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Förderantrag - Stadtwerke Villingen-Schwenningen GmbH

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<strong>Förderantrag</strong> Erdgasfahrzeug<br />

Bitte zurück an:<br />

<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> <strong>GmbH</strong> Pforzheimer Straße 1 78048 <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong><br />

Bei Fragen: Carina Schleicher Tel 07721 40504803 Fax 07721 40504544 Carina.Schleicher@svs-energie.de<br />

Aufsichtsratsvorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Rupert Kubon Geschäftsführer: Ulrich Köngeter<br />

Sitz: <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> Amtsgericht Freiburg: HRB 600314 Steuernummer: 22108 / 81702<br />

Bank: Sparkasse Schwarzwald-Baar, BLZ 694 500 65 Konto: 150 968 760 IBAN: DE98 6945 0065 0150 9687 60<br />

BIC: SOLADES1VSS USt-ID-Nr.: DE 142 985 129<br />

1. Antragsteller<br />

Herr<br />

Name, Vorname<br />

Straße, Hausnummer<br />

PLZ, Ort<br />

Telefon (tagsüber erreichbar)<br />

E-Mail<br />

Frau<br />

Fax<br />

Titel<br />

4. Förderprogramm empfohlen durch<br />

Herr<br />

Frau<br />

Name, Vorname bzw. Autohaus<br />

Straße, Hausnummer<br />

PLZ, Ort<br />

Telefon (tagsüber erreichbar)<br />

E-Mail<br />

Titel<br />

<strong>Förderantrag</strong> Erdgasfahrzeug<br />

2. Angaben zum Erdgasfahrzeug<br />

5. Auftragserteilung<br />

Neuanschaffung<br />

monovalenter Antrieb<br />

Hersteller<br />

Modell<br />

Leasing<br />

bivalenter Antrieb<br />

Umrüstung<br />

Ich erkläre hiermit die Richtigkeit aller Angaben und erkenne<br />

die umseitig abgedruckten Förderbedingungen der SVS an. Ich<br />

erkläre hiermit das Einverständnis, dass die im Zusammenhang<br />

mit dem Antrag erhobenen Daten von der SVS automatisiert<br />

gespeichert, verarbeitet und im Rahmen der Zweckbestimmung<br />

(z. B. Abrechnung des Antrags, Antragsabwicklung, statistische<br />

Zwecke) verwendet und ggf. übermittelt werden dürfen.<br />

Fahrgestellnummer<br />

Baujahr<br />

Ort, Datum<br />

Kfz-Kennzeichen<br />

Datum der Erstzulassung<br />

Unterschrift Antragsteller<br />

Jahresfahrleistung (Kilometer)<br />

Leistung (PS / kW)<br />

Bitte lassen Sie mir bei Förderung die Tankkarte bzw. Gutscheine<br />

für folgende Erdgastankstelle zukommen:<br />

VS-<strong>Schwenningen</strong><br />

Donaueschingen<br />

Dürrheimer Straße 55 Dürrheimer Straße 28<br />

Ich möchte auch per Telefon über Leistungen und Produkte der<br />

SVS informiert werden.<br />

Sie können der Verarbeitung oder Nutzung der Daten zum Zwecke<br />

der Werbung oder Marktforschung gegenüber der SVS widersprechen<br />

und dieses Einverständnis jederzeit widerrufen.<br />

3. Angaben zum Autohaus / Umrüstbetrieb<br />

Name<br />

Straße, Hausnummer<br />

PLZ, Ort<br />

Kaufdatum<br />

Rechnungsnummer<br />

Stand: Januar 2013


Förderbedingungen Erdgasfahrzeug<br />

1. Gegenstand der Förderung<br />

Mit 400 kg Erdgas wird der Kauf bzw. das Leasing eines Erdgasfahrzeuges<br />

oder eine entsprechende Umrüstung bei den<br />

Autohäusern innerhalb folgender Orte gefördert: <strong>Villingen</strong>,<br />

<strong>Schwenningen</strong>, Weilersbach, Mühlhausen, Weigheim, Marbach,<br />

Rietheim, Obereschach, Pfaffenweiler, Tannheim, Mönchweiler,<br />

Brigachtal, Dauchingen, Niedereschach, Fischbach, Kappel,<br />

Tuningen, St. Georgen, Brigach, Donaueschingen, Bad Dürrheim,<br />

Hochemmingen, Sunthausen, Öfingen, Biesingen, Heidenhofen,<br />

Aasen, Oberbaldingen, Unterbaldingen, Wolterdingen, Pfohren<br />

und Bräunlingen.<br />

2. Förderungsberechtigung<br />

Förderungsberechtigt sind Fahrzeugeigentümer eines Erdgasfahrzeuges,<br />

die ihren Erstwohnsitz in einem der unter Punkt 1<br />

genannten Orte haben. Von der Förderung ausgeschlossen sind<br />

Kunden, die ihre Zahlungsverpflichtungen aus einem Strom-,<br />

Erdgas-, Wärme- oder Trinkwasserliefervertrag mit der SVS bzw.<br />

dem Zweckverband Gasfernversorgung Baar zum Zeitpunkt<br />

der Entscheidung über die Gewährung der Förderung nicht<br />

vollständig erfüllt haben. Autohäuser sind von der Förderung<br />

ausgeschlossen.<br />

3. Voraussetzung für die Förderung<br />

• Die Förderung ist auf ein Erdgasfahrzeug je Haushalt begrenzt.<br />

Die zweimalige Förderung eines Fahrzeuges ist nicht möglich.<br />

Das Erdgasfahrzeug muss nach dem 1. Januar 2013 gekauft<br />

oder umgerüstet worden sein. Gebrauchtfahrzeuge und<br />

Eigenbauten sind von der Förderung ausgeschlossen. Das<br />

Erdgasfahrzeug besitzt ein amtliches, schwarzes Kennzeichen<br />

(Nummernschild). Die Förderung wird nur gewährt, wenn das<br />

Fahrzeug nicht bereits durch einen anderen Energieversorger<br />

gefördert wurde.<br />

• Für den Zeitraum eines Jahres werden seitlich und am Heck<br />

des Erdgasfahrzeugs drei Aufkleber der SVS angebracht,<br />

welche den Erdgasantrieb des Fahrzeuges bewerben. Die<br />

professionelle Anbringung der Aufkleber erfolgt durch eine<br />

von der SVS beauftragte Fachfirma, hierfür wird ein Termin<br />

mit dem Fahrzeughalter vereinbart.<br />

• Die SVS trägt einmalig die Kosten der Werbeanbringung. Sollte<br />

die Werbeanbringung beschädigt oder in Mitleidenschaft<br />

gezogen werden, hat die SVS das Recht, die Werbeanbringung<br />

zu erneuern, ohne dass eine weitere Förderung fällig wird.<br />

Die Kosten dieser neuen Werbeanbringung trägt die SVS<br />

dann, wenn den Fahrzeugeigentümer kein Verschulden an der<br />

Beschädigung der Beklebung trifft. In allen anderen Fällen<br />

trägt der Fahrzeugeigentümer die Kosten. Dem Verschulden<br />

des Fahrzeugeigentümers steht ein Verschulden von Personen<br />

gleich, denen der Fahrzeugeigentümer einen Zugang oder<br />

Zugriff auf das Fahrzeug gewährt hat. Die Entfernung der<br />

Werbeanbringung nach Ablauf der Jahresfrist nimmt der<br />

Fahrzeugeigentümer auf eigene Kosten vor.<br />

• Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht. Über<br />

die Förderung entscheidet die SVS auf Grundlage dieser<br />

Bedingungen.<br />

4. <strong>Förderantrag</strong><br />

Der <strong>Förderantrag</strong> ist zusammen mit einer Rechnungskopie<br />

des Erdgas-Neufahrzeuges bzw. des Leasingvertrages oder<br />

der Erdgasumrüstung und einer gut leserlichen Kopie des<br />

Fahrzeugscheines (mit der Eintragung für Erdgasbetrieb)<br />

bei der SVS einzureichen. Die SVS ist berechtigt, die Kopien<br />

zur Dokumentation zu behalten. Nach der Entscheidung über<br />

die Förderfähigkeit erhält der Antragsteller eine Kopie des<br />

<strong>Förderantrag</strong>es. Der <strong>Förderantrag</strong> muss bis zum 1. März 2014<br />

bei der SVS eingereicht werden. Später eingehende Anträge<br />

werden nicht mehr berücksichtigt. Die Anträge werden in der<br />

Reihenfolge ihres Eingangs bei der SVS bearbeitet. Wenn das<br />

Fördervolumen bereits vor Ablauf der Frist ausgeschöpft ist<br />

(siehe Punkt 7), erlischt für noch offene Förderanträge der<br />

Anspruch auf Förderung.<br />

5. Förderbetrag<br />

Der Antragsteller erhält eine Tankkarte für die Erdgastankstelle<br />

in VS-<strong>Schwenningen</strong> mit einem Wert von 400 kg Erdgas.<br />

Der Wert der Tankkarte in Euro wird mit dem Preisstand des<br />

Erdgases zum Tag der Förderung berechnet. Optional können<br />

auch Tankgutscheine im Gesamtwert von 430 Euro brutto für<br />

die Erdgastankstelle in Donaueschingen ausgestellt werden.<br />

Die Übergabe der Tankkarte bzw. der Gutscheine erfolgt nach<br />

Anbringung der Werbeaufkleber.<br />

6. Rückzahlungsverpflichtung<br />

Bei einer vollständigen oder teilweisen Entfernung der Werbeanbringung<br />

vor Ablauf eines Jahres hat die SVS einen Anspruch<br />

auf Rückforderung der Förderung in voller Höhe und der Kosten,<br />

die für die vorgenommene Werbeanbringung entstanden sind.<br />

Dies gilt nicht, wenn die Entfernung der Werbeanbringung<br />

ohne Verschulden des Fahrzeugeigentümers oder sonstiger<br />

Personen, denen durch den Fahrzeugeigentümer Zugang oder<br />

Zugriff auf das Fahrzeug gewährt worden ist, geschehen ist.<br />

7. Sonstige Regelungen<br />

Bei Weiterempfehlung des Förderprogrammes durch einen<br />

Erdgasfahrzeughalter mit Erstwohnsitz in den unter Punkt 1<br />

genannten Orten wird eine einmalige Förderung über 40 kg Erdgas<br />

für die Tankstelle in VS-<strong>Schwenningen</strong> gewährt. Hierfür werden<br />

die Kontaktdaten auf dem <strong>Förderantrag</strong> vermerkt. Nachträglich<br />

eingereichte Daten können nicht mehr berücksichtigt werden.<br />

Eine Haftung der SVS im Zusammenhang mit der Förderung ist<br />

ausgeschlossen. Das Förderprogramm tritt zum 1. Januar 2013<br />

in Kraft. Der Förderzeitraum läuft bis zum 31. Dezember<br />

2013 (Datum der Erstzulassung) und ist auf 20 Fahrzeuge<br />

begrenzt. Die SVS behält sich vor, das Förderprogramm jederzeit<br />

zu beenden oder inhaltlich zu ändern, z. B. bei Überschreitung<br />

des vorgehaltenen Gesamtfördervolumens.<br />

Förderbedingungen Erdgasfahrzeug<br />

Stand: Januar 2013

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