können Sie die Abwassersatzung (01.01.2010) - Stadtwerke Aalen
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Seite 6<br />
eines Monats nach Bekanntgabe des Abgabenbescheids fällig.<br />
(3) Änderungen an den Grundstücksanschlüssen, <strong>die</strong> infolge einer nicht vom Grundstückseigentümer<br />
zu vertretenden Änderung der öffentlichen Abwasseranlagen notwendig werden, führt der<br />
Eigenbetrieb auf seine Kosten aus.<br />
§ 14 Genehmigungen<br />
(1) Der schriftlichen Genehmigung durch das städtische Bauordnungsamt bedürfen<br />
a) <strong>die</strong> Herstellung der Grundstücksentwässerungsanlagen, deren Anschluss sowie deren Änderung;<br />
b) <strong>die</strong> Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen sowie <strong>die</strong> Änderung der Benutzung (z.B. bei<br />
wesentlicher Änderung der Zusammensetzung oder der Menge)<br />
(2) Einem unmittelbaren Anschluss steht der mittelbare Anschluss (z.B. über bestehende Grundstücksentwässerungsanlagen)<br />
gleich.<br />
(3) Aus dem schriftlichen Antrag für Abs. 1 müssen auch Art, Zusammensetzung und Menge der<br />
anfallenden Abwässer, <strong>die</strong> vorgesehene Behandlung der Abwässer und <strong>die</strong> Bemessung der Anlagen<br />
ersichtlich sein. Außerdem sind dem Antrag folgende Unterlagen beizufügen:<br />
1. Lageplan im Maßstab 1 : 500 mit Einzeichnung sämtlicher auf dem Grundstück bestehender<br />
Gebäude, der Straße, der Schmutz- und Regenwasseranschlussleitungen, der<br />
vor dem Grundstück liegenden Straßenkanäle und der etwa vorhandenen weiteren Entwässerungsanlagen,<br />
Brunnen, Gruben, Mulden usw.;<br />
2. Grundrisse des Untergeschosses (Kellergeschosses) der einzelnen anzuschließenden<br />
Gebäude im Maßstab 1 : 100, mit Einzeichnung der anzuschließenden Entwässerungsteile,<br />
der Dachableitung und aller Entwässerungsleitungen unter Angabe des Materials, der<br />
lichten Weite und der Absperrschieber oder Rückstauverschlüsse;<br />
3. Systemschnitte der zu entwässernden Gebäudeteile im Maßstab 1 : 100 in der Richtung<br />
der Hauptleitungen (mit Angabe der Hauptleitungen und der Fallrohre, der Dimensionen<br />
und der Gefälleverhältnisse, der Höhenlage, der Entwässerungsanlage und des Straßenkanals,<br />
bezogen auf Normalnull)<br />
Die Darstellung im Grundriss und Schnitt muss bis zum Anschluss an den öffentlichen<br />
Kanal erfolgen.<br />
Die zur Anfertigung der Pläne erforderlichen Angaben (Höhenlage des Straßenkanals, Lage<br />
der Anschlussstelle und Höhenfestpunkte) sind beim städtischen Tiefbauamt einzuholen.<br />
Dort sind auch Formulare für <strong>die</strong> Entwässerungsanträge erhältlich.<br />
§ 15 Regeln der Technik<br />
Grundstücksentwässerungsanlagen sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik<br />
herzustellen, zu unterhalten und zu betreiben. Allgemein anerkannte Regeln der Technik sind<br />
hauptsächlich <strong>die</strong> DIN 1986 (Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke) in Verbindung<br />
mit der DIN EN 752 (Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden), der DIN EN 12056<br />
(Entwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden), der DIN EN 1610 (Verlegung und Prüfung von<br />
Abwasserleitungen) und <strong>die</strong> DIN 4261 (Kleinkläranlagen).