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airbus a380 - Swiss Invest Group

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SKY CLOUD IV – A380 // EMIRATES //<br />

DIE NÄCHSTE GENERATION


DIE INVESTITION – DIE NÄCHSTE GENERATION //<br />

DIE INVESTITION –<br />

DIE NÄCHSTE GENERATION<br />

Partner:<br />

Die HANSA TREUHAND und die Doric Gruppe verfügen über langjährige<br />

Erfahrung sowohl als Initiatoren als auch im Management von Assets, die<br />

Doric Gruppe insbesondere im Asset Management von Flugzeugen.<br />

Flugzeug:<br />

Der Airbus A380-800 ist eines der modernsten, leisesten und<br />

ökoeffizientesten Passagierflugzeuge seiner Größenklasse.<br />

Leasingnehmer Emirates:<br />

Renommierter Leasingnehmer Emirates mit Sitz in Dubai, einem der<br />

Luftverkehrsdrehkreuze der Welt.<br />

Beschäftigung:<br />

Leasingvertrag mit einer Laufzeit von zehn Jahren ab Auslieferung des Flug -<br />

zeuges und zwei Verlängerungsoptionen von zwei und drei Jahren 1 ; dadurch<br />

ist eine hohe Prognosesicherheit gegeben.<br />

Fremdkapital:<br />

Gemäß Prognose vollständige Tilgung des Fremdkapitals über die ersten<br />

zehn Jahre.<br />

Marktanpassung der Leasingraten:<br />

Marktanpassung der Leasingraten nach Jahr 12 vereinbart. 2<br />

Prognostizierte Ausschüttungen plus Bonusausschüttung:<br />

Prognostizierte Gesamtausschüttungen in Euro von rund 259% 3 bezogen<br />

auf die Zeichnungssumme einschließlich Kapitalrückzahlungen.<br />

Zusätzliche Vereinbarungen:<br />

Langfristige Zinsfestschreibung des Fremdkapitals. Zudem wurden gesplittete<br />

Leasingraten in Euro und US-Dollar vereinbart, wobei der US-Dollar-Anteil den<br />

Kapitaldienst des US-Dollar-Fremdkapitals und der Euro-Anteil die Gesellschaftskosten<br />

und die Ausschüttungen decken soll – somit werden Wechselkursrisiken<br />

reduziert.<br />

1<br />

Bei Nichtausübung der 1. Verlängerungsoption von zwei Jahren ist<br />

eine Abstandszahlung von Emirates zu leisten.<br />

2<br />

Vgl. auch Seite 104.<br />

3<br />

Unter Berücksichtigung einer einmaligen Bonusausschüttung von 1% der Kapitaleinlage bei Zeichnung<br />

und Einzahlung bis zum 31. Dezember 2011. US-Dollar-Zahlungsströme wurden hierbei mit<br />

einem Wechselkurs von EUR/USD 1,33 umgerechnet.<br />

2


PROSPEKTVERANTWORTUNG //<br />

PROSPEKTVERANTWORTUNG<br />

Für die Richtigkeit der Angaben in diesem Verkaufsprospekt übernehmen die<br />

Anbieter, die<br />

HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co.KG,<br />

Sitz und Geschäftsanschrift: An der Alster 9, 20099 Hamburg, diese vertreten<br />

durch den persönlich haftenden Gesellschafter, Verwaltung HANSA TREUHAND<br />

Finance GmbH, diese vertreten durch seine Geschäftsführer Hermann Ebel und<br />

Sönke Fanslow (beide Hamburg, Deutschland)<br />

und die<br />

Doric Emissionshaus GmbH & Co.KG,<br />

Sitz und Geschäftsanschrift: Berliner Straße 114, 63065 Offenbach am Main,<br />

diese vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter, Doric Emissionshaus<br />

Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch seine Geschäftsführer Dr. Peter E. Hein<br />

(Westport, Connecticut, USA), Mark Lapidus (London, Großbritannien) sowie<br />

Bernd Reber (Schöneck, Deutschland)<br />

gemeinsam die Verantwortung.<br />

Datum der Prospektaufstellung: 22. September 2011<br />

Erklärung: Die Prospektverantwortlichen erklären, dass ihres Wissens die Angaben<br />

in diesem Prospekt richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind.<br />

HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co.KG<br />

durch Verwaltung HANSA TREUHAND Finance GmbH<br />

durch seinen Geschäftsführer Hermann Ebel<br />

Doric Emissionshaus GmbH & Co.KG<br />

durch Doric Emissionshaus Verwaltungs GmbH<br />

durch seinen Geschäftsführer Dr. Peter E. Hein<br />

HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co.KG<br />

durch Verwaltung HANSA TREUHAND Finance GmbH<br />

durch seinen Geschäftsführer Sönke Fanslow<br />

Doric Emissionshaus GmbH & Co.KG<br />

durch Doric Emissionshaus Verwaltungs GmbH<br />

durch seinen Geschäftsführer Mark Lapidus<br />

Doric Emissionshaus GmbH & Co.KG<br />

durch Doric Emissionshaus Verwaltungs GmbH<br />

durch seinen Geschäftsführer Bernd Reber<br />

3


VORWORT //<br />

VORWORT<br />

Die Effizienz des Flugzeuges und ein erfolgreiches Geschäftsmodell spielen<br />

gerade in einem Umfeld wirtschaft licher Herausforderungen eine bedeutende<br />

Rolle. Die Doric Gruppe und die HANSA TREUHAND Gruppe haben diese beiden<br />

Komponenten mit dem nachfolgenden Beteiligungsangebot zusammengeführt.<br />

DER FLIEGENDE GIGANT – LANGFRISTIG ATTRAKTIVES ASSET<br />

Der Airbus A380 ist das derzeit größte und zugleich modernste Passagierflugzeug<br />

der Welt. Die Kombination des Airbus-Flugzeugrumpfes mit den neu entwickelten<br />

Engine Alliance Triebwerken macht den Airbus A380 zu einem der verbrauchseffizientesten<br />

und leisesten Flugzeuge, die aktuell im Einsatz sind.<br />

Gegenwärtig verzeichnet Airbus 236 Bestellungen für den Airbus A380. Zu den größten<br />

Bestellern gehören Fluggesellschaften wie Emirates, Singapore Airlines, Qantas,<br />

Lufthansa und British Airways. Diese Kunden haben ein hohes Anforderungsprofil an<br />

ihre Flugzeugflotte.<br />

Im operativen Einsatz hat sich der Airbus A380 seit seiner Markteinführung im Jahr<br />

2007 bewährt. Die technische Einsatzbereitschaft unterscheidet sich bereits heute,<br />

vier Jahre nach seinem kommerziellen Ersteinsatz, nicht von anderen Großraumflug -<br />

zeugen. Der Flugzeugtyp punktet durch eine leise Kabine und seinen Platzkomfort.<br />

Betreiber, wie beispielsweise Singapore Airlines, Emirates und Qantas, verzeichnen<br />

höhere Auslastungsquoten bei Strecken, die von dem Airbus A380 bedient werden.<br />

4


VORWORT //<br />

EMIRATES – INNOVATIONSKRAFT,<br />

ZUVERLÄSSIGKEIT UND KOMFORT<br />

Emirates ist gegenwärtig eine der erfolgreichsten und finanzstärksten Fluggesellschaften<br />

weltweit. In den vergangenen zwei Jahrzehnten hat die Fluggesellschaft<br />

gezeigt, dass sie besser als viele ihrer Mitbewerber in der Lage ist, sich an verändernde<br />

Markt gegebenheiten anzupassen. In den vergangenen sechs Jahren konnte<br />

die Flug gesellschaft ein durchschnittliches Umsatzwachstum von über 20 % pro<br />

Jahr erzielen. Seit nunmehr 23 Jahren gelingt es Emirates, jedes Geschäftsjahr mit<br />

Gewinn abzuschließen.<br />

Die geografisch zentrale Lage des Heimatflughafens Dubai mit seiner ausgezeichneten<br />

Infrastruktur, der mit der Eröffnung des Terminals 3 auf den wachsenden Luftverkehr<br />

der nächsten Jahrzehnte vorbereitet ist, verschafft Emirates strategische Vorteile<br />

und gute Wachstumsperspektiven.<br />

Mehr als 400 Preise und Auszeichnungen belegen die Erfolgsgeschichte von Emirates.<br />

Das vorliegende Beteiligungsangebot ist Teil einer Reihe von Flugzeug beteiligungs -<br />

an geboten der HANSA TREUHAND und der Doric Gruppe. Mit einer Beteiligung an<br />

dem Sky Cloud IV – A380 können Sie von den Ertragschancen eines langfristig an<br />

Emirates verleasten Airbus A380 profitieren.<br />

Airbus A380 und Emirates:<br />

Jetzt partizipieren und profitieren.<br />

5


INHALT //<br />

INHALT<br />

TEIL B//<br />

WIRTSCHAFTLICHE KALKULATION<br />

TEIL C//<br />

RECHTLICHE UND STEUERLICHE<br />

GRUNDLAGEN<br />

DIE INVESTITION –<br />

DIE NÄCHSTE GENERATION 2<br />

PROSPEKTVERANTWORTUNG 3<br />

VORWORT 4<br />

TEIL A//<br />

DAS BETEILIGUNGSANGEBOT<br />

MITTELVERWENDUNGS- UND<br />

MITTELHERKUNFTSPROGNOSE 65<br />

KOSTENPROGNOSE<br />

DER INVESTITIONSPHASE 70<br />

STEUERLICHE ERGEBNISPROGNOSE,<br />

LIQUIDITÄTSPROGNOSE 71<br />

KAPITALRÜCKFLUSSPROGNOSE 78<br />

SENSITIVITÄTSANALYSEN –<br />

ABWEICHUNGEN VON<br />

DER PROGNOSE 80<br />

BETEILIGTE PARTEIEN 86<br />

RECHTLICHE GRUNDLAGEN 87<br />

STEUERLICHE GRUNDLAGEN 120<br />

ÜBERSICHT DER<br />

BETEILIGTEN PARTNER 127<br />

DIE BETEILIGUNG IM ÜBERBLICK 9<br />

DIE RISIKEN DER BETEILIGUNG 16<br />

DIE INITIATOREN – 32<br />

DIE DORIC GRUPPE,<br />

DIE HANSA TREUHAND GRUPPE<br />

DER MARKT 36<br />

DAS FLUGZEUG –<br />

DER AIRBUS A380-800 44<br />

DER LEASINGNEHMER – EMIRATES 54<br />

6


INHALT //<br />

TEIL D//<br />

VERTRÄGE UND BESONDERE ANGABEN<br />

TEIL E//<br />

INFORMATIONEN ZUR ZEICHNUNG<br />

TEIL F//<br />

ANHANG<br />

GESELLSCHAFTSVERTRAG 137<br />

TREUHANDVERTRAG 159<br />

BESONDERE ANGABEN<br />

NACH DER VERMÖGENSANLAGEN –<br />

VERKAUFSPROSPEKTVERORDNUNG 168<br />

JAHRESABSCHLUSS UND<br />

LAGEBERICHT DER DORIC FLUGZEUG-<br />

FONDS SECHZEHNTE GMBH&CO.KG 171<br />

ANGABEN ÜBER DEN<br />

GESCHÄFTSVERLAUF 176<br />

INFORMATIONEN<br />

BEI FERNABSATZVERTRÄGEN 178<br />

LEITFADEN ZUR ZEICHNUNG 185<br />

HAFTUNGS- UND<br />

ANGABENVORBEHALT 188<br />

MUSTER<br />

HANDELSREGISTERVOLLMACHT 189<br />

BEGRIFFSERLÄUTERUNGEN 191<br />

LEISTUNGSBILANZEN 2010 194<br />

HINWEIS<br />

Der Prospekt wurde bei der Bundesanstalt für Finanz dienst leistungs auf sicht hinterlegt.<br />

Die inhaltliche Richtigkeit der im Prospekt gemachten Angaben ist nicht Gegenstand der Prüfung des Prospektes durch die<br />

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.<br />

NACHTRÄGE ZUM VERKAUFSPROSPEKT<br />

Sollte zu diesem Verkaufsprospekt ein Nachtrag erstellt werden, wird dies in einem der Börsenpflichtblätter bekannt gemacht. Der Nachtrag<br />

wird bei der HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co.KG, An der Alster 9, 20099 Hamburg, und bei der Doric Emissionshaus GmbH & Co.KG,<br />

Berliner Straße 114, 63065 Offenbach am Main, zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten.<br />

7


DER AIRBUS A380 HAT EINE<br />

// GESAMTHÖHE // VON:<br />

24,09 m


DIE BETEILIGUNG IM ÜBERBLICK // TEIL A<br />

DIE BETEILIGUNG IM ÜBERBLICK<br />

DIE VERMÖGENSANLAGE<br />

Vermögensart<br />

Vermögensanlage/<br />

Beitritt<br />

Erwerbspreis/<br />

Mindestbeteiligung/<br />

Kapitaleinlage<br />

Agio<br />

Gesamtbetrag<br />

(Emissionskapital)<br />

Zeichnungsfrist<br />

Bindungsdauer<br />

Geschlossener Fonds<br />

Treugeberbeteiligung, d.h. mittelbarer Erwerb von<br />

Kommanditanteilen am Emittenten, der Eigentümer<br />

eines Airbus A380-800 wird.<br />

Entspricht der Zeichnungssumme und beträgt mindestens<br />

10.000 EUR; höhere Beteiligungsbeträge müssen durch<br />

5.000 EUR teilbar sein.<br />

5 % der Kapitaleinlage<br />

Es wird Kommanditkapital i.H.v. 61.990.000 EUR (Pflichteinlagen)<br />

zur Zeichnung angeboten. Der Geschäftsführende<br />

Kommanditist ist gemäß Gesellschaftsvertrag dazu<br />

berechtigt, das Kommanditkapital um 2% zu erhöhen<br />

oder zu verringern.<br />

Das öffentliche Angebot beginnt einen Werktag nach der<br />

Veröffentlichung des Verkaufsprospektes und endet mit<br />

der Vollplatzierung des geplanten Einlagekapitals.<br />

Der Verkauf und die Übertragung der Vermögensanlage<br />

sind grundsätzlich nur mit Zustimmung des Geschäftsführenden<br />

Kommanditisten und des Treuhänders, soweit es<br />

um die Übertragung von Treugeberanteilen geht, möglich.<br />

Eine Übertragung erfolgt im Rahmen einer Abtretung oder<br />

einer Gesamtrechtsnachfolge und ist darüber hinaus nur<br />

mit Wirkung zum Beginn eines Kalenderjahres zulässig,<br />

sofern nicht der Geschäftsführende Kommanditist einer<br />

Abweichung hiervon zustimmt. Eine ordentliche Kündigung<br />

ist frühestens zum 31. Dezember 2028 möglich.<br />

Mit der Vermögens- Siehe Seite 88f.<br />

anlage verbundene<br />

Rechte<br />

9


TEIL A // DIE BETEILIGUNG IM ÜBERBLICK //<br />

ANLAGEOBJEKT<br />

Flugzeug<br />

Flugzeugtyp<br />

Flugzeugausstattung<br />

Airbus A380-800 in der Variante mit 510 MTOW<br />

(im Folgenden auch Sky Cloud IV genannt)<br />

Langstreckenflugzeug<br />

(maximale Reichweite von ca. 10.000 km)<br />

vier Engine Alliance GP7270 Triebwerke<br />

Seriennummer 103<br />

des Herstellers<br />

Registrierungsnummer A6-EDW<br />

Passagierkapazität<br />

max. 853 (bei max. Kapazitätsausnutzung)<br />

max. 525 (Standard Airbus 3-Klassen-Konfiguration)<br />

max. 517 (Emirates 3-Klassen-Konfiguration)<br />

Geplante Auslieferung Juni 2012<br />

durch Hersteller<br />

und Übernahme<br />

durch Emittent<br />

Verkäufer/Hersteller<br />

Airbus S.A.S.<br />

Kaufpreis 234.000.000 USD bzw. 175.939.850 EUR 1<br />

Emirates zahlt bei Übernahme des Flugzeuges einen<br />

Betrag von 24.000.000 USD als einmalige Leasing -<br />

sonderzahlung für einen Zeitraum von zehn Jahren.<br />

Der Emittent muss somit wirtschaftlich gesehen<br />

210.000.000 USD als Kaufpreisfinanzierung leisten.<br />

BETEILIGUNGSGESELLSCHAFT/EMITTENT<br />

1<br />

Mit Airbus und Emirates wurde vereinbart,<br />

dass der Kaufpreis des Airbus A380-800<br />

234 Millionen USD beträgt. Umgerechnet mit<br />

einem Wechselkurs von EUR/USD 1,33 sind<br />

dies 175,94 Millionen EUR. Sollte der tatsächliche<br />

Wechselkurs bei Auslieferung des<br />

Flugzeuges abweichen, so wird entweder<br />

Emirates den Differenzbetrag aufbringen<br />

oder das langfristige Darlehen wird entsprechend<br />

gekürzt. Die Kaufpreishöhe bleibt<br />

unbeeinflusst.<br />

Beteiligungsgesellschaft<br />

Geschäftsführung<br />

Fondslaufzeit<br />

Mindestzeichnungssumme<br />

Agio<br />

Doric Flugzeugfonds Sechzehnte GmbH & Co.KG<br />

(im Folgenden auch Emittent genannt)<br />

Doric Flight Management 16 GmbH<br />

(Geschäftsführender Kommanditist)<br />

Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Zeit errichtet.<br />

10.000 EUR; höhere Beteiligungsbeträge müssen durch<br />

5.000 EUR teilbar sein.<br />

5 % der Kapitaleinlage<br />

10


DIE BETEILIGUNG IM ÜBERBLICK // TEIL A<br />

Einzahlungstermine<br />

Einzahlungsmodalitäten<br />

100 % plus 5 % Agio bezogen auf die gesamte Zeichnungssumme<br />

nach Beitritt.<br />

Treugeber sind verpflichtet, ihren Beteiligungsbetrag nebst<br />

5 % Agio bis zum 1. Juni 2012 – und sofern sie später beitreten<br />

bis zum 25. Kalendertag des Monats (Eingang auf<br />

dem Konto) zu leisten, der dem Monat folgt, in dem der<br />

Treuhandvertrag wirksam wird. Die Aus schüt tungs -<br />

berechtigung erfolgt dann zum 1. Kalendertag des Folgemonats.<br />

Anleger, die bis zum 31. Dezember 2011 beigetreten sind<br />

und ihre Kapitaleinlage (zzgl. Agio) geleistet haben, erhalten<br />

eine einmalige Bonusausschüttung i.H.v. 1% ihrer<br />

Kapitaleinlage.<br />

Platzierungsgarantie<br />

Der Emittent hat mit Herrn Hermann Ebel eine Platzierungsgarantievereinbarung<br />

über 51 Millionen EUR abgeschlossen.<br />

ANBIETER/INITIATOREN<br />

HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co.KG<br />

(im Folgenden auch HANSA TREUHAND Finance genannt)<br />

Doric Emissionshaus GmbH & Co.KG<br />

(im Folgenden auch Doric Emissionshaus genannt)<br />

ANLEGER-/ANLAGEBETREUUNG<br />

Ansprechpartner<br />

für Anleger<br />

Asset Management<br />

HANSA TREUHAND Finance;<br />

AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud IV“ mbH<br />

(im Folgenden auch AGR genannt)<br />

Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH<br />

(im Folgenden auch Doric genannt)<br />

11


TEIL A // DIE BETEILIGUNG IM ÜBERBLICK //<br />

ZUSAMMENFASSENDE MITTELVERWENDUNGS- UND<br />

MITTELHERKUNFTSPROGNOSE 1<br />

ZUSAMMENFASSENDE MITTELVERWENDUNGSPROGNOSE<br />

TEUR<br />

IN % (DES GESAMT-<br />

INVESTITIONSVOLUMENS)<br />

Erwerb des Flugzeuges 2,3 175.955 91,6%<br />

Finanzierungskosten 3 2.084 1,1%<br />

Fondsabhängige Kosten 4,5 13.018 6,8%<br />

Liquiditätsreserve 1.110 0,6%<br />

Gesamt 192.167 100,0%<br />

ZUSAMMENFASSENDE MITTELHERKUNFTSPROGNOSE<br />

TEUR<br />

IN % (DES GESAMT-<br />

INVESTITIONSVOLUMENS)<br />

Langfristiges Darlehen 3 109.023 56,7%<br />

Leasingsonderzahlung 3 18.045 9,4%<br />

Einlagekapital 4 65.100 33,9%<br />

Gesamt 192.167 100,0%<br />

BESCHÄFTIGUNG/VERMIETUNG<br />

Leasingnehmer<br />

Emirates<br />

zählt mit zu den kosteneffizientesten und gewinnstärksten<br />

Fluggesellschaften der Welt;<br />

hat eine der modernsten und jüngsten Langstreckenflugzeugflotten<br />

weltweit;<br />

bedient sechs Kontinente von dem zentralen Drehkreuz<br />

in Dubai;<br />

ist bekannt durch seinen hohen Servicestandard und<br />

ist vielfach international ausgezeichnet.<br />

1<br />

Geringfügige Abweichungen basieren auf<br />

Rundungsdifferenzen.<br />

2<br />

Diese Position schließt den Kaufpreis des<br />

Flugzeuges und Erwerbsnebenkosten ein.<br />

3<br />

Umgerechnet mit einem Wechselkurs i.H.v.<br />

EUR/USD 1,33.<br />

4<br />

Inkl. 5% Agio i.H.v 3.099.500 EUR.<br />

5<br />

Eine detaillierte Darstellung der fondsabhängigen<br />

Kosten findet sich auf der Seite 66.<br />

6<br />

Die Abstandszahlung wird berechnet auf<br />

Basis der Summe der für die Jahre 11 und<br />

12 zu zahlenden USD- und Euro-Leasing -<br />

raten abdiskontiert mit einem unterstellten<br />

USD-LIBOR-Satz von 1% p.a. und einem<br />

unterstellten EURIBOR-Satz von 2% p.a.<br />

Leasingvertrag<br />

Grundlaufzeit von zehn Jahren ab Übernahme des Flugzeuges<br />

plus zwei Verlängerungsoptionen von zwei und<br />

drei Jahren.<br />

Bei Nichtausübung der ersten Verlängerungsoption ist<br />

eine Abstandszahlung i.H.v. ca. 12.469.700 6 USD und<br />

11.264.000 6 EUR von Emirates zu leisten.<br />

Bei Übernahme des Flugzeuges leistet Emirates eine ein-<br />

malige Leasingsonderzahlung für einen Zeitraum von zehn<br />

Jahren von 24 Millionen USD bzw. 18,05 Millionen EUR 3 .<br />

Leasingsonderzahlung<br />

12


DIE BETEILIGUNG IM ÜBERBLICK // TEIL A<br />

Laufende<br />

Leasingraten<br />

Über die Grundlaufzeit, d.h. über zehn Jahre,<br />

1.565.500 USD 1 pro Monat plus 454.774 EUR pro Monat,<br />

insgesamt somit 1.631.842 EUR 2 pro Monat.<br />

Bei Ausübung der ersten Verlängerungsoption, d.h. über<br />

zwei Jahre, 525.000 USD plus 479.173 EUR pro Monat,<br />

somit 873.910 EUR 2 pro Monat.<br />

Bei Ausübung der zweiten Verlängerungsoption betragen<br />

die Leasingraten in den folgenden drei Jahren 570.000 USD<br />

und 818.797 EUR, insgesamt somit rund 1.247.368 EUR 2 .<br />

Bei gutachterlich belegten Marktanpassungen kann die<br />

monatliche Leasingrate nach oben angepasst werden.<br />

Veräußerung<br />

Prognostizierte Veräußerung des Flugzeuges nach<br />

15 Jahren zu ca. 30% 3 des ursprünglichen Kaufpreises.<br />

DARLEHEN<br />

Langfristiges Darlehen<br />

Darlehensgeber<br />

Ein Bankenkonsortium unter der Führung der Norddeutschen<br />

Landesbank Girozentrale, Hannover („NORD/LB“),<br />

(zusammen „Darlehensgeber“ oder „Banken“)<br />

Langfristiges Darlehen bis zu 145.000.000 USD bzw. 109.022.556 EUR 2<br />

Laufzeit/Rückführung<br />

Zinssatz bis<br />

zum Jahr 10<br />

Rückführung in annuitätischen Tilgungsraten über eine<br />

Laufzeit von zehn Jahren<br />

USD-Basiszinssatz zzgl. einer Marge von 2,85% p.a.<br />

Verfügbares Zwischenfinanzierungsdarlehen<br />

Darlehensgeber NORD/LB<br />

Zwischenfinanzierungs- Umgerechnet in Euro bis zu 65 Millionen USD zu dem<br />

darlehen 4<br />

Wechselkurs bei Auslieferung des Flugzeuges<br />

Laufzeit<br />

12 Monate ab Auslieferung des Flugzeuges<br />

Zinssatz<br />

1 Monats-Basiszinssatz zzgl. einer Marge von 1,2% p.a.<br />

1<br />

Unter der Annahme, dass der USD-Basiszinssatz<br />

2,35% p.a. beträgt. Weicht der<br />

entsprechende Zinssatz bei Auslieferung<br />

des Flugzeuges ab, erfolgt eine Anpassung<br />

der USD-Leasingrate nach oben bzw. nach<br />

unten. Darüber hinaus findet eine Anpassung<br />

der USD-Leasingrate bei einer Reduktion<br />

des langfristigen Darlehens statt.<br />

2<br />

Umgerechnet mit einem Wechselkurs i.H.v.<br />

EUR/USD 1,33.<br />

3<br />

Vor Abzug von Rekonfigurations- und<br />

Remarketingkosten.<br />

4<br />

Die Prognoserechnung sieht eine Inanspruchnahme<br />

des Zwischenfinanzierungsdarlehens<br />

nicht vor.<br />

13


TEIL A // DIE BETEILIGUNG IM ÜBERBLICK //<br />

PROGNOSTIZIERTES WIRTSCHAFTLICHES ERGEBNIS<br />

Prognosezeitraum bis 15. Juni 2027<br />

Geplante<br />

Kapitalerhöhung<br />

Laufende jährliche<br />

Ausschüttungen 1<br />

61.990.000 EUR plus 5% Agio<br />

Prognostizierte laufende Ausschüttungen (einschließlich<br />

Kapitalrückzahlungen) in der Betriebsphase bezogen auf<br />

den Beteiligungsbetrag ohne Agio („Einlagekapital“):<br />

8 % p. a für die Jahre 2012 2 bis 2022<br />

14% p.a. für die Jahre 2023 und 2024<br />

16 % 3 p. a. für die Jahre 2025 bis 2027<br />

rund 106% 3,4 aus Veräußerung und Liquidität zusätzlich<br />

für das Jahr 2027<br />

Ausschüttungen erfolgen in Euro, jeweils geplant am Ende<br />

eines Kalenderjahres, erstmals bis zum 31. Dezember 2012<br />

für das Jahr 2012.<br />

Bonusausschüttung<br />

Gesamtausschüttungen<br />

1<br />

Anleger, die bis zum 31. Dezember 2011 beigetreten sind<br />

und ihre Kapitaleinlage bzw. ihren Beteiligungsbetrag<br />

(jeweils zzgl. Agio) geleistet haben, erhalten eine einmalige<br />

Bonusausschüttung i.H.v. 1% ihrer Kapitaleinlage bzw.<br />

ihres Beteiligungsbetrages, die zusammen mit der laufenden,<br />

prognostizierten Ausschüttung für das Geschäftsjahr<br />

2012 bis zum 31. Dezember 2012 zu leisten ist.<br />

Die Gesamtausschüttungen beinhalten eine Verzinsung<br />

der geleisteten Kapitaleinlage und Kapitalrückzahlungen.<br />

1<br />

Ausschüttungen erfolgen aus Liquiditätsüberschüssen<br />

und nicht notwendigerweise<br />

aus Gewinnen. In den prognostizierten Ausschüttungen<br />

sind Kapitalrückzahlungen enthalten<br />

(siehe Seite 78). Es handelt sich um<br />

Ausschüttungen vor Steuern.<br />

2<br />

Die Ausschüttungen für das Geschäftsjahr<br />

2012 erfolgen zeitanteilig ab dem Folge -<br />

monat nach der Flugzeugübernahme, d.h.<br />

gemäß Prognose ab Juli 2012.<br />

3<br />

Die Ausschüttungen für das Geschäftsjahr<br />

2027 erfolgen zeitanteilig, da die Prognoserechnung<br />

eine Veräußerung des Flugzeuges<br />

im Juni 2027 vorsieht. Damit wird eine<br />

Fondslaufzeit bis zum 30. Juni 2027 prognostiziert.<br />

4<br />

Umgerechnet mit einem Wechselkurs i.H.v.<br />

EUR/USD 1,33.<br />

5<br />

Unter Berücksichtigung der Bonusausschüttung<br />

i.H.v. 1% der Kapitaleinlage.<br />

Bei einer Laufzeit bis zum 30. Juni 2027 erhalten die Anleger<br />

über den gesamten Prognosezeitraum inkl. prognostiziertem<br />

Veräußerungserlös des Flugzeuges eine prognostizierte<br />

Gesamtausschüttung von rund 259% 4,5 bezogen<br />

auf das Einlagekapital. Es wird dabei unterstellt, dass der<br />

Anleger bis zum 31. Dezember 2011 beigetreten ist und<br />

seine Kapitaleinlage zzgl. Agio geleistet hat. Bei einem<br />

späteren Beitritt entfällt die Bonusausschüttung. Bei<br />

einem Beitritt nach dem 1. Juli 2012 reduziert sich ebenfalls<br />

die Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2012 und<br />

somit die Gesamtausschüttungen entsprechend.<br />

14


DIE BETEILIGUNG IM ÜBERBLICK // TEIL A<br />

//PROGNOSTIZIERTER AUSSCHÜTTUNGSVERLAUF IN EURO<br />

FÜR EINE KAPITALEINLAGE I.H.V. 100.000 EUR ZZGL. AGIO 1<br />

120.000<br />

114,00 % 4<br />

110.000<br />

20.000<br />

10.000<br />

5,00 % 2<br />

8,00 %<br />

14,00 %<br />

16,00 %<br />

0<br />

2012 3 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027<br />

Rückfluss nach Einkommensteuerzahlungen Einkommensteuerzahlungen Bonusausschüttung<br />

1<br />

Vgl. Kapitalrückflussprognose auf Seite 78f.<br />

2<br />

Inkl. Bonusausschüttung für Anleger, die bis zum 31. Dezember 2011 beitreten und ihre Kapitaleinlage zzgl. Agio leisten.<br />

3<br />

Die Ausschüttungen für das Geschäftsjahr 2012 erfolgen zeitanteilig ab dem Folgemonat nach der Flugzeugübernahme,<br />

d.h. gemäß Prognose ab Juli 2012.<br />

4<br />

Die Ausschüttungen für das Geschäftsjahr 2027 erfolgen zeitanteilig, da die Prognoserechnung eine Veräußerung des Flugzeuges im Juni 2027<br />

vorsieht. Damit wird eine Fondslaufzeit bis zum 30. Juni 2027 prognostiziert. Umgerechnet mit einem Wechselkurs i.H.v. EUR/USD 1,33.<br />

STEUERLICHE GRUNDLAGEN<br />

Steuerliche<br />

Behandlung<br />

Bei dem Emittenten handelt es sich um eine vermögens-<br />

verwaltende Kommanditgesellschaft mit Einkünften aus<br />

Vermietung und Verpachtung.<br />

Für eine ausführliche Erläuterung der steuerlichen<br />

Behandlung siehe Seite 120ff.<br />

ANLEGERKREIS<br />

Anlegerkreis<br />

Anleger treten dem Emittenten als Treugeber bei (siehe<br />

hierzu Seite 138f.)<br />

Bei diesem Angebot handelt es sich um eine unternehmerische<br />

Beteiligung. Es richtet sich an Privatpersonen,<br />

die eine langfristige <strong>Invest</strong>ition im Bereich der Luftfahrt -<br />

industrie suchen und die Beteiligung über den gesamten<br />

Beteiligungszeitraum im Privatvermögen halten.<br />

15


TEIL A // DIE RISIKEN DER BETEILIGUNG //<br />

DIE RISIKEN DER BETEILIGUNG<br />

Die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Risiken im Zusammenhang<br />

mit der Vermögensanlage (einschließlich der mit einer Fremdfinanzierung<br />

einhergehenden Risiken) werden nachfolgend dargestellt.<br />

Durch eine Beteiligung an der Doric Flugzeugfonds Sechzehnte GmbH & Co.KG<br />

tätigen die Anleger ein Engagement, dessen endgültiges Ergebnis nicht im Vorhinein<br />

feststehen kann. Anleger sollten sich daher vor ihrer Entscheidung über die Risiken<br />

informieren. Die nachfolgende Darstellung berücksichtigt nicht individuelle Risiken<br />

auf Ebene eines einzelnen Anlegers. Es wird daher empfohlen, dass der Anleger vor<br />

Eingehen einer Beteiligung am Emittenten selbst alle Risiken eingehend prüft und,<br />

soweit erforderlich, dazu eigene fachkundige Berater (z.B. Steuerberater, Rechts -<br />

anwalt) zu Rate zieht.<br />

Abweichungen der wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen von den<br />

prognostizierten Daten können die Ertrags-, Liquiditäts- und Wertentwicklung einer<br />

Vermögensanlage erheblich beeinträchtigen. Es ist zu beachten, dass der Eintritt der<br />

unter den einzelnen Risiken nachfolgend beschriebenen Sachverhalte auch kumuliert<br />

erfolgen kann, d.h. mehrere Negativabweichungen können gemeinsam auftreten.<br />

Das Risiko des Misserfolges in Form von von der Prognose abweichenden geringeren<br />

Ausschüttungen oder sogar eines Totalverlustes der Kapitaleinlage zzgl. Agio ist<br />

nicht auszuschließen.<br />

Die Risiken können in prognose- oder anlagegefährdende sowie anlegergefährdende<br />

Risiken eingeteilt werden. Prognose- und anlagegefährdende Risiken sind solche<br />

Risiken, die zu einem verschlechterten wirtschaftlichen Ergebnis gegenüber der<br />

Prognose führen, die das Anlageobjekt oder die gesamte Vermögensanlage gefährden<br />

und damit zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust der Kapitaleinlage<br />

zzgl. Agio führen können. Prognosegefährdende Risiken können je nach Anzahl und<br />

Ausmaß auch anlagegefährdend wirken. Aus diesem Grund werden im Folgenden<br />

Risiken, die prognose- oder anlagegefährdend sind, sowohl prognose- als auch<br />

anlagegefährdend gekennzeichnet. Anlegergefährdende Risiken sind solche Risiken,<br />

die nicht nur zu einem Verlust der gesamten Kapitaleinlage zzgl. Agio führen können,<br />

sondern eventuell auch das sonstige Vermögen des Anlegers gefährden. Risiken,<br />

die einer höheren Risikokategorie zugeordnet sind, erfüllen dabei immer auch die<br />

Kriterien der niedrigeren Risikokategorie(n).<br />

16


DIE RISIKEN DER BETEILIGUNG // TEIL A<br />

RISIKEN<br />

PROGNOSE-<br />

GEFÄHRDEND<br />

ANLAGE-<br />

GEFÄHRDEND<br />

ANLEGER-<br />

GEFÄHRDEND<br />

EINWERBUNG EINLAGEKAPITAL<br />

✘<br />

✘<br />

Gemäß Gesellschaftsvertrag des Emittenten ist der Geschäftsführende Kommanditist berechtigt, ein<br />

gegenüber dem geplanten Einlagekapital um bis zu 2% höheres endgültiges Einlagekapital festzu -<br />

setzen. Sollte hiervon Gebrauch gemacht werden, verändern sich bei sonst gleichen Annahmen die<br />

Gesamtausschüttungen vor Steuern während der Laufzeit des Beteiligungsangebotes auf rund 256% 1,3 ,<br />

bezogen auf das höhere Einlagekapital, was im Vergleich zur Prognoserechnung zu geringeren Ausschüttungen<br />

führt als gegenwärtig prognostiziert.<br />

WÄHRUNG<br />

✘<br />

✘<br />

Durch Wechselkursänderungen von Währungen, vor allem dem US-Dollar im Vergleich zum Euro,<br />

können sich die Ausgaben des Emittenten erhöhen und die Liquidität des Emittenten entsprechend<br />

verringern. Dieses Wechselkursrisiko besteht insbesondere in Bezug auf Vergütungen an Berater oder<br />

auch Wertgutachter oder Kosten, die mit dem Betrieb des Flugzeuges verbunden sind.<br />

Ein Wechselkursrisiko besteht außerdem darin, dass die Fondswährung Euro ist, jedoch Flugzeugveräußerungen<br />

oder auch Versicherungsleistungen bei Flugzeugen meistens in US-Dollar erfolgen. Die<br />

Leasingraten werden während der Grundmietzeit und den Verlängerungsoptionen sowohl in Euro als<br />

auch in US-Dollar geleistet. Sollte vorhandene US-Dollar-Liquidität für Euro-Zahlungen benötigt werden<br />

oder umgekehrt Euro-Liquidität für US-Dollar-Zahlungen, so besteht diesbezüglich ein Wechselkurs -<br />

risiko. Für den Emittenten besteht das Risiko, dass zukünftige Erlöse in US-Dollar anfallen und Wechselkursentwicklungen<br />

dazu führen, dass diese Beträge in Euro geringer sind als gegenwärtig prognostiziert.<br />

Dies kann zu geringeren Ausschüttungen für den Anleger führen als gegenwärtig prognostiziert.<br />

VERÄUSSERUNG DES FLUGZEUGES<br />

✘<br />

✘<br />

Der Veräußerungserlös des Flugzeuges beeinflusst wesentlich das wirtschaftliche Gesamtergebnis<br />

des Emittenten. Im Rahmen der Prognoserechnung wird Ende Juni 2027 ein Veräußerungserlös 2 i.H.v.<br />

ca. 30% des ursprünglichen Kaufpreises (bzw. rund 84% des Einlagekapitals 3 ) in US-Dollar unterstellt.<br />

In der Prognoserechnung wird angenommen, dass das Flugzeug im Jahr 2027 von Emirates im Half Life<br />

Zustand zurückgegeben wird. Ob und welche Maßnahmen erforderlich sind, um das Flugzeug im Jahr<br />

2027 zu dem angenommenen Wert zu veräußern, hängt von den dann geltenden Marktbedingungen ab.<br />

Der tatsächlich erzielbare Veräußerungserlös des Flugzeuges sowie der Veräußerungszeitpunkt können<br />

von dieser Annahme abweichen und werden im Wesentlichen von den dann vorherrschenden Markt -<br />

bedingungen bei Langstreckenflugzeugen sowie vom Zustand des Flugzeuges und der Triebwerke ab-<br />

1<br />

Unter Berücksichtigung der Bonusausschüttung von 1% der Kapitaleinlage.<br />

2<br />

Vor Abzug von Rekonfigurations- und Remarketingkosten.<br />

3<br />

Umgerechnet mit einem Wechselkurs i.H.v. EUR/USD 1,33.<br />

17


TEIL A // DIE RISIKEN DER BETEILIGUNG //<br />

RISIKEN<br />

PROGNOSE-<br />

GEFÄHRDEND<br />

ANLAGE-<br />

GEFÄHRDEND<br />

ANLEGER-<br />

GEFÄHRDEND<br />

hängen. Darüber hinaus können zusätzliche Kosten im Rahmen der Vermarktung des Flugzeuges und<br />

Kosten für eine gegebenenfalls erforderliche Umrüstung des Flugzeuges entstehen, die den Nettoerlös<br />

reduzieren. Es besteht die Gefahr, dass die tatsächlichen Kosten die gegenwärtig prognostizierten<br />

Rekonfigurations-, Wartungs- und Remarketingkosten überschreiten. Dies gilt insbesondere für den<br />

Airbus A380 als neuen Flugzeugtyp, für den bislang keinerlei Erfahrungswerte zu Rekonfigurations-,<br />

Wartungs- und Remarketingkosten vorliegen. Es besteht daher das Risiko, dass der tatsächliche Veräußerungserlös<br />

des Flugzeuges niedriger als erwartet ist und damit die tatsächlichen Ausschüttungen<br />

an die Anleger geringer ausfallen als angenommen. Schließlich sind etwaige noch ausstehende Fremdfinanzierungsbeträge<br />

bei einer früheren Veräußerung vorrangig zu bedienen.<br />

<<br />

REMARKETING DES FLUGZEUGES<br />

✘<br />

✘<br />

Im Rahmen der Vermarktung des Flugzeuges können erhebliche Kosten für eine gegebenenfalls er -<br />

forderliche Umrüstung der Flugzeugkabine und die Vornahme von Wartungsarbeiten entstehen. Die<br />

Liquiditätsreserve kann hierfür unzureichend sein. Die Kosten bzw. Stillstandszeiten für das Flugzeug<br />

bei einer Rekonfiguration der Kabine können nicht abgeschätzt werden, weil diese ausschließlich von<br />

den Erfordernissen des künftigen Betreibers nach Ablauf der Erstvermietung einschließlich Mietver -<br />

längerungen, d.h. in zehn, zwölf oder 15 Jahren, bestimmt werden.<br />

Es besteht das Risiko, dass gegebenenfalls anfallende Kosten hierfür nicht von einem neuen Betreiber<br />

übernommen werden, diese damit der Emittent zu tragen hätte und somit Ausschüttungen an die Anleger<br />

geringer ausfallen als prognostiziert oder dies zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust der<br />

Kapitaleinlage zzgl. Agio führen kann.<br />

BETRIEBSKOSTEN/SONSTIGE LAUFENDE KOSTEN DES FLUGZEUGES<br />

✘<br />

✘<br />

Im Rahmen des Leasingvertrages wird der Leasingnehmer Emirates dazu verpflichtet, alle Kosten zu<br />

übernehmen, die aus dem Betrieb und der Nutzung des Flugzeuges entstehen; darunter insbesondere<br />

auch die Wartungs- und die Versicherungsleistungen.<br />

Die Wartungsarbeiten werden gemäß dem von den Luftverkehrsbehörden genehmigten Wartungs -<br />

programm des Leasingnehmers vorgenommen und sehen insbesondere größere Inspektionen nach<br />

sechs und zwölf Jahren vor. Dabei muss Emirates mögliche zusätzliche Kosten ebenfalls tragen.<br />

Falls Emirates seinen Verpflichtungen nicht oder nur unvollständig nachkommt, müssen eventuell zu sätzliche<br />

Wartungskosten vom Emittenten getragen werden, was zu negativen Abweichungen vom prospektierten<br />

Ergebnis führen kann. Ferner kann bei einer vorzeitigen Auflösung des Leasingvertrages bzw. nach<br />

Ablauf des bestehenden Mietverhältnisses nicht ausgeschlossen werden, dass ein neuer Leasingvertrag<br />

abweichend vom derzeitigen Marktstandard keine solchen Wartungs-/Betriebskostenregelungen mit vollständiger<br />

Übernahme durch den Leasingnehmer beinhaltet, was zu negativen Abweichungen von dem<br />

prospektierten Ergebnis bis hin zu einem Verlust der Kapitaleinlage zzgl. Agio führen kann.<br />

18


DIE RISIKEN DER BETEILIGUNG // TEIL A<br />

RISIKEN<br />

PROGNOSE-<br />

GEFÄHRDEND<br />

ANLAGE-<br />

GEFÄHRDEND<br />

ANLEGER-<br />

GEFÄHRDEND<br />

MODIFIKATIONEN AM FLUGZEUG<br />

✘<br />

✘<br />

Bei einer Anschlussvermietung nach Auslaufen des Leasingvertrages mit Emirates kann nicht ausgeschlossen<br />

werden, dass Kosten durch Auflagen der Luftverkehrsbehörden vom Emittenten vollständig<br />

oder teilweise zu übernehmen sind, soweit diese nicht auf einen Anschlussleasingnehmer oder Käufer<br />

des Flugzeuges abgewälzt werden können oder ein solcher nicht gefunden wird. Es besteht damit das<br />

Risiko, dass die Liquidität des Emittenten reduziert wird und damit die Ausschüttungen an die Anleger.<br />

VERTRAGSABSCHLÜSSE/ ERFÜLLUNG DER VERTRÄGE<br />

✘<br />

✘<br />

Das wirtschaftliche Ergebnis dieser Vermögensanlage ist eng damit verknüpft, dass neben dem Leasingnehmer<br />

auch alle anderen Vertragspartner des Emittenten ihre Verträge ordnungsgemäß erfüllen. Zum<br />

Zeitpunkt der Prospektaufstellung ist die Kaufvertragsübernahmevereinbarung noch nicht abgeschlossen.<br />

Sollte dieser wesentliche Vertrag nicht zustande kommen oder nicht erfüllt werden, so ist auch<br />

eine Rückabwicklung des Emittenten nicht auszuschließen, was zu einem Kapitalverlust zzgl. Agio für<br />

den Anleger führen kann. Darüber hinaus besteht das Risiko, dass einer oder mehrere (Haupt-)Vertragspartner<br />

ihre Verpflichtungen aus abgeschlossenen Verträgen nicht oder nicht vollständig erfüllen<br />

oder erfüllen können.<br />

Bei einer Nichterfüllung von Verträgen bzw. bei Vertragsverletzungen durch den Emittenten kann es<br />

zur Kündigung zentraler Verträge, wie z.B. des Leasingvertrages, kommen. Es besteht in einem solchen<br />

Fall das Risiko, dass vom Emittenten Vorfälligkeitsentschädigungen bzw. Schadensersatzzahlungen an<br />

das Bankenkonsortium und an Emirates zu leisten sind und neue Vertragspartner nicht oder im Vergleich<br />

zur Prognoserechnung nur zu schlechteren Bedingungen gefunden werden können, was zu erhöhten<br />

Kosten bzw. geringeren Erlösen beim Emittenten führen kann. Kommt der Emittent seinen eingegangenen<br />

Verpflichtungen nicht nach, kann dies auch zu Schadensersatzzahlungen führen, was ebenfalls zu<br />

erheblich negativen Abweichungen von dem prospektierten Ergebnis führen würde. Dies kann dazu<br />

führen, dass die Kapitaleinlage zzgl. Agio nur zum Teil oder gar nicht zurückgeführt werden kann.<br />

SONSTIGE KOSTEN DER FINANZIERUNG<br />

✘<br />

✘<br />

Der Emittent wird unter dem langfristigen Darlehen und unter dem Zwischen finanzierungsdarlehen<br />

verpflichtet, erhöhte regulatorische Kosten und Mindestreservekosten aus den Darlehensgewährungen<br />

zu tragen.<br />

Können diese erhöhten Kosten nicht an den Leasingnehmer weitergegeben werden, kann sich der<br />

Ertrag des Emittenten entsprechend verringern und damit die Ausschüttungen an die Anleger. Dies<br />

kann dazu führen, dass die Kapitaleinlage zzgl. Agio nur zum Teil oder gar nicht zurückgeführt werden<br />

kann.<br />

19


TEIL A // DIE RISIKEN DER BETEILIGUNG //<br />

RISIKEN<br />

PROGNOSE-<br />

GEFÄHRDEND<br />

ANLAGE-<br />

GEFÄHRDEND<br />

ANLEGER-<br />

GEFÄHRDEND<br />

GUTHABENZINSEN<br />

✘<br />

✘<br />

Es besteht das Risiko, dass aus der Anlage der liquiden Mittel geringere Erträge erzielt werden können<br />

als kalkuliert. Eine Minderung der Guthabenzinsen führt zu einer Verringerung der Liquidität, die ins -<br />

gesamt für unvorhergesehene Ausgaben bzw. Ausschüttungen zur Verfügung steht. In der Prognose<br />

wird eine Verzinsung für liquide Mittel in Euro und US-Dollar von 2% p.a. ab dem Jahr 2014 angenommen,<br />

was den durchschnittlichen erzielbaren Zinssätzen für Euro- und US-Dollar-Geldmarktanlagen der<br />

letzten zehn Jahre entspricht. Sollten die prognostizierten Zinserträge für den Emittenten nicht erzielt<br />

werden, führt dies zu einer Reduktion der Liquidität des Emittenten bis hin zu einer Reduktion der Ausschüttungen,<br />

bis hin zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust der Kapitaleinlage zzgl. Agio.<br />

BESCHLUSSFASSUNG/MAJORISIERUNG<br />

✘<br />

✘<br />

Beschlüsse des Emittenten werden laut Gesellschaftsvertrag grundsätzlich mit einfacher Mehrheit<br />

gefasst.<br />

Der einzelne Anleger mit einer üblichen Zeichnungssumme befindet sich bei Beschlussfassungen in<br />

der Minderheit und kann seine Interessen möglicherweise nicht durchsetzen. Es kann auch nicht ausgeschlossen<br />

werden, dass ein einzelner Anleger, einschließlich des Platzierungsgaranten, wenn dieser<br />

unter der Platzierungsgarantie in Anspruch genommen wird, mit einer großen Zeichnungssumme die<br />

Stimmenmehrheit und damit einen beherrschenden Einfluss auf den Emittenten erlangt. Dies bedeutet<br />

für den einzelnen Anleger, dass ihm durch die Entscheidung eines Einzelnen bzw. Einzelner mit einer<br />

großen Zeichnungssumme Nachteile entstehen können.<br />

Die Mehrheit der Gesellschafter kann ferner Beschlüsse fassen, die aus Sicht des einzelnen Anlegers<br />

nachteilig sind, weil sie ihn etwa auf einen Nachschuss oder auf Maßnahmen verpflichten, die er in der<br />

Gesellschafterversammlung nicht bereit war, mitzutragen.<br />

RISIKEN IM ZUSAMMENHANG MIT HAUSTÜR- BZW. FERNABSATZGESCHÄFTEN<br />

✘<br />

✘<br />

Wird die Beteiligung im Wege des Haustürgeschäfts oder im Wege des Fernabsatzes vertrieben,<br />

besteht das Risiko, dass die Widerrufsbelehrung und/oder die Verbraucherinformationen nicht oder nur<br />

teilweise den gesetzlichen Anforderungen genügen und einzelne oder mehrere Anleger zu einem späteren<br />

Zeitpunkt, insbesondere nach Abschluss des öffentlichen Angebotes, ihre Beteiligung wirksam<br />

widerrufen können. Weiterhin besteht das Risiko, dass die Beifügung von Widerrufsbelehrungen zu<br />

diesem Prospekt von der Rechtsprechung als Einräumung eines allgemeinen Widerrufsrechts gewertet<br />

wird und insofern die Widerrufsbelehrungen nicht in erforderlichem Umfang oder erforderlicher Form<br />

erfolgen. Hierdruch können weitere Widerrufe berechtigt sein. In der Folge kann der Emittent verpflichtet<br />

sein, diesen Anlegern Rückzahlungen bis zur Höhe der erbrachten Zahlungen zu leisten. Hierdurch<br />

wird die Liquidität des Emittenten belastet, und die Ausschüttungen an die Anleger würden sich verringern.<br />

In Extremfällen kann es zur Insolvenz des Emittenten kommen, die Anleger können ihre Einlage<br />

teilweise oder vollständig verlieren.<br />

20


DIE RISIKEN DER BETEILIGUNG // TEIL A<br />

RISIKEN<br />

PROGNOSE-<br />

GEFÄHRDEND<br />

ANLAGE-<br />

GEFÄHRDEND<br />

ANLEGER-<br />

GEFÄHRDEND<br />

STEUERLICHE RISIKEN<br />

✘<br />

✘<br />

Nationale steuerliche Aspekte<br />

Das steuerliche Konzept des vorliegenden Beteiligungsangebotes basiert auf der Grundlage der zum<br />

Zeitpunkt der Prospektaufstellung bekannten Rechtslage. Über die endgültige Höhe der steuerlichen<br />

Ergebnisse entscheidet die Finanzverwaltung jedoch erst im Rahmen der Veranlagung oder nach einer<br />

steuerlichen Außenprüfung (Betriebsprüfung).<br />

Abweichende Beurteilung durch die Finanzverwaltung<br />

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Finanzverwaltung das steuerliche Konzept insgesamt<br />

oder in Einzelpunkten anders beurteilt und zu der Einkunftsart des Emittenten, zu der Höhe der Einnahmen<br />

oder der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Aufwendungen dem Grunde und/oder der Höhe nach<br />

eine andere Auffassung vertritt und es deshalb in einzelnen oder sogar in allen Jahren der Laufzeit des<br />

Beteiligungsangebotes zu anderen steuerlichen Ergebnissen als prognostiziert kommt. So besteht das<br />

Risiko, dass die Finanzverwaltung und in einem gegebenenfalls nachfolgenden gerichtlichen Verfahren<br />

die Finanzgerichte zu der dem Beteiligungsangebot zugrunde liegenden steuerlichen Konzeption eine<br />

andere Auffassung vertreten (beispielsweise hinsichtlich der Einkunftsart, der Überschusserzielungs -<br />

absicht, der Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums am Flugzeug, den Abschreibungen, der Be -<br />

steuerung einer Flugzeugveräußerung). Dies könnte zusätzliche Steuerbelastungen für den Emittenten<br />

zur Folge haben, sich damit negativ auf die Höhe der Ausschüttungen an die Anleger auswirken und<br />

darüber hinaus zu höheren steuerlichen Belastungen bei den Anlegern führen. Ordnet z.B. die Finanzverwaltung<br />

die Einkünfte nicht als Einkünfte aus „Vermietung und Verpachtung“ (§21 EStG) ein, sondern<br />

als gewerbliche Einkünfte (§15 EStG), würde sich für den Emittenten eine Gewerbesteuerpflicht<br />

während der Vermietungszeit und für einen etwaig erzielten Veräußerungsgewinn ergeben. Außerdem<br />

unterläge ein Veräußerungsgewinn beim Anleger der Einkommensteuer, der besondere Steuersatz für<br />

Zinseinkünfte („Abgeltungsteuer“) wäre nicht anwendbar, und die Höhe der steuerpflichtigen Einkünfte<br />

könnte anders als prognostiziert ermittelt werden.<br />

Änderungen von bestehenden Verwaltungsanweisungen<br />

Darüber hinaus kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Finanzverwaltung ihre bis zum Zeitpunkt<br />

der Prospektaufstellung veröffentlichte Auffassung zu einzelnen für das Beteiligungsangebot relevanten<br />

steuerlichen Vorschriften ändert, oder sich eine Änderung ihrer Auffassung aus neuen Urteilen der<br />

Finanzgerichte ergibt, und es dadurch zu einer höheren Steuerbelastung kommt. Steuernachzahlungen<br />

aufgrund eines von der erstmaligen Veranlagung abweichenden steuerlichen Ergebnisanteils aus<br />

dem Emittenten sind vom <strong>Invest</strong>or mit 0,5% pro Monat zu verzinsen. Der Zinslauf beginnt 15 Monate<br />

nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist. Hierdurch kann es zu Verlusten<br />

kommen, die die Kapitalbeteiligung übersteigen.<br />

21


TEIL A // DIE RISIKEN DER BETEILIGUNG //<br />

RISIKEN<br />

PROGNOSE-<br />

GEFÄHRDEND<br />

ANLAGE-<br />

GEFÄHRDEND<br />

ANLEGER-<br />

GEFÄHRDEND<br />

Änderungen von bestehenden Vorschriften/Gesetzesänderungen<br />

Es kann ferner nicht ausgeschlossen werden, dass sich die für dieses Beteiligungsangebot relevanten<br />

steuerlichen Vorschriften (insbesondere in Bezug auf die Einkunftsart und die Besteuerung eines<br />

Veräußerungsgewinns) künftig auch rückwirkend ändern, oder neue Steuern eingeführt werden, und<br />

es deshalb zu höheren steuerlichen Belastungen für den Anleger oder den Emittenten kommt.<br />

Abweichung vom Beteiligungskonzept<br />

Sollten der Emittent oder die Anleger durch eine Gesellschafterentscheidung das Beteiligungskonzept<br />

abweichend von dem in diesem Beteiligungsangebot dargestellten Plan umsetzen oder anders als<br />

gegenwärtig geplant eine Umstrukturierung der Fremdfinanzierung vorgenommen werden oder die<br />

Platzierungsgarantie anders als gegenwärtig geplant nicht erfüllt werden und sich dadurch das Fremdkapital<br />

des Emittenten erhöhen, besteht das Risiko, dass die Finanzverwaltung die steuerliche Konzeption<br />

in Teilen oder insgesamt anders beurteilt. Dies kann zu höheren Steuerbelastungen für den Emittenten<br />

und die Anleger führen.<br />

Steuerliche Risiken auf Anlegerebene<br />

Eine persönliche Fremdfinanzierung der Kapitaleinlage eines Anlegers kann dazu führen, dass dieser<br />

Anleger keinen Totalüberschuss im Rahmen der Beteiligung erzielt. Dies kann zu erheblichen negativen<br />

steuerlichen Konsequenzen bei dem Anleger führen.<br />

Internationale steuerliche Aspekte<br />

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass bei der Nutzung ausländischer Flughäfen für den Emittenten<br />

als Eigentümer des Flugzeuges oder für die Anleger als direkte oder indirekte Gesellschafter des<br />

Emittenten nach dem Recht ausländischer Staaten steuerliche Verpflichtungen entstehen. Diese können<br />

z.B. eine Pflicht zur Abgabe von Steuererklärungen oder auch eine unmittelbare Steuerpflicht<br />

begründen. Die Kosten zur Erfüllung der steuerlichen Verpflichtungen sowie etwaige Steuerzahlungen<br />

durch den Emittenten, sofern sie diesem nicht aufgrund eines Leasingvertrages vom Leasingnehmer<br />

zu erstatten sind, würden den Mittelrückfluss aus der Beteiligung an dem Emittenten entsprechend<br />

verringern. Zudem können sich zusätzliche Steuerzahlungen für die Anleger ergeben. Es besteht ferner<br />

das Risiko, dass auf Zahlungen an den Emittenten oder auf die Einkünfte aus der Vermietung durch<br />

Rechtsänderungen von nationalem Recht, zwischenstaatlichen Abkommen oder dem Recht in dem<br />

Staat des jeweiligen Leasingnehmers zukünftig ausländische (Quellen-)Steuern anfallen (beispielsweise<br />

bei Wechsel des Leasingnehmers mit einem anderen Ansässigkeitsstaat als Emirates) und diese nicht<br />

erstattet oder reduziert werden können, was zu einer Verringerung der Auszahlungen an die Anleger<br />

führen kann. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass Maßnahmen zur Reduzierung solcher<br />

Steuern unterlassen oder einzelne Anleger durch Nichtabgabe geforderter Erklärungen mit solchen<br />

Steuern belastet bleiben oder hierdurch sogar andere Anleger mit Steuern belasten, was zu einer Verringerung<br />

ihrer Ausschüttungen, aber auch zu einem Ausschluss dieser Anleger führen kann.<br />

22


DIE RISIKEN DER BETEILIGUNG // TEIL A<br />

RISIKEN<br />

PROGNOSE-<br />

GEFÄHRDEND<br />

ANLAGE-<br />

GEFÄHRDEND<br />

ANLEGER-<br />

GEFÄHRDEND<br />

ANDERE RECHTSKREISE/RECHTSÄNDERUNGEN<br />

✘<br />

✘<br />

Wesentliche Verträge, die vom Emittenten abgeschlossen werden, unterliegen englischem und amerikanischem<br />

Recht. Es ist außerdem regelmäßig mit der Anwendung ausländischer Rechtsordnungen zu<br />

rechnen, da das Flugzeug überwiegend im Ausland von einem ausländischen Leasingnehmer eingesetzt<br />

wird. Dies gilt beispielsweise für eine Mithaftung des Flugzeuges für Flughafengebühren, Steuern,<br />

bei Unfällen, die Vollstreckung aus Verträgen vor Ort etc. Eventuelle gerichtliche Auseinandersetzungen<br />

in diesem Zu sammenhang richten sich grundsätzlich nach den dort geltenden gesetzlichen Regelungen<br />

oder den vertraglich vereinbarten ausländischen Regelungen, die erheblich vom deutschen Rechtsverständnis<br />

abweichen können. Aufgrund der Andersartigkeit dieser Rechtskreise kann sich die Durchsetzung<br />

und die Abwehr von Ansprüchen schwieriger gestalten und/oder mit erheblich höheren Kosten<br />

verbunden sein als geplant. Die Einschätzung etwaiger Prozessrisiken wird dadurch erschwert. Das<br />

Risiko erhöhter Prozesskosten für den Emittenten ist damit gegeben.<br />

Auch der deutsche Gesetzgeber kann jederzeit durch Gesetzesänderungen, auch rückwirkender Natur,<br />

die Rechtsgrundlagen für dieses Beteiligungsangebot ändern. Weiterhin können sich durch Kündigung<br />

bzw. Änderung von Doppelbesteuerungsabkommen geänderte steuerliche Rahmenbedingungen ergeben.<br />

Hierdurch kann es zu Abweichungen von den prognostizierten Ergebnissen bis hin zum Verlust<br />

der Kapitaleinlage zzgl. Agio kommen.<br />

HANDELBARKEIT DER VERMÖGENSANLAGE/FUNGIBILITÄT<br />

✘<br />

✘<br />

Bei der Vermögensanlage handelt es sich um eine langfristige <strong>Invest</strong>ition. Verkauf und Übertragung der<br />

Vermögensanlage sind nur mit Zustimmung des Geschäftsführenden Kommanditisten und des Treuhänders<br />

(im Fall der Treugeberbeteiligung) möglich. Die Zustimmung darf aus wichtigem Grund versagt<br />

werden. Eine ordentliche Kündigung der Vermögensanlage ist frühestens zum 31. Dezember 2028<br />

möglich.<br />

Zudem besteht für den Handel von Anteilen an Personengesellschaften kein geregelter Markt, sodass<br />

der Anleger als Verkäufer einen Kaufinteressenten finden muss. Eine Veräußerung der Vermögensanlage<br />

kann im Einzelfall mit erheblichen Preisabschlägen verbunden sein (Fungibilitätsrisiko). Eventuell<br />

kann gar kein Käufer gefunden werden. Darüber hinaus kann eine Veräußerung für den Veräußerer mit<br />

nachteiligen steuerlichen Folgen verbunden sein. Zusätzlich sind mit der Übertragung des Kommanditanteils<br />

Kosten verbunden, die eine Veräußerung erschweren können. Die Möglichkeit der Rückgabe<br />

der Anteile besteht nicht.<br />

23


TEIL A // DIE RISIKEN DER BETEILIGUNG //<br />

RISIKEN<br />

PROGNOSE-<br />

GEFÄHRDEND<br />

ANLAGE-<br />

GEFÄHRDEND<br />

ANLEGER-<br />

GEFÄHRDEND<br />

PROSPEKTHAFTUNGSANSPRÜCHE<br />

✘<br />

✘<br />

Prospekthaftungsansprüche gegen die Anbieter sind gemäß §13 VerkProspG i.V.m. §44 Abs.1 Satz 1<br />

Börsengesetz für solche Anleger, die nach Ablauf von sechs Monaten nach dem ersten öffentlichen<br />

Angebot beitreten, ausgeschlossen, unabhängig davon, ob ein Prospektfehler vorliegt oder nicht. Das<br />

erste öffentliche Angebot beginnt einen Tag nach Veröffentlichung bzw. Bekanntmachung des Verkaufsprospektes<br />

gem. §9 Abs.1 und 2 VerkProspG in einem überregionalen Börsenpflichtblatt. Für den Anleger<br />

bedeutet dies, dass nach Ablauf dieser Frist Prospekthaftungsansprüche gegebenenfalls nicht<br />

geltend gemacht werden können.<br />

MARKTRISIKO<br />

✘<br />

✘<br />

Wie andere Wirtschaftsgüter werden auch <strong>Invest</strong>itionen in Flugzeuge von der allgemeinen wirtschaft -<br />

lichen Entwicklung beeinflusst. Ob die in der Prognoserechnung unterstellten Annahmen eintreten,<br />

wird unter anderem davon bestimmt, wie sich langfristig die Angebots- und Nachfragesituation ent -<br />

wickelt. Des Weiteren können Flugzeugneuentwicklungen, weitere Erhöhungen bei den Betriebskosten,<br />

geänderte Gewinnsituationen in der Gesamtbranche oder neue Geschäftsmodelle in der Luftfahrt -<br />

industrie die Nachfragesituation negativ beeinflussen. Insbesondere ist derzeit nicht voraussehbar, wie<br />

sich Kerosinpreisschwankungen auf den Markt auswirken werden und ob die Fluggesellschaften in der<br />

Lage sind, diese Schwankungen zu kompensieren. Umwelteinflüsse (wie z.B. das Auftreten der Vulkan -<br />

aschewolke über Island oder das Erdbeben mit anschließendem Tsunami in Japan), neue Umweltauf -<br />

lagen oder anderweitige Fluggebühren können zu erheblichen Belastungen oder Einschränkungen des<br />

Flugverkehrs bzw. für die Fluggesellschaften führen. Infolge der vorstehenden Entwicklungen kann sich<br />

der Bedarf an Flugzeugen negativ verändern. Nicht ausgeschlossen werden kann, die Einführung von<br />

Alterslimits, Lärm- und Emissionslimits, die einen Weiterbetrieb des Flugzeuges unmöglich machen<br />

können. Dies hätte Auswirkungen auf erzielbare Leasingraten nach Vertragsablauf sowie auf erzielbare<br />

Verkaufserlöse für das Flugzeug und kann zu einem Kapitalverlust für den Anleger führen.<br />

POLITISCHE RISIKEN<br />

✘<br />

✘<br />

In vielen Staaten der Arabischen Liga 1 erhebt sich die Bevölkerung gegen die herrschenden Autokraten.<br />

Die Vereinigten Arabischen Emirate sind bislang von diesen Aufständen nicht betroffen. Ob sich<br />

deren Regierung als stabil erweisen wird, kann gegenwärtig nicht abgeschätzt werden. Falls es aber<br />

auch dort zu Unruhen kommen sollte, würden diese auch die Fluggesellschaft Emirates betreffen, da<br />

diese mittelbar im Eigentum des Emirates Dubai steht und ihr Hauptsitz in Dubai angesiedelt ist. In diesem<br />

Fall kann dies zu einer Nichterfüllung von Leasingratenzahlungen bzw. vorzeitigen Auflösung des<br />

Leasingvertrages mit Emirates führen und es kann somit zu einer Reduktion von Ausschüttungen für<br />

die Anleger bis hin zum teilweisen oder gesamten Verlust der Kapitaleinlage zzgl. Agio kommen.<br />

1<br />

Mitglieder: Ägypten, Algerien, Bahrain, Dschibuti, Irak, Jemen, Jordanien, Katar, Komoren, Kuweit, Libanon, Libyen, Marokko,<br />

Mauretanien, Oman, Palästina, Saudi-Arabien, Somalia, Sudan, Syrien, Tunesien, Vereinigte Arabische Emirate<br />

24


DIE RISIKEN DER BETEILIGUNG // TEIL A<br />

RISIKEN<br />

PROGNOSE-<br />

GEFÄHRDEND<br />

ANLAGE-<br />

GEFÄHRDEND<br />

ANLEGER-<br />

GEFÄHRDEND<br />

BONITÄTSRISIKEN<br />

✘<br />

✘<br />

Risiken aus der Bonität der Vertragspartner (u.a. des Leasingnehmers oder gegebenenfalls eines<br />

zukünftigen Leasingnehmers oder eines Käufers, der Versicherer, der Rückversicherer, der Gewährleistungspartner<br />

und der Finanzierungspartner) können nicht ausgeschlossen werden, sodass einzelne<br />

Ansprüche des Emittenten nicht durchsetzbar sein könnten, weil entweder Insolvenz einzelner Vertragspartner<br />

eintritt oder diese ihre Verpflichtungen nicht oder nur unzureichend erfüllen. Hieraus können<br />

höhere Aufwendungen bzw. verringerte Einnahmen entstehen und eventuell kann ein Verlust der<br />

Kapitaleinlage zzgl. Agio die Folge sein.<br />

EU-RICHTLINIEN: REGULIERUNG ALTERNATIVER<br />

INVESTMENTFONDS-MANAGER/NATIONALES RECHT<br />

✘<br />

✘<br />

Die Richtlinie zur Aufsicht alternativer <strong>Invest</strong>mentfonds-Manager („AIFM“) ist seit 21. Juli 2011 in Kraft<br />

und sieht umfassende Zulassungs- und Aufsichtsanforderungen für sämtliche Manager sogenannter<br />

„alternativer <strong>Invest</strong>mentfonds“ vor, wozu auch geschlossene Fonds gehören. Der Gesetzgeber hat zwei<br />

Jahre Zeit für die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht. Wer im Rahmen eines geschlossenen<br />

Fonds AIFM ist und ob die in der Richtlinie genannten erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen von<br />

dem jeweiligen AIFM erfüllbar sind, ist allerdings noch nicht abschließend geklärt.<br />

Darüber hinaus und zusätzlich wird von der Bundesregierung beabsichtigt, ein Gesetz über Vermögensanlagen<br />

zu erlassen. Welche Pflichten und Zusatzkosten sich hieraus für die Beteiligungsgesellschaft<br />

ergeben, ist derzeit nicht absehbar. Es wird derzeit davon ausgegangen, dass die neuen Regeln<br />

bis Juli 2013 in Kraft treten.<br />

Es besteht daher das Risiko, dass bei Umsetzung und Inkrafttreten der AIFM-Richtlinie in nationales<br />

Recht oder des Gesetzes über Vermögensanlagen oder zukünftige ähnliche Regelungen, deren Regularien<br />

nicht erfüllbar sind und daher im Extremfall der Emittent aufgelöst werden muss, was zu einem<br />

erheblichen Verlust bis hin zum Gesamtverlust der Kapitaleinlage führen kann. Gegebenenfalls können<br />

auch für die Erfüllung der Voraussetzungen und durch Umsetzung erforderlicher Regelungen im Vergleich<br />

zur Prognose höhere Verwaltungskosten beim Emittenten entstehen, die das Gesamtergebnis<br />

für den Anleger entsprechend reduzieren.<br />

25


TEIL A // DIE RISIKEN DER BETEILIGUNG //<br />

RISIKEN<br />

PROGNOSE-<br />

GEFÄHRDEND<br />

ANLAGE-<br />

GEFÄHRDEND<br />

ANLEGER-<br />

GEFÄHRDEND<br />

FINANZDIENSTLEISTUNGSAUFSICHT<br />

✘<br />

✘<br />

Die HANSA TREUHAND Finance ist Finanzdienstleister gemäß §1 Abs.1a Satz 2 Nr.10 KWG und<br />

untersteht damit der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Da die HANSA<br />

TREUHAND Finance Verwalter von Objektgesellschaften i.S.d. §1 Abs.1a Satz 2 Nr.10 KWG ist,<br />

ist der Emittent nicht einer entsprechenden Aufsicht zu unterstellen.<br />

Es besteht das Risiko, dass die HANSA TREUHAND Finance ihren Verpflichtungen gemäß §1 Abs.1a<br />

Satz 2 Nr.10 KWG nicht nachkommt, sodass der Emittent selbst dieser Aufsicht unterstellt werden<br />

müsste. Der Verwaltungsaufwand des Emittenten würde sich signifikant erhöhen. Erhöhte Kosten hierfür<br />

sind nicht prognostiziert und werden, falls diese anfallen, die prognostizierten Ausschüttungen verringern.<br />

Es ist auch denkbar, dass der Emittent diese Regelungsauflagen nicht erfüllen kann und abgewickelt<br />

werden muss. Dies kann für den Anleger zu einem Verlust der Kapitaleinlage zzgl. Agio führen.<br />

ÜBERNAHMERISIKO<br />

✘<br />

✘<br />

Es besteht das Risiko, dass der geplante Übernahmetermin für das Flugzeug (Juni 2012) nicht ein -<br />

gehalten werden kann und es zu einer Verschiebung der Übernahme kommt. Dies hätte Auswirkungen<br />

auf die gesamte Prognoserechnung. Eine spätere Übernahme als geplant kann zu geringeren Einnahmen,<br />

höheren Kosten (z.B. Erhöhung der Bereitstellungsgebühren und der Marge) und veränderten<br />

steuer lichen Ergebnissen führen; gegebenenfalls müssen Auszahlungen an die Anleger vermindert oder<br />

zeitlich verschoben werden. Es besteht auch das Risiko, dass das Flugzeug nicht ausgeliefert wird und<br />

der Emittent rückabgewickelt werden muss. Im Falle einer Rückabwicklung hat der Anleger keinen<br />

Anspruch auf (vollständige) Rückzahlung des eingezahlten Kapitals. Das Risiko besteht, dass die<br />

geleisteten Einlagen aufgrund nicht mehr stornierbarer Kosten (Steuerberatungskosten, Gutachter -<br />

kosten, Vertriebskosten etc.) nur anteilig zurückgezahlt werden können.<br />

INTERESSENKONFLIKTE<br />

✘<br />

✘<br />

Neben ihrer Tätigkeit als Geschäftsführer für die Beteiligungsgesellschaft sind die Geschäftsführer<br />

des Geschäftsführenden Kommanditisten und des Komplementärs des Emittenten sowie des Asset<br />

Managers ebenfalls Geschäftsführer in anderen Flugzeugbeteiligungsgesellschaften sowie bei verschiedenen<br />

Gesellschaften der Doric Gruppe sowie der HANSA TREUHAND Gruppe tätig. Kapital -<br />

mäßige und/oder personelle Verflechtungen der an diesem Fondskonzept Beteiligten oder Mehrfachfunktionen<br />

einzelner Personen können Interessenkonflikte bei den handelnden Parteien verursachen.<br />

Es besteht daher das Risiko, dass von handelnden Personen nicht versucht wird, die Interessen des<br />

Emittenten in diesen Fällen mit der gleichen Nachhaltigkeit durchzusetzen, wie dies gegebenenfalls<br />

von Dritten getan werden würde. Dies hätte für den Emittenten zur Folge, dass sich Einnahmen für<br />

den Emittenten verringern und sich dadurch die Gesamtausschüttungen für die Anleger reduzieren.<br />

Dies kann auch für den Anleger zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust der Kapitaleinlage zzgl.<br />

Agio führen.<br />

26


DIE RISIKEN DER BETEILIGUNG // TEIL A<br />

RISIKEN<br />

PROGNOSE-<br />

GEFÄHRDEND<br />

ANLAGE-<br />

GEFÄHRDEND<br />

ANLEGER-<br />

GEFÄHRDEND<br />

LEASINGRATEN<br />

✘<br />

✘<br />

Das Ergebnis dieser Vermögensanlage hängt von den Einnahmen aus dem Leasingvertrag mit Emirates<br />

oder gegebenenfalls einem anderen Leasingnehmer während der Beteiligungslaufzeit ab. Es kann nicht<br />

ausgeschlossen werden, dass es aufgrund einer Vertragsverletzung des Leasingnehmers zu geringeren<br />

Nettoeinnahmen für den Emittenten kommt oder der Leasingnehmer Emirates ganz ausfällt. Es ist derzeit<br />

nicht absehbar, inwieweit Emirates seine finanziellen Verpflichtungen, insbesondere aus den bestehenden,<br />

bedeutsamen Abnahmeverpflichtungen gegenüber den großen Flugzeugherstellern, erfüllen<br />

wird, wenn sich beispielsweise Wachstumsannahmen aufgrund der internationalen Konkurrenz im Luftverkehrsmarkt<br />

und Abschottungsbemühungen einzelner Länder als zu optimistisch erweisen. Ebenso<br />

besteht die Möglichkeit, dass Emirates in diesem Fall entgegen der Prognose das Flugzeug nach zwölf<br />

Jahren zurückgibt und ein Markt für den A380 zu diesem Zeitpunkt nicht besteht.<br />

Es besteht weiterhin das Risiko, dass eine eventuelle Weitervermietung im Falle einer Kündigung eines<br />

zukünftigen Leasingvertrages bzw. nach dessen Ablauf nicht oder nur mit Verzögerung abgeschlossen<br />

werden kann und/oder die erzielbaren Leasingraten unter den Annahmen der Prognoserechnung liegen.<br />

Bei einer Kündigung oder vorzeitigen Auflösung des Leasingvertrages mit Emirates und einer nicht<br />

vollständig erfolgten Tilgung des langfristigen Darlehens besteht zusätzlich die Gefahr, dass das<br />

Bankenkonsortium von seinem Recht Gebrauch macht (nach Ablauf einer Frist von drei Monaten),<br />

das Flugzeug selbst am Markt zu verwerten, um die ausstehenden Verpflichtungen des Emittenten zu<br />

bedienen. In einem solchen Fall kann es sein, dass Anleger einen Teil ihres Einlagekapitals oder die<br />

vollständige Kapitaleinlage zzgl. Agio verlieren.<br />

Können insgesamt die geplanten Einnahmen aus der Vermietung des Flugzeuges nicht in der prognostizierten<br />

Höhe erzielt werden oder bleiben Einnahmen vollständig aus, wird sich das Betriebsergebnis<br />

des Emittenten verschlechtern und die Ausschüttungen an die Gesellschafter werden sich verringern.<br />

Dies kann zur Aufgabe der Vermietungstätigkeit führen und den Verlust der Kapitaleinlage zzgl. Agio<br />

bedeuten.<br />

NEUENTWICKLUNG<br />

✘<br />

✘<br />

Bei dem Anlageobjekt handelt es sich um einen neu entwickelten Flugzeugtyp, dessen erste Ablieferung<br />

im Oktober 2007 erfolgte. Aufgrund dieser Neuentwicklung, insbesondere im Hinblick auf Innovationen<br />

bei Werkstoffen und Technik bzw. des Produktionsprozesses der ersten Serie sowie der Größe<br />

des Flugzeuges, kann der langfristige Einsatz und Betrieb des Flugzeuges gegenwärtig aufgrund von<br />

mangelnden Erfahrungswerten nicht eingeschätzt werden. Es besteht das Risiko, dass sich die neu<br />

entwickelten Werkstoffe weniger effizient bzw. dauerhaft als erwartet erweisen und damit höhere<br />

Kosten bei Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten anfallen können. Dies kann bei einer Anschluss -<br />

vermietung unter einem neuen Leasingvertrag zu höheren Kosten für den Emittenten führen, was die<br />

Gesamtausschüttungen an die Anleger reduzieren wird und zu einem teilweisen oder vollständigen<br />

Verlust der Kapitaleinlage zzgl. Agio führen kann.<br />

27


TEIL A // DIE RISIKEN DER BETEILIGUNG //<br />

RISIKEN<br />

PROGNOSE-<br />

GEFÄHRDEND<br />

ANLAGE-<br />

GEFÄHRDEND<br />

ANLEGER-<br />

GEFÄHRDEND<br />

VERSICHERUNGEN<br />

✘<br />

✘<br />

Im Rahmen des Leasingvertrages ist der Leasingnehmer dazu verpflichtet, das Flugzeug gegen alle<br />

versicherbaren Risiken (inklusive Krieg und Terrorismus) nach international üblichen Standards zu ver -<br />

sichern. Die Mindest deckungshöhe orientiert sich dabei am Alter des Flugzeuges. Weiterhin muss der<br />

Leasingnehmer das Flugzeug für Schäden gegenüber Dritten versichern. Existiert kein gültiger Ver -<br />

sicherungsschutz, muss das Flugzeug am Boden bleiben.<br />

Darüber hinaus kann es bei einem Totalverlust des Flugzeuges dazu kommen, dass das Einlagekapital<br />

nicht bzw. nicht vollständig durch die Versicherungsansprüche nach Rückführung der ausstehenden<br />

Bankdarlehen abgedeckt ist.<br />

Falls bei einem Versicherungsschaden die Versicherung nicht zahlt oder die Versicherungssumme nicht<br />

ausreichend ist und Emirates ebenfalls für die Schäden nicht einsteht, muss der Emittent als Eigen -<br />

tümer des Flugzeuges die wirtschaftlichen Lasten einschließlich Schäden Dritter tragen. Hierbei besteht<br />

das Risiko des teilweisen oder vollständigen Verlustes des Gesellschaftskapitals und damit der Einlage<br />

nebst Agio des Anlegers.<br />

FREMDFINANZIERUNG<br />

✘<br />

✘<br />

Gemäß dem Zwischenfinanzierungsdarlehensvertrag und dem langfristigen Darlehen ist der Emittent<br />

dazu verpflichtet, bestimmte Bedingungen und Zusagen einzuhalten. Ist der Emittent dazu nicht in<br />

der Lage, können die Darlehensgeber das jeweilige Darlehen kündigen. Bei einer Kündigung des langfristigen<br />

Darlehens kann die NORD/LB ebenfalls das Zwischenfinanzierungsdarlehen kündigen („Cross<br />

Default“). Dies wird umgekehrt auch für das langfristige Darlehen bei einer Kündigung des Zwischen -<br />

finanzierungsdarlehens gelten. In einem solchen Fall ist es dem Banken konsortium möglich, das zu<br />

ihrer Sicherheit bestellte Flugzeug zu veräußern, um die ausstehenden Darlehensbeträge zu bedienen.<br />

Für den Anleger birgt dies die Gefahr, einen großen Teil seiner Anlage oder sogar das komplette Ein -<br />

lagekapital nebst Agio zu verlieren.<br />

Der Fremdkapitalanteil beträgt ca. 62% des Flugzeugkaufpreises. Das Fremdkapital ist vorrangig zu<br />

bedienen. Sollten die Zahlungen des Leasingnehmers nicht zur Begleichung der Fremdkapitalzinsen<br />

und -tilgungen ausreichen und dadurch keine ausreichende Liquidität zur Verfügung stehen, ist der<br />

Darlehensgeber zur Vollstreckung in das Flugzeug berechtigt. Dies kann zu einer Reduktion von Ausschüttungen<br />

bis hin zum Totalverlust der Kapitaleinlage nebst Agio für den Anleger führen.<br />

28


DIE RISIKEN DER BETEILIGUNG // TEIL A<br />

RISIKEN<br />

PROGNOSE-<br />

GEFÄHRDEND<br />

ANLAGE-<br />

GEFÄHRDEND<br />

ANLEGER-<br />

GEFÄHRDEND<br />

PLATZIERUNGSGARANTIE<br />

✘<br />

✘<br />

Die Platzierungsgarantie deckt nicht die gesamte geplante Kapitalerhöhung inkl. Agio ab, sondern<br />

zusammen mit dem langfristigen Darlehen nur die Kaufpreiszahlung für das Flugzeug. Kommt Herr<br />

Hermann Ebel als Garantiegeber seinen Verpflichtungen unter der Platzierungsgarantie nicht nach,<br />

muss der Emittent das Zwischen finanzierungsdarlehen verlängern oder das ausstehende Einlagekapital<br />

über langfristiges Fremdkapital refinanzieren. Dadurch kann es zu einer gegenüber der Prognose<br />

höheren Zinsbelastung für den Emittenten kommen. Darüber hinaus kann es zu einem Notverkauf des<br />

Flugzeuges kommen, sollte der Darlehensgeber die Zwischenfinanzierung nicht verlängern oder keine<br />

langfristige Finanzierung über den Zwischenfinanzierer oder ein anderes Kreditinstitut möglich sein.<br />

Unter solchen Gegebenheiten sind zunächst die Verpflichtungen gegenüben den Darlehensgebern zu<br />

erfüllen, erst gege benenfalls danach verbleibende Beträge stehen zur Ausschüttung an die Anleger zur<br />

Verfügung, was dazu führen kann, dass geleistete Kapitaleinlagen zzgl. Agio nur zum Teil oder gar nicht<br />

zurückgeführt werden können.<br />

DRITTPARTEIEN<br />

✘<br />

✘<br />

Diesem Prospekt liegen Gutachten und Berichte von Drittparteien zugrunde. Die Korrektheit bzw.<br />

Genauigkeit der Angaben dieser Drittparteien wird vorausgesetzt, kann aber nicht überprüft werden.<br />

Es besteht das Risiko, dass die Grundannahmen, Schlussfolgerungen und/oder Prognosen dieser Gutachten<br />

oder Berichte sich als ungenau oder falsch bzw. von der Prognose abweichend herausstellen,<br />

mit der Folge geringerer Ausschüttungen an die Anleger bis hin zu einem teilweisen oder vollständigen<br />

Verlust der Kapitaleinlage zzgl. Agio.<br />

PROGNOSERISIKEN<br />

✘<br />

✘<br />

Die in die Prognoserechnung einfließenden Größen und Parameter basieren auf derzeit geltendem<br />

Recht, auf abgeschlossenen Verträgen sowie auf zeitlichen und quantitativen Annahmen der Initiatoren.<br />

Inwieweit die Annahmen, beispielsweise zur Laufzeit des Leasingvertrages, sich tatsächlich materialisieren,<br />

ist nicht abschätzbar. Insbesondere hat der Präsident von Emirates, Tim Clark, zuletzt geäußert,<br />

dass Emirates seine Flugzeuge nach zwölf Jahren Nutzung auswechseln wird. Die prognostizierten<br />

Ergebnisse können nicht garantiert werden. Sämtliche Bezugnahmen im Prospekt auf in der Zukunft<br />

liegende Ereignisse sind Annahmen und stellen keine verbindlichen Handlungs absichten dar. Sie dienen<br />

lediglich der Illustration einer Handlungs- und/oder Ergebnisalternative von vielen möglichen<br />

Handlungsalternativen oder möglichen Ereignissen.<br />

Die Risiken aus wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Entwicklungen trägt vollständig und<br />

allein der Anleger. Dies kann dazu führen, dass Auszahlungen erst zu einem späteren Zeitpunkt<br />

und/oder in geringerer Höhe als prognostiziert erfolgen oder ganz ausbleiben.<br />

29


TEIL A // DIE RISIKEN DER BETEILIGUNG //<br />

RISIKEN<br />

PROGNOSE-<br />

GEFÄHRDEND<br />

ANLAGE-<br />

GEFÄHRDEND<br />

ANLEGER-<br />

GEFÄHRDEND<br />

FREMDFINANZIERUNG DER VERMÖGENSANLAGE<br />

✘<br />

✘<br />

✘<br />

Im Rahmen dieses Beteiligungsangebotes wird die Finanzierung der Vermögensanlage durch ein persönliches<br />

Darlehen des Anlegers weder empfohlen noch wird die Möglichkeit einer solchen Darlehensaufnahme<br />

angeboten. Es wird im Gegenteil hiervon ausdrücklich abgeraten. Bei Aufnahme eines Kredits<br />

zur Finanzierung der Vermögensanlage muss dieser Kredit auch dann einschließlich Zinsen zurückgezahlt<br />

werden, wenn die Ausschüttungen des Emittenten hinter der Prognose zurückbleiben oder,<br />

wenn es zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals kommt. Ferner besteht das Risiko, dass eine<br />

persönliche Anteilsfinanzierung, z.B. wegen vorzeitiger Kündigung der Finanzierung, zurückgeführt<br />

werden muss, ohne dass zu diesem Zeitpunkt die Vermögensanlage liquidiert oder veräußert werden<br />

kann. Ebenso besteht bei einer (vorzeitigen) Beendigung der Vermögensanlage das Risiko, dass die<br />

persönliche Anteilsfinanzierung zum entsprechenden Zeitpunkt (noch) nicht zurückgeführt werden kann<br />

oder eine Rückführung nur mit erheblichen Vorfälligkeitskosten möglich ist. Hierdurch können laufende<br />

Verluste beim Anleger entstehen, die die Höhe der Kapitaleinlage übersteigen können. Zusätzlich<br />

besteht dann auch das Risiko, dass die Finanzverwaltung die Überschusserzielungsabsicht des Anlegers<br />

nicht anerkennt. Die Einkünfte des Anlegers wären nicht steuerbar, negative Einkünfte können<br />

folglich nicht mit positiven Einkünften anderer Einkunftsarten ausgeglichen werden („Liebhaberei“).<br />

HAFTUNG DES ANLEGERS<br />

✘<br />

✘<br />

✘<br />

Für jeden Kommanditisten gilt, dass seine Haftung auf die Höhe seiner Hafteinlage, die jeweils 10 EUR<br />

pro 1.000 EUR seiner jeweiligen Kapitaleinlage beträgt, beschränkt ist. Das Haftungsrisiko ist für Kommanditisten<br />

und Treugeber wirtschaftlich identisch, da die gesetzliche Haftung des Kommanditisten für<br />

Schulden der Gesellschaft zwar unmittelbar nur den Kommanditisten in Höhe seiner Einlage trifft, dieser<br />

jedoch verlangen kann, dass der Treugeber ihn von seiner Haftung freistellt. Nachdem die jeweilige<br />

Kapitaleinlage vollständig eingezahlt ist, unterliegt der Anleger keiner weiteren Nachschussverpflichtung<br />

oder Haftung (§§171, 172 HGB). Die gesetzliche Haftung kann bis zur Höhe der eingetragenen<br />

Haftsumme jedoch wieder aufleben, falls das Kapitalkonto des Anlegers die Haftsumme unterschreitet,<br />

z.B. dadurch, dass Entnahmen/Ausschüttungen an den Anleger erfolgen, denen keine entsprechenden<br />

Gewinne gegenüberstehen (§172 Abs. 4 HGB). Es besteht daher das Risiko des Wiederauflebens des<br />

Haftungsrisikos. Im Falle des Ausscheidens haftet der Anleger für die bis zu diesem Zeitpunkt begründeten<br />

Verbindlichkeiten des Emittenten bis zu fünf Jahre ab Eintragung des Ausscheidens im Handelsregister<br />

in Höhe der Haftsumme (§161 Abs. 2 i.V.m. §160 Abs.1 HGB). Gleiches gilt bei einer Auf -<br />

lösung des Emittenten. Dies kann dazu führen, dass die bereits an die Anleger geleisteten Ausschüttungen<br />

vollständig zurückgefordert werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass durch den<br />

Betrieb des Flugzeuges Dritte im Ausland geschädigt werden und der zur Schädigung führende Sachverhalt<br />

nicht versichert ist oder der Versicherungsschutz versagt wird oder nicht ausreichend ist. Es ist<br />

in solchen Fällen denkbar, dass ein ausländisches Gericht die nach deutschem Recht bestehende Haftungsbeschränkung<br />

auf die Hafteinlage nicht anerkennt. Dies kann dazu führen, dass die bereits an die<br />

Anleger geleisteten Ausschüttungen zurückgefordert werden oder Anleger generell über den gezeichneten<br />

Kapitalanteil hinaus in Anspruch genommen werden.<br />

30


DIE RISIKEN DER BETEILIGUNG // TEIL A<br />

RISIKEN<br />

PROGNOSE-<br />

GEFÄHRDEND<br />

ANLAGE-<br />

GEFÄHRDEND<br />

ANLEGER-<br />

GEFÄHRDEND<br />

MAXIMALES RISIKO<br />

✘<br />

✘<br />

✘<br />

Die vorstehend dargestellten Risiken beschreiben die wesentlichen Risiken der Vermögensanlage, die<br />

aus der Sicht des einzelnen Anlegers jedoch eine unterschiedlich starke Bedeutung oder Auswirkung<br />

haben können. Es können darüber hinaus weitere, nicht vorhergesehene Risiken auftreten oder die hier<br />

aufgeführten Risikofaktoren kumulativ eintreten.<br />

Höhere Verluste als die der Kapitaleinlage sind möglich, wenn zusätzliche Kosten beim Anleger aufgrund<br />

einer individuellen Ausgestaltung der Anlage (z.B. Kosten im Zusammenhang mit einer Über -<br />

tragung der Beteiligung, Handelsregisterkosten, Steuerberatungskosten, an den Emittenten gemäß<br />

§4 des Gesellschaftsvertrages zu erstattende Mehraufwendungen) oder einer Finanzierung der Ver -<br />

mögensanlage (siehe Seite 30) anfallen, wenn von der Finanzverwaltung Strafzinsen festgesetzt wer -<br />

den oder, wenn – was nicht vollständig ausgeschlossen werden kann – ein ausländisches Gericht die<br />

nach deutschem Recht bestehende Haftungsbeschränkung der Kommanditisten nicht anerkennt.<br />

Das den Anleger treffende maximale Risiko besteht im vollständigen Verlust der erbrachten Kapital -<br />

einlage (zuzüglich des aufgewendeten Agios), und darüber hinaus in dem Anfall von den in dem vor -<br />

stehenden Absatz beschriebenen Kosten oder einer Nichtanerkennung der nach deutschem Recht<br />

bestehenden Haftungsbeschränkung. Zusätzliche Verluste können auch durch eine Verpflichtung<br />

zu steuerlichen Nachzahlungen entstehen. Über den Verlust der Kapitaleinlage zzgl. Agio hinaus ist<br />

als maximales Risiko eine Insolvenz des Anlegers im Falle einer Fremdfinanzierung der Beteiligung<br />

möglich.<br />

Die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Risiken im Zusammenhang mit dieser Vermögensanlage, einschließlich der<br />

mit einer Fremdfinanzierung einhergehenden Risiken, sind vorstehend erläutert. Weitere wesentliche Risiken existieren nach<br />

Kenntnis der Anbieter nicht.<br />

31


TEIL A // DIE INITIATOREN //<br />

DIE INITIATOREN<br />

DIE DORIC GRUPPE<br />

Die Doric Asset Finance &Verwaltungs GmbH<br />

(„Doric“) wurde 2005 von Dr. Peter E. Hein, Mark<br />

Lapidus und Bernd Reber mit gleichen Anteilen ge gründet.<br />

Das Stammkapital der Doric beträgt gegenwärtig 1.320.000<br />

EUR und wird mehrheitlich von den Gründungsgesellschaftern<br />

gehalten. Die Doric Emissionshaus GmbH&Co. KG<br />

(„Doric Emissionshaus“) ist eine Tochtergesellschaft der<br />

Doric.<br />

Die Doric und ihre in- und ausländischen Tochtergesellschaften<br />

(„Doric Gruppe“) mit Büros in London, Offenbach am<br />

Main, Krackow und Westport (USA), hat 56 Mitarbeiter. Die<br />

Doric Gruppe konzentriert sich auf das Arrangieren und die<br />

Strukturierung von Projektfinanzierungen, die Konzeption<br />

von Beteiligungsangeboten und die umfassende Betreuung<br />

von Beteiligungsgesellschaften. Dazu gehört auch das Asset<br />

Management der erworbenen Wirtschaftsgüter sowie das<br />

Asset Management für Dritte. Die Doric Gruppe ist in den<br />

Segmenten Transport, Erneuerbare Energien und Immobilien<br />

tätig.<br />

//VERTEILUNG DER DORIC-VERWALTETEN-<br />

ANLAGEGÜTER (STAND: JULI 2011)<br />

Flugzeuge<br />

78 %<br />

Erneuerbare Energien<br />

7%<br />

Schiffe<br />

2%<br />

Immobilien<br />

13 %<br />

100 % = 2,9 Mrd. EUR (ggf. umgerechnet zu Jahresdurchschnittskursen)<br />

entspricht dem Kaufpreis der Anlagegüter.<br />

Mittlerweile hat die Doric Transaktionen mit Fluggesellschaften<br />

mit Sitz rund um den Globus abgeschlossen, u.a. im<br />

Nahen Osten, in Asien, den USA sowie Europa, und dies mit<br />

renommierten Leasingnehmern wie Emirates, Cathay Pacific,<br />

Singapore Airlines und Virgin Atlantic. Insgesamt ist die<br />

Doric gegenwärtig neben den 13 Doric Flugzeugfonds bei<br />

13 weiteren Flugzeugen als Asset Manager beauftragt.<br />

Zu den von der Doric gehaltenen Gesellschaften, in denen<br />

die Strukturierungsaktivitäten und die Konzeption der Beteiligungsangebote<br />

durchgeführt werden, gehört die Doric<br />

Emissionshaus GmbH&Co.KG („Anbieter und Konzeption“)<br />

und die Doric Asset Finance GmbH&Co.KG („Strukturierung“).<br />

Das Gesamtinvestitionsvolumen der bereits abgeschlossenen<br />

Transaktionen im Bereich Flugzeugleasing beträgt über<br />

3,2 Milliarden EUR, hiervon entfallen auf die Strukturierung<br />

und das Asset Management für Dritte ca. 1,3 Milliarden EUR.<br />

Flugzeugleasing ist eines der Kerngeschäftsfelder der Doric<br />

Gruppe. Geschäftsführung und „Aviation-Team“ haben<br />

bereits vor Gründung der Doric seit Anfang der 1990er-Jahre<br />

Flugzeugtransaktionen arrangiert. Insgesamt wurden in<br />

diesem Zeitraum über 30 verschiedene Transaktionen mit<br />

unterschiedlichsten Flugzeugtypen und Leasingnehmern<br />

(darunter Iberia, Lufthansa, Emirates, Austrian Airlines und<br />

United Airlines) durchgeführt. Daraus resultieren die Erfahrungen<br />

der Doric in Bezug auf Anschlussvermietung und<br />

Verwertung von Flugzeugen.<br />

32


DIE INITIATOREN // TEIL A<br />

LEISTUNGSBILANZ<br />

Die Doric Gruppe entwickelt, arrangiert, verwaltet und betreut<br />

<strong>Invest</strong>itionen für private und institutionelle <strong>Invest</strong>oren. Die<br />

untenstehende Grafik zeigt die Entwicklung der Doric<br />

Gruppe in den Jahren 2005 bis 2010.<br />

DORIC FLUGZEUGFONDS<br />

BETEILIGUNGSANGEBOT<br />

LEASINGNEHMER<br />

Doric Flugzeugfonds GmbH & Co.KG Virgin Atlantic Airways Ltd.<br />

Doric Flugzeugfonds Zweite GmbH & Co.KG<br />

Air Mauritius Ltd.<br />

Doric Flugzeugfonds Vierte GmbH & Co.KG Singapore Airlines Ltd.<br />

Doric Flugzeugfonds Fünfte GmbH & Co.KG<br />

Emirates<br />

Doric Flugzeugfonds Sechste GmbH & Co.KG<br />

Emirates<br />

Doric Flugzeugfonds Achte GmbH&Co.KG Cathay Pacific Airways Ltd.<br />

Doric Flugzeugfonds Neunte GmbH&Co.KG<br />

Emirates<br />

Doric Flugzeugfonds Zehnte GmbH & Co.KG<br />

AirAsia Berhad<br />

Doric Flugzeugfonds Elfte GmbH & Co.KG<br />

AirAsia Berhad<br />

Doric Flugzeugfonds Zwölfte GmbH & Co.KG<br />

Emirates<br />

Doric Flugzeugfonds Fünfzehnte GmbH & Co.KG<br />

Emirates<br />

Doric Nimrod Air One Limited<br />

Emirates<br />

Doric Nimrod Air Two Limited<br />

Emirates<br />

Der erste Doric Flugzeugfonds wurde im Jahr 2006 aufgelegt.<br />

Bei allen Doric Flugzeugfonds erfolgen die Ausschüttungen<br />

und die Tilgung des Fremdkapitals wie geplant. Doric Flugzeugfonds<br />

10, Doric Nimrod Air One und Doric Nimrod Air<br />

Two wurden als Private Placement platziert. Zum Zeitpunkt<br />

dieser Prospektaufstellung befindet sich der zuletzt veröffentlichte<br />

Doric Flugzeugfonds Fünfzehnte GmbH & Co.KG<br />

(Sky Cloud III; Prospektaufstellungsdatum: 15. April 2011)<br />

noch in der Platzierung. Das Eigenkapital aller übrigen Doric<br />

Flugzeugfonds wurde platziert.<br />

Eine Übersicht über die Ergebnisse der Beteiligungsangebote<br />

in der Leistungsbilanz zum 31. Dezember 2010 vermittelt<br />

darüber hinaus die Tabelle auf Seite 194ff. in diesem<br />

Pros pekt. Die testierte Leistungsbilanz kann kostenlos an -<br />

gefordert werden bei der<br />

Doric Asset Finance&Verwaltungs GmbH<br />

Berliner Straße 114<br />

63065 Offenbach am Main<br />

oder über<br />

info@doricassetfinance.com<br />

//ENTWICKLUNG DES ARRANGIERTEN INVESTITIONS VOLUMENS UND DER IM ASSET MANAGEMENT<br />

VERWALTETEN WIRTSCHAFTSGÜTER IM ZEITVERLAUF 1<br />

in Mio. USD<br />

5.000<br />

4.500<br />

4.000<br />

3.500<br />

3.000<br />

2.500<br />

2.000<br />

1.500<br />

1.000<br />

500<br />

0<br />

2005<br />

2006 2007 2008 2009<br />

2010<br />

<strong>Invest</strong>itionsvolumen Doric Fonds<br />

<strong>Invest</strong>itionsvolumen Wirtschaftsgüter im Asset Management<br />

1<br />

Kumuliert dargestellt jeweils zum Ende eines Geschäftsjahres und<br />

ggf. umgerechnet zu Jahresdurchschnittskursen.<br />

33


TEIL A // DIE INITIATOREN //<br />

DIE HANSA TREUHAND GRUPPE<br />

Erfahrung und Weitblick<br />

Die HANSA TREUHAND Gruppe wurde 1983 gegründet<br />

und ist als Initiator für geschlossene Fonds mit Schwerpunkt<br />

in der Schifffahrt bekannt. Nachdem 2006 der Einstieg<br />

in das Anlagesegment Private Equity erfolgreich realisiert<br />

wurde, übertrug das Haus im Jahr 2009 seine Er fahrung im<br />

Bereich Transport und Logistik mit der Konzeption des Sky<br />

Cloud-A380 auch auf den Bereich Luftfahrt. Inzwischen<br />

wurden über 100 Projekte, darunter drei Flugzeug- sowie<br />

zwei Private Equity Fonds, mit rund 2 Milliarden EUR Eigenkapital<br />

an ca. 24.500 An leger emittiert. Damit wurde ein<br />

Gesamtinvestitions volumen von mehr als 4 Milliarden EUR<br />

realisiert. Die Scope <strong>Group</strong> 1 hat die HANSA TREUHAND als<br />

Initiator im Jahr 2008 mit AA (= sehr hohe Qualität) bewertet.<br />

Zudem benotete das Deutsche Finanzdienstleistungs-Informationszentrum<br />

die Leistungs bilanz 2009 2 der Gruppe mit<br />

„ausgezeichnet“. Aktuell beschäftigt die HANSA TREUHAND<br />

Gruppe ca. 120 Mitarbeiter.<br />

Mit innovativen Konzepten hat das Unternehmen seine Vorreiterrolle<br />

innerhalb des Marktes stets unterstrichen und beispielsweise<br />

als Mitinitiator des Zweitmarktes für Geschlossene<br />

Fonds an der Hamburger Börse die Gründung eines<br />

neutralen, transparenten und kontrollierten Zweitmarktmodells<br />

maßgeblich unterstützt. Die Fondsbörse Deutschland<br />

ist heute eine äußerst anerkannte und erfolgreich arbeitende<br />

Plattform, die im Jahr 2010 einen Umsatz von 162,5 Millionen<br />

EUR realisieren konnte.<br />

Die HANSA TREUHAND Gruppe vereinigt verschiedene<br />

Geschäftsbereiche unter ihrem Dach, die überwiegend den<br />

Schwerpunkt auf <strong>Invest</strong>itionen im Bereich Schifffahrt legen.<br />

Die Tochtergesellschaft HANSA TREUHAND Finance ist<br />

innerhalb der Unternehmensgruppe für die Beobachtung<br />

und Analyse des Segments „Alternative <strong>Invest</strong>ments" zu -<br />

ständig und konzipiert darauf aufbauende eigene Anlageangebote<br />

in diesem Bereich.<br />

1<br />

Von der HANSA TREUHAND in Auftrag gegebene Analyse.<br />

2<br />

Die Kurzleistungsbilanz 2010 wurde ebenfalls bereits mit<br />

„ausgezeichnet“ bewertet.<br />

34


DIE INITIATOREN // TEIL A<br />

//INVESTITIONS- UND EIGENKAPITALVOLUMEN IN MIO. EUR (SCHIFFE/PRIVATE EQUITY/FLUGZEUGE)<br />

in Mio. EUR<br />

4.500<br />

4.000<br />

3.500<br />

3.000<br />

2.500<br />

2.000<br />

1.500<br />

1.000<br />

500<br />

0<br />

2004<br />

<strong>Invest</strong>itionsvolumen, kumuliert<br />

Eigenkapitalvolumen, kumuliert<br />

2005 2006 2007 2008<br />

2009<br />

2010<br />

Die nächste Generation<br />

Der Sky Cloud IV-A380 ist der vierte Flugzeugfonds der<br />

HANSA TREUHAND mit einem Airbus A380 als Fondsobjekt.<br />

Das Engagement im Segment Luftfahrt ist für einen erfahrenen<br />

und renommierten Initiator im Bereich Transport und<br />

Logistik eine folgerichtige Erweiterung des Angebotsspektrums.<br />

Durch das HANSA TREUHAND-Tochter unternehmen<br />

SEA CLOUD CRUISES, das für die Vercharterung der Luxussegelschiffe<br />

und Flussyachten des Hauses zuständig ist,<br />

bestehen bereits fundierte Kenntnisse der Sparte Tourismus<br />

und Service in der Premiumkategorie, die auch für das Verständnis<br />

der modernen Luftfahrt und der Bedürfnisse der<br />

Leasingnehmer unabdingbar sind.<br />

Anlass des Engagements im Luftfahrtmarkt war die Gelegenheit,<br />

den Anlegern ein absolutes „Premiumpaket“ anbieten<br />

zu können. Dieses erfolgreiche Modell setzen wir nun fort:<br />

Mit dem Airbus A380, Sinnbild für Größe, Effektivität und<br />

exklusive Reiseerlebnisse, steht ein sehr attraktives <strong>Invest</strong>itionsobjekt<br />

im Bereich Flugzeugfonds zur Verfügung. Die Airline<br />

Emirates aus Dubai ist als schnell wachsende internationale<br />

Fluggesellschaft mit einer der jüngsten Flotten und<br />

weltweit über 400 Auszeichnungen für Qualität der adäquate<br />

Partner.<br />

Eine Übersicht über die Ergebnisse der Beteiligungsangebote<br />

in der Leistungsbilanz zum 31. Dezember 2010 vermittelt<br />

darüber hinaus die Tabelle auf Seite 198f. in diesem<br />

Prospekt. Die testierte Leistungsbilanz kann kostenlos angefordert<br />

werden bei der<br />

HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co.KG<br />

An der Alster 9<br />

20099 Hamburg<br />

oder über<br />

info@hansatreuhand.de<br />

Informationen bezüglich aktueller Beteiligungsangebote<br />

finden Sie im Internet unter www.hansatreuhand.de<br />

35


TEIL A // DER MARKT //<br />

DER MARKT 1<br />

Als Transportmittel ist das Flugzeug für Menschen<br />

und Güter nicht mehr wegzudenken. Für Reisen<br />

über 350 Kilometer ist das Flugzeug ökonomisch wie ökologisch<br />

betrachtet jedem anderen Transportmittel für Passagiere<br />

überlegen.<br />

In den zurückliegenden 30 Jahren ist der Luftverkehr im<br />

Durchschnitt um rund 5% p.a. gewachsen. Dieses dynamische<br />

Wachstum der zivilen Luftfahrt wurde auch von immer<br />

wieder auftretenden volkswirtschaftlichen Krisen und einschneidenden<br />

Ereignissen, wie beispielsweise den Terror -<br />

anschlägen vom 11. September 2001, den beiden Golfkriegen<br />

oder der Infektionskrankheit SARS, nicht aufgehalten.<br />

Durch diese Ereignisse hervorgerufene Rückgänge bei den<br />

Passagierzahlen wurden regelmäßig durch ein überproportionales<br />

Wachstum in den Folgejahren kompensiert und hatten<br />

in der Vergangenheit keinen bleibenden Einfluss auf den<br />

langfristigen Wachstumstrend. Die Luftfahrtindustrie als Teil<br />

1<br />

In den nachfolgenden Ausführungen wurde vor allem auf Marktstudien<br />

von Airbus (Airbus Global Market Forecast 2010– 2029) und Boeing<br />

(Boeing Current Market Outlook 2011– 2030) Bezug genommen.<br />

Weder Airbus noch Boeing haben das Beteiligungsangebot mit verfasst<br />

oder bei der Erstellung des Beteiligungsprospektes mitgewirkt.<br />

2<br />

IATA: siehe Glossar Seite 192.<br />

der Transportindustrie unterliegt zyklischen Schwankungen,<br />

die vor allem durch das allgemeine wirtschaftliche Wachstum<br />

geprägt sind.<br />

Die Anzeichen einer finanziellen Erholung nach der Bankenkrise<br />

in den Jahren 2008 bis 2009 haben sich in der Luftverkehrsindustrie<br />

bereits Ende des Jahres 2009 gezeigt. Die<br />

Bewegung aus der Rezession und hin zu einem erstarkenden<br />

Wirtschaftswachstum ging hauptsächlich von den<br />

Schwellenländern Asiens, des Nahen Ostens und Lateinamerikas<br />

aus und stärkte zunächst den Luftfrachttransport<br />

und dann den Passagierverkehr. Gewinner dieser Bewegung<br />

waren zunächst die Fluggesellschaften dieser Regionen.<br />

Entsprechend wurden die Kapazitäten im Verlauf des vergangenen<br />

Jahres 2010 erhöht.<br />

Die Passagierzahlen der margenstarken First und Business<br />

Class haben sich im Jahr 2010 ebenfalls erholt und sind auf<br />

Jahresbasis zwischen 7% und 8% im Vergleich zum Vorjahr<br />

angestiegen. Die IATA 2 gibt für das Jahr 2010 einen Netto -<br />

gewinn von 16 Milliarden USD für die Luftfahrtindustrie<br />

sowie, im Vergleich zum Jahr 2009, ein Luftverkehrswachstum<br />

von 8,2% für den Passagierverkehr und 20,8% für den<br />

Frachtverkehr an.<br />

//AUSLIEFERUNGEN AIRBUS UND BOEING – NETTOGEWINN /-VERLUST DER LUFTFAHRTINDUSTRIE – PROGNOSE<br />

Auslieferungen<br />

1.200<br />

1.000<br />

800<br />

668<br />

832<br />

894<br />

858<br />

979<br />

972<br />

Nettogewinn/<br />

-verlust (Mrd. USD)<br />

20<br />

1.056<br />

15<br />

10<br />

5<br />

600<br />

0<br />

400<br />

200<br />

– 5<br />

– 10<br />

– 15<br />

0<br />

2005 2006 2007 2008 2009 2010<br />

2011<br />

Prognose<br />

Airbus Boeing kombiniert Nettogewinn/-verlust<br />

– 20<br />

Quelle: Centre for Asia Pacific Aviation, IATA, Airbus & Boeing, ASCEND (Stand: 20. Juli 2011)<br />

36


DER MARKT // TEIL A<br />

ENTWICKLUNG KEROSIN- UND ROHÖLPREISE<br />

Die Rohöl- bzw. Kerosinpreise beeinflussen maßgeblich<br />

die Ertragslage von Fluggesellschaften. Nach einem erheblichen<br />

Anstieg der Kerosinpreise im Jahr 2008, der zur Stilllegung<br />

von älteren Flugzeugmodellen geführt hat, haben<br />

sich die Ölpreise wieder deutlich reduziert. Jüngste Entwicklungen<br />

im Nahen Osten haben wiederum zu einem<br />

deutlichen Preisanstieg geführt. Reaktionen der Fluggesellschaften<br />

und Folgen der jüngsten Ölpreisentwicklungen<br />

sind abzuwarten.<br />

Die IATA schätzt, dass jeder US-Dollar, um den der Preis<br />

pro Barrel ansteigt, der Airline Industrie 1,6 Milliarden USD<br />

kostet. Bei den derzeitigen Ölpreisen machen die Kerosinpreise<br />

30% der Kosten einer Fluggesellschaft aus – vor<br />

einem Jahrzehnt waren es noch 13%.<br />

USD/Barrel<br />

180<br />

160<br />

140<br />

120<br />

100<br />

80<br />

60<br />

40<br />

20<br />

Jan. 03<br />

Mai 03<br />

Sept. 03<br />

Kerosinpreis<br />

Quelle: Platts, IATA<br />

Jan. 04<br />

Mai 04<br />

Sept. 04<br />

Jan. 05<br />

Rohölpreis (Brent)<br />

Mai 05<br />

Sept. 05<br />

Jan. 06<br />

Mai 06<br />

Sept. 06<br />

Jan. 07<br />

Mai 07<br />

Sept. 07<br />

Jan. 08<br />

Mai 08<br />

Sept. 08<br />

Jan. 09<br />

Mai 09<br />

Sept. 09<br />

Jan. 10<br />

Mai 10<br />

Sept. 10<br />

Jan. 11<br />

Mai 11<br />

Juli 11<br />

Die in der Grafik auf Seite 36 von der IATA errechneten und<br />

prognostizierten Nettogewinne/-verluste der gesamten Luftfahrtindustrie<br />

spiegeln das zyklische Wachstum der Luftfahrtindustrie<br />

wider. Für das Jahr 2011 wird mit einem Gewinn<br />

von 6,9 Milliarden USD für die weltweite Luftfahrtindustrie<br />

und von einem Luftverkehrswachstum von 4% bis 5% ausgegangen.<br />

Die Schuldenkrise in den westlichen Staaten sowie die Unsicherheit<br />

über deren Lösungsmöglichkeiten dämpft die weltwirtschaftliche<br />

Entwicklung, nicht nur in den entwickelten<br />

Ländern. Die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass eine längere<br />

Periode mit nur geringen Wachstumsaussichten bevorsteht.<br />

Aufgrund der engen Bindung an die Weltkonjunktur wird die<br />

Luftfahrtindustrie von der schwächelnden Konjunktur besonders<br />

hart getroffen. Die Perspektiven für die Fluggesellschaften<br />

für mindestens das Jahr 2012 werden als schwach mit<br />

geringen Wachstums- und Gewinnaussichten eingeschätzt.<br />

Der Frachtmarkt befindet sich bereits in einem deutlichen<br />

Abwärtstrend. Bis heute sind die Aktienkurse der Fluggesell-<br />

37


TEIL A // DER MARKT //<br />

schaften im Verhältnis zum Gesamtmarkt überdurchschnittlich<br />

um 32% gegenüber dem Vorjahr gefallen. In den USA<br />

sind Gerüchte zur bevorstehenden Insolvenz der AMR Corp,<br />

der Muttergesellschaft von American Airlines, aufgekommen.<br />

Auch die Lufthansa hatte am 20. September 2011 eine<br />

Gewinnwarnung für das Geschäftsjahr 2011 herausgegeben.<br />

Eine zusätzliche Belastung für die Airlines stellt der volatile<br />

Kerosinpreis dar, der zwar im Vergleich zum Jahreshoch im<br />

April wieder gesunken ist, aber immer noch um 36% das<br />

Niveau des Jahres 2010 übersteigt. Ausgehend von den derzeitigen<br />

Faktoren erwartet die IATA für das Jahr 2012 einen<br />

Gewinn von 4,9 Milliarden USD für die gesamte Industrie.<br />

Auch die Flugzeughersteller passen sich dem jeweiligen<br />

wirtschaftlichen Klima an. Im Krisenjahr 2008 war die Zahl<br />

der ausgelieferten Flugzeuge der beiden Hersteller auf 858<br />

zurückgegangen und betrug bereits im Jahr 2009 wieder<br />

979 Flugzeuge, was dem Niveau vor der Krise entspricht.<br />

Im Jahr 2010 konnten die beiden Hersteller insgesamt 972<br />

Flugzeuge ausliefern. Airbus stellte davon 510 Flugzeuge<br />

fertig.<br />

Boeing prognostiziert für das Jahr 2030 ein Passagieraufkommen<br />

von über 13 Billionen Passagierkilometern. Als<br />

wichtigste Treiber für diesen Wachstumstrend werden das<br />

wirtschaft liche Wachstum der Schwellenländer, angeführt<br />

von China, der weiter voranschreitende Globalisierungs -<br />

prozess, die fortschreitende Liberalisierung des internatio -<br />

nalen Luftverkehrsmarktes sowie eine steigende Nachfrage<br />

nach Flugreisen zu weiter entfernten Zielen gesehen.<br />

Prognosen zur globalen volkswirtschaftlichen Entwicklung<br />

sagen für die nächsten 20 Jahre ein durchschnittliches<br />

Wachstum des Bruttoinlandsproduktes von rund 3% p.a.<br />

voraus. Wachstumsmotoren der Weltwirtschaft sollen dabei<br />

insbesondere die Länder Asiens, Osteuropas und Südamerikas<br />

sein, wobei deren überproportionales Wirtschaftswachstum<br />

zu dem zunehmenden Wohlstand breiter Bevölkerungsschichten<br />

in diesen Ländern beitragen soll.<br />

Durch die sich fortsetzende Liberalisierung des internationalen<br />

Luftverkehrsmarktes wurden weitere neue internationale<br />

Routen freigegeben und Märkte für neue Marktteilnehmer<br />

erschlossen. So hat sich die Zahl der Non-Stop-Strecken auf<br />

den drei maßgeblichen Langstreckenrouten (Trans-Atlantik,<br />

Europa-Asien und Trans-Pazifik) in den letzten 20 Jahren<br />

verdoppelt und repräsentiert heute 70% des Langstreckenverkehrs.<br />

Airbus prognostiziert in einer Studie, dass bis 2028<br />

rund 400 zusätzliche Flugrouten auf diesen Langstrecken<br />

benötigt werden.<br />

//LUFTFAHRT – WACHSTUMSREGION ASIEN-PAZIFIK (BETRIEBENE FLUGZEUGE PER 1 MILLION EINWOHNER)<br />

Anzahl der<br />

Flugzeuge<br />

25<br />

20<br />

19,9<br />

15<br />

10<br />

8,0<br />

5<br />

0<br />

Nord amerika<br />

Entwickelte Märkte<br />

Europa<br />

(exkl. GUS)<br />

4,8<br />

4,2<br />

GUS Naher Osten<br />

Wachstumsmärkte<br />

3,3<br />

Lateinamerika<br />

(exkl. Brasilien)<br />

2,4<br />

Brasilien<br />

2,4<br />

Asien-Pazifik<br />

(exkl. China und<br />

Indien)<br />

1,3 1,2<br />

China<br />

Afrika<br />

0,3<br />

Indien<br />

Quelle: ASCEND (Stand: 25. Juli 2011), Population Reference Bureau 2010<br />

38


DER MARKT // TEIL A<br />

//PROGNOSTIZIERTES DURCHSCHNITTLICHES JÄHRLICHES LUFTVERKEHRSWACHSTUM 2011 BIS 2030 1 (IN RPK 2 )<br />

in %<br />

7<br />

6,8 6,6<br />

6,7<br />

6,9<br />

6<br />

5<br />

4<br />

3<br />

4,8<br />

5,1<br />

5,8<br />

5,5<br />

4,7<br />

4,3<br />

5,8<br />

5,1<br />

4,1<br />

4,3<br />

3,3<br />

2,9<br />

2<br />

1<br />

0<br />

Welt Naher Osten Asien-Pazifik Lateinamerika GUS Afrika<br />

Airbus<br />

Boeing<br />

Europa<br />

Nordamerika<br />

1<br />

Die Zahlen von Airbus basieren auf dem Marktbericht des vergangenen Jahres. Der aktualisierte Marktbericht wird Ende September erwartet.<br />

2<br />

RPK: siehe Glossar Seite 193.<br />

Quelle: Boeing Current Market Outlook 2011– 2030, Airbus Global Market Forecast 2010– 2029<br />

Die IATA erwartet in ihrem Ausblick bis 2014, dass in der<br />

Region Asien-Pazifik die internationale Passagiernachfrage<br />

um 7,6% wachsen wird. Schon für das Jahr 2011 wird prognostiziert,<br />

dass allein die asiatischen Fluggesellschaften an<br />

dem für das Jahr 2011 erwarteten Gesamtgewinn der Luftfahrtindustrie<br />

einen Anteil i.H.v. 2,5 Milliarden USD haben<br />

werden. China, Japan und Hongkong werden im Jahr 2014<br />

die größten internationalen Märkte in der Region sein. Der<br />

Nahe Osten wird bis zu diesem Zeitpunkt mit 9,4% der am<br />

schnellsten wachsende Markt sein. Bis zum Jahr 2014 wird<br />

prognostiziert, dass sich die Passagierzahlen von 2,5 Milliarden<br />

im Jahr 2009 auf 3,3 Milliarden erhöhen – ein Wachstum<br />

von 30%. Asien-Pazifik wird mit einem Zuwachs von insgesamt<br />

360 Millionen Reisenden (45% des globalen Anstiegs)<br />

das Zentrum dieses Wachstums sein.<br />

Der Präsident von Emirates, Tim Clark, kommentiert die<br />

Lage der Luftfahrtindustrie in den kommenden Jahren mit<br />

folgenden Worten: „Mit der Erwartung, dass sich die Luftfahrtindustrie<br />

über die nächsten 18 Jahre verdreifacht und<br />

Start- und Landerechte weiterhin limitiert werden, nehmen<br />

Macrobodies wie der Airbus A380 eine Schlüsselposition<br />

ein, um die wachsende Nachfrage nach Emirates-Flügen<br />

erfüllen zu können.“ Der A380 passt zur Wachstumsstrategie<br />

der Fluggesellschaft. Sowohl Emirates als auch der Hersteller<br />

Airbus setzen auf eine sogenannte Hub-Strategie, also Verbindungen<br />

über große Luftfahrtdrehkreuze. Dafür sind große<br />

Flugzeuge wie der Airbus A380, der 525 Passagiere in der<br />

Standardversion transportieren kann, besonders geeignet.<br />

Boeing geht im aktuellen Marktbericht 2011 von einem weltweiten<br />

durchschnittlichen Luftverkehrswachstum von rund<br />

5% p.a. aus, Airbus prognostiziert im Global Market Forecast<br />

aus dem Jahr 2010 ca. 4% p.a. Die oben stehende<br />

Grafik zeigt das gegenwärtig prognostizierte Wachstum.<br />

Aufgrund dieser Wachstumsprognose der regionalen Märkte<br />

ist davon auszugehen, dass der asiatisch-pazifische Raum<br />

zum größten Luftverkehrsmarkt der Welt heranwachsen wird.<br />

39


TEIL A // DER MARKT //<br />

//PROGNOSTIZIERTE ENTWICKLUNG<br />

DER WELTWEITEN FLUGZEUGFLOTTE<br />

45.000<br />

40.000<br />

35.000<br />

30.000<br />

25.000<br />

20.000<br />

15.000<br />

10.000<br />

5.000<br />

0<br />

19.410<br />

Weltweite Flotte<br />

in 2010<br />

39.350<br />

20.120<br />

13.380<br />

1.990<br />

4.040<br />

Weltweite Flotte<br />

in 2030<br />

Quelle: Boeing Current Market Outlook 2011 – 2030<br />

33.500<br />

Neuzugänge<br />

Altbestand Umbau in Substitution Neubestand<br />

Frachtflugzeuge<br />

NACHFRAGE NACH FLUGZEUGEN<br />

Der Gesamtbedarf an neu abzuliefernden Flugzeugen wird<br />

von den beiden großen Flugzeugherstellern Airbus und<br />

Boeing unterschiedlich eingeschätzt. Airbus schätzt den<br />

Bedarf an neuen Flugzeugen auf insgesamt 25.850 bis zum<br />

Jahr 2029. Boeing hingegen sieht den Bedarf an neuen<br />

Flugzeugen bis zum Jahr 2029 bei insgesamt 30.900 bzw.<br />

bei 33.500 bis zum Jahr 2030.<br />

Die aktuelle Passagierflugzeugflotte besteht laut den beiden<br />

Herstellern überwiegend aus Flugzeugen mit einer Gangreihe<br />

und einer Sitzplatzkapazität für etwa 100 bis 200 Passagiere<br />

(sogenannter „Narrowbody“), welche insbesondere auf den<br />

innereuropäischen und inneramerikanischen Routen zum<br />

Einsatz kommen. Über 22% aller sich aktuell im Dienst<br />

befindlichen Maschinen sind für den Transport größerer<br />

Passagierzahlen sowie für den Einsatz auf Mittel- bis Langstreckenverbindungen<br />

geeignet (sogenannter „Widebody“).<br />

Entsprechend den Prognosen zur Entwicklung des weltwei-<br />

//INVESTITIONSBEDARF NACH REGIONEN BIS 2030 – PROGNOSE<br />

in Mrd. USD<br />

1.400<br />

70<br />

1.200<br />

1.000<br />

800<br />

600<br />

2.040<br />

1.950<br />

400<br />

200<br />

0<br />

Nord -<br />

amerika<br />

Asien-<br />

Pazifik<br />

Europa Naher Osten Lateinamerika<br />

GUS<br />

Afrika<br />

Gesamtinvestitionsbedarf rund 4,1 Billionen USD<br />

Regionalflugzeuge Flugzeuge mit einer Gangreihe Flugzeuge mit zwei Gangreihen<br />

– bis 85 Passagierplätze – 100 bis 210 Passagierplätze – über 210 Passagierplätze<br />

Frachtflugzeuge < 45 Tonnen<br />

Frachtflugzeuge > 45 Tonnen<br />

Quelle: Boeing Current Market Outlook 2011 – 2030<br />

40


DER MARKT // TEIL A<br />

//FLUGZEUGBEDARF NACH REGIONEN – PROGNOSE<br />

Anzahl<br />

13.480<br />

12.000<br />

11.450<br />

10.000<br />

8.000<br />

6.000<br />

4.000<br />

2.000<br />

0<br />

4.410<br />

Asien-Pazifik<br />

6.610<br />

9.330<br />

7.530<br />

4.380<br />

8.010 7.550<br />

1.040<br />

2.710 2.520<br />

3.390<br />

2.570<br />

1.150 1.140 1.400 1.080<br />

1.210<br />

680 800<br />

Nordamerika Europa Naher Osten Lateinamerika GUS Afrika<br />

Flotte 2010 Flotte 2030 Neue Auslieferungen<br />

Quelle: Boeing Current Market Outlook 2011 – 2030<br />

ten Luftverkehrs wird der Bedarf nach Flugzeugen in den<br />

nächsten 20 Jahren steigen.<br />

Ein ganz erheblicher Anteil der neu zu produzierenden Flugzeuge,<br />

etwa 13.380 Stück, wird von den Fluggesellschaften<br />

nur nachgefragt, um alte, ineffiziente Flugzeuge, welche vor -<br />

aussichtlich verschrottet werden, zu ersetzen. Ein wesentlicher<br />

Anteil dieser Neubestellungen wird prognosegemäß auf<br />

die Region Asien-Pazifik entfallen. Der <strong>Invest</strong>itionsbedarf in<br />

der gesamten Flugzeugindustrie wird dabei bis zum Jahr<br />

2030 auf über 4 Billionen USD geschätzt.<br />

//AUFTRÄGE PRO JAHR UND AUFTRAGSBESTAND 1 2003 BIS JUNI 2011<br />

Aufträge<br />

1.400<br />

6.848 7.385<br />

6.863<br />

6.995<br />

7.326<br />

Rückstand<br />

7.000<br />

800<br />

600<br />

400<br />

200<br />

0<br />

284<br />

2.564<br />

2003<br />

239<br />

370<br />

2.597<br />

2004<br />

272<br />

2005<br />

824<br />

2006<br />

1.341 1.413 777<br />

662<br />

2007<br />

2008<br />

271<br />

142<br />

2009<br />

574<br />

530<br />

2010<br />

640<br />

230<br />

Juni 2011<br />

4.000<br />

3.000<br />

2.000<br />

1.000<br />

0<br />

1.200<br />

1.000<br />

3.986<br />

1.111<br />

1.002<br />

4.988<br />

1.044<br />

6.000<br />

5.000<br />

Airbus Boeing Auftragsbestand beider Hersteller<br />

1<br />

Auftragsbestand, zusammengefasst pro Jahr.<br />

Quelle: Eigene Darstellung aus Daten von Flight International/Manufacturers, Flightglobal, Airbus S.A.S., EADS N.V., Boeing,<br />

ATI Air Transport Intelligence, Speednews<br />

41


TEIL A // DER MARKT //<br />

In diesem Zusammenhang nimmt Airbus an, dass insbesondere<br />

das Segment der Widebodies dabei deutlich mehr zu -<br />

legen wird als das der Narrowbodies. Grund hierfür ist laut<br />

dem Flugzeughersteller auch die wachsende Anzahl der<br />

Mega-Städte in Asien. Bis 2029 soll die Zahl solcher Städte<br />

von derzeit neun auf 17 ansteigen. In seiner Studie geht<br />

Airbus davon aus, dass sich die Anzahl der Flugzeuge mit<br />

zwei Gangreihen und einer Sitzplatzkapazität für 200 bis 400<br />

Passagiere in den kommenden 20 Jahren mehr als verdoppeln<br />

wird.<br />

Die zunehmende Bedeutung der Großraumflugzeuge und<br />

die infolgedessen erwartete Ausweitung des Marktanteils<br />

entsprechender Flugzeugmodelle wird aufgrund unterschiedlicher<br />

Ursachen erwartet. Ein wesentlicher Aspekt dabei sind<br />

die großen Entfernungen im asiatisch-pazifischen Raum,<br />

welche diesen Anforderungen gerecht werdende Flugzeugmodelle<br />

erforderlich machen. So wird prognostiziert, dass<br />

über 40% aller Widebodies in den kommenden 20 Jahren<br />

an Fluggesellschaften in Asien ausgeliefert werden. Insbesondere<br />

auf Verbindungen zwischen international bedeutenden<br />

Wirtschaftszentren sowie auf Routen zwischen den stetig<br />

wachsenden Mega-Städten der Schwellenländer kann der<br />

Einsatz größerer Flugzeuge nicht nur für eine Entlastung der<br />

Luftraumkapazitäten, sondern auch für eine höhere Wirtschaftlichkeit<br />

des Flugbetriebes sorgen.<br />

Auf der Anbieterseite stehen beinahe ausschließlich Boeing<br />

und Airbus dieser <strong>Invest</strong>itionsnachfrage gegenüber, welche<br />

seit gut einem Jahrzehnt sämtliche Marktsegmente oberhalb<br />

42


DER MARKT // TEIL A<br />

der Regionalflugzeuge beherrschen. Aufgrund komplexer<br />

technischer Anforderungen beim Flugzeugbau und sich<br />

daraus ergebender hoher Zugangshürden für den Markteintritt<br />

alternativer Anbieter ist es aus heutiger Sicht wahrscheinlich,<br />

dass die beiden großen Flugzeughersteller auch zukünftig<br />

diesen Markt dominieren und unter sich aufteilen werden.<br />

Im Jahr 2010 konnte Airbus 574 und Boeing 530 Bestellungen<br />

verzeichnen. Bis zum Juni 2011 hatten Boeing 230 und<br />

Airbus 640 Neubestellungen erhalten. Dies führt bei Boeing<br />

zu einem Auftragsbestand von 3.392 und bei Airbus von<br />

3.934 Flugzeugen, was laut Airbus ca. acht Produktionsjahren<br />

entspricht.<br />

43


TEIL A // DAS FLUGZEUG – DER AIRBUS A380-800 //<br />

DAS FLUGZEUG – DER AIRBUS A380-800<br />

Der Airbus A380-800 ist das größte Passagierflugzeug.<br />

Seine Entwicklung erfolgte in Zu sammenarbeit<br />

mit über 20 Fluggesellschaften und mehr als 60 Flug -<br />

hafenbetreibern auf der ganzen Welt.<br />

Als weltweit erstes Flugzeug verfügt das modernste Airbus-<br />

Modell über zwei durchgängige Passagierdecks, die eine<br />

maximale Kapazitätsausnutzung für 853 Passagiere ermöglichen.<br />

In einer typischen 3-Klassen-Konfiguration bietet der<br />

Airbus A380-800 Platz für 525 Passagiere, wobei die Ausgestaltung<br />

der Kabinen flexibler als bei jedem anderen Flugzeug<br />

ist. Darüber hinaus sind breitere Sitze und Gänge in allen<br />

Klassen möglich, was insbesondere dem Reisekomfort der<br />

Fluggäste zugute kommt. So bietet ein Airbus A380-800 im<br />

Vergleich zu einer Boeing 747-400 rund 50% mehr Deck -<br />

fläche, befördert konzeptionell jedoch nur 35% mehr<br />

Passagiere.<br />

Gleichzeitig konnten die Abmessungen des A380-800 aufgrund<br />

der zwei Passagierdecks mit einer Gesamtlänge von<br />

73,00 Metern sowie einer Flügelspannweite von 79,75 Metern<br />

innerhalb einer so genannten 80 x 80-Meter-Box dimensioniert<br />

werden. Die Flügelfläche eines Airbus A380-800 ist im<br />

Vergleich zur Boeing 747-400 um rund 54% größer, daher<br />

benötigt der neue Airbus eine um 17% bzw. 11% kürzere<br />

Start- bzw. Landebahn als die Boeing 747-400. In Bezug auf<br />

das Design des Airbus A380 wurde darauf geachtet, dass<br />

der Airbus A380 mit Flughäfen kompatibel ist, die die<br />

Boeing 747-400, das bislang größte Verkehrsflugzeug der<br />

Welt, abfertigen können.<br />

Darüber hinaus ist es den Ingenieuren des amerikanischen<br />

Konsortiums Engine Alliance, das von den beiden großen<br />

Triebwerksherstellern General Electric Aero Engines und<br />

Pratt & Whitney gebildet wird, gelungen, die Geräusch -<br />

emissionen der Triebwerke signifikant zu reduzieren. Somit<br />

verursacht ein Airbus A380-800 mit seinen vier GP7270<br />

Triebwerken bei Start und Landung nur etwa die Hälfte der<br />

Fluglärmbelastung im Vergleich zu einer Boeing 747-400.<br />

Der Airbus A380 kann von zwei Triebwerksarten angetrieben<br />

werden, den GP7270 von Engine Alliance und den<br />

Trent 900 Triebwerken von Rolls-Royce. Fluggesellschaften,<br />

wie beispielsweise die Lufthansa oder Qantas, wählten<br />

die Trent 900 Triebwerke für ihre A380 Flotte. Emirates<br />

und beispielsweise auch Air France/KLM betreiben ihre<br />

A380 Flotte mit den GP7270 Triebwerken.<br />

Im November 2010 ist eines der Rolls-Royce Trent 900<br />

Triebwerke bei einem Airbus A380 von Qantas explodiert.<br />

Die Maschine ist daraufhin notgelandet, verletzt wurde<br />

niemand. In Zusammenarbeit mit dem Triebwerks hersteller<br />

Rolls-Royce, Airbus und den entsprechenden Flugaufsichtsbehörden<br />

wurde die wahrscheinliche Ursache für<br />

den Triebwerksausfall gefunden: Öl ist wegen eines fehlerhaften<br />

Moduls ausgetreten, hat sich im Triebwerk entzündet<br />

und die Explosion hervorgerufen. Dieser Fehler<br />

betrifft die ganze Triebwerksserie. Nach und nach wurden<br />

die fehlerhaften Module bei den betroffenen Triebwerken<br />

ersetzt und diese zusätzlich auch in sehr kurzen Abständen<br />

Kontrollen unterworfen. Mittlerweile ist die Trent 900<br />

Flotte laut Rolls-Royce wieder im normalen Dienst, und<br />

auch die Europäische Flugsicherheitsbehörde (EASA) hat<br />

aktuell die verkürzten Prüfintervalle für die Inspektion dieser<br />

Triebwerkskomponenten aufgehoben.<br />

Die Kosten für diesen Ausfall hatten Auswirkungen auf<br />

das Jahresergebnis des Triebwerksherstellers. Der Nettogewinn<br />

von Rolls-Royce sank um 73%.<br />

44


DAS FLUGZEUG – DER AIRBUS A380-800 // TEIL A<br />

DIMENSIONEN DES A380-800<br />

GLARE ®<br />

Lasergeschweißte Versteifungen<br />

im unteren Rumpfbereich<br />

Kohlefaserverstärkter Kunststoff<br />

Thermoplastische Kunststoffe<br />

Spezialkunststoffe im Verbund mit Titan<br />

(SPFD)<br />

Quelle: Airbus S.A.S.<br />

Das Flugzeug hat eine lichte Höhe von 24,09 Metern<br />

und eine Spannweite von 79,75 Metern und wiegt voll<br />

beladen 560 Tonnen.<br />

Bei der Aerodynamik, den Steuerorganen und Flugzeugsystemen<br />

sowie beim Einsatz fortschrittlicher,<br />

gewichtssparender Verbundwerkstoffe wurden bedeutende<br />

Durchbrüche erzielt, die das Flugzeug, laut<br />

Airbus, zum „Flaggschiff für das 21. Jahrhundert“<br />

machen. Der Airbus A380 besteht in seiner heutigen<br />

Form aus 22 % kohlefaserverstärkten Kunststoffen<br />

(CFK) und aus 3 % GLARE ® (Glass Fibre Reinforced<br />

Aluminum). Durch GLARE ® wird 15 % bis 20 % des<br />

bisherigen Flugzeuggewichtes eingespart. All diese<br />

Innovationen hat Airbus durch mehr als 380 Patent -<br />

anmeldungen geschützt.<br />

Der A380 wiegt leer etwa 240 Tonnen – ganze 15 Tonnen<br />

weniger als ein vergleichbares Flugzeug mit herkömmlicher<br />

Technologie. Dies ist ein wesentlicher<br />

Faktor zur Reduktion der Betriebskosten je Passagier<br />

und Sitzplatzkilometer um etwa 13 % gegenüber z. B.<br />

der Boeing 747-400.<br />

Das Fahrwerk besitzt 22 Reifen. Davon je zweimal<br />

sechs und zweimal vier an den Hauptfahrwerken und<br />

zwei am Bugfahrwerk. Diese wurden speziell für den<br />

A380 entwickelt, um dem Abfluggewicht von maximal<br />

570 Tonnen standzuhalten.<br />

Im A380-Cockpit gibt es sieben rechteckige LCD-Bildschirme<br />

neuester Generation im Format 15 x 20 cm,<br />

deren Anzeigefläche um fast 60 % größer ist als bisher<br />

üblich. Auf der Unterseite des Navigationsdisplays<br />

wird ein vertikales Geländeprofil des über flogenen<br />

Terrains dargestellt.<br />

45


TEIL A // DAS FLUGZEUG – DER AIRBUS A380-800 //<br />

Die Kombination des modernen Airbus-Flugzeugrumpfes mit<br />

den neu entwickelten Engine Alliance Triebwerken führt bei<br />

dem A380-800 zu einem geringeren Treibstoffverbrauch pro<br />

Passagier im Vergleich zu modernen Langstreckenpassagierflugzeugen<br />

der gleichen Größenkategorie, die gegenwärtig<br />

im Einsatz sind.<br />

Inzwischen erfolgten 236 Bestellungen für den Airbus<br />

A380-800 (Stand: 31. August 2011). Die Kundenliste umfasst<br />

namhafte Fluggesellschaften wie Emirates, Air France/KLM,<br />

Qantas, Etihad Airways, Lufthansa, British Airways und<br />

Singapore Airlines, was auch bekräftigt, dass der A380-800<br />

die hohen Anforderungen an Qualität und Leistungsfähigkeit,<br />

welche von Seiten solch renommierter Fluggesellschaften<br />

gestellt werden, erfüllt.<br />

TECHNISCHE DETAILS AIRBUS A380-800<br />

Erstflug 27. April 2005<br />

MTOW 569 oder MTOW 510<br />

Flügelspannweite<br />

Gesamtlänge<br />

Gesamthöhe<br />

Rumpfdurchmesser<br />

Kabinenbreite<br />

79,75 m<br />

72,72 m<br />

24,09 m<br />

7,14 m<br />

6,54 m Hauptdeck<br />

5,80 m Oberdeck<br />

//ABMESSUNGEN DES AIRBUS A380-800<br />

Reichweite<br />

max. 15.400 km oder max. 10.000 km<br />

Passagierzahl max. 853<br />

max. 525<br />

(Standard<br />

Airbus 3-Klassen-Konfiguration)<br />

max. 489 oder max. 517<br />

(Emirates 3-Klassen-Konfiguration)<br />

Flügelspannweite 79,75 m<br />

Tankkapazität<br />

Max. Abfluggewicht<br />

Max. Landegewicht<br />

320.000 l<br />

569.000 kg oder 510.000 kg<br />

391.000 kg oder 395.000 kg<br />

Reisegeschwindigkeit<br />

Max. Flughöhe<br />

Triebwerke<br />

0,89 Mach<br />

13.100 m<br />

4 Engine Alliance<br />

GP7270<br />

Gesamthöhe 24,09 m<br />

Max. Schubkraft mit<br />

Engine Alliance<br />

Triebwerken<br />

311 kN pro Triebwerk<br />

Gesamtlänge 72,72 m<br />

Quelle: Airbus S.A.S. (Stand: 2011)/Emirates<br />

46


DAS FLUGZEUG – DER AIRBUS A380-800 // TEIL A<br />

Der Airbus A380-800 wird von Emirates in zwei Varianten<br />

betrieben. Der vom Emittenten zu erwerbende Airbus<br />

A380-800 entspricht der Variante mit 510 MTOW. In der<br />

untenstehenden Grafik sind die beiden Konfigurationen<br />

abgebildet.<br />

Rumpfdurchmesser 7,14 m<br />

GESCHICHTE<br />

Die Entwicklung des Flugzeuges geht bis in die 1980er-Jahre<br />

zurück, als erste Machbarkeitsstudien erstellt wurden. In der<br />

zweiten Hälfte der 1990er-Jahre ergab sich eine wachsende<br />

Nachfrage der Fluggesellschaften nach Großraumflugzeugen.<br />

Nachdem im Jahr 2000 die ersten 50 Kaufabsichtserklärungen<br />

von acht Fluggesellschaften, darunter Emirates und<br />

Singapore Airlines, vorlagen, begann Airbus mit der eigent -<br />

lichen Konstruktion. Unter ökonomischen Gesichtspunkten<br />

war neben der Erhöhung der Passagier kapazität auch die<br />

Senkung der Betriebskosten ein wesent liches Entwicklungsziel<br />

für diesen Flugzeugtyp. Zur Umsetzung dieses Zieles<br />

kommen beim Bau des Airbus A380 moderne Werkstoffe wie<br />

z.B. kohlefaserverstärkte bzw. glasfaserverstärkte Kunststoffe<br />

sowie neu entwickelte Triebwerke zum Einsatz. Dabei<br />

hat der Airbus A380-800 mit ca. drei Litern Kerosin je 100<br />

Passagierkilometer einen sehr ökonomischen Treibstoffverbrauch.<br />

Die feierliche Zeremonie, bei welcher der Airbus A380-800<br />

erstmals öffentlich die Werkshallen verließ und der Presse<br />

vorgestellt wurde, fand am 18. Januar 2005 statt. Der Erstflug<br />

erfolgte am 27. April 2005.<br />

Im November 2006 startete ein Airbus A380-800 zu einer<br />

Reihe von Testflügen. Hierbei sollte die Langstrecken- und<br />

Flughafentauglichkeit des Modells unter Beweis gestellt werden.<br />

Neben Düsseldorf wurden mit Singapur, Kuala Lumpur,<br />

Peking, Shanghai, Hongkong, Tokio, Sydney, Johannesburg<br />

und Vancouver Flughäfen rund um den Globus angesteuert.<br />

Am 30. November 2006 beendete der A380-800 mit einem<br />

Flug von Vancouver über den Nordpol nach Toulouse das<br />

Zulassungsprogramm erfolgreich. Im Dezember 2005 erhielten<br />

die Triebwerke vom Typ Engine Alliance GP7200 von der<br />

amerikanischen Luftfahrtbehörde FAA und am 23. April 2007<br />

von der europäischen Sicherheitsagentur EASA die Typenzulassung<br />

für den Betrieb eines Airbus A380-800.<br />

47


TEIL A // DAS FLUGZEUG – DER AIRBUS A380-800 //<br />

MARKTSEGMENT<br />

//ABMESSUNGEN<br />

Eine Einteilung der internationalen Flugzeugflotte ist nach<br />

unterschiedlichen Gesichtspunkten möglich. Primär sind<br />

nach dem Verwendungszweck grundsätzlich Transport- und<br />

Passagierflugzeuge zu unterscheiden. Unter den Passagier-<br />

0<br />

Skala<br />

2 4 6 8 10 m<br />

An-225 18.1 m<br />

B747-8I<br />

19.6 m<br />

A380-800<br />

24.1 m<br />

Spruce Goose<br />

24.1 m<br />

flugzeugen werden üblicherweise die Reichweite (Kurz-,<br />

Mittel- oder Langstreckenflugzeuge), die mit der Rumpfbreite<br />

korrelierende Zahl der Gangreihen („Narrowbody“ mit<br />

einer Gangreihe oder „Widebody“ mit zwei Gangreihen)<br />

Hughes H-4 Spruce Goose<br />

Airbus A380-800<br />

Boeing 747-8 Intercontinental<br />

An-225 Mriya<br />

66.6 m<br />

73.0 m<br />

76.4 m<br />

84.0 m<br />

sowie die Passagierkapazität als wesentliche Einteilungs -<br />

kriterien herangezogen.<br />

Der Airbus A380-800 ist ein für Langstreckenflüge konzipiertes<br />

Widebody-Flugzeug, welches zusammen mit der Boeing<br />

747-400 der obersten Sitzplatzklasse „400+“ zugeordnet<br />

wird. Allerdings übertrifft er im Unterschied zum amerikanischen<br />

Konkurrenten die Kapazitätsschwelle von 400 Sitzplätzen<br />

deutlich.<br />

Der Airbus A380-800 wird ein entscheidender Baustein für<br />

das zukünftig erwartete Wachstum des Luftverkehrs sein, da<br />

er durch seine Größe den Transport höherer Passagierzahlen<br />

ohne eine gleichzeitige Zunahme der Flugbewegungen er -<br />

möglicht. Angesichts bereits heute häufig überlasteter Lufträume<br />

über international bedeutenden Flughäfen ist der<br />

Einsatz von Großraumflugzeugen mit deutlich mehr als 400<br />

Sitzplätzen – wie immer diese Klasse zukünftig definiert sein<br />

mag – notwendig.<br />

Boeing 747-8 Intercontinental<br />

Airbus A380-800<br />

An-225 Mriya<br />

Hughes H-4 Spruce Goose<br />

68.5 m<br />

79.8 m<br />

88.4 m<br />

97.5 m<br />

48


DAS FLUGZEUG – DER AIRBUS A380-800 // TEIL A<br />

//AIRBUS-PRODUKTIONSREIHE<br />

Sitze<br />

550<br />

500<br />

A380<br />

450<br />

400<br />

3-Klassen-Konfiguration<br />

A340-600<br />

350<br />

300<br />

2-Klassen-Konfiguration<br />

A300-600 1<br />

A330-300<br />

A340-300<br />

A340-500<br />

250<br />

200<br />

A321<br />

A310-300<br />

A330-200 1<br />

150<br />

100<br />

A318<br />

A320<br />

A319<br />

3.000<br />

1<br />

Auch als Frachtversion verfügbar.<br />

2<br />

Eine nautische Meile = ca. 1,85 km.<br />

Quelle: AVAC<br />

4.000 5.000 6.000 7.000 8.000 9.000<br />

Reichweite bei Vollbesetzung (nautische Meilen 2 )<br />

EINORDNUNG IN DIE AIRBUS-<br />

PRODUKTIONSREIHEN<br />

Airbus ist im Bereich der Passagierflugzeuge in allen gängigen<br />

Marktsegmenten mit wettbewerbsfähigen Modellen vertreten<br />

und kann Fluggesellschaften somit eine entsprechend<br />

vielfältige Auswahl bezüglich maximaler Passagierzahl und<br />

potenzieller Reichweite anbieten. Die Bandbreite beginnt mit<br />

dem Airbus A318, welcher rund 100 Passagiere transportieren<br />

kann, und wird seit dessen Markteinführung mit dem<br />

über 500 Passagiere fassenden Airbus A380-800 nach oben<br />

abgerundet.<br />

Die erfolgreichste Produktreihe ist die für Kurz- und Mittelstrecken<br />

konzipierte Airbus A320-Familie, von der seit Markteinführung<br />

über 6.900 Flugzeuge bestellt und mittlerweile<br />

über 4.600 Maschinen ausgeliefert wurden. Zur Airbus A320-<br />

Familie gehören der Airbus A318, Airbus A319, Airbus A320<br />

und der Airbus A321.<br />

Die etablierten Produktionsreihen Airbus A330 und Airbus<br />

A340 bedienen gemeinsam den Markt für Mittel- und Langstreckenflugzeuge,<br />

wobei aber selbst die gegenwärtig größte<br />

Modellvariante, der Airbus A340-600, nicht die Passagier -<br />

kapazität einer Boeing 747-400 erreicht. Vor Einführung des<br />

Airbus A380-800 musste Airbus das Marktsegment „400+“<br />

(mit einer Kapazität von mehr als 400 Passagieren) dem<br />

US-Konkurrenten Boeing überlassen.<br />

Alle Flugzeuge von Airbus fliegen konzeptionell mit dem<br />

gleichen Cockpitaufbau. Dies erleichtert den Piloten den<br />

Umstieg von einem Flugzeugtyp auf einen anderen erheblich<br />

und verringert damit die Trainingszeiten, die Fluggesellschaften<br />

für ihre Piloten einplanen müssen. So benötigt beispielsweise<br />

ein Pilot weniger als zwei Wochen Simulatortraining,<br />

um zwischen einem Modell der Airbus A340-Familie und<br />

einem Airbus A380-800 wechseln zu können.<br />

49


TEIL A // DAS FLUGZEUG – DER AIRBUS A380-800 //<br />

BESTELLUNGEN UND AUSLIEFERUNGEN DES AIRBUS A380-800 (STAND 31. AUGUST 2011)<br />

GESELLSCHAFT LAND BESTELLUNGEN AUSLIEFERUNGEN<br />

Emirates VAE 90 15<br />

Qantas Airways Australien 20 10<br />

Singapore Airlines Singapur 19 12<br />

Lufthansa Deutschland 15 8<br />

British Airways Großbritannien 12 –<br />

Air France/KLM Frankreich/Niederlande 12 6<br />

Korean Air Südkorea 10 3<br />

Etihad Airways VAE 10 –<br />

Virgin Atlantic Airways Großbritannien 6 –<br />

Thai Airways International Thailand 6 –<br />

Malaysia Airlines Malaysia 6 –<br />

Asiana Airlines Südkorea 6 –<br />

Skymark Airlines Japan 6 –<br />

Qatar Airways Katar 5 –<br />

Kingfisher Airlines Indien 5 –<br />

China Southern Airlines China 5 –<br />

Air Austral Réunion 2 –<br />

Airbus S.A.S. Frankreich/Deutschland/Spanien/Großbritannien 1 –<br />

Gesamt 236 54<br />

Quelle: Airbus S.A.S.<br />

AUSBLICK<br />

Bis zur Markteinführung des Airbus A380-800 war die<br />

Boeing 747-400 das größte Passagierflugzeug der Welt. Die<br />

nunmehr seit nahezu 20 Jahren in Produktion befindliche<br />

Boeing 747-400 ist dem Airbus A380-800 hinsichtlich Technologie,<br />

Größe, Komfort und Wirtschaftlichkeit unterlegen.<br />

Der erste Airbus A380-800 wurde am 15. Oktober 2007 an<br />

Singapore Airlines übergeben und startete am 25. Oktober<br />

2007 zu seinem ersten Linienflug von Singapur nach Sydney.<br />

Die Weiterentwicklung der Boeing 747-400, die Boeing 747-8<br />

Intercontinental mit verlängertem Rumpf, erhöhter Passagierkapazität<br />

und aktualisierter Technik, wird zukünftig Hauptkonkurrent<br />

des Airbus A380-800 sein. Die Boeing 747-8<br />

Intercontinental wird mit 467 Sitzplätzen in der 3-Klassen-<br />

Konfiguration nicht die Kapazität des Airbus A380-800<br />

erreichen. Mit den ersten Auslieferungen der Boeing 747-8<br />

Intercontinental ist im vierten Quartal 2011 zu rechnen. Die<br />

Boeing 787 (auch „Dream liner“ genannt) und auch der<br />

Airbus A350 werden als Mitbewerber im Markt der mittel -<br />

großen Langstreckenflugzeuge wie der Airbus A330/A340-<br />

Familie und der Boeing 777-Familie gesehen.<br />

50


DAS FLUGZEUG – DER AIRBUS A380-800 // TEIL A<br />

Im November 2009 hat mit Air Austral erstmals eine Flug -<br />

gesellschaft den Airbus A380 in einer Einklassen-Konfiguration<br />

mit 840 Sitzplätzen in der Economy Class bestellt, was<br />

belegt, dass nicht nur Flag-Carrier Bedarf für diesen Flugzeugtyp<br />

haben. Die japanische Fluggesellschaft Skymark<br />

Airlines hat außerdem im Februar 2011 vier Airbus A380<br />

bestellt und im Juni 2011 die Bestellung um zwei weitere<br />

Flugzeuge auf derzeit insgesamt sechs Airbus A380 erhöht.<br />

Skymark ist damit die erste japanische Fluggesellschaft, die<br />

diesen Flugzeugtyp bestellt.<br />

Gegenwärtig sind 54 Airbus A380 an Singapore Airlines,<br />

Emirates, Qantas, Air France, Lufthansa und Korean Air<br />

übergeben worden.<br />

51


TEIL A // DAS FLUGZEUG – DER AIRBUS A380-800 //<br />

WERTGUTACHTEN<br />

Der Emittent hat Bewertungsgutachten von The Aircraft Value<br />

Analysis Company („AVAC“), Ascend Worldwide Limited<br />

(„ASCEND“) und von BK Associates, Inc. eingeholt, die<br />

nachfolgend im Ergebnis beschrieben werden. Inhaltlich<br />

gehen die drei Bewertungsgutachten von AVAC, ASCEND<br />

und BK Associates, Inc. von einer gleichartigen Marktlage<br />

und Marktgängigkeit des Flugzeuges aus. ASCEND und<br />

BK Associates, Inc. gehen bei ihren zukünftigen Wertansätzen<br />

des Flugzeuges von einer Inflationsrate von 2,5% p.a.<br />

aus. AVAC unterstellt eine Inflationsrate zwischen 1,5% p.a.<br />

und 4% p.a. gemäß Prognosen von bedeutenden britischen<br />

Banken. Es gibt keine weiteren Bewertungsgutachten.<br />

Die Gutachtergesellschaft AVAC mit Sitz in London wurde<br />

1991 gegründet. Die Bewertungen der Gesellschaft umfassen<br />

sowohl den aktuellen Wert von Flugzeugen als auch<br />

deren Marktwerte in der Zukunft unter der Berücksichtigung<br />

von Markttrends und anderen wirtschaftlichen Faktoren.<br />

Die Kunden von AVAC sind vor allem Finanzinstitute und<br />

Leasinggeber, aber auch Leasingnehmer. Geographisch verteilen<br />

sich die Kunden des Unternehmens auf Europa, Asien,<br />

Nordamerika und den Nahen Osten. Neben der Bewertung<br />

von Flugzeugen für die Luftfahrtindustrie bietet AVAC auch<br />

zusätzlich Publikationen wie „The Aircraft Value Reference“,<br />

„The Aircraft Value Journal“ und „Aircraft Value News“.<br />

Die Wertentwicklung des Airbus A380-800 mit der MSN 103 über die nächsten 15 Jahre gemäß AVAC, ASCEND und<br />

BK Associates, Inc. stellt sich wie folgt dar:<br />

PROGNOSTIZIERTE WERTENTWICKLUNG 1 IN USD FÜR<br />

DEN AIRBUS A380-800 2 (IM HALF LIFE ZUSTAND)<br />

JAHR AVAC ASCEND BK ASSOCIATES,<br />

INC.<br />

1 183.637.000 191.530.000 185.300.000<br />

2 161.708.000 180.130.000 178.350.000<br />

3 145.903.000 169.130.000 171.450.000<br />

4 134.375.000 158.540.000 164.500.000<br />

5 124.040.000 148.380.000 154.400.000<br />

6 120.885.000 138.640.000 143.600.000<br />

7 112.675.000 129.330.000 137.500.000<br />

8 109.063.000 120.430.000 132.250.000<br />

9 106.719.000 111.960.000 125.900.000<br />

10 94.397.200 103.910.000 121.450.000<br />

11 87.265.000 96.260.000 117.900.000<br />

12 84.812.700 89.010.000 113.300.000<br />

13 80.060.700 82.180.000 109.800.000<br />

14 73.283.800 75.720.000 104.450.000<br />

15 69.120.000 69.650.000 101.050.000<br />

1<br />

jeweils zum Juni<br />

2<br />

Der Airbus A380-800 hat eine Spezifikation von MTOW 510.<br />

PROGNOSTIZIERTE WERTENTWICKLUNG 1 IN USD FÜR<br />

DEN AIRBUS A380-800 2 (IM FULL LIFE ZUSTAND)<br />

JAHR AVAC ASCEND BK ASSOCIATES,<br />

INC.<br />

1 185.937.000 204.010.000 208.350.000<br />

2 166.408.000 199.510.000 201.900.000<br />

3 153.003.000 195.870.000 195.600.000<br />

4 144.549.900 186.220.000 189.150.000<br />

5 134.418.400 177.030.000 179.750.000<br />

6 131.471.000 168.290.000 169.600.000<br />

7 123.472.700 160.010.000 164.150.000<br />

8 120.076.600 152.190.000 159.600.000<br />

9 117.952.900 144.830.000 153.900.000<br />

10 105.855.800 137.930.000 150.100.000<br />

11 98.952.800 131.470.000 147.250.000<br />

12 96.734.200 125.460.000 143.300.000<br />

13 92.220.700 119.900.000 140.700.000<br />

14 85.687.000 114.750.000 136.050.000<br />

15 81.520.000 110.060.000 133.550.000<br />

1<br />

jeweils zum Juni<br />

2<br />

Der Airbus A380-800 hat eine Spezifikation von MTOW 510.<br />

52


DAS FLUGZEUG – DER AIRBUS A380-800 // TEIL A<br />

Das Wertgutachten von AVAC, welches im Auftrag des<br />

Emittenten am 15. August 2011 erstellt wurde, kommt zu<br />

dem Schluss, dass der Airbus A380-800 in seinem Marktsegment<br />

eine hervorgehobene Stellung hat. Die Wert ansätze<br />

in Bezug auf den Airbus A380 begründen sich vor allem in der<br />

Wiedervermarktung dieses Flugzeugtyps bei einer gegenwärtig<br />

limitierten Betreiberbasis. AVAC schätzt den Wert des<br />

Airbus A380-800 mit einer Auslieferung im Juni 2012 an<br />

Emirates auf 208,10 Millionen USD. Unter Einbeziehung des<br />

langfristigen Leasingvertrages mit Emirates gibt AVAC den<br />

Wert des Flugzeuges im Juni 2012 mit 215,10 Millionen USD<br />

an. Das Bewertungsgutachten kommt unter Zugrundelegung<br />

eines mittleren Verkaufs wertes bei einem Verkauf im Half<br />

Life Zustand im Juni des Jahres 2027 zu einem Verkaufswert<br />

von 69,12 Millionen USD.<br />

Weitere Informationen zu The Aircraft Value Analysis<br />

Company sind unter www.aircraft-values.co.uk verfügbar.<br />

Gemäß dem Wertgutachten von ASCEND vom 23. März 2011<br />

liegt der gegenwärtige Marktwert des Flugzeuges bei Erwerb<br />

im Juni 2012 bei 209,37 Millionen USD. Unter Berücksichtigung<br />

des langfristigen Leasingvertrages mit Emirates ist der<br />

Marktwert des Flugzeuges im Juni 2012 bei 295,48 Millionen<br />

USD. Bei einem Verkauf des Flugzeuges im Jahr 2027 im<br />

Half Life Zustand ist gemäß ASCEND ein Verkaufswert von<br />

69,65 Millionen USD für den Airbus A380-800 erzielbar.<br />

BK Associates, Inc., New York, hat gemäß Wertgutachten<br />

vom 22. März 2011 den Airbus A380-800 auf einen Marktwert<br />

im Juni 2012 von 214 Millionen USD geschätzt. Gemäß<br />

BK Associates, Inc. wird der Verkaufswert bei Rückgabe des<br />

Flugzeuges im Half Life Zustand in 2027 für den Airbus<br />

A380-800 auf 101,05 Millionen USD geschätzt. Der ge -<br />

schätzte Wert für den Half Life Zustand des Flugzeuges liegt<br />

damit über dem Verkaufsmittelwert der Bewertungsgutachten<br />

von AVAC und ASCEND.<br />

BK Associates, Inc. ist ein erfahrenes und etabliertes Be -<br />

ratungsunternehmen im Bereich der Luftfahrt und berät<br />

Fluggesellschaften, Hersteller, Wartungsunternehmen und<br />

andere Kunden. Seit der Gründung im Jahre 1984 hat<br />

BK Associates, Inc. mehr als 5.000 Bewertungsaufträge<br />

durchgeführt, die über 22.000 Flugzeuge erfasst haben.<br />

BK Associates, Inc. hat sämtliche Flugzeugtypen und -modelle<br />

bekannter Hersteller wie Airbus, Boeing, McDonnell Douglas,<br />

Lockheed, Fokker, Dornier u.a. für mehr als 300 Kunden<br />

begutachtet.<br />

Weitere Informationen zu BK Associates, Inc. sind unter<br />

www.bkassociates.com verfügbar.<br />

ASCEND ist seit über 40 Jahren im Bereich der Luft- und<br />

Raumfahrt tätig und berät Banken, Leasingunternehmen,<br />

<strong>Invest</strong>oren, Fluggesellschaften, Hersteller und Versicherungen.<br />

Die Onlinedatenbank von ASCEND umfasst Daten von<br />

mehr als 90.000 Flugzeugen sowie 200 Flugzeugarten und<br />

deckt weltweit gefertigte Passagierflugzeuge, Turboprops,<br />

Business und Very Light Jets (sog. Minijets) ab.<br />

Weitere Informationen zu Ascend Worldwide Ltd sind<br />

unter www.ascendworldwide.com verfügbar.<br />

53


TEIL A // DER LEASINGNEHMER – EMIRATES //<br />

DER LEASINGNEHMER – EMIRATES<br />

Der Leasingnehmer Emirates („Emirates“) mit Sitz<br />

in Dubai, Vereinigte Arabische Emirate, wurde als<br />

Dubai Corporation am 26. Juni 1985 durch ein Dekret des<br />

damaligen Emirs von Dubai gegründet und befindet sich<br />

mittelbar im Eigentum des Emirates Dubai. Eine Einstandsverpflichtung<br />

des Emirates Dubai oder der Vereinigten Arabischen<br />

Emirate für Emirates besteht nicht. Emirates startete<br />

seinen Flugdienst am 25. Oktober 1985 mit der Aufnahme<br />

von Flügen nach Mumbai, Neu-Delhi und Karatschi. Seit 1987<br />

hat Emirates auch Europa in das Streckennetz eingebunden.<br />

Company, Emirates Hotel etc.), den Dienstleister dnata.<br />

Emirates und dnata sind unabhängige Gesellschaften der<br />

Emirates Gruppe. Über dnata werden mittels der Tochter -<br />

unternehmen Dnata Airport Operations, Dnata Cargo und<br />

Mercator alle Passagier- und Cargo-Ströme, Ramp-Services<br />

und technischen Dienste am Dubai International Airport<br />

abgewickelt. Mittlerweile ist dnata viertgrößter Anbieter für<br />

Bodenabfertigungsdienste weltweit. Darüber hinaus ist dnata<br />

Travel Services die größte Reiseorganisationen in den Vereinigten<br />

Arabischen Emiraten.<br />

Die Emirates Gruppe umfasst neben der Fluggesellschaft<br />

Emirates, die durch ihre Tochtergesellschaften Catering- und<br />

Hoteldienstleistungen anbietet (Emirates Flight Catering<br />

Im Dezember 2010 hat dnata das britische Unternehmen<br />

Alpha Flight <strong>Group</strong> Ltd. übernommen. Mit der Übernahme<br />

dieses Cateringunternehmens ist die Emirates Gruppe zu<br />

//DER LEASINGNEHMER – EMIRATES<br />

Emirates Hotels<br />

(Australia)<br />

Pty Ltd.<br />

100 %<br />

100,0 %<br />

Maritime and Mercantile<br />

International<br />

Holding L.L.C.<br />

Emirates Hotel L.L.C.<br />

100 %<br />

90,0 %<br />

Emirates Flight<br />

Catering Co. L.L.C.<br />

Emirates Hotels<br />

(Seychelles) Ltd.<br />

100 %<br />

Emirates<br />

68,7 %<br />

Maritime and Mercantile<br />

International L.L.C.<br />

Emirates Leisure<br />

Retail Holding L.L.C.<br />

100 %<br />

50,0 %<br />

Emirates – CAE Flight<br />

Training L.L.C.<br />

100 %<br />

The High Street L.L.C.<br />

100 %<br />

andere<br />

Tochtergesellschaften<br />

<strong>Invest</strong>ment Corporation of Dubai<br />

Stand: 31. März 2011<br />

Quelle: Emirates<br />

54


DER LEASINGNEHMER – EMIRATES // TEIL A<br />

//DIE WELT VON EMIRATES<br />

Göteborg<br />

Copenhagen<br />

Moskau<br />

San Francisco<br />

Los Angeles<br />

Houston<br />

Toronto<br />

New York<br />

Toledo<br />

Sanford<br />

Casablanca<br />

Dakar<br />

Zaragoza<br />

Madrid<br />

Abidjan<br />

Hamburg<br />

Amsterdam<br />

Düsseldorf<br />

Frankfurt<br />

Paris<br />

Zürich<br />

Genf<br />

Nizza<br />

Barcelona<br />

Accra<br />

Tunis<br />

Prag<br />

München<br />

Wien<br />

Malta<br />

Tripolis<br />

Lagos<br />

Athen<br />

Darfur<br />

Bukarest<br />

Istanbul<br />

Cairo<br />

Erbil<br />

Larnaca<br />

Beirut<br />

Damascus<br />

Yanbu<br />

Jeddah<br />

Amman<br />

Khartoum<br />

Entebbe<br />

Eldoret<br />

Nairobi<br />

Al Madinah<br />

Sanaa<br />

Addis Ababa<br />

Tehran<br />

Dubai<br />

Salalah<br />

Bagram<br />

Kabul<br />

Mumbai<br />

Peshawar<br />

Bengaluru<br />

Kozhikode<br />

Thiruvananthapuram<br />

Lahore<br />

Delhi<br />

Karachi<br />

Ahmedabad<br />

Malé<br />

Almaty<br />

Islamabad<br />

Hyderabad<br />

Chennai<br />

Kochi<br />

Colombo<br />

Dhaka<br />

Kolkata<br />

Kuala Lumpur<br />

Xi an<br />

Guangzhou<br />

Bangkok<br />

Singapur<br />

Beijing<br />

Seoul<br />

Hongkong<br />

Shanghai<br />

Taipei<br />

Manila<br />

Tokio<br />

Osaka<br />

Luanda<br />

Lilongwe<br />

Zanzibar<br />

Dar es Salaam<br />

Seychellen<br />

Jakarta<br />

Darwin<br />

Mauritius<br />

Townsville<br />

Suva<br />

Campinas<br />

Rio de Janeiro<br />

Buenos Aires<br />

São Paulo<br />

Kapstadt<br />

Johannesburg<br />

Durban<br />

Perth<br />

Adelaide<br />

Melbourne<br />

Brisbane<br />

Coolangatta<br />

Wolgan Valley<br />

Sydney<br />

Canberra Auckland<br />

Quelle: Emirates<br />

Aberdeen<br />

Edinburgh<br />

Glasgow<br />

Prestwick Newcastle<br />

Belfast<br />

Leeds<br />

Liverpool<br />

Manchester<br />

Dublin<br />

East Midlands<br />

Birmingham<br />

Cork<br />

Stansted<br />

Luton<br />

Cardiff<br />

London<br />

Bristol<br />

Bergamo Brescia<br />

Treviso<br />

Mailand<br />

Venedig<br />

Turin<br />

Verona<br />

Genua<br />

Bologna<br />

Florenz<br />

Pisa Ancona<br />

Rom<br />

Bari<br />

Alghero<br />

Neapel<br />

Brindisi<br />

Cagliari<br />

Lamezia Terme<br />

Palermo<br />

Catania<br />

Pantelleria<br />

Lampedusa<br />

Basra<br />

Kuwait<br />

Jubail<br />

Riyadh<br />

Dammam<br />

Dhahran<br />

Ras Al Khaimah<br />

Al Khobar<br />

Ajman<br />

Bahrain Sharjah<br />

Dubai Fujairah<br />

Doha<br />

Sohar<br />

Abu Dhabi<br />

Muscat<br />

Emirates Flugziele<br />

Emirates Präsenz<br />

dnata Präsenz<br />

Launceston<br />

Christchurch<br />

einem der Global Player im Bereich von Flughafendienstleistungen<br />

aufgestiegen.<br />

Emirates SkyCargo ist die bereits mehrfach international ausgezeichnete<br />

Frachtdivision von Emirates und bedient weltweit<br />

über 111 Flugziele in 66 Ländern, inklusive zwölf reinen<br />

Frachtzielen. Im April 2011 wurde sie von Air Cargo News,<br />

Großbritannien, u.a. zur besten Airline im Nahen Osten 2010<br />

gekürt.<br />

Emirates spielt als offizielle Fluggesellschaft des Emirates<br />

Dubai eine bedeutende Rolle für die Entwicklung der Region<br />

als internationale Drehscheibe für Wirtschaft und Tourismus.<br />

Im Zuge der Entwicklung Dubais wuchs Emirates zu einer<br />

der erfolgreichsten Fluggesellschaften der Welt, die zudem<br />

über eine moderne Flugzeugflotte verfügt. Emirates investiert<br />

laufend in die Erweiterung und Aufrüstung seiner Flug-<br />

1<br />

Codesharing: siehe Glossar Seite 191.<br />

zeugflotte wie auch in die Verbesserung des Service-Angebotes.<br />

Die Fluggesellschaft wird regelmäßig für ihr modernes<br />

Unterhaltungssystem in allen Klassen wie auch für die Qualität<br />

der Business Class und First Class ausgezeichnet. In<br />

wichtigen Flughäfen, darunter auch Frankfurt und München,<br />

hat Emirates exklusive Lounges für Vielflieger eingerichtet.<br />

Trotz des hohen Qualitätsstandards hat sich Emirates zu<br />

einer der kosteneffizientesten Fluggesellschaften der Welt<br />

entwickelt.<br />

Mit einer aktuell 158 Flugzeuge umfassenden Flotte (Stand:<br />

25. Juli 2011) fliegt Emirates derzeit 111 Flugziele in 66 Ländern<br />

in aller Welt an. Über 1.000 Emirates-Flüge starten<br />

jede Woche vom Heimatflughafen Dubai International aus zu<br />

Flugzielen auf sechs Kontinenten. Es bestehen außerdem<br />

Codesharing 1 -Abkommen mit anderen Fluggesellschaften,<br />

darunter Continental Airlines, Air Mauritius und Japan Airlines.<br />

55


TEIL A // DER LEASINGNEHMER – EMIRATES //<br />

//EMIRATES – ANZAHL DER FLUGZEUGE 1<br />

Anzahl<br />

Flugzeuge<br />

//EMIRATES – ANZAHL DER FLUGSTRECKEN 1<br />

Anzahl der<br />

Flugstrecken<br />

160<br />

140<br />

120<br />

100<br />

80<br />

85<br />

96<br />

109<br />

127<br />

142<br />

158 2<br />

100<br />

80<br />

60<br />

73<br />

76<br />

83<br />

89<br />

99<br />

99<br />

102<br />

111<br />

60<br />

61<br />

69<br />

40<br />

40<br />

20<br />

20<br />

0<br />

2004<br />

2005<br />

2006<br />

2007<br />

2008<br />

2009<br />

2010<br />

2011<br />

0<br />

2004<br />

2005<br />

2006<br />

2007<br />

2008<br />

2009<br />

2010<br />

2011<br />

1<br />

Geschäftsjahr jeweils vom 1. April bis 31. März.<br />

2<br />

Quelle: ASCEND, Stand: 25. Juli 2011.<br />

Quelle: Emirates (Annual Report 2010/2011)<br />

1<br />

Geschäftsjahr jeweils vom 1. April bis 31. März.<br />

Quelle: Emirates<br />

DIE FLOTTE VON EMIRATES<br />

Die Emirates Flotte besteht derzeit aus 158 Langstreckenflugzeugen,<br />

darunter elf Frachtflugzeuge. Vor allem moderne,<br />

treibstoffeffiziente Flugzeugtypen wie die Boeing 777 und<br />

der Airbus A380 werden in Zukunft die Flugzeugflotte von<br />

Emirates dominieren. Emirates als einer der ersten Besteller<br />

des Airbus A380 ist auch mit Abstand der größte und wichtigste<br />

Kunde für dieses Flugzeug. Gegenwärtig betreibt<br />

Emirates 15 Airbus A380 und hat darüber hinaus weitere 75<br />

bestellt.<br />

Emirates hat 89 Boeing 777 im Dienst und ist damit der weltweit<br />

größte Betreiber der Boeing 777-Familie. Insgesamt<br />

FLOTTENÜBERSICHT EMIRATES<br />

HERSTELLER FLUGZEUGTYP IM DIENST BESTELLUNGEN INSGESAMT<br />

Airbus A330 27 – 27<br />

A340 18 – 18<br />

A350-900/1000XWB – 70 70<br />

A380 15 75 90<br />

Boeing 777 89 47 1 136<br />

747-400 2 9 – 9<br />

747-8F – 5 1 5<br />

Gesamt 158 197 355<br />

1<br />

Davon 45 Boeing 777-300ER. Zwei Boeing 777-200LRF und fünf Boeing 747-800F werden über einen Operating Leasingvertrag von Dubai Aerospace<br />

Enterprise gemietet.<br />

2<br />

Inklusive Frachtflugzeugen, die in Form von „wet leases“ betrieben werden.<br />

Quelle: ASCEND, Stand: 25. Juli 2011<br />

56


DER LEASINGNEHMER – EMIRATES // TEIL A<br />

//GEOGRAFISCHE LAGE VON DUBAI: IM 15-STUNDEN-RADIUS FAST ALLE ZIELE NON-STOP ERREICHBAR<br />

JFK<br />

10 h<br />

Paris<br />

London<br />

Frankfurt<br />

Moskau<br />

Athen<br />

Beirut<br />

Istanbul<br />

Kairo<br />

5 h<br />

Dubai<br />

Sana‘a<br />

Colombo<br />

Delhi<br />

Beijing<br />

Tokio<br />

Seoul<br />

Shanghai<br />

Bangkok<br />

Singapur<br />

Jakarta<br />

Mauritius<br />

15 h<br />

Johannesburg<br />

Perth<br />

Sydney<br />

Brisbane<br />

REICHWEITEN<br />

A330-200<br />

Reichweite in km: 12.500<br />

A340-500<br />

Reichweite in km: 16.700<br />

B777-200ER<br />

Reichweite in km: 14.260<br />

B777-200LRF<br />

Reichweite in km: 9.045<br />

A340-300<br />

Reichweite in km: 13.700<br />

B777-200<br />

Reichweite in km: 9.695<br />

B777-300<br />

Reichweite in km: 11.135<br />

B747-400F<br />

Reichweite in km: 8.230<br />

B777-300ER<br />

Reichweite in km: 14.685<br />

A380-800<br />

Reichweite in km: 15.400 (569 MTOW)<br />

10.000 (510 MTOW)<br />

B777-200LR<br />

Reichweite in km: 17.370<br />

B747-400ERF<br />

Reichweite in km: 9.200<br />

Quelle: Arthur D. Little Analyse, Werksangaben; Airbus S.A.S.; The Boeing Company<br />

57


TEIL A // DER LEASINGNEHMER – EMIRATES //<br />

plant die Fluggesellschaft die Ausweitung der Flotte um 197<br />

weitere Flugzeuge. Neben 75 Airbus A380 und 70 Airbus A350<br />

(50 Airbus A350-900XWB, 20 Airbus A350-1000XWB) wurden<br />

auch weitere 45 Boeing 777-300ER bestellt. Zwei Boeing<br />

777-200LRF und fünf Boeing 747-800F werden im Wege<br />

eines Operating Leasingvertrages mit Dubai Aerospace<br />

Enterprise (DAE) angemietet. Bis zum 25. Juli 2011 wurden<br />

für die Jahre 2010 und 2011 14 neue Flugzeuge in Betrieb<br />

genommen, davon acht Airbus A380 und sechs Boeing 777.<br />

Mit einem Durchschnittsalter von rund 6,8 Jahren (82 Monate;<br />

Stand 25. Juli 2011) betreibt Emirates eine der jüngsten Flugzeugflotten<br />

weltweit, im Vergleich zu einem Branchendurchschnitt<br />

von 11 Jahren. Gemäß einem Interview vom 5. August<br />

2011 mit Tim Clark, Präsident von Emirates, sieht er den Einsatz<br />

eines Airbus A380 für zwölf Jahre bis zur Ausmusterung<br />

und Ersatz durch ein neues Flugzeug bei Emirates, um diesen<br />

Branchenvorteil zu erhalten. Es gibt jedoch keine konkrete<br />

Planung für bestimmte Flugzeuge. Grundsätzlich wird der<br />

Leasingnehmer Emirates alle wirtschaftlichen Gesichtspunkte<br />

bei der Ausübung von Verlängerungsoptionen unter dem<br />

jeweiligen Leasingvertrag mit einbeziehen, wozu insbesondere<br />

auch die Rückgabebedingungen zählen. Im Hinblick auf<br />

den Airbus A380 mit der Herstellernummer 103 bedeutet dies,<br />

dass gemäß dem Leasingvertrag nach Ablauf von zwölf<br />

Jahren das Flugzeug im Full Life Zustand zurückzugeben ist<br />

oder im Half Life Zustand plus einer Zahlung i.H.v. 12 Millionen<br />

USD. Es wird in der Prognoserechnung von einer Ausübung<br />

der zweiten Verlängerungsoption und damit einer<br />

Leasingvertragslaufzeit von 15 Jahren ausgegangen.<br />

Der Fokus auf Langstrecken bzw. Langstreckenflugzeuge<br />

bringt für Emirates entscheidende Größen- und Kostenvorteile.<br />

Die Größe der Flugzeuge ermöglicht eine höhere Passagierkapazität<br />

– ein wesentliches Plus vor dem Hintergrund<br />

der hohen Frequenzauslastungen an den etablierten Flug -<br />

häfen. Durch die Bündelung der Passagierströme über<br />

Dubai verfügt Emirates über einen vergleichsweise hohen<br />

Sitzplatzauslastungsfaktor. Auch das Einzugsgebiet wird<br />

ausgeweitet: So wird Emirates, insbesondere mit Hilfe des<br />

Airbus A380-800 und der Boeing 777-300ER, verstärkt<br />

1<br />

Der Wechselkurs zwischen dem UAE Dirham (AED) und dem<br />

US-Dollar wurde zu einem Kurs von 3,67 fixiert.<br />

Direktflüge nach entfernteren Zielen, wie z.B. von Dubai<br />

nach San Francisco, Sydney oder Peking, operieren.<br />

Im vergangenen Geschäftsjahr 2010/2011 hat die Fluggesellschaft<br />

im Passagierverkehr sechs neue Strecken nach<br />

Amsterdam, Prag, Medina, Madrid, Dakar und Basra in<br />

Betrieb genommen. Im Jahr 2011 hat Emirates bereits Genf<br />

(1. Juni) und Kopenhagen (1. August) neu in das Streckennetz<br />

aufgenommen. Ab November wird Bagdad und St. Petersburg<br />

angeflogen. Weitere neue Ziele werden folgen, u.a. ab<br />

Januar 2012 nach Rio de Janeiro und Buenos Aires. Im<br />

Dezember 2011 fliegt Emirates Kuala Lumpur mit dem A380<br />

an – das 15. Ziel im A380-Streckennetz der Fluggesellschaft.<br />

FINANZIELLE SITUATION<br />

Das vergangene Geschäftsjahr war in Form politischer Instabilität<br />

und gravierender Naturkatastrophen ein Jahr voller<br />

Herausforderungen für die Luftfahrtindustrie. Die Emirates<br />

Gruppe hat mit einem Konzernumsatz von umgerechnet<br />

//EMIRATES – UMSATZ NACH KONTINENTEN 1<br />

(STAND: 31. MÄRZ 2011)<br />

Nord-, Mittel- und Südamerika<br />

10,4 %<br />

Afrika<br />

10,5 %<br />

Golfstaaten,<br />

Naher Osten<br />

10,6 %<br />

Westasien und<br />

Indischer Ozean<br />

12,1 %<br />

Änderung im Vergleich zum Vorjahr in %<br />

Golfstaaten, Naher Osten: + 14,2 %<br />

Europa: + 24,3 %<br />

Nord-, Mittel- und Südamerika: + 37,9 %<br />

Ostasien und Australasien: + 30,9 %<br />

Westasien und Indischer Ozean: + 20,4 %<br />

Afrika: + 17,7 %<br />

1<br />

Geschäftsjahr 2010/2011.<br />

Quelle: Emirates (Annual Report 2010/2011)<br />

Ostasien und Australasien<br />

29,2 %<br />

Europa<br />

27,2 %<br />

58


DER LEASINGNEHMER – EMIRATES // TEIL A<br />

//EMIRATES – PASSAGIERTRANSPORT 1<br />

in Tsd.<br />

30.000<br />

31.422<br />

25.000<br />

27.454<br />

20.000<br />

21.229<br />

22.731<br />

15.000<br />

10.000<br />

10.441<br />

12.529<br />

14.498<br />

17.544<br />

5.000<br />

0<br />

2004<br />

2005<br />

2006<br />

2007<br />

2008<br />

2009<br />

2010<br />

2011<br />

1<br />

Geschäftsjahr jeweils vom 1. April bis 31. März.<br />

Quelle: Emirates (Annual Report 2010/2011)<br />

15,6 Milliarden USD 1 (Vorjahr: 12,4 Milliarden USD) sowie<br />

einem operativen Gewinn von 1,6 Milliarden USD (Vorjahr:<br />

1,1 Milliarden USD) das beste Ergebnis ihrer Unternehmensgeschichte<br />

erzielt und ihre Fähigkeit, sich an schnell ändernde<br />

Marktbedingungen anpassen zu können, unter Beweis ge -<br />

stellt. Das Umsatzwachstum ist im Wesentlichen auf das<br />

deutlich gestiegene Passagier- und Frachtaufkommen zurückzuführen.<br />

Das Geschäftsjahr 2010/2011 ist das 23. Jahr in<br />

Folge, das mit Gewinn abgeschlossen werden konnte.<br />

//EMIRATES – UMSATZ UND JAHRESÜBERSCHUSS NACH STEUERN 1<br />

in Mio. AED 2 2010<br />

50.000<br />

54.384<br />

40.000<br />

38.810<br />

43.266<br />

43.455<br />

30.000<br />

29.173<br />

20.000<br />

22.658<br />

10.000<br />

0<br />

5.020<br />

5.373<br />

2.475 3.096<br />

3.538<br />

686<br />

2006 2007 2008<br />

2009<br />

2011<br />

Umsatz<br />

Jahresüberschuss nach Steuern<br />

1<br />

Geschäftsjahr jeweils vom 1. April bis 31. März.<br />

2<br />

Wechselkurs: USD = AED 3,67; Stand: 31. März 2011.<br />

Quelle: Emirates (Annual Report 2010/2011)<br />

59


TEIL A // DER LEASINGNEHMER – EMIRATES //<br />

Emirates-Chairman/CEO Sheikh Ahmed bin Saeed Al-Maktoum<br />

kommentierte das Ergebnis mit den Worten: „Ich bin<br />

sehr stolz darauf, sagen zu können, dass die Emirates<br />

Gruppe diesen Test mit unbestreitbarem Erfolg bestanden<br />

hat.“<br />

Die Fluggesellschaft Emirates hat im Geschäftsjahr 2010/2011<br />

insgesamt 31,4 Millionen (+ 14,5%) Passagiere befördert.<br />

Diese starke Passagiernachfrage spiegelt sich auch in dem<br />

hohen Sitzplatzauslastungsfaktor von 80% (+ 1,9 Prozentpunkte<br />

im Vorjahresvergleich) wider. Auch das Frachtgeschäft<br />

konnte um 11,8% gesteigert werden (von 1,6 Millionen<br />

Tonnen im Geschäftsjahr 2009/2010 auf 1,8 Millionen<br />

Tonnen im Geschäftsjahr 2010/2011).<br />

Die Vielfalt der Einkommensströme und das größere Umsatzwachstum<br />

außerhalb des Heimatmarktes unterstreichen den<br />

Erfolg der Fluglinie. Emirates‘ ausgeglichene Geschäftsstrategie<br />

hat ein robustes weltweites Wachstum ermöglicht,<br />

ohne abhängig von einer bestimmten Region zu sein. Hervorzuheben<br />

ist, dass der Umsatz aus Australasien und Ostasien<br />

annähernd dreimal so groß ist wie der Umsatz, der in<br />

der Golfregion und dem Nahen Osten erzielt wird.<br />

Die Fluggesellschaft hat in ihrem abgelaufenen Geschäftsjahr<br />

zum 31. März 2011 einen Jahresüberschuss nach<br />

Steuern von 1,5 Milliarden USD (Vorjahr: 964 Millionen USD)<br />

erzielt.<br />

Die Bilanz der Fluggesellschaft Emirates wies ein Eigenkapital<br />

von rund 5,6 Milliarden USD (Vorjahr: 4,7 Milliarden USD)<br />

bei einer Bilanzsumme von 17,7 Milliarden USD aus. Dies entspricht<br />

einer Eigenkapitalquote von 31%. Mit den liquiden<br />

Mitteln von 2,8 Milliarden USD (Vorjahr: 2,5 Milliarden USD)<br />

zum Geschäftsjahresende hat die Fluggesellschaft zudem<br />

eine zufriedenstellende Liquiditätsausstattung.<br />

EMIRATES – WESENTLICHE KENNZAHLEN IM ÜBERBLICK 1<br />

FINANZKENNZAHLEN IN MIO. AED 2006 2007 2008 2009 2 2010 2011<br />

Gesamtumsatz 22.658 29.713 38.810 43.266 43.455 54.384<br />

Operativer Gewinn 2.652 3.339 4.451 2.278 3.565 5.441<br />

Jahresüberschuss vor Steuern 2.561 3.326 5.104 665 3.665 5.543<br />

Jahresüberschuss nach Steuern 2.475 3.096 5.020 686 3.538 5.373<br />

Eigenkapital 10.788 13.040 16.687 15.412 17.274 20.695<br />

MITARBEITER<br />

Anzahl der Mitarbeiter 17.296 20.273 23.650 28.307 28.686 30.258<br />

FLOTTE<br />

Anzahl der Flugzeuge 85 96 109 127 142 158 3,4<br />

FLUGVERKEHR<br />

Anzahl der Flugstrecken 83 89 99 99 102 111<br />

Anzahl der transportierten Passagiere (in Mio.) 14,5 17,5 21,2 22,7 27,5 31,4<br />

Anzahl der transportierten Sitzplatzkilometer (in Mio.) 62.260 77.947 94.346 101.762 126.273 146.134<br />

Durchschnittliche Distanz pro Sitzplatz (in km) 4.295 4.443 4.444 4.477 4.599 4.650<br />

Sitzplatzauslastungsfaktor (in %) 75,9 76,2 79,8 75,8 78,1 80,0<br />

1<br />

Geschäftsjahr jeweils vom 1. April bis zum 31. März.<br />

2<br />

Die Zahlen des Geschäftsjahres 2008/2009 wurden mit dem Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2009/2010 neu gefasst.<br />

3<br />

Inklusive drei Frachtflugzeuge, die in Form von „wet leases“ betrieben werden (Emirates: Annual Report 2010/2011).<br />

4<br />

Quelle: ASCEND, Stand: 25. Juli 2011.<br />

Quelle: Emirates<br />

60


DER LEASINGNEHMER – EMIRATES // TEIL A<br />

DIE GESCHÄFTSSTRATEGIE<br />

Eine schlanke Organisation, moderne Informationssysteme,<br />

niedrige Betriebskosten aufgrund niedriger Personal- und<br />

Flughafenkosten sowie der Fokus auf Langstreckenflugzeuge<br />

und hohe Flugzeugauslastungen bestimmen das<br />

Geschäftsmodell von Emirates.<br />

an Flugzeugbestellungen. Gleichzeitig ist Emirates hartem<br />

Konkurrenzdruck ausgesetzt, der teilweise auch durch protektionistische<br />

Maßnahmen einzelner Länder verstärkt wird.<br />

Es wird sich daher erst in Zukunft zeigen, inwieweit Emirates<br />

seine Wachstumsziele aufrechterhalten kann und die bestellten<br />

Flugzeuge auch wirklich abnehmen wird.<br />

Emirates hat im Wettbewerb seine Marktanteile an der Langstrecke<br />

fortlaufend erhöht. Mittlerweile operiert Emirates mit<br />

seinen 15 in Betrieb befindlichen Airbus A380 dreizehn Ziele –<br />

London Heathrow, Toronto, Paris, Jeddah, Bangkok, Seoul,<br />

Sydney, Beijing, Auckland, Manchester, Hongkong, New York<br />

und Shanghai. Ab Oktober 2011 wird die Strecke nach<br />

Johannesburg mit dem Airbus A380 bedient. Emirates ist<br />

weltweit eine der Fluggesellschaften mit der größten Anzahl<br />

Weitere Informationen zu Emirates sind unter<br />

www.emirates.com verfügbar.<br />

61


TEIL A // DER LEASINGNEHMER – EMIRATES //<br />

SPONSORING<br />

Emirates engagiert sich seit über 20 Jahren in den Vereinigten<br />

Arabischen Emiraten und weltweit im Bereich Sport-<br />

Sponsoring. Den Anfang machte das erste Powerboat-<br />

Rennen, das 1987 in Dubai stattfand.<br />

Für Sheikh Ahmed bin Saeed Al-Maktoum, Chairman und<br />

CEO von Emirates, ist Sponsoring ein zentrales Element in<br />

der Marketingstrategie von Emirates: „Sponsoring bringt<br />

eine optimale Integration mit unseren Fluggästen. Wir können<br />

so ihren Interessen entsprechen und eine persönliche<br />

Beziehung aufbauen.“<br />

Emirates war offizieller Partner der FIFA Fußball-Weltmeisterschaft<br />

2010 in Südafrika. Des Weiteren sponsert Emirates<br />

den FC Arsenal und hat das Recht auf den Namen für das<br />

neue Stadion des Vereins erworben. Emirates ist Hauptsponsor<br />

des AC Milan, des Hamburger SV, von Paris Saint-<br />

Germain und aktuell von Real Madrid.<br />

UMWELTSCHUTZ<br />

Die weltweit operierende Organisation der Reise- und Tourismusindustrie,<br />

das World Travel & Tourism Council (WTTC),<br />

hat Emirates Hotels & Resorts mit dem Conservation Award<br />

2010 für außergewöhnliche Leistungen im Bereich Umweltschutz,<br />

eine Preis-Kategorie der Tourism for Tomorrow<br />

Awards, ausgezeichnet. Dies ist eine wichtige Auszeichnung<br />

für Planung und Entwicklung eines nachhaltigen und verantwortungsbewussten<br />

Tourismus.<br />

Emirates Hotels & Resorts, die Premium-Hotelmarke von<br />

Emirates, umfasst drei auf Ökologie und Naturschutz aus -<br />

gerichtete Luxus resorts auf drei verschiedenen Kontinenten:<br />

Al Maha Desert Resort & Spa in Dubai, Wolgan Valley<br />

Resort&Spa in Australien sowie das derzeit neu entstehende<br />

Cap Ternay Resort & Spa auf den Seychellen. Das Wolgan<br />

Valley ist das erste Hotel der Welt, das auf der Basis eines<br />

international anerkannten Zertifizierungsschemas für Treibhausgase<br />

mit CO 2 -Neutralität ausgezeichnet wurde.<br />

Emirates ist auch in vielen weiteren Sportarten als Sponsor<br />

tätig: Rugby, Golf, Yachtrennen, Cricket, Tennis (Dubai Tennis<br />

Open) und Pferderennen (vor allem sponsert Emirates den<br />

Dubai World Cup, der mit 6 Millionen USD das höchst -<br />

dotierte Pferderennen der Welt ist).<br />

62


DER LEASINGNEHMER – EMIRATES // TEIL A<br />

FLUGGESELLSCHAFT EMIRATES –<br />

VIELFACH PREISGEKRÖNT<br />

Airline des Jahres 2011<br />

(Air Transport World)<br />

Beste Airline und Beste Business Class auf Strecken in<br />

den Mittleren Osten 2010<br />

(Business Traveller Award)<br />

Weltweit bestes Unterhaltungsprogramm 2010<br />

(Skytrax)<br />

Beste Fluggesellschaft im Nahen Osten und<br />

in Südasien 2009<br />

(OAG Airline Industry Awards)<br />

Langstreckenfluggesellschaft des Jahres 2009<br />

(Annual Travel Star Awards, Montreux)<br />

Beste Fluggesellschaft-Website 2009<br />

(Internet Advertising Awards 2009 und<br />

Travel d’Or Awards, Frankreich)<br />

STANDORT DUBAI<br />

Das Emirat Dubai ist mit einer Fläche von 3.885 km 2 das<br />

zweitgrößte Emirat der insgesamt sieben Vereinigten Arabischen<br />

Emirate. Dubai hat sich bereits früh im Hinblick auf<br />

versiegende Öleinnahmen anderen Wirtschaftszweigen<br />

geöffnet, insbesondere dem Handel, den Finanzen und in<br />

wachsendem Maße dem Tourismus.<br />

Aufgrund der geographischen Lage entlang des See- und<br />

Luftweges von Asien nach Europa gilt Dubai als eines der<br />

Handelszentren Asiens. Dazu tragen die modernen Hafen -<br />

anlagen, wichtige Freihandelszonen und der moderne Flughafen<br />

Dubai International Airport bei. Im Kalenderjahr 2010<br />

wurden auf dem Dubai International Airport 47,2 Millionen<br />

Passagiere abgefertigt, was ein Wachstum von 15,3% im<br />

Vergleich zum Geschäftsjahr 2009 und ein Anstieg von 2,4%<br />

zu den ursprünglich für das Jahr 2010 prognostizierten<br />

46,1 Millionen Passagieren bedeutet. Im ersten Halbjahr des<br />

laufenden Geschäftsjahres wurden an diesem Flughafen<br />

knapp 24,6 Millionen Passagiere gezählt, was einem Plus von<br />

gut 9 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum entspricht. Es<br />

wird erwartet, dass das durchschnittliche jährliche Wachstum<br />

am Dubai International Airport mehr als 7% über die nächsten<br />

zehn Jahre betragen wird. Gemessen am internationalen<br />

Passagieraufkommen ist Dubai International Airport nunmehr<br />

bereits die Nummer vier unter den größten Flughäfen<br />

der Welt. Gemäß einer Analyse wird der Dubai International<br />

Airport ab November dieses Jahres der weltweit zweitgrößte<br />

Flughafen sein.<br />

Das Potenzial: Rund 4 Milliarden Menschen, damit mehr als<br />

die Hälfte der Weltbevölkerung, leben gegenwärtig in einer<br />

Reichweite von nur acht Flugstunden des günstig gelegenen<br />

Emirates. Fast alle Teile der Welt sind von Dubai aus ohne<br />

Zwischenstopp zu erreichen.<br />

63


DER AIRBUS A380 HATTE SEINEN ERSTFLUG<br />

IM APRIL 2005. DIE AKTUELLEN<br />

// BESTELLZAHLEN // BETRAGEN:<br />

236


MITTELVERWENDUNGS- UND MITTELHERKUNFTSPROGNOSE // TEIL B<br />

MITTELVERWENDUNGS- UND<br />

MITTELHERKUNFTSPROGNOSE<br />

Die nachfolgende Tabelle gibt die Mittelverwendungs- und Mittelherkunftsprognose<br />

des Sky Cloud IV-A380 wieder. Die Ausgaben der <strong>Invest</strong>itionsphase<br />

sind in der Mittelverwendungsprognose dargestellt. Die einzelnen Positionen<br />

beruhen überwiegend auf abgeschlossenen Verträgen. Kalkulierte Positionen<br />

beruhen auf Erfahrungswerten der Anbieter. Die Gesamtinvestitionskosten i.H.v.<br />

192.167 TEUR¹ sollen durch Anlegerkapital i.H.v. 61.990 TEUR zzgl. Agio (3.100 TEUR)<br />

und Fremdkapital i.H.v. 109.023 TEUR¹ sowie einer einmaligen Leasing sonder -<br />

zahlung i.H.v. 18.045 TEUR¹, die Emirates bei Übernahme des Flugzeuges leistet,<br />

finanziert werden.<br />

Der Airbus A380-800 mit der Hersteller-Seriennummer (MSN) 103 soll gemäß der<br />

Prognoserechnung im Juni 2012 von der Beteiligungsgesellschaft übernommen<br />

werden. Die Angaben in der Mittelverwendungs- und Mittelherkunftsprognose sind<br />

in TEUR angegeben. Rundungsdifferenzen sind daher nicht auszuschließen.<br />

1<br />

Umgerechnet mit einem Wechselkurs i.H.v. EUR/USD 1,33.<br />

65


TEIL B // MITTELVERWENDUNGS- UND MITTELHERKUNFTSPROGNOSE //<br />

MITTELVERWENDUNGS- UND<br />

MITTELHERKUNFTSPROGNOSE<br />

MITTELVERWENDUNGSPROGNOSE<br />

IN % DES<br />

IN % DES<br />

INVESTITIONS- EINLAGEKAPITALS<br />

TEUR TEUR VOLUMENS EXKL. AGIO<br />

1. Anschaffungskosten des Flugzeuges 1 175.955 91,56% 283,80%<br />

a. Kaufpreis 175.940 91,56% 283,77%<br />

b. Erwerbsnebenkosten (Gutachten) 15 0,01% 0,02%<br />

2. Finanzierungskosten 1 2.084 1,08% 3,36%<br />

3. Fondsabhängige Kosten 9.918 5,16% 16,00%<br />

a. Vergütung für die Vermittlung<br />

des Einlagekapitals (exkl. Agio) 3.719 1,94% 6,00%<br />

b. Platzierungsgarantievereinbarung 638 0,33% 1,03%<br />

c. Marketingvergütung 1.644 0,86% 2,65%<br />

d. Leasingvertragsvermittlung 731 0,38% 1,18%<br />

e. Finanzierungsvermittlung 1.363 0,71% 2,20%<br />

f. Vergütung für die Vermittlung der<br />

Zwischenfinanzierung 450 0,23% 0,73%<br />

g. Konzeptionskosten 1.100 0,57% 1,77%<br />

h. Sonstige Kosten 274 0,14% 0,44%<br />

4. Liquiditätsreserve 1.110 0,58% 1,79%<br />

Netto-Fondsvolumen 189.068 98,39% 304,95%<br />

5. Agio (5 %) 3.100 1,61% 5,00%<br />

<strong>Invest</strong>itionsvolumen 192.167 100,00% 309,95%<br />

MITTELHERKUNFTSPROGNOSE<br />

IN % DES<br />

IN % DES<br />

INVESTITIONS- EINLAGEKAPITALS<br />

TEUR TEUR VOLUMENS EXKL. AGIO<br />

6. Komplementär ohne Einlage<br />

7. Fremdkapital 1 109.023 56,73% 175,84%<br />

8. Leasingsonderzahlung 1 18.045 9,39% 29,11%<br />

9. Kommanditkapital 62.000 32,26% 100,00%<br />

a. davon AGR Treuhandgesellschaft<br />

„Sky Cloud IV“ mbH 5 0,00% 0,01%<br />

b. davon Doric Flight Management 16 GmbH 5 0,00% 0,01%<br />

c. davon Anlegerkapital (exkl. Agio) 61.990 32,26% 99,98%<br />

Netto-Fondsvolumen 189.068 98,39% 304,95%<br />

10. Agio (5%) 3.100 1,61% 5,00%<br />

<strong>Invest</strong>itionsvolumen 192.167 100,00% 309,95%<br />

1<br />

In der Mittelverwendungs- und Mittelherkunftsprognose wurden US-Dollar-Beträge mit einem Wechselkurs i.H.v. EUR/USD 1,33 umgerechnet.<br />

66


MITTELVERWENDUNGS- UND MITTELHERKUNFTSPROGNOSE // TEIL B<br />

ALLGEMEINES<br />

Gemäß der Prognoserechnung wird der Airbus A380-800 mit<br />

der MSN 103 am 15. Juni 2012 von der Beteiligungsgesellschaft<br />

übernommen.<br />

ZU 1. ANSCHAFFUNGSKOSTEN DES FLUGZEUGES<br />

Die Kosten für den Erwerb des Flugzeuges setzen sich wie<br />

folgt zusammen:<br />

a) In der Kaufvertragsübernahmevereinbarung und den<br />

damit zusammenhängenden Kaufpreisregelungen zwischen<br />

Airbus, Emirates und dem Emittenten ist für den<br />

Airbus A380-800 ein Kaufpreis i.H.v. 234 Millionen USD<br />

vereinbart worden. Die Kaufpreiszahlung ist bei Auslieferung<br />

des Flugzeuges, die nach gegenwärtiger Prognose<br />

am 15. Juni 2012 stattfinden wird, vollständig zu leisten.<br />

Emirates zahlt bei Übernahme des Flugzeuges einen<br />

Betrag von 24 Millionen USD als einmalige Leasingsonderzahlung<br />

für einen Zeitraum von zehn Jahren. Die restliche<br />

Kaufpreiszahlung wird der Emittent i.H.v. 67,02 Millionen<br />

USD zu dem vereinbarten EUR/USD-Wechselkurs<br />

von 1,33 in Euro leisten, d.h. es werden 50,39 Millionen<br />

EUR vom Emittenten in Euro gezahlt und darüber hinaus<br />

ein verbleibender Betrag von bis zu 142,98 Millionen USD<br />

in US-Dollar. Sollte bei Auslieferung des Flugzeuges der<br />

tatsächliche Wechselkurs von dem EUR/USD-Wechselkurs<br />

von 1,33 abweichen, so wird entweder eine geringere<br />

USD-Darlehensziehung (bei einem Wechselkurs<br />

höher als EUR/USD 1,33) oder ein Ausgleich durch Emirates<br />

(bei einem Wechselkurs kleiner als EUR/USD 1,33)<br />

erfolgen. Emirates hat bei einem Wechselkurs, der größer<br />

als EUR/USD 1,33 ist, eine entsprechend geringere USD-<br />

Leasingrate über die ersten zehn Jahre zu leisten, sodass<br />

sich für den Emittenten wirtschaftlich keine Veränderung<br />

ergibt.<br />

b) Zur Bewertung des Kaufpreises und der Werthaltigkeit<br />

des <strong>Invest</strong>itionsobjektes wurden drei Bewertungsgutachten<br />

eingeholt. Die insgesamt gegenwärtig geschätzten<br />

Kosten betragen 15 TEUR¹ inkl. ggf. anfallender Umsatzsteuer.<br />

Dieser Betrag kann bei Rechnungsstellung und<br />

bei entsprechenden Wechselkursen bei Zahlung in einer<br />

anderen Währung als Euro (voraussichtlich US-Dollar und<br />

Britisches Pfund) abweichen. Diese Abweichungen können<br />

zu einer Erhöhung oder Verringerung der Liquidität<br />

des Emittenten führen (vgl. Seite 17).<br />

ZU 2. FINANZIERUNGSKOSTEN<br />

Der Emittent hat mit einem Bankenkonsortium unter der<br />

Führung der Norddeutschen Landesbank Girozentrale<br />

(„NORD/LB“) einen langfristigen Darlehensvertrag über einen<br />

Betrag i.H.v. insgesamt bis zu 145 Millionen USD abgeschlossen.<br />

Für die Gewährung des langfristigen Darlehens<br />

wird eine einmalige Arrangementvergütung i.H.v. 1,1% des<br />

zugesagten Darlehensbetrages an das Bankenkonsortium<br />

bei Auszahlung des Darlehens zu leisten sein.<br />

Weiterhin werden den Darlehensgebern Rechtsberatungskosten<br />

erstattet, die ihnen im Rahmen der Verhandlungen<br />

und Erstellung des Darlehensvertrages und der Übergabe<br />

des Flugzeuges entstehen. Diese sind gegenwärtig mit<br />

94 TEUR¹ prognostiziert.<br />

Für die verbindlichen Finanzierungszusagen in Bezug auf<br />

das langfristige Darlehen von 145 Millionen USD erhält das<br />

Bankenkonsortium eine Bereitstellungsgebühr i.H.v. 0,35%<br />

p.a. auf das zugesagte Darlehen vom 30. August 2011 bis<br />

zur Auszahlung des langfristigen Darlehens oder bei vorzeitiger<br />

Kündigung bis zu dem entsprechenden Kündigungs -<br />

zeitpunkt.<br />

Die Kosten für das langfristige Darlehen wurden mit einem<br />

EUR/USD-Wechselkurs von 1,33 in die <strong>Invest</strong>itionsrechnung<br />

aufgenommen.<br />

Die Laufzeit des langfristigen Darlehens beträgt zehn Jahre<br />

ab Auszahlung des Darlehens.<br />

1<br />

Umgerechnet mit einem Wechselkurs i.H.v. EUR/USD 1,33.<br />

67


TEIL B // MITTELVERWENDUNGS- UND MITTELHERKUNFTSPROGNOSE //<br />

Im Rahmen der Bereitstellung des Zwischenfinanzierungsdarlehens<br />

von bis zu 65 Millionen USD (rund 49 Millionen<br />

EUR umgerechnet zu einem EUR/USD-Wechselkurs von<br />

1,33), hat der Emittent eine einmalige Arrangierungsgebühr<br />

i.H.v. 343 TEUR¹ zu leisten, die auch dann zu zahlen ist,<br />

wenn eine Ziehung des Eigenkapitalzwischenfinanzierungsdarlehens<br />

nicht erfolgt.<br />

Im Rahmen der Gewährung des Zwischenfinanzierungsdarlehens<br />

von bis zu 65 Millionen USD (bis zu 49 Millionen EUR,<br />

umgerechnet zu einem EUR/USD-Wechselkurs von 1,33)<br />

erhält die NORD/LB eine Bereitstellungsgebühr von 0,3%<br />

p.a. ab dem 30. August 2011 bis zur Auszahlung des Darlehens<br />

oder bei vorzeitiger Kündigung bzw. Reduktion des<br />

Darlehens durch den Emittenten bis zu dem entsprechenden<br />

Kündigungszeitpunkt. Die Zahlung dieser Vergütung wird<br />

prognosegemäß bei Auszahlung des Darlehens erfolgen.<br />

ZU 3. FONDSABHÄNGIGE KOSTEN<br />

Die Gesamthöhe der Provisionen (ohne Umsatzsteuer)<br />

beträgt insgesamt 13,02 Millionen EUR und setzt sich wie<br />

folgt zusammen:<br />

a) Mit der Vermittlung von Treugebern für die geplante<br />

Einlagekapitalerhöhung des Emittenten hat der Emittent<br />

die HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG<br />

(„HANSA TREUHAND Finance“) im Rahmen einer Vertriebsvereinbarung<br />

beauftragt. Darüber hinaus kann der<br />

Emittent direkt Vertriebsvereinbarungen mit Dritten ab -<br />

schließen, solange die HANSA TREUHAND Finance die<br />

entsprechende Zustimmung erteilt. Die HANSA TREU-<br />

HAND Finance ist dabei berechtigt, im Namen und auf<br />

Rechnung des Emittenten Vertriebsvereinbarungen mit<br />

Dritten abzuschließen. Die von dem Emittenten an die<br />

HANSA TREUHAND Finance bzw. an Dritte zu zahlende<br />

Gesamtsumme der Einlagekapitalvermittlungsprovisionen<br />

beträgt 6,82 Millionen EUR (inkl. Agio). Die Vergütung versteht<br />

sich zzgl. Umsatzsteuer, sofern zur Umsatzsteuer<br />

optiert wird, ansonsten fällt sie ohne Umsatzsteuer an.<br />

1<br />

Umgerechnet mit einem Wechselkurs i.H.v. EUR/USD 1,33.<br />

b) Für die Übernahme des Platzierungsrisikos von bis zu<br />

51 Millionen EUR erhält Herr Hermann Ebel eine Vergütung<br />

von 638 TEUR von dem Emittenten. Die Vergütung<br />

wird zzgl. Umsatzsteuer geleistet.<br />

c) Zudem wurde ein Vertrag mit der HANSA TREUHAND<br />

Finance über Marketing und Vertriebsunterstützung abgeschlossen,<br />

der vorsieht, dass die Durchführung aller<br />

werblichen Maßnahmen von HANSA TREUHAND Finance<br />

geleistet werden. Die Vergütung hierfür beträgt 1,64 Millionen<br />

EUR. Diese Vergütung wird zzgl. Umsatzsteuer<br />

geleistet.<br />

d) Der Emittent hat die Doric Asset Finance GmbH & Co. KG<br />

im Rahmen eines Vertrages über die Leasingvermittlung<br />

beauftragt, ihm ein Flugzeug und einen langfristigen Leasingvertrag<br />

zu vermitteln. Als Vergütung für die entsprechenden<br />

Leistungen wird die Doric Asset Finance GmbH<br />

& Co. KG einen Betrag von 731 TEUR erhalten. Hinsichtlich<br />

dieser Vergütung wird Umsatzsteuerfreiheit unterstellt.<br />

e) Für die Vermittlung des langfristigen Fremdkapitals erhält<br />

die Doric Asset Finance GmbH & Co. KG eine Vergütung<br />

von 1,36 Millionen EUR. Diese Vergütung wird zzgl.<br />

Umsatzsteuer geleistet.<br />

f) Für die Vermittlung der Eigenkapitalzwischenfinanzierung<br />

hat der Emittent die HANSA TREUHAND Finance beauftragt.<br />

Danach erhält die HANSA TREUHAND Finance eine<br />

Vergütung von 450 TEUR. Die Vergütung ist zzgl. Umsatzsteuer<br />

zu leisten.<br />

g) Mit der Konzeption des Beteiligungsangebotes wurden<br />

die Doric Emissionshaus GmbH & Co. KG („Doric Emissionshaus“)<br />

und die HANSA TREUHAND Finance beauftragt.<br />

Die Aufgaben im Rahmen des Konzeptionsvertrages<br />

beinhalten u.a. die Erstellung eines Verkaufsprospektes<br />

und die Einholung der erforderlichen Gestattung der<br />

Veröffentlichung des Verkaufsprospektes durch die Bundesanstalt<br />

für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die Doric<br />

Emissionshaus und HANSA TREUHAND Finance erhalten<br />

hierfür insgesamt eine Vergütung von 1,1 Millionen EUR<br />

68


MITTELVERWENDUNGS- UND MITTELHERKUNFTSPROGNOSE // TEIL B<br />

zzgl. Umsatzsteuer, wobei der jeweils hälftige Betrag an<br />

HANSA TREUHAND Finance und Doric Emissionshaus<br />

als Teilgläubiger zu zahlen ist.<br />

h) Die Kosten für die rechtlichen und steuerlichen Beratungen<br />

und Treuhanddienstleistungen betragen nach gegenwärtiger<br />

Schätzung 274 TEUR zzgl. Umsatzsteuer. Dieser<br />

Betrag kann bei Rechnungsstellung und entsprechenden<br />

Wechselkursen bei Zahlung in einer anderen Währung als<br />

Euro (z.B. Britisches Pfund) abweichen.<br />

ZU 4. LIQUIDITÄTSRESERVE<br />

Zur Sicherung eines möglichen, von der Prognose ab weichenden<br />

Liquiditätsbedarfs hat der Emittent gemäß Prognose<br />

eine anfängliche Liquiditätsreserve von 1,1 Millionen<br />

EUR.<br />

ZU 8. LEASINGSONDERZAHLUNG<br />

Emirates leistet bei Übernahme des Flugzeuges durch den<br />

Emittenten eine einmalige Leasingsonderzahlung für die ersten<br />

zehn Jahre von 24 Millionen USD (18,05 Millionen EUR¹).<br />

ZU 9. KOMMANDITKAPITAL<br />

Das bisherige Gesellschaftskapital setzt sich aus den Kapitaleinlagen<br />

des Geschäftsführenden Kommanditisten Doric<br />

Flight Management 16 GmbH (geleistete Kapitaleinlage<br />

5 TEUR) und des weiteren Kommanditisten AGR Treuhandgesellschaft<br />

„Sky Cloud IV“ mbH (geleistete Kapitaleinlage<br />

von 5 TEUR) zusammen. Der Komplementär Doric Flight<br />

Control 16 GmbH ist nicht am Gesellschaftskapital beteiligt.<br />

Neben der geleisteten Kapitaleinlage beträgt das weitere<br />

geplante Einlagekapital 61,99 Millionen EUR zzgl. 5% Agio.<br />

ZU 5. UND 10. AGIO<br />

Auf das zu platzierende Kommanditkapital ist ein Agio<br />

i.H.v. 5% zu zahlen. Bei einem zu platzierenden prognostizierten<br />

Einlagekapital von 61,99 Millionen EUR entspricht<br />

dies 3,1 Millionen EUR.<br />

ZU 7. FREMDKAPITAL<br />

Die Finanzierung des Kaufpreises soll zum Teil durch ein<br />

langfristiges Darlehen eines Bankenkonsortiums von<br />

145 Millionen USD (d.h. 109,02 Millionen EUR bei einem<br />

EUR/USD Wechselkurs von 1,33) bzw. ca. 62% des Kaufpreises<br />

des Flugzeuges erfolgen. Die Laufzeit des Darlehens<br />

beträgt zehn Jahre ab Übernahme des Flugzeuges. Dies<br />

entspricht der Grundlaufzeit des Leasingvertrages mit<br />

Emirates.<br />

Hinsichtlich der Verzinsung, Tilgung und Fälligkeit des langfristigen<br />

Darlehens wird auf Seite 109f. verwiesen. Zum Zeitpunkt<br />

der Prospektaufstellung wurde ein Zwischenfinanzierungsdarlehensvertrag<br />

abgeschlossen, welcher prognose -<br />

gemäß nicht in Anspruch genommen wird. Darüber hinaus<br />

sind keine weiteren Fremdmittel, weder in der Form von<br />

Endmitteln noch in der Form von Zwischenfinanzierungs -<br />

mitteln, verbindlich zugesagt.<br />

1<br />

Umgerechnet mit einem Wechselkurs i.H.v. EUR/USD 1,33.<br />

69


TEIL B // KOSTENPROGNOSE DER INVESTITIONSPHASE //<br />

KOSTENPROGNOSE DER INVESTITIONSPHASE<br />

KOSTEN DER INVESTITIONSPHASE 1<br />

IN % DES<br />

IN % DER EINLAGEKAPITALS<br />

TEUR SUMME INKL. AGIO<br />

1. Anschaffungskosten des Flugzeuges 2,3 175.955 91,56% 270,28%<br />

2. Finanzierungskosten 2 2.084 1,08% 3,20%<br />

3. Fondsabhängige Kosten 13.018 6,77% 20,00%<br />

3.1. Vergütungen/Provisionen (inkl. Agio) 12.744 6,63% 19,58%<br />

3.2. Nebenkosten der Vermögensanlage 274 0,14% 0,42%<br />

4. Sonstiges – 0,00% 0,00%<br />

5. Liquiditätsreserve 1.110 0,58% 1,71%<br />

Summe 192.167 100,00% 295,19%<br />

1<br />

Geringfügige Abweichungen basieren auf Rundungsdifferenzen.<br />

2<br />

Umgerechnet mit einem Wechselkurs i.H.v. EUR/USD 1,33.<br />

3<br />

Beinhaltet neben dem Flugzeugkaufpreis auch die Erwerbsnebenkosten.<br />

70


STEUERLICHE ERGEBNISPROGNOSE, LIQUIDITÄTSPROGNOSE // TEIL B<br />

STEUERLICHE ERGEBNISPROGNOSE,<br />

LIQUIDITÄTSPROGNOSE<br />

ALLGEMEIN<br />

In der langfristigen Prognoserechnung auf den nachfolgenden Seiten sind die<br />

Beträge in Tausend Euro („TEUR“) aufgeführt. Hierdurch können Rundungsabweichungen<br />

auftreten.<br />

Die Prämissen der Prognoserechnung werden nachfolgend für die einzelnen Posi -<br />

tionen dargelegt. Der Prognosezeitraum für die steuerliche Ergebnisprognose, die<br />

Liquiditätsprognose und die Kapitalrückflussprognose reicht bis zum 30. Juni 2027.<br />

Der Leasingvertrag mit Emirates sieht eine Grundlaufzeit von zehn Jahren mit zwei<br />

Verlängerungsoptionen um weitere zwei und drei Jahre vor. In der Prognoserechnung<br />

wurde unterstellt, dass Emirates das Flugzeug über einen Gesamtprognosezeitraum<br />

von 15 Jahren bis zum Juni 2027 nutzt und es anschließend veräußert wird.<br />

71


TEIL B // STEUERLICHE ERGEBNISPROGNOSE, LIQUIDITÄTSPROGNOSE //<br />

STEUERLICHE ERGEBNISPROGNOSE,<br />

LIQUIDITÄTSPROGNOSE<br />

STEUERLICHE ERGEBNISPROGNOSE (jeweils zum 31. Dezember) 1<br />

ANGABEN IN TEUR JAHR 2011 2012 2013 2014 2015 2016<br />

1. Einnahmen aus Leasingraten 2 – 12.476 21.387 21.387 21.387 21.387<br />

Summe Einnnahmen – 12.476 21.387 21.387 21.387 21.387<br />

2. Abschreibungen 2 – – 9.186 – 15.748 – 15.748 – 15.748 – 15.748<br />

3. Fonds- und Gesellschaftsausgaben – 82 – 454 – 529 – 542 – 556 – 570<br />

4. Umsatzsteuerzahlungen/-erstattungen 3 – 1.572 1.547 – – 1 – 1 – 1<br />

5. Zinsausgaben und Finanzierungskosten 2 – – 4.939 – 5.355 – 4.885 – 4.389 – 3.879<br />

Summe Aufwendungen – 1.654 – 13.032 – 21.632 – 21.175 – 20.693 – 20.197<br />

6. Steuerliches Ergebnis (aus der Vermietung) – 1.654 – 556 – 245 211 693 1.190<br />

7. Zu versteuerndes Ergebnis – – – – – –<br />

8. Zinseinnahmen 2 – – – 106 107 108<br />

a) Kapitalertragsteuern 4 – – – – 28 – 28 – 29<br />

b) Zinseinnahmen abzüglich Kapitalertragsteuern – – – 78 79 80<br />

LIQUIDITÄTSPROGNOSE (jeweils zum 31. Dezember) 1<br />

ANGABEN IN TEUR JAHR 2011 2012 2013 2014 2015 2016<br />

9. Einnahmen aus Leasingraten 2 – 29.468 19.582 19.582 19.582 19.582<br />

10. Erlöse aus der Verwertung des Flugzeuges 2 – – – – – –<br />

11. Zinseinnahmen abzüglich Steuern 2 – – – 78 79 80<br />

12. Fonds- und Gesellschaftsausgaben – 82 – 454 – 529 – 542 – 556 – 570<br />

13. Zinsausgaben und Finanzierungskosten 2 – – 4.939 – 5.355 – 4.885 – 4.389 – 3.879<br />

14. Tilgung Fremdkapital 2 – – 4.195 – 8.745 – 9.215 – 9.710 – 10.221<br />

15. Einlagekapital 5 62.000 – – – – –<br />

16. Flugzeughypothekendarlehen 2 – 109.023 – – – –<br />

17. Erwerb des Flugzeuges 2 – – 175.955 – – – –<br />

18. Fondsabhängige Kosten 5 – 5.093 – 4.825 – – – –<br />

19. Umsatzsteuerzahlungen/-erstattungen 3 – 1.572 1.547 – – 1 – 1 – 1<br />

20. Liquiditätsüberschuss 55.252 -50.330 4.954 5.018 5.005 4.992<br />

21. Jährliche Ausschüttungen – – 3.100 – 4.960 – 4.960 – 4.960 – 4.960<br />

Ausschüttungen in % bezogen auf<br />

das Einlagekapital 5 0,00% 5,00% 6 8,00% 8,00% 8,00% 8,00%<br />

22. Veränderung der Liquiditätsreserve 55.252 – 53.430 – 6 58 45 32<br />

23. Liquiditätsreserve 55.252 1.822 1.816 1.874 1.919 1.951<br />

1<br />

Im Jahr 2027 bis zum 30. Juni.<br />

2<br />

Für alle USD-Zahlungen wurde ein Wechselkurs i.H.v. EUR/USD 1,33 unterstellt.<br />

3<br />

Der Emittent wird ggf. mit der HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co.KG und Doric Asset Finance GmbH & Co.KG Abtretungsvereinbarungen<br />

abschließen, sodass sich die Zahlungsströme in 2011 und 2012 entsprechend verringern oder erhöhen können.<br />

4<br />

Dies schließt den Solidaritätszuschlag i.H.v. 5,5% mit ein.<br />

5<br />

Ohne Agio.<br />

6<br />

Die Ausschüttungen für das Geschäftsjahr 2012 erfolgen zeitanteilig ab dem Folge monat nach der Flugzeugübernahme,<br />

d.h. gemäß Prognose ab Juli 2012 und beziehen die Bonusausschüttung i.H.v. 1% der Kapitaleinlage mit ein.<br />

72


STEUERLICHE ERGEBNISPROGNOSE, LIQUIDITÄTSPROGNOSE // TEIL B<br />

2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027<br />

21.387 21.387 21.387 21.387 21.387 15.028 10.487 13.101 14.968 14.968 6.237<br />

21.387 21.387 21.387 21.387 21.387 15.028 10.487 13.101 14.968 14.968 6.237<br />

– 15.748 – 15.748 – 15.748 – 15.748 – 15.748 – 15.748 – 15.748 – 6.562 – – –<br />

– 584 – 599 – 613 – 629 – 645 – 661 – 677 – 694 -711 – 729 – 374<br />

– 1 – 1 – 1 – 1 – 1 – 1 – 1 – 1 – 1 – 1 35<br />

– 3.317 – 2.738 – 2.127 – 1.488 – 805 – 136 – – – – –<br />

– 19.650 – 19.085 – 18.489 – 17.865 – 17.198 – 16.545 – 16.426 – 7.256 – 712 – 730 – 339<br />

1.737 2.302 2.898 3.522 4.189 – 1.517 – 5.939 5.845 14.256 14.238 5.898<br />

1.376 2.302 2.898 3.522 4.189 – – – 12.645 14.238 5.898<br />

109 109 109 109 108 98 164 203 310 403 210<br />

– 29 – 29 – 29 – 29 – 28 – 26 – 43 – 53 – 82 – 106 – 55<br />

80 80 80 80 79 72 121 149 228 297 154<br />

2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027<br />

19.582 19.582 19.582 19.582 19.582 14.277 10.487 13.101 14.968 14.968 6.237<br />

– – – – – – – – – – 46.707<br />

80 80 80 80 79 72 121 149 228 297 154<br />

– 584 – 599 – 613 – 629 – 645 – 661 – 677 – 694 – 711 – 729 – 374<br />

– 3.317 – 2.738 – 2.127 – 1.488 – 805 – 136 – – – – –<br />

– 10.782 – 11.362 – 11.973 – 12.612 – 13.295 – 6.914 – – – – –<br />

– – – – – – – – – – –<br />

– – – – – – – – – – –<br />

– – – – – – – – – – –<br />

– – – – – – – – – – –<br />

– 1 – 1 – 1 – 1 – 1 – 1 – 1 – 1 – 1 – 1 35<br />

4.978 4.964 4.949 4.933 4.917 6.637 9.929 12.555 14.484 14.535 52.759<br />

– 4.960 – 4.960 – 4.960 – 4.960 – 4.960 – 4.960 – 8.680 – 8.680 – 9.920 – 9.920 – 70.631<br />

8,00% 8,00% 8,00% 8,00% 8,00% 8,00% 14,00% 14,00% 16,00% 16,00% 113,92%<br />

18 4 – 11 – 27 – 43 1.677 1.249 3.875 4.564 4.615 – 17.872<br />

1.969 1.973 1.961 1.934 1.891 3.568 4.818 8.693 13.257 17.872 –<br />

73


TEIL B // STEUERLICHE ERGEBNISPROGNOSE, LIQUIDITÄTSPROGNOSE //<br />

ERLÄUTERUNGEN ZUR STEUERLICHEN<br />

ERGEBNISPROGNOSE<br />

1. EINNAHMEN AUS LEASINGRATEN<br />

Die Position „Einnahmen aus Leasingraten“ weist sowohl<br />

die einmalige Leasingsonderzahlung für die ersten zehn<br />

Jahre i.H.v. 24 Millionen USD als auch die laufenden<br />

monatlichen Leasingraten des Leasingnehmers Emirates<br />

aus. Die Leasingsonderzahlung wird gleichmäßig über die<br />

ersten zehn Jahre des Leasingvertrages als steuerliche<br />

Einnahme erfasst. Dies bedeutet, dass monatlich ein<br />

Betrag von 200 TUSD als steuerliche Einnahme berücksichtigt<br />

wird.<br />

Die laufenden, monatlichen Leasingraten werden sowohl<br />

in US-Dollar als auch in Euro geleistet. Die laufenden,<br />

monatlichen USD-Leasingraten für die ersten zehn Jahre<br />

betragen gemäß Prognose 1,57 Millionen USD bei einem<br />

USD-Basiszinssatz von 2,35% p.a. und einer Darlehensziehung<br />

von 145 Millionen USD. Für jede Abweichung des<br />

USD-Basiszinssatzes um 10 Basispunkte nach oben oder<br />

unten wird die Leasingrate um 7.338 USD erhöht oder<br />

vermindert. Die Euro-Leasingrate beträgt monatlich über<br />

die ersten zehn Jahre des Leasingvertrages 455 TEUR.<br />

In den Jahren 11 und 12 des Leasingvertrages betragen<br />

die monatlichen Leasingraten gemäß Prognose 525 TUSD<br />

und 479 TEUR. In den folgenden drei Jahren belaufen<br />

sich die monatlichen Leasingraten auf 570 TUSD und<br />

819 TEUR.<br />

Die laufenden, monatlichen USD-Leasingraten sowie die<br />

monatlichen Einnahmen aus der Leasingsonderzahlung<br />

werden in der Prognoserechnung mit einem unterstellten<br />

EUR/USD-Wechselkurs von 1,33 ausgewiesen.<br />

2. ABSCHREIBUNGEN<br />

Bei neuen Flugzeugen wird laut AfA-Tabelle von einer<br />

betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von zwölf Jahren<br />

ausgegangen. In der Prognoserechnung wird von einer<br />

linearen Abschreibung des Flugzeugkaufpreises inkl. der<br />

transaktions- und fondsabhängigen Kosten über zwölf<br />

Jahre ab Auslieferung des Flugzeuges ausgegangen. Als<br />

transaktions- und fondsabhängige Kosten werden die<br />

Erwerbsnebenkosten sowie die fondsspezifischen Kosten<br />

(siehe Mittelverwendungs- und Mittelherkunftsprognose)<br />

erfasst.<br />

74<br />

3. FONDS- UND GESELLSCHAFTSAUSGABEN<br />

In dieser Position sind die laufenden Gesellschaftsausgaben<br />

des Emittenten zusammengefasst. So erhält der<br />

Geschäftsführende Kommanditist für die Übernahme der<br />

Geschäftsführung für das Jahr 2011 eine Pauschalver -<br />

gütung i.H.v. 5 TEUR zzgl. Umsatzsteuer. Ab dem Jahr<br />

2012 beträgt die jährliche Vergütung des Geschäftsführenden<br />

Kommanditisten 20 TEUR zzgl. Umsatzsteuer<br />

und erhöht sich ab dem Geschäftsjahr 2014 um jährlich<br />

2,5% der jeweiligen Vorjahresvergütung.<br />

Der Treuhänder erhält von der Gesellschaft für die Anteilsverwaltung<br />

und damit zusammenhängende Verwaltungsleistungen<br />

eine Vergütung. Für das Geschäftsjahr 2011<br />

und dem damit verbundenen Anfangsaufwand beträgt die<br />

Vergütung 128 TEUR zzgl. Umsatzsteuer. Von diesem<br />

Betrag wird ein Teilbetrag von 64 TEUR in den Fonds- und<br />

Gesellschaftsausgaben und ein restlicher Teilbetrag von<br />

64 TEUR in der Mittelverwendungsprognose aus ge wiesen.<br />

Ab dem Geschäftsjahr 2012 beträgt die jähr liche Vergütung<br />

64 TEUR zzgl. Umsatzsteuer. Die jähr liche Vergütung<br />

des Treuhänders erhöht sich ab dem Geschäftsjahr 2014<br />

jährlich um 2,5% der jeweiligen Vorjahresvergütung.<br />

Mit der HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG<br />

wurde vertraglich die Übernahme der Buchführung, des<br />

Liquiditätsmanagements sowie der Unterstützung bei<br />

der Berichterstattung der Gesellschaft – auch während<br />

eines späteren Liquidationsstadiums – vereinbart. Im<br />

Jahr 2011 erhält die HANSA TREUHAND Finance GmbH<br />

&Co. KG eine Vergütung i.H.v. 11,67 TEUR zzgl. Umsatzsteuer.<br />

Die jährliche Vergütung ab 2012 beträgt 140 TEUR<br />

zzgl. Umsatzsteuer. Ab dem Geschäftsjahr 2014 erhöht<br />

sich diese Vergütung jährlich um 2,5% der jeweiligen<br />

Vorjahresvergütung.<br />

Der Komplementär des Emittenten erhält eine Haftungsvergütung.<br />

Für das Geschäftsjahr 2011 beträgt diese<br />

Vergütung 1,25 TEUR ggf. zzgl. Umsatzsteuer. Ab dem<br />

Geschäftsjahr 2012 beträgt die jährliche Haftungsver -<br />

gütung 5 TEUR ggf. zzgl. Umsatzsteuer. Sie erhöht sich<br />

ab dem Jahr 2014 um 2,5% p.a.<br />

Im Rahmen eines Asset-Management- und Remarketing-<br />

Vertrages erhält die Doric im Jahr 2012 eine Vergütung<br />

i.H.v. 225 TEUR zzgl. Umsatzsteuer. Die Zahlung erfolgt


STEUERLICHE ERGEBNISPROGNOSE, LIQUIDITÄTSPROGNOSE // TEIL B<br />

mit Übergabe des Flugzeuges. Ab dem Jahr 2013 erhält<br />

die Doric gemäß Prognose eine jährliche Asset-Management-<br />

und Remarketing-Vergütung i.H.v. 300 TEUR zzgl.<br />

Umsatzsteuer. Die jährliche Asset-Management- und<br />

Remarketing-Vergütung erhöht sich ab dem Jahr 2014<br />

um 2,5% p.a.<br />

Die Fonds- und Gesellschaftsausgaben sind ab dem<br />

Jahr 2012 jeweils quartalsweise im Voraus zu zahlen und<br />

werden am 1. Januar, am 1. April, am 1. Juli und am<br />

1. Oktober geleistet. In der Prognoserechnung wurde<br />

jeweils in Bezug auf die Fonds- und Gesellschaftsausgaben<br />

davon ausgegangen, dass der Emittent zum Vorsteuerabzug<br />

berechtigt ist.<br />

Die laufenden Wartungsausgaben sind gemäß Leasingvertrag<br />

vom Leasingnehmer zu tragen.<br />

4. UMSATZSTEUERZAHLUNGEN/-ERSTATTUNGEN<br />

Die Umsatzsteuerzahlungen auf umsatzsteuerpflichtige<br />

Kosten (wie z.B. Konzeptionsvergütung oder Rechtsund<br />

Steuerberatungskosten) und erstmalige Umsatzsteuerzahlungen<br />

auf laufende Fonds- und Gesellschaftskosten<br />

werden gemäß Prognose im Dezember 2011 und<br />

fortan zum jeweiligen Fälligkeitsdatum dieser Kosten<br />

geleistet. Die Rückerstattung der Umsatzsteuern findet<br />

gemäß Prognose innerhalb von drei Monaten nach Zahlung<br />

der entsprechenden Umsatzsteuern statt.<br />

5. ZINSAUSGABEN UND FINANZIERUNGSKOSTEN<br />

Unter die Zinsausgaben fallen alle Zinszahlungen des<br />

Emittenten zur Bedienung der Zinsverpflichtungen unter<br />

dem langfristigen Darlehen. Das langfristige Darlehen<br />

wird auf quartalsweiser Basis verzinst. Die Zinsausgaben<br />

für das langfristige Darlehen sind quartalsweise nachschüssig<br />

in US-Dollar zu zahlen. Der prognostizierte<br />

Zinssatz für die Gesamtlaufzeit des langfristigen Darlehens<br />

beträgt 5,2% (inkl. Marge) p.a., unter der Annahme,<br />

dass der entsprechende USD-Basiszinssatz für das Darlehen<br />

2,35% p.a. beträgt.<br />

Während der Gesamtlaufzeit des langfristigen Darlehens<br />

erfolgt die Zahlung der USD-Zinsausgaben über die<br />

USD-Leasingraten, d.h. für den Emittenten entstehen<br />

währungskongruente Zahlungsströme.<br />

1<br />

Umgerechnet mit einem Wechselkurs i.H.v. EUR/USD 1,33.<br />

In der Prognoserechnung wurde keine Inanspruchnahme<br />

des Zwischenfinanzierungsdarlehens unterstellt. Die<br />

Platzierung und Einzahlung des geplanten Einlagekapitals<br />

wurde zum Dezember 2011 prognostiziert. In diesem<br />

Fall erhalten alle Anleger gemäß Prognose die einmalige<br />

Bonusausschüttung i.H.v. 1% ihrer Kapitaleinlage und<br />

die laufende Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2012.<br />

Sollte aufgrund von späteren Einzahlungen der Kapitaleinlagen<br />

eine Zwischenfinanzierung der Kaufpreiszahlung<br />

des Flugzeuges erforderlich sein, so wird die Rückführung<br />

des entsprechenden Euro-Zwischenfinanzierungsdarlehensbetrages<br />

durch Euro-Einzahlungen von<br />

Kapital einlagen erfolgen und ggf. entstehende Zinsausgaben<br />

werden durch verringerte Ausschüttungsansprüche<br />

kompensiert, sofern der Zwischenfinanzierungszins<br />

nicht höher als 8% p.a. ist, d.h. der 1-Monats-Basiszinssatz<br />

plus 1,2% p.a. Marge 8% p.a. nicht übersteigt.<br />

Als Finanzierungskosten werden die an das Banken -<br />

konsortium zu zahlenden Bereitstellungs- und Arrangierungsvergütungen<br />

sowie die anfallenden Rechtsberatungskosten<br />

für die Banken erfasst.<br />

6. STEUERLICHES ERGEBNIS<br />

In dieser Zeile wird der jährliche Überschuss der Einnahmen<br />

und Ausgaben aus der Vermietungstätigkeit gezeigt.<br />

Der prognostizierte Veräußerungserlös im Juni 2027 nach<br />

Abzug der Vermarktungs- und Rekonfigurationskosten<br />

i.H.v. 75,33%¹ des Einlagekapitals ist im vermögensverwaltenden<br />

Bereich nach derzeitiger Rechtslage nicht<br />

steuerpflichtig und wurde daher in der steuerlichen Prognose<br />

nicht erfasst.<br />

7. ZU VERSTEUERNDES ERGEBNIS<br />

In dieser Zeile wird das zu versteuernde Ergebnis des je -<br />

weiligen Jahres dargestellt, welches sich aus dem laufenden<br />

steuerlichen Ergebnis aus der Vermietung und Verpachtung<br />

nach Verrechnung von Verlustvorträgen ergibt.<br />

Wegen der geringfügigen steuerlichen Auswirkungen<br />

beim Anleger wurde auf einen möglichen Verlustausgleich<br />

auf Ebene der Anleger in der Prognoserechnung<br />

verzichtet. Stattdessen werden Verluste vereinfacht in<br />

entsprechender Anwendung des §15b EStG erst mit<br />

später erzielten Gewinnen verrechnet.<br />

75


TEIL B // STEUERLICHE ERGEBNISPROGNOSE, LIQUIDITÄTSPROGNOSE //<br />

8. ZINSEINNAHMEN<br />

In dieser Position werden die prognostizierten Zins -<br />

erträge des Emittenten berücksichtigt, die diesem aus<br />

der Anlage seiner Liquidität bei Kreditinstituten zufließen.<br />

Sie werden den Einkünften aus Kapitalvermögen zugerechnet<br />

und können nicht mit den Verlusten aus Ver mie -<br />

tung und Verpachtung des Flugzeuges verrechnet werden.<br />

Hierbei wurde auf die Anlagebeträge ein Zinssatz von<br />

2% p.a. ab dem Jahr 2014 unterstellt.<br />

In der Zeile 8a wird die Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer)<br />

(25%) und der darauf anfallende Solidaritäts -<br />

zuschlag (5,5%) ausgewiesen. Kirchensteuer wurde<br />

nicht berücksichtigt.<br />

ERLÄUTERUNGEN<br />

ZUR LIQUIDITÄTSPROGNOSE<br />

Aufgrund der Einnahmenüberschussrechnung entsprechen<br />

die Positionen, „11. Zinseinnahmen“, „12. Fonds- und<br />

Gesellschaftsausgaben“ und „19. Umsatzsteuerzahlungen/<br />

-erstattungen“ denjenigen in der Steuerlichen Ergebnisprognose.<br />

9. EINNAHMEN AUS LEASINGRATEN<br />

Bei Auslieferung des Flugzeuges wird der Leasingnehmer<br />

Emirates eine einmalige Leasingsonderzahlung für<br />

die ersten zehn Jahre i.H.v. 24 Millionen USD leisten.<br />

Die laufenden, monatlichen Leasingraten werden sowohl<br />

in US-Dollar als auch in Euro geleistet. Die laufenden,<br />

monatlichen USD-Leasingraten für die ersten zehn Jahre<br />

betragen gemäß Prognose 1,57 Millionen USD bei einem<br />

USD-Basiszinssatz von 2,35% p.a. und einer Darlehensziehung<br />

von 145 Millionen USD. Für jede Abweichung<br />

des USD-Basiszinssatzes um 10 Basispunkte nach oben<br />

oder unten wird die Leasingrate um 7.338 USD erhöht<br />

oder vermindert. Die Euro-Leasingrate beträgt monatlich<br />

über die ersten zehn Jahre des Leasingvertrages<br />

455 TEUR.<br />

In den Jahren 11 und 12 des Leasingvertrages betragen<br />

die monatlichen Leasingraten gemäß Prognose 525 TUSD<br />

und 479 TEUR. In den folgenden drei Jahren belaufen<br />

sich die monatlichen Leasingraten auf 570 TUSD und<br />

819 TEUR.<br />

Die laufenden, monatlichen USD-Leasingraten sowie<br />

die einmalige Leasingsonderzahlung im Jahr 2012 werden<br />

in der Prognoserechnung mit einem unterstellten<br />

EUR/USD-Wechselkurs von 1,33 ausgewiesen.<br />

10. ERLÖSE AUS DER VERWERTUNG<br />

DES FLUGZEUGES<br />

Im Juni 2027 wurde in der Prognose eine Veräußerung<br />

des Flugzeuges unterstellt. Dabei wird davon ausgegangen,<br />

dass im Rahmen einer Veräußerung hierbei Erlöse<br />

i.H.v. rund 30% des ursprünglichen Kaufpreises des<br />

Flugzeuges erzielt werden können, d.h. ein Betrag i.H.v.<br />

69,12 Millionen USD.<br />

Vom prognostizierten Veräußerungserlös sind Rekonfi -<br />

gurations- und Remarketingkosten in Abzug zu bringen.<br />

Diese wurden in der Prognoserechnung mit einem Betrag<br />

i.H.v. 7 Millionen USD einbezogen und beinhalten die<br />

Remarketingvergütung, die 4% des Bruttoveräußerungserlöses<br />

beträgt (siehe Seite 116). Der prognostizierte Veräußerungserlös<br />

beträgt danach für den Emittenten 62,12<br />

Millionen USD bzw. 46,71 Millionen EUR¹.<br />

13./14. ZINSAUSGABEN UND FINANZIERUNGSKOSTEN/<br />

TILGUNG FREMDKAPITAL<br />

Das langfristige Darlehen wird prognosegemäß 145 Millionen<br />

USD betragen. Das Darlehen wird annuitätisch<br />

getilgt. Die Zahlungen erfolgen quartalsweise nachschüssig.<br />

Das langfristige Darlehen hat eine Laufzeit von<br />

zehn Jahren und wird innerhalb dieser Zeit planmäßig<br />

getilgt. Die quartalsweise Annuität beträgt auf Basis des<br />

prognostizierten Zinssatzes von 5,2% (inkl. Marge) p.a.<br />

und einer Darlehensziehung von 145 Millionen USD,<br />

4,69 Millionen USD.<br />

Darüber hinaus ist unterstellt, dass im Rahmen des<br />

Erwerbs des Flugzeuges anfallende und vom Emittenten<br />

zu übernehmende Kosten des Bankenkonsortiums (inkl.<br />

Rechtsberatung) i.H.v. insgesamt 2.084 TEUR¹ geleistet<br />

werden.<br />

1<br />

Umgerechnet mit einem Wechselkurs i.H.v. EUR/USD 1,33.<br />

76


STEUERLICHE ERGEBNISPROGNOSE, LIQUIDITÄTSPROGNOSE // TEIL B<br />

15. EINLAGEKAPITAL<br />

In der Prognoserechnung wird von einer Platzierung<br />

und Einzahlung des geplanten Einlagekapitals bis<br />

Dezember 2011 ausgegangen. In diesem Fall erhalten alle<br />

Anleger eine einmalige Bonusausschüttung i.H.v. 1%<br />

ihrer Kapitaleinlage und die laufende Ausschüttung für<br />

das Geschäftsjahr 2012.<br />

16. FLUGZEUGHYPOTHEKENDARLEHEN<br />

Der Erwerb des Flugzeuges wird teilweise über ein langfristiges<br />

Darlehen eines Bankenkonsortiums finanziert.<br />

Dieses Darlehen wird gemäß Prognose zum Erwerb des<br />

Flugzeuges in US-Dollar an den Emittenten ausgezahlt<br />

und ist mit einem angenommenen Wechselkurs von<br />

EUR/USD 1,33 mit 109,02 Millionen EUR in der Prognoserechnung<br />

berücksichtigt.<br />

17. ERWERB DES FLUGZEUGES<br />

INKL. ERWERBSNEBENKOSTEN<br />

Die Beteiligungsgesellschaft wird das Flugzeug vom Typ<br />

Airbus A380-800 gemäß Prognose am 15. Juni 2012<br />

vom Verkäufer Airbus S.A.S. („Airbus“) übernehmen und<br />

dafür einen Kaufpreis von 234 Millionen USD zahlen.<br />

Darüber hinaus wurden im Rahmen des Erwerbs des<br />

Flugzeuges anfallende und vom Emittenten zu übernehmende<br />

Kosten für Gutachten i.H.v. 15 TEUR¹ geleistet.<br />

Hieraus resultiert ein Gesamtkaufpreis zzgl. weiterer<br />

Kosten i.H.v. insgesamt 175,95 Millionen EUR¹.<br />

18. FONDSABHÄNGIGE KOSTEN<br />

In dieser Position sind die jeweiligen Vergütungen i.H.v.<br />

insgesamt 9,92 Millionen EUR (exkl. Agio) zusammen -<br />

gefasst, die in der <strong>Invest</strong>itionsrechnung ebenfalls als<br />

fondsabhängige Kosten ausgewiesen sind. Darin ist auch<br />

die Einlagekapitalvermittlungsprovision i.H.v. 6% des<br />

vermittelten Einlagekapitals (exkl. Agio) enthalten.<br />

1<br />

Umgerechnet mit einem Wechselkurs i.H.v. EUR/USD 1,33.<br />

2<br />

Die Ausschüttungen für das Geschäftsjahr 2012 erfolgen zeitanteilig ab<br />

dem Folge monat nach der Flugzeugübernahme, d.h. gemäß Prognose<br />

ab Juli 2012.<br />

3<br />

Die Ausschüttungen für das Geschäftsjahr 2027 erfolgen zeitanteilig,<br />

da die Prognoserechnung eine Veräußerung des Flugzeuges im Juni<br />

2027 vorsieht. Damit wird eine Fondslaufzeit bis zum 30. Juni 2027<br />

prognostiziert.<br />

20. LIQUIDITÄTSÜBERSCHUSS<br />

Der Liquiditätsüberschuss entspricht der Summe der<br />

liquiditätswirksamen Zu- und Abflüsse innerhalb eines<br />

Geschäftsjahres vor Ausschüttungen.<br />

21. JÄHRLICHE AUSSCHÜTTUNGEN<br />

Ausschüttungen werden aus den Liquiditätsüberschüssen<br />

des Emittenten geleistet und beinhalten Kapitalrückzahlungen<br />

(siehe auch Seite 78, 2a) und 2b)). Im Jahr 2027<br />

wird sowohl der Verkaufserlös aus dem Flugzeug als<br />

auch die Restliquidität des Emittenten an die Anleger<br />

ausgeschüttet. Die prognostizierten laufenden Ausschüttungen<br />

betragen ab Juli 2012 für die Jahre 2012 2 bis 2022<br />

8% p.a., 14% für die Jahre 2023 und 2024 und 16% für<br />

die Jahre 2025 bis 2027 3 , jeweils bezogen auf das Ein -<br />

lagekapital. Anleger, die bereits bis zum 31. Dezember<br />

2011 beitreten und einzahlen, erhalten eine einmalige<br />

Bonusausschüttung von 1% bezogen auf ihre jeweilige<br />

Kapitaleinlage. Leistet ein Anleger seine Kapitaleinlage<br />

nicht bis zum 1. Juni 2012, reduziert sich seine laufende<br />

Ausschüttung für 2012 zeitanteilig. Im Jahr 2027 beträgt<br />

die Ausschüttung zusätzlich zur laufenden Ausschüttung<br />

rund 106%¹, bezogen auf das Einlagekapital, und beinhaltet<br />

die Ausschüttung der Restliquidität der Beteiligungsgesellschaft<br />

sowie den prognostizierten Veräußerungs -<br />

erlös des Flugzeuges.<br />

Es ist vorgesehen, die Ausschüttungen für ein Kalenderjahr<br />

am Ende eines Kalenderjahres vorzunehmen. Es wird<br />

in der Prognoserechnung unterstellt, dass alle Anleger<br />

die einmalige Bonusausschüttung und die laufende, prognostizierte<br />

Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2012 er -<br />

halten. Sollte ein Anleger nach dem 1. Juli 2012 beitreten<br />

und einzahlen, so verringert sich die Gesamtausschüttung<br />

zeitanteilig entsprechend. Die einmalige Bonusausschüttung<br />

und die laufenden Ausschüttungen für das<br />

Geschäftsjahr 2012 werden bis zum 31. Dezember 2012<br />

durchgeführt.<br />

23. LIQUIDITÄTSRESERVE<br />

Die Liquiditätsreserve eines Jahres ergibt sich aus den<br />

prognostizierten liquiditätswirksamen Zu- und Abflüssen<br />

des entsprechenden Jahres sowie dem Stand der Liquiditätsreserve<br />

des Vorjahres. USD-Salden wurden mit<br />

einem Wechselkurs i.H.v. EUR/USD 1,33 berücksichtigt.<br />

77


TEIL B // KAPITALRÜCKFLUSSPROGNOSE //<br />

KAPITALRÜCKFLUSSPROGNOSE<br />

BEISPIELHAFTE KAPITALRÜCKFLUSSPROGNOSE FÜR EINE KAPITALEINLAGE I.H.V. EUR 100.000 (ZZGL. AGIO)<br />

Gesamtzeichnungssumme (inkl. Agio) – 105.000<br />

Mittelrückfluss aus Ausschüttungen 153.000<br />

Verwertung des Flugzeuges 1 105.921<br />

Steuerzahlungen – 33.638<br />

Überschuss aus der Vermietung und Verpachtung nach Steuern 120.283<br />

Jahr<br />

1) Eigenmitteleinzahlung<br />

2) Ausschüttungen 1<br />

a) davon Eigenkapitalrückzahlungen<br />

b) davon Gewinnaus -<br />

zahlung<br />

2011 – 105.000 – – – – – – 105.000 – 105.000 –<br />

2012 – 5.000 5.000 – – – 5.000 – 100.000 169.076<br />

2013 – 8.000 8.000 – – – 8.000 – 92.000 154.972<br />

2014 – 8.000 8.000 – – – 8.000 – 84.000 140.110<br />

2015 – 8.000 8.000 – – – 8.000 – 76.000 124.448<br />

2016 – 8.000 8.000 – – – 8.000 – 68.000 107.963<br />

2017 – 8.000 8.000 – – – 983 7.017 – 60.983 90.572<br />

2018 – 8.000 8.000 – – – 1.645 6.355 – 54.628 72.247<br />

2019 – 8.000 5.818 2.182 – – 2.071 5.929 – 48.700 52.936<br />

2020 – 8.000 393 7.607 – – 2.517 5.483 – 43.216 32.594<br />

2021 – 8.000 – 8.000 – – 2.994 5.006 – 38.210 11.151<br />

2022 – 8.000 7.160 840 – – 8.000 – 30.210 –<br />

2023 – 14.000 14.000 – – – 14.000 – 16.210 –<br />

2024 – 14.000 11.527 2.473 – – 14.000 – 2.210 –<br />

2025 – 16.000 – 16.000 – – 9.037 6.963 4.753 –<br />

2026 – 16.000 – 16.000 – – 10.176 5.824 10.577 –<br />

2027 – 113.921 13.101 100.820 1.000 2 – 4.215 109.706 120.283 –<br />

Summe – 105.000 258.921 105.000 153.922 1.000 – 33.638 120.283 – –<br />

c) Haftung gemäß<br />

§172 HGB<br />

3) Steuerzahlungen/<br />

Steuererstattungen<br />

4) Jährliche Rückflüsse<br />

nach Steuern<br />

5) Gebundenes<br />

Kapital<br />

6) Anteiliges<br />

Fremdkapital 1<br />

1<br />

Es wurde ein Wechselkurs i.H.v. EUR/USD 1,33 unterstellt.<br />

2<br />

Die Haftung besteht bis zu fünf Jahren nach Veräußerung der Beteiligung (siehe Seite 30).<br />

78


KAPITALRÜCKFLUSSPROGNOSE // TEIL B<br />

ERLÄUTERUNGEN ZUR BEISPIELHAFTEN<br />

KAPITALRÜCKFLUSSPROGNOSE<br />

Die beispielhafte Kapitalrückflussprognose zeigt den Kapitalrückfluss<br />

der Vermögensanlage für einen Anleger mit einer<br />

Kapitaleinlage von 100 TEUR zzgl. 5% Agio. Dabei wird<br />

unterstellt, dass die Kapitaleinlage zzgl. 5% Agio vor dem<br />

31. Dezember 2011 geleistet wird. Der Anleger erhält damit<br />

sowohl die einmalige Bonusausschüttung als auch die laufende,<br />

prognostizierte Ausschüttung für das Geschäftsjahr<br />

2012. Erfolgt der Beitritt und die Kapitaleinlageeinzahlung<br />

nach dem 1. Juli 2012, erhält der Anleger zeitanteilige Ausschüttungen<br />

für das Geschäftsjahr 2012 und der Anleger hat<br />

keinen Anspruch auf die Bonusausschüttung. Zur etwaigen<br />

Haftung beitretender Anleger für Verbindlichkeiten des Emittenten<br />

siehe Seite 30.<br />

EIGENMITTELEINZAHLUNG<br />

Aufgrund des gewählten Beispiels der Vermögensanlage<br />

wurde eine Kapitaleinzahlung i.H.v. 100 TEUR Einlagekapital<br />

zzgl. 5% Agio im Dezember 2011 unterstellt.<br />

1<br />

Die Ausschüttungen für das Geschäftsjahr 2012 erfolgen zeitanteilig ab<br />

dem Folge monat nach der Flugzeugübernahme, d.h. gemäß Prognose<br />

ab Juli 2012.<br />

2<br />

Die Ausschüttungen für das Geschäftsjahr 2027 erfolgen zeitanteilig,<br />

da die Prognoserechnung eine Veräußerung des Flugzeuges im Juni<br />

2027 vorsieht. Damit wird eine Fondslaufzeit bis zum 30. Juni 2027<br />

prognostiziert.<br />

3<br />

Umgerechnet mit einem Wechselkurs i.H.v. EUR/USD 1,33.<br />

AUSSCHÜTTUNGEN<br />

Ausschüttungen werden aus den Liquiditätsüberschüssen<br />

des Emittenten geleistet und beinhalten Kapitalrückzahlungen.<br />

Im Jahr 2027 wird sowohl der Verkaufserlös aus dem Flugzeug<br />

als auch die Restliquidität des Emittenten an die Anleger<br />

ausgeschüttet. Die prognostizierten, laufenden Ausschüttungen<br />

betragen 8% p.a. ab Juli 2012 für die Jahre 2012 1 bis<br />

2022, 14% p.a. für die Jahre 2023 und 2024 und 16% p.a.<br />

für die Jahre 2025 bis 2027 2 , jeweils bezogen auf das Einlagekapital<br />

ohne Agio. Darüber hinaus erhält ein Anleger bei<br />

einem Beitritt und Einzahlung der Kapitaleinlage bis zum<br />

31. Dezember 2011 eine einmalige Bonusausschüttung.<br />

Leistet ein An leger seine Kapitaleinlage nicht bis zum 1. Juni<br />

2012, reduziert sich seine laufende Ausschüttung für 2012<br />

zeitanteilig. Im Jahr 2027 beträgt die Ausschüttung zusätzlich<br />

rund 106% 3 bezogen auf das Einlagekapital und beinhaltet<br />

die Ausschüttung der Restliquidität der Beteiligungsgesellschaft<br />

sowie den Veräußerungserlös des Flugzeuges<br />

nach Abzug der angenommenen Rekonfigurations- und<br />

Remarketingkosten von insgesamt 7 Millionen USD.<br />

Die Spalte a) zeigt Ausschüttungen aus Eigenkapitalrückzahlungen.<br />

Das sind solche Ausschüttungen, die das handelsrechtliche<br />

Ergebnis übersteigen. Die Spalte b) stellt die Ausschüttungen<br />

aus handelsrechtlichen Jahresüberschüssen<br />

dar. Spalte c) stellt die Haftung gemäß §172 HGB dar und<br />

weist die aufgrund von Entnahmen aus dem Kapitalkonto<br />

wiederauflebende Haftung aus.<br />

STEUERZAHLUNGEN/STEUERERSTATTUNGEN<br />

Diese Position enthält die Einkommensteuerzahlungen bei<br />

Anwendung eines Einkommensteuersatzes i.H.v. 42% zzgl.<br />

5,5% Solidaritätszuschlag über den gesamten Prognosezeitraum<br />

auf die Einkünfte aus Vermietung. Steuerliche Verluste<br />

in den einzelnen Jahren werden entsprechend der<br />

Regelung des §15b EStG anteilig vorgetragen und mit nachfolgenden<br />

Gewinnen aus Vermietung und Verpachtung des<br />

Anlegers aus dieser Beteiligung verrechnet. Auf einen mög -<br />

lichen Verlustausgleich und daraus resultierende Steuer -<br />

erstattungen wurde wegen der geringfügigen Auswirkungen<br />

verzichtet. Die auf die Zinseinkünfte erhobene Abgeltungsteuer<br />

(25%) zzgl. Solidaritätszuschlag (5,5%) werden nicht<br />

ausgewiesen, da sie bereits die Zinseinnahmen gemindert<br />

haben (siehe Seite 76 unter „8. Zinseinnahmen“). Ggf. zu -<br />

sätzlich erhobene Kirchensteuer wurde nicht berücksichtigt.<br />

JÄHRLICHE RÜCKFLÜSSE NACH STEUERN<br />

Die Summe des Rückflusses setzt sich aus Ausschüttungen<br />

der Beteiligungsgesellschaft (Verzinsung und Rückzahlung<br />

der Kapitaleinlage) nach Berücksichtigung von Einkommensteuerzahlungen/-erstattungen<br />

zusammen.<br />

GEBUNDENES KAPITAL<br />

Das jeweils gebundene Kapital ergibt sich als Saldo aus<br />

der gemäß Prognose geleisteten Nominaleinlage zzgl. Agio<br />

abzüglich Steuerzahlungen zzgl. Ausschüttungen.<br />

ANTEILIGES FREMDKAPITAL<br />

Diese Spalte stellt das anteilige Fremdkapital am Ende des<br />

jeweiligen Kalenderjahres dar.<br />

79


TEIL B // SENSITIVITÄTSANALYSEN – ABWEICHUNGEN VON DER PROGNOSE //<br />

SENSITIVITÄTSANALYSEN –<br />

ABWEICHUNGEN VON DER PROGNOSE<br />

Die Leasingeinnahmen gemäß Leasingvertrag, die Zahlungen<br />

unter dem langfristigen Darlehen mit dem Bankenkonsortium<br />

und die fondsbezogenen Zahlungen führen zu Einnahmen,<br />

die per Saldo der Prognose entsprechen. Daher ergibt<br />

sich bis zum Ende der Grundlaufzeit des Leasingvertrages<br />

mit Emirates keine Abweichung von der Prognose.<br />

Die der Prognoserechnung zugrunde liegenden Zahlungsströme<br />

basieren auf der Annahme, dass Emirates den Leasingvertrag<br />

mit der Beteiligungsgesellschaft um weitere zwei<br />

und drei Jahre verlängert. Im Rahmen des Leasingvertrages<br />

ist bereits heute vereinbart, dass der Emittent von Emirates<br />

eine Leasingsonderzahlung von 24 Millionen USD erhält. Die<br />

laufenden, monatlichen USD-Leasingraten für die ersten<br />

zehn Jahre betragen gemäß Prognose 1,57 Millionen USD<br />

bei einem USD-Basiszinssatz von 2,35% p.a. und einer Darlehensziehung<br />

von 145 Millionen USD. Die Euro-Leasingrate<br />

beträgt monatlich über die ersten zehn Jahre des Leasingvertrages<br />

455 TEUR. In den Jahren 11 und 12 des Leasingvertrages<br />

betragen die monatlichen Leasingraten gemäß<br />

Prognose 525 TUSD und 479 TEUR. In den folgenden drei<br />

Jahren belaufen sich die monatlichen Leasingraten gemäß<br />

Prognose auf 570 TUSD und 819 TEUR.<br />

Unter der Annahme einer Anschlussvermietung an eine<br />

andere Fluggesellschaft kann festgehalten werden, dass<br />

Anschlussleasingraten (genauso wie der Veräußerungserlös)<br />

den zu den jeweiligen Zeitpunkten vorherrschenden Marktbedingungen<br />

unterliegen. Neben den vorherrschenden<br />

Marktbedingungen sind außerdem der Flugzeugtyp, die<br />

Ausstattung des Flugzeuges, der Instandhaltungszustand<br />

des Flugzeuges sowie der zukünftige Leasingvertrag von<br />

Bedeutung.<br />

Zyklische Industrien, wie die Transportindustrie, sind von<br />

Berg- und Talfahrten geprägt. Die Vermarktungschancen für<br />

ein Flugzeug sind von der jeweiligen Marktlage und der Verbreitung<br />

des Flugzeugtyps abhängig. Der Emirates Airbus<br />

A380 ist nach Ablauf des Leasingvertrages in einem entsprechend<br />

den Rückgabebedingungen des Leasingvertrages<br />

vereinbarten Zustand (siehe Seiten 53 und 108f.) von<br />

Emirates zurückzugeben. Erfüllt Emirates seine vertraglichen<br />

Verpflichtungen, führt dies dazu, dass ein Käufer oder<br />

Anschluss leasingnehmer das Flugzeug unmittelbar nutzen<br />

kann, ohne dass für den Leasinggeber bzw. den Emittenten<br />

größere Zusatzkosten für Wartung anfallen. Anders als beispielsweise<br />

bei Immobilien erfolgt die Instandhaltung eines<br />

Flugzeuges fortlaufend durch den Leasingnehmer. Auf diese<br />

Weise erhält der Leasinggeber bei Beendigung des Leasingvertrages<br />

ein luftfahrttaugliches, jederzeit einsatzbereites<br />

Flugzeug zurück. Inwieweit der Leasinggeber dann, um etwa<br />

Veräußerungserlöse oder Anschlussmieten zu erhöhen,<br />

Rekonfigurationen am Flugzeug vornimmt, hängt von dem<br />

Kosten-Nutzen-Verhältnis für den Leasinggeber ab. Unter<br />

Flugzeugrekonfiguration versteht man vor allem solche Kosten,<br />

die entstehen, um ein Flugzeug an bestimmte Ausstattungswünsche<br />

einer Fluggesellschaft anzupassen. Solche<br />

Ausstattungen sind wesentlich durch den Marktauftritt oder<br />

das „Branding“ einer Fluggesellschaft bestimmt. Es geht<br />

hier beispielsweise um die Aufteilung der Kabine in eine,<br />

zwei oder drei Klassen-Konfiguration. Inwiefern solche Ausstattungswünsche<br />

bzw. Um bau wünsche in der Zukunft notwendig<br />

sein werden und in welcher Höhe daraus resultierende<br />

Rekonfigurations- und Remarketingkosten (d.h. Kosten<br />

für Ausstattungen eines potenziellen neuen Leasingnehmers<br />

oder potenziellen Käufers) anfallen werden, lässt sich<br />

aus heutiger Sicht nicht abschätzen. In der Prognoserechnung<br />

wurden für Rekonfigurations- und Remarketingkosten<br />

ein Gesamtbetrag i.H.v. 7 Millionen USD von dem unterstellten<br />

Verkaufspreis im Jahr 2027 in Abzug gebracht.<br />

80


SENSITIVITÄTSANALYSEN – ABWEICHUNGEN VON DER PROGNOSE // TEIL B<br />

Der Airbus A380 gehört mit zu den treibstoffeffizientesten<br />

Flugzeugen seiner Flugzeugklasse und ist ein technologisch<br />

modernes Flugzeug. Auch zukünftig wird erwartet, dass der<br />

Airbus A380 im Vergleich zu Flugzeugen der gleichen Größen -<br />

klasse eine herausragende Rolle spielen wird. Zusätzlich<br />

dazu hat das Flugzeug eine Innenausstattung von Emirates,<br />

die in der Branche hoch angesehen ist. Diese Faktoren sollten<br />

dazu führen, dass bei einer Veräußerung dieses Flugzeug<br />

gut positioniert ist. Bei einer Veräußerung im Jahr 2027<br />

wurde der AVAC Mittelwert (siehe Seiten 53 und 76) unterstellt,<br />

der wiederum eine Rückgabe im Half Life Zustand<br />

annimmt.<br />

Im Rahmen der nachfolgenden Sensitivitätsanalysen werden<br />

Änderungen dieser Parameter in ihren Auswirkungen auf<br />

den Gesamterfolg der Vermögensanlage untersucht und<br />

grafisch aufbereitet.<br />

VERÄUSSERUNG DES FLUGZEUGES<br />

Die Prognoserechnung basiert auf der Annahme, dass im<br />

Juni 2027 ein Verkauf des Flugzeuges erfolgt, der unter<br />

Berücksichtigung der hiervon in Abzug zu bringenden prognostizierten<br />

Rekonfigurationskosten zu einem prognostizierten<br />

Veräußerungserlös i.H.v. 62,12 Millionen USD bzw.<br />

46,71 Millionen EUR¹ führt. Der tatsächlich erzielbare Verkaufserlös<br />

wird von der zum Verkaufszeitpunkt vorherrschenden<br />

Marktsituation abhängig sein. Nachfolgend sind die<br />

Auswirkungen auf die Gesamtausschüttungen vor Steuern,<br />

bezogen auf das Einlagekapital, bei einem um 10% bzw.<br />

20% niedrigeren und 10% bzw. 20% höheren Verkaufspreis<br />

dargestellt.<br />

//ENTWICKLUNG DES FLUGZEUGVERÄUSSERUNGS -<br />

ERLÖSES – ABWEICHUNGEN VON DEN PROGNOSEN<br />

%<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass die hier zugrunde liegenden<br />

angenommenen Abweichungen nicht die jeweils maximal<br />

möglichen Veränderungen darstellen. Eine Einschätzung<br />

der Eintrittswahrscheinlichkeit der jeweiligen Sensitivitätsanalyse<br />

ist nicht oder nicht zuverlässig möglich.<br />

Die jeweils dargestellten Gesamtausschüttungen beziehen<br />

sich auf das Einlagekapital (ohne Agio) und beinhalten auch<br />

Kapitalrückzahlungen.<br />

300<br />

250<br />

200<br />

150<br />

100<br />

50<br />

242 % 1 272 % 1<br />

0<br />

–20 %<br />

55.296.000 USD 2<br />

251 % 1 259 %1 +10 %<br />

–10 %<br />

62.208.000 USD 2<br />

Prognose<br />

69.120.000 USD 2<br />

266 % 1 +20 %<br />

76.032.000 USD 2<br />

82.944.000 USD 2<br />

1<br />

Umgerechnet mit einem Wechselkurs i.H.v. EUR/USD 1,33.<br />

2<br />

Bruttoveräußerungserlöse vor Abzug von Rekonfigurations- und<br />

Remarketingkosten.<br />

81


TEIL B // SENSITIVITÄTSANALYSEN – ABWEICHUNGEN VON DER PROGNOSE //<br />

REKONFIGURATIONS- UND REMARKETINGKOSTEN<br />

Es ist aus heutiger Sicht nicht abschätzbar, inwieweit<br />

Umbau- und /oder Modernisierungsmaßnahmen am Flugzeug<br />

bei Rückgabe durchzuführen sind, um eine Veräußerung<br />

oder Anschlussvermietung zu ermöglichen. Dieses wird<br />

insbesondere von den zu diesem Zeitpunkt vorherrschenden<br />

Marktbedingungen, von Anforderungen und Ausstattungswünschen<br />

potenzieller Käufer oder neuer Leasingnehmer<br />

und der Nachfrage nach dem Flugzeugtyp Airbus A380<br />

abhängen. In der Prognoserechnung wurden Rekonfigura -<br />

tionskosten i.H.v. 7 Millionen USD im Jahr 2027 unterstellt.<br />

Dieser Gesamtbetrag teilt sich in eine Remarketingvergütung,<br />

die 4% des Bruttoveräußerungserlöses (siehe Seite 116)<br />

beträgt, und Rekonfigurationskosten i.H.v. 4,2 Millionen USD<br />

auf. Die Rekonfigurationskosten sollen die Ausstattungskosten<br />

eines potenziellen neuen Leasingnehmers oder potenziellen<br />

Käufers abdecken. Nachfolgend werden die Auswirkungen<br />

höherer bzw. niedrigerer Rekonfigurationskosten auf<br />

die Gesamtausschüttungen vor Steuern dargestellt.<br />

VERKAUFSJAHR DES FLUGZEUGES<br />

Nachfolgend sind die Auswirkungen bei einer Veräußerung<br />

des Flugzeuges nach Jahr 12 und nach Jahr 15 auf die<br />

Gesamtausschüttungen, bezogen auf das Einlagekapital,<br />

dargestellt. Bezüglich des Veräußerungserlöses wurde unterstellt,<br />

dass die von Emirates zu leistende Abstandszahlung<br />

i.H.v. 12 Millionen USD (siehe Seite 108) für Rekonfigura -<br />

tions- und Remarketingkosten verausgabt wird und demzufolge<br />

sich ein Veräußerungserlös i.H.v. 96,73 Millionen USD<br />

erzielen lässt. Dies entspricht dem AVAC Mittelwert im Full<br />

Life Zustand.<br />

//ENTWICKLUNG VERKAUFSJAHR DES FLUGZEUGES –<br />

ABWEICHUNGEN VON DEN PROGNOSEN<br />

%<br />

300<br />

250<br />

//ENTWICKLUNG DER REKONFIGURATIONS-<br />

UND REMARKETINGKOSTEN –<br />

ABWEICHUNGEN VON DEN PROGNOSEN<br />

200<br />

150<br />

100<br />

226 % 1 259 % 1<br />

%<br />

50<br />

300<br />

250<br />

0<br />

2024<br />

2027<br />

200<br />

150<br />

100<br />

255 % 1 261 % 1<br />

50<br />

0<br />

+ 50 %<br />

10.500.000 USD<br />

+ 25 %<br />

8.750.000 USD<br />

257 % 1 259 % 1 – 10 %<br />

Prognose<br />

7.000.000 USD<br />

260 % 1 – 20 %<br />

6.300.000 USD<br />

5.600.000 USD<br />

1<br />

Umgerechnet mit einem Wechselkurs i.H.v. EUR/USD 1,33.<br />

82


SENSITIVITÄTSANALYSEN – ABWEICHUNGEN VON DER PROGNOSE // TEIL B<br />

AUSWIRKUNGEN VON WECHSELKURSÄNDERUNGEN<br />

Sollte die Veräußerung des Flugzeuges auf USD-Basis<br />

erfolgen, würden sich hieraus Auswirkungen auf den wirtschaftlichen<br />

Erfolg des Emittenten ergeben, sofern der USD-<br />

Kurs bei der Veräußerung des Flugzeuges vom Wechselkurs<br />

von EUR/USD 1,33 abweichen sollte. Nachfolgend sind in<br />

einer Grafik die Auswirkungen auf die Gesamtausschüttungen<br />

vor Steuern, bezogen auf das Einlagekapital, bei unterschiedlichsten<br />

EUR/USD-Wechselkursszenarien dargestellt.<br />

//AUSWIRKUNG VOM EUR/USD-WECHSELKURS BEI<br />

VERKAUF – ABWEICHUNGEN VON DEN PROGNOSEN<br />

%<br />

300<br />

250<br />

200<br />

150<br />

100<br />

249 %<br />

254 % 259 %<br />

265 %<br />

272 %<br />

50<br />

0<br />

1,53<br />

1,43<br />

1,33<br />

1,23<br />

1,13<br />

83


DER AIRBUS A380 HAT EINE // FLÜGELSPANNWEITE // VON:<br />

79,75 m


RECHTLICHE UND STEUERLICHE GRUNDLAGEN // TEIL C<br />

RECHTLICHE UND STEUERLICHE<br />

GRUNDLAGEN<br />

Die Konzeption des Beteiligungsangebotes basiert auf verschiedenen<br />

Verträgen. Zu nennen sind hier insbesondere:<br />

Gesellschaftsvertrag des Emittenten<br />

Treuhandvertrag zwischen der AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud IV“ mbH<br />

und dem Anleger als Treugeber<br />

Kaufvertragsübernahmevereinbarung<br />

Leasingvertrag<br />

Langfristiges Darlehen<br />

Zwischenfinanzierungsdarlehen<br />

Platzierungsgarantievereinbarung<br />

Dienstleistungs-/Geschäftsbesorgungsverträge<br />

– Konzeptionsvertrag<br />

– Vertriebsvereinbarung<br />

– Marketing- und Vertriebsunterstützungsvertrag<br />

– Vertrag über die Vermittlung einer Eigenkapital zwischenfinanzierung<br />

– Vertrag über die Vermittlung von langfristigem Fremdkapital<br />

– Vertrag über die Leasingvermittlung<br />

– Asset-Management- und Remarketing-Vertrag<br />

– Geschäftsbesorgungsvertrag<br />

– Geschäftsbesorgungsvertrag/Anteilsverwaltung<br />

– Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

Nachfolgend werden die Verträge beschrieben, die für das Beteiligungsangebot von<br />

wesentlicher Bedeutung sind. Die Kaufvertragsübernahmevereinbarung und der<br />

Leasingvertrag, das langfristige Darlehen sowie die Sicherheitenverträge in Bezug<br />

auf das langfristige Darlehen unterliegen englischem Recht, die übrigen Verträge<br />

unterliegen deutschem Recht.<br />

85


TEIL C // BETEILIGTE PARTEIEN //<br />

//BETEILIGTE PARTEIEN<br />

Anleger<br />

Mittelbar als Treugeber<br />

Treuhandkommanditist/<br />

Mittelverwendungkontrolleur<br />

AGR Treuhandgesellschaft<br />

„Sky Cloud IV“ mbH<br />

Einlagekapital<br />

Strukturierung 1 /Konzeption/<br />

Asset Management und<br />

Remarketing<br />

Doric Gruppe<br />

Vertrieb durch Dritte<br />

Komplementär<br />

Doric Flight Control 16 GmbH<br />

Geschäftsführender<br />

Kommanditist<br />

Doric Flight<br />

Management 16 GmbH<br />

Emittent<br />

Doric Flugzeugfonds<br />

Sechzehnte GmbH&Co.KG<br />

(Sky Cloud IV)<br />

Platzierungsgarant<br />

Herr Hermann Ebel<br />

Konzeption/<br />

Anlegerberatung/Marketing/<br />

Vertriebspartner/<br />

HANSA TREUHAND Finance<br />

GmbH&Co.KG<br />

Sonstige Berater<br />

Gutachter, Wirtschaftsprüfer,<br />

Steuerberater, Rechtsanwälte<br />

Darlehensgeber<br />

Bankenkonsortium unter der<br />

Führung der NORD/LB<br />

Kaufvertragsübernahme<br />

Leasingvertrag<br />

Verkäufer<br />

Airbus S.A.S.<br />

Leasingnehmer<br />

Emirates<br />

1<br />

Strukturierung umfasst die Vermittlung von Fremdkapital sowie des Flugzeuges.<br />

86


RECHTLICHE GRUNDLAGEN // TEIL C<br />

RECHTLICHE GRUNDLAGEN<br />

GESELLSCHAFTSVERTRAG DES EMITTENTEN<br />

FIRMA UND SITZ<br />

Der Emittent ist eine Kommanditgesellschaft („KG“) nach<br />

deutschem Recht und führt die Firma Doric Flugzeugfonds<br />

Sechzehnte GmbH & Co.KG (nachstehend „Emittent“,<br />

„Gesellschaft“ oder „Beteiligungsgesellschaft“). Es gilt damit<br />

für den Emittenten die deutsche Rechtsordnung. Die Gesellschaft<br />

hat ihren Sitz in Offenbach am Main. Die Doric Flight<br />

Management 16 GmbH, Offenbach am Main, (nachstehend<br />

„Geschäftsführender Kommanditist“) kann den Sitz der<br />

Gesellschaft ggf. an einen anderen von ihr zu bestimmenden<br />

Ort im Inland verlegen. Im Falle einer Sitzverlegung sind die<br />

Gesellschafter bzw. Treugeber zu informieren.<br />

UNTERNEHMENSGEGENSTAND<br />

Gegenstand der Gesellschaft und damit die wichtigsten<br />

Tätigkeitsbereiche des Emittenten sind der Erwerb eines<br />

Flugzeuges vom Typ Airbus A380-800, dessen Vermietung,<br />

Verleasung und Verwertung sowie die Durchführung sämt -<br />

licher damit zusammenhängender Geschäfte einschließlich<br />

des Liquiditätsmanagements der Gesellschaft.<br />

Die Gesellschaft ist berechtigt, Rechtshandlungen und<br />

Rechtsgeschäfte aller Art durchzuführen und durchführen<br />

zu lassen sowie sich an Gesellschaften zu beteiligen, die<br />

geeignet sind, den Gesellschaftsgegenstand zu fördern oder<br />

damit zusammenhängen. Sie kann zu diesem Zweck auch<br />

Gesellschaften erwerben, gründen oder sich daran beteiligen<br />

sowie Zweigniederlassungen im In- und Ausland gründen.<br />

Eingetreten sind Alpha Flight Management GmbH als Ge -<br />

schäftsführender Kommanditist und Omega Flight Control<br />

GmbH als Komplementär.<br />

Am 24. März 2011 wurden Omega Flight Control GmbH und<br />

Alpha Flight Management GmbH durch die Doric Flight Control<br />

16 GmbH als Komplementär sowie die Doric Flight<br />

Management 16 GmbH als Geschäftsführender Kommanditist<br />

ausgetauscht. Die Doric Flight Management 16 GmbH<br />

hat im Wege der Sonderrechtsnachfolge den Kommanditanteil<br />

der Alpha Flight Management GmbH übernommen.<br />

Gleichzeitig wurde beschlossen, die Einlagen der Kommanditisten<br />

nicht mehr in US-Dollar, sondern in Euro zu führen.<br />

Doric Flight Management 16 GmbH und Doric Treuhand<br />

GmbH erhöhten demzufolge ihre jeweiligen Einlagen auf<br />

jeweils 5 TEUR.<br />

Am 30. März 2011 haben die Doric Treuhand GmbH und<br />

die AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud IV“ mbH einen<br />

Kaufvertrag über die Gesellschaftsanteile der Doric Treuhand<br />

GmbH an der Doric Flugzeugfonds Sechzehnte<br />

GmbH & Co.KG abgeschlossen. Die AGR Treuhandgesellschaft<br />

„Sky Cloud IV“ mbH hat mit Wirkung zum 14. April<br />

2011 die Gesellschaftsanteile der Doric Treuhand GmbH<br />

i.H.v. 5 TEUR übernommen. Die Doric Treuhand GmbH ist<br />

aus der Gesellschaft ausgeschieden.<br />

Der gegenwärtig geltende Gesellschaftsvertrag datiert<br />

vom 22. September 2011 und findet sich im Teil D dieses<br />

Beteiligungsprospektes.<br />

GRÜNDUNG, DAUER UND GESCHÄFTSJAHR<br />

Die Gesellschaft wurde von den Gründungsgesellschaftern,<br />

dem Komplementär Alpha Flight Control GmbH, dem Ge -<br />

schäftsführenden Kommanditisten Doric Flight Control 17<br />

GmbH und dem weiteren Kommanditisten Doric Treuhand<br />

GmbH, jeweils mit Sitz in Offenbach am Main, am 8. Dezember<br />

2008 auf unbestimmte Dauer errichtet. Die Doric Flight<br />

Control 17 GmbH wurde am 12. Januar 2009 umfirmiert in<br />

Doric Flight Administration GmbH. Mit Beschlüssen vom<br />

18. Mai 2009 bzw. 3. Juni 2009 wurden der Geschäftsführende<br />

Kommanditist Doric Flight Administration GmbH bzw.<br />

der Komplementär Alpha Flight Control GmbH ausgetauscht.<br />

Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr.<br />

Das Geschäftsjahr 2008 als erstes Geschäftsjahr der Gesellschaft<br />

war somit ein Rumpfgeschäftsjahr.<br />

GESELLSCHAFTER<br />

Persönlich haftender Gesellschafter (nachstehend „Komplementär“)<br />

ist die Doric Flight Control 16 GmbH, Offenbach<br />

am Main. Der Komplementär leistet keine Einlage und ist am<br />

Vermögen der Gesellschaft nicht beteiligt. Der Komplementär<br />

einer KG haftet grundsätzlich unbeschränkt, bei einer<br />

GmbH & Co.KG ist jedoch die Haftung des Komplementärs,<br />

hier die Doric Flight Control 16 GmbH, gemäß Gesetz auf<br />

87


TEIL C // RECHTLICHE GRUNDLAGEN //<br />

sein Stammkapital i.H.v. 25 TEUR beschränkt. Das Stammkapital<br />

des Komplementärs ist vollständig eingezahlt. Der<br />

Komplementär wird durch seine Geschäftsführer Dr. Peter E.<br />

Hein, Westport, Connecticut, USA, sowie Sönke Fanslow,<br />

Hamburg, vertreten. Änderungen des Gesellschaftsvertrages<br />

können nur einstimmig beschlossen werden. Jede Verfügung<br />

über Geschäftsanteile oder Teile von solchen ist nur mit<br />

schriftlicher Zustimmung der übrigen Gesellschafter zulässig,<br />

es sei denn, die Verfügung erfolgt zugunsten eines Mitgesellschafters<br />

oder eines mit ihm verbundenen Unternehmens.<br />

Diese sind von den Beschränkungen des §181 BGB<br />

befreit.<br />

Im Gesellschaftsvertrag des Komplementärs gibt es keine<br />

weiteren von den gesetzlichen Regelungen abweichenden<br />

Bestimmungen. Geschäftsführender Kommanditist ist die<br />

Doric Flight Management 16 GmbH, Offenbach am Main,<br />

mit einer Hafteinlage von 50 EUR und einer eingezahlten<br />

Kapitaleinlage von 5 TEUR. Treuhandkommanditist ist die<br />

AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud IV“ mbH, Hamburg<br />

(nachstehend „Treuhänder“), mit einer Hafteinlage von<br />

50 EUR und einer eingezahlten Kapitaleinlage von 5 TEUR.<br />

Weitere Kapitalanteile sind bisher nicht gezeichnet.<br />

Der Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlage<br />

beträgt 61.990.000 EUR (Einlagekapital). Die Mindestzeichnungssumme<br />

beträgt 10.000 EUR zzgl. 5% Agio, woraus<br />

sich rechnerisch eine Gesamtzahl der angebotenen Kommanditanteile<br />

von 6.199 ergibt. Der Geschäftsführende<br />

Kommanditist ist berechtigt, das geplante Einlage kapital<br />

nach seinem Ermessen um maximal 2% zu erhöhen oder<br />

zu verringern.<br />

Für die Höhe der Eigenkapitalvorfinanzierung von 51 Millionen<br />

EUR 1 liegt dem Emittenten eine Platzierungsgarantie<br />

von Herrn Hermann Ebel vor.<br />

Anleger beteiligen sich am Emittenten ausschließlich als<br />

Treugeber über den Treuhänder, der hierzu seine Kapitaleinlage<br />

bei dem Emittenten entsprechend der jeweiligen Treugeberbeteiligung<br />

erhöht. Ein künftiger Wechsel in die Stel-<br />

1<br />

Umgerechnet mit einem Wechselkurs i.H.v. EUR/USD 1,33.<br />

lung des Direktkommanditisten ist möglich (siehe §7 Abs.1<br />

des Treuhandvertrages). Die im Handelsregister einzutragende<br />

Haftsumme beträgt 10 EUR je volle 1.000 EUR der<br />

Kapitaleinlage, dies entspricht 1% der vom Gesellschafter<br />

übernommenen Kapitaleinlage.<br />

Die mit der Vermögensanlage verbundenen Rechte sowie<br />

die Hauptmerkmale der Anteile ergeben sich wie folgt:<br />

Die Rechte und Pflichten der Treugeber sind im Treuhandvertrag<br />

und Gesellschaftsvertrag des Emittenten festgelegt.<br />

Der Anleger hat Stimm-, Informations- und Kontrollrechte,<br />

das Recht auf Beteiligung am Ergebnis und Vermögen, Verfügungsrechte<br />

über die Vermögensanlage, das Recht auf<br />

Kündigung der Vermögensanlage und das Recht auf Abfindung.<br />

So sind den Treugebern im Gesellschaftsvertrag<br />

Stimmrechte eingeräumt, die es den Treugebern ermöglichen,<br />

wie Kommanditisten an Gesellschafterbeschlüssen<br />

mitzuwirken. Die Beteiligung der Treugeber an den Entnahmen/Ausschüttungen<br />

bestimmt sich nach dem Verhältnis<br />

ihrer Treugeberbeteiligung zum Gesamtkapital des Emittenten.<br />

Die Beteiligung der Kommanditisten (inkl. Treuhänder)<br />

an Entnahmen/Ausschüttungen bestimmt sich nach dem<br />

Verhältnis ihrer Kapitaleinlage zum Gesamtkapital des Emittenten.<br />

Im Gegensatz zum Komplementär ist die Haftung<br />

der Anleger auf ihre Hafteinlage begrenzt. Die Haftung der<br />

Anleger beträgt 10 EUR pro 1.000 EUR Kapitaleinlage. Im<br />

Falle des geschäftsführenden Kommanditisten und des<br />

Treuhandkommanditisten beträgt die Hafteinlage 50 EUR.<br />

Abweichend von den Rechten der Anleger haben die gegenwärtigen<br />

Gesellschafter folgende zusätzliche Rechte:<br />

Der Geschäftsführende Kommanditist ist zur Vertretung des<br />

Emittenten gegenüber Dritten berechtigt und führt die Ge -<br />

schäfte der Gesellschaft. Handlungen, die über den gewöhnlichen<br />

Geschäftsbetrieb hinausgehen, müssen die Gesellschafter<br />

in einem Gesellschafterbeschluss zustimmen. Dem<br />

Geschäftsführenden Kommanditisten, dem Komplementär<br />

und dem Treuhänder stehen auf Grundlage des Gesellschaftsvertrages<br />

Vergütungen zu. Der Komplementär, Doric<br />

Flight Control 16 GmbH, ist am Vermögen und am Gewinn<br />

des Emittenten nicht beteiligt; er ist von der Geschäftsführung<br />

ausgeschlossen.<br />

88


RECHTLICHE GRUNDLAGEN // TEIL C<br />

Der Treuhandkommanditist übernimmt und hält die Beteiligung<br />

im eigenen Namen, jedoch treuhänderisch für Rechnung<br />

der Treugeber. Der persönlich haftende Gesellschafter<br />

ist zur Übertragung seiner Gesellschafterstellung berechtigt.<br />

Darüber hinaus gibt es keine abweichenden, weiteren<br />

Rechte von Anlegern und jetzigen Gesellschaftern.<br />

Der Treuhandvertrag ist im Teil D dieses Beteiligungspros -<br />

pektes abgedruckt.<br />

VON DER GESETZLICHEN REGELUNG ABWEICHENDE<br />

BESTIMMUNGEN DES GESELLSCHAFTSVERTRAGES<br />

Der Gesellschaftsvertrag des Emittenten weicht in folgenden<br />

Punkten von den gesetzlichen Regelungen ab:<br />

1. Nach dem Handelsgesetzbuch („HGB“) ist die Haftung<br />

des Komplementärs einer Kommanditgesellschaft unbeschränkt.<br />

Vorliegend ist der Komplementär eine Kapitalgesellschaft<br />

und haftet daher nur beschränkt auf sein<br />

Gesellschaftsvermögen. Das eigene Stammkapital des<br />

Komplementärs beträgt 25 TEUR und ist voll eingezahlt.<br />

2. Nach dem HGB umfasst der Gesellschafterkreis einer<br />

Kommanditgesellschaft nur Komplementäre und Kommanditisten,<br />

und es erfolgt der Beitritt zur Gesellschaft<br />

als Komplementär oder Kommanditist. Abweichend hiervon<br />

sieht der Gesellschaftsvertrag des Emittenten vor,<br />

dass der Beitritt zur Gesellschaft für Anleger anfänglich<br />

nur im Wege der Zeichnung einer Treugeberbeteiligung<br />

erfolgen kann, die treuhänderisch von dem Treuhandkommanditisten<br />

(„Treuhänder“) für den beitretenden<br />

Treugeber gehalten wird. Ferner sieht der Gesellschaftsvertrag<br />

des Emittenten vor, dass die Treugeber im Innenverhältnis<br />

zur Gesellschaft soweit gesetzlich zulässig wie<br />

Kommanditisten behandelt werden.<br />

3. Nach dem HGB bedarf die Aufnahme eines Kommanditisten<br />

in eine Gesellschaft der Zustimmung aller Gesellschafter.<br />

Abweichend hiervon ist für die Aufnahme eines<br />

Kommanditisten allein die Zustimmung des Geschäftsführenden<br />

Kommanditisten notwendig, welcher die<br />

Beteiligungsgesellschaft insoweit vertritt. Nach dem<br />

HGB bedarf die Erhöhung des Gesellschaftskapitals der<br />

Zustimmung aller Gesellschafter. Abweichend hiervon<br />

ist der Treuhänder gemäß §3 Abs.4 des Gesellschaftsvertrages<br />

berechtigt, durch Erklärung gegenüber dem<br />

Geschäftsführenden Kommanditisten seine Beteiligung<br />

zum Zwecke der Aufnahme weiterer Treugeber bis zur<br />

vollständigen Übernahme des endgültig festgelegten<br />

Gesellschaftskapitals gemäß §9 des Gesellschaftsvertrages<br />

zu erhöhen. Ferner ist der Geschäftsführende Kommanditist<br />

gemäß §3 Abs.5 des Gesellschaftsvertrages<br />

ermächtigt und bevollmächtigt, ohne weitere Zustimmung<br />

der anderen Gesellschafter das Gesellschaftskapital<br />

durch Erhöhung der Beteiligung des Treuhänders zur<br />

Finanzierung des Gesellschaftsgegenstandes des Emittenten<br />

zu erhöhen oder gemäß §9 des Gesellschaftsvertrages<br />

herabzusetzen.<br />

4. Nach dem HGB erfolgt die Gewinn- und Verlustbeteiligung<br />

nach Köpfen, wobei im Falle eines ausreichenden<br />

Gewinns jedem Gesellschafter vorab ein Anteil i.H.v. 4%<br />

seines Kapitalanteils zusteht. Abweichend hiervon erfolgt<br />

gemäß §§16, 19 des Gesellschaftsvertrages die Gewinnund<br />

Verlustbeteiligung sowie die Beteiligung an den Ausschüttungen,<br />

nach Berücksichtigung von unterschied -<br />

lichen Vorabvergütungen für den Geschäftsführenden<br />

Kommanditisten bzw. den Komplementär des Emittenten<br />

und den Treuhänder gemäß §17 des Gesellschaftsver -<br />

trages, grundsätzlich entsprechend dem Verhältnis der<br />

Kapitaleinlagen der Kommanditisten (ohne treuhänderisch<br />

gehaltene Kapitaleinlagen des Treuhänders) und<br />

der Treugeber zueinander. Da der Komplementär keine<br />

Kapitaleinlage leistet, nimmt er am Gewinn und Verlust<br />

nicht teil.<br />

5. Nach dem HGB hat der Komplementär ein Entnahmerecht<br />

i.H.v. 4% seines Kapitalanteils. Weitere Gewinne<br />

kann er nur entnehmen, wenn dies nicht zum offenbaren<br />

Schaden der Gesellschaft führt. Beim Emittenten erhalten<br />

die Kommanditisten (einschließlich dem Treuhänder)<br />

im Verhältnis ihrer Kapitalkonten I Ausschüttungen aus<br />

etwaigen Liquiditätsüberschüssen des Emittenten, soweit<br />

diese nach Einschätzung des Geschäftsführenden Kommanditisten<br />

nicht zur Erfüllung gesetzlicher, vertraglicher<br />

oder erwarteter Verpflichtungen oder künftig erforderlicher<br />

Aufwendungen notwendig sind. Dabei können Ausschüttungen<br />

auch Rückzahlungen der Kapitaleinlagen<br />

bzw. der Beteiligungsbeträge beinhalten. Auf Wunsch<br />

des Treugebers und bei entsprechender Weisung durch<br />

den Treuhänder gegenüber dem Emittenten werden Aus-<br />

89


TEIL C // RECHTLICHE GRUNDLAGEN //<br />

schüttungen auch direkt an den Treugeber, unter entsprechender<br />

Kürzung der Ausschüttung an den Treuhänder,<br />

vom Emittenten geleistet. Da der Komplementär keinen<br />

Kapitalanteil an der Gesellschaft hält, entfällt für ihn<br />

das Entnahmerecht. Er erhält stattdessen eine Vergütung<br />

für die Übernahme der persönlichen Haftung.<br />

6. Nach dem HGB bedürfen die von der Gesellschaft zu<br />

fassenden Beschlüsse der Zustimmung aller Gesellschafter.<br />

Hat nach dem Gesellschaftsvertrag die Mehrheit<br />

der Stimmen zu entscheiden, so ist die Mehrheit im<br />

Zweifel nach der Zahl der Gesellschafter zu berechnen.<br />

Abweichend hiervon werden gemäß §12 des Gesellschaftsvertrages<br />

Gesellschafterbeschlüsse grundsätzlich<br />

mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen der<br />

Gesellschafter und Treugeber gefasst, wobei sich das<br />

Stimmrecht der Gesellschafter bzw. Treugeber nach der<br />

gezeichneten Kapitaleinlage bzw. der Treugeberbeteiligung<br />

bemisst. Sofern ein Treugeber seine Stimme nicht<br />

selbst oder durch einen Vertreter abgibt, übt der Treuhänder<br />

das auf den betreffenden Treugeber entfallende<br />

Stimmrecht nach dessen Weisungen aus. Demzufolge<br />

kann der Treuhänder bei Beschlussfassungen die ihm<br />

zustehenden Stimmrechte auch unterschiedlich ausüben.<br />

Für bestimmte Gesellschafterbeschlüsse ist eine<br />

Dreiviertelmehrheit vorgesehen. Der Komplementär hat<br />

kein Stimmrecht. Bestimmte Beschlussgegenstände<br />

(z.B. Gesellschaftsvertragsänderungen, Liquidation der<br />

Gesellschaft) bedürfen jedoch der Zustimmung des<br />

Geschäftsführenden Kommanditisten, soweit diese seine<br />

Rechtsstellung betreffen.<br />

7. Nach dem HGB wird eine Gesellschaft ausschließlich<br />

durch den Komplementär vertreten. Abweichend hiervon<br />

wird der Emittent gemäß §10 des Gesellschaftsvertrages<br />

durch den Komplementär und kraft ausdrücklich erteilter<br />

Vollmacht durch den Geschäftsführenden Kommanditisten<br />

vertreten.<br />

8. Nach dem HGB steht grundsätzlich dem Komplementär<br />

die Geschäftsführung zu. Abweichend hiervon wird der<br />

Komplementär gemäß §10 des Gesellschaftsvertrages<br />

von der Geschäftsführung ausgeschlossen. Die Geschäfte<br />

der Gesellschaft werden ausschließlich durch den Ge -<br />

schäftsführenden Kommanditisten geführt.<br />

9. Nach dem HGB bedarf die Übertragung einer Kommanditbeteiligung<br />

der Zustimmung aller Gesellschafter.<br />

Abweichend hiervon ist gemäß §5 des Gesellschaftsvertrages<br />

hierfür die Zustimmung des Geschäftsführenden<br />

Kommanditisten ausreichend, welche nur aus wichtigem<br />

Grund versagt werden darf. Eine Übertragung an Gesellschaften<br />

bürgerlichen Rechts und an Ehepaare in der<br />

Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist zulässig,<br />

sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, insbesondere<br />

die Namen aller Gesellschafter angegeben<br />

werden.<br />

10. Nach dem HGB kann die Kündigung eines Gesellschafters,<br />

sofern die Gesellschaft auf eine unbestimmte Zeit<br />

errichtet wurde, jeweils mit Wirkung zum Ende eines<br />

Geschäftsjahres erfolgen. Abweichend hiervon ist gemäß<br />

§21 des Gesellschaftsvertrages eine ordentliche Kündigung<br />

mit Wirkung zum 31. Dezember 2028 möglich.<br />

11. Nach dem HGB können die Kommanditisten einer Handlung<br />

des Komplementärs widersprechen, wenn diese<br />

über den gewöhnlichen Betrieb des Handelsgewerbes<br />

hinausgeht. Abweichend hiervon ist das Widerspruchsrecht<br />

gemäß §10 des Gesellschaftsvertrages in den<br />

Fällen ausgeschlossen, in denen gemäß §13 des Gesellschaftsvertrages<br />

eine Beschlussfassung der Gesellschafter<br />

über Maßnahmen des Geschäftsführenden<br />

Kommanditisten vorgesehen ist.<br />

12. Nach dem HGB erfolgt der Ausschluss eines Gesellschafters<br />

aus wichtigem Grund im Wege der Ausschließungsklage.<br />

Abweichend hiervon ist der Geschäftsführende<br />

Kommanditist gemäß §21 Abs.2 des Gesellschaftsvertrages<br />

des Emittenten berechtigt und von den<br />

übrigen Gesellschaftern bevollmächtigt, einen Kommanditisten<br />

bei Vorliegen eines wichtigen Grundes innerhalb<br />

einer Frist von zwei Monaten nach Kenntnis des Grundes<br />

aus der Gesellschaft auszuschließen. Nach dem HGB<br />

erhält der aus wichtigem Grund ausgeschlossene Gesellschafter<br />

eine Abfindung in Höhe seiner anteiligen Beteiligung<br />

am Verkehrswert des Vermögens der Gesellschaft.<br />

Abweichend hiervon entspricht die Abfindung bei dem<br />

Emittenten im Falle des Ausschlusses aus wichtigem<br />

Grund dem Buchwert der Kapitalkonten des ausscheidenden<br />

Kommanditisten, wie er sich aus der Schluss -<br />

90


RECHTLICHE GRUNDLAGEN // TEIL C<br />

bilanz des letzten vollständigen Geschäftsjahres vor seinem<br />

Ausscheiden ergibt, (i) zuzüglich des zeitanteilig auf<br />

den Zeitpunkt des Ausscheidens berechneten Ergebnisses<br />

des Emittenten unter Berücksichtigung zwischenzeitlich<br />

getätigter Entnahmen bzw. Ausschüttungen und<br />

(ii) abzüglich des ggf. nicht geleisteten Kapitaleinlagebetrages<br />

nebst Agio zum Zeitpunkt des Ausscheidens und<br />

der durch das Ausscheiden des Gesellschafters entstehenden<br />

Kosten und Schäden.<br />

13. Nach dem HGB tritt jeder Erbe eines Kommanditisten<br />

ohne Beschränkungen in die Rechtsposition des verstorbenen<br />

Kommanditisten ein. Abweichend hiervon sieht<br />

§20 Abs.3 des Gesellschaftsvertrages des Emittenten<br />

vor, dass diejenigen Erben eines Kommanditisten bzw.<br />

Treugebers ihre Gesellschafterrechte nur einheitlich<br />

durch einen schriftlich ernannten gemeinsamen Bevollmächtigten<br />

ausüben können, bei denen die im Rahmen<br />

der Erbfolge erhaltene Kapitaleinlage bzw. der Beteiligungsbetrag<br />

des Erben nicht jeweils mindestens der<br />

Mindestzeichnungssumme entspricht.<br />

14. Nach dem HGB haftet ein Komplementär einer Kommanditgesellschaft<br />

den übrigen Gesellschaftern und der<br />

Gesellschaft gegenüber für eigene fahrlässige und vorsätzliche<br />

Pflichtverletzungen und solche seiner Erfüllungsgehilfen.<br />

Abweichend hiervon sieht § 10 Abs. 7 des<br />

Gesellschaftsvertrages des Emittenten vor, dass Schadensersatzansprüche<br />

aus dem Gesellschaftsverhältnis<br />

gegen den Geschäftsführenden Kommanditisten lediglich<br />

bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung<br />

bestehen, und dies auch gilt, soweit eine Verantwortlichkeit<br />

für Dritte als Erfüllungsgehilfen besteht. Der<br />

Gesellschaftsvertrag des Emittenten sieht ferner vor,<br />

dass solche Schadensersatzansprüche aus dem Gesellschaftsverhältnis<br />

in fünf Jahren ab Anspruchsentstehung<br />

verjähren, soweit sie nicht kraft Gesetzes einer kürzeren<br />

Verjährung unterliegen.<br />

Einzelheiten zu den in den vorstehenden Absätzen genannten<br />

Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages ergeben sich<br />

aus dem Gesellschaftsvertrag des Emittenten sowie aus<br />

dem Treuhandvertrag, die im Teil D dieses Beteiligungspros -<br />

pektes im Wortlaut dargestellt sind.<br />

GESELLSCHAFTSKAPITAL<br />

Das bei Prospektaufstellung gezeichnete und eingezahlte<br />

Einlagekapital beträgt 10 TEUR und soll durch Aufnahme<br />

von weiteren Treugebern und einer entsprechenden Erhöhung<br />

des Kapitalanteils des Treuhänders auf bis zu 62 Millionen<br />

EUR („geplantes Einlagekapital“) erhöht werden. Das<br />

endgültige Einlagekapital darf von dem geplanten Einlage -<br />

kapital nach oben oder unten um maximal 2% abweichen<br />

und wird vom Geschäftsführenden Kommanditisten festgelegt.<br />

Möglichkeiten, die Zeichnung vorzeitig zu schließen<br />

oder Zeichnungen, Anteile oder Beteiligungen zu kürzen,<br />

bestehen nicht.<br />

Die im Handelsregister einzutragende Haftsumme beträgt<br />

10 EUR je volle 1.000 EUR der Kapitaleinlage, dies entspricht<br />

1% der vom Gesellschafter übernommenen Kapitaleinlage.<br />

BEITRITT UND ERBRINGUNG DER EINLAGEN<br />

Der Beitritt der Treugeber erfolgt rückwirkend zum 1. Kalendertag<br />

des Monats, in dem die Annahme der Beitrittserklärung<br />

durch den Treuhänder erfolgt ist. Die Beteiligungsbeträge<br />

zzgl. 5% Agio sind bis zum ersten (1.) Juni 2012 – und<br />

sofern der Treugeber später beitritt bis zum 25. Kalendertag<br />

des Monats (Eingang auf dem Treuhandkonto), der dem<br />

Monat folgt, in dem der Beitritt bzw. der Treuhandvertrag<br />

wirksam wird, auf das in der Beitrittserklärung genannte Treuhandkonto<br />

zu leisten. Abweichungen bedürfen der Zustimmung<br />

des Treuhänders bzw. des Geschäftsführenden<br />

Kommanditisten der Gesellschaft.<br />

Die Beteiligungsbeträge nebst Agio sind in Euro zu erbringen.<br />

Eingehende Einzahlungen werden zunächst auf das<br />

Agio und dann auf den Beteiligungsbetrag angerechnet. Der<br />

Treuhänder selbst ist zur Einzahlung der auf einer Treugeberbeteiligung<br />

basierenden Kapitaleinlageerhöhung (inkl. Agio)<br />

nur verpflichtet, soweit er seinerseits Zahlungen vom jeweiligen<br />

Treugeber erhalten hat.<br />

Für verspätet geleistete Zahlungen nach dem Gesellschaftsvertrag<br />

schuldet der Treugeber nach erfolgloser Mahnung<br />

durch die Gesellschaft einen Verzugszins gemäß §288 BGB,<br />

unabhängig von der Möglichkeit des Ausschlusses des<br />

Gesellschafters. Die Geltendmachung eines weitergehenden<br />

91


TEIL C // RECHTLICHE GRUNDLAGEN //<br />

Schadens nach den gesetzlichen Regelungen bleibt hiervon<br />

unberührt.<br />

ENTNAHMEN/AUSSCHÜTTUNGEN<br />

Laufende Entnahmen/Ausschüttungen nach Vorabvergütungen<br />

(siehe nachfolgend „(Vorab-)Vergütung des Geschäftsführenden<br />

Kommanditisten, des Treuhänders und des<br />

Komplementärs“) erfolgen gemäß Gesellschafterbeschluss<br />

aus Liquiditätsüberschüssen für ein Kalenderjahr bis zum<br />

31. Dezember des laufenden Jahres, soweit diese nach Einschätzung<br />

des Geschäftsführenden Kommanditisten nicht<br />

zur Erfüllung gesetzlicher, vertraglicher und budgetierter Verpflichtungen<br />

benötigt werden und eine angemessene Liquiditätsreserve<br />

vorhanden bleibt. Ausschüttungen für das Jahr<br />

2012 erfolgen erstmals bis zum 31. Dezember 2012. Anleger,<br />

die bis zum 31. Dezember 2011 beigetreten sind und ihre<br />

Kapitaleinlage (zzgl. 5% Agio) geleistet haben, erhalten eine<br />

einmalige Bonusausschüttung i.H.v. 1% ihrer Kapitaleinlage,<br />

die zusammen mit der laufenden, prognostizierten<br />

Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2012 zu leisten ist.<br />

Ausschüttungen erfolgen im Verhältnis des Einlagekapitals<br />

für ein Kalenderjahr. Kapitaleinlagen sind bis zum 1. Juni 2012<br />

zu leisten, ansonsten reduziert sich der Ausschüttungsanspruch<br />

für das Geschäftsjahr 2012 und etwaige Folgejahre<br />

zeitanteilig auf Monatsbasis, wobei jeder Monat, in dem die<br />

Kapitaleinlage zzgl. Agio nicht bis zum 25. Kalendertag des<br />

Vormonats erbracht worden ist, als voller Monat für die<br />

Reduzierung zählt.<br />

Ausschüttungen an die Kommanditisten werden von der<br />

Gesellschaft direkt an diese geleistet. Sofern der Treuhänder<br />

die Gesellschaft entsprechend anweist, kann die Gesellschaft<br />

Schuld befreiend auch unmittelbar an Treugeber Ausschüttungen<br />

vornehmen. Die Ausschüttungen werden in<br />

Euro geleistet.<br />

Soweit Steuern (z.B. Kapitalertragsteuern, Quellensteuern)<br />

nur bestimmte Gesellschafter oder Treugeber betreffen, ist der<br />

dafür erforderliche Betrag von den auf diese Gesellschaf ter<br />

bzw. Treugeber entfallenden Ausschüttungen von der Gesellschaft<br />

einzubehalten und ggf. auf Anforderung des Geschäftsführenden<br />

Kommanditisten dem Emittenten zu erstatten.<br />

(VORAB-)VERGÜTUNG DES GESCHÄFTSFÜHRENDEN<br />

KOMMANDITISTEN, DES TREUHÄNDERS UND<br />

DES KOMPLEMENTÄRS<br />

Der Geschäftsführende Kommanditist erhält vom Emittenten<br />

für jedes Geschäftsjahr (erstmals in 2011) eine Vergütung für<br />

die Übernahme der Geschäftsführung, die auch in Verlustjahren<br />

zu zahlen ist. Für das Geschäftsjahr 2011 erhält<br />

der Geschäftsführende Kommanditist eine Vergütung von<br />

5 TEUR zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Ab 2012 beträgt<br />

die jährliche Vergütung 20 TEUR zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

Der Komplementär erhält für jedes Geschäftsjahr (erstmals<br />

in 2011) eine Vergütung für die Übernahme der persönlichen<br />

Haftung, die auch in Verlustjahren zu zahlen ist. Für das<br />

Geschäftsjahr 2011 erhält der Komplementär eine Vergütung<br />

von 1.250 EUR zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer und<br />

danach für jedes Geschäftsjahr ab 2012 eine Ver gütung von<br />

5 TEUR zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

Die Vergütungen des Geschäftsführenden Kommanditisten<br />

und des Komplementärs sind jeweils quartalsweise als<br />

Vorauszahlung zahlbar. Die Zahlung wird ab dem Geschäftsjahr<br />

2012 jeweils fällig am ersten (1.) Kalendertag des ersten<br />

(1.) Monats eines jeden Kalenderquartals. Die jeweiligen Vergütungen<br />

erhöhen sich ab dem Geschäftsjahr 2014 um jährlich<br />

2,5% der jeweiligen Vorjahresvergütung.<br />

Der Treuhänder erhält eine jährliche Vergütung (erstmals im<br />

Jahr 2011), die auch in Verlustjahren zu zahlen ist. Für das<br />

Geschäftsjahr 2011 und dem damit verbundenen Anfangsaufwand<br />

beträgt die Vergütung 128 TEUR. Ab dem Geschäftsjahr<br />

2012 beträgt die Vergütung 64 TEUR. Die jährliche Vergütung<br />

ist quartalsweise als Vorauszahlung zahlbar und er -<br />

höht sich ab dem Jahr 2014 um jährlich 2,5% der jeweiligen<br />

Vorjahresvergütung. Die quartalsweisen Vorauszahlungen<br />

werden ab dem Geschäftsjahr 2012 jeweils am 1. Kalendertag<br />

des 1. Monats eines jeden Quartals fällig. Die Vergütung<br />

versteht sich zzgl. ggf. anfallender gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

Die Gesamtvergütungen des Treuhänders für die geplante<br />

Fondslaufzeit von 16 Jahren betragen prognosegemäß<br />

1,3 Millionen EUR.<br />

92


RECHTLICHE GRUNDLAGEN // TEIL C<br />

Der Emittent erstattet dem Geschäftsführenden Kommanditisten,<br />

dem Komplementär und dem Treuhänder darüber<br />

hinaus alle Aufwendungen, die durch die Beantwortung von<br />

Anfragen von Gesellschaftern oder Treugebern entstehen,<br />

sofern hierzu Leistungen Dritter (z.B. Rechtsberater, Steuerberater)<br />

in Anspruch genommen werden oder es sich um<br />

Aufwendungen im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten<br />

mit Gesellschaftern oder Treugebern handelt. Neben den<br />

vorgenannten gesellschaftsvertraglichen (Vorab-)Vergütungen<br />

partizipieren die Doric Flight Management 16 GmbH als<br />

Geschäftsführender Kommanditist und die AGR Treuhandgesellschaft<br />

„Sky Cloud IV“ mbH als Treuhandkommanditist<br />

mit je einer Kapitaleinlage von 5 TEUR am Ergebnis und den<br />

Rückflüssen des Emittenten. Den Gründungsgesellschaftern<br />

stehen bzw. standen innerhalb und außerhalb des Gesellschaftsvertrages<br />

keine Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte<br />

und auch keine sonstigen Gesamtbezüge zu, insbesondere<br />

Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen,<br />

Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen<br />

jeder Art.<br />

NACHSCHUSSPFLICHTEN<br />

Über die Verpflichtung zur Leistung des in der Beitrittserklärung<br />

vereinbarten Beteiligungsbetrages zzgl. 5% Agio hinaus<br />

übernehmen die Treugeber und die Kommanditisten weder<br />

gegenüber Dritten noch gegenüber den weiteren Gesellschaftern<br />

oder Treugebern eine Nachschuss- oder sonstige Zahlungsverpflichtung;<br />

dies gilt auch für den Fall der Liquidation.<br />

Unberührt bleiben gemäß §7 Abs.2 des Gesellschaftsver -<br />

trages<br />

eine gesetzliche Haftung der Kommanditisten nach<br />

§§160, 171ff. HGB (in Bezug auf ein Wiederaufleben<br />

der Haftung und eine Nachhaftung des Anlegers siehe<br />

Seite 30). Danach haften Kommanditisten, die ihre eingetragene<br />

Haftsumme nicht oder nicht vollständig erbracht<br />

oder zurückerhalten haben, bis zur Höhe ihrer nicht<br />

erbrachten bzw. zurückerhaltenen Haftsumme unmittelbar<br />

gegenüber den Gläubigern des Emittenten;<br />

die Pflicht zum Ausgleich von Kosten, die durch den<br />

Wechsel von der Treugeber- zur Kommanditistenstellung<br />

oder umgekehrt verursacht werden;<br />

die Verpflichtung zur Leistung von Kosten bei Übertragungen<br />

sowie die Zahlung von Verzugszinsen;<br />

die Verpflichtung zur Erbringung von Kapitaleinlagen<br />

(bzw. Beteiligungsbeträgen nebst Agio) bei einem Wechsel<br />

der Gesellschafterstellung;<br />

die Verpflichtung zum Ausgleich von Kosten im Zusammenhang<br />

mit der Geltendmachung von Informationsrechten<br />

von Gesellschaftern;<br />

die Verpflichtung zur Erstattung von Steuermehraufwendungen,<br />

zusätzlichen Steuererklärungskosten und Steuern;<br />

die Verpflichtung zur Erstattung von Mehrkosten bei Erbfällen,<br />

von etwaigen Gutachterkosten sowie<br />

die Verpflichtung zum Ausgleich eines Negativsaldos bei<br />

einem Ausschluss aus dem Emittenten bei einem ggf.<br />

negativen Abfindungswert.<br />

Die Treugeber sind aufgrund der Regelungen im Gesellschafts-<br />

und Treuhandvertrag wirtschaftlich den Kommanditisten<br />

gleichgestellt. Sie haben dem Treuhänder daher insoweit<br />

Aufwendungsersatz zu leisten bzw. haben ihn freizustellen,<br />

wie der Treuhänder gegenüber dem Emittenten im Hinblick<br />

auf die treuhänderisch für den jeweiligen Treugeber<br />

gehaltenen Kommanditanteile etwaige Ausgleichszahlungen<br />

zu leisten hat oder wie der Treuhänder gegenüber Dritten im<br />

Zusammenhang mit dem Erwerb und der Verwaltung der für<br />

den jeweiligen Treugeber treuhänderisch gehaltenen Kommanditanteile<br />

haftet. Darüber hinaus ist der Anleger nicht<br />

verpflichtet, weitere Leistungen zu erbringen, insbesondere<br />

weitere Zahlungen zu leisten.<br />

GESCHÄFTSFÜHRUNG UND VERTRETUNG<br />

Die Gesellschaft wird durch den Komplementär und kraft<br />

Bevollmächtigung gemäß Gesellschaftsvertrag durch den<br />

Geschäftsführenden Kommanditisten jeweils nach außen<br />

allein vertreten. Die Geschäfte der Gesellschaft werden ausschließlich<br />

durch den Geschäftsführenden Kommanditisten<br />

geführt. Der Komplementär ist im Innenverhältnis der Gesellschaft<br />

und den anderen Gesellschaftern gegenüber weder<br />

zur Geschäftsführung noch zur Vertretung der Gesellschaft<br />

berechtigt. Den übrigen Kommanditisten (und Treugebern)<br />

stehen Geschäftsführungs- und Vertretungsrechte für die<br />

gesamte Dauer der Gesellschaft nicht zu.<br />

93


TEIL C // RECHTLICHE GRUNDLAGEN //<br />

Der Geschäftsführende Kommanditist hat die Gesellschaft<br />

in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und<br />

dem Gesellschaftsvertrag zu führen. Handlungen, die über<br />

den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb hinausgehen, kann der<br />

Geschäftsführende Kommanditist nur mit einem zustimmenden<br />

Gesellschafterbeschluss vornehmen.<br />

Zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb der Gesellschaft gehören<br />

insbesondere:<br />

1. die Eröffnung und Auflösung von Konten der Gesellschaft<br />

sowie die Abwicklung des Zahlungsverkehrs der<br />

Gesellschaft;<br />

2. die Führung der Bücher der Gesellschaft sowie die Aufstellung<br />

des Jahresabschlusses gemäß §15 des Gesellschaftsvertrages;<br />

3. die Festlegung des endgültigen Einlagekapitals gemäß<br />

§9 des Gesellschaftsvertrages;<br />

4. der mittelbare oder unmittelbare Erwerb eines Flugzeuges<br />

vom Typ Airbus A380-800 und alle damit zusammenhängenden<br />

oder unterstützenden Aktivitäten;<br />

5. der Abschluss von Miet- und Leasingverträgen über<br />

das Flugzeug;<br />

6. die Ausübung von Kündigungsrechten aus den im Zu -<br />

sammenhang mit der Geschäftstätigkeit abgeschlossenen<br />

Verträgen, im Falle von Vertragsstörungen und als<br />

Folge davon die anderweitige Nutzung des Flugzeuges<br />

oder von Teilen davon;<br />

7. die Aufnahme und/oder Umschuldung bzw. Tilgung von<br />

Darlehen zur Zwischenfinanzierung sowie mittel- oder<br />

längerfristigen Finanzierung des Erwerbs des Flugzeuges<br />

sowie der Abschluss von Zinssicherungsgeschäften,<br />

einschließlich der Aufnahme von weiteren langfristigen<br />

Darlehen zur Aufstockung bzw. zum Austausch bereits<br />

bestehender Finanzierungen und aller damit verbundenen<br />

Vereinbarungen;<br />

8. das Liquiditätsmanagement der Gesellschaft einschließlich<br />

des Abschlusses von Kontokorrentkreditlinien und<br />

der Aufnahme von in diesem Zusammenhang evtl. erforderlichen<br />

Darlehen (sowie ggf. deren Besicherung);<br />

9. der Abschluss von Kurssicherungsgeschäften;<br />

10. die Übernahme von Bürgschaften/Garantien und/oder<br />

das Eingehen von Avalkrediten einschließlich der<br />

Gewährung von Sicherheiten im Zusammenhang damit;<br />

11. der Abschluss von Verträgen über und die Stellung von<br />

Sicherheiten im Zusammenhang mit Finanzierungen,<br />

auch solcher von Dritten (einschließlich einer etwaigen<br />

hypothekarischen Belastung des Flugzeuges oder von<br />

Teilen davon). Dies schließt auch eine Übertragung des<br />

zivilrechtlichen Eigentums an dem Flugzeug auf einen<br />

Treuhänder zum Zwecke der Besicherung ein;<br />

12. die Gewährung sonstiger Sicherheiten;<br />

13. die Durchführung von oder die Beauftragung von Dritten<br />

mit der technischen Überwachung, der Reparatur, der<br />

Wartung, dem Betrieb, der endgültigen oder einstweiligen<br />

Stilllegung des Flugzeuges oder von Teilen davon<br />

sowie alle damit verbundenen Tätigkeiten und Unternehmungen;<br />

14. die Abtretung der Einzahlungsansprüche gegenüber<br />

Treugebern und/oder Kommanditisten;<br />

15. die Einleitung, das Führen und die Beilegung von<br />

gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsstreitigkeiten<br />

der Gesellschaft;<br />

16. die Vornahme von Rechtsgeschäften und der Abschluss,<br />

die Änderung, die Prolongierung und die Aufhebung von<br />

Verträgen;<br />

17. der Abschluss marktüblicher Versicherungen;<br />

18. die Erteilung von Prokuren und Handlungsvollmachten<br />

für den gesamten Geschäftsbetrieb sowie die Erteilung<br />

sonstiger Vollmachten im Hinblick auf die (Zwischen-)<br />

Finanzierung für den Erwerb des Flugzeuges (einschließlich<br />

aller damit zusammenhängenden Rechtshandlungen,<br />

wie etwa der Gewährung von Sicherheiten);<br />

19. Entscheidungen, die gemäß den Bestimmungen dieses<br />

Gesellschaftsvertrages dem Geschäftsführenden Kommanditisten<br />

oder der Gesellschaft zugewiesen sind;<br />

20. die Abgabe von Steuererklärungen der Gesellschaft und<br />

ggf. Vereinbarungen mit Steuerbehörden, insbesondere<br />

zur Verwaltungsvereinfachung der gesetzlichen Erklärungspflichten;<br />

21. sonstige mit der Vermietung oder Verwertung des Flugzeuges<br />

zusammenhängende Tätigkeiten, mit Ausnahme<br />

der Veräußerung;<br />

94


RECHTLICHE GRUNDLAGEN // TEIL C<br />

22. jedwede Maßnahme und Entscheidung, um gegenwärtige<br />

und/oder zukünftige gesetzliche Regulierungserfordernisse<br />

des Emittenten einhalten zu können;<br />

23. alle Maßnahmen und Erklärungen (in der Gesellschafterversammlung<br />

oder anderweitig), die die Gesellschaft von<br />

Beteiligungsgesellschaften in Bezug auf Geschäftsführungsmaßnahmen<br />

gemäß der vorstehenden Ziffern 1. bis<br />

22. auf der Ebene der Beteiligungsgesellschaft zu treffen<br />

hat oder trifft.<br />

Darüber hinaus wird gemäß §10 Abs.6 des Gesellschaftsvertrages<br />

der Geschäftsführende Kommanditist berechtigt,<br />

den Erwerb eines Flugzeuges durchzuführen sowie dessen<br />

Vermietung und die langfristige Finanzierung sicherzustellen.<br />

Allen sonstigen bereits abgeschlossenen Verträgen des<br />

Emittenten zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung wird außerdem<br />

die Genehmigung erteilt. Einer Zustimmung der Gesellschafter<br />

bzw. Treugeber bedarf es für diese Geschäfte nicht.<br />

BESCHLUSSFASSUNG<br />

Gesellschafterbeschlüsse werden grundsätzlich im Umlaufverfahren<br />

gefasst, es sei denn, es findet eine Gesellschafterversammlung<br />

statt. Eine Gesellschafterversammlung wird<br />

vom Geschäftsführenden Kommanditisten einberufen.<br />

Jeder Treugeber kann wie ein Kommanditist an Gesellschafterentscheidungen<br />

mitwirken. Soweit Treugeber in dieser<br />

Weise mitwirken, reduziert sich die Stimmberechtigung des<br />

Treuhänders entsprechend. Je volle 100 EUR des gezeichneten<br />

Einlagekapitals eines Gesellschafters bzw. Treugebers<br />

gewährt eine Stimme.<br />

Der Geschäftsführende Kommanditist verfügt somit über<br />

50 Stimmen. Die AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud IV“<br />

mbH hat beim Emittenten 50 eigene Stimmen (d.h. Stimmen,<br />

die ihr aufgrund ihrer auf eigene Rechnung gehaltenen Kapitaleinlage<br />

zustehen und nicht aufgrund der Erhöhung ihrer<br />

Kapitaleinlage auf Rechnung der Treugeber). Sofern ein Treugeber<br />

sein Stimmrecht nicht selbst ausübt und auch nicht in<br />

zulässiger Weise durch einen Dritten vertreten wird, wird der<br />

Treuhänder das auf diesen Treugeber entfallende Stimmrecht<br />

nach dessen Weisungen gemäß den Regelungen des Treuhandvertrages<br />

ausüben. Der Komplementär hat keine Stimme.<br />

Das gesetzliche Widerspruchsrecht der übrigen Kommanditisten/Treugeber<br />

aus §164 HGB ist in den Fällen ausgeschlossen,<br />

in denen eine Beschlussfassung der Gesellschafter<br />

gemäß §13 des Gesellschaftsvertrages des Emittenten<br />

vorgesehen ist. Der Geschäftsführende Kommanditist darf in<br />

Ausnahmefällen auch ohne die aufgrund des Gesellschaftsvertrages<br />

erforderliche Zustimmung der Gesellschafter Entscheidungen<br />

treffen und Rechtsgeschäfte vornehmen oder<br />

abschließen, die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb<br />

hinausgehen, soweit dies zur Abwehr erheblicher wirtschaftlicher<br />

Nachteile für den Emittenten geboten ist.<br />

GESELLSCHAFTERBESCHLÜSSE<br />

Die Gesellschafter bzw. Treugeber beschließen insbesondere<br />

über:<br />

1. die Feststellung des Jahresabschlusses;<br />

2. die Ausschüttung von Gewinnen und Liquiditätsüberschüssen;<br />

3. die Wahl des Abschlussprüfers für das neue Geschäftsjahr,<br />

mit Ausnahme des Abschlussprüfers für die Ge -<br />

schäftsjahre bis einschließlich 2012;<br />

4. die Entlastung des Geschäftsführenden Kommanditisten<br />

für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr;<br />

5. die Wahl eines Beirates und die Festlegung von Bestimmungen<br />

hierzu gemäß §23;<br />

6. die Entlastung des Beirates, sofern ein Beirat vorhanden<br />

ist;<br />

7. die Liquidation der Gesellschaft, sofern nicht Abweichendes<br />

in diesem Vertrag geregelt ist;<br />

8. Umwandlung nach dem Umwandlungsgesetz;<br />

9. die Aufnahme neuer oder anderer als der in §2 beschriebenen<br />

Geschäftstätigkeiten, die Aufgabe wesentlicher<br />

Geschäftstätigkeiten sowie die Veräußerung des Flugzeuges<br />

oder von Teilen davon durch die Gesellschaft, es<br />

sei denn, die Veräußerung ist Folge von Sicherungsoder<br />

sonstigen Rechten von Kreditgebern;<br />

10. Erhöhungen oder Herabsetzungen des Gesellschafts -<br />

kapitals mit Ausnahme von (i) Abweichungen, die in<br />

§9 vorgesehen sind, und (ii) Kapitalherabsetzungen, die<br />

gemäß §21 im Zusammenhang mit dem Ausscheiden<br />

eines Kommanditisten oder der Beendigung einer Treugeberbeteiligung<br />

erfolgen;<br />

11. eine Änderung des Gesellschaftsvertrages;<br />

95


TEIL C // RECHTLICHE GRUNDLAGEN //<br />

12. alle sonstigen Maßnahmen, die über den gewöhnlichen<br />

Geschäftsbetrieb hinausgehen und/oder<br />

13. alle sonstigen in diesem Gesellschaftsvertrag den<br />

Gesellschaftern und Treugebern zur Beschlussfassung<br />

vorzulegenden oder von dem Geschäftsführenden Kommanditisten<br />

zur Beschlussfassung vorgelegten Angelegenheiten.<br />

Die Gesellschafter und Treugeber beschließen grundsätzlich<br />

mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Jeder<br />

Beschluss über eine Änderung des Gesellschaftsvertrages<br />

oder eine Beendigung (inkl. Liquidation) der Gesellschaft<br />

bedarf einer Dreiviertelmehrheit der abgegebenen Stimmen<br />

sowie der Zustimmung des Geschäftsführenden Kommanditisten,<br />

soweit sie seine Rechtsstellung betreffen.<br />

JAHRESABSCHLUSS<br />

Der Jahresabschluss für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr<br />

ist innerhalb der gesetzlichen Fristen zu erstellen. Für<br />

die Aufstellung des Jahresabschlusses gelten die gesetzlichen<br />

Bestimmungen und die Grundsätze ordnungsgemäßer<br />

Buchführung. Der Jahresabschluss ist durch den Geschäftsführenden<br />

Kommanditisten zu unterzeichnen. Eine Kopie<br />

des festzustellenden Jahresabschlusses oder eine Kurzfassung<br />

hiervon (bestehend aus der Bilanz und der Gewinnund<br />

Verlustrechnung) ist allen Kommanditisten und Treugebern<br />

zusammen mit den Beschlussfassungsunterlagen zur<br />

Feststellung des Jahresabschlusses gemäß §13 des Gesellschaftsvertrages<br />

zu übermitteln.<br />

Eine Prüfung des Jahresabschlusses erfolgt durch einen<br />

Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.<br />

KÜNDIGUNG ODER VERFÜGUNG ÜBER GESELL-<br />

SCHAFTSANTEILE<br />

Eine ordentliche Kündigung der Beteiligung durch einen<br />

Kommanditisten bzw. Treugeber ist mit sechsmonatiger<br />

Kündigungsfrist zum Ablauf eines Geschäftsjahres, frühestens<br />

jedoch zum 31. Dezember 2028 möglich. Die Kündigung<br />

hat schriftlich gegenüber dem Geschäftsführenden<br />

Kommanditisten zu erfolgen.<br />

Jeder Kommanditist kann seinen Gesellschaftsanteil bzw.<br />

jeder Treugeber kann seine Treugeberbeteiligung im Ganzen<br />

übertragen oder in sonstiger Weise darüber verfügen. Die<br />

Übertragung oder sonstige Verfügung erfolgt im Rahmen<br />

einer Abtretung oder als Gesamtrechtsnachfolge und bedarf<br />

der Zustimmung des Geschäftsführenden Kommanditisten,<br />

die nur aus wichtigem Grund verweigert werden darf. Eine<br />

Zustimmung der anderen Gesellschafter ist nicht erforderlich.<br />

Die Übertragung von Gesellschaftsanteilen oder eine<br />

sonstige Verfügung darüber ist nur mit Wirkung zum Beginn<br />

eines Kalenderjahres zulässig, sofern nicht der Geschäftsführende<br />

Kommanditist einer Abweichung hiervon zustimmt.<br />

Eine rückwirkende Übertragung oder sonstige Verfügung ist<br />

nicht zulässig.<br />

Entsprechendes gilt für die Übertragung oder sonstige Verfügung<br />

über Teile eines Gesellschaftsanteils. Die beabsichtigte<br />

Übertragung oder sonstige Verfügung über den Gesellschaftsanteil<br />

(oder Teile davon) ist dem Geschäftsführenden<br />

Kommanditisten vorab schriftlich anzuzeigen. Für den Handel<br />

von Anteilen an Personengesellschaften gibt es keinen<br />

geregelten Markt.<br />

Die Handelbarkeit der Vermögensanlage wird durch folgendes<br />

eingeschränkt:<br />

die Übertragung oder sonstige Verfügung bedarf der<br />

Zustimmung des Geschäftsführenden Kommanditisten;<br />

die Übertragung ist nur mit Wirkung zum Beginn eines<br />

Kalenderjahres zulässig, sofern nicht der Geschäftsführende<br />

Kommanditist einer Abweichung hiervon zustimmt;<br />

es gibt keinen geregelten Markt für den Handel von<br />

Anteilen an Personengesellschaften;<br />

der Anleger als Verkäufer muss einen Kaufinteressenten<br />

finden.<br />

Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für Treugeber<br />

in Bezug auf eine Übertragung einer Treugeberbeteiligung<br />

oder eine sonstige Verfügung darüber. Geht im Falle<br />

der Übertragung oder sonstigen Verfügung ein Gesellschaftsanteil<br />

auf einen Dritten über, werden alle Kapitalkonten<br />

gemäß §8 des Gesellschaftsvertrages unverändert und einheitlich<br />

fortgeführt. Entsprechendes gilt für Treugeberanteile.<br />

Jeder Kommanditist stellt die Gesellschaft und die anderen<br />

96


RECHTLICHE GRUNDLAGEN // TEIL C<br />

Gesellschafter von allen aus einer Übertragung oder einer<br />

sonstigen Verfügung resultierenden Nachteilen frei. Jegliche<br />

Kosten (wozu auch ggf. anfallende oder sich erhöhende<br />

Steuern bei der Gesellschaft gehören) einer Übertragung<br />

oder sonstigen Verfügung über Gesellschaftsanteile, insbesondere<br />

die Kosten der Handelsregistereintragungen oder<br />

ggf. anfallende Kosten für die Erstellung einer Zwischen -<br />

bilanz, werden im Verhältnis zur Gesellschaft von dem be -<br />

treffenden Kommanditisten bzw. Treugeber getragen. Jeder<br />

der Gesellschaft mittelbar beitretende Treugeber ist berechtigt,<br />

jederzeit durch Kündigung des Treuhandverhältnisses<br />

von der Treugeberstellung in die Stellung eines Kommanditisten<br />

zu wechseln. Entsprechendes gilt umgekehrt für Kommanditisten.<br />

soweit der Gesellschaftsanteil nicht auf einen Dritten übertragen<br />

worden ist. Der Komplementär ist berechtigt, seine<br />

Gesellschafterstellung auf Dritte zu übertragen.<br />

Der Geschäftsführende Kommanditist ist berechtigt und<br />

bevollmächtigt, einen Kommanditisten bei Vorliegen wichtiger<br />

Gründe durch einseitige Kündigungserklärung aus der<br />

Gesellschaft auszuschließen (z.B. Zwangsvollstreckung in<br />

den Anteil, Nichtleistung der Kapitaleinlage oder von Ausgleichszahlungen<br />

gemäß §7 Abs.2 des Gesellschaftsvertrages;<br />

ein Kommanditist kommt seinen Pflichten gemäß §18<br />

des Gesellschaftsvertrages nach schriftlicher Aufforderung<br />

nicht nach und hieraus resultieren Nachteile für die Gesellschaft,<br />

andere Gesellschafter oder Treugeber).<br />

Die Kündigung hat schriftlich an den Geschäftsführenden<br />

Kommanditisten zu erfolgen. Hiermit verbundene Kosten,<br />

insbesondere beim Wechsel in die Kommanditistenstellung<br />

(wie z.B. Kosten der Handelsregisteranmeldung und -eintragung)<br />

sind vom Anleger zu tragen.<br />

TOD EINES GESELLSCHAFTERS<br />

Beim Tod eines Gesellschafters bzw. Treugebers wird die<br />

Gesellschaft bzw. die Treuhandschaft mit den Erben oder<br />

Vermächtnisnehmern fortgesetzt. Die Erben müssen sich<br />

durch Vorlage eines Erbscheins oder entsprechenden Erbnachweises<br />

legitimieren.<br />

Im Falle des Todes eines Kommanditisten oder Treugebers<br />

tragen die eintretenden Erben alle der Gesellschaft durch<br />

den Erbfall entstehenden Kosten, einschließlich ggf. Handelsregisterkosten.<br />

Sofern im Falle mehrerer Erben der Erbteil<br />

weniger als 10 TEUR Einlagekapital beträgt, ist die Benennung<br />

eines gemeinsamen Bevollmächtigten, der das Stimmrecht<br />

nur einheitlich ausüben kann, erforderlich.<br />

AUSSCHEIDEN EINES GESELLSCHAFTERS<br />

In allen Fällen des Ausscheidens von Kommanditisten wird<br />

die Gesellschaft mit den verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt.<br />

Der Anteil des ausscheidenden Gesellschafters am<br />

Gesellschaftsvermögen wächst den verbleibenden Gesellschaftern<br />

im Verhältnis ihrer bisherigen Beteiligungen zu,<br />

Scheidet ein Kommanditist nach Kündigung aus wichtigem<br />

Grund aus, erhält er für seine jeweilige Beteiligung am<br />

Gesellschaftsvermögen eine Abfindung in Geld. Das Abfindungsguthaben<br />

entspricht dem Buchwert der Kapitalkonten<br />

des ausscheidenden Kommanditisten, wie er sich aus der<br />

Schlussbilanz des letzten vollständigen Geschäftsjahres vor<br />

seinem Ausscheiden ergibt, (i) zuzüglich der zeitanteilig auf<br />

den Zeitpunkt des Ausscheidens berechneten Ergebnisses<br />

des Emittenten unter Berücksichtigung zwischenzeitlich ge -<br />

tätigter Entnahmen bzw. Ausschüttungen und (ii) abzüglich<br />

des ggf. nicht geleisteten Kapitaleinlagebetrages nebst Agio<br />

zum Zeitpunkt des Ausscheidens sowie der durch das Ausscheiden<br />

dem Emittenten entstehenden Schäden sowie<br />

Kosten und Abgaben, inkl. der Kosten für die Erstellung<br />

einer Zwischenbilanz sowie nicht geleistete Ausgleichszahlungen.<br />

Das Abfindungsguthaben beläuft sich höchstens auf<br />

den Wert, der bei ordentlicher Kündigung als Abfindung<br />

anfällt (siehe nachfolgend). Für die Kündigung des Treuhandvertrages<br />

durch den Treuhänder aus wichtigem Grund<br />

und den Abfindungsanspruch des Treugebers gilt Voranstehendes<br />

entsprechend.<br />

Im Falle einer ordentlichen Kündigung eines Gesellschaftsanteils<br />

durch einen Kommanditisten erhält der Kommanditist<br />

eine Abfindung in Geld, die auf einem Auseinandersetzungswert<br />

basiert.<br />

97


TEIL C // RECHTLICHE GRUNDLAGEN //<br />

Der Auseinandersetzungswert ergibt sich aus einer Ausein -<br />

andersetzungsbilanz zum Kalenderjahresende, zu dem die<br />

Kündigung wirksam wird, in der sämtliche Wirtschaftsgüter<br />

unter Auflösung stiller Reserven mit ihrem Verkehrswert an -<br />

zusetzen sind; ein etwaiger Firmenwert bleibt außer Betracht.<br />

Abzuziehen sind ebenfalls mit ihrem Verkehrswert anzusetzende<br />

Verbindlichkeiten. Im Falle einer ordentlichen Kündigung<br />

eines Treuhandvertrages durch einen Treugeber (ohne<br />

gleichzeitig in die Stellung eines Kommanditisten zu wechseln)<br />

ermittelt sich das Abfindungsguthaben entsprechend.<br />

Ein Abfindungsguthaben ist in drei gleichen Raten zahlbar.<br />

Die erste Rate ist zwölf Monate nach dem Kalendertag zahlbar,<br />

zu dem das Ausscheiden beim Emittenten wirksam wird,<br />

jede weitere Rate jeweils zwölf Monate später. Der Emittent<br />

ist berechtigt, ein Abfindungsguthaben ganz oder teilweise<br />

früher zu tilgen. Der Geschäftsführende Kommanditist kann<br />

eine Stundung der Zahlung des Abfindungsguthabens verlangen,<br />

wenn sonst die Liquidität des Emittenten nachhaltig<br />

gefährdet würde. Abfindungsguthaben werden nicht verzinst.<br />

Jedoch erhält der ausscheidende Kommanditist bzw.<br />

Treugeber bis zur Zahlung des Abfindungsguthabens einen<br />

Betrag, der dem auf handelsrechtlichen Gewinnen beruhenden<br />

Ausschüttungsbetrag entspricht, der dem Kommanditisten<br />

bzw. dem Treugeber im Falle eines Verbleibens in der<br />

Gesellschaft bzw. ohne Kapitalherabsetzung zugeflossen<br />

wäre, höchstens jedoch einen Betrag, der der Verzinsung<br />

des Abfindungsguthabens mit dem jeweils geltenden Basiszinssatz<br />

gemäß §247 BGB entspricht.<br />

DATENSCHUTZ<br />

Mit Annahme der Beitrittserklärung werden der Treuhänder,<br />

die Anbieter und der Geschäftsführende Kommanditist die<br />

von dem betreffenden Treugeber in der Beitrittserklärung<br />

gemachten Angaben zusammen mit eventuellen sonstigen<br />

im Zusammenhang mit der Beteiligung stehenden Angaben,<br />

einschließlich solcher im Zusammenhang mit der steuerlichen<br />

Abwicklung, speichern. Entsprechendes gilt hinsichtlich des<br />

vom Treuhänder an die Gesellschaft bzw. den Geschäftsführenden<br />

Kommanditisten bzw. von ihm beauftragten Dritten<br />

übermittelten Treugeberregisters und der darin enthaltenen<br />

Angaben zu den Treugebern.<br />

Der Geschäftsführende Kommanditist darf Auskünfte an den<br />

Treuhänder, die Anbieter, die mit dem Beteiligungsangebot<br />

und/oder der fortlaufenden Abwicklung dieses Beteiligungsangebotes<br />

befassten Rechtsanwälte, Steuerberater oder<br />

Wirtschaftsprüfer und in- und ausländische Behörden sowie<br />

vom Geschäftsführenden Kommanditisten mit der Verwaltung<br />

der Gesellschaft und/ oder der Beteiligungen der Kommanditisten<br />

bzw. Treugeber beauftragte Parteien (inkl. be -<br />

auftragte Vertragspartner für die Einlagekapitalplatzierung<br />

und Vertriebskoordination) erteilen, insbesondere sofern<br />

dies der (beschleunigten) Abwicklung der Verwaltung oder<br />

Betreuung dient. Außer an die vorgenannten Parteien darf<br />

der Geschäftsführende Kommanditist keine Auskünfte erteilen,<br />

soweit nicht gesetzliche oder behördliche Verpflichtungen<br />

bestehen oder der Kommanditist bzw. Treugeber ausdrücklich<br />

zugestimmt hat.<br />

Jeder Kommanditist bzw. Treugeber ist damit einverstanden,<br />

dass im Rahmen dieses Gesellschaftsvertrages von ihm<br />

erhobene personenbezogene Daten gespeichert und genutzt<br />

werden und dass die Weitergabe der Daten auch an Gesellschaften<br />

oder staatliche Stellen mit Sitz in Ländern außerhalb<br />

der EU bzw. des EWR, deren Datenschutzniveau mög -<br />

licherweise niedriger als in Deutschland ist, erfolgen kann,<br />

sofern dies zur Vermeidung von (Quellen-)Steuern oder<br />

sonstigen Nachteilen für die Gesellschaft führt.<br />

Voranstehendes gilt gemäß dem Treuhandvertrag entsprechend<br />

für Treugeber.<br />

AUSKUNFTSPFLICHTEN<br />

Jeder Kommanditist bzw. Treugeber ist verpflichtet, der<br />

Gesellschaft unverzüglich und unaufgefordert etwaige<br />

Änderungen seiner Anschrift, seiner in der Beitrittserklärung<br />

oder sonstigen gemäß dem Geldwäschegesetz oder ähn -<br />

lichen Vorschriften erforderlichen Angaben sowie seine deutsche<br />

Steuer-Identifikationsnummer mitzuteilen, sowie entsprechende<br />

Angaben auf Anforderung zu bestätigen. Jeder<br />

Kommanditist bzw. Treugeber ist auch verpflichtet, der<br />

Gesellschaft unaufgefordert jede Änderung seiner steuer -<br />

lichen „Ansässigkeit“ sowie eine steuerrechtliche „Ansässigkeit“<br />

außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mitzuteilen<br />

oder entsprechende Erklärungen gegenüber der Gesell-<br />

98


RECHTLICHE GRUNDLAGEN // TEIL C<br />

schaft abzugeben. Die Änderungsmitteilungen sind an den<br />

Treuhänder oder den Geschäftsführenden Kommanditisten<br />

zu senden, die mit der Erfassung beauftragt wurden. Auf<br />

entsprechende Anforderung des Geschäftsführenden Kommanditisten<br />

hat jeder Kommanditist den erforderlichen<br />

Nachweis über den Ort seiner „Ansässigkeit“ im Sinne des<br />

Steuerrechts zu erbringen. Der Geschäftsführende Kommanditist<br />

hat überdies das Recht, von den Kommanditisten<br />

Angaben zur Erteilung von Auskünften oder Erklärungen<br />

gegenüber in- und ausländischen Behörden, insbesondere<br />

Steuerbehörden oder kontoführenden Banken oder im<br />

Zusammenhang mit den Erfordernissen des Geldwäsche -<br />

gesetzes oder ähnlichen Vorschriften zu verlangen; dies gilt<br />

insbesondere, soweit dies gesetzlich geboten ist, von den<br />

Steuerbehörden gefordert wird oder zur Freistellung, Er -<br />

mäßigung oder Erstattung von Abzugsteuern erforderlich ist<br />

oder sich eine solche Pflicht für die Kommanditisten ergibt.<br />

In diesen Fällen hat der Kommanditist auf Verlangen des<br />

Treuhänders oder des Geschäftsführenden Kommanditisten<br />

innerhalb einer Frist von drei Wochen ggf. notwendige<br />

Steuerformulare und -erklärungen sowie Vollmachten aus -<br />

zufertigen oder bei deren Ausfertigung mitzuwirken. Diese<br />

Regelungen gelten für Treugeber gegenüber der Gesellschaft<br />

entsprechend.<br />

BEIRAT<br />

Der Emittent hat derzeit keinen Beirat und keine Aufsichtsgremien.<br />

Die Bestellung eines Beirates ist nicht vorgesehen.<br />

Die Gesellschafter des Emittenten und Treugeber können<br />

jedoch gemäß §12 Abs.4 des Gesellschaftsvertrages be -<br />

schließen, dass ein Beirat – bestehend aus bis zu drei Mitgliedern<br />

– bestellt wird. Bis zu zwei Beiratsmitglieder werden<br />

von den Gesellschaftern und Treugebern gewählt. Ein Beiratsmitglied<br />

kann vom Geschäftsführenden Kommanditisten des<br />

Emittenten entsandt werden. Die möglichen Mitglieder des<br />

Beirates stehen derzeit nicht fest.<br />

KOSTEN FÜR ANLEGER<br />

Zuzüglich zum Beteiligungsbetrag des Treugebers wird das<br />

Agio i.H.v. 5% auf die Zeichnungssumme erhoben. Im Falle<br />

eines Zahlungsverzuges ist der Geschäftsführende Kommanditist<br />

berechtigt, Verzugszinsen gemäß §288 BGB in<br />

Rechnung zu stellen, d.h. 5%-Punkte über dem jeweiligen<br />

Basiszinssatz. Der Basiszinssatz ist ein Referenzzinssatz,<br />

den die Deutsche Bundesbank anhand der Vorgaben der<br />

Europäischen Zentralbank (EZB) im Halbjahresrhythmus<br />

festsetzt und im Bundesanzeiger veröffentlicht.<br />

Wechselt ein Anleger von der Treugeber- in die Kommanditistenstellung,<br />

fallen die Kosten der Handelsregisteranmeldung<br />

und Handelsregistereintragung i.H.v. zusammen derzeit<br />

rund 100 EUR an. Zudem hat der Anleger stets die Kosten<br />

für die erforderliche notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht<br />

zu tragen. Diese und weitere Kosten, die im<br />

Zusammenhang mit der Kündigung oder Übertragung der<br />

Gesellschaftsanteile und dem Ausscheiden eines Gesellschafters<br />

ggf. anfallen, hat der Anleger zu tragen. Die jeweilige<br />

Höhe hängt individuell vom Einzelfall ab.<br />

Bei der Übertragung eines Kommanditanteils auf mehrere<br />

Erwerber, insbesondere im Erbfall, fallen die vorbezeichneten<br />

Kosten für jeden Erwerber gesondert an.<br />

Bei einer entgeltlichen Anteilsveräußerung ist dem Treuhänder<br />

für seinen zusätzlichen Aufwand der Anteilsverwaltung<br />

vom Veräußerer ein pauschales Entgelt i.H.v. 1,19% des<br />

Kaufpreises, inklusive 19% Umsatzsteuer, mindestens<br />

178,50 EUR, höchstens jedoch 357 EUR, pro Anteilsveräußerung<br />

zu zahlen. Die Pauschale ist einer geänderten<br />

Umsatzsteuer anzupassen.<br />

Darüber hinaus entstehen mit dem Erwerb, der Verwaltung<br />

und der Veräußerung der Vermögensanlage keine weiteren<br />

Kosten.<br />

SCHLICHTUNGS-/OMBUDSVERFAHREN<br />

Die Gesellschafter und Treugeber sind berechtigt, bei Streitigkeiten<br />

mit der Gesellschaft aufgrund des durch ihre Beteiligung<br />

begründeten rechtlichen Verhältnisses die in Berlin an -<br />

sässige Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V. anzurufen<br />

und ein Schlichtungsverfahren einzuleiten. Das Schlichtungsverfahren<br />

richtet sich nach den jeweils geltenden Regelungen<br />

der Verfahrensordnung Ombudsstelle Geschlossene<br />

Fonds e.V.<br />

99


TEIL C // RECHTLICHE GRUNDLAGEN //<br />

TREUHANDVERTRAG<br />

Der im Teil D dieses Beteiligungsprospektes abgedruckte<br />

Treuhandvertrag ist die Rechtsgrundlage der Tätigkeit des<br />

Treuhänders, d.h. der AGR Treuhandgesellschaft „Sky<br />

Cloud IV“ mbH mit Sitz in Hamburg, („Treuhänder“). Der<br />

Abschluss des Treuhandvertrages erfolgt rückwirkend zum<br />

1. Kalendertag des Monats, in dem die Annahme der Beitrittserklärung<br />

durch den Treuhänder erfolgt ist. Die An -<br />

nahme eines Treugebers erfolgt nur, wenn bestimmte Unterlagen<br />

und Erklärungen beim Treuhänder und dem Emittenten<br />

vorliegen (siehe §1 Abs.2 des Treuhandvertrages).<br />

Die Aufgabe des Treuhänders besteht darin, im eigenen<br />

Namen, aber im Umfang der gezeichneten Beteiligung an<br />

dem Emittenten im Auftrag und für Rechnung des Treugebers<br />

einen entsprechenden Anteil der Kapitaleinlage des<br />

Emittenten zu halten. Er leitet lediglich die Rechte und Pflichten<br />

aus der Beteiligung an die Anleger durch, ohne eigene<br />

Entscheidungsmacht zu beanspruchen. Der Treuhänder wird<br />

insofern nur auf Anweisung der Treugeber handeln. Erfolgt<br />

keine Weisung, wird der Treuhänder nicht agieren. Im<br />

Außenverhältnis hält der Treuhänder die Kapitaleinlage beim<br />

Emittenten für sich und die Treugeber gemeinsam als einheitliche<br />

Kapitaleinlage am Emittenten. Die wesentlichen<br />

Rechte und Pflichten des Treuhänders sind folgende:<br />

Der Treuhänder tritt gegenüber Dritten im eigenen<br />

Namen auf und übt insoweit das ihm als Kommanditisten<br />

zustehende Gesellschafterrecht, insbesondere Stimmrechte,<br />

im eigenen Namen, aber immer gemäß der Weisung<br />

des Treugebers nach dem Treuhandvertrag aus.<br />

Dies gilt nicht, wenn der Treugeber die Stimmrechte<br />

selbst ausübt. Der Treuhänder hält und verwaltet das<br />

Treuhandvermögen getrennt von seinem sonstigen Vermögen<br />

und ist verpflichtet, dem Treugeber dasjenige<br />

herauszugeben, was er in Ausführung des Treuhandvertrages<br />

für den Treugeber bzw. für dessen Rechnung<br />

erlangt hat, insbesondere die Rückflüsse (Ausschüttungen)<br />

aus dem Emittenten. Der Treuhänder hat gegen<br />

jeden Treugeber anteilig entsprechend der Höhe der<br />

jeweiligen Beteiligung am Emittenten Anspruch auf<br />

Freistellung von allen Verbindlichkeiten, Verpflichtungen<br />

und Ansprüchen Dritter, die im Zusammenhang mit dem<br />

Erwerb und der Verwaltung der treuhänderisch gehaltenen<br />

Kapitalbeteiligung für den Treugeber entstehen<br />

(einschließlich etwaiger Ansprüche, die gemäß §§171,<br />

160 HGB gegen den Treuhänder geltend gemacht<br />

werden).<br />

Der Treuhänder haftet gemäß §9 Abs.1 des Treuhand -<br />

vertrages gegenüber dem Treugeber außer bei Verletzung<br />

von Leben, Körper und Gesundheit nur bei grob<br />

fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung. Bei der<br />

Verletzung einer vertrags wesentlichen Pflicht, die die<br />

Erreichung des Zwecks des Treuhandvertrages gefährdet<br />

(insbesondere die Verletzung der Pflicht zur treuhänderischen<br />

Verwaltung des anteiligen Kommanditanteils am<br />

Emittenten und der Wahrung der gesellschaftsrechtlichen<br />

Mitwirkungsrechte nach Weisung des Treugebers),<br />

haftet der Treuhänder auch für leichte Fahrlässigkeit. Die<br />

vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht,<br />

sofern der Treuhänder aufgrund zwingender gesetzlicher<br />

Vorschriften haftet. Ansprüche des Treugebers auf Schadensersatz<br />

– gleich aus welchem Rechtsgrund, auch aus<br />

der Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen<br />

– verjähren in drei Jahren ab dem Schluss des<br />

Kalenderjahres, in dem der betreffende Anspruch entstanden<br />

ist und der Treu geber von den den Anspruch<br />

begründenden Umständen und der Person des Schuldners<br />

Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit<br />

hätte erlangen müssen, soweit der betreffende Anspruch<br />

nicht kraft Gesetzes einer kürzeren Verjährung unterliegt.<br />

Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung<br />

oder bei der Haftung für Personenschäden gilt die<br />

gesetzliche Ver jährungsfrist.<br />

Die Haftung des Treuhänders gegenüber dem Treugeber<br />

ist ausgeschlossen, wenn und soweit der Treuhänder<br />

aufgrund und im Rahmen einer schriftlichen Weisung des<br />

Treugebers handelt. Dies gilt nicht für den Fall, dass der<br />

Treuhänder bei der Ausführung der Weisung des Treugebers<br />

vorsätzlich oder grob fahrlässig einen Schaden verursacht.<br />

Der Treuhänder übernimmt keine Haftung für die<br />

Bonität der Vertragspartner des Emittenten oder dafür,<br />

dass die Vertragspartner des Emittenten, soweit es sich<br />

hierbei nicht um Erfüllungsgehilfen des Treuhänders im<br />

Sinne von §278 BGB handelt, die eingegangenen vertraglichen<br />

Pflichten ordnungsgemäß erfüllen. Der Treu-<br />

100


RECHTLICHE GRUNDLAGEN // TEIL C<br />

händer übernimmt insbesondere keine Haftung für die<br />

Ertragsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit des Emittenten<br />

oder für die Erreichung der von den Treugebern verfolgten<br />

wirtschaftlichen Ziele.<br />

Jeder Treugeber wird wirtschaftlich so behandelt, als sei<br />

er Kommanditist des Emittenten. Die Regelungen des<br />

Gesellschaftsvertrages des Emittenten und des Treuhandvertrages<br />

sehen u.a. vor, dass entweder der Treugeber<br />

selbst seine Stimmrechte ausübt oder diese von<br />

dem Treuhänder nach der Weisung des Treugebers, evtl.<br />

anteilig, wahrgenommen werden. Ausschüttungen werden<br />

auf schriftliche Weisung des Treugebers an den Treuhänder<br />

und auf Weisung von diesem an den Emittenten und<br />

vom Emittenten direkt an die Treugeber geleistet. Sonstige<br />

Rechte und Pflichten entsprechen denjenigen aller<br />

Kommanditisten des Emittenten, mit Ausnahme solcher<br />

Rechte und Pflichten, die beim Emittenten dem Treuhänder<br />

in seiner Eigenschaft als Treuhänder zustehen. Zu<br />

den Einzelheiten wird auf die Ausführungen zum Gesellschaftsvertrag<br />

verwiesen. Dies gilt auch hinsichtlich des<br />

Datenschutzes bzw. der Speicherung und Nutzung personenbezogener<br />

Daten.<br />

Verfügungen über die Treugeberbeteiligungen oder Teilen<br />

hiervon bedürfen der schriftlichen Zustimmung des<br />

Geschäftsführenden Kommanditisten der Gesellschaft<br />

und des Treuhänders, die diese nur aus wichtigem Grund<br />

versagen dürfen. Ferner müssen bei Übertragungen der<br />

Treugeberbeteiligungen oder Teilen hiervon die Voraussetzungen<br />

gemäß §10 des Treuhandvertrages erfüllt werden.<br />

Eine ordentliche Kündigung des Treuhandvertrages ist<br />

erstmals zum 31. Dezember 2028 schriftlich möglich.<br />

Scheidet der Treuhänder in seiner Eigenschaft als Treuhandkommanditist<br />

aus dem Emittenten aus, gelten die<br />

gesetzlichen Regelungen. Der Geschäftsführende Kommanditist<br />

ist jedoch berechtigt, einen Vorschlag hinsichtlich<br />

eines neuen Treuhänders zu unterbreiten.<br />

Der Treuhänder erhält vom Emittenten ab 2011 eine Vergütung<br />

für seine Treuhändertätigkeit (siehe Seite 92). Die<br />

Vergütung versteht sich zzgl. ggf. anfallender gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer. Bei Übertragungen erhält der Treuhänder<br />

zusätzliche Kostenerstattungen. Der Emittent erstattet<br />

dem Treuhänder darüber hinaus solche Aufwendungen,<br />

die dem Treuhänder durch die Beantwortung von Anfragen<br />

von Gesellschaftern oder Treugebern entstehen,<br />

sofern hierzu Leistungen Dritter (z.B. Rechtsberater,<br />

Steuerberater) in Anspruch genommen werden oder es<br />

sich um Aufwendungen im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten<br />

mit Gesellschaftern oder Treugebern handelt.<br />

Es gibt keine Umstände oder Beziehungen, die Interessenkonflikte<br />

des Treuhänders begründen können.<br />

KAUFVERTRAGSÜBERNAHMEVEREINBARUNG<br />

(PURCHASE AGREEMENT ASSIGNMENT)<br />

Emirates hat mit Airbus S.A.S. („Airbus“) einen Kaufvertrag<br />

über den Erwerb eines Flugzeuges vom Typ Airbus A380-800<br />

abgeschlossen („Purchase Agreement“). Der Emittent hat<br />

mit Emirates im Rahmen des am 20. September 2011 ab -<br />

geschlossenen Leasingvertrages vereinbart, dass Emirates<br />

die Rechte auf Übertragung des Eigentums an dem Flugzeug<br />

vom Typ Airbus A380-800 mit der Herstellerserien -<br />

nummer 103, ausgestattet mit vier GP7270 Triebwerken von<br />

Engine Alliance LLC – ein Joint-Venture-Unternehmen zwischen<br />

General Electric Company und Pratt & Whitney – und<br />

mit der von Emirates bestellten Ausstattung (nachfolgend<br />

„Flugzeug“ oder „Leasingobjekt“ genannt), aus dem Kaufvertrag<br />

mit Airbus an den Emittenten überträgt.<br />

Zur Umsetzung dieser Vereinbarung wird der Emittent vor<br />

Auslieferung des Flugzeuges eine Kaufvertragsübernahmevereinbarung<br />

mit Emirates abschließen. Nach diesem<br />

Vertrag bleibt Emirates Vertragspartner von Airbus, d.h.<br />

Emirates obliegt die Erfüllung der sich aus dem Kaufvertrag<br />

mit Airbus ergebenden Käuferpflichten, bzw. hat für die<br />

Erfüllung dieser Pflichten Sorge zu tragen. Emirates stehen<br />

auch grundsätzlich die sich aus dem Kaufvertrag ergebenden<br />

Käuferrechte gegenüber Airbus, mit Ausnahme der an<br />

den Emittenten übertragenen Rechte, insbesondere des<br />

Rechts auf Übereignung des Flugzeuges, zu. Darüber hinaus<br />

wird der Emittent keine weiteren Verträge über die Anschaffung<br />

oder Herstellung des Anlageobjektes oder wesentlicher<br />

Teile davon abschliessen.<br />

101


TEIL C // RECHTLICHE GRUNDLAGEN //<br />

Neben den vorerwähnten Rechten des Emittenten wird sich<br />

der Emittent durch die Kaufvertragsübernahmevereinbarung<br />

verpflichten, den Kaufpreis an Airbus zu zahlen. Airbus wird<br />

der Abtretung der vorgenannten Rechte zustimmen müssen.<br />

Die Rechte aus den dem Emittenten einzuräumenden<br />

Gewährleistungen und Garantien (vier Jahre Gewährleistung<br />

auf den Rumpf – ausgenommen von Emirates an den Hersteller<br />

gelieferte Ausstattung und Fahrwerk sowie eine sog.<br />

„Service Life Policy“ für bestimmte in der Vereinbarung festgelegte<br />

Teile über zwölf Jahre) werden von Emirates im<br />

Namen des Emittenten wahrgenommen, solange Emirates<br />

das Flugzeug gemäß dem Leasingvertrag mit dem Emittenten<br />

nutzt. Die von Airbus eingeräumten Gewährleistungsrechte<br />

unterliegen französischem Recht.<br />

Der vertraglich vereinbarte Kaufpreis des Flugzeuges beträgt<br />

234 Millionen USD. Emirates leistet bei Übernahme des<br />

Flugzeuges einen Betrag von 24 Millionen USD als einmalige<br />

Leasingsonderzahlung. Ein Teilbetrag i.H.v. 67 Millionen USD<br />

des vertraglich vereinbarten Kaufpreises wird durch Vereinbarung<br />

mit Emirates und Airbus zu dem bei Auslieferung vorherrschenden<br />

EUR/USD-Wechselkurs in Euro geleistet. Der<br />

Restbetrag der Kaufpreiszahlung i.H.v. 143 Millionen USD<br />

erfolgt währungskongruent in US-Dollar. Sollte es durch<br />

Wechselkursentwicklungen dazu kommen, dass Zuzahlungen<br />

an Airbus zu erfolgen haben, so werden diese von<br />

Emirates geleistet. Andere Zahlungen als den Kaufpreis hat<br />

der Emittent im Rahmen der Vereinbarung nicht zu leisten.<br />

Die Fertigstellung und Übergabe des Flugzeuges ist für<br />

Juni 2012 in Hamburg geplant. Spätestens zwei Tage vor<br />

Auslieferung des Flugzeuges wird Emirates nach vorheriger<br />

Mitteilung von Airbus eine Nachricht an den Emittenten<br />

übermitteln, in der der genaue Auslieferungstag festgelegt<br />

wird. Der Emittent wird Emirates als Bevollmächtigten<br />

gegenüber Airbus im Rahmen der Kaufvertragsübernahmevereinbarung<br />

bei der Auslieferung des Flugzeuges bestellen.<br />

Mit Übergabe des Flugzeuges von Airbus an Emirates, der<br />

als Bevollmächtigter im Namen des Emittenten handelt, und<br />

vollständiger Zahlung des Kaufpreises an Airbus geht das<br />

Eigentum an dem Flugzeug und allen damit zusammenhängenden<br />

Rechten und Pflichten auf den Emittenten über.<br />

Die Kaufvertragsübernahmevereinbarung wird englischem<br />

Recht unterliegen. Streitigkeiten sind vor Gerichten in England<br />

und Wales auszutragen.<br />

LEASINGVERTRAG<br />

(OPERATING LEASE AGREEMENT)<br />

Der Emittent hat als Leasinggeber am 20. September 2011<br />

einen Leasingvertrag mit Emirates als Leasingnehmer abgeschlossen.<br />

Unter dem Leasingvertrag überlässt der Emittent<br />

dem Leasingnehmer das Flugzeug vom Typ Airbus A380-800,<br />

ausgestattet mit vier Engine Alliance Triebwerken und von<br />

der Fluggesellschaft an den Hersteller gelieferter Ausstattung<br />

(„Flugzeug“ oder „Leasingobjekt“).<br />

Die Übergabe des Flugzeuges vom Hersteller Airbus an den<br />

Emittenten wird gemäß gegenwärtiger Planung im Juni 2012<br />

erfolgen. Der Leasingnehmer Emirates wird für den Leasinggeber<br />

die Übergabe und Abnahme des Flugzeuges bei Airbus<br />

und gleichzeitig das Leasinggut unter dem Leasingvertrag<br />

mit dem Emittenten übernehmen. Erfolgt die Auslieferung<br />

und Übernahme des Flugzeuges nicht spätestens bis zum<br />

30. September 2012, kann der Emittent den Leasingvertrag<br />

kündigen. Darüber hinaus kann der Leasingnehmer gegenüber<br />

dem Emittenten keinerlei Ansprüche in Bezug auf eine<br />

Nichtauslieferung oder eine verspätete Ablieferung geltend<br />

machen, solange der Emittent die Nichtauslieferung oder die<br />

verspätete Auslieferung nicht direkt ver ursacht hat.<br />

Beide Vertragsparteien haben sich darüber hinaus u.a.<br />

gegenseitig Rücktrittsrechte von den Verträgen vor Auslieferung<br />

des Flugzeuges eingeräumt, sollte der Leasingvertrag<br />

durch rechtliche oder steuerrechtliche Änderungen unwirtschaftlich<br />

werden oder durch den Ausbruch eines Krieges<br />

der Leasingvertrag nicht rechtlich durchsetzbar oder durchführbar<br />

sein. Sollten sich steuerrechtliche Änderungen bis<br />

zur Auslieferung des Flugzeuges in Deutschland für den<br />

Emittenten ergeben, so führt dies nicht zu einer Berechtigung<br />

der vorzeitigen Auflösung des Leasingvertrages.<br />

Der Leasingvertrag ist als Nettomietvertragsverhältnis ausgestaltet,<br />

d.h. der Leasingnehmer trägt alle Kosten, die<br />

durch den Besitz und den Betrieb des Flugzeuges ver ursacht<br />

102


RECHTLICHE GRUNDLAGEN // TEIL C<br />

sind oder werden. Der Leasingvertrag legt fest, dass der<br />

Betrieb des Flugzeuges, die Wartung und die Versicherung<br />

des Leasingobjektes, die Sicherstellung der technischen<br />

Verfügbarkeit, die Beschäftigung des zum Betrieb notwendigen<br />

Personals sowie die Erfüllung gesetzlicher Auflagen<br />

dem Leasingnehmer obliegen. Der Emittent übernimmt<br />

gemäß dem Leasingvertrag keine Gewähr für die Mängel -<br />

freiheit sowie die Funktions- und Leistungsfähigkeit des<br />

Leasing objektes. Der Emittent hat den Leasingnehmer unter<br />

Beachtung der Interessen des Emittenten bevollmächtigt,<br />

etwaige Garantie- und Gewährleistungsansprüche gegenüber<br />

dem Hersteller Airbus wahrzunehmen. Während der<br />

Laufzeit des Leasingvertrages trägt Emirates alle Risiken<br />

eines Verlusts, einer unberechtigten Nutzung, Beschädigung<br />

oder Zerstörung des Flugzeuges oder Teilen davon. Der<br />

Leasing nehmer ist verpflichtet, entsprechende Schäden<br />

zu beheben bzw. entsprechende Teile gleichwertig zu ersetzen.<br />

Diese Umstände haben keine Auswirkungen auf die<br />

Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Emittenten, es sei<br />

denn, es liegt ein vertraglich definierter Totalverlust des<br />

Flugzeuges vor (siehe Seite 108).<br />

Der Leasingnehmer ist bei der operativen Nutzung des Flugzeuges<br />

an die Auflagen und Anforderungen gebunden, die<br />

sich aus dem Leasingvertrag, aus den Gesetzen, den Regelungen<br />

der jeweiligen Luftverkehrsbehörde, der Flugzeugversicherung<br />

oder des Herstellers des Flugzeuges oder dessen<br />

Teilen (z.B. der vier Engine Alliance Triebwerke) ergeben.<br />

Im Rahmen des Leasingvertrages hat sich der Emittent verpflichtet,<br />

Emirates von allen die Fluggesellschaft betreffenden<br />

Prospekthaftungsansprüchen freizustellen.<br />

Der Leasingvertrag unterliegt englischem Recht. Streitigkeiten<br />

sind vor englischen Gerichten auszutragen.<br />

LAUFZEIT<br />

Der Leasingvertrag hat eine Laufzeit von zehn Jahren ab<br />

Übernahme des Flugzeuges („Grundlaufzeit“) und kann durch<br />

den Emittenten grundsätzlich nur gekündigt werden, wenn<br />

eine Vertragsstörung seitens Emirates (siehe Seite 106f.)<br />

vorliegt. Anschließend hat der Leasingnehmer die Option,<br />

das Flugzeug für weitere zwei Jahre zu leasen („1. Verlängerungsoption“).<br />

Nach Ablauf von zwölf Jahren hat der Leasingnehmer<br />

eine zweite Option, den Leasingvertrag um weitere<br />

drei Jahre zu verlängern („2. Verlängerungsoption“).<br />

Die Ausübung der Verlängerungsoptionen muss bis spätestens<br />

20 Monate vor Ablauf der entsprechenden Laufzeit<br />

gegenüber dem Emittenten mitgeteilt werden. Für den Fall,<br />

dass Emirates die Verlängerungsoption nach der Grundlaufzeit<br />

nicht ausübt, hat Emirates das Flugzeug zurückzugeben<br />

und eine Abstandszahlung am Ende der Grundlaufzeit zu<br />

leisten. Diese Abstandszahlung wird aus der Abdiskontierung<br />

der Leasingraten der folgenden 24 Monate 30 Tage vor<br />

Beendigung des Leasingvertrages berechnet. Bei Zugrundelegung<br />

eines 2-Jahres-USD-LIBOR-Satzes i.H.v. 1% p.a.<br />

beträgt der Anteil der USD-Leasingraten 12,5 Millionen USD,<br />

und bei einem 2-Jahres-EURIBOR-Satz von 2% p.a. beträgt<br />

der Anteil der Euro-Leasingraten 11,3 Millionen EUR. Der<br />

Emittent erhält beide Teile, d.h. sowohl eine Euro- als auch<br />

eine US-Dollar-Zahlung.<br />

Sollte Emirates die erste und/oder die zweite Verlängerungsoption<br />

des Leasingvertrages nicht wahrnehmen und der<br />

Emittent bzw. die Anleger durch eine Gesellschafterentscheidung<br />

sich entscheiden, dass das Flugzeug nicht weitervermietet,<br />

sondern veräußert werden soll, so hat Emirates das<br />

Recht, das Flugzeug zu kaufen. Darüber hinaus ist Emirates<br />

im Falle einer staatlichen Beschlagnahme durch den Registrierungsstaat<br />

verpflichtet, das Flugzeug zu erwerben. Die<br />

Benachrichtigung von Emirates über das Kaufinteresse<br />

muss 19 Monate vor Leasingvertragsbeendigung an den<br />

Emittenten übermittelt werden. Der Verkaufspreis entspricht<br />

dem Durchschnitt aus den von drei unabhängigen Wertgutachtern<br />

jeweils ermittelten Marktwerten des Flugzeuges.<br />

Die Wertgutachter werden von den Vertragsparteien zusammen<br />

bestimmt. Sollte man keine Einigung hinsichtlich der<br />

Ernennung der Wertgutachter erlangen, so hat jede Vertragspartei<br />

das Recht, einen Wertgutachter zu bestimmen. Der<br />

dritte Wertgutachter schließlich wird durch die beiden anderen<br />

Wertgutachter festgelegt.<br />

103


TEIL C // RECHTLICHE GRUNDLAGEN //<br />

LEASINGRATEN<br />

Der Emittent wird im Rahmen des Leasingvertrages eine<br />

Leasingsonderzahlung für die ersten zehn Jahre bei Auslieferung<br />

des Flugzeuges i.H.v. 24 Millionen USD und laufende<br />

Leasingratenzahlungen, wie in der nachfolgenden Tabelle<br />

aufgeführt, erhalten.<br />

Die laufenden Leasingraten sind bis zum Ablauf des Leasingvertrages<br />

monatlich im Voraus zu leisten. Mit Übergabe<br />

des Flugzeuges an den Leasingnehmer bestimmt sich der<br />

Kalendertag, an dem die laufenden Leasingraten zu leisten<br />

sind. Der Leasingnehmer ist verpflichtet, die laufenden Leasingraten,<br />

die sich in eine US-Dollar und Euro-Rate aufteilen,<br />

ohne Abzug von Quellensteuern zu leisten.<br />

Tilgung des langfristigen Darlehens dienen, aufgrund einer<br />

geringeren Darlehensziehung entsprechend vermindert.<br />

In den Jahren 11 bis 15 leistet Emirates ebenfalls die Leasingratenzahlungen<br />

in US-Dollar und Euro. Die USD-Leasingraten<br />

dienen ab dem Jahr 11 teilweise zum Aufbau einer<br />

Liquiditätsreserve für die ggf. anfallenden Rekonfigurationsund<br />

Remarketingkosten im Jahr 15.<br />

Die monatlichen Leasingraten ab Jahr 13 sind Minimumleasingraten.<br />

Sollte sich der Markt positiv entwickelt haben und<br />

dies durch drei Marktgutachten belegen lassen, so wird die<br />

Leasingrate entsprechend nach oben angepasst. Die Anpassung<br />

der Leasingrate basiert auf dem Durchschnitt der von<br />

den drei Gutachtern prognostizierten Marktleasingraten.<br />

LEASINGRATEN – PROGNOSE<br />

ZEITRAUM<br />

LEASINGRATE<br />

IN MONATEN IN USD IN EUR<br />

001 – 120 1.565.500 454.774<br />

121 – 144 525.000 479.173<br />

145 – 180 570.000 818.797<br />

Die gegenwärtig im Leasingvertrag festgelegten monatlichen<br />

USD-Leasingraten in den ersten zehn Jahren basieren auf<br />

der Annahme, dass bei Auslieferung des Flugzeuges der<br />

USD-Basiszinssatz 2,35% entspricht und eine Darlehensziehung<br />

von 145 Millionen USD erfolgt. Sollte dies nicht der<br />

Fall sein, so findet eine Anpassung der Leasingraten in den<br />

ersten 120 Monaten in der nachfolgenden Weise statt: Für<br />

jede Abweichung des USD-Basiszinssatzes um 10 Basispunkte<br />

nach oben oder unten wird die Leasingrate um<br />

7.338 USD erhöht oder vermindert. Darüber hinaus findet<br />

eine Anpassung der USD-Leasingraten dadurch statt, dass<br />

ein Teilbetrag des Kaufpreises in Euro bei Auslieferung des<br />

Flug zeuges zu leisten ist, der sich aus dem Umtausch von<br />

67 Millionen USD in Euro ergibt. Der Emittent hat mit<br />

Emirates eine Euro-Leasingrate für die Grundlaufzeit von<br />

454.774 EUR, für die 1. Verlängerungsoption von 479.173 EUR<br />

sowie für die 2. Verlängerungsoption von 818.797 EUR,<br />

basierend auf dem vereinbarten Wechselkurs von 1,33, vereinbart.<br />

Sollte bei Auslieferung des Flugzeuges der Wechselkurs<br />

abweichen, so werden die USD-Leasingraten, die zur<br />

INFORMATIONSPFLICHTEN DES LEASINGNEHMERS<br />

Emirates ist gemäß dem Leasingvertrag verpflichtet, innerhalb<br />

von 180 Tagen nach dem Geschäftsjahresende einen<br />

geprüften konsolidierten Jahresabschluss zur Verfügung zu<br />

stellen und nach Aufforderung durch den Emittenten spätestens<br />

90 Tage nach Beendigung eines Geschäftsjahres Halbjahreszahlen<br />

vorzulegen. Weiterhin ist Emirates verpflichtet,<br />

Informationen, die sonstigen Gläubigern bekannt gegeben<br />

werden, ebenso an den Emittenten und die Darlehensgeber<br />

weiterzuleiten.<br />

Neben den vorgenannten Informationspflichten besteht eine<br />

Reihe von Berichtspflichten zum Betrieb und der Nutzung<br />

des Flugzeuges. So muss der Leasingnehmer monatlich<br />

einen technischen Bericht zum Flugzeug und den Triebwerken<br />

erstellen, der die Flugstunden und Flugzyklen des Flugzeuges<br />

enthält. Weiterhin ist der Leasingnehmer dazu verpflichtet,<br />

allen Informations- und Aufzeichnungspflichten<br />

nachzukommen, die auf Grund von Gesetzen oder Auflagen<br />

durch Luftverkehrsbehörden notwendig sind.<br />

UNTERVERMIETUNG<br />

Emirates hat das Recht, das Flugzeug an vertraglich vereinbarte<br />

Luftverkehrsgesellschaften (u.a. Air France/KLM,<br />

British Airways, Lufthansa, Qantas Airways oder Thai Airways<br />

International) unterzuvermieten. Der Untermietvertrag muss<br />

104


RECHTLICHE GRUNDLAGEN // TEIL C<br />

dieselben Anforderungen an die Versicherungsstandards<br />

beinhalten wie der Leasingvertrag. Er muss zudem rechtlich<br />

gegenüber dem Leasingvertrag nachrangig sein oder alternativ<br />

eine Abtretung sämtlicher Rechte des Leasingnehmers<br />

unter dem Untermietvertrag an den Emittenten vorsehen.<br />

Die Laufzeit des Untermietvertrages darf nicht über die Laufzeit<br />

des Leasingvertrages des Emittenten mit Emirates<br />

hinausgehen. Im Falle eines Untermietvertrages bleibt Emirates<br />

dem Emittenten vollumfänglich zur Erfüllung sämtlicher<br />

Verpflichtungen aus dem Leasingvertrag verpflichtet.<br />

Emirates kann außerdem das Flugzeug für drei Monate verchartern,<br />

wenn die volle operative Kontrolle über das Flugzeug<br />

(inkl. der Stellung der Crew) bei Emirates verbleibt.<br />

Die Laufzeit solcher Charterverträge darf bis zu drei Jahren<br />

betragen, wenn das Flugzeug von einem genehmigten<br />

Untermieter gechartert wird. Die Vertragslaufzeit darf in keinem<br />

Fall länger als die mit dem Emittenten vereinbarte<br />

Leasingvertragslaufzeit sein.<br />

WARTUNG<br />

Der Leasingnehmer ist verpflichtet, das Flugzeug ordnungsgemäß<br />

zu warten und in einem Zustand zu halten, der einem<br />

neu ausgelieferten Flugzeug unter Berücksichtigung der<br />

üblichen Abnutzung entspricht. Der Leasingnehmer muss<br />

alle Wartungsarbeiten sowie mögliche Testmaßnahmen am<br />

Flugzeug durchführen, die entsprechend den Gesetzen<br />

und den Auflagen der Luftverkehrsbehörden zu erfüllen sind.<br />

Gemäß dem Flugzeugtyp wird von den Luftverkehrsbehörden<br />

ein Wartungsprogramm festgelegt.<br />

Dieses sieht aktuell einen im Aufwand intensiveren 2Year-<br />

Check alle 24 Monate vor. An den 6Year-Check und den<br />

12Year-Check (detaillierte Inspektion der Flugzeugstruktur<br />

und gründlicher Test der Systeme, teilweise Freilegung der<br />

Verkleidung für gründliche Überprüfungen) sind weitere<br />

höhere Kontrollanforderungen gestellt, d.h. nach rund sechs<br />

Jahren und nach rund zwölf Jahren wird ein nochmals wartungsintensiverer<br />

Check durchgeführt.<br />

INSPEKTIONSRECHTE<br />

Der Emittent hat das Recht, in bestimmten Abständen<br />

Inspektionen des Flugzeuges durchzuführen. Diese finden<br />

im Regelfall einmal im Jahr statt. Eine Verkürzung der Frist<br />

zwischen den Inspektionen wird gestattet sein, wenn Ereignisse<br />

eingetreten sind, die es dem Emittenten erlauben würden,<br />

den Leasingvertrag außerordentlich zu kündigen. Der<br />

Emittent und der Sicherheitentreuhänder sind vom Leasingnehmer<br />

auf Anfrage über den Zeitpunkt und Ort des nächsten<br />

größeren Checks wie z. B. einen C-Check zu informieren<br />

und haben das Recht, bei diesem Check durch eine oder<br />

mehrere entsprechend qualifizierte Parteien vertreten zu<br />

sein.<br />

VERSICHERUNG DES FLUGZEUGES<br />

Der Leasingnehmer ist verpflichtet, das Flugzeug auf eigene<br />

Kosten entweder unmittelbar durch eine für den Emittenten<br />

akzeptable Versicherung oder mittelbar durch einen für den<br />

Emittenten akzeptablen Versicherungsmakler nach internationalen<br />

Standards im Londoner Versicherungsmarkt für<br />

Flugzeuge zu versichern. Abzuschließen sind sowohl Kaskoals<br />

auch Haftpflichtversicherung. Der Emittent kann gemeinsam<br />

mit dem Sicherheitentreuhänder die Anpassung der im<br />

Leasingvertrag festgesetzten Versicherungsbedingungen<br />

verlangen, sofern sich die marktüblichen Praktiken des Londoner<br />

Flugzeugversicherungsmarktes für einen solchen<br />

Flugzeugtyp und die gängigen Standards in der Luftfahrt -<br />

industrie verändern. Können die Versicherungserfordernisse<br />

gemäß Leasingvertrag zeitweise nicht erfüllt werden und<br />

besteht infolgedessen kein vertragsgemäßer Versicherungsschutz,<br />

muss das Flugzeug so lange am Boden bleiben, bis<br />

der entsprechende Versicherungsschutz wieder hergestellt<br />

ist. Der Emittent hat unabhängig davon, ob das Flugzeug<br />

am Boden bleiben muss oder nicht, einen Anspruch auf<br />

Leasingratenzahlungen.<br />

Kaskoversicherung<br />

Gemäß Leasingvertrag hat Emirates durch die All-Gefahren-<br />

Kaskoversicherung (Krieg und Terrorismus werden gesondert<br />

versichert) unter Einbeziehung eines Selbstbehalts von<br />

derzeit bis zu einer Million USD je Schadensereignis einen<br />

im Leasingvertrag spezifizierten Versicherungswert abzu -<br />

105


TEIL C // RECHTLICHE GRUNDLAGEN //<br />

decken. Die Werte der nachfolgenden Tabelle stellen beispielhaft<br />

die zu versichernden Beträge im Verlauf des Leasing -<br />

vertrages dar.<br />

BEISPIELHAFTE VERSICHERUNGSWERTE – PROGNOSE<br />

JEWEILS<br />

VERSICHERUNGSWERTE<br />

ZUM 15. JUNI 1<br />

IN USD<br />

2012 256.800.000<br />

2013 249.840.000<br />

2014 242.880.000<br />

2015 235.920.000<br />

2016 228.960.000<br />

2017 222.000.000<br />

2018 215.040.000<br />

2019 210.420.000<br />

2020 205.800.000<br />

2021 201.180.000<br />

2022 196.560.000<br />

2023 189.540.000<br />

2024 182.520.000<br />

2025 175.500.000<br />

2026 168.480.000<br />

1<br />

Dies entspricht dem Ablieferungstermin des Flugzeuges, der gegenwärtig<br />

für den 15. Juni 2012 geplant ist. Sollte sich dieser ändern, so<br />

erfolgt eine Anpassung an den neuen Ablieferungstermin.<br />

Darüber hinaus wird Emirates das Flugzeug im Rahmen einer<br />

zusätzlichen Kaskoversicherung zur Abdeckung des Kriegsund<br />

Terrorismusrisikos mit seiner gesamten Flotte versichern.<br />

Die Flotte ist mit einer Gesamtschadenssumme i.H.v. mindestens<br />

750 Millionen USD pro Jahr versichert. Für den<br />

besonderen Fall der Beschlagnahmung oder der Enteignung<br />

des Flugzeuges durch den Registrierungsstaat beträgt die<br />

Gesamtschadenssumme bis zu 250 Millionen USD pro Jahr.<br />

Im Falle eines Krieges oder Terroraktes kann der Versicherungsschutz<br />

von Seiten des Versicherers nach internationalen<br />

Standards gekündigt werden. Hierbei sind von der Versicherung<br />

bestimmte kurze Übergangsfristen vorzusehen. Die<br />

einzelnen Versicherungen müssen hierbei dem Endorsement<br />

AVN 67B, welches einen einheitlichen Industriestandard im<br />

Flugzeugversicherungsmarkt zugunsten von Leasinggebern<br />

und finanzierenden Banken gewährt, entsprechen.<br />

Haftpflichtversicherung<br />

In Bezug auf Schäden gegenüber Dritten (Haftpflicht), Per -<br />

sonen- und Sachschäden, Gepäckschäden, Transportgutschäden,<br />

ist das Flugzeug mit einer Einzelfallhöchstsumme<br />

von mindestens 1,25 Milliarden USD zu versichern. Personenschäden,<br />

die nicht am Flug beteiligte Dritte erleiden und die<br />

aus Produkthaftungsgesichtspunkten resultieren, sind mit<br />

mindestens 25 Millionen USD als Einzelfallhöchstsumme zu<br />

versichern. Schäden gegenüber Dritten in Bezug auf Kriegsund<br />

Terrorismusgefahren sind mit mindestens 750 Millionen<br />

USD versichert. Die Haftpflichtversicherungen müssen von<br />

Emirates zugunsten des Emittenten bis zu zwei Jahre nach<br />

Ablauf des Leasingvertrages oder Beendigung des nächsten<br />

12Year-Checks aufrechterhalten werden, je nachdem welcher<br />

Zeitpunkt der frühere ist.<br />

VERTRAGSSTÖRUNGEN<br />

Der Leasingvertrag enthält eine Reihe von möglichen Kündigungsgründen<br />

für den Emittenten. Diese umfassen u.a. die<br />

folgenden Ereignisse:<br />

Verletzung von fälligen Zahlungspflichten des Leasingnehmers<br />

nach mehr als fünf Bankarbeitstagen;<br />

Fehlende Versicherungen des Flugzeuges durch Verschulden<br />

des Leasingnehmers;<br />

Sonstige vertragliche Verpflichtungen werden von Emirates<br />

nicht eingehalten und nicht innerhalb einer Nachfrist<br />

erfüllt;<br />

Emirates gibt fehlerhafte Erklärungen ab oder macht<br />

inkorrekte Angaben im Rahmen der Vertragsdokumentation<br />

mit dem Emittenten oder Angaben von Emirates in<br />

einem wichtigen Aspekt erweisen sich als unrichtig und<br />

dies führt nach begründeter Auffassung des Emittenten<br />

zu einer erheblichen Beeinträchtigung von Emirates, den<br />

Verpflichtungen unter der Vertragsdokumentation nachzukommen;<br />

Verlust erforderlicher Genehmigungen, sodass die<br />

Rechte des Emittenten und der Darlehensgeber erheblich<br />

negativ beeinflusst werden;<br />

Ein besicherter Gläubiger übernimmt wesentliche Teile<br />

des Vermögens oder des Geschäftsbetriebes des<br />

Leasingnehmers;<br />

Emirates gibt seine Insolvenz bekannt;<br />

106


RECHTLICHE GRUNDLAGEN // TEIL C<br />

Emirates kommt fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht<br />

nach, führt Verhandlungen über eine Umstrukturierung<br />

seiner Verbindlichkeiten oder stimmt einem Umstrukturierungsplan<br />

ohne vorherige Zustimmung des Emittenten<br />

zu;<br />

Nichterfüllung von Verbindlichkeiten über 25 Millionen<br />

USD (oder einem entsprechenden Betrag in einer anderen<br />

Währung), die nach Fälligkeit und Ablauf einer Frist nicht<br />

ausgeglichen oder fällig gestellt werden, weil ein Kündigungsgrund<br />

durch Verschulden des Leasingnehmers eingetreten<br />

ist;<br />

Emirates gibt seinen Geschäftsbetrieb als Fluggesellschaft<br />

auf oder droht diesen aufzugeben ohne Zustimmung<br />

des Emittenten;<br />

Das Flugzeug wurde beschlagnahmt oder anderweitig<br />

dem Besitz des Leasingnehmers entzogen und dieser<br />

kann das Flugzeug nicht innerhalb von 14 Tagen wieder<br />

in Besitz nehmen, vorausgesetzt hierbei handelt es sich<br />

nicht um einen vertraglich definierten Totalverlust;<br />

Emirates verliert durch eigenes Verschulden eine Lizenz<br />

oder Erlaubnis, das Flugzeug zu betreiben, und dies führt<br />

zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Verpflichtungen<br />

unter dem Leasingvertrag mit dem Emittenten und<br />

diese Lizenz/Erlaubnis wird nicht innerhalb von 30 Tagen<br />

zurückerlangt oder ersetzt;<br />

Deregistrierung des Flugzeuges oder der Flugzeughypothek;<br />

Nichteinhaltung der Rückgabebedingungen unter dem<br />

Leasingvertrag;<br />

Emirates veräußert oder gibt bekannt, den gesamten<br />

oder einen wesentlichen Teil seines Geschäftsbetriebes<br />

zu veräußern, soweit dies nicht die Verbesserung oder<br />

den Austausch der Flotte von Emirates betrifft oder mit<br />

Zustimmung des Emittenten erfolgt;<br />

Emirates verweigert die Erfüllung von Verpflichtungen<br />

unter den abgeschlossenen Verträgen mit dem Emittenten.<br />

Für den Fall, dass im Leasingvertrag definierte Vertrags -<br />

störungen (siehe oben) eintreten, die Emirates zu vertreten<br />

hat, haben der Emittent und in bestimmten Fällen der<br />

Sicherheitentreuhänder das Recht, den Leasingvertrag zu<br />

kündigen. In diesem Fall ist Emirates verpflichtet, das Flugzeug<br />

unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Rück -<br />

gabe bedingungen zurückzugeben und alle ausstehenden<br />

Zahlungen an den Emittenten zu leisten und zusätzlich den<br />

in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Kündigungswert<br />

(„Kündigungswert“). Emirates ist darüber hinaus verpflichtet,<br />

dem Emittenten alle Kosten zu erstatten, die im Zusammenhang<br />

mit der vorzeitigen Auflösung des Leasingvertrages<br />

entstehen. Dies bedeutet, dass sowohl Vorfälligkeitsentschädigungen<br />

(siehe Seite 109f.) der Darlehensgeber wie<br />

auch Kosten für die Wiederinbesitznahme des Flugzeuges<br />

zu erstatten sind. Darüber hinaus sind auch Zahlungen zu<br />

leisten, um den Zustand des Flugzeuges entsprechend den<br />

Rückgabebedingungen herzustellen. Die nachfolgende<br />

Tabelle zeigt die Kündigungswerte, die zur Zahlung anstehen,<br />

sollte es zu einer vorzeitigen Vertragsbeendigung aufgrund<br />

einer von Emirates verursachten Vertragsstörung<br />

kommen.<br />

KÜNDIGUNGSWERTE – PROGNOSE<br />

JEWEILS ZUM<br />

15. JUNI 1 IN USD 2 IN EUR<br />

2012 200.460.000 66.074.000<br />

2013 181.674.000 61.070.000<br />

2014 162.888.000 56.111.000<br />

2015 144.102.000 51.151.000<br />

2016 125.316.000 46.192.000<br />

2017 106.530.000 41.232.000<br />

2018 87.744.000 36.272.000<br />

2019 68.958.000 31.313.000<br />

2020 50.172.000 26.353.000<br />

2021 31.386.000 21.394.000<br />

2022 12.600.000 16.434.000<br />

2023 6.300.000 11.474.000<br />

2024 1.095.000 6.515.000<br />

2025 13.680.000 19.652.000<br />

2026 6.840.000 9.826.000<br />

1<br />

Dies entspricht dem Ablieferungstermin des Flugzeuges, der gegenwärtig<br />

für den 15. Juni 2012 geplant ist. Sollte sich dieser ändern, so<br />

erfolgt eine Anpassung an den neuen Ablieferungstermin.<br />

2<br />

Die USD-Kündigungswerte der ersten zehn Jahre passen sich mit dem<br />

gezogenen Darlehensbetrag und der entsprechenden Annuität an.<br />

107


TEIL C // RECHTLICHE GRUNDLAGEN //<br />

Der durch den Leasingvertrag zu vereinbarende Kündigungswert<br />

deckt das ausstehende Fremdkapital und das zum<br />

jeweiligen Zeitpunkt noch ausstehende Einlagekapital (exkl.<br />

Agio) ab, deshalb sind sowohl Euro- als auch USD-Zahlungen<br />

zu leisten. Nachdem der Emittent die vollständige Zahlung<br />

erhalten hat, überträgt er das Eigentum an dem Flugzeug<br />

auf Emirates. Sollte Emirates nicht alle Zahlungen leisten und<br />

der Emittent innerhalb von zwei Jahren das Flugzeug ver -<br />

äußern, so wird der dann erzielte Veräußerungserlös mit den<br />

noch ausstehenden Zahlungen von Emirates verrechnet.<br />

VORZEITIGE VERTRAGSBEENDIGUNG<br />

IN AUSSERORDENTLICHEN FÄLLEN<br />

Bei Eintritt von im Leasingvertrag definierten Ereignissen,<br />

die weder von Emirates noch von dem Emittenten zu vertreten<br />

sind (Change in Circumstances) und die eine Vertragsfortführung<br />

für Emirates bzw. für die an der Finanzierungsstruktur<br />

Beteiligten unzumutbar machen und die durch eine<br />

Umstrukturierung nicht vermieden werden können, haben<br />

Emirates oder der Emittent das Recht, den Leasingvertrag<br />

vorzeitig zu kündigen.<br />

Gründe hierfür sind beispielsweise Gesetzesänderungen,<br />

nach denen die Verpflichtungen unter den bereits abgeschlossenen<br />

Verträgen entweder für den Leasingnehmer<br />

oder den Leasinggeber nicht mehr rechtlich verbindlich sind;<br />

z.B. wenn es im Registrierungsstaat des Flugzeuges (Dubai)<br />

ungesetzlich sein sollte, dass der Leasinggeber das Eigentum<br />

an einem Flugzeug hat oder der Staat Dubai nicht mehr<br />

direkt oder indirekt mindestens 51% an Emirates besitzt.<br />

Der Emittent überträgt in diesem Fall das Eigentum an dem<br />

Flugzeug auf Emirates gegen Zahlung des vereinbarten Versicherungswertes<br />

(siehe Seite 106).<br />

Im Fall einer vorzeitigen Vertragsbeendigung des Leasingvertrages<br />

durch Verlust oder Zerstörung des Flugzeuges<br />

oder einem definierten Totalverlust des Flugzeuges ist von<br />

Emirates der durch entsprechende Versicherungen abgedeckte<br />

Verlustwert zu zahlen. Totalverlust wird im Leasingvertrag<br />

unter anderem als Verlust des Leasingobjektes<br />

gemäß den Versicherungsbedingungen, Beschädigung des<br />

Leasingobjektes mit der Folge des Entzugs der erforderlichen<br />

Genehmigungen für mehr als sechs Monate und<br />

andere Ereignisse wie Diebstahl, Beschlagnahme, Enteignung<br />

oder Entführung des Flugzeuges, wenn der Leasingnehmer<br />

das Leasingobjekt mehr als 90 aufeinander folgende<br />

Tage nicht nutzen kann, definiert. Der Verlustwert wird unter<br />

„Versicherungen“ in der Tabelle auf Seite 106 dargestellt.<br />

Bei Eintritt einer im Leasingvertrag definierten Vertrags -<br />

störung, die vom Emittenten oder einer seinem Umfeld zu -<br />

rechenbaren Gesellschaft zu vertreten ist, hat Emirates ein<br />

außerordentliches Kündigungsrecht. Dieses betrifft beispielsweise<br />

die Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Emittenten<br />

sowie das unrechtmäßige Eingreifen des Emittenten<br />

in den laufenden Betrieb des Flugzeuges. In diesem Fall kann<br />

Emirates das Flugzeug u.a. von dem Emittenten er werben.<br />

Der Verkaufspreis entspricht dem Durchschnitt aus den von<br />

drei unabhängigen Wertgutachtern jeweils ermittelten Marktwerten<br />

des Flugzeuges.<br />

Neben den vorstehend genannten außerordentlichen Kündigungen<br />

hat Emirates nach der Übernahme des Flugzeuges<br />

keine weiteren Rechte, den Leasingvertrag vorzeitig zu kündigen.<br />

RÜCKGABE DES FLUGZEUGES<br />

Der Leasingnehmer muss das Flugzeug bei Beendigung<br />

des Leasingvertrages an den Emittenten in einem Zustand<br />

zurückgeben, der sich aus einer sorgfältigen Nutzung des<br />

Flugzeuges entsprechend den im Leasingvertrag spezifizierten<br />

Verpflichtungen, ergibt.<br />

Bei einer ordentlichen Beendigung des Leasingvertrages<br />

nach dem 10. Jahr ist der Airbus A380 in einem Full Life<br />

Zustand zurückzugeben. Bei einer ordentlichen Beendigung<br />

des Leasingvertrages nach dem 12. Jahr hat Emirates die<br />

Option, das Flugzeug im Full Life Zustand oder im Half Life<br />

Zustand zuzüglich einer Zahlung von 12 Millionen USD<br />

zurückzugeben. Bei Beendigung des Leasingvertrages nach<br />

dem 15. Jahr gibt Emirates den Airbus A380 in einem Half<br />

Life Zustand zurück.<br />

Die Prognoserechnung des Emittenten unterstellt einen<br />

Veräußerungserlös von 69,12 Millionen USD im Jahr 2027,<br />

von dem ein Betrag von 7 Millionen USD für Wartungsarbei-<br />

108


RECHTLICHE GRUNDLAGEN // TEIL C<br />

ten, Rekonfigurations- und Remarketingkosten in Abzug<br />

gebracht wird. Ob dieser Betrag ausreicht, um den angenommenen<br />

Nettoerlös i.H.v. 62,12 Millionen USD (bzw.<br />

46,71 Millionen Euro 1 ) zu erzielen, lässt sich aus heutiger<br />

Sicht nicht bestimmen, sondern hängt von den dann geltenden<br />

Marktbedingungen ab. Der prognostizierte Nettoerlös<br />

des Flugzeuges liegt damit unter dem AVAC Mittelwert im<br />

Half Life Zustand.<br />

Bei einer außerordentlichen Beendigung des Leasingvertrages<br />

ist das Flugzeug in einem Full Life Zustand an den Emittenten<br />

zurückzugeben, sofern nicht die Vertragsbeendigung<br />

auf einer durch den Emittenten verursachten Vertragsstörung<br />

beruht.<br />

Der Flughafen, an dem das Flugzeug an den Emittenten<br />

zurückgegeben wird, ist Dubai oder ein anderer zwischen<br />

den Parteien zu vereinbarender Flughafen. Das Flugzeug ist<br />

in einer weißen Lackierung des Rumpfes zurückzugeben.<br />

LANGFRISTIGES DARLEHEN<br />

Der Emittent hat am 21. September 2011 einen Darlehensvertrag<br />

über ein langfristiges Darlehen mit einem Bankenkonsortium<br />

i.H.v. bis zu 145 Millionen USD unterzeichnet.<br />

Das Darlehen dient zweckgebunden der teilweisen Finanzierung<br />

des Erwerbs des Flugzeuges.<br />

Die Valutierung des Darlehens erfolgt zwei Tage nach Anforderung<br />

des Darlehens durch den Emittenten. Die Auszahlung<br />

des Darlehens wird aufgrund der Mitteilung von Emirates<br />

über die geplante Auslieferung des Flugzeuges erfolgen.<br />

Die Laufzeit des langfristigen Darlehens beträgt zehn Jahre<br />

ab Auszahlung des Darlehens. Es wird annuitätisch quartalsweise<br />

nachschüssig über die Darlehenslaufzeit von zehn<br />

Jahren getilgt werden. Einmal zurückgeführte Beträge können<br />

nicht erneut in Anspruch genommen werden. Die quartalsweisen<br />

Zinszahlungen basieren auf einem USD-Basiszinssatz<br />

plus einer Marge von 2,85% p.a.<br />

FINANZIERUNGSVERTRÄGE<br />

Die Finanzierung des Flugzeugkaufpreises und der trans -<br />

aktionsabhängigen Kosten erfolgt über ein langfristiges Darlehen<br />

mit einem Bankenkonsortium unter der Führung der<br />

Norddeutschen Landesbank Girozentrale („NORD/LB“ oder<br />

„Sicherheitentreuhänder“), zusammen „Darlehensgeber“<br />

oder „Banken“. Die NORD/LB wird ebenfalls bei Bedarf ein<br />

Zwischenfinanzierungsdarlehen zur Verfügung stellen. Die<br />

Darlehen unterliegen den marktüblichen Auszahlungsvoraussetzungen.<br />

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass weder das<br />

Bankenkonsortium noch die NORD/LB als Zwischenfinanzierungsdarlehensgeber<br />

an dem wirtschaftlichen, rechtlichen<br />

und steuerlichen Konzept des Beteiligungsangebotes mitgewirkt<br />

haben und keinerlei Haftung für den Eintritt des wirtschaftlichen<br />

bzw. steuerlichen Erfolges des Beteiligungsangebotes<br />

übernehmen. Im Rahmen der Darlehensverträge hat<br />

sich der Emittent verpflichtet, die Darlehensgeber von allen<br />

Prospekthaftungsansprüchen freizustellen.<br />

1<br />

Umgerechnet mit einem Wechselkurs i.H.v. EUR/USD 1,33.<br />

Der Emittent hat dem Bankenkonsortium alle zusätzlichen<br />

Kosten auszugleichen, die diesem während der Laufzeit des<br />

Darlehensvertrages gegebenenfalls durch zusätzliche Steuern<br />

(mit Ausnahme von Steuern auf Einkommen und Ertrag)<br />

sowie Änderungen von bankaufsichtsrechtlichen Regelungen<br />

in Bezug auf das Darlehen entstehen.<br />

Das Bankenkonsortium erhält eine Arrangementvergütung<br />

i.H.v. 1,10% des zugesagten Darlehensbetrages. Für die<br />

Zusage der Bereitstellung des langfristigen Darlehens erhalten<br />

die Banken eine Vergütung von 0,35% p.a. des zugesagten<br />

Darlehensbetrages vom Tage der Zusage bis zur<br />

Auszahlung. Diese Vergütungen sind bei Auszahlung des<br />

langfristigen Darlehens fällig. Darüber hinaus erstattet der<br />

Emittent den Darlehensgebern die rechtlichen Beratungskosten<br />

für die Erarbeitung der Vertragsdokumentation.<br />

Sollte der Emittent das Darlehen vorzeitig zurückzahlen<br />

müssen, da es zu einer vorzeitigen Beendigung des Leasingvertrages<br />

kommt (z. B. bei einem Versicherungsfall in Bezug<br />

auf das Flugzeug oder durch eine Insolvenz von Emirates), so<br />

hat der Emittent eine Entschädigungszahlungen i.H.v. 2,25%<br />

des dann ausstehenden Darlehensbetrages zu leisten.<br />

109


TEIL C // RECHTLICHE GRUNDLAGEN //<br />

In Fällen einer vorzeitigen Rückzahlung des Darlehens, die<br />

ausschließlich auf der Entscheidung des Emittenten beruht,<br />

muss der Emittent eine Entschädigungszahlung leisten,<br />

soweit den Darlehensgebern ein Schaden aus veränderten<br />

Liquiditätskosten zum Zeitpunkt der Rückführung des Dar -<br />

lehens entsteht.<br />

Die Darlehensgeber haben das Recht, das langfristige Dar -<br />

lehen zu kündigen, wenn eine Inanspruchnahme des Darlehens<br />

nicht bis zum 30. September 2012 erfolgt ist. Sollte<br />

eine Darlehensziehung nach dem 31. Juli 2012 erfolgen,<br />

haben die Darlehensgeber das Recht, die Konditionen des<br />

langfristigen Darlehens an veränderte Marktgegebenheiten<br />

anzupassen. Die Darlehensgeber sind außerdem berechtigt,<br />

das langfristige Darlehen aus wichtigem, im Verhalten des<br />

Emittenten liegendem Grund, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist<br />

ganz oder teilweise zu kündigen und zurückzufordern.<br />

Mögliche Kündigungsgründe sind z.B. ein Zahlungsverzug,<br />

eine (drohende) Insolvenz des Emittenten, die<br />

Bestellung einer Sicherheit am Flugzeug ohne Zustimmung<br />

der Darlehensgeber, Veränderungen des Leasingvertrages<br />

und der dazugehörenden Dokumente ohne Zustimmung der<br />

Darlehensgeber, die Änderung der gesellschaftsrechtlichen<br />

Kontrolle des Komplementärs oder des Geschäftsführenden<br />

Kommanditisten des Emittenten ohne Zustimmung der Darlehensgeber<br />

sowie eine wesentliche Vertragsverletzung<br />

unter dem Zwischenfinanzierungsdarlehen. Darüber hinaus<br />

kann eine Vertragsstörung unter dem Leasingvertrag, die im<br />

Verhalten von Emirates begründet ist, zu einer sofortigen<br />

Kündigung des langfristigen Darlehens führen.<br />

Im Rahmen des langfristigen Darlehens und der darin enthaltenen<br />

Sicherheitentreuhandvereinbarung hat der Emittent<br />

zur Besicherung des langfristigen Darlehens der NORD/LB<br />

als Sicherheitentreuhänder Sicherheiten eingeräumt. Dazu<br />

gehört die Abtretung aller Rechte des Emittenten aus dem<br />

Leasingvertrag mit Emirates, der Vereinbarung mit Emirates<br />

über die Abtretung von Ansprüchen aus der Kaufvertragsübernahmevereinbarung<br />

(„Purchase Agreement Assignment“)<br />

inklusive aller Versicherungsansprüche. Dem Sicherheitentreuhänder<br />

werden zudem die Sicherheiten an den Gewährleistungsansprüchen<br />

an dem Flugzeug und den Triebwerken<br />

gegen den jeweiligen Hersteller übertragen. Weiterhin wird<br />

das Flugzeug inklusive aller seiner Bestandteile im Rahmen<br />

eines Pfandrechts bis zur Rückführung aller Darlehensverpflichtungen<br />

des Emittenten an die Darlehensgeber verpfändet.<br />

Demnach ist die NORD/LB berechtigt, das Flugzeug zur<br />

Bedienung der Verpflichtungen des Emittenten gegenüber<br />

den Darlehensgebern des Bankenkonsortiums nach eigenem<br />

Ermessen zu verwerten, falls ein Kündigungsgrund bei<br />

einem der mit den Darlehensgebern abgeschlossenen Verträge<br />

oder ein Kündigungsgrund unter dem bestehenden<br />

Leasingvertrag vorliegt, den der Emittent zu vertreten hat.<br />

Bei einer Kündigung oder Beendigung des Leasingvertrages<br />

kann der Emittent unter der Voraussetzung, dass er seinen<br />

Verpflichtungen unter dem Darlehensvertrag nachkommt<br />

und nach Zustimmung der Darlehensgeber über einen entsprechenden<br />

Verwerter, die Verwertung/Weitervermietung<br />

des Flugzeuges vornehmen. Die Darlehensgeber dürfen<br />

dann ihr Recht auf Verwertung des Flugzeuges aufgrund des<br />

Pfandrechtes nicht wahrnehmen. Der Abschluss einer Verwertung<br />

darf nur mit Zustimmung der Darlehensgeber erfolgen.<br />

Gegenüber Emirates werden sich die Darlehensgeber verpflichten,<br />

bei jeder Verwertung die Rechte von Emirates<br />

unter dem Leasingvertrag zu wahren, vorausgesetzt, dass<br />

Emirates seine Verpflichtungen unter dem Leasingvertrag<br />

vollständig erfüllt. Darüber hinaus wird der Emittent zur<br />

Sicherung der Ansprüche des langfristigen Darlehens eine<br />

Verpfändungsvereinbarung nach deutschem Recht auf die<br />

bei der NORD/LB geführten Konten abschließen. Der Emittent<br />

hat sich außerdem verpflichtet, das Flugzeug nicht ohne<br />

vorherige schriftliche Zustimmung der Darlehensgeber zu<br />

belasten oder zu veräußern, ausgenommen sind die bereits<br />

bestehenden Verpflichtungen unter den bestehenden Verträgen<br />

mit den Darlehensgebern.<br />

Das langfristige Darlehen unterliegt englischem Recht. Streitigkeiten<br />

sind vor Gerichten in England und Wales auszutragen.<br />

110


RECHTLICHE GRUNDLAGEN // TEIL C<br />

ZWISCHENFINANZIERUNGSDARLEHEN<br />

Der Emittent hat am 14. September 2011 einen Zwischenfinanzierungsdarlehensvertrag<br />

mit der Norddeutschen Landesbank<br />

Girozentrale, Hannover („NORD/LB“), abgeschlossen.<br />

Die NORD/LB hat sich gegenüber dem Emittenten bereit<br />

erklärt, ein Zwischenfinanzierungsdarlehen i.H.v. bis zu<br />

65 Millionen USD oder nach Wahl des Emittenten und basierend<br />

auf dem EUR/USD-Wechselkurs zum Stichtag der Ziehung,<br />

einen entsprechenden Betrag in Euro, zur Verfügung<br />

zu stellen. Mit dem angenommen EUR/USD-Wechselkurs<br />

von 1,33 beläuft sich das Darlehen auf einen Betrag von<br />

rund 49 Millionen EUR. Dieses dient der Zwischenfinanzierung<br />

des Einlagekapitals des Emittenten und darf ausschließlich<br />

für den Erwerb des Flugzeuges sowie für fonds- und<br />

transaktionsabhängige Kosten verwendet werden. Die Bank<br />

hat das Recht, bei einer Ziehung des Darlehens nach dem<br />

31. Juli 2012 sowohl die Marge als auch die Bereitstellungsgebühr<br />

anzupassen. Sollte eine Inanspruchnahme des Darlehens<br />

nicht bis zum 30. September 2012 erfolgen, so<br />

erlischt der Auszahlungsanspruch des Darlehensnehmers.<br />

Auch das Zwischenfinanzierungsdarlehen unterliegt den<br />

marktüblichen Auszahlungsvoraussetzungen.<br />

Das Zwischenfinanzierungsdarlehen sieht nachschüssige<br />

Zinszahlungen in Höhe des laufzeitkongruenten Einstandssatzes<br />

des jeweils vereinbarten Zinszeitraums zzgl. einer<br />

Marge von 1,2% p.a. zugunsten der Bank vor. Der Einstandssatz<br />

wird zwei Bankarbeitstage vor Beginn der neuen<br />

Zinsperiode festgestellt. Für die erste Zinsperiode wird der<br />

Zinssatz am Tag der Auszahlung festgelegt.<br />

Für die Zusage des Zwischenfinanzierungsdarlehens hat der<br />

Emittent an die NORD/LB eine einmalige Arrangierungsgebühr<br />

i.H.v. 0,7% des zugesagten Darlehensbetrages zu<br />

zahlen. Sollte, wie prognosegemäß angenommen, das Zwischenfinanzierungsdarlehen<br />

nicht gezogen werden, so ist<br />

die Arrangierungsvergütung trotzdem zu leisten. Laut Prognoserechnung<br />

wird diese mit Auslieferung des Flugzeuges<br />

geleistet. Im Falle einer Beanspruchung des Zwischenfinanzierungsdarlehens<br />

ist die Arrangierungsvergütung spätestens<br />

bei der endgültigen Rückführung des Zwischenfinanzierungsdarlehens<br />

zu zahlen, spätestens jedoch am 15. Juni 2013.<br />

Des Weiteren erhält die NORD/LB eine Bereitstellungsgebühr<br />

i.H.v. 0,3% p.a. des zugesagten Darlehensbetrages<br />

prognosegemäß ab 30. August 2011 bis zur Auszahlung des<br />

Darlehens bzw. bis zur Auslieferung des Flugzeuges. Sie ist<br />

jedoch auch zu leisten, wenn es nicht zu einer Auszahlung<br />

des Zwischen finanzierungsdarlehens kommt. Die Bereitstellungsgebühr<br />

ist spätestens bei Auszahlung des Zwischen -<br />

finanzierungsdarlehens oder, wie in der Prognoserechnung<br />

angenommen, bei Auslieferung des Flugzeuges zur Zahlung<br />

fällig. Das Darlehen ist zwölf Monate nach der Auszahlung<br />

vollständig zurückzuführen. Der Emittent kann darüber<br />

hinaus auf eine Verlängerung der Laufzeit um drei Monate<br />

optieren, solange die Platzierungsgarantie verlängert wurde<br />

und mindestens 50% des zugesagten Darlehens platziert<br />

und einbezahlt wurden.<br />

Soweit der NORD/LB erhöhte Kosten durch veränderte<br />

steuerliche oder bankaufsichtsrechtliche Vorschriften und<br />

zusätzliche Kosten durch die Gewährung des Darlehens entstehen,<br />

so hat der Emittent der NORD/LB die Beträge zu zahlen<br />

und die NORD/LB so zu stellen, als ob die entsprechende<br />

Änderung der rechtlichen Situation nicht eingetreten wäre.<br />

Die NORD/LB kann das Zwischenfinanzierungsdarlehen<br />

aus wichtigem Grund ganz oder teilweise kündigen und die<br />

Rückführung dieses Darlehens einfordern, wenn der Emittent<br />

seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nachkommt<br />

oder ein Kündigungsgrund unter dem langfristigen<br />

Darlehen bestünde. Der Emittent hat sich im Rahmen der<br />

Zwischenfinanzierung verpflichtet, sicherzustellen, dass<br />

während der Laufzeit der Zwischenfinanzierung die Leasingraten<br />

zzgl. der vorhandenen Liquiditätsreserve des Emittenten<br />

nach Abzug aller Zahlungen unter dem langfristigen<br />

Darlehen (Zinszahlungen, Gebühren und Tilgungen) jedes<br />

Kalenderquartal mindestens die in diesem Kalenderquartal<br />

zu zahlenden Zwischenfinanzierungszinsen abdecken.<br />

Darüber hinaus ist der Emittent verpflichtet, seinen Status<br />

als Objektgesellschaft („Single Purpose Company“) entsprechend<br />

dem Gesellschaftsvertrag (siehe: Gesellschaftszweck)<br />

aufrechtzuerhalten sowie dafür zu sorgen, dass sich die<br />

Beteiligungsverhältnisse am Komplementär des Emittenten<br />

ohne Zustimmung der NORD/LB nicht ändern. Zusätzlich<br />

dazu hat der Emittent zur Sicherung der Ansprüche des<br />

111


TEIL C // RECHTLICHE GRUNDLAGEN //<br />

Zwischenfinanzierungsdarlehensgebers in einem Abtretungsvertrag<br />

vom 14. September 2011 nach deutschem Recht 90%<br />

seiner zukünftigen Ansprüche gegen die Anleger auf Einzahlung<br />

der übernommenen Kapitaleinlagen (jeweils ohne Agio)<br />

an die NORD/LB abgetreten und am 14. September 2011<br />

seine Ansprüche aus der Platzierungsvereinbarung an die<br />

NORD/LB abgetreten. Des Weiteren hat sich der Emittent<br />

verpflichtet, sicherzustellen, dass alle Kapitaleinlagen der<br />

Anleger zzgl. Agio auf ein Treuhandkonto bei der Berenberg<br />

Bank geleistet werden. Dieses Konto wird an die NORD/LB<br />

aufgrund einer Verpfändungsvereinbarung verpfändet.<br />

Der Emittent hat sich außerdem verpflichtet, das Flugzeug<br />

nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Bank zu<br />

belasten oder zu veräußern, ausgenommen sind die bereits<br />

bestehenden Verpflichtungen unter den bestehenden Ver -<br />

trägen mit der NORD/LB. Vertritt die Bank die begründete<br />

Auffassung, dass der Emittent seinen Verpflichtungen unter<br />

dem Zwischenfinanzierungsdarlehen nicht nachkommen<br />

wird, so hat die Bank das Recht, von dem Emittenten<br />

zusätzliche Sicherheiten zu fordern.<br />

Das Zwischenfinanzierungsdarlehen unterliegt deutschem<br />

Recht. Als Gerichtsstand wurde Hannover vereinbart.<br />

PLATZIERUNGSGARANTIEVEREINBARUNG<br />

Herr Hermann Ebel (auch „Garantiegeber” genannt) hat mit<br />

der Doric Flugzeugfonds Sechzehnte GmbH & Co.KG eine<br />

Platzierungsgarantievereinbarung am 14. September 2011<br />

abgeschlossen.<br />

Herr Hermann Ebel ist Vorstandsvorsitzender und Mitbegründer<br />

der HANSA TREUHAND. Über die Hermann Ebel<br />

Maritime Beteiligungs GmbH & Co.KG ist er zu 74,9%<br />

Eigentümer der Unternehmensgruppe. 25,1% hält die Stiftung<br />

Maritim Hermann&Milena Ebel.<br />

Der Garantiegeber garantiert der Beteiligungsgesellschaft<br />

demnach unwiderruflich, dass sich bis zum Zeitpunkt des<br />

Auslaufens der Eigenkapitalzwischenfinanzierung (Stichtag)<br />

<strong>Invest</strong>oren mittelbar als Treugeber an der Beteiligungsgesellschaft<br />

mit Kapitaleinlagen in Höhe einer Summe von 51 Millionen<br />

EUR beteiligt haben und diese Einlagen bis zu diesem<br />

Zeitpunkt der Beteiligungsgesellschaft oder einem Treuhänder<br />

ausgezahlt worden sind.<br />

Für den Fall, dass Beteiligungen in dieser Höhe nicht zum<br />

Stichtag erfolgt sind, verpflichtet sich der Garantiegeber,<br />

sich in Höhe des fehlenden Betrages an der Gesellschaft<br />

Zug um Zug gegen Einräumung eines entsprechenden<br />

Anteils an der Beteiligungsgesellschaft zu beteiligen. In Fällen,<br />

in denen Platzierungen zum Stichtag bereits erfolgt sind,<br />

jedoch die Kapitaleinlage nicht in der genannten Weise<br />

erbracht wurde und der entsprechende Anteilszeichner aus<br />

diesem Grund sein Recht auf Einräumung einer Beteiligung<br />

an der Beteiligungsgesellschaft verliert oder aus der Beteiligungsgesellschaft<br />

ausgeschlossen wird, verpflichtet sich der<br />

Garantiegeber eine Beteiligung in der ausgefallenen Höhe<br />

Zug um Zug gegen Einzahlung der Kapitaleinlage zu übernehmen.<br />

Dem Garantiegeber wird gemäß Gesellschaftsvertrag von der<br />

Beteiligungsgesellschaft eine Vergütung i.H.v. 637,5 TEUR<br />

zzgl. einer etwaig anfallenden Umsatzsteuer gezahlt. Die<br />

Vergütung entsteht, sobald der Emittent nach Abzug anderer<br />

bereits entstandener Zahlungsverpflichtungen über ausreichend<br />

Liquidität verfügt und ist innerhalb von fünf Tagen<br />

nach Rechnungsstellung durch den Garantiegeber vom<br />

Emittenten zahlbar.<br />

DIENSTLEISTUNGS-/<br />

GESCHÄFTSBESORGUNGSVERTRÄGE<br />

Der Emittent hat verschiedene Dienstleistungs-/Geschäftsbesorgungsverträge<br />

mit dem Anbieter dieser Vermögens -<br />

anlage und anderen Parteien abgeschlossen. Hierbei handelt<br />

es sich um einmalig zu erbringende Leistungen, insbesondere<br />

während der <strong>Invest</strong>itions- und Einlagekapitalplatzierungsphase,<br />

sowie fortlaufende Leistungen während des<br />

Prognosezeitraums oder Teilen davon. Alle nachfolgenden<br />

Verträge unterliegen deutschem Recht.<br />

112


RECHTLICHE GRUNDLAGEN // TEIL C<br />

KONZEPTIONSVERTRAG<br />

Der Emittent hat am 2. September 2011 mit der Doric Emis -<br />

sionshaus GmbH&Co.KG („Doric Emissionshaus“) und der<br />

HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co.KG („HANSA<br />

TREUHAND Finance“), zusammen auch „die Anbieter“<br />

genannt, einen Konzeptionsvertrag abgeschlossen. Gemäß<br />

diesem Vertrag erstellen die Anbieter einen Verkaufsprospekt<br />

nebst Beitrittsunterlagen, durch den die Kapitalanteile Anlegern<br />

angeboten werden können. Die Anbieter müssen gemäß<br />

Konzeptionsvertrag den Emittenten bei der Auswahl eines<br />

geeigneten Unternehmens für den Prospektdruck sowie weiterer<br />

Vertriebsunterlagen beraten. Außerdem sind die Anbieter<br />

verpflichtet, eine Gestattung der Veröffentlichung des<br />

Verkaufsprospektes bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />

(„BaFin“) einzuholen.<br />

Für die Übernahme der vorstehenden Aufgaben erhalten<br />

die Anbieter vom Emittenten eine Pauschalvergütung i.H.v.<br />

1,1 Millionen EUR zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Diese<br />

Vergütung ist jeweils zur Hälfte an die Anbieter als Teilgläubiger<br />

zu leisten und deckt sämtliche Auslagen und Kosten ab,<br />

die ihnen im Zusammenhang mit den zu erbringenden Leistungen,<br />

einschließlich der Kosten für die Erstellung des Verkaufsprospektes,<br />

sowie sonstige Kosten wie beispielsweise<br />

auch Kosten für Werbegeschenke, Schulungsmaßnahmen<br />

und Informationsveranstaltungen für Vertriebspartner, entstehen.<br />

Die Kosten eines ggf. erforderlichen Prospektnachtrages<br />

sind vom Emittenten zu tragen und ggf. an die Anbieter<br />

zu erstatten. Die Pauschalvergütung entsteht mit der<br />

Gestattung der Veröffentlichung des Prospektes durch die<br />

BaFin sowie einer nach Abzug anderer bereits entstandener<br />

Zahlungsverpflichtungen vorliegenden ausreichenden Liquidität<br />

des Auftraggebers. Die Vergütung ist innerhalb von fünf<br />

Tagen nach Rechnungsstellung durch die Anbieter vom<br />

Emittenten zahlbar.<br />

Die Anbieter haften nur, soweit ihnen Vorsatz oder grobe<br />

Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Bei Verletzung<br />

wesentlicher Verpflichtungen haften sie für jede Form der<br />

Fahrlässigkeit. Ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung<br />

der Anbieter für Schäden aus der Verletzung von Leben,<br />

Körper oder Gesundheit erfolgt nicht. Die Höhe der Haftung<br />

der Anbieter ist auf die jeweils erhaltene Vergütung beschränkt.<br />

VERTRIEBSVEREINBARUNG<br />

Der Emittent hat am 2. September 2011 einen Vertrag mit<br />

der HANSA TREUHAND Finance abgeschlossen. Die<br />

HANSA TREUHAND Finance wird demnach auf der Grundlage<br />

eines von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />

(„BaFin“) zur Veröffentlichung gestatteten Verkaufsprospektes<br />

und der dazu gehörigen Platzierungsunterlagen,<br />

insbesondere Zeichnungsschein und Widerrufsbelehrung,<br />

die prognostizierte erforderliche Eigenkapitalerhöhung von<br />

61.990 TEUR zzgl. 5% Agio hierauf am Kapitalmarkt<br />

einwerben. Der Emittent wird der HANSA TREUHAND<br />

Finance hierzu alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung<br />

stellen und alle notwendigen Auskünfte erteilen.<br />

Der Emittent ist ebenfalls berechtigt, Vertriebsvereinbarungen<br />

direkt abzuschließen. Solche Vertriebsvereinbarungen be -<br />

dürfen der Zustimmung der HANSA TREUHAND Finance.<br />

Außerdem ist die HANSA TREUHAND Finance auch berechtigt,<br />

geeignete Untervermittler einzuschalten. Es ist beabsichtigt,<br />

einen Teil der Eigenkapitalerhöhung über den<br />

genossenschaftlichen FinanzVerbund einzuwerben. Die Vertriebskoordination<br />

hierfür übernimmt die PVA Pacta Vermögens-Anlage<br />

GmbH („PVA“). Für die Vertriebskoordination<br />

erhält die PVA von dem Emittenten eine Koordinationsgebühr.<br />

Die PVA wird hierfür eine Vertriebsvereinbarung mit<br />

dem Emittenten abschließen, nach deren Maßgabe sie im<br />

Auftrag und Namen des Emittenten berechtigt ist, Vertriebsvereinbarungen<br />

mit einzelnen Volks- und Raiffeisenbanken<br />

abzuschließen. Die Doric Asset Finance&Verwaltungs GmbH<br />

(„Doric“) hält 50% der Gesellschaftsanteile der PVA und partizipiert<br />

indirekt entsprechend diesem Gesellschaftsanteil an<br />

den Erträgen der PVA. Der Anteil von Gesellschaften der<br />

Doric Gruppe an dem Gesamtgebührenvolumen erhöht sich<br />

daher entsprechend, je grösser der Anteil der Eigenkapitalplatzierung<br />

über die Volks- und Raiffeisenbanken wird.<br />

Darüber hinaus erhält die Doric unter einem Geschäftsbesorgungsvertrag<br />

mit der PVA für die Informationsversorgung<br />

der von ihr eingeschalteten Vermittler, Bearbeitung von Beitrittsunterlagen<br />

und für die Erstellung von Abrechnungen<br />

eine jährliche Vergütung für das Jahr 2011 i.H.v. 248 TEUR<br />

zzgl. Umsatzsteuer, in den Folgejahren unterliegt diese Vergütung<br />

einem jährlichen Anpassungsmechanismus.<br />

113


TEIL C // RECHTLICHE GRUNDLAGEN //<br />

Für die Vermittlung des Eigenkapitals erhält die HANSA<br />

TREUHAND Finance von dem Emittenten eine pauschale<br />

Provision i.H.v. 11% (inkl. 5% Agio) der geplanten Einlagekapitalerhöhung<br />

gemäß §9 des Gesellschaftsvertrages. Dies<br />

entspricht einer Gesamtvergütung i.H.v. 6,82 Millionen EUR.<br />

Die pauschale Provision schließt alle zu leistenden Vertriebsvergütungen,<br />

die auch an Drittparteien zu leisten sind, im<br />

Rahmen der geplanten Einlagekapitalerhöhung ein. Vergütungen,<br />

die durch Vertriebsvereinbarungen des Emittenten<br />

mit Dritten entstehen, sind von der Vergütung an die HANSA<br />

TREUHAND Finance abzuziehen. Hierzu gehören auch die<br />

Vergütungen der durch Koordination der PVA vertreibenden<br />

Volksbanken und auch die Vertriebskoordinationsvergütung<br />

der PVA in Höhe von bis zu 3% des unter ihrer Koordination<br />

vermittelten Eigenkapitals. Die pauschale Provision versteht<br />

sich zuzüglich einer anfallenden Umsatzsteuer, sofern zur<br />

Umsatzsteuer optiert wird, ansonsten fällt sie ohne Umsatzsteuer<br />

an.<br />

Sollte die Platzierungsgarantie in Anspruch genommen werden,<br />

würde dies zu einem Vergütungsanspruch i.H.v. 6% für<br />

das im Rahmen der Platzierungsgarantie übernommene<br />

Eigenkapital führen. Sollte die Platzierungsgarantie gezogen<br />

werden, würde dies zu einem Vergütungsanspruch entsprechend<br />

dem eingeworbenen Eigenkapital abzüglich des<br />

Agios führen.<br />

Der Vergütungsanspruch entsteht anteilig in Höhe des für<br />

den Emittenten eingeworbenen bzw. im Rahmen der Platzierungsgarantie<br />

übernommenen Eigenkapitals. Die Auszahlung<br />

der anteiligen Vergütungen erfolgt, sobald der Emittent<br />

nach Abzug anderer bereits entstandener Zahlungsverpflichtungen<br />

über ausreichend Liquidität verfügt und ist innerhalb<br />

von fünf Tagen nach Rechnungsstellung durch die HANSA<br />

TREUHAND Finance vom Emittenten zu zahlen.<br />

Neben dieser Vermittlungsvergütung vom Emittenten können<br />

die Vertriebspartner im Einzelfall auch weitere Zuwendungen<br />

erhalten (siehe unter „Konzeptionsvertrag“, Seite 113).<br />

MARKETING- UND<br />

VERTRIEBSUNTERSTÜTZUNGSVERTRAG<br />

Der Emittent hat am 2. September 2011 mit der HANSA<br />

TREUHAND Finance einen Vertrag über Marketing und Vertriebsunterstützung<br />

abgeschlossen. In diesem Vertrag hat<br />

sich die HANSA TREUHAND Finance verpflichtet, im Hinblick<br />

auf die Eigenkapitaleinwerbung des Emittenten ein<br />

geeignetes Konzept zu entwickeln. Ferner verpflichtet sie<br />

sich, das Marketing sowie alle werblichen Maßnahmen auszuarbeiten<br />

und umzusetzen. Hierzu gehört das Mitwirken bei<br />

der Erstellung von Kurzinformationen, Vertriebsdokumenten<br />

sowie allen weiteren, erforderlichen Vertriebsinformationen<br />

zum Beteiligungsangebot.<br />

Für die Übernahme dieser Aufgaben wird die HANSA TREU-<br />

HAND Finance vom Emittenten eine Pauschalvergütung<br />

i.H.v. 1,64 Millionen EUR zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer<br />

erhalten. Die Pauschalvergütung entsteht, sobald der Emittent<br />

nach Abzug anderer bereits entstandener Zahlungsverpflichtungen<br />

über ausreichend Liquidität verfügt und ist<br />

innerhalb von fünf Tagen nach Rechnungsstellung durch die<br />

HANSA TREUHAND Finance vom Emittenten zu zahlen.<br />

VERTRAG ÜBER DIE VERMITTLUNG EINER<br />

EIGENKAPITALZWISCHENFINANZIERUNG<br />

Der Emittent hat am 15. April 2011 mit der HANSA TREU-<br />

HAND Finance einen Vertrag über die Vermittlung einer<br />

Eigenkapitalzwischenfinanzierung abgeschlossen. Danach<br />

steht der HANSA TREUHAND Finance für die erbrachten<br />

Leistungen eine Vergütung i.H.v. 450 TEUR zu.<br />

Der Vergütungsanspruch entsteht mit der Unterzeichnung<br />

dieses Vertrages und sobald der Emittent nach Abzug anderer<br />

bereits entstandener Zahlungsverpflichtungen über ausreichend<br />

Liquidität verfügt. Die Vergütung ist innerhalb von<br />

fünf Tagen nach Rechnungsstellung durch die HANSA<br />

TREUHAND Finance vom Emittenten zu zahlen. Die Vergütung<br />

ist zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer zu leisten.<br />

Jede Partei haftet der anderen Partei nur, soweit ihr Vorsatz<br />

oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Bei<br />

Verletzung wesentlicher Verpflichtungen haftet sie für jede<br />

114


RECHTLICHE GRUNDLAGEN // TEIL C<br />

Form der Fahrlässigkeit. Ein Ausschluss oder eine Begrenzung<br />

der Haftung für Schäden aus der Verletzung von<br />

Leben, Körper oder Gesundheit erfolgt nicht. Die Höhe der<br />

Haftung der HANSA TREUHAND Finance ist auf die erhaltene<br />

Vergütung beschränkt.<br />

zug anderer bereits entstandener Zahlungsverpflichtungen<br />

des Emittenten. Die Vergütung ist innerhalb von fünf Tagen<br />

nach Rechnungsstellung durch den Leasingvermittler vom<br />

Emittenten zu zahlen. Auf diese Vergütung fällt keine Um -<br />

satzsteuer an.<br />

VERTRAG ÜBER DIE VERMITTLUNG<br />

VON LANGFRISTIGEM FREMDKAPITAL<br />

Der Emittent hat am 15. April 2011 mit der Doric Asset<br />

Finance GmbH & Co.KG („Fremdkapitalvermittler“) einen<br />

Vertrag über die Vermittlung des langfristigen Fremdkapitals<br />

(„langfristiges Darlehen“) abgeschlossen. Danach steht dem<br />

Fremdkapitalvermittler für die erbrachten Leistungen eine<br />

Vergütung i.H.v. 1,36 Millionen EUR zu. Der Vergütungsanspruch<br />

entsteht mit der Unterzeichnung des langfristigen<br />

Darlehens durch die Darlehensgeber und sobald der Emittent<br />

nach Abzug anderer bereits entstandener Zahlungsverpflichtungen<br />

über ausreichend Liquidität verfügt.<br />

Die Vergütung ist innerhalb von fünf Tagen nach Rechnungsstellung<br />

durch den Fremdkapitalvermittler vom Emittenten<br />

zu zahlen. Die Vergütung ist zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer<br />

zu leisten.<br />

Jede Partei haftet der anderen Partei nur, soweit ihr Vorsatz<br />

oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Bei<br />

Verletzung wesentlicher Verpflichtungen haftet sie für jede<br />

Form der Fahrlässigkeit. Ein Ausschluss oder eine Begrenzung<br />

der Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben,<br />

Körper oder Gesundheit erfolgt nicht. Die Höhe der Haftung<br />

des Fremdkapitalvermittlers ist auf die erhaltene Vergütung<br />

beschränkt.<br />

VERTRAG ÜBER DIE LEASINGVERMITTLUNG<br />

Der Emittent hat am 15. April 2011 mit der Doric Asset<br />

Finance GmbH & Co.KG („Leasingvermittler“) einen Vertrag<br />

über die Vermittlung eines Flugzeuges vom Typ Airbus A380<br />

inklusive langfristigem Leasingvertrag mit Emirates abgeschlossen.<br />

Der Leasingvermittler erhält für die Vermittlung<br />

des Flugzeuges und des Leasingvertrages eine Vergütung<br />

i.H.v. 731 TEUR. Die Vergütung entsteht mit Abschluss des<br />

Leasingvertrages und bei ausreichender Liquidität nach Ab -<br />

Jede Partei haftet der anderen Partei nur, soweit ihr Vorsatz<br />

oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Bei<br />

Verletzung wesentlicher Verpflichtungen haftet sie für jede<br />

Form der Fahrlässigkeit. Ein Ausschluss oder eine Begrenzung<br />

der Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben,<br />

Körper oder Gesundheit erfolgt nicht. Die Höhe der Haftung<br />

des Leasingvermittlers ist auf die erhaltene Vergütung be -<br />

schränkt.<br />

ASSET-MANAGEMENT- UND REMARKETING-VERTRAG<br />

Der Emittent hat mit der Doric Asset Finance & Verwaltungs<br />

GmbH („Doric“) am 20. September 2011 einen Asset-<br />

Management- und Remarketing-Vertrag abgeschlossen,<br />

unter welchem die Doric mit einer Reihe von Tätigkeiten in<br />

Bezug auf die Verwaltung und Verwertung des Flugzeuges<br />

beauftragt wird.<br />

Der Vertrag sieht unter anderem vor, dass die Doric die Einhaltung<br />

der Verpflichtungen des Leasingnehmers Emirates<br />

überwacht, die dieser entsprechend dem bestehenden<br />

Leasingvertrag zu erfüllen hat („laufendes Asset Management“).<br />

Darunter fällt auch eine regelmäßige Inspektion des<br />

Flugzeuges, um den aktuellen Zustand des Flugzeuges in<br />

Bezug auf die notwendigen Wartungs- und Reparaturmaßnahmen<br />

zu überprüfen.<br />

Eine weitere Aufgabe ist die Erstellung eines Asset Monitoring<br />

Reports („Kontrollbericht“). Dieser soll unter anderem<br />

eine Zusammenfassung und eine Vorausschau in Bezug auf<br />

das Flugzeug, einen Soll-Ist-Vergleich der Einnahmen und<br />

Ausgaben des Emittenten sowie eine Aufstellung der geleisteten<br />

Ausschüttungen mit einem Vergleich zu den im Prospekt<br />

gemachten wirtschaftlichen Angaben beinhalten. Im<br />

Falle von Ereignissen, die nicht Teil des laufenden Asset<br />

Managements sind, z.B. bei Vertragsstörungen des Leasingnehmers,<br />

hat die Doric den Emittenten davon zu informieren,<br />

115


TEIL C // RECHTLICHE GRUNDLAGEN //<br />

den Umfang der zusätzlichen Maßnahmen zu benennen, die<br />

aufgrund des Eintritts des Ereignisses voraussichtlich erforderlich<br />

sind, und den Emittenten bei der Umsetzung der<br />

Maßnahmen zu unterstützen („Außerordentliche Ereignisse“).<br />

Des Weiteren hat die Doric das Recht, unter bestimmten<br />

Umständen als exklusiver Remarketing-Beauftragter des<br />

Emittenten zu handeln. Sollte sie diese Aufgabe nicht übernehmen,<br />

wird sie den Emittenten bei der Suche nach einem<br />

Remarketing-Beauftragten unterstützen. Sämtliche Kosten,<br />

die hierfür entstehen, sowie dessen Vergütung sind vom<br />

Emittenten zu tragen.<br />

Im Rahmen des Remarketing wird die Doric Gespräche mit<br />

potenziellen Käufern und Anschlussleasingnehmern führen<br />

und entsprechende Vertragsverhandlungen für den Emittenten<br />

initiieren und ggf. führen. In Bezug auf das Flugzeug und<br />

alle Verpflichtungen aus dem Asset-Management- und<br />

Remarketing-Vertrag ist die Doric berechtigt, gegenüber<br />

Dritten (Behörden, Darlehensgebern, Versicherungsunternehmen<br />

und ähnlichen Institutionen), den Emittenten vollumfänglich<br />

zu vertreten. Sie kann hierfür auch andere Personen<br />

beauftragen, bleibt aber weiterhin für die Erbringung der<br />

Leistungen im Zusammenhang mit dem Asset-Management-<br />

und Remarketing-Vertrag verantwortlich.<br />

Die Doric ist nicht berechtigt, unternehmerische oder<br />

geschäftsführende Tätigkeiten auszuüben sowie für oder im<br />

Namen des Emittenten finanzielle Verpflichtungen einzugehen,<br />

die einen Betrag von einer Million USD übersteigen. Die<br />

Doric ist mit Einwilligung des Emittenten berechtigt, Dritte<br />

mit den oben genannten Aufgaben unterzubeauftragen,<br />

bleibt aber weiterhin für die Erfüllung dieser Aufgaben vollumfänglich<br />

verantwortlich.<br />

Der Asset-Management- und Remarketing-Vertrag hat eine<br />

Laufzeit bis zum 31. Dezember 2028. Der Vertrag endet<br />

automatisch mit der Beendigung der Liquidation des Emittenten.<br />

Als Vergütung für die Übernahme des laufenden<br />

Asset Managements sowie die Erstellung des Kontrollberichts<br />

etc. erhält die Doric von dem Emittenten eine Vergütung<br />

i.H.v. 225 TEUR für das Jahr 2012, die in drei gleichen<br />

Beträgen, beginnend mit Auslieferung des Flugzeuges,<br />

gezahlt wird. Ab dem Jahr 2013 erhält die Doric eine Vergütung<br />

i.H.v. 300 TEUR, die in vier gleichen Beträgen, jeweils<br />

zu Beginn eines Kalenderquartals, geleistet wird. Die jähr -<br />

liche Vergütung ist zzgl. Umsatzsteuer zu leisten. Ab dem<br />

Geschäftsjahr 2014 erhöht sich die Vergütung gegen über<br />

der für das Vorjahr anfallenden Vergütung um 2,5% p.a.<br />

Daneben erhält die Doric im Falle eines Totalverlustes des<br />

Flugzeuges eine Vergütung i.H.v. 3% und die HANSA<br />

TREUHAND Finance GmbH & Co.KG („HANSA TREUHAND<br />

Finance“) 1% der Versicherungszahlungen. Die Vergütung<br />

ist zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer zu leisten und hat in der<br />

Währung zu erfolgen, in der die Zahlung der Versicherungsleistungen<br />

erfolgt. Die Vergütung ist fällig und innerhalb von<br />

15 Arbeitstagen nach Erhalt der Versicherungsleistungen<br />

durch den Emittenten zahlbar.<br />

Ist das Flugzeug für einen Zeitraum von mehr als sechs<br />

Monaten nicht in Betrieb und der Emittent generiert währenddessen<br />

keine Einkünfte, ist der Emittent berechtigt, die<br />

Zahlung der jährlichen Vergütung an die Doric aufzuschieben,<br />

bis wieder Einkünfte erzielt werden und der Emittent in der<br />

Lage ist, ausstehende Verpflichtungen zu erfüllen. Die Doric<br />

und die HANSA TREUHAND Finance erhalten weiterhin im<br />

Falle eines Verkaufs oder einer Weitervermietung (außer einer<br />

Weitervermietung an Emirates), die von der Doric oder einem<br />

von der Doric beauftragten Dritten arrangiert wurde, sowie<br />

im Falle eines Kaufs des Flugzeuges durch Emirates oder<br />

ein mit Emirates verbundenes Unternehmen, eine Remarketing-Vergütung.<br />

Die Remarketing-Vergütung beträgt 4% des<br />

Veräußerungserlöses bzw. 4% der Summe der unter einem<br />

Anschlussleasingvertrag erzielten Leasingraten. Diese Ver -<br />

gütung wird zwischen der Doric und HANSA TREUHAND<br />

Finance im Verhältnis 75%/25% aufgeteilt. Die Vergütung ist<br />

ggf. zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer zu leisten, sofern der<br />

Emittent zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, und hat in der<br />

Währung zu erfolgen, in der der Erlös erfolgt. Die Remarketing-Vergütung<br />

ist fällig und zahlbar nach Rechnungsstellung<br />

durch die Doric und die HANSA TREUHAND Finance. Im<br />

Falle eines Anschlussmietvertrages ist die Remarketing-<br />

Vergütung bei Eintritt der Fälligkeit der jeweiligen Leasingrate<br />

fällig und zahlbar.<br />

116


RECHTLICHE GRUNDLAGEN // TEIL C<br />

Zudem erhalten die Doric und die HANSA TREUHAND<br />

Finance vom Emittenten erfolgsabhängige Vergütungen, die<br />

wie folgt entstehen:<br />

In jedem Jahr, in dem der Emittent aus einem von Doric<br />

oder einem von Doric beauftragten Dritten arrangierten<br />

Leasingvertrag, einschließlich dem Leasingvertrag mit<br />

Emirates, höhere Nettoleasingraten erzielt als die im<br />

Rahmen der Prognoserechnung prognostizierten Leasingraten<br />

(„jährliche überschüssige Leasingraten“), erhält<br />

die Doric und die HANSA TREUHAND Finance jeweils<br />

50% von 20% des Überschusses als zusätzliche Vergütung<br />

vom Emittenten („Promote“). Der Promote ist fällig<br />

und zahlbar zum 15. Januar des Jahres, das dem Jahr<br />

folgt, in dem die höhere Leasingrate erzielt worden ist,<br />

und nach Rechnungsstellung durch die Doric und die<br />

HANSA TREUHAND Finance.<br />

Bei einer Veräußerung des Flugzeuges, die durch die<br />

Doric arrangiert wurde, erhalten die Doric und die<br />

HANSA TREUHAND Finance eine zusätzliche Vergütung<br />

i.H.v. jeweils 50% von 20% des Übererlöses, wenn der<br />

vom Emittenten erzielte Veräußerungserlös über dem für<br />

das Flugzeug gutachterlich festgestellten Mittelwert<br />

(69,12 Millionen USD zum Juni 2027, siehe Seite 53) für<br />

das entsprechende Jahr liegt („Sales Fee“). Die Zahlung<br />

der Sales Fee ist innerhalb von 15 Arbeitstagen zu leisten,<br />

nachdem der Emittent den Veräußerungserlös vereinnahmt<br />

hat und seine Verbindlichkeiten zurückgezahlt<br />

worden sind.<br />

Gemäß einer Vereinbarung zwischen dem Emittenten, der<br />

Doric und der HANSA TREUHAND Finance vom 2. September<br />

2011 zum Asset-Management- und Remarketing-Vertrag<br />

hat die HANSA TREUHAND Finance das Recht, direkt vom<br />

Emittenten ihren Vergütungsanteil aus der Remarketing-Vergütung<br />

und allen erfolgsabhängigen Vergütungen gemäß<br />

dem Asset-Management- und Remarketing-Vertrag zu fordern<br />

und kann diese direkt dem Emittenten in Rechnung<br />

stellen.<br />

Die erfolgsabhängigen Vergütungen sind zzgl. Umsatzsteuer<br />

zu leisten, sofern der Emittent zum Vorsteuerabzug berechtigt<br />

ist, und werden in der Währung vom Emittenten geleistet,<br />

in der die Erlöse erzielt werden. Im Falle von außerordent -<br />

lichen Ereignissen ist die Doric berechtigt, erforderliche Projektmanager<br />

und Flugzeugtechniker entsprechend den dann<br />

vorherrschenden Marktsätzen zu engagieren und die dabei<br />

entstehenden Kosten dem Emittenten in Rechnung zu stellen.<br />

Im Übrigen werden der Doric die Kosten und Auslagen<br />

vom Emittenten ersetzt, die im Zusammenhang mit den<br />

beschriebenen Tätigkeiten anfallen, wie z.B. Kosten für<br />

Rechts- und Steuerberater, Hotelkosten etc.<br />

GESCHÄFTSBESORGUNGSVERTRAG<br />

Der Emittent hat am 2. September 2011 einen Vertrag mit<br />

der HANSA TREUHAND Finance abgeschlossen. Demnach<br />

verpflichtet sich die HANSA TREUHAND Finance, die nachfolgenden<br />

Tätigkeiten zu übernehmen:<br />

Unterstützung des Emittenten bei der Berichterstattung;<br />

Rechnerische und umsatzsteuerliche Vorprüfung von eingehenden<br />

Rechnungen, Vorbereitung der Überweisungsträger<br />

zur Freigabe durch die Geschäftsführung des<br />

Emittenten;<br />

Liquiditätsmanagement in Abstimmung mit der<br />

Geschäftsführung des Emittenten;<br />

Archivierung von Akten;<br />

Vorbereitende Korrespondenz im Zusammenhang mit<br />

allen von der HANSA TREUHAND Finance im Rahmen<br />

dieses Vertrages übernommenen Aufgaben;<br />

Fachliche Ausführung: Kontieren und Verbuchen der<br />

überlassenen Buchungsunterlagen nach bestem Wissen<br />

und Gewissen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer<br />

Buchhaltung und Vorbereitung des Jahresabschlusses;<br />

Geheimhaltung: Verpflichtung, über die ihr im Rahmen<br />

dieser Buchungsarbeiten bekannt gewordenen Geschäftsvorgänge<br />

des Emittenten Stillschweigen zu bewahren<br />

und sie Unbefugten oder Dritten weder absichtlich noch<br />

fahrlässig zugänglich zu machen. Beschäftigt die HANSA<br />

TREUHAND Finance Mitarbeiter im Rahmen ihres Ge -<br />

schäftsbetriebes mit den ihr übertragenen Arbeiten, so<br />

hat sie diese in gleichem Umfang zu verpflichten. Diese<br />

Verpflichtung der HANSA TREUHAND Finance gilt über<br />

das Vertragsverhältnis hinaus;<br />

Programmtechnische Voraussetzungen: Einsatz eines<br />

Rechnungswesenprogramms, in dem geltende steuerliche<br />

und buchhalterische Vorschriften lfd. berücksichtigt<br />

sind;<br />

117


TEIL C // RECHTLICHE GRUNDLAGEN //<br />

Übergabe der Unterlagen: Übergabe aller Auswertungsunterlagen,<br />

sodass Dritte, z.B. Steuerberater für Jahresabschlussarbeiten,<br />

lückenlos weiterarbeiten und auf die<br />

Datenbestände aufsetzen können. Auf Wunsch können<br />

diese Daten auch auf Datenträger übergeben werden.<br />

Die HANSA TREUHAND Finance kann sich der Mitwirkung<br />

Dritter bedienen und diesen ggf. (Unter-)Vertretungsvollmachten<br />

einräumen. Nicht zu den Aufgaben der HANSA<br />

TREUHAND Finance gehören Tätigkeiten, die eine berufsrechtliche<br />

Qualifikation voraussetzen, wie etwa die Steuerund<br />

Rechtsberatung sowie die Abschlussprüfung. Der Emittent<br />

wird hierfür auf eigene Kosten entsprechend qualifizierte<br />

externe Dritte beauftragen und ggf. bevollmächtigen.<br />

Die Überwachung von (Unter-)Beauftragten gehört zu den<br />

Aufgaben der HANSA TREUHAND Finance. Die HANSA<br />

TREUHAND Finance stellt das für die übertragenen Pflichten<br />

und Aufgaben erforderliche geeignete Personal und deckt<br />

den notwendigen Sachbedarf.<br />

Die Beteiligungsverwaltung (z.B. Übertragung, Belastung<br />

von Beteiligungen, Ausschüttungen) ist indes nicht Gegenstand<br />

dieses Vertrages. Die Rechte und Pflichten nach<br />

diesem Vertrag erstrecken sich auf das Liquidationsstadium<br />

des Auftraggebers, wenn und soweit der Vertrag nicht vorher<br />

beendet ist.<br />

Die HANSA TREUHAND Finance erhält für ihre Tätigkeit ab<br />

2011 jährlich eine Vergütung zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />

Im Geschäftsjahr 2011 beträgt die Vergütung 1/12<br />

der jährlichen Vergütung. Ab dem Geschäftsjahr 2012 beträgt<br />

die jährliche Vergütung 140 TEUR zzgl. der gesetzlichen<br />

Umsatzsteuer. Erstmals mit Beginn des Jahres 2014 und<br />

sodann jährlich erhöht sich die Vergütung um 2,5% p.a. der<br />

jeweiligen Vorjahresvergütung. Die Vergütung ist jeweils<br />

quartalsweise im Voraus zahlbar. Die Zahlung wird fällig am<br />

ersten Kalendertag des ersten Monats eines jeden Kalenderquartals.<br />

GESCHÄFTSBESORGUNGSVERTRAG/<br />

ANTEILSVERWALTUNG<br />

Um die Gleichbehandlung sämtlicher Kapitalanleger zu<br />

gewährleisten, hat der Emittent mit der AGR Treuhand -<br />

gesellschaft „Sky Cloud IV“ mbH am 22. September 2011<br />

einen Geschäftsbesorgungsvertrag über die Verwaltung der<br />

im Handelsregister eingetragenen Kommanditisten und der<br />

mittelbar beteiligten Kapitalanleger abgeschlossen. Hiernach<br />

wird diese die im Handelsregister eingetragenen Kommanditisten<br />

der Gesellschaft so verwalten, als ob es sich um eine<br />

durch den Auftragnehmer originär mittelbar gehaltene Beteiligung<br />

handelt. Das gleiche gilt für die Beteiligungen – sei es<br />

mittelbar oder unmittelbar – die übertragen werden. Die sich<br />

aus der unmittelbaren Eintragung des Gesellschafters in das<br />

Handelsregister ergebende Rechtsstellung bleibt von dieser<br />

Vereinbarung unberührt.<br />

Weiterhin verpflichtet sich die AGR Treuhandgesellschaft<br />

„Sky Cloud IV“ mbH insbesondere allen Anlegern die schriftlichen<br />

Informationen, die sie ihren Treugebern durch Rundschreiben<br />

gewährt, gleichfalls zu übermitteln, die Abwicklung<br />

sämtlicher Zahlungen zwischen dem Emittenten und<br />

Anlegern durchzuführen und zu überwachen, zur Vorbereitung<br />

der Abgabe von Steuererklärungen durch den Emittenten<br />

bei der Ermittlung der Sondereinnahmen und -werbungskosten<br />

der Anleger mitzuwirken, steuerliche Mitteilungen<br />

jedweder Art an Kommanditisten und Treugeber weiterzuleiten<br />

sowie die Anleger, insbesondere durch Führen entsprechender<br />

Gespräche, zu betreuen.<br />

Die AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud IV“ mbH erhält<br />

von dem Emittenten für ihre Verwaltungstätigkeit ab 2011<br />

jährlich eine Vergütung zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />

Für das Geschäftsjahr 2011 und dem damit verbundenen<br />

Anfangsaufwand beträgt die Vergütung 128 TEUR. Ab dem<br />

Geschäftsjahr 2012 beträgt die Vergütung 64 TEUR. Die<br />

jährliche Vergütung des Treuhänders erhöht sich ab dem<br />

Geschäftsjahr 2014 um jährlich 2,5% der jeweiligen Vorjahresvergütung.<br />

118


RECHTLICHE GRUNDLAGEN // TEIL C<br />

MITTELVERWENDUNGSKONTROLLVERTRAG<br />

Als Mittelverwendungskontrolleur der angebotenen Vermögensanlage<br />

hat der Emittent die AGR Treuhandgesellschaft<br />

„Sky Cloud IV“ mbH („Mittelverwendungskontrolleur“) be -<br />

auftragt. Sitz und Geschäftsanschrift ist Brandstwiete 4,<br />

20457 Hamburg.<br />

Rechtsgrundlage der Tätigkeit des Mittelverwendungskontrolleurs<br />

ist der Mittelverwendungskontrollvertrag vom<br />

22. September 2011. Die Aufgabe des Mittelverwendungskontrolleurs<br />

besteht darin, die Kapitaleinlagen entgegenzunehmen<br />

und ihre Verwendung dahingehend zu überprüfen,<br />

ob sie den im Verkaufsprospekt beschriebenen Zwecken<br />

entsprechen. Die wesentlichen Rechte und Pflichten des<br />

Mittelverwendungskontrolleurs stellen sich wie folgt dar:<br />

Der Emittent wird auf seinen Namen ein Bankkonto (Mittelverwendungskonto)<br />

einrichten, das mit dem unwiderruflichen<br />

Recht des Treuhänders ver sehen sein muss, dass Zahlungen<br />

von dem Konto oder Verfügungen über das Konto (z.B. Verpfändungen)<br />

nur mit Zustimmung des Treuhänders erfolgen<br />

können. Der Treuhänder verpflichtet sich, die Beteiligungsbeträge<br />

(einschließlich Agio) der Kapitalanleger, die auf dem<br />

Treuhandkonto eingegangen sind, unverzüglich vom Treuhandkonto<br />

auf das Mittelverwendungskonto zu überweisen.<br />

Weiterhin verpflichtet sich der Treuhänder, Auszahlungen<br />

vom Mittelverwendungskonto oder Verfügungen über das<br />

Mittelverwendungskonto zuzustimmen, sofern die Auszahlungen<br />

bzw. Verfügungen den im Verkaufsprospekt beschriebenen<br />

Zwecken entsprechen. Der Treuhänder hat insbesondere<br />

solchen Zahlungen zuzustimmen, die der Erfüllung der<br />

im Prospekt vorgesehenen Vertragspflichten dienen, etwa<br />

der Auszahlung des Kaufpreises des Flugzeuges oder der<br />

Vermittlungsprovisionen. Eine darüber hinausgehende Prüfung<br />

erfolgt durch den Mittelverwendungskontrolleur nicht.<br />

Mit Beendigung der Einwerbung des Einlagekapitals erlöschen<br />

die Aufgaben des Mittelverwendungskontrolleurs.<br />

Die Tätigkeiten des Mittelverwendungskontrolleurs sind mit<br />

der Vergütung an den Treuhänder abgegolten (siehe Seite 92).<br />

Es gibt keine Umstände oder Beziehungen, die Interessenkonflikte<br />

des Mittelverwendungskontrolleurs begründen können.<br />

119


TEIL C // STEUERLICHE GRUNDLAGEN //<br />

STEUERLICHE GRUNDLAGEN<br />

VORBEMERKUNGEN<br />

Im Folgenden werden die wesentlichen Grundlagen der<br />

steuerlichen Konzeption der Vermögensanlage dargestellt.<br />

Sie beziehen sich ausschließlich auf eine natürliche Person,<br />

die im Inland ansässig und unbeschränkt steuerpflichtig ist,<br />

sich unmittelbar als Kommanditist oder mittelbar über den<br />

Treuhandkommanditisten als Treugeber an dem Emittenten<br />

beteiligt, die Einlage nicht fremdfinanziert und ihre Beteiligung<br />

über die gesamte Laufzeit des Beteiligungsangebotes<br />

außerhalb eines sonstigen Betriebsvermögens hält.<br />

Die steuerlichen Angaben sind nach bestem Wissen zusammengestellt<br />

und berücksichtigen den Rechtsstand zum Zeitpunkt<br />

der Prospektaufstellung sowie die aktuelle Rechtsprechung<br />

und die von den Steuerbehörden angewandte Verwaltungspraxis.<br />

Die Darstellung der wesentlichen Grundlagen der steuer -<br />

lichen Konzeption der Vermögensanlage erhebt nicht den<br />

Anspruch, eine erschöpfende und abschließende Darstellung<br />

aller möglichen Steuerrechtsüberlegungen zu bieten<br />

oder persönliche Umstände zu berücksichtigen. Aus diesem<br />

Grund wird empfohlen, ggf. einen steuerlichen Berater einzuschalten.<br />

Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass<br />

die endgültige steuer liche Beurteilung dem zuständigen<br />

Finanzamt im Veranlagungsverfahren bzw. einer im Anschluss<br />

durchgeführten Betriebsprüfung und einem sich ggf. daran<br />

anschließenden Verfahren vor den Finanzgerichten vorbehalten<br />

bleibt.<br />

EINKUNFTSART<br />

Der Emittent ist eine Kommanditgesellschaft (GmbH & Co.<br />

KG), bei der ausschließlich die Doric Flight Management 16<br />

GmbH als Geschäftsführender Kommanditist zur Geschäftsführung<br />

befugt ist. Der persönlich haftende Gesellschafter<br />

des Emittenten („Komplementär“), die Doric Flight Control 16<br />

GmbH, ist gemäß dem Gesellschaftsvertrag nicht zur Ge -<br />

schäftsführung des Emittenten berechtigt. Eine gewerb liche<br />

Prägung des Emittenten im Sinne von §15 Abs.3 Satz1 Nr.2<br />

Einkommensteuergesetz („EStG“) ist daher nicht gegeben<br />

(R15.8 (6) EStR 2008).<br />

Die Tätigkeit des Emittenten umfasst den Erwerb und die<br />

langfristige Vermietung eines Flugzeuges vom Typ Airbus<br />

A380. Nach Auffassung der Finanzverwaltung ist das Vermieten<br />

eines Flugzeuges ohne Sonderleistungen regelmäßig<br />

keine gewerbliche Tätigkeit. Ebenso hat der Bundesfinanzhof<br />

(„BFH“) entschieden, dass der Bereich der privaten<br />

Vermögensverwaltung nicht überschritten wird, wenn ge -<br />

plant ist, ein Wirtschaftsgut während seiner gesamten Nutzungsdauer<br />

zu vermieten (Beschluss vom 4. Juli 2002,<br />

BFH/NV 2002, 1559). Insbesondere geht das Vermieten<br />

einzelner (beweglicher oder unbeweglicher) Gegenstände<br />

in der Regel über den Rahmen einer privaten Vermögens -<br />

verwaltung nicht hinaus (BFH-Urteile vom 31. Mai 2007,<br />

IV R 17/05, BStBl. II 2007, 768 und vom 26. Juni 2007,<br />

IV R 49/04, BStBl. II 2009, 289). Eine gewerbliche Vermietungstätigkeit<br />

ist nach dieser Rechtsprechung des BFH erst<br />

dann anzunehmen, wenn nach dem Gesamtbild der Ver -<br />

hältnisse im Einzelfall besondere Umstände hinzutreten, die<br />

der Tätigkeit als Ganzes das Gepräge einer gewerblichen<br />

Betätigung geben, bei der die eigentliche Gebrauchsüberlassung<br />

des Gegenstandes in den Hintergrund tritt.<br />

Zur privaten Vermögensverwaltung kann zudem nach Auffassung<br />

des BFH auch die Anschaffung und Veräußerung<br />

von Vermögensgegenständen gehören. Ausschlaggebend<br />

für die Zuordnung ist, ob Ankauf und Veräußerung lediglich<br />

den Beginn und das Ende einer in erster Linie auf Frucht -<br />

ziehung gerichteten Tätigkeit darstellen oder ob die Um -<br />

schichtung von Vermögenswerten und die Verwertung der<br />

Vermögenssubstanz entscheidend in den Vordergrund treten.<br />

Der Bereich der privaten Vermögensverwaltung wird nur<br />

dann verlassen, wenn weitere Umstände hinzutreten, etwa<br />

die Notwendigkeit von Verkäufen zur Erzielung eines Totalgewinns<br />

oder eine große Anzahl von verkauften Wirtschaftsgütern.<br />

In einem Schreiben vom 1. April 2009 (BStBl. I 2009, 515)<br />

zur Anwendung des oben zitierten BFH-Urteils vom 26. Juni<br />

2007 hat die Finanzverwaltung ausgeführt, dass eine Vermietungstätigkeit<br />

dann nicht mehr die Nutzung von Vermögen im<br />

Sinne der Fruchtziehung darstellt, wenn die Vermietungstätigkeit<br />

mit dem An- und Verkauf aufgrund eines einheitlichen<br />

Geschäftskonzepts verklammert ist, mit der Folge, dass die<br />

120


STEUERLICHE GRUNDLAGEN // TEIL C<br />

gesamte Tätigkeit gewerblichen Charakter besitzt. Ein einheitliches<br />

Geschäftskonzept liegt vor, wenn von vornherein<br />

ein Verkauf des vermieteten Wirtschaftsguts vor Ablauf von<br />

dessen gewöhnlicher oder tatsächlicher Nutzungsdauer<br />

geplant ist und die Erzielung eines Totalgewinns diesen Verkauf<br />

notwendig macht.<br />

Der Emittent unterstellt in der Prognose eine Vermietung des<br />

Flugzeuges über einen Zeitraum von 15 Jahren. Über diese<br />

Vermietung hinausgehende Sonderleistungen sind nicht vorgesehen.<br />

Aus der im Prospekt dargestellten Kalkulation ist<br />

zu entnehmen, dass allein aus der langfristigen Vermietung<br />

des Flugzeuges ein Totalgewinn erwirtschaftet werden soll<br />

und ein Verkauf des Flugzeuges hierfür nicht notwendig ist.<br />

Daher liegt eine vermögensverwaltende Tätigkeit vor, bei der<br />

sich der im Prospekt angenommene Verkauf nach einer entsprechenden<br />

Gesellschafterentscheidung des Emittenten<br />

im Jahr 2027 als das Ende der Vermietungstätigkeit erweist.<br />

Diesem Ergebnis steht nicht entgegen, dass der Emittent<br />

Emirates das Recht einräumen wird, das Flugzeug zum<br />

Ablauf des Leasingvertrages nach zehn Jahren, oder bei<br />

einer Vertragsverlängerung nach zwölf Jahren, und bei<br />

bestimmten Vertragsstörungen zum dann gegebenen Marktwert<br />

zu erwerben. Denn dieses Erwerbsrecht zum jeweiligen<br />

Ablauf des Leasingvertrages nach zehn oder zwölf Jahren<br />

kann Emirates immer nur dann ausüben, wenn der Emittent<br />

zuvor eine von der Prognose abweichende Verkaufsentscheidung<br />

getroffen hat. Da die jeweilige Erwerbsmöglichkeit<br />

für Emirates zum Ablauf des Leasingvertrages somit<br />

immer von der zuvor getroffenen Verkaufsentscheidung der<br />

Anleger nach einer entsprechenden Gesellschafterentscheidung<br />

des Emittenten abhängig ist, besteht nach dem prognostizierten<br />

Geschäftsverlauf keine Verpflichtung, das Flugzeug<br />

überhaupt oder zu einem bestimmten Zeitpunkt zu verkaufen.<br />

Für die Vermietung eines in die inländische Luftfahrzeugrolle<br />

eingetragenen Flugzeuges hat der BFH entschieden, dass<br />

in sinngemäßer Anwendung der gesetzlichen Regelung zur<br />

Vermietung von Schiffen Einkünfte aus „Vermietung und Verpachtung“<br />

(§21 EStG) vorliegen (BFH-Urteil vom 2. Mai 2000,<br />

BStBl. II 2000, 467). Als sach liche Begründung für eine solche<br />

steuerrechtliche Gleich behandlung bestimmter beweglicher<br />

Sachen mit unbeweg lichen Sachen führt der BFH unter<br />

anderem an, dass in ein öffentliches Register eingetragene<br />

bewegliche Sachen ähnlich wie Immobilien auf Dauer als<br />

Einkunftsquellen geeignet und für Zwecke der Besteuerung<br />

einfach zu erfassen sind.<br />

Nach der nunmehr in R 15.7 (3) EStR 2008 dargelegten Auffassung<br />

der Finanzverwaltung führt die Vermietung von in<br />

ein inländisches oder ausländisches öffentliches Register<br />

eingetragenen beweglichen Sachen (Schiffe, Flugzeuge)<br />

ebenfalls zu Einkünften aus „Vermietung und Verpachtung“<br />

i.S.d. §21 Abs.1 Nr.1 EStG und bestätigt damit die von der<br />

OFD Frankfurt (Rundverfügung vom 31. Juli 2008 – S 2253 A<br />

– 130 – St 214) bereits geäußerte Ansicht, dass die Vermietung<br />

eines Flugzeuges, das in ein inländisches oder ausländisches<br />

öffentliches Register eingetragen ist, wegen der<br />

dadurch begründeten einfachen Erfassung als Einkunftsquelle<br />

ebenfalls zu Einkünften aus „Vermietung und Verpachtung“<br />

(§ 21 EStG) führt.<br />

Das Flugzeug des Emittenten wird in das Luftfahrzeugregister<br />

von Dubai, Vereinigte Arabische Emirate (VAE), eingetragen.<br />

Die Anbieter gehen in der Prognoserechnung davon<br />

aus, dass der Emittent Einkünfte aus „Vermietung und Verpachtung“<br />

(§21 EStG) erzielen wird.<br />

Die Zinseinnahmen des Emittenten stellen steuerpflichtige<br />

Kapitalerträge dar (§20 Abs. 1 Nr. 7 EStG), die nicht den Einkünften<br />

aus Vermietung und Verpachtung zuzurechnen sind.<br />

ÜBERSCHUSSERZIELUNGSABSICHT<br />

Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs bestimmt<br />

sich die Überschusserzielungsabsicht danach, ob sowohl<br />

die Gesellschaft als auch die Gesellschafter bzw. Treugeber<br />

bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit die Absicht haben, über<br />

den Zeitraum der voraussichtlichen Dauer der Geschäfts -<br />

tätigkeit der Gesellschaft einen Überschuss der Einnahmen<br />

über die Werbungskosten zu erzielen. Auf Ebene des Emittenten<br />

kann die Überschusserzielungsabsicht durch eine<br />

realistische, betriebswirtschaftlich nachvollziehbare Prognoserechnung<br />

der Einnahmen und Ausgaben glaubhaft<br />

gemacht werden.<br />

121


TEIL C // STEUERLICHE GRUNDLAGEN //<br />

Nach der steuerlichen Ergebnisprognose wird der Emittent<br />

durch die Vermietung einen Gesamtüberschuss (siehe Steuerliche<br />

Ergebnisprognose Seite 72f.) erzielen. Nach der<br />

gegenwärtigen Prognose wird dieser Gesamtüberschuss<br />

bereits im Jahr 2017 erreicht. Somit scheidet eine Qualifikation<br />

der Tätigkeit der Gesellschaft als steuerlich unbeacht -<br />

liche Liebhaberei aus.<br />

Die Überschusserzielungsabsicht ist darüber hinaus auch<br />

auf Ebene des Anlegers nachzuweisen. Jeder Anleger muss<br />

unter Berücksichtigung der ihm persönlich entstehenden<br />

Werbungskosten und der beabsichtigten Dauer seiner Beteiligung<br />

an der Gesellschaft einen positiven Überschuss an -<br />

streben. Soweit Gesellschafter ihre Einlage durch eine mögliche<br />

Darlehensaufnahme finanzieren und durch die anfallenden<br />

Schuldzinsen ein negatives Gesamtergebnis erzielen,<br />

kann die steuerliche Anerkennung der Beteiligungsergebnisse<br />

im Einzelfall entfallen.<br />

FESTSTELLUNG DER EINKÜNFTE/<br />

ERGEBNISBETEILIGUNG<br />

Die Einkünfte des Emittenten aus der Flugzeugvermietung<br />

werden gemäß §180 Abs.1 Nr. 2 Buchstabe a Abgabenordnung<br />

(„AO“) einheitlich und gesondert für alle beteiligten<br />

Gesellschafter bzw. Treugeber festgestellt. Zuständig für die<br />

gesonderte und einheitliche Feststellung ist das Finanzamt<br />

Offenbach am Main. Den einzelnen Kommanditisten bzw.<br />

Treugebern werden die durch den Emittenten erzielten steuerlichen<br />

Vermietungsergebnisse als Einkünfte aus „Vermietung<br />

und Verpachtung“ entsprechend ihren Anteilen zugerechnet.<br />

Diese Einkünfte umfassen auch sonstige, in unmittelbarem<br />

Zusammenhang mit der Beteiligung stehende Erträge und<br />

Aufwendungen (z.B. Zinsen auf eine eventuelle Fremd finan -<br />

zierung der Beteiligung) der Kommanditisten bzw. Treugeber.<br />

Nach dem Gesellschaftsvertrag des Emittenten sind die<br />

Kommanditisten neben dem laufenden Gewinn und Verlust<br />

auch an den stillen Reserven des Emittenten uneingeschränkt<br />

beteiligt. Sie haben ferner die im Gesellschaftsvertrag<br />

geregelten Informationsrechte sowie die Stimm- und<br />

Kontrollrechte, die einem Kommanditisten nach dem Handelsgesetzbuch<br />

(„HGB“) zustehen. Die von dem Emittenten<br />

erzielten Einkünfte sind ihnen daher zuzurechnen. Gleiches<br />

gilt für die Anleger, die sich durch Abschluss eines Treuhandvertrages<br />

als Treugeber beteiligen, denn die Rechtsstellung<br />

des treuhänderisch beteiligten Anlegers entspricht weitgehend<br />

der Stellung eines Kommanditisten. Für die Anerkennung<br />

des Treuhandverhältnisses ist in diesem Fall zusätzliche<br />

Voraussetzung, dass der Treugeber das Treuhandverhältnis<br />

beherrscht, d.h. gegenüber dem Treuhänder weisungsbefugt<br />

ist und neben den Informations- und Kontrollrechten<br />

eines Kommanditisten außerdem das Recht hat, sich<br />

in das Handelsregister eintragen zu lassen und dadurch un -<br />

mittelbar Kommanditist der Gesellschaft zu werden (siehe<br />

Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 1. September<br />

1994). Der Gesellschaftsvertrag des Emittenten sowie<br />

der Treuhandvertrag entsprechen mit den darin enthaltenen<br />

Regelungen den vorstehend genannten Anforderungen.<br />

EINKUNFTSERMITTLUNG<br />

Die Einkünfte des Emittenten werden als Überschuss der<br />

Einnahmen über die Werbungskosten ermittelt, wobei grundsätzlich<br />

das Zu- und Abflussprinzip zu beachten ist.<br />

EINNAHMEN<br />

Zu den Einnahmen gehören die in einem Kalenderjahr vereinnahmten<br />

laufenden Leasingraten, erstattete Umsatzsteuern<br />

und Zinsen. Die von Emirates zu Beginn des Mietvertrags<br />

für einen Zeitraum von zehn Jahren einmalig zu zahlende<br />

„Mietsonderzahlung“ wird der Emittent nach §11<br />

Abs.1 Satz 3 EStG gleichmäßig über diesen Zeitraum als<br />

Einnahme verteilen.<br />

WERBUNGSKOSTEN<br />

Zu den Werbungskosten gehören neben den mit der Ver -<br />

mietung zusammenhängenden Ausgaben, der gezahlten<br />

Umsatzsteuer und den Finanzierungszinsen gemäß §9<br />

Abs. 1 S. 3 Nr. 7 EStG auch die Absetzungen für Abnutzung<br />

(„AfA“) und die laufenden Fondsverwaltungskosten, wie z.B.<br />

die Geschäftsführervergütung. Die Nutzungsdauer für Verkehrsflugzeuge<br />

mit einem höchstzulässigen Fluggewicht von<br />

über 20 Tonnen beträgt nach der amtlichen AfA-Tabelle für<br />

den Wirtschaftszweig „Luftfahrtunternehmen und Flughafen -<br />

betriebe“ zwölf Jahre für neue Flugzeuge. Da der Emittent<br />

das Flugzeug an eine Luftverkehrsgesellschaft vermieten<br />

wird, die es branchentypisch im entgeltlichen Luftverkehr<br />

122


STEUERLICHE GRUNDLAGEN // TEIL C<br />

einsetzt, ist von einer Nutzungsdauer von 12 Jahren auszugehen.<br />

Für Einkünfte aus „Vermietung und Verpachtung“<br />

kommt ausschließlich die lineare AfA in Betracht.<br />

WIRTSCHAFTLICHES EIGENTUM<br />

Die Inanspruchnahme der AfA setzt zudem voraus, dass dem<br />

Emittenten das Flugzeug wirtschaftlich zuzurechnen ist. Der<br />

Emittent wird konzeptionsgemäß das Flugzeug im Juni 2012<br />

übernehmen, den vereinbarten Kaufpreis zahlen und die Übereignungsurkunde<br />

erhalten. Damit wird er das zivilrechtliche<br />

Eigentum und mit diesem grundsätzlich auch das wirtschaftliche<br />

Eigentum an dem Flugzeug erwerben (§39 Abs.1 AO).<br />

Die Zuordnung des wirtschaftlichen Eigentums für steuer -<br />

liche Zwecke (§39 Abs.2 Nr.1 AO) richtet sich nach §39<br />

Abgabenordnung und den Schreiben des Bundesministeriums<br />

der Finanzen („BMF“) zur ertragsteuerlichen Behandlung<br />

von Leasingverträgen (BMF-Schreiben vom 19. April<br />

1971, BStBl. I 1971, 264, und vom 21. März 1972, BStBl. I<br />

1972, 188, zu Vollamortisationsverträgen; BMF-Schreiben<br />

vom 22. Dezember 1975, DB 1976, 172, und vom<br />

23. Dezember 1991, BStBl. I 1992, 13, zu Teilamortisationsverträgen).<br />

Nach den Grundsätzen dieser Schreiben kommt<br />

eine Zurechnung beim Leasingnehmer in Betracht, wenn die<br />

Ausgestaltung des Leasingvertrages den Emittenten auf<br />

Dauer von der Einwirkung auf das Leasinggut wirtschaftlich<br />

ausschließt. Dies kann nach den vorerwähnten BMF-Schreiben<br />

der Fall sein, wenn der Mietvertrag eine unkündbare<br />

Laufzeit vorsieht, die 90% der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer<br />

übersteigt. Als betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer<br />

ist hierbei die in den amtlichen AfA-Tabellen genannte<br />

Nutzungsdauer von zwölf Jahren (siehe oben) anzusetzen.<br />

Die vertragliche Ausgestaltung des Mietvertrages mit Emirates,<br />

der zunächst nur für die Dauer von zehn Jahren fest<br />

abgeschlossen wird und in dieser Zeit nicht ordentlich<br />

gekündigt werden kann, unterschreitet die 90%-Grenze.<br />

Während der Grundlaufzeit von zehn Jahren decken die von<br />

Emirates zu zahlenden Leasingraten nicht die Anschaffungskosten,<br />

die Nebenkosten sowie die Finanzierungskosten des<br />

Emittenten, weshalb der Leasingvertrag als Teilamortisationsvertrag<br />

zu beurteilen ist. Grundsätzlich ist bei einem Teilamortisationsvertrag<br />

der Leasinggeber wirtschaftlicher<br />

Eigentümer des Leasingobjektes, und es ist ihm dieses<br />

zuzurechnen. Eine Zurechnung an den Leasingnehmer<br />

erfolgt nur dann, wenn dieser sowohl die Möglichkeit der<br />

Wertminderung als auch der Wertsteigerung hat. Beides ist<br />

vorliegend nicht der Fall.<br />

Die Möglichkeit für Emirates, das Flugzeug jeweils zum Ablauf<br />

des Leasingvertrages nach zehn oder zwölf Jahren zu erwerben,<br />

sofern der Emittent bzw. die Anleger nach entsprechender<br />

Gesellschafterentscheidung sich zu einem Verkauf entschieden<br />

haben, führt nicht zu einem Übergang der Möglichkeit<br />

der Wertsteigerung und Wertminderung auf Emirates,<br />

denn ein solcher Erwerb ist nur zu dem dann am Markt erzielbaren<br />

Preis möglich. Daneben wird für Emirates zum Ablauf<br />

der Grundlaufzeit nach zehn Jahren lediglich die Option be -<br />

stehen, den Vertrag um zwei Jahre zu verlängern oder das<br />

Flugzeug zurückzugeben.<br />

Bei Ausübung der ersten Verlängerungs option wird Emirates<br />

nach Ablauf von insgesamt zwölf Jahren eine zweite Option<br />

haben, den Leasingvertrag um weitere drei Jahre zu einer<br />

angepassten Mietrate zu verlängern. Nach Ablauf der zweiten<br />

Verlängerungsoption ist das Flugzeug in jedem Fall an<br />

den Emittenten zurückzugeben. Für den Fall, dass Emirates<br />

die erste Verlängerungsoption nach der Grundlaufzeit nicht<br />

ausübt, hat Emirates das Flugzeug zurückzugeben und eine<br />

Ab standszahlung zu leisten. Da somit der Emittent für jeden<br />

Zeitpunkt der Beendigung der Mietzeit sowohl das Wertminderungsrisiko<br />

trägt als auch die Wertsteigerungschance hat,<br />

verbleibt das wirtschaftliche Eigentum an dem Flugzeug bei<br />

diesem.<br />

ANWENDUNG DER AFA-TABELLE<br />

BEI DER EINKUNFTSERMITTLUNG<br />

Nach Auffassung der Finanzverwaltung (H 7.4 EStR 2008,<br />

Stichwort „Verlustzuweisungsgesellschaft“) sind die AfA-<br />

Tabellen nicht bei sog. „Verlustzuweisungsgesellschaften“<br />

anzuwenden. Als eine Verlustzuweisungsgesellschaft wird<br />

eine Personengesellschaft angesehen, die nach Art ihrer<br />

Betriebsführung keinen Totalgewinn erreichen kann und<br />

deren Tätigkeit nach der Gestaltung des Gesellschaftsvertrages<br />

und seiner tatsächlichen Durchführung allein darauf an -<br />

gelegt ist, ihren Gesellschaftern Steuervorteile dergestalt zu<br />

vermitteln, dass durch Verlustzuweisungen andere Einkünfte<br />

123


TEIL C // STEUERLICHE GRUNDLAGEN //<br />

nicht und die Verlustanteile letztlich nur in Form buchmäßiger<br />

Veräußerungsgewinne versteuert werden müssen (H15.3<br />

EStR 2008 Stichwort „Verlustzuweisungsgesellschaft“).<br />

Da der Emittent einen Totalüberschuss aus der Vermietungstätigkeit<br />

anstrebt (siehe „Überschusserzielungsabsicht“),<br />

kann er keine Verlustzuweisungsgesellschaft im vorstehenden<br />

Sinne sein. Daher bemisst sich die Nutzungsdauer des<br />

Flugzeuges nach den amtlichen AfA-Tabellen.<br />

DIENSTLEISTUNGSHONORARE/<br />

VERMITTLUNGSPROVISIONEN<br />

Nach dem Schreiben des BMF vom 20. Oktober 2003 zu<br />

geschlossenen Fondsmodellen (sog. Bauherrenerlass,<br />

BStBl. I 2003, 546) sind sämtliche Anlaufkosten wie z.B.<br />

Eigenkapitalvermittlungsprovisionen sowie andere Dienstleistungshonorare,<br />

die in der Konzeptionsphase des Beteiligungsangebotes<br />

anfallen, zu den Anschaffungskosten zu<br />

zählen. In der steuerlichen Ergebnisprognose werden, den<br />

oben genannten Grundsätzen folgend, sämtliche Kosten,<br />

die mit dem Beteiligungsangebot in Zusammenhang stehen,<br />

als weitere Anschaffungskosten mit dem Flugzeug aktiviert.<br />

VERLUSTAUSGLEICH/VERLUSTABZUG<br />

Nach §21 Abs.1 Satz 2 EStG ist §15b EStG über die Be -<br />

grenzung des Verlustausgleichs bei sog. Steuerstundungsmodellen<br />

zu beachten, wonach Verluste, sofern sie in der<br />

Anfangsphase 10% des gezeichneten Kapitals übersteigen,<br />

weder mit Einkünften aus Gewerbebetrieb noch mit Einkünften<br />

aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden dürfen.<br />

Die Verluste mindern jedoch die Einkünfte, die in den folgenden<br />

Wirtschaftsjahren aus derselben Einkunftsquelle erzielt<br />

werden. Nach der Prognoserechnung, die nach dem BMF-<br />

Schreiben zu §15b EStG vom 17. Juli 2007 (BStBl. I 2007,<br />

542) für die Berechnung der 10%-Grenze derzeit maßgeblich<br />

ist, entstehen aus der Vermietung des Flugzeuges und<br />

den Zinseinnahmen zusammen Anfangsverluste, die weniger<br />

als 10% des geplanten Eigenkapitals der Gesellschaft<br />

betragen. Aus diesem Grund kommt §15b EStG nicht zur<br />

Anwendung.<br />

In der steuerlichen Ergebnisprognose wird wegen den geringfügigen<br />

Auswirkungen ein Verlustausgleich mit anderen Einkünften<br />

des Anlegers nicht berücksichtigt. Die in einzelnen<br />

Jahren entstehenden Verluste werden stattdessen vereinfacht,<br />

entsprechend den Regelungen des §15b EStG, nur<br />

mit nachfolgenden Gewinnen aus diesem Beteiligungsangebot<br />

verrechnet.<br />

Nach der Verlustausgleichsbeschränkung des §15a EStG<br />

können beschränkt haftende Gesellschafter (Kommanditisten)<br />

die auf sie entfallenden Verluste nur in dem Umfang mit<br />

anderen positiven Einkünften ausgleichen, indem sie Einlagen<br />

in den Emittenten geleistet und dort belassen haben<br />

(Verlustausgleichsvolumen). Einem Kommanditisten bzw.<br />

Treugeber zuzurechnende Verluste, die zur Erhöhung bzw.<br />

Entstehung eines negativen Kapitalkontos führen, dürfen<br />

somit prinzipiell weder mit anderen positiven Einkünften<br />

ausgeglichen noch im Wege des Verlustrücktrages berücksichtigt<br />

werden. Nach der Prognoserechnung kommt §15a<br />

EStG nicht zur Anwendung.<br />

FLUGZEUGVERÄUSSERUNG<br />

Verkauft der Emittent nach Beendigung der Vermietungs -<br />

tätigkeit das Flugzeug, kann sich ein Veräußerungsgewinn<br />

ergeben. Ein Veräußerungsgewinn kann auch entstehen,<br />

wenn ein Kommanditist/Treugeber seinen Anteil entgeltlich<br />

oder teilentgeltlich oder, soweit anteilig Schulden (z.B. das<br />

langfristige Darlehen) übertragen werden, auch unentgeltlich<br />

überträgt. Nach §23 Abs.1 Nr. 2 EStG sind diese Veräußerungsgewinne<br />

nur steuerpflichtig, wenn zwischen dem Verkauf<br />

und der Anschaffung ein bestimmter Zeitraum unterschritten<br />

wird, wobei auch der nach dem Erwerb des Flugzeuges<br />

durch den Emittenten erfolgte Beitritt eines Anlegers<br />

als Anschaffung gewertet wird. Ein Veräußerungsgewinn ist<br />

steuerpflichtig, wenn eine Veräußerung des Flugzeuges<br />

durch den Emittenten oder eine Anteilsübertragung durch<br />

einen Kommanditisten/Treugeber innerhalb von zehn Jahren<br />

nach dem maßgeblichen Anschaffungszeitpunkt erfolgt.<br />

Soweit §23 Abs.3 EStG anwendbar sein sollte, ist ein Veräußerungsverlust<br />

ggf. nur eingeschränkt nutzbar.<br />

GEWERBESTEUER<br />

Der Emittent unterliegt nicht der Gewerbesteuer, da er Einkünfte<br />

aus Vermögensverwaltung erzielt.<br />

124


STEUERLICHE GRUNDLAGEN // TEIL C<br />

ERBSCHAFT-/SCHENKUNGSTEUER<br />

Die unentgeltliche Übertragung der Anteile des Emittenten,<br />

sei es im Wege der Erbschaft oder Schenkung, unterliegt<br />

der Besteuerung gemäß §1 Abs.1 Erbschaftsteuer- und<br />

Schenkungsteuergesetz („ErbStG“).<br />

Als steuerpflichtiger Erwerb gilt gemäß §10 ErbStG die<br />

Bereicherung des Erwerbers, soweit sie nicht steuerfrei ist.<br />

Für die Bewertung des Anteils an dem Emittenten sind im<br />

Fall der Schenkung oder Erbschaft die Werte der einzelnen<br />

Wirtschaftsgüter und sonstigen Besitzposten des Gesamthandvermögens<br />

sowie die Gesellschaftsschulden des Emittenten<br />

nach der Regelung des §10 Abs.1 ErbStG mit den<br />

jeweiligen Werten nach §12 Abs.1 ErbStG anzusetzen und<br />

anteilig zuzurechnen. Nach diesen Regelungen ist das Flugzeug<br />

des Emittenten mit dem Wert anzusetzen, der im<br />

gewöhnlichen Geschäftsbetrieb bei einer Veräußerung zu<br />

erzielen wäre (gemeiner Wert). Vorhandene Liquidität und<br />

Schulden des Emittenten sind mit dem Nominalbetrag/<br />

Nennbetrag zum Übertragungszeitpunkt anzusetzen. Die<br />

Übernahme anteiliger Schulden des Emittenten durch den<br />

Erwerber bei einer freigiebigen Zuwendung unter Lebenden<br />

wird dabei als Gegenleistung des Beschenkten behandelt,<br />

sodass im Ergebnis die Grundsätze der gemischten Schenkung<br />

Anwendung finden (vgl. §10 Abs.1 Satz 4 ErbStG).<br />

Ist der Anleger zum Zeitpunkt der Übertragung der Beteiligung<br />

am Emittenten im Erbfall oder durch Schenkung nicht unmittelbar<br />

als Kommanditist, sondern mittelbar als Treu geber über<br />

einen Treuhänder beteiligt, ist nach Auffassung der Finanzverwaltung<br />

(vgl. koordinierter Ländererlass des Finanzministeriums<br />

Baden-Württemberg vom 27. Juni 2005, DB 2005,<br />

1493) Schenkungsgegenstand nicht das Treugut, sondern der<br />

Herausgabeanspruch auf das Treugut. Die weitere steuerliche<br />

Beurteilung, insbesondere die Bewertung, richtet sich danach,<br />

auf welchen Gegenstand sich der Her ausgabeanspruch be -<br />

zieht (gleichlautende Erlasse der Finanzministerien Baden-<br />

Württemberg vom 2. November 2010, Bayern vom 16. September<br />

2010, Nordrhein-Westfalen vom 14. Oktober 2010,<br />

Hamburg vom 18. Oktober 2010, Hessen vom 28. März 2011).<br />

Im Ergebnis ergibt sich nach diesen Erlassen keine abweichende<br />

steuerliche Behandlung zwischen einer Kommanditund<br />

einer Treugeberbeteiligung.<br />

Die persönlichen Freibeträge in der Steuerklasse I betragen<br />

für Ehegatten und Lebenspartner 500.000 EUR, für Kinder<br />

400.000 EUR, für Enkel 200.000 EUR und für übrige Personen<br />

100.000 EUR. In den Steuerklassen II (insb. Geschwister,<br />

Neffen/Nichten, Schwiegereltern und -kinder) und III (alle<br />

übrigen Erwerber) beläuft sich der Freibetrag einheitlich auf<br />

20.000 EUR. Der Tarif in Steuerklasse I beginnt bei 7% und<br />

steigt auf höchstens 30%, in der Steuerklasse II beginnt er<br />

bei 15% und steigt auf höchstens 43%. Für die Steuerklasse<br />

III sieht §19 Abs.1 ErbStG dagegen für steuerpflichtige<br />

Erwerbe bis 6.000.000 EUR einen Steuersatz von 30%<br />

vor, für darüber liegende Erwerbe einen Steuersatz von<br />

50%. Die drohende Doppelbelastung stiller Reserven mit<br />

Erbschaft- und Einkommensteuer soll durch eine prozentuale<br />

Ermäßigung bei der Einkommensteuer gemäß §35b<br />

EStG verhindert werden. Diese Regelung betrifft allerdings<br />

nur Erbfälle, nicht aber Schenkungen. Zur Anwendung<br />

kommt sie, wenn stille Reserven innerhalb einer Frist von bis<br />

zu fünf Jahren nach dem Erbfall realisiert werden.<br />

UMSATZSTEUER<br />

Der Emittent wird mit der Vermietung des Flugzeuges eine<br />

unternehmerische Tätigkeit ausüben und damit Unternehmer<br />

im Sinne des Umsatzsteuergesetzes sein (§2 UStG).<br />

Die Vermietung eines Flugzeuges stellt grundsätzlich eine<br />

steuerbare sonstige Leistung dar. Bei einer Vermietung des<br />

Flugzeuges an einen Unternehmer wird diese Leistung an<br />

dem Ort ausgeführt, an dem der Leistungsempfänger sein<br />

Unternehmen betreibt (§3a Abs.2 UStG), also bei einer Vermietung<br />

an Emirates in den Vereinigten Arabischen Emiraten<br />

(„VAE“). Damit ist die Vermietung des Flugzeuges an Emirates<br />

in Deutschland nicht steuerbar.<br />

Der Erwerb des Flugzeuges mit Übergabe in Deutschland<br />

stellt eine in Deutschland steuerbare Lieferung dar. Nach<br />

8.1.(1) i.V.m. 8.2.(1) des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses<br />

vom 1. Oktober 2010 sind Luftfahrtumsätze nur noch dann<br />

von der Umsatzsteuer befreit, wenn die Umsätze oder Leistungen<br />

direkt an Betreiber von Luftfahrzeugen erbracht werden.<br />

Die Umsatzsteuerbefreiung ist damit grundsätzlich<br />

nicht auf die Lieferung an den Emittenten anwendbar. Allerdings<br />

beanstandet es die Finanzverwaltung (BMF-Schreiben<br />

125


TEIL C // STEUERLICHE GRUNDLAGEN //<br />

vom 24. Januar 2008, BStBl. I 2008, 294) bis auf weiteres<br />

nicht, die Steuerbefreiung für Luftfahrtumsätze dennoch<br />

anzuwenden, soweit die Zweckbestimmung des Flugzeuges<br />

im Zeitpunkt der Lieferung endgültig feststeht. Wegen der<br />

bereits feststehenden Vermietung an Emirates kann die Lieferung<br />

des Flugzeuges an den Emittenten ohne Umsatzsteuer<br />

erfolgen. Der Emittent ist als Unternehmer hinsichtlich<br />

umsatzsteuerpflichtiger Eingangsleistungen im Zusammenhang<br />

mit dem Erwerb und der Vermietung des Flugzeuges<br />

grundsätzlich zum Vorsteuerabzug berechtigt, da die nicht<br />

steuerbare Flugzeugvermietung gemäß §15 Abs. 3 Nr. 2a<br />

UStG nicht zum Ausschluss des Vorsteuerabzugs führt. Ein<br />

solcher Anspruch auf Vorsteuererstattung kann vom Emittenten<br />

grundsätzlich abgetreten werden. Diese Abtretung<br />

ist der zuständigen Finanzbehörde auf einem amtlich vorgeschriebenen<br />

Vordruck anzuzeigen (§46 AO).<br />

Die Ausgabe der Anteile am Emittenten im Rahmen der Aufnahme<br />

der Anleger ist nach der infolge eines Urteils des<br />

Europäischen Gerichtshofes aus dem Jahre 2003 ergangenen<br />

Rechtsprechung des BFH (vom 1. Juli 2004, BStBl. II<br />

2004, 1022) selbst keine umsatzsteuerbare Tätigkeit. Jedoch<br />

stehen hiernach die vom Emittenten in Anspruch genommenen<br />

Eingangsleistungen in direktem Zusammenhang mit<br />

der steuerbaren wirtschaftlichen Tätigkeit des Emittenten,<br />

sodass hierfür geleistete Umsatzsteuer unter den allgemeinen<br />

Voraussetzungen als Vorsteuer abzugsfähig ist (so auch<br />

die Finanzverwaltung, BMF-Schreiben vom 4. Oktober 2006,<br />

BStBl. I 2006, 614). Dies gilt insbesondere für Konzeptionskosten<br />

des Emittenten (wie z.B. für die Prospekterstellung).<br />

KAPITALERTRAGSTEUER UND KIRCHENSTEUER<br />

AUF ZINSERTRÄGE<br />

Soweit der Emittent Zinsen aus der Anlage von Liquidität bei<br />

inländischen Banken erzielt, unterliegen diese als Einkünfte<br />

aus Kapitalvermögen einheitlich einem besonderen Steuersatz<br />

von 25 % („Abgeltungsteuer“) zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag.<br />

Werbungskosten im Zusammenhang mit Zinseinkünften<br />

sind nicht abzugsfähig. Die Abgeltungsteuer und der<br />

Solidaritätszuschlag werden direkt bei Zinszahlungen einer<br />

inländischen Bank von dieser einbehalten. In der Prognoserechnung<br />

wurde dies entsprechend berücksichtigt. Sofern<br />

der persönliche Einkommensteuersatz des Anlegers unter<br />

25% liegt, kann die Veranlagung gewählt werden („Veranlagungsoption“).<br />

Auf Zinszahlungen an den Emittenten wird keine Kirchensteuer<br />

einbehalten. Anleger, die der Kirchensteuer unterliegen,<br />

müssen ihre anteiligen Zinseinkünfte aus dieser Beteiligung<br />

im Rahmen einer steuerlichen Veranlagung erklären.<br />

BESTEUERUNG IN DEN<br />

VEREINIGTEN ARABISCHEN EMIRATEN („VAE“)<br />

Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik<br />

Deutschland und den VAE („DBA-VAE“) vom 9. April<br />

1995 ist mit Ablauf des Jahres 2008 außer Kraft getreten.<br />

Mit Zustimmungsgesetz vom 29. April 2011 (Bundesgesetzblatt<br />

2011 Teil II Nr. 14 vom 5. Mai 2011) wurde das am<br />

1. Juli 2010 von beiden Staaten unterzeichnete neue Doppelbesteuerungsabkommen<br />

(„DBA-VAE neu“) veröffentlicht.<br />

Es ist rückwirkend ab dem 1. Januar 2009 anzuwenden.<br />

Nach dem DBA-VAE neu unterliegen die Einkünfte aus der<br />

Vermietung der Besteuerung in dem Land, in dem der Vermieter<br />

ansässig ist. Bei dem Emittenten in der Rechtsform<br />

einer Personengesellschaft ist die Ansässigkeit des einzelnen<br />

Anlegers maßgeblich. Ist dieser in der Bundesrepublik<br />

Deutschland ansässig, unterliegen die Vermietungseinkünfte<br />

des Emittenten der Besteuerung in Deutschland. Neben<br />

dem Besteuerungsrecht des Ansässigkeitsstaates besteht<br />

nach dem DBA-VAE neu ein konkurrierendes Besteuerungsrecht<br />

für den Staat, in dem der zur Zahlung der Leasingraten<br />

verpflichtete Leasingnehmer ansässig ist. Dieses Besteuerungsrecht<br />

ist auf 10% der Leasingraten begrenzt.<br />

Da die von Emirates zu zahlenden Leasingraten nach dem<br />

Steuerrecht der VAE derzeit keiner sog. Quellensteuer unterliegen,<br />

kommt dieses konkurrierende Besteuerungsrecht der<br />

VAE nicht zur Anwendung. In Ermangelung einer Ertragsbesteuerung<br />

in den VAE sind derzeit sowohl der Emittent als<br />

auch der einzelne Anleger nicht in den VAE mit den Einkünften<br />

aus der Vermietung des Flugzeuges steuerpflichtig. Die<br />

VAE erheben derzeit keine der deutschen Umsatzsteuer entsprechende<br />

Abgaben auf den Erwerb und die Vermietung<br />

eines Flugzeuges.<br />

126


ÜBERSICHT DER BETEILIGTEN PARTNER // TEIL C<br />

ÜBERSICHT DER BETEILIGTEN PARTNER<br />

EMITTENT/BETEILIGUNGSGESELLSCHAFT<br />

Doric Flugzeugfonds Sechzehnte GmbH&Co.KG<br />

Sitz<br />

Geschäftsanschrift<br />

Offenbach am Main<br />

Berliner Straße 114, 63065 Offenbach am Main<br />

Amtsgericht Offenbach am Main, HRA 41217<br />

Ersteintragung 22. Dezember 2008<br />

Geschäftsführender Kommanditist<br />

Persönlich haftender Gesellschafter/<br />

Komplementär<br />

Mitglieder der Geschäftsführung<br />

des Emittenten<br />

Weiterer Kommanditist<br />

Gründungsgesellschafter<br />

Einlagekapital<br />

Doric Flight Management 16 GmbH, Offenbach am Main<br />

Doric Flight Control 16 GmbH, Offenbach am Main<br />

Dr. Peter E. Hein, Westport, Connecticut, USA<br />

Geschäftsanschrift: Berliner Straße 114, 63065 Offenbach am Main<br />

sowie<br />

Sönke Fanslow, Hamburg, Deutschland<br />

Geschäftsanschrift: An der Alster 9, 20099 Hamburg<br />

AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud IV“ mbH, Hamburg<br />

(gezeichnete und eingezahlte Kapitaleinlage 5 TEUR)<br />

Die Gründungsgesellschafter Alpha Flight Control GmbH, Doric Flight<br />

Control 17 GmbH und Doric Treuhand GmbH haben insgesamt 6 TUSD<br />

gezeichnet und eingezahlt. Dabei handelt es sich um je einen Kommanditanteil,<br />

der von der Doric Flight Control 17 GmbH und der Doric Treuhand<br />

GmbH gezeichnet und eingezahlt wurde. Die Gründungsgesellschafter<br />

sind ausgeschieden und haben ihre Kapitaleinlage im Wege der Sonderrechtsnachfolge<br />

auf den/die eintretenden Kommanditisten über tragen.<br />

Die Höhe der zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung gezeichneten Einlagen<br />

(Kommanditeinlagen) beträgt 10 TEUR. Die Einlagen (Kommanditeinlagen)<br />

sind vollständig eingezahlt. Der Gesamtbetrag der von den Gründungs -<br />

gesellschaftern gezeichneten und eingezahlten Kommanditeinlagen betrug<br />

6 TUSD. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung halten die Gründungs -<br />

gesellschafter keine Kommanditeinlagen, damit beträgt der Gesamtbetrag<br />

0 Euro. Nach dem Ausscheiden der Gründungsgesellschafter aus der<br />

Beteiligungsgesellschaft fand eine Erhöhung des Gesellschaftskapitals<br />

von 6 TUSD auf 10 TEUR statt. Somit beträgt der Gesamtbetrag der von<br />

den gegenwärtigen Gesellschaftern gezeichneten und eingezahlten Kommanditanteile<br />

10 TEUR.<br />

127


TEIL C // ÜBERSICHT DER BETEILIGTEN PARTNER //<br />

GESCHÄFTSFÜHRENDER KOMMANDITIST<br />

Doric Flight Management 16 GmbH<br />

Sitz<br />

Geschäftsanschrift<br />

Amtsgericht<br />

Offenbach am Main<br />

Berliner Straße 114, 63065 Offenbach am Main<br />

Offenbach am Main<br />

HR-Eintragung HRB 45447; 24. März 2011<br />

Stammkapital<br />

Geschäftsführer<br />

Gesellschafter<br />

25 TEUR<br />

Dr. Peter E. Hein, Westport, Connecticut, USA<br />

geschäftsansässig: Berliner Straße 114, 63065 Offenbach am Main<br />

sowie<br />

Sönke Fanslow, Hamburg, Deutschland<br />

geschäftsansässig: An der Alster 9, 20099 Hamburg<br />

Doric Beteiligungs Holding GmbH, Offenbach am Main<br />

HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co.KG, Hamburg<br />

KOMPLEMENTÄR<br />

Doric Flight Control 16 GmbH<br />

Sitz<br />

Geschäftsanschrift<br />

Amtsgericht<br />

Offenbach am Main<br />

Berliner Straße 114, 63065 Offenbach am Main<br />

Offenbach am Main<br />

HR-Eintragung HRB 45306; 31. Januar 2011<br />

Stammkapital<br />

Geschäftsführer<br />

Gesellschafter<br />

25 TEUR<br />

Dr. Peter E. Hein, Westport, Connecticut, USA<br />

geschäftsansässig: Berliner Straße 114, 63065 Offenbach am Main<br />

sowie<br />

Sönke Fanslow, Hamburg, Deutschland<br />

geschäftsansässig: An der Alster 9, 20099 Hamburg<br />

Doric Beteiligungs Holding GmbH, Offenbach am Main<br />

HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co.KG, Hamburg<br />

128


ÜBERSICHT DER BETEILIGTEN PARTNER // TEIL C<br />

ANBIETER/PROSPEKTHERAUSGEBER/KONZEPTIONÄR<br />

Doric Emissionshaus GmbH&Co.KG<br />

Sitz<br />

Geschäftsanschrift<br />

Amtsgericht<br />

Offenbach am Main<br />

Berliner Straße 114, 63065 Offenbach am Main<br />

Offenbach am Main<br />

HR-Eintragung HRA 41216; 19. Dezember 2008<br />

Einlagekapital<br />

Persönlich haftender Gesellschafter/<br />

Komplementär<br />

Geschäftsführer<br />

Kommanditist<br />

50 TEUR<br />

Doric Emissionshaus Verwaltungs GmbH, Offenbach am Main<br />

Dr. Peter E. Hein, Westport, Connecticut, USA<br />

Mark Lapidus, London, Großbritannien<br />

Bernd Reber, Schöneck, Deutschland<br />

Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH, Offenbach am Main<br />

(geleistete Kapitaleinlage 50 TEUR)<br />

HANSA TREUHAND Finance GmbH&Co.KG<br />

Sitz<br />

Geschäftsanschrift<br />

Amtsgericht<br />

Hamburg<br />

An der Alster 9, 20099 Hamburg<br />

Hamburg<br />

HR-Eintragung HRA 101341; 30. Dezember 2004<br />

Einlagekapital<br />

Persönlich haftender Gesellschafter/<br />

Komplementär<br />

Geschäftsführer<br />

Kommanditist<br />

100 TEUR<br />

Verwaltung HANSA TREUHAND Finance GmbH, Hamburg<br />

Hermann Ebel, Hamburg<br />

Sönke Fanslow, Hamburg<br />

Hermann Ebel Maritime Beteiligungs GmbH & Co.KG, Hamburg<br />

(geleistete Kapitaleinlage 75 TEUR)<br />

Sönke Fanslow, Hamburg<br />

(geleistete Kapitaleinlage 25 TEUR)<br />

129


TEIL C // ÜBERSICHT DER BETEILIGTEN PARTNER //<br />

TREUHANDKOMMANDITIST/MITTELVERWENDUNGSKONTROLLEUR<br />

AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud IV“ mbH<br />

Sitz<br />

Geschäftsanschrift<br />

Amtsgericht<br />

Hamburg<br />

Brandstwiete 4, 20457 Hamburg<br />

Hamburg<br />

HR-Eintragung HRB 117497; 11. März 2011<br />

Stammkapital<br />

Geschäftsführer<br />

26 TEUR<br />

Rüdiger Dornhof, Hamburg<br />

Martin Kloss, Hamburg<br />

Gesellschafter AGR Aktiengesellschaft für Revision und Treuhand Wirtschaftsprüfungs -<br />

gesellschaft, Hamburg<br />

FREMDKAPITALVERMITTLER/LEASINGVERMITTLER<br />

Doric Asset Finance GmbH&Co.KG<br />

Sitz<br />

Geschäftsanschrift<br />

Amtsgericht<br />

Offenbach am Main<br />

Berliner Straße 114, 63065 Offenbach am Main<br />

Offenbach am Main<br />

HR-Eintragung HRA 41033; 28. Januar 2008<br />

Einlagekapital<br />

Persönlich haftender Gesellschafter/<br />

Komplementär<br />

Geschäftsführer<br />

Kommanditisten<br />

800 TEUR<br />

Die in das Handelsregister eingetragene Haftsumme entspricht<br />

10 EUR je 100 EUR Kapitaleinlage.<br />

Doric Structuring GmbH, Offenbach am Main<br />

Matthias Böhm, Bad Homburg v.d.Höhe, Deutschland<br />

Dr. Peter E. Hein, Westport, Connecticut, USA<br />

Tanja Kisselbach, Altenstadt, Deutschland<br />

Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH, Offenbach am Main<br />

(geleistete Kapitaleinlage 673 TEUR);<br />

Diverse Gesellschafter<br />

(geleistete Kapitaleinlage insgesamt 127 TEUR)<br />

ASSET MANAGER<br />

Doric Asset Finance &Verwaltungs GmbH<br />

Sitz<br />

Geschäftsanschrift<br />

Amtsgericht<br />

Offenbach am Main<br />

Berliner Straße 114, 63065 Offenbach am Main<br />

Offenbach am Main<br />

HR-Eintragung HRB 41509; 4. März 2005<br />

Stammkapital<br />

Geschäftsführer<br />

1,32 Millionen EUR<br />

Dr. Peter E. Hein, Westport, Connecticut, USA<br />

Mark Lapidus, London, Großbritannien<br />

Bernd Reber, Schöneck, Deutschland<br />

Gesellschafter Geschäftsführer zu je 19%<br />

Doric <strong>Invest</strong>ors OHG zu 43%<br />

130


ÜBERSICHT DER BETEILIGTEN PARTNER // TEIL C<br />

VERKÄUFER<br />

Airbus S.A.S.<br />

Sitz<br />

Geschäftsanschrift<br />

Registrierungsnummer<br />

Toulouse, Frankreich<br />

1, Rond-Point Maurice Bellonte, 31707 Blagnac, Frankreich<br />

383474814 R.C.S. Toulouse<br />

Stammkapital 2,7 Millionen EUR (Stand: 26. Januar 2009)<br />

Geschäftsführer<br />

Gesellschafter<br />

Thomas Enders (Präsident/CEO)<br />

European Aeronautic Defence and Space Company EADS N.V.,<br />

Schiphol-Rijk, Niederlande (100%)<br />

TRIEBWERKSHERSTELLER<br />

Engine Alliance LLC – Joint Venture von General Electric Company und Pratt&Whitney<br />

Geschäftsanschrift<br />

Geschäftsführer<br />

400 Main Street, East Hartford, Connecticut 06108, USA<br />

Mary Ellen Jones (Präsident)<br />

Kevin Fewell (CFO)<br />

Gesellschafter General Electric Company (50%)<br />

Pratt & Whitney (50%)<br />

General Electric Company<br />

Sitz<br />

City of Schenectady, County of Schenectady, New York, USA<br />

Geschäftsanschrift 1 River Road Schenectady, NY 12345-6999<br />

Eigenkapital 124,2 Milliarden USD (2010)<br />

Identifikationsnummer 14-0689340<br />

Vorstand<br />

PRATT&WHITNEY<br />

Jeff Immelt (Vorsitzender); Michael A. Neal; Keith S. Sherin;<br />

John G. Rice; John Krenicki, jr<br />

Sitz<br />

Geschäftsanschrift<br />

Geschäftsführung<br />

Gesellschafter<br />

East Hartford, Connecticut, USA<br />

400 Main Street, East Hartford, Connecticut 06108, USA<br />

David P. Hess (Präsident)<br />

Paul Adams (Senior Vice President)<br />

United Technologies Corporation, USA<br />

131


TEIL C // ÜBERSICHT DER BETEILIGTEN PARTNER //<br />

LEASINGNEHMER<br />

Emirates<br />

Sitz<br />

P.O. Box 686, Dubai, Vereinigte Arabische Emirate<br />

Registrierungsnummer Dekret No. 2 aus 1985<br />

Eigenkapital<br />

Rechtsform<br />

Geschäftsführung<br />

20,7 Milliarden AED, entspricht rund 5,6 Milliarden USD<br />

(Stand: 31. März 2011)<br />

Dubai Corporation<br />

Sheikh Ahmed bin Saeed Al-Maktoum (Chairman/CEO)<br />

Maurice Flanagan (Executive Vice-Chairman Emirates Airline and <strong>Group</strong>)<br />

Tim Clark (President Emirates Airline)<br />

Gesellschafter <strong>Invest</strong>ment Corporation of Dubai (100%)<br />

KONSORTIALFÜHRER/ZWISCHENFINANZIERUNG/SICHERHEITENTREUHÄNDER<br />

Norddeutsche Landesbank Girozentrale<br />

Sitz<br />

Geschäftsanschrift<br />

Hannover, Braunschweig, Magdeburg<br />

Friedrichswall 10, 30159 Hannover<br />

Amtsgericht/HR-Eintragung Hannover, HRA 26247; Braunschweig, HRA 10261; Stendal, HRA 22150<br />

Eigenkapital<br />

ca. 5,884 Milliarden EUR<br />

(Stand: 31. Dezember 2010, Konzernabschluss Geschäftsjahr 2010)<br />

Vorstand<br />

Dr. Gunter Dunkel (Vorsitzender des Vorstandes)<br />

Christoph Schulz (stellvertretender Vorsitzender)<br />

Eckhard Forst<br />

Dr. Johannes-Jörg Riegler<br />

Dr. Hinrich Holm<br />

Träger (Stand 31. Dezember 2010) Land Niedersachsen (41,75%)<br />

Land Sachsen-Anhalt (8,25%)<br />

Sparkassenbeteiligungszweckverband<br />

Land Mecklenburg-Vorpommern (5,22%)<br />

Sparkassenbeteiligungsverband Land Sachsen-Anhalt (7,53%)<br />

Sparkassenverband Niedersachsen (37,25%)<br />

132


ÜBERSICHT DER BETEILIGTEN PARTNER // TEIL C<br />

EINLAGEKAPITALPLATZIERER/VERTRIEBSKOORDINATOR/VERMITTLER EIGENKAPITALZWISCHENFINANZIERUNG/<br />

MARKETINGBEAUFTRAGTER/VERWALTER VON OBJEKTGESELLSCHAFTEN 1<br />

HANSA TREUHAND Finance GmbH&Co.KG<br />

Sitz<br />

Geschäftsanschrift<br />

Amtsgericht<br />

Hamburg<br />

An der Alster 9, 20099 Hamburg<br />

Hamburg<br />

HR-Eintragung HRA 101341; 30. Dezember 2004<br />

Einlagekapital<br />

Persönlich haftender Gesellschafter/<br />

Komplementär<br />

Geschäftsführer<br />

Kommanditist<br />

100 TEUR<br />

Verwaltung HANSA TREUHAND Finance GmbH, Hamburg<br />

Hermann Ebel, Hamburg<br />

Sönke Fanslow, Hamburg<br />

Hermann Ebel Maritime Beteiligungs GmbH & Co.KG, Hamburg<br />

(geleistete Kapitaleinlage 75 TEUR)<br />

Sönke Fanslow, Hamburg<br />

(geleistete Kapitaleinlage 25 TEUR)<br />

VERTRIEBSKOORDINATOR/EIGENKAPITALVERMITTLER<br />

PVA Pacta Vermögens-Anlage GmbH<br />

Sitz<br />

Geschäftsanschrift<br />

Amtsgericht<br />

Frankfurt am Main<br />

Westhafen Tower, Westhafenplatz 1, 60327 Frankfurt am Main<br />

Frankfurt am Main<br />

HR-Eintragung HRB 89490; 17. November 2010<br />

Stammkapital<br />

Geschäftsführer<br />

600 TEUR<br />

Rolf Glück, Notzingen<br />

Andreas Mense, Wiesbaden<br />

Gesellschafter Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH, Offenbach am Main, zu 50%<br />

Nordcapital GmbH, Hamburg, zu 50%<br />

1<br />

Die HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co.KG ist Verwalter von Objektgesellschaften i.S.d. §1 Abs.1a Satz 2 Nr.10 KWG.<br />

133


TEIL C // ÜBERSICHT DER BETEILIGTEN PARTNER //<br />

PLATZIERUNGSGARANT<br />

Hermann Ebel<br />

Geschäftsanschrift<br />

An der Alster 9, 20099 Hamburg<br />

ZUSTELLUNGSBEVOLLMÄCHTIGTER FÜR LEASINGNEHMER UND DARLEHENSGEBER<br />

Doric Asset Finance Ltd.<br />

Sitz<br />

Geschäftsanschrift<br />

London, Großbritannien<br />

5 Royal Exchange, London EC3V 3NL, Großbritannien<br />

Registrierungsnummer UK 5376561<br />

Geschäftsführer<br />

Gesellschafter<br />

Mark Lapidus, London, Großbritannien<br />

William Edmond Finn, London, Großbritannien<br />

Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH, Offenbach am Main<br />

WERTGUTACHTER<br />

The Aircraft Value Analysis Company (AVAC)<br />

Geschäftsanschrift<br />

Richmond House<br />

23 Cherry Lane, Bearley<br />

Stratford-upon-Avon<br />

Warks, CV37 0SX, Großbritannien<br />

Ascend Worldwide Limited (ASCEND)<br />

Geschäftsanschrift<br />

Cardinall Point, Newall Road<br />

Heathrow Airport<br />

London, TW6 2AS, Großbritannien<br />

BK Associates, Inc.<br />

Geschäftsanschrift<br />

1295 Northern Boulevard<br />

Manhasset, New York 11030, USA<br />

ABSCHLUSSPRÜFER<br />

Deloitte &Touche GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

Geschäftsanschrift<br />

Rosenheimer Platz 4, 81669 München<br />

134


ÜBERSICHT DER BETEILIGTEN PARTNER // TEIL C<br />

Personelle und rechtliche Verflechtungen<br />

Die Doric Flight Control 16 GmbH als persönlich haftender<br />

Gesellschafter des Emittenten und die Doric Flight Management<br />

16 GmbH als dessen Geschäftsführender Kommanditist<br />

sind jeweils 50%ige Tochtergesellschaften der Doric<br />

Beteiligungs Holding GmbH und der HANSA TREUHAND<br />

Finance GmbH & Co.KG. Die Doric Beteiligungs Holding<br />

GmbH ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Doric Asset<br />

Finance GmbH & Co.KG, die wiederum mehrheitlich von der<br />

Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH gehalten wird.<br />

Bei dem Emittenten handelt es sich um kein einem Konzern<br />

zugehöriges Unternehmen i.S.d. §18 AktG i.V.m. §291 HGB.<br />

Die HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co.KG ist eine zur<br />

HANSA TREUHAND Gruppe gehörende Gesellschaft.<br />

Die AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud IV“ mbH wird im<br />

eigenen Namen ihren Kommanditanteil an dem Emittenten<br />

erhöhen und entsprechende Anteile daran für Rechnung von<br />

Anlegern als Treuhänder halten.<br />

Die Doric Asset Finance&Verwaltungs GmbH, deren 100%ige<br />

Tochtergesellschaften sowie die mehrheitlich von der Doric<br />

Asset Finance&Verwaltungs GmbH kontrollierten Gesellschaften<br />

strukturieren, vertreiben und verwalten <strong>Invest</strong>itionen im<br />

Rahmen von geschlossenen Fonds. Der Zustellungsbevollmächtigte,<br />

die Doric Asset Finance Ltd., und die Doric Emissionshaus<br />

GmbH & Co.KG als einer der Anbieter, Prospekt -<br />

herausgeber und Konzeptionäre sind 100%ige Tochtergesellschaften<br />

der Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH.<br />

Die Doric Asset Finance GmbH & Co.KG („Fremd kapitalver -<br />

mittler/Leasingvermittler“) wird mehrheitlich von der Doric<br />

Asset Finance&Verwaltungs GmbH gehalten. Die Doric Asset<br />

Finance & Verwaltungs GmbH selbst ist Asset Manager des<br />

Flugzeuges.<br />

Die Geschäftsführer der Doric Flight Control 16 GmbH und<br />

der Doric Flight Management 16 GmbH sind zugleich teilweise<br />

Geschäftsführer der Doric Asset Finance & Verwaltungs<br />

GmbH, der Doric Structuring GmbH und der Doric<br />

Emissionshaus Verwaltungs GmbH oder der Verwaltung<br />

HANSA TREUHAND Finance GmbH und darüber hinaus<br />

bei weiteren Fondsgesellschaften der HANSA TREUHAND<br />

Gruppe bzw. der Doric Gruppe als Geschäftsführer tätig.<br />

Für ihre Tätigkeit im Zusammenhang mit dem Emittenten<br />

erhalten die Geschäftsführer der Doric Flight Control 16<br />

GmbH und der Doric Flight Management 16 GmbH sowie<br />

die Geschäftsführer der Doric Asset Finance & Verwaltungs<br />

GmbH, die Geschäftsführer der Komplementärgesellschaften,<br />

der Doric Asset Finance GmbH & Co.KG, Doric Emissionshaus<br />

GmbH & Co.KG und der HANSA TREUHAND<br />

Finance GmbH & Co.KG keine gesonderte Vergütung.<br />

Der Emittent wird nach außen durch den persönlich haftenden<br />

Gesellschafter, Doric Flight Control 16 GmbH, und<br />

gemäß Gesellschaftsvertrag durch den Geschäftsführenden<br />

Kommanditisten, Doric Flight Management 16 GmbH, vertreten.<br />

Der persönlich haftende Gesellschafter ist gemäß<br />

Gesellschaftsvertrag von der Geschäftsführung des Emittenten<br />

ausgeschlossen. Die Geschäfte des Emittenten werden<br />

ausschließlich durch den Geschäftsführenden Kommanditisten<br />

geführt. Zu den Mitgliedern der Geschäftsführung des<br />

Emittenten gehören somit Sönke Fanslow und Dr. Peter E.<br />

Hein jeweils handelnd als Geschäftsführer für die Doric<br />

Flight Control 16 GmbH als persönlich haftendem Gesellschafter<br />

und die Doric Flight Management 16 GmbH als<br />

Geschäftsführendem Kommanditisten des Emittenten.<br />

Die Mitglieder der Geschäftsführung des Emittenten sind<br />

weder für Unternehmen, die dem Emittenten Fremdkapital<br />

geben, noch für Unternehmen, die im Zusammenhang mit<br />

der Herstellung des Anlageobjektes nicht nur geringfügige<br />

Lieferungen oder Leistungen erbringen, tätig. Herr Sönke<br />

Fanslow ist zugleich Geschäftsführer des Komplementärs<br />

der HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co.KG, die wiederum<br />

mit dem Vertrieb der Vermögensanlage beauftragt ist.<br />

Der Emittent wird unter Zustimmung der HANSA TREU-<br />

HAND Finance GmbH & Co.KG die PVA Pacta Vermögens-<br />

Anlage GmbH („Pacta“) mit dem Vertrieb eines Teils der<br />

geplanten Einlagekapitalerhöhung beauftragen. Die Pacta<br />

wird zu gleichen Anteilen von der Doric Asset Finance & Verwaltugs<br />

GmbH und der Nordcapital GmbH gehalten. Dr.<br />

Peter E. Hein ist ebenfalls Geschäftsführer der Doric Asset<br />

Finance & Verwaltungs GmbH. Darüber hinaus sind die Mitglieder<br />

der Geschäftsführung des Emittenten, der Treuhänder<br />

und der Mittelverwendungskontrolleur nicht für Unternehmen,<br />

die mit dem Vertrieb der angebotenen Vermögensanlage<br />

betraut sind, tätig.<br />

Es bestehen zwischen der Doric Flugzeugfonds Sechzehnte<br />

GmbH & Co.KG einerseits und sonstigen, bisher nicht ge -<br />

nannten Personen und Unternehmen andererseits, keine<br />

nennenswerten Vereinbarungen über Vergütungen oder<br />

sonstige Leistungen, die nicht im Prospekt erwähnt sind.<br />

135


DER AIRBUS A380 HAT EIN<br />

// FAHRWERK // BESTEHEND AUS:<br />

22 Reifen


GESELLSCHAFTSVERTRAG // TEIL D<br />

GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />

§1 FIRMA, SITZ, DAUER<br />

§2 GESELLSCHAFTSGEGENSTAND<br />

§3 GESELLSCHAFTER, TREUGEBER, AUFNAHME UND BEITRITT<br />

§4 WECHSEL ZWISCHEN TREUGEBER- UND KOMMANDITISTENSTELLUNG<br />

§5 VERFÜGUNG ÜBER GESELLSCHAFTSANTEILE UND<br />

TREUGEBERBETEILIGUNGEN<br />

§6 EINZAHLUNG DER KAPITALEINLAGEN, AGIO<br />

§7 NACHSCHUSSPFLICHTEN, AUSGLEICHSZAHLUNGEN, ABTRETUNGEN<br />

§8 KAPITALKONTEN<br />

§9 GESELLSCHAFTSKAPITAL<br />

§10 GESCHÄFTSFÜHRUNG, VERTRETUNG<br />

§11 WETTBEWERB, INFORMATIONSRECHTE<br />

§12 GESELLSCHAFTERBESCHLÜSSE<br />

§13 GEGENSTÄNDE VON GESELLSCHAFTERBESCHLÜSSEN<br />

§14 LIQUIDATION DER GESELLSCHAFT<br />

§15 GESCHÄFTSJAHR, JAHRESABSCHLUSS<br />

§16 ERGEBNISVERTEILUNG<br />

§17 VERGÜTUNGEN<br />

§18 SONDEREINNAHMEN, SONDERWERBUNGSKOSTEN,<br />

AUSKUNFTSPFLICHTEN<br />

§19 ENTNAHMEN, AUSSCHÜTTUNGEN<br />

§20 TOD EINES KOMMANDITISTEN ODER TREUGEBERS<br />

§21 AUSSCHEIDEN, KÜNDIGUNG UND AUSSCHLUSS EINES<br />

GESELLSCHAFTERS<br />

§22 DATENSCHUTZ<br />

§23 BEIRAT<br />

§24 KOSTEN<br />

§25 SCHLICHTUNGS-/OMBUDSVERFAHREN<br />

§26 SCHLUSSBESTIMMUNGEN<br />

137


TEIL D // GESELLSCHAFTSVERTRAG //<br />

§ 1 FIRMA, SITZ, DAUER<br />

1. Die Firma der Gesellschaft lautet:<br />

Doric Flugzeugfonds Sechzehnte GmbH&Co.KG<br />

(nachstehend „Gesellschaft“).<br />

2. Sitz der Gesellschaft ist der Sitz des Geschäftsführenden<br />

Kommanditisten, derzeit Offenbach am Main. Im<br />

Falle einer Sitzverlegung sind die Gesellschafter bzw.<br />

Treugeber zu informieren.<br />

3. Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Zeit errichtet.<br />

§ 2 GESELLSCHAFTSGEGENSTAND<br />

1. Gegenstand der Gesellschaft ist der Erwerb eines Flugzeuges<br />

vom Typ Airbus A380-800 (nachstehend „Flugzeug“),<br />

dessen Vermietung, Verleasung und dessen<br />

Verwertung sowie die Durchführung sämtlicher damit<br />

zusammenhängender Geschäfte, einschließlich des<br />

Liquiditätsmanagements der Gesellschaft.<br />

2. Die Gesellschaft ist berechtigt, Rechtshandlungen und<br />

Rechtsgeschäfte aller Art durchzuführen und durchführen<br />

zu lassen sowie sich an Gesellschaften zu beteiligen,<br />

die geeignet sind, den Gesellschaftsgegenstand<br />

zu fördern oder damit zusammenhängen. Sie kann zu<br />

diesem Zweck auch Gesellschaften erwerben, gründen<br />

oder sich daran beteiligen sowie Zweigniederlassungen<br />

im In- und Ausland gründen.<br />

§ 3 GESELLSCHAFTER, TREUGEBER,<br />

AUFNAHME UND BEITRITT<br />

1. Persönlich haftender Gesellschafter ist die Doric Flight<br />

Control 16 GmbH (nachstehend „Komplementär“).<br />

Er erbringt keine Kapitaleinlage und ist am Vermögen<br />

der Gesellschaft nicht beteiligt.<br />

2. Kommanditisten sind, vorbehaltlich des Beitritts weiterer<br />

Kommanditisten, die Doric Flight Management 16<br />

GmbH als Geschäftsführender Kommanditist (nachstehend<br />

„Geschäftsführender Kommanditist“) mit einer<br />

Kapitaleinlage i.H.v. 5.000 EUR (in Worten: fünftausend<br />

Euro) und die AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud IV“<br />

mbH (nachstehend „Treuhänder“ oder „AGR“) mit<br />

einer Kapitaleinlage i.H.v. 5.000 EUR (in Worten: fünftausend<br />

Euro). Die im Handelsregister einzutragende<br />

Haftsumme der Kommanditisten beträgt 10 EUR (in<br />

Worten: zehn Euro) je 1.000 EUR (in Worten: eintausend<br />

Euro) Kapitaleinlage, dies entspricht 1% der von ihnen<br />

übernommenen Kapitaleinlage.<br />

3. Der Geschäftsführende Kommanditist ist berechtigt, für<br />

die ihm unter diesem Gesellschaftsvertrag zugewiesenen<br />

Aufgaben Dritte einzuschalten und diesen Dritten<br />

Untervollmachten zu erteilen.<br />

4. Der Treuhänder ist durch Erklärung gegenüber dem<br />

Geschäftsführenden Kommanditisten berechtigt, seine<br />

Beteiligung in einem oder mehreren Schritten zu erhöhen<br />

und diese ganz oder teilweise treuhänderisch für<br />

Dritte zu halten und für diese zu verwalten. Die Berechtigung<br />

zur Erhöhung der Beteiligung erlischt, sobald<br />

das Gesellschaftskapital gemäß §9 voll übernommen<br />

ist. Diese Beschränkung gilt insoweit nicht, sofern die<br />

Erhöhung aufgrund des Wechsels eines Kommanditisten<br />

gemäß §4 zurück in die Treugeberstellung veranlasst<br />

ist.<br />

5. Der Geschäftsführende Kommanditist wird hiermit unter<br />

Befreiung von den Beschränkungen des §181 BGB<br />

unwiderruflich ermächtigt und bevollmächtigt, ohne<br />

weitere Zustimmung der anderen Gesellschafter jederzeit<br />

durch Erhöhung der Beteiligung des Treuhänders<br />

das Gesellschaftskapital zur Finanzierung des Gesellschaftsgegenstandes<br />

gemäß Abs.8 i.V.m. §9 zu erhöhen<br />

oder das Gesellschaftskapital gemäß §9 herabzusetzen<br />

und diejenigen Erklärungen abzugeben und<br />

Handlungen vorzunehmen, die insoweit sachdienlich<br />

oder erforderlich sind.<br />

6. Der Gesellschaft kann eine Person nur beitreten, für die<br />

auszuschließen ist, dass es sich um eine „US-Person“<br />

im Sinne des United States Securities Act of 1933 in<br />

seiner jeweils gültigen Fassung („Securities Act“) handelt.<br />

Zweifel gehen zu Lasten des Beitretenden. Daher<br />

kann der Gesellschaft nur beitreten, wer weder Staatsbürger<br />

der USA noch Inhaber einer dauerhaften Aufenthalts-<br />

und Arbeitserlaubnis für die USA (Greencard) und<br />

nicht aus einem anderen Grund in den USA unbeschränkt<br />

einkommensteuerpflichtig ist und einen Wohnsitz oder<br />

ständigen Aufenthalt in den USA oder ihren Hoheitsgebieten<br />

hat. Es darf sich bei dem Anleger nicht um eine<br />

138


GESELLSCHAFTSVERTRAG // TEIL D<br />

US-amerikanische Gesellschaft oder sonstige nach<br />

dem US-amerikanischen Recht errichtete Vermögenseinheit,<br />

Vermögensmasse oder einen Trust, welche(r)<br />

der US Bundesbesteuerung unterliegt, handeln.<br />

7. Das anteilige Gesellschaftskapital eines Gesellschafters<br />

wird in diesem Vertrag als „Kapitaleinlage“, „Gesellschaftsanteil“<br />

oder „Beteiligung“ bezeichnet. Die im<br />

Handelsregister einzutragende Haftsumme eines jeden<br />

Gesellschafters beträgt 10 EUR je 1.000 EUR Kapitaleinlage,<br />

dies entspricht 1% der von ihm übernommenen<br />

Kapitaleinlage.<br />

8. Die Erhöhung des Gesellschaftskapitals der Gesellschaft<br />

erfolgt in der Weise, dass Dritte der Gesellschaft<br />

mittelbar als Treugeber (nachstehend „Treugeber“)<br />

beitreten (nachstehend „Treugeberbeteiligung“). Der<br />

Beitritt als Treugeber erfolgt durch Annahme der Beitrittserklärung<br />

durch den Treuhänder oder einem von<br />

diesem bevollmächtigten Vertreter. Eine Pflicht zur<br />

Annahme durch den Treuhänder besteht nicht. Der Beitritt<br />

setzt voraus, dass der Treugeber den Treuhänder<br />

beauftragt und ermächtigt, für den Treugeber eine Treugeberbeteiligung<br />

an der Doric Flugzeugfonds Sechzehnte<br />

GmbH & Co.KG zu zeichnen. Der Treuhandvertrag<br />

und damit der Beitritt als Treugeber kommt mit der<br />

Annahme des Angebotes durch den Treuhänder oder<br />

einem von diesem unmittelbar oder mittelbar bevollmächtigten<br />

Vertreter rückwirkend zum ersten (1.) Kalendertag<br />

des Monats, in dem die Annahme erfolgt ist,<br />

zustande.<br />

9. Die Treugeberbeteiligung wird vom Treuhänder gemäß<br />

einem mit dem jeweiligen Treugeber gesondert abzuschließenden<br />

Treuhandvertrag betreut und verwaltet.<br />

Der Treuhänder leistet etwaigen Weisungen der Treu -<br />

geber gemäß Treuhandvertrag Folge. Im Innenverhältnis<br />

der Gesellschafter und der Treugeber untereinander<br />

und im Verhältnis zur Gesellschaft werden die der<br />

Gesellschaft mittelbar beitretenden Treugeber soweit<br />

gesetzlich zulässig wie unmittelbar beteiligte Kommanditisten<br />

behandelt. Dies gilt insbesondere für die Beteiligung<br />

am Gesellschaftsvermögen (inklusive Liquida -<br />

tionserlös), am Gewinn und Verlust und an einem Abfindungsguthaben<br />

sowie für die Ausübung mitgliedschaftlicher<br />

Rechte und die Möglichkeit, ihre Treugeberstellung<br />

auf Dritte zu übertragen. Die Treugeber sind be -<br />

rechtigt, das dem Treuhänder zustehende Stimmrecht<br />

anteilig entsprechend der von ihnen gehaltenen Beteiligung<br />

nach Maßgabe dieses Gesellschaftsvertrages<br />

auszuüben. Soweit Treugeber die ihnen zustehenden<br />

Rechte, insbesondere das überlassene Stimmrecht,<br />

nicht selbst wahrnehmen, wird der Treuhänder die<br />

Gesellschafterrechte gemäß den Regelungen des Treuhandvertrages<br />

und nach Maßgabe dieses Gesellschaftsvertrages<br />

ausüben.<br />

10. Der Beteiligungsbetrag jedes Treugebers an der Gesellschaft<br />

(nachstehend „Beteiligungsbetrag“) muss<br />

mindestens auf 10.000 EUR oder einen durch volle<br />

5.000 EUR teilbaren, höheren Betrag lauten. Jeder im<br />

Rahmen der Kapitalerhöhung beitretende Treugeber hat<br />

zusätzlich ein Agio i.H.v. 5% (nachstehend „Agio“) des<br />

Beteiligungsbetrages zu leisten. Entsprechendes gilt<br />

hinsichtlich der Kapitaleinlage, sofern im Rahmen der<br />

Kapitalerhöhung die Kapitaleinlage eines Kommanditisten,<br />

der zuvor gemäß §4 aus der Treugeberstellung in<br />

die Stellung eines Kommanditisten gewechselt ist,<br />

erhöht wird. Der Geschäftsführende Kommanditist kann<br />

Abweichungen von dem Voranstehenden zustimmen.<br />

11. Alle Gesellschafter sind verpflichtet, bei der Eintragung<br />

der eintretenden bzw. ausscheidenden Gesellschafter<br />

sowie bei Kapitalherabsetzungen oder -erhöhungen<br />

von Gesellschaftern (einschließlich des Treuhänders)<br />

sowie bei der Umsetzung sonstiger gemäß den Bestimmungen<br />

dieses Gesellschaftsvertrages beschlossener<br />

bzw. durchgeführter Maßnahmen im erforderlichen<br />

Umfang mitzuwirken.<br />

§ 4 WECHSEL ZWISCHEN TREUGEBER- UND<br />

KOMMANDITISTENSTELLUNG<br />

1. Jeder Treugeber ist berechtigt und verpflichtet, nach<br />

einer von ihm ausgesprochenen ordentlichen Kündigung<br />

des Treuhandverhältnisses gemäß §7 Abs.1 des<br />

Treuhandvertrages von der Treugeberstellung in die<br />

Stellung eines Kommanditisten zu wechseln. Der<br />

Wechsel erfolgt, indem der Treuhänder einen entsprechenden<br />

Teil seiner Beteiligung bzw. Kapitaleinlage<br />

unmittelbar auf den in die Kommanditistenstellung<br />

139


TEIL D // GESELLSCHAFTSVERTRAG //<br />

wechselnden Treugeber überträgt. Der Geschäftsführende<br />

Kommanditist kann Abweichungen hiervon<br />

zustimmen.<br />

2. Der Wechsel eines Treugebers in die Stellung eines<br />

Kommanditisten durch Kündigung des Treuhandverhältnisses<br />

ist erst dann zulässig, wenn die folgenden<br />

Voraussetzungen erfüllt sind:<br />

(i) Der Beitritt als Treugeber zur Gesellschaft ist wirksam<br />

geworden.<br />

(ii) Der Treuhänder hat das Gesellschaftskapital der<br />

Gesellschaft in Höhe des vom Treugeber gezeichneten<br />

Beteiligungsbetrages erhöht und die entsprechende<br />

Erhöhung der Haftsumme ist im Handelsregister<br />

der Gesellschaft eingetragen.<br />

(iii) Der Treugeber hat den gezeichneten Beteiligungsbetrag<br />

samt Agio bei der Gesellschaft gemäß §4<br />

des Treuhandvertrages in voller Höhe geleistet.<br />

(iv) Der Treugeber hat dem Geschäftsführenden Kommanditisten<br />

und/oder der AGR eine umfassende,<br />

unwiderrufliche und über den Tod hinaus geltende<br />

Handelsregistervollmacht zu übergeben. Die Vollmacht<br />

muss den Bevollmächtigten von den<br />

Beschränkungen des §181 BGB befreien und zur<br />

Erteilung von Untervollmachten berechtigen.<br />

3. Der beabsichtigte Wechsel eines Treugebers in die<br />

Stellung eines Kommanditisten ist dem Geschäftsführenden<br />

Kommanditisten und dem Treuhänder vorab<br />

schriftlich anzuzeigen und wird bei der Gesellschaft<br />

wirksam mit Eintragung des Treugebers als Kommanditist<br />

in das Handelsregister.<br />

4. Umgekehrt sind Kommanditisten, mit Ausnahme des<br />

Treuhänders, jederzeit berechtigt, in die Stellung eines<br />

Treugebers zurückzuwechseln. Der beabsichtigte<br />

Wechsel ist dem Geschäftsführenden Kommanditisten<br />

vorab schriftlich anzuzeigen und wird zum ersten (1.)<br />

Kalendertag des Monats wirksam, der dem Eingang der<br />

schriftlichen Anzeige beim Geschäftsführenden Kommanditisten<br />

sowie dem Abschluss eines Treuhand -<br />

vertrages mit dem Treuhänder über die betreffende<br />

Treugeberbeteiligung folgt und der Kommanditist seinen<br />

Kommanditanteil wirksam auf den Treuhänder<br />

übertragen hat.<br />

5. Der Treuhänder wird beim Wechsel eines Treugebers in<br />

die Stellung eines Kommanditisten seine Beteiligung in<br />

Höhe der entsprechenden Treugeberbeteiligung durch<br />

Übertragung entsprechend reduzieren bzw. beim<br />

Wechsel eines Kommanditisten in die Stellung eines<br />

Treugebers entsprechend erhöhen.<br />

§ 5 VERFÜGUNG ÜBER GESELLSCHAFTSANTEILE<br />

UND TREUGEBERBETEILIGUNGEN<br />

1. Die Übertragung, Belastung oder sonstige Verfügung<br />

über einen Gesellschaftsanteil ist nur zulässig und wirksam<br />

mit schriftlicher Zustimmung des Geschäftsführenden<br />

Kommanditisten, der die Zustimmung nur aus<br />

wichtigem Grund versagen darf; eine Zustimmung der<br />

anderen Gesellschafter ist nicht erforderlich. Im Übrigen<br />

ist eine Übertragung eines Gesellschaftsanteils nur<br />

zulässig und der Geschäftsführende Kommanditist wird<br />

ihr nur dann zustimmen, sofern der Erwerber<br />

(i) dem Geschäftsführenden Kommanditisten oder<br />

der AGR eine den Anforderungen von §4 Abs.2<br />

genügende Handelsregistervollmacht übergeben<br />

hat;<br />

(ii) ihn betreffende gesetzlich erforderliche Angaben<br />

und Unterlagen (insbesondere nach dem Geldwäschegesetz)<br />

zur Verfügung gestellt hat.<br />

Die rechtsgeschäftliche Übertragung von Gesellschaftsanteilen<br />

oder eine sonstige Verfügung darüber<br />

ist nur mit Wirkung zum Beginn eines Kalenderjahres<br />

zulässig, sofern nicht der Geschäftsführende Kommanditist<br />

einer Abweichung hiervon zustimmt. Die jederzeit<br />

zulässige Möglichkeit des Wechsels zurück aus der<br />

Kommanditisten- in die Treugeberstellung gemäß §4<br />

Abs.4 dieses Vertrages bleibt hiervon unberührt.<br />

2. Abs.1 gilt entsprechend für die Übertragung von Teilen<br />

oder eine sonstige Verfügung über Teile eines Gesellschaftsanteils.<br />

3. Die Sicherungsabtretung oder Verpfändung von Gesellschaftsanteilen<br />

bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung<br />

des Geschäftsführenden Kommanditisten. Diese<br />

Zustimmung kann nur aus wichtigem Grund verweigert<br />

werden. Die Bestellung eines Nießbrauchs am Gesellschaftsanteil<br />

ist unzulässig.<br />

140


GESELLSCHAFTSVERTRAG // TEIL D<br />

4. Geht im Falle der Übertragung oder sonstigen Verfügung<br />

ein Gesellschaftsanteil im Ganzen auf einen Dritten<br />

über, werden alle Konten gemäß §8 dieses Vertrages<br />

unverändert und einheitlich fortgeführt. Bei nur<br />

einer teilweisen Übertragung werden die für den Erwerber<br />

einzurichtenden Konten entsprechend anteilig zu<br />

Lasten bzw. zugunsten der entsprechenden Konten des<br />

Veräußerers dotiert.<br />

5. Für die Übertragung von Treugeberbeteiligungen (mit<br />

Ausnahme des Wechsels eines Treugebers in die Kommanditistenstellung)<br />

gelten vorbehaltlich zusätzlicher<br />

Erfordernisse aus dem Treuhandvertrag die vorstehenden<br />

Abs.1 bis 4 (mit Ausnahme von Abs.1 Ziffer (i)) mit<br />

der Maßgabe entsprechend, dass Übertragungsgegenstand<br />

das Treuhandverhältnis mit dem Treuhänder und<br />

die von dem Treuhänder verwaltete Treugeberbeteiligung<br />

an der Gesellschaft ist. Unbeschadet der Übertragung<br />

ist bei Vorliegen einer entsprechenden Weisung<br />

des Treuhänders hinsichtlich der direkten Leistung von<br />

Ausschüttungen an Treugeber die Gesellschaft berechtigt,<br />

alle an den Treuhänder zu leistenden Ausschüt -<br />

tungen mit schuldbefreiender Wirkung gegenüber dem<br />

ihr bekannten bisherigen Treugeber vorzunehmen,<br />

sofern ihr die Übertragung der Treugeberstellung nicht<br />

schriftlich mit einer Frist von einem (1) Monat vorab<br />

angezeigt wurde.<br />

6. Jeder Kommanditist stellt die Gesellschaft und die<br />

anderen Gesellschafter von allen aus einer Übertragung<br />

seines Gesellschaftsanteils oder einer sonstigen Verfügung<br />

über seinen Gesellschaftsanteil resultierenden<br />

Kosten (insbesondere ggf. anfallende Kosten für die<br />

Erstellung einer Zwischenbilanz) und sonstigen Aufwendungen<br />

und Nachteilen frei. Zu den Kosten des<br />

vorstehenden Satzes gehören auch der Ausgleich eines<br />

Negativsaldos gemäß §21 Abs.11 und Steuern, die bei<br />

der Gesellschaft aufgrund einer Übertragung des<br />

Gesellschaftsanteils entstehen oder die sich durch die<br />

Übertragung erhöhen oder die von der Gesellschaft für<br />

den betreffenden Kommanditisten an Steuerbehörden<br />

zu leisten sind. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend<br />

für den Treuhänder im Falle der Übertragung einer Treugeberbeteiligung<br />

oder sonstigen Verfügung über eine<br />

Treugeberbeteiligung; der Treuhänder ist gegenüber der<br />

Gesellschaft insoweit zur Freistellung und Kostentragung<br />

verpflichtet. Dieser Abs.6 gilt entsprechend bei<br />

einer Übertragung von oder sonstigen Verfügung über<br />

Teile eines Gesellschaftsanteils oder einer Treugeberbeteiligung.<br />

§ 6 EINZAHLUNG DER KAPITALEINLAGEN, AGIO<br />

1. Die Kapitaleinlagen nebst Agio sind in Euro zu erbringen.<br />

2. Der Treugeber ist verpflichtet, bis zum ersten (1.) Juni<br />

2012 – und sofern er später beitritt bis zum fünfundzwanzigsten<br />

(25.) Kalendertag des Monats (Eingang<br />

auf dem Konto), der dem Monat folgt, in dem der Treuhandvertrag<br />

wirksam wird – auf das in der Beitritts -<br />

erklärung genannte Konto des Treuhänders den in der<br />

Beitritts erklärung genannten Beteiligungsbetrag in Euro<br />

nebst 5% Agio zu leisten. Abweichungen bedürfen der<br />

Zustimmung des Treuhänders bzw. des Geschäftsführenden<br />

Kommanditisten der Gesellschaft. Eingehende<br />

Beträge auf den Beteiligungsbetrag in Euro nebst 5%<br />

Agio werden zunächst auf das Agio und dann auf die<br />

Kapitaleinlage angerechnet.<br />

3. Für verspätet geleistete Zahlungen nach diesem Gesellschaftsvertrag<br />

schuldet der Treugeber nach erfolgloser<br />

Mahnung durch die Gesellschaft einen Verzugszins<br />

gemäß §288 BGB, unabhängig von der Möglichkeit<br />

des Ausschlusses des Gesellschafters. Die Geltend -<br />

machung eines weitergehenden Schadens nach<br />

gesetzlichen Regelungen bleibt hiervon unberührt.<br />

§ 7 NACHSCHUSSPFLICHTEN,<br />

AUSGLEICHSZAHLUNGEN, ABTRETUNGEN<br />

1. Über die Verpflichtung zur Leistung der vereinbarten<br />

Kapitaleinlage zzgl. 5% Agio hinaus übernehmen die<br />

Kommanditisten bzw. Treugeber weder gegenüber Dritten<br />

noch gegenüber den weiteren Kommanditisten oder<br />

Treugebern eine Nachschuss- oder sonstige Zahlungsverpflichtung;<br />

dies gilt auch für den Fall der Liquidation.<br />

2. Unberührt bleiben<br />

(i) eine Haftung der Kommanditisten gegenüber<br />

Gesellschaftsgläubigern nach Maßgabe der<br />

§§171ff., §160 HGB;<br />

141


TEIL D // GESELLSCHAFTSVERTRAG //<br />

(ii) die Pflicht zum Ausgleich von Kosten gemäß<br />

§4 und §24, die durch den Wechsel von der Treugeber-<br />

zur Kommanditistenstellung oder umgekehrt<br />

verursacht werden;<br />

(iii) die Verpflichtung zur Leistung von Kosten bei<br />

Übertragungen gemäß §5 und §24, sowie die<br />

Pflicht zur Zahlung von Verzugszinsen gemäß<br />

§6 Abs.3;<br />

(iv) die Verpflichtung zur Erbringung der Kapitaleinlagen<br />

(bzw. Beteiligungsbeträge) nebst Agio gemäß<br />

§3 Abs.10;<br />

(v) die Verpflichtung zum Ausgleich von Kosten im<br />

Zusammenhang mit der Geltendmachung von<br />

Informationsrechten gemäß §11;<br />

(vi) die Verpflichtung zur Erstattung von Steuermehraufwendungen<br />

gemäß §16;<br />

(vii) die Verpflichtung zur Erstattung zusätzlicher<br />

Steuererklärungskosten gemäß §18;<br />

(viii) die Verpflichtung zur Erstattung von Steuern<br />

gemäß §19 Abs.6;<br />

(ix) die Verpflichtung zur Erstattung von Mehrkosten<br />

bei Erbfällen gemäß §20 und §24;<br />

(x) die Verpflichtung zum Ausgleich eines Negativsaldos<br />

nach §21 Abs.4 sowie<br />

(xi) etwaige Gutachterkosten nach §21 Abs.7.<br />

(Ziffern (ii) bis (xi) nachstehend zusammen „Ausgleichsverpflichtungen“<br />

und die hieraus resultierenden<br />

Zahlungen „Ausgleichszahlungen“).<br />

3. Der Treuhänder ist berechtigt, Ansprüche, die ihm<br />

gegen Treugeber zustehen, ganz oder zum Teil an die<br />

Gesellschaft abzutreten. Die Gesellschaft ist berechtigt,<br />

Ansprüche, die ihr gegen Treugeber zustehen, ganz<br />

oder zum Teil an den Treuhänder abzutreten. Die Abtretungen<br />

können insbesondere an Erfüllungs statt, zum<br />

Zweck einer Aufrechnung oder der Schaffung von<br />

Sicherheiten erfolgen. Der Treuhänder sowie die Gesellschaft<br />

sind insoweit an Weisungen der Treugeber nicht<br />

gebunden. Treuhänder und Treugeber dürfen die<br />

erforderlichen Informationen austauschen. §22 bleibt<br />

unberührt. Der Treuhänder ist berechtigt, Ansprüche,<br />

die ihm gegen die Gesellschaft zustehen, an den Treugeber<br />

abzutreten, sofern der Geschäftsführende Kommanditist<br />

zustimmt. Die Gesellschaft ist berechtigt,<br />

Ansprüche gegen den Treuhänder an den Treugeber<br />

abzutreten, sofern der Treuhänder zustimmt.<br />

§ 8 KAPITALKONTEN<br />

1. Für jeden Kommanditisten und Treugeber werden Kapitalkonten<br />

bei der Gesellschaft geführt. Die Kapitalkonten<br />

werden nicht verzinst. Die von jedem Kommanditisten<br />

zu erbringende Kapitaleinlage bzw. der von jedem<br />

Treugeber zu erbringende Beteiligungsbetrag wird auf<br />

einem Festkonto (Kapitalkonto I) in Euro erfasst. Das<br />

Kapitalkonto I bildet den Gesellschaftsanteil eines Kommanditisten<br />

bzw. die Treugeberbeteiligung des Treugebers<br />

ab und ist allein maßgeblich für die Beteiligung<br />

des jeweiligen Kommanditisten bzw. Treugebers am<br />

Vermögen, am Gewinn und Verlust der Gesellschaft<br />

sowie für alle Gesellschafterrechte, soweit in diesem<br />

Vertrag bzw. dem Treuhandvertrag nichts anderes<br />

geregelt ist. Für jeden Kommanditisten und Treugeber<br />

wird darüber hinaus ein variables Kapitalkonto (Kapitalkonto<br />

II) in Euro geführt, auf dem das geleistete Agio,<br />

Gewinne, Verluste und Entnahmen erfasst werden.<br />

2. Die von einem Kommanditisten oder Treugeber (aufgrund<br />

der von dem Treuhänder an die Gesellschaft<br />

abgetretenen Ansprüche) zu erbringenden Ausgleichszahlungen<br />

gemäß §7 Abs.2 stellen Forderungen der<br />

Gesellschaft gegenüber dem Kommanditisten oder<br />

Treugeber dar und werden auf den Kapitalkonten nicht<br />

erfasst.<br />

§ 9 GESELLSCHAFTSKAPITAL<br />

Das Einlagekapital soll durch die Erhöhung der Beteiligung<br />

des Treuhänders um 61.990.000 EUR („geplantes Einlagekapital“)<br />

(zzgl. 5% Agio) auf 62.000.000 EUR erhöht werden.<br />

Das endgültige Einlagekapital kann vom geplanten Ein -<br />

lagekapital nach oben oder unten um maximal 2% ab weichen.<br />

Das endgültige Einlagekapital wird vom Geschäfts -<br />

führenden Kommanditisten festgelegt.<br />

§ 10 GESCHÄFTSFÜHRUNG, VERTRETUNG<br />

1. Die Gesellschaft wird nach außen durch den Komplementär<br />

und kraft hiermit ausdrücklich erteilter Bevollmächtigung<br />

durch den Geschäftsführenden Komman -<br />

ditisten vertreten. Der Komplementär und der Geschäfts-<br />

142


GESELLSCHAFTSVERTRAG // TEIL D<br />

führende Kommanditist sind jeweils allein vertretungsberechtigt.<br />

2. Der Komplementär ist von der Geschäftsführung ausgeschlossen.<br />

Die Geschäfte der Gesellschaft werden<br />

ausschließlich durch den Geschäftsführenden Kommanditisten<br />

geführt. Den übrigen Kommanditisten stehen<br />

Geschäftsführungs- und Vertretungsrechte für die<br />

gesamte Dauer der Gesellschaft nicht zu. Das gesetz -<br />

liche Widerspruchsrecht der Kommanditisten aus<br />

§164 HGB ist in den Fällen ausgeschlossen, in denen<br />

eine Beschlussfassung der Gesellschafter gemäß §13<br />

dieses Vertrages vorgesehen ist. Der Geschäftsführende<br />

Kommanditist ist vom Wettbewerbsverbot gemäß<br />

§§161 Abs.2, 112 HGB sowie von den Beschränkungen<br />

des §181 BGB befreit.<br />

3. Der Geschäftsführende Kommanditist hat die Gesellschaft<br />

in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften<br />

und diesem Gesellschaftsvertrag zu führen.<br />

Handlungen, die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb<br />

hinausgehen, bedürfen eines zustimmenden<br />

Gesellschafterbeschlusses.<br />

4. Zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb der Gesellschaft<br />

gehören insbesondere:<br />

(i) die Eröffnung und Auflösung von Konten der<br />

Gesellschaft sowie die Abwicklung des Zahlungsverkehrs<br />

der Gesellschaft;<br />

(ii) die Führung der Bücher der Gesellschaft sowie<br />

die Aufstellung des Jahresabschlusses gemäß §15;<br />

(iii) die Festlegung des endgültigen Einlagekapitals<br />

gemäß §9;<br />

(iv) der mittelbare oder unmittelbare Erwerb eines<br />

Flugzeuges vom Typ Airbus A380-800 und alle<br />

damit zusammenhängenden oder unterstützenden<br />

Aktivitäten;<br />

(v) der Abschluss von Miet- und Leasingverträgen<br />

über das Flugzeug;<br />

(vi) die Ausübung von Kündigungsrechten aus den<br />

im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit ab -<br />

geschlossenen Verträgen, im Falle von Vertragsstörungen<br />

und als Folge davon die anderweitige<br />

Nutzung des Flugzeuges oder von Teilen davon;<br />

(vii) die Aufnahme und/oder Umschuldung bzw. Tilgung<br />

von Darlehen zur Zwischenfinanzierung sowie<br />

der mittel- oder längerfristigen Finanzierung des<br />

Erwerbs des Flugzeuges sowie der Abschluss von<br />

Zinssicherungsgeschäften, einschließlich der Aufnahme<br />

von weiteren langfristigen Darlehen zur<br />

Aufstockung bzw. zum Austausch bereits bestehender<br />

Finanzierungen und aller damit verbundenen<br />

Vereinbarungen;<br />

(viii) das Liquiditätsmanagement der Gesellschaft einschließlich<br />

des Abschlusses von Kontokorrent -<br />

kreditlinien und der Aufnahme von in diesem<br />

Zusammenhang evtl. erforderlichen Darlehen<br />

(sowie ggf. deren Besicherung);<br />

(ix) der Abschluss von Kurssicherungsgeschäften;<br />

(x) die Übernahme von Bürgschaften/Garantien<br />

und/oder das Eingehen von Avalkrediten einschließlich<br />

der Gewährung von Sicherheiten im<br />

Zusammenhang damit;<br />

(xi) der Abschluss von Verträgen über und die Stellung<br />

von Sicherheiten im Zusammenhang mit Finanzierungen,<br />

auch solcher von Dritten (einschließlich<br />

einer etwaigen hypothekarischen Belastung des<br />

Flugzeuges oder von Teilen davon). Dies schließt<br />

auch eine Übertragung des Eigentums an dem<br />

Flugzeug auf einen Treuhänder zum Zwecke der<br />

Besicherung ein;<br />

(xii) die Gewährung sonstiger Sicherheiten;<br />

(xiii) die Durchführung von oder die Beauftragung von<br />

Dritten mit der technischen Überwachung, der<br />

Reparatur, der Wartung, dem Betrieb, der endgültigen<br />

oder einstweiligen Stilllegung des Flugzeuges<br />

oder von Teilen davon sowie alle damit verbundenen<br />

Tätigkeiten und Unternehmungen;<br />

(xiv) die Abtretung der Einzahlungsansprüche gegenüber<br />

Treugebern und/oder Kommanditisten;<br />

(xv) die Einleitung, das Führen und die Beilegung von<br />

gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsstreitigkeiten<br />

der Gesellschaft;<br />

(xvi) die Vornahme von Rechtsgeschäften und der<br />

Abschluss, die Änderung, die Prolongierung und<br />

die Aufhebung von Verträgen;<br />

(xvii) der Abschluss marktüblicher Versicherungen;<br />

143


TEIL D // GESELLSCHAFTSVERTRAG //<br />

(xviii) die Erteilung von Prokuren und Handlungsvollmachten<br />

für den gesamten Geschäftsbetrieb<br />

sowie die Erteilung sonstiger Vollmachten im Hinblick<br />

auf die (Zwischen-)Finanzierung für den<br />

Erwerb des Flugzeuges (einschließlich aller damit<br />

zusammenhängenden Rechtshandlungen, wie<br />

etwa der Gewährung von Sicherheiten);<br />

(xix) Entscheidungen, die gemäß den Bestimmungen<br />

dieses Gesellschaftsvertrages dem Geschäftsführenden<br />

Kommanditisten oder der Gesellschaft<br />

zugewiesen sind;<br />

(xx) die Abgabe von Steuererklärungen der Gesellschaft<br />

und ggf. Vereinbarungen mit Steuerbehörden,<br />

insbesondere zur Verwaltungsvereinfachung<br />

der gesetzlichen Erklärungspflichten;<br />

(xxi) sonstige mit der Vermietung oder Verwertung des<br />

Flugzeuges zusammenhängende Tätigkeiten, mit<br />

Ausnahme der Veräußerung;<br />

(xxii) jedwede Maßnahme und Entscheidung, um<br />

gegenwärtige und/oder zukünftige gesetzliche<br />

Regulierungserfordernisse hinsichtlich des Emittenten<br />

einhalten zu können;<br />

(xxiii)alle Maßnahmen und Erklärungen (in der Gesellschafterversammlung<br />

oder anderweitig), die die<br />

Gesellschaft als Gesellschafter von Beteiligungsgesellschaften<br />

in Bezug auf Geschäftsführungsmaßnahmen<br />

gemäß der vorstehenden Ziffern (i)<br />

bis (xxii) auf der Ebene der Beteiligungsgesellschaft<br />

zu treffen hat oder trifft.<br />

Einer Zustimmung der Gesellschafter bzw. Treugeber<br />

bedarf es für diese Geschäfte nicht.<br />

5. Der Geschäftsführende Kommanditist darf in Ausnahmefällen<br />

auch außerhalb des gewöhnlichen Geschäftsbetriebes<br />

der Gesellschaft ohne eine erforderliche<br />

Beschlussfassung der Gesellschafter bzw. Treugeber<br />

Entscheidungen treffen und Rechtsgeschäfte vornehmen<br />

oder abschließen, soweit dies zur Abwehr erheblicher<br />

wirtschaftlicher Nachteile für die Gesellschaft<br />

geboten ist; der Geschäftsführende Kommanditist hat<br />

die Gesellschafter bzw. Treugeber hierüber unverzüglich<br />

zu unterrichten.<br />

6. Der Geschäftsführende Kommanditist ist darüber<br />

hinaus berechtigt, folgende Verträge abzuschließen und<br />

Rechtsgeschäfte vorzunehmen, die, wenn sie bereits<br />

abgeschlossen sind, hiermit genehmigt werden:<br />

(i) der Erwerb eines Flugzeuges;<br />

(ii) Darlehensverträge zur Zwischen- und Endfinanzierung<br />

der Anschaffung des Flugzeuges mit den<br />

finanzierenden Banken sowie die Bestellung der<br />

damit verbundenen Sicherheiten, einschließlich<br />

ggf. der Einräumung von Pfandrechten;<br />

(iii) Tilgung und Umschuldung von Darlehen sowie der<br />

Abschluss von Zinssicherungsgeschäften;<br />

(iv) Abschluss von Miet- und Leasingverträgen über<br />

das Flugzeug, insbesondere der prospektierte<br />

Leasingvertrag mit der Fluglinie Emirates;<br />

(v) einen Asset-Management- und Remarketing-<br />

Vertrag mit der Doric Asset Finance & Verwaltungs<br />

GmbH zu einer Vergütung i.H.v. 225.000 EUR für<br />

das Jahr 2012, ab 2013 zu einer jährlichen Ver -<br />

gütung i.H.v. 300.000 EUR, die sich erstmals mit<br />

Beginn des Jahres 2014 und sodann jährlich um<br />

2,5% der jeweiligen Vorjahresvergütung erhöht;<br />

(vi) eine Vereinbarung mit der Doric Asset Finance &<br />

Verwaltungs GmbH, durch die sie beauftragt wird,<br />

die Abwicklung im Fall der Veräußerung oder des<br />

Totalverlustes des Flugzeuges durchzuführen oder<br />

im Fall einer Anschlussvermietung diese zu arrangieren,<br />

gegen eine Vergütung i.H.v. zumindest 4%<br />

des Nettoverkaufserlöses bzw. – im Fall des Totalverlustes<br />

– der Entschädigung durch die Versicherung<br />

oder – im Fall der Anschlussvermietung –<br />

4% der Summe der unter einem Anschluss -<br />

leasingvertrag erzielten Leasingraten. Für ihre<br />

Unterstützung erhält die HANSA TREUHAND<br />

Finance GmbH & Co.KG 25% der jeweiligen Vergütung;<br />

(vii) eine Vereinbarung mit der Doric Asset Finance &<br />

Verwaltungs GmbH, wonach diese und die HANSA<br />

TREUHAND Finance GmbH & Co.KG jeweils 10%<br />

der kumulativen Überschüsse der erzielten Leasingraten<br />

gegenüber den budgetierten (prospektierten)<br />

Leasingraten erhalten, wobei der Zeitraum<br />

144


GESELLSCHAFTSVERTRAG // TEIL D<br />

der Kumulierung sich jeweils auf das einzelne<br />

Geschäftsjahr bezieht;<br />

(viii) eine Vereinbarung mit der Doric Asset Finance &<br />

Verwaltungs GmbH, wonach diese und die HANSA<br />

TREUHAND Finance GmbH & Co.KG im Verkaufsfall<br />

jeweils 10% des Überschusses des Nettoverkaufserlöses<br />

erhalten, der über dem für das Flugzeug<br />

prospektierten, gutachterlich festgestellten<br />

Mittelwert (AVAC Mittelwert im Full Life Zustand<br />

nach zehn bzw. zwölf Jahren und Half Life Zustand<br />

nach 15 Jahren) in dem entsprechenden Jahr der<br />

Veräußerung liegt;<br />

(ix) einen Vertrag mit der HANSA TREUHAND Finance<br />

GmbH & Co.KG über die Vermittlung eines Eigenkapitalzwischenfinanzierungsdarlehens<br />

gegen<br />

eine Vergütung i.H.v. 450.000 EUR;<br />

(x) einen Vertrag mit der Doric Asset Finance GmbH &<br />

Co.KG über die Vermittlung eines langfristigen<br />

Darlehens gegen eine Vergütung i.H.v.<br />

1.362.800 EUR;<br />

(xi) einen Vertrag mit der Doric Asset Finance GmbH &<br />

Co.KG über die Vermittlung eines Leasingvertrages<br />

gegen eine Vergütung i.H.v. 730.950 EUR;<br />

(xii) einen Vertrag zur Abgabe einer Platzierungsgarantie<br />

von Herrn Hermann Ebel i.H.v. 51.000.000 EUR<br />

gegen eine Vergütung von 637.500 EUR;<br />

(xiii) einen Vertrag mit der HANSA TREUHAND Finance<br />

GmbH & Co.KG und der Doric Emissionshaus<br />

GmbH & Co.KG über die Konzeption eines Beteiligungsangebotes<br />

gegen eine Vergütung i.H.v.<br />

1.100.000 EUR, wobei der jeweils hälftige Betrag<br />

an HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co.KG<br />

sowie Doric Emissionshaus GmbH & Co.KG als<br />

Teilgläubiger zu zahlen ist;<br />

(xiv) einen Vertrag mit der HANSA TREUHAND Finance<br />

GmbH & Co.KG über das Marketing und die Vertriebsunterstützung<br />

sowie die Durchführung aller<br />

werblichen Maßnahmen gegen eine Vergütung<br />

i.H.v. 1.643.750 EUR;<br />

(xv) einen Vertrag mit der HANSA TREUHAND Finance<br />

GmbH & Co.KG und/oder weiteren Vertriebspartnern<br />

zum Zwecke der Platzierung der Treugeberanteile<br />

der Gesellschaft gegen eine Vergütung<br />

i.H.v. 11% der gemäß §9 geplanten Einlagekapitalerhöhung,<br />

vermindert um 5%-Punkte, soweit<br />

das Eigenkapital durch Inanspruchnahme der<br />

Platzierungsgarantie (Ziffer xii) geleistet wird;<br />

(xvi) einen Vertrag mit der HANSA TREUHAND Finance<br />

GmbH & Co.KG hinsichtlich der Übernahme der<br />

Buchführung, des Liquiditätsmanagements sowie<br />

der Unterstützung bei der Berichterstattung der<br />

Gesellschaft – auch während eines späteren<br />

Liquidationsstadiums – gegen eine Vergütung<br />

i.H.v. 11.667 EUR für das Jahr 2011, ab 2012<br />

eine jährliche Vergütung i.H.v. 140.000 EUR, die<br />

sich erstmals mit Beginn des Jahres 2014 und<br />

sodann jährlich um 2,5% der jeweiligen Vorjahresvergütung<br />

erhöht;<br />

(xvii) einen Geschäftsbesorgungsvertrag mit dem Treuhandkommanditisten<br />

über die Verwaltung der im<br />

Handelsregister eingetragenen Kommanditisten<br />

und der Treugeber, wobei die Tätigkeit mit der<br />

Vergütung gemäß §17 Ziffer 4 abgegolten ist;<br />

(xviii) die Vergütungen unter dieser Ziffer verstehen sich,<br />

auch sofern das nicht ausdrücklich bestimmt ist,<br />

jeweils zuzüglich einer etwaig anfallenden Umsatzsteuer.<br />

7. Schadensersatzansprüche aus dem Gesellschaftsverhältnis<br />

gegen den Geschäftsführenden Kommanditisten<br />

bestehen lediglich bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher<br />

Pflichtverletzung. Dies gilt auch, soweit eine Verantwortlichkeit<br />

für Dritte gemäß §278 BGB besteht.<br />

Solche Schadensersatzansprüche aus dem Gesellschaftsverhältnis<br />

verjähren in fünf Jahren ab Anspruchsentstehung,<br />

soweit sie nicht kraft Gesetzes einer kürzeren<br />

Verjährung unterliegen.<br />

8. Der Geschäftsführende Kommanditist kann von der<br />

Gesellschafterversammlung aus wichtigem Grund<br />

abberufen werden. Die Abberufung ist nur wirksam,<br />

wenn der Gesellschafterbeschluss (der nur im Rahmen<br />

einer Gesellschafterversammlung gefasst werden kann)<br />

von mindestens 10% der Kommanditisten und/oder<br />

Treugeber gemessen an den Stimmrechten sämtlicher<br />

145


TEIL D // GESELLSCHAFTSVERTRAG //<br />

Kommanditisten bzw. Treugeber beantragt und er mit<br />

der Mehrheit der Stimmen, gemessen an den Stimmen<br />

sämtlicher Kommanditisten bzw. Treugeber, gefasst<br />

worden ist. Ein Beschluss über die Abberufung des<br />

Geschäftsführenden Kommanditisten ist ferner nur<br />

dann wirksam, wenn die Kommanditisten bzw. Treugeber<br />

zugleich mit der für die Abberufung erforderlichen<br />

Mehrheit der Stimmen einen Ersatz für den Geschäftsführenden<br />

Kommanditisten bestimmen.<br />

§ 11 WETTBEWERB, INFORMATIONSRECHTE<br />

1. Die Kommanditisten und Treugeber unterliegen keinem<br />

Wettbewerbsverbot.<br />

2. Den Kommanditisten und Treugebern steht das Kontroll-<br />

und Informationsrecht gemäß §166 HGB mit der<br />

Maßgabe zu, dass dieses ausschließlich durch den<br />

jeweiligen Kommanditisten oder Treugeber oder durch<br />

einen von diesem beauftragten Nichtgesellschafter, der<br />

jedoch nicht in einer Konkurrenztätigkeit zur Gesellschaft<br />

stehen darf und von Berufs wegen zur Verschwiegenheit<br />

verpflichtet sein muss, ausgeübt werden<br />

kann. Im Zusammenhang mit der Ausübung dieser<br />

Rechte entstehende Kosten bei der Gesellschaft erstattet<br />

der jeweilige Kommanditist oder Treugeber der<br />

Gesellschaft. Der Geschäftsführende Kommanditist<br />

darf die Erteilung von Auskünften und die Einsichtnahme<br />

in die Handelsbücher, Unterlagen und Papiere<br />

der Gesellschaft verweigern, wenn das Recht zur Einsichtnahme<br />

zu gesellschaftsfremden Zwecken ausgeübt<br />

wird.<br />

3. Alle Gesellschafter und Treugeber haben über vertrauliche<br />

Angaben und Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse<br />

der Gesellschaft Dritten gegenüber Stillschweigen zu<br />

bewahren.<br />

§ 12 GESELLSCHAFTERBESCHLÜSSE<br />

1. Allgemeine Vorschriften<br />

(i) Entscheidungen der Gesellschafter und Treugeber<br />

in Angelegenheiten der Gesellschaft erfolgen<br />

durch Beschluss. Beschlüsse werden im Umlaufverfahren<br />

gemäß Abs.2 gefasst, es sei denn,<br />

gemäß Abs.3 findet eine Gesellschafterversammlung<br />

statt.<br />

(ii) Je volle 100 EUR der Kapitaleinlage gewähren<br />

eine (1) Stimme. Der Komplementär verfügt über<br />

keine Stimme.<br />

(iii) Jeder Treugeber kann wie ein Kommanditist an<br />

Gesellschafterbeschlüssen mitwirken. Je volle<br />

100 EUR der Treugeberbeteiligung gewähren eine<br />

(1) Stimme. Soweit Treugeber in dieser Weise mitwirken,<br />

reduziert sich die Stimmberechtigung des<br />

Treuhänders entsprechend. Sofern ein Treugeber<br />

seine Stimme nicht selbst abgibt und auch nicht<br />

durch einen Dritten vertreten wird, wird der Treuhänder<br />

das auf diesen entfallende Stimmrecht nach<br />

dessen Weisungen gemäß den Regelungen des<br />

Treuhandvertrages ausüben. Einer darauf beruhenden<br />

geteilten Ausübung der mit dem Anteil<br />

des Treuhänders verbundenen Stimmrechte stimmen<br />

die Kommanditisten hiermit zu. Der Treuhänder<br />

kann somit bei Beschlussfassungen die ihm<br />

zustehenden Stimmrechte auch unterschiedlich<br />

ausüben.<br />

(iv) Jeder Gesellschafter oder Treugeber kann sich<br />

durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen.<br />

Eine solche Vollmacht bedarf der Schriftform und<br />

ist zusammen mit der Stimmabgabe oder zu<br />

Beginn einer Gesellschafterversammlung dem<br />

Geschäftsführenden Kommanditisten bzw. dessen<br />

Vertreter auszuhändigen. Der Treuhänder hat<br />

keine Vollmacht hinsichtlich der Treugeberstimmberechtigungen<br />

vorzulegen.<br />

(v) Ist der Aufenthalt eines Gesellschafters oder Treugebers<br />

unbekannt oder können ihm aus anderen<br />

Gründen die Beschlussfassungsunterlagen nicht<br />

zugestellt werden, so ruht sein Stimmrecht bis zur<br />

Beseitigung dieses Zustandes.<br />

146


GESELLSCHAFTSVERTRAG // TEIL D<br />

(vi) Die gefassten Gesellschafterbeschlüsse sind von<br />

dem Geschäftsführenden Kommanditisten schriftlich<br />

zu dokumentieren. Diese Dokumentation ist<br />

an alle Gesellschafter und Treugeber zu versenden.<br />

2. Umlaufverfahren<br />

(i) Die Aufforderung zur Fassung von Beschlüssen<br />

im Umlaufverfahren ist von dem Geschäftsführenden<br />

Kommanditisten mit einfachem Brief an die<br />

Gesellschafter und Treugeber sowie unter Beifügung<br />

eines Stimmzettels an die Kommanditisten<br />

und die Treugeber zu richten. Die Aufforderung<br />

gilt den Kommanditisten und den Treugebern am<br />

dritten (3.) Werktag nach der sich aus dem Poststempel<br />

ergebenden Aufgabe zur Post durch den<br />

Geschäftsführenden Kommanditisten als zugegangen.<br />

Die Aufforderung ist ordnungsgemäß,<br />

wenn sie unter Mitteilung der zu treffenden Entscheidung,<br />

des Abstimmungsverfahrens und des<br />

letzten Abstimmungstages, jeweils an die gegenüber<br />

der Gesellschaft zuletzt schriftlich genannte<br />

Adresse der Kommanditisten bzw. der Treugeber<br />

gesandt wurde.<br />

(ii) Bei der Beschlussfassung im Umlaufverfahren<br />

können Stimmen per Brief oder per Telefax abgegeben<br />

werden. Eine angemessene Frist zur<br />

Abgabe der Stimmen wird von dem Geschäftsführenden<br />

Kommanditisten festgesetzt; diese darf<br />

nicht kürzer als zwei (2) Wochen, beginnend mit<br />

dem Zugang der Aufforderung beim Kommanditisten<br />

oder Treugeber gemäß Ziffer (i) sein. Für die<br />

Wahrung der Frist zur Abgabe der Stimmen ist die<br />

Aufgabe zur Post durch den Kommanditisten oder<br />

Treugeber bzw. bei Stimmabgabe durch Telefax<br />

der Eingang bei dem Geschäftsführenden Kommanditisten<br />

oder der AGR maßgeblich.<br />

(iii) Ein Gesellschafterbeschluss im Wege des Umlaufverfahrens<br />

setzt voraus, dass die unter Ziffer (i)<br />

beschriebenen Voraussetzungen hinsichtlich einer<br />

Aufforderung zur Beschlussfassung im Umlaufverfahren<br />

gewahrt worden sind.<br />

3. Gesellschafterversammlungen<br />

(i) Gesellschafterbeschlüsse können auch durch eine<br />

Gesellschafterversammlung gefasst werden. Die<br />

Einberufung von Gesellschafterversammlungen<br />

erfolgt durch den Geschäftsführenden Komman -<br />

ditisten.<br />

(ii) Die Einberufung einer Gesellschafterversammlung<br />

hat in jedem Fall durch einfachen Brief an die<br />

Gesellschafter und Treugeber unter Bekanntgabe<br />

von Ort, Zeit und der Tagesordnung mit einer Frist<br />

von mindestens vier (4) Wochen vor dem festgelegten<br />

Versammlungstag zu erfolgen. Für die Wahrung<br />

der Frist ist der sich aus dem Poststempel<br />

ergebende Tag der Aufgabe zur Post maßgeblich.<br />

Für die Berechnung der Frist sind weder der Tag<br />

der Absendung der Einberufung noch der Tag der<br />

Gesellschafterversammlung mitzurechnen. Die<br />

Einberufung ist ordnungsgemäß, wenn sie jeweils<br />

an die gegenüber der Gesellschaft zuletzt schriftlich<br />

genannte Adresse der Gesellschafter und der<br />

Treugeber gesandt wurde.<br />

(iii) Die Gesellschafter und die Treugeber können<br />

Anträge, die die Tagesordnung ergänzen, bis spätestens<br />

sechs (6) Wochen vor dem festgelegten<br />

Versammlungstag bei dem Geschäftsführenden<br />

Kommanditisten oder, sofern sich der Geschäftsführende<br />

Kommanditist zur Einladung und Durchführung<br />

der Gesellschafterversammlung eines<br />

Bevollmächtigten bedient, bei dem Bevollmächtigten<br />

oder, sofern die Gesellschafterversammlung<br />

von anderen Gesellschaftern bzw. Treugebern einberufen<br />

wird, bei diesen schriftlich oder per Telefax<br />

einreichen. Die Anträge sind zu unterzeichnen<br />

und sollen eine kurze Begründung enthalten. Verspätet<br />

eingegangene Anträge werden bei der<br />

nächsten Einberufung einer Gesellschafterversammlung<br />

berücksichtigt. Eine Beschlussfassung<br />

darüber findet erst bei der nächsten Gesellschafterversammlung<br />

oder im Umlaufverfahren statt,<br />

nachdem alle Gesellschafter und Treugeber informiert<br />

worden sind. Der Geschäftsführende Kommanditist<br />

kann in Ausnahmefällen Abweichungen<br />

zulassen, sofern alle Gesellschafter und Treugeber<br />

147


TEIL D // GESELLSCHAFTSVERTRAG //<br />

rechtzeitig vor der Beschlussfassung über eine<br />

ergänzte Tagesordnung informiert werden können.<br />

(iv) Gesellschafterversammlungen sind beschlussfähig,<br />

wenn alle Gesellschafter und Treugeber gemäß<br />

Ziffer (i) und (ii) ordnungsgemäß geladen sind.<br />

(v) Die Gesellschafterversammlung wird von dem<br />

Geschäftsführenden Kommanditisten oder einer<br />

von der AGR benannten Person geleitet.<br />

4. Mehrheitserfordernisse<br />

(i) Die Kommanditisten und Treugeber entscheiden<br />

mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen<br />

Stimmen, soweit in diesem Gesellschaftsvertrag<br />

oder aufgrund zwingenden Rechts nichts anderes<br />

bestimmt ist. Nicht oder verspätet abgegebene<br />

sowie sonst ungültige Stimmen werden als nicht<br />

abgegeben gewertet.<br />

(ii) Folgende Beschlussgegenstände bedürfen eines<br />

Beschlusses mit einer Mehrheit von drei Vierteln<br />

(3/4) der abgegebenen Stimmen der Kommanditisten<br />

und Treugeber:<br />

– Änderungen des Gesellschaftsvertrages;<br />

– Einrichtung eines Beirates gemäß §23;<br />

– Liquidation der Gesellschaft gemäß §14;<br />

– Umwandlungen nach dem Umwandlungs -<br />

gesetz;<br />

– Erhöhungen oder Herabsetzungen des Gesellschaftskapitals<br />

mit Ausnahme von (i) Abweichungen,<br />

die in §9 vorgesehen sind, und (ii)<br />

Kapitalherabsetzungen, die gemäß §21 im<br />

Zusammenhang mit dem Ausscheiden eines<br />

Kommanditisten oder der Beendigung einer<br />

Treugeberbeteiligung erfolgen.<br />

Die vorgenannten Beschlussgegenstände bedürfen ferner<br />

der Zustimmung des Geschäftsführenden Kommanditisten,<br />

soweit sie seine Rechtsstellung betreffen.<br />

5. Fehlerhafte Beschlüsse<br />

Die Fehlerhaftigkeit von Gesellschafterbeschlüssen kann<br />

nur binnen einer Ausschlussfrist von einem (1) Monat<br />

ab Versendung des Ergebnisses der Beschlussfassung<br />

oder des Versammlungsprotokolls gemäß Abs.1 Ziffer<br />

(vi) geltend gemacht werden. Maßgeblich ist jeweils der<br />

Tag der Aufgabe zur Post. Nach Ablauf der Frist gelten<br />

etwaige Mängel als geheilt.<br />

§ 13 GEGENSTÄNDE VON<br />

GESELLSCHAFTERBESCHLÜSSEN<br />

Die Gesellschafter bzw. Treugeber beschließen insbesondere<br />

über:<br />

1. die Feststellung des Jahresabschlusses;<br />

2. Ausschüttungen von Gewinnen und Liquiditätsüberschüssen;<br />

3. die Wahl des Abschlussprüfers für das neue Geschäftsjahr,<br />

mit Ausnahme des Abschlussprüfers für die<br />

Geschäftsjahre bis einschließlich 2012;<br />

4. die Entlastung des Geschäftsführenden Kommanditisten<br />

für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr;<br />

5. die Wahl eines Beirates und die Festlegung von<br />

Bestimmungen hierzu gemäß §23;<br />

6. die Entlastung des Beirates, sofern ein Beirat vorhanden<br />

ist;<br />

7. die Liquidation der Gesellschaft, sofern nichts Abweichendes<br />

in diesem Vertrag geregelt ist;<br />

8. Umwandlung nach dem Umwandlungsgesetz;<br />

9. die Aufnahme neuer oder anderer als der in §2 be -<br />

schriebenen Geschäftstätigkeiten, die Aufgabe wesentlicher<br />

Geschäftstätigkeiten sowie die Veräußerung des<br />

Flugzeuges oder von Teilen davon durch die Gesellschaft,<br />

es sei denn, die Veräußerung ist Folge von<br />

Sicherungs- oder sonstigen Rechten von Kreditgebern;<br />

10. Erhöhungen oder Herabsetzungen des Gesellschaftskapitals<br />

mit Ausnahme von (i) Abweichungen, die in<br />

§9 vorgesehen sind, und (ii) Kapitalherabsetzungen, die<br />

gemäß §21 im Zusammenhang mit dem Ausscheiden<br />

eines Kommanditisten oder der Beendigung einer Treugeberbeteiligung<br />

erfolgen;<br />

11. eine Änderung des Gesellschaftsvertrages;<br />

12. alle sonstigen Maßnahmen, die über den gewöhnlichen<br />

Geschäftsbetrieb hinausgehen und/oder<br />

13. alle sonstigen in diesem Gesellschaftsvertrag den<br />

Gesellschaftern und Treugebern zur Beschlussfassung<br />

vorzulegenden oder von dem Geschäftsführenden<br />

Kommanditisten zur Beschlussfassung vorgelegten<br />

Angelegenheiten.<br />

148


GESELLSCHAFTSVERTRAG // TEIL D<br />

§ 14 LIQUIDATION DER GESELLSCHAFT<br />

1. Die Liquidation der Gesellschaft erfolgt durch den<br />

Geschäftsführenden Kommanditisten als Liquidator.<br />

Der Geschäftsführende Kommanditist ist berechtigt,<br />

Aufgaben der Liquidation im kaufmännischen und verwaltungsinternen<br />

Bereich einschließlich der Betreuung<br />

der Gesellschafter und Treugeber durch Dritte erfüllen<br />

zu lassen.<br />

2. Der Liquidator verwertet das Vermögen unter Wahrung<br />

der Interessen der Kommanditisten bzw. Treugeber mit<br />

wirtschaftlich vertretbarer Beschleunigung. Der Erlös ist<br />

zunächst zur Tilgung von Verbindlichkeiten gegenüber<br />

Drittgläubigern und danach zur Leistung von vertrag -<br />

lichen Zahlungen an Gesellschafter (inklusive der Zahlungen<br />

gemäß §17) und Treugeber zu verwenden. Ein<br />

danach verbleibender Erlös wird im Verhältnis der Kapitalkonten<br />

I an die Kommanditisten bzw. Treugeber<br />

ausgezahlt. §19 Abs.1 Sätze 2 und 3 gelten entsprechend.<br />

Bei Auszahlung des Liquidationserlöses werden<br />

Ansprüche der Gesellschaft auf Ausgleichszahlungen<br />

verrechnet. Ein hieraus verbleibender Erlös wird wiederum<br />

gemäß den vor der voranstehenden Auszahlung<br />

bestehenden Kapitalkonten verteilt.<br />

3. Eine Haftung des Geschäftsführenden Kommanditisten<br />

für die Erfüllung von Forderungen der Kommanditisten<br />

bzw. Treugeber ist ausgeschlossen.<br />

§ 15 GESCHÄFTSJAHR, JAHRESABSCHLUSS<br />

1. Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr.<br />

2. Der Jahresabschluss für das jeweils abgelaufene<br />

Geschäftsjahr ist innerhalb der gesetzlichen Fristen zu<br />

erstellen. Für die Aufstellung des Jahresabschlusses<br />

gelten die gesetzlichen Bestimmungen und die Grundsätze<br />

ordnungsgemäßer Buchführung. Der Jahresabschluss<br />

ist durch den Geschäftsführenden Kommanditisten<br />

zu unterzeichnen. Eine Kopie des festzustellenden<br />

Jahresabschlusses oder eine Kurzfassung hiervon<br />

(bestehend aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung),<br />

ist allen Kommanditisten und Treugebern<br />

zusammen mit den Beschlussfassungsunterlagen zur<br />

Feststellung des Jahresabschlusses gemäß §13 zu<br />

übermitteln.<br />

3. Eine Prüfung des Jahresabschlusses erfolgt durch<br />

einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.<br />

§ 16 ERGEBNISVERTEILUNG<br />

1. Mit Ausnahme eines Ergebnisanteils, der der in §19<br />

Abs.2 Satz 5 vorgesehenen Bonusausschüttung entspricht<br />

und der nur den Kommanditisten und Treugebern<br />

vorab zuzuweisen ist, die die Voraussetzungen für<br />

die Bonusausschüttung erfüllen, ist das Ergebnis der<br />

Gesellschaft allen Kommanditisten und Treugebern im<br />

Verhältnis der Kapitalkonten I zuzuweisen. Das dem<br />

Treuhänder als Treuhandkommanditist zugewiesene<br />

Ergebnis wird dabei um den Betrag reduziert, der den<br />

Treugebern zuzuweisen ist.<br />

2. Sollte ein negatives, nach den Zuweisungen gemäß<br />

Abs.1 und §17 Abs.1, 2 und 4 verbleibendes Ergebnis<br />

vorliegen und dies Kommanditisten bzw. Treugebern<br />

zugewiesen werden, so werden diesen Kommanditisten<br />

bzw. Treugebern in den Folgejahren entsprechende<br />

positive Ergebnisse (die nach Abs.1 verbleiben) bis zur<br />

Höhe eines vormals zugewiesenen negativen Ergebnisses<br />

vorab zugewiesen. Bis zur endgültigen Festlegung<br />

des Einlagekapitals sind, um eine relative Gleichstellung<br />

aller beitretenden Kommanditisten und Treugeber zu<br />

erreichen, die Ergebnisse, auch für steuerliche Zwecke,<br />

unabhängig vom Beitrittszeitpunkt an einzelne Kommanditisten<br />

und Treugeber so zu verteilen, soweit dies<br />

gesetzlich zulässig und aufgrund des Ergebnisses der<br />

Gesellschaft möglich ist, dass diese Verteilung der<br />

bereits erfolgten bzw. künftig erwarteten Ausschüttungen<br />

dem §19 entspricht. Zu diesem Zweck werden,<br />

sofern erforderlich, alle innerhalb eines Kalenderquartals<br />

beigetretenen Kommanditisten und Treugeber so<br />

behandelt, als seien sie am letzten Tag des Kalenderquartals<br />

beigetreten.<br />

3. Sollten gemäß den steuerlichen Vorschriften bei Kommanditisten<br />

bzw. Treugebern Ergebnisse als steuerlich<br />

beachtliche Sondereinnahmen oder Sonderwerbungskosten<br />

entstehen, so sind diese Ergebnisse für steuer -<br />

liche Zwecke ausschließlich diesen Kommanditisten<br />

bzw. Treugebern zuzuweisen. Sofern hieraus bei der<br />

149


TEIL D // GESELLSCHAFTSVERTRAG //<br />

Gesellschaft Mehrbelastungen resultieren, sind diese<br />

von dem verursachenden Gesellschafter zu tragen.<br />

Soweit solche Mehrbelastungen durch Treugeber veranlasst<br />

sind, ist der Treuhänder gegenüber der Gesellschaft<br />

zu deren Tragung verpflichtet. Der Treuhänder<br />

tritt hiermit alle diesbezüglichen gegenwärtigen und<br />

künftigen (auch bedingten) Ansprüche gegen Treugeber<br />

aus abgeschlossenen oder abzuschließenden Treuhandverträgen<br />

an die Gesellschaft an Erfüllungs statt<br />

ab; die Gesellschaft nimmt diese Abtretung an.<br />

4. Ergeben sich aufgrund von Betriebsprüfungen Änderungen,<br />

entfalten diese auch im Verhältnis der Kommanditisten<br />

bzw. Treugeber untereinander und im Verhältnis<br />

der Kommanditisten bzw. Treugeber zur Gesellschaft<br />

– gegebenenfalls auch rückwirkend – Wirkung.<br />

§ 17 VERGÜTUNGEN<br />

1. Der Geschäftsführende Kommanditist erhält von der<br />

Gesellschaft vor der Ergebnisverteilung nach §16 Abs.1<br />

für jedes Geschäftsjahr eine Vergütung für die Übernahme<br />

der Geschäftsführung, die auch in Verlustjahren<br />

zu zahlen ist. Für das Geschäftsjahr 2011 erhält der<br />

Geschäftsführende Kommanditist eine Vergütung von<br />

5.000 EUR. Ab 2012 beträgt die jährliche Vergütung<br />

20.000 EUR. Die Vergütung versteht sich zzgl. Umsatzsteuer.<br />

2. Der Komplementär erhält von der Gesellschaft vor der<br />

Ergebnisverteilung nach §16 Abs.1 für das Geschäftsjahr<br />

2011 eine Vergütung von 1.250 EUR und danach<br />

für jedes Geschäftsjahr ab 2012 eine jährliche Vergütung<br />

i.H.v. 5.000 EUR für die Übernahme der persön -<br />

lichen Haftung, die auch in Verlustjahren zu zahlen ist.<br />

Die Vergütung versteht sich zzgl. eventuell anfallender<br />

Umsatzsteuer.<br />

3. Die Vergütungen nach Abs.1 und Abs.2 sind im Ge -<br />

schäftsjahr 2011 zum Ende des Geschäftsjahres 2011<br />

zahlbar und fällig, und ab dem Geschäftsjahr 2012<br />

jeweils quartalsweise als Vorauszahlung zahlbar. Die<br />

Zahlung wird jeweils fällig am ersten (1.) Kalendertag<br />

des ersten (1.) Monats eines jeden Kalenderquartals.<br />

Die Vergütungen nach Abs.1 und Abs.2 erhöhen sich<br />

ab dem Geschäftsjahr 2014 um jährlich 2,5% der<br />

jeweiligen Vorjahresvergütung.<br />

4. Der Treuhänder erhält von der Gesellschaft vor der<br />

Ergebnisverteilung nach §16 Abs.1 für jedes Geschäftsjahr<br />

eine Vergütung, die auch in Verlustjahren zu zahlen<br />

ist, erstmals für das Geschäftsjahr 2011. Für das Ge -<br />

schäftsjahr 2011 und dem damit verbundenen Anfangsaufwand<br />

beträgt die Vergütung 128.000 EUR. Ab dem<br />

Geschäftsjahr 2012 beträgt die Vergütung 64.000 EUR.<br />

Diese Vergütung ist jeweils quartalsweise im Voraus<br />

zahlbar. Die Zahlung wird fällig am ersten (1.) Kalendertag<br />

des ersten (1.) Monats eines jeden Kalenderquartals.<br />

Die Vergütung versteht sich zzgl. ggf. anfallender<br />

gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Vergütung erhöht sich<br />

ab dem Geschäftsjahr 2014 um jährlich 2,5% der<br />

jeweiligen Vorjahresvergütung.<br />

5. Die Gesellschaft erstattet dem Geschäftsführenden<br />

Kommanditisten, dem Treuhänder und dem Komplementär<br />

zudem alle Aufwendungen, die durch die Beantwortung<br />

von Anfragen von Kommanditisten und Treugebern<br />

entstehen, sofern hierzu Leistungen Dritter (z.B.<br />

Rechtsberater, Steuerberater) in Anspruch genommen<br />

werden oder es sich um Aufwendungen im Zusammenhang<br />

mit Rechtsstreitigkeiten mit Gesellschaftern oder<br />

Treugebern handelt.<br />

§ 18 SONDEREINNAHMEN, SONDERWERBUNGS -<br />

KOSTEN, AUSKUNFTSPFLICHTEN<br />

1. Sofern ein Gesellschafter steuerlich Sonderwerbungskosten<br />

für steuerliche Zwecke für ein Kalenderjahr<br />

geltend machen will, muss er dies unaufgefordert mit<br />

vollständigen Belegen spätestens bis zum 28. Februar<br />

des Folgejahres der AGR, die hiermit vom Geschäftsführenden<br />

Kommanditisten beauftragt wurde, bekannt<br />

geben. Sonderwerbungskosten, die verspätet bekannt<br />

gegeben werden, werden ggf. in Steuererklärungen der<br />

Gesellschaft nicht mehr berücksichtigt. Der Geschäftsführende<br />

Kommanditist ist nicht verpflichtet, die Gesellschafter<br />

auf den Ablauf der Frist hinzuweisen. Bei nach<br />

dem 28. Februar des Folgejahres eingereichten Belegen<br />

trägt der Gesellschafter ggf. entstehende zusätzliche<br />

Kosten im Zusammenhang mit einer Änderung von<br />

Steuererklärungen der Gesellschaft.<br />

150


GESELLSCHAFTSVERTRAG // TEIL D<br />

2. Jeder Kommanditist ist verpflichtet, der Gesellschaft<br />

unverzüglich und unaufgefordert etwaige Änderungen<br />

seiner Anschrift, seiner in der Beitrittserklärung oder<br />

sonstigen gemäß dem Geldwäschegesetz oder ähnlichen<br />

Vorschriften erforderlichen Angaben sowie seine<br />

deutsche Steuer-Identifikationsnummer mitzuteilen,<br />

sowie entsprechende Angaben auf Anforderung zu<br />

bestätigen. Jeder Kommanditist ist auch verpflichtet,<br />

der Gesellschaft unaufgefordert jede Änderung seiner<br />

steuerlichen „Ansässigkeit“ sowie eine steuerrechtliche<br />

„Ansässigkeit“ außerhalb der Bundesrepublik Deutschland<br />

mitzuteilen oder entsprechende Erklärungen<br />

gegenüber der Gesellschaft abzugeben. Dies gilt auch<br />

für jede künftige Änderung hiervon. Die Änderungsmitteilungen<br />

sind an den Geschäftsführenden Kommanditisten<br />

oder die AGR zu senden, die mit der Erfassung<br />

beauftragt wurde. Auf entsprechende Anforderung des<br />

Geschäftsführenden Kommanditisten hat jeder Kommanditist<br />

den erforderlichen Nachweis über den Ort<br />

seiner „Ansässigkeit“ im Sinne des Steuerrechts zu<br />

erbringen. Der Geschäftsführende Kommanditist hat<br />

überdies das Recht, von den Kommanditisten Angaben<br />

zur Erteilung von Auskünften oder Erklärungen gegenüber<br />

in- und ausländischen Behörden, insbesondere<br />

Steuerbehörden, oder kontoführenden Banken oder im<br />

Zusammenhang mit den Erfordernissen des Geldwäschegesetzes<br />

oder ähnlichen Vorschriften zu verlangen;<br />

dies gilt insbesondere, soweit dies gesetzlich geboten<br />

ist, von den Steuerbehörden gefordert wird oder zur<br />

Freistellung, Ermäßigung oder Erstattung von Abzugsteuern<br />

erforderlich ist oder sich eine solche Pflicht für<br />

die Kommanditisten ergibt. In diesen Fällen hat der<br />

Kommanditist auf Verlangen des Geschäftsführenden<br />

Kommanditisten bzw. der AGR innerhalb einer Frist von<br />

drei (3) Wochen ggf. notwendige Steuerformulare und -<br />

erklärungen sowie Vollmachen auszufertigen oder bei<br />

deren Ausfertigung mitzuwirken.<br />

3. Abs.1 und Abs.2 gelten für Treugeber entsprechend.<br />

Soweit zusätzliche Kosten gemäß Abs.1 durch Treugeber<br />

veranlasst sind, ist der Treuhänder gegenüber der<br />

Gesellschaft zu deren Tragung verpflichtet.<br />

§ 19 ENTNAHMEN, AUSSCHÜTTUNGEN<br />

1. Entnahmen, Ausschüttungen für ein Kalenderjahr erfolgen<br />

gemäß Gesellschafterbeschluss aus Liquiditätsüberschüssen<br />

der Gesellschaft, soweit diese nach Einschätzung<br />

des Geschäftsführenden Kommanditisten<br />

nicht zur Erfüllung gesetzlicher, vertraglicher oder<br />

budgetierter Verpflichtungen (inkl. der Vergütungen<br />

gemäß §17) oder erforderlicher (künftiger) Aufwendungen<br />

benötigt werden und eine angemessene Liquiditätsreserve<br />

vorhanden bleibt. Sofern der Treuhänder die<br />

Gesellschaft entsprechend anweist, kann die Gesellschaft<br />

schuldbefreiend auch unmittelbar an Treugeber<br />

Ausschüttungen gemäß den nachfolgenden Absätzen<br />

vornehmen („Direktausschüttung“). Direkt an die<br />

Treugeber zu leistende Ausschüttungen reduzieren die<br />

an den Treuhänder zu leistenden Ausschüttungen.<br />

Sofern in den nachfolgenden Absätzen von Treugebern<br />

gesprochen wird, sind damit nur die Treugeber gemeint,<br />

für die die Gesellschaft vom Treuhänder zur Direktausschüttung<br />

angewiesen wurde.<br />

2. Der Geschäftsführende Kommanditist wird hiermit<br />

ermächtigt und bevollmächtigt, Entnahmen und Ausschüttungen<br />

unter Berücksichtigung von Abs.1 und 4<br />

im Verhältnis des Kapitalkontos I der Kommanditisten<br />

und Treugeber zum Ende eines Kalenderjahres vorzunehmen.<br />

Ausschüttungen können auch Rückzahlungen<br />

der geleisteten Kapitaleinlagen bzw. Beteiligungsbeträge<br />

beinhalten. Ist eine Kapitaleinlage bzw. ein Beteiligungsbetrag<br />

(zzgl. Agio) während eines Geschäftsjahres nicht<br />

über die gesamte Zeit eingezahlt gewesen, so sind die<br />

Gesellschafter bzw. Treugeber entsprechend anteilig<br />

ausschüttungsberechtigt. Eine Ausschüttungsberechtigung<br />

entsteht erstmals für das Geschäftsjahr 2012.<br />

Kommanditisten und Treugeber, die bis zum 31. Dezember<br />

2011 beigetreten sind und ihre Kapitaleinlage bzw.<br />

ihren Beteiligungsbetrag (jeweils zzgl. Agio) geleistet<br />

haben, erhalten eine einmalige Bonusausschüttung<br />

i.H.v. 1% ihrer Kapitaleinlage bzw. ihres Beteiligungsbetrages,<br />

die zusammen mit der laufenden Ausschüttung<br />

für das Geschäftsjahr 2012 bis zum 31. Dezember<br />

2012 zu leisten ist. Leistet ein Kommanditist oder Treugeber<br />

seine Kapitaleinlage bzw. seinen Beteiligungsbe-<br />

151


TEIL D // GESELLSCHAFTSVERTRAG //<br />

trag nicht bis zum 1. Juni 2012, reduziert sich seine laufende<br />

Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2012 und<br />

etwaige Folge jahre zeitanteilig auf Monatsbasis, wobei<br />

jeder Monat, in dem die Kapitaleinlage bzw. ein Beteiligungsbetrag<br />

(jeweils zzgl. Agio) nicht bis zum fünfundzwanzigsten<br />

(25.) Kalendertag des Vormonates erbracht<br />

worden ist, als voller Monat für die Reduzierung zählt.<br />

3. Die Ausschüttungen gemäß Abs.2 und sonstigen Zahlungen<br />

(z.B. Liquidationserlös) an die Kommanditisten<br />

bzw. Treugeber erfolgen in Euro. Der Geschäftsführende<br />

Kommanditist kann die AGR mit der Abwicklung<br />

der Ausschüttungen beauftragen.<br />

4. Ausschüttungen an die Kommanditisten bzw. Treugeber<br />

für ein Kalenderjahr erfolgen bis zum 31. Dezember<br />

des laufenden Kalenderjahres, in dem die Voraussetzungen<br />

gemäß Abs.1 vorliegen, erstmals bis zum<br />

31. Dezember 2012 für das Jahr 2012. Ein Liquidationserlös<br />

wird unter Berücksichtigung der Vergütungen<br />

gemäß §17 spätestens bis zum Abschluss der Liquidation<br />

ausgezahlt.<br />

5. Gegebenenfalls bestehende Forderungen der Gesellschaft<br />

gegen einen Kommanditisten bzw. Treugeber auf<br />

Ausgleichszahlungen oder auf noch nicht oder nur teilweise<br />

eingezahlte Kapitaleinlagen bzw. Beteiligungs -<br />

beträge (zzgl. 5% Agio) können mit den an diesen<br />

Kommanditisten bzw. Treugeber zu leistenden Ausschüttungen,<br />

Zahlungen oder Vergütungen verrechnet<br />

werden. Hiervon unberührt bleiben sonstige Regelungen<br />

dieses Gesellschaftsvertrages zu verspätet geleisteten<br />

Zahlungen des Kommanditisten bzw. Treugebers<br />

(z.B. Ausschluss eines Gesellschafters gemäß §21).<br />

6. Soweit auf die an die Gesellschafter bzw. Treugeber<br />

geleisteten Auszahlungen oder Vergütungen Kapitalertragsteuer<br />

oder eine andere vergleichbare Quellensteuer<br />

zu zahlen oder eine solche bereits abgezogen<br />

worden ist oder die Gesellschaft bzw. der Geschäftsführende<br />

Kommanditist aufgrund einer Vereinbarung<br />

mit den Steuerbehörden Steuern abzuführen hat und<br />

diese Steuern nur bestimmte Gesellschafter oder Treugeber<br />

betreffen, ist der dafür erforderliche Betrag von<br />

den auf diese Gesellschafter bzw. Treugeber entfallenden<br />

Auszahlungen von der Gesellschaft einzubehalten<br />

und ggf. der Gesellschaft bzw. dem Geschäftsführenden<br />

Kommanditisten zu erstatten.<br />

§ 20 TOD EINES KOMMANDITISTEN ODER<br />

TREUGEBERS<br />

1. Beim Tod eines Kommanditisten wird die Gesellschaft<br />

mit den Erben oder Vermächtnisnehmern fortgesetzt.<br />

Für die Übertragung des Gesellschaftsanteils durch<br />

Erben auf Vermächtnisnehmer gilt §5 entsprechend.<br />

Beim Tod eines Treugebers treten die Erben oder Vermächtnisnehmer<br />

nach Maßgabe des Treuhandvertrages<br />

in die Rechtsstellung des Treugebers ein. Für die Übertragung<br />

der Treugeberbeteiligung durch Erben auf Vermächtnisnehmer<br />

gilt §5 Abs.5 entsprechend.<br />

2. Die Erben eines Kommanditisten oder Treugebers müssen<br />

sich durch Vorlage eines Erbscheins oder eines<br />

entsprechenden Erbnachweises gemäß §35 GBO, ein<br />

Testamentsvollstrecker durch Vorlage eines Testamentsvollstreckerzeugnisses<br />

legitimieren. Hierbei haben die<br />

Erben zu bestätigen, dass sie den Gesellschaftsanteil<br />

bzw. die Treugeberbeteiligung für eigene Rechnung halten<br />

werden und sämtliche, im Übrigen nach dem Geldwäschegesetz,<br />

erforderlichen Angaben machen und<br />

Unterlagen zur Verfügung stellen werden. Bei ausländischen<br />

Urkunden zum Nachweis des Erbrechts oder der<br />

Ver fügungsbefugnis ist die Gesellschaft berechtigt, auf<br />

Kosten dessen, der seine Berechtigung auf ausländische<br />

Urkunden stützt, diese übersetzen zu lassen<br />

und/oder ein Rechtsgutachten über die Rechtswirksamkeit<br />

der vorgelegten Urkunden einzuholen. Die<br />

Gesellschaft kann auf die Vorlage eines Erbscheins<br />

bzw. Testamentsvollstreckerzeugnisses verzichten,<br />

wenn ihr eine Aus fertigung oder beglaubigte Abschrift<br />

einer in einer öffentlichen Urkunde enthaltenen letzt -<br />

willigen Verfügung (notarielles Testament bzw. Erbvertrag)<br />

nebst zugehöriger Eröffnungsniederschrift vorgelegt<br />

wird. Die Gesellschaft darf denjenigen, der darin<br />

als Erbe bzw. Testamentsvollstrecker bezeichnet ist, als<br />

Berechtigten ansehen und den Anteil des Verstorbenen<br />

auf ihn übertragen, ihn verfügen lassen und insbesondere<br />

mit befreiender Wirkung an ihn leisten.<br />

152


GESELLSCHAFTSVERTRAG // TEIL D<br />

3. Mehrere Erben eines Kommanditisten oder Treugebers<br />

können ihre Stimmrechte und sonstigen Gesellschaftsrechte<br />

nur einheitlich durch einen schriftlich ernannten,<br />

gemeinsamen Bevollmächtigten ausüben, soweit und<br />

solange die im Rahmen der Erbfolge erhaltene Kapitaleinlage<br />

bzw. der Beteiligungsbetrag eines Erben weniger<br />

als der Mindestbeteiligungsbetrag gemäß §3 Abs.10<br />

bzw. einer entsprechenden Kapitaleinlage bzw. eines<br />

Beteiligungsbetrages beträgt oder der Geschäftsführende<br />

Kommanditist Abweichungen hiervon zustimmt.<br />

Der gemeinsame Bevollmächtigte kann das Stimmrecht<br />

nur einheitlich für seine Vollmachtgeber ausüben.<br />

Solange kein gemeinsamer Bevollmächtigter bestellt<br />

oder die Legitimation des oder der Erben nicht erfolgt<br />

ist, ruht das Stimmrecht; Auszahlungen der Gesellschaft<br />

werden an den gemeinsamen Bevollmächtigten geleistet.<br />

Auszahlungen werden von der Gesellschaft bis zur<br />

Bestellung eines gemeinsamen Bevollmächtigten bzw.<br />

bis zur Legitimation des oder der Erben zu treuen Händen<br />

einbehalten. In den in Satz 1 benannten Fällen sind<br />

die Erben verpflichtet, unverzüglich schriftlich einen ge -<br />

meinsamen Bevollmächtigten gegenüber der Gesellschaft<br />

zu benennen. Gemeinsamer Bevollmächtigter im<br />

Sinne dieses Abs.2 kann nur ein Gesellschafter, ein<br />

Treugeber, ein Mitglied einer Erbengemeinschaft oder<br />

ein kraft Gesetzes zur Verschwiegenheit verpflichteter<br />

Berufsträger sein.<br />

4. Im Falle des Todes eines Kommanditisten tragen die<br />

eintretenden Erben alle der Gesellschaft durch den Erbfall<br />

entstehenden Kosten. Soweit Kosten durch Treugeber<br />

veranlasst sind, ist der Treuhänder gegenüber der<br />

Gesellschaft zu deren Tragung verpflichtet.<br />

§ 21 AUSSCHEIDEN, KÜNDIGUNG UND AUSSCHLUSS<br />

EINES GESELLSCHAFTERS<br />

1. In allen Fällen des Ausscheidens eines oder mehrerer<br />

Gesellschafter wird die Gesellschaft mit den verbleibenden<br />

Gesellschaftern fortgeführt. Der Anteil des ausscheidenden<br />

Gesellschafters wächst den übrigen<br />

Gesellschaftern im Verhältnis ihrer bisherigen Beteiligungen<br />

an, soweit der Gesellschaftsanteil nicht auf<br />

einen Dritten übertragen worden ist. Wenn außer einem<br />

ausscheidenden Kommanditisten nur noch ein weiterer<br />

Gesellschafter vorhanden ist, ist dieser berechtigt,<br />

einen Dritten zu benennen, der in die Gesellschaft eintritt.<br />

Sofern der Komplementär ausscheidet, ist der<br />

Geschäftsführende Kommanditist unter Befreiung von<br />

§181 BGB bevollmächtigt, eine andere juristische Person<br />

als Komplementär in die Gesellschaft aufzunehmen.<br />

2. Der Geschäftsführende Kommanditist ist berechtigt<br />

und von den übrigen Gesellschaftern hiermit gleichzeitig<br />

unter Befreiung von den Beschränkungen des §181<br />

BGB bevollmächtigt, einen Kommanditisten durch<br />

schriftliche, einseitige Kündigungserklärung fristlos aus<br />

der Gesellschaft auszuschließen, wenn einer der folgenden<br />

wichtigen Gründe vorliegt:<br />

(i) über das Vermögen des betreffenden Kommanditisten<br />

wurde ein Insolvenzverfahren eröffnet oder<br />

die Eröffnung eines beantragten Insolvenzverfahrens<br />

mangels Masse abgelehnt;<br />

(ii) die Einzelzwangsvollstreckung wird in den Anteil<br />

des betreffenden Kommanditisten betrieben;<br />

(iii) der betreffende Kommanditist leistet eine Ausgleichszahlung<br />

gemäß §7 Abs.2 trotz schriftlicher<br />

Mahnung und angemessener Nachfristsetzung<br />

durch den Geschäftsführenden Kommanditisten<br />

unter Androhung des Ausschlusses aus der<br />

Gesellschaft nicht;<br />

(iv) der betreffende Kommanditist erfüllt seine Verpflichtung<br />

zur vollständigen Einzahlung seiner<br />

Kapitaleinlage zzgl. Agio trotz schriftlicher Mahnung<br />

und angemessener Nachfristsetzung durch<br />

den Geschäftsführenden Kommanditisten unter<br />

Androhung des Ausschlusses aus der Gesellschaft<br />

nicht;<br />

(v) beim Tod eines Kommanditisten, wenn die Erben<br />

oder die Vermächtnisnehmer nicht gleichzeitig in<br />

die Kommanditistenstellung des verstorbenen<br />

Kommanditisten bei der Gesellschaft eintreten;<br />

(vi) der betreffende Kommanditist kommt seinen<br />

Pflichten gemäß §18 Abs.2 nach schriftlicher<br />

Anforderung nicht nach und hieraus resultieren<br />

Nachteile für die Gesellschaft, andere Gesellschafter<br />

oder Treugeber;<br />

(vii) bei dem Kommanditisten liegt eine der in §3 Ziffer6<br />

genannten Voraussetzungen vor oder<br />

153


TEIL D // GESELLSCHAFTSVERTRAG //<br />

(viii) ein sonstiger wichtiger Grund liegt vor.<br />

Der Ausschluss kann nur innerhalb einer Frist von zwei<br />

(2) Monaten nach Kenntnis des Geschäftsführenden<br />

Kommanditisten vom Eintritt eines der vorstehend unter<br />

Ziffer (i) bis (viii) genannten wichtigen Grundes erklärt<br />

werden. Im Fall des unter vorstehender Ziffer (v)<br />

genannten Grundes beginnt die Frist mit der Vorlage<br />

der Legitimation der Erben gemäß §20 Abs.2 gegenüber<br />

dem Geschäftsführenden Kommanditisten bzw. im<br />

Fall von ausländischen Urkunden mit der Vorlage einer<br />

öffentlich beglaubigten Übersetzung der Legitimationsurkunde<br />

gegenüber dem Geschäftsführenden Kommanditisten.<br />

Der Kommanditist scheidet mit Zugang<br />

der Kündigung aus der Gesellschaft aus. Im Falle der<br />

Einzelzwangsvollstreckung in den Gesellschaftsanteil<br />

im Sinne von Ziffer (ii) wird die Ausschließung unwirksam,<br />

wenn der betroffene Kommanditist innerhalb eines (1)<br />

Monats nach Zugang der Ausschließungserklärung die<br />

Abwendung der eingeleiteten Zwangsvollstreckungsmaßnahme<br />

nachgewiesen hat. Bis zum Ablauf dieser<br />

Frist werden alle seinen Gesellschaftsanteil betreffenden<br />

Rechte und Pflichten sowie Zahlungen aus dem Gesellschaftsverhältnis<br />

mit Wirkung für und gegen die Gesellschaft<br />

sowie alle Gesellschafter ausgesetzt.<br />

3. Sofern sich der Treuhänder aufgrund des Widerrufs<br />

eines Treugebers oder der Kündigung gemäß §13<br />

Abs.2 des Treuhandvertrages für die Herabsetzung der<br />

von ihm gehaltenen Kapitaleinlage entscheidet, hat der<br />

Geschäftsführende Kommanditist die Kapitaleinlage<br />

des Treuhänders entsprechend herabzusetzen (nachstehend<br />

„Kapitalherabsetzung“). Der Anteil am Gesellschaftsvermögen,<br />

um den die Kapitaleinlage des Treuhänders<br />

herabgesetzt wird (dieser Herabsetzungsbetrag<br />

nachstehend „Reduktionsbetrag“), wächst den<br />

Gesellschaftern (einschließlich dem Treuhänder) im Verhältnis<br />

ihrer (verbleibenden) Beteiligungen zu, soweit<br />

die anteilige Kapitaleinlage nicht auf einen Dritten übertragen<br />

worden ist. Die Kapitalherabsetzung wird drei (3)<br />

Tage nach Absendung der Mitteilung über die Kapitalherabsetzung<br />

an den Treuhänder wirksam.<br />

4. Der Geschäftsführende Kommanditist ist berechtigt und<br />

unter Befreiung von den Beschränkungen des §181<br />

BGB bevollmächtigt, anstelle eines Ausschlusses<br />

gemäß Abs.2 den Gesellschaftsanteil des auszuschließenden<br />

Kommanditisten an sich oder einen durch ihn<br />

zu benennenden Dritten zu verkaufen und zu übertragen.<br />

Entsprechendes gilt hinsichtlich des Reduktionsbetrages<br />

im Falle einer Kapitalherabsetzung gemäß Abs.3.<br />

Der von dem Erwerber zu zahlende Kaufpreis entspricht<br />

dem Abfindungsguthaben gemäß Abs.5 abzüglich vom<br />

Erwerber gemäß §7 Abs.2 an die Gesellschaft zu leistender<br />

Beträge. Ein sich zu Lasten des ausscheidenden<br />

Kommanditisten bzw. des Reduktionsbetrages ergebender<br />

etwaiger Negativsaldo muss binnen vier (4)<br />

Wochen nach Mitteilung durch den Geschäftsführenden<br />

Kommanditisten von dem ausscheidenden Kommanditisten<br />

an den Übernehmenden gezahlt werden. Der<br />

Kaufpreis ist zehn (10) Bankarbeitstage nach Übertragung<br />

auf den Dritten fällig und zahlbar.<br />

5. Scheidet ein Kommanditist nach Maßgabe des Abs.2<br />

aus der Gesellschaft aus, erhält er für seine Beteiligung<br />

am Gesellschaftsvermögen eine Abfindung in Geld.<br />

Entsprechendes gilt hinsichtlich des Reduktionsbetrages<br />

im Falle einer Kapitalherabsetzung gemäß Abs.3.<br />

Das Abfindungsguthaben richtet sich nach der Höhe<br />

der Kapitalkonten I und II des ausscheidenden Kommanditisten,<br />

wie es sich aus der Schlussbilanz des letzten<br />

vollständigen Geschäftsjahres vor seinem Ausscheiden<br />

ergibt, (i) zuzüglich des zeitanteilig auf den<br />

Zeitpunkt des Ausscheidens berechneten Ergebnisses<br />

der Gesellschaft unter Berücksichtigung zwischenzeitlich<br />

getätigter Entnahmen bzw. Ausschüttungen und (ii)<br />

abzüglich des ggf. nicht geleisteten Kapitaleinlagebetrages<br />

nebst Agio zum Zeitpunkt des Ausscheidens<br />

sowie der durch das Ausscheiden der Gesellschaft entstehenden<br />

Schäden sowie Kosten und Abgaben, inklusive<br />

der Kosten für die Erstellung einer Zwischenbilanz<br />

sowie nicht geleisteter Ausgleichzahlungen. Das Abfindungsguthaben<br />

beläuft sich höchstens auf den gemäß<br />

Abs.7 zu bestimmenden Wert.<br />

154


GESELLSCHAFTSVERTRAG // TEIL D<br />

6. Jeder Gesellschafter kann die Gesellschaft mit einer<br />

Frist von sechs Monaten zum Ablauf eines Geschäftsjahres<br />

kündigen, erstmals jedoch zum 31. Dezember<br />

2028. Die Kündigung hat schriftlich gegenüber dem<br />

Geschäftsführenden Kommanditisten zu erfolgen.<br />

7. Im Falle einer ordentlichen Kündigung eines Gesellschaftsanteils<br />

durch einen Kommanditisten gemäß<br />

Abs.6 erhält der Kommanditist eine Abfindung in Geld,<br />

die nach folgenden Vorschriften ermittelt wird.<br />

(i) Der Geschäftsführende Kommanditist hat zum<br />

Kalenderjahresende, zu dem die Kündigung wirksam<br />

wird, auf Kosten der Gesellschaft eine Auseinandersetzungsbilanz<br />

aufzustellen, in der sämt -<br />

liche Wirtschaftsgüter unter Auflösung stiller<br />

Reserven mit ihrem Verkehrswert anzusetzen sind;<br />

ein etwaiger Firmenwert bleibt außer Betracht.<br />

Abzuziehen sind ebenfalls mit ihrem Verkehrswert<br />

anzusetzende Verbindlichkeiten.<br />

(ii) Die Auseinandersetzungsbilanz wird nach Ablauf<br />

von zwei Monaten nach Absendung an den Kommanditisten<br />

verbindlich, sofern er ihr nicht vor<br />

Fristablauf schriftlich widerspricht. Wird über die<br />

Auseinandersetzungsbilanz zwischen der Gesellschaft<br />

und dem ausscheidenden Kommanditisten<br />

keine Einigung erzielt, so entscheidet ein von der<br />

Industrie- und Handelskammer Offenbach am Main<br />

zu benennender Wirtschaftsprüfer als Schiedsgutachter.<br />

Die Pflicht zur Kostentragung dieses<br />

Schiedsgutachtens wird von dem Schiedsgutachter<br />

entsprechend §91 Abs.1 ZPO festgesetzt.<br />

8. Im Falle einer ordentlichen Kündigung eines Treuhandvertrages<br />

durch einen Treugeber gilt der vorstehende<br />

Abs.3 mit der Maßgabe entsprechend, dass der<br />

Reduktionsbetrag den Kommanditisten nur dann<br />

zuwächst, sofern der Treugeber seine Beteiligung nicht<br />

als Kommanditist fortsetzt. Hinsichtlich der auf den<br />

Reduktionsbetrag entfallenden Abfindung gilt der vorstehende<br />

Abs.7 entsprechend.<br />

9. Das Abfindungsguthaben gemäß vorstehendem Abs.5<br />

bzw. Abs.7 ist in drei gleichen Raten zahlbar. Die erste<br />

Rate ist zwölf Monate nach dem Kalendertag zahlbar,<br />

zu dem das Ausscheiden des Kommanditisten wirksam<br />

wird, jede weitere Rate jeweils zwölf Monate später. Die<br />

Gesellschaft ist berechtigt, das Abfindungsguthaben<br />

ganz oder teilweise früher zu tilgen. Der Geschäftsführende<br />

Kommanditist kann eine Stundung der Zahlung<br />

des Abfindungsguthabens verlangen, wenn sonst die<br />

Liquidität der Gesellschaft nachhaltig gefährdet werden<br />

würde.<br />

10. Das Abfindungsguthaben gemäß vorstehendem Abs.5<br />

bzw. Abs.7 wird nicht verzinst. Jedoch erhält der ausscheidende<br />

Kommanditist bzw. der Treuhänder bis zur<br />

Zahlung des Abfindungsguthabens einen Betrag, der<br />

dem, auf handelsrechtlichen Gewinnen beruhenden,<br />

Ausschüttungsbetrag entspricht, der dem Kommanditisten<br />

bzw. dem Treuhänder im Falle eines Verbleibens<br />

in der Gesellschaft bzw. ohne Kapitalherabsetzung<br />

zugeflossen wäre, höchstens jedoch einen Betrag, der<br />

der Verzinsung des Abfindungsguthabens mit dem<br />

jeweils geltenden Basiszinssatz gemäß §247 BGB entspricht.<br />

11. Ein sich bei der Ermittlung des Abfindungsguthabens<br />

gemäß vorstehendem Abs.5 bzw. Abs.7 zu Lasten des<br />

ausscheidenden Kommanditisten bzw. des Treuhänders<br />

ergebender Negativsaldo muss bis zum Höchstbetrag<br />

der gezeichneten und noch nicht geleisteten<br />

Kapitaleinlage zzgl. Agio binnen vier (4) Wochen nach<br />

Anforderung durch den Geschäftsführenden Kommanditisten<br />

an die Gesellschaft gezahlt werden. Hiervon<br />

unberührt bleibt die Verpflichtung des ausscheidenden<br />

Kommanditisten zum Ausgleich etwaiger noch nicht<br />

geleisteter Ausgleichszahlungen.<br />

12. Eine Haftung des Komplementärs oder des Geschäftsführenden<br />

Kommanditisten für das Abfindungsguthaben<br />

gemäß vorstehendem Abs.5 bzw. Abs.7 ist ausgeschlossen.<br />

Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, für<br />

das Abfindungsguthaben des ausgeschiedenen Kommanditisten<br />

Sicherheit zu leisten. Der ausgeschiedene<br />

Kommanditist hat keinen Anspruch auf Freistellung von<br />

Gesellschaftsverbindlichkeiten. Entsprechendes gilt für<br />

Treugeber.<br />

155


TEIL D // GESELLSCHAFTSVERTRAG //<br />

13. Scheidet der Treuhänder in seiner Eigenschaft als Treuhandkommanditist<br />

aus der Gesellschaft aus, so gelten<br />

die gesetzlichen Regelungen. Der Geschäftsführende<br />

Kommanditist ist jedoch berechtigt, einen Vorschlag<br />

hinsichtlich eines neuen Treuhandkommanditisten zu<br />

unterbreiten.<br />

14. Der Komplementär ist berechtigt, seine Gesellschafterstellung<br />

auf Dritte zu übertragen. Er hat dabei den Interessen<br />

der Gesellschaft Folge zu leisten.<br />

§ 22 DATENSCHUTZ<br />

1. Mit Annahme der Beitrittserklärung werden der Treuhänder,<br />

die HANSA TREUHAND Finance GmbH&Co.KG,<br />

die Doric Emissionshaus GmbH & Co.KG und der<br />

Geschäftsführende Kommanditist die von dem betreffenden<br />

Kommanditisten bzw. Treugeber in der Beitrittserklärung<br />

gemachten Angaben zusammen mit eventuell<br />

sonstigen im Zusammenhang mit der Beteiligung stehenden<br />

Angaben, einschließlich solcher im Zusammenhang<br />

mit der steuerlichen Abwicklung, speichern. Entsprechendes<br />

gilt hinsichtlich des vom Treuhänder an<br />

die Gesellschaft übermittelten Treugeberregisters und<br />

der darin enthaltenen Angaben zu den Treugebern.<br />

2. Der Geschäftsführende Kommanditist, der Treuhänder,<br />

die HANSATREUHAND Finance GmbH & Co.KG, die<br />

Doric Emissionshaus GmbH & Co.KG, die mit dem<br />

Beteiligungsangebot und/oder der fortlaufenden Ab -<br />

wicklung dieses Beteiligungsangebotes befassten<br />

Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer<br />

und in- und ausländische Behörden sowie vom<br />

Geschäftsführenden Kommanditisten mit der Verwaltung<br />

der Gesellschaft und/oder der Beteiligungen der<br />

Kommanditisten bzw. Treugeber beauftragte Parteien<br />

(inkl. beauftragte Vertragspartner für die Einlagekapitalplatzierung<br />

und Vertriebskoordination) dürfen die in<br />

Abs.1 genannten Angaben untereinander austauschen,<br />

sofern dies der (beschleunigten) Abwicklung der Verwaltung<br />

oder Betreuung dient. Außer an die vorgenannten<br />

Parteien dürfen keine Auskünfte erteilt werden,<br />

soweit nicht gesetzliche oder behördliche Verpflichtungen<br />

bestehen oder der Kommanditist bzw. Treugeber<br />

ausdrücklich zugestimmt hat.<br />

3. Jeder Kommanditist bzw. Treugeber ist damit einverstanden,<br />

dass im Rahmen dieses Gesellschaftsvertrages<br />

von ihm erhobene personenbezogene Daten<br />

gespeichert und genutzt werden und, dass die Weitergabe<br />

der Daten auch an Gesellschaften oder staatliche<br />

Stellen mit Sitz in Ländern außerhalb der EU bzw. des<br />

EWR, deren Datenschutzniveau möglicherweise niedriger<br />

als in Deutschland ist, erfolgen kann, sofern dies<br />

zur Vermeidung von (Quellen-)Steuern oder sonstigen<br />

Nachteilen für die Gesellschaft führt.<br />

§ 23 BEIRAT<br />

1. Ein Beirat ist nicht vorgesehen. Zur Beratung des<br />

Geschäftsführenden Kommanditisten kann bei der<br />

Gesellschaft ein Beirat durch Beschluss der Gesellschafterversammlung<br />

gebildet werden. Der Beirat soll<br />

aus drei Mitgliedern bestehen. Bis zu zwei Beiratsmitglieder<br />

werden jeweils mit der relativen Mehrheit der bei<br />

der Wahl abgegebenen Stimmen der Kommanditisten<br />

und Treugeber gewählt. Jeder zur Wahl stehende Beiratskandidat<br />

hat vor der Wahl schriftlich zu versichern,<br />

dass bei ihm keine den Interessen der Gesellschaft<br />

zuwiderlaufenden Interessenkonflikte bestehen. Ein<br />

Beiratsmitglied wird vom Treuhänder entsandt. Die<br />

Bildung des Beirates wird nur dann wirksam, wenn ein<br />

von den Kommanditisten und Treugebern gewähltes<br />

Beiratsmitglied die Wahl annimmt. Die Mitglieder des<br />

Beirates wählen einen Beiratsvorsitzenden mit einfacher<br />

Mehrheit.<br />

2. Die Mitglieder des Beirates werden jeweils bis zur dritten,<br />

auf die Beiratswahl folgende Gesellschafterbeschlussfassung,<br />

die über die Feststellung des Jahresabschlusses<br />

der Gesellschaft beschließt, gewählt bzw. entsandt.<br />

Wiederwahl ist zulässig. Das Amt des Beirates endet<br />

in jedem Fall mit dem Beschluss über die Liquidation<br />

der Gesellschaft oder mit dem Tod des Beiratsmitgliedes.<br />

Ist ein Beiratsmitglied krankheitsbedingt nicht<br />

nur vorübergehend an der Ausübung seines Amtes<br />

gehindert, hat er dies dem Geschäftsführenden Kommanditisten<br />

unverzüglich mitzuteilen. Jedes Beiratsmitglied<br />

ist berechtigt, sein Amt ohne Angabe von Gründen<br />

mit einer Frist von einem (1) Monat durch schriftli-<br />

156


GESELLSCHAFTSVERTRAG // TEIL D<br />

che Erklärung gegenüber dem Geschäftsführenden<br />

Kommanditisten niederzulegen.<br />

3. Im Fall der Amtsniederlegung oder des Todes eines<br />

Beiratsmitgliedes wird ein neues Mitglied entsprechend<br />

dem Verfahren zur Bestellung des ausscheidenden Beiratsmitgliedes<br />

gemäß vorstehendem Abs.1 für die restliche<br />

Amtszeit des ausscheidenden bzw. verstorbenen<br />

Beiratsmitgliedes gemäß Abs.2 Satz 1 gewählt bzw.<br />

entsandt. Im Fall der krankheitsbedingten, nicht nur<br />

vorübergehenden Hinderung eines Beiratsmitgliedes an<br />

der Ausübung seines Amtes wird ein neues Mitglied<br />

entsprechend dem Verfahren zur Bestellung des verhinderten<br />

Beiratsmitglieds gemäß vorstehendem Abs.1<br />

für die Dauer der krankheitsbedingten Verhinderung,<br />

längstens jedoch für die restliche Amtszeit des ausscheidenden<br />

bzw. verstorbenen Beiratsmitgliedes<br />

gemäß Abs.2 Satz 1 gewählt bzw. entsandt. Das Amt<br />

des erkrankten Beiratsmitgliedes ruht während dieser<br />

Zeit.<br />

4. Das Beschlussverfahren zur Wahl eines Ersatzmitgliedes<br />

für ein ausscheidendes gewähltes Beiratsmitglied<br />

ist vom Geschäftsführenden Kommanditisten spätestens<br />

binnen eines Monats einzuleiten, nachdem ihm die<br />

Amtsniederlegungserklärung des ausscheidenden Beiratsmitgliedes,<br />

die Mitteilung über dessen Tod bzw.<br />

nicht nur vorübergehende krankheitsbedingte Verhinderung<br />

zugegangen ist oder der Tod bzw. die nicht nur<br />

vorübergehende krankheitsbedingte Verhinderung des<br />

Beiratsmitgliedes anderweitig bekannt geworden ist.<br />

Die Benennung eines Ersatzmitgliedes für ein ausgeschiedenes<br />

entsandtes Beiratsmitglied hat spätestens<br />

binnen eines Monats zu erfolgen, nachdem dem<br />

Geschäftsführenden Kommanditisten die Amtsniederlegungserklärung<br />

des ausscheidenden Beiratsmitgliedes,<br />

die Mitteilung über dessen Tod bzw. nicht nur vorübergehende<br />

krankheitsbedingte Verhinderung zugegangen<br />

ist. Führt die nach diesem Abs.4 eingeleitete Wahl nicht<br />

zur Bestellung eines Ersatzmitgliedes bzw. wird kein<br />

Ersatzmitglied entsandt, besteht der Beirat mit einer<br />

entsprechend verringerten Mitgliederzahl fort.<br />

5. Die Beiratsmitglieder sind nach Maßgabe der §§93,<br />

116 AktG zur Verschwiegenheit verpflichtet.<br />

6. Der Beirat ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder<br />

anwesend oder durch schriftlich bevollmächtigte Beiratsmitglieder<br />

vertreten sind. Der Beirat beschließt in<br />

Sitzungen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen<br />

Stimmen. Andere Beschlussmodalitäten sind mit<br />

Zustimmung aller Beiratsmitglieder zulässig.<br />

7. Die Mitglieder des Beirates haften nur für Vorsatz und<br />

grobe Fahrlässigkeit. Haftungsansprüche der Gesellschaft<br />

gegen Beiratsmitglieder sind auf 100 TEUR pro<br />

Haftungsfall begrenzt. Schadensersatzansprüche<br />

gegen den Beirat verjähren drei Jahre nach Kenntniserlangung<br />

über den die Ersatzpflicht begründenden<br />

Sachverhalt, soweit sie nicht kraft Gesetzes einer kürzeren<br />

Verjährung unterliegen.<br />

8. Die Mitglieder des Beirates erhalten neben der Erstattung<br />

ihrer Auslagen keine weitere Vergütung. Die Kommanditisten<br />

und Treugeber können mit der für eine<br />

Gesellschaftsvertragsänderung benötigten Beschlussmehrheit<br />

etwas anderes beschließen.<br />

§ 24 KOSTEN<br />

1. Die Kosten dieses Vertrages und seine Durchführung<br />

trägt die Gesellschaft, soweit nicht etwas anderes<br />

bestimmt ist.<br />

2. Ein Kommanditist trägt stets die Kosten für seine notariell<br />

beglaubigte Handelsregistervollmacht.<br />

3. Wird ein Kommanditanteil übertragen, so trägt der<br />

Erwerber (insbesondere der Erbe, Beschenkte, Käufer)<br />

die Kosten der Handelsregisteranmeldung und der<br />

Handelsregistereintragung in Höhe von pauschal<br />

100 EUR. Das gleiche gilt, wenn der Kommanditanteil<br />

von dem Treuhänder auf den Treugeber übertragen wird.<br />

Wird ein Kommanditanteil vom Treugeber auf den Treuhänder<br />

übertragen, so trägt der Treugeber die Kosten.<br />

4. Wird ein Kommanditanteil auf mehrere Erwerber übertragen,<br />

insbesondere im Erbfall, so gelten die Ziffern 2<br />

und 3 für jeden Erwerber entsprechend. Insbesondere<br />

157


TEIL D // GESELLSCHAFTSVERTRAG //<br />

fällt die Kostenpauschale für jeden Erwerber gesondert<br />

an.<br />

5. Unbeschadet der Ziffern 1 bis 4 ist bei einer entgeltlichen<br />

Anteilsveräußerung – gleich, ob es sich um einen<br />

Kommanditanteil oder einen lediglich treuhänderisch<br />

gehaltenen Anteil handelt – dem Treuhänder für seinen<br />

zusätzlichen Aufwand der Anteilsverwaltung vom Veräußerer<br />

ein pauschales Entgelt in Höhe von 1,19% des<br />

Kaufpreises, inklusive 19% Umsatzsteuer, mindestens<br />

178,50 EUR, höchstens jedoch 357 EUR, pro Anteilsver -<br />

äußerung zu zahlen. Die Pauschale ist einer geänderten<br />

Umsatzsteuer anzupassen.<br />

§25 SCHLICHTUNGS-/OMBUDSVERFAHREN<br />

Die Gesellschafter und Treugeber sind berechtigt, bei Streitigkeiten<br />

mit der Gesellschaft aufgrund des durch ihre Beteiligung<br />

begründeten rechtlichen Verhältnisses die in Berlin<br />

ansässige Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V. anzurufen<br />

und ein Schlichtungsverfahren einzuleiten. Das Schlichtungsverfahren<br />

richtet sich nach den jeweils geltenden Regelungen<br />

der Verfahrensordnung Ombudsstelle Geschlossene<br />

Fonds e.V.<br />

§ 26 SCHLUSSBESTIMMUNGEN<br />

1. Soweit eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam<br />

ist oder werden sollte, behalten die übrigen Bestimmungen<br />

des Vertrages ihre Gültigkeit. Die unwirksame<br />

Bestimmung gilt als durch diejenige rechtswirksame<br />

Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck<br />

der unwirksamen Bestimmung entspricht oder möglichst<br />

nahe kommt. Im Falle von Lücken gilt die Regelung,<br />

die vereinbart worden wäre, hätten die Parteien die<br />

Angelegenheit von vornherein bedacht.<br />

2. Nebenabreden zu diesem Vertrag sowie Änderungen<br />

und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der<br />

Schriftform, sofern nicht kraft zwingenden Rechts eine<br />

strengere Form vorgeschrieben ist.<br />

3. Dieser Gesellschaftsvertrag unterliegt deutschem<br />

Recht. Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen und<br />

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang<br />

mit diesem Gesellschaftsvertrag ist der Sitz<br />

der Gesellschaft, soweit dies zulässig vereinbart werden<br />

kann.<br />

Offenbach am Main, den 22. September 2011<br />

Doric Flight Management 16 GmbH,<br />

gez. durch Dr. Peter E. Hein als Geschäftsführer<br />

Doric Flight Control 16 GmbH,<br />

gez. durch Sönke Fanslow als Geschäftsführer<br />

AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud IV“ mbH,<br />

gez. durch Rüdiger Dornhof und Martin Kloss<br />

als Geschäftsführer<br />

158


TREUHANDVERTRAG // TEIL D<br />

TREUHANDVERTRAG<br />

Zwischen<br />

der in der Beitrittserklärung zu der Beteiligungsgesellschaft<br />

Doric Flugzeugfonds Sechzehnte GmbH & Co.KG (nachstehend<br />

„Gesellschaft“) genannten Person (nachstehend<br />

„Treugeber“)<br />

und<br />

der AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud IV“ mbH (nachstehend<br />

„Treuhänder“)<br />

und<br />

der Doric Flight Management 16 GmbH (nachstehend<br />

gemeinsam mit dem Treuhänder und dem Treugeber<br />

„Parteien“)<br />

wird der folgende Treuhandvertrag geschlossen.<br />

VORBEMERKUNG<br />

1. Dieser Treuhandvertrag betrifft die treuhänderische<br />

Beteiligung an der Doric Flugzeugfonds Sechzehnte<br />

GmbH & Co.KG. Der Treuhänder ist als Treuhandkommanditist<br />

an der Gesellschaft beteiligt.<br />

2. Der Treuhänder ist nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages<br />

der Gesellschaft ermächtigt, seine Beteiligung<br />

an der Gesellschaft zu erhöhen und für Dritte zu<br />

halten. Die für den Treugeber gehaltenen Beteiligungen<br />

an der Gesellschaft werden vom Treuhänder gemäß<br />

diesem Treuhandvertrag verwaltet. Dem Treugeber ist<br />

der aktuelle Gesellschaftsvertrag der Doric Flugzeugfonds<br />

Sechzehnte GmbH & Co.KG bekannt und er<br />

erkennt diesen als für sich bindend an.<br />

§1 VERTRAGSSCHLUSS<br />

1. Der Treugeber bietet mit Unterzeichnung der Beitritts -<br />

erklärung dem Treuhänder den Abschluss eines Treuhandvertrages<br />

an („Angebot“), wonach der Treuhänder<br />

eine Beteiligung – in der in der Beitrittserklärung als<br />

Kapitaleinlage genannten Höhe (nachstehend auch<br />

„Beteiligungsbetrag“) – an der Gesellschaft mittelbar<br />

für den Treugeber erwerben soll.<br />

2. Der Treuhandvertrag kommt mit der Annahme dieses<br />

Angebotes durch den Treuhänder oder einem von<br />

diesem unmittelbar oder mittelbar bevollmächtigten<br />

Vertreter rückwirkend zum ersten (1.) Kalendertag des<br />

Monats, in dem die Annahme erfolgt ist, zustande. Eine<br />

Pflicht zur Annahme besteht nicht. Die Annahme durch<br />

den Treuhänder erfolgt nur, wenn dem Treuhänder sowie<br />

der Gesellschaft der Name und die Anschrift des Treugebers<br />

sowie sonstige gesetzlich erforderliche Angaben<br />

und Unterlagen (z.B. nach dem Geldwäschegesetz)<br />

zum bzw. vom Treugeber vorliegen.<br />

3. Der Treugeber bestätigt, dass er die Treugeberbeteiligung<br />

ausschließlich für eigene Rechnung erwirbt und<br />

hält und, dass er den Beteiligungsbetrag zzgl. 5% Agio<br />

(nachstehend „Agio“) von einem auf seinen eigenen<br />

Namen lautenden Konto erbringen wird. Der Treuhänder<br />

wird dem Treugeber schriftlich mitteilen, zu welchem<br />

Zeitpunkt der Treuhandvertrag wirksam geworden ist.<br />

4. Rechtsnachfolger des Treugebers treten nach Maßgabe<br />

der §§10 und 11 in sämtliche Rechte und Pflichten<br />

des Treugebers aus diesem Treuhandvertrag ein, nicht<br />

jedoch bevor der Rechtsnachfolger des Treugebers<br />

i.S.d. §10 dem Treuhänder seinen Namen und seine<br />

Anschrift sowie sonstige gesetzlich erforderliche Angaben<br />

und Unterlagen (z.B. nach dem Geldwäschegesetz)<br />

betreffend seine Person zur Verfügung gestellt hat. Hierbei<br />

handelt es sich insbesondere um die Bestätigung<br />

des Rechtsnachfolgers, die Treugeberbeteiligung ausschließlich<br />

für eigene Rechnung zu erwerben und zu<br />

halten und um die Erbringung eines etwaigen noch an<br />

den Treuhänder zu leistenden Beteiligungsbetrages ggf.<br />

zzgl. Agio von einem auf seinen eigenen Namen lautenden<br />

Konto.<br />

§2 TREUHANDGEGENSTAND,<br />

PERSON DES TREUGEBERS<br />

1. Der Treuhänder übernimmt im Auftrag des Treugebers<br />

eine Kapitaleinlage an der Gesellschaft (nachfolgend<br />

auch „Treugeberbeteiligung“). Er hält und verwaltet sie<br />

treuhänderisch im eigenen Namen, aber für Rechnung<br />

des Treugebers. Die Höhe des Anteils des Treu gebers<br />

an der Kapitaleinlage des Treuhänders bei der Gesellschaft<br />

ergibt sich aus dem in der Beitrittserklärung des<br />

Treugebers genannten Beteiligungsbetrag. Der Beteiligungsbetrag<br />

des Treugebers für die Beteiligung an der<br />

Gesellschaft muss mindestens auf 10.000 EUR oder<br />

einen durch volle 5.000 EUR teilbaren, höheren Betrag<br />

159


TEIL D // TREUHANDVERTRAG //<br />

lauten. Der Treuhänder kann Abweichungen hiervon<br />

zustimmen, sofern der Geschäftsführende Kommanditist<br />

dem zustimmt. Der Treugeber hat zusätzlich das<br />

Agio auf seinen Beteiligungsbetrag zu leisten.<br />

2. Im Außenverhältnis hält der Treuhänder die Beteiligungsbeträge<br />

für sich und alle Treugeber gemeinsam<br />

als einheitliche Kapitaleinlage. Er tritt gegenüber Dritten<br />

im eigenen Namen auf. Dies gilt auch im Verhältnis zur<br />

Gesellschaft, sofern im Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft<br />

hierzu keine abweichenden Regelungen vorgesehen<br />

sind. Der Treuhänder übt die ihm als Kommanditist<br />

zustehenden Gesellschafterrechte im eigenen Namen<br />

und gemäß der Weisung des jeweiligen Treugebers aus,<br />

sofern nicht der Treugeber von den ihm nach §5 zustehenden<br />

Befugnissen Gebrauch macht. Die Beteiligung<br />

des Treuhänders an der Gesellschaft erfolgt nach Maßgabe<br />

des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft<br />

sowie den Bestimmungen dieses Treuhandvertrages.<br />

Im Innenverhältnis handelt der Treuhänder ausschließlich<br />

im Auftrag und für Rechnung des Treugebers. Der<br />

Treugeber wird wirtschaftlich so behandelt, als sei er<br />

unmittelbar Kommanditist der Gesellschaft. Der Treu -<br />

geber erkennt zu diesem Zweck die Bestimmungen<br />

des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft in seiner<br />

jeweils gültigen Fassung an. Der vom Treugeber ge -<br />

zeichnete Beteiligungsanteil wird vom Treuhänder im<br />

Innenverhältnis als Teil seiner Kapitaleinlage behandelt<br />

und gehalten. Der Treugeber steht für alle Verpflichtungen<br />

des Treuhänders aus dem Gesellschaftsvertrag der<br />

Gesellschaft (anteilig) ein. Der Treugeber haftet nicht für<br />

die Erfüllung der Verbindlichkeiten anderer Treugeber.<br />

3. Der Gesellschaft kann eine Person nur beitreten, für die<br />

auszuschließen ist, dass es sich um eine „US-Person“<br />

im Sinne des United States Securities Act of 1933 in<br />

seiner jeweils gültigen Fassung („Securities Act“) handelt.<br />

Zweifel gehen zu Lasten des Beitretenden. Daher<br />

kann der Gesellschaft nur beitreten, wer weder Staatsbürger<br />

der USA noch Inhaber einer dauerhaften Aufenthalts-<br />

und Arbeitserlaubnis für die USA (Greencard) und<br />

nicht aus einem anderen Grund in den USA unbeschränkt<br />

einkommensteuerpflichtig ist und einen Wohnsitz oder<br />

ständigen Aufenthalt in den USA oder ihren Hoheitsgebieten<br />

hat. Es darf sich bei dem Anleger nicht um eine<br />

US-amerikanische Gesellschaft oder sonstige nach<br />

dem US-amerikanischen Recht errichtete Vermögenseinheit,<br />

Vermögensmasse oder einen Trust, welche(r)<br />

der US Bundesbesteuerung unterliegt, handeln.<br />

4. Jeder Treugeber ist verpflichtet, dem Treuhänder und<br />

der Gesellschaft unverzüglich und unaufgefordert<br />

etwaige Änderungen seiner Anschrift, seiner in der<br />

Beitrittserklärung und gemäß §1 Abs.2 und 3 dieses<br />

Treuhandvertrages gemachten Angaben oder sonstige<br />

gemäß dem Geldwäschegesetz oder ähnlichen Vorschriften<br />

erforderliche Angaben sowie seine deutsche<br />

Steuer-Identifikationsnummer mitzuteilen. Jeder Treugeber<br />

ist auch verpflichtet, dem Treuhänder und der<br />

Gesellschaft unverzüglich jede Änderung seiner steuerlichen<br />

„Ansässigkeit“ oder eine steuerrechtliche<br />

„Ansässigkeit“ außerhalb der Bundesrepublik Deutschland<br />

mitzuteilen oder entsprechende Erklärungen<br />

gegenüber dem Treuhänder und der Gesellschaft abzugeben.<br />

Auf entsprechende Anforderung des Treuhänders<br />

oder der Gesellschaft hat der Treugeber den erforderlichen<br />

Nachweis über den Ort seiner „Ansässigkeit“<br />

im Sinne des Steuerrechts zu erbringen. Der Treuhänder<br />

und die Gesellschaft haben überdies das Recht,<br />

vom Treugeber Angaben zur Erteilung von Auskünften<br />

oder Erklärungen gegenüber in- und ausländischen<br />

Behörden, insbesondere Steuerbehörden, oder kontoführenden<br />

Banken oder im Zusammenhang mit den<br />

Erfordernissen des Geldwäschegesetzes oder ähnlichen<br />

Vorschriften zu verlangen; dies gilt insbesondere,<br />

soweit dies gesetzlich geboten ist, von den Steuerbehörden<br />

gefordert wird oder zur Freistellung, Ermäßigung<br />

oder Erstattung von Abzugsteuern erforderlich ist<br />

oder sich eine solche Pflicht für Gesellschafter bzw.<br />

Treugeber aus dem Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft<br />

ergibt. In diesen Fällen hat der Treugeber auf<br />

Verlangen des Treuhänders oder der Gesellschaft innerhalb<br />

einer Frist von drei (3) Wochen ggf. notwendige<br />

Steuerformulare und -erklärungen sowie Vollmachten<br />

auszufertigen oder bei deren Ausfertigung mitzuwirken.<br />

5. Der Treuhänder verpflichtet sich hiermit nicht nur<br />

gegenüber der Doric Flight Management 16 GmbH,<br />

160


TREUHANDVERTRAG // TEIL D<br />

sondern auch im Sinne eines echten Vertrages zugunsten<br />

Dritter gegenüber der Doric Flugzeugfonds Sechzehnte<br />

GmbH & Co.KG, der HANSA TREUHAND<br />

Finance GmbH & Co.KG und der Doric Emissionshaus<br />

GmbH & Co.KG als Anbieter, für diese die kontinuier -<br />

liche Überwachung der Geschäftsbeziehung zum Treugeber<br />

sowie die regelmäßige Aktualisierung der Treugeberdaten<br />

in Übereinstimmung mit den geltenden Geldwäschevorschriften<br />

zu übernehmen.<br />

§3 ABTRETUNGEN<br />

Ansprüche, die zwischen Treuhänder und Treugeber, Gesellschaft<br />

und Treugeber, Treuhänder und Gesellschaft sowie<br />

jeweils umgekehrt bestehen, können nach Maßgabe des §7<br />

Ziffer 3 des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft abgetreten<br />

werden. Sonstige Abtretungsmöglichkeiten aus Vertrag<br />

oder Gesetz bleiben hiervon unberührt.<br />

§4 EINZAHLUNG DES VOM TREUGEBER<br />

GEZEICHNETEN BETEILIGUNGSBETRAGES<br />

1. Der Treugeber ist verpflichtet, bis zum ersten (1.) Juni<br />

2012 – und sofern er später beitritt bis zum fünfundzwanzigsten<br />

(25.) Kalendertag des Monats (Eingang auf<br />

dem Konto), der dem Monat folgt, in dem der Treuhandvertrag<br />

wirksam wird – auf das in der Beitrittserklärung<br />

genannte Konto des Treuhänders den in der Beitritts -<br />

erklärung genannten Beteiligungsbetrag in Euro nebst<br />

Agio zu leisten. Abweichungen bedürfen der Zustimmung<br />

des Treuhänders bzw. des Geschäftsführenden<br />

Kommanditisten der Gesellschaft. Ein gehende Beträge<br />

auf den Beteiligungsbetrag in Euro nebst 5% Agio werden<br />

zunächst auf das Agio und dann auf die Kapital -<br />

einlage angerechnet.<br />

2. Geht der in der Beitrittserklärung genannte Beteiligungsbetrag<br />

nebst Agio nicht fristgemäß oder nur teilweise<br />

auf das in der Beitrittserklärung genannte Konto<br />

ein, so stellt dies einen wichtigen Grund zur Kündigung<br />

dieses Treuhandvertrages gemäß §13 dar. Ein wichtiger<br />

Grund nach Maßgabe des §13 ist auch dann gegeben,<br />

wenn der Treugeber zwischen Beitritt und Einzahlung<br />

verstirbt und die Erben die Einzahlung des Beteiligungsbetrages<br />

zzgl. Agio nicht termingerecht erbringen.<br />

Letzteres gilt ohne Rücksicht auf den Lauf der Frist zur<br />

Ausschlagung der Erbschaft oder eine etwaige Erbauseinandersetzung.<br />

3. Für verspätet geleistete Zahlungen nach diesem Treuhandvertrag<br />

schuldet der Treugeber nach erfolgloser<br />

Mahnung durch den Treuhänder einen Verzugszins<br />

gemäß §288 BGB, unabhängig von der Möglichkeit<br />

des Ausschlusses. Die Geltendmachung eines weitergehenden<br />

Schadens nach gesetzlichen Regelungen<br />

bleibt hiervon unberührt.<br />

§5 GESELLSCHAFTERBESCHLÜSSE, ÜBERLASSUNG<br />

DER GESELLSCHAFTERRECHTE<br />

1. Die Rechte des Treugebers bei Gesellschafterbeschlüssen<br />

sowie die Rechte in einer ggf. stattfindenden Gesellschafterversammlung<br />

der Gesellschaft werden grundsätzlich<br />

vom Treuhänder wahrgenommen. Dies gilt nicht,<br />

soweit der Treugeber selbst an einer Beschlussfassung<br />

bzw. Gesellschafterversammlung mitwirkt oder hierbei<br />

anderweitig vertreten ist oder eine schriftliche Stimmrechtsvollmacht<br />

zugunsten Dritter beim Treuhänder<br />

oder der Gesellschaft eingereicht hat. Je volle 100 EUR<br />

der Treugeberbeteiligung gewähren eine (1) Stimme.<br />

2. Der Treuhänder wird (unbeschadet seiner Rechte im<br />

Hinblick auf seine eigene, nicht treuhänderisch gehaltene<br />

Kapitaleinlage an der Gesellschaft), außer in Fällen,<br />

die eine unverzügliche Handlung erfordern, die Rechte<br />

gemäß §5 Abs.1 dieses Treuhandvertrages nur im<br />

Rahmen schriftlich erteilter Weisungen des Treugebers<br />

ausüben. Der Treuhänder wird die ihm zustehenden<br />

Stimmrechte bei Beschlussfassungen dementsprechend,<br />

das heißt ggf. auch unterschiedlich, ausüben.<br />

Bei nicht erfolgter Weisung durch den Treugeber an den<br />

Treuhänder wird sich der Treuhänder insoweit seines<br />

Stimmrechtes enthalten. Der Treugeber ist jederzeit<br />

berechtigt, an der Beschlussfassung der Gesellschaft<br />

selbst mitzuwirken und das auf seine Treugeberbeteiligung<br />

entfallende Stimmrecht selbst auszuüben oder<br />

sich durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen<br />

Dritten vertreten zu lassen. Eine solche Vollmacht<br />

bedarf der Schriftform und ist zusammen mit der<br />

Stimmabgabe oder zu Beginn einer Gesellschafterversammlung<br />

dem Geschäftsführenden Kommanditisten<br />

der Gesellschaft bzw. dessen Vertreter auszuhändigen.<br />

161


TEIL D // TREUHANDVERTRAG //<br />

3. Die Einberufung von Gesellschafterbeschlüssen im<br />

Umlaufverfahren oder Einladungen zu Gesellschafterversammlungen<br />

sind in §12 des Gesellschaftsvertrages<br />

der Gesellschaft geregelt. Bei fristgerechter Stimmabgabe<br />

des Treugebers bei Beschlussfassungen im<br />

Umlaufverfahren bzw. bei Anwesenheit des Treugebers<br />

(oder eines vom Treugeber bevollmächtigten Dritten)<br />

sowie bei Einreichung einer Stimmrechtsvollmacht an<br />

den Treuhänder oder die Gesellschaft reduzieren sich<br />

die Stimmrechte des Treuhänders entsprechend.<br />

4. Der Treuhänder ist verpflichtet, das fortlaufend aktualisierte<br />

Treugeberregister gemäß §16 an die Gesellschaft<br />

oder eine von dieser beauftragte und bevollmächtigte<br />

Person weiterzuleiten. Mitteilungen an den Treugeber<br />

(inkl. Einladungen zu Gesellschafterversammlungen oder<br />

Aufforderungen zu Beschlussfassungen) sind dann ordnungsgemäß<br />

erfolgt, wenn sie an die gegenüber dem<br />

Treuhänder zuletzt schriftlich genannte Adresse des<br />

Treugebers gesandt wurden.<br />

5. Hinsichtlich Wettbewerbsverbot, Kontroll- und Informationsrechten<br />

gilt §11 des Gesellschaftsvertrages analog<br />

für die Treugeber. Alle dort genannten Verpflichtungen<br />

sind vom Treugeber zu beachten, alle Rechte stehen<br />

dem Treugeber unmittelbar zu.<br />

§6 TREUHANDVERWALTUNG<br />

1. Der Treuhänder hält und verwaltet das Treuhandvermögen<br />

getrennt von seinem sonstigen Vermögen. Alles,<br />

was der Treuhänder in Ausführung des Treuhandauftrages<br />

für den Treugeber bzw. für dessen Rechnung erlangt<br />

hat, wird er entsprechend diesem Treuhandvertrag an<br />

den Treugeber (oder dessen etwaige Rechtsnachfolger)<br />

herausgeben. Insbesondere wird er alle auf die Treugeberbeteiligung<br />

entfallenden Auszahlungen aus der Ge -<br />

sellschaft, die diese nicht direkt an den Treugeber leistet,<br />

umgehend an den Treugeber (oder dessen Rechtsnachfolger)<br />

weiterleiten, sofern keine Aufrechnung mit<br />

Treuhänderansprüchen beim Treuhänder gegeben ist.<br />

2. Der Treugeber trägt die Kosten nach Maßgabe des<br />

Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft, sofern dieser<br />

Treuhandvertrag nichts Abweichendes bestimmt.<br />

§7 KÜNDIGUNG DES TREUHANDVERTRAGES<br />

1. Der Treugeber ist berechtigt, den Treuhandvertrag<br />

jederzeit zu kündigen, um in die entsprechende Stellung<br />

eines Kommanditisten der Gesellschaft zu wechseln.<br />

Der Wechsel eines Treugebers ist zulässig, wenn<br />

bei der Gesellschaft die Voraussetzungen gemäß §4<br />

Abs.2 des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft<br />

erfüllt sind. Die Kündigung erfolgt schriftlich an den<br />

Treuhänder und wird hinsichtlich der Treugeberbeteiligung<br />

an der Gesellschaft zu dem Zeitpunkt bei der<br />

Gesellschaft wirksam, an dem der kündigende Treugeber<br />

durch Handelsregistereintragung in die Stellung<br />

eines Kommanditisten gelangt. Der beabsichtigte<br />

Wechsel wird dem Geschäftsführenden Kommanditisten<br />

der Gesellschaft vom Treuhänder angezeigt.<br />

Im Übrigen ist die ordentliche Kündigung des Treuhandvertrages<br />

durch den Treugeber mit einer Kündigungsfrist<br />

von sechs (6) Monaten zum Kalenderjahresende,<br />

frühestens zum 31. Dezember 2028 möglich.<br />

Auch insoweit bedarf diese Kündigung der Schriftform.<br />

2. Für den Fall einer Beendigung des Treuhandvertrages<br />

aus Anlass eines Wechsels des Treugebers in die Stellung<br />

eines Kommanditisten der Gesellschaft erklärt der<br />

Treuhänder bereits hiermit die Übertragung der treuhänderisch<br />

für den kündigenden Treugeber gehaltenen<br />

Beteiligung an der Gesellschaft unmittelbar auf den<br />

Treugeber. Diese Übertragung ist aufschiebend bedingt<br />

auf den Zeitpunkt der Handelsregistereintragung; der<br />

Treugeber nimmt diese aufschiebend bedingte Übertragung<br />

an.<br />

3. Im Falle einer ordentlichen Kündigung des Treuhandvertrages<br />

durch den Treugeber (sofern der Treugeber nicht<br />

in die Rechtsstellung eines Kommanditisten wechselt)<br />

wird der Treuhänder seine an der Gesellschaft gehaltene<br />

Kapitaleinlage in Höhe der für den kündigenden<br />

Treugeber gehaltenen Treugeberbeteiligung nach Maßgabe<br />

der Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages<br />

der Gesellschaft herabsetzen. In diesem Fall hat der<br />

kündigende Treugeber einen Anspruch auf Abfindung in<br />

Geld gegen den Treuhänder. Für die Höhe der Abfindung,<br />

deren Verzinsung und Auszahlung gelten §21<br />

Abs.7 bis 12 des Gesellschaftsvertrages der Gesell-<br />

162


TREUHANDVERTRAG // TEIL D<br />

schaft. Nach Ermittlung des Abfindungsguthabens und<br />

im Falle eines positiven Betrages, nach der Auszahlung<br />

des Abfindungsguthabens an den Treugeber gilt das<br />

Treuhandverhältnis als beendet.<br />

4. Die durch die Kündigung des Treuhandverhältnisses<br />

verursachten Kosten und Nachteile bei der Gesellschaft<br />

(wozu auch bei der Gesellschaft aus dem Anlass des<br />

Wechsels anfallende Steuern gehören) trägt der Treu -<br />

geber, der den Treuhänder insoweit freistellt. Dies gilt<br />

auch für einen nach §21 Abs.11 des Gesellschaftsvertrages<br />

der Gesellschaft sich ergebenden Negativsaldo.<br />

Alle durch den Wechsel in die Stellung eines Kommanditisten<br />

entstehenden Kosten, Auslagen, Gebühren und<br />

Nachteile bei der Gesellschaft oder einen Negativsaldo,<br />

welche gemäß den Regelungen des Gesellschaftsvertrages<br />

der Gesellschaft vom Treuhänder der Gesellschaft<br />

zu erstatten sind, hat der Treugeber an Stelle<br />

des Treuhänders der Gesellschaft unverzüglich zu<br />

erstatten. Der Treugeber ist damit einverstanden, dass<br />

der Treuhänder ggf. seine künftigen Ansprüche gegen<br />

den Treugeber an die Gesellschaft abtritt.<br />

5. Etwa vor der Beendigung begründete Forderungen des<br />

Treuhänders gegenüber dem Treugeber bleiben von der<br />

Beendigung unberührt.<br />

§8 JAHRESABSCHLUSS DER GESELLSCHAFT<br />

Die Gesellschaft übersendet dem Treugeber eine Kopie des<br />

Jahresabschlusses oder eine Kurzfassung hiervon (bestehend<br />

aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung),<br />

zusammen mit den Beschlussfassungsunterlagen zur Feststellung<br />

des Jahresabschlusses.<br />

§9 HAFTUNG DES TREUHÄNDERS,<br />

FREISTELLUNG DURCH DEN TREUGEBER<br />

1. Der Treuhänder haftet gegenüber dem Treugeber, außer<br />

bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, nur<br />

bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung<br />

(auch durch Erfüllungsgehilfen). Bei der Verletzung<br />

einer vertragswesentlichen Pflicht, die die Erreichung<br />

des Vertragszweckes gefährdet (insbesondere die Verletzung<br />

der Pflicht zur treuhänderischen Verwaltung des<br />

anteiligen Kommanditanteils an der Gesellschaft und<br />

der Wahrung der gesellschaftsrechtlichen Mitwirkungsrechte<br />

nach Weisung des Treugebers), haftet der Treuhänder<br />

auch für leichte Fahrlässigkeit. Die vorstehenden<br />

Haftungsbeschränkungen gelten nicht, sofern der<br />

Treuhänder aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften<br />

haftet. Ansprüche des Treugebers auf Schadensersatz<br />

gleich aus welchem Rechtsgrund, auch aus der<br />

Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen<br />

– verjähren in drei (3) Jahren ab dem Schluss des<br />

Kalenderjahres, in dem der betreffende Anspruch entstanden<br />

ist und der Treugeber von den den Anspruch<br />

begründenden Umständen und der Person des Schuldners<br />

Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit<br />

hätte erlangen müssen, soweit der betreffende<br />

Anspruch nicht kraft Gesetzes einer kürzeren Verjährung<br />

unterliegt. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger<br />

Pflichtverletzung oder bei der Haftung für Personenschäden<br />

gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.<br />

2. Die Haftung des Treuhänders gegenüber dem Treu -<br />

geber ist ausgeschlossen, wenn und soweit der Treuhänder<br />

aufgrund und im Rahmen einer schriftlichen<br />

Weisung des Treugebers handelt. Dies gilt nicht für den<br />

Fall, dass der Treuhänder bei der Ausführung der<br />

Weisung vorsätzlich oder grob fahrlässig einen Schaden<br />

dem Treugeber verursacht.<br />

3. Die Vertragsparteien sind sich ferner darüber einig,<br />

dass der Treuhänder keine Haftung für die Bonität der<br />

Vertragspartner der Gesellschaft oder dafür übernimmt,<br />

dass die Vertragspartner, soweit es sich hier nicht um<br />

Erfüllungsgehilfen des Treuhänders i.S.d. §278 BGB<br />

handelt, die eingegangenen vertraglichen Pflichten ordnungsgemäß<br />

erfüllen. Der Treuhänder übernimmt insbesondere<br />

keine Haftung für die Werthaltigkeit des<br />

<strong>Invest</strong>itionsobjektes und die Ertragsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit<br />

der Gesellschaft oder für die Erreichung<br />

der vom Treugeber verfolgten wirtschaftlichen Ziele.<br />

4. Der Treugeber stellt den Treuhänder von allen Ver -<br />

bindlichkeiten, Verpflichtungen und Ansprüchen Dritter<br />

(anteilig entsprechend seiner Treugeberbeteiligung)<br />

frei, die im Zusammenhang mit der Verwaltung der<br />

Treugeberbeteiligung für den Treuhänder entstehen,<br />

einschließlich etwaiger Ansprüche, die gemäß §§171ff.,<br />

163


TEIL D // TREUHANDVERTRAG //<br />

161 Abs.2 HGB gegen den Treuhänder geltend gemacht<br />

werden. Soweit der Treuhänder auf solche begründeten<br />

Verbindlichkeiten, Verpflichtungen oder Ansprüche<br />

Dritter bereits geleistet hat, ist der Treugeber verpflichtet,<br />

dem Treuhänder den Gegenwert der entsprechenden<br />

Leistung zu erstatten.<br />

5. Alle Nachteile, Aufwendungen oder Mehrbelastungen<br />

der Gesellschaft, die gemäß dem Gesellschaftsvertrag<br />

der Gesellschaft vom Treuhänder zu tragen sind, hat<br />

der diese Nachteile, Aufwendungen oder Mehrbelastungen<br />

verursachende Treugeber oder sein(e) Rechtsnachfolger<br />

(bzw. im Falle einer Übertragung der Treu -<br />

geberbeteiligung der übernehmende Treugeber) unverzüglich<br />

an den Treuhänder bzw. aufgrund der Abtretung<br />

an die Gesellschaft zu erstatten, sofern keine Verrechnung<br />

mit den Auszahlungen an den Treugeber bzw.<br />

dessen Rechtsnachfolger oder einen Erwerber der<br />

Treugeberbeteiligung erfolgt ist.<br />

§10 VERFÜGUNGEN ÜBER TREUGEBERBETEILIGUNG,<br />

AUFWENDUNGSERSATZ<br />

1. Die Übertragung, Belastung oder sonstige Verfügung<br />

über die Treugeberbeteiligung ist nur zulässig und wirksam<br />

mit schriftlicher Zustimmung des Geschäftsführenden<br />

Kommanditisten der Gesellschaft und des Treu -<br />

händers, die die Zustimmung nur aus wichtigem Grund<br />

versagen dürfen. Im Übrigen ist eine Übertragung der<br />

Treugeberbeteiligung nur zulässig und der Geschäftsführende<br />

Kommanditist wird ihr nur dann zustimmen,<br />

sofern der Erwerber<br />

(i) beim Wechsel in die Stellung des Kommanditisten<br />

dem Geschäftsführenden Kommanditisten eine den<br />

Anforderungen von §4 Abs.2 des Gesellschaftsvertrages<br />

genügende Handelsregistervollmacht<br />

übergeben hat und<br />

(ii) die Regelungen des Gesellschaftsvertrages der<br />

Gesellschaft in ihrer jeweils gültigen Fassung an -<br />

erkennt und vollumfänglich in die Rechte und<br />

Pflichten des Treugebers aus diesem Vertrag eintritt<br />

und<br />

(iii) §1 Abs.3 erfüllt hat.<br />

Der Geschäftsführende Kommanditist kann nach freiem<br />

Ermessen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem<br />

164<br />

übertragenden Treugeber auf eine oder mehrere der<br />

vorstehend unter Ziffer (i) bis (iii) genannten Voraussetzungen<br />

verzichten.<br />

Die Übertragung der Treugeberbeteiligung ist darüber<br />

hinaus nur mit Wirkung zum Beginn eines Kalenderjahres<br />

zulässig, sofern nicht der Geschäftsführende Kommanditist<br />

einer Abweichung hiervon zustimmt.<br />

2. Abs.1 gilt entsprechend für die Übertragung von Teilen<br />

oder eine sonstige Verfügung über Teile der Treugeberbeteiligung.<br />

3. Die Sicherungsabtretung oder Verpfändung von Treugeberanteilen<br />

bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung<br />

des Geschäftsführenden Kommanditisten der<br />

Gesellschaft und des Treuhänders. Diese Zustimmung<br />

kann nur aus wichtigem Grund verweigert werden. Die<br />

Bestellung eines Nießbrauchs am Gesellschaftsanteil<br />

ist unzulässig. Ferner ist eine treuhänderische Übertragung<br />

der Treugeberbeteiligung unzulässig.<br />

4. Geht im Falle der Übertragung oder sonstigen Verfügung<br />

die Treugeberbeteiligung im Ganzen auf einen<br />

Dritten über, handelt der Treuhänder im Innenverhältnis<br />

künftig ausschließlich im Auftrag und für Rechnung des<br />

Erwerbers. Bei nur einer teilweisen Übertragung handelt<br />

der Treuhänder im Innenverhältnis künftig entsprechend<br />

der Treugeberbeteiligung anteilig im Auftrag und für<br />

Rechnung des Treugebers und des Erwerbers.<br />

5. Unbeschadet der Übertragung ist bei Vorliegen einer<br />

entsprechenden Weisung durch den Treuhänder die<br />

Gesellschaft berechtigt, alle an den Treuhänder zu leistenden<br />

Ausschüttungen mit schuldbefreiender Wirkung<br />

gegenüber dem ihm bekannten bisherigen Treugeber<br />

vorzunehmen, solange ihm die Übertragung nicht<br />

schriftlich mit einer Frist von einem (1) Monat vor dem<br />

Ausschüttungstermin angezeigt wurde. Entsprechendes<br />

gilt für die Weiterleitung solcher Ausschüttungen<br />

durch den Treuhänder, sofern keine Weisung gemäß<br />

§3 Abs.1 erteilt wurde.<br />

6. Der Treugeber stellt den Treuhänder von allen aus der<br />

Übertragung der Treugeberbeteiligung oder der sonstigen<br />

Verfügung über die Treugeberbeteiligung resultierenden<br />

Nachteilen, Aufwendungen oder Mehrbelastun-


TREUHANDVERTRAG // TEIL D<br />

gen frei. Jegliche Kosten (wozu auch ggf. bei der<br />

Gesellschaft anfallende Steuern gehören können) einer<br />

Übertragung der Treugeberbeteiligung oder sonstigen<br />

Verfügung über die Treugeberbeteiligung, u.a. auch ggf.<br />

anfallende Kosten für die Erstellung einer Zwischen -<br />

bilanz der Gesellschaft, werden im Verhältnis zum Treuhänder<br />

vom Treugeber getragen. Sämtliche vom Treugeber<br />

zu tragenden Kosten, Aufwendungen oder Mehrbelastungen<br />

sind vom Treugeber oder seinem Rechtsnachfolger<br />

in gesamtschuldnerischer Haftung unverzüglich<br />

an den Treuhänder bzw. an die Gesellschaft zu<br />

erstatten, sofern keine Verrechnung erfolgt.<br />

§11 TOD EINES TREUGEBERS<br />

1. Beim Tod des Treugebers wird das Treuhandverhältnis<br />

mit dessen Erben oder Vermächtnisnehmern fortgesetzt.<br />

Für die Übertragung der Treugeberbeteiligung<br />

durch den Erben auf den Vermächtnisnehmer gilt §5<br />

Abs.5 des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft entsprechend.<br />

Darüber hinaus ist die schriftliche Zustimmung<br />

des Treuhänders, die er nur aus wichtigem Grund<br />

versagen darf, erforderlich. Die Erben müssen sich<br />

durch Vorlage eines Erbscheins oder eines entsprechenden<br />

Erbnachweises gemäß §35 GBO, ein Testamentsvollstrecker<br />

durch Vorlage eines Testamentsvollstreckerzeugnisses<br />

legitimieren. Hierbei haben die<br />

Erben zu bestätigen, dass sie die Treugeberbeteiligung<br />

für eigene Rechnung erwerben und halten werden.<br />

Zudem sind sie verpflichtet, sämtliche im Übrigen nach<br />

dem Geldwäschegesetz erforderlichen Angaben zu<br />

machen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Bei<br />

ausländischen Urkunden zum Nachweis des Erbrechts<br />

oder der Verfügungsbefugnis ist der Treuhänder be -<br />

rechtigt, auf Kosten dessen, der seine Berechtigung auf<br />

ausländische Urkunden stützt, diese übersetzen zu<br />

lassen und/oder ein Rechtsgutachten über die Rechtswirksamkeit<br />

der vorgelegten Urkunden einzuholen.<br />

Der Treuhänder kann auf die Vorlage eines Erbscheins<br />

bzw. Testamentsvollstreckerzeugnisses verzichten,<br />

wenn ihm eine Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift<br />

einer in einer öffentlichen Urkunde enthaltenen letztwilligen<br />

Verfügung (notarielles Testament oder Erbvertrag)<br />

nebst zugehöriger Eröffnungsniederschrift vorgelegt<br />

wird. Der Treuhänder darf denjenigen, der darin als<br />

Erbe bzw. Testamentsvollstrecker bezeichnet ist, als<br />

Berechtigten ansehen und die Treugeberbeteiligung des<br />

Verstorbenen auf ihn übertragen, ihn verfügen lassen und<br />

insbesondere mit befreiender Wirkung an ihn leisten.<br />

2. Mehrere Erben eines Treugebers können ihre Stimmrechte<br />

und sonstigen Rechte aus der Treugeberbeteiligung<br />

nur einheitlich durch einen schriftlich ernannten<br />

gemeinsamen Bevollmächtigten ausüben, soweit und<br />

solange die im Rahmen der Erbfolge erhaltene Treugeberbeteiligung<br />

je Erben nicht mindestens dem Mindestbeteiligungsbetrag<br />

gemäß §3 Abs.10 des Gesellschaftsvertrages<br />

entspricht oder der Geschäftsführende Kommanditist<br />

der Gesellschaft Abweichungen hiervon zu -<br />

stimmt. Bis zur schriftlichen Benennung des Bevollmächtigten<br />

ruhen sämtliche Rechte aus der betroffenen<br />

Treugeberbeteiligung. Ausschüttungen werden an den<br />

gemeinsamen Bevollmächtigten geleistet. Der gemeinsame<br />

Bevollmächtigte kann das Stimmrecht nur einheitlich<br />

für seine Vollmachtgeber ausüben. In den in Satz 1<br />

genannten Fällen sind die Erben verpflichtet, unverzüglich<br />

schriftlich einen gemeinsamen Bevollmächtigten<br />

gegenüber dem Treuhänder zu benennen. Gemeinsamer<br />

Bevollmächtigter im Sinne dieses Abs.2 kann nur ein<br />

Gesellschafter der Gesellschaft oder ein Treugeber, ein<br />

Mitglied der Erbengemeinschaft oder ein kraft Gesetzes<br />

zur Verschwiegenheit verpflichteter Berufsträger sein.<br />

3. Im Falle des Todes eines Treugebers tragen die eintretenden<br />

Erben alle dem Treuhänder durch den Erbfall<br />

entstehenden Kosten, einschließlich solcher Kosten, zu<br />

deren Tragung der Treuhänder gegenüber der Gesellschaft<br />

gemäß §20 Abs.4 des Gesellschaftsvertrages<br />

der Gesellschaft verpflichtet ist. Sämtliche von den eintretenden<br />

Erben zu tragenden Kosten, Aufwendungen<br />

oder Mehrbelastungen sind von ihnen unverzüglich an<br />

den Treuhänder zu erstatten, sofern keine Verrechnung<br />

mit Auszahlungen an die Erben erfolgt ist.<br />

§12 AUSSCHEIDEN DES TREUHÄNDERS<br />

Scheidet der Treuhänder in seiner Eigenschaft als Treuhandkommanditist<br />

aus der Gesellschaft aus, so gelten die gesetzlichen<br />

Regelungen. Der Geschäftsführende Kommanditist ist<br />

jedoch berechtigt, einen Vorschlag hinsichtlich eines neuen<br />

Treuhandkommanditisten zu unterbreiten.<br />

165


TEIL D // TREUHANDVERTRAG //<br />

§13 KÜNDIGUNG AUS WICHTIGEM GRUND,<br />

RECHTSFOLGEN EINER KÜNDIGUNG<br />

1. Der Treuhänder kann den Treuhandvertrag schriftlich<br />

fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund, insbesondere<br />

einer der in §21 des Gesellschaftsvertrages der<br />

Gesellschaft genannten wichtigen Gründe in der Person<br />

des Treugebers vorliegt oder der Treugeber seine<br />

vertraglichen Verpflichtungen aus dem Treuhandvertrag<br />

verletzt. Die Regelungen in §21 Abs.2 des Gesellschaftsvertrages<br />

gelten mit der Maßgabe entsprechend,<br />

dass an die Stelle des Geschäftsführenden Kommanditisten<br />

der Treuhänder und an die Stelle des Kommanditisten<br />

der Treugeber tritt. Außerdem tritt anstelle des<br />

dort genannten §20 Abs.2 des Gesellschaftsvertrages<br />

§11 Abs.1 des Treuhandvertrages.<br />

2. Macht der Treuhänder von seinem Kündigungsrecht<br />

Gebrauch, so kann der Treuhänder entweder<br />

(i) seine an der Gesellschaft gehaltenen Kapitaleinlagen<br />

in Höhe der entsprechenden Treugeberanteile<br />

nach Maßgabe der Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages<br />

der Gesellschaft herabsetzen,<br />

oder<br />

(ii) die für den gekündigten Treugeber gehaltenen<br />

Kapitaleinlagen auf einen anderen Treugeber oder<br />

einen Dritten übertragen.<br />

3. Reduziert der Treuhänder seine an der Gesellschaft<br />

gehaltene Kapitaleinlage gemäß vorstehendem Abs.2<br />

Ziffer (i), so hat der gekündigte Treugeber einen Anspruch<br />

auf Abfindung in Geld gegen den Treuhänder. Dieser<br />

ermittelt sich nach §21 Abs.5 des Gesellschaftsvertrages<br />

der Gesellschaft und ist entsprechend dieser<br />

Bestimmung zur Zahlung an den Treugeber fällig, wenn<br />

und soweit ein entsprechendes Abfindungsguthaben<br />

durch die Gesellschaft an den Treuhänder geleistet<br />

wurde. Nach Ermittlung des Abfindungsguthabens und<br />

im Falle eines positiven Betrages nach der Auszahlung<br />

des Abfindungsbetrages an den Treugeber endet das<br />

Treuhandverhältnis.<br />

4. Überträgt der Treuhänder die Treugeberbeteiligung<br />

gemäß vorstehendem Abs.2 Ziffer (ii) an einen anderen<br />

Treugeber oder einen Dritten, so tritt an die Stelle des<br />

Abfindungsanspruches ein an den gekündigten Treugeber<br />

zu entrichtender Kaufpreis. Dieser Kaufpreis entspricht<br />

dem im Falle der Herabsetzung der Kapitaleinlage<br />

des Treuhänders zu zahlenden Abfindungsguthaben.<br />

Der ausscheidende Treugeber ist verpflichtet, dem<br />

übernehmenden Treugeber einen sich zu Lasten des<br />

ausscheidenden Treugebers ergebenden Negativsaldo<br />

bis zur Höhe des Beteiligungsbetrages zzgl. Agio binnen<br />

vier (4) Wochen nach Aufforderung durch den Treuhänder<br />

zu erstatten.<br />

§14 VERGÜTUNG DES TREUHÄNDERS<br />

Der Treuhänder erhält für die Übernahme der Stellung eines<br />

Treuhandkommanditisten in der Gesellschaft und der damit<br />

verbundenen Aufgaben und Tätigkeiten (auch im Hinblick<br />

auf das Treuhandverhältnis nach diesem Treuhandvertrag)<br />

von der Gesellschaft ab 2011 eine Vergütung gemäß §17<br />

des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft, die auch in<br />

Verlustjahren zu zahlen ist. Gemäß §24 des Gesellschaftsvertrages<br />

der Gesellschaft erhält der Treuhänder zusätzlich<br />

Kostenerstattungen bei Übertragungen. Die Gesellschaft<br />

erstattet dem Treuhänder gemäß §17 des Gesellschaftsvertrages<br />

darüber hinaus solche Aufwendungen, die diesem<br />

durch die Beantwortung von Anfragen von Treugebern<br />

betreffend die Gesellschaft, sofern hierzu Leistungen Dritter<br />

(z.B. Rechtsberater, Steuerberater) in Anspruch genommen<br />

werden oder Aufwendungen, die im Zusammenhang mit<br />

Rechtsstreitigkeiten mit Treugebern entstehen.<br />

§15 BEFREIUNG VOM SELBSTKONTRAHIERUNGS-<br />

VERBOT (§ 181 BGB)<br />

Soweit der Treuhänder aufgrund dieses Vertrages oder des<br />

Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft handelt, ist er von<br />

den Beschränkungen des §181 BGB befreit. Soweit er die<br />

Wahrnehmung seiner Aufgaben nach den Regelungen dieses<br />

Vertrages oder des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft<br />

auf Dritte übertragen darf, kann der Treuhänder diese<br />

seinerseits von den Beschränkungen des §181 BGB befreien.<br />

§16 TREUGEBERREGISTER, DATENSCHUTZ<br />

1. Mit der Annahme der Beitrittserklärung werden der<br />

Treuhänder und der Geschäftsführende Kommanditist<br />

die von dem betreffenden Treugeber in der Beitrittserklärung<br />

gemachten Angaben jeweils zusammen mit<br />

eventuellen sonstigen im Zusammenhang mit der<br />

Beteiligung stehenden Angaben, einschließlich solcher<br />

166


TREUHANDVERTRAG // TEIL D<br />

im Zusammenhang mit der steuerlichen Abwicklung,<br />

speichern. Dies gilt auch für künftige Änderungen.<br />

Ferner wird der Treugeber vom Treuhänder für jede<br />

Treugeberbeteiligung an der Gesellschaft in ein Beteiligungsregister<br />

(nachstehend „Treugeberregister“) eingetragen.<br />

Der Treuhänder kann die Führung des Treugeberregisters<br />

und die damit verbundenen Aufgaben<br />

einem Dritten übertragen. Das Treugeberregister enthält<br />

Namen und Anschrift des Treugebers, die Höhe seiner<br />

Treugeberbeteiligung sowie eventuelle sonstige Angaben<br />

im unmittelbaren Zusammenhang mit der Beteiligung<br />

und im Hinblick auf deren steuerliche Abwicklung.<br />

Der Treugeber hat keinen Anspruch auf Einsicht in das<br />

Treugeberregister bezüglich der Auskünfte oder auf<br />

Erhalt von Auskünften über die übrigen Treugeber. Im<br />

Übrigen hat der Treugeber nur im Rahmen der gesetz -<br />

lichen Auskunftsansprüche das Recht auf Einsicht in<br />

seine im Treugeberregister gespeicherten personen -<br />

bezogenen Daten.<br />

2. Der Treuhänder darf Auskünfte an die Gesellschaft, den<br />

Geschäftsführenden Kommanditisten der Gesellschaft,<br />

die Anbieter, die mit dem Beteiligungsangebot befassten<br />

Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschafts -<br />

prüfer und, sofern erforderlich, in- und ausländische<br />

Behörden sowie von dem Treuhänder oder dem Ge -<br />

schäftsführenden Kommanditisten der Gesellschaft mit<br />

der Verwaltung der Gesellschaft und/oder der Treugeberbeteiligung<br />

beauftragte Parteien (inkl. beauftragte<br />

Vertragspartner für die Einlagekapitalplatzierung sowie<br />

Vertriebskoordination) erteilen, u.a. insbesondere wenn<br />

dies der (beschleunigten) Abwicklung der Verwaltung<br />

oder Betreuung dient. Außer an die vorgenannten Parteien<br />

darf der Treuhänder keine Auskünfte erteilen,<br />

soweit nicht gesetzliche oder behördliche Verpflichtungen<br />

bestehen oder der Treugeber ausdrücklich zugestimmt<br />

hat.<br />

3. Der Treugeber ist damit einverstanden, dass im Rahmen<br />

dieses Treuhandvertrages und Gesellschaftsvertrages<br />

der Gesellschaft von ihm erhobene personenbezogene<br />

Daten gespeichert und genutzt werden und, dass<br />

die Weitergabe der Daten auch an Gesellschaften oder<br />

staatliche Stellen mit Sitz in Ländern außerhalb der EU<br />

bzw. des EWR, deren Datenschutzniveau möglicherweise<br />

niedriger als in Deutschland ist, erfolgen kann,<br />

sofern dies zur Vermeidung von (Quellen-)Steuern oder<br />

sonstigen Nachteilen für die Gesellschaft führt.<br />

§17 SCHLUSSBESTIMMUNGEN<br />

1. Die Parteien stimmen darin überein, dass durch diesen<br />

Treuhandvertrag ausschließlich Rechte und Pflichten<br />

der Parteien untereinander begründet werden und insbesondere<br />

kein Rechtsverhältnis zwischen verschiedenen<br />

Treugebern, etwa in Form einer Gesellschaft bürgerlichen<br />

Rechts begründet wird bzw. begründet werden<br />

soll.<br />

2. Soweit eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam<br />

oder lückenhaft ist oder werden sollte, behalten die<br />

übrigen Bestimmungen des Vertrages ihre Gültigkeit,<br />

sofern nicht daraus einer Vertragspartei eine unzumutbare<br />

Härte entsteht. An die Stelle der unwirksamen<br />

Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.<br />

3. Nebenabreden zu diesem Vertrag sowie Änderungen<br />

und Ergänzungen dieses Vertrages – einschließlich dieser<br />

Schriftformabrede – bedürfen der Schriftform,<br />

sofern nicht kraft zwingenden Rechts eine strengere<br />

Form vorgeschrieben ist.<br />

4. Dieser Treuhandvertrag unterliegt deutschem Recht.<br />

Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen und Gerichtsstand<br />

für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang<br />

mit diesem Treuhandvertrag ist, soweit rechtlich<br />

zulässig, der Sitz des Treuhänders.<br />

Treugeber<br />

AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud IV“ mbH,<br />

gez. durch Rüdiger Dornhof und Martin Kloss<br />

jeweils als Geschäftsführer<br />

Doric Flight Management 16 GmbH,<br />

gez. durch Dr. Peter E. Hein als Geschäftsführer<br />

167


TEIL D // VERMÖGENSANLAGEN-VERKAUFSPROSPEKTVERORDNUNG //<br />

BESONDERE ANGABEN NACH DER VERMÖGENS-<br />

ANLAGEN-VERKAUFSPROSPEKTVERORDNUNG<br />

Dieser Verkaufsprospekt unterliegt der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung<br />

(VermVerkProspV)<br />

vom 16. Dezember 2004. Die nachstehenden besonderen<br />

Angaben sind zur Erfüllung der Pflichten nach der Verm-<br />

VerkProspV erforderlich.<br />

§4 Satz 1 Nr. 1 VermVerkProspV<br />

Der Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlage<br />

beträgt 61.990.000 EUR („Einlagekapital“). Die Mindestzeichnungssumme<br />

beträgt 10.000 EUR, woraus sich rechnerisch<br />

eine Gesamtanzahl der angebotenen Kommandit -<br />

anteile von 6.199 ergibt.<br />

Der Geschäftsführende Kommanditist ist berechtigt, das<br />

geplante Einlagekapital nach seinem Ermessen um bis 2%<br />

zu erhöhen oder zu verringern.<br />

§4 Satz 1 Nr. 2 VermVerkProspV<br />

Die Anbieter der Vermögensanlage, die Doric Emissionshaus<br />

GmbH & Co.KG und HANSA TREUHAND Finance GmbH &<br />

Co.KG, übernehmen nicht die Zahlung von Steuern für die<br />

Anleger und/oder den Emittenten.<br />

§4 Satz 1 Nr. 8 VermVerkProspV<br />

Das Angebot erfolgt in der Bundesrepublik Deutschland und<br />

in der Schweiz. Die Höhe der Teilbeträge des Emissionskapitals<br />

steht nicht fest.<br />

§6 Satz 1 Nr. 2 VermVerkProspV<br />

Am Tag der Aufstellung dieses Verkaufsprospektes sind nur<br />

die Doric Flight Management 16 GmbH und die AGR Treuhandgesellschaft<br />

„Sky Cloud IV“ mbH am Kapital des Emittenten<br />

beteiligt. Wertpapiere oder Vermögensanlagen im<br />

Sinne des §8f Abs.1 des Verkaufsprospektgesetzes wurden<br />

bisher nicht ausgegeben.<br />

§6 Satz 2 und 3 VermVerkProspV<br />

Da der Emittent keine Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft<br />

auf Aktien ist, existieren keine umlaufenden<br />

Wertpapiere, die einen Umtausch oder ein Bezugsrecht auf<br />

Aktien einräumen.<br />

§7 Abs. 2 VermVerkProspV<br />

Die Gesellschaft wurde von den Gründungsgesellschaftern,<br />

dem Komplementär Alpha Flight Control GmbH, dem Ge -<br />

schäftsführenden Kommanditisten Doric Flight Control 17<br />

GmbH und dem weiteren Kommanditisten Doric Treuhand<br />

GmbH, jeweils mit Sitz in Offenbach am Main, am 8. Dezember<br />

2008 auf unbestimmte Dauer errichtet. Die Doric Flight<br />

Control 17 GmbH wurde am 12. Januar 2009 umfirmiert in<br />

Doric Flight Administration GmbH. Mit Beschlüssen vom<br />

18. Mai 2009 bzw. 3. Juni 2009 wurden der Geschäftsführende<br />

Kommanditist Doric Flight Administration GmbH bzw.<br />

der Komplementär Alpha Flight Control GmbH ausgetauscht.<br />

Eingetreten sind Alpha Flight Management GmbH als<br />

Geschäftsführender Kommanditist und Omega Flight Control<br />

GmbH als Komplementär.<br />

Am 24. März 2011 wurden Omega Flight Control GmbH und<br />

Alpha Flight Management GmbH, durch die Doric Flight<br />

Control 16 GmbH als Komplementär sowie die Doric Flight<br />

Management 16 GmbH als Geschäftsführender Kommanditist<br />

ausgetauscht. Die Doric Flight Management 16 GmbH<br />

hat im Wege der Sonderrechtsnachfolge den Kommanditanteil<br />

der Alpha Flight Management GmbH übernommen.<br />

Gleichzeitig wurde beschlossen, die Einlagen der Kommanditisten<br />

nicht mehr in US-Dollar, sondern in Euro zu führen.<br />

Doric Flight Management 16 GmbH und Doric Treuhand<br />

GmbH erhöhten demzufolge ihre jeweiligen Einlagen auf<br />

jeweils 5 TEUR.<br />

Am 30. März 2011 haben die Doric Treuhand GmbH und die<br />

AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud IV“ mbH einen Kaufvertrag<br />

über die Gesellschaftsanteile der Doric Treuhand<br />

GmbH an der Doric Flugzeugfonds Sechzehnte GmbH & Co.<br />

KG abgeschlossen. Die AGR Treuhandgesellschaft „Sky<br />

Cloud IV“ mbH hat mit Wirkung zum 14. April 2011 die<br />

Ge sellschaftsanteile der Doric Treuhand GmbH i.H.v.<br />

5 TEUR übernommen. Die Doric Treuhand GmbH ist aus<br />

der Gesellschaft ausgeschieden.<br />

Die AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud IV“ mbH ist<br />

gleichzeitig auch Mittelverwendungskontrolleur. Die Gründungsgesellschafter<br />

Alpha Flight Control GmbH, Doric Flight<br />

168


VERMÖGENSANLAGEN-VERKAUFSPROSPEKTVERORDNUNG // TEIL D<br />

Control 17 GmbH und Doric Treuhand GmbH sowie die eingetretenen<br />

Gesellschafter Doric Flight Control 16 GmbH und<br />

Doric Flight Management 16 GmbH sind an Unternehmen,<br />

die mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlage be -<br />

auftragt sind, an Unternehmen, die dem Emittenten Fremdkapital<br />

zur Verfügung stellen oder Unternehmen, die im<br />

Zusammenhang mit der Herstellung des Anlageobjektes<br />

nicht nur geringfügige Lieferungen oder Leistungen erbringen,<br />

weder unmittelbar noch mittelbar beteiligt.<br />

§8 Abs. 1 Nr. 2 VermVerkProspV<br />

Es existieren keine Patente, Lizenzen, Verträge oder neuen<br />

Herstellungsverfahren, die von wesentlicher Bedeutung für<br />

die Geschäftstätigkeit oder die Ertragslage des Emittenten<br />

sind. Der Emittent ist damit von Patenten, Lizenzen, Verträgen<br />

oder neuen Herstellungsverfahren nicht abhängig.<br />

§8 Abs. 1 Nr. 3 VermVerkProspV<br />

Es bestehen keine Gerichts- oder Schiedsverfahren, die<br />

einen wesentlichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage des<br />

Emittenten haben können.<br />

zusammenhängender Geschäfte, einschließlich des Liquiditätsmanagements<br />

des Emittenten. Die Nettoeinnahmen aus<br />

dem Angebot werden für den Erwerb des Flugzeuges und<br />

die Bildung einer Liquiditätsreserve verwendet. Die Nettoeinnahmen<br />

aus dem Angebot sind für die Erreichung des Anlagezieles,<br />

d.h. dem Erwerb des Flugzeuges vom Typ Airbus<br />

A380-800 (Anlageobjekt), dessen langfristige Vermietung<br />

zur Nutzung durch Dritte sowie zur Bildung einer Liquiditätsreserve<br />

nicht ausreichend. Es werden deshalb zusätzliche<br />

Fremdmittel aufgenommen. Für sonstige Zwecke werden<br />

die Nettoeinnahmen nicht genutzt.<br />

In Bezug auf den Realisierungsgrad des Projektes hat der<br />

Emittent am 20. September 2011 einen Leasingvertrag mit<br />

Emirates und am 21. September 2011 einen Darlehensvertrag<br />

mit einem Bankenkonsortium abgeschlossen. Eine<br />

Kaufvertragsübernahmevereinbarung über den Erwerb des<br />

Airbus A380 mit der MSN 103 wurde noch nicht abgeschlossen.<br />

Diese wird planmäßig vor Auslieferung des Flugzeuges,<br />

welche im Juni 2012 erfolgen soll, von dem Emittenten,<br />

Emirates und Airbus unterzeichnet.<br />

§8 Abs. 1 Nr. 4 VermVerkProspV<br />

Die wichtigste laufende <strong>Invest</strong>ition des Emittenten, die<br />

durch die Unterzeichnung des Leasingvertrages und der<br />

Darlehensverträge im September 2011 initiiert wurde, ist der<br />

Erwerb eines Flugzeuges vom Typ Airbus A380-800, der<br />

gemäß Prognose im Juni 2012 abgeschlossen sein wird.<br />

Über die Finanzanlagen hinaus gibt es keine weiteren laufenden<br />

<strong>Invest</strong>itionen des Emittenten.<br />

§8 Abs. 2 VermVerkProspV<br />

Die Tätigkeit des Emittenten ist nicht durch außergewöhn -<br />

liche Ereignisse beeinflusst worden.<br />

§9 Abs. 1 VermVerkProspV<br />

§9 Abs. 2 Nr. 1 VermVerkProspV<br />

Anlageziele und Anlagepolitik des Emittenten sind der<br />

Erwerb, die langfristige Vermietung bzw. Verleasung und<br />

somit die Erzielung von Einnahmen aus Leasingraten sowie<br />

die Verwertung eines Flugzeuges vom Typ Airbus A380-800<br />

(Anlageobjekt) und die Durchführung sämtlicher damit<br />

§9 Abs. 2 Nr. 2 VermVerkProspV<br />

Den Prospektverantwortlichen (Doric Emissionshaus<br />

GmbH & Co.KG und HANSA TREUHAND Finance GmbH &<br />

Co.KG), den Gründungsgesellschaftern (Alpha Flight Control<br />

GmbH, Doric Flight Control 17 GmbH und Doric Treuhand<br />

GmbH), den eingetretenen Gesellschaftern (Doric Flight<br />

Control 16 GmbH und Doric Flight Management 16 GmbH),<br />

den Mitgliedern der Geschäftsführung des Emittenten<br />

(Dr. Peter E. Hein, Sönke Fanslow) und dem Treuhänder<br />

sowie dem Mittelverwendungskontrolleur (AGR Treuhandgesellschaft<br />

„Sky Cloud IV“ mbH) stand oder steht das Eigentum<br />

am Anlageobjekt oder wesentlichen Teilen desselben<br />

nicht zu, und es steht diesen Personen auch aus anderen<br />

Gründen eine dingliche Berechtigung am Anlageobjekt nicht<br />

zu.<br />

169


TEIL D // VERMÖGENSANLAGEN-VERKAUFSPROSPEKTVERORDNUNG //<br />

§9 Abs. 2 Nr. 3 VermVerkProspV<br />

Das Flugzeug vom Typ Airbus A380-800 wird im Rahmen<br />

des abgeschlossenen Darlehensvertrages bis zur Rückführung<br />

aller Darlehensverpflichtungen durch ein Pfandrecht<br />

zugunsten des Sicherheitentreu händers verpfändet. Darüber<br />

hinaus gibt es keine nicht nur unerheblichen dinglichen<br />

Belastungen des Flugzeuges.<br />

§9 Abs. 2 Nr. 4 VermVerkProspV<br />

Das Flugzeug vom Typ Airbus A380 wird im Rahmen des<br />

Darlehensvertrages bis zur Rückführung aller Darlehensverpflichtungen<br />

durch ein Pfandrecht verpfändet. Darüber<br />

hinaus existieren keine rechtlichen oder tatsächlichen<br />

Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten des Anlageobjektes,<br />

insbesondere nicht im Hinblick auf das Anlageziel.<br />

§9 Abs. 2 Nr. 5 VermVerkProspV<br />

Es liegen gegenwärtig alle erforderlichen behördlichen<br />

Genehmigungen zur Erreichung des Anlageziels vor.<br />

§9 Abs. 2 Nr. 6 VermVerkProspV<br />

Die Verträge, die der Emittent über die Anschaffung oder<br />

Herstellung des Anlageobjektes oder wesentlicher Teile<br />

davon zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung geschlossen<br />

hat, sind auf Seite 101f. beschrieben.<br />

§9 Abs. 2 Nr. 8 VermVerkProspV<br />

Von den Prospektverantwortlichen (Doric Emissionshaus<br />

GmbH & Co.KG und HANSA TREUHAND Finance GmbH &<br />

Co.KG), den Gründungsgesellschaftern (Alpha Flight Control<br />

GmbH, Doric Flight Control 17 GmbH und Doric Treuhand<br />

GmbH) sowie den eingetretenen Gesellschaftern (Doric Flight<br />

Control 16 GmbH, Doric Flight Management 16 GmbH), den<br />

Mitgliedern der Geschäftsführung des Emittenten (Dr. Peter E.<br />

Hein, Sönke Fanslow) und dem Treuhänder sowie dem Mittelverwendungskontrolleur<br />

(AGR Treuhandgesellschaft „Sky<br />

Cloud IV“ mbH) werden keine nicht nur geringfügigen Leistungen<br />

und Lieferungen er bracht.<br />

§12 Abs. 1 Nr. 1 VermVerkProspV<br />

Eine gesonderte Funktionsverteilung bei den Mitgliedern der<br />

Geschäftsführung des Emittenten findet nicht statt.<br />

§12 Abs. 1 Nr. 2 VermVerkProspV<br />

Der Emittent wurde am 8. Dezember 2008 gegründet. Das<br />

erste Geschäftsjahr war ein Rumpfgeschäftsjahr und endete<br />

am 31. Dezember 2008. Die beiden darauf folgenden Ge -<br />

schäftsjahre 2009 und 2010 endeten jeweils am 31. Dezember<br />

eines jeden Jahres. Es wurden weder den Mitgliedern<br />

der Geschäftsführung des Emittenten der vergangenen<br />

Jahre noch den Mitgliedern der Geschäftsführung des Emittenten<br />

des Geschäftsjahres 2011 Gesamtbezüge (insbesondere<br />

Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen,<br />

Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen<br />

jeder Art) für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr<br />

gewährt.<br />

§12 Abs. 4 VermVerkProspV<br />

Es gibt keine solchen Personen, die nicht in den Kreis der<br />

nach dieser Verordnung angabepflichtigen Personen fallen,<br />

die die Herausgabe oder den Inhalt des Prospektes oder die<br />

Abgabe oder den Inhalt des Angebotes der Vermögensanlage<br />

aber wesentlich beeinflusst haben.<br />

§14 VermVerkProspV<br />

Für die Verzinsung oder Rückzahlung der angebotenen Vermögensanlage<br />

hat keine juristische Person oder Gesellschaft<br />

die Gewährleistung übernommen.<br />

170


JAHRESABSCHLUSS UND LAGEBERICHT // TEIL D<br />

JAHRESABSCHLUSS UND LAGEBERICHT<br />

DER DORIC FLUGZEUGFONDS SECHZEHNTE GMBH &CO.KG<br />

Der Emittent ist nicht verpflichtet, einen Jahresabschluss<br />

prüfen zu lassen und einen Lagebericht aufzustellen und<br />

prüfen zu lassen. Er hat dennoch zum 31. Dezember 2010<br />

einen Jahresabschluss und Lagebericht nach den Bestimmungen<br />

des Ersten Unterabschnitts des Zweiten Abschnitts<br />

des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches aufgestellt<br />

und entsprechend den Bestimmungen der §§317 bis 324<br />

des Handelsgesetzbuches prüfen lassen. Der geprüfte Jahresabschluss<br />

und Lagebericht sind nachfolgend abgebildet.<br />

Eine Zwischenübersicht wurde nicht erstellt und veröffentlicht.<br />

Der Emittent ist nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses<br />

verpflichtet.<br />

//BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2010<br />

AKTIVA 31.12.2010 VORJAHR<br />

EUR EUR TEUR<br />

A. UMLAUFVERMÖGEN<br />

II. Forderungen und sonstige<br />

Vermögensgegenstände<br />

Sonstige Vermögensgegenstände 223,05 0<br />

II. Guthaben bei Kreditinstituten 647,64 3<br />

870,69 3<br />

870,69 3<br />

PASSIVA 31.12.2010 VORJAHR<br />

EUR EUR TEUR<br />

A. EIGENKAPITAL<br />

Kapitalanteile der Kommanditisten<br />

1.Festkapital 4.461,30 4<br />

2.Variables Kapital – 4.390,61 – 3<br />

70,69 1<br />

B. RÜCKSTELLUNGEN<br />

Sonstige Rückstellungen 800,00 1<br />

C. VERBINDLICHKEITEN<br />

1.Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0,00 0<br />

2.Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0,00 1<br />

0,00 1<br />

870,69 3<br />

171


TEIL D // JAHRESABSCHLUSS UND LAGEBERICHT //<br />

//GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2010<br />

2010 VORJAHR<br />

EUR<br />

TEUR<br />

1. Sonstige betriebliche Erträge 2,00 0<br />

2. Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.399,33 2<br />

3. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 0<br />

4. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 0<br />

5. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit/Jahresfehlbetrag – 1.397,33 – 2<br />

Doric Flugzeugfonds Sechzehnte GmbH & Co.KG,<br />

Offenbach am Main<br />

ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM<br />

01. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2010<br />

A. Allgemeine Angaben<br />

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß den §§242ff.<br />

und §§264ff. HGB aufgestellt. Die Doric Flugzeugfonds Sechzehnte<br />

GmbH & Co.KG (kurz: Gesellschaft) hat teilweise von<br />

den Aufstellungserleichterungen für kleine Gesellschaften<br />

Gebrauch gemacht. Persönlich haftender Gesellschafter der<br />

Gesellschaft ist die Omega Flight Control GmbH, Offenbach<br />

am Main (Komplementär). Das voll eingezahlte Stammkapital<br />

beträgt 25.000,– EUR.<br />

Auf den Vorjahresabschluss wurden die Neuregelungen<br />

durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz zulässigerweise<br />

nicht angewandt. Die Vorjahreswerte wurden gemäß<br />

Art. 67 EGHGB nicht an die Neuregelungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes<br />

angepasst.<br />

Der Geschäftsführung der Omega Flight Control GmbH<br />

gehörten im Berichtszeitraum an:<br />

Die Geschäftsführung der Gesellschaft obliegt der Alpha<br />

Flight Management GmbH, Offenbach am Main (Geschäftsführender<br />

Kommanditist). Der Geschäftsführung der Alpha<br />

Flight Management GmbH gehörten im Berichtszeitraum an:<br />

Martina Allinger, Kauffrau<br />

Dr. Peter E. Hein, Jurist<br />

Sibylle Pähler, Diplom-Kauffrau<br />

B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />

Folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden<br />

angewandt:<br />

Sonstige Vermögensgegenstände sowie Guthaben bei<br />

Kreditinstituten wurden zu Nominalwerten angesetzt.<br />

Rückstellungen wurden in Höhe der voraussichtlichen<br />

Verpflichtungen und unter Berücksichtigung aller erkennbaren<br />

Risiken zum Erfüllungsbetrag angesetzt.<br />

Aufwendungen und Erträge wurden periodengerecht<br />

abgegrenzt.<br />

Die Umrechnung laufender, in fremder Währung vorgenommener<br />

Buchungen erfolgt zum amtlichen Umsatzsteuerumrechnungskurs.<br />

Martina Allinger, Kauffrau<br />

Dr. Peter E. Hein, Jurist<br />

Sibylle Pähler, Diplom-Kauffrau<br />

172


JAHRESABSCHLUSS UND LAGEBERICHT // TEIL D<br />

C. Erläuterungen zum Jahresabschluss<br />

Die sonstigen Vermögensgegenstände bestehen i.H.v. 144,92 EUR (Vorjahr: 0,– EUR) aus Forderungen gegen<br />

Gesellschafter.<br />

//UNTER DEN KAPITALANTEILEN DER KOMMANDITISTEN WERDEN ZUM 31. DEZEMBER 2010 AUSGEWIESEN:<br />

EUR<br />

EUR<br />

Festkapital, Kapitalkonto I (6.000,– USD) 4.461,30<br />

Variables Kapital, Kapitalkonto II<br />

Agio (0,– USD) 0,00<br />

Entnahmen – 0,37<br />

Verlustvortrag – 2.992,91<br />

Jahresfehlbetrag 2010 – 1.397,33 – 4.390,61<br />

70,96<br />

Die Hafteinlagen zum 31. Dezember 2010 betragen 60,– EUR.<br />

//VERBINDLICHKEITENSPIEGEL<br />

RESTLAUFZEIT < 1 JAHR RESTLAUFZEIT > 5 JAHRE BESICHERUNG<br />

EUR<br />

EUR<br />

31.12.2010<br />

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0,00 0,00<br />

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0,00 0,00<br />

Davon gegenüber Gesellschaftern 0,00 0,00<br />

Vorjahr<br />

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 50,00 0,00<br />

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 407,14 0,00<br />

Davon gegenüber Gesellschaftern 407,14 0,00<br />

D. Sonstige Angaben<br />

Mutterunternehmen i.S.d. §285 Nr. 14 HGB ist die Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH, Offenbach am Main.<br />

Offenbach am Main, den 03. Februar 2011<br />

Der persönlich haftende Gesellschafter: Omega Flight Control GmbH<br />

gez. Sibylle Pähler<br />

Der Geschäftsführende Kommanditist: Alpha Flight Management GmbH<br />

gez. Martina Allinger<br />

173


TEIL D // JAHRESABSCHLUSS UND LAGEBERICHT //<br />

Doric Flugzeugfonds Sechzehnte GmbH & Co.KG,<br />

Offenbach am Main<br />

LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM<br />

01. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2010<br />

1. Rechtliche und wirtschaftliche Grundlagen<br />

Die Doric Flugzeugfonds Sechzehnte GmbH & Co.KG (kurz:<br />

Gesellschaft) wurde am 08. Dezember 2008 gegründet und<br />

am 22. Dezember 2008 im Handelsregister Offenbach am<br />

Main unter der Nummer HRA 41217 eingetragen. Der Sitz<br />

der Gesellschaft befindet sich in 63065 Offenbach am Main.<br />

2. Geschäftsverlauf<br />

Die Gesellschaft war bis zum Bilanzstichtag nicht operativ<br />

tätig.<br />

3. Voraussichtliche Entwicklung der Gesellschaft<br />

sowie wesentliche Chancen und Risiken der<br />

künftigen Entwicklung<br />

Ziel der Gesellschaft ist es, <strong>Invest</strong>itionen in geschlossene<br />

Fonds unter Berücksichtigung eines optimalen Verhältnisses<br />

von Rendite und Risiko zu tätigen. Ein unmittelbarer Einfluss<br />

der Gesellschaft auf die Geschäftsführung dieser Fonds ist<br />

dabei nicht geplant.<br />

Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb von Wirtschaftsgütern<br />

jeglicher Art, deren Verwaltung, Vermietung<br />

und Verwertung sowie die Durchführung sämtlicher damit<br />

zusammenhängender Geschäfte und Handlungen, soweit<br />

sie nicht genehmigungspflichtig sind.<br />

Aus heutiger Sicht wird die Gesellschaft in der Lage sein,<br />

ihre finanziellen Verpflichtungen aus den Kapitaleinlagen zu<br />

erfüllen. Darüber hinaus wird davon ausgegangen, in absehbarer<br />

Zeit geeignete <strong>Invest</strong>itionen zu tätigen.<br />

Wesentliche Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung<br />

der Gesellschaft sind derzeit nicht erkennbar.<br />

Offenbach am Main, den 03. Februar 2011<br />

Der persönlich haftende Gesellschafter: Omega Flight Control GmbH<br />

gez. Sibylle Pähler<br />

Der Geschäftsführende Kommanditist: Alpha Flight Management GmbH<br />

gez. Martina Allinger<br />

174


JAHRESABSCHLUSS UND LAGEBERICHT // TEIL D<br />

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers<br />

An die Doric Flugzeugfonds Sechzehnte GmbH & Co.KG,<br />

Offenbach am Main<br />

Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz,<br />

Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung<br />

der Buchführung und den Lagebericht der Doric<br />

Flugzeugfonds Sechzehnte GmbH & Co.KG, Offenbach am<br />

Main, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember<br />

2010 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss<br />

und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen<br />

Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen<br />

des Gesellschaftsvertrags liegen in der Verantwortung des<br />

geschäftsführenden Gesellschafters der Gesellschaft. Unsere<br />

Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten<br />

Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss<br />

unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht<br />

abzugeben.<br />

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung entsprechend<br />

§317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer<br />

festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger<br />

Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so<br />

zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße,<br />

die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss<br />

unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger<br />

Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes<br />

der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken,<br />

mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der<br />

Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse<br />

über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und<br />

rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen<br />

über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung<br />

werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen<br />

internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die<br />

Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht<br />

überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die<br />

Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze<br />

und der wesentlichen Einschätzungen des<br />

geschäftsführenden Gesellschafters sowie die Würdigung<br />

der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des<br />

Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung<br />

eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung<br />

bildet.<br />

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.<br />

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung<br />

gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss<br />

der Doric Flugzeugfonds Sechzehnte GmbH&Co.KG, Offenbach<br />

am Main, den gesetzlichen Vorschriften und den er -<br />

gänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und<br />

vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger<br />

Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes<br />

Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der<br />

Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss,<br />

vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von<br />

der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken<br />

der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.<br />

München, den 11. Februar 2011<br />

Deloitte & Touche GmbH<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

(Stadter)<br />

(ppa. Vogel)<br />

Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer<br />

175


TEIL D // ANGABEN ÜBER DEN GESCHÄFTSVERLAUF //<br />

ANGABEN ÜBER DEN GESCHÄFTSVERLAUF/<br />

GESCHÄFTSAUSSICHTEN DES EMITTENTEN<br />

Angaben über den Geschäftsverlauf des Emittenten<br />

seit Abschluss des letzten Geschäftsjahres<br />

Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb eines Flug -<br />

zeuges vom Typ Airbus A380-800 mit der Seriennummer<br />

MSN 103, dessen Vermietung, Verleasung und dessen Verwertung<br />

sowie die Durchführung sämtlicher damit zusammenhängender<br />

Geschäfte, einschließlich des Liquiditäts -<br />

managements der Gesellschaft.<br />

Die Gesellschaft ist berechtigt, Rechtshandlungen und<br />

Rechtsgeschäfte aller Art durchzuführen und durchführen<br />

zu lassen sowie sich an Gesellschaften zu beteiligen, die<br />

geeignet sind, den Gesellschaftsgegenstand zu fördern oder<br />

damit zusammenhängen. Sie kann zu diesem Zweck auch<br />

Gesellschaften erwerben, gründen oder sich daran beteiligen<br />

sowie Zweigniederlassungen im In- und Ausland gründen.<br />

Um diesen Gegenstand des Unternehmens zu erfüllen, hat<br />

der Emittent nach Abschluss des letzten Geschäftsjahres die<br />

folgenden Vereinbarungen und Verträge bis zum Zeitpunkt<br />

der Prospektaufstellung abgeschlossen:<br />

Vertrag über die Vermittlung einer Eigenkapitalzwischenfinanzierung<br />

mit der HANSA TREUHAND Finance GmbH&<br />

Co.KG vom 15. April 2011<br />

Vertrag über die Leasingvermittlung mit Doric Asset<br />

Finance GmbH & Co.KG vom 15. April 2011<br />

Konzeptionsvertrag mit HANSA TREUHAND Finance<br />

GmbH & Co. KG und Doric Emissionshaus GmbH &<br />

Co.KG vom 2. September 2011<br />

Marketings- und Vertriebsunterstützungsvertrag mit<br />

HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co.KG vom<br />

2. September 2011<br />

Geschäftsbesorgungsvertrag mit der HANSA TREU-<br />

HAND Finance GmbH & Co.KG vom 2. September 2011<br />

Geschäftsbesorgungsvertrag/Anteilsverwaltung mit der<br />

AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud IV“ mbH vom<br />

22. September 2011<br />

Mittelverwendungskontrollvertrag mit der AGR Treuhandgesellschaft<br />

„Sky Cloud IV“ vom 22. September 2011.<br />

Leasingvertrag mit Emirates vom 20. September 2011<br />

Langfristiges Darlehen mit dem Bankenkonsortium unter<br />

der Führung der NORD/LB vom 21. September 2011<br />

Darüber hinaus gibt es keine wesentlichen Änderungen des<br />

Geschäftsverlaufs des Emittenten seit Abschluss des letzten<br />

Geschäftsjahres bis zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung.<br />

Zwischenfinanzierungsdarlehensvertrag mit der<br />

NORD/LB vom 14. September 2011 und dazugehörende<br />

Vereinbarungen<br />

Platzierungsgarantievereinbarung mit Herrn Hermann<br />

Ebel vom 14. September 2011<br />

Asset-Management- und Remarketing-Vertrag mit<br />

Doric Asset Finance&Verwaltungs GmbH vom<br />

20. September 2011<br />

Vertriebsvereinbarung mit der HANSA TREUHAND<br />

Finance GmbH & Co.KG vom 2. September 2011<br />

Vertrag über die Vermittlung vom langfristigen Fremd -<br />

kapital mit Doric Asset Finance GmbH & Co.KG vom<br />

15. April 2011<br />

176


GESCHÄFTSAUSSICHTEN DES EMITTENTEN // TEIL D<br />

Geschäftsaussichten des Emittenten bis zum Ende des<br />

laufenden Geschäftsjahres<br />

Der Emittent wird voraussichtlich seine operative Tätigkeit<br />

im Juni 2012 mit der Übernahme des Flugzeuges vom Typ<br />

Airbus A380-800 aufnehmen. Die Vermögens-, Finanz- und<br />

Ertragslage des Emittenten ist durch den Kauf und die Vermietung<br />

bzw. Verleasung des Flugzeuges bestimmt. Der<br />

Kaufpreis beträgt 234 Millionen USD bzw. rund 175,94 Millionen<br />

EUR 1 . Dieser wird teilweise durch das langfristige<br />

Darlehen mit einem Bankenkonsortium, unter der Führung<br />

der NORD/LB (Laufzeit insgesamt zehn Jahre) i.H.v. bis zu<br />

145 Millionen USD finanziert. Zudem erhält der Emittent<br />

eine Leasingsonderzahlung i.H.v. 24 Millionen USD bzw.<br />

18,05 Millionen EUR 1 , die bei Übernahme des Flugzeuges<br />

zusätzlich zu den laufenden monatlichen Leasingraten vom<br />

Leasingnehmer zu zahlen ist. Der Restbetrag soll durch von<br />

Anlegern einzuwerbendes Einlagekapital gedeckt werden.<br />

Gemäß Prognose erfolgt die Platzierung des Einlagekapitals<br />

bis zum 31. Dezember 2011. Sollte dies tatsächlich nicht der<br />

Fall sein, kann der Emittent bei Auslieferung des Flugzeuges<br />

ein Zwischenfinanzierungsdarlehen bei der NORD/LB ziehen<br />

und dieses durch Einwerbung von Einlagekapital zurück -<br />

führen. Sollte die Platzierung des Einlagekapitals bis zum<br />

30. Mai 2012 nicht erfolgt sein, garantiert Herr Hermann Ebel<br />

im Rahmen einer Platzierungsgarantievereinbarung, sich<br />

in Höhe des fehlenden Betrages bis zu einer Summe von<br />

51 Millionen EUR Zug um Zug gegen Einräumung eines entsprechenden<br />

Anteils an der Beteiligungsgesellschaft zu<br />

beteiligen (vgl. auch Seite 112).<br />

Der Leasingvertrag mit Emirates soll zunächst über zehn<br />

Jahre laufen. Emirates hat darüber hinaus die Option, den<br />

Leasingvertrag zunächst um zwei Jahre und darauf folgend<br />

um weitere drei Jahre zu verlängern. Ab Übernahme des<br />

Flugzeuges hat die Fluggesellschaft eine monatliche Leasingrate<br />

von 1.566 TUSD und 455 TEUR für die ersten zehn<br />

Jahre sowie 525 TUSD und 479 TEUR für die weiteren zwei<br />

Jahre an den Emittenten zu leisten. Bei Inanspruchnahme<br />

der zweiten Verlängerungsoption hat die Fluggesellschaft<br />

eine monatliche Leasingrate von mindestens 570 TUSD und<br />

819 TEUR für weitere drei Jahre an den Emittenten zu zahlen.<br />

Die weitere Geschäftsentwicklung des Emittenten wird im<br />

Wesentlichen von der Vermietung des Flugzeuges an<br />

Emirates und schließlich vom Zeitpunkt und der Höhe des<br />

Veräußerungserlöses des Flugzeuges abhängen.<br />

Aus heutiger Sicht wird die Beteiligungsgesellschaft in der<br />

Lage sein, aus den vereinnahmten Leasingraten ihre finanziellen<br />

Verpflichtungen zu erfüllen.<br />

1<br />

Umgerechnet mit einem Wechselkurs i.H.v. EUR/USD 1,33.<br />

177


TEIL D // INFORMATIONEN BEI FERNABSATZVERTRÄGEN //<br />

INFORMATIONEN BEI FERNABSATZVERTRÄGEN<br />

1. VERTRAGSABSCHLUSS, ERWERB UND<br />

WESENTLICHE MERKMALE DER BETEILIGUNG<br />

Gegenstand der Doric Flugzeugfonds Sechzehnte GmbH&<br />

Co.KG (nachfolgend auch: Fondsgesellschaft) ist der<br />

Erwerb, die Vermietung, Verleasung und Verwertung eines<br />

Passagierflugzeuges vom Typ Airbus A380-800. Die von<br />

den Anlegern eingebrachten Beteiligungsbeträge werden<br />

zur Finanzierung des Erwerbs des Flugzeuges sowie der<br />

Erwerbsneben- und sonstigen Transaktionskosten durch<br />

den Emittenten verwendet. Die Anleger partizipieren an<br />

den Erlösen, die der Emittent aus der Überlassung des<br />

Flugzeuges zur Nutzung an Dritte sowie einer etwaigen<br />

späteren Verwertung des Flugzeuges erzielt.<br />

Der auf Erwerb einer mittelbaren (treuhänderisch gehaltenen)<br />

Kommanditbeteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

gerichtete Vertrag kommt durch die Annahme der Beitrittserklärung<br />

des Anlegers (Auftraggebers) durch den<br />

Treuhänder zustande. Es handelt sich um eine Euro-<br />

Beteiligung. Der Anleger zahlt den in der Beitrittserklärung<br />

genannten Euro-Betrag zzgl. Agio. Die Ergebnisrechnungen,<br />

die lediglich eine Prognose darstellen,<br />

finden sich auf Seite 72ff. des Prospektes. Die übrigen<br />

Merkmale der Beteiligung ergeben sich im Einzelnen<br />

aus dem Beteiligungsprospekt.<br />

2. VERTRAGLICHE MINDESTLAUFZEITEN UND<br />

BEFRISTUNG DER GÜLTIGKEITSDAUER<br />

Die Mindestvertragslaufzeit für die Beteiligungen<br />

erstreckt sich auf den 31. Dezember 2028.<br />

züglich 5% Agio auf diesen Betrag. In der Beitrittserklärung<br />

finden sich auch die Zahlungsbedingungen. Die<br />

Zahlungen erfolgen in Euro.<br />

4. GEGEBENENFALLS ZUSÄTZLICH ANFALLENDE<br />

KOSTEN<br />

Beim Erwerb der Beteiligung fallen keine Liefer- oder<br />

Versandkosten, zusätzliche Steuern oder Kosten an, die<br />

nicht über den Unternehmer abgeführt werden oder dem<br />

Anleger in Rechnung gestellt werden. Es können jedoch<br />

folgende zusätzliche Kosten Dritter anfallen:<br />

Für den Identitätsnachweis nach den Vorschriften des<br />

Geldwäschegesetzes können für den Anleger Kosten<br />

anfallen. Diese bestimmen sich nach der Art des Identitätsnachweises.<br />

Wird die Identität durch beglaubigte<br />

Kopie eines Ausweises nachgewiesen, richten sich die<br />

Gebühren nach den Sätzen der beglaubigenden Behörde<br />

oder nach den für die Notare geltenden gesetzlichen<br />

Regelungen. Im Fall des Rückgriffs oder der Durchführung<br />

des Identitätsnachweises durch eine Bank, ein<br />

Finanzdienstleistungsinstitut oder eine sonstige berechtigte<br />

Stelle, richten sich die zusätzlichen Kosten nach<br />

deren Gebührensätzen.<br />

Für die Kontenführung des Anlegers und den Zahlungsverkehr<br />

können Bankkosten anfallen, die vom Anleger<br />

zu tragen sind, wenn sie bei ihm entstehen, und deren<br />

Höhe sich nach den Kostensätzen der beteiligten Banken<br />

richtet.<br />

Eine Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung<br />

gestellten Informationen, insbesondere des Beteiligungsangebots,<br />

besteht nicht.<br />

3. GESAMTPREIS EINSCHLIESSLICH ALLER<br />

VERBUNDENEN PREISBESTANDTEILE UND<br />

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN<br />

Der Gesamtpreis der Beteiligung ergibt sich aus der<br />

Summe der vom Anleger selbst in die Beitrittserklärung<br />

einzutragenden Kapitaleinlage (Beteiligungsbetrag) zu -<br />

Im Übrigen können für den Anleger Kosten für Telefon,<br />

Fax, Internet und den postalischen Verkehr anfallen, die<br />

sich nach den Kostensätzen der Telekommunikationsanbieter<br />

bzw. der Post richten.<br />

Während der Laufzeit der erworbenen Beteiligung können<br />

sich zusätzliche Kosten ergeben, die im Gesellschaftsvertrag<br />

der Fondsgesellschaft sowie im Treuhandvertrag<br />

im Einzelnen geregelt sind. Dazu gehören z.B. Kosten<br />

bei Übertragung, Erbfall, Ausscheiden.<br />

178


INFORMATIONEN BEI FERNABSATZVERTRÄGEN // TEIL D<br />

5. HAUPTGESCHÄFTSTÄTIGKEIT UND<br />

AUFSICHTSBEHÖRDE<br />

Geschäftstätigkeit der AGR Treuhandgesellschaft<br />

„Sky Cloud IV“ mbH, (Treuhänder):<br />

Hauptgeschäftstätigkeit ist die Besorgung fremder Vermögensangelegenheiten<br />

im eigenen Namen durch die<br />

Übernahme von Treuhand- und Verwaltungsgeschäften<br />

für Flugzeugbeteiligungen.<br />

Aufsichtsbehörde: Bezirksamt Hamburg-Mitte,<br />

Wirtschafts- und Ordnungsamt, Klosterwall 2,<br />

20095 Hamburg<br />

6. SPEZIELLE RISIKEN UND ERTRÄGE<br />

Die Anlage unterliegt wegen ihrer spezifischen Merkmale<br />

und der durchzuführenden Vorgänge speziellen Risiken.<br />

Der Preis der Anlage unterliegt Schwankungen auf dem<br />

Finanzmarkt, auf die weder Anbieter noch Treuhänder<br />

oder Fondsgesellschaft nach der Schließung des Fonds<br />

Einfluss haben.<br />

7. LEISTUNGSVORBEHALT<br />

Ein Vorbehalt, eine gleichwertige Leistung oder im Falle<br />

der Nichtverfügbarkeit überhaupt keine Leistung zu<br />

erbringen, ist nicht vereinbart.<br />

8. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND<br />

Der Aufnahme von Beziehungen zum Verbraucher vor<br />

Abschluss des Fernabsatzvertrages liegt deutsches<br />

Recht zugrunde.<br />

Mit den Anlegern bestehen keine Vereinbarungen über<br />

das im Verhältnis zu ihnen anzuwendende Recht. Eine<br />

Gerichtsstandsvereinbarung wurde mit den Anlegern<br />

ebenfalls nicht vereinbart.<br />

9. VERTRAGSSPRACHE<br />

Die Sprache für Vertragsbedingungen, Vorabinformationen<br />

sowie die Sprache, in der wir uns mit Zustimmung<br />

des Anlegers verpflichten, während der Laufzeit des<br />

Vertrages zu kommunizieren, ist deutsch.<br />

Die Risiken der Anlage sowie die Preisschwankungen auf<br />

dem Finanzmarkt sind im Abschnitt „Risiken der Beteiligung“<br />

dieses Verkaufsprospekts dargestellt. Insbesondere<br />

sind folgende Risiken zu nennen, die vor allem auf<br />

den nachstehend bezeichneten Prospektseiten näher<br />

erläutert werden:<br />

Übernahmerisiko (Seite 26)<br />

Neuentwicklungsrisiko (Seite 27)<br />

Marktrisiko (Seite 24)<br />

Betriebskostenrisiken (Seite 18f.)<br />

Risiko bei der Veräußerung des Flugzeuges (Seite 17f.)<br />

Währungsrisiken (Seite 17)<br />

Eingeschränkte Fungibilität der Beteiligung (Seite 23)<br />

Änderungen der gesetzlichen, insbesondere steuerrechtlichen,<br />

Rahmenbedingungen<br />

(Seite 21f., 23, 25)<br />

Modifikationen am Flugzeug (Seite 19)<br />

Bonitätsrisiko (Seite 25)<br />

Leasingraten-Risiko (Seite 27)<br />

In der Vergangenheit erwirtschaftete Erträge sind kein<br />

Indikator für künftige Erträge.<br />

10. AUSSERGERICHTLICHE BESCHWERDE- UND<br />

RECHTSBEHELFSVERFAHREN<br />

Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Fernabsatzverträgen<br />

betreffend Finanzdienstleistungen kann sich ein<br />

Anleger, der sich nicht zum Zweck seiner gewerblichen<br />

oder selbständigen beruflichen Tätigkeit beteiligt hat<br />

(Verbraucher), schriftlich unter kurzer Schilderung des<br />

Sachverhalts und unter Beifügung der zum Verständnis<br />

der Beschwerde erforderlichen Unterlagen an folgende<br />

öffentliche Schlichtungsstelle wenden, wobei er zu ver -<br />

sichern hat, dass er in der Streitigkeit noch kein Gericht,<br />

keine Schlichtungsstelle und keine Gütestelle, die Streitbeilegung<br />

betreibt, angerufen und auch keinen außergerichtlichen<br />

Vergleich mit dem jeweiligen Beschwerdegegner<br />

abgeschlossen hat:<br />

Deutsche Bundesbank, Schlichtungsstelle,<br />

Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main.<br />

Einzelheiten finden sich unter www.bundesbank.de<br />

179


TEIL D // INFORMATIONEN BEI FERNABSATZVERTRÄGEN //<br />

Alle Anleger sind berechtigt, bei Streitigkeiten mit den<br />

unter Ziff.14 a) und c) genannten Anbietern oder der<br />

Fondsgesellschaft die<br />

Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V.,<br />

Postfach 640222, 10048 Berlin,<br />

mit einer Beschwerde anzurufen und ein Schlichtungsverfahren<br />

einzuleiten. Gegenstand des Verfahrens können<br />

das durch eine Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

zwischen Beschwerdeführerin und Beschwerdegegner<br />

begründete rechtliche Verhältnis sowie die mit der Verwaltung<br />

der Fondsbeteiligung im Zusammenhang stehenden<br />

Sachverhalte, mit Ausnahme von Gesellschafterbeschlüssen<br />

oder kaufmännischen Entscheidungen, sein.<br />

Die Beschwerde ist schriftlich mit vorhandenen Unterlagen<br />

und einer kurzen Sachverhaltsschilderung einzureichen.<br />

Ihr ist die Versicherung beizufügen, dass die Streitigkeit<br />

weder bei Gericht noch einer anderen Güte- oder<br />

Schlichtungsstelle anhängig ist und auch noch kein<br />

anderweitiger außergerichtlicher Vergleich abgeschlossen<br />

worden ist. Außerdem muss der Anleger sich damit<br />

einverstanden erklären, dass die Ombudsstelle mit dem<br />

Beschwerdegegner zum Zweck der Streitbeilegung in<br />

Kontakt tritt und dessen Informationen verwendet.<br />

Einzelheiten finden sich unter<br />

www.ombudsstelle-geschlossene-fonds.de<br />

11. SICHERUNGSSYSTEME<br />

Garantiefonds, Einlagensicherungssysteme und Systeme<br />

für die Entschädigung von Anlegern bestehen nicht.<br />

12. VERTRAGLICHE KÜNDIGUNGSBEDINGUNGEN UND<br />

VERTRAGSSTRAFEN<br />

a) Kündigung des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft:<br />

Jeder Kommanditist kann die Fondsgesellschaft<br />

nach §21 Ziff.6 des Gesellschaftsvertrages mit<br />

einer Frist von sechs Monaten zum Ablauf eines<br />

Ge schäftsjahres, erstmals jedoch zum 31. Dezember<br />

2028, kündigen. Die Kündigung hat gegenüber<br />

dem Geschäftsführenden Kommanditisten zu<br />

erfolgen. Sie bedarf der Schriftform.<br />

Der Geschäftsführende Kommanditist ist berechtigt,<br />

einen Kommanditisten nach §21 Ziff.2 des<br />

Gesellschaftsvertrages durch schriftliche, einseitige<br />

Kündigungserklärung fristlos aus der Gesellschaft<br />

auszuschließen, wenn einer der folgenden<br />

wichtigen Gründe vorliegt:<br />

(i) Über das Vermögen des betreffenden Kommanditisten<br />

wurde ein Insolvenzverfahren<br />

eröffnet oder die Eröffnung eines beantragten<br />

Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt;<br />

(ii) die Einzelzwangsvollstreckung wird in den<br />

Anteil des betreffenden Kommanditisten<br />

betrieben;<br />

(iii) der betreffende Kommanditist leistet eine<br />

Ausgleichszahlung gemäß §7 Abs.2 des<br />

Gesellschaftsvertrages trotz schriftlicher<br />

Mahnung und angemessener Nachfristsetzung<br />

durch den Geschäftsführenden Kommanditisten<br />

unter Androhung des Ausschlusses<br />

aus der Gesellschaft nicht;<br />

(iv) der betreffende Kommanditist erfüllt seine<br />

Verpflichtung zur vollständigen Einzahlung<br />

seiner Kapitaleinlage zzgl. Agio trotz schriftlicher<br />

Mahnung und angemessener Nachfristsetzung<br />

durch den Geschäftsführenden Kommanditisten<br />

unter Androhung des Ausschlusses<br />

aus der Gesellschaft nicht;<br />

(v) beim Tod eines Kommanditisten, wenn die<br />

Erben oder die Vermächtnisnehmer nicht<br />

gleichzeitig in die Kommanditistenstellung<br />

des verstorbenen Kommanditisten bei der<br />

Gesellschaft eintreten;<br />

(vi) der betreffende Kommanditist kommt seinen<br />

Pflichten gemäß § 18 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages<br />

nach schriftlicher Anforderung nicht<br />

nach und hieraus resultieren Nachteile für die<br />

Gesellschaft, andere Gesellschafter oder<br />

Treugeber;<br />

(vii) bei dem Kommanditisten liegt eine der in §3<br />

Ziffer 6 des Gesellschaftsvertrages genannten<br />

Voraussetzungen vor oder<br />

(viii)ein sonstiger wichtiger Grund liegt vor.<br />

180


INFORMATIONEN BEI FERNABSATZVERTRÄGEN // TEIL D<br />

Der Ausschluss kann nur innerhalb einer Frist von<br />

zwei (2) Monaten nach Kenntnis des Geschäftsführenden<br />

Kommanditisten vom Eintritt eines der<br />

vorstehend unter Ziffer (i) bis (viii) genannten<br />

wichtigen Grundes erklärt werden. Im Fall des<br />

unter vorstehender Ziffer (v) genannten Grundes<br />

be ginnt die Frist mit der Vorlage der Legitimation<br />

der Erben gemäß §20 Abs.2 des Gesellschaftsvertrages<br />

der Fondsgesellschaft gegenüber dem<br />

Geschäftsführenden Kommanditisten bzw. im Fall<br />

von ausländischen Urkunden mit der Vorlage<br />

einer öffentlich beglaubigten Übersetzung der<br />

Legitimationsurkunde gegenüber dem Geschäftsführenden<br />

Kommanditisten.<br />

Der Kommanditist scheidet mit Zugang der Kündigung<br />

aus der Gesellschaft aus.<br />

Im Falle der Einzelzwangsvollstreckung in den<br />

Gesellschaftsanteil im Sinne von Ziffer (ii) wird die<br />

Ausschließung unwirksam, wenn der betroffene<br />

Kommanditist innerhalb eines (1) Monats nach<br />

Zugang der Ausschließungserklärung die Abwendung<br />

der eingeleiteten Zwangsvollstreckungsmaßnahme<br />

nachgewiesen hat. Bis zum Ablauf<br />

dieser Frist werden alle seinen Gesellschaftsanteil<br />

betreffenden Rechte und Pflichten sowie Zahlungen<br />

aus dem Gesellschaftsverhältnis mit Wirkung<br />

für und gegen die Gesellschaft sowie alle Gesellschafter<br />

ausgesetzt.<br />

Die Folge eines Ausschlusses aus wichtigem<br />

Grund bzw. einer ordentlichen Kündigung ergeben<br />

sich aus §21 des Gesellschaftsvertrages der<br />

Fondsgesellschaft.<br />

b) Kündigung des Treuhandvertrages mit der AGR<br />

Treuhandgesellschaft „Sky Cloud IV“ mbH (Treuhänder):<br />

Der Treuhandvertrag kann gemäß §7 Ziff.1 des<br />

Treuhandvertrages aus zwei Gründen gegenüber<br />

dem Treuhänder ordentlich gekündigt werden:<br />

Zum einen kann die Kündigung mit einer Frist von<br />

sechs Monaten zum Kalenderjahresende, frühestens<br />

jedoch zum 31. Dezember 2028, erfolgen. Die<br />

Kündigung bedarf der Schriftform.<br />

Zum anderen ist die Kündigung des Treuhandvertrages<br />

jederzeit durch den Treugeber möglich, um<br />

in die Stellung eines Kommanditisten der Fondsgesellschaft<br />

zu wechseln. Diese Kündigung erfolgt<br />

gegenüber dem Treuhänder ebenfalls schriftlich<br />

und wird erst wirksam, wenn der kündigende<br />

Treugeber durch Handelsregistereintragung in die<br />

Stellung eines Kommanditisten gelangt ist. Die<br />

Voraussetzungen dieser Kündigung richten sich<br />

nach §4 Ziff.2 des Gesellschaftsvertrages der<br />

Fondsgesellschaft. Danach ist der Wechsel in die<br />

Stellung eines Kommanditisten erst zulässig, wenn<br />

die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:<br />

(i) Der Beitritt als Treugeber zur Gesellschaft ist<br />

wirksam geworden;<br />

(ii) der Treuhänder hat das Gesellschaftskapital<br />

der Gesellschaft in Höhe des vom Treugeber<br />

gezeichneten Beteiligungsbetrages erhöht<br />

und die entsprechende Erhöhung der Haftsumme<br />

ist im Handelsregister der Gesellschaft<br />

eingetragen;<br />

(iii) der Treugeber hat den gezeichneten Beteiligungsbetrag<br />

samt Agio bei der Gesellschaft<br />

gemäß §4 des Treuhandvertrages in voller<br />

Höhe geleistet;<br />

(iv) der Treugeber hat dem Geschäftsführenden<br />

Kommanditisten und/oder dem Treuhänder<br />

eine umfassende, unwiderrufliche und über<br />

den Tod hinaus geltende Handelsregistervollmacht<br />

zu übergeben. Die Vollmacht muss den<br />

Bevollmächtigten von den Beschränkungen<br />

des §181 BGB befreien und zur Erteilung von<br />

Untervollmachten berechtigen.<br />

Die Rechtsfolgen der ordentlichen Kündigung<br />

ergeben sich aus §7 des Treuhandvertrages in<br />

Verbindung mit den einschlägigen Regelungen<br />

des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft.<br />

181


TEIL D // INFORMATIONEN BEI FERNABSATZVERTRÄGEN //<br />

Darüber hinaus kann der Treuhänder das Treuhandverhältnis<br />

gegenüber dem Treugeber aus<br />

wichtigem Grund schriftlich fristlos kündigen.<br />

Wichtige Gründe ergeben sich nach §13 Ziff.1 des<br />

Treuhandvertrages aus einer entsprechenden<br />

Anwendung des §21 Abs.2 des Gesellschaftsvertrages<br />

der Fondsgesellschaft. Es handelt sich um<br />

folgende Gründe:<br />

(i) Über das Vermögen des betreffenden Treugebers<br />

wurde ein Insolvenzverfahren eröffnet<br />

oder die Eröffnung eines beantragten Insolvenzverfahrens<br />

mangels Masse abgelehnt;<br />

(ii) die Einzelzwangsvollstreckung wird in den<br />

Anteil des betreffenden Treugebers betrieben;<br />

(iii) der betreffende Treugeber leistet eine Ausgleichszahlung<br />

entsprechend §7 Abs.2 des<br />

Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft<br />

trotz schriftlicher Mahnung und angemessener<br />

Nachfristsetzung durch den Treuhänder<br />

unter Androhung des Ausschlusses aus der<br />

Gesellschaft nicht;<br />

(iv) der betreffende Treugeber erfüllt seine Verpflichtung<br />

zur vollständigen Einzahlung seiner<br />

Kapitaleinlage zzgl. Agio trotz schriftlicher<br />

Mahnung und angemessener Nachfristsetzung<br />

unter Androhung seines Ausschlusses<br />

nicht;<br />

(v) beim Tod eines Treugebers, wenn die Erben<br />

oder die Vermächtnisnehmer nicht gleichzeitig<br />

in die Kommanditistenstellung des verstorbenen<br />

Treugebers bei der Gesellschaft eintreten;<br />

(vi) der betreffende Treugeber kommt seinen<br />

Pflichten entsprechend §18 Abs.2 des Gesellschaftsvertrages<br />

der Fondsgesellschaft nach<br />

schriftlicher Anforderung nicht nach und hieraus<br />

resultieren Nachteile für die Gesellschaft,<br />

andere Gesellschafter oder Treugeber;<br />

(vii) bei dem Treugeber liegt eine der in §3 Ziffer 6<br />

des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft<br />

genannten Voraussetzungen vor oder<br />

(viii)ein sonstiger wichtiger Grund liegt vor.<br />

Der Ausschluss kann nur innerhalb einer Frist von<br />

zwei (2) Monaten nach Kenntnis des Treuhänders<br />

vom Eintritt eines der vorstehend unter Ziffer (i)<br />

bis (viii) genannten wichtigen Grundes erklärt werden.<br />

Im Fall des unter vorstehender Ziffer (v)<br />

genannten Grundes beginnt die Frist mit der Vorlage<br />

der Legitimation der Erben gemäß §11 Abs.1<br />

des Treuhandvertrages gegenüber dem Treuhänder<br />

bzw. im Fall von ausländischen Urkunden mit<br />

der Vorlage einer öffentlich beglaubigten Übersetzung<br />

der Legitimationsurkunde gegenüber dem<br />

Treuhänder.<br />

Der Treugeber scheidet mit Zugang der Kündigung<br />

aus der Gesellschaft aus.<br />

Im Falle der Einzelzwangsvollstreckung in den<br />

Anteil im Sinne von Ziffer (ii) wird die Ausschließung<br />

unwirksam, wenn der betroffene Treugeber<br />

innerhalb eines (1) Monats nach Zugang der Ausschließungserklärung<br />

die Abwendung der eingeleiteten<br />

Zwangsvollstreckungsmaßnahme nachgewiesen<br />

hat. Bis zum Ablauf dieser Frist werden<br />

alle seinen Gesellschaftsanteil betreffenden<br />

Rechte und Pflichten sowie Zahlungen aus dem<br />

Gesellschaftsverhältnis mit Wirkung für und<br />

gegen die Gesellschaft sowie alle Gesellschafter<br />

ausgesetzt.<br />

Die Folgen einer Kündigung aus wichtigem Grund<br />

ergeben sich aus §13 des Treuhandvertrages.<br />

c) Vertragsstrafen sind nicht vereinbart.<br />

13. WIDERRUFSRECHT<br />

Der Anleger kann seinen Beitritt widerrufen, wenn er<br />

den Regeln über ein Fernabsatzgeschäft (§312b BGB)<br />

oder ein Haustürgeschäft (§312 BGB) unterliegt. Dies<br />

gilt auch, wenn der Beitritt mit einem Darlehensvertrag<br />

(§358 BGB) verbunden ist. Besteht ein Widerrufsrecht,<br />

so ergeben sich seine Einzelheiten, insbesondere<br />

seine Ausübung und seine Rechtsfolgen,<br />

aus der den Prospektunterlagen beiliegenden Widerrufsbelehrung.<br />

182


INFORMATIONEN BEI FERNABSATZVERTRÄGEN // TEIL D<br />

14. VERTRAGS- UND GESCHÄFTSKONTAKTE DES<br />

ANLEGERS<br />

a) Prospektverantwortlicher und Anbieter:<br />

HANSA TREUHAND Finance GmbH&Co.KG, vertreten<br />

durch den Komplementär, die Verwaltung<br />

HANSA TREUHAND Finance GmbH, diese vertreten<br />

durch die Geschäftsführer Hermann Ebel und<br />

Sönke Fanslow, Anschrift aller:<br />

An der Alster 9, 20099 Hamburg<br />

und<br />

Doric Emissionshaus GmbH&Co.KG, vertreten<br />

durch den Komplementär, die Doric Emissionshaus<br />

Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch die<br />

Geschäftsführer Bernd Reber, Dr. Peter E. Hein<br />

und Mark Lapidus, Anschrift aller:<br />

Berliner Straße 114, 63065 Offenbach am Main<br />

b) Treuhänder:<br />

AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud IV“ mbH,<br />

vertreten durch die Geschäftsführer Martin Kloss<br />

und Rüdiger Dornhof, Anschrift aller:<br />

Brandstwiete 4, 20457 Hamburg<br />

c) Emittent:<br />

Doric Flugzeugfonds Sechzehnte GmbH&Co.KG,<br />

ver treten durch den Geschäftsführenden Kommanditisten,<br />

die Doric Flight Management 16 GmbH,<br />

diese vertreten durch ihre Geschäftsführer<br />

Dr.Peter E. Hein, Anschrift: Berliner Straße 114,<br />

63065 Offenbach am Main sowie Sönke Fanslow,<br />

dessen geschäftliche Anschrift:<br />

c/o HANSA TREUHAND Finance GmbH&Co.KG,<br />

An der Alster 9, 20099 Hamburg<br />

Das Unternehmensregister und die jeweilige Handelsregisternummer<br />

ergeben sich für Prospektverantwortliche und Anbieter,<br />

Treuhänder und den Emittenten aus der „Übersicht der<br />

beteiligten Partner“ auf Seite 127ff. des Pros pektes.<br />

183


DER AIRBUS A380 HAT EINE MAXIMALE // SCHUBKRAFT //<br />

MIT ENGINE ALLIANCE TRIEBWERKEN 1 VON:<br />

311 kN<br />

1<br />

pro Triebwerk


LEITFADEN ZUR ZEICHNUNG // TEIL E<br />

LEITFADEN ZUR ZEICHNUNG<br />

BEITRITTSERKLÄRUNG<br />

Senden Sie bitte das Original der vollständig in Druckschrift oder mit Schreibmaschine<br />

ausgefüllten Beitrittserklärung nach Abtrennung Ihrer Kopie und ggfs. der<br />

Kopie für Ihren Vermittler an die dort in der Kopfzeile genannte Adresse. Der Beitritt<br />

wird nach Annahme durch den Treuhandkommanditisten wirksam. Sie erhalten<br />

sodann eine unterzeichnete Ausfertigung der Beitrittserklärung zurück.<br />

MITTELBARER BEITRITT ALS TREUGEBER<br />

Anleger beteiligen sich am Emittenten ausschließlich als Treugeber über den Treuhänder,<br />

der hierzu seine Kapitaleinlage bei dem Emittenten entsprechend der jeweiligen<br />

Treugeberbeteiligung erhöht. Ein künftiger Wechsel in die Stellung des Direktkommanditisten<br />

ist möglich (siehe §7 Abs.1 des Treuhandvertrages). Die im Handelsregister<br />

einzutragende Haftsumme beträgt 10 EUR je volle 1.000 EUR der Kapitaleinlage,<br />

dies entspricht 1% der vom Gesellschafter übernommenen Kapitaleinlage.<br />

ANGEBOT<br />

Das Angebot erfolgt nur in der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz. Um<br />

nicht in den Anwendungsbereich des Bank- und Börsenaufsichtsrechts der USA zu<br />

gelangen, kann dem Emittenten eine Person nur beitreten, für die auszuschließen ist,<br />

dass es sich um eine „US-Person“ im Sinne des United States Securities Act of 1933<br />

in seiner jeweils gültigen Fassung („Securities Act“) handelt. Das Angebot richtet sich<br />

deshalb insbesondere nicht an Personen, die Staatsbürger der USA sind, dort wohnen<br />

oder über eine dauerhafte Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis für die USA (Greencard)<br />

verfügen und aus einem anderen Grund in den USA unbeschränkt einkommensteuerpflichtig<br />

sind oder einen Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in den USA oder<br />

ihren Hoheitsgebieten haben. Gesellschaften und sonstige Gemeinschaften, die nach<br />

dem Recht der USA errichtet worden sind oder dort ihren Sitz haben, sind von einer<br />

Beteiligung ebenso ausgeschlossen wie Vermögensmassen (z.B. Trusts), die in den<br />

USA steuerpflichtig sind (siehe Seite 138, §3 Nr.6 des Gesellschaftsvertrages).<br />

IDENTIFIKATION<br />

Auch Zeichner geschlossener Fonds sind grundsätzlich nach Maßgabe des Geld -<br />

wäschegesetzes („GwG“) zu identifizieren.<br />

Vor diesem Hintergrund ist eine Annahme der Zeichnung nur möglich, wenn die notwendige<br />

Identifizierung des Anlegers erfolgt ist. Diese Identifizierung kann bei persönlicher<br />

Anwesenheit über einen von der HANSA TREUHAND Finance autorisierten<br />

Vermittler erfolgen. Für den Fall, dass die Zeichnung nicht über einen autorisierten<br />

Vermittler vorgenommen wird, hat der Zeichner die Möglichkeit, seine Identität z.B.<br />

durch das Postident-Verfahren in einer Filiale der Deutschen Post bescheinigen zu<br />

lassen (ein entsprechendes Formular liegt dem Prospekt bei). Falls der Anleger seine<br />

Identität in anderer geeigneter Weise nachweist, z.B. durch eine beglaubigte Ausweis -<br />

kopie, hat er die entstehenden Kosten selbst zu tragen. In diesem Fall ist die<br />

beglaubigte Kopie der Beitrittserklärung beizufügen.<br />

185


TEIL E // LEITFADEN ZUR ZEICHNUNG //<br />

ENTGEGENNEHMENDE STELLE VON ZEICHNUNGEN<br />

AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud IV“ mbH<br />

Brandstwiete 4, 20457 Hamburg<br />

Telefon: 040 32 57 45 0<br />

Telefax: 040 32 57 45 48<br />

HINWEIS:<br />

Die Einzahlung der Zeichnungssumme und des Agios muss nach den Rege -<br />

lungen des Geldwäschegesetzes unmittelbar von einem auf den Namen des<br />

Zeichners lautenden Konto erfolgen.<br />

Weitere Informationen zum Thema „Geldwäsche-Gesetz“, insbesondere ein<br />

Identifizierungsleitfaden für Vermittler, steht Ihrem Vermittler zum Download unter<br />

www.hansatreuhand.de bereit.<br />

ZAHLSTELLE 1 (Auszahlungen an die Kommanditisten)<br />

AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud IV“ mbH<br />

Brandstwiete 4, 20457 Hamburg<br />

ZAHLSTELLE 2 (Bereithaltung und kostenlose Ausgabe des Verkaufsprospektes)<br />

HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co.KG<br />

An der Alster 9, 20099 Hamburg<br />

und<br />

Doric Emissionshaus GmbH & Co.KG<br />

Berliner Straße 114, 63065 Offenbach am Main<br />

Möglichkeit zum Download unter www.hansatreuhand.de sowie unter<br />

www.doricassetfinance.com<br />

ZAHLUNGSWEISE<br />

Die Zahlung erfolgt durch Überweisung auf das auf der nachfolgenden Seite<br />

genannte Treuhandkonto nach Aufforderung durch den Treuhänder. Die Zahlung<br />

ist in EUR zu leisten. Etwaige Kosten der Überweisung sind vom Anleger zu tragen.<br />

EINZAHLUNGSTERMINE<br />

100% plus 5% Agio bezogen auf die gesamte Zeichnungssumme nach Maßgabe<br />

des Zeichnungsscheins.<br />

HINWEIS<br />

Sofern die vorgenannte Einzahlung ihrer Höhe und Fälligkeit nach nicht oder nicht<br />

in vollem Umfang geleistet wird, kann sich dies negativ auf das wirtschaftliche<br />

Ergebnis auswirken.<br />

186


LEITFADEN ZUR ZEICHNUNG // TEIL E<br />

AUSSCHÜTTUNGEN<br />

Die Ausschüttungen erfolgen in Euro. Hierfür ist ein entsprechendes Bankkonto<br />

vom Anleger anzugeben. Etwaige Gebühren für die Gutschrift der Ausschüttungen<br />

auf dem Bankkonto oder ggf. für die Umrechnung in eine andere Währung als Euro<br />

sind vom Anleger zu tragen.<br />

TREUHÄNDER<br />

AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud IV“ mbH<br />

Brandstwiete 4, 20457 Hamburg<br />

Telefon: 040 32 57 45-0<br />

TREUHANDKONTO<br />

AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud IV“ mbH<br />

Berenberg Bank, Joh. Berenberg, Gossler & Co.KG, Hamburg<br />

BLZ 201 200 00<br />

Konto-Nr.: 00 59935 007<br />

IBAN: DE72 2012 0000 0059 9350 07<br />

S.W.I.F.T. Adresse/BIC: BEGODEHH<br />

HERAUSGEBER<br />

1. HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co.KG<br />

An der Alster 9, 20099 Hamburg<br />

Telefon: 040 30 95 91-0<br />

Telefax: 040 30 95 91-11<br />

Internet: http://www.hansatreuhand.de<br />

E-Mail: info@hansatreuhand.de<br />

2. Doric Emissionshaus GmbH & Co.KG<br />

Berliner Straße 114, 63065 Offenbach<br />

Telefon: 069 24 75 59-0<br />

Telefax: 069 24 75 59-89<br />

Internet: http://www.doricassetfinance.com<br />

E-Mail: info@doricassetfinance.com<br />

VERTRIEBSHINWEIS<br />

Das Kommanditkapital wird durch Vertriebsbeauftragte platziert, mit denen ent -<br />

sprechende Vertriebsvereinbarungen getroffen werden. Die Vertriebsbeauftragten<br />

sind selbständige Unternehmer. Sie und ihre Mitarbeiter treten nicht als Reprä -<br />

sentanten der im Prospekt genannten Gesellschaft auf.<br />

AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud IV“ mbH<br />

HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co.KG<br />

Doric Emissionshaus GmbH & Co.KG<br />

© Copyright<br />

HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co.KG, Hamburg<br />

Doric Emissionshaus GmbH & Co.KG, Offenbach<br />

187


TEIL E // HAFTUNGS- UND ANGABENVORBEHALT //<br />

HAFTUNGS- UND ANGABENVORBEHALT<br />

HAFTUNGSVORBEHALT<br />

Im Zusammenhang mit dieser Beteiligung gilt folgende Haftungsregelung:<br />

Die Haftung der Fondsgesellschaft und ihrer Geschäftsleitung einschließlich deren<br />

Mitglieder sowie die Haftung der Prospektverantwortlichen, namentlich der Gründer,<br />

Gestalter, Initiatoren sowie die Haftung der Vertriebsbeauftragten und Anlageberater<br />

und des Treuhänders für Vermögensschäden aufgrund der Verletzung vertraglicher,<br />

vorvertraglicher oder gesetzlicher Pflichten – auch wenn und soweit sie auf dem<br />

Verhalten von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruht – wird ausgeschlossen,<br />

es sei denn, wesentliche Pflichten wurden fahrlässig verletzt oder es<br />

handelt sich um vorsätzlich oder grob fahrlässig begangene Pflichtverletzungen.<br />

Abweichend von dem vorstehenden Absatz wird die Haftung für Schäden gänzlich<br />

ausgeschlossen, soweit es sich um Ansprüche aus dem Gebiet des Gesellschaftsrechts<br />

(§ 310 Abs.4 BGB) handelt, es sei denn, es liegt vorsätzliches oder grob<br />

fahrlässiges Verhalten zugrunde. Für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen<br />

wird auch in diesem Fall nicht gehaftet.<br />

Eine Haftung für den Eintritt der mit einer Beteiligung verbundenen wirtschaftlichen<br />

und steuerlichen Ziele und Vorstellungen beim einzelnen Anleger wird vorbehaltlich<br />

der vorstehenden Absätze ausgeschlossen.<br />

Gleiches gilt für eine Haftung für Abweichungen gegenüber den Prospektangaben<br />

aufgrund von Änderungen der gesetzlichen Bestimmungen oder aufgrund von Maßnahmen<br />

der Steuerbehörden oder Änderungen der Steuerrechtsprechung.<br />

Die Haftung nach den §§13 Verkaufsprospektgesetz, 44 – 47 BörsG bleibt unberührt.<br />

Unberührt bleibt auch die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben,<br />

Körper oder Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung<br />

– auch von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen – beruht.<br />

ANGABENVORBEHALT<br />

Die Angaben und Berechnungen beruhen auf dem Stand der Prospektaufstellung<br />

(22. September 2011) sowie auf der Grundlage der in diesem Beteiligungsangebot<br />

erwähnten Verträge und der gegenwärtig geltenden gesetzlichen Bestimmungen.<br />

Niemand ist berechtigt, von diesem Prospekt abweichende Angaben zu machen.<br />

188


MUSTER HANDELSREGISTERVOLLMACHT // TEIL E<br />

MUSTER HANDELSREGISTERVOLLMACHT<br />

REGISTERVOLLMACHT<br />

Ich, der/die Unterzeichner(in)<br />

Name Vorname Geburtsdatum<br />

Straße<br />

PLZ / Ort<br />

werde der Kommanditgesellschaft in Firma<br />

Doric Flugzeugfonds Sechzehnte GmbH & Co.KG<br />

mit Sitz in Offenbach am Main, eingetragen beim Amtsgericht Offenbach<br />

(HRA 41217), als Kommanditist/in mit einer Haftsumme von<br />

EUR<br />

unter der Bedingung meiner Eintragung in das Handelsregister beitreten. Ich erteile unter Befreiung von den Bestimmungen des<br />

§ 181 BGB der AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud IV“ mbH<br />

VOLLMACHT,<br />

1. meinen Beitritt zu der vorgenannten Gesellschaft in Höhe der genannten Haftsumme anzumelden,<br />

2. für mich die gesetzlich vorgesehenen Anmeldungen zum Handelsregister hinsichtlich der vorgenannten<br />

Kommanditgesellschaft vorzunehmen; davon ausgenommen ist die Erhöhung meiner Kommanditeinlage.<br />

Die AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud IV“ mbH ist berechtigt, Untervollmachten zu erteilen und den Unterbevollmächtigten<br />

von den Beschränkungen des § 181 BGB zu befreien sowie meine Zustimmung zur Verwaltung eines fremden<br />

Kommanditanteils durch einen Testamentsvollstrecker zu erteilen.<br />

Die Vollmacht ermächtigt im Fall der Sonderrechtsnachfolge zur Abgabe von Abfindungserklärungen gegenüber<br />

dem Registergericht.<br />

Die Vollmacht gilt über meinen Tod hinaus und ist für die Dauer meiner Zugehörigkeit zur Gesellschaft unwiderruflich.<br />

Ort, Datum<br />

notariell beglaubigte Unterschrift<br />

Änderungen und Streichungen können die Eintragung im Handelsregister verhindern und sind nur nach Rücksprache zulässig.<br />

189


DER AIRBUS A380 IST EINES DER LÄNGSTEN PASSAGIER-<br />

FLUGZEUGE DER WELT. DIE // GESAMTLÄNGE // BETRÄGT:<br />

72,72 m


BEGRIFFSERLÄUTERUNGEN // TEIL F<br />

BEGRIFFSERLÄUTERUNGEN<br />

A-Check<br />

Unter einem A-Check versteht man einen planmäßigen Check des<br />

Flugzeuges und seiner Komponenten alle 400 bis 700 Flugstunden. Das ist etwa<br />

alle zwei Monate der Fall. A-Checks finden meist über Nacht im Hangar statt<br />

und beinhalten eine Überprüfung der technischen Systeme sowie kleinere<br />

Wartungsaktivitäten der Kabine.<br />

AED<br />

Dirham = Währung der Vereinigten Arabischen Emirate<br />

Afa<br />

Absetzung für Abnutzung<br />

Agio<br />

Ausgabeaufschlag, Teil der Vermittlerprovision<br />

AVIONIK<br />

Steht für die Gesamtheit der elektrischen und elektronischen Geräte an Bord eines<br />

Flugzeuges einschließlich der Fluginstrumente, wie z.B. Flugüberwachungssysteme,<br />

Flight Management System.<br />

BFE<br />

Buyer Furnished Equipment: Dies entspricht zum Großteil der Innenausstattung<br />

eines Flugzeuges, die von der jeweiligen Fluggesellschaft für das eigene „Bran ding“<br />

meist selbst, unabhängig vom Flugzeughersteller, zusammengestellt wird. Dazu<br />

gehört auch das Inflight Entertainment System.<br />

C-Check<br />

Ein C-Check stellt eine detaillierte Inspektion der Flugzeugstruktur und einen<br />

gründlichen Test der Systeme unter teilweiser Freilegung der Flugzeugverkleidung<br />

dar. Ein C-Check ist je nach Flugzeugtyp etwa alle 15 bis 24 Monate durchzuführen<br />

und dauert etwa ein bis zwei Wochen.<br />

Codesharing<br />

Das Codesharing ist ein Verfahren im Luftverkehr, bei dem sich zwei oder mehrere<br />

Fluggesellschaften einen Linienflug teilen.<br />

DBA-VAE<br />

Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den<br />

Vereinigten Arabischen Emiraten.<br />

191


TEIL F // BEGRIFFSERLÄUTERUNGEN //<br />

D-Check<br />

Der D-Check wird meist als Ausdruck genutzt für eine<br />

Generalüberholung des Flugzeuges. Er findet alle acht bis<br />

zwölf Jahre statt, bedeutet einen erheblichen Aufwand an<br />

Arbeitsstunden und Material und beinhaltet eine detaillierte<br />

Inspektion der Flugzeugstruktur und einen gründlichen<br />

Test der Systeme unter Freilegung der Flugzeugverkleidung.<br />

Für einen D-Check muss eine Fluglinie eine Maschine für<br />

ca. vier bis sechs Wochen aus dem Flugbetrieb nehmen.<br />

EASA<br />

European Aviation Safety Agency: Die Europäische Agentur<br />

für Flugsicherheit.<br />

ETOPS<br />

Extended range Twin engine Operation Performance Standards:<br />

Regularien der ICAO, die es Verkehrsflugzeugen mit<br />

nur zwei Triebwerken erlauben, Strecken, bei denen der<br />

nächst gelegene Flughafen mehr als eine bestimmte Anzahl<br />

Flug minuten (z.B. 180) entfernt ist, mit nur einem funktionstüchtigen<br />

Triebwerk zu fliegen.<br />

FAA<br />

Federal Aviation Administration: Die Bundesluftfahrtbehörde<br />

der USA. Sie ist als Behörde ein administrativer Teil des<br />

US-Verkehrsministeriums mit Sitz in der Hauptstadt<br />

Washington D.C.<br />

Full Life Zustand<br />

Bezeichnet einen Zustand des Flugzeuges und der wesent -<br />

lichen Teile, bei dem seit der letzten großen Wartung ein<br />

Betriebsstundenzustand der wesentlichen Triebwerks- und<br />

Flugzeugbauteile von null („zero hours“) erreicht wird. Dieser<br />

Zustand des Flugzeuges kann physisch durch entsprechen -<br />

de Wartungsmaßnahmen oder über eine monetäre Kompen -<br />

sationszahlung erreicht werden. Eine monetäre Kompensa -<br />

tionszahlung entspricht einer Entschädigungsleistung für die<br />

Abnutzung des Flugzeuges seit der letzten großen Wartung.<br />

GCAA<br />

The General Civil Aviation Authority: Die Luftfahrtbehörde<br />

der Vereinigten Arabischen Emirate.<br />

Half Life Zustand<br />

Bezeichnet in Bezug auf Wartungsarbeiten einen Zustand<br />

des Flugzeuges und der wesentlichen Teile, der bedeutet,<br />

dass ein Betriebsstundenzustand der wesentlichen Triebwerks-<br />

und Flugzeugbauteile vorliegt, der sich zwischen<br />

zwei großen Wartungsintervallen bewegt (50% „abgenutzt“<br />

seit der letzten großen Wartung und 50% „noch zu nutzen“<br />

bis zur nächsten großen Wartung). Dies ist oft eine Referenz<br />

für Flugzeugbewertungen, d.h. dies entspricht einer theoretischen<br />

Referenzgröße. Der tatsächliche Zustand eines Flugzeuges<br />

wird sich davon meist unterscheiden, was wiederum<br />

bedeutet, dass eine korrekte Bewertung den tatsächlichen<br />

Zustand des Flugzeuges mit einbezieht und dadurch die<br />

Referenzgröße entsprechend angepasst wird.<br />

IATA<br />

International Air Transport Association: Internationaler Dachverband<br />

der Fluggesellschaften, gegründet im April 1945 in<br />

Havanna, Kuba.<br />

ICAO<br />

International Civil Aviation Organization: Internationale Zivilluftfahrtorganisation,<br />

die unter dem Dach der Vereinten<br />

Nationen internationale Standards für den zivilen Luftverkehr<br />

erarbeitet.<br />

ISTAT<br />

International Society of Transport Aircraft Trading: Internationale<br />

Luftfahrtorganisation, die Standards für den Kauf und<br />

Verkauf von Verkehrsflugzeugen festgelegt hat, eingeschlossen<br />

Wertgutachten und einem Moralkodex.<br />

192


BEGRIFFSERLÄUTERUNGEN // TEIL F<br />

kN<br />

kN = Kilonewton: Maßeinheit für Kraft. Prospektbezogen –<br />

Einheit zur Angabe der Leistungsfähigkeit eines Flugzeugtriebwerkes.<br />

LIBOR<br />

London Interbank Offered Rate: Nachfrageseitiger Referenzzinssatz,<br />

zu dem Banken am Interbankenmarkt in London<br />

bereit sind, Geldkredite anzubieten (Angebotszinssatz).<br />

Wet lease<br />

Begriff aus der kommerziellen Luftfahrt, der das Mieten<br />

eines Flugzeuges einschließlich Cockpit-Crew, Kabinen -<br />

personal, Wartung und Versicherung von einer anderen<br />

Fluggesellschaft bezeichnet.<br />

Widebody<br />

Bezeichnung für Flugzeuge mit einem großen Rumpfdurchmesser<br />

und zwei Gängen zwischen den Sitzreihen.<br />

Macrobody<br />

Der A380 übertrifft mit seiner Standardkonfiguration von 525<br />

Sitzen die bislang größte Sitzplatzkapazität der Boeing 747<br />

(„Jumbo-Jet“) und bildet damit ein neues Segment.<br />

Mach<br />

Mach-Zahl ist eine physikalische und dimensionslose<br />

Kennzahl der Fluggeschwindigkeit.<br />

Narrowbody<br />

Bezeichnung für Flugzeuge mit einem geringen Rumpfdurchmesser<br />

und einem Gang zwischen den Sitzreihen.<br />

RPK<br />

Revenue Passagener Kilometer: Anzahl der Passagiere multipliziert<br />

mit den von ihnen geflogenen Kilometern pro Jahr.<br />

Sitzplatzauslastungsfaktor<br />

Prozentsatz der Höhe der Auslastung eines Flugzeuges<br />

(100% = Vollauslastung, das heißt alle Sitzplätze sind<br />

besetzt).<br />

VAE<br />

Vereinigte Arabische Emirate<br />

193


TEIL F // LEISTUNGSBILANZEN 2010 – DORIC GRUPPE //<br />

LEISTUNGSBILANZEN 2010 – DORIC GRUPPE<br />

ÜBERSICHT DER BETEILIGUNGSGESELLSCHAFTEN<br />

BETEILIGUNGSGESELLSCHAFT DORIC DORIC DORIC DORIC<br />

FLUGZEUGFONDS FLUGZEUGFONDS FLUGZEUGFONDS FLUGZEUGFONDS<br />

GMBH & CO.KG ZWEITE VIERTE FÜNFTE<br />

GMBH & CO.KG GMBH & CO.KG GMBH & CO.KG<br />

<strong>Invest</strong>itionsobjekt Airbus A340-600 Airbus A330-200 Airbus A380-800 Boeing 777-300ER<br />

Wesentliche Vertragspartner Virgin Atlantic Air Mauritius Ltd. Singapore Emirates<br />

Airways Ltd.<br />

Airlines Ltd.<br />

Prognosezeitraum 2006– 2026 2007– 2024 2008– 2026 2009– 2026<br />

Prospektherausgabe November 2006 Oktober 2007 März 2008 September 2008<br />

Fondswährung USD EUR USD USD<br />

SOLL-IST-VERGLEICH<br />

SOLL IST SOLL SOLL 1 IST SOLL IST SOLL SOLL 2 IST<br />

<strong>Invest</strong>itionsvolumen<br />

(inkl. Agio) 120.466 120.466 74.317 65.732 65.732 223.213 223.213 183.840 183.665 183.638<br />

Eigenkapital 6 31.12.2010 64.257 64.257 35.320 31.270 31.270 98.300 98.300 90.900 88.200 88.174<br />

Darlehensstand 7 31.12.2010 31.061 31.061 32.152 28.667 28.667 99.811 99.811 81.802 81.702 81.702<br />

Liquidität 31.12.2010 8.981 10.239 494 423 510 2.599 2.717 1.870 136 142<br />

Einnahmen 8 2010 13.528 12.768 6.057 5.455 5.389 20.839 20.664 15.797 15.119 15.120<br />

kumuliert 57.954 55.475 19.122 16.771 16.695 58.859 58.614 26.998 24.121 24.123<br />

Ausgaben 9 2010 2.240 671 1.828 1.742 1.735 5.735 5.737 5.132 4.688 4.756<br />

kumuliert 11.364 7.143 5.994 5.549 5.507 16.668 16.689 8.382 7.151 7.242<br />

Überschuss/ 2010 11.288 12.097 4.229 3.713 3.653 15.104 14.928 10.666 10.431 10.365<br />

Betriebsergebnis kumuliert 46.590 48.331 13.128 11.222 11.188 42.191 41.924 18.616 16.971 16.882<br />

Tilgungen 7 2010 4.545 4.545 1.733 1.487 1.487 7.616 7.616 4.240 4.577 4.577<br />

kumuliert 18.939 18.939 5.079 4.232 4.232 20.189 20.189 6.593 6.753 6.753<br />

Ausschüttung 2010 5.141 6.426 2.472 2.189 2.189 7.127 7.127 6.363 5.689 5.721<br />

kumuliert 20.562 19.239 7.417 6.567 6.275 17.520 18.399 12.726 9.685 9.685<br />

Ausschüttung in % 10 2010 8,00 10,00 7,00 7,00 7,00 7,25 7,25 7,00 7,00 7,00<br />

kumuliert 32,00 34,00 21,00 21,00 21,00 21,75 21,75 14,00 14,00 14,00<br />

Steuerliches Ergebnis 2010 1.495 1.495 12 – 1.928 – 1.729 – 1.729 12 – 3.402 – 3.402 12 – 4.372 – 4.302 – 4.302 12<br />

der Gesellschaft kumuliert 4.389 2.417 12 – 6.576 – 5.668 – 5.682 12 – 12.382 – 7.404 12 – 6.191 – 6.651 – 5.799 12<br />

Steuerbe(–)/<br />

-entlastung (+) 11 kumuliert – 3,03% – 1,46% – 0,17% – 0,17% – 0,14% 13 – 0,13% – 0,09% 13 – 0,39% 0,00% 0,05% 13<br />

Alle Angaben in Tausend, soweit nicht anders angegeben.<br />

Bei keiner Beteiligungsgesellschaft liegt bisher ein bestandskräftiges steuerliches Ergebnis nach Betriebsprüfung vor.<br />

11<br />

Für die Beteiligungsgesellschaft Doric Flugzeugfonds Zweite GmbH & Co.KG wurde der aktualisierte <strong>Invest</strong>itions- und Finanzierungsplan in einem<br />

„Doric Informiert” vom 20. Dezember 2007 veröffentlicht; Die aktualisierte Liquiditätsplanung war nicht Gegenstand des „Doric Informiert”.<br />

12<br />

Für die Beteiligungsgesellschaft Doric Flugzeugfonds Fünfte GmbH & Co.KG wurden die aktualisierten Prognosewerte durch den Prospektnachtrag<br />

vom 2. Juli 2010 durch einen Wirtschaftsprüfer bestätigt.<br />

13<br />

Für die Beteiligungsgesellschaft Doric Flugzeugfonds Sechste GmbH & Co.KG wurden die aktualisierten Prognosewerte durch den Prospektnachtrag<br />

vom 22. Januar 2010 durch einen Wirtschaftsprüfer bestätigt.<br />

14<br />

Für die Beteiligungsgesellschaft Doric Flugzeugfonds Achte GmbH & Co.KG wurde der aktualisierte <strong>Invest</strong>itions- und Finanzierungsplan durch den<br />

Prospektnachtrag vom 25. Mai 2010 durch einen Wirtschaftsprüfer bestätigt. Die aktualisierte Liquiditätsplanung war nicht Gegenstand des Prospektnachtrages.<br />

15<br />

Für die Beteiligungsgesellschaft Doric Flugzeugfonds Elfte GmbH & Co.KG wurden die aktualisierten Prognosewerte durch den Prospektnachtrag vom<br />

7. Dezember 2009 durch einen Wirtschaftsprüfer bestätigt.<br />

194


LEISTUNGSBILANZEN 2010 – DORIC GRUPPE // TEIL F<br />

DORIC DORIC DORIC DORIC<br />

FLUGZEUGFONDS FLUGZEUGFONDS FLUGZEUGFONDS FLUGZEUGFONDS<br />

SECHSTE ACHTE NEUNTE ELFTE<br />

GMBH & CO.KG GMBH & CO.KG GMBH & CO.KG GMBH & CO.KG<br />

Airbus A380-800 Boeing 777-300ER Airbus A380-800 Airbus A320-200<br />

Emirates Cathay Pacific Airways Ltd. Emirates AirAsia Berhad<br />

2009– 2027 2010– 2027 2010– 2024 2009– 2028<br />

Oktober 2009 November 2009 Oktober 2010 Januar 2009<br />

EUR EUR EUR USD<br />

SOLL SOLL 3 IST SOLL SOLL 4 IST SOLL IST SOLL SOLL 5 IST<br />

164.878 161.691 161.691 109.895 109.736 109.746 142.369 142.369 14 50.097 49.935 49.904<br />

68.550 68.550 68.550 51.250 50.000 50.009 42.550 42.550 14 22.950 21.600 21.348<br />

87.974 84.914 84.914 50.117 50.117 50.117 97.692 97.692 23.622 23.622 23.622<br />

1.340 1.744 1.791 1.060 1.061 1.281 1.126 1.800 650 198 343<br />

16.435 15.989 15.994 8.866 8.865 8.878 1.241 1.285 4.410 4.352 4.358<br />

17.805 17.321 17.329 14.782 14.781 14.795 1.241 1.285 9.161 9.068 9.075<br />

5.852 5.521 5.532 1.462 1.585 1.571 684 55 1.566 1.566 1.562<br />

6.440 6.109 6.129 3.113 3.122 3.112 684 55 3.227 3.257 3.249<br />

10.583 10.468 10.462 7.404 7.280 7.308 557 1.230 2.844 2.786 2.796<br />

11.365 11.212 11.200 11.668 11.659 11.683 557 1.230 5.934 5.811 5.826<br />

4.927 4.800 4.800 2.747 2.747 2.747 0 0 1.222 1.222 1.222<br />

4.927 4.800 4.800 4.269 4.269 4.269 0 0 2.378 2.378 2.378<br />

4.970 4.912 4.884 3.406 1.946 1.932 25 0 1.607 1.378 1.166<br />

5.384 5.058 5.026 3.406 1.947 1.932 25 0 2.845 1.464 1.249<br />

7,25 7,25 7,25 7,25 7,25 7,25 8,25 8,25 7,00 7,30 7,40<br />

14,50 14,50 14,50 7,25 7,25 7,25 8,25 8,25 14,00 14,60 14,70<br />

– 3.456 – 3.203 – 3.203 12 – 2.488 – 2.747 – 2.746 12 – 487 – 487 12 – 1.298 – 1.542 – 1.542 12<br />

– 3.882 – 3.646 – 3.171 12 – 4.496 – 4.548 – 4.839 12 – 487 – 487 12 – 3.032 – 3.397 – 2.340 12<br />

0,00% 0,00% 0,00% 13 0,00% 0,00% 0,00% 13 0,00% 0,00% 13 -0,05% 0,00% 0,00% 13<br />

16<br />

Ohne Agio.<br />

17<br />

Beinhaltet nicht, ggf. abweichend vom Vorjahr, die kurzfristige Zwischenfinanzierung des Eigenkapitals im Laufe der Platzierung.<br />

18<br />

Einnahmen inkl. Zinseinnahmen.<br />

19<br />

Ausgaben ohne Tilgung und Zinszahlungen für die Zwischenfinanzierung des Eigenkapitals.<br />

10<br />

Bezogen auf die Kapitaleinlage (ohne Agio); ggf. zeitanteilig, sofern der Beitritt unterjährig erfolgt ist.<br />

11<br />

Bezogen auf die Kapitaleinlage (ohne Agio); unterstellt wurde ein Steuersatz von 42% zzgl. SolZ i.H.v. 5,5%. Bei Einkünften aus Kapitalvermögen<br />

wurde ab 2009 ein Steuersatz von 25% zzgl. SolZ i.H.v. 5,5% unterstellt. Ggf. anfallende Ergebnisse für den Progressionsvorbehalt sind nicht<br />

berücksichtigt.<br />

12<br />

Das steuerliche Ergebnis 2010 wurde geschätzt. Das finale steuerliche Ergebnis wird hiervon voraussichtlich abweichen.<br />

13<br />

Aufgrund der Verlustausgleichsbeschränkung des EStG sind die Verluste zum Teil nicht mit anderen Einkünften ausgleichsfähig. Aufgrund der<br />

Abgeltungsteuer kann es zu einer geringen Steuerbelastung kommen.<br />

14<br />

Die Beteiliungsgesellschaft Doric Flugzeugfonds Neunte GmbH & Co.KG befand sich bis Anfang 2011 noch in Platzierung.<br />

195


TEIL F // LEISTUNGSBILANZEN 2010 – DORIC GRUPPE //<br />

ÜBERSICHT DER BETEILIGUNGSGESELLSCHAFTE<br />

BETEILIGUNGSGESELLSCHAFT DORIC FLUGZEUGFONDS MS JAVA REEDEREI MS BORNEO REEDEREI<br />

ZWÖLFTE GMBH & CO.KG M. LAUTERJUNG M. LAUTERJUNG<br />

GMBH & CO.KG<br />

GMBH & CO.KG<br />

<strong>Invest</strong>itionsobjekt Airbus A380-800 Massengutschiff Massengutschiff<br />

Cape-Size-Klasse<br />

Cape-Size-Klasse<br />

Wesentliche Vertragspartner<br />

Emirates<br />

Prognosezeitraum 2009– 2028 2006– 2028 2006– 2029<br />

Prospektherausgabe September 2009 Oktober 2006 Dezember 2006<br />

Vermietungsstand Immobilien 31.12.2010 – – –<br />

Fondswährung EUR USD USD<br />

SOLL-IST-VERGLEICH<br />

SOLL SOLL 1 IST SOLL SOLL 2 IST SOLL SOLL 3 IST<br />

<strong>Invest</strong>itionsvolumen<br />

(inkl. Agio) 164.543 160.402 160.585 37.329 26.491 26.491 37.696 26.469 26.469<br />

Eigenkapital 8 31.12.2010 68.350 68.350 68.525 24.541 24.265 24.265 24.891 24.244 24.244<br />

Darlehensstand 9 31.12.2010 87.874 84.363 84.363 9.280 0 0 9.570 0 0<br />

Liquidität 31.12.2010 1.218 1.978 2.228 748 944 3.889 769 945 3.843<br />

Einnahmen 10 2010 16.486 16.054 16.054 5.547 0 26 5.547 0 159<br />

kumuliert 17.860 16.054 16.054 12.754 0 1.413 11.004 0 992<br />

Ausgaben 11 2010 5.082 5.742 5.721 2.414 0 150 2.413 0 138<br />

kumuliert 6.470 5.742 5.721 5.466 0 590 4.672 0 491<br />

Überschuss/ 2010 11.404 10.312 10.333 3.133 0 – 124 3.134 0 21<br />

Betriebsergebnis kumuliert 11.391 10.312 10.333 7.288 0 823 6.332 0 501<br />

Tilgungen 9 2010 4.902 4.272 4.272 1.160 0 0 1.160 0 0<br />

kumuliert 4.902 4.272 4.272 2.320 0 0 2.030 0 0<br />

Ausschüttung 2010 4.955 3.845 2.538 1.963 971 972 1.991 970 971<br />

kumuliert 5.368 3.845 2.538 5.033 971 1.365 4.516 970 1.162<br />

Ausschüttung in % 12 2010 7,25 7,25 7,25 8,00 4,00 5,63 8,00 4,00 4,00<br />

kumuliert 7,25 7,25 7,25 20,51 4,00 5,63 18,14 4,00 4,79<br />

Steuerliches Ergebnis 2010 – 2.642 – 3.790 – 3.790 14 49 0 0 14 49 0 0,00 14<br />

der Gesellschaft kumuliert – 3.858 – 3.790 – 3.790 14 106 0 – 5.923 14 90 0 – 6.729 14<br />

Steuerbe(–)/<br />

-entlastung (+) 13 kumuliert 0,00% 0,00% 0,00% 16 – 0,19% 0,00% – 10,82% – 0,16% 0,00% – 12,30%<br />

Alle Angaben in Tausend, soweit nicht anders angegeben.<br />

Bei keiner Beteiligungsgesellschaft liegt bisher ein bestandskräftiges steuerliches Ergebnis nach Betriebsprüfung vor.<br />

11<br />

Für die Beteiligungsgesellschaft Doric Flugzeugfonds Zwölfte GmbH & Co.KG wurden die aktualisierten Prognosewerte durch den Prospektnachtrag<br />

vom 3. Februar 2010 durch einen Wirtschaftsprüfer bestätigt.<br />

12<br />

Für die Beteiligungsgesellschaft MS Java Reederei M. Lauterjung GmbH & Co.KG wurden die aktualisierten Prognosewerte in einem „Doric Informiert“<br />

am 16. April 2010 veröffentlicht. Dieser beinhaltet die wirtschaftlichen Eckdaten der getätigten Ersatzinvestition.<br />

13<br />

Für die Beteiligungsgesellschaft MS Borneo Reederei M. Lauterjung GmbH & Co.KG wurden die aktualisierten Prognosewerte in einem „Doric Informiert“<br />

am 16. April 2010 veröffentlicht. Dieser beinhaltet die wirtschaftlichen Eckdaten der getätigten Ersatzinvestition.<br />

14<br />

Für die Beteiligungsgesellschaft GENO Bioenergie Leasingfonds Erste GmbH & Co.KG wurden die aktualisierten Prognosewerte nach Übernahme des<br />

Parkbetriebs in einem „Doric Informiert“ vom 23. Dezember 2010 veröffentlicht. Diese Zahlen wurden nicht durch einen Wirtschaftsprüfer bestätigt.<br />

Die IST-Werte entsprechen der Anlegerinformation „Zwischenbericht“ vom 24. Juni 2011 und basieren zu diesem Zeitpunkt auf noch nicht durch einen<br />

Wirtschaftsprüfer bestätigten Zahlen.<br />

15<br />

Für die Beteiligungsgesellschaft GENO 7 Newgate Street GmbH & Co.KG wurden die aktualisierten Prognosewerte durch den Prospektnachtrag vom<br />

19. September 2007 durch einen Wirtschaftsprüfer bestätigt.<br />

196


LEISTUNGSBILANZEN 2010 – DORIC GRUPPE // TEIL F<br />

GENO BIOENERGIE GENO 7 NEWGATE STREET GENO LION PLAZA DORIC TRANSPORTFOLIO<br />

LEASINGFONDS GMBH & CO.KG GMBH & CO.KG<br />

ERSTE GMBH & CO.KG<br />

Bioenergiepark Penkun Immobilie 7 Newgate Immobilienkomplex Mobilienfonds<br />

Street, London<br />

Lion Plaza, London<br />

NAWARO Bioenergie AG Mieter AXA <strong>Invest</strong>ment Mieter White & Case Doric Erste Aviation<br />

Managers SA und AXA UK plc u. Navigation GmbH & Co.KG<br />

2006– 2026 2005– 2022 2006– 2022 2009– 2030<br />

August 2006 Oktober 2005 März 2006 Oktober 2008<br />

– 100% 100% –<br />

EUR GBP GBP USD<br />

SOLL SOLL 4 IST 4 SOLL SOLL 5 IST SOLL SOLL 6 IST SOLL SOLL 7 IST<br />

103.110 103.110 103.110 82.595 81.722 81.731 268.500 263.799 263.799 42.000 10.500 7.329<br />

98.200 98.200 98.200 53.900 36.450 36.458 170.000 111.240 111.240 40.000 10.000 6.978<br />

0 0 0 26.000 43.450 43.450 90.000 146.997 146.997 0 0 0<br />

10.151 11.732 10.015 628 712 319 3.260 4.994 6.087 278 188 57<br />

11.006 25.979 25.813 4.242 4.386 3.548 14.016 14.144 11.528 2.667 635 402<br />

37.264 25.979 25.813 19.776 19.899 18.960 59.885 60.793 57.955 4.110 779 525<br />

1.303 19.847 21.345 1.197 2.416 2.395 3.729 7.112 6.812 243 61 34<br />

19.392 19.847 21.345 4.886 7.659 7.651 9.531 17.485 18.141 481 39 10<br />

9.702 6.133 4.468 3.044 1.970 1.152 10.287 7.031 4.716 2.424 574 369<br />

17.872 6.133 4.468 14.891 12.240 11.308 50.354 43.308 39.814 3.629 740 514<br />

0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

10.802 5.308 5.308 2.830 1.914 1.457 10.200 6.674 4.450 2.500 625 423<br />

27.005 5.308 5.308 13.795 8.493 8.029 43.350 23.566 21.074 4.375 808 566<br />

11,00 5,50 5,50 5,25 5,25 4,00 6,00 6,00 4,00 6,25 6,25 6,25<br />

27,50 5,50 5,50 31,50 31,50 30,25 30,00 30,00 28,00 12,50 13,25 13,25<br />

4.175 871 871 14 2.088 1.220 303 15 5.677 1.757 – 2.670 15 154 23 0 14<br />

12.003 – 2.856 – 2.856 14 6.970 2.522 1.301 15 5.159 – 14.263 – 20.939 15 472 29 – 92 14<br />

– 5,42% 1,29% 1,29% – 0,29% – 0,41% – 0,23% – 0,64% – 0,46% – 0,25% – 0,35% – 0,02% 0,58% 16<br />

16<br />

Für die Beteiligungsgesellschaft GENO Lion Plaza GmbH & Co.KG wurden die aktualisierten Prognosewerte durch den Prospektnachtrag vom<br />

11. August 2008 durch einen Wirtschaftsprüfer bestätigt.<br />

17<br />

Für das Doric TransPortFolio wurden die aktualisierten Prognosewerte durch den Prospektnachtrag vom 02. Oktober 2009 durch einen Wirtschaftsprüfer<br />

bestätigt.<br />

18<br />

Ohne Agio.<br />

19<br />

Beinhaltet nicht, ggf. abweichend vom Vorjahr, die kurzfristige Zwischenfinanzierung des Eigenkapitals im Laufe der Platzierung.<br />

10<br />

Einnahmen inkl. Zinseinnahmen.<br />

11<br />

Ausgaben ohne Tilgung und Zinszahlungen für die Zwischenfinanzierung des Eigenkapitals.<br />

12<br />

Bezogen auf die Kapitaleinlage (ohne Agio); ggf. zeitanteilig, sofern der Beitritt unterjährig erfolgt ist.<br />

13<br />

Bezogen auf die Kapitaleinlage (ohne Agio); unterstellt wurde ein Steuersatz von 42% zzgl. SolZ i.H.v. 5,5%. Bei Einkünften aus Kapitalvermögen<br />

wurde ab 2009 ein Steuersatz von 25% zzgl. SolZ i.H.v. 5,5% unterstellt. Ggf. anfallende Ergebnisse für den Progressionsvorbehalt sind nicht<br />

berücksichtigt.<br />

14<br />

Das steuerliche Ergebnis 2010 wurde geschätzt. Das finale steuerliche Ergebnis wird hiervon voraussichtlich abweichen.<br />

15<br />

Es wurde das steuerliche Ergebnis in UK für das Geschäftsjahr 2009/2010 angegeben.<br />

16<br />

Aufgrund der Verlustausgleichsbeschränkung des EStG sind die Verluste zum Teil nicht mit anderen Einkünften ausgleichsfähig. Aufgrund der<br />

Abgeltungsteuer kann es zu einer geringen Steuerbelastung kommen.<br />

197


TEIL F // LEISTUNGSBILANZEN 2010 – HANSA TREUHAND GRUPPE //<br />

LEISTUNGSBILANZ 2010 – HANSA TREUHAND GRUPPE<br />

(Stand: September 2011)<br />

WIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG EUR-SCHIFFSFONDS (MIT PROSPEKT-DATEN)<br />

INVESTITION UND FINANZIERUNG PROSPEKT IST ABWEICHUNG<br />

Eigenkapital (ohne Agio) TEUR 694.403 698.308<br />

Fremdkapital TEUR 890.939 890.939<br />

Gesamtinvestitionsvolumen TEUR 1.585.343 1.589.247 3.903<br />

NETTOCHARTERERLÖSE 1<br />

bis Ende 2009 TEUR 1.489.910 1.433.432<br />

Berichtsjahr 2010 TEUR 225.550 119.186<br />

Gesamt TEUR 1.715.460 1.552.618 – 162.842<br />

BETRIEBSÜBERSCHUSS 2<br />

bis Ende 2009 TEUR 770.403 792.456<br />

Berichtsjahr 2010 TEUR 130.572 29.789<br />

Gesamt TEUR 900.975 822.245 – 78.730<br />

LIQUIDITÄT 3<br />

per 31.12.2010 TEUR 21.630 15.235 – 6.395<br />

AUSSCHÜTTUNGEN 4<br />

bis Ende 2009 TEUR 343.387 278.926<br />

Berichtsjahr 2010 TEUR 66.547 11.991<br />

Gesamt TEUR 409.934 290.917 – 119.017<br />

JAHRESTILGUNG<br />

2010 TUSD 68.737 50.926 – 17.811<br />

HYPOTHEKENSTAND<br />

per 31.12.2010 TUSD 489.102 442.588 46.514<br />

WIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG USD-SCHIFFSFONDS (HS MEDEA)<br />

INVESTITION UND FINANZIERUNG PROSPEKT IST ABWEICHUNG<br />

Eigenkapital (ohne Agio) TUSD 24.200 24.670<br />

Fremdkapital TUSD 33.000 33.000<br />

Gesamtinvestitionsvolumen TUSD 57.200 57.670 470<br />

NETTOCHARTERERLÖSE 1<br />

bis Ende 2009 TUSD 29.286 30.252<br />

Berichtsjahr 2010 TUSD 8.154 8.852<br />

Gesamt TUSD 37.440 39.104 1.664<br />

BETRIEBSÜBERSCHUSS 2<br />

bis Ende 2009 TUSD 15.435 14.333<br />

Berichtsjahr 2010 TUSD 4.366 4.862<br />

Gesamt TUSD 19.801 19.195 – 606<br />

AUSSCHÜTTUNGEN 4<br />

bis Ende 2009 TUSD 6.776 5.922<br />

Berichtsjahr 2010 TUSD 1.936 1.974<br />

Gesamt TUSD 8.712 7.896 – 816<br />

LIQUIDITÄT 3<br />

per 31.12.2010 TUSD 1.284 282 – 1.002<br />

JAHRESTILGUNG<br />

2010 TUSD 2.360 2.360 0<br />

HYPOTHEKENSTAND<br />

per 31.12.2010 TUSD 22.970 21.420 1.550<br />

1<br />

Chartereinnahmen ./. Befrachtungskommission ./. Bereederungskommission = Nettochartererlöse (inkl. Kursdifferenzen u. Sonstige).<br />

2<br />

Nettochartererlöse ./. Schiffsbetriebskosten ./. Gesellschaftskosten ./. Zinsen = Betriebsüberschuss.<br />

3<br />

Nach Ausschüttung + Tilgung Schiffshypothek.<br />

4<br />

Bezogen auf das Kommanditkapital.<br />

198


LEISTUNGSBILANZEN 2010 – HANSA TREUHAND GRUPPE // TEIL F<br />

WIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG EUR-SCHIFFSFONDS (OHNE SOLL - DATEN) 1<br />

INVESTITION UND FINANZIERUNG PROSPEKT IST ABWEICHUNG<br />

Eigenkapital (ohne Agio) TEUR 446.976 456.269<br />

Fremdkapital TEUR 439.775 439.775<br />

Gesamtinvestitionsvolumen TEUR 886.752 896.044 9.291<br />

NETTOCHARTERERLÖSE 2<br />

bis Prospektende TEUR 1.635.609 1.481.171<br />

ab Prospektende TEUR 0 329.289<br />

Gesamt TEUR 1.635.609 1.810.460 174.851<br />

BETRIEBSÜBERSCHUSS 3<br />

bis Prospektende TEUR 800.480 782.234<br />

ab Prospektende TEUR 0 115.545<br />

Gesamt TEUR 800.480 897.779 97.299<br />

LIQUIDITÄT 4<br />

per 31.12.2010 TEUR n.a. 20.880<br />

AUSSCHÜTTUNGEN 5<br />

bis Prospektende TEUR 341.130 277.421<br />

ab Prospektende TEUR 0 99.005<br />

Gesamt TEUR 341.130 376.426 35.296<br />

1<br />

Betrifft Schiffe, die zum Stichtag die prognostizierte Prospektlaufzeit bereits überschritten haben.<br />

2<br />

Chartereinnahmen ./. Befrachtungskommission ./. Bereederungskommission = Nettochartererlöse (inkl. Kursdifferenzen u. Sonstige).<br />

3<br />

Nettochartererlöse ./. Schiffsbetriebskosten ./. Gesellschaftskosten ./. Zinsen = Betriebsüberschuss.<br />

4<br />

Nach Ausschüttung und Darlehen.<br />

5<br />

Bezogen auf das Kommanditkapital.<br />

WIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG FLUGZEUGFONDS<br />

INVESTITION UND FINANZIERUNG PROSPEKT IST ABWEICHUNG<br />

Eigenkapital (ohne Agio) TEUR 110.900 111.320<br />

Fremdkapital TEUR 186.326 186.326<br />

Gesamtinvestitionsvolumen TEUR 297.226 297.646 420<br />

AUSSCHÜTTUNGEN<br />

bis Ende 2009 TEUR 0 0<br />

Berichtsjahr 2010 TEUR 3.870 2.563 1<br />

Gesamt TEUR 3.870 2.563 – 1.307<br />

LIQUIDITÄT<br />

per 31.12.2010 TEUR 3.104 4.028 924<br />

JAHRESTILGUNG<br />

2010 TUSD 6.185 6.185 0<br />

HYPOTHEKENSTAND<br />

per 31.12.2010 TUSD 257.157 257.157 0<br />

1<br />

Zeitanteilig je Beitritts- und Einzahlungsdatum, Auszahlung für SkyCloud II vertragsgemäß in 2011.<br />

199


Bildnachweis<br />

Titelseite<br />

Seite 2<br />

Seite 4<br />

Seite 6, 7<br />

Seite 8<br />

Seite 42<br />

Seite 43<br />

Seite 51<br />

Seite 61<br />

Seite 62<br />

Seite 63<br />

Seite 64<br />

Seite 70<br />

Seite 84<br />

Seite 136<br />

Seite 184<br />

Seite 190<br />

AirTeamImages<br />

AirTeamImages<br />

Weimeng<br />

Jid Webb<br />

Mark Kryst<br />

AirTeamImages<br />

AirTeamImages<br />

Airbus S.A.S.<br />

AirTeamImages<br />

Emirates<br />

Emirates<br />

Rudy Chiarello<br />

Matthew McNulty<br />

AirTeamImages<br />

AirTeamImages<br />

AirTeamImages<br />

Jaakko Ypyä


Vertragsformular selbstdurchschreibend.<br />

Original bitte an:<br />

HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co.KG, Postfach 10 30 05, 20020 Hamburg<br />

Telefon 040/30 95 91-0, Vertriebs-Fax 040/30 95 91-13<br />

Eine Kopie behält der Auftraggeber, die zweite Kopie ist ggf. für den Vermittler<br />

Ihre Kunden-Nummer<br />

Fonds-Nummer<br />

9 0 3 0<br />

ZEICHNUNGSSCHEIN<br />

(BEITRITTSERKLÄRUNG)<br />

SKY CLOUD IV – A380<br />

Ich, der/die Unterzeichnende (Auftraggeber)<br />

Name Vorname Geb.-Datum<br />

Straße Beruf Geb.-Ort<br />

PLZ/Ort Telefon E-Mail<br />

zust. Wohnsitz-Finanzamt Steuer-Nr./Steueridentifikations-Nr. Staatsangehörigkeit<br />

Bankverbindung BLZ Konto-Nr.<br />

Konfession: evangelisch katholisch sonstiges keine IBAN SWIFT<br />

HANSA TREUHAND Finance GmbH&Co.KG<br />

beauftrage die AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud IV“ mbH,<br />

treuhänderisch für mich auf meine Rechnung eine Kommanditbeteiligung<br />

an der nachfolgend bezeichneten Kommanditgesellschaft<br />

nach Maßgabe des Treuhandvertrages zu erwerben, zu halten und<br />

zu verwalten: Doric Flugzeugfonds Sechzehnte GmbH & Co.KG<br />

(Amtsgericht Offenbach am Main, HRA 41217). Die Zeichnungssumme<br />

bemisst sich wie folgt:<br />

Beteiligungsbetrag:<br />

plus 5% Agio:<br />

gesamt:<br />

in Worten (gesamt):<br />

EUR<br />

EUR<br />

EUR<br />

(Mindestzeichnungssumme 10.000 EUR zzgl. 5% Agio. Höhere<br />

Beträge müssen durch 5.000 EUR teilbar sein.)<br />

Der Beteiligungsbetrag, zzgl. Agio, ist bis zum 1. Juni 2012 auf<br />

das Konto der AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud IV“ mbH,<br />

Konto-Nr.0059935007 bei der Berenberg Bank Joh. Berenberg,<br />

Gossler&Co.KG, Hamburg, BLZ 201 200 00 mit dem Verwendungszweck<br />

Sky Cloud IV zu zahlen. Sofern der Auftraggeber<br />

später beitritt, ist der Beteiligungsbetrag zzgl. Agio bis zum<br />

25. Kalendertag des Monats zu zahlen, der dem Monat folgt, in<br />

dem der Treuhandvertrag durch die AGR Treuhandgesellschaft<br />

„Sky Cloud IV“ mbH angenommen worden ist. Bei Beitritt und Einzahlung<br />

des Beteiligungsbetrages zzgl. Agio bis zum 31. Dezember<br />

2011 erhält der Auftraggeber eine Bonusausschüttung i.H.v.<br />

1% des Beteiligungsbetrages.<br />

Die Beteiligung wird ganz oder zum Teil finanziert.<br />

Für meine Beteiligung ist ausschließlich der Inhalt des Verkaufsprospekts,<br />

des Kommanditgesellschaftsvertrages und des Treuhandvertrages<br />

maßgebend. Hiermit bestätige ich, dass ich keine<br />

US-Person im Sinne des United States Securities Act of 1933 in<br />

seiner jeweils gültigen Fassung („Securities Act“) bin. Ich bin weder<br />

Staatsbürger der USA, noch Inhaber einer dauerhaften Aufenthalts-<br />

und Arbeitserlaubnis für die USA (Greencard). Ich bin nicht<br />

aus einem anderen Grund in den USA unbeschränkt einkommensteuerpflichtig<br />

und habe keinen Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt<br />

in den USA oder ihren Hoheitsgebieten (siehe dazu auch<br />

§3 Absatz 6 des Gesellschaftsvertrages bzw. §2 Absatz 3 des<br />

Treuhandvertrages).<br />

Ich erwerbe und halte die Beteiligung auf eigene Rechnung.<br />

Sollte sich dies ändern, werde ich dies unverzüglich dem Treuhänder<br />

mitteilen. Ich habe mich vor Gegenzeichnung dieser Beitrittserklärung<br />

durch den Treuhänder diesem gegenüber zu identifizieren.<br />

Ich bin damit einverstanden, dass meine persönlichen Daten<br />

über eine EDV-Anlage gespeichert werden. Sie werden zur<br />

Verwaltung meiner Beteiligung und zu meiner Betreuung verwendet.<br />

Die Haftung, die im Zusammenhang mit dieser Beteiligung und<br />

dem Verkaufsprospekt steht, ist im Rahmen des Haftungsvorbehalts,<br />

der auf Seite 188 des Verkaufsprospekts abgedruckt<br />

ist, gegenüber den dort genannten Vertragspartnern und Dritten,<br />

insbesondere gegenüber den Prospektverantwortlichen,<br />

Initiatoren, Anlageberatern und dem Treuhänder beschränkt.<br />

Ich kann meinen Beitritt widerrufen, wenn er den Regeln<br />

über ein Haustürgeschäft (§312 BGB) oder ein Fernabsatzgeschäft<br />

(§312 b BGB) unterliegt. Dies gilt auch, wenn der<br />

Beitritt mit einem Verbraucherdarlehensvertrag (§358 BGB)<br />

verbunden ist. Die entsprechende Widerrufsbelehrung liegt<br />

ggf. bei.<br />

Ort, Datum<br />

7<br />

Unterschrift des Auftraggebers<br />

Der vorstehende Auftrag wird angenommen:<br />

Hamburg, den<br />

AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud IV“ mbH<br />

EMPFANGSBEKENNTNIS<br />

Ich, der Unterzeichnende, erkläre, dass ich die nachfolgenden<br />

Unterlagen bezüglich des treuhänderischen Erwerbs<br />

einer Kommanditbeteiligung an der<br />

Doric Flugzeugfonds Sechzehnte GmbH&Co.KG (Amtsgericht<br />

Offenbach am Main HRA 41217)<br />

erhalten habe:<br />

1. Verkaufsprospekt<br />

2. Kommanditgesellschaftsvertrag<br />

3. Treuhandvertrag<br />

4. Informationen bei Fernabsatzverträgen<br />

Niemand außer den Prospektverantwortlichen und Anbietern ist<br />

berechtigt, vom Verkaufsprospekt abweichende Angaben zu<br />

machen. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass Ausschüttungen<br />

auf mein o.a. Konto überwiesen werden. Kosten, die durch<br />

den Zahlungsverkehr bei mir entstehen, sind von mir zu tragen.<br />

Ort, Datum<br />

7<br />

Unterschrift des Auftraggebers


Vertragsformular selbstdurchschreibend.<br />

Original bitte an:<br />

HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co.KG, Postfach 10 30 05, 20020 Hamburg<br />

Telefon 040/30 95 91-0, Vertriebs-Fax 040/30 95 91-13<br />

Eine Kopie behält der Auftraggeber, die zweite Kopie ist ggf. für den Vermittler<br />

Ihre Kunden-Nummer<br />

Fonds-Nummer<br />

9 0 3 0<br />

ZEICHNUNGSSCHEIN<br />

(BEITRITTSERKLÄRUNG)<br />

SKY CLOUD IV – A380<br />

Ich, der/die Unterzeichnende (Auftraggeber)<br />

Name Vorname Geb.-Datum<br />

Straße Beruf Geb.-Ort<br />

PLZ/Ort Telefon E-Mail<br />

zust. Wohnsitz-Finanzamt Steuer-Nr./Steueridentifikations-Nr. Staatsangehörigkeit<br />

Bankverbindung BLZ Konto-Nr.<br />

Konfession: evangelisch katholisch sonstiges keine IBAN SWIFT<br />

Vermittler<br />

beauftrage die AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud IV“ mbH,<br />

treuhänderisch für mich auf meine Rechnung eine Kommanditbeteiligung<br />

an der nachfolgend bezeichneten Kommanditgesellschaft<br />

nach Maßgabe des Treuhandvertrages zu erwerben, zu halten und<br />

zu verwalten: Doric Flugzeugfonds Sechzehnte GmbH & Co.KG<br />

(Amtsgericht Offenbach am Main, HRA 41217). Die Zeichnungssumme<br />

bemisst sich wie folgt:<br />

Beteiligungsbetrag:<br />

plus 5% Agio:<br />

gesamt:<br />

in Worten (gesamt):<br />

EUR<br />

EUR<br />

EUR<br />

(Mindestzeichnungssumme 10.000 EUR zzgl. 5% Agio. Höhere<br />

Beträge müssen durch 5.000 EUR teilbar sein.)<br />

Der Beteiligungsbetrag, zzgl. Agio, ist bis zum 1. Juni 2012 auf<br />

das Konto der AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud IV“ mbH,<br />

Konto-Nr.0059935007 bei der Berenberg Bank Joh. Berenberg,<br />

Gossler&Co.KG, Hamburg, BLZ 201 200 00 mit dem Verwendungszweck<br />

Sky Cloud IV zu zahlen. Sofern der Auftraggeber<br />

später beitritt, ist der Beteiligungsbetrag zzgl. Agio bis zum<br />

25. Kalendertag des Monats zu zahlen, der dem Monat folgt, in<br />

dem der Treuhandvertrag durch die AGR Treuhandgesellschaft<br />

„Sky Cloud IV“ mbH angenommen worden ist. Bei Beitritt und Einzahlung<br />

des Beteiligungsbetrages zzgl. Agio bis zum 31. Dezember<br />

2011 erhält der Auftraggeber eine Bonusausschüttung i.H.v.<br />

1% des Beteiligungsbetrages.<br />

Die Beteiligung wird ganz oder zum Teil finanziert.<br />

Für meine Beteiligung ist ausschließlich der Inhalt des Verkaufsprospekts,<br />

des Kommanditgesellschaftsvertrages und des Treuhandvertrages<br />

maßgebend. Hiermit bestätige ich, dass ich keine<br />

US-Person im Sinne des United States Securities Act of 1933 in<br />

seiner jeweils gültigen Fassung („Securities Act“) bin. Ich bin weder<br />

Staatsbürger der USA, noch Inhaber einer dauerhaften Aufenthalts-<br />

und Arbeitserlaubnis für die USA (Greencard). Ich bin nicht<br />

aus einem anderen Grund in den USA unbeschränkt einkommensteuerpflichtig<br />

und habe keinen Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt<br />

in den USA oder ihren Hoheitsgebieten (siehe dazu auch<br />

§3 Absatz 6 des Gesellschaftsvertrages bzw. §2 Absatz 3 des<br />

Treuhandvertrages).<br />

Ich erwerbe und halte die Beteiligung auf eigene Rechnung.<br />

Sollte sich dies ändern, werde ich dies unverzüglich dem Treuhänder<br />

mitteilen. Ich habe mich vor Gegenzeichnung dieser Beitrittserklärung<br />

durch den Treuhänder diesem gegenüber zu identifizieren.<br />

Ich bin damit einverstanden, dass meine persönlichen Daten<br />

über eine EDV-Anlage gespeichert werden. Sie werden zur<br />

Verwaltung meiner Beteiligung und zu meiner Betreuung verwendet.<br />

Die Haftung, die im Zusammenhang mit dieser Beteiligung und<br />

dem Verkaufsprospekt steht, ist im Rahmen des Haftungsvorbehalts,<br />

der auf Seite 188 des Verkaufsprospekts abgedruckt<br />

ist, gegenüber den dort genannten Vertragspartnern und Dritten,<br />

insbesondere gegenüber den Prospektverantwortlichen,<br />

Initiatoren, Anlageberatern und dem Treuhänder beschränkt.<br />

Ich kann meinen Beitritt widerrufen, wenn er den Regeln<br />

über ein Haustürgeschäft (§312 BGB) oder ein Fernabsatzgeschäft<br />

(§312 b BGB) unterliegt. Dies gilt auch, wenn der<br />

Beitritt mit einem Verbraucherdarlehensvertrag (§358 BGB)<br />

verbunden ist. Die entsprechende Widerrufsbelehrung liegt<br />

ggf. bei.<br />

Ort, Datum<br />

7<br />

Unterschrift des Auftraggebers<br />

Der vorstehende Auftrag wird angenommen:<br />

Hamburg, den<br />

AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud IV“ mbH<br />

EMPFANGSBEKENNTNIS<br />

Ich, der Unterzeichnende, erkläre, dass ich die nachfolgenden<br />

Unterlagen bezüglich des treuhänderischen Erwerbs<br />

einer Kommanditbeteiligung an der<br />

Doric Flugzeugfonds Sechzehnte GmbH&Co.KG (Amtsgericht<br />

Offenbach am Main HRA 41217)<br />

erhalten habe:<br />

1. Verkaufsprospekt<br />

2. Kommanditgesellschaftsvertrag<br />

3. Treuhandvertrag<br />

4. Informationen bei Fernabsatzverträgen<br />

Niemand außer den Prospektverantwortlichen und Anbietern ist<br />

berechtigt, vom Verkaufsprospekt abweichende Angaben zu<br />

machen. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass Ausschüttungen<br />

auf mein o.a. Konto überwiesen werden. Kosten, die durch<br />

den Zahlungsverkehr bei mir entstehen, sind von mir zu tragen.<br />

Ort, Datum<br />

7<br />

Unterschrift des Auftraggebers


Vertragsformular selbstdurchschreibend.<br />

Original bitte an:<br />

HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co.KG, Postfach 10 30 05, 20020 Hamburg<br />

Telefon 040/30 95 91-0, Vertriebs-Fax 040/30 95 91-13<br />

Eine Kopie behält der Auftraggeber, die zweite Kopie ist ggf. für den Vermittler<br />

Ihre Kunden-Nummer<br />

Fonds-Nummer<br />

9 0 3 0<br />

ZEICHNUNGSSCHEIN<br />

(BEITRITTSERKLÄRUNG)<br />

SKY CLOUD IV – A380<br />

Ich, der/die Unterzeichnende (Auftraggeber)<br />

Name Vorname Geb.-Datum<br />

Straße Beruf Geb.-Ort<br />

PLZ/Ort Telefon E-Mail<br />

zust. Wohnsitz-Finanzamt Steuer-Nr./Steueridentifikations-Nr. Staatsangehörigkeit<br />

Bankverbindung BLZ Konto-Nr.<br />

Konfession: evangelisch katholisch sonstiges keine IBAN SWIFT<br />

Anleger<br />

beauftrage die AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud IV“ mbH,<br />

treuhänderisch für mich auf meine Rechnung eine Kommanditbeteiligung<br />

an der nachfolgend bezeichneten Kommanditgesellschaft<br />

nach Maßgabe des Treuhandvertrages zu erwerben, zu halten und<br />

zu verwalten: Doric Flugzeugfonds Sechzehnte GmbH & Co.KG<br />

(Amtsgericht Offenbach am Main, HRA 41217). Die Zeichnungssumme<br />

bemisst sich wie folgt:<br />

Beteiligungsbetrag:<br />

plus 5% Agio:<br />

gesamt:<br />

in Worten (gesamt):<br />

EUR<br />

EUR<br />

EUR<br />

(Mindestzeichnungssumme 10.000 EUR zzgl. 5% Agio. Höhere<br />

Beträge müssen durch 5.000 EUR teilbar sein.)<br />

Der Beteiligungsbetrag, zzgl. Agio, ist bis zum 1. Juni 2012 auf<br />

das Konto der AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud IV“ mbH,<br />

Konto-Nr.0059935007 bei der Berenberg Bank Joh. Berenberg,<br />

Gossler&Co.KG, Hamburg, BLZ 201 200 00 mit dem Verwendungszweck<br />

Sky Cloud IV zu zahlen. Sofern der Auftraggeber<br />

später beitritt, ist der Beteiligungsbetrag zzgl. Agio bis zum<br />

25. Kalendertag des Monats zu zahlen, der dem Monat folgt, in<br />

dem der Treuhandvertrag durch die AGR Treuhandgesellschaft<br />

„Sky Cloud IV“ mbH angenommen worden ist. Bei Beitritt und Einzahlung<br />

des Beteiligungsbetrages zzgl. Agio bis zum 31. Dezember<br />

2011 erhält der Auftraggeber eine Bonusausschüttung i.H.v.<br />

1% des Beteiligungsbetrages.<br />

Die Beteiligung wird ganz oder zum Teil finanziert.<br />

Für meine Beteiligung ist ausschließlich der Inhalt des Verkaufsprospekts,<br />

des Kommanditgesellschaftsvertrages und des Treuhandvertrages<br />

maßgebend. Hiermit bestätige ich, dass ich keine<br />

US-Person im Sinne des United States Securities Act of 1933 in<br />

seiner jeweils gültigen Fassung („Securities Act“) bin. Ich bin weder<br />

Staatsbürger der USA, noch Inhaber einer dauerhaften Aufenthalts-<br />

und Arbeitserlaubnis für die USA (Greencard). Ich bin nicht<br />

aus einem anderen Grund in den USA unbeschränkt einkommensteuerpflichtig<br />

und habe keinen Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt<br />

in den USA oder ihren Hoheitsgebieten (siehe dazu auch<br />

§3 Absatz 6 des Gesellschaftsvertrages bzw. §2 Absatz 3 des<br />

Treuhandvertrages).<br />

Ich erwerbe und halte die Beteiligung auf eigene Rechnung.<br />

Sollte sich dies ändern, werde ich dies unverzüglich dem Treuhänder<br />

mitteilen. Ich habe mich vor Gegenzeichnung dieser Beitrittserklärung<br />

durch den Treuhänder diesem gegenüber zu identifizieren.<br />

Ich bin damit einverstanden, dass meine persönlichen Daten<br />

über eine EDV-Anlage gespeichert werden. Sie werden zur<br />

Verwaltung meiner Beteiligung und zu meiner Betreuung verwendet.<br />

Die Haftung, die im Zusammenhang mit dieser Beteiligung und<br />

dem Verkaufsprospekt steht, ist im Rahmen des Haftungsvorbehalts,<br />

der auf Seite 188 des Verkaufsprospekts abgedruckt<br />

ist, gegenüber den dort genannten Vertragspartnern und Dritten,<br />

insbesondere gegenüber den Prospektverantwortlichen,<br />

Initiatoren, Anlageberatern und dem Treuhänder beschränkt.<br />

Ich kann meinen Beitritt widerrufen, wenn er den Regeln<br />

über ein Haustürgeschäft (§312 BGB) oder ein Fernabsatzgeschäft<br />

(§312 b BGB) unterliegt. Dies gilt auch, wenn der<br />

Beitritt mit einem Verbraucherdarlehensvertrag (§358 BGB)<br />

verbunden ist. Die entsprechende Widerrufsbelehrung liegt<br />

ggf. bei.<br />

Ort, Datum<br />

7<br />

Unterschrift des Auftraggebers<br />

Der vorstehende Auftrag wird angenommen:<br />

Hamburg, den<br />

AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud IV“ mbH<br />

EMPFANGSBEKENNTNIS<br />

Ich, der Unterzeichnende, erkläre, dass ich die nachfolgenden<br />

Unterlagen bezüglich des treuhänderischen Erwerbs<br />

einer Kommanditbeteiligung an der<br />

Doric Flugzeugfonds Sechzehnte GmbH&Co.KG (Amtsgericht<br />

Offenbach am Main HRA 41217)<br />

erhalten habe:<br />

1. Verkaufsprospekt<br />

2. Kommanditgesellschaftsvertrag<br />

3. Treuhandvertrag<br />

4. Informationen bei Fernabsatzverträgen<br />

Niemand außer den Prospektverantwortlichen und Anbietern ist<br />

berechtigt, vom Verkaufsprospekt abweichende Angaben zu<br />

machen. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass Ausschüttungen<br />

auf mein o.a. Konto überwiesen werden. Kosten, die durch<br />

den Zahlungsverkehr bei mir entstehen, sind von mir zu tragen.<br />

Ort, Datum<br />

7<br />

Unterschrift des Auftraggebers


Widerrufsbelehrung<br />

Widerrufsrecht<br />

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax,<br />

E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und<br />

auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 §2 in Verbindung mit §1 Abs.1 und 2 EGBGB.<br />

Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:<br />

Widerrufsfolgen<br />

AGR Treuhandgesellschaft<br />

„Sky Cloud IV“ mbH<br />

Brandstwiete 4<br />

20457 Hamburg<br />

Telefax: (040) 32574548<br />

E-Mail: info@agrag.de<br />

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene<br />

Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile)<br />

nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben,<br />

müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen<br />

für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen<br />

innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit<br />

deren Empfang.<br />

Besondere Hinweise<br />

HANSA TREUHAND Finance GmbH&Co.KG<br />

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig<br />

erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.<br />

Wenn Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanzieren und ihn später widerrufen, sind Sie auch an den Darlehensvertrag<br />

nicht mehr gebunden, sofern beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere dann anzunehmen,<br />

wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer<br />

Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder bei der Rückgabe der Ware bereits<br />

zugeflossen ist, tritt Ihr Darlehensgeber im Verhältnis zu Ihnen hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der<br />

Rückgabe in unsere Rechte und Pflichten aus dem finanzierten Vertrag ein. Letzteres gilt nicht, wenn der vorliegende<br />

Vertrag den Erwerb von Finanzinstrumenten (z.B. von Wertpapieren, Devisen oder Derivaten) zum Gegenstand hat.<br />

Wollen Sie eine vertragliche Bindung so weitgehend wie möglich vermeiden, machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht<br />

Gebrauch und widerrufen Sie zudem den Darlehensvertrag, wenn Ihnen auch dafür ein Widerrufsrecht zusteht.<br />

Bei Widerruf dieses Fernabsatzvertrages über eine Finanzdienstleistung sind Sie auch an einen hinzugefügten Fernabsatzvertrag<br />

nicht mehr gebunden, wenn dieser Vertrag eine weitere Dienstleistung von uns oder eines Dritten auf der<br />

Grundlage einer Vereinbarung zwischen uns und dem Dritten zum Gegenstand hat.<br />

Ende der Widerrufsbelehrung<br />

Empfangsbekenntnis<br />

Ich, der Unterzeichnende, erkläre, dass ich die auf dieser Seite<br />

abgedruckte Widerrufsbelehrung erhalten habe.<br />

Ort, Datum<br />

Unterschrift<br />

Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzverträgen (§312 b BGB)


Widerrufsbelehrung<br />

Widerrufsrecht<br />

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax,<br />

E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und<br />

auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 §2 in Verbindung mit §1 Abs.1 und 2 EGBGB.<br />

Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:<br />

Widerrufsfolgen<br />

AGR Treuhandgesellschaft<br />

„Sky Cloud IV“ mbH<br />

Brandstwiete 4<br />

20457 Hamburg<br />

Telefax: (040) 32574548<br />

E-Mail: info@agrag.de<br />

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene<br />

Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile)<br />

nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben,<br />

müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen<br />

für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen<br />

innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit<br />

deren Empfang.<br />

Besondere Hinweise<br />

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig<br />

erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.<br />

Vermittler<br />

Wenn Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanzieren und ihn später widerrufen, sind Sie auch an den Darlehensvertrag<br />

nicht mehr gebunden, sofern beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere dann anzunehmen,<br />

wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer<br />

Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder bei der Rückgabe der Ware bereits<br />

zugeflossen ist, tritt Ihr Darlehensgeber im Verhältnis zu Ihnen hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der<br />

Rückgabe in unsere Rechte und Pflichten aus dem finanzierten Vertrag ein. Letzteres gilt nicht, wenn der vorliegende<br />

Vertrag den Erwerb von Finanzinstrumenten (z.B. von Wertpapieren, Devisen oder Derivaten) zum Gegenstand hat.<br />

Wollen Sie eine vertragliche Bindung so weitgehend wie möglich vermeiden, machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht<br />

Gebrauch und widerrufen Sie zudem den Darlehensvertrag, wenn Ihnen auch dafür ein Widerrufsrecht zusteht.<br />

Bei Widerruf dieses Fernabsatzvertrages über eine Finanzdienstleistung sind Sie auch an einen hinzugefügten Fernabsatzvertrag<br />

nicht mehr gebunden, wenn dieser Vertrag eine weitere Dienstleistung von uns oder eines Dritten auf der<br />

Grundlage einer Vereinbarung zwischen uns und dem Dritten zum Gegenstand hat.<br />

Ende der Widerrufsbelehrung<br />

Empfangsbekenntnis<br />

Ich, der Unterzeichnende, erkläre, dass ich die auf dieser Seite<br />

abgedruckte Widerrufsbelehrung erhalten habe.<br />

Ort, Datum<br />

Unterschrift<br />

Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzverträgen (§312 b BGB)


Widerrufsbelehrung<br />

Widerrufsrecht<br />

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax,<br />

E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und<br />

auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 §2 in Verbindung mit §1 Abs.1 und 2 EGBGB.<br />

Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:<br />

Widerrufsfolgen<br />

AGR Treuhandgesellschaft<br />

„Sky Cloud IV“ mbH<br />

Brandstwiete 4<br />

20457 Hamburg<br />

Telefax: (040) 32574548<br />

E-Mail: info@agrag.de<br />

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene<br />

Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile)<br />

nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben,<br />

müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen<br />

für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen<br />

innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit<br />

deren Empfang.<br />

Besondere Hinweise<br />

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig<br />

erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.<br />

Anleger<br />

Wenn Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanzieren und ihn später widerrufen, sind Sie auch an den Darlehensvertrag<br />

nicht mehr gebunden, sofern beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere dann anzunehmen,<br />

wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer<br />

Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder bei der Rückgabe der Ware bereits<br />

zugeflossen ist, tritt Ihr Darlehensgeber im Verhältnis zu Ihnen hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der<br />

Rückgabe in unsere Rechte und Pflichten aus dem finanzierten Vertrag ein. Letzteres gilt nicht, wenn der vorliegende<br />

Vertrag den Erwerb von Finanzinstrumenten (z.B. von Wertpapieren, Devisen oder Derivaten) zum Gegenstand hat.<br />

Wollen Sie eine vertragliche Bindung so weitgehend wie möglich vermeiden, machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht<br />

Gebrauch und widerrufen Sie zudem den Darlehensvertrag, wenn Ihnen auch dafür ein Widerrufsrecht zusteht.<br />

Bei Widerruf dieses Fernabsatzvertrages über eine Finanzdienstleistung sind Sie auch an einen hinzugefügten Fernabsatzvertrag<br />

nicht mehr gebunden, wenn dieser Vertrag eine weitere Dienstleistung von uns oder eines Dritten auf der<br />

Grundlage einer Vereinbarung zwischen uns und dem Dritten zum Gegenstand hat.<br />

Ende der Widerrufsbelehrung<br />

Empfangsbekenntnis<br />

Ich, der Unterzeichnende, erkläre, dass ich die auf dieser Seite<br />

abgedruckte Widerrufsbelehrung erhalten habe.<br />

Ort, Datum<br />

Unterschrift<br />

Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzverträgen (§312 b BGB)


Widerrufsbelehrung<br />

Widerrufsrecht<br />

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail)<br />

widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige<br />

Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:<br />

Widerrufsfolgen<br />

AGR Treuhandgesellschaft<br />

„Sky Cloud IV“ mbH<br />

Brandstwiete 4<br />

20457 Hamburg<br />

Telefax: (040) 32574548<br />

E-Mail: info@agrag.de<br />

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene<br />

Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile)<br />

nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben,<br />

müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von<br />

30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.<br />

Besondere Hinweise<br />

HANSA TREUHAND Finance GmbH&Co.KG<br />

Wenn Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanzieren und ihn später widerrufen, sind Sie auch an den Darlehensvertrag<br />

nicht mehr gebunden, sofern beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere dann anzunehmen,<br />

wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer<br />

Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder bei der Rückgabe der Ware bereits<br />

zugeflossen ist, tritt Ihr Darlehensgeber im Verhältnis zu Ihnen hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der<br />

Rückgabe in unsere Rechte und Pflichten aus dem finanzierten Vertrag ein. Letzteres gilt nicht, wenn der vorliegende<br />

Vertrag den Erwerb von Finanzinstrumenten (z.B. von Wertpapieren, Devisen oder Derivaten) zum Gegenstand hat.<br />

Wollen Sie eine vertragliche Bindung so weitgehend wie möglich vermeiden, machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht<br />

Gebrauch und widerrufen Sie zudem den Darlehensvertrag, wenn Ihnen auch dafür ein Widerrufsrecht zusteht.<br />

Ende der Widerrufsbelehrung<br />

Empfangsbekenntnis<br />

Ich, der Unterzeichnende, erkläre, dass ich die auf dieser Seite<br />

abgedruckte Widerrufsbelehrung erhalten habe.<br />

Ort, Datum<br />

Unterschrift<br />

Widerrufsbelehrung bei Haustürgeschäften (§312 BGB)


Widerrufsbelehrung<br />

Widerrufsrecht<br />

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail)<br />

widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige<br />

Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:<br />

Widerrufsfolgen<br />

AGR Treuhandgesellschaft<br />

„Sky Cloud IV“ mbH<br />

Brandstwiete 4<br />

20457 Hamburg<br />

Telefax: (040) 32574548<br />

E-Mail: info@agrag.de<br />

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene<br />

Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile)<br />

nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben,<br />

müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von<br />

30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.<br />

Besondere Hinweise<br />

Wenn Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanzieren und ihn später widerrufen, sind Sie auch an den Darlehensvertrag<br />

nicht mehr gebunden, sofern beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere dann anzunehmen,<br />

wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer<br />

Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder bei der Rückgabe der Ware bereits<br />

zugeflossen ist, tritt Ihr Darlehensgeber im Verhältnis zu Ihnen hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der<br />

Rückgabe in unsere Rechte und Pflichten aus dem finanzierten Vertrag ein. Letzteres gilt nicht, wenn der vorliegende<br />

Vertrag den Erwerb von Finanzinstrumenten (z.B. von Wertpapieren, Devisen oder Derivaten) zum Gegenstand hat.<br />

Vermittler<br />

Wollen Sie eine vertragliche Bindung so weitgehend wie möglich vermeiden, machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht<br />

Gebrauch und widerrufen Sie zudem den Darlehensvertrag, wenn Ihnen auch dafür ein Widerrufsrecht zusteht.<br />

Ende der Widerrufsbelehrung<br />

Empfangsbekenntnis<br />

Ich, der Unterzeichnende, erkläre, dass ich die auf dieser Seite<br />

abgedruckte Widerrufsbelehrung erhalten habe.<br />

Ort, Datum<br />

Unterschrift<br />

Widerrufsbelehrung bei Haustürgeschäften (§312 BGB)


Widerrufsbelehrung<br />

Widerrufsrecht<br />

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail)<br />

widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige<br />

Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:<br />

Widerrufsfolgen<br />

AGR Treuhandgesellschaft<br />

„Sky Cloud IV“ mbH<br />

Brandstwiete 4<br />

20457 Hamburg<br />

Telefax: (040) 32574548<br />

E-Mail: info@agrag.de<br />

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene<br />

Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile)<br />

nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben,<br />

müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von<br />

30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.<br />

Besondere Hinweise<br />

Wenn Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanzieren und ihn später widerrufen, sind Sie auch an den Darlehensvertrag<br />

nicht mehr gebunden, sofern beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere dann anzunehmen,<br />

wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer<br />

Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder bei der Rückgabe der Ware bereits<br />

zugeflossen ist, tritt Ihr Darlehensgeber im Verhältnis zu Ihnen hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der<br />

Rückgabe in unsere Rechte und Pflichten aus dem finanzierten Vertrag ein. Letzteres gilt nicht, wenn der vorliegende<br />

Vertrag den Erwerb von Finanzinstrumenten (z.B. von Wertpapieren, Devisen oder Derivaten) zum Gegenstand hat.<br />

Anleger<br />

Wollen Sie eine vertragliche Bindung so weitgehend wie möglich vermeiden, machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht<br />

Gebrauch und widerrufen Sie zudem den Darlehensvertrag, wenn Ihnen auch dafür ein Widerrufsrecht zusteht.<br />

Ende der Widerrufsbelehrung<br />

Empfangsbekenntnis<br />

Ich, der Unterzeichnende, erkläre, dass ich die auf dieser Seite<br />

abgedruckte Widerrufsbelehrung erhalten habe.<br />

Ort, Datum<br />

Unterschrift<br />

Widerrufsbelehrung bei Haustürgeschäften (§312 BGB)


IDENTIFIZIERUNG GEMÄSS GELDWÄSCHEGESETZ<br />

Vom Zeichner auszufüllen:<br />

Ich handle auf eigene Veranlassung.<br />

Ich handle auf Veranlassung von:<br />

Zweck der Zeichnung<br />

(Name und Adresse des wirtschaftlich Berechtigten)<br />

private Vermögensanlage<br />

Sonstiges:<br />

Hinweis<br />

Ändern sich meine oben genannten Angaben oder meine Anschrift, Staatsangehörigkeit oder mein Name, so bin ich<br />

verpflichtet, dies dem Treuhänder unverzüglich mitzuteilen.<br />

Wir weisen darauf hin, dass die Zahlung (Zeichnungssumme und Agio) unmittelbar von einem auf den Namen des Zeichners<br />

lautenden Konto, das den Anforderungen des Geldwäschegesetzes entspricht, erfolgen muss. Das ist in der Regel bei inländischen<br />

Konten der Fall.<br />

Ort, Datum<br />

Unterschrift des Zeichners<br />

Identitätsprüfung*<br />

Der Identitätsnachweis erfolgt (zutreffendes bitte ankreuzen) durch:<br />

HANSA TREUHAND Finance GmbH&Co.KG<br />

Postident-Verfahren (Der Zeichner hat die für das Postident-Verfahren erforderlichen Unterlagen erhalten und wird die<br />

Identitätsprüfung in einer Postfiliale seiner Wahl durchführen.)<br />

oder<br />

persönliche Identitätsprüfung<br />

Vom Identifizierenden auszufüllen:<br />

Im Fall persönlicher Identifizierung bestätige ich, dass der Zeichner für die Identifizierung anwesend war und ich die Angaben<br />

des Zeichners anhand des Originals eines gültigen amtlichen Ausweises mit Lichtbild überprüft habe. Eine Kopie dieses Ausweises<br />

(Vorder- und Rückseite) habe ich beigefügt.<br />

Ausweis-Nr.:<br />

ausstellende Behörde:<br />

gültig bis:<br />

Ich unterliege selbst den Pflichten nach dem Geldwäschegesetz und habe die Identifizierung durchgeführt in meiner<br />

Eigenschaft als:<br />

Kreditinstitut<br />

Finanzdienstleistungsinstitut<br />

Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter<br />

Versicherungsvermittler<br />

Ich unterliege selbst nicht den Pflichten nach dem Geldwäschegesetz und habe die Identifizierung durchgeführt, in meiner<br />

Eigenschaft als<br />

Vermittler unter Anwendung des Identifizierungsleitfadens der HANSA TREUHAND<br />

Ort, Datum<br />

Name und Anschrift des Identifizierenden<br />

(in Druckbuchstaben)<br />

Unterschrift des Identifizierenden<br />

Anlage: Ausweiskopie (Vorder- und Rückseite)<br />

* Für die Identitätsprüfung bei juristischen Personen und anderen Gesellschaften ist – vorbehaltlich weiterer Erfordernisse – die Vorlage eines Registerauszuges<br />

(Handelsregister, Genossenschaftsregister oder ein vergleichbares amtliches Register oder Verzeichnis) erforderlich und daher der Beitrittserklärung beizufügen.<br />

Ist eine natürliche Person mit mehr als 25% unmittelbar oder mittelbar an der juristischen Person oder Gesellschaft beteiligt oder kontrolliert sie mehr als 25%<br />

der Stimmrechte, so ist ein Beteiligungsnachweis, z.B. eine Gesellschafterliste, beizufügen.


IDENTIFIZIERUNG GEMÄSS GELDWÄSCHEGESETZ<br />

Vom Zeichner auszufüllen:<br />

Ich handle auf eigene Veranlassung.<br />

Ich handle auf Veranlassung von:<br />

Zweck der Zeichnung<br />

(Name und Adresse des wirtschaftlich Berechtigten)<br />

private Vermögensanlage<br />

Sonstiges:<br />

Hinweis<br />

Ändern sich meine oben genannten Angaben oder meine Anschrift, Staatsangehörigkeit oder mein Name, so bin ich<br />

verpflichtet, dies dem Treuhänder unverzüglich mitzuteilen.<br />

Wir weisen darauf hin, dass die Zahlung (Zeichnungssumme und Agio) unmittelbar von einem auf den Namen des Zeichners<br />

lautenden Konto, das den Anforderungen des Geldwäschegesetzes entspricht, erfolgen muss. Das ist in der Regel bei inländischen<br />

Konten der Fall.<br />

Ort, Datum<br />

Unterschrift des Zeichners<br />

Identitätsprüfung*<br />

Der Identitätsnachweis erfolgt (zutreffendes bitte ankreuzen) durch:<br />

Vermittler<br />

Postident-Verfahren (Der Zeichner hat die für das Postident-Verfahren erforderlichen Unterlagen erhalten und wird die<br />

Identitätsprüfung in einer Postfiliale seiner Wahl durchführen.)<br />

oder<br />

persönliche Identitätsprüfung<br />

Vom Identifizierenden auszufüllen:<br />

Im Fall persönlicher Identifizierung bestätige ich, dass der Zeichner für die Identifizierung anwesend war und ich die Angaben<br />

des Zeichners anhand des Originals eines gültigen amtlichen Ausweises mit Lichtbild überprüft habe. Eine Kopie dieses Ausweises<br />

(Vorder- und Rückseite) habe ich beigefügt.<br />

Ausweis-Nr.:<br />

gültig bis:<br />

ausstellende Behörde:<br />

Ich unterliege selbst den Pflichten nach dem Geldwäschegesetz und habe die Identifizierung durchgeführt in meiner<br />

Eigenschaft als:<br />

Kreditinstitut<br />

Finanzdienstleistungsinstitut<br />

Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter<br />

Versicherungsvermittler<br />

Ich unterliege selbst nicht den Pflichten nach dem Geldwäschegesetz und habe die Identifizierung durchgeführt, in meiner<br />

Eigenschaft als<br />

Vermittler unter Anwendung des Identifizierungsleitfadens der HANSA TREUHAND<br />

Ort, Datum<br />

Name und Anschrift des Identifizierenden<br />

(in Druckbuchstaben)<br />

Unterschrift des Identifizierenden<br />

Anlage: Ausweiskopie (Vorder- und Rückseite)<br />

* Für die Identitätsprüfung bei juristischen Personen und anderen Gesellschaften ist – vorbehaltlich weiterer Erfordernisse – die Vorlage eines Registerauszuges<br />

(Handelsregister, Genossenschaftsregister oder ein vergleichbares amtliches Register oder Verzeichnis) erforderlich und daher der Beitrittserklärung beizufügen.<br />

Ist eine natürliche Person mit mehr als 25% unmittelbar oder mittelbar an der juristischen Person oder Gesellschaft beteiligt oder kontrolliert sie mehr als 25%<br />

der Stimmrechte, so ist ein Beteiligungsnachweis, z.B. eine Gesellschafterliste, beizufügen.


IDENTIFIZIERUNG GEMÄSS GELDWÄSCHEGESETZ<br />

Vom Zeichner auszufüllen:<br />

Ich handle auf eigene Veranlassung.<br />

Ich handle auf Veranlassung von:<br />

Zweck der Zeichnung<br />

(Name und Adresse des wirtschaftlich Berechtigten)<br />

private Vermögensanlage<br />

Sonstiges:<br />

Hinweis<br />

Ändern sich meine oben genannten Angaben oder meine Anschrift, Staatsangehörigkeit oder mein Name, so bin ich<br />

verpflichtet, dies dem Treuhänder unverzüglich mitzuteilen.<br />

Wir weisen darauf hin, dass die Zahlung (Zeichnungssumme und Agio) unmittelbar von einem auf den Namen des Zeichners<br />

lautenden Konto, das den Anforderungen des Geldwäschegesetzes entspricht, erfolgen muss. Das ist in der Regel bei inländischen<br />

Konten der Fall.<br />

Ort, Datum<br />

Unterschrift des Zeichners<br />

Identitätsprüfung*<br />

Der Identitätsnachweis erfolgt (zutreffendes bitte ankreuzen) durch:<br />

Postident-Verfahren (Der Zeichner hat die für das Postident-Verfahren erforderlichen Unterlagen erhalten und wird die<br />

Identitätsprüfung in einer Postfiliale seiner Wahl durchführen.)<br />

oder<br />

persönliche Identitätsprüfung<br />

Vom Identifizierenden auszufüllen:<br />

Anleger<br />

Im Fall persönlicher Identifizierung bestätige ich, dass der Zeichner für die Identifizierung anwesend war und ich die Angaben<br />

des Zeichners anhand des Originals eines gültigen amtlichen Ausweises mit Lichtbild überprüft habe. Eine Kopie dieses Ausweises<br />

(Vorder- und Rückseite) habe ich beigefügt.<br />

Ausweis-Nr.:<br />

gültig bis:<br />

ausstellende Behörde:<br />

Ich unterliege selbst den Pflichten nach dem Geldwäschegesetz und habe die Identifizierung durchgeführt in meiner<br />

Eigenschaft als:<br />

Kreditinstitut<br />

Finanzdienstleistungsinstitut<br />

Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter<br />

Versicherungsvermittler<br />

Ich unterliege selbst nicht den Pflichten nach dem Geldwäschegesetz und habe die Identifizierung durchgeführt, in meiner<br />

Eigenschaft als<br />

Vermittler unter Anwendung des Identifizierungsleitfadens der HANSA TREUHAND<br />

Ort, Datum<br />

Name und Anschrift des Identifizierenden<br />

(in Druckbuchstaben)<br />

Unterschrift des Identifizierenden<br />

Anlage: Ausweiskopie (Vorder- und Rückseite)<br />

* Für die Identitätsprüfung bei juristischen Personen und anderen Gesellschaften ist – vorbehaltlich weiterer Erfordernisse – die Vorlage eines Registerauszuges<br />

(Handelsregister, Genossenschaftsregister oder ein vergleichbares amtliches Register oder Verzeichnis) erforderlich und daher der Beitrittserklärung beizufügen.<br />

Ist eine natürliche Person mit mehr als 25% unmittelbar oder mittelbar an der juristischen Person oder Gesellschaft beteiligt oder kontrolliert sie mehr als 25%<br />

der Stimmrechte, so ist ein Beteiligungsnachweis, z.B. eine Gesellschafterliste, beizufügen.


DAS POSTIDENT-VERFAHREN<br />

Gemäß dem Geldwäschegesetz sind wir verpflichtet, bei allen Zeichnern von Geschlossenen Fonds eine<br />

Identifikationsfeststellung durchzuführen.<br />

Falls dies nicht über den Vermittler erfolgt, nutzen wir die Unterstützung der Deutschen Post.<br />

Bitte gehen Sie für die Identifikation per PostIdent wie folgt vor:<br />

1. Gehen Sie bitte mit den unten stehenden Unterlagen (ohne Briefumschlag) in Ihre Postfiliale.<br />

A<br />

REISE-<br />

PASS<br />

PERSONAL-<br />

AUSWEIS<br />

+<br />

Achtung MaV!<br />

Formular und diesen Coupon im<br />

Postsache-Fensterbriefumschlag<br />

oder im Kundenrückumschlag an<br />

angegebene Anschrift schicken!<br />

AGR AG für Revision und Treuhand<br />

Postfach 11 23 66<br />

20423 Hamburg<br />

MaV: Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter-Hotline<br />

Wichtig! Bitte nehmen Sie diesen Coupon und lassen Sie<br />

sich bei einer Postfiliale mit einem gültigen Personalausweis<br />

oder Reisepass identifizieren.<br />

Abrechnungsnummer<br />

61124559153701<br />

Referenzsnummer<br />

AGR SKY CLOUD – A380<br />

Achtung MaV!<br />

Barcode einscannen<br />

POSTIDENT ® BASIC Formular nutzen<br />

Formular an Absender<br />

Ihrem gültigen Personalausweis oder Reisepass und dem beigefügten Coupon.<br />

2. In der Postfiliale wird ein Postmitarbeiter Ihre Personalien überprüfen und überträgt<br />

Ihre Daten auf ein Formular.<br />

3. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie die Angaben.<br />

4. Die Deutsche Post sendet das unterschriebene Formular für Sie kostenlos an die AGR.<br />

5. Bitte senden Sie die ausgefüllte Beitrittserklärung separat an:<br />

HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG<br />

Postfach 10 30 05<br />

20020 Hamburg<br />

Wir freuen uns auf Ihren Beitritt!<br />

Achtung MaV!<br />

Formular und diesen Coupon im<br />

Postsache-Fensterbriefumschlag<br />

oder im Kundenrückumschlag an<br />

angegebene Anschrift schicken!<br />

AGR AG für Revision und Treuhand<br />

Postfach 11 23 66<br />

20423 Hamburg<br />

Wichtig! Bitte nehmen Sie diesen Coupon und lassen Sie<br />

sich bei einer Postfiliale mit einem gültigen Personalausweis<br />

oder Reisepass identifizieren.<br />

Abrechnungsnummer<br />

6 1 1 2 4 5 5 9 1 5 3 7 0 1<br />

Referenzsnummer<br />

AGR SKY CLOUD I V –A 3 8 0<br />

Achtung MaV!<br />

Barcode einscannen<br />

POSTIDENT ® BASIC Formular nutzen<br />

Formular an Absender<br />

MaV: Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter-Hotline

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