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Info 2006 2007<br />
für die Beträge, die die nächste<br />
Steuerstufe übersteigen. So wird<br />
beispielsweise <strong>de</strong>r Steuersatz von<br />
42 Prozent nur auf <strong>de</strong>n Einkommensbereich<br />
angewen<strong>de</strong>t, <strong>de</strong>r 52.152 Euro<br />
übersteigt.<br />
Soziale Umstän<strong>de</strong><br />
wer<strong>de</strong>n berücksichtigt<br />
Doch die Höhe <strong>de</strong>s Einkommens ist<br />
nicht das Einzige, was im Steuerrecht<br />
Steuerklassen<br />
Je<strong>de</strong>r Arbeitnehmer erhält von seiner<br />
Gemein<strong>de</strong>- o<strong>de</strong>r Stadtverwaltung seine<br />
Lohnsteuerkarte, in <strong>de</strong>r seine Steuerklasse<br />
eingetragen ist. Die Steuerkarte gibt er<br />
seinem Arbeitgeber.<br />
Steuerklasse I:<br />
Ledige und geschie<strong>de</strong>ne Arbeitnehmer<br />
Steuerklasse II:<br />
Alleinerziehen<strong>de</strong>, zu <strong>de</strong>m Haushalt<br />
gehört min<strong>de</strong>stens ein Kind<br />
Steuerklasse III:<br />
Verheiratete<br />
Steuerklasse IV:<br />
Verheiratete, wenn bei<strong>de</strong> Ehegatten etwa<br />
gleichen Lohn beziehen<br />
Steuerklasse V:<br />
Mitverdienen<strong>de</strong> Ehegatten mit <strong>de</strong>utlich<br />
geringerem Einkommen als <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re<br />
Ehegatte, <strong>de</strong>r nach Steuerklasse III<br />
besteuert wird<br />
Steuerklasse VI:<br />
Arbeitnehmer mit zweiten und<br />
weiteren Beschäftigungsverhältnissen<br />
zählt: Der Staat berücksichtigt auch<br />
die persönlichen Lebensverhältnisse.<br />
Wer für seinen Ehepartner o<strong>de</strong>r seine<br />
Kin<strong>de</strong>r sorgt, <strong>de</strong>r muss in <strong>de</strong>r Regel<br />
weniger Steuern an das Finanzamt<br />
abführen als ein Alleinstehen<strong>de</strong>r.<br />
Eltern können entwe<strong>de</strong>r qKin<strong>de</strong>rgeld<br />
o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n qKin<strong>de</strong>rfreibetrag in Anspruch<br />
nehmen. Das Finanzamt prüft<br />
nach, was sich für <strong>de</strong>n Steuerzahler<br />
günstiger auswirkt. Alleinerziehen<strong>de</strong><br />
erhalten einen zusätzlichen Freibetrag<br />
in Höhe von 1.308 Euro (siehe auch<br />
Seite 20/21). Auch Pflegekosten für<br />
die Betreuung von Familienangehörigen<br />
wer<strong>de</strong>n bis zu einer gewissen<br />
Grenze steuerlich anerkannt (siehe<br />
auch Seite 22/23).<br />
? Weshalb eine „Reichensteuer“?<br />
Um das verfassungsrechtlich verankerte<br />
Prinzip zu betonen, dass sich<br />
die Besteuerung nach <strong>de</strong>r Leistungsfähigkeit<br />
richten soll, führt die Bun<strong>de</strong>sregierung<br />
zum 1. Januar 2007 einen<br />
zweiten Spitzensteuersatz ein. Ab<br />
einem Einkommen von über 250.000<br />
Euro für Ledige beziehungsweise<br />
500.000 Euro für Verheiratete gilt<br />
dann ein Steuersatz von 45 Prozent.<br />
Spitzenverdiener sollen einen höheren<br />
Beitrag zu <strong>de</strong>n Staatsfinanzen leisten.<br />
Allerdings gilt das nur für Arbeitnehmer,<br />
<strong>de</strong>nn unternehmerische<br />
Lasten gleichmäßig<br />
verteilen<br />
Einkommensteuertarif 2006/2007<br />
Ein Sozialstaat wie Deutschland versucht,<br />
die Lasten gerecht auf die Schultern<br />
seiner Bürger zu verteilen. Neben<br />
<strong>de</strong>n Ausgaben für soziale Sicherung,<br />
die aus <strong>de</strong>n Sozialversicherungsbeiträgen<br />
finanziert wer<strong>de</strong>n, gibt <strong>de</strong>r Staat<br />
auch einen Teil <strong>de</strong>r Steuereinnahmen<br />
für das qArbeitslosengeld II o<strong>de</strong>r<br />
die Rentenkasse aus.<br />
Mit <strong>de</strong>r Zeit ist ein umfangreiches<br />
Umverteilungssystem entstan<strong>de</strong>n.<br />
Immer wie<strong>de</strong>r überprüfen die Politiker,<br />
ob die Belastungen und Vergünstigungen<br />
sozial ausgewogen verteilt<br />
sind.<br />
Gewinne sind davon zunächst ausgenommen.<br />
Insgesamt soll die<br />
„Reichensteuer“ Bund, Län<strong>de</strong>rn und<br />
Gemein<strong>de</strong>n im Jahr 2007 Mehreinnahmen<br />
in Höhe von 250 Millionen<br />
Euro bescheren. Es gibt aber auch<br />
viele Kritiker, die gegen die Reichensteuer<br />
sind. Sie befürchten, dass <strong>de</strong>r<br />
Verwaltungsaufwand unverhältnismäßig<br />
hoch sein wird.<br />
Außer<strong>de</strong>m, so die Kritik, wird damit<br />
gerechnet, dass einige Besserverdiener<br />
das Land verlassen wer<strong>de</strong>n,<br />
um ihrer Steuerlast zu entgehen.<br />
Zum Nachlesen<br />
Das Schülermagazin „Sozialpolitik“<br />
gibt einen guten<br />
Überblick über Strukturen,<br />
Prinzipien und Leistungen<br />
<strong>de</strong>s Systems <strong>de</strong>r sozialen<br />
Sicherung in Deutschland<br />
und über die Probleme und<br />
Reformperspektiven <strong>de</strong>r<br />
Sozialpolitik. Das Magazin<br />
kann bestellt wer<strong>de</strong>n unter<br />
www.sozialpolitik.com<br />
Internet-Tipp<br />
Die Bun<strong>de</strong>szentrale für<br />
politische Bildung bietet<br />
Informationsmaterial auch<br />
speziell zu Steuern und<br />
Finanzen an unter<br />
www.bpb.<strong>de</strong><br />
Steuerfreies<br />
Steuerfreies<br />
q Existenzminimum/<br />
Existenzminimum/<br />
Grundfreibetrag<br />
Grundfreibetrag<br />
Eingangssteuersatz/<br />
Eingangssteuersatz/<br />
Progressionszone<br />
q Progressionszone<br />
Spitzensteuersatz<br />
Spitzensteuersatz<br />
Spitzensteuersatz II/<br />
Reichensteuer<br />
Spitzensteuersatz II/<br />
(ab 1. Januar 2007)<br />
Reichensteuer<br />
(ab 1. Januar 2007)<br />
Keine Keine Einkommensteuer zahlt, zahlt, wer wer als als Single Single weniger als<br />
7.664 als 7.664 Euro o<strong>de</strong>r Euro als o<strong>de</strong>r verheiratetes als verheiratetes Paar weniger Paar weniger als 15.329 als<br />
Euro 15.329 im Jahr Euro verdient. im Jahr verdient.<br />
Wer das steuerfreie Existenzminimum überschreitet,<br />
Wer zahlt das Steuern. steuerfreie Seine Existenzminimum Belastung nimmt überschreitet, im Verhältniszahlt<br />
Steuern. zum steigen<strong>de</strong>n Seine Belastung Einkommen nimmt zu. im Der Verhältnis niedrigste zum steigen<strong>de</strong>n<br />
Steuersatz Einkommen (Eingangssteuersatz) zu. Der niedrigste beträgt Steuersatz 15 Prozent, (Eingangssteuersatz)<br />
<strong>de</strong>r höchste beträgt 42 Prozent. 15 Prozent, <strong>de</strong>r höchste 42 Prozent.<br />
Der Teil <strong>de</strong>s Einkommens, <strong>de</strong>r 52.152 Euro (Verheiratete:<br />
Teil <strong>de</strong>s 104.304 Einkommens, Euro) im <strong>de</strong>r Jahr 52.152 übersteigt, Euro (Verheiratete:<br />
ist <strong>de</strong>rzeit<br />
Der<br />
104.304 mit <strong>de</strong>m Euro) Höchststeuersatz im Jahr übersteigt, von 42 ist <strong>de</strong>rzeit Prozent mit belastet. <strong>de</strong>m<br />
Höchststeuersatz von 42 Prozent belastet.<br />
Ab einem zu versteuern<strong>de</strong>n Privateinkommen über<br />
Ab<br />
250.000<br />
einem zu<br />
Euro<br />
versteuern<strong>de</strong>n<br />
für Ledige und<br />
Privateinkommen<br />
500.000 Euro<br />
über<br />
für Verheiratete<br />
wird <strong>de</strong>r Steuersatz von 42 Prozent auf 45<br />
250.000 Euro für Ledige und 500.000 Euro für Verheiratete<br />
Prozent erhöht. (Ausschließlich unternehmerische<br />
Gewinneinkünfte<br />
wird <strong>de</strong>r Steuersatz<br />
sind davon<br />
von<br />
ausgenommen)<br />
42 Prozent auf 45<br />
Prozent erhöht (unternehmerische Gewinneinkünfte sind<br />
davon ausgenommen).<br />
Weiter<strong>de</strong>nken<br />
Gelerntes anwen<strong>de</strong>n und vertiefen<br />
mit <strong>de</strong>m Arbeitsblatt<br />
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Steuern“ ein neues Arbeitsblatt<br />
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zum kostenlosen<br />
Download unter www.<br />
bun<strong>de</strong>sfinanzministerium.<br />
<strong>de</strong><br />
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