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Info 2006 2007<br />

für die Beträge, die die nächste<br />

Steuerstufe übersteigen. So wird<br />

beispielsweise <strong>de</strong>r Steuersatz von<br />

42 Prozent nur auf <strong>de</strong>n Einkommensbereich<br />

angewen<strong>de</strong>t, <strong>de</strong>r 52.152 Euro<br />

übersteigt.<br />

Soziale Umstän<strong>de</strong><br />

wer<strong>de</strong>n berücksichtigt<br />

Doch die Höhe <strong>de</strong>s Einkommens ist<br />

nicht das Einzige, was im Steuerrecht<br />

Steuerklassen<br />

Je<strong>de</strong>r Arbeitnehmer erhält von seiner<br />

Gemein<strong>de</strong>- o<strong>de</strong>r Stadtverwaltung seine<br />

Lohnsteuerkarte, in <strong>de</strong>r seine Steuerklasse<br />

eingetragen ist. Die Steuerkarte gibt er<br />

seinem Arbeitgeber.<br />

Steuerklasse I:<br />

Ledige und geschie<strong>de</strong>ne Arbeitnehmer<br />

Steuerklasse II:<br />

Alleinerziehen<strong>de</strong>, zu <strong>de</strong>m Haushalt<br />

gehört min<strong>de</strong>stens ein Kind<br />

Steuerklasse III:<br />

Verheiratete<br />

Steuerklasse IV:<br />

Verheiratete, wenn bei<strong>de</strong> Ehegatten etwa<br />

gleichen Lohn beziehen<br />

Steuerklasse V:<br />

Mitverdienen<strong>de</strong> Ehegatten mit <strong>de</strong>utlich<br />

geringerem Einkommen als <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re<br />

Ehegatte, <strong>de</strong>r nach Steuerklasse III<br />

besteuert wird<br />

Steuerklasse VI:<br />

Arbeitnehmer mit zweiten und<br />

weiteren Beschäftigungsverhältnissen<br />

zählt: Der Staat berücksichtigt auch<br />

die persönlichen Lebensverhältnisse.<br />

Wer für seinen Ehepartner o<strong>de</strong>r seine<br />

Kin<strong>de</strong>r sorgt, <strong>de</strong>r muss in <strong>de</strong>r Regel<br />

weniger Steuern an das Finanzamt<br />

abführen als ein Alleinstehen<strong>de</strong>r.<br />

Eltern können entwe<strong>de</strong>r qKin<strong>de</strong>rgeld<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n qKin<strong>de</strong>rfreibetrag in Anspruch<br />

nehmen. Das Finanzamt prüft<br />

nach, was sich für <strong>de</strong>n Steuerzahler<br />

günstiger auswirkt. Alleinerziehen<strong>de</strong><br />

erhalten einen zusätzlichen Freibetrag<br />

in Höhe von 1.308 Euro (siehe auch<br />

Seite 20/21). Auch Pflegekosten für<br />

die Betreuung von Familienangehörigen<br />

wer<strong>de</strong>n bis zu einer gewissen<br />

Grenze steuerlich anerkannt (siehe<br />

auch Seite 22/23).<br />

? Weshalb eine „Reichensteuer“?<br />

Um das verfassungsrechtlich verankerte<br />

Prinzip zu betonen, dass sich<br />

die Besteuerung nach <strong>de</strong>r Leistungsfähigkeit<br />

richten soll, führt die Bun<strong>de</strong>sregierung<br />

zum 1. Januar 2007 einen<br />

zweiten Spitzensteuersatz ein. Ab<br />

einem Einkommen von über 250.000<br />

Euro für Ledige beziehungsweise<br />

500.000 Euro für Verheiratete gilt<br />

dann ein Steuersatz von 45 Prozent.<br />

Spitzenverdiener sollen einen höheren<br />

Beitrag zu <strong>de</strong>n Staatsfinanzen leisten.<br />

Allerdings gilt das nur für Arbeitnehmer,<br />

<strong>de</strong>nn unternehmerische<br />

Lasten gleichmäßig<br />

verteilen<br />

Einkommensteuertarif 2006/2007<br />

Ein Sozialstaat wie Deutschland versucht,<br />

die Lasten gerecht auf die Schultern<br />

seiner Bürger zu verteilen. Neben<br />

<strong>de</strong>n Ausgaben für soziale Sicherung,<br />

die aus <strong>de</strong>n Sozialversicherungsbeiträgen<br />

finanziert wer<strong>de</strong>n, gibt <strong>de</strong>r Staat<br />

auch einen Teil <strong>de</strong>r Steuereinnahmen<br />

für das qArbeitslosengeld II o<strong>de</strong>r<br />

die Rentenkasse aus.<br />

Mit <strong>de</strong>r Zeit ist ein umfangreiches<br />

Umverteilungssystem entstan<strong>de</strong>n.<br />

Immer wie<strong>de</strong>r überprüfen die Politiker,<br />

ob die Belastungen und Vergünstigungen<br />

sozial ausgewogen verteilt<br />

sind.<br />

Gewinne sind davon zunächst ausgenommen.<br />

Insgesamt soll die<br />

„Reichensteuer“ Bund, Län<strong>de</strong>rn und<br />

Gemein<strong>de</strong>n im Jahr 2007 Mehreinnahmen<br />

in Höhe von 250 Millionen<br />

Euro bescheren. Es gibt aber auch<br />

viele Kritiker, die gegen die Reichensteuer<br />

sind. Sie befürchten, dass <strong>de</strong>r<br />

Verwaltungsaufwand unverhältnismäßig<br />

hoch sein wird.<br />

Außer<strong>de</strong>m, so die Kritik, wird damit<br />

gerechnet, dass einige Besserverdiener<br />

das Land verlassen wer<strong>de</strong>n,<br />

um ihrer Steuerlast zu entgehen.<br />

Zum Nachlesen<br />

Das Schülermagazin „Sozialpolitik“<br />

gibt einen guten<br />

Überblick über Strukturen,<br />

Prinzipien und Leistungen<br />

<strong>de</strong>s Systems <strong>de</strong>r sozialen<br />

Sicherung in Deutschland<br />

und über die Probleme und<br />

Reformperspektiven <strong>de</strong>r<br />

Sozialpolitik. Das Magazin<br />

kann bestellt wer<strong>de</strong>n unter<br />

www.sozialpolitik.com<br />

Internet-Tipp<br />

Die Bun<strong>de</strong>szentrale für<br />

politische Bildung bietet<br />

Informationsmaterial auch<br />

speziell zu Steuern und<br />

Finanzen an unter<br />

www.bpb.<strong>de</strong><br />

Steuerfreies<br />

Steuerfreies<br />

q Existenzminimum/<br />

Existenzminimum/<br />

Grundfreibetrag<br />

Grundfreibetrag<br />

Eingangssteuersatz/<br />

Eingangssteuersatz/<br />

Progressionszone<br />

q Progressionszone<br />

Spitzensteuersatz<br />

Spitzensteuersatz<br />

Spitzensteuersatz II/<br />

Reichensteuer<br />

Spitzensteuersatz II/<br />

(ab 1. Januar 2007)<br />

Reichensteuer<br />

(ab 1. Januar 2007)<br />

Keine Keine Einkommensteuer zahlt, zahlt, wer wer als als Single Single weniger als<br />

7.664 als 7.664 Euro o<strong>de</strong>r Euro als o<strong>de</strong>r verheiratetes als verheiratetes Paar weniger Paar weniger als 15.329 als<br />

Euro 15.329 im Jahr Euro verdient. im Jahr verdient.<br />

Wer das steuerfreie Existenzminimum überschreitet,<br />

Wer zahlt das Steuern. steuerfreie Seine Existenzminimum Belastung nimmt überschreitet, im Verhältniszahlt<br />

Steuern. zum steigen<strong>de</strong>n Seine Belastung Einkommen nimmt zu. im Der Verhältnis niedrigste zum steigen<strong>de</strong>n<br />

Steuersatz Einkommen (Eingangssteuersatz) zu. Der niedrigste beträgt Steuersatz 15 Prozent, (Eingangssteuersatz)<br />

<strong>de</strong>r höchste beträgt 42 Prozent. 15 Prozent, <strong>de</strong>r höchste 42 Prozent.<br />

Der Teil <strong>de</strong>s Einkommens, <strong>de</strong>r 52.152 Euro (Verheiratete:<br />

Teil <strong>de</strong>s 104.304 Einkommens, Euro) im <strong>de</strong>r Jahr 52.152 übersteigt, Euro (Verheiratete:<br />

ist <strong>de</strong>rzeit<br />

Der<br />

104.304 mit <strong>de</strong>m Euro) Höchststeuersatz im Jahr übersteigt, von 42 ist <strong>de</strong>rzeit Prozent mit belastet. <strong>de</strong>m<br />

Höchststeuersatz von 42 Prozent belastet.<br />

Ab einem zu versteuern<strong>de</strong>n Privateinkommen über<br />

Ab<br />

250.000<br />

einem zu<br />

Euro<br />

versteuern<strong>de</strong>n<br />

für Ledige und<br />

Privateinkommen<br />

500.000 Euro<br />

über<br />

für Verheiratete<br />

wird <strong>de</strong>r Steuersatz von 42 Prozent auf 45<br />

250.000 Euro für Ledige und 500.000 Euro für Verheiratete<br />

Prozent erhöht. (Ausschließlich unternehmerische<br />

Gewinneinkünfte<br />

wird <strong>de</strong>r Steuersatz<br />

sind davon<br />

von<br />

ausgenommen)<br />

42 Prozent auf 45<br />

Prozent erhöht (unternehmerische Gewinneinkünfte sind<br />

davon ausgenommen).<br />

Weiter<strong>de</strong>nken<br />

Gelerntes anwen<strong>de</strong>n und vertiefen<br />

mit <strong>de</strong>m Arbeitsblatt<br />

<strong>de</strong>s Monats! Alle vier Wochen<br />

gibt es von „Finanzen &<br />

Steuern“ ein neues Arbeitsblatt<br />

zu aktuellen Themen<br />

aus <strong>de</strong>r Finanz- und Steuerpolitik<br />

zum kostenlosen<br />

Download unter www.<br />

bun<strong>de</strong>sfinanzministerium.<br />

<strong>de</strong><br />

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