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Arbeitslos - Wohnen in Deutschland, Arbeiten in den ... - Svb

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<strong>Arbeitslos</strong> - <strong>Wohnen</strong> <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong>, <strong>Arbeiten</strong> <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> 4 von 5<br />

Alter<br />

Vergangene<br />

Erwerbstätigkeit<br />

Höchstdauer<br />

Leistungsbezug<br />

bis 50 Jahre 12 Monate 6 Monate<br />

bis 50 Jahre 16 Monate 8 Monate<br />

bis 50 Jahre 20 Monate 10 Monate<br />

bis 50 Jahre 24 Monate 12 Monate<br />

51 bis 55 Jahre 30 Monate 15 Monate<br />

56 bis 58 Jahre 36 Monate 18 Monate<br />

59 bis 64 Jahre 48 Monate 24 Monate<br />

Niederländische <strong>Arbeitslos</strong>enleistung<br />

Diese berechnet sich nach Ihrem so genannten Tages entgelt. Dies ist das<br />

Arbeitsentgelt, das Sie durchschnittlich <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em bestimmten Zeitraum pro<br />

Arbeitstag verdient haben. In <strong>den</strong> ersten bei<strong>den</strong> Monaten erhalten Sie 75 %<br />

des Tagesentgelts, danach 70 %. Es gilt e<strong>in</strong>e Obergrenze.<br />

Wie lange Sie e<strong>in</strong>e niederländische <strong>Arbeitslos</strong>enleistung erhalten, richtet sich<br />

nach der Zahl der Jahre, die Sie zuvor gearbeitet haben. Für jedes Arbeitsjahr<br />

ab 1998 bekommen Sie e<strong>in</strong>en Monat Leistung. Auch die Jahre von Ihrem 18.<br />

Geburtstag bis 1997 zählen mit und zwar auch dann, wenn Sie <strong>in</strong> diesem<br />

Zeitraum noch nicht gearbeitet haben. Der Leistungsbezug dauert m<strong>in</strong>destens<br />

drei Monate und läng stens drei Jahre und zwei Monate.<br />

Wie beantragen Sie die<br />

<strong>Arbeitslos</strong>enleistung?<br />

E<strong>in</strong>e deutsche <strong>Arbeitslos</strong>enleistung beantragen Sie bei der Agentur für Arbeit<br />

<strong>in</strong> Ihrer Wohnregion. Die zuständige Agentur für Arbeit können Sie im Internet<br />

unter www.arbeitsagentur.de ermitteln. Fordern Sie beim UWV e<strong>in</strong>e<br />

PDU1-Besche<strong>in</strong>igung (vorher E301-Besche<strong>in</strong>igung) an, die bestätigt, wie lange<br />

Sie <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> gearbeitet haben. Sie erreichen das UWV unter der<br />

Telefonnummer +31 (0)888 982 001. Die Agentur für Arbeit benötigt die<br />

PDU1-Beschei ni gung, um Ihre <strong>Arbeitslos</strong>enleistung berechnen zu können.<br />

E<strong>in</strong>e niederländische <strong>Arbeitslos</strong>enleistung können Sie beim UWV <strong>in</strong> der<br />

Region Ihres Arbeitgebers beantragen. Auf der Website www.werk.nl können<br />

Sie unter „Vestig<strong>in</strong>g zoeken” Ihre Postleit zahl e<strong>in</strong>geben und erfahren dann, an<br />

welche Regional stelle Sie sich wen<strong>den</strong> können. Geben Sie bei der Agentur für<br />

Arbeit die Arbeitsbesche<strong>in</strong>igung ab, die Sie von Ihrem Arbeitgeber erhalten<br />

haben. Sie bekommen dann e<strong>in</strong>e PDU1-Besche<strong>in</strong>igung, die bestätigt, wie<br />

lange Sie <strong>in</strong> Deutsch land gearbeitet haben. Das UWV benötigt die PDU1-<br />

Besche<strong>in</strong>i gung, um Ihre <strong>Arbeitslos</strong>enleistung berechnen zu können.

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