Kindergeld: Wenn Ihr Kind nicht mehr zu Hause wohnt (pdf ... - Svb
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<strong><strong>Kind</strong>ergeld</strong>: <strong>Wenn</strong> <strong>Ihr</strong> <strong>Kind</strong><br />
<strong>nicht</strong> <strong>mehr</strong> <strong>zu</strong> <strong>Hause</strong> <strong>wohnt</strong><br />
Inhalt Wann <strong>wohnt</strong> ein <strong>Kind</strong> <strong>nicht</strong> <strong>zu</strong> <strong>Hause</strong>? 2<br />
Was ändert sich? 3<br />
Weitere Informationen 4<br />
Sociale Verzekeringsbank (SVB) 4<br />
9172DX/0912
<strong><strong>Kind</strong>ergeld</strong>: <strong>Wenn</strong> <strong>Ihr</strong> <strong>Kind</strong> <strong>nicht</strong> <strong>mehr</strong> <strong>zu</strong> <strong>Hause</strong> <strong>wohnt</strong> 2 von 4<br />
In der Regel <strong>wohnt</strong> ein <strong>Kind</strong> <strong>zu</strong> <strong>Hause</strong> bei den Eltern. Dies ist<br />
jedoch <strong>nicht</strong> immer möglich, <strong>zu</strong>m Beispiel wenn <strong>Ihr</strong> <strong>Kind</strong> eine<br />
Schule in einer anderen Stadt besucht oder eine Behinderung<br />
hat und in einer Einrichtung besser versorgt werden kann.<br />
Dies kann eine einschneidende Veränderung sein, die sich<br />
auch auf den <strong><strong>Kind</strong>ergeld</strong>anspruch auswirken kann. Die<br />
vorliegende Broschüre informiert Sie genauer über die<br />
Folgen.<br />
Wann <strong>wohnt</strong> ein <strong>Kind</strong><br />
<strong>nicht</strong> <strong>zu</strong> <strong>Hause</strong>?<br />
Nach dem <strong><strong>Kind</strong>ergeld</strong>gesetz gilt ein <strong>Kind</strong> als <strong>nicht</strong> <strong>zu</strong> <strong>Hause</strong> wohnend, wenn<br />
es weniger als vier Nächte pro Woche <strong>zu</strong> <strong>Hause</strong> schläft. Zu dieser Regel gibt<br />
es einige Ausnahmen:<br />
--<br />
Krankenhausaufenthalt <strong>Ihr</strong>es <strong>Kind</strong>es<br />
Bei einem Krankenhausaufenthalt gilt <strong>Ihr</strong> <strong>Kind</strong> weiterhin als <strong>zu</strong> <strong>Hause</strong><br />
wohnhaft. Nur wenn der Aufenthalt länger als sechs Monate andauert,<br />
wird <strong>Ihr</strong> <strong>Kind</strong> als <strong>nicht</strong> <strong>zu</strong> <strong>Hause</strong> wohnend betrachtet.<br />
--<br />
Urlaub<br />
<strong>Wenn</strong> <strong>Ihr</strong> <strong>Kind</strong> eine Urlaubsreise macht, gilt es weiterhin als <strong>zu</strong> <strong>Hause</strong><br />
wohnhaft.<br />
--<br />
Einweisung in eine Pflegefamilie oder eine Einrichtung<br />
Ungeachtet der Dauer des Aufenthalts in der Pflegefamilie oder der<br />
Einrichtung gilt <strong>Ihr</strong> <strong>Kind</strong> immer als <strong>nicht</strong> <strong>zu</strong> <strong>Hause</strong> wohnend.<br />
--<br />
Befristeter Aufenthalt <strong>Ihr</strong>es <strong>Kind</strong>es beim anderen Elternteil oder einem<br />
Familienangehörigen<br />
Ist dies <strong>Ihr</strong>e freie Entscheidung oder die freie Entscheidung <strong>Ihr</strong>es <strong>Kind</strong>es,<br />
gilt <strong>Ihr</strong> <strong>Kind</strong> für das <strong><strong>Kind</strong>ergeld</strong> weiterhin als <strong>zu</strong> <strong>Hause</strong> wohnhaft. Dauert der<br />
Aufenthalt länger als sechs Monate, gilt <strong>Ihr</strong> <strong>Kind</strong> als <strong>nicht</strong> <strong>zu</strong> <strong>Hause</strong><br />
wohnend.<br />
--<br />
<strong>Ihr</strong> <strong>Kind</strong> <strong>wohnt</strong> abwechselnd bei Ihnen und beim anderen Elternteil<br />
Nach einer Trennung <strong>wohnt</strong> das <strong>Kind</strong> möglicherweise abwechselnd bei<br />
beiden Eltern. In solchen Fällen liegt ein gemeinsames Sorgerecht vor<br />
(co-ouderschap). Beide Elternteile können jeweils die Hälfte des<br />
<strong><strong>Kind</strong>ergeld</strong>s bekommen oder gemeinsam einen anderen Verteilschlüssel<br />
festlegen.<br />
Beispiel<br />
Luuks Eltern leben <strong>nicht</strong> <strong>mehr</strong> <strong>zu</strong>sammen. Sie sind geschieden. Luuk zog nach<br />
der Scheidung <strong>zu</strong> seinem Vater. Der Vater muss für seine Arbeit in den<br />
kommenden vier Monaten häufig ins Ausland reisen. Aus diesem Grund <strong>wohnt</strong><br />
Luuk in diesen Monaten bei seiner Mutter. Luuks Vater erhält weiterhin das<br />
<strong><strong>Kind</strong>ergeld</strong> für Luuk, da dies eine befristete Situation betrifft, die <strong>nicht</strong> länger als<br />
sechs Monate andauert.
<strong><strong>Kind</strong>ergeld</strong>: <strong>Wenn</strong> <strong>Ihr</strong> <strong>Kind</strong> <strong>nicht</strong> <strong>mehr</strong> <strong>zu</strong> <strong>Hause</strong> <strong>wohnt</strong> 3 von 4<br />
Was ändert sich?<br />
<strong>Wenn</strong> ein <strong>Kind</strong> <strong>nicht</strong> <strong>mehr</strong> <strong>zu</strong> <strong>Hause</strong> <strong>wohnt</strong>, behalten Sie möglicherweise <strong>Ihr</strong>en<br />
<strong><strong>Kind</strong>ergeld</strong>anspruch. Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn Sie den Unterhalt<br />
<strong>Ihr</strong>es <strong>Kind</strong>es bestreiten, das heißt: Sie müssen mindestens 416 € pro Quartal<br />
an Unterhaltszahlungen für <strong>Ihr</strong> <strong>Kind</strong> leisten. Zu den Kosten gehören <strong>zu</strong>m<br />
Beispiel: Kosten für Kleidung, für die Einrichtung, in der <strong>Ihr</strong> <strong>Kind</strong> <strong>wohnt</strong>,<br />
für Verpflegung, Taschengeld, Urlaub, Geburtstage, Versicherungen und<br />
Schulgeld.<br />
Lebt <strong>Ihr</strong> <strong>Kind</strong> im Ausland? Informieren Sie sich über www.svb.nl/kinderbijslag<br />
oder mit der Broschüre „Uw kind woont in het buitenland“ (<strong>Ihr</strong> <strong>Kind</strong> <strong>wohnt</strong> im<br />
Ausland).<br />
<strong>Wenn</strong> <strong>Ihr</strong>e Kosten viel höher sind<br />
In diesem Fall können Sie möglicherweise doppeltes <strong><strong>Kind</strong>ergeld</strong> für <strong>Ihr</strong> <strong>Kind</strong><br />
bekommen. Als Vorausset<strong>zu</strong>ng gilt, dass die Unterhaltskosten für <strong>Ihr</strong> <strong>Kind</strong> pro<br />
Quartal mindestens 1.103 € betragen. Ist <strong>Ihr</strong> <strong>Kind</strong> noch keine 16 Jahre alt,<br />
wird <strong>zu</strong>nächst geprüft, aus welchem Grund <strong>Ihr</strong> <strong>Kind</strong> <strong>nicht</strong> <strong>mehr</strong> <strong>zu</strong> <strong>Hause</strong><br />
<strong>wohnt</strong>. Nur wenn <strong>Ihr</strong> <strong>Kind</strong> aufgrund einer Krankheit, einer Behinderung oder<br />
einer Ausbildung <strong>nicht</strong> <strong>mehr</strong> <strong>zu</strong> <strong>Hause</strong> <strong>wohnt</strong>, können Sie doppeltes<br />
<strong><strong>Kind</strong>ergeld</strong> bekommen.<br />
Beispiel<br />
Emma <strong>wohnt</strong> in Breda und wird eine Ausbildung in Groningen anfangen. Sie ist<br />
12 Jahre alt und die Entfernung ist <strong>zu</strong> groß, um täglich hin und her <strong>zu</strong> fahren.<br />
Aus diesem Grund zieht sie <strong>zu</strong> einer Gastfamilie in Groningen. <strong>Ihr</strong>e Eltern zahlen<br />
jedes Quartal 1.120 € für Emma. Dieser Betrag deckt die Unterbringung in der<br />
Gastfamilie, Taschengeld, Kleidung, Fahrtkosten und Schulkosten. Die Eltern<br />
von Emma bekommen doppeltes <strong><strong>Kind</strong>ergeld</strong>, weil Emma <strong>zu</strong> Ausbildungszwecken<br />
außer Haus <strong>wohnt</strong> und die Eltern <strong>mehr</strong> als 1.103 € an Unterhaltskosten<br />
pro Quartal tragen.<br />
<strong>Wenn</strong> <strong>Ihr</strong> <strong>Kind</strong> eigenen Wohnraum hat<br />
<strong>Wenn</strong> <strong>Ihr</strong> <strong>Kind</strong> selbstständig <strong>wohnt</strong>, ist das Einkommen <strong>Ihr</strong>es <strong>Kind</strong>es wichtig<br />
für die Feststellung, ob Sie einfaches oder doppeltes <strong><strong>Kind</strong>ergeld</strong> bekommen.<br />
Liegt das Einkommen <strong>Ihr</strong>es <strong>Kind</strong>es unter 1.790 € pro Quartal? Dann erhalten<br />
Sie einfaches <strong><strong>Kind</strong>ergeld</strong>. <strong>Wenn</strong> das Einkommen unter 1.103 € liegt, erhalten<br />
Sie doppeltes <strong><strong>Kind</strong>ergeld</strong>.<br />
Die Grenzbeträge für die Unterhaltszahlungen und den Nebenverdienst <strong>Ihr</strong>es<br />
<strong>Kind</strong>es werden in der Regel jedes Jahr angepasst. Die genauen Beträge<br />
finden Sie unter www.svb.nl/kinderbijslag/bedragen.
<strong><strong>Kind</strong>ergeld</strong>: <strong>Wenn</strong> <strong>Ihr</strong> <strong>Kind</strong> <strong>nicht</strong> <strong>mehr</strong> <strong>zu</strong> <strong>Hause</strong> <strong>wohnt</strong> 4 von 4<br />
Sie besuchen <strong>Ihr</strong> <strong>Kind</strong> regelmäßig<br />
<strong>Wenn</strong> <strong>Ihr</strong> <strong>Kind</strong> <strong>nicht</strong> <strong>zu</strong> <strong>Hause</strong> <strong>wohnt</strong>: Halten Sie sich <strong>mehr</strong> als 45 Tage pro<br />
Quartal bei <strong>Ihr</strong>em <strong>Kind</strong> auf? In diesem Fall gilt <strong>Ihr</strong> <strong>Kind</strong> für das <strong><strong>Kind</strong>ergeld</strong><br />
doch als <strong>zu</strong> <strong>Hause</strong> wohnhaft. Sie erhalten dann maximal den einfachen<br />
<strong><strong>Kind</strong>ergeld</strong>satz für <strong>Ihr</strong> <strong>Kind</strong>, auch wenn <strong>Ihr</strong>e Unterhaltskosten in diesem<br />
Quartal mindestens 1.103 € betragen.<br />
<strong>Wenn</strong> Sie sich pro Quartal <strong>mehr</strong>ere Male bei <strong>Ihr</strong>em <strong>Kind</strong> aufhalten, werden<br />
diese Aufenthalte <strong>zu</strong>sammengezählt. Auch wenn <strong>Ihr</strong> Besuch im einem Quartal<br />
beginnt und im folgenden Quartal endet, zählt der Gesamtzeitraum.<br />
Beispiel<br />
Emma <strong>wohnt</strong> in Groningen, wo sie eine Ausbildung macht. <strong>Ihr</strong>e Eltern wohnen<br />
in Breda und bekommen doppeltes <strong><strong>Kind</strong>ergeld</strong> für sie. Emmas Mutter hält sich<br />
vom 21. Juni bis <strong>zu</strong>m 9. August bei ihrer Tochter auf. Insgesamt sind dies 50<br />
Tage: 10 Tage im zweiten Quartal und 40 Tage im dritten Quartal. Dennoch gilt<br />
Emma im dritten Quartal als <strong>zu</strong> <strong>Hause</strong> wohnend, da der Gesamtzeitraum länger<br />
als 45 Tage war. Emmas Eltern erhalten für das dritte Quartal nur den einfachen<br />
<strong><strong>Kind</strong>ergeld</strong>satz.<br />
Weitere Informationen<br />
Die vorliegende Broschüre informiert Sie in großen Zügen über mögliche<br />
Änderungen des <strong><strong>Kind</strong>ergeld</strong>s, wenn <strong>Ihr</strong> <strong>Kind</strong> <strong>nicht</strong> <strong>mehr</strong> <strong>zu</strong> <strong>Hause</strong> <strong>wohnt</strong>.<br />
Vielleicht wird <strong>Ihr</strong>e Situation hier <strong>nicht</strong> beschrieben oder Sie haben noch<br />
Fragen. Informieren Sie sich dann unter www.svb.nl/kinderbijslag oder rufen<br />
Sie die SVB-Geschäftsstelle in <strong>Ihr</strong>er Region an. Unsere Mitarbeiter helfen<br />
Ihnen gerne. Die Adressen und Telefonnummern aller SVB-Geschäftsstellen<br />
finden Sie auf unserer Website unter „Kontakt“. Über www.svb.nl/contact<br />
können Sie uns auch gerne eine E-Mail senden.<br />
Sociale<br />
Verzekeringsbank (SVB)<br />
Neben dem <strong><strong>Kind</strong>ergeld</strong>gesetz führt die SVB noch weitere Regelungen auf<br />
dem Gebiet der sozialen Sicherheit aus, <strong>zu</strong>m Beispiel das Allgemeine<br />
Hinterbliebenengesetz (Anw) oder den Eltern<strong>zu</strong>schuss für <strong>zu</strong> <strong>Hause</strong> wohnende<br />
behinderte <strong>Kind</strong>er (TOG). Möchten Sie hier<strong>zu</strong> <strong>mehr</strong> wissen? Besuchen Sie uns<br />
im Internet unter www.svb.nl.<br />
Früher oder später kommt in den Niederlanden jeder mit der<br />
SVB in Berührung. Zu den Anlässen gehören schöne, aber<br />
auch traurige Momente des Lebens, wie die Geburt eines<br />
<strong>Kind</strong>es oder der Tod des Partners. Während der Schulzeit,<br />
im Berufsleben oder im Ruhestand kümmert sich die SVB um<br />
<strong>Ihr</strong>en Leistungsanspruch, effizient, rechtmäßig und diskret.<br />
Ein Leben lang.