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können Sie die Abwassersatzung (01.01.2010) - Stadtwerke Aalen

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Seite 6<br />

eines Monats nach Bekanntgabe des Abgabenbescheids fällig.<br />

(3) Änderungen an den Grundstücksanschlüssen, <strong>die</strong> infolge einer nicht vom Grundstückseigentümer<br />

zu vertretenden Änderung der öffentlichen Abwasseranlagen notwendig werden, führt der<br />

Eigenbetrieb auf seine Kosten aus.<br />

§ 14 Genehmigungen<br />

(1) Der schriftlichen Genehmigung durch das städtische Bauordnungsamt bedürfen<br />

a) <strong>die</strong> Herstellung der Grundstücksentwässerungsanlagen, deren Anschluss sowie deren Änderung;<br />

b) <strong>die</strong> Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen sowie <strong>die</strong> Änderung der Benutzung (z.B. bei<br />

wesentlicher Änderung der Zusammensetzung oder der Menge)<br />

(2) Einem unmittelbaren Anschluss steht der mittelbare Anschluss (z.B. über bestehende Grundstücksentwässerungsanlagen)<br />

gleich.<br />

(3) Aus dem schriftlichen Antrag für Abs. 1 müssen auch Art, Zusammensetzung und Menge der<br />

anfallenden Abwässer, <strong>die</strong> vorgesehene Behandlung der Abwässer und <strong>die</strong> Bemessung der Anlagen<br />

ersichtlich sein. Außerdem sind dem Antrag folgende Unterlagen beizufügen:<br />

1. Lageplan im Maßstab 1 : 500 mit Einzeichnung sämtlicher auf dem Grundstück bestehender<br />

Gebäude, der Straße, der Schmutz- und Regenwasseranschlussleitungen, der<br />

vor dem Grundstück liegenden Straßenkanäle und der etwa vorhandenen weiteren Entwässerungsanlagen,<br />

Brunnen, Gruben, Mulden usw.;<br />

2. Grundrisse des Untergeschosses (Kellergeschosses) der einzelnen anzuschließenden<br />

Gebäude im Maßstab 1 : 100, mit Einzeichnung der anzuschließenden Entwässerungsteile,<br />

der Dachableitung und aller Entwässerungsleitungen unter Angabe des Materials, der<br />

lichten Weite und der Absperrschieber oder Rückstauverschlüsse;<br />

3. Systemschnitte der zu entwässernden Gebäudeteile im Maßstab 1 : 100 in der Richtung<br />

der Hauptleitungen (mit Angabe der Hauptleitungen und der Fallrohre, der Dimensionen<br />

und der Gefälleverhältnisse, der Höhenlage, der Entwässerungsanlage und des Straßenkanals,<br />

bezogen auf Normalnull)<br />

Die Darstellung im Grundriss und Schnitt muss bis zum Anschluss an den öffentlichen<br />

Kanal erfolgen.<br />

Die zur Anfertigung der Pläne erforderlichen Angaben (Höhenlage des Straßenkanals, Lage<br />

der Anschlussstelle und Höhenfestpunkte) sind beim städtischen Tiefbauamt einzuholen.<br />

Dort sind auch Formulare für <strong>die</strong> Entwässerungsanträge erhältlich.<br />

§ 15 Regeln der Technik<br />

Grundstücksentwässerungsanlagen sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik<br />

herzustellen, zu unterhalten und zu betreiben. Allgemein anerkannte Regeln der Technik sind<br />

hauptsächlich <strong>die</strong> DIN 1986 (Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke) in Verbindung<br />

mit der DIN EN 752 (Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden), der DIN EN 12056<br />

(Entwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden), der DIN EN 1610 (Verlegung und Prüfung von<br />

Abwasserleitungen) und <strong>die</strong> DIN 4261 (Kleinkläranlagen).

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