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Ergänzende Bestimmungen der SWD Netz GmbH zur TAB 2007

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Ergänzende <strong>Bestimmungen</strong><br />

<strong>der</strong> Stadtwerke Düsseldorf <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong><br />

<strong>zur</strong> <strong>TAB</strong>-<strong>2007</strong><br />

Gültig ab 1. November 2011<br />

Die Stadtwerke Düsseldorf <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong> o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Beauftragte werden im Folgenden VNB genannt.<br />

1. Geltungsbereich<br />

Die Technischen Anschlussbedingungen konkretisieren die allgemein anerkannten Regeln <strong>der</strong><br />

Technik und gelten für Neuanschlüsse und vorhandene Anschlüsse an das Verteilnetz des VNB sowie<br />

für <strong>Netz</strong>anschlussän<strong>der</strong>ungen. Sie umfassen Umbau, Erweiterung, Rückbau o<strong>der</strong> Demontage einer<br />

Kundenanlage sowie die Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> <strong>Netz</strong>anschlusskapazität o<strong>der</strong> des Schutzkonzeptes. Für die<br />

technische Ausführung eines <strong>Netz</strong>anschlusses wie auch für den umgebauten und erweiterten Teil<br />

einer Kundenanlage gilt jeweils die zum Erstellungs- o<strong>der</strong> Umbauzeitpunkt gültige <strong>TAB</strong>.<br />

2. Grundsätze<br />

Der Anschlussnehmer o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Anschlussnutzer verpflichtet sich, die Einhaltung <strong>der</strong><br />

Anschlussbedingungen sicherzustellen und auf Anfor<strong>der</strong>ung nachzuweisen. Der VNB behält<br />

sich vor, eine Kontrolle <strong>der</strong> Einhaltung <strong>der</strong> Anschlussbedingungen vorzunehmen. Werden<br />

Mängel festgestellt, so kann die nachgelagerte Anschlussnutzung bis <strong>zur</strong><br />

Mängelbeseitigung ausgesetzt werden.<br />

Es gelten die „Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das<br />

Nie<strong>der</strong>spannungsnetz (<strong>TAB</strong> <strong>2007</strong>)“, die <strong>der</strong> <strong>TAB</strong> <strong>2007</strong> nachgelagerten VDEW Richtlinien<br />

"Eigenerzeugungsanlagen am Nie<strong>der</strong>spannungsnetz" und "Richtlinie für Planung,<br />

Errichtung und Betrieb von Anlagen mit Notstromaggregaten" sowie die nachfolgenden<br />

Regelungen.<br />

Die vom Anschlussnehmer o<strong>der</strong> vom Anschlussnutzer bereitzustellenden Einrichtungen<br />

müssen die nachfolgenden Anschlussbedingungen erfüllen. Der Einsatz von an<strong>der</strong>en als in<br />

diesen Anschlussbedingungen aufgeführten Einrichtungen ist nur im Einvernehmen mit<br />

dem VNB möglich.<br />

3. Kundenanlage/ Übergabestation<br />

3.1 Kabellegung<br />

Kabeltrassen dürfen nicht überbaut werden (außer bei Kabelverlegung in Schutzrohren) und es<br />

dürfen keine tiefwurzelnden Pflanzen vorhanden sein. Für die Störungsbeseitigung müssen die<br />

Kabeltrassen je<strong>der</strong>zeit zugänglich sein.<br />

3.2 Eigentumsgrenze<br />

Die Eigentumsgrenze befindet sich an den Abgangsklemmen <strong>der</strong> NH-Sicherungsunterteile im<br />

Hausanschlusskasten. Die im Eigentum des VNB stehenden Einrichtungen für die Messung sind<br />

hiervon nicht betroffen.<br />

20.10.2011<br />

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