noch Inhaber einer dauerhaften Aufenthalts-<br />
und Arbeitserlaubnis für die USA (Greencard). Ich bin nicht<br />
aus einem anderen Grund in den USA unbeschränkt einkommensteuerpflichtig<br />
und habe keinen Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt<br />
in den USA oder ihren Hoheitsgebieten (siehe dazu auch<br />
§3 Absatz 6 des Gesellschaftsvertrages bzw. §2 Absatz 3 des<br />
Treuhandvertrages).<br />
Ich erwerbe und halte die Beteiligung auf eigene Rechnung.<br />
Sollte sich dies ändern, werde ich dies unverzüglich dem Treuhänder<br />
mitteilen. Ich habe mich vor Gegenzeichnung dieser Beitrittserklärung<br />
durch den Treuhänder diesem gegenüber zu identifizieren.<br />
Ich bin damit einverstanden, dass meine persönlichen Daten<br />
über eine EDV-Anlage gespeichert werden. Sie werden zur<br />
Verwaltung meiner Beteiligung und zu meiner Betreuung verwendet.<br />
Die Haftung, die im Zusammenhang mit dieser Beteiligung und<br />
dem Verkaufsprospekt steht, ist im Rahmen des Haftungsvorbehalts,<br />
der auf Seite 188 des Verkaufsprospekts abgedruckt<br />
ist, gegenüber den dort genannten Vertragspartnern und Dritten,<br />
insbesondere gegenüber den Prospektverantwortlichen,<br />
Initiatoren, Anlageberatern und dem Treuhänder beschränkt.<br />
Ich kann meinen Beitritt widerrufen, wenn er den Regeln<br />
über ein Haustürgeschäft (§312 BGB) oder ein Fernabsatzgeschäft<br />
(§312 b BGB) unterliegt. Dies gilt auch, wenn der<br />
Beitritt mit einem Verbraucherdarlehensvertrag (§358 BGB)<br />
verbunden ist. Die entsprechende Widerrufsbelehrung liegt<br />
ggf. bei.<br />
Ort, Datum<br />
7<br />
Unterschrift des Auftraggebers<br />
Der vorstehende Auftrag wird angenommen:<br />
Hamburg, den<br />
AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud IV“ mbH<br />
EMPFANGSBEKENNTNIS<br />
Ich, der Unterzeichnende, erkläre, dass ich die nachfolgenden<br />
Unterlagen bezüglich des treuhänderischen Erwerbs<br />
einer Kommanditbeteiligung an der<br />
Doric Flugzeugfonds Sechzehnte GmbH&Co.KG (Amtsgericht<br />
Offenbach am Main HRA 41217)<br />
erhalten habe:<br />
1. Verkaufsprospekt<br />
2. Kommanditgesellschaftsvertrag<br />
3. Treuhandvertrag<br />
4. Informationen bei Fernabsatzverträgen<br />
Niemand außer den Prospektverantwortlichen und Anbietern ist<br />
berechtigt, vom Verkaufsprospekt abweichende Angaben zu<br />
machen. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass Ausschüttungen<br />
auf mein o.a. Konto überwiesen werden. Kosten, die durch<br />
den Zahlungsverkehr bei mir entstehen, sind von mir zu tragen.<br />
Ort, Datum<br />
7<br />
Unterschrift des Auftraggebers
Widerrufsbelehrung<br />
Widerrufsrecht<br />
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax,<br />
E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und<br />
auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 §2 in Verbindung mit §1 Abs.1 und 2 EGBGB.<br />
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:<br />
Widerrufsfolgen<br />
AGR Treuhandgesellschaft<br />
„Sky Cloud IV“ mbH<br />
Brandstwiete 4<br />
20457 Hamburg<br />
Telefax: (040) 32574548<br />
E-Mail: info@agrag.de<br />
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene<br />
Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile)<br />
nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben,<br />
müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen<br />
für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen<br />
innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit<br />
deren Empfang.<br />
Besondere Hinweise<br />
HANSA TREUHAND Finance GmbH&Co.KG<br />
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig<br />
erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.<br />
Wenn Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanzieren und ihn später widerrufen, sind Sie auch an den Darlehensvertrag<br />
nicht mehr gebunden, sofern beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere dann anzunehmen,<br />
wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer<br />
Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder bei der Rückgabe der Ware bereits<br />
zugeflossen ist, tritt Ihr Darlehensgeber im Verhältnis zu Ihnen hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der<br />
Rückgabe in unsere Rechte und Pflichten aus dem finanzierten Vertrag ein. Letzteres gilt nicht, wenn der vorliegende<br />
Vertrag den Erwerb von Finanzinstrumenten (z.B. von Wertpapieren, Devisen oder Derivaten) zum Gegenstand hat.<br />
Wollen Sie eine vertragliche Bindung so weitgehend wie möglich vermeiden, machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht<br />
Gebrauch und widerrufen Sie zudem den Darlehensvertrag, wenn Ihnen auch dafür ein Widerrufsrecht zusteht.<br />
Bei Widerruf dieses Fernabsatzvertrages über eine Finanzdienstleistung sind Sie auch an einen hinzugefügten Fernabsatzvertrag<br />
nicht mehr gebunden, wenn dieser Vertrag eine weitere Dienstleistung von uns oder eines Dritten auf der<br />
Grundlage einer Vereinbarung zwischen uns und dem Dritten zum Gegenstand hat.<br />
Ende der Widerrufsbelehrung<br />
Empfangsbekenntnis<br />
Ich, der Unterzeichnende, erkläre, dass ich die auf dieser Seite<br />
abgedruckte Widerrufsbelehrung erhalten habe.<br />
Ort, Datum<br />
Unterschrift<br />
Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzverträgen (§312 b BGB)
Widerrufsbelehrung<br />
Widerrufsrecht<br />
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax,<br />
E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und<br />
auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 §2 in Verbindung mit §1 Abs.1 und 2 EGBGB.<br />
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:<br />
Widerrufsfolgen<br />
AGR Treuhandgesellschaft<br />
„Sky Cloud IV“ mbH<br />
Brandstwiete 4<br />
20457 Hamburg<br />
Telefax: (040) 32574548<br />
E-Mail: info@agrag.de<br />
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene<br />
Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile)<br />
nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben,<br />
müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen<br />
für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen<br />
innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit<br />
deren Empfang.<br />
Besondere Hinweise<br />
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig<br />
erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.<br />
Vermittler<br />
Wenn Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanzieren und ihn später widerrufen, sind Sie auch an den Darlehensvertrag<br />
nicht mehr gebunden, sofern beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere dann anzunehmen,<br />
wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer<br />
Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder bei der Rückgabe der Ware bereits<br />
zugeflossen ist, tritt Ihr Darlehensgeber im Verhältnis zu Ihnen hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der<br />
Rückgabe in unsere Rechte und Pflichten aus dem finanzierten Vertrag ein. Letzteres gilt nicht, wenn der vorliegende<br />
Vertrag den Erwerb von Finanzinstrumenten (z.B. von Wertpapieren, Devisen oder Derivaten) zum Gegenstand hat.<br />
Wollen Sie eine vertragliche Bindung so weitgehend wie möglich vermeiden, machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht<br />
Gebrauch und widerrufen Sie zudem den Darlehensvertrag, wenn Ihnen auch dafür ein Widerrufsrecht zusteht.<br />
Bei Widerruf dieses Fernabsatzvertrages über eine Finanzdienstleistung sind Sie auch an einen hinzugefügten Fernabsatzvertrag<br />
nicht mehr gebunden, wenn dieser Vertrag eine weitere Dienstleistung von uns oder eines Dritten auf der<br />
Grundlage einer Vereinbarung zwischen uns und dem Dritten zum Gegenstand hat.<br />
Ende der Widerrufsbelehrung<br />
Empfangsbekenntnis<br />
Ich, der Unterzeichnende, erkläre, dass ich die auf dieser Seite<br />
abgedruckte Widerrufsbelehrung erhalten habe.<br />
Ort, Datum<br />
Unterschrift<br />
Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzverträgen (§312 b BGB)
Widerrufsbelehrung<br />
Widerrufsrecht<br />
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax,<br />
E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und<br />
auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 §2 in Verbindung mit §1 Abs.1 und 2 EGBGB.<br />
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:<br />
Widerrufsfolgen<br />
AGR Treuhandgesellschaft<br />
„Sky Cloud IV“ mbH<br />
Brandstwiete 4<br />
20457 Hamburg<br />
Telefax: (040) 32574548<br />
E-Mail: info@agrag.de<br />
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene<br />
Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile)<br />
nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben,<br />
müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen<br />
für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen<br />
innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit<br />
deren Empfang.<br />
Besondere Hinweise<br />
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig<br />
erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.<br />
Anleger<br />
Wenn Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanzieren und ihn später widerrufen, sind Sie auch an den Darlehensvertrag<br />
nicht mehr gebunden, sofern beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere dann anzunehmen,<br />
wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer<br />
Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder bei der Rückgabe der Ware bereits<br />
zugeflossen ist, tritt Ihr Darlehensgeber im Verhältnis zu Ihnen hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der<br />
Rückgabe in unsere Rechte und Pflichten aus dem finanzierten Vertrag ein. Letzteres gilt nicht, wenn der vorliegende<br />
Vertrag den Erwerb von Finanzinstrumenten (z.B. von Wertpapieren, Devisen oder Derivaten) zum Gegenstand hat.<br />
Wollen Sie eine vertragliche Bindung so weitgehend wie möglich vermeiden, machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht<br />
Gebrauch und widerrufen Sie zudem den Darlehensvertrag, wenn Ihnen auch dafür ein Widerrufsrecht zusteht.<br />
Bei Widerruf dieses Fernabsatzvertrages über eine Finanzdienstleistung sind Sie auch an einen hinzugefügten Fernabsatzvertrag<br />
nicht mehr gebunden, wenn dieser Vertrag eine weitere Dienstleistung von uns oder eines Dritten auf der<br />
Grundlage einer Vereinbarung zwischen uns und dem Dritten zum Gegenstand hat.<br />
Ende der Widerrufsbelehrung<br />
Empfangsbekenntnis<br />
Ich, der Unterzeichnende, erkläre, dass ich die auf dieser Seite<br />
abgedruckte Widerrufsbelehrung erhalten habe.<br />
Ort, Datum<br />
Unterschrift<br />
Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzverträgen (§312 b BGB)
Widerrufsbelehrung<br />
Widerrufsrecht<br />
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail)<br />
widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige<br />
Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:<br />
Widerrufsfolgen<br />
AGR Treuhandgesellschaft<br />
„Sky Cloud IV“ mbH<br />
Brandstwiete 4<br />
20457 Hamburg<br />
Telefax: (040) 32574548<br />
E-Mail: info@agrag.de<br />
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene<br />
Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile)<br />
nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben,<br />
müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von<br />
30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.<br />
Besondere Hinweise<br />
HANSA TREUHAND Finance GmbH&Co.KG<br />
Wenn Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanzieren und ihn später widerrufen, sind Sie auch an den Darlehensvertrag<br />
nicht mehr gebunden, sofern beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere dann anzunehmen,<br />
wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer<br />
Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder bei der Rückgabe der Ware bereits<br />
zugeflossen ist, tritt Ihr Darlehensgeber im Verhältnis zu Ihnen hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der<br />
Rückgabe in unsere Rechte und Pflichten aus dem finanzierten Vertrag ein. Letzteres gilt nicht, wenn der vorliegende<br />
Vertrag den Erwerb von Finanzinstrumenten (z.B. von Wertpapieren, Devisen oder Derivaten) zum Gegenstand hat.<br />
Wollen Sie eine vertragliche Bindung so weitgehend wie möglich vermeiden, machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht<br />
Gebrauch und widerrufen Sie zudem den Darlehensvertrag, wenn Ihnen auch dafür ein Widerrufsrecht zusteht.<br />
Ende der Widerrufsbelehrung<br />
Empfangsbekenntnis<br />
Ich, der Unterzeichnende, erkläre, dass ich die auf dieser Seite<br />
abgedruckte Widerrufsbelehrung erhalten habe.<br />
Ort, Datum<br />
Unterschrift<br />
Widerrufsbelehrung bei Haustürgeschäften (§312 BGB)
Widerrufsbelehrung<br />
Widerrufsrecht<br />
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail)<br />
widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige<br />
Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:<br />
Widerrufsfolgen<br />
AGR Treuhandgesellschaft<br />
„Sky Cloud IV“ mbH<br />
Brandstwiete 4<br />
20457 Hamburg<br />
Telefax: (040) 32574548<br />
E-Mail: info@agrag.de<br />
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene<br />
Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile)<br />
nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben,<br />
müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von<br />
30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.<br />
Besondere Hinweise<br />
Wenn Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanzieren und ihn später widerrufen, sind Sie auch an den Darlehensvertrag<br />
nicht mehr gebunden, sofern beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere dann anzunehmen,<br />
wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer<br />
Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder bei der Rückgabe der Ware bereits<br />
zugeflossen ist, tritt Ihr Darlehensgeber im Verhältnis zu Ihnen hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der<br />
Rückgabe in unsere Rechte und Pflichten aus dem finanzierten Vertrag ein. Letzteres gilt nicht, wenn der vorliegende<br />
Vertrag den Erwerb von Finanzinstrumenten (z.B. von Wertpapieren, Devisen oder Derivaten) zum Gegenstand hat.<br />
Vermittler<br />
Wollen Sie eine vertragliche Bindung so weitgehend wie möglich vermeiden, machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht<br />
Gebrauch und widerrufen Sie zudem den Darlehensvertrag, wenn Ihnen auch dafür ein Widerrufsrecht zusteht.<br />
Ende der Widerrufsbelehrung<br />
Empfangsbekenntnis<br />
Ich, der Unterzeichnende, erkläre, dass ich die auf dieser Seite<br />
abgedruckte Widerrufsbelehrung erhalten habe.<br />
Ort, Datum<br />
Unterschrift<br />
Widerrufsbelehrung bei Haustürgeschäften (§312 BGB)
Widerrufsbelehrung<br />
Widerrufsrecht<br />
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail)<br />
widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige<br />
Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:<br />
Widerrufsfolgen<br />
AGR Treuhandgesellschaft<br />
„Sky Cloud IV“ mbH<br />
Brandstwiete 4<br />
20457 Hamburg<br />
Telefax: (040) 32574548<br />
E-Mail: info@agrag.de<br />
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene<br />
Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile)<br />
nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben,<br />
müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von<br />
30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.<br />
Besondere Hinweise<br />
Wenn Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanzieren und ihn später widerrufen, sind Sie auch an den Darlehensvertrag<br />
nicht mehr gebunden, sofern beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere dann anzunehmen,<br />
wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer<br />
Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder bei der Rückgabe der Ware bereits<br />
zugeflossen ist, tritt Ihr Darlehensgeber im Verhältnis zu Ihnen hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der<br />
Rückgabe in unsere Rechte und Pflichten aus dem finanzierten Vertrag ein. Letzteres gilt nicht, wenn der vorliegende<br />
Vertrag den Erwerb von Finanzinstrumenten (z.B. von Wertpapieren, Devisen oder Derivaten) zum Gegenstand hat.<br />
Anleger<br />
Wollen Sie eine vertragliche Bindung so weitgehend wie möglich vermeiden, machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht<br />
Gebrauch und widerrufen Sie zudem den Darlehensvertrag, wenn Ihnen auch dafür ein Widerrufsrecht zusteht.<br />
Ende der Widerrufsbelehrung<br />
Empfangsbekenntnis<br />
Ich, der Unterzeichnende, erkläre, dass ich die auf dieser Seite<br />
abgedruckte Widerrufsbelehrung erhalten habe.<br />
Ort, Datum<br />
Unterschrift<br />
Widerrufsbelehrung bei Haustürgeschäften (§312 BGB)
IDENTIFIZIERUNG GEMÄSS GELDWÄSCHEGESETZ<br />
Vom Zeichner auszufüllen:<br />
Ich handle auf eigene Veranlassung.<br />
Ich handle auf Veranlassung von:<br />
Zweck der Zeichnung<br />
(Name und Adresse des wirtschaftlich Berechtigten)<br />
private Vermögensanlage<br />
Sonstiges:<br />
Hinweis<br />
Ändern sich meine oben genannten Angaben oder meine Anschrift, Staatsangehörigkeit oder mein Name, so bin ich<br />
verpflichtet, dies dem Treuhänder unverzüglich mitzuteilen.<br />
Wir weisen darauf hin, dass die Zahlung (Zeichnungssumme und Agio) unmittelbar von einem auf den Namen des Zeichners<br />
lautenden Konto, das den Anforderungen des Geldwäschegesetzes entspricht, erfolgen muss. Das ist in der Regel bei inländischen<br />
Konten der Fall.<br />
Ort, Datum<br />
Unterschrift des Zeichners<br />
Identitätsprüfung*<br />
Der Identitätsnachweis erfolgt (zutreffendes bitte ankreuzen) durch:<br />
HANSA TREUHAND Finance GmbH&Co.KG<br />
Postident-Verfahren (Der Zeichner hat die für das Postident-Verfahren erforderlichen Unterlagen erhalten und wird die<br />
Identitätsprüfung in einer Postfiliale seiner Wahl durchführen.)<br />
oder<br />
persönliche Identitätsprüfung<br />
Vom Identifizierenden auszufüllen:<br />
Im Fall persönlicher Identifizierung bestätige ich, dass der Zeichner für die Identifizierung anwesend war und ich die Angaben<br />
des Zeichners anhand des Originals eines gültigen amtlichen Ausweises mit Lichtbild überprüft habe. Eine Kopie dieses Ausweises<br />
(Vorder- und Rückseite) habe ich beigefügt.<br />
Ausweis-Nr.:<br />
ausstellende Behörde:<br />
gültig bis:<br />
Ich unterliege selbst den Pflichten nach dem Geldwäschegesetz und habe die Identifizierung durchgeführt in meiner<br />
Eigenschaft als:<br />
Kreditinstitut<br />
Finanzdienstleistungsinstitut<br />
Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter<br />
Versicherungsvermittler<br />
Ich unterliege selbst nicht den Pflichten nach dem Geldwäschegesetz und habe die Identifizierung durchgeführt, in meiner<br />
Eigenschaft als<br />
Vermittler unter Anwendung des Identifizierungsleitfadens der HANSA TREUHAND<br />
Ort, Datum<br />
Name und Anschrift des Identifizierenden<br />
(in Druckbuchstaben)<br />
Unterschrift des Identifizierenden<br />
Anlage: Ausweiskopie (Vorder- und Rückseite)<br />
* Für die Identitätsprüfung bei juristischen Personen und anderen Gesellschaften ist – vorbehaltlich weiterer Erfordernisse – die Vorlage eines Registerauszuges<br />
(Handelsregister, Genossenschaftsregister oder ein vergleichbares amtliches Register oder Verzeichnis) erforderlich und daher der Beitrittserklärung beizufügen.<br />
Ist eine natürliche Person mit mehr als 25% unmittelbar oder mittelbar an der juristischen Person oder Gesellschaft beteiligt oder kontrolliert sie mehr als 25%<br />
der Stimmrechte, so ist ein Beteiligungsnachweis, z.B. eine Gesellschafterliste, beizufügen.
IDENTIFIZIERUNG GEMÄSS GELDWÄSCHEGESETZ<br />
Vom Zeichner auszufüllen:<br />
Ich handle auf eigene Veranlassung.<br />
Ich handle auf Veranlassung von:<br />
Zweck der Zeichnung<br />
(Name und Adresse des wirtschaftlich Berechtigten)<br />
private Vermögensanlage<br />
Sonstiges:<br />
Hinweis<br />
Ändern sich meine oben genannten Angaben oder meine Anschrift, Staatsangehörigkeit oder mein Name, so bin ich<br />
verpflichtet, dies dem Treuhänder unverzüglich mitzuteilen.<br />
Wir weisen darauf hin, dass die Zahlung (Zeichnungssumme und Agio) unmittelbar von einem auf den Namen des Zeichners<br />
lautenden Konto, das den Anforderungen des Geldwäschegesetzes entspricht, erfolgen muss. Das ist in der Regel bei inländischen<br />
Konten der Fall.<br />
Ort, Datum<br />
Unterschrift des Zeichners<br />
Identitätsprüfung*<br />
Der Identitätsnachweis erfolgt (zutreffendes bitte ankreuzen) durch:<br />
Vermittler<br />
Postident-Verfahren (Der Zeichner hat die für das Postident-Verfahren erforderlichen Unterlagen erhalten und wird die<br />
Identitätsprüfung in einer Postfiliale seiner Wahl durchführen.)<br />
oder<br />
persönliche Identitätsprüfung<br />
Vom Identifizierenden auszufüllen:<br />
Im Fall persönlicher Identifizierung bestätige ich, dass der Zeichner für die Identifizierung anwesend war und ich die Angaben<br />
des Zeichners anhand des Originals eines gültigen amtlichen Ausweises mit Lichtbild überprüft habe. Eine Kopie dieses Ausweises<br />
(Vorder- und Rückseite) habe ich beigefügt.<br />
Ausweis-Nr.:<br />
gültig bis:<br />
ausstellende Behörde:<br />
Ich unterliege selbst den Pflichten nach dem Geldwäschegesetz und habe die Identifizierung durchgeführt in meiner<br />
Eigenschaft als:<br />
Kreditinstitut<br />
Finanzdienstleistungsinstitut<br />
Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter<br />
Versicherungsvermittler<br />
Ich unterliege selbst nicht den Pflichten nach dem Geldwäschegesetz und habe die Identifizierung durchgeführt, in meiner<br />
Eigenschaft als<br />
Vermittler unter Anwendung des Identifizierungsleitfadens der HANSA TREUHAND<br />
Ort, Datum<br />
Name und Anschrift des Identifizierenden<br />
(in Druckbuchstaben)<br />
Unterschrift des Identifizierenden<br />
Anlage: Ausweiskopie (Vorder- und Rückseite)<br />
* Für die Identitätsprüfung bei juristischen Personen und anderen Gesellschaften ist – vorbehaltlich weiterer Erfordernisse – die Vorlage eines Registerauszuges<br />
(Handelsregister, Genossenschaftsregister oder ein vergleichbares amtliches Register oder Verzeichnis) erforderlich und daher der Beitrittserklärung beizufügen.<br />
Ist eine natürliche Person mit mehr als 25% unmittelbar oder mittelbar an der juristischen Person oder Gesellschaft beteiligt oder kontrolliert sie mehr als 25%<br />
der Stimmrechte, so ist ein Beteiligungsnachweis, z.B. eine Gesellschafterliste, beizufügen.
IDENTIFIZIERUNG GEMÄSS GELDWÄSCHEGESETZ<br />
Vom Zeichner auszufüllen:<br />
Ich handle auf eigene Veranlassung.<br />
Ich handle auf Veranlassung von:<br />
Zweck der Zeichnung<br />
(Name und Adresse des wirtschaftlich Berechtigten)<br />
private Vermögensanlage<br />
Sonstiges:<br />
Hinweis<br />
Ändern sich meine oben genannten Angaben oder meine Anschrift, Staatsangehörigkeit oder mein Name, so bin ich<br />
verpflichtet, dies dem Treuhänder unverzüglich mitzuteilen.<br />
Wir weisen darauf hin, dass die Zahlung (Zeichnungssumme und Agio) unmittelbar von einem auf den Namen des Zeichners<br />
lautenden Konto, das den Anforderungen des Geldwäschegesetzes entspricht, erfolgen muss. Das ist in der Regel bei inländischen<br />
Konten der Fall.<br />
Ort, Datum<br />
Unterschrift des Zeichners<br />
Identitätsprüfung*<br />
Der Identitätsnachweis erfolgt (zutreffendes bitte ankreuzen) durch:<br />
Postident-Verfahren (Der Zeichner hat die für das Postident-Verfahren erforderlichen Unterlagen erhalten und wird die<br />
Identitätsprüfung in einer Postfiliale seiner Wahl durchführen.)<br />
oder<br />
persönliche Identitätsprüfung<br />
Vom Identifizierenden auszufüllen:<br />
Anleger<br />
Im Fall persönlicher Identifizierung bestätige ich, dass der Zeichner für die Identifizierung anwesend war und ich die Angaben<br />
des Zeichners anhand des Originals eines gültigen amtlichen Ausweises mit Lichtbild überprüft habe. Eine Kopie dieses Ausweises<br />
(Vorder- und Rückseite) habe ich beigefügt.<br />
Ausweis-Nr.:<br />
gültig bis:<br />
ausstellende Behörde:<br />
Ich unterliege selbst den Pflichten nach dem Geldwäschegesetz und habe die Identifizierung durchgeführt in meiner<br />
Eigenschaft als:<br />
Kreditinstitut<br />
Finanzdienstleistungsinstitut<br />
Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter<br />
Versicherungsvermittler<br />
Ich unterliege selbst nicht den Pflichten nach dem Geldwäschegesetz und habe die Identifizierung durchgeführt, in meiner<br />
Eigenschaft als<br />
Vermittler unter Anwendung des Identifizierungsleitfadens der HANSA TREUHAND<br />
Ort, Datum<br />
Name und Anschrift des Identifizierenden<br />
(in Druckbuchstaben)<br />
Unterschrift des Identifizierenden<br />
Anlage: Ausweiskopie (Vorder- und Rückseite)<br />
* Für die Identitätsprüfung bei juristischen Personen und anderen Gesellschaften ist – vorbehaltlich weiterer Erfordernisse – die Vorlage eines Registerauszuges<br />
(Handelsregister, Genossenschaftsregister oder ein vergleichbares amtliches Register oder Verzeichnis) erforderlich und daher der Beitrittserklärung beizufügen.<br />
Ist eine natürliche Person mit mehr als 25% unmittelbar oder mittelbar an der juristischen Person oder Gesellschaft beteiligt oder kontrolliert sie mehr als 25%<br />
der Stimmrechte, so ist ein Beteiligungsnachweis, z.B. eine Gesellschafterliste, beizufügen.
DAS POSTIDENT-VERFAHREN<br />
Gemäß dem Geldwäschegesetz sind wir verpflichtet, bei allen Zeichnern von Geschlossenen Fonds eine<br />
Identifikationsfeststellung durchzuführen.<br />
Falls dies nicht über den Vermittler erfolgt, nutzen wir die Unterstützung der Deutschen Post.<br />
Bitte gehen Sie für die Identifikation per PostIdent wie folgt vor:<br />
1. Gehen Sie bitte mit den unten stehenden Unterlagen (ohne Briefumschlag) in Ihre Postfiliale.<br />
A<br />
REISE-<br />
PASS<br />
PERSONAL-<br />
AUSWEIS<br />
+<br />
Achtung MaV!<br />
Formular und diesen Coupon im<br />
Postsache-Fensterbriefumschlag<br />
oder im Kundenrückumschlag an<br />
angegebene Anschrift schicken!<br />
AGR AG für Revision und Treuhand<br />
Postfach 11 23 66<br />
20423 Hamburg<br />
MaV: Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter-Hotline<br />
Wichtig! Bitte nehmen Sie diesen Coupon und lassen Sie<br />
sich bei einer Postfiliale mit einem gültigen Personalausweis<br />
oder Reisepass identifizieren.<br />
Abrechnungsnummer<br />
61124559153701<br />
Referenzsnummer<br />
AGR SKY CLOUD – A380<br />
Achtung MaV!<br />
Barcode einscannen<br />
POSTIDENT ® BASIC Formular nutzen<br />
Formular an Absender<br />
Ihrem gültigen Personalausweis oder Reisepass und dem beigefügten Coupon.<br />
2. In der Postfiliale wird ein Postmitarbeiter Ihre Personalien überprüfen und überträgt<br />
Ihre Daten auf ein Formular.<br />
3. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie die Angaben.<br />
4. Die Deutsche Post sendet das unterschriebene Formular für Sie kostenlos an die AGR.<br />
5. Bitte senden Sie die ausgefüllte Beitrittserklärung separat an:<br />
HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG<br />
Postfach 10 30 05<br />
20020 Hamburg<br />
Wir freuen uns auf Ihren Beitritt!<br />
Achtung MaV!<br />
Formular und diesen Coupon im<br />
Postsache-Fensterbriefumschlag<br />
oder im Kundenrückumschlag an<br />
angegebene Anschrift schicken!<br />
AGR AG für Revision und Treuhand<br />
Postfach 11 23 66<br />
20423 Hamburg<br />
Wichtig! Bitte nehmen Sie diesen Coupon und lassen Sie<br />
sich bei einer Postfiliale mit einem gültigen Personalausweis<br />
oder Reisepass identifizieren.<br />
Abrechnungsnummer<br />
6 1 1 2 4 5 5 9 1 5 3 7 0 1<br />
Referenzsnummer<br />
AGR SKY CLOUD I V –A 3 8 0<br />
Achtung MaV!<br />
Barcode einscannen<br />
POSTIDENT ® BASIC Formular nutzen<br />
Formular an Absender<br />
MaV: Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter-Hotline