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Ergänzende Bestimmungen der SWD Netz GmbH zur TAB 2007

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4. Betrieb von Kundenanlage/ Übergabestation<br />

4.1 Betriebsspannung am <strong>Netz</strong>anschlusspunkt<br />

Die Betriebsspannung am <strong>Netz</strong>anschlusspunkt liegt bei ungestörten <strong>Netz</strong>betrieb als 10-Minuten-<br />

Mittelwert des Spannungs-Effektivwertes jedes Wochenintervalles: - zu 95 % innerhalb <strong>der</strong><br />

Toleranz Un +/- 10% - zu 100 % innerhalb <strong>der</strong> Toleranz Un +10 % / -15 %. - In <strong>der</strong> DIN EN 50160<br />

sind weitere Merkmale <strong>der</strong> Spannung und <strong>der</strong> Frequenz angegeben.<br />

4.2 Blindleistungskompensation<br />

Bei Erfor<strong>der</strong>nis führt <strong>der</strong> Anschlussnutzer - in Abstimmung mit dem VNB - <strong>zur</strong> Einhaltung des<br />

nachfolgend angegebenen Verschiebungsfaktors cos ϕ auf seine Kosten eine seinen tat-sächlichen<br />

Belastungsverhältnissen angepasste ausreichende Blindleistungskompensation durch. Die<br />

einzubauenden Kompensationsanlagen werden entwe<strong>der</strong> abhängig vom Ver-schiebungsfaktor cos<br />

ϕ gesteuert o<strong>der</strong> im Falle <strong>der</strong> Einzelkompensation gemeinsam mit den zugeordneten<br />

Verbrauchsgeräten ein- bzw. ausgeschaltet. Eine lastunabhängige Festkom-pensation ist nicht<br />

zulässig. Eine eventuelle Verdrosselung <strong>der</strong> Kompensationsanlage stimmt <strong>der</strong> Kunde mit dem VNB<br />

ab.<br />

Der Leistungsfaktor λ und <strong>der</strong> Verschiebungsfaktor cos ϕ müssen zwischen 0,9 induktiv und 0,9<br />

kapazitiv liegen.<br />

4.3 <strong>Netz</strong>system<br />

Grundsätzlich gilt für das gesamte <strong>Netz</strong>gebiet des VNB die <strong>Netz</strong>form TN-System. Ausnahmen kann<br />

es im Außenbereich und bei Son<strong>der</strong>anschlüssen geben. Der VNB erteilt Auskunft über die<br />

vorhandene <strong>Netz</strong>form. Bei <strong>der</strong> Planung <strong>der</strong> Schutzmaßnahme einer Kundenanlage ist zu<br />

berücksichtigen, dass sich <strong>der</strong> zum Errichtungszeitpunkt gemessene Wert <strong>der</strong> Schleifenimpedanz<br />

durch Än<strong>der</strong>ungen im <strong>Netz</strong>aufbau verän<strong>der</strong>n kann. Die Schleifenimpedanz kann daher vom VNB<br />

we<strong>der</strong> angegeben noch garantiert werden. Die Anwendung <strong>der</strong> Schutzmaßnahme "Schutz durch<br />

automatische Ausschaltung mit Überstrom-Schutz-einrichtungen" erfolgt immer in<br />

Eigenverantwortung des Anlagenerrichters.<br />

4.4 Inbetriebsetzung <strong>der</strong> Kundenanlage<br />

Das vorgesehene Inbetriebsetzungsdatum ist nach Annahme des Anschlussangebotes mit dem VNB<br />

abzustimmen. Spätestens 14 Tage vorher teilt <strong>der</strong> Anschlussnehmer o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Anschlussnutzer dem<br />

VNB das endgültige Inbetriebsetzungsdatum mit. Vor <strong>der</strong> Inbetriebsetzung <strong>der</strong> Kundenanlage legt<br />

<strong>der</strong> Anschlussnutzer dem VNB den vollständig ausgefüllten, von den zuständigen Personen<br />

unterschriebenen Inbetriebsetzungsauftrag, bei Erzeugungsanlagen zudem noch die<br />

Konformitätserklärung, vor. Der VNB behält sich vor, eine Sichtkontrolle vorzunehmen. Werden<br />

Mängel festgestellt, so kann die Inbetriebnahme durch den VNB bis <strong>zur</strong> Mangelbeseitigung<br />

untersagt werden.<br />

5. Än<strong>der</strong>ungen, Erweiterungen und Außerbetriebnahmen<br />

Plant <strong>der</strong> Anschlussnehmer o<strong>der</strong> Anschlussnutzer Än<strong>der</strong>ungen, Erweiterungen o<strong>der</strong> die<br />

Außerbetriebnahme <strong>der</strong> Kundenanlage, so ist <strong>der</strong> VNB rechtzeitig über dieses Vorhaben zu<br />

informieren. Dies gilt auch für eine vom Anschlussnutzer geplante Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Betriebsführung<br />

seiner Anlage, die Auswirkungen auf den Betrieb des VNB-<strong>Netz</strong>es hat.<br />

Falls sich durch eine Erhöhung <strong>der</strong> <strong>Netz</strong>kurzschlussleistung o<strong>der</strong> durch eine Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

<strong>Netz</strong>spannung gravierende Auswirkungen auf den <strong>Netz</strong>anschluss o<strong>der</strong> auf die Kundenanlage<br />

ergeben, teilt dies <strong>der</strong> VNB dem Anschlussnehmer o<strong>der</strong> dem Anschlussnutzer rechtzeitig mit. Der<br />

20.10.2011<br />

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