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Kindergeld: Wenn Ihr Kind nicht mehr zu Hause wohnt (pdf ... - Svb

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<strong><strong>Kind</strong>ergeld</strong>: <strong>Wenn</strong> <strong>Ihr</strong> <strong>Kind</strong><br />

<strong>nicht</strong> <strong>mehr</strong> <strong>zu</strong> <strong>Hause</strong> <strong>wohnt</strong><br />

Inhalt Wann <strong>wohnt</strong> ein <strong>Kind</strong> <strong>nicht</strong> <strong>zu</strong> <strong>Hause</strong>? 2<br />

Was ändert sich? 3<br />

Weitere Informationen 4<br />

Sociale Verzekeringsbank (SVB) 4<br />

9172DX/0912


<strong><strong>Kind</strong>ergeld</strong>: <strong>Wenn</strong> <strong>Ihr</strong> <strong>Kind</strong> <strong>nicht</strong> <strong>mehr</strong> <strong>zu</strong> <strong>Hause</strong> <strong>wohnt</strong> 2 von 4<br />

In der Regel <strong>wohnt</strong> ein <strong>Kind</strong> <strong>zu</strong> <strong>Hause</strong> bei den Eltern. Dies ist<br />

jedoch <strong>nicht</strong> immer möglich, <strong>zu</strong>m Beispiel wenn <strong>Ihr</strong> <strong>Kind</strong> eine<br />

Schule in einer anderen Stadt besucht oder eine Behinderung<br />

hat und in einer Einrichtung besser versorgt werden kann.<br />

Dies kann eine einschneidende Veränderung sein, die sich<br />

auch auf den <strong><strong>Kind</strong>ergeld</strong>anspruch auswirken kann. Die<br />

vorliegende Broschüre informiert Sie genauer über die<br />

Folgen.<br />

Wann <strong>wohnt</strong> ein <strong>Kind</strong><br />

<strong>nicht</strong> <strong>zu</strong> <strong>Hause</strong>?<br />

Nach dem <strong><strong>Kind</strong>ergeld</strong>gesetz gilt ein <strong>Kind</strong> als <strong>nicht</strong> <strong>zu</strong> <strong>Hause</strong> wohnend, wenn<br />

es weniger als vier Nächte pro Woche <strong>zu</strong> <strong>Hause</strong> schläft. Zu dieser Regel gibt<br />

es einige Ausnahmen:<br />

--<br />

Krankenhausaufenthalt <strong>Ihr</strong>es <strong>Kind</strong>es<br />

Bei einem Krankenhausaufenthalt gilt <strong>Ihr</strong> <strong>Kind</strong> weiterhin als <strong>zu</strong> <strong>Hause</strong><br />

wohnhaft. Nur wenn der Aufenthalt länger als sechs Monate andauert,<br />

wird <strong>Ihr</strong> <strong>Kind</strong> als <strong>nicht</strong> <strong>zu</strong> <strong>Hause</strong> wohnend betrachtet.<br />

--<br />

Urlaub<br />

<strong>Wenn</strong> <strong>Ihr</strong> <strong>Kind</strong> eine Urlaubsreise macht, gilt es weiterhin als <strong>zu</strong> <strong>Hause</strong><br />

wohnhaft.<br />

--<br />

Einweisung in eine Pflegefamilie oder eine Einrichtung<br />

Ungeachtet der Dauer des Aufenthalts in der Pflegefamilie oder der<br />

Einrichtung gilt <strong>Ihr</strong> <strong>Kind</strong> immer als <strong>nicht</strong> <strong>zu</strong> <strong>Hause</strong> wohnend.<br />

--<br />

Befristeter Aufenthalt <strong>Ihr</strong>es <strong>Kind</strong>es beim anderen Elternteil oder einem<br />

Familienangehörigen<br />

Ist dies <strong>Ihr</strong>e freie Entscheidung oder die freie Entscheidung <strong>Ihr</strong>es <strong>Kind</strong>es,<br />

gilt <strong>Ihr</strong> <strong>Kind</strong> für das <strong><strong>Kind</strong>ergeld</strong> weiterhin als <strong>zu</strong> <strong>Hause</strong> wohnhaft. Dauert der<br />

Aufenthalt länger als sechs Monate, gilt <strong>Ihr</strong> <strong>Kind</strong> als <strong>nicht</strong> <strong>zu</strong> <strong>Hause</strong><br />

wohnend.<br />

--<br />

<strong>Ihr</strong> <strong>Kind</strong> <strong>wohnt</strong> abwechselnd bei Ihnen und beim anderen Elternteil<br />

Nach einer Trennung <strong>wohnt</strong> das <strong>Kind</strong> möglicherweise abwechselnd bei<br />

beiden Eltern. In solchen Fällen liegt ein gemeinsames Sorgerecht vor<br />

(co-ouderschap). Beide Elternteile können jeweils die Hälfte des<br />

<strong><strong>Kind</strong>ergeld</strong>s bekommen oder gemeinsam einen anderen Verteilschlüssel<br />

festlegen.<br />

Beispiel<br />

Luuks Eltern leben <strong>nicht</strong> <strong>mehr</strong> <strong>zu</strong>sammen. Sie sind geschieden. Luuk zog nach<br />

der Scheidung <strong>zu</strong> seinem Vater. Der Vater muss für seine Arbeit in den<br />

kommenden vier Monaten häufig ins Ausland reisen. Aus diesem Grund <strong>wohnt</strong><br />

Luuk in diesen Monaten bei seiner Mutter. Luuks Vater erhält weiterhin das<br />

<strong><strong>Kind</strong>ergeld</strong> für Luuk, da dies eine befristete Situation betrifft, die <strong>nicht</strong> länger als<br />

sechs Monate andauert.


<strong><strong>Kind</strong>ergeld</strong>: <strong>Wenn</strong> <strong>Ihr</strong> <strong>Kind</strong> <strong>nicht</strong> <strong>mehr</strong> <strong>zu</strong> <strong>Hause</strong> <strong>wohnt</strong> 3 von 4<br />

Was ändert sich?<br />

<strong>Wenn</strong> ein <strong>Kind</strong> <strong>nicht</strong> <strong>mehr</strong> <strong>zu</strong> <strong>Hause</strong> <strong>wohnt</strong>, behalten Sie möglicherweise <strong>Ihr</strong>en<br />

<strong><strong>Kind</strong>ergeld</strong>anspruch. Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn Sie den Unterhalt<br />

<strong>Ihr</strong>es <strong>Kind</strong>es bestreiten, das heißt: Sie müssen mindestens 416 € pro Quartal<br />

an Unterhaltszahlungen für <strong>Ihr</strong> <strong>Kind</strong> leisten. Zu den Kosten gehören <strong>zu</strong>m<br />

Beispiel: Kosten für Kleidung, für die Einrichtung, in der <strong>Ihr</strong> <strong>Kind</strong> <strong>wohnt</strong>,<br />

für Verpflegung, Taschengeld, Urlaub, Geburtstage, Versicherungen und<br />

Schulgeld.<br />

Lebt <strong>Ihr</strong> <strong>Kind</strong> im Ausland? Informieren Sie sich über www.svb.nl/kinderbijslag<br />

oder mit der Broschüre „Uw kind woont in het buitenland“ (<strong>Ihr</strong> <strong>Kind</strong> <strong>wohnt</strong> im<br />

Ausland).<br />

<strong>Wenn</strong> <strong>Ihr</strong>e Kosten viel höher sind<br />

In diesem Fall können Sie möglicherweise doppeltes <strong><strong>Kind</strong>ergeld</strong> für <strong>Ihr</strong> <strong>Kind</strong><br />

bekommen. Als Vorausset<strong>zu</strong>ng gilt, dass die Unterhaltskosten für <strong>Ihr</strong> <strong>Kind</strong> pro<br />

Quartal mindestens 1.103 € betragen. Ist <strong>Ihr</strong> <strong>Kind</strong> noch keine 16 Jahre alt,<br />

wird <strong>zu</strong>nächst geprüft, aus welchem Grund <strong>Ihr</strong> <strong>Kind</strong> <strong>nicht</strong> <strong>mehr</strong> <strong>zu</strong> <strong>Hause</strong><br />

<strong>wohnt</strong>. Nur wenn <strong>Ihr</strong> <strong>Kind</strong> aufgrund einer Krankheit, einer Behinderung oder<br />

einer Ausbildung <strong>nicht</strong> <strong>mehr</strong> <strong>zu</strong> <strong>Hause</strong> <strong>wohnt</strong>, können Sie doppeltes<br />

<strong><strong>Kind</strong>ergeld</strong> bekommen.<br />

Beispiel<br />

Emma <strong>wohnt</strong> in Breda und wird eine Ausbildung in Groningen anfangen. Sie ist<br />

12 Jahre alt und die Entfernung ist <strong>zu</strong> groß, um täglich hin und her <strong>zu</strong> fahren.<br />

Aus diesem Grund zieht sie <strong>zu</strong> einer Gastfamilie in Groningen. <strong>Ihr</strong>e Eltern zahlen<br />

jedes Quartal 1.120 € für Emma. Dieser Betrag deckt die Unterbringung in der<br />

Gastfamilie, Taschengeld, Kleidung, Fahrtkosten und Schulkosten. Die Eltern<br />

von Emma bekommen doppeltes <strong><strong>Kind</strong>ergeld</strong>, weil Emma <strong>zu</strong> Ausbildungszwecken<br />

außer Haus <strong>wohnt</strong> und die Eltern <strong>mehr</strong> als 1.103 € an Unterhaltskosten<br />

pro Quartal tragen.<br />

<strong>Wenn</strong> <strong>Ihr</strong> <strong>Kind</strong> eigenen Wohnraum hat<br />

<strong>Wenn</strong> <strong>Ihr</strong> <strong>Kind</strong> selbstständig <strong>wohnt</strong>, ist das Einkommen <strong>Ihr</strong>es <strong>Kind</strong>es wichtig<br />

für die Feststellung, ob Sie einfaches oder doppeltes <strong><strong>Kind</strong>ergeld</strong> bekommen.<br />

Liegt das Einkommen <strong>Ihr</strong>es <strong>Kind</strong>es unter 1.790 € pro Quartal? Dann erhalten<br />

Sie einfaches <strong><strong>Kind</strong>ergeld</strong>. <strong>Wenn</strong> das Einkommen unter 1.103 € liegt, erhalten<br />

Sie doppeltes <strong><strong>Kind</strong>ergeld</strong>.<br />

Die Grenzbeträge für die Unterhaltszahlungen und den Nebenverdienst <strong>Ihr</strong>es<br />

<strong>Kind</strong>es werden in der Regel jedes Jahr angepasst. Die genauen Beträge<br />

finden Sie unter www.svb.nl/kinderbijslag/bedragen.


<strong><strong>Kind</strong>ergeld</strong>: <strong>Wenn</strong> <strong>Ihr</strong> <strong>Kind</strong> <strong>nicht</strong> <strong>mehr</strong> <strong>zu</strong> <strong>Hause</strong> <strong>wohnt</strong> 4 von 4<br />

Sie besuchen <strong>Ihr</strong> <strong>Kind</strong> regelmäßig<br />

<strong>Wenn</strong> <strong>Ihr</strong> <strong>Kind</strong> <strong>nicht</strong> <strong>zu</strong> <strong>Hause</strong> <strong>wohnt</strong>: Halten Sie sich <strong>mehr</strong> als 45 Tage pro<br />

Quartal bei <strong>Ihr</strong>em <strong>Kind</strong> auf? In diesem Fall gilt <strong>Ihr</strong> <strong>Kind</strong> für das <strong><strong>Kind</strong>ergeld</strong><br />

doch als <strong>zu</strong> <strong>Hause</strong> wohnhaft. Sie erhalten dann maximal den einfachen<br />

<strong><strong>Kind</strong>ergeld</strong>satz für <strong>Ihr</strong> <strong>Kind</strong>, auch wenn <strong>Ihr</strong>e Unterhaltskosten in diesem<br />

Quartal mindestens 1.103 € betragen.<br />

<strong>Wenn</strong> Sie sich pro Quartal <strong>mehr</strong>ere Male bei <strong>Ihr</strong>em <strong>Kind</strong> aufhalten, werden<br />

diese Aufenthalte <strong>zu</strong>sammengezählt. Auch wenn <strong>Ihr</strong> Besuch im einem Quartal<br />

beginnt und im folgenden Quartal endet, zählt der Gesamtzeitraum.<br />

Beispiel<br />

Emma <strong>wohnt</strong> in Groningen, wo sie eine Ausbildung macht. <strong>Ihr</strong>e Eltern wohnen<br />

in Breda und bekommen doppeltes <strong><strong>Kind</strong>ergeld</strong> für sie. Emmas Mutter hält sich<br />

vom 21. Juni bis <strong>zu</strong>m 9. August bei ihrer Tochter auf. Insgesamt sind dies 50<br />

Tage: 10 Tage im zweiten Quartal und 40 Tage im dritten Quartal. Dennoch gilt<br />

Emma im dritten Quartal als <strong>zu</strong> <strong>Hause</strong> wohnend, da der Gesamtzeitraum länger<br />

als 45 Tage war. Emmas Eltern erhalten für das dritte Quartal nur den einfachen<br />

<strong><strong>Kind</strong>ergeld</strong>satz.<br />

Weitere Informationen<br />

Die vorliegende Broschüre informiert Sie in großen Zügen über mögliche<br />

Änderungen des <strong><strong>Kind</strong>ergeld</strong>s, wenn <strong>Ihr</strong> <strong>Kind</strong> <strong>nicht</strong> <strong>mehr</strong> <strong>zu</strong> <strong>Hause</strong> <strong>wohnt</strong>.<br />

Vielleicht wird <strong>Ihr</strong>e Situation hier <strong>nicht</strong> beschrieben oder Sie haben noch<br />

Fragen. Informieren Sie sich dann unter www.svb.nl/kinderbijslag oder rufen<br />

Sie die SVB-Geschäftsstelle in <strong>Ihr</strong>er Region an. Unsere Mitarbeiter helfen<br />

Ihnen gerne. Die Adressen und Telefonnummern aller SVB-Geschäftsstellen<br />

finden Sie auf unserer Website unter „Kontakt“. Über www.svb.nl/contact<br />

können Sie uns auch gerne eine E-Mail senden.<br />

Sociale<br />

Verzekeringsbank (SVB)<br />

Neben dem <strong><strong>Kind</strong>ergeld</strong>gesetz führt die SVB noch weitere Regelungen auf<br />

dem Gebiet der sozialen Sicherheit aus, <strong>zu</strong>m Beispiel das Allgemeine<br />

Hinterbliebenengesetz (Anw) oder den Eltern<strong>zu</strong>schuss für <strong>zu</strong> <strong>Hause</strong> wohnende<br />

behinderte <strong>Kind</strong>er (TOG). Möchten Sie hier<strong>zu</strong> <strong>mehr</strong> wissen? Besuchen Sie uns<br />

im Internet unter www.svb.nl.<br />

Früher oder später kommt in den Niederlanden jeder mit der<br />

SVB in Berührung. Zu den Anlässen gehören schöne, aber<br />

auch traurige Momente des Lebens, wie die Geburt eines<br />

<strong>Kind</strong>es oder der Tod des Partners. Während der Schulzeit,<br />

im Berufsleben oder im Ruhestand kümmert sich die SVB um<br />

<strong>Ihr</strong>en Leistungsanspruch, effizient, rechtmäßig und diskret.<br />

Ein Leben lang.

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