Handbuch 2014 - Schwimm-Verband Südwestfalen e.V.
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<strong>Schwimm</strong>-<strong>Verband</strong> <strong>Südwestfalen</strong><br />
2.7.<br />
Wird Übergang zur Tagesordnung, Schluss der Debatte oder Vertagung beantragt, können außerhalb der Rednerliste ein<br />
Redner dafür und ein Redner dagegen das Wort verlangen. Redner, die zur Sache gesprochen haben, dürfen keinen<br />
Antrag auf Übergang zur Tagesordnung, Schluss der Debatte oder Vertagung stellen. Anträge auf Schluss der<br />
Rednerliste sind unzulässig.<br />
2.8<br />
Der Versammlungsleiter ist berechtigt anzuordnen, dass Wortmeldungen und Anträge schriftlich einzureichen sind. Sie<br />
müssen die Namen des Antragsstellers und des durch ihn vertretenen Mitglieds enthalten.<br />
3. Abstimmungen<br />
3.1<br />
Die Abstimmungen erfolgen offen durch Zeigen der Stimmkarte / Stimmkarten. Auf Antrag und bei mehreren Vorschlägen<br />
muss schriftlich abgestimmt werden.<br />
3.2.<br />
Die Reihenfolge, in der die zu einem Punkt der Tagesordnung vorliegenden Anträge zur Abstimmung kommen, bestimmt<br />
der Versammlungsleiter. Dabei ist mit dem weitestgehenden Antrag zu beginnen und sinngemäß fortzufahren.<br />
Zusatzanträge gehen den Hauptanträgen voraus. Der Wortlaut des Antrages ist vor der Abstimmung zu verlesen.<br />
3.3<br />
Nach Schluss der Aussprache stellt der Versammlungsleiter die Frage, über die abgestimmt werden soll. Sie ist so<br />
abzufassen, dass sie mit ja oder nein beantwortet werden kann.<br />
Bevor mit der Abstimmung begonnen worden ist, kann über die Stellung der Fragen, ihre Formulierung und ihre<br />
Reihenfolge das Wort verlangt werden.<br />
Zweifel klärt der Versammlungsleiter. Ist mit der Abstimmung begonnen worden, kann das Wort nicht erteilt werden, auch<br />
nicht zur Geschäftsordnung.<br />
4. Schussbestimmung<br />
4.1.<br />
Die Geschäftsordnung findet auf den <strong>Verband</strong>stagen sowie auf anderen Sitzungen und Versammlungen des <strong>Schwimm</strong>-<br />
<strong>Verband</strong>es <strong>Südwestfalen</strong> Anwendung.<br />
Die Geschäftsordnung tritt nach Vorstandsbeschluss zum 10.09.2012 in Kraft.<br />
<strong>Handbuch</strong> <strong>2014</strong> Seite 81