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Handbuch 2014 - Schwimm-Verband Südwestfalen e.V.

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<strong>Schwimm</strong>-<strong>Verband</strong> <strong>Südwestfalen</strong><br />

2.7.<br />

Wird Übergang zur Tagesordnung, Schluss der Debatte oder Vertagung beantragt, können außerhalb der Rednerliste ein<br />

Redner dafür und ein Redner dagegen das Wort verlangen. Redner, die zur Sache gesprochen haben, dürfen keinen<br />

Antrag auf Übergang zur Tagesordnung, Schluss der Debatte oder Vertagung stellen. Anträge auf Schluss der<br />

Rednerliste sind unzulässig.<br />

2.8<br />

Der Versammlungsleiter ist berechtigt anzuordnen, dass Wortmeldungen und Anträge schriftlich einzureichen sind. Sie<br />

müssen die Namen des Antragsstellers und des durch ihn vertretenen Mitglieds enthalten.<br />

3. Abstimmungen<br />

3.1<br />

Die Abstimmungen erfolgen offen durch Zeigen der Stimmkarte / Stimmkarten. Auf Antrag und bei mehreren Vorschlägen<br />

muss schriftlich abgestimmt werden.<br />

3.2.<br />

Die Reihenfolge, in der die zu einem Punkt der Tagesordnung vorliegenden Anträge zur Abstimmung kommen, bestimmt<br />

der Versammlungsleiter. Dabei ist mit dem weitestgehenden Antrag zu beginnen und sinngemäß fortzufahren.<br />

Zusatzanträge gehen den Hauptanträgen voraus. Der Wortlaut des Antrages ist vor der Abstimmung zu verlesen.<br />

3.3<br />

Nach Schluss der Aussprache stellt der Versammlungsleiter die Frage, über die abgestimmt werden soll. Sie ist so<br />

abzufassen, dass sie mit ja oder nein beantwortet werden kann.<br />

Bevor mit der Abstimmung begonnen worden ist, kann über die Stellung der Fragen, ihre Formulierung und ihre<br />

Reihenfolge das Wort verlangt werden.<br />

Zweifel klärt der Versammlungsleiter. Ist mit der Abstimmung begonnen worden, kann das Wort nicht erteilt werden, auch<br />

nicht zur Geschäftsordnung.<br />

4. Schussbestimmung<br />

4.1.<br />

Die Geschäftsordnung findet auf den <strong>Verband</strong>stagen sowie auf anderen Sitzungen und Versammlungen des <strong>Schwimm</strong>-<br />

<strong>Verband</strong>es <strong>Südwestfalen</strong> Anwendung.<br />

Die Geschäftsordnung tritt nach Vorstandsbeschluss zum 10.09.2012 in Kraft.<br />

<strong>Handbuch</strong> <strong>2014</strong> Seite 81

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