06.09.2014 Aufrufe

Rechnung für polydisziplinäre medizinische Gutachten (IV)

Rechnung für polydisziplinäre medizinische Gutachten (IV)

Rechnung für polydisziplinäre medizinische Gutachten (IV)

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Eidgenössische Invalidenversicherung <strong>IV</strong><br />

<strong>Rechnung</strong> für polydisziplinäre <strong>medizinische</strong> <strong>Gutachten</strong><br />

Datum der <strong>Rechnung</strong> 1 <strong>Rechnung</strong>snummer 2 Versichertennummer (AHV) 3 Verfügungsnummer 4<br />

Versicherte(r): Name, Vorname, Strasse, PLZ, Ort 5 Adresse der <strong>IV</strong>-Stelle 6<br />

NIF 7 IBAN Bank oder Post 8<br />

<strong>Rechnung</strong>ssteller(in): Name, Vorname, Strasse, PLZ, Ort 9 Inhaber Konto (falls nicht identisch mit <strong>Rechnung</strong>ssteller) 10<br />

Erstelldatum des <strong>Gutachten</strong>s 11 Leistungsperiode von: bis: 12<br />

Erbrachte Leistungen 13 Betrag in CHF 14 Tarifziffer<br />

A Allgemeine Medizin + 2 Spezialisten CHF 8‘972.00 290.1<br />

B Allgemeine Medizin + 3 Spezialisten CHF 10‘631.00 290.2<br />

C Allgemeine Medizin + 4 Spezialisten CHF 12‘290.00 290.3<br />

D Allgemeine Medizin + 5 Spezialisten CHF 13‘948.00 290.4<br />

E Allgemeine Medizin + 6 Spezialisten CHF 15‘607.00 290.5<br />

F Dolmetscherkosten CHF 290.6<br />

G1 No shows CHF 1‘500.00 290.7.1<br />

G2 No shows (Absage < 14 Tage vor Termin) CHF 750.00 290.7.2<br />

G3 No shows (Absage 14 bis 30 Tage vor Termin) CHF 500.00 290.7.3<br />

G4 Rückzug vor Begutachtung CHF 1‘500.00 290.7.4<br />

G5 Rückzug nach Begutachtung (50% der Pauschale A-E) CHF 290.7.5<br />

H Zusatzleistung gemäss separater <strong>Rechnung</strong> CHF 290.8<br />

I Unterkunft/Verpflegung CHF 290.9<br />

Total in CHF 15<br />

Visum der <strong>IV</strong>-Stelle<br />

(wird durch <strong>IV</strong>-Stelle ausgefüllt)<br />

Allfällige Bemerkungen 16<br />

Telefon/E-Mail für Rückfragen:<br />

_____________________________________________________<br />

Seite 1 von 2, Eidgenössische Invalidenversicherung, <strong>Rechnung</strong>_Polydisziplinäres_GA_300.002, D, 10/2012


Beilagen:<br />

<strong>Rechnung</strong> des <strong>Gutachten</strong>s<br />

<strong>Rechnung</strong> Dolmetscherkosten<br />

<strong>Rechnung</strong> Zusatzleistungen (Leistung, Leistungserbringer, Kosten)<br />

<strong>Rechnung</strong> Verpflegung/Unterkunft<br />

Zur Beachtung<br />

Wir bitten Sie, diese <strong>Rechnung</strong> leserlich (blau oder schwarz, nicht mit Bleistift) und vollständig (fett markierte Felder) auszufüllen. Die Verarbeitung<br />

wird dadurch vereinfacht und die Bezahlung beschleunigt.<br />

Wenn Felder vorausgefüllt sind, bitten wir Sie unbedingt zu prüfen, ob die Angaben noch aktuell sind und sie allenfalls von Hand zu korrigieren.<br />

Felder, die zwingend ausgefüllt werden müssen:<br />

1 Datum, an welchem Sie die <strong>Rechnung</strong> ausstellen.<br />

3 13-stellige Versichertennummer (kann unserer Korrespondenz oder dem Versicherungsausweis AHV/<strong>IV</strong> entnommen werden).<br />

4 Verrechnete Leistungen müssen mit einer gültigen Mitteilung/Verfügung im Zusammenhang stehen. Die Verfügungsnummer finden Sie<br />

auf der Mitteilung/Verfügung.<br />

5 Name und Vorname<br />

6 Zuständige <strong>IV</strong>-Stelle<br />

7 Bei der ersten <strong>Rechnung</strong>sstellung kann die NIF-Nummer nicht ausgefüllt werden. Sie wird nach der ersten Bezahlung von der Zentralen<br />

Ausgleichsstelle (ZAS) in Genf schriftlich mitgeteilt und muss dann auf jeder Folgerechnung zwingend aufgeführt werden.<br />

8 Wenn eine NIF-Nummer vorhanden ist und sich die Kontoverbindung nicht geändert hat, muss dieses Feld nicht ausgefüllt werden. Bei<br />

der ersten <strong>Rechnung</strong>sstellung oder einer Änderung der Auszahlungsadresse sind wir jedoch zwingend auf die IBAN-Nummer angewiesen.<br />

Die IBAN-Nummer kann dem Kontoauszug entnommen werden.<br />

9 Der <strong>Rechnung</strong>ssteller muss mit der NIF-Nummer und der IBAN-Nummer übereinstimmen.<br />

10 Wenn die NIF- und IBAN-Nummer nicht mit dem <strong>Rechnung</strong>ssteller übereinstimmen, z. B. weil kein eigenes Konto vorhanden ist, muss<br />

das Feld 10 unbedingt ausgefüllt werden (Name, Vorname und Adresse).<br />

11 Datum, an welchem das <strong>Gutachten</strong> fertiggestellt, unterzeichnet und verschickt worden ist.<br />

12 Periode, innert welcher die Begutachtungen der versicherten Person stattfanden.<br />

13 Unter A/B/C/D/E ist die Gutachterkategorie gemäss Anzahl Spezialisten anzukreuzen.<br />

Dolmetscherkosten (F). Name der Dolmetscherin/des Dolmetschers unter Ziffer 16 aufführen.<br />

Bei No shows (G1-G3) dürfen CHF 1‘500.00, CHF 750.00, CHF 500.00 nur einmal pro polydisziplinärem <strong>Gutachten</strong>auftrag in <strong>Rechnung</strong><br />

gestellt werden.<br />

Rückzüge bzw. Abbrüche von Begutachtungen erfolgen durch die <strong>IV</strong>-Stelle. Ein Rückzug vor der Begutachtung (Vereinbarung Artikel 4<br />

Buchstabe e) wird mit CHF 1‘500.00 entschädigt. Ein Rückzug nach Begutachtungen und vor der Ausfertigung des schriftlichen <strong>Gutachten</strong>s<br />

wird mit 50% der Pauschale nach Buchstabe A-E entschädigt.<br />

Die effektiven Gesamtkosten für Zusatzleistungen (H), die durchgeführt wurden, sind gemäss separater <strong>Rechnung</strong> aufzuführen. Gegebenenfalls<br />

mit CHF 0.00.<br />

Kosten für Verpflegung und Übernachtungen gemäss Absprache mit der <strong>IV</strong>-Stelle (I).<br />

14 Frankenbeträge inkl. MwSt.<br />

15 Ausgewählte Pauschale, allfällige Zusatzleistungen und/oder allenfalls die Dolmetscherkosten, sowie allfällige Kosten für Verpflegung/Unterkunft<br />

(gemäss Absprache mit <strong>IV</strong>-Stelle).<br />

No shows und/oder Rückzug.<br />

Felder, die fakultativ ausgefüllt werden können:<br />

2 Wenn vom <strong>Rechnung</strong>ssteller benötigt.<br />

16 Bemerkungen: allenfalls Name der Dolmetscherin/des Dolmetschers, ansonsten fakultativ. Kontaktdaten für allfällige Rückfragen sind<br />

jedoch sehr praktisch.<br />

Seite 2 von 2, Eidgenössische Invalidenversicherung, <strong>Rechnung</strong>_Polydisziplinäres_GA_300.002, D, 10/2012

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!