GK Klausur 2 13/1 - Sw-cremer.de
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M2<br />
Spielzeug aus <strong>de</strong>r „Hölle“<br />
Die „Hölle“ nennen die Arbeiter die Fabrik, weil ihr Name <strong>de</strong>m chinesischen Schriftzeichen für<br />
Verdammnis ähnelt. Es heißt, sie sei die Schlimmste unter <strong>de</strong>n großen Betrieben in <strong>de</strong>r Stadt. „Ich<br />
habe Angst vor morgen“, sagt Yu, <strong>de</strong>r seine Hand seit vergangener Woche nicht mehr richtig bewegen<br />
kann. Entzün<strong>de</strong>te Knöchel. Im achten Monat in Folge drückt er nun kleine Ersatzrä<strong>de</strong>r aus Plastik an<br />
die Rückseite eines Spielzeug-Jeeps und Stoßstangen an die Vor<strong>de</strong>rseite. „Ich habe meinen<br />
Gruppenleiter gebeten, er soll mir eine an<strong>de</strong>re Aufgabe zuteilen. Aber er hat abgelehnt.“<br />
Wie lange die Marathonmaloche am Fließband wird, erfahren sie meist erst im Lauf <strong>de</strong>s Tages. Zur<br />
Hochsaison zwischen Juni und August, wenn sie für Weihnachten produzieren, sind es nicht selten 18<br />
Stun<strong>de</strong>n. Manchmal – bei Eilaufträgen – arbeiten sie die ganze Nacht. Drei Tage und Nächte<br />
Schufterei sind Yus persönlicher Rekord. Einen freien Tag gibt es selbst in <strong>de</strong>r Nebensaison nur<br />
einmal im Monat.<br />
Der Verdienst – nach allen Abzügen für Kantine und Wohnheim – liegt im Schnitt bei 60 Euro. Es gibt<br />
keinen Atemschutz, wenn sie Plastikfiguren lackieren. Giftige Schwa<strong>de</strong>n von Lack und Lösungsmittel<br />
wabern durch <strong>de</strong>n Raum. Die Temperaturen wer<strong>de</strong>n im Sommer oft unerträglich, weil Klimaanlagen<br />
fehlen. Fünfmal am Tag dürfen Frauen auf die Toilette, dreimal die Männer, für maximal fünf Minuten.<br />
Wer häufiger muss, zahlt Strafe, die vom Gehalt abgezogen wird.<br />
(Quelle: http://www.focus.<strong>de</strong>/finanzen/news/tid-7126/china_aid_69962.html vom 17.08.07)<br />
M3<br />
Übereinkommen über Antidumping<br />
Das seit 01.01.1995 gelten<strong>de</strong> "Übereinkommen zur Durchführung <strong>de</strong>s Art. VI <strong>de</strong>s Allgemeinen Zollund<br />
Han<strong>de</strong>lsabkommens 1994" ist bereits die zweite Überarbeitung <strong>de</strong>s ersten Antidumping-Ko<strong>de</strong>x<br />
von 1967. Schon bei Verabschiedung <strong>de</strong>s GATT im Jahre 1947 wur<strong>de</strong> neben <strong>de</strong>n allgemeinen<br />
Freihan<strong>de</strong>lsprinzipien mit Art. VI die Notwendigkeit gesehen, einheitliche Regeln für die Abwehr gegen<br />
erhebliche Wettbewerbsverfälschungen durch Dumping bzw. Subventionen durch Antidumping - bzw.<br />
Ausgleichszölle zu schaffen. Die Vorschriften <strong>de</strong>s WTO-Antidumping-Übereinkommens verfolgen das<br />
Ziel, durch strikte Verfahrensvorschriften und eine Vielzahl von Definitionen <strong>de</strong>n Missbrauch dieses<br />
Instruments zu protektionistischen Schutzzwecken einzuschränken. Die wichtigsten rechtlichen<br />
Voraussetzungen sind Dumping, d.h. die Einführung unter <strong>de</strong>m "Normalwert" <strong>de</strong>r Ware auf <strong>de</strong>m<br />
Heimatmarkt <strong>de</strong>s Ausführers, eine be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong> Schädigung <strong>de</strong>r Hersteller gleicher Produkte auf <strong>de</strong>m<br />
Markt <strong>de</strong>s Einführers und ein Ursachenzusammenhang zwischen Dumping und Schädigung. Nicht<br />
zuletzt um einen Missbrauch schon durch die Verfahrenseinleitung einzuschränken, wur<strong>de</strong>n strikte<br />
Höchstfristen für Antidumpingverfahren erlassen (z.B. Abschluss nach 18 Monaten) sowie die<br />
Notwendigkeit, verhängte Antidumping-Zölle nach spätestens fünf Jahren zu überprüfen.<br />
Der WTO-Antidumpingko<strong>de</strong>x gibt <strong>de</strong>r Industrie eines Importstaates die Möglichkeit, sich gegen<br />
erhebliche Wettbewerbsverfälschungen aufgrund von Dumping zu wehren. Die in <strong>de</strong>r Regel hohen<br />
Antidumping-Zölle sind ein gravieren<strong>de</strong>r Eingriff in die internationalen Han<strong>de</strong>lsbeziehungen und<br />
können <strong>de</strong>utsche Export- und Importinteressen beeinträchtigen. Deutschland achtet <strong>de</strong>shalb<br />
gemeinsam mit <strong>de</strong>r EU-Kommission und an<strong>de</strong>ren EU-Mitgliedstaaten streng darauf, dass die<br />
rechtlichen Voraussetzungen für Antidumpingmaßnahmen strikt beachtet wer<strong>de</strong>n und das<br />
Antidumpinginstrument nicht zu protektionistischen Schutzzwecken missbraucht wird. Die<br />
exportorientierte <strong>de</strong>utsche Industrie ist zunehmend von Maßnahmen durch Drittstaaten betroffen. Im<br />
Rahmen einer neuen WTO-Run<strong>de</strong> besteht <strong>de</strong>shalb großes Interesse, die internationale Disziplin bei<br />
Antidumping-Maßnahmen durch Verbesserung <strong>de</strong>s WTO-Ko<strong>de</strong>x zu stärken.Auf <strong>de</strong>r 4. WTO-<br />
Ministerkonferenz in Doha 2001 wur<strong>de</strong>n nach intensiven Diskussionen Verhandlungen zur Stärkung<br />
<strong>de</strong>r WTO-Regeln über Antidumping beschlossen.<br />
(Quelle: http://www.bmwi.<strong>de</strong>/BMWi/Navigation/Aussenwirtschaft/Han<strong>de</strong>lspolitik-EU-<br />
WTO/wto,did=209592,ren<strong>de</strong>r=ren<strong>de</strong>rPrint.html)