Förderantrag - Stadtwerke Villingen-Schwenningen GmbH
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<strong>Förderantrag</strong> Erdgasfahrzeug<br />
Bitte zurück an:<br />
<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> <strong>GmbH</strong> Pforzheimer Straße 1 78048 <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong><br />
Bei Fragen: Carina Schleicher Tel 07721 40504803 Fax 07721 40504544 Carina.Schleicher@svs-energie.de<br />
Aufsichtsratsvorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Rupert Kubon Geschäftsführer: Ulrich Köngeter<br />
Sitz: <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> Amtsgericht Freiburg: HRB 600314 Steuernummer: 22108 / 81702<br />
Bank: Sparkasse Schwarzwald-Baar, BLZ 694 500 65 Konto: 150 968 760 IBAN: DE98 6945 0065 0150 9687 60<br />
BIC: SOLADES1VSS USt-ID-Nr.: DE 142 985 129<br />
1. Antragsteller<br />
Herr<br />
Name, Vorname<br />
Straße, Hausnummer<br />
PLZ, Ort<br />
Telefon (tagsüber erreichbar)<br />
E-Mail<br />
Frau<br />
Fax<br />
Titel<br />
4. Förderprogramm empfohlen durch<br />
Herr<br />
Frau<br />
Name, Vorname bzw. Autohaus<br />
Straße, Hausnummer<br />
PLZ, Ort<br />
Telefon (tagsüber erreichbar)<br />
E-Mail<br />
Titel<br />
<strong>Förderantrag</strong> Erdgasfahrzeug<br />
2. Angaben zum Erdgasfahrzeug<br />
5. Auftragserteilung<br />
Neuanschaffung<br />
monovalenter Antrieb<br />
Hersteller<br />
Modell<br />
Leasing<br />
bivalenter Antrieb<br />
Umrüstung<br />
Ich erkläre hiermit die Richtigkeit aller Angaben und erkenne<br />
die umseitig abgedruckten Förderbedingungen der SVS an. Ich<br />
erkläre hiermit das Einverständnis, dass die im Zusammenhang<br />
mit dem Antrag erhobenen Daten von der SVS automatisiert<br />
gespeichert, verarbeitet und im Rahmen der Zweckbestimmung<br />
(z. B. Abrechnung des Antrags, Antragsabwicklung, statistische<br />
Zwecke) verwendet und ggf. übermittelt werden dürfen.<br />
Fahrgestellnummer<br />
Baujahr<br />
Ort, Datum<br />
Kfz-Kennzeichen<br />
Datum der Erstzulassung<br />
Unterschrift Antragsteller<br />
Jahresfahrleistung (Kilometer)<br />
Leistung (PS / kW)<br />
Bitte lassen Sie mir bei Förderung die Tankkarte bzw. Gutscheine<br />
für folgende Erdgastankstelle zukommen:<br />
VS-<strong>Schwenningen</strong><br />
Donaueschingen<br />
Dürrheimer Straße 55 Dürrheimer Straße 28<br />
Ich möchte auch per Telefon über Leistungen und Produkte der<br />
SVS informiert werden.<br />
Sie können der Verarbeitung oder Nutzung der Daten zum Zwecke<br />
der Werbung oder Marktforschung gegenüber der SVS widersprechen<br />
und dieses Einverständnis jederzeit widerrufen.<br />
3. Angaben zum Autohaus / Umrüstbetrieb<br />
Name<br />
Straße, Hausnummer<br />
PLZ, Ort<br />
Kaufdatum<br />
Rechnungsnummer<br />
Stand: Januar 2013
Förderbedingungen Erdgasfahrzeug<br />
1. Gegenstand der Förderung<br />
Mit 400 kg Erdgas wird der Kauf bzw. das Leasing eines Erdgasfahrzeuges<br />
oder eine entsprechende Umrüstung bei den<br />
Autohäusern innerhalb folgender Orte gefördert: <strong>Villingen</strong>,<br />
<strong>Schwenningen</strong>, Weilersbach, Mühlhausen, Weigheim, Marbach,<br />
Rietheim, Obereschach, Pfaffenweiler, Tannheim, Mönchweiler,<br />
Brigachtal, Dauchingen, Niedereschach, Fischbach, Kappel,<br />
Tuningen, St. Georgen, Brigach, Donaueschingen, Bad Dürrheim,<br />
Hochemmingen, Sunthausen, Öfingen, Biesingen, Heidenhofen,<br />
Aasen, Oberbaldingen, Unterbaldingen, Wolterdingen, Pfohren<br />
und Bräunlingen.<br />
2. Förderungsberechtigung<br />
Förderungsberechtigt sind Fahrzeugeigentümer eines Erdgasfahrzeuges,<br />
die ihren Erstwohnsitz in einem der unter Punkt 1<br />
genannten Orte haben. Von der Förderung ausgeschlossen sind<br />
Kunden, die ihre Zahlungsverpflichtungen aus einem Strom-,<br />
Erdgas-, Wärme- oder Trinkwasserliefervertrag mit der SVS bzw.<br />
dem Zweckverband Gasfernversorgung Baar zum Zeitpunkt<br />
der Entscheidung über die Gewährung der Förderung nicht<br />
vollständig erfüllt haben. Autohäuser sind von der Förderung<br />
ausgeschlossen.<br />
3. Voraussetzung für die Förderung<br />
• Die Förderung ist auf ein Erdgasfahrzeug je Haushalt begrenzt.<br />
Die zweimalige Förderung eines Fahrzeuges ist nicht möglich.<br />
Das Erdgasfahrzeug muss nach dem 1. Januar 2013 gekauft<br />
oder umgerüstet worden sein. Gebrauchtfahrzeuge und<br />
Eigenbauten sind von der Förderung ausgeschlossen. Das<br />
Erdgasfahrzeug besitzt ein amtliches, schwarzes Kennzeichen<br />
(Nummernschild). Die Förderung wird nur gewährt, wenn das<br />
Fahrzeug nicht bereits durch einen anderen Energieversorger<br />
gefördert wurde.<br />
• Für den Zeitraum eines Jahres werden seitlich und am Heck<br />
des Erdgasfahrzeugs drei Aufkleber der SVS angebracht,<br />
welche den Erdgasantrieb des Fahrzeuges bewerben. Die<br />
professionelle Anbringung der Aufkleber erfolgt durch eine<br />
von der SVS beauftragte Fachfirma, hierfür wird ein Termin<br />
mit dem Fahrzeughalter vereinbart.<br />
• Die SVS trägt einmalig die Kosten der Werbeanbringung. Sollte<br />
die Werbeanbringung beschädigt oder in Mitleidenschaft<br />
gezogen werden, hat die SVS das Recht, die Werbeanbringung<br />
zu erneuern, ohne dass eine weitere Förderung fällig wird.<br />
Die Kosten dieser neuen Werbeanbringung trägt die SVS<br />
dann, wenn den Fahrzeugeigentümer kein Verschulden an der<br />
Beschädigung der Beklebung trifft. In allen anderen Fällen<br />
trägt der Fahrzeugeigentümer die Kosten. Dem Verschulden<br />
des Fahrzeugeigentümers steht ein Verschulden von Personen<br />
gleich, denen der Fahrzeugeigentümer einen Zugang oder<br />
Zugriff auf das Fahrzeug gewährt hat. Die Entfernung der<br />
Werbeanbringung nach Ablauf der Jahresfrist nimmt der<br />
Fahrzeugeigentümer auf eigene Kosten vor.<br />
• Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht. Über<br />
die Förderung entscheidet die SVS auf Grundlage dieser<br />
Bedingungen.<br />
4. <strong>Förderantrag</strong><br />
Der <strong>Förderantrag</strong> ist zusammen mit einer Rechnungskopie<br />
des Erdgas-Neufahrzeuges bzw. des Leasingvertrages oder<br />
der Erdgasumrüstung und einer gut leserlichen Kopie des<br />
Fahrzeugscheines (mit der Eintragung für Erdgasbetrieb)<br />
bei der SVS einzureichen. Die SVS ist berechtigt, die Kopien<br />
zur Dokumentation zu behalten. Nach der Entscheidung über<br />
die Förderfähigkeit erhält der Antragsteller eine Kopie des<br />
<strong>Förderantrag</strong>es. Der <strong>Förderantrag</strong> muss bis zum 1. März 2014<br />
bei der SVS eingereicht werden. Später eingehende Anträge<br />
werden nicht mehr berücksichtigt. Die Anträge werden in der<br />
Reihenfolge ihres Eingangs bei der SVS bearbeitet. Wenn das<br />
Fördervolumen bereits vor Ablauf der Frist ausgeschöpft ist<br />
(siehe Punkt 7), erlischt für noch offene Förderanträge der<br />
Anspruch auf Förderung.<br />
5. Förderbetrag<br />
Der Antragsteller erhält eine Tankkarte für die Erdgastankstelle<br />
in VS-<strong>Schwenningen</strong> mit einem Wert von 400 kg Erdgas.<br />
Der Wert der Tankkarte in Euro wird mit dem Preisstand des<br />
Erdgases zum Tag der Förderung berechnet. Optional können<br />
auch Tankgutscheine im Gesamtwert von 430 Euro brutto für<br />
die Erdgastankstelle in Donaueschingen ausgestellt werden.<br />
Die Übergabe der Tankkarte bzw. der Gutscheine erfolgt nach<br />
Anbringung der Werbeaufkleber.<br />
6. Rückzahlungsverpflichtung<br />
Bei einer vollständigen oder teilweisen Entfernung der Werbeanbringung<br />
vor Ablauf eines Jahres hat die SVS einen Anspruch<br />
auf Rückforderung der Förderung in voller Höhe und der Kosten,<br />
die für die vorgenommene Werbeanbringung entstanden sind.<br />
Dies gilt nicht, wenn die Entfernung der Werbeanbringung<br />
ohne Verschulden des Fahrzeugeigentümers oder sonstiger<br />
Personen, denen durch den Fahrzeugeigentümer Zugang oder<br />
Zugriff auf das Fahrzeug gewährt worden ist, geschehen ist.<br />
7. Sonstige Regelungen<br />
Bei Weiterempfehlung des Förderprogrammes durch einen<br />
Erdgasfahrzeughalter mit Erstwohnsitz in den unter Punkt 1<br />
genannten Orten wird eine einmalige Förderung über 40 kg Erdgas<br />
für die Tankstelle in VS-<strong>Schwenningen</strong> gewährt. Hierfür werden<br />
die Kontaktdaten auf dem <strong>Förderantrag</strong> vermerkt. Nachträglich<br />
eingereichte Daten können nicht mehr berücksichtigt werden.<br />
Eine Haftung der SVS im Zusammenhang mit der Förderung ist<br />
ausgeschlossen. Das Förderprogramm tritt zum 1. Januar 2013<br />
in Kraft. Der Förderzeitraum läuft bis zum 31. Dezember<br />
2013 (Datum der Erstzulassung) und ist auf 20 Fahrzeuge<br />
begrenzt. Die SVS behält sich vor, das Förderprogramm jederzeit<br />
zu beenden oder inhaltlich zu ändern, z. B. bei Überschreitung<br />
des vorgehaltenen Gesamtfördervolumens.<br />
Förderbedingungen Erdgasfahrzeug<br />
Stand: Januar 2013